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Maria Eichhorn Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Fraktionsvorstandes und Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Eichhorn, MdB · Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 Jakob-Kaiser-Haus, Raum 3.357 11011 Berlin Κ (030) 227 – 7 27 87 Μ (030) 227 – 7 66 30 ξ [email protected] Wahlkreis Luitpoldstraße 14/I 93047 Regensburg Κ (0941) 56 04 70 Μ (0941) 5 41 72 ξ [email protected] __ __ Rede der CSU-Bundestagsabgeordneten Maria Eichhorn anlässlich der 3. Fachtagung Palliative Geriatrie Who cares? Pflege als Herausforderung für Betroffene, Politik, Träger und Medien „Mitgestalten, Mitarbeiten, Mitbewegen – Politik als aktiver Unterstützer und Begleiter“ am 4. Juli 2008 13:00 – 13:30 (20 Minuten Vortrag und 10 Minuten Zeit für Fragen) Es gilt das gesprochene Wort!

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Maria Eichhorn

Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Fraktionsvorstandes

und Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Maria Eichhorn, MdB · Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1 11011 Berlin

Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 Jakob-Kaiser-Haus, Raum 3.357 11011 Berlin Κ (030) 227 – 7 27 87 Μ (030) 227 – 7 66 30 ξ [email protected] Wahlkreis Luitpoldstraße 14/I 93047 Regensburg Κ (0941) 56 04 70 Μ (0941) 5 41 72 ξ [email protected]

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Rede der CSU-Bundestagsabgeordneten Maria Eichhorn

anlässlich der

3. Fachtagung Palliative Geriatrie Who cares? Pflege als Herausforderung für Betroffene,

Politik, Träger und Medien

„Mitgestalten, Mitarbeiten, Mitbewegen – Politik als aktiver Unterstützer und Begleiter“

am 4. Juli 2008 13:00 – 13:30

(20 Minuten Vortrag und 10 Minuten Zeit für Fragen)

Es gilt das gesprochene Wort!

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3. Fachtagung Palliative Geriatrie Berlin www.palliative-geriatrie.de

Gliederung

1. Einleitung ........................................................................... - 2 -

2. Würde des menschlichen Lebens ..................................... - 2 -

3. Sterbehilfe.......................................................................... - 3 -

4. Gesundheitsreform und Pflegeweiterentwicklungsgesetz - 4 -

5. Ausbildung......................................................................... - 6 -

6. Patientenverfügung ........................................................... - 6 -

7. Schluss .............................................................................. - 7 -

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Anrede,

1. Einleitung

vielen Dank für die Einladung zu der heutigen Fachtagung.

Mein Referat unter dem Titel:

„Mitgestalten, Mitarbeiten, Mitbewegen –

Politik als aktiver Unterstützer und Begleiter“

zeigt auf, was die Politik insbesondere im Bereich der Palliativmedizin und

Hospizarbeit tut, um zu

unterstützen und zu begleiten.

In der Koalitionsvereinbarung haben sich CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die Hospizarbeit

und die Palliativmedizin zu stärken, um Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Während in Großbritannien bereits kurz nach der Eröffnung des ersten Hospizes im Jahr 1967 die

Idee zu einer Bewegung wurde, dauerte es in fast allen europäischen Ländern bis Ende der 80er

Jahre oder teilweise auch bis Anfang der 90er, ehe sich aus Einzelinitiativen eine breite Bewegung

für Palliativversorgung und Hospize entwickelte.

Auch in Deutschland dauerte es bis in die 80er Jahre, bis die Hospizidee in Form einer

Palliativstation erstmals umgesetzt wurde. In den letzten Jahren hat sich auf diesem Gebiet in

Deutschland „Gott sei Dank“ aber bereits einiges getan.

2. Würde des menschlichen Lebens

Meine Damen und Herren,

die Menschenwürde ist von Gott dem ganzen menschlichen Leben vom Anfang bis zum Ende

gegeben.

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Mit steigender Lebenserwartung, sowie

medizinischem und technischem Fortschritt gewinnt die Frage einer menschenwürdigen

Sterbebegleitung zunehmend an Bedeutung. Die moderne Medizin hat zwar viele neue

Behandlungsmöglichkeiten eröffnet, den Tod kann sie aber nicht besiegen.

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Auch unter veränderten Bedingungen gilt es, ein Sterben in Würde zu ermöglichen, Sterbenden ein

menschenwürdiges Umfeld zu schaffen und dabei deren Wünsche und Bedürfnisse in den

Mittelpunkt zu stellen.

Meine Damen und Herren,

es gibt kein menschenunwürdiges und lebensunwertes Leben. Es gibt nur einen

menschenunwürdigen Umgang des Menschen mit sich selbst und eine menschenunwürdige

Behandlung von Menschen durch Menschen.

Deswegen sind hohe ethische Maßstäbe für Medizin und Forschung von großer Bedeutung. Dabei

muss nach meiner Überzeugung die Leitlinie ganz klar das christliche Menschenbild sein.

Palliativmedizin und Hospizarbeit sind für ein Sterben in Würde unverzichtbar. Es ist beruhigend für

Menschen zu wissen, dass sie im Sterben nicht allein gelassen werden, dass sie an einem

vertrauten Ort und in mitten vertrauter Menschen sterben können.

Oftmals stellen sich Sterbende die Frage nach dem Sinn des Lebens und dem Danach. Die letzten

Dinge regeln zu können und zu wissen, dass man in der letzten Phase seines Lebens begleitet

wird, ist von größter Bedeutung.

Wer sich am Ende des Lebens gut versorgt weiß, der wird ohne Angst dem Sterben

entgegensehen.

3. Sterbehilfe

Meine Damen und Herren,

gerade diese Angst ist es aber, die schwerstkranke und auch alte Menschen umtreibt. Der aktuelle

Sterbehilfe-Fall des Hamburger Ex-Senator Kusch zeigt, dass Menschen aus Angst in ein

Pflegeheim zu kommen, lieber vorher sterben wollen. Gute Pflege, Palliativversorgung und

Hospizbewegung kann den Menschen die Angst nehmen, sie müssen daher noch stärker in das

Bewusstsein Einzelner und der Gesellschaft rücken.

Der Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod, und deshalb ist die bedingungslose

Aufrechterhaltung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe von großer Bedeutung.

Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit einer Initiative fünf unionsregierter Länder. Demnach soll

die gewerbliche, organisierte Sterbehilfe mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet

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werden. Der aktuelle Fall zeigt, dass gesetzgeberische Konsequenzen überlegt werden müssen,

um dieser Art von Sterbehilfe Einhalt zu gebieten.

Es darf keine rechtlichen Grauzonen geben. Die Gesellschaft schuldet den Angehörigen, Ärzten

und Pflegern, dass sie unter klar geregelten rechtlichen Bestimmungen arbeiten können. Sie sollen

vor Verdächtigungen und der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung sicher sein.

Meine Damen und Herren,

sowohl das Grundgesetz als auch der hypokratische Eid der Ärzte sind unvereinbar mit aktiver

Sterbehilfe. Die Antwort auf die Angst vor Fremdbestimmung, Einsamkeit und Schmerzen am Ende

des Lebens kann nicht Sterbehilfe sein. Vielmehr ist die Antwort Schmerzlinderung und

Sterbebegleitung. Wichtig sind deshalb eine ausreichende Palliativversorgung und die

Unterstützung für pflegende Familien. Es muss dafür gesorgt sein, dass Menschen schmerzfrei

und würdevoll bis zu ihrem Ende leben können.

4. Gesundheitsreform und Pflegeweiterentwicklungsgesetz

Mit der Gesundheitsreform sind wesentliche Verbesserungen im Bereich Palliativversorgung und

Hospizarbeit erfolgt. Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben nun einen

eigenständigen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die ärztliche

und pflegerische Leistungen umfasst. Diese wird von Palliative Care Teams erbracht, bei Bedarf

rund um die Uhr.

Dieser Leistungsanspruch steht Patienten zu, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder

weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben.

Nach der Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin betrifft das 10 Prozent aller

Sterbenden.

Mit dieser Regelung soll ermöglicht werden, dass Patienten zu Hause versorgt werden können.

Damit ist es möglich, den größten Wunsch vieler Sterbender zu erfüllen, bis zum Tod in der

vertrauten häuslichen Umgebung betreut zu werden.

Die Leistung kann dabei sowohl im häuslichen Bereich als auch in Alten- und Pflegeheimen durch

einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt in Anspruch genommen werden. Die übrigen

Palliativpatienten werden in stationären Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.

Ein weiterer Erfolg, der mit der Gesundheitsreform einherging, ist die verbesserte Hospizarbeit für

Kinder. Der Kostenanteil der Kinderhospize, der nicht über die Krankenkasse, Pflegeversicherung

oder Sozialhilfe getragen wird, beträgt nur noch 5 Prozent.

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Die Union hätte bei der Gesundheitsreform den Eigenfinanzierungsanteil aller stationären Hospize

gerne auf 5 Prozent begrenzt. Aus Kostengründen konnte diese Senkung dann nur bei den

Kinderhospizen erfolgen.

Auch mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das mit dem 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sind

positive Leistungsverbesserungen verbunden. Demenzkranke haben einen Leistungsanspruch,

ambulante Pflege wird gestärkt. Die langjährige berechtigte Forderung nach Einführung einer

Pflegezeit wird jetzt verwirklicht. Wer Angehörige pflegt, hat nun einen gesetzlichen Anspruch auf

eine unbezahlte, aber sozialversicherungspflichtige Freistellung von der Arbeit bis zu sechs

Monaten. Auch das ist ein wichtiger Schritt, damit Sterbende zu Hause gepflegt werden können.

Weiterhin wurde mit der Pflegereform auch die Möglichkeit zum Vertragsabschluss mit

Einzelpflegekräften geschaffen. Das macht die Pflegehilfe für diejenigen angenehmer, die nicht

ständig mit wechselndem Personal zu tun haben wollen. Gerade im Hinblick auf den Aspekt einer

vertrauten Umgebung kann dieses ein wichtiger Faktor sein. Das sind alles bedeutende

Maßnahmen zugunsten der Betroffenen.

Mit der Gesundheitsreform und der Pflegereform hat die Koalition die richtigen Schritte

unternommen, um bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende zu schaffen.

Nun müssen die Gesetze zunächst einmal umgesetzt werden.

Die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung spezialisierter ambulanter

Palliativversorgung sind erst im März diesen Jahres in Kraft getreten.

Ende Mai, also vor wenigen Wochen, haben die Krankenkassen einen ersten Entwurf für die

Empfehlung nach §132 d Absatz 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung

vorgelegt. Wir warten jetzt darauf, dass diese Richtlinien endlich verabschiedet werden, da sonst

die Beschlüsse des Gesetzgebers nicht wirksam werden können.

Auch sind viele Forderungen, die im Bericht der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der

modernen Medizin“ aus dem Jahr 2005 enthalten sind, schon verwirklicht. So können heute bereits

Schwerstkranke mit einem hohen Bedarf an technischen Apparaten und Hilfsmitteln, wie zum

Beispiel Patienten, die nur noch mit künstlicher Beatmung leben können, zu Hause versorgt

werden.

Strukturen für ethische Fragestellungen im Rahmen der Sterbebegleitung müssen nicht noch neu

geschaffen werden. Sie sind bereits Teil der spezialisierten Palliativversorgung, sowohl im

stationären, wie auch im ambulanten Bereich.

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Auch die Schmerztherapie ist schon integraler Bestandteil der Palliativmedizin und damit der

Palliativversorgung. Sie ist nicht nur auf Schmerztherapie beschränkt, sondern lindert

glücklicherweise auch andere Beschwerden, wie zum Beispiel Atemnot oder Übelkeit.

Auch gibt es heute bereits Beratungsmöglichkeiten, die auch zu Hause in Anspruch genommen

werden können. Bei Übernahme von Beratung und Pflege durch Palliative-Care-Teams ist auch die

Bezahlung der Beratung gesichert.

Ehrenamtlich tätige Hospizgruppen haben die Vorschrift, den Helfern Supervision zu organisieren

und zu finanzieren. Es gibt auch Hilfsangebote für betreuende Bezugspersonen. Am Wichtigsten

sind eine fachlich ausreichende Palliativversorgung und die Entlastung durch Hospizbegleiter,

damit die Betreuungsperson auch einmal durchatmen und sich erholen kann.

5. Ausbildung

Palliativmedizin und –pflege muss zu einem expliziten Pflichtlehrfach und Prüfungsfach des

Medizinstudiums aufgewertet werden. Das gilt auch für die Ausbildung der Berufe in der

Krankenpflege. Dazu sind jedoch noch mehr erfahrene Palliativmediziner notwendig, die ihr

Wissen weitergeben können.

In der freiwilligen Fortbildung von Ärzten und Pflegekräften ist viel erreicht. Aber bei der

verpflichtenden Ausbildung der Ärzte sind wir noch nicht so weit.

Bei einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ist auch die Forderung, einen

Forschungsschwerpunkt Palliativ- und Hospizversorgung zu schaffen, nachhaltig zu unterstützen.

6. Patientenverfügung

Meine Damen und Herren,

wir brauchen eine neue Kultur des Umgangs mit Leiden und Tod in unserer Gesellschaft. Der Tod

gehört zu unserem Leben und darf kein Tabu sein. Durch eine verstärkte Informations- und

Öffentlichkeitsarbeit können Berührungsängste in unserer Gesellschaft abgebaut werden. Dazu

sind auch die Medien aufgerufen.

Sich mit dem Tod auseinander setzen, das bringt auch die breite Diskussion um die

Patientenverfügung mit sich. Acht Millionen Menschen haben in Deutschland eine solche

Verfügung unterschrieben. Von den Patientenverfügungen wird erwartet, dass sie den Ärzten, dem

pflegendem Personal und den Angehörigen klare Entscheidungsvorgaben liefern.

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Ärzte müssen sich derzeit nicht daran halten, aber es kommen immer wieder Forderungen, dass

Patientenverfügungen verbindlich sein sollen. Wer Patientenverfügungen für verbindlich erklären

will, setzt einen gut informierten Menschen voraus. Die Gefahr von Irrtümern ist dabei sehr groß.

Ein falsches Kreuz bei einer Multiple-Choice-Patientenverfügung – und schon ist es geschehen.

Viele laden sich eine Patientenverfügung im Internet herunter und kein Arzt kann nachvollziehen,

ob ein Patient die Verfügung wirklich bewusst und im besten Fall mit einer vorhergehenden

Beratung unterschrieben hat. Zudem ist es unstreitig, dass der aktuelle Wille und der voraus

verfügte Wille, wie im Falle einer Patientenverfügung, nicht gleich sein müssen.

In der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause haben wir über einen

Gesetzesantrag zur Patientenverfügung debattiert. Je länger wir uns mit der Problematik befassen,

umso schwerer wiegen die Für und Wider einer gesetzlichen Regelung.

Ich selbst bin Mitverfasserin des Bosbach-Entwurfs, der dem Lebensschutz eine hohe Priorität

einräumt.

Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen kann zulässig sein, wenn es dem Willen des

Patienten entspricht. Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn,

beziehungsweise der Lebensschutz, müssen in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden.

Nach ständiger Rechtssprechung muss ein schonender Ausgleich zwischen den Grundrechten der

Selbstbestimmung und des Lebensschutzes stattfinden. Dabei stellt aber das menschliche Leben

innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung einen Höchstwert dar. Es ist die Aufgabe des

Staates, sich schützend und fördernd vor das Leben zu stellen.

7. Schluss

Meine Damen und Herren,

Palliativversorgung bedeutet bei schwerkranken Menschen körperliche Beschwerden medizinisch

zu lindern. Mindestens genau so wichtig ist es jedoch, die Menschen in dieser schweren Zeit zu

begleiten und das Gefühl zu geben, nicht allein gelassen zu werden.

In den Hospiz- und Palliativeinrichtungen, wie beispielsweise die des Unionhilfswerkes, arbeiten

Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter, die erkrankten Menschen ein würdevolles Leben

ermöglichen. Ich danke allen, die sich für Kranke und Sterbende einsetzen. Diese Arbeit ist nicht

leicht und verdient unsere besondere Anerkennung.

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Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, den Menschen die Angst vor dem Sterben weitgehend zu

nehmen. Palliativmedizin und Hospizversorgung leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

In einem Fernsehbericht über Palliamo, einer Einrichtung der ambulanten Palliativversorgung in

meinem Wahlkreis Regensburg, schilderte eine schwer krebskranke Frau den Verlauf ihrer

Krankheit: „Als ich wusste, dass ich meinen Krebs nicht besiegen konnte, wollte ich meinem Leben

am liebsten gleich ein Ende machen. Ich lernte dann dank der guten Betreuung von Palliamo mit

meiner Krankheit zu leben und habe zusammen mit meinem Mann trotz allem noch eine gute Zeit.“

Sie konnte sich zusammen mit ihrem Mann sogar noch einen großen Wunsch, einen Aufenthalt in

Mallorca, erfüllen. Kurz danach starb sie. Ohne eine gute Palliativversorgung hätte sie ihrem Tod

nicht so gefasst so entgegengesehen.