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Regierungspräsidium Darmstadt Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz Informationsveranstaltun g am 10. Oktober 2011

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Regierungspräsidium Darmstadt

Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz

Informationsveranstaltung am

10. Oktober 2011

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Inhalt

• Allgemeines zu Schallschutzmaßnahmen

• Anspruchsvoraussetzungen• Antragsverfahren• Kommunikation• Weitere Regelungen

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- Allgemeines -

Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt

Main:Lärmschutzbereichsverordnung vom

27. September 2011 (In-Kraft-Treten: am 13.10.2011)

• Tag-Schutzzone 1: L Aeq Tag = 60 dB(A)• Tag-Schutzzone 2: L Aeq Tag = 55 dB(A)• Nacht-Schutzzone: L Aeq Nacht = 50 dB(A)

L Amax = 6 mal 53 dB(A)

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Allgemeines

Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)

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Tag-Schutzzone 1+ 2 bei L Aeq Tag

Bauschalldämm-Maß für Aufenthaltsräume

Weniger als 60 dB(A) 30 dB

60 bis < 65 dB(A) 35 dB

65 bis < 70 dB(A) 40 dB

70 bis < 75 dB(A) 45 dB

75 dB(A) und mehr 50 dB

Maßgeblich ist die Lage der baulichen Anlage innerhalb der Isophonen-Bänder

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Allgemeines

Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)

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Nacht-Schutzzone bei LAeq Nacht

Bauschalldämm-Maß für Schlafräume

Weniger als 50 dB(A) 30 dB

50 bis < 55 dB(A) 35 dB

55 bis < 60 dB(A) 40 dB

60 bis < 65 dB(A) 45 dB

65 dB(A) und mehr 50 dB

Maßgeblich ist die Lage der baulichen Anlage innerhalb der Isophonen-Bänder

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Allgemeines

Aufenthaltsräume (2. FlugLSV)

•Wohnungen: Wohnräume incl. Wohndielen, Wohnküchen, Arbeitsräume sowie Schlafräume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer)

•Erholungs- und Altenheime, Krankenhäuser u.a. schutzbedürftige Einrichtungen: Wohn- und Schlafräume incl. Übernachtungs-, Betten- und Gemeinschafts-räume, Untersuchungs-, Behandlungs- und OP-Räume

•Kindergärten, Schulen u.a. schutzbedürftige Einrichtungen: Gemeinschafts-, Unterrichts-, Vortrags- und wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken

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Allgemeines

Erstattung von Aufwendungen

Eigentümern kann gegenüber Fraport AG ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume zustehen, sofern

• ihr Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1• ihr Grundstück innerhalb der Nacht-Schutzzone

liegt• gilt auch, wenn nur ein Grundstücksteil in der o.g.

Schutzzone liegtRegierungspräsidium Darmstadt

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Anspruchsvoraussetzungen

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Lage in Tag-Schutzzone 1

Für Aufenthaltsräume

Wenn ja:Dauerschallpegel

>65 dB(A)<65 dB(A)

Anspruch sofortAnspruch ab 13.10.2016

Lage in Nacht-Schutzzone

Nur für Schlafräume

Wenn ja:Dauerschallpegel

> 55 dB(A)< 55 dB(A)

Anspruch sofortAnspruch ab 13.10.2016

Tag-Schutzzone 1Nacht-Schutzzone

< 65 dB(A)< 55 dB(A)

Freiwilliges Vorziehen der Erstattung von Aufwendungen durch Fraport AG

Geltendmachung des Anspruchs: 5-Jahresfrist

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Anspruchsvoraussetzungen

Erstattungsfähige Aufwendungen

• Schallschutzmaßnahmen in der Tagschutzzone 1:erforderliche bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen

Schallschutzmaßnahmen in der Nacht-Schutzzone:erforderliche bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Schlafräumen

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Anspruchsvoraussetzungen

Erstattungsfähige Aufwendungen

• nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte Maßnahmen

• Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für Unterhaltung und Erneuerung

• Höchstbetrag: 150,-- € je Quadratmeter Wohnfläche

• Betrag umfasst auch Nebenleistungen (z.B. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch externe Gutachter sowie für den Aus- und Einbau erforderlichen Arbeiten incl. Putz- und Anstricharbeiten)

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Anspruchsvoraussetzungen

Ausschlussgründe

• Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht.

• Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen.

• Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen erbracht.

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Antragsverfahren

Verfahrensablauf

• Antrag nebst Unterlagen: Eigentumsnachweis, Baubeschreibung, Baugenehmigung, Baupläne, Wohnflächenberechnung (soweit vorhanden), Denkmalschutz

• Grundstück muss in der Tagschutzzone 1 oder Nachtschutzzone liegen

• Prüfung, ob und ggf. wann ein Anspruch dem Grunde nach besteht

• Prüfung, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (evtl. Beauftragung eines externen Gutachters)

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Antragsverfahren

Verfahrensablauf

• Festlegung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und des möglichen Erstattungshöchstbetrages

• Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten

• Nach Durchführung der Maßnahmen erfolgt Rechnungsvorlage gegenüber dem RP; Prüfung auf Erstattungsfähigkeit der Maßnahme

• Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe

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Kommunikation

• Durch behördliche Merkblätter, Flyer, Informationen auf der Homepage des RP

• Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man anspruchsberechtigt ist

• Hotline: 12 3100• [email protected]• Karten werden zu jedermanns Einsicht

archivmäßig gesichert beim RP niedergelegt• Kartendarstellung auch unter Homepage

des HMWVL: www.wirtschaft.hessen.de

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Weitere Regelungen

Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs

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Lage in Tag-Schutzzone 1

Anspruch

Wenn ja:Dauerschallpegel

> 65 dB(A)< 65 dB(A)

ab 21.10.2011ab 13.10.2016

Es fehlt derzeit eine Rechtsverordnung zur Entschädigungsregelung

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Weitere Regelungen

Bauverbote

•Im Lärmschutzbereich:Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime, Schulen, Kindergärten u.a. schutzbedürftige Einrichtungen

•In Tag-Schutzzone 1/ in Nacht-Schutzzone:Wohnungen

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Weitere Regelungen

Ausnahmen von Bauverboten

•zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten (zuständig: die Baudienststelle des Bundes oder des Landes bei Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft)

•unter § 5 Abs. 3 FluglärmG fallende Wohnungen•vor Festsetzung des Lärmschutzbereichs genehmigte bauliche Anlagen ; gleiches gilt für nichtgenehmigungsbedürftige bauliche Anlagen•festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen

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Weitere Regelungen

Entschädigung bei Bauverboten

• bisher zulässige bauliche Nutzung wird aufgehoben und dadurch tritt eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks ein

• Aufwendungen für Vorbereitungen zur baulichen Nutzung des Grundstücks verlieren an Wert, die der Eigentümer im Vertrauen auf den Bestand der bisher zulässigen Nutzung gemacht hat

• angemessene Geldentschädigung für Eigentümer

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Kommunikation

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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