Regulierte Selbstregulierung am Beispiel des ... · aa) Einbindung Privater in das...

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Inken Witt Regulierte Selbstregulierung am Beispiel des Jugendmedienschutz- staatsvertrages Nomos

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Inken Witt

Regulierte Selbstregulierungam Beispiel desJugendmedienschutz-staatsvertrages

• Nomos

Inhaltsverzeichnis

Einfuhrung 19

A. Problemaufriss 19B. Ziel und Gang der Untersuchung 21

1. Kapitel: Verwaltungsrechtliche Grundlagen fur die Untersuchung desAufsichtsmodells im Jugendmedienschutzstaatsvertrag 25

A. Schliisselbegriffe der Verwaltungsreform 26I. Steuerung 27II. Regulierung 30

1. Soziologisch-politikwissenschaftlicher und okonomischerRegulierungsbegriff 31

2. Finale und funktionale Bestimmung des Regulierungsbegriffs 333. Regulierungsinstrumente 37

a) Instrumente in Bezug auf die Marktzugangsregulierung 38b) Instrumente in Bezug auf die Marktverhaltensregulierung 40

4. Regulierungsbehorde 415. Grundtypen der Regulierung 43

a) Staatlich-imperative Regulierung 44b) Selbstregulierung 44

aa) Definition des Begriffs der Selbstregulierung 44bb) Selbstregulierung am Beispiel des Deutschen Presserates 46

c) Regulierte Selbstregulierung 49III. Abgrenzung zwischen Steuerung und Regulierung 49IV. Zusammenfassung 50

B. Regulierungskonzepte zwischen staatlicher imperativer Regulierung undprivater Selbstregulierung 52I. Staatliche Verantwortung und Verwaltungsverantwortung 53

1. Kennzeichen des Verantwortungsbegriffs 532. Ursprung staatlicher Verantwortung 54

a) Begriffliche Abgrenzung staatlicher Aufgaben von offentlichenAufgaben 55

b) Begriffsbestimmung von Staatsaufgaben 57aa) Formelle Begriffsbestimmung von Staatsaufgaben 57bb) Materielle Begriffsbestimmung 59cc) Herleitung von Staatsaufgaben 60(1) Fakultative Staatsaufgaben 60

(a) Allzustandigkeit des Staates 60(b) Materielle Begrenzung staatlicher Bestimmungskompetenz

von Staatsaufgaben 61(2) Notwendige Staatsaufgaben 63

3. Trager staatlicher Verantwortung 65a) Legislative 66b) Exekutive 66c) Judikative 67

4. Konzept der Verantwortungsteilung zwischen ungleichen Partnern 68a) Konzept der Verantwortungsstufung 69

aa) Erfullungsverantwortung 70bb) Gewahrleistungsverantwortung 70cc) Auffangverantwortung 72

b) Private keine Trager staatlicher Verantwortung 73aa) Gewahrleistungsverantwortung als Hauptverantwortung 73bb) Verantwortungsteilung zwischen ungleichen Partnern 75

c) Verantwortungstiefe 755. Zwischenergebnis 76

II. Die unterschiedlichen neuen Regulierungstypen 771. Staatliches Handeln zwischen staatlicher imperativer Steuerung und

Selbstregulierung 78a) Regulierte Selbstregulierung 78b) Regulierte Selbstregulierung und Regulierung unter Einbau

selbstregulativer Elemente 80aa) Definition des Begriffes ,,Regulierte Selbstregulierung" 80bb) Regulierung unter Einbau selbstregulativer Elemente 80

c) Kritik am Begriff der ,,Regulierten Selbstregulierung" 81aa) Regulierte Selbstregulierung als gesellschaftlicher

Selbstvollzug staatlicher Regulierung 81bb) Regulierung unter Einbau selbstregulativer Elemente und

regulierte Selbstregulierung als Unterkategorien derRegulierung 84

d) Abgrenzung zu verwandten Begriffen 85aa) ,,Staatlich regulierte Selbstregulierung" und ,,Gesteuerte

Selbstregulierung" 85bb) Co-Regulierung 86

2. Zwischenergebnis 86III. Veranderung in den Formen der Normsetzung sowie bei der Aufsicht

iiber die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen desRegulierungskonzepts der Regulierten Selbstregulierung 871. Veranderung in den Formen der Normsetzung 87

a) Vereinfachte Gesetzgebung 88b) Kooperative Rechtsetzung und kooperative

Rechtskonkretisierung 89

aa) Einbindung Privater in das Gesetzgebungsverfahren 90bb) Direkte und indirekte Inkorporation privater Regelwerke in

staatliche Rechtsetzung 90cc) Riickgriff auf private Standardsetzung bei Auslegung

unbestimmter Rechtsbegriffe 91dd) Vermutungswirkung der Einhaltung gesetzlicher

Anforderungen 91ee) Unmittelbare AuBenwirkung und Rechtsverbindlichkeit

privater Standardsetzung 92c) Bereichspezifische Betrachtung 92

2. Einbindung Privater in die Aufsicht 93a) Aufsicht durch beliehene Aufsichtsinstanzen 94

aa) Das verwaltungsrechtliche Instrument der Beleihung 94bb) Institut der Beleihung im Kontext regulierter

Selbstregulierung 95b) Verwaltungshilfe und regulierte Selbstregulierung 96c) Aufsicht durch unternehmenseigene Instanzen 98d) Aufsicht durch private Fremdkontrolle 98e) Aufsicht durch kooperative Organisationen 99

IV. Handlungsformen der Verwaltung im Rahmen der reguliertenSelbstregulierung im Uberblick 99

V. Funktionswandel des Rechts im Rahmen der reguliertenSelbstregulierung 1001. Auswirkungen der regulierten Selbstregulierung auf die

Anforderungen an das Recht 101a) Grundsatzliche Entwicklung zum Regulierungsrecht 101b) Strukturierungsfunktion des Rechts 103c) Erhaltung der Eigenrationalitat von Staat und Gesellschaft 104d) Eroffnung von nicht uberpriifbaren Handlungsspielraumen fur

Private 1042. Zwischenergebnis 104

VI. Methoden der Absicherung der Erfiillung von Gemeinwohl-anforderungen im Rahmen der Verantwortungsteilung zwischen Staatund Privaten im Rahmen der regulierten Selbstregulierung durch eineangemessene Wahrnehmung der Gewahrleistungsverantwortung 1051. Organisations- und Verfahrensregelungen nichtstaatlicher

Institutionen 1062. Anforderungen an Transparenz und Publizitat und Installierung von

Kommunikationsprozessen 1073. Notwendigkeit der Aufsicht 1074. Evaluationspflichten 1085. ,,Auffangnetz", falls Private die Erfiillung nicht freiwillig

ubernehmen oder bei der Erfiillung versagen 1086. Zwischenergebnis 109

VII. Ubergang zum Gewahrleistungsstaat und damit zum Aufsichtsstaatals Konsequenz der Entwicklung 1091. Aufsicht als zentrales Scharnier 1092. Gewahrleistungsaufsicht HO

a) Herleitung 110b) Zuordnung zu traditionellen Aufsichtskategorien 111

aa) Gewahrleistungsaufsicht ist keine Neuerscheinung derStaatsaufsicht iiber Selbstverwaltungstrager 111

bb) Wirtschaftsaufsicht als Kategorie derGewahrleistungsaufsicht 112

VIII. Instrumente des Staates zur Beeinflussung der Privaten, sich auf einKonzept der regulierten Selbstregulierung einzulassen 113

2. Kapitel: Imperative Regulierungsschwache im Internet und Rundfunk undSchutzpflicht des Staates fur den Jugendschutz in diesem Bereich 115

A. Imperative Regulierungsschwache im Bereich des Internets und desRundfunks 115I. Im Bereich des Rundfunks 115

1. Griinde aus der verfassungsrechtlichen Einbettung des Rundfunks 1162. Griinde aus der geschichtlichen und technischen Entwicklung des

Rundfunks 120II. Im Bereich des Internets 122III. Gebot der Gewahrleistung eines effektiven Jugendschutzes fordert

den Einsatz neuer Regulierungsmodelle im Bereich des Jugend-schutzes in den Medien 124

IV. Ergebnis 125B. Jugendschutz als Verfassungsgut und notwendige Staatsaufgabe 126

I. Jugendschutz als Schutz von Kindern und Jugendlichen 127II. Jugendschutz als Schranke der Medienfreiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG 128III. Ableitung des Jugendschutzes aus der Verfassung 129

1. Aus der Kompetenznorm des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG 1302. Aus anderen Vorschriften der Verfassung 132

a) Verfassungsrang des Jugendschutzes ausArt. 6 Abs. 2 S. 1 GG 132

b) Verfassungsrang des Jugendschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GGi.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 137aa) Keine selbstandige Ableitung des allgemeinen

Personlichkeitsrechts der Jugendlichen ausArt. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 138

bb) Jugendschutzpflicht des Staates zugunsten Jugendlicherin den Medien 140

(1) Schutzpflicht des Staates aus Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG 140

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(2) Schwerpunkt des allgemeinen Personlichkeitsrechts derJugendlichen auf der Schutzpflicht des Staates 142

(3) Jugendschutz als notwendige Staatsaufgabe 143cc) Umfang der Schutzpflicht des Staates in Bezug auf den

Jugendmedienschutz 144(1) Grundsatzlicher Einschatzungs- und Handlungsspielraum

des Gesetzgebers 144(2) Zusammenspiel von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 2

Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG 146(3) Einbindung Privater in die Erfiillung der Staatsaufgabe

Jugendschutz 147(4) Konkrete Anforderungen an den

Jugendmedienschutzgesetzgeber 148(a) Sicherung gegen Eingriffe 148(b) Verhelfen zur Medienkompetenz 150(c) Dynamischer Rechtsgiiterschutz 151

IV. Ergebnis 153

3. Kapitel: Das Jugendschutzmodell des Jugendmedienschutzstaatsvertragesim Spiegel neuer Regulierungsmodelle 155

A. Zum Aufsichtsmodell vor Inkrafttreten des Jugendmedienschutz-staatsvertrages 156

I. Fur den privaten Rundfunk 1571. Ausgestaltung der alten Regelung 157

a) Aufsicht durch Landesmedienanstalten 157b) Einbindung der FSF in die Aufsicht 158

2. Ansatze zu einer Kooperation mit Privaten 160II. Fur die Telemedien 160

1. Bisherige rechtliche Ausgestaltung 160a) Mediendienste 160b) Teledienste 161

2. Ansatze zu einer Kooperation mit Privaten 162III. Fur die Filmwirtschaft 163

1. Einbindung der FSK 1632. Ansatze zu einer Kooperation mit Privaten 165

B. Die neue Gesetzesstruktur fur den Jugendschutz in den Telemedien undim privaten Rundfunk 166I. JMStV 170

1. Aufbau des JMStV 1702. Geltungsbereich 170

a) Rundfunk im Sinne des JMStV 171b) Telemedien 172

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c) Abgrenzung zwischen Rundfunk im Sinne des JMStV undTelemedien 172

d) Geltungsbereich und Geltungsdauer 174II. JuSchuG 174

C. Das Aufsichtsmodell nach der Regelung des JMStV fur den privatenRundfunk und die Telemedien 175I. Gemeinwohlbelang des Jugendschutzes als Regulierungsziel des

JMStV 176II. Zwei Regulierungskonzepte: Imperative Regulierung und die

Eroffnung der Moglichkeit der regulierten Selbstregulierung 177III. Imperative Regulierung 178

1. Imperative Regulierungsinstrumente des Staates 178a) Sendezeitbeschrankungen und Festlegungen von Sendezeiten

als Regulierungsinstrumente 178aa) Unzulassige Angebote nach § 4 JMStV 179bb) Entwicklungsbeeintrachtigende Angebote nach

§ 5 JMStV 179b) Jugendschutz in Werbung und Teleshopping 180c) Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten 180d) Auskunftspflichten 181

2. Uberwachung durch eigene Aufsichtsinstanzen des Staates imRahmen des Jugendschutzkonzeptes nach dem JMStV 181a) Aufsicht und Rechtsetzung durch KJM als Organ der

Landesmedienanstalten als Regulierungsbehb'rde 182aa) Landesmedienanstalten 182(1) Funktion der Landesmedienanstalten nach dem JMStV 182(2) Landesmedienanstalten als Organisationen, die dem

staatlichen Bereich zuzuordnen sind 183(a) Organisatorische Zuordnung 184(b) Funktionale Zuordnung 187(aa) Charakter der Aufgabenerfullung der

Landesmedienanstalten 187[ 1 ] Zuordnung als staatliche Aufgabe 188[2] Kein Widerspruch der organisatorischen Einordnung

zum Gebot der Staatsferne 191(bb) Ausiibung von Hoheitsgewalt 193(3) Gesamtbetrachtung 193bb) Kommission fur Jugendmedienschutz (KJM) 194(1) Rechtsstellung, Zusammensetzung der KJM 195(a) Rechtsstellung 195(aa) Organleihe 196(bb) Gemeinsame Landereinrichtung 197(b) Zusammensetzung der KJM 198(aa) Gebot der Staatsferne in Bezug auf die KJM 198

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[ 1 ] Gebot der Staatsferne fiir Aufsichtsgremien imRundfunkbereich 199

la] Ursprung des Gebotes der Staatsferne 199[b] Adressaten des Gebotes der Staatsferne 200[c] Inhalt des Gebotes der Staatsferne des Rundfunks in

Bezug auf den staatlichen Einfluss auf dieZusammensetzung von Aufsichtsgremien undStaatsvertreter in den Gremien 201

[aa] Staatlicher Einfluss auf die Zusammensetzung vonRundfunkgremien 202

[bb] Staatsvertreter im Rundfunkgremium 202[2] Muss die KJM iiberhaupt des Gebot der Staatsferne

erfullen? 206[a] Gebot der Staatsferne der KJM in Bezug auf den

Rundfunk 206[b] Gebot beziehungsweise Zulassigkeit der Staatsferne der

KJM in Bezug auf die Telemedien 209[3] Erfullt die Zusammensetzung der KJM das Gebot der

Staatsferne des Rundfunks? 211[a] Allgemeines 211[b] Beherrschender Einfluss der staatlichen Vertreter 211(bb)KJM kein Sachverstandigengremium 214[ 1 ] Modelle fur Aufsichtgremien im Rundfunkbereich 214[2] Sachverstand der Mitglieder der KJM 216(c) KJM als Organ der Landesmedienanstalt 217(d) Zwischenergebnis 217(2) Zustandigkeit nach § 16 JMStV und Verfahren der KJM 218(a) Zustandigkeit nach § 16 JMStV 218(b) Verfahren 219(aa) Verfahren nach § 17 JMStV 219(bb)Bildung von Priifausschiissen 222[ 1 ] Funktion, Zusammensetzung und Verfahren der

Prufausschiisse 222[2] VerfassungsmaBigkeit der Priifausschusse 223(c) Eigene Aufgaben 226(d) Zwischenergebnis 226(3) Zusammenarbeit mit jugendschutz.net und der BPjM 227(a) jugendschutz.net 227(b) BPjM 231(aa) Ausgestaltung der Zusammenarbeit 231(bb)VerstoB gegen das Verbot der Mischverwaltung und

gegen das Gebot der Staatsferne 235[ 1 ] VerstoB gegen das Verbot der Mischverwaltung 235[2] VerstoB gegen das Gebot der Staatsferne 236

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(c) Zwischenergebnis 237(4) Beurteilungsspielraum der KJM und Aufsichtsmittel bei

VerstoB gegen Vorschriften des JMStV 238(a) Vorliegen eines VerstoBes gegen Vorschriften des JMStV

und Beurteilungsspielraum der KJM 238(b) Aufsichtsmittel 243(aa) Gegen Rundfunkveranstalter 244(bb) Gegen Anbieter von Telemedien 244(c) Zwischenergebnis 245(5) Aufgaben der KJM nach §§ 8, 9 JMStV 246(a) Festlegung der Sendezeit nach § 8 JMStV 246(aa) Regelung des § 8 Abs. 1 JMStV 247[1] Inhaltliche Bedeutung der Vorschrift 247[2] Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften 250(bb)Regelung des § 8 Abs. 2 JMStV 250(cc) VerstoB der Regelung des § 8 JMStV gegen das Verbot

der Vorzensur 252(b) Ausnahmeregelungen nach § 9 JMStV 254cc) Ergebnis 256

IV. Regulierte Selbstregulierung nach dem neuen Jugendschutzkonzept 2561. Anerkennung Freiwilliger Selbstkontrolleinrichtungen fur den

Ubergang zum System der regulierten Selbstregulierung 2562. Aktivierung selbstregulativer Beitrage Privater durch staatliche

Regulierung 258a) Regulierungsinstrumente des Staates zur freiwilligen

Aktivierung selbstregulativer Beitrage FreiwilligerSelbstkontrolleinrichtungen 258

b) Eigenniitzige Regulierungsziele der FreiwilligenSelbstkontrolleinrichtungen 260

3. Aufgaben Freiwilliger Selbstkontrolleinrichtungen nach ihrerAnerkennung 261a) Uberwachung der Jugendschutzvorschriften durch Freiwillige

Selbstkontrolleinrichtungen nach § 19 Abs. 2 JMStV 261aa) Keine Beleihung der Selbstkontrolleinrichtungen im

Rahmen ihrer Uberwachungsfunktion 262(1) Anerkennung als Beleihungsakt 264(2) Selbstkontrolleinrichtungen als im Rahmen ihrer

Oberwachungsfunktion privatrechtlich Handelnde 264bb) Privilegierungen aus § 20 Abs. 3 und Abs. 5 JMStV 265(1) Privilegierung aus § 20 Abs. 3 JMStV 266(a) Privilegierung bei vorlagefahigen und vorgelegten

Sendungen 266(aa) Voraussetzungen einer Privilegierung 266

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(bb) Reichweite des Beurteilungsspielraumes derEinrichtungen Freiwilliger Selbstkontrolle gegeniiber derKJM 268

(b) Privilegierung bei nichtvorlagefahigen Sendungen 270(2) Privilegierung aus § 20 Abs. 5 JMStV 271

b) Aufgabe der Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen nachden §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV 272aa) Selbstkontrolleinrichtungen als Beliehene im Rahmen der

Vorschriften aus §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV 273(1) Anerkennung als Beleihungsakt 273(2) Verscharfung und Lockerung der Sendezeitgrenzen als

hoheitliche MaBnahmen 273bb) Privilegierung bei den Tatbestanden nach den

§§8, 9 JMStV 276(1) Allgemeines 276(2) Richtlinienkompetenzen sowie Einzelfallentscheidungen

der KJM und der Selbstkontrolleinrichtungen und derenVerhaltnis zueinander 277

(3) Erkenntnis fur das grundsatzliche Verhaltnis zwischenKJM und Selbstkontrolleinrichtungen aus den in§ 20 JMStV enthaltenen Privilegierungen und denRichtlinienkompetenzen 279

4. Implementierung des Gemeinwohlbelanges des Jugendschutzesin den marktwirtschaftlichen Prozess durch Einrichtungen derFreiwilligen Selbstkontrolle 279

5. Methoden der Absicherung der Erfiillung eines angemessenenJugendschutzniveaus durch den Gesetzgeber durchVerantwortungsteilung zwischen Staat und Privaten im Rahmendes Jugendschutzkonzeptes des JMStV 280a) Anerkennungsvoraussetzungen der Einrichtungen der

Freiwilligen Selbstkontrolle und Widerruf der Anerkennung 281aa) Anerkennungsvoraussetzungen 281(1) Unabhangigkeit und Sachkunde der Priifer und die

Beriicksichtigung gesellschaftlicher Gruppen 281(2) Sachgerechte Ausstattung 285(3) PriifungsmaBstabe 285(4) Verfahrensordnung 286(5) Rechtsstaatliche Verfahrensstandards 287(6) Beschwerdestellen 287bb) Widerruf der Anerkennung 287

b) Rechtsaufsicht als zentrales Scharnier 289c) Wahrnehmung einer Auffangverantwortung 290

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6. Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen der neuen gesetzlichenRegelung des Jugendschutzes 291a) Motive fur die Schaffung von Selbstkontrolleinrichtungen im

Bereich der Medien 291b) Die einzelnen Selbstkontrolleinrichtungen im Rahmen des

JMStV 291aa) FSF 292bb) FSM 296cc) FSK 299

c) Tatsachliche Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten mitSelbstkontrolleinrichtungen 300

V. Konsequenzen des Systems des JMStV fiir den Rechtsschutz 3011. Rechtsschutzmoglichkeiten der Beteiligten und Betroffenen

gegeniiber den Landesmedienanstalten 301a) Rechtsschutz der Freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen bei

Verweigerung der Anerkennung durch die KJM 302b) Klagen der Rundfunkveranstalter 303c) Klagemoglichkeiten der Eltern oder der Jugendlichen

gegeniiber den Landesmedienanstalten aufaufsichtsrechtliches Tatigwerden 304aa) Recht auf aufsichtsrechtliches Tatigwerden 304bb) Umfang des Rechts auf aufsichtsrechtliches Tatigwerden

bzw. ,,Beurteilungsspielraume" Privater 3062. Rechtsschutz der Rundfunkveranstalter und Anbieter von

Telemedien gegen Entscheidungen und Sanktionen derSelbstkontrolleinrichtungen 309

3. Aufnahmeanspruch der Rundfunkveranstalter und der Anbietervon Telemedien gegeniiber den Einrichtungen der FreiwilligenSelbstkontrolle 310

4. Organstreitverfahren innerhalb einer Landesmedienanstalt 3115. Keine Moglichkeit des Tatigwerdens einer unzustandigen

Landesmedienanstalt gegenuber der zustandigenLandesmedienanstalt 313

4. Kapitel: Verfassungsrechtliche Bewertung des neuen Aufsichtsmodells 315

A. Vereinbarkeit des Konzeptes der regulierten Selbstregulierung des JMStVmit Grundrechten 316I. Grundrechtseingriffe 316

1. Grundrechte der sich Verpflichtenden 317a) Beeintrachtigung der Grundrechte der Einrichtungen

Freiwilliger Selbstkontrolle 319

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b) Beeintrachtigung der Grundrechte der hinter der EinrichtungFreiwilliger Selbstkontrolle stehenden Mitglieder 320aa) Eingegangene Verpflichtungen privater

Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien beiEinlassen auf das Jugendschutzmodell 320

bb) Jugendschutz als Schutzbereichsbegrenzung andererGrundrechte 320

cc) In Betracht kommende Beeintrachtigung vonGrundrechten 322

(1) Moglichkeit eines Grundrechtseingriffs bei derInduzierung von Selbstverpflichtungen 322

(2) Abweichung von der klassischen Art der Induzierung vonSelbstverpflichtungen 325

2. Grundrechte Dritter 326a) Aus dem selbstregulatorischen System ausgeschlossene

Gruppen 326b) Nachteilig betroffene systemexterne Dritte 327

II. Ergebnis 328B. Vereinbarkeit des Regulierungskonzepts des JMStV mit dem Zensurverbot 329

I. Bedeutung des Zensurverbotes im Bereich des Jugendschutzes imRundfunk und im Internet 329

II. Versteckte Zensur 3311. Grad der staatlichen Einflussnahme auf die Einrichtungen der

Freiwilligen Selbstkontrolle 3332. Kein faktischer Anschlusszwang 333

C. Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip 334I. Legitimationskette und Legitimationsniveau 335II. Ausiibung von Staatsgewalt durch Selbstkontrolleinrichtungen nach

dem JMStV 3371. Begriff der Staatsgewalt und grundsatzliche Moglichkeit der

Ausiibung von Staatsgewalt durch Private 337a) Handlungsformen der Staatsgewalt 338b) Organisationsformen der Staatsgewalt 338

2. Ausiibung von Staatsgewalt durch die Selbstkontrolleinrichtungen 340a) Erfiillung staatlicher Aufgaben durch die privatrechtlich

organisierten Selbstkontrolleinrichtungen 340b) Ausiibung von Hoheitsgewalt durch Selbstkontroll-

einrichtungen 340aa) Ubertragung des demokratischen Prinzips auf

nicht-staatliche Institutionen bei faktischer Ausubungvon Hoheitsgewalt 340

bb) Legitimationsbediirftigkeit des staatlichen ^,Induzierungsaktes v ' 3 4 1

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Leitsatze 343

A. Zu den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des neuen Jugendschutzmodeilsdes Jugendmedienschutzstaatsvertrages 343

B. Zum Jugendschutzmodell des Jugendmedienschutzstaatsvertrages imSpiegel neuer Regulierungsmodelle 346

C. Zur verfassungsrechtlichen Bewertung des neuen Aufsichtsmodells 350

Literaturverzeichnis 353

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