REHAU LOGISTIKRICHTLINIE

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REHAU LOGISTIKRICHTLINIE FÜR ZUKAUFTEILE/AUTOMOTIVE Ausgabe 3 Stand 01/2017 Es gilt die jeweils aktuellste Fassung, zu finden unter http://www.rehau.ch/logrl www.rehau.com Bau Automotive Industrie

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REHAU LOGISTIKRICHTLINIE FÜR ZUKAUFTEILE/AUTOMOTIVE

Ausgabe 3

Stand 01/2017

Es gilt die jeweils aktuellste Fassung, zu finden unter http://www.rehau.ch/logrl

www.rehau.com Bau

Automotive

Industrie

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017

Inhalt 1 Allgemeines ............................................................................................................................................ 3

1.1 Ziel und Gültigkeit der Richtlinie ......................................................................................................... 3

1.2 Ansprechpartner ............................................................................................................................... 3

1.3 Allgemeine Anforderungen an den Lieferanten .................................................................................... 3

1.3.1 Meldepflicht ............................................................................................................................... 3

1.3.2 Organisation .............................................................................................................................. 4

2 Verpackung ............................................................................................................................................. 5

2.1 Allgemeine Anforderungen ................................................................................................................. 5

2.2 Definition zulässiger Materialien, Verpackungshöhen und Maximalgewicht ............................................. 6

2.3 Einweg und Mehrwegverpackungen ................................................................................................... 6

2.3.1 Vorserie..................................................................................................................................... 7

2.3.2 Serie ......................................................................................................................................... 8

2.3.3 Ausweichverpackung .................................................................................................................. 8

2.3.4 Sonderladungsträger .................................................................................................................. 8

2.4 Schutz- und Transportfunktion ............................................................................................................ 9

2.5 Zulässigkeit Mischladungsträger ....................................................................................................... 10

2.6 Überseeverpackung ........................................................................................................................ 10

3 Warenbegleitpapiere und Kennzeichnung ................................................................................................ 11

3.1 Frachtbrief ...................................................................................................................................... 11

3.2 Lieferschein .................................................................................................................................... 11

3.3 Rechnung ...................................................................................................................................... 11

3.4 Die Kennzeichnung ......................................................................................................................... 12

3.4.1 Beispiele für Anbringung der Kennzeichnungen .......................................................................... 12

3.4.2 Kennzeichnung in Europa und Südafrika .................................................................................... 14

3.4.3 Kennzeichnung Welt ................................................................................................................. 15

4 Ladungsträgermanagement .................................................................................................................... 15

4.1 Vorgaben REHAU ........................................................................................................................... 15

4.2 Behälterkonto/Bestandsführung ........................................................................................................ 16

4.3 Management der Behälter nach EOP ................................................................................................ 16

5 DFÜ/ EDI .............................................................................................................................................. 17

5.1 Kommunikationswege ..................................................................................................................... 17

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Stand 01-2017

5.2 REHAU EDI Parameter ................................................................................................................... 17

6 Transporte ............................................................................................................................................ 17

6.1 Allgemein ....................................................................................................................................... 17

6.2 Ladungssicherung ........................................................................................................................... 18

7 Zollabwicklung ....................................................................................................................................... 18

7.1 Abwicklung bei Incoterm 2010 – FCA ................................................................................................ 18

7.2 Abwicklung bei Incoterm 2010 – DAP ............................................................................................... 20

8 Angebotsphase ..................................................................................................................................... 20

9 Rollierende Bedarfs- und Abrufplanung .................................................................................................... 21

9.1 Grundsätzliches Vorgehen ............................................................................................................... 21

9.2 Lieferabrufbestätigung ..................................................................................................................... 22

9.3 Liefermenge der einzelnen Abrufe / Lieferrhythmus ............................................................................ 22

9.4 Lieferfrist ........................................................................................................................................ 22

10 VMI / Konsignationslager ...................................................................................................................... 23

10.1 VMI .............................................................................................................................................. 23

10.2 Konsignation ................................................................................................................................. 23

11 Notfallkonzept ...................................................................................................................................... 23

12 Kostenfolgen bei Verstößen .................................................................................................................. 24

13 Gültigkeit ............................................................................................................................................. 26

14 Anlagen .............................................................................................................................................. 26

15 Akzeptanz ........................................................................................................................................... 27

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

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Abkürzungsverzeichnis

BPO Blanket Purchase Order

DFÜ Datenfernübertragung

EDI Electronic Data Interchange

ETD Ersatzteildienst

EU-Gibo Euro-Gitterbox

ISPM 15 Internationale Standard Phytosanitärer Maßnahmen, Nr. 15, gemäß der Empfehlung der

International Plant Protection Convention (IPPC)

KLT Kleinladungsträger

LBS Pounds

LKW Lastkraftwagen

LT Ladungsträger

MRN Movement Reference Number

NAFTA North American Free Trade Agreement

SLB Sendungs-Ladungs-Bezugsnummer

VDA Verband der Automobilindustrie e.V.

VE Verpackungseinheit

VMI Vendor managed inventory

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Definitionen

Angebot Das Angebot basiert auf der zuvor durch die Einkaufszentrale zugestellten

Anfrage. Für Setzteillieferanten ist dies mit dem Preisabschluss gleichzuset-

zen.

Behälter Genormtes, dauerhaftes Transportgefäß, das leicht zu be- und entladen, si-

cher zu verschließen und zwischen verschiedenen Transportmitteln als Lade-

einheit umzuschlagen ist.

Einwegverpackung Verpackung, die nur einmal verwendet wird.

Kleinladungsträger (KLT) Kleine Ladungsträger, die nur mit Hilfe von Ladehilfsmitteln (z.B. Palette) eine

Ladeeinheit bilden und befördert werden können

= Verpackungseinheit.

Ladeeinheit Eine Ladeeinheit ist die Einheit, die befördert und gelagert wird. Eine Ladeein-

heit kann aus einem Ladungsträger bestehen oder ist eine Kombination aus

kleinen Ladungsträgern und Ladehilfsmitteln.

Ladehilfsmittel Ladehilfsmittel dienen der Bildung von Ladeeinheiten, wenn die Ladungsträ-

ger im Einzelnen nicht beförderungsfähig sind (z.B. Paletten, Abschlussde-

ckel etc.).

Ladungsträger Der Ladungsträger umschließt das Produkt, z.B. Palette, Gitterbox, Faltbo-

xen, Raubox.

Mehrwegverpackung Verpackung die mehrmals verwendet werden kann.

Sonderladungsträger Artikelspezifische Ladungsträger, die nur für den Einsatz eines speziellen

Produktes/Materials eingesetzt werden.

Verpackung Überbegriff für alle Verpackungselemente.

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1 Allgemeines

1.1 Ziel und Gültigkeit der Richtlinie

Der Lieferant soll über die logistischen Anforderungen des Kunden REHAU detailliert informiert werden. Ziel soll

es sein reibungslose Abläufe zu organisieren, die Beziehung zwischen den Partnern zu stärken und Kosten zu

minimieren. Die Richtlinie ist weltweit für alle Lieferanten und Anlieferungen gültig. Soweit möglich wurden länder-

spezifische Anforderungen bei der Erstellung dieser Richtlinie berücksichtigt. Mit der Übersendung des Angebotes

verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der REHAU Logistikanforderungen.

1.2 Ansprechpartner

Bei allgemeinen Fragen zur Logistikrichtlinie wenden Sie sich bitte an

die Einkaufszentrale in Muri, Schweiz: Herr von Richthofen Tel.: +41 31 950 3449 [email protected]

oder an die Logistikplanung in Rehau, Deutschland: Herr Straßer Tel.: +49 9283 77 1686 [email protected] Den jeweiligen projektspezifischen Logistikplaner entnehmen Sie bitte der jeweiligen Anfrageunterlage.

1.3 Allgemeine Anforderungen an den Lieferanten

Die Logistik ist als Wettbewerbsfaktor ein wichtiger Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg. Entsprechend ist es

für REHAU ein Selbstverständnis mit den Zulieferern zuverlässige und effiziente Logistikprozesse aufzubauen und

zu optimieren. REHAU verfolgt das Ziel, dass die Ware mit der richtigen Menge, den richtigen Kosten, in der rich-

tigen Art und Qualität zur richtigen Zeit am richtigen Ort und Empfänger ist. Aus diesem Grund ist es für REHAU

von Bedeutung, dass die Logistik bei den Partnern und deren Lieferkette nach standardisierten Grundprinzipien

konzipiert ist. Die Kommunikation zwischen dem Lieferanten und REHAU stellt hierfür die Basis einer funktionie-

renden Zusammenarbeit dar.

1.3.1 Meldepflicht

Will der Lieferant an den unten aufgeführten Punkten Änderungen durchführen, so muss dies zeitnah bei den unter

Kapitel 1.2 genannten Ansprechpartnern angezeigt werden. Teilweise kann dies einen erneuten Freigabeprozess

seitens REHAU bedeuten.

Änderungen festgelegter Lieferzeiten, -termine, -fristen oder -abfolgen.

Änderung des Produktionsstandortes oder des Versandwerkes.

IT-Systemwechsel.

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Änderungen betrieblicher Logistikstrukturen.

Änderungen am Produkt und/oder der Verpackung.

1.3.2 Organisation

Der Lieferant muss dafür sorgen, dass:

eigenständig und ohne weitere Aufforderung ein detaillierter Terminplan mit allen für die Projektabwick-

lung wesentlichen Meilensteinen zur Umsetzung der geforderten Termine erstellt wird. Der Lieferant ist

verantwortlich für die Aktualisierung und den Informationsfluss.

mindestens ein Ansprechpartner für technische Belange und Qualitätsfragen sowie eine zuständige Ver-

tretung benannt ist, welche entscheidungsbefugt und zu den Geschäftszeiten jederzeit erreichbar sind.

Auf Anforderung REHAU ist ein Projektteam mit Projektmitgliedern für alle relevanten Bereiche zu benen-

nen.

für Sonderaktionen außerhalb der Geschäftszeiten ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht

und dessen Erreichbarkeit sichergestellt ist.

zwischen dem Lieferanten und dem zuständigen REHAU Ansprechpartner eine regelmäßige, schriftliche

Berichterstattung vorgenommen werden kann, die mindestens bis zur Serienfreigabe durch REHAU bei-

behalten wird.

sämtliche Kommunikation mit REHAU in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat.

der Datenaustausch zwischen beiden Partnern elektronisch stattfinden kann (siehe auch Kapitel 5

DFÜ/EDI).

die geplanten Bedarfe von REHAU abgesichert sind.

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2 Verpackung

2.1 Allgemeine Anforderungen

REHAU legt Wert darauf, dass bei der Auswahl einer geeigneten Verpackung folgende Punkte berücksichtigt

werden:

Schutz der Teile

Kosten für die Verpackung und Handling

Vermeidung von Umverpackung

Arbeits- und Umweltschutz

Lagerfähigkeit

Lade- und Transportfähigkeit

Hohe Packungsdichte

Der Lieferant hat die Verpackungsentwicklung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Verpackung ist so zu ent-

wickeln, dass die Artikel in qualitativ einwandfreiem Zustand im gesamten Prozess verarbeitet werden können.

Dabei sind sämtliche, länderspezifische Vorschriften im Abgangs-, Transit- und Bestimmungsland einzuhalten

und die eingesetzten Transportmittel (LKW, Überseecontainer) optimal auszulasten. Weiterhin muss das Abstim-

men von Verpackungsdaten bzw. deren Codierung für die Übermittlung von elektronischen Lieferscheindaten er-

folgen (Ansprechpartner: siehe Kapitel 5.2).

Wenn ein Produkt zu verschiedenen REHAU Werken (z.B. nach Deutschland und USA) geliefert wird, dann be-

hält REHAU sich das Recht vor den Lieferanten aufzufordern verschiedene Verpackungen zur Belieferung der

jeweiligen Werke zu verwenden.

Der Lieferant stellt sicher, dass in seinen angebotenen Kosten für jeden in der Anfrage genannten REHAU Stand-

ort zur Verpackungsfreigabe eine Musterbehältervorstellung inklusive Teilen vorgesehen ist.

REHAU unterscheidet bei der Verpackung von Zukaufteilen zwischen einer Konzeptfreigabe, die auch auf Basis

einer Präsentation erfolgen kann und der Verpackungsfreigabe, die ausschließlich auf Basis einer Musterverpa-

ckung inklusive Teilen erfolgt. Die Musterverpackung ist in Abstimmung mit dem Logistikplaner bei REHAU vor-

zustellen und die Verpackungsfreigabe einzuholen.

Sollte ein Bauteil in verschiedene REHAU Standorte einfließen, so kann dies ggfs. auch eine separate Musterver-

packungen pro Standort bedeuten. Entsprechend dem jeweils separat abgestimmten Projektterminplan ist die

Verpackung dem Projekt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Erst die Verpackungsfreigabe berechtigt den Lieferanten zur Beschaffung der Verpackung für die Se-

rienabwicklung.

Der Lieferant hat unaufgefordert den Nachweis für die durch REHAU bezahlten Behälter zu erbringen.

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Die Verpackungen für die Werke von REHAU müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese werden in den

nächsten Kapiteln genauer definiert Die Verantwortung der qualitativen Eignung der Verpackung liegt auch nach

deren Freigabe durch REHAU weiterhin beim Lieferanten. Die Freigabe der Verpackung gilt werks- und projekt-

spezifisch. Bei einem Werkswechsel innerhalb des Serienprozess muss der Lieferant sich eine neue Freigabe

des neuen zuständigen Werkes einholen. REHAU behält sich das Recht vor in Abstimmung mit dem Lieferanten

oder aus begründetem Anlass Behälterumstellungen durchzuführen.

Sollte der Lieferant gegen getroffene Vereinbarung verstoßen, so behält sich REHAU vor die daraus entstehen-

den Aufwendungen dem Lieferanten zu belasten. Weiteres wird dazu im Kapitel 12 „Kostenfolgen bei Verstößen“

geregelt.

2.2 Definition zulässiger Materialien, Verpackungshöhen und Maximalgewicht

Maßgebend ist das Dokument „Anforderungskatalog Verpackungen“ (Anlage 1). Es gelten vorrangig in jedem Fall

die gesetzlichen Bestimmungen des Empfängerlandes.

Verpackungshöhen/Maximalgewicht:

Die maximal zulässige Gesamthöhe einer Ladeeinheit beträgt 1.000 mm. Diese ist unbedingt einzuhalten, gilt je-

doch nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Vergaben. Gültig ab Anfrage für Neuprojekte!

REHAU ist es wichtig die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen strikt einzuhalten. Unabhängig vom Verpa-

ckungstyp (Einweg- oder Mehrwegverpackung) sind folgende, maximal zulässige Bruttogewichte zu beachten:

Einzelverpackung/ KLT max. 15 kg (Amerika 30 lbs)

Ladeeinheit/ Palette max. 1.000 kg

Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Abweichungen müssen mit dem zuständigen Logistikplaner von

REHAU abgestimmt und können erst nach dessen schriftlicher Freigabe umgesetzt werden.

2.3 Einweg und Mehrwegverpackungen

Für jedes neu zu liefernde Produkt ist in Abstimmung mit REHAU eine geeignete Verpackung festzulegen. Der

Einsatz von Einweg- und Mehrwegbehältern erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und richtet sich nach

dem Ort des tatsächlichen Produktionswerkes und der Entfernung zwischen den Standorten.

Einwegverpackungen müssen recyclingfähig und ohne Aufwand zu entsorgen sein, denn diese werden nicht zu-

rückgeliefert. Aufbau und Abmessungen der KLTs und Ladeeinheiten können dem aktuellen „Anforderungskatalog

Verpackungen“ (Anlage 1) entnommen werden, in welchem auch weitere, zulässige Standardverpackungen für die

REHAU Werke aufgelistet sind. Die Einwegladeeinheiten müssen für den Transport und die Lagerung zwingend

stapelbar sein (mind. 1+1). Abweichungen hiervon sind mit dem zuständigen REHAU Logistikplaner abzustimmen.

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Schäden an der Ware, die aufgrund einer ungenügenden Auslegung der Verpackung resultieren, gehen zu Lasten

des Lieferanten. Als oberste Priorität gilt die reibungslose Versorgung der REHAU Werke und somit die rechtzeitige

Versorgung der REHAU Kunden mit den Produkten. Weiteres wird dazu im Kapitel 12 „Kostenfolgen bei Verstößen“

geregelt.

Bei Mehrwegbehältern muss berücksichtigt werden, dass:

diese vollständig zu entleeren und leicht zu reinigen sind.

sie poolfähig sind, siehe Anlage 1 „Anforderungskatalog Verpackungen“.

Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und damit verbundene Aufwendungen generell zu Lasten des

Verursachers gehen. Ist keine verursachergerechte Zuordnung möglich, werden die Kosten für Re-

paraturen oder damit verbundene Aufwendungen im Verhältnis 50:50 zwischen REHAU und dem

Lieferanten aufgeteilt.

Ersatzbehälter und ggf. deren Inlays zu 100 % des Wiederbeschaffungswertes verrechnet werden.

Diese Regelung gilt für Mehrwegbehälter, die im Eigentum von REHAU stehen, sowie für Leergut von

Dritten, welches durch den Lieferanten nicht mehr zurückgesandt werden kann.

Behälter, die nicht im Eigentum vom Lieferanten stehen, nur mit schriftlicher Freigabe des zuständi-

gen Logistikplaners von REHAU verschrottet werden dürfen.

für Nachserien- und ETD-Bedarfe der Lieferant für die Zwischenlagerung von Behältern in ausrei-

chender Menge verpflichtet ist. Die Anzahl ist mit dem zuständigen Logistikplaner von REHAU abzu-

stimmen.

Weiterhin muss beachtet werden, dass für die Lieferung von ESD gefährdeten Bauteilen ein ESD-fähiger Ladungs-

träger eingesetzt werden muss. Bei der Auslegung der Verpackung ist darauf zu achten, dass eine weitere Umver-

packung von Einzelteilen vermieden wird. Es soll eine direkte Entnahme aus der Verpackung ohne weiteren Aus-

packvorgang ermöglicht werden.

Der Lieferant hat sicherzustellen, dass das Leergut für oberflächenkritische Sichtteile sowie elektronischer Kompo-

nenten mindestens unter Dach gelagert und folglich nicht der Witterung ausgesetzt wird. In den Verpackungskosten

enthalten sind Kosten für Reinigung, Wartung und Instandhaltung. Der entsprechende Umlagebetrag ist separat

zu plausibilisieren.

2.3.1 Vorserie

Bis zum Einsatz der abgestimmten Serienverpackung ist allein der Lieferant dafür verantwortlich REHAU eine an-

gemessene, sichere und ordnungsgemäße Lösung auf seine Kosten bereitzustellen. Sämtliche Lösungen sind vor

ihrem Einsatz - Minimum vier Wochen vor erstmaligen Einsatz - von REHAU freizugeben. Diese Vorserienverpa-

ckung kann dann in Abstimmung mit dem zuständigen Logistikplaner auch als Notkonzept/Ausweichverpackung

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für die Serie dienen. Als gemeinsames Ziel wird die Bereitstellung der Serienverpackung bereits für die Belieferung

der Vorserie angestrebt.

2.3.2 Serie

Serienverpackungen (auch Notverpackungen und Ersatzteilverpackungen) werden grundsätzlich produktspezifisch

von der Logistikplanung REHAU, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten REHAU Werken, freigegeben. Die Anlie-

ferintervalle werden durch REHAU projektspezifisch auf Materialebene vorgegeben. Die Anzahl der Verpackungen

ist so zu planen, dass die geplanten Reichweiten plus der Mengen die sich im Transit befinden erfüllt werden.

Weiteres wird dazu im Kapitel 4 „Ladungsträgermanagement“ definiert. Werkzeugkosten für Spezialbehälter sind

REHAU separat anzubieten.

Ab Freigabe hat die Anlieferung in der abgestimmten Verpackung zu erfolgen. Auf dem Lieferschein sind Abwei-

chungen entsprechend zu vermerken (zum Beispiel: Notverpackung, Ausweichbehälter). Bei Produktänderungen

(Typ, Form der Bauteile) ist der Lieferant verpflichtet die freigegebenen Serienbehälter zu prüfen und diese gege-

benenfalls nach Abstimmung mit dem verantwortlichen Logistikplaner anzupassen oder zu ersetzen.

2.3.3 Ausweichverpackung

Sollte eine mit REHAU vereinbarte Serien-Verpackung nicht oder nicht in ausreichender Menge im Serienprozess

zur Verfügung stehen so benötigt der Lieferant eine Ausweichverpackung, welche vor SOP in Zusammenarbeit mit

der Logistikplanung REHAU festzulegen ist. Es wird darauf Wert gelegt, dass diese Engpasssituation einen Ein-

zelfall und der Einsatz der Ausweichverpackung eine zeitlich begrenzte Maßnahme darstellt. Der Lieferant darf

dabei jedoch keine Verpackung verwenden, die nicht im Vorfeld mit der Firma REHAU abgestimmt wurde. Sein

Verpackungsvorschlag muss immer durch den Logistikplaner von REHAU freigegeben werden. Es muss gewähr-

leistet sein, dass die Ausweichverpackung den Anforderungen des Produktes gerecht wird und die Waren auch in

der Ausweichverpackung optimal geschützt werden, so dass keine Beschädigungen oder Beeinträchtigungen auf-

treten. Durch diese Präventivmaßnahme sollen Qualitätsminderungen vermieden werden. Der Einsatz einer Aus-

weichverpackung ist dem Leergutmanager Zukaufware im REHAU Empfangswerk rechtzeitig anzukündigen. Sollte

der Lieferant gegen getroffene Vereinbarung verstoßen, so behält sich REHAU vor die daraus entstehenden Auf-

wendungen dem Lieferanten zu belasten. Weiteres wird dazu im Kapitel 12 „Kostenfolgen bei Verstößen“ geregelt.

2.3.4 Sonderladungsträger

Sonderladungsträger können zum Beispiel bei Überlängen, Übersee, Sonderfällen (z.B. Flüssigkeiten oder Spu-

len), temperaturempfindlichen Produkten oder bei Gefahrgut, gemäß letzten gültigen gesetzlichen Bestimmungen,

benötigt werden. Der Einsatz von Sonderladungsträgern ist mit dem zuständigen REHAU Logistikplaner abzustim-

men. Die Planung, Entwicklung und Konstruktion des Sonderladungsträgers, inkl. Ausweichverpackung, erfolgt

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durch den jeweiligen Lieferanten. Dieser trägt auch die Planungs-, Entwicklungs- und Konstruktionskosten. Ab-

nahme und Freigabe des Spezialladungsträgers erfolgt durch REHAU.

2.4 Schutz- und Transportfunktion

Ladeeinheiten müssen den vorkommenden Beanspruchungen während des Sendungsverlaufs standhalten. Die

Schutzfunktion und damit auch die einwandfreie Transportfunktion muss über den gesamten Transport gegeben

sein. Gewicht der Ladung und die mögliche Auflast der Verpackung muss erkennbar sein.

Ziel von REHAU ist es immer volle Behälterlagen abzurufen. Unvollständige Lagen oder Pyramidenstapelung sind

nicht zulässig. Ist auf Grund der Abrufmenge die Befüllung von kompletten Lagen bei Behälterlösungen nicht mög-

lich, so ist die letzte Lage mit Leerbehältern aufzufüllen und diese entsprechend mit „Leer“ zu kennzeichnen. Nach

oben offene Ladeeinheiten müssen mit einem Palettenabschlussdeckel abschließen und sind mit Kunststoffband

(mind. 2-fach) zu umreifen.

Beispiele für inakzeptable Verpackungen:

Pyramiden-sta-

pelung

Mangelhafte

Verpackung

Rand Diagonale An-

ordnung

Fehlender

Palettenabschlussdeckel

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Umpackarbeiten, die auf Grund unzureichender Transportsicherung oder schlechtem Verpackungsmaterial entste-

hen, gehen zu Lasten des Lieferanten. Weiteres wird dazu im Kapitel 12 „Kostenfolgen bei Verstößen“ geregelt.

Selbiges trifft auf unsachgemäße Palettierung (Überbauung) zu.

2.5 Zulässigkeit Mischladungsträger

Vorrangig ist es das Ziel von REHAU, dass die Anlieferung sortenrein auf Paletten erfolgt. In begründbaren Aus-

nahmefällen können auch Mischpaletten gebildet werden. Dies muss zuvor zwingend mit dem Logistikplaner von

REHAU abgeklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Materialnummern physisch voneinander

getrennt werden müssen. Sollte der Lieferant gegen die getroffene Vereinbarung verstoßen, so behält sich REHAU

vor die daraus entstehenden Aufwendungen dem Lieferanten zu belasten. Weiteres wird dazu im Kapitel 12 „Kos-

tenfolgen bei Verstößen“ geregelt.

2.6 Überseeverpackung

Die Überseeverpackung ist als Einwegverpackung auszulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Einwegverpackung

den üblichen Einflüssen eines Überseetransportes Stand hält. Behälter und Ladeeinheiten müssen stapelbar sein

um die Container optimal auszulasten. Die Grundfläche der Paletten muss maßlich auf 40‘ HC-ISO Container ab-

gestimmt sein. Ausnahmen dürfen nur in Absprache mit dem zuständigen Logistikplaner von REHAU durchgeführt

werden. Desweiteren ist es notwendig, dass die Ladeeinheiten eine 4-Wege-Unterfahrbarkeit aufweisen. Für die

Überseeverpackung müssen die Container-Abmessungen (maximal 3 (1+2) Ladeeinheiten übereinandergestellt),

der IPPC-Standard für Holzverpackungen und sämtliche länderspezifischen Vorschriften eingehalten werden. Das

maximale Bruttogewicht von Einzelkartons/ Kleinladungsträgern darf 15 kg (30 lbs) betragen. Seit dem 01.07.2016

gilt die neue SOLAS-Regelung zur Bestimmung der Bruttomasse von Seecontainern. Ab diesem Zeitpunkt dürfen

nur noch Container mit einer verifizierten Bruttomasse verladen werden. Aus diesem Grund ist es unabdingbar,

dass der Lieferant exakte Angaben zum Brutto-Gewicht der Bauteile und Verpackungen (inkl. Stau- und Zurrmate-

rial) an REHAU weitergibt. Unterlässt er dies oder erweisen sich die Angaben als unvollständig oder falsch, haftet

der Lieferant unabhängig von seinem Verschulden für sämtliche direkten Kosten und auch Folgekosten, welche

aus der Vertragsverletzung des Lieferanten resultieren.

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3 Warenbegleitpapiere und Kennzeichnung

3.1 Frachtbrief

Folgende Angaben sind für REHAU auf dem Frachtbrief aufzuführen/beizulegen:

Lieferscheinnummer und -datum

DFÜ-Warenbegleitschein (nach VDA4912) / SLB Nr., sofern eine Übermittelung nach

VDA4913/EDIFACT DESADV eingerichtet wurde

Versandmenge

Lieferadresse (inkl. Angabe der Abladestelle)

Angaben zum Lademittel: Einweg / Mehrweg inkl. deren Anzahl aus dem Lieferschein, mit Angabe der

REHAU V-Nr.

Bruttogewicht

3.2 Lieferschein

Zwingend erforderlich ist der Erhalt eines DFÜ-Warenbegleitscheines, insofern eine Übermittlung nach

VDA4913/EDIFACT DESADV eingerichtet wurde.

Folgende Angaben sind für REHAU auf dem Lieferschein aufzuführen:

Lieferscheinnummer und –datum

DFÜ/ SLB Nr., sofern eine Übermittelung nach VDA4913/EDIFACT DESADV eingerichtet wurde

REHAU Bestellnummer/Auftragsnummer

REHAU Materialnummer und Bezeichnung

Änderungsstand/Index (siehe VDA Etikett Feld14)

Versandmenge

Lieferbedingung

Lieferdatum, eintreffend

Lieferadresse (inkl. Angabe der Abladestelle)

Anzahl der eingesetzten Mehrwegverpackung mit Angabe der REHAU V-Nr.

Mindesthaltbarkeitsdatum

3.3 Rechnung

Folgende Daten sind grundsätzlich in den Rechnungen anzugeben:

REHAU Bestellnummer/Auftragsnummer

REHAU Materialnummer

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Menge

Lieferdatum

3.4 Die Kennzeichnung

Alle Behälter sind vom Lieferanten deutlich sichtbar mit den für eine auftragsmäßige Behandlung erforderlichen

Kennzeichnungen an einer Längs- und Schmalseite (an zwei benachbarten Palettenseiten) zu versehen. Bereits

ab der ersten Vorserienbelieferung ist der Lieferant verpflichtet seine Ware richtig zu kennzeichnen. Die Behälter-

kennzeichnungen müssen dem regionalen Industriestandard entsprechen und sind im Detail mit dem jeweiligen

REHAU Kundenwerk abzustimmen. Grundsätzlich müssen die Kennzeichnungen mit dem Barcode-Leser erreicht

werden können, ohne dass die Ladeeinheit umgeschichtet werden muss. Die Behälterkennzeichnungen müssen

gut sichtbar an den Behältern angebracht werden, dürfen die Verpackung nicht überschreiten und sich nicht ge-

genseitig überdecken. Weiterhin müssen Sie vor Verschmutzung, Umwelteinflüssen und Transportbeanspruchung

geschützt werden. Elemente der Ladeeinheitensicherung (Umreifungsbänder) dürfen die Lesbarkeit der Behälter-

kennzeichnung nicht behindern. Unterliegt das Produkt einer begrenzten Haltbarkeit, so ist auf jedem Behälter ein

Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Produkte mit einer Haltbarkeit sind bereits eindeutig unter Angabe der Halt-

barkeit im Angebot als solche auszuweisen. Bei fehlenden, unleserlichen oder unvollständig ausgefüllten Kenn-

zeichnungen behält sich REHAU das Recht vor die Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten. Weiteres wird

dazu im Kapitel 12 „Kostenfolgen bei Verstößen“ geregelt.

3.4.1 Beispiele für Anbringung der Kennzeichnungen

Gitterboxen

Die Kennzeichnung wird an der Breitseite der Gitterbox rechts oben und mittels einer Tasche an der Stirnseite

angebracht.

Kleinladungsträger

Die Kennzeichnung von Kleinladungsträgern ist an den dafür vorgesehenen Einschüben anzubringen und mittels

restlos entfernbaren Klebepunkten zu befestigen, oder gleich mittels rückstandsfrei ablösbaren Etiketten vorzuneh-

men. Sind keine Einschübe vorhanden, dann muss die rückstandsfrei entfernbare Kennzeichnung an die dafür

vorgesehene Belegfläche angebracht werden. Ist keine Belegfläche definiert, dann muss eine Absprache mit dem

Stirnseite

Breitseite

rechts oben

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zuständigen Logistikplaner erfolgen. Die Kleinladungsträger müssen auf einer Palette so angeordnet werden, dass

alle Etiketten der auf der Palette sitzenden Kleinladungsträger gelesen werden können. Die Kennzeichnung der

Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem Kleinladungsträger oder auf der Umhüllung

anzubringen.

Beispiele für richtige Anbringung:

Bei Behältern in den NAFTA-Größen ist das Label auf dem vorgesehenen Feld (Kennedy-Label) anzubringen.

Karton

Die Kennzeichnung der einzelnen Kartons ist waagerecht an der Stirnseite anzubringen. Die Kartons müssen auf

der Palette so angeordnet werden, dass alle Etiketten der auf der Palette befindlichen Kartons gelesen werden

können. Die Kennzeichnung der Gesamt-Palette ist an derselben Stelle wie bei der Gitterbox auf einem Karton

oder auf der Umhüllung anzubringen.

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Behälteridentifikationsetiketten

Die Behälteridentifikationsetiketten von REHAU dürfen nicht entfernt werden. Der Lieferant hat jedoch veraltete

Versandanhänger oder sonstige irreführende Etiketten vor der nächsten Belieferung zu entfernen. Im Rahmen der

Entwicklung muss der Lieferant sich zwingend mit dem projektspezifischen Ansprechpartner aus der Logistikpla-

nung über das Behälteridentifikationsetikett, bezüglich Inhalt, Anbringung Etikett und gegebenenfalls weiterer The-

men abstimmen. Das Behälteridentifikationsetikett ist durch die Ansprechpartner der Logistikplanung freizugeben.

Beispiel für ein Behälteridentifikationsetikett:

3.4.2 Kennzeichnung in Europa und Südafrika

Grundsätzlich ist bis zur kleinsten Verpackungseinheiten die Kennzeichnung mit normierten, standardisierten und

barcodefähigen Etiketten nach Richtlinie VDA 4902 Version 4 vorzunehmen. Prinzipiell ist die Belabelung der Pack-

stücke sowohl auf der Ebene des Masters als auch des Singles vorzunehmen. Darüber hinaus kann REHAU nach

Absprache mit dem Lieferanten eine zusätzliche Kennzeichnung der Packstücke verlangen.

Hat der Lieferant Lieferungen zu einem REHAU Werk in Frankreich, dann können auch GALIA-Warenanhänger

verwendet werden. Für Lieferungen betreffend der REHAU Standorte in Südafrika ist die Kenzeichnung auf dem

VDA-Etikett „Packmittel-Nr. Kunde“ (Feld 11.2) auszufüllen.

Weitere Abweichungen sind mit dem jeweilig verantwortlichen Logistikplaner abzustimmen.

Die REHAU Vorlage für ein VDA-Warenanhänger (Barcode-fähig) – „Masteretikett“ (Ladeeinheit) sowie „Singleeti-

kett“ (Verpackungseinheit, KLT/Karton) ist in Anlage 2 „Beispiel VDA-Warenanhänger“ aufgeführt.

Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass alle Teile einschließlich Prototypen und Vorserienbelieferung vorschrifts-

mäßig gekennzeichnet werden.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 15

3.4.3 Kennzeichnung Welt

Amerika

In den amerikanischen Werken und der zur NAFTA angehörigen Länder sollen die Verpackungseinheiten mit nor-

mierten, standardisierten und barcodefähigen Etiketten nach Richtlinie VDA 4902 Version 4 gekennzeichnet wer-

den. In Ausnahmefällen gelten auch die Vorgaben der AIAG, welche aber im Vorfeld mit dem Logistikplaner von

REHAU abzustimmen sind. Alle REHAU Werke weltweit haben die VDA 4902 Version 4 als Standard festgelegt.

Auch hier gilt die Kennzeichnungspflicht bis zur kleinsten Verpackungseinheit.

Weitere Details/Vorgaben zu unseren Werken in Amerika sind in Anlage 5 definiert.

4 Ladungsträgermanagement

4.1 Vorgaben REHAU

Generell ist für die Kostenkalkulation beim Mehrwegbehälterkonzept von einem Leergut-/Vollguttausch im Verhält-

nis 1:1 auszugehen, wobei der Lieferant die Erstbefüllung bei REHAU sicherzustellen hat.

Sämtlich Behälter für den reibungslosen Prozess (z.B. Losgrößen, Sicherheitsbestand, Transportumlauf für Voll-

und Leergut usw.) müssen seitens Lieferanten einkalkuliert werden. Der entsprechende Behälterbestand bei

REHAU ist mit 8 Tagen fix vorgegeben. Die Anlieferung hat Minimum 1x wöchentlich zu erfolgen. Sollte mit einer

kompletten Ladeeinheit mehr als ein Vierteljahresbedarf abgedeckt werden, so ist mit dem Ansprechpartner aus

der Logistikplanung REHAU ein sinnvolles Anlieferlos zu definieren. Mehrbedarfe an Behältern für Lieferungen

zwischen dem Lieferanten und seinen Zulieferern und Veredlern werden nicht durch REHAU bezahlt. Sollte eine

Ausnahmeregelung zu den Behälterreichweiten notwendig sein, so kann diese von der einkaufenden Stelle in Zu-

sammenarbeit mit dem zentralen Ansprechpartner der Logistikplanung getroffen werden.

Weiterhin muss der Lieferant die vorgegebenen Tausch-/Qualitätskriterien für die Behälter von REHAU einhalten.

Grundsätzlich gilt, die Behälter dürfen nicht verformt, beschädigt, verschmutzt oder mit alten Labeln (außer dem

Behälteridentifikationsetikett) beklebt sein. Wenn eine oder mehrere Abweichungen vorhanden sind, werden die

Mehrkosten für Umpacken der Ware, personeller Mehraufwand und Entsorgung der alten Behälter dem Lieferanten

in Rechnung gestellt. Weiteres wird dazu im Kapitel 12 „Kostenfolgen bei Verstößen“ geregelt.

Die Beschreibung der REHAU Tauschkriterien für Mehrwegverpackungen ist in Anlage 3 „Tauschkriterien Mehr-

wegverpackungen“ aufgeführt.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 16

4.2 Behälterkonto/Bestandsführung

Beim Einsatz von Mehrwegverpackungen ist seitens des Lieferanten ein Behälterkonto zu führen. Bei Bedarf müs-

sen diese Daten dem zuständigen REHAU-Mitarbeiter für das Leergutmanagement zur Verfügung gestellt werden,

siehe Anlage 4 „Weitere Ansprechpartner“. Zudem hat der Lieferant monatlich zu einem vereinbarten Stichtag

unaufgefordert eine Bestandsmeldung vorzunehmen. Handschriftliche Ausarbeitungen werden nicht akzeptiert. Die

Kontoführung hat in elektronischer Form zu erfolgen. Möchte der Lieferant ein bestimmtes Programm für die Be-

standsführung verwenden, so muss er dies mit der Kompatibilität der REHAU Programme überprüfen. Nur so kann

sichergestellt werden, dass die Qualität des Ablaufs gewahrt wird, indem verwertbare Daten zur Verfügung gestellt

werden.

Weiterhin fordert REHAU eine jährliche Inventur. Diese Maßnahme ist erforderlich, um einen geregelten Ablauf zu

gewährleisten. Ziel ist es auftretende Bestandsdifferenzen zeitnah zu bearbeiten und auszugleichen. Die Versor-

gungssicherheit steht für REHAU dabei im Vordergrund. Als weitere Schiedsstelle steht die REHAU Logistik Auto-

motive in Muri bei Bern zur Verfügung. Sie entscheidet im Bedarfsfall über den weiteren Lösungsprozess.

4.3 Management der Behälter nach EOP

Sollte der Kaufvertrag, ein Projekt oder besondere Lieferumfänge auslaufen ist der Lieferant verpflichtet Behälter,

die nicht in seinem Eigentum stehen, schriftlich anzumelden. REHAU ist berechtigt alle diesem Kaufvertrag, diesem

Projekt oder diesem Lieferumfang zugeordneten Behälter kostenfrei zu übernehmen. Für die Verschrottung der

Behälter benötigt der Lieferant eine schriftliche Genehmigung von dem zuständigen Logistikplaner von REHAU.

Verluste von Behältern werden mit 100 % des Wiederbeschaffungswertes angesetzt. Dieser Betrag kann dem Lie-

feranten von REHAU in Rechnung gestellt werden. Diese Regelung gilt für Mehrwegbehälter, die nicht im Eigentum

vom Lieferanten stehen, sowie für Leergut von Dritten, welches durch den Lieferanten nicht mehr zurückgesandt

werden kann.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 17

5 DFÜ/ EDI

5.1 Kommunikationswege

Die Koordination zwischen den REHAU Werksstandorten, der REHAU GmbH Muri (CH), der IT/IS und unseren

Lieferanten erfolgt zentral durch die REHAU GmbH Muri (CH). Ansprechpartner: Herr Berger, Tel.: +41 31 950

3407; E-Mail: [email protected].

Die technische (IT/IS) Verantwortung und Ausführung entsprechender Arbeiten liegt im IT/IS-Center Rehau in

Deutschland. Ansprechpartner:

Herr Stefan Ertl, Tel.: +49 9283 77 2096, E-Mail: [email protected], bzw. [email protected].

Alle aus- und eingehenden EDI-/EDIFACT-Nachrichten werden über den EDI-Konverter in REHAU Deutschland

abgewickelt.

5.2 REHAU EDI Parameter

Die für die Einrichtung entsprechender Nachrichtenarten benötigen Inhalte werden den Lieferanten jeweils separat

zur Verfügung gestellt und/oder können bei Herrn Stefan Ertl, [email protected] bzw. 2ndLevelSup-

[email protected] angefordert werden. Die technische Struktur und Inhalt eines elektronischen Lieferscheines

müssen der aktuellen Norm – welche eingerichtet wurde – entsprechen. Es bedarf einer individuellen Abstimmung

der Technik und Inhalte zwischen den EDI-Partnern.

6 Transporte

6.1 Allgemein

Die Transporte inkl. Kosten- und Gefahrübergang werden ausschliesslich auf Basis der Bestimmungen gemäß

Incoterms 2010 durchgeführt. Die Preise im Angebot müssen sich zwingend nach den jeweils in der Anfrage er-

wähnten Incoterms richten.

REHAU hält sich das Recht vor im Projektverlauf die Liefervereinbarungen gemäß Incoterms zu ändern.

REHAU behält sich grundsätzlich das Recht vor die Produkte durch eigene Spediteure abholen zu lassen.

In diesem Fall erhält der Lieferant eine entsprechende "Routing-Order" und Angaben über die zu berück-

sichtigende Transportzeit.

Entstehende Sonderfahrten bei nachweisbarem Verschulden des Lieferanten (z.B. Lieferverzug, Rücklieferungen

aufgrund Früh- oder Überbelieferung) gehen zu Lasten des Lieferanten. Sämtliche, direkt daraus entstehende

Mehrkosten für Sonderfahrten / Expressversand müssen vom Lieferanten übernommen werden.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 18

Ist der Lieferant für die Transporte eigenständig verantwortlich muss er vor Start der Belieferung mit REHAU das

Anlieferkonzept besprechen. In einigen REHAU Werken ist eine Zeitfensterbuchung zu beachten und einzuhalten.

6.2 Ladungssicherung

Um die Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und das Material vor Beschädigungen zu schützen, ist es wichtig auf die

richtige Ladungssicherung zu achten. Die Materialien dürfen nicht über den Ladungsträgern stehen. Der Last-

schwerpunkt von Ladungsträgern ist zu beachten und gegebenenfalls zu kennzeichnen.

Weiterhin muss bei der Ladungssicherung auch die Transportstapelfähigkeit der Ladungsträger berücksichtigt wer-

den. Beschädigte Ladungsträger dürfen nicht verwendet und müssen dem Prozess entzogen werden. Die Materi-

alien dürfen innerhalb der Verpackung und auf dem Ladungsträger nicht beweglich sein. Es muss dafür gesorgt

werden, dass die Materialien und die Verpackung in jede Richtung rutschsicher mit dem Ladungsträger verbunden

sind. Geltende gesetzliche und behördliche Vorgaben zur Sicherung der Ladung sind zwingend einzuhalten.

7 Zollabwicklung

7.1 Abwicklung bei Incoterm 2010 – FCA

Verantwortungsmatrix:

REHAU GMBH, Schweiz, Logistics

Muri

Lieferant

Spedition

Bestellung x

Auftragsbestätigungsmahnung x

Auftragsbestätigung x

Sendungsavis x

Lieferschein x

Rechnung x

Ausfuhrdeklaration / MRN x

Präferenztext x

EUR 1 x

Verschiffungs- Luftfrachtdaten x

Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Lieferzeit an Lieferanten.

Die Auftragsbestätigung muss innerhalb von 2 Arbeitstagen vorliegen. Auf der Auftragsbestätigung muss zwin-

gend immer der Abholtermin bestätigt werden.

Im Sendungsavis, (See- und Luftfrachten 3 Tage vor dem Abholtermin, Inlandstransport 1 Tag), müssen die voll-

ständigen Daten (Abmessung, Gewicht und Anzahlmengen der Paletten) an den jeweiligen Materialmanager

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 19

REHAU GmbH, Schweiz mitgeteilt werden. Bei der Abholung müssen die Versandpapiere inkl. Ausfuhrdokumente

bereits erstellt worden sein. Erforderliche Dokumente für den Export:

Speditionsanmeldung: Anzahl der Paletten oder der Packstücke, deren Abmessungen, Netto + Brut-

togewichte, Stapelbarkeit, Abholort, Abholzeit, Abholreferenz sowie Kontaktperson auf Seite Lieferant

für die Abholung

Lieferschein inkl. Präferenztext

Originalrechnung, keine Proformarechnung

Ausfuhrdeklaration + MRN (Movement Reference Number)

EUR 1

Für Holzverpackungen ist die Behandlung nach ISPM 15 zwingend.

Der Lieferschein muss mit dem Präferenztext erstellt werden, da mit der Handelsrechnung von REHAU und Liefer-

schein vom Lieferanten verzollt wird. Auf dem Lieferschein müssen daher zusätzlich diese Informationen verbind-

lich ersichtlich sein:

Bestellnummer und Werksbestellnummer, oder Internal PO Nummer

Zolltarifnummer

Hinweis: Rechnungsempfänger ist immer die REHAU GmbH, Schweiz.

Die Rechnung muss folgende zusätzliche Informationen enthalten:

Lieferscheinnummer und -datum

Bestellnummer/Auftragsnummer und Werksbestellnummer/Internal PO Nummer

Zolltarifnummer

Preis

Lieferbedingung

Lieferadresse

Hinweis: Rechnungsempfänger ist immer die REHAU GmbH, Schweiz.

Eine Originalrechnung per Post an REHAU GmbH, Schweiz ist nicht nötig, sofern die Rechnung vorher mit dem

Sendungsavis zugestellt wurde.

Die Ausfuhrdeklaration + MRN wird immer vom Lieferant erstellt, sobald die Ware den Warenwert EUR 1`000

übersteigt. Sollte dies durch den Lieferanten nicht möglich sein, so ist umgehend die zuständige Einkaufsgruppe

zu informieren. Ziel ist dann die kostenpflichtige Übergabe an einen externen Dienstleister.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 20

7.2 Abwicklung bei Incoterm 2010 – DAP

Verantwortungsmatrix:

REHAU GMBH, Schweiz, Logistics Muri

Lieferant

Bestellung x

Auftragsbestätigungsmahnung x

Auftragsbestätigung x

Sendungsavis x

Lieferschein x

Rechnung x

Ausfuhrdeklaration / MRN x

MRN x

Präferenztext x

EUR 1 x

Frachtraten x

Verschiffungs- Luftfrachtdaten x

Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Lieferzeit an Lieferanten.

Die Auftragsbestätigung muss innerhalb von 2 Arbeitstagen vorliegen. Mit der Auftragsbestätigung muss zwin-

gend bei DAP Lieferungen der Abgangs-und Eintrefftermin bestätigt werden.

Der Sendungsavis analog zur „Abwicklung bei Incoterm 2010 - FCA“.

Der Lieferschein analog zur „Abwicklung bei Incoterm 2010 - FCA“.

Die Rechnung analog zur „Abwicklung bei Incoterm 2010 - FCA“.

Die Ausfuhrdeklaration + MRN analog zur „Abwicklung bei Incoterm 2010 - FCA“.

Die Angabe der Frachtraten, Verschiffungs- und Luftfrachtdaten ist zwingend notwendig zwecks Erstellung der

Handelsrechnung durch REHAU GmbH, Schweiz. Diese sind mit der Sendungsanmeldung zuzustellen. Die Fracht-

raten sind wie folgt aufgeteilt:

A) FCA – FOB B) FOB – CPT C) CPT – DAP

8 Angebotsphase

Das Angebot beinhaltet die Anlieferung nach Incoterms 2010. Im Angebot ist nach Teilepreisen, Verpackungskos-

ten und Logistikkosten zu trennen. REHAU erwartet als Angebot die vom Lieferanten vollständig ausgefüllten An-

frageunterlagen. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Logistikprozesse gelegt. Für Setzteile erfolgt dies

mit der ausgefüllten und retournierten REHAU BPO (Blanket Purchase Order) durch den Lieferanten.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 21

Auf Anfrage ist REHAU eine Kostendetaillierung sowohl für Zukaufteile als auch für Werkzeuge/Investitionen zu-

zustellen.

Für von OEMs vorgeschriebene Setzteile sind auf REHAU Anforderung die Preisabschlüsse zuzustellen.

Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Lieferant, dass es sich bei dem Bauteil um EU-Ursprungsware handelt,

andernfalls ist der Warenursprung klar zu deklarieren. Der Lieferant kann im Auftragsfall den Nachweis in Form

einer Lieferantenerklärung, Ursprungserklärung auf dem Lieferschein bzw. zollamtlich bestätigter EUR 1 erbringen.

Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Lieferant, dass:

grundsätzlich Bereitschaft zur Einrichtung eines Konsignationslagers bzw. VMI besteht. Die weitere Ab-

stimmung zur Umsetzung erfolgt im Auftragsfall zwischen REHAU und dem Lieferanten.

er Zugang zu den in der Anfrage enthaltenen, spezifischen Pflichtenheften und Vorgaben hat und diese

berücksichtigt.

9 Rollierende Bedarfs- und Abrufplanung

9.1 Grundsätzliches Vorgehen

REHAU stellt dem Lieferanten für vereinbarte Produkte eine laufend aktualisierte, rollierende Bedarfs- und Abruf-

planung zur Verfügung.

Die Bedarfsmengen werden hierbei mit einem maschinellen Verfahren errechnet und auf dem REHAU LIEFER-

PLAN ausgegeben oder als EDI-Datensatz (Delfor/VDA4905) übermittelt. Die Zustellung erfolgt automatisch – der

Intervall des Lieferplan-Versandes wird zwischen REHAU und Lieferant bilateral abgestimmt. Da die Bedarfsmen-

gen auf Basis der Wareneingänge errechnet werden, ist es zur Vermeidung von Fehlmengen bzw. Überbeständen

wichtig, dass der Lieferant eine Plausibilitätsprüfung durchführt und bei evtl. Differenzen den zuständigen Dispo-

nenten in der Einkaufzentrale in Muri umgehend informiert.

Der Lieferplan weist die Bedarfsmengen in einem Kurz-, Mittel- und Langfristzeitraum für gesamthaft maximal 9

Monate aus.

Der Kurzfristzeitraum (rund 1-2 Wochen1) beinhaltet den/die aktuelle(n) Lieferabruf(e). Die Lieferabrufe sind exak-

ten Kalendertagen zugeordnet. Diese Liefertermine sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Sie verstehen sich

als Eingangstermine und stets ohne Nachfrist. Die Anlieferung der Bedarfsmengen hat nur nach dem neuesten

Lieferplan zu erfolgen. Zusätzliche bzw. separate Bestellungen erfolgen keine mehr.

1 Der Kurzfristzeitraum ist auch vom Fixierungshorizont („frozen zone“) abhängig. Der Fixierungshorizont wird von REHAU

vorgegeben (bilateral nach Lieferant, Artikel und Werksstandort differenziert) und ist im entsprechenden Lieferanten-System zu spiegeln.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 22

Im Mittelfristzeitraum sind die Bedarfsmengen in Kalenderwochen und im Langfristzeitraum in Monaten zugeordnet.

Die im Mittel- und Langfristzeitraum ausgewiesenen Bedarfsmengen verstehen sich als Planzahlen.

Aufgrund von Einflüssen, die REHAU nicht zu vertreten hat, können sich Schwankungen der Bedarfsmengen er-

geben. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Lieferbereitschaft können zwischen REHAU und dem Lieferanten im

Einzelfall Mindestlagerbestände beim Lieferanten vereinbart werden.

REHAU gewährt dem Lieferanten gemäß separater Vereinbarung eine Fertigungs-/Materialfreigabe. Im Falle einer

Vollannullierung von Bestellmengen übernimmt REHAU die Abnahmeverpflichtung des bestellten Materials bzw.

des dafür notwendigen Vormaterials unter Vorbehalt der Vertrags- und Spezifikationskonformität. Die Anlieferung

ist in diesem Falle mit dem zuständigen Disponenten zu vereinbaren. Die Abnahme erfolgt bis spätestens 12 Mo-

nate nach der Annullierung.

Der Zeitraum "Fertigungs-/Materialfreigabe" beginnt mit dem Lieferplan-Erstellungsdatum und gilt, sofern kein

neuer Lieferplan vorliegt, täglich fortschreitend für den angegebenen Zeitraum. Die Abnahmeverpflichtung bezieht

sich dabei auf die in diesem Zeitraum höchste Bedarfsmenge.

9.2 Lieferabrufbestätigung

Eine Lieferabrufbestätigung ist nicht notwendig, da REHAU davon ausgeht, dass die angeforderten Mengen und

Liefertermine eingehalten werden. In Ausnahmefällen sind Änderungswünsche sofort, allerdings spätestens inner-

halb von 48 Std., bei täglichen Anlieferungen innerhalb von 24 Std., mit dem zuständigen Disponenten schriftlich

zu vereinbaren.

9.3 Liefermenge der einzelnen Abrufe / Lieferrhythmus

Die pro Lieferung anzuliefernde Menge ist auf dem REHAU Lieferplan angegeben. Die Liefermengen sollen grund-

sätzlich dem Vielfachen der vereinbarten Verpackungseinheit entsprechen.

REHAU ist nicht zur Abnahme von Unter- oder Überlieferungen verpflichtet. In jedem Fall sind Unter- oder Über-

lieferungen mit dem zuständigen Disponenten zu vereinbaren. Bei nicht vereinbarten Überlieferungen bzw. Vor-

ablieferungen behält sich REHAU das Recht vor die Ware unfrei zurückzusenden. Der Lieferrhythmus ergibt sich

aus dem Lieferplan.

9.4 Lieferfrist

Die Lieferabrufe erfolgen bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb Europas längstens 10 Arbeitstage, au-

ßerhalb Europas längstens 42 Arbeitstage, bei Lieferungen innerhalb eines Landes längstens 5 Arbeitstage vor

dem Liefertermin. Die Lieferfrist pro Produkt und Anlieferort wird nach diesen Vorgaben zwischen Lieferant und

REHAU abgestimmt.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 23

REHAU wird bestrebt sein, dass innerhalb dieser Lieferfristen keine Dispositionsänderungen mehr erfolgen. Der

Lieferant sichert dennoch zu in Notfällen alles zu unternehmen, um so rasch wie möglich anzuliefern.

10 VMI / Konsignationslager

Das Konsignationslager / VMI wird durch REHAU im Einzelfall abgestimmt und separat beauftragt.

10.1 VMI

VMI ist ein verbrauchsgesteuertes Verfahren bei dem der Lieferant die Disposition und Liefersteuerung verantwor-

tet. Der Lieferant stellt durch rechtzeitige Anlieferung der Produkte jederzeit sicher, dass die vereinbarten Mindest-

und Maximalbestände nicht unter- oder überschritten werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass REHAU mindestens

einmal wöchentlich dem Lieferanten den aktuellen Lagerbestand mitteilt. Außerdem erhält der Lieferant mit der

Bestandsmeldung eine als rollierende Planung erstellte Verbrauchsvorschau der voraussichtlichen Bedarfsmengen

für die folgenden Tage, Wochen und Monate. Das VMI-Verfahren findet grundsätzlich in Verbindung mit Konsigna-

tion statt.

10.2 Konsignation

Im Abwicklungsverfahren Konsignation bleiben die vom Lieferanten gelieferten Produkte bis zu dessen Entnahme

durch REHAU – aus dem von REHAU benannten Konsignationslager – Eigentum vom Lieferanten. Mit der Ent-

nahme der Produkte aus den Konsignationslägern gelten diese als verkauft.

Logistische und kommerzielle Details werden gegebenenfalls im REHAU Konsignationslagervertrag geregelt. Der

REHAU Prozess sieht Konsignation in Verbindung mit VMI und Lieferplan vor. REHAU behält sich vor in Absprache

mit dem Lieferanten auch weitere Dispositionsverfahren mit Konsignation zu kombinieren.

11 Notfallkonzept

Mit Auftragserteilung muss der Lieferant ein Notfallkonzept für REHAU vorlegen. Dieses Notfallkonzept ist dann

mit REHAU abzustimmen. Auf Seite Lieferant ist zudem ein kompetenter Ansprechpartner zu benennen, der jeder-

zeit erreichbar ist.

Ziel ist es gemeinsam Maßnahmen zu definieren, die bei einer Störung, welche die Versorgung von REHAU be-

einflussen, als Notfallkonzept dienen können. Störungen können zum Beispiel durch folgende Beispiele entstehen:

Maschinen- oder Anlagendefekt

Werkzeugbruch

Kapazitätsprobleme

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 24

Qualitätsprobleme

Beschädigungen oder Verzögerungen beim Versand

Störungen in der Zulieferkette des Lieferanten

EDV-Probleme

Mitarbeiter fallen aus

Transportmittel fallen aus

sonstige Ereignisse (Streiks, Unfälle usw.)

Der Lieferant ist verpflichtet unverzüglich bei auftretenden Störungen, welche die Versorgung von REHAU beein-

flussen, dem zuständigen Disponenten von REHAU Meldung zu leisten.

Der Lieferant hat folgende Angaben in seiner Meldung zu fassen:

Angaben über den aktuell bekannten maximalen Lieferausfall (Mengen)

Ursachen der Störung und Einschätzung deren Dauer

Aufzeigen der ergriffenen/geplanten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung

Mengen und Zeiten der Notfalllieferungen

Ist aus Sicht REHAU das Vorgehen zur Behebung der Störung unzureichend, ist REHAU berechtigt, unter Berück-

sichtigung der Interessen des Lieferanten, diese Maßnahmen zur Beseitigung der Störung vorzuschlagen. Der

Lieferant ist verpflichtet diese Maßnahmen umzusetzen, soweit diese Maßnahmen und deren Umsetzung zumutbar

sind.

12 Kostenfolgen bei Verstößen

Verstößt ein Lieferant gegen die Bestimmungen in dieser Richtline wird REHAU seine Aufwendungen zur Korrektur

wie folgt in Rechnung stellen.

Die aufgeführten Belastungen decken die bei REHAU anfallenden Kosten (Personal, Fläche, Betriebsmittel, allge-

meiner Aufwand), die notwendig sind, die entsprechenden Fehler zu korrigieren bevor diese zu weiteren Störungen

führen.

Als Grundlage für die Berechnung der Belastung dienen Aufwandseinheiten (AE`s). REHAU gliedert seine Produk-

tionsstandorte wie folgt:

Land 1: Deutschland, Österreich, USA, Frankreich, Spanien, Südafrika: 50 EUR pro AE.

Land 2: Mexiko, Tschechien, Slowakei, Ungarn: 35 EUR pro AE.

Alle hier nicht genannten Länder fallen in die Gruppe „Land 2“.

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 25

A) Basisaufwand

Für den entstehenden Basisaufwand je Reklamation wird ein Wert von 2,0 AE’s geltend gemacht. Folgende Leis-

tungen sind darin beinhaltet:

Administration der Reklamation innerhalb des REHAU Einkaufnetzwerkes

Reklamationsinformation zum Lieferanten

Ausführen der Tasks zur Bearbeitung der Reklamation innerhalb des REHAU Produktionswerkes (Fehler-

analyse, Teile sperren, separieren und ggf. Rückversand/Nacharbeit anweisen)

Überwachung, interne Kontrolle der Abstellmaßnahmen des Lieferanten, Reklamation abschließen, Be-

lastung erstellen, versenden und buchen, Reklamation archivieren

B) Zusatzaufwand

Nachfolgend die Zuordnung der Aufwandseinheiten die für die einzelnen Fehlerbilder zusätzlich zum Basisaufwand

der Reklamation zur Verrechnung gelangen. Die Angaben beziehen sich immer auf die Anzahl der betreffenden

Positionen pro Lieferung.

Sendungsfehler: 1.0 AE

Darunter sind exemplarisch folgende Fehler zu verstehen:

Unzureichende Lieferpapiere (nicht entsprechend unserer Vorgabe aus diesem Dokument)

Fehlerhafte oder fehlende DFÜ, sofern vereinbart

Aufteilung der Liefermenge auf mehrere Lieferungen

Unter- bzw. Überlieferung ohne vorhergehende Freigabe durch REHAU

Fehlende Zeitfensterbuchungen

Verpackungsfehler: 1.0 AE

Darunter sind exemplarisch folgende Fehler zu verstehen:

Lieferung in falscher Verpackung

Lieferung in unvollständiger Verpackung, z.B. ohne Abschlussdeckel

Kennzeichnung/Etikettierung: 1.0 AE

Darunter sind exemplarisch folgende Fehler zu verstehen:

Unzureichende Auszeichnung

Kein Label

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 26

Falsche Angaben auf Label

Mehrere Label

Kein Label entsprechend unserer Vorgabe aus diesem Dokument

Sortier- und/oder Umpackvorgang:

Aussortieren oder Umpacken von Teilen an einem REHAU Produktionsstandort durch den Lieferan-

ten: 0,5 AE pro Stunde.

Aussortieren oder Umpacken von Teilen an einem REHAU Produktionsstandort durch REHAU: 1.0

AE pro Stunde

Auf Basis der REHAU Reklamationsmeldung erfolgt die Ausrichtung der Belastungsanzeige gegenüber dem Lie-

feranten.

13 Gültigkeit

Im Einzelfall kann eine situationsbezogene Anpassung der Logistikrichtlinie möglich sein. Besonders durch die

hohen Anforderungen der REHAU Kunden kann dies erforderlich werden. Die Abstimmung erfolgt in diesem Fall

in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten. Eine Ablehnung der Anpassung darf nicht ohne nachvollziehbaren Grund

geschehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Logistikrichtlinie ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch

die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der

Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Ver-

tragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

14 Anlagen

1. Anforderungskatalog Verpackungen

2. Beispiel VDA-Warenanhänger

3. Tauschkriterien Mehrwegverpackungen

4. Weitere Ansprechpartner

5. Spezifikationen für Amerika

REHAU Logistikrichtlinie für Zukaufteile/Automotive

Stand 01-2017 Seite 27

15 Akzeptanz

Hiermit wird die Einhaltung der Logistikrichtlinie und ihrer Anlagen bestätigt.

Ort, Datum Unterschrift

Stempel

Anlagenverzeichnis

1. Anforderungskatalog Verpackungen

Europa + SA,

Stand 01/2017

2. Beispiel VDA-Warenanhänger

Stand 08/2016

3. Tauschkriterien Mehrwegverpackungen

Stand 06/2014

4. Weitere Ansprechpartner

Stand 08/2016

5. Spezifikationen Amerika

Stand 01/2017

Anlage 1

Anforderungskatalog Verpackungen

Europa + SA

Stand 01/2017

Bestehend aus:

Seite Inhalt

01 Zulässige Verpackungsmaterialien

02 - 03 Verpackungskonzepte

Anlage 1 Anforderungskatalog Verpackungen Europa + SA, Stand 01/2017

Herr Straßer, Tel.: +49 9283 77 1686, E-Mail:[email protected] Seite 1 von 3

Zulässige Verpackungsmaterialien:

Verpackungsmaterialien

Material Zugelassene Materialien Unzulässige Materialien

Verbundstoffe Nicht zugelassen

Kunststoffe allgemein PE, PP nach DIN 6120, Schaumstoff PE

Ausgewählte Packmittel

Packmittel

Folienzuschnitte

Beutel und Säcke

Schutz- und Isolierkappen

Rohre

Tiefzieheinlagen

PE (Kennzeichnung DIN 6120, stoffglei-che Aufkleber und Klebestreifen)

PE, PP, PS

PE, PP, PS, PET, ABS

Anteil sonst. Bedruckung max. 3% d. Foli-enfläche

Nicht stoffgleiche Aufkleber, Klebestreifen, Beschriftungen

Kartonagen und Papier gekennzeichnet mit RESY-Symbol Wasserunlöslich: bspw. Wachs-,

Paraffin-, Ölpapiere

Umreifungsbänder PP-Bänder, Stahlbänder PA-, Polyesterbänder

Korrosionsschutzpapiere stofflich verwertbar mit RESY-Symbol

Holz nach IPPC Standard Spanplatten, imprägniertes / beschichtetes / lack. Holz

Füllmaterialien Wellpappe, Papier Chips aus pflanzlichen Produkten, aus Sty-ropor

Anlage 1 Anforderungskatalog Verpackungen Europa + SA, Stand 01/2017

Herr Straßer, Tel.: +49 9283 77 1686, E-Mail:[email protected] Seite 2 von 3

Gruppe Artikelbezeichnung (Auswahl+Beispiele)

Oberfläche Soll Verpackungseinheit (Abmessung in mm) Bemerkungen

Konzept Länge Breite Höhe Chromteile "einfach"

Chromleiste links/rechts/mitte Chromspange Chromblende NSW

Sichtfläche Chrom

EPP-Trays

Max. 1200

Max. 800

Max. 1000

Minimale Inhaltsmenge 10 Stk. Entnahme von Schmalseite. Tray einreihig bestückt. EPP-Tray auf Grundmaß KLT/EU-Palette ausgelegt. => Abweichungen sind mit LOG AU vorab abzustimmen

Sicht- und Chromteile "komplex"

Unterfahrschutz Chromrahmen A-Wing Kühlerschutzgitter

Sichtfläche Chrom/ Lackiert

Nach Abstimmung/Konzeptfreigabe mit LOG AU Kommentar Poolfähigkeit beachten!

Kabelsätze Nichtsicht Karton VDA-KLT 6280/6428

600 400 280 Kabelsätze einzeln

Pralldämpfer EU-Gibo 1240 835 970 Siehe Kommentar "Poolfähigkeit"

Faltbare Gitterbox Max. 2200

Max. 1200

970 Länge x abhängig von der Teilelänge

Großteile Alle Teile mit Länge 540 mm < x< 740 mm Alle Teile mit Länge x > 740 mm

Genarbt Lackiert Genarbt lackiert

Karton / VDA-KLT VDA-KLT / EPP-Tray Karton / EU-Gibo Taschenpaletten Sonder-LT bzw. EPP

800 800 1200 Max. 2200

Max. 2400

600 600 835 Max. 1200

Max. 1400

210 210 970 Max. 1000

Max. 1000

Mit Tray-Einlagen – Einweg/Mehrweg in Abstimmung LOG AU, keine Umwicklung mit Vlies/Folie/oä! Siehe Kommentar "Poolfähigkeit" ! Wenn aufgrund der Teilegeometrie eine Abmessung der Höhe >1.000 mm notwendig ist (z.B. KSG), dann muss dies mit dem zuständigen Logistikplaner vor Angebotsabgabe abgestimmt werden

Kleinteile Blende Halterrahmen seitlich Lamelle Deckel ASÖ und SRA Sichtschutz links/rechts Abdeckung links/rechts Gitter links/rechts Kennzeichenadapter o.ä.

Sichtfläche genarbt

Karton VDA-KLT 6280/6428

600

400

280

Kleinteile Lamelle o.ä.

Sichtfläche lackiert

Karton VDA-KLT 6280/6428

600 400 280 Mit Tray-Einlagen – Einweg/Mehrweg in Abstimmung LOG AU, keine Umwicklung mit Vlies/Folie/oä!

Halter Endrohrblende Halter Heckmittelstück Halter MMS

Nichtsicht

Karton VDA-KLT 6280/6428

600

400

280

Prüfung satzweise Verpackung notwendig!

Anlage 1 Anforderungskatalog Verpackungen Europa + SA, Stand 01/2017

Herr Straßer, Tel.: +49 9283 77 1686, E-Mail:[email protected] Seite 3 von 3

Kleinstteile PTS/PLA-Halter Adapter FGS-Halter Lasche Ritsch-Ratsch Haslteplatte/Haltebügel/ Aufnahme Kamera Adapter Radhausschale

Nichtsicht

Karton VDA-KLT 4280/4328

400

300

280

Befestigungs-elemente

(Spreiz)Niete Schrauben Clipse Steckclipmuttern Klammern (EasyBoss)Muttern Lochverstärker Befestigungsbügel MMS (Dicht)Scheiben "Platte mit Bolzen"

Nichtsicht

Karton VDA-KLT 3174/3418

400

300

150

Wird in der Fertigung in Bosch-Greifbehältern bereitgestellt => Schüttfähigkeit!

Projektspezifische Abweichungen von obigem Katalog sind in Rücksprache mit dem zuständigem Logistikplaner nach Prüfung

und Freigabe möglich.

Spezifikation der Kartonagen FEFCO – Typ 0201 – Qualität 2.50BC

Maximale Abmessungen einer Ladeeinheit: 1200x800x1000 mm

Poolfähigkeit EU-Gitterboxen müssen pool- und tauschfähig mind. ge-

mäß UIC 435-3 sein.

EU-Paletten müssen mind. gemäß EN13698-1 ausgeführt sein.

Bei Auswahl der Behältergrößen muss der Standard von REHAU eingehalten werden: (Angaben in mm)

Behältertyp: Länge Breite Höhe

KLT/Karton 400 300 280

600 400 280

800 600 280

Taschenpaletten 1200 800 1000

1600 1200 1000

2200 1200 1000

Sonder-LT 1200 800 1000

1600 1200 1000

2200 1200 1000

2400 1400 1000

Mehrwegflachpaletten nach der jeweils gültigen DIN EN

13698 und Gitterboxpaletten nach gültiger UIC 435 sind

dann einzusetzen, wenn die Anbindung an das Euro-

Pool-System möglich ist.

Jede Mehrwegverpackung die zu REHAU Amerika transpor-

tiert wird, muss mit einem Kennedy Label ausgestattet sein,

um die Versandetiketten darauf platzieren zu können.

Folgende Paletten in folgenden Fällen verwenden:

Einweg-Ladeeinheit = Einweg-Holz-Paletten

Mehrweg-Ladeeinheiten = Kunststoffpalette + passender

Deckel

Mehrweg darf nicht auf Holzpaletten ausgeliefert werden!

Wenn möglich ist bei der Planung der Verpackung

auf Umverpackung/Einwegverpackung (Folien, Tü-

ten, Vliese u.ä.) zu verzichten, um ineffiziente Hand-

lingsschritte und Ressourcenverschwendungen zu

vermeiden.

Anlage 2 Beispiel VDA-Warenanhänger

Stand 08/2016

Bestehend aus:

Seite Inhalt

01 Masteretikett (Ladeeinheit)

02 Singleetikett (Verpackungseinheit)

Anlage 2 Seite 1 / 2

Stand 08/2016

Beispiel für ein VDA-Warenanhänger (barcode-fähig)

„Masteretikett“ (Ladeeinheit)

Nr. Bezeichnung Inhalt 1 Warenempfänger Werk + Standort

2 Abladestelle-Lagerort-Verwen-dungsschlüssel

wenn vorgegeben die Abladestelle

3 Lieferscheinnummer Nummer, die der Lieferant dem Lieferschein zuteilt

4 Lieferantenanschrift Adresse des Lieferanten in Kurzform

5 Gewicht netto Gewicht des Packstücks ohne Ladungsträger in kg

6 Gewicht brutto Gewicht des Packstücks mit LT in kg

7 Anzahl Packstücke Anzahl Packstücke für gesamt Lieferung

8 Sach-Nummer Kunde Linksbündig REHAU Identifikationsnummer inkl. Bar-code Rechtsbündig 6-stellige Rohstoffnummer als Text Hinweis: Inhaltstechnisch wird die REHAU Rohstoff Nummer mit den Abrufen entsprechend VDA 4905 mit der Satzart 515 in Feld 09 „Ergänzende Sach-nummer“ übertragen. Diese ergänzende Sachnummer wird auf dem VDA Etikett nach VDA4902 Norm im Feld 8 zusätzlich zur Sachnummer von REHAU rechtbündig als „Sach-nummer Kunde Kurzform“ erwartet. Die beiden Nummern sollen sich nicht überdecken.

9 Füllmenge Tatsächliche Füllmenge der Ident-Nummer im Pack-stück (bei Masterlabel vom gesamten Gebinde; beim Singleetikett vom KLT

10 Bezeichnung Lieferung, Leistung Bezeichnung der Ware

11.1 11.2

Sach-Nummer Lieferant Packmittel-Nr. Kunde (optional)

Sachnummer Lieferant für den Behälter

12 Lieferantennummer Identifikationsnummer die REHAU dem Lieferanten zuordnet

13 Datum Lieferdatum der Ware

14 Änderungsstand Konstruktion Änderungsstand der hier ausgeliefert wird

15 Packstücknummer Die ID, die der Lieferant einem Packstück zuordnet

16 Chargen-Nummer Nummer, die der Hersteller einer Charge zuweist

1

2

3

4

5 6

7

8

9

1

11.

1

11

1

1

11.

Anlage 2 Seite 2 / 2

Stand 08/2016

Beispiel VDA-Warenanhänger (barcode-fähig)

„Singleetikett“ (Verpackungseinheit (KLT/Karton/EPP-Tray))

Nummer Bezeichnung Inhalt 1 Warenempfänger Werk + Standort

2 Abladestelle-Lagerort-Verwen-dungsschlüssel

wenn vorgegeben die Abladestelle

3 Lieferscheinnummer Nummer, die der Lieferant dem Lieferschein zuteilt

4 Sach-Nummer Kunde Linksbündig REHAU Identifikationsnummer inkl. Bar-code Rechtsbündig 6-stellige Rohstoffnummer als Text Hinweis: Inhaltstechnisch wird die REHAU Rohstoff Nummer mit den Abrufen entsprechend VDA 4905 mit der Satzart 515 in Feld 09 „Ergänzende Sachnummer“ übertragen. Diese ergänzende Sachnummer wird auf dem VDA Etikett nach VDA4902 Norm im Feld 8 zusätzlich zur Sachnummer von REHAU rechtbündig als „Sach-num-mer Kunde Kurzform“ erwartet. Die beiden Nummern sollen sich nicht überdecken.

5 Füllmenge Tatsächliche Füllmenge der Ident-Nummer im Pack-stück (bei Masterlabel vom gesamten Gebinde; beim Singleetikett vom KLT

6 Bezeichnung Lieferung, Leistung Bezeichnung der Ware

7 Sach-Nummer Lieferant Sachnummer Lieferant für den Behälter

8 Lieferantennummer Identifikationsnummer die REHAU dem Lieferanten zu-ordnet

9 Datum Lieferdatum der Ware

10 Änderungsstand Konstruktion Änderungsstand der hier ausgeliefert wird

11 Packstücknummer Die ID, die der Lieferant einem Packstück zuordnet

12 Chargen-Nummer Nummer, die der Hersteller einer Charge zuweist

Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass alle Teile, einschließlich Prototypen und Vorserien-

belieferung, vorschriftsmäßig gekennzeichnet werden.

Abweichungen außerhalb der VDA 4902 Version 4 (z.B. Barcodes) müssen zwingend vorher

mit der Logistikplanung REHAU abgestimmt werden.

1 2

3

4

5

6

7

8 9 1

1 1

Anlage 3 Tauschkriterien Mehrweg

Stand 06/2014

Bestehend aus:

Seite Inhalt

01 Behälter

02 Paletten

03 Gitterboxen

Anlage 3 Seite 1 von 3

Stand 06/2014

Tauschkriterien Mehrweg:

1.0 Behälter

REHAU-KLT-Tauschkriterien

Dieser KLT entspricht den REHAU- Tauschkriterien

REHAU-KLT-Qualitätskriterien

Dieser KLT entspricht den REHAU-Quali-tätskriterien

Diese KLT‘s entsprechen nicht den REHAU-Tauschkriterien

KLT ist beschädigt. Die Arbeitssicherheit kann

nicht mehr gewährleistet werden. KLT kann nicht mehr getauscht werden.

Diese KLT‘s entsprechen nicht den REHAU-Qualitätskriterien

Behälter ist mit alten Kennzeichnungen beklebt. Diese müssen vom Lieferanten

vor der Befüllung entfernt werden.

KLT ist zu stark verformt. Die ursprüngliche Form kann nicht mehr hergestellt werden. KLT kann nicht mehr getauscht werden.

KLT ist verschmutzt. Lieferant hat die Verantwortung saubere2 KLTs zu befül-

len.

2 Sauber = Beim Ausreiben des Behälters mit einem Tuch lösen sich keine Verschmutzungen ab, da-

mit frei von Öl, Staub, Spänen oder ähnlichem

Anlage 3 Seite 2 von 3

Stand 06/2014

2.0 Paletten

Es gelten die gültigen EPAL Tauschkriterien. Nicht tauschbare Europaletten sind3:

Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.

Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen.

Ein Brett fehlt.

Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.

Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen.

Mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schrau-benschaft sichtbar ist.

Weitere Merkmale (Schlechter Allgemeinzustand):

Die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch und faul, starke Absplitterungen).

Die Verschmutzung ist so stark, dass die Ladegüter verunreinigt werden.

Starke Absplitterungen sind an mehreren Klötzen vorhanden.

Offensichtlich sind unzulässige Bauteile verwendet worden (z.B. zu dünne Bretter, zu

schmale Klötze).

3 Quelle: www.epal-pallets.de/de/produkte/tauschkriterien.php

Anlage 3 Seite 3 von 3

Stand 06/2014

3.0 Gitterboxen

Es gelten die gültigen EPAL Tauschkriterien. Nicht tauschbare Eurogitterboxen sind4:

Der Steilwinkelaufsatz oder Ecksäulen verformt sind.

Die Vorderwandklappen nicht mehr geöffnet oder nicht mehr geschlossen werden können.

Der Bodenrahmen oder die Füße so verbogen sind, dass die Eurogitterbox nicht mehr gleich-mäßig auf den vier Füßen steht oder nicht mehr ohne Gefahr gestapelt werden kann.

Die Rundstahlgitter gerissen sind, so dass die Drahtenden nach innen oder nach außen ra-gen (eine Masche pro Wand darf fehlen).

Ein Brett fehlt oder ist gebrochen.

Das Zeichen der Bahn/Palettenorganisation und/ oder das Zeichen EUR (im Oval) fehlen oder sind unleserlich.

Der Allgemeinzustand durch Rost oder Verschmutzung ist so schlecht, dass Ladegüter verunreinigt werden können.

4 Quelle: www.epal-pallets.de/de/produkte/gb_tauschkriterien.php

Anlage 4 Weitere Ansprechpartner

Stand 08/2016

Bestehend aus:

Seite Inhalt

01-03 Weitere Ansprechpartner

REHAU Standorte Automotive, Deutschland:

Standort Ansprechpartner Leitung

Anlieferungen Leergutmanagement Zukauf Warenannahmezeiten Be-/Entladeinfo‘s

Brake Mr. Benedikt Rolfes Mr. Steffen Ruessbuelt/ Mr. Bastian Grube

Montag bis Freitag 06:00 - 22:00 h

Pausen: 10:00-10:30 h;

19:00-19:30 h

Nur Seitenbeladung möglich, keine Rampe oder ähnliches vorhanden.

Tel. +49 4401/ 7091-500 Tel. +4944017091-326

[email protected]

[email protected] [email protected]

Feuchtwangen Mr. Andreas Wessely Mrs. Lohre Langohr Montag bis Donnerstag

07:30 – 16:15 h

Freitag: 07:30 - 15:00 h

Nur Seitenbeladung möglich,

keine Rampe, Linksbeladung,

Planfahrzeuge

Keine LKW’s mit Kofferbau-

ten (Zugfahrzeuge + Anhä-

nger)

Tel. +49 9852 905 389 Tel. +49 9852 905 535

[email protected] [email protected]

Feuchtwangen Mr. Emad Hammati Mr. Emad Hammati Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:15 h

Freitag: 07:30 - 15:00 h

Nur Heckbeladung mit Rampe möglich, keine Sei-tenbeladung.

LDL Tel. +49 9852 905 5914 Tel. +49 9852 905 5914

Fa. Geiss [email protected]

[email protected]

MLC Ingolstadt

Mr. Waldemar Feil Mr. Florian Bergmüller Montag bis Freitag

Seiten- und Heckbeladung

möglich, Rampenbeladung

nicht möglich Tel. +4984198122220 Tel. +49 841 98122 225 08:00:00 - 16:00 h

[email protected] [email protected]

Schwarzen-

bach

Mrs. Doris Reuter Mr. Roland Knauer Montag bis Donnerstag

Nur Rampenentladung mög-

lich, keine Seitenbeladung. Tel. +49 9289 9643 107 Tel. +49 9289 9643 255 07:30 – 16:30 h

[email protected] [email protected] Freitag: 07:30 - 15:00 h

MLC

Mosel

Mr. Sven König Mr. Sven König / Mrs. Anja Pohl Montag bis Donnerstag

07:30 – 16:00 h

Freitag: 07:30 - 14:00 h

Nur Seitenbeladung möglich,

keine Rampe oder ähnliches

vorhanden. Tel. +4937544029220 Tel. +4937544029-220 / -230

[email protected] [email protected]; [email protected]

Viechtach

Mr. Adolf Ernst Mrs. Silke Goller, Mr. Thomas Maierhofer Montag bis Donnerstag

07:00 – 12:00 h und

13:00 – 16:00 h

Freitag: 07:30 - 13:00 h

Nur Seitenbeladung auf Fah-rerseite möglich, keine Rampe oder ähnliches vor-handen.

Tel. +4999429426620 Tel. +49994294266 -25 / -22

[email protected]

[email protected] [email protected]

REHAU Standorte Automotive, übriges Europa:

Standort Ansprechpartner Leitung

Anlieferungen Leergutmanagement Zukauf Warenannahmezeiten Be-/Entladeinfo‘s

MLC

Bratislava (SK)

Mr. Marcel Stefan Mr. Michal Sloboda Montag bis Samstag

06:00 - 06:00 h

Entladung Sa/So nach Abstim-

mung möglich!

Seitenentladung von Links

und Heckbeladung möglich. Tel. +421 (2) 68209111 Tel : +421 917 751 045

[email protected] [email protected]

Mr. Peter Csiszar Mr. Peter Csiszar Sonntag bis Samstag

22:00 - 18:00 h

Andere Entladung nach Abstim-

mung möglich!

EKAER Anmeldung: (E-Mail an

gesamten Verteiler)

Timea.KOePCSENYIOVA@

rehau.com

[email protected]

[email protected] Vikto-

[email protected] Klau-

[email protected] Szil-

[email protected] Pe-

[email protected]

Seitenbeladung möglich,

Rampenbeladung nicht mög-

lich. Heckbeladung nur bed-

ingt.

Györ (HU) Tel. +3696996135 Tel. +36 96 996135

[email protected] [email protected]

MLC

Graz (AT)

Mr. Josef Koch Mr. Josef Koch

Montag bis Freitag 06:00:00 - 22:00 h

Seiten- und Heckbeladung mit Rampe möglich.

Tel. +43 (316) 403049110 Tel. +43 (316) 403049110

[email protected] [email protected]

Jevičko (CZ)

Mr. Jan Stula Mr. Jan Stula

Montag bis Freitag 06:00:00 - 18:00 h

Seitenbeladung und Heckbe-ladung mit dem Stapler, keine Rampe vorhanden.

Tel. +420 (465) 357322 Tel. +420 (465) 357322

[email protected] [email protected]

Moravská

Trebová

(CZ)

Mr. Josef Plch Mrs. Lenka Pokorna / Mr. Jaromir Spacek Montag bis Freitag

06:00:00 - 20:00 h

Seitenbeladung und Heckbe-ladung mit dem Stapler, keine Rampe vorhanden.

Tel. +420 (461) 355320 Tel. +420 461 355 272 / -379

[email protected]

[email protected]

[email protected]

POIX DE PI-

CARDIE (FR)

Mr. Nicolas Vercruysse Mr. Fabrice Renoux Montag bis Donnerstag Seitenbeladung und Heckbe-ladung mit dem Stapler, keine Rampe vorhanden.

Tel. +33322903877 Tel. +33322903872 08:00 – 12:00 h und

13:00 – 16:00 h

[email protected]

[email protected]

Freitag: 08:00 - 13:00 h und 13:00 – 15:00 h

Tortosa

(ES)

Mr. Manel Lamas Mr. Jose Ramon Ferrer Montag bis Donnerstag Seiten- und Heckbeladung mit Rampe möglich.

Tel +34 977 454 191 Tel +34 977 454 187 08:00 – 13:00 h und

14:30 – 17:30 h

[email protected] [email protected] Freitag: 08:00 - 13:00 h

REHAU Standorte Automotive, Südafrika: Standort Ansprechpartner Leitung

Anlieferungen Leergutmanagement Zukauf Warenannahmezeiten Be-/Entladeinfo‘s

Port Elizabeth Mr Wayne Venter Mr Lourens Campher Monday to Donnerstag 07:30 - 16:15 h

Freitag: 07:30 - 15:00 h

Seitenbeladung für JIS und

ETD - Umfänge, Heckbela-

dung möglich, Rampenbela-

dung nur für Export-Contai-

ner möglich

Tel. +27 41 9787026 Tel. +2741978-7079

[email protected] [email protected]

Fort Jackson Mr Peter Dyer Mrs. Delene Ntelezi Monday to Donnerstag 07:30 - 16:15 h

Freitag: 07:30 - 15:00 h

Nur Seitenbeladung möglich, für Exportcontainer nur Heckbeladung möglich

Tel. +27437084-401 Tel. +27437084444

[email protected] [email protected]

REHAU Standorte Automotive, Nordamerika: Standort Ansprechpartner Leitung

Anlieferungen Leergutmanagement Zu-kauf

Warenannahmezeiten Be-/Entladeinfo‘s

Cullman

Mr Oliver Whitis Mr.Justin Hodges

Montag bis Freitag

08:00 – 16:00 h

Nur Heckbeladung mit

Rampe möglich, keine Sei-

tenbeladung.

LKWs dürfen keine roll-up

Türen haben

High-Cube Trailer können

nicht geladen/entladenwer-

den

Max nutzbare Innenhöhe

104“

Tel. +125673730263125 Tel. +125673730263-254 /-273

[email protected] [email protected]

Anlage 5 Spezifikationen Amerika

Stand 01/2017

Bestehend aus:

Seite Inhalt

01 Zulässige Verpackungsmaterialien

02 - 03 Verpackungskonzepte

04 Belabelung Mehrwegbehälter in Amerika

Anlage 5 Spezifikationen für Amerika, 01/2017

Mr Volkmann, phone: +001 256-737-3026, Ext. 3042, e-mail: [email protected] Seite 1 /5

Zulässige Verpackungsmaterialien::

Verpackungsmaterialien

Material Zugelassene Materialien Unzulässige Materialien

Verbundstoffe Nicht zugelassen

Kunststoffe allgemein PE, PP nach DIN 6120, Schaumstoff PE

Ausgewählte Packmittel

Packmittel

Folienzuschnitte

Beutel und Säcke

Schutz- und Isolierkappen

Rohre

Tiefzieheinlagen

PE (Kennzeichnung DIN 6120, stoffglei-che Aufkleber und Klebestreifen)

PE, PP, PS

PE, PP, PS, PET, ABS

Anteil sonst. Bedruckung max. 3% d. Foli-enfläche

Nicht stoffgleiche Aufkleber, Klebestreifen, Beschriftungen

Kartonagen und Papier gekennzeichnet mit RESY-Symbol Wasserunlöslich: bspw. Wachs-,

Paraffin-, Ölpapiere

Umreifungsbänder PP-Bänder, Stahlbänder PA-, Polyesterbänder

Korrosionsschutzpapiere stofflich verwertbar mit RESY-Symbol

Holz nach IPPC Standard Spanplatten, imprägniertes / beschichtetes / lack. Holz

Füllmaterialien Wellpappe, Papier Chips aus pflanzlichen Produkten, aus Sty-ropor

Anlage 5 Spezifikationen für Amerika, 01/2017

Mr Volkmann, phone: +001 256-737-3026, Ext. 3042, e-mail: [email protected] Seite 2 /5

Gruppe Artikelbezeichnung (Auswahl + Beispiele)

Oberfläche Soll Verpackungseinheit (Dimensions in inch) Bemerkungen

Konzept Länge Breite Höhe Chromteile "einfach"

Chromleiste links/rechts/mitte Chromspange Chromblende NSW

Sichtfläche Chrom

EPP-Trays Max 48

Max 45

Max 52

(7 für das

Tray)

Minmaler Inhalt = 10 Bedienseite: kurze Seite. Eine Lage per Tray. Außenabmessungen gemäß standardisierter 48"x45" Palleten Max. Maße für das Tray 48“x45“ => Abweichungen sind mit PE Logisitk abzustimmen und von PE Logistik freizugeben

Sicht- und Chromteile "komplex"

Unterfahrschutz Chromrahmen A-Wing Kühlerschutzgitter

Sichtfläche Chrom/

Lackiert

Gemäß Abstimmung und Freigabe durch PE Logistik

Taschenpalette x 48 52 Bedienseite: kurze Seite. Die Länge ist von der Geometrie des Bauteils abhängig und durch PE Logistik freizugeben

Kabelsätze Nichtsicht

Karton / KLT 24 15 7

Die Kabelsaetze sind einzeln zu bündeln Höhe 9" or 14" nach Freigabe durch PE Logistik Verpackungseinheiten müssen auf die Standard Paletten 48“x45“x52“ ausgerichtet sein

Pralldämpfer Nichtsicht

Bulk Bin 48 45 34

Bulk Bin

Max. 78

Max. 48

34

Die Länge ist von der Geometrie des Bauteils abhängig.

Großteile Alle Teile mit Länge 21“ < x< 29“

Genarbt

Karton / KLT

32

15

10

Verpackungseinheiten müssen auf die Standard Paletten 48“x45“x52“ ausgerichtet sein. Mit Tray-Einlagen – Einweg/Mehrweg in Abstimmung LOG AU, keine Umwicklung mit Vlies/Folie/oä!

lackiert KLT / EPP-Tray 32 15 10

Alle Teile mit Länge x > 29“

Genarbt Karton/ Bulk Bin

48 48

15 45

10 34

lackiert Sonder-LT 96 48 52 Maße müssen an die LKW-Abmessungen Amerika angepasst sein

Kleinteile Blende Halterrahmen seitl Lamelle Deckel ASÖ und SRA Sichtschutz links/rechts Abdeckung links/rechts Gitter links/rechts Kennzeichenadapter

Sichtfläche (genarbt)

Cardboardbox Handheld Tote

24 15 7

Höhe 9" or 14" nach Freigabe durch PE Logistik. Verpackungseinheiten müssen auf die Standard Paletten 48“x45“x52“ ausgerichtet sein.

Anlage 5 Spezifikationen für Amerika, 01/2017

Mr Volkmann, phone: +001 256-737-3026, Ext. 3042, e-mail: [email protected] Seite 3 /5

o.ä.

Kleinteile Lamelle o.ä.

Class-A Inhouse-Painting

Karton KLT

24 15 7

Artkelspezifische Einlagen im KLT – Mehrweg oder Einweg sind mit PE Logistik abzustimmen Kein Einwickeln in Folie Höhe 9" or 14" nach Freigabe durch PE Logistik

Halter Endrohrblende Halter Heckmittelstück Halter MMS

Nichtsicht Karton

KLT 24 15 7

Satzweise Verpackungen können geprüft werden und sind mit PE Logistik abzustimmen und freizugeben Höhe 9" or 14" nach Freigabe durch PE Logistik

Kleinstteile PTS/PLA-Halter Adapter FGS-Halter Lasche Ritsch-Ratsch Haslteplatte/Haltebügel/ Aufnahme Kamera Adapter Radhausschale

Nichtsicht Karton

KLT 12 15 7

Befestigungs-elemente

(Spreiz)Niete Schrauben, Clipse Steckclipmuttern Klammern (EasyBoss)Muttern Lochverstärker Befestigungsbügel MMS (Dicht)Scheiben "Platte mit Bolzen"

Nichtsicht Karton KLT

12 15 7

Bauteile werden in der Montage in Bosch Eingriffbehältern bereitgestellt => Schüttfähigkeit/ Unterverpackung Beutel

Folgende Paletten in folgenden Fällen verwenden:

Einweg-Ladeeinheit = Einweg-Holz-Paletten

Mehrweg-Ladeeinheiten=Kunststoffpalette + passender Deckel

Mehrweg darf nicht auf Holzpaletten ausgeliefert werden!

Jede Mehrwegverpackung die zu REHAU Amerika

transportiert wird muss mit einem Kennedy Label

ausgestattet sein, um die Versandetiketten darauf

platzieren zu können.

Projektspezifische Abweichungen von obigem Katalog sind in Rück-sprache mit dem zuständigem Logistikplaner nach Prüfung und Frei-

gabe möglich.

Mehrwegflachpaletten nach der jeweils gültigen DIN

EN 13698 und Gitterboxpaletten nach gültiger UIC

435 sind dann einzusetzen, wenn die Anbindung an

das Euro-Pool-System möglich ist.

Wenn möglich ist bei der Planung der Verpa-

ckung auf Umverpackung/Einwegverpackung (Fo-

lien, Tüten, Vliese u.ä.) zu verzichten, um ineffizi-

ente Handlingsschritte zu vermeiden.

Anlage 5 Spezifikationen für Amerika, 01/2017

Mr Volkmann, phone: +001 256-737-3026, Ext. 3042, e-mail: [email protected] Seite 4 /5

Bei Auswahl der Behältergrößen muss der Standard von REHAU eingehalten werden:

(Angaben in inch)

Behältertyp Länge Breite Höhe

KLT/ Karton 12 24 24 48 48

15 15 22 15 22

7 7 7 7 7

Taschenpaletten/ Sonder-LT

48 57 63 70 78 90 96

45 48 48 48 48 48 48

52 52 52 52 52 52 52

Gitterboxen 32 32 48 48 48 57 57 63 63 70 70 78 78

30 30 45 45 45 48 48 48 48 48 48 48 48

25 34 25 34 50 25 34 25 34 25 34 25 34

Anlage 5 Spezifikationen für Amerika, 01/2017

Mr Volkmann, phone: +001 256-737-3026, Ext. 3042, e-mail: [email protected] Seite 5 /5

Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen (Artikel, welche bei Rehau verbaut werden):

Im Fall der Mehrweg-Verpackung muss jeder KLT / Behälter / Gestell wie folgt gekennzeichnet werden:

KLT (ohne artikelspezifischem Innenleben) 2 Aufkleber pro KLT. Einer auf jeder Längsseite mit der 4-stelligen LAWI-Nummer oder 6-stelligen V-Nummer. Die Nummer ist pro KLT / Lieferant einmalig. Wenn bis dahin keine Nummer eingerichtet ist, dann wird diese mit der Verpackungsfreigabe durch PE LOG erfolgen.

KLT (mit artikelspezifischem Innenleben) 2 Aufkleber pro KLT. Einer auf jeder Längsseite mit der der 4-stelligen LAWI-Nummer oder 6-stelligen V-Nummer. Die V-Nr. ist pro Artikel/Projekt einmalig und wird von der PE-LOG vorgegeben.

Behälter (ohne artikelspezifischem Innenleben) 4 Aufkleber pro Behälter. Auf jeder Seite ein Aufkleber mit der 4-stelligen LAWI-Nummer oder 6 stelligen V-Nummer. Die Nummer ist pro KLT / Lieferant einmalig. Wenn bis dahin keine Nummer eingerichtet ist, dann wird diese mit der Verpackungsfreigabe durch PE LOG erfolgen. Wenn der Behälter klappbar ist, dann muss die Nummer so angebracht werden, dass sie auch im klappbaren Zustand zu erkennen ist.

Behälter (mit artikelspezifischem Innenleben) 5 Aufkleber pro Behälter. An jeder Seite muss die 4-stellige LAWI-Nummer oder 6-stellige V-Nummer angebracht werden. Die V-Nr. ist pro Artikel/Projekt einmalig und wird von der PE-LOG vorgegeben.

Sonderladungsträger (Stahl-Gestell) Die 6-stellige V-Nummer muss auf dem Rahmen angebracht werden. Sichtbar von allen 4 Seiten (beispielsweise von allen 4 Ecken). Die Platzierung erfolgt nach Absprache mit PE-LOG. Die V-Nr. ist pro Artikel/Projekt einmalig und wird von der PE-LOG vorgegeben.

Anlagenverzeichnis

ENDE