Reife- und Diplomprüfung an den HTL

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W. Pachatz / W. König Reife- und Diplomprüfung an den HTL Oktober 2012

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Reife- und Diplomprüfung an den HTL. Oktober 2012. Allgemeines. Rechtsgrundlagen SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010 Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen (PrO B H S, BA) BGBl. II Nr. 177/2012 vom 30. Mai 2012 - PowerPoint PPT Presentation

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Reife- und Diplomprüfungan den HTL

Oktober 2012

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Allgemeines

Rechtsgrundlagen

SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010

Verordnung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden höheren Schulen (PrO BHS, BA)

BGBl. II Nr. 177/2012 vom 30. Mai 2012 i.d.F. BGBl. Nr. 265/2012 vom 06. August 2012

SchUG-Novelle BGBl. I Nr. 73/2012 „Optionenmodell“

Inkrafttreten: Schulversuche ab Haupttermin 2013 mit SGA-Beschluss ab Haupttermin 2015 („Option“) verbindlich für alle HTL ab Haupttermin 2016

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Struktur der Reife- und Diplomprüfung

AM

D

Schwer-punktfachSchwer-

punktfach

WahlfachWahlfach

Fach-theorie

BBS-RD-Team 2010

EnglischEnglisch

standardi-siert

RDP – HTLVariante 1

Diplomarbeit inkl. Präsentation

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Struktur der Reife- und Diplomprüfung

AM

E

Schwer-punktfachSchwer-

punktfach

WahlfachWahlfach

Fach-theorie

BBS-RD-Team 2010

DeutschDeutsch

standardi-siert

RDP – HTLVariante 2

Diplomarbeit inkl. Präsentation

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Struktur der Reife- und Diplomprüfung

AM

DSchwer-

punktfachSchwer-

punktfach

WahlfachWahlfach

Fach-theorie

BBS-RD-Team 2010

standardi-siert

RDP – HTLVariante 3

Diplomarbeit inkl. Präsentation

E

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Diplomarbeit 1

SchUG Grundlage:Die Hauptprüfung besteht aus

1. einer abschließenden Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschluss- oder Diplomcharakter)

PrO-BHS, BA Grundlage§ 3. (1) Die Diplomarbeit umfasst die Bearbeitung einer Themenstellung, die nach Maßgabe des 4. Abschnittes dem Bildungsziel der jeweiligen Schulart (Form, Fachrichtung) zu entsprechen hat.

§ 24. Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst die fachtheoretischen und die fachpraktischen Pflichtgegenstände der jeweiligen Fachrichtung oder des jeweiligen Ausbildungszweiges oder des jeweiligen Ausbildungs-schwerpunktes.

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Diplomarbeit 2

Diplomarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion für alle Prüfungskandidaten/innen

außerhalb des Unterrichts, im letzten JahrgangTeamarbeit (2 - 5 Kandidaten/innen), nur in begründeten Ausnahmefällen als EinzelarbeitAbgabetermin: zentral durch BMUKK vorgegebenTermin der Präsentation/Diskussion: LSR/SSR

Umsetzungsrichtlinie:

„Diplomarbeiten an BHS und Bildungsanstalten“BMUKK Sektion II, 2011 DA-Richtlinie 2011

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Diplomarbeit 3

AufgabenstellungEinvernehmen zwischen der Prüfer/in und

Prüfungskandidat/inspätestens in den ersten vier Wochen des vorletzten Semesters Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht

beeinträchtigt werden darf.

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Diplomarbeit 4

Betreuung und Dokumentation (§9)§ 9. (1) Die schriftliche Arbeit ist als selbstständige Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und anzufertigen, wobei Ergebnisse des Unterrichts mit einbezogen werden dürfen.

In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, die unter Beobachtung des Arbeitsfortschrittes vorzunehmen ist.

Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeits-methodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunkt-setzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion, wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden darf.

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Diplomarbeit 5

Betreuung und Dokumentation (§9)(2) Die Erstellung der Arbeit ist in einem von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten zu erstellenden Begleitprotokoll zu dokumentieren, welches jedenfalls den Arbeitsablauf sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen anzuführen hat.

Das Begleitprotokoll ist der schriftlichen Arbeit beizulegen.

(3) Im Rahmen der Betreuung sind von der Prüferin oder vom Prüfer die für die Dokumentation der Arbeit erforderlichen Aufzeich-nungen, insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen im Zuge der Betreuung der Arbeit, zu führen.

Die Aufzeichnungen sind dem Prüfungsprotokoll anzuschließen.

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Diplomarbeit 6

Abgabe (§ 10)

Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Diplomarbeit hat bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form zu erfolgen.

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Klausurprüfungen 1

Einheitliche (zentrale) Aufgabenstellungen durch BMUKK in den Prüfungsgebieten Angewandte Mathematik Deutsch Englisch

Prüfungstermine: zentrale Vorgabe durch BMUKK AM: Lehrplanbezug durch Fachrichtungcluster

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Klausurprüfungen 2

Leistungsbeurteilung der standardisierten Prüfungsgebiete durch den/die Prüfer/in nach vorgegebenem KorrekturschemaStichprobenartige Kontrollen durch BIFIEKompensationsprüfungen

Zulassung nur auf Antrag mündlich Prüfung zentral vorgegebene Aufgabenstellungen und Termine

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Klausurprüfungen 3

Klausurprüfung aus „Fachtheorie“ Schriftlich, Arbeitszeit 5 Stunden Das Prüfungsgebiet „Fachtheorie“ umfasst einen oder

zwei fachtheoretische Pflichtgegenstände (Zuteilungsgegenstände) im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe.

Bekanntgabe innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres (Anschlag in der Schule).

Aufgabenstellung: Vorschlag durch Prüfer/in und Genehmigung durch Schulbehörde I. Instanz

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Mündliche Prüfungen 1

Schwerpunktfach Das Prüfungsgebiet „Schwerpunktfach“ gemäß Abs. 1 Z

2 umfasst einen oder zwei fachtheoretische Pflichtgegenstände (Zuteilungsgegenstände) im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe.

Bekanntgabe innerhalb der ersten drei Wochen des Schuljahres (Anschlag in der Schule).

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Mündliche Prüfungen 2

WahlfachDas Prüfungsgebiet „Wahlfach“ gemäß Abs. 1 Z 3 umfasst nach Wahl der

Prüfungskandidat/in einen der nachstehend genannten lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände:

1. „Religion“ oder

2. „Geschichte und politische Bildung“ oder

3. „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ oder

4. „Naturwissenschaften“ oder

5. „Wirtschaft und Recht“ oder

6. „Wirtschaftsrecht“ oder

7. fachtheoretische Unterrichtsgegenstände, im Gesamtausmaß von mindestens vier Wochenstunden in der vorletzten und letzten Schulstufe vorgesehen sind (ausgenommen Zuteilungsgegenstände)

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Mündliche Prüfungen 3

Deutsch oder Englisch

komplementär zur jeweiligen standardisierten Klausurprüfung

Termin: LSR/SSR Keine „zentralen“ Vorgaben

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Mündliche Prüfungen 4

Kompensationsprüfungen

wenn eine Klausurprüfung mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde

Termin: LSR/SSR Anmeldung durch den Kandidaten / die Kandidatin

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Mündliche Prüfungen 5

Aufgabenstellungen Festlegung von Themenbereichen für jedes

Prüfungsgebiet durch (Fach)lehrerkonferenzen Kundmachung bis Ende November

Prüfungsvorgang: verdeckte Vorlage aller Themenbereiche Kandidat/in zieht zwei Themenbereiche und wählt

davon einen Themenbereich aus Kandidat/in bekommt zum gewählten Themenbereich

eine (ihm unbekannte) Aufgabenstellung, die zu bearbeiten ist.

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Mündliche Prüfungen 6

Kompetenzorientierte Aufgabenstellung§ 22. (1) Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder

Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte, von einer Problemstellung ausgehende Aufgabenstellung … schriftlich vorzulegen.

Gliederung in voneinander unabhängige Aufgaben möglich mit Anforderungen in den Bereichen der

Reproduktions- und Transferleistungen Reflexion und Problemlösung

Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung ist erforderlichenfalls begleitendes Material beizustellen und sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.

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Mündliche Prüfungen 6

Kompetenzorientierte Aufgabenstellung

(2) In den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ haben die Aufgabenstellungen von einem Text auszugehen.

(3) In den fremdsprachigen Prüfungsgebieten haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabe zu enthalten.

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Zulassung zur RDP

die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe muss positiv abgeschlossen sein (kein NGD, Pflichtpraktikum muss absolviert worden sein)

Bei einem NGD Möglichkeit der „vorgezogenen“ Wiederholungsprüfung im Haupttermin, jedoch vor Antritt zur Klausurprüfung auf Antrag des Schülers Vorgezogene WHP positiv: bleibt im Haupttermin Vorgezogene WHP negativ: einmalige Wiederholung der WHP

zum WHP–Termin (Herbst) auf Antrag des Schülers möglich

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Prüfungskommission 1

Vorsitz: LSI /schulischer oder externer Experte Mitglieder:

Schulleiter/AV/Lehrer KV/JV oder – wenn es aufgrund der Anforderungen des

Prüfungsgebietes erforderlich ist – ein fachkundiger Lehrer Prüfer des Prüfungsgebietes Beisitzer: für mündliche Prüfungsgebiete und

Kompensationsprüfungen Varianten:

Bei mündlichen Prüfungen: 2 Lehrer als Prüfer möglich (gemeinsam eine Stimme, kein Beisitzer)

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Prüfungskommission 2

Beispiel 1mündliche Prüfung

mit

Stim

mre

cht

ohne

Stim

mre

cht

Vorsitzende/rLSI

Dir

JV

Prüfer

AV

fachk. LL

LL

Diplomarbeit

Mündliche Prüfung

Prüfer & Beisitzer

(ext.) Dir

ext. Fachexperte

(ext.) AV

PrüferKlausurprüfung

Prüfer 1 & Prüfer 2

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Prüfungskommission 3

Beispiel 2mündliche Prüfung

mit

Stim

mre

cht

oh

ne

Stim

mre

cht

Vorsitzende/rLSI

Dir

JV

Prüfer

AV

fachk. LL

LL

Diplomarbeit

Mündliche Prüfung

Prüfer & Beisitzer

(ext.) Dir

ext. Fachexperte

(ext.) AV

PrüferKlausurprüfung

Prüfer 1 & Prüfer 2

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Prüfungskommission 4

Beispiel 3Klausurprüfung

mit

Stim

mre

cht

ohn

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Vorsitzende/rLSI

Dir

JV

Prüfer

AV

fachk. LL

LL

Diplomarbeit

Mündliche Prüfung

Prüfer & Beisitzer

(ext.) Dir

ext. Fachexperte

(ext.) AV

PrüferKlausurprüfung

Prüfer 1 & Prüfer 2

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Prüfungskommission 5

Beispiel 4Diplomarbeit

mit

Stim

mre

cht

ohne

Stim

mre

cht

Vorsitzende/rLSI

Dir

JV

Prüfer

AV

fachk. LL

LL

Diplomarbeit

Mündliche Prüfung

Prüfer & Beisitzer

(ext.) Dir

ext. Fachexperte

(ext.) AV

PrüferKlausurprüfung

Prüfer 1 & Prüfer 2

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Prüfungskommission 6

Beispiel 5Kompensationsprüfung

mit

Stim

mre

cht

ohne

Stim

mre

cht

Vorsitzende/rLSI

Dir

JV

Prüfer & Beisitzer

AV

fachk. LL

LL

sKompPrfg D

sKompPrfg AM Prüfer & Beisitzer

(ext.) Dir

ext. Fachexperte

(ext.) AV

Prüfer & BeisitzersKompPrfg E

nKompPrfg FT Prüfer & Beisitzer

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Kommissionsbeschlüsse

jede Kommission hat 3 Stimmen Vorsitzender stimmt nicht mit Stimmenthaltung ist unzulässig Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder ist

erforderlich eine Kompensationsprüfung kann für die Beurteilung

des Klausurprüfungsgebietes bestenfalls zu einem „Befriedigend“ führen

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Prüfungstermine

Abgabe der abschließenden Arbeit: innerhalb des 2. Semesters der letzten Schulstufe 4 Wochen vor Beginn der Klausurprüfung (zentral durch BMUKK)

Klausurprüfung (standardisiert): durch BMUKK Fachklausur: LSR/SSR Kompensationsprüfungen (standardisiert): durch BMUKK Kompensationsprüfungen (nicht standardisiert): LSR/SSR Präsentation und Diskussion der abschließenden Arbeit:

LSR/SSR Mündliche Prüfungsgebiete: LSR/SSR Zeit zwischen dem Ende der Klausurprüfungen und dem

Anfang der mündlichen Prüfungen: mindestens 2 Wochen

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BeurteilungKompetenzorientierung

SchUG 07-2010, LB-VO: Inhaltlich – didaktische Würdigung (Durchführung der

Aufgabe, Eigenständigkeit, Transfer auf Neues) „Wesentliche Teile“ deutlich hervorheben

(Bildungsstandards) Kompetenzbasierter Lehrplanbezug:

wichtig ist das nachhaltig und kumulativ erreichte KompetenzniveauBeachtung der Handlungsdimension

Korrekte Anwendung der Definition der Beurteilungs-stufen (Noten)

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welche Fragen sind offen geblieben ?

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit !