Reinickendorfer Sprechzeiten der Mieterberatung€¦ · Milieuschutzgebiet prüft, ob diese die...

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Osloer Straße

QM Soldiner Str.

Ihr*e Vermieter*in modernisiert,

baut, wandelt um oder verkauft?

Nutzen Sie unsere

kostenlose Mieterberatung!

Folgende Baumaßnahmenwerden im Allgemeinen nicht genehmigt: - Grundrissänderungen

- Errichtung von Aufzügen oder Balkonen

- Zusammenlegung / Teilung von Wohnungen

- Abrisse

- Nutzungsänderungen

Überprüft werden müssen u.a. Anträge fürfolgende Baumaßnahmen: - Modernisierung von Bädern, Fenstern, Böden o.ä.

- Energieeinsparmaßnahmen (z. B. Fassadendämmung,

Austausch der Heizung)

Ankündigungspfl icht der Vermieter*innen Ihr Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen

nach § 555c BGB drei Monate vor Beginn schriftlich

ankündigen.

Diese Ankündigung muss enthalten:

- Art und Umfang der Maßnahmen

- Beginn und Dauer der Maßnahmen

- eventuelle Mieterhöhungen

und zukünftige Betriebskosten

Wenn Ihnen vom Vermieter eine Modernisierungs-

vereinbarung angeboten wird, informieren Sie sich vor

Ihrer Zustimmung über Ihre Rechte und Pfl ichten!Achtung! Wenn Sie Handwerkern den Zutritt zu Ihrer

Wohnung gewähren und Bauarbeiten ausführen lassen,

gilt dies bereits als Duldung der Modernisierung.

WICHTIG!

Ihre Wohnung liegt im MilieuschutzgebietReinickendorfer Straße

Das Bezirksamt Mitte informiert:

Sprechzeiten der Mieterberatung

Mi 10:00 - 12:00 Uhr

im Quartiersmanagement-Büro Pankstraße

Prinz-Eugen-Straße 1, 13347 Berlin

Do 16:00 - 18:00 Uhr

im Quartiersmanagement-Büro Soldiner Straße

Koloniestraße 129, 13359 Berlin

außerhalb der Sprechzeiten unter:Tel 030 / 499 0844 0

Weitere Informationen fi nden Sie auf der Website des Bezirksamts:

berlin.de/ba-mitte/milieuschutz

Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH

Schönhauser Allee 59

10437 Berlin

www.mieterberatungpb.de

Titelfoto: H. Althausen (alle Rechte vorbehalten)

Karten vom Bezirksamt Mitte

© 05/2019

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Milieuschutzgebiet

Reinickendorfer Straße

Osloer Straße

für das Wohngebiet, in dem Sie leben, gilt seit dem

19. September 2018 eine Soziale Erhaltungsverordnung

(Milieuschutzverordnung).

Mit dieser Verordnung soll verhindert werden, dass die

Bewohner*Innen des Gebietes ihre Wohnung verlassen

müssen, weil Vermieter*Innen überteuerte Modernisie-

rungsmaßnahmen durchführen wollen, Wohnungen in

Gewerbe oder Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln

möchten.

Sehr geehrte Mieter*Innen, Was Sie wissen sollten:

Notwendiges wird nicht verhindert

Mit der Verordnung sollen notwendige bauliche Maß-

nahmen nicht verhindert werden; es gilt lediglich ein

Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Maßnahmen.

Das bedeutet, dass das Bezirksamt Baumaßnahmen im

Milieuschutzgebiet prüft, ob diese die Ziele der Milieu-

schutzverordnung beeinträchtigen.

Davon ausgenommen sind Instandsetzungen, die nicht

auf die Miete umgelegt werden dürfen.

Modernisierungen werden nur genehmigt, um einen

zeitgemäßen Ausstattungszustand herzustellen oder

die Mindestanforderungen der Energieeinsparverord-

nung zu erfüllen.

Kein Baubeginn ohne Genehmigung

Jeder Rückbau (Abriss), jede Änderung oder Nutzungs-

änderung baulicher Anlagen bedarf vor Beginn der Maß-

nahme einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung.

Umwandlung in Eigentumswohnungen –

Mieter haben Vorrecht

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

muss im Milieuschutzgebiet beim Bezirksamt bean-

tragt werden. Eine Genehmigung kann u.a. erteilt wer-

den, wenn Eigentümer sich verpflichten, die Wohnungen innerhalb von 7 Jahren ab der Umwandlung nur an die

Mieter zu verkaufen.

Jeder Fall wird einzeln geprüft. Um sicher zu gehen,

dass Sie ausreichend informiert sind,

kommen Sie in unsere Beratung!

Ihr Ephraim Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

Soziales und Gesundheit

Milieuschutzverordnung

Milieuschutzverordnungen sollen den vorhandenen

Wohnungsbestand sichern. Ziel ist es, die angestammte

Wohnbevölkerung zu erhalten.

Die Bewohner*Innen sollen dort wohnen können, wo die

notwendige Infrastruktur (z.B. Kitas, Schulen, Grünflä-

chen, Einkaufsmöglichkeiten) vorhanden ist.