Reise- und Zahlungsbedingungen · (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis...

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1 Für die Buchung von Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet und von Leistungen „Cars & Camper“ aus dem Internet gelten gesonderte Ver- mittlungsbedingungen, die Sie für Leistungen „driveFTI“ dem Katalog „DriveFTI“ oder dem Internet und für Leistungen „Cars & Camper“ dem Internet entnehmen können. Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die Pauschal- arrangements aus den Katalogen • Kanaren/Marokko/Kapverden • Türkei/Nordzypern • Ägypten • Spanien/Portugal/Malta/Zypern/Tunesien • Marokko • Salalah oder auch derart „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“ gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet. Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“)fallen die in den Katalogen • Hawaii • Camper/Wohnmobile • Australien/Neuseeland/Südsee dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeich- nete Reiseleistungen im Internet. Die Kataloge • Afrika • Südostasien • Indischer Ozean • Karibik/Mexiko • Mittel- und Südamerika • Orient • USA/Bahamas • Thailand • Kanada/Alaska • Thailand • Indien & Fernost enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle. Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und inner- staatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalrei- seleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“). 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftliche Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen ange- gebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. 2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterla- gen, Rücktritt 2.1. Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“ ): Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlos- sen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktritts- rechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. • Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“): Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzei- tigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnum- mer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 zu verlangen. (3) Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand der Reiseun- terlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr gewährleistet. Ist wegen verspäteter Zahlung des Reisepreises eine Hinterlegung der Rei- seunterlagen am Flughafen erforderlich, so erfolgt eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.- pro Person. Gleiches gilt für vom Reisenden zu vertretende Umstände (wie etwa Verlust der Reiseunterlagen). Die genannten Preise umfassen die gesetzliche Mehrwert- steuer. FTI ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 3. Leistungen/ Leistungs-/ Preisänderung/Nebenabreden (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti- gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe- sondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiser- höhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen Schadens- ersatz für An- und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort. Reise- und Zahlungsbedingungen Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich oder per Internet – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden.

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Für die Buchung von Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet und von Leistungen „Cars & Camper“ aus dem Internet gelten gesonderte Ver­mittlungsbedingungen, die Sie für Leistungen „driveFTI“ dem Katalog „DriveFTI“ oder dem Internet und für Leistungen „Cars & Camper“ dem Internet entnehmen können.

Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die Pauschal­arrangements aus den Katalogen • Kanaren/Marokko/Kapverden• Türkei/Nordzypern• Ägypten• Spanien/Portugal/Malta/Zypern/Tunesien • Marokko• Salalah

oder auch derart „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“ gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.

Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“)fallen die in den Katalogen • Hawaii• Camper/Wohnmobile• Australien/Neuseeland/Südsee

dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeich­nete Reiseleistungen im Internet.

Die Kataloge • Afrika• Südostasien• Indischer Ozean• Karibik/Mexiko• Mittel- und Südamerika• Orient• USA/Bahamas• Thailand• Kanada/Alaska• Thailand• Indien & Fernost

enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.

Soweit einzelne Angebote ­ ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und inner­staatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter­Island­Flüge sowie Billigflüge ­ keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalrei­seleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).

1. Abschluss des ReisevertragesDie Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E­Mail oder Fax – bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftliche Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen ange­gebenen Anschrift oder EMail­Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterla-gen, Rücktritt

2.1. Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ oder „XFTI“ ):

Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlos­

sen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktritts­rechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. • Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“): Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgenKurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzei­tigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungs bestä tigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnum­mer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.

(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Storno sätzen nach Ziffer 9 zu verlangen.

(3) Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reise antritt der Versand der Reiseun­terlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr gewährleistet. Ist wegen verspäteter Zahlung des Reisepreises eine Hinterlegung der Rei­seunterlagen am Flughafen erforderlich, so erfolgt eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.­ pro Person. Gleiches gilt für vom Reisenden zu vertretende Umstände (wie etwa Verlust der Reiseunterlagen). Die genannten Preise umfassen die gesetzliche Mehrwert­steuer. FTI ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

3. Leistungen/ Leistungs-/ Preisänderung/Nebenabreden(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.

(2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­sondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

(3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiser­höhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.

(4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungs änderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flug leistungen. FTI schuldet keinen Schadens­ersatz für An­ und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort.

Reise- und Zahlungsbedingungen Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern Buchungen – telefonisch oder schriftlich oder per Internet – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden.

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(5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 10% des Reisepreises (Ziffer 3.3) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3.4) ist der Kunde berech­tigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten, oder die Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise unter Rückerstattung des Preisunterschiedes zu verlangen oder schliesslich die Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.

(6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungs anmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen/AnschlussflügeDie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäss Ziffer 3 (4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderun­gen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen, insbesondere im internationalen Flugverkehr, muss immer mit Flugverspätungen gerechnet werden. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. Wird ein Flug durch den Kunden verpasst, sobesteht keine weitere Beförderungspflicht durch FTI.

5. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheits gründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbe­schränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförde­rungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Sonstiges(1) Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und müssen über die notwendigen Reisedokumente verfügen. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. So­weit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visa Erteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.

(2) FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

(3) Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze das Alter des Kindes zum Ende der gebuchten Leistung massgeblich.

(4) Für Ihr Reisegepäck gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

(5) Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reisebedin gungen, die Sie bei Ihrer Buchungs­stelle erhalten.

7. MindestteilnehmerzahlenBei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung fest gesetzte Mindestteilnehmer­zahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden rückerstattet, sofern sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.

8. Ersatzperson/NamensänderungFTI berechnet CHF 100 pro Person (max. CHF 200 pro Buchung), wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungsgebühren) anfallen, werden diese gesondert belastet. Eine erforderlich werdende Namens änderung wird mit einer Gebühr von 100

CHF pro Person, maximal 200 CHF pro Buchung, berechnet (zzgl. allfällige Spesen für die Annullation von Linienflugtickets).

9. Rücktritt/UmbuchungDer Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Mass­geblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“oder „PACK“ oder „MIXX“ oder „XFTI“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reise antrittsdatum. Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

Neben den Entschädigungssätzen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro ge­buchter Person, max. CHF 200 pro Buchung erhoben. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt.

Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Charterflug (Reiseart PAUS oder PACK oder „MIXX“ oder“XFTI“), Landarrangement mit oder ohne RIT (Rail Inclusive Tours) - Bahnanrei-se wie Hotel, Rundreise, Ausflüge, Transfer (Reiseart PAUS, PACK oder BAUS):• bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P.

(max. CHF 200) +10% des Reisepreises• bis 29–22 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF200)

+ 30% des Reisepreises• bis 21­15 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200)

+ 40% des Reisepreises• bis 14–10 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200)

+ 55% des Reisepreises• bis 9­7 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF200)

+ 75% des Reisepreises• bis 6­3 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200)

+ 80% des Reisepreises• bis 2­1 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF100 p. P. (max. CHF 200)

+ 90% des Reisepreises• ab Reiseantritt/Abreisetag 100% des Reisepreises

Hiervon abweichende Entschädigungssätze:

Nurflüge (Reiseart PAUS):Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%ab 29. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%ab 2. Tag bis Reiseantritt des Reisepreises. 85%

Katalog Afrika: Zugreise Rovos Rail (S.61) mit Shongololo (S. 60); Afrikas Perlen (S. 62-63); Ruf der Wildnis (S. 53); Malerisches Südafrika (S. 55); Ranger Erlebnis (S. 57); Garden Route für Einsteiger (S.58); Traumhaftes Südafrika (S. 64); Südafrika aktiv erleben (S. 69); Pilanes-berg Game Reserve (S. 111); Idube Lodge (S.114); Lukimbi Safari Lodge (S. 119); Garden Route Game Lodge (S. 108); Desert & Delta (S. 162, 168 - 170, 173); Wilderness Safaris (S. 169, 172 - 173); Khwai Guest House/Machaba (S.167); Kurztour Vic Falls & Hwange (S. 178), Sambia Kaleidoskop (S. 182); Hyena Pan and Sable Alley (S. 168); Fly In Safaris (S. 179); Hwange Safari Lodge (S. 181): Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 50%ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%des Reisepreises.

Katalog Afrika: Rastlager (S. 122 - 123); Game Reserves/Lodges:Gondwana (S. 108); Rhino Walking Safaris & Plains (S.119) / Under One Botswana Sky (S.166, 169, 171); Welgevonden Game Reserve (S.112); Spitzkoppen Lodge (S. 147); Kaisosi River Lodge (S. 149); Tutwa Desert Lodge (S. 121); Thakadu River Camp (S. 111); The Hyde (S. 76)Royal Zambezi (S. 183), Stanley Safari Lodge (S. 176); David Livingstone Safari Lodge (S. 176); Ilala Lodge (S.177); Fruit & Spice (S. 265): Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

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Katalog Afrika: Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger: Alle Nomad Touren (S186 - 197); Private Game Reserves/Lodges: Makalali+B7 (S.120); Kuzuko (S.109); One & Only Cape Town (S. 83); Wüste, Wild & Wasser (S. 131); Popa Falls (S. 149); Abenteuer Namibia (S. 132); Namibia aktiv erleben (S. 142); Fat Bike Tour (S. 155); Hippo Boutique (S. 79) La Residence (S. 85); Camdeboo (S. 109) NWR – Namibia Wildlife Resorts: Waterberg Camp (S. 148); Dolomite Camp / Camp Halali / Camp Okaukuejo / Camp Namutoni (S. 151); Ai-Ais Resort (S. 157); Sossus Dune Lodge (S. 158); Rundreise in Malawi: Das warme Herz Afrikas (S. 185):Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

Katalog Afrika: Karongwe: River Lodge & Motswari Game Lodge (S. 116) Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%des Reisepreises.

Katalog Afrika: Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Norman Carr; Singita/Sabi Sabi (S. 115); Bots-wana Kaleidoskop (S. 163); Botswana per Allrad (S. 165); Botswana für Entdecker (S. 164); Masai Mara Erlebnis & Masai Mara Fly In (S. 217) Ngorongoro & Serengeti (S. 222):Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 91. Tag vor Reisebeginn 25%ab 90. – 60. Tag vor Reisebeginn 50%ab 59. – 30. Tag vor Reisebeginn 75%ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

Katalog Afrika: Rundreisen und Safaris: Kenia Flugsafari (S. 217); Der Traum von Tansania (S.221) ; Unberührtes Uganda (S. 202); Uganda entdecken: Gorillas & Schimpansen (S. 201); Kenia Safari Abenteuer (S. 212 -213); Grosses Ostafria Safari Abenteuer (S. 210 -211), Kurzsafari Tsavo Ost/Severin Tsavo Safari (S. 214); Ngutuni Safari / Impressionen Tsavo Ost & West (S. 215); Amboseli&Tsavo (S. 216); Im Reich der Tiere (S. 216) Sambura & Mount Kenya (S.218); Tansania Hautnah (S. 224); Tansania Safari Abenteuer (S. 220 - 221); Tansania Explorer (S. 219); Tansania Flugsafari (S. 225); Selous (S.223) Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 32. Tag vor Reisebeginn 20%ab 31. – 16. Tag vor Reisebeginn 50%ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.

Katalog Afrika: Spice Island (S. 263) Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises.

Katalog Mittel- und Südamerika: Rundreisen, Mietwagenrundreisen und Kurztouren Lateinamerika: Auf Entdeckungsreise durch Costa Rica und Panama (S. 40), Faszination Zentralamerikas (S. 84f), Erbe der Maya (S. 86f), Der Norden Perus (S. 122), Die Linien von Nazca (S. 134), Iquitos – Aben-teuer Amazonas (S. 134), Arequipa, Colca Canyon & Titicacasee (S. 136), Durch die Anden zum Titicacasee (S. 136), Auf den Spuren der Inka (S. 137), Andean Explorer – Luxuszug durch die Anden (S. 137), Inka Trail und Cuzco (S. 138), Uyuni Salzwüste (S. 139), Rio Intensiv (S. 148), Koloniales Paraty (S. 148), Ilha Grande (S. 149), Weltnaturerbe Iguaçu (S. 149), Historisches Salvador (S. 150), Pantanal – grandiose Sumpflandschaft (S. 151), Tango, Samba & tosende Wasserfälle (S. 166), Höhe punkte Uruguays (S. 176), Uruguay Independiente (S. 176)Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis 61. Tag vor Reisebeginn 25%ab 60. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%ab 14. Tag bis Reiseantritt 95%des Reisepreises.

Katalog Mittel- und Südamerika: Kaffee, Karibik und koloniale Städte (S. 94), Anden, Küste & Galapagos (S. 110f), Farbenprächtiges Ecuador (S. 110f), Galápagos Island Hopping (S. 110f), Schätze Ecuadors (S. 112), Galapagos Island stay (S. 116), Südamerika kompakt (S. 124f), Peru und Ecuador

erleben (S. 126f), Wunder zwischen zwei Weltmeeren (S. 128), Peru und Kolumbien - Kultur und Karibik (S. 129), Peru und Bolivien erleben (S. 130), Im Reich der Inka (S. 131), Heiliges Land der Inka (S. 132), Höhepunkte Perus (S. 133), Brasilianisches Mosaik (S. 144f), Brasilien - Land der Superlative (S. 146), Brasilianisches Triangulum (S. 147), Kontrastreiches Argentinien (S. 164f), Argentinien & Chile - Zwischen Feuer und Eis (S. 166), Kunterbuntes Südamerika (S. 170), Patagonien – unberührtes Paradies (S. 180f), Facettenreiches Südamerika (S. 190f), Mystik der Anden (S. 192f), Wunder Südamerikas (S. 194f), Wüsten, Anden und Inkas (S. 194f), Quer durch Südamerika (S. 194f)Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis 61. Tag vor Reisebeginn 25%ab 60. Tag bis 34. Tag vor Reisebeginn 50%ab 33. Tag bis Reiseantritt 95%des Reisepreises.

Katalog Mittel- und Südamerika: Lodges / Haciendas / Camps: Harmony (S. 51), Lapa Rios (S. 51), Scalesia Lodge (S. 117), Hotel Silberstein (S. 117), Erlebnis Posada Amazonas (S. 135), Hacienda Concepcion (S. 135), Amazon Ecopark Lodge (S. 152), Amazon Village (S. 152), Club Tapiz (S. 172), Tierra Atacama Hotel & Spa (S. 203), Tierra Patagonia (S. 203)Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog Mittel- und Südamerika: Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog USA/Bahamas:Appartments, Ferienwohnungen, Ferienhäuser mit der Kennzeichnung „FEWO“:Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 46. Tag vor Reisebeginn: 25%ab 45.­21. Tag vor Reisebeginn: 50%ab 20.­3. Tag vor Reisebeginn: 80%ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%des Reisepreises.

Katalog USA/Bahamas:Hochzeitspakete im Bellagio:Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%ab 29.­7. Tag vor Reisebeginn 75%ab 6. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn 95%des Reisepreises.

Katalog Camper:Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers „Touring Cars“:Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%ab 29. – 16. Tag vor Reisebeginn 50%ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%des Reisepreises.

Katalog Kanada/Alaska:Terra Nostra Guest Ranch (S. 142), Algonquin Park mit dem Kanu erleben (S. 204), Genussradeln in Niagara’s Weinlandschaft (S. 205), Seal Cove Abenteuer mit dem Kajak (S. 249), Übernachtung in einem Leuchtturm (S. 262), Nordlichter imk Yukon (S. 269): Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 46. Tag vor Reisebeginn: 25%ab 45.­21. Tag vor Reisebeginn: 50%ab 20.­3. Tag vor Reisebeginn: 80%ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%des Reisepreises.

Katalog Kanada/Alaska:Kreuzfahrten/Schiffsreisen/Erlebnisreisen/Zugreisen: Naturerlebnis Alaska & Yukon (S. 60-61), Schätze des Norden (S. 62-63), Celebrity Summit (S. 114), Celebrity Solstice (S. 115), Celebrity Millenium (S. 115), Norwegian Gem (S. 116), Norwegian Dawn (S. 116), Norwegian Pearl (S. 117), Norwegian Sun (S. 117), Anthem of the Seas (S: 118), Explorer of the Seas (S: 119), Radiance of the Seas (S. 119), Alaska Railroad Zugreisen (S. 123), Via Rail Zugreisen (S. 125), Rocky Mountaineer Zugreisen (S. 127-131), Spirit Bear Lodge Paket (S: 138), Grizzlybären am Knight Inlet Paket (S. 138), Tweedsmuir Park Lodge Paket (S:139), Clayoquot Wilderness Resort Paket (S.139), Haida Gwaii Erlebnis (S. 140), Grizzlybären Pyna-Tee-Ah Lodge (S. 140), Tyax Wilderness Resort & Spa S. 142), Campbell Hills Guest Ranch (S. 143), Rocky Mountains Reiterlebnis (S. 176), Foto-Abenteuer in den Rocky Mountains (S. 176), Tundra Buggy Lodge (S. 194), Belugas, Bears & Blooms

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(S. 195), Churchill Town & Tundra (S. 195), Erlebnisreise in die Kanadische Arktis (S. 200), Blachford Lake Lodge (S. 200), Quintessential Canada – Ontarios Norden erleben (S. 204), Sacacomie Relaxation Paket (S.230), Kanadas Winterland mit dem Schneemobil erkunden (S.230), Marine Atlantic-Fähren (S. 246), Bay Ferries (S. 247) Tagish Wilderness Resort Paket (S. 268), Inconnun Lodge Paket (S. 268), Inn on the Lake (S. 270), Alaska Marine Highway (S. 277), Begegnung mit Kodiakbären (S. 278), Brooks Lodge Katmai Nationalpark (S.278), Winterlake Lodge Paket (S. 279), Brooks Range Abenteuer (S. 279), Erlebniskreuzfahrt „Entdecken Sie Alaska“ (S.277),Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog Indien & Fernost: Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten/Zugreisen: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog Karibik/Mexiko:Katamarankreuzfahrt Karibische Inselträume ab/bis Martinique (S. 167)Es gelten die Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog Karibik/Mexiko:Kreuzfahrt „Die Berlin - Kuba und Mee(hr)“ ab/bis Havanna (S.100-101). Es gelten folgen-de Storno bedingungen: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) zuzüglichbis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45%ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55%ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70%ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 80%ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 85%ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises.

Katalog Südostasien Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten/Zugreisen:Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog Thailand:Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten/Zugreisen:Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Kataloge USA/Bahamas, Kanada/Alaska, Hawaii, Südostasien, Thailand, Mittel- und Südamerika sowie Australien/Neuseeland/Südsee:Kreuzfahrten/Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten/Erlebnisreisen/Zugreisen:Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Katalog USA/Bahamas/Kanada/Alaska:Motorräder:Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ entnehmen können.

Katalog Hawaii: Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen / Hochzeitspakete:Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.

Pauschalreise mit Linienflügen, Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:Pauschalreise mit Linienflug, Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet unterliegen teilweise sehr strengen Stornierungs­ bzw. Änderungsbedingun­gen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% des Reisepreises betragen können. Diese unterliegen nicht den pauschalisierten Storno sätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft und Tarifklasse. Über diese gibt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne Auskunft.

Mietwagen• bis 24 Std vor Reiseantritt kostenfrei.• ab 24 Std vor Übernahme ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen (inkl. Mietwagen) oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohn mobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschal Stornosätze.

Bahnreisen/Schiffsreisen/Sonstige Einzelleistungen: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger.Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert­, Opern­, Theater­, Ballkarten, Verkehrsmittel­tickets/­pässe, (bspw. U­Bahn, Zug, Bus), Einzeltransfers, Fährtickets, Skipässe o.ä. unter­fallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.

Hochzeitspakete:Es gelten die gesonderten Stornobedingungen die Sie den jeweiligen Leistungsbeschrei­bungen entnehmen können.Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.Gruppen:Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reise und Zahlungs bedingungen.Desweiteren: Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass der FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnah­me einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nicht inanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden er­statten. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten­Versicherung welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungs bereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft bis 31 Tage vor Reiseantritt vorgenom­men (Umbuchung), berechnet FTI CHF 100 p. P. (max. CHF 200). Nach diesem Zeitpunkt können Umbuchungswünsche der Kunden, sofern dies überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag mit den daraus gem. obiger Storno tabelle resultieren­den Kosten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Für Umbuchungen von Mietwagen fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Bei Reservierungsänderung von Linienflü­gen/Low Cost Flügen nach Ticketausstellung (Papierticket oder ETicket) fällt generell eine Gebühr von min. 75% des Flugpreises an, je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse.

10. Mietwagenbuchungen(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm „driveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Miet­ und Vermittlungsbedin­gungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden.FahrzeugkategorienReservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugka­tegorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoff­verbrauchs o.ä. berechtigt. SelbstbeteiligungIn der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicher­heitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalis­mus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbe­teiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:• Schäden, die durch Missachtung der Mietbe dingungen entstehen• Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer• Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen• Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels• Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto

gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teiloder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:• Umgehende Benachrichtigung der Mietwagen station• Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein

Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt• Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rück­

gabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI­Kundendienst gesendet werden:

• Schadens­ und Polizeibericht• Kopie des Mietvertrages

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• Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kredit kartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)

(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik „Was Sie sonst noch wissen sollten“ und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahr beschränkungen, den erforderli­chen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleis­tungen und den Zusatzversicherungen.

11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, VerjährungWeisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unver­züglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleis­tung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Sonstige Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. HaftungsbeschränkungSoweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant­wortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

13. AbtretungsverbotDie Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

14. Änderungen vor OrtSollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reise­leitung, oder setzen sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung. Dadurch kann ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns von dem jeweiligen Leistungsträger durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurde. Sofern oben be­zeichnete Änderungen vorgenommen werden und sich die Reiseleistung vor Ort dadurch verteuert, wird die Differenz zu dem gezahlten Reisepreis dort für die Kunden sofort fällig.

15. ReiseversicherungenIn den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reise rücktrittskosten­, Reisehaft­pflicht­, Kranken­ und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversiche­rungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem angegebe­nen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungs verträgen kann nicht zurückgetreten werden.

16. Flugzeiten/Flugänderung Soweit FTI vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen, Flugstrecken­führung und Verzögerungen haftet FTI nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden der FTI zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendes­sen) nicht mehr, oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber FTI. An­ und Abreise gelten als reine Beförderungstage. Sofern die vorgesehene Ankunftszeit im Hotel infolge eines Nachtfluges deutlich nach den angegebenen Essenszeiten des Hotels liegt, so entsteht kein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die versäumte Mahlzeit.

17. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei Gebuchten Flugleistungen

Gemäss der EU­Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Ver­anstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin­ und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Flug­gesellschaften. Soweit die Flug gesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informatio­nen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luft verkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter „Service“ bei „Kunde­ninfo“.

19. Mitwirkungspflichten des Reisenden(1) Die Angaben und Daten – insbesondere die Richtig keit der persönlichen Daten – der Buchungs­Bestätigung sind unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abwei­chungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten FTI zu melden.

(2) Der Reisende hat die zugehenden Reise dokumente auf deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig oder abweichend zur Buchungsbestätigung/Rech­nung vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit FTI in Verbindung zu setzen.

(3) Der Reisende hat die in Ziffer 4 aufgeführten Hinweise zu den Reisezeiten zu beachten..

(4) Bei Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor dem planmässigen Abflug am Flughafen einzufinden.

(5) Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Std., jedoch frühestens 48 Std. vor planmässiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.

20. Hinweis zu Haftungsbeschränkungen von Beförderern von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck und/oder Wertssachen dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter „Service“ bei „Kundeninfo“.

21. Unwirksamkeit einer ReisebedingungSollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reise bedingungen.

22. GerichtsstandDer Gerichtsstand von FTI ist Basel. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Schweiz verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Basel vereinbart. Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

Ihr Vertragspartner:FTI Touristik AG, Binningerstrasse 94, 4123 AllschwilStand: Mai 2017

Vertragspartner und Ansprechpartner für alle in der Schweiz gebuchten Reisen ist die FTI Touristik AG mit Sitz in Basel. Selbstverständlich garantiert Ihnen aber auch die die FTI Touristik GmbH, München als Konzernmutter die ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Leistung.