ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ:...

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Erleben - Entspannen - Erholen - Staunen - Genießen!Sehr geehrte Busreisegäste, Liebe Reisefreunde,

wir heißen Sie herzlich Willkommen und freuen uns, Ihnen unseren neuen Reisekatalog vorstellen zu dürfen.

Auch für das Jahr 2018 haben wir wieder eine große Auswahl an Reisen ausgearbeitet. Unsere „Klassiker“ wie die Badereise an die Italienische Adria oder in das kroatische Opatija sind wieder im Programm, genauso wie verschiedene Reisen in Deutschland, nach Italien – Österreich – Tschechien – Frankreich und die Schweiz.

Die angebotenen Reisen wurden von uns sorgfältig geplant und zusammengestellt. Auch bei unseren gün-stigen Fahrten haben wir *** oder ****Hotels und attraktive Programme. Wenn Sie bei uns eine Reise buchen, dann fahren Sie mit einem unserer modernen und bequemen Reisebusse mit hohem Komfort- und Sicherheits-standard. Ein klimatisierter Bus mit WC ist bei uns selbstverständlich.

Zur Absicherung der Kundengelder ist bei allen Reisen (außer bei Tagesfahrten) ein Insolvenzsicherungsschein pro Reisenden im Preis inbegriffen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung. Weitere Informationen im Reisebüro.

Eintrittsgelder sind nur teilweise im Preis inbegriffen. Wir bitten Sie die Leistungen der verschiedenen Fahrten zu beachten. Die Klassifizierung der Hotels entspricht dem jeweiligen Landesstandard.

Die endgültige Bestätigung zur Durchführung der Fahrt erhalten Sie spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Die Mindestteilnehmerzahl für alle Reisen ist 18 Personen. Preisänderungen vorbehalten! Immer ein passendes Geschenk ist ein Reisegutschein von „Reisebüro Hans Biersack“. Die Gutscheine der Partnerunternehmen Reisebüro Ferienglück, Omnibus W. Richter und Reisebüro Hans Biersack werden gegenseitig anerkannt.

Wir und unsere Mitarbeiter sagen „Danke“ für das bisher entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns, Sie auf einer unserer Reisen begrüßen zu dürfen.

Ihr Hans Biersack sen. und jun.

Chamonixstraße 4 82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. 0 88 21 - 49 20 · Fax 0 88 21 - 48 [email protected]

www.bus-biersack.com

Freude schenken

mit einem Reisegutschein! Reisegutschein

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Alle Reisen 2018 auf einen Blick: Seite

Opatija Riviera - Kroatien - Saisoneröffnungsfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Tage 25 . 03 . - 30 . 03 . 4Portofino und Cinque Terre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Tage 11 . 04 . - 15 . 04 . 5 Unser neuer Bus 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Dresden - Günstig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 26 . 04 . - 29 . 04 . 7Rovinj - Kroatien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Tage 13 . 05 . - 18 . 05 . 8Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Tage 17 . 05 . - 21 . 05 . 9Lido di Jesolo - Kurz mal zum Baden an die Adria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Tage 21 . 05 . - 25 . 05 . 10Vom Matterhorn bis zum Lago Maggiore - Bus - Zug - Schiff . . . . . . . . . . 5 Tage 27 . 05 . - 31 . 05 . 11 Italienische Adria - Milano Marittima - Lido di Savio . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alle Fahrten 2018 12-13 Prag und Karlsbad - Top Preis !! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 28 . 06 . - 01 . 07 . 14Leipzig und Magdeburg - Bus und Schiff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 15 . 07 . - 18 . 07 . 15Berlin - Hammerpreis !! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 05 . 08 . - 08 . 08 . 16Wien - Kurztrip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Tage 13 . 08 . - 15 . 08 . 17Spreewald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 23 . 08 . - 26 . 08 . 18 Lido di Jesolo - Kurz mal zum Baden an die Adria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Tage 09 . 09 . - 13 . 09 . 19 Berner Oberland - Schweiz - Imposante Viertausender . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 20 . 09 . - 23 . 09 . 20 Traumfahrt an die Blumenriviera . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Tage 03 . 10 . - 07 . 10 . 21Comer See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 11 . 10 . - 14 . 10 . 22 Opatija Riviera - Kroatien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Tage 29 . 10 . - 04 . 11 . 23Budapest - Saisonabschlussfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Tage 01 . 11 . - 04 . 11 . 24 Christkindlmärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2018 25Allgemeine Reisebedingungen bis 30. 06. 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Allgemeine Reisebedingungen ab 01. 07. 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Für unsere Tages- und Sonderfahrten erhalten Sie Extra-Programme in unserem Bürooder Info unter Tel. (0 88 21) 49 20 oder www.bus-biersack.com

Kostenlose Parkmöglichkeitwährend Ihrer Reiseauf unserem Betriebsgelände!

Entspanntes undangenehmes Reisen mit unserenmodernen Komfort-Reisebussen!

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Abfahrt ist um 6.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Innsbruck –Brennerpass – Verona – Venedig – Triest nach Opatija.Ankunft ca. 16.00 Uhr in Opatija und Bezug Ihres Zimmers im aus-gewählten Hotel.Rückfahrt ab Opatija um 8.30 Uhr auf der gleichen Strecke nach Garmisch-Partenkirchen.Opatija wurde bereits 1889 zum Luftkurort ernannt, heutzutage zeichnet sich der Ort besonders durch die üppige mediterrane Ve-getation aus. Dies ist ein Grund, dass die Kvarner Bucht gerne von Urlaubern besucht wird. Hinzu kommt eine Vielzahl von Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten und die herzliche und gastfreundliche Art der einheimischen Bevölkerung.Also besuchen auch Sie mit unserem modernen Komfortreisebus das schöne Opatija!

Opatija Riviera - Kroatien 6 Tage 25. März - 30. März Mit Ausflug nach Porec und Rovinj

Hotel Ambasador*****

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

Direkt am Meer, zentrumsnah, Frühstücks- und Abend-essen-Buffet, Hallenbad- und Swimmingpool mit Meer-wasser, Wellnessbereich, alle Zimmer mit DU/WC, Fön, Telefon, Safe, Sat-TV, Klimaanlage und Balkon.

Doppelzimmer mit MeerblickEinzelzimmer mit Meerblick auf Anfrage

Admiral**** Ambasador*****

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

6 Tage25. 03. - 30. 03. 409,-- 484,--

EZZ 75,-- 75,--Die Hotels finden Sie unter folgender Internetadresse: www .remisens .com

Hotel Admiral****

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

Direkt am Meer, zentrumsnah, Frühstücks- undAbend essen-Buffet, Hallenbad- und Swimmingpoolmit Meerwasser.

Alle Zimmer mit DU/WC, Fön, Telefon, Safe, Sat-TV, Klima anlage, Balkon und Meerblick.

Alle Preise sind mit Halbpension, am Anreisetag erhalten Sie zur Begrüßung einen Welcomedrink.Die Klassifizierung der Hotels entspricht dem Landesstandard.

Ein Tagesausflug nach Porec und Rovinj mit Reiseleiter ist im Preis inbegriffen.

»Saisoneröffnungsfahrt«

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1. Tag: Mittwoch, 11. AprilAbfahrt um 7.30 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über den Brennerpass zum Gardasee. Genießen Sie Ihren Aufenthalt bei einem Spaziergang entlang des größten Sees Italiens und nutzen Sie die Zeit für ein Mittagessen. Anschließend fahren wir über Genua weiter zu unserem Hotel in Lido di Camaiore an der Versiliaküste.

2. Tag: Donnerstag, 12. AprilAm heutigen Tag werden wir von einem örtlichen Reiseleiter für einen Tagesausflug nach Sarzana und Lerici begleitet. Unser erstes Ziel ist der kleine ligurische Ort Sarzana. Das Stadtbild wird geprägt durch die Burg Fortezza di Sarzanello und die Burg Firmafede im Zentrum. Im Anschluß geht es weiter in das schöne Hafenstädtchen Lerici. Hier besichtigen Sie die schönsten Plätze und die Festung.

3. Tag: Freitag, 13. AprilMit unserem Reiseleiter fahren wir nach Rapallo. Nach einem kurzen Aufenthalt geht es mit dem Schiff weiter in den mondänsten Hafen Liguriens, in das ehemalige Fischerdorf Portofino. In einer wunder-schönen Bucht schmiegen sich die pastellfarbenen Häuser an die

steilen Hänge. Seit hier in den 50er Jahren der internationale Jet-Set seinen Urlaub verbrachte, lockt das kleine Hafenstädtchen die Reichen dieser Welt. Genießen Sie das einzigartige Ambiente, bevor Sie mit dem Schiff weiter nach San Fruttuoso fahren, das durch seine Benediktinerabtei bekannt wurde. Anschließend fahren Sie mit dem Schiff ins malerisch gelegene Hafenstädtchen Camogli. Nach einem kurzen Spaziergang durch das idyllische Dorf mit seinen bun-ten Häusern fahren Sie mit dem Bus zurück in Ihr Hotel.

4. Tag: Samstag, 14. AprilNach dem Frühstück fahren wir mit unserem Reiseleiter über die Panoramastraße nach Manarola, einem typischen Fischerdorf der Cinque Terre, wo Sie nach der Besichtigung des Ortes eine Bahn-fahrt bis nach Vernazza erwartet. Nach dem Besuch von Vernazza geht es mit der Bahn nach Monterosso al Mare. Von hier aus fa-hren Sie am Nachmittag mit dem Schiff zurück nach La Spezia und anschließend mit unserem Bus zurück ins Hotel.

5. Tag: Sonntag, 15. AprilHeute treten wir die Heimreise an und es heißt Abschied nehmen von Bella Italia.

Portofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April

LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 4 x Ü/HP im ***Hotel Villa Jolanda www.villajolanda.com

b Ganztagesführung Sarzana und Lerici

b Ganztagesführung Rapallo, Portofino, San Fruttuoso und Camogli

b Bootsfahrt Rapallo - Portofino - San Fruttuoso - Camogli

b Eintritt Kirche San Fruttuoso

b Ganztagesführung Cinque Terre

b Bahnfahrt Cinque Terre

b Bootsfahrt Monterosso – La Spezia

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Im April bekommen wir unseren neuen SETRA Bus ComfortClass 500, mit dem wir unsere Fahrgä­ste noch mehr verwöhnen wollen! Das aktuelle Modell mit dem um­weltfreundlichen Euro VI Motor, die

Die ComfortClass 500 ist die Antwort auf angenehmes Reisen. Die großzügige Innenstehhöhe mit dem innova­tiven Deckenkonzept schafft ein völlig neues Raumge­fühl. Der Fahrgastraum öffnet sich an den Seiten nach oben und ermöglicht dadurch auch am Mittelgang sitzenden Fahrgästen eine beeindruckende Aussicht durch die großzügigen Panoramafenster.

Komplettausstattung im ***superi­or Standard für allen Komfort und zahlreiche andere Details machen das Busfahren zum Traum. Auch die Sicherheitstechnik an Bord ist vom Feinsten: Abstandsregelautomat mit

Active Brakeassistent, Spurhalte­assistent, Abbiegelicht, Rauchmel­der und autom. Feuerlöschanlage im Motorraum u.v.m.

Unser neuer Bus S 515 HD 2018!

SETRA 515 HD

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1. Tag: Donnerstag, 26. AprilAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen, Anreise über München – Nürnberg nach Dresden, wo Sie von einem örtlichen Reiseleiter zu einer Stadtführung erwartet werden. Bewundern Sie während der 3-stündigen Stadtführung die beeindruckenden Sehenswürdigkeiten, wie die berühmte Semperoper, den Zwinger, die Frauenkirche und Altmarkt der viel gerühmten Barockstadt. Anschließend fahren wir zu unserem Hotel.

2. Tag: Freitag, 27. AprilNach dem Frühstück unternehmen Sie eine Elbschifffahrt von Dresden bis nach Pillnitz. Die 1,5-stündige Fahrt führt vorbei an den imposanten Elbschlössern Schloss Albrechtsberg, Lingnerschloss und Schloss Eckberg, außerdem sehen Sie das „Blaue Wunder“ in Blasewitz, die Kirche „Maria am Wasser“ sowie Schloss Pillnitz mit Lustgarten und prachtvollem Berg- und Wasserpalais. Nach An-kunft des Schiffes in Pillnitz fahren Sie mit unserem Bus zurück nach Dresden und haben den restlichen Tag zur freien Verfügung.

3. Tag: Samstag, 28. AprilDieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit um das so genannte „Elbflorenz“ auf eigene Faust zu erkunden. Von der städtebaulich grandios inszenierten Brühlschen Terrasse eröffnet sich der Blick über die Stadt an der Elbe. Reiche Kunstsammlungen wie z.B. die Gemäldegalerie, das Grüne Ge-wölbe oder das Kupferstichkabinett, begründen Dresdens Ruf als Kunststadt.

4. Tag: Sonntag, 29. AprilAm heutigen Tag heißt es Abschied nehmen. Im Anschluss an das Frühstück fahren wir in das über 1000-jährige Meißen an der Sächsischen Weinstraße. Bei einer 1-stündigen Stadtführung durch die berühmte Porzellanstadt lernen Sie die malerische Altstadt, ver-winkelte Gassen, liebevoll restaurierte Bürgerhäuser, den Marktplatz mit seinem prächtigen Rathaus und den Dom kennen. Danach haben Sie noch die Möglichkeit zum Mittagessen, bevor wir dann am frühen Nachmittag die Rückreise antreten.

Dresden »Günstig«4 Tage 26. April - 29. April

LEISTUNGEN Preis: 229,- / EZZ: 81,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 3 x Ü/F im ****Hotel NH Dresden Neustadt www.nh-hotels.de/hotel/nh-dresden-neustadt

b Stadtführung Dresden

b Schifffahrt Dresden – Pillnitz

b Stadtführung Meißen

b inkl. Beherbergungssteuer

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1. Tag: Sonntag, 13. MaiAbfahrt um 6.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Salz-burg, Tauern, Villach, Ljubljana, Koper an die Westküste Istriens, die größte Halbinsel der Adria, nach Rovinj zu unserem Hotel. Einge-bettet im Schatten 100 Jahre alter Kiefern, bietet das Hotel Eden sehr elegante Zimmer mit Blick auf die ruhige Bucht, nur wenige Mi-nuten entfernt von der Altstadt Rovinjs, eine der schönsten Städte in Istrien und ganz Kroatiens. Das Klima ist warm und halbtrocken, wobei mehr als vier Monate im Jahr ohne Wind sind. Es gibt 134 Sonnentage im Jahr, die Rovinj zum drittsonnigsten Platz an der Adria machen. Gleichzeitig ist es der am wenigsten bewölkte Ort.

2. Tag: Montag, 14. MaiAm heutigen Tag fahren wir mit unserer Reiseleitung vorbei am Lim-fjord nach Porec. Bei einer Stadtführung sehen Sie die schönsten Sehenswürdigkeiten wie die Euphrasius Basilika, die noch erhaltenen Türme der zwischen dem 12. und 16. Jh. erstellten Stadtbefestigung und die Altstadt. Am Nachmittag erwartet Sie eine Führung durch Rovinj. Mit seinem reichen Natur- und Kulturerbe mit schönen Se-henswürdigkeiten wie der Altstadt, dem Waldpark Goldenes Kap, geschützten Inseln und Küstenbereichen hat Rovinj viele treue Be-sucher aus allen Teilen der Welt und hat sich zu einem beliebten Reiseziel entwickelt. Ein angenehmes Klima und eine breite Palette an Sportmöglichkeiten machen Rovinj zum idealen Austragungsort für Wettkämpfe und Turniere sowie ganzjährigem Standort für Sport-schulen und Trainingscamps für Profi-Athleten.

3. Tag: Dienstag, 15. MaiDer heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nutzen Sie das neu eingerichtete Wellness & Spa des Hotels mit seinem beheizten Meerwasser-Innenpool, Whirlpool, Finnischer Sauna, Türkischem Bad, Infrarotsauna, Relax-Zone, Fitnessbereich und dem Außenpool. Die Benutzung der Liegen und Sonnenschirme des Innen- und Außen-pools sind kostenlos. Die Wellnessbehandlungen im Hotel können gegen Gebühr genutzt werden.

4. Tag: Mittwoch, 16. MaiNach dem Frühstück erwartet Sie unsere Reiseleitung zu einem Aus-flug nach Pula, der größten und ältesten Stadt Istriens. Durch das perfekte Zusammenspiel zwischen Kultur aus der römischen Zeit, schönen Badebuchten und einem modernen Tourismusan gebot zieht es jährlich Besucher aus aller Welt an. Bekannt ist Pula vor allem durch das alte Amphitheater auch bekannt als Arena von Pula. Die zweitgrößte Arena des römischen Reiches wurde von 2 v. Chr. bis 14 n. Chr. erbaut und ist das sechstgrößte seiner Art welt-weit. Während der Stadtführung werde Sie noch weitere zahlreiche Sehenswürdigkeiten bewundern können. Anschließend geht es weiter in ein traditionelles Restaurant nahe Pula zum Mittagessen. Im Anschluss fahren wir nach Bale, wo Sie noch einen kurzen Auf-enthalt haben, zurück nach Rovinj.

5. Tag: Donnerstag, 17. MaiDer letzte Tag in Rovinj steht Ihnen noch einmal zur freien Verfügung. Erholen Sie sich noch einmal im Wellnessbereich oder schwimmen eine Runde im Innen- oder Außenpool. Wenn die Temperaturen es zulassen, dann besteht auch schon im Mai die Möglichkeit im Meer zu baden.

6. Tag: Freitag, 18. MaiNach dem Frühstück heißt es Abschied nehmen von Rovinj. Wir treten die Heimreise über Triest, Venedig, Verona und den Brenner-pass nach Garmisch-Partenkirchen an.

Rovinj - Kroatien 6 Tage 13. Mai - 18. Mai

LEISTUNGEN Preis: 469,- / EZZ: 100,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 5 x Ü/HP im ****Hotel Eden Rovinj

www.maistra.com/de/hotel-eden-rovinj

b Frühstück- und Abendessen-Buffet

b Begrüßungsgetränk

b Führung Porec und Rovinj

b Führung Pula und Bale

b 3-Gang-Mittagessen (nahe Pula)

b inklusive Kurtaxe

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1. Tag: Donnerstag, 17. MaiAbfahrt um 6.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Memmingen, Würzburg, Kassel, Hannover in die Hansestadt Ham-burg, die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Ihre günstige Lage tief im Mündungskreuz der Elbe macht die Stadt zu einem der ersten Hafen- und Handelsplätze Europas und zur Vermittlerin zwischen dem Meer sowie dem deutschen Wasserstraßennetz. Eine Stär-ke Hamburgs ist ihre Vielseitigkeit: Handelsplatz, Hafenstandort, Kulturmetropole mit einem hohen Freizeitwert und eine der grün-sten Städte Deutschlands. Mit ca. 2200 Brücken ist Hamburg die brückenreichste Stadt Europas. In den nächsten Tagen lernen Sie die Weltstadt, auch „Das Tor zur Welt“ genannt, näher kennen.

2. Tag: Freitag, 18. MaiNach dem Frühstück werden wir von unserem Gästeführer zu einer ca. 3-stündigen Stadtrundfahrt erwartet. Auf der Fahrt durch Ham-burg wird Ihnen auffallen, dass es neben historischen Bauwerken eine Vielzahl moderner Passagen, Geschäftshäuser und Wohnvier-tel gibt. St. Pauli, Landungsbrücke, Fischmarkt und Speicherstadt sind nur einige der Sehenswürdigkeiten und Attraktionen die Hamburg zu bieten hat. Natürlich sehen Sie auch das Rathaus und das Wahrzeichen der Stadt „den Michel“ – die Michaelis Kirche. Anschließend haben Sie die Möglichkeit zum Mittagessen, bevor es auf ein Boot zu einer ca. 1-stündigen Hafenrundfahrt geht. Am Abend haben Sie die Möglichkeit das weltbekannte Disney Musi-cal „König der Löwen“ zu besuchen.

3. Tag: Samstag, 19. MaiDieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Entdecken Sie die Se-henswürdigkeiten Hamburgs auf eigene Faust und genießen den Tag in der Hansestadt. Von unserem Hotel Panorama Inn im Stadtteil Bill-

stedt sind es nur ca. 500m zur nächsten U-Bahn-Haltestelle „Billstedt“. Von hier aus sind Sie in ca. 10 Fahrminuten im Stadtzentrum.

4. Tag: Sonntag, 20. MaiHeute fahren wir nach Lübeck. Die Stadt liegt in der Norddeut-schen Tiefebene an der unteren Trave. Die Altstadt mit dem bekannten Holstentor und dem Buddenbrookhaus steht vollständig unter Denkmalschutz. 1987 wurde das geschlossene Stadtbild von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. Die wasserumschlossene Altstadt mit ihren denkmalgeschützten Gebäuden, historischen Gassen und verwinkelten Gängen ist nicht nur schön anzuschauen, sondern auch Mittelpunkt einer lebendigen Großstadt. Bei einer Stadtführung (ca. 2 Std.) lernen Sie die Hansestadt näher kennen. Am frühen Nachmittag fahren wir weiter an die Ostsee nach Timmendorfer Strand, wo Sie Zeit zur freien Verfügung haben. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Spaziergang an der See.

5. Tag: Montag, 21. MaiAm heutigen Tag verlassen wir mit vielen unvergesslichen Ein-drücken den Norden Deutschlands und treten die Heimreise an.

Hamburg 5 Tage 17. Mai - 21. Mai

»Möglichkeit zum Musicalbesuch

KÖNIG DER LÖWEN«

LEISTUNGEN Preis: 439,- / EZZ: 90,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 4 x Ü/Frühstücksbuffet im ***Hotel Panorama Inn Hamburg

www.panorama-inn.de

b Stadtführung Hamburg

b Hafenrundfahrt Hamburg

b Stadtführung Lübeck

b inkl. Übernachtungssteuer

b Eintrittskarte PK3 Disneys „König der Löwen“ E 110,--

b Aufpreis für PK2 E 15,-- und für PK1 E 30,--

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1. Tag: Montag, 21. MaiAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Brenner, Verona, Padua nach Lido di Jesolo, einem der bekann-testen „lidi“ an der Italienischen Adria. Nach Ankunft checken Sie im Hotel ein und dann geht’s ab an den Strand zum Baden. Jesolo und sein Strand: Ein imposanter, 15 Kilometer langer und goldgel-ber Sandstrand, der sich zwischen dem schattigen Pinienwald, der charakteristischen Grünoase der Stadt und den modernen und gut ausgestatteten Badeanstalten der Adria erstreckt.

2. Tag: Dienstag, 22. Mai - 4. Tag: Donnerstag, 24. MaiDie Tage stehen Ihnen zur freien Verfügung. Natürlich wird Baden und Sonnen an erster Stelle stehen. Der Strand und das Meer sind aber nicht das Einzige was Jesolo zu bieten hat. Was diesen Ort zudem auszeichnet, sind seine naturalistischen sowie kulturellen Schätze, die durch viele Exkursionen und Ausflüge zu entdecken sind. Nutzen Sie deshalb den Urlaub in Lido di Jesolo und erkunden die nahe Umgebung mit einem geliehenen Fahrrad. Lassen Sie sich von der Stille der Lagune und der einmaligen Flora und Fauna ver-zaubern. Es besteht auch die Möglichkeit von Punta Sabbioni aus,

mit den regelmäßig startenden Booten Richtung Venedig oder zu einer der zahlreichen Inseln der Lagune zu fahren.

5. Tag: Freitag, 25. MaiNach dem Frühstück fahren wir zum Gardasee, wo Sie noch Zeit zur freien Verfügung und die Gelegenheit zum Mittagessen haben, bevor wir am Nachmittag die Heimreise antreten.

Lido di Jesolo „Kurz mal zum Baden an die Adria“ 5 Tage 21. Mai - 25. Mai

LEISTUNGEN Preis: 342,- / EZZ: 60,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 4 x Ü/HP im ****Hotel Europa in Jesolo

www.hoteleuropajesolo.it

b Frühstücksbuffet und Abendessen-Menüwahl

b inkl. Sonnenliege und Sonnenschirm

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1. Tag: Sonntag, 27. MaiAbfahrt um 7.30 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über den Arlberg, Zürich, Bern, Genfer See zu unserem Hotel nach Brig im drittgrößten Schweizer Kanton Wallis. Die Stadt Brig liegt im son-nigen Oberwallis am Fuss des Simplon-Passes. Die schöne Altstadt mit Patrizierhäusern, heimeligen Gaststätten und Hotels lädt zum Verweilen ein. Brig beherbergt mit dem Stockalperpalast einen der bedeutendsten barocken Palastbauten der Schweiz.

2. Tag: Montag, 28 MaiAm Vormittag fahren wir durch das romantische Bergland und ma-lerische Dörfer nach Täsch. Ab Täsch erreichen Sie in nur 12 Minuten Fahrzeit mit der Matterhorn-Gotthard-Bahn den bedeutendsten, autofreien Bergsteigerort Zermatt. Umgeben von 33 Viertausendern

– darunter das weltberühmte Matterhorn mit seiner dreieckigen Bergspitze – präsentiert sich der Charme des Walliser Bergdorfes. Bummeln Sie durch den reizvollen alten Ortskern, wo sich elegante Läden mit urigen Dorfhäusern in harmonischer Weise abwechseln. Nach Ihrem Aufenthalt fahren Sie mit der Bahn nach Täsch und mit dem Bus zurück ins Hotel.

3. Tag: Dienstag, 29. MaiNach dem Frühstück nehmen wir Abschied von Brig und fahren über den Simplonpass (2006 m) mit herrlichem Bergpanorama nach Domodossola. Von hier fahren Sie im Panoramawagen der Centovallibahn durch das wildromantische ”Tal der Hundert

Täler“ und das Valle Vigezzo nach Locarno. Die Reise führt durch malerische Landschaften mit urtümlichen Bergdörfern, bunten Wie-sen, Kastanienwäldern, abenteuerlichen Brücken, tiefen Schluchten und Felsspalten sowie Wasserfällen. Die alte Tessiner Stadt Locarno liegt prächtig am Nordende des Lago Maggiore und ist für ihr besonderes Klima bekannt. Bei Ihrem Aufenthalt haben Sie die Gele-genheit zu einem Bummel über die gepflegte Strandpromenade mit zahlreichen Cafés und gemütlichen Lokalen. Im Anschluss fahren Sie mit dem Schiff von Locarno nach Stresa. Nach Ankunft fährt Sie Ihr Bus ins Hotel.

4. Tag: Mittwoch, 30. MaiDer heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Schifffahrt zu zwei der Borromäischen Inseln: der berühmten ”Isola Bella“ mit dem Palast von Borromeo und den wun-derbaren Gärten sowie der ”Isola dei Pescatori“ mit ihrem roman-tischen Fischerdorf. Spazierengehen, träumen, einfach genießen...

5. Tag: Donnerstag, 31. MaiHeute treten wir nach erlebnisreichen Tagen die Heimreise an. Über den San Bernardino Pass fahren wir nach Lindau. Die einmalige Lage im Bodensee macht die Insel zu einer der wichtigsten Se-henswürdigkeiten am Bodensee. Genießen Sie Ihren Aufenthalt bei einem Spaziergang am See und nutzen Sie die Zeit für einen Mit-tagsimbiss. Anschließend fahren wir durch das Allgäu nach Hause.

Vom Matterhorn bis zum Lago Maggiore 5 Tage 27. Mai - 31. Mai „Bus - Zug - Schiff“

LEISTUNGEN Preis: 469,- / EZZ: 120,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 2x Ü/HP im ***Hotel in Brig

b 2x Ü/HP im ***Hotel in Stresa

b Begrüßungsdrink und Kurtaxe in Brig

b Bahnfahrt Täsch-Zermatt-Täsch

b Fahrt im Panoramawagen der Centovallibahn

Domodossola – Locarno

b Schifffahrt Locarno – Stresa, 2. Klasse

b Kurtaxe Stresa

Page 12: ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920 b Fahrt im modernen …

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- Abfahrt immer Sonntag um 5.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen, Anreise über Innsbruck - Brennerpass - Verona - Modena - Bologna nach Milano Marittima und Lido di Savio.- Ankunft ca. 12.00 Uhr in Lido di Savio und Milano Marittima an Ihrem gewählten Hotel.- Rückfahrt ca. 13.00 Uhr auf der gleichen Strecke nach Garmisch-Partenkirchen.- Die An- und Abreise am gleichen Tag, mit unserem modernen Komfortreisebus, ist möglich, da wir diese Fahrten mit zwei Busfahrern durchführen.- Alle Preise sind mit Vollpension, diese beginnt am Anreisetag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Mittagessen.- Die Klassifizierung der Hotels entspricht dem Landesstandard.

Italienische Adria Badeurlaub 2018Unsere Fahrten 2018

Hotel MAN*** in Lido di Savio

2 km vor Milano Marittima, direkt am Strand, Frühstücks-Buffet, Menüwahl-Buffets, Swimmingpool,alle Zimmer mit DU/WC, Telefon, Safe, Sat-TV und Balkon, Klimaanlage auf Anfrage,Wasser, Wein und Fruchtsäfte zu Tisch inkl.2,- Euro pro Tag u. Person für Kurtaxe ist direkt im Hotel zu bezahlen!

Hotel Promenade*** in Milano Marittima

Frühstücks-Buffet, Menüwahl, Swimmingpool, alle Zimmer mit DU/WC, Telefon, Safe,Sat-TV, Klimaanlage und Balkon, ca. 250 m zum Strand,

Hotel Imperiale**** in Milano Marittima

Frühstücks-Buffet, Menüwahl-Buffets, Swimmingpool, alle Zimmer mit DU/WC, Telefon, Safe, Sat-TV, Klima-anlage und Balkon, ca. 100 m zum Strand. Wasser, Wein u. Softdrinks zu Tisch inkl.Aufpreis für Doppelzimmer mit Meerblick 3,- Euro pro Nacht und pro Person.

Hotel Mayflower Beach*** in Milano MarittimaDirekt am Strand, Frühstücks-Buffet, Menüwahl, Swimmingpool, alle Zimmer mit DU/WC,Telefon, Safe, Sat-TV, Klimaanlage gegen Aufpreis, pro Tag 1 Flasche Wasser und Weinzu Tisch inkl., Preise für renovierte Superior Zimmer mit direktem Meerblick und Balkon!Standard Zimmer mit seitlichem Meerblick zu günstigeren Preisen auf Anfrage

Hotel ViaMare*** in Milano Marittima

Direkt am Strand, Frühstücks-Buffet, Menüwahl, alle Zimmer mit DU/WC, Telefon, Safe,Sat-TV, Klimaanlage und Balkon. Wasser, Wein u. Softdrinks zu Tisch inkl.Alle Einzel- sind Doppelzimmer.

Hotel Tiffany’s*** in Milano Marittima

Frühstücks-Buffet, Menüwahl, Swimmingpool, alle Zimmer mit DU/WC, Telefon, Safe,Sat-TV, Klimaanlage und Balkon, ca. 100 m zum Strand

In allen Hotels sind die Strandgebühren für Liege und Sonnenschirm im Preis inbegriffen!

www.massihotels.com

www.hotelpromenade.eu

www.massihotels.com

www.hotelmayflower.it

www.hotelviamare.com

www.tonnitorrihotels.com

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Milano Marittima und Lido di Savio Mitfahrgelegenheit auch ohne Hotel! Hin- und Rückfahrt 200,- Euro

MAN Promenade Imperiale Mayflower ViaMare Tiffany’s

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

8 Tage27. 05. - 03. 06. 503,-- 512,-- 566,-- 512,-- 545,-- 545,--

03. 06. - 10. 06. 510,-- 519,-- 594,-- 582,-- 545,-- 545,--

10. 06. - 17. 06. 510,-- 531,-- 594,-- 672,-- 594,-- 594,--

17. 06. - 24. 06. 538,— 531,— 636,— 672,— 594,— 594,—

19. 08. - 26. 08. 587,-- 531,-- 727,-- 672,-- 755,-- 755,--

26. 08. - 02. 09. 524,-- 510,-- 636,-- 592,-- 678,-- 678,--

02. 09. - 09. 09. 503,-- 489,- 566,-- 552,-- 594,-- 594,--

15 Tage27. 05. - 10. 06. 831,-- 854,-- 978,-- 912,-- 908,-- 908,--

03. 06. - 17. 06. 838,-- 868,-- 1006,-- 1072,-- 957,-- 957,--

10. 06. - 24. 06. 866,— 880,— 1048,— 1162,— 1006,— 1006,—

19. 08. - 02. 09. 929,-- 859,-- 1181,-- 1082,-- 1251,-- 1251,--

26. 08. - 09. 09. 838,-- 817,-- 1020,-- 962,-- 1090,- 1090,--

22 Tage27. 05. - 17. 06. 1149,-- 1193,-- 1380,-- 1392,-- 1310,-- 1310,--

03. 06. - 24. 06. 1177,— 1205,— 1450,— 1552,— 1359,— 1359,—

19. 08. - 09. 09. 1233,-- 1156,-- 1555,-- 1442,- 1653,-- 1653,-

EZZ 8 Tage 70,-- 50,-- 84,-- keine ab 140,-- ab 70,--

15 Tage 140,-- 100,-- 168,-- Einzel- ab 280,-- ab 140,--

22 Tage 210,-- 150,-- 252,-- zimmer ab 434,-- ab 217,--

Hotel Imperiale: Erhöhter EZZ in der Woche vom 19. 08. - 26. 08.

Kinderermäßigung 8 Tage bis 6 Jahre 105,- Euro bis 12 Jahre 90,-- Euro15 Tage bis 6 Jahre 140,- Euro bis 12 Jahre 125,-- Euro

Es ist möglich, dass in Milano Marittima Kurtaxe erhoben wird, diese ist dann vor Ort in Ihrem Hotel zu begleichen.

Page 14: ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920 b Fahrt im modernen …

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LEISTUNGEN Preis: 235,- / EZZ: 75,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Komfort-Reisebusb 3 x Ü/F im ****Hotel Duo Prag www.hotelduo.czb Stadtführung Karlsbadb Führung Prager Burg (ohne Eintritte)b Stadtführung Pragb Moldauschifffahrt mit 1 Erfrischungsgetränkb Bierparty inkl. Abendessen, 3 Bier und Musik

3. Tag: Samstag 30. JuniDer heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung bis Sie am späten Nachmittag eine kleine Moldauschifffahrt erwartet, bei der Sie an Bord ein Erfrischungsgetränk genießen können. Abends werden Sie zu einer Bierparty inklusive Abendessen, drei Bier und Musik erwartet.

4. Tag, Sonntag 01. JuliHeute treten wir die Heimreise an und es heißt „Auf Wiedersehen, bis zum nächsten Mal!“. Auf der Rückreise halten wir noch in Regensburg. Seit 2006 zählt Regensburg zum exklusiven „UNESCO Welterbe der Menschheit“. Die Altstadt ist einzigartig; auf engstem Raum drängen sich knapp tausend Baudenkmäler aus zweitausend Jahren europä-ischer Geschichte. Erkunden Sie Regensburg auf eigene Faust oder nutzen Sie den Aufenthalt für ein Mittagessen, bevor es am Nachmittag zurück nach Garmisch-Partenkirchen geht.

1. Tag: Donnerstag 28. JuniAbfahrt um 06.30 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen, Anreise über Regensburg – Mitterteich ins böhmische Bäderdreieck nach Karlsbad, dem größten und bekanntesten tschechischen Kurort. Hier werden wir von einem Gästeführer zu einem Stadtrundgang, durch die im 14 Jhd. gegründete Stadt, empfangen. Anschließend haben Sie noch die Möglichkeit für ein Mittagessen und einen Bummel, bevor wir in die Hauptstadt Tschechiens nach Prag fahren.

2. Tag: Freitag 29. JuniNach dem Frühstück erwartet Sie Ihr Reiseleiter zu einer Stadtfüh-rung. Sie beginnen die Führung auf der Prager Burg, die Burgan-lage liegt auf dem Hradschin, hoch über der Stadt. Dort haben Sie einen beeindruckenden Blick auf das imposante Tor, die verschie-denen Burghöfe, den Sitz des Staatspräsidenten und schließlich auch den gotischen Veitsdom. Es erwarten Sie weitere der welt-berühmten Prager Sehenswürdigkeiten, wie z. B. die Karlsbrücke, der Altstädter Ring mit der astronomischen Aposteluhr und vieles mehr. Am Nachmittag haben Sie noch Zeit für einen Einkaufsbum-mel durch die Prager Innenstadt.

Prag und Karlsbad »Top Preis«4 Tage 28. Juni - 01. Juli „Sommerspezial“

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1. Tag: Sonntag, 15. JuliAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Die Anreise er-folgt über München, Bayreuth nach Leipzig zu unserem Hotel. Bekannt als Musikstadt, hinterließen hier Persönlichkeiten wie Bach und Wagner ihre Spuren und auch der Leipziger Thomanerchor und das Gewandhausorchester haben es zu internationalem Ruhm gebracht. Die Innenstadt mit ihren schön restaurierten Gebäuden verschiedenster Epochen lädt zum Bummeln und Shoppen ein. Am Nachmittag erwartet Sie eine 2-stündige Stadtführung bei der Sie Leipzig näher kennen lernen werden.

2. Tag: Montag, 16. JuliAm Vormittag verlassen wir Leipzig und fahren nach Magdeburg - Schönebeck. Am frühen Nachmittag heißt es „Leinen los“. Es folgt die Schifffahrt mit der MS Marco Polo durch das Biosphärenre-servat der mittleren Elbe stromaufwärts. Genießen Sie die vorbei-ziehende Landschaft bei Kaffee und Kuchen und einem frischem Abendessen aus der Bordküche am frühen Abend, bevor das Schiff in Magdeburg einläuft. Anschließend fahren wir zu unserem Hotel in Magdeburg.

3. Tag: Dienstag, 17. JuliHeute begeben Sie sich nach dem Frühstück auf einen weiteren abwechslungsreichen Tag „auf See“. Nachdem die Anker in Mag-

deburg gelichtet werden, geht es via Hohenwarthe und Wasser-straßenkreuz elbseitig zum Schleusenvorhafen Niegripp. Ihr Kapitän hat sicher viel über das Leben zu Wasser und zu Lande zu erzäh-len. Für das leibliche Wohl ist mit einem stärkenden Mittagessen ebenfalls bestens gesorgt. Am Nachmittag erfolgt die Einfahrt nach Magdeburg. Nach Ankunft im Hotel steht Ihnen der Abend zur frei-en Verfügung.

4. Tag: Mittwoch, 18. JuliNach einem ausgiebigen Frühstück treten wir die Heimreise an.

Leipzig und Magdeburg »Bus und Schiff« 4 Tage 15. Juli - 18. Juli „Schiff ahoi“ - stilvoll Reisen auf der Elbe

LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 69,- Eurob Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebusb 1x Ü/FS im ****Intercity Hotel Leipzig www.intercityhotel.com/hotels/alle-hotels/deutschland/leipzig/ intercityhotel-leipzigb Stadtführung Leipzigb 2x Ü/FS im ***Intercity Hotel Magdeburg www.intercityhotel.com/hotels/alle-hotels/deutschland/magde burg/intercityhotel-magdeburgb 2 Tage an Bord der MS Marco Polob Reiseinformationen während der Elbschifffahrt und Erläutrungen durch den Kapitänb 1x Kaffee und Kuchen an Bordb 1x Abendessen an Bord (frisches Tellergericht)b 1x Mittagessen an Bord (frisches Tellergericht)

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

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1. Tag: Sonntag, 05. AugustAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Mün-chen – Nürnberg in Deutschlands Hauptstadt Berlin zu unserem Hotel am Kurfürstendamm. Die Weltmetropole hat sich in den letz-ten Jahren sehr verändert, überall gibt es Neues zu entdecken.

2. Tag: Montag, 06. AugustAm heutigen Tag werden wir von einem örtlichen Reiseleiter zu einer großen Stadtrundfahrt in Berlin und Potsdam begleitet. Ber-lin, die Stadt an der Spree, hält eine Fülle von Eindrücken bereit. Sie sehen u. a. die Gedächtniskirche, das bekannte KaDeWe, das Brandenburger Tor, den Reichstag, die Straße Unter den Linden, den Gendarmenmarkt, den Deutschen und Französischen Dom, das Nikolaiviertel, den Alexanderplatz, die Museumsinsel und vieles mehr. In Potsdam sehen Sie einmalige Bauwerke, wie das Schloss Sanssouci mit den wunderbaren Parkanlagen und das neue Palais. Beindruckend ist auch das Holländerviertel und die russische Kolo-nie „Alexandrowka“.

Berlin4 Tage 05. August - 08. August

LEISTUNGEN Preis: 214,- / EZZ: 72,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Komfort-Reisebus

b 3 x Ü/Frühstück im ***Hotel Plaza in Berlin

www.plazahotel.de

b 1 Flasche Wasser pro Tag und Person im Hotel

b 6-stündige Stadtrundfahrt

b 1-stündige Schifffahrt mit Erklärung

b inklusive „City Tax“

3. Tag: Dienstag, 07. AugustDieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Erkunden Sie Berlin auf eigene Faust!

4. Tag: Mittwoch, 08. AugustNach dem Frühstück erwartet Sie noch eine Schifffahrt auf der Spree im Herzen Berlins zwischen Kanzleramt und Nikolaiviertel. Ge-nießen Sie die Sehenswürdigkeiten der Stadt zum Abschluss noch einmal vom Wasser aus. Anschließend treten wir die Heimreise an.

»Hammerpreis«

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1. Tag: Montag, 13. AugustAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Bad Tölz, Salzburg, Amstetten in die Hauptstadt Österreichs nach Wien. Erleben Sie in den nächsten Tagen das original Wiener Flair. Am Nachmittag sehen Sie bei einer 3-stündigen Stadtführung das unvergleichliche Wien – die Stadt der Träume und der Musik. Von Wiener Walzer und Kaffeehaus, Eleganz und Nostalgie bis Luxus und Romantik, Sie finden hier alles. Bestaunen Sie die Prunkbauten an der Ringstraße wie Staatsoper, Burgtheater, Hofburg, Parlament, Universität und Schloss Belvedere, die barocke Sommerresidenz des Prinzen Eugen. Erfreuen Sie sich dort an der schönen Gartenanlage.

2. Tag: Dienstag, 14. AugustNach einem ausgiebigen Frühstück steht Ihnen dieser Tag zur freien Verfügung. Besuchen Sie doch eine der wichtigsten Insti-tutionen in Wien: das Kaffeehaus. Dort trifft man sich nicht nur, um einen Kaffee bzw. eine echte Wiener – Melange zu trinken, son-dern auch um Bekanntschaften zu machen oder um die Menschen zu beobachten. Genießen Sie hier Ihre Melange und ein Stück Wiener Torte oder besuchen Sie eine der beliebtesten Sehenswür-digkeiten Wiens, das Schloss Schönbrunn. Es wurde im Dezember

Wien3 Tage 13. August - 15. August

LEISTUNGEN Preis: 189,- / EZZ: 68,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 2 x Ü/F im ****Hotel Mercure Westbahnhof Wien www.accorhotels.com/de/hotel-5358-mercure-wien-westbahnhof/index.shtml

b Stadtführung Wien

1996 ins UNESCO Welterbe aufgenommen. Damit wird die weltwei-te Bedeutung des Schlosses und der gesamten Gartenanlage als barockes Gesamtkunstwerk bestätigt.

3. Tag: Mittwoch, 15. AugustHeute treten wir die Heimreise an. Auf dem Rückweg halten wir noch im Salzkammergut am Mondsee. Unternehmen Sie einen Spaziergang am See oder gönnen Sie sich ein Mittagessen, bevor wir am Nachmittag zurück nach Garmisch-Partenkirchen fahren.

»Kurztrip«

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1. Tag: Donnerstag, 23. AugustAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen, Anreise über München, Nürnberg, Chemnitz, Dresden nach Cottbus zu unserem 4-Sterne Hotel im Zentrum. Cottbus liegt in einer der schönsten Landschaften Europas, mit vielen Schlössern, Parks und Gewäs-sern. Die Stadt wird auch das Tor zum Naturschutzgebiet Spree-wald genannt. Lautlos gleitende Kähne, die sorbisch-wendische Kultur mit ihren lebendigen Volksbräuchen, Quark mit Leinöl und Pellkartoffeln, all das und noch viel mehr zeichnen den märchen-haften Spreewald aus. Am Abend bekommen Sie im Hotel ein Spreewaldbuffet.

2. Tag: Freitag, 24. AugustHeute erwartet Sie unsere Reiseleitung zur großen Spreewaldrun-dfahrt. Wir fahren zuerst zur Confiserie Felicitas. Die Fahrt geht weiter durch den Spreewald nach Lübben, wo Sie nach einem kurzen Spaziergang Zeit zum individuellen Mittagimbiss haben. An-schließend geht es nach Straupitz zur Besichtigung der bekannten Holländer Windmühle. Danach geht es zurück nach Cottbus, wo Sie zum Abschluss noch eine Stadtführung unternehmen.

3. Tag: Samstag, 25. AugustNach dem Frühstück starten wir zu einer Erlebnistour im Spreewald, die mit dem Besuch der Gurkeneinlegerei „RABE“ in Boblitz beginnt. Dort wird eine Betriebsbesichtigung bei laufender Pro-duktion durchgeführt (sollte an diesem Tag keine Verarbeitung

sein, so erfolgt der Durchgang mit anschließendem DVD-Vortrag). Im Anschluss an die Besichtigung fahren wir nach Lübbenau zum Mittagessen. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Kahnfahrt zum Spreewalddorf Lehde mit seinen hölzernen Blockhäusern. Wäh-rend der Fahrt erzählt Ihnen der Fährmann Wissenswertes über den Spreewald. Am späten Nachmittag fahren wir mit dem Bus zurück in unser Hotel nach Cottbus.

4. Tag: Sonntag, 26. AugustAm heutigen Tag heißt es Abschied nehmen und wir treten die Heimreise an.

Spreewald 4 Tage 23. August - 26. August

LEISTUNGEN Preis: 355,- / EZZ: 60,- Eurob Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebusb 1x Ü/HP im ****Hotel Radisson Blu Cottbusb 2x Ü/F im ****Hotel Radisson Blu Cottbus www.radissonblu.com/de/hotel-cottbusb Ganztagesreiseleitung Spreewald-Rundfahrt inkl. Besichtigung von Cottbusb Mittagessen im Spreewaldb Besuch der Confiserie Felicitas inkl. Filmvorführung, Trinkschoko- lade und Verkostung von drei Pralinensortenb Besichtigung der Holländer Windmühle Straupitzb Besichtigung Gurkeneinlegerei inkl. Spreewälder Kräuterlikör und Gurken-Verkostungb ca. 2-stündige Kahnfahrt im Spreewald

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

Page 19: ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920 b Fahrt im modernen …

1. Tag: Sonntag, 09. SeptemberAbfahrt um 7.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Brenner, Verona, Padua nach Lido di Jesolo, einem der bekann-testen „lidi“ an der Italienischen Adria. Nach Ankunft checken Sie im Hotel ein und dann geht’s ab an den Strand zum Baden. Jesolo und sein Strand: Ein imposanter, 15 Kilometer langer und goldgel-ber Sandstrand, der sich zwischen dem schattigen Pinienwald, der charakteristischen Grünoase der Stadt und den modernen und gut ausgestatteten Badeanstalten der Adria erstreckt.

2. Tag: Montag, 10. September - 4. Tag: Mittwoch, 12. SeptemberDie Tage stehen Ihnen zur freien Verfügung. Natürlich wird Baden und Sonnen an erster Stelle stehen. Der Strand und das Meer sind aber nicht das Einzige was Jesolo zu bieten hat. Was diesen Ort zudem auszeichnet, sind seine naturalistischen sowie kulturellen Schätze, die durch viele Exkursionen und Ausflüge zu entdecken sind. Nutzen Sie deshalb den Urlaub in Lido di Jesolo und erkunden die nahe Umgebung mit einem geliehenen Fahrrad. Lassen Sie sich von der Stille der Lagune und der einmaligen Flora und Fauna ver-zaubern. Es besteht auch die Möglichkeit von Punta Sabbioni aus,

mit den regelmäßig startenden Booten Richtung Venedig oder zu einer der zahlreichen Inseln der Lagune zu fahren.

5. Tag: Donnerstag, 13. SeptemberNach dem Frühstück fahren wir zum Gardasee, wo Sie noch Zeit zur freien Verfügung und die Gelegenheit zum Mittagessen haben, bevor wir am Nachmittag die Heimreise antreten.

Lido di Jesolo „Kurz mal zum Baden an die Adria“ 5 Tage 09. September - 13. September

LEISTUNGEN Preis: 360,- / EZZ: 60,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 4 x Ü/HP im ****Hotel Europa in Jesolo

www.hoteleuropajesolo.it

b Frühstücksbuffet und Abendessen-Menüwahl

b inkl. Sonnenliege und Sonnenschirm

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1. Tag: Donnerstag, 20. SeptemberAbfahrt um 7.30 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über den Arlberg – Vaduz in die Schweiz zum Kloster Einsiedeln, wo Sie die Klosterkirche besichtigen können und die Mittagszeit verbringen. An-schließend fahren wir vorbei am Zugersee und Sarnersee zu unserem Hotel nach Meiringen im Kanton Bern. Abendessen im Hotel.

2. Tag: Freitag, 21. SeptemberHeute fahren wir nach Grindelwald, am Fuße der Bergriesen Eiger, Mönch und Jungfrau, ist das bedeutendste Gletscher-dorf im Berner Oberland. Von hier aus starten Sie mit der Wen-gernalpbahn von Grindelwald Grund zur Kleinen Scheidegg (ca. 30 Min.). Von der Kleinen Scheidegg bietet sich ein einzigartiger Ausblick auf die Jungfraugruppe. Bequeme, ebene Pfade laden zum Wandern ein, Berggasthöfe bieten handfeste Snacks aus der Region an und – wer möchte – kann ganz hoch hinaus auf das Jungfraujoch. Nach Ihrem Aufenthalt verlassen Sie das Plateau und fahren mit der Bahn ca. 1 Std. bis nach Lauterbrunnen. Der Ort ist bekannt für seine imposanten Wasserfälle. Als Wahrzeichen

gilt der Staubach, dessen Wasser fast 300m tief herabstürzt. Noch eindrucksvoller sind die Trümmelbachfälle. Die Fälle sind mit einem Tunnellift und zahlreichen Stegen erschlossen und leicht zugänglich. Von Lauterbrunnen fahren wir zurück nach Meiringen und lassen den Tag beim Abendessen ausklingen.

3. Tag: Samstag, 22. SeptemberAm heutigen Tag fahren wir zu einer Stadtbesichtigung nach Thun. Das Wahrzeichen der Stadt ist das trutzige, mit vier Ecktürmen besetzte Schloss aus dem 12. Jh. Vom Schlosshügel steigen Sie eine überdachte Treppe bis in die Altstadt hinunter. Anschließend fahren Sie mit dem Schiff 1 Std. über den Thuner See von Thun nach Spiez. Auf dem Rückweg halten wir noch in Interlaken. Hier haben Sie noch etwas Zeit zur freien Verfügung, bevor wir zurück nach Meiringen fahren. Abendessen im Hotel.

4. Tag: Sonntag, 23. SeptemberNach dem Frühstück treten wir die Heimreise an und fahren nach Luzern. Luzern lässt sich gut zu Fuß erkunden. Sie können einen Bummel durch die Altstadt unternehmen, die am rechten Ufer der Reuss liegt. Sie wird im Norden von der alten Stadtbefestigung, der Museggmauer begrenzt, von der noch sieben mächtige Vier-ecktürme erhalten sind oder schlendern Sie über das Wahrzeichen Luzerns, die Kapellbrücke mit Wasserturm. Nach Ihrem Aufenthalt fahren wir über den Zürichsee und den Bodensee nach Wangen im Allgäu. Hier haben Sie noch die Möglichkeit einen Kaffee zu trinken. Anschließend geht es weiter zurück in die Heimat.

Berner Oberland Schweiz / Imposante Viertausender 4 Tage 20. September - 23. September

LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 45,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 3x Ü/HP im ***Hotel in Meiringen

b Bahnfahrt Grindelwald Grund – Kleine Scheidegg – Lauterbrunnen

b 1,5 Std. Rundgang Thuner Altstadt

b 1 Std. Schifffahrt Thun – Spiez, 2. Klasse

b inkl. Kurtaxe

Page 21: ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920 b Fahrt im modernen …

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LEISTUNGEN Preis: 359,- / HP: 56,- / EZZ: 88,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 4x Ü/F im ***Hotel Lido in Alassio

www.hotellidoalassio.it

b Ganztagesführung Nizza und Cannes

b Ganztagesführung Monaco und Monte Carlo

1. Tag: Mittwoch, 03. OktoberAbfahrt um 7.30 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über den Brennerpass nach Peschiera am Gardasee. Genießen Sie Ihren Aufenthalt bei einem Spaziergang entlang des größten Sees Ita-liens und nutzen Sie die Zeit für ein Mittagessen. Anschließend fahren wir über Genua weiter nach Alassio zu unserem Hotel am Strand.

2. Tag: Donnerstag, 04. OktoberAm heutigen Tag werden wir von einem örtlichen Reiseleiter für einen Tagesausflug zu den schönsten Städten der Cote d`Azur nach Nizza und Cannes begleitet. Die Hafenstadt Nizza verfügt über viele Museen für Kunst, Geschichte und lokale Tradition. Bei einem Rundgang durch die Altstadt finden Sie zahlreiche barocke Profan- und Sakralbauten. Am frühen Nachmittag fahren wir nach Cannes. Der Badeort Cannes mit seinem mediterranen Klima ist weltbekannt durch die jährlich im Mai stattfindenden Internatio-nalen Filmfestspiele bei denen sich Stars, vor allem aus Hollywood, blicken lassen.

3. Tag: Freitag, 5. OktoberNach dem Frühstück fahren wie mit unserem Reiseleiter nach Mo-naco. Das Fürstentum Monaco ist nach der Vatikanstadt der zweit-kleinste Staat der Welt. Das Fürstenschloss, das überwiegend aus dem 16. Jahrhundert stammt, aber auch noch Teile einer früheren mittelalterlichen Festung umschließt, bildet eine der Hauptattrak-

tionen Monacos. In Monaco finden sich unzählige Möglichkeiten, sich in gepflegten Park- und Grünanlagen, am Strand oder in den Yachthäfen an frischer Luft zu bewegen. Das Casino Monte Carlo zieht seit jeher Spielernaturen und alle die ihr Glück einmal versu-chen möchten an. In dem schon von außen sehenswerten Gebäu-de, das 1878 von Charles Garnier erbaut wurde, sind jedoch auch kulturelle Einrichtungen, wie die Oper und das Casino-Kabarett heimisch.

4. Tag: Samstag, 06. OktoberDieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Wir empfehlen Ihnen einen Bummel durch die Altstadt von Alassio und reizvoll ist auch ein Spaziergang entlang der Strandpromenade.

5. Tag: Sonntag, 07. OktoberHeute treten wir mit vielen unvergesslichen Erinnerungen die land-schaftlich wunderschöne Heimreise durch die Schweiz und Österrei-ch nach Garmisch-Partenkirchen an.

Traumfahrt an die Blumenriviera5 Tage 03. Oktober - 07. Oktober

Page 22: ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920 b Fahrt im modernen …

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1. Tag: Donnerstag, 11. OktoberAbfahrt um 7.30 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Lan-deck nach St. Moritz im Engadin. Im weltbekannten Wintersportort verbringen Sie die Mittagsstunden, bevor wir über den Malojapass und Chiavenna weiter nach Cadenabbia am Comer See fahren. Die Landschaft beeindruckt durch hohe Berge und grüne Täler. Das Ufer des Sees ist gespickt mit prächtigen Luxushotels, imposanten Vil-len und deren gut gepflegten Garten- und Parkanlagen. Es ist daher kaum verwunderlich, dass prominente Personen aus Politik und Gesell-schaft sich hier niedergelassen haben.

2. Tag: Freitag, 12. OktoberSie beginnen den Tag in Como, der Stadt am südlichen See-Ende, die namensgebend für das Gewässer ist. Im Laufe der Führung ler-nen Sie die schöne Altstadt mit den mittelalterlichen Mauern und den engen, aber nicht beengenden Gassen kennen. Das ruhige Stadtzentrum bietet eine hohe Dichte an Geschäften, Boutiquen und Spezialitätenläden. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen neben der Piazza del Duomo mit dem Dom Santa Maria Maggiore auch das ehemalige Rathaus „Broletto“ und der Stadtturm sowie die lom-bardisch-romanische Basilika San Abbondio aus dem 11. Jh. und die Piazza Cavour, der Mittelpunkt Comos. Die Region um Como ist berühmt für die Seidenindustrie. Bei dem anschließenden Besuch eines Seiden-Outlets erhalten Sie die Gelegenheit für sich oder für

Ihre Lieben daheim ein ganz besonderes Souvenir zu ergattern. Da-nach bringt Sie die berühmte Standseilbahn hinauf nach Brunate, von wo aus Sie einen herrlichen Ausblick über den See haben. Genießen Sie bei Kaffee und einem Stück Kuchen das einzigartige Panorama.

3. Tag: Samstag, 13. OktoberNach dem Frühstück fahren Sie mit dem Schiff nach Bellagio, der Perle des Comer Sees. Sehenswert sind hier die Basilika San Gia-como aus dem 12. Jh., die romanischen Kirchen San Giorgio, San Martino, San Giovanni Battista sowie die Villen Serbelloni, Melzi und Trotti. Nach der Besichtigung fahren Sie mit dem Schiff nach Tremezzo, um der Villa Carlotta mit ihrer grandiosen Parkanlage einen Besuch abzustatten. Diese befindet sich an einem im Schutz des Monte di Tremezzo klimatisch begünstigten Uferstreifen südlich von Menaggio. Ab 1690 wurde sie für einen Mailänder Marchese errichtet und später klassizistisch umgestaltet. Allein der pracht-volle Garten mit seiner exotischen Vegetation macht den Besuch lohnenswert. Besichtigen Sie auch den festlichen Marmorsaal mit Gemälden und Skulpturen und genießen Sie den einmaligen Blick von der Villa auf den See.

4. Tag: Sonntag, 14. OktoberNach erlebnisreichen Tagen treten wir die Heimreise an. Die Rück-fahrt erfolgt über den Luganer See zum Lago Maggiore nach Locarno, wo Sie die Möglichkeit zu einem Spaziergang am See und zum Mittagessen haben. Am Nachmittag fahren wir über den San Bernadino zurück in die Heimat.

Comer See 4 Tage 11. Oktober - 14. Oktober

LEISTUNGEN Preis: 359,- / EZZ: 54,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 3x Ü/HP im ***Hotel Britannia Excelsior Cadenabbia

www.hotelbritanniacadenabbia.it

b Ganztagesführung Como und Brunate

b Besuch eines Seiden-Outlets in Como

b Fahrt mit der Standseilbahn: Como – Brunate – Como

b 1 Kaffee und 1 Stück Kuchen im Restaurant in Brunate

b Ganztagesführung Bellagio und Villa Carlotta

b Schifffahrt Tremezzo – Bellagio – Tremezzo

b Eintritt Villa Carlotta

b inkl. Kurtaxe

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Abfahrt ist um 6.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen. Anreise über Innsbruck –Brennerpass – Verona – Venedig – Triest nach Opatija.Ankunft ca. 16.00 Uhr in Opatija und Bezug Ihres Zimmers im aus-gewählten Hotel.Rückfahrt ab Opatija um 8.30 Uhr auf der gleichen Strecke nach Garmisch-Partenkirchen.Opatija wurde bereits 1889 zum Luftkurort ernannt, heutzutage zeichnet sich der Ort besonders durch die üppige mediterrane Ve-getation aus. Dies ist ein Grund, dass die Kvarner Bucht gerne von Urlaubern besucht wird. Hinzu kommt eine Vielzahl von Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten und die herzliche und gastfreundliche Art der einheimischen Bevölkerung.Also besuchen auch Sie mit unserem modernen Komfortreisebus das schöne Opatija!

Opatija Riviera - Kroatien Extrabus 2018 7 Tage 29. Okt. - 04. Nov. Mit Ausflug nach Pula/Rovinj und zur Insel Krk

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Direkt am Meer, zentrumsnah, Frühstücks- und Abend-essen-Buffet, Hallenbad- und Swimmingpool mit Meer-wasser, Wellnessbereich, alle Zimmer mit DU/WC, Fön, Telefon, Safe, Sat-TV, Klimaanlage und Balkon.

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Ein Tagesausflug nach Pula und Rovinj mit Reiseleiter und ein Ausflug zur Insel Krk mit Weinprobe inkl. Schinkenteller und Schnaps ist im Preis inbegriffen.

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1. Tag: Donnerstag, 01. NovemberAbfahrt um 06.00 Uhr ab Garmisch-Partenkirchen, Anreise über Salz-burg – Graz nach Budapest, die Hauptstadt Ungarns. Das Stadtbild Budapests lebt von seinen Gegensätzen. Auf der hügeligen Budaer Seite befindet sich das stimmungsvolle Altstadtviertel mit seinen schmalen Gassen und prachtvollen Barockhäusern. Auf der anderen Seite der Donau liegt das geschäftige Pest, ein quirliges Handelszen-trum mit Prachtboulevards und stolzen Jugendstilfassaden. Im Hotel erwartet Sie am Abend ein 3-Gang-Essen oder Buffet.

2. Tag: Freitag, 02. NovemberNach dem Frühstück unternehmen Sie eine Stadtbesichtigung in Budapest. Budapest zählt nicht ohne Grund zu den schönsten Städten Europas. Nicht nur die weltstädtische Atmosphäre fasziniert die Besucher, sondern auch die einzigartige Lage. Ihre Reiseleitung, wird Ihnen heute einige Sehenswürdigkeiten wie z. B. Heldenplatz, das Parlamentsgebäude, die Fischerbastei, Matthiaskirche u.v.m. der Stadt an der Donau zeigen. Das Mittagessen verzehren Sie in einer der berühmten Markthallen, deren Dach mit dem typisch ungarischen Zsolnay-Porzellan bedeckt ist. Anschließend steht Ihnen der Nachmittag und Abend zur freien Verfügung.

3. Tag: Samstag, 03. NovemberAm heutigen Tag fahren wir als erstes nach Györ, wo Sie die Stadt der Flüsse mit Ihrem Reiseleiter erkunden. Ihre Geschichte begann

bei den Römern, später schützte die Grenzburg Wien vor den Tür-ken. Entlang der wunderschönen Flusslandschaft des Donauknies geht es dann nach Esztergom, hier besichtigen Sie die berühmte Basilika. Danach fahren wir wieder zurück nach Budapest zu un-serem Hotel. Den Abend lassen Sie bei einem Essen in einem ge-mütlichen Restaurant in Budapest ausklingen.

4. Tag: Sonntag, 04. NovemberHeute heißt es Abschied nehmen von der ungarischen Metropole. Im Anschluss an das Frühstück treten wir die Heimreise an.

Budapest 4 Tage 01. November - 04. November

LEISTUNGEN Preis: 299,- / EZZ: 54,- Euro

Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920

b Fahrt im modernen Biersack-Komfortreisebus

b 1x Ü/HP im ***Hotel in Budapest

b 2x Ü/F im ***Hotel in Budapest

b Stadtführung Budapest

b Markthallenbesuch mit ungarischer kalter Platte und 1 Getränk

b Ganztagesführung Donauknie mit Györ

b Eintritt Basilika Esztergom

b 3-Gang-Abendessen in einem gemütlichen Lokal in Budapest

»Saisonabschlussfahrt«

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Mittwoch, 05. DezemberChristkindlmarkt Brixen und Sterzing Abfahrt: 09.00 Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . � 32,-

Weiterfahrt ab Brixen: 15.00 Uhr

Rückfahrt ab Sterzing: 17.30 Uhr

Dienstag, 11. DezemberChristkindlmarkt Augsburg Abfahrt: 09.00 Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . � 28,-

Rückfahrt: 17.00 Uhr

Donnerstag, 13. DezemberLindauer Hafenweihnacht Abfahrt: 09.00 Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . � 30,-

Rückfahrt: 17.00 Uhr

Mittwoch, 19. DezemberChristkindlmarkt Salzburg Abfahrt: 08.00 Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . � 32,-

Rückfahrt: 17.00 Uhr

Christkindlmärkte 2018 Stimmungsvoll in die Adventszeit

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Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern bis 30. 06. 2018

1. Abschluss des Reisevertrages1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) ein-schließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwün-sche geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reise-anmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfri-stige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.3. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende dem Reiseveranstal-ter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elek-tronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internet-seite maßgeblich.1.4. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende aus-drücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.5. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist anneh-men kann. 2. Vermittelte LeistungenBei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zu-sätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsange-hörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Vorausset-zungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuld-haftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.4. Zahlungen 4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Rei-senden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Sunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterla-gen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 5. Leistungen 5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Ver-tragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisan-gaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungs-beschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinba-rungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Rei-sebestätigung.6. Preisänderungen6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret ein-tretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wech-selkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechsel-kursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verein-

barten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zuläs-sige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüg-lich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus sei-nem Angebot anzubieten. 6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.7. Leistungsänderungen7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Ände-rungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt-zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Rei-seleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 8. Ersatzreisende Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisen-de und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Ent-schädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:Busreisenbis 30 Tage vor Reisebeginn 5 %ab 29. Tag vor Reisebeginn 15 %ab 14. Tag vor Reisebeginn 35 %ab 7. Tag vor Reisebeginn 50 %9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rück-trittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziff. 9.1. – 9.3. ent-sprechend angewandt.10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Rei-sendenVerlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Um-buchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entspre-chender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveran-stalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiselei-stungen erwerben kann.11. ReiseabbruchWird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abge-brochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu er-reichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betrof-fen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer ander-weitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenser-satzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Informa-tion des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.13. Mindestteilnehmerzahl13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) aus-drücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindest-teilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen und wird diese Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird.13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilneh-merzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in

der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.14. Kündigung infolge höherer Gewalt14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände be-rechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maß-nahmen zu ergreifen.14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt. 15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisen-de Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.15.2. Reisemängel sind am Urlaubsort beim Reiseleiter anzuzeigen. Ist am Urlaubsort kein Reiseleiter vorhanden, sind Reisemängel direkt beim Veranstalter anzuzeigen (Erreichbarkeiten, Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Dies gilt dann nicht, wenn die Mängelanzeige dem Reisenden wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist. Bei schuldhaftem Un-terlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprü-che auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Ver-anstalters. 15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofor-tige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden ge-rechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen be-stehen keine Entschädigungsansprüche.15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstal-ter nicht zu vertreten hat.16. Haftungsbeschränkung16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entste-henden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-trägers verantwortlich ist.16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen be-ruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 17. Ausschlussfrist und Verjährung17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden - hat der Rei-sende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. – ausge-nommen Körperschäden - verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungs-frist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem eigenem Ver-schulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren. 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungs-plattform 18.1. Unser Unternehmen (Omnibusse und Reisebüro Hans Biersack GmbH) nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertrags-abschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

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Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern ab 01. 07. 2018

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reisean-meldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabre-den und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestäti-gung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuwei-sen ist, lediglich verbindliche Reservie-rungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestä-tigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläute-rungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reisean-meldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den son-stigen Erklärungen als vermittelt be-zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betrof-fen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Ab-schluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maß-geblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Be-stimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteil-nahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseun-terlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuld-haftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Imp-fung). Inso-fern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. Die Leistung ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige Einwilligung des Verfassers Prof. Dr. Harald Bartl auch teilwei-se in welcher Form auch immer nicht von Unberechtigten genutzt werden. 4. Zahlungen 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Rei-senden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kunden-geldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende aus-drückliche Vereinbarung treffen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförde-rungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mah-nung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbeson-dere Änderungen der Leistungsbeschrei-bung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheb-lich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzah-lung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den verein-barten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, so-fern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unver-züglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Rei-senden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Auf-wendungen verlangen. 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einsei-tig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgeho-bener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.

6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenom-men. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veran-stalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbar-ten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umge-rechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reise-beginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einsei-tig, sondern nur unter den engen Voraus-setzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine ent-sprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags-schluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich Die Leistung ist entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reise-beginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pau-schalreisevertrag eintritt. 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entste-henden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rück-tritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveran-stalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 5 % ab 29. Tag vor Reisebeginn 15 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 35 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 60 % 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädi-gung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstat-tung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheb-lich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterlie-gen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkeh-rungen getroffen worden wären. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veran-stalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbu-chungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reise-veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträ-gern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entge-genstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entspre-chend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Ver-anstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Auf-wendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reise-leistung(en)

ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstal-ters) unternehmen, um drohende un-gewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Rei-sebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. Die Leistung ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige Einwilligung des Verfassers Prof. Dr. Harald Bartl auch teilweise in welcher Form auch immer nicht von Unberechtigten genutzt werden. 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilneh-merzahl angemeldet haben. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Ver-anstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedau-er von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn. 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er auf-grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Min-derung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 15.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstal-ters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung). 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfever-langens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). 15.4. Minderung Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen. 15.5. Kündigung Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 15.6. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Scha-densersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. 15.7. Anrechnung von Entschädigungen Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel ge-zahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor-schriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschä-den sind, ist auf den dreifachen Reise-preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung interna-tionale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraus-setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 17. Verjährung – Geltendmachung 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Ver-anstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Die Leistung ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne vorherige Einwilli-gung des Verfassers Prof. Dr. Harald Bartl auch teilweise in welcher Form auch immer nicht von Unberechtigten genutzt werden. 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minde-rung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform 18.1. Unser Unternehmen (Omnibusse und Reisebüro Hans Biersack GmbH) nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrecht-licher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

Page 28: ReisegutscheinPortofino und Cinque Terre 5 Tage 11. April - 15. April LEISTUNGEN Preis: 399,- / EZZ: 48,- Euro Reisebüro H. Biersack Telefon 08821-4920 b Fahrt im modernen …