Remm Vic Falls und Chobe N.P. und Kapstadt 12 Tage März ... · straße Chapman’s Peak Drive...

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12-tägige studien- und erlebnisreise - sundowner-bootsfahrt auf dem chobe-river in botswana - - weitere bootsfahrt auf dem chobe river und 2 pirschfahrten im chobe nationalpark - - besuch der spektakulären victoriafälle in zimbabwe und des namibian village - - kapstadt stadtbesichtigung - tagestour in die weinländer mit weinverkostung - - tagesausflug zum kap der guten hoffnung - kirstenbosch botanischer garten - B otswana „Chobe nationalpark & victoria falls“ höhepunkte von kapstadt Exklusiv für Mitglieder und Gäste des TV Brebach „STUDIEN- UND ERLEBNISREISE“ - als Vermittler - REISETERMIN: 06.03. - 17.03.2016 In Zusamenarbeit mit E O - TOURS X Ihr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

Transcript of Remm Vic Falls und Chobe N.P. und Kapstadt 12 Tage März ... · straße Chapman’s Peak Drive...

1 2 - t ä g i g e s t u d i e n - u n d e r l e b n i s r e i s e - sundowner-bootsfahrt auf dem chobe-river in botswana -

- weitere bootsfahrt auf dem chobe river und 2 pirschfahrten im chobe nationalpark - - besuch der spektakulären victoriafälle in zimbabwe und des namibian village -

- kapstadt stadtbesichtigung - tagestour in die weinländer mit weinverkostung -- tagesausflug zum kap der guten hoffnung - kirstenbosch botanischer garten -

Botswana„Chobe nationalpark & victoria falls“ höhepunkte von kapstadt

Exklusiv für Mi tg l ieder und Gäste des TV Brebach

„STUDIEN- UND ERLEBNISREISE“- als Vermittler -

REISETERMIN: 06.03. - 17.03.2016 In Zusamenarbeit mit

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

PROGRAMMABLAUF:01. Tag, So., 06.03.2016: Frankfurt – JohannesburgLinienflug mit South Afrikan Airways nach Johannesburg.

02. Tag, Mo., 07.03.2016: Johannesburg - Kasane/Chobe N.P. Botswana/Sundowner-Cruise (A) Am Morgen Ankunft in Johannesburg und Weiterflug mit South African Airways nach Kasane in Botswana. Transfer mit englischsprachigem Fahrer zu Ihrer schönen Lodge in Kasane. Mit etwas Glück tauchen schon hier die ersten Elefantenherden auf. Die Wildkonzentration im Chobe Park ist immens. Kein anderes Naturschutzgebiet im südlichen Afrika hat einen ähnlich hohen Wildbestand. Allein 50.000 Elefan-ten leben im Park, ein Problem für die Ökologie des Systems, das eigentlich nur halb so viele Dickhäuter verkraftet. Die kleine Stadt Kasane liegt am Chobe River im Vierländereck von Namibia, Botswana, Sambia und Zimbabwe. Der Eingang zum Chobe National Park befindet sich in 12 Kilometern Entfernung. Nach dem Check-in Freizeit zur Erholung. Am Nachmittag werden Sie zur Bootsliegestelle am Chobe Fluss gebracht. Mit einem Boot gleiten Sie den Chobe River hinunter, vorbei an Elefanten- und Nilpferdherden, die sich am Ufer und im Fluss tummeln, ein Erlebnis ganz besonderer Art. Die Bootsfahrt endet mit einem traumhaften Sonnenunter-gang. Die letzten Sonnenstrahlen färben den Chobe River blutrot und tauchen die Landschaft in ein warmes goldenes Licht. Abendessen in der Lodge.Übernachtung: Chobe Safari Lodge

03. Tag, Di., 08.03.2016: Chobe N.P. / Bootsfahrt auf dem Chobe River und Pirschfahrt in offenen Fahrzeugen durch den Park (F/A) Frühstück im Hotel. Heute Morgen erwartet Sie eine weitere Bootssafari, bei der Sie in der offenen Flusslandschaft weitere Tiere entdecken. Unzählige Elefanten, Krokodile, Nilpferde und zahlreiche weitere Tiere lassen sich direkt vom Boot aus beobachten. Ein besonderes Schauspiel ist es, wenn Elefanten und Nilpferde ein Bad im Fluss nehmen oder gar durch den Fluss schwimmen. Die Mittagszeit ver-bringen Sie in der schönen Lodge. Am Nachmittag erwartet Sie eine ca. 3-stündige Tierbeobachtungsfahrt im offenen Safarifahrzeug im Chobe Nationalpark. Sie erle-ben die Wildtiere, vor allem Chobes berühmte Elefanten und seine reichhaltige Vo-gelwelt aus nächster Nähe. Hier kommen Sie den Tieren besonders nahe, die nicht so häufig direkt an den Chobe-Fluss kommen. Gerade Nachmittags grasen die meisten Tiere, so dass die Möglichkeiten für Tierbeobachtungen an Land optimal sind. Löwen und andere Raubkatzen, die sich gern im Schatten der Büsche aufhal-ten, sind ebenfalls besser zu sehen. Aber auch die Vogelwelt ist eindrucksvoll. Über 460 verschiedene Vogekarten wurden im Park gezählt Abendessen in der Lodge.Übernachtung: Chobe Safari Lodge

04. Tag, Mi., 09.03.2016: Chobe N.P. / Pirschfahrt in offenen Fahrzeugen und Besuch eines traditionellen Namibischen Dorfes (F/A) Frühstück im Hotel. Vergessen Sie nicht Ihre Kamera, wenn Sie nocheinmal eine mor-gentliche Pirschfahrt mit offenen Fahrzeugen im Chobe Park unternehmen. Gegen Mit-

tag Besuch eines in der Nähe von Kasane gelegenen, traditionellen namibischen Dorfes auf Impalila Island (englischsprachig), wo Sie Gelegenheit haben, die Einwohner des Dorfes kennenzulernen und einen rießigen Baobab-Baum zu bestaunen (Reisepass nicht vergessen wg. Grenzübertritt nach Namibia). Der Transfer erfolgt unter ande-rem mit einem Boot. Am Nachmittag Rückkehr zu Ihrer schönen Lodge in Kasane. Abendessen in der Lodge.Übernachtung: Chobe Safari Lodge

05. Tag, Do., 10.03.2016: Kasane - Victoria Falls/Zimbabwe (F/A) Frühstück im Hotel. Mit einem englischsprachigen Transfer, fahren Sie nach Victoria Falls in Zimbabwe (Grenzformalitäten/Ausreise Botswana/Einreise Zimbabwe). Für die Einreise nach Zimbabwe wird ein Visum nötig, welches Sie an der Grenze erhalten. Die Kosten betragen zzt. USD 30 die in bar zu entrichten sind. Nach ca. 90 Kilometern er-reichen Sie das in Zimbabwe gelegene Victoria Falls. Zimmerverteilung in Ihrer Unter-kunft. Am Nachmittag starten Sie zu einer Besichtigungstour der Victoria Fälle, auch „Mosi-Oa-Tunya“ genannt, donnernder Rauch (englischsprachig). Die feine Gischt der Wasserfälle hängt wie eine Wolke über dem Buschland und zaubert einzigartige Regenbögen in den Himmel. Hier, am mächtigsten Flusskatarakt Afrikas, stürzt der Zambezi River tosend in den Batoka Canyon. Jede Minute stürzen fast 200 Millionen Liter Wasser über eine Breite von 1700 Meter über den 100 Meter hohen schwarzen Basaltrand in die Tiefe und tosen dann durch sieben Schluchten unterhalb der Fälle. Während einer Wanderung entlang der Fälle erwarten Sie spektakuläre Aussichten auf die tosenden Wassermassen. Die Victoriafälle wurden 1855 von Livingstone als erstem Europäer entdeckt, sie gehören zu den beeindruckendsten Naturschauspielen der Welt. (Ein Regenumhang ist nötig – am Parkeingang zu kaufen – sowie eine Tasche für die Kamera, da es feucht werden kann). Die Tour endet entweder mit dem Transfer zu Ihrer Unterkunft oder Sie besuchen anschließend auf eigene Faust das historische Victoria Hotel aus der englischen Kolonialzeit. Hier haben Sie Ge-legenheit eine Tasse Tee/Kaffee oder einen Snack auf der Terrasse des Hotels einzunehmen und den schönen Blick auf die Brücke nahe der Fälle zu genießen (zurück zum Hotel in eigener Regie. Alternativ können Sie auch durch das Städt-chen bummeln und den Souveniermarkt erkunden. Abendessen in der Unterkunft.Optional: Gemeinsames Abendessen in der Boma der Victoria Falls Safari Lodge, welches von Gesang, Trommeln und Tänzen begleitet wird (Aufpreis € 20,- p.P. inkl. Transfers / Nur für die gesamte Gruppe buchbar).Übernachtung: Ilala Lodge

06. Tag, Fr., 11.03.2016: Victoria Falls - Johannesburg - Kapstadt (F) Frühstück im Hotel. Der frühe Morgen steht für eigene Unternehmungswünsche zur freien Verfügung. Optional: Unternehmen Sie beispielweise einen 12-13-minütigen Helikopterflug, bei welchem Sie die mächtigen Fälle aus der Vogelperspektive betrach-ten können (Die Kosten betragen zzt. USD160,- p.P. für einen 12-13-minütigen Flug). Anschließend Transfer zum Flughafen und Flug mit South African Airways über Johan-nesburg nach Kapstadt, der ältesten Stadt Südafrikas, deren Besuch einer der Höhe-punkte Ihrer Reise darstellt. Die ca. 300 Jahre alte Mutterstadt Südafrikas gilt aufgrund ihrer herrlichen Lage und ihrer viktorianischen Gebäude als eine der schönsten Städte der Welt. Begrüßung durch die deutschsprechende Reiseleitung. Transfer zum Hotel.Übernachtung: Townhouse Hotel

07. Tag, Sa., 12.03.2016: Kapstadt Stadtbesichtigung (F) Nach einem gemütlichen Frühstück unternehmen Sie eine Stadtrundfahrt durch Kap-stadt. Ein Spaziergang führt Sie zunächst durch den Company‘s Garden. Dieser zent-ral gelegene Garten am oberen Ende der Adderley Street wurde von der Holländisch Ost-Indischen Handelsgesellschaft im 17. Jahrhundert als Obst- und Gemüsegarten angelegt. Neben mächtigen Bäumen und Blumengärten, befinden sich zahlreiche his-torische Gebäude und Museen auf diesem Gelände, unter anderem das Parlaments-gebäude und das Gästehaus „Tuinhuis“ der Regierung. Danach geht es zum Malaien-Viertel „Bo-Kaap“, wo sich liebevoll renovierte Häuser und Moscheen an die Hänge schmiegen. Viele Vorfahren der heute im Bo-Kaap lebenden Menschen stammen von Sklaven ab. Die unverwechselbaren Pastellfarben und Verzierungen mit gemalten Säu-len und Eisengittern sind ein Markenzeichen dieses Viertels. Der Besuch des Bo-Kaap Museum ist nicht inkludiert, da es sehr unregelmäßig offen hat Die Kosten betragen ZAR 25 oder € 1,90,- Am besten bezahlt man vor Ort.Ein Höhepunkt jeder Tour ist die Fahrt auf den Tafelberg. Die Seilbahn, die sich auf der Auffahrt einmal um sich selbst dreht, bringt Sie in wenigen Minuten auf den 1086 hohen Hausberg der Stadt. Der Rundweg auf dem Plateau belohnt mit unvergleich-lichem Rundblick auf Kapstadt und seine Umgebung (Wetterabhängig). Rücktransfer zu Ihrem Hotel.Übernachtung: Townhouse Hotel

08. Tag, So., 13.03.2016: Kapstadt - Stellenbosch - Franschoek - Paarl (F)Frühstück im Hotel. Heute unternehmen Sie einen ganztägigen Ausflug durch die Wein-region am Kap. Die Winelands umfassen verschiedene Weingegenden, die teilweise ganz unterschiedliche Weine produzieren, welche Besucher auf einer Vielzahl von Weingütern verkosten können. Zunächst besuchen Sie den Hauptort der Winelands, Stellenbosch, die zweitälteste Stadt und heutige Universitätsstadt. Das Städtchen zählt zu den schönsten und am besten erhaltenen seiner Art. Viele der Kap-Holländischen Gebäude befinden sich in der Dorp Street und in den angrenzenden Strassen der be-lebten Altstadt. Das Stellenbosch Village Museum (eingeschlossen), ein Komplex von historischen Wohnhäusern und im Stil der jeweiligen Zeit möbliert, gibt einen guten Einblick in den Lebensstil der Bewohner der Stadt im 16. bis 18. Jahrhundert. Über den Hellshoogte Pass erreichen Sie anschließend den 1688 von den Hugenotten gegrün-deten Ort Franschhoek, die französische Ecke. Das von Bergen umgebene malerische Städtchen weist ein einmaliges Flair auf und verwöhnt seine Besucher mit ausgezeich-neten Restaurants. Das Hugenotten Denkmal und das Hugenotten Museum geben Einblicke in das Leben der einstigen Glaubensflüchtlinge, die aus Frankreich ans Kap kamen. Unterwegs ist eine Kellerfühung und Weinprobe auf einem Weingut vorgese-hen. Auf dem Weg nach Paarl führt die Strasse am Drakenstein-Gefängnis vorbei. Von hier aus ist Nelson Mandela 1990 in seine Freiheit entlassen worden. Der Ort Paarl - die Perle - bekam seinen Namen von den Granitblöcken im Paarl-Berg, die im Sonnenlicht wie Perlen schimmern. Schattige Eichen und imposante Gebäude, von denen einige ins 18. Jahrhundert zurückgehen, säumen die Hauptstrasse. Das Afrikanische Sprach-denkmal ist bereits von weitem sichtbar und bietet einen schönen Panorama-Blick in die Winelands. Im Ort befindet sich der Sitz der Weinbaukooperative KWV, der größten Weinkellerei der Welt, wo Sie für eine weitere Weinprobe anhalten. Rückfahrt zu Ihrem Hotel in Kapstadt. Übernachtung: Townhouse Hotel

09. Tag, Mo., 14.03.2016: Kap der Guten Hoffnung - Boulders Beach - Kirs-tenbosch Botanische Gärten in Kapstadt (F)Frühstück im Hotel. Waren Sie schon am südlichsten Ort von Afrika? Versetzen Sie sich heute in einen Seemann aus dem 18. Jahrhundert. Die heutige Tour führt Sie durch wechselnde Landschaften, geprägt von Bergen, Ozeanen, Klippen und einer einzigar-tigen Vegetation. Die Route führt am Atlantik entlang nach Hout Bay. Die Panorama-straße Chapman’s Peak Drive führt Sie weiter nach Noordhoek und schließlich zum Eingang des Nationalparks am Kap. Durch eine karge Landschaft kommen Sie zum Kap der Guten Hoffnung, dem südwestlichsten Punkt Afrikas. Es wurde von seinen portugiesischen Entdeckern „Capo Tormentoso“, das stürmische Kap, genannt. Vom Leuchtturm am Cap Point aus haben Sie einen spektakulären Blick auf die False Bay. Sie erreichen ihn entweder auf einem kurzen Spaziergang oder bequem mit der Stand-seilbahn. Ihr nächster Besuch führt Sie zur Boulder’s Beach, wo sich der Afrikanische Pinguin vor ein paar Jahren angesiedelt hat. Über die Marinestadt Simonstown, Fish-hoek und Muizenberg fahren Sie zurück in Richtung Stadt. Zum Abschluss des Tages besuchen Sie den Kirstenbosch National Botanical Garden, der Ihnen mit über 6000 Pflanzenarten eine schier endlose Vielfalt der Pflanzenwelt Südafrikas präsentiert. Rückfahrt zu Ihrem Hotel.Übernachtung: Townhouse Hotel

10. Tag, Di., 15.03.2016: Kapstadt (F)Frühstück im Hotel. Der ganze Tag steht Ihnen für eigene Unternehmungen zur freien Verfügung. Bummeln Sie beispielsweise über die berühmte Victoria & Alfred Waterfront. Die Waterfront ist ein Paradebeispiel für die gelungene Wiederbelebung eines alten Ha-fenbezirks. Dieses Gelände stellt mit Freiluftkonzerten, Läden, Restaurants und Cafes, eingebettet zwischen alten Docks und Hafengebäuden, ein Highlight in der Nähe der Innenstadt dar. Übernachtung: Townhouse Hotel

11. Tag, Mi., 16.03.2016: Kapstadt - Rückflug nach Frankfurt (F/Brunch)Frühstück im Hotel. Gegen 10:30 Uhr Abfahrt vom Hotel zur Waterfront, wo Sie ein gemeinsames Abschiedsfrühstück (Brunch) in einem örtlichen Restaurant einnehmen werden. Gegen 12:30 Uhr Transfer zum Flughafen und Rückflug mit South African Airways von Kapstadt über Johannesburg nach Frankfurt.

12. Tag, Do., 17.03.2016: FrankfurtAnkunft in Frankfurt am frühen Morgen und Ende dieser eindrucksvollen Südafrika-Reise.

Änderungen bleiben vorbehalten!

Strecke Abfl ug Ank. Flug

Frankfurt - Johannesburg 20.45h 08.35h+1 SA 261

Johannesburg - Kasane (B) 11.45h 13.25h SA 8306

Victoria Falls - Johannesb. 13.15h 15.10h SA 41

Johannesburg - Kapstadt 17.55h 20.25h SA 363

Kapstadt - Johannesburg 15.20h 17.20h SA 346

Johannesburg - Frankfurt 20.25h 06.15h+1 SA 260

Flugüb. South African Airways/Änderungen vorbehalten!

Ort Hotel Nächte

Kasane/Botsw. Chobe Safari Lodge 3

Victoria Falls/Zimb. Ilala Lodge 1

Kapstadt Town House Hotel 5

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Linienfl üge mit South African Airways 20 kg Freigepäck- Flughafensteuern z.Zt. € 566,- p.P. (Stand Mai 2015) - Übernachtungen in ausgesuchten Hotels/Lodges der gehobenen Klasse (3-4 Sterne Landeskategorie)- 9 x Frühstück im Hotel/Lodge gemäß Programm- 4 x Abendessen an den Tagen 2, 3, 4, und 5- 1 x Abschieds-Brunch in Kapstadt am Tag 11- 2 Bootsfahrten auf dem Chobe-River- 2 Pirschfahrten im Chobe Park- Besuch des Namibian Village- Stadtbesichtigung in Kapstadt inkl. Auffahrt Table Mountain- ganztägiger Ausfl ug in die Weinländer inkl. 2 x Weinverkostung- ganztägiger Ausfl ug zum Kap der Guten Hoffnung- Besuch des Kirstenbosch Botanischen Garten- alle Transfers und Exkursionen in Botswana und Zimbabwe im landestypischen Fahrzeugen mit englischsprechenden Fahrern- Ausfl üge und Transfers englischsprachig- alle Transfers und Exkursionen in Südafrika mit guten Reisebussen- qualifi zierte deutschsprechende Reiseleitung bei allen Ausfl ügen in Kapstadt und Umgebung -Reisebegleitung ab/bis Deutschland durch Sigurd Remm- Eintrittsgebühren für die Nationalparks und erwähnten Aktivitäten - Gepäckträgergebühren während der gesamten Reise (1 Gepäckstück pro Person / nur für Südafrika)- örtliche Steuern- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Trinkgelder für Fahrer u. Tourbegleiter in Botswana/Zimbawe - Trinkgelder für Fahrer und Reiseleitung in Kapstadt- Reiseversicherungen- Fakultativangebote- Visum Zimbabwe USD 30,- p.P. / vor Ort passend in Bar zu entrichten

SA = South African Airways / + 1 = Ankunft am nächsten Tag

Hotelübersicht

oder ähnliche Häuser

Termin: 06.03.2016 - 17.03.2016Reisepreis:ab 16 TN € 3.115,- im DZ€ 499,- EZ-Zuschl.Mindestteilnehmerzahl: 16 TN

Aufpreise pro Person für optionale AngeboteBoma-Abendessen in der Victoria Falls Safari Lodge € 20,- p.P. Kann nur für die gesamte Gruppe gebucht werden

Helikopterfl ug für 12-13 Minuten über die Victoriafälle € 149,-Flug von Kasane über das Okavango-Delta (Preis wird nachgereicht)

Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flug-hafengebühren und Kerosinzuschläge bleiben vorbehalten.

Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much. Die Bedingungen können entweder auf der Internetseite www.exo-tours.de oder beim Ver-mittler der Reise eingesehen werden.

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

Informationen und Buchung:TV Brebach GeschäftsstelleTel. 0681-874187 E-Mail: [email protected] auch unter www.tvbrebach.deoder beiHerr Sigurd Remm (Im Auftrag des TV Brebach)Finkenweg 48, 66130 SaarbrückenTelefon: 06893-6779Handy: 0171-4827096E-Mail: [email protected]

- als Vermittler -

- als Vermittler -

REISEANMELDUNG BOTSWANA-ZIMBABWE-KAPSTADT 06.03.2016 - 17.03.2016

Person A Person BREISEPREIS € 3.115,- im DZ r rEinzelzimmerzuschlag € 499,- r Mindestteilnehmzahl 16 PersonenOptional:Boma-Abendessen in der Victoria Falls Safari Lodge € 20,- p.P. r rKann nur für die gesamte Gruppe gebucht werden

Helikopterflug für 12-13 Minuten über die Victoriafälle € 149,- r rFlug von Kasane über das Okavango-Delta (Preis wird nachgereicht) r rBustransfer Saarbrücken - Frankfurter Flughafen - Saarbrücken ca. € 55,- p.P r r

Hiermit melde ich mich für die Reise verbindlich anBitte beachten Sie, dass die in der Anmeldung von Ihnen angegebenen Vor- und Nachnahmen mit dem Reisepass, den Sie auf die Reise mitnehmen werden, übereinstimmen müssen. Schreibfehler oder falsche Angaben können zum Verlust der Gültikeit des Flugtickets führen und zu Problemen bei der Einreise in Botswana/Zimbabwe/Südafrika zur Folge haben. Der Reisepass sollte noch über mindestens 2 freie Seiten für das Visum verfügen und muss 6 Monate nach Ausreisedatum gültig sein. Person A Person BName laut Pass:.................................................................. .............................................................................................

Vorname/en laut Pass:........................................................ .............................................................................................

Geb.-Datum:....................................................................... .............................................................................................

Straße:............................................................................... .............................................................................................

PLZ und Ort:....................................................................... .............................................................................................

Telefon:................................ E-Mail .................................. ....................................... ..........................................

Reisepass gültig bis:........................................................... ............................................................................................

Bei Buchung eines halben Doppelzimmers werden wir uns bemühen, einen geeigneten Zimmerpartner für Sie zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls Ihr Zimmerpartner kurzfristig ausfällt.

Mit der Reiseanmeldung/Buchungsbestätigung und der Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von € 260,- fällig, die Sie bitte an Herrn Remm auf das Konto IBAN: DE06590920004024053500 bei der Vereinigte Volksbank eG überweisen.Die Schlusszahlung ist bis spätestens 08.02.2016 auf das Konto von Herrn Remm zu leisten.

Die ausführlichen Reisebedigungen von EXO-TOURS können bei Herrn Remm jederzeit eingesehen werden.

Ich/wir buche(n) unter Anerkennung der allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters (siehe Rückseite) und erkenne(n) diese an.

Ort, Datum .................................................. Unterschrift Person A ................................................................................

Ort, Datum .................................................. Unterschrift Person B ................................................................................

Reiseveranstalter: EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much

Der Reiseveranstalter behält sich vor die Reise abzusagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis 30.09.2015 nicht erreicht sein.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Über die Vergabe entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung!

Anmeldeschluss: 30.09.2015Informationen und Buchung:TV Brebach GeschäftsstelleTel. 0681-874187 E-Mail: [email protected] auch unter www.tvbrebach.deoder beiHerr Sigurd Remm (Im Auftrag des TV Brebach)Finkenweg 48, 66130 SaarbrückenTelefon: 06893-6779Handy: 0171-4827096E-Mail: [email protected]

- als Vermittler -

1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstal-ters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Bu-chungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise an-geboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie überderen eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

3. Bezahlunga) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises max. EUR 260,00 pro Person zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Ver-anstalter zugesandt oder gegen Barzahlung bei dem Veranstalter unmittelbar ausgehändigt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.

4. LeistungsänderungenÄnderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Ge-währleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reise-veranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungena) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförde-rungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiser-höhungsgrund zu erklären.c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zu-rücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom ReisevertragDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-erklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Rei-severanstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, entstehen folgende Rücktrittskosten:1. Absage bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenlos. Es werden lediglich die für evtl. abgeschlossene Versicherungen fälligenVersicherungsprämien berechnet. Dies gilt für alle im Folgenden genannten Prozentsätze.2. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis3. Absage bis 45 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis4. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis5. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis6. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn 65% vom Reisepreis7. Späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 80% vom ReisepreisDem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveran-stalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu be-ziffern und zu belegen.

7. UmbuchungenEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben.

8. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus

Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig ver-hält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung er-langt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerzahlDer Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurück-treten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

11. Höhere Gewalt§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

12. Beschränkung der Haftung.Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungs-höchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammen-hang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reise-veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags-partners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Be-standteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum aus-geschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisati-onspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Obliegenheiten des Kundena) MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubs ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennenb) Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGBoder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.c) Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertre-tung des Veranstalters anzuzeigen.d) ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.e) SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach demvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhin-dert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveran-stalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Ver-trages zur Folge.

Reiseveranstalter: EXO-TOURS· Adamsweg 3 · 53804 Much · Telefon 02245-9156-0 · Telefax 02245-9156-25E-Mail [email protected]

Die vollständigen Bedingungen für Gruppenreisen können beim Vermittler Ihrer Reise eingesehen bzw. ausgehändigt werden.

AUSZUG AUS DEN BEDINGUNGEN FÜR GRUPPENREISEN