KENIA - EXO-TOURS · 2014-03-28 · 09. Tag, SA, 15.11.14: Tsavo West N.P. - Mombasa - Diani Beach...

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Weite Savannen und fasziniernde Tierwelt inkl. Badetagen am schönen Diani Beach K ENIA © paul hampton-fotolia.com © Bryan Busovicki-fotolia.com © Sandra van der Steen-fotolia.com © massimhokuto-fotolia.com © jamenpercy-fotolia.com 07.11.-18.11.2014 Anmeldung und Information bei: CHRIST TOURS Erlebnis- und Kulturreisen -als Vermittler - Peter Christ Eichenstraße 4, 55624 Rhaunen Telefon: 06544-9662 Telefax: 06544-9919248 CHRIST TOURS Erlebnis - und Kulturreisen

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Weite Savannen und fasziniernde Tierweltinkl. Badetagen am schönen Diani Beach

KENIA

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07.11.-18.11.2014

Anmeldung und Information bei:CHRIST TOURSErlebnis- und Kulturreisen -als Vermittler -Peter ChristEichenstraße 4, 55624 RhaunenTelefon: 06544-9662 Telefax: 06544-9919248

CHRIST TOURSErlebnis - und Kulturreisen

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Höhepunkte der Reise: Reise in die deutsche Vergangenheit – „Deutsch Ost-Afrika“ phantastische Tier- und Landschaftsaufnahmen, aber auch Einblicke in die Kultur der Masai Masai Mara, einer der bedeutendsten Nationalparks Ostafrikas die „Big Five“ in traumhafter Naturkulisse Besuch eines Masai Dorfes und einer Schule Blumenparadies am Lake Navaisha Bootsfahrt nach Crescent Island mit artenreicher Vogelwelt Amboseli Nationalpark mit seinen riesigen Elefantenherden phantastische Blicke auf den majestätischen Kilimanjaro, höchster Berg Afrikas Tsavo West Nationalpark mit den Mzima Quellen Badeaufenthalt in einem 5-Sterne Hotel am Indischen Ozean mit traumhaften Stränden und azurblauem Wasser

und azurblauem Wasser

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PROGRAMMABLAUF:01. Tag, FR, 07.11.14: Frankfurt - Addis AbebaAbends Linienfl ug mit Ethiopian Airlines von Frankfurt nach Addis Abeba. Nachtfl ug.

02. Tag, SA, 08.11.14: Addis Abeba - Nairobi Am frühen Morgen Ankunft in Addis Abeba und Anschlussfl ug mit Ethiopian Airlines nach Nairobi, der Hauptstadt von Kenia, wo Sie um die Mittagszeit landen. Nach der Pass- und Zollkontrolle und Einholung des Visums (USD 50,00 p.P. vor Ort) treffen Sie Ihren örtlichen deutschsprechenden Reiseleiter. Anschließend Transfer zu Ihrem Hotel und Zimmerverteilung. Der Nachmittag steht zur Erholung und Akklimatisierung zur freien Verfügung.Übernachtung: Southern Sun Mayfair Hotel http://www.tsogosunhotels.com/regional/pages/hotels-kenya.aspx

03. Tag, SO, 09.11.14: Nairobo - Masai Mara (F/M/A) 285km - ca. 5,5 Std. FahrtNach einem frühen Frühstück fahren Sie zum Masai Mara Nationalpark, der direkt an die tansanische Serengeti grenzt. Ähnlich wie die Serengeti ist auch die Masai Mara nur Kern eines viel größeren Landes, in dem die Tiere im jahreszeitlichen Wechsel zu geeigneten Weideplätzen wandern. Die Masai Mara zählt wegen des riesigen und vielfältigen Tierbestandes zu den bedeu-tensten Nationalparks Ostafrikas. Das Landschaftsbild des 1672 qkm großen Nationalparks wird von weiten Weidefl ächen, Savannen und Buschland mit vereinzelten Akazien geprägt und offeriert daher perfekte Möglichkeiten zur Beobachtung der reichlich vorhandenen Wildtiere. Mittags erreichen Sie Ihre Lodge und nehmen nach der Zimmerverteilung das Mittagessen ein. Anschlie-ßend unternehmen Sie eine geführte Wanderung in die nähere Umgebung, gefolgt von einer Safari zur Tierbeobachtung. Mit ein wenig Glück können Sie die Big Five entdecken, also Löwen, Leoparden, Elefanten, Büffel oder Nas-hörner. Aber auch weitere Raubkatzen, wie Geparden und Schakale sowie Giraffen und am Mara Fluss Krokodile und Flussferde sind hier beheimatet. Abendessen in der Lodge. Die Übernachtung erfolgt in luxuriösen Zelten mit privatem Bad.Übernachtung Sarova Mara Camphttp://www.sarovahotels.com/maracamp/accommodation.aspx

04. Tag, MO, 10.11.14: Masai Mara (F/M/A)Heute unternehmen Sie eine frühmorgendliche Pirschfahrt, um vor allem auch nachtaktive Tiere noch zu sehen. Rückkehr zur Lodge zum Frühstück. Anschlie-

ßend besuchen Sie ein traditionelles Massai Dorf, wo Sie einen Einblick in die Lebensweise dieses ursprünglich nomadisch lebenden Hirtenvolkes erhalten. Die Hütten (Boma) der Massai bestehen aus getrocknetem Kuhdung, Lehm und ein-zelnen Holzpfosten. In den Hütten brennt ständig ein kleines Feuer, das tagsüber zum Kochen dient und abends Wärme spendet. Nach dem Mittagessen in der Lodge besuchen Sie am Nachmittag eine lokale Schule. Anschließend erwartet Sie eine weitere Safari zur Tierbeobachtung und Fotopirsch. Abendessen in der Lodge.Übernachtung Sarova Mara Camphttp://www.sarovahotels.com/maracamp/accommodation.aspx

05. Tag, DI, 11.11.14: Masai Mara - Lake Naivasha (F/M/A) 250km - ca. 5 Std. FahrtNach einer Frühsafari am Morgen und dem Frühstück in der Lodge verlassen Sie den Masai Mara Nationalpark und fahren in nordöstlicher Richtung nach Naivasha. Die Stadt Naivasha hat ihren Namen vom gleichnamigen See, der der zweitgrößte der Süßwasserseen im Great Rift Valley ist. Das Rift Valley, der Ostafrikanische Graben, verläuft durch Kenia bis weit ins südliche Afrika. In die-ser geologisch interessanten Region haben sich zahlreiche Seen gebildet. Der 130 qkm große Navaisha See ist die Heimat einer vielfältigen Vogelwelt. Mehr als 300 verschiedene Vogelarten wurden hier gezählt, u.a. Ibisse, Adler, Rei-her, Marabus, Pelikane und Kormorane. Mittags Ankunft in Ihrer Lodge und ge-meinsames Mittagessen. Am Nachmittag erwartet Sie dann eine Bootsfahrt auf dem See mit Besuch der sichelförmigen Halbinsel Crescent Island, ein kleines privates Naturschutzgebiet mit artenreicher Vogelwelt und vielen Antilopen- und Gazellenarten, Giraffen und Hippos. Anschließend besuchen Sie eine nahege-legene Blumenfarm. Die malerische Landschaft, das angenehme Klima und die fruchtbaren Böden haben schon früh zahlreiche Farmer angezogen, die in dieser Region Blumen und Gemüse für den europäischen Markt züchten.

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Anschließend Rückkehr zu Ihrer Lodge, wo Sie auf einer Fahrradtour den weitläufigen, schönen Park des Resorts erkunden, in dem auch Wasserbüffel, Antilopen und Giraffen leben. Abendessen in der Lodge.Übernachtung Lake Naivasha Sopa Resorthttp://www.sopalodges.com/lake-naivasha-sopa-lodge/overview

06. Tag, MI, 12.11.14: Lake Naivasha - Amboseli Nationalpark (F/M/A) 350km - ca. 5,5 Std. FahrtNach dem Frühstück treten Sie Ihre Weiterfahrt in südlicher Richtung zum Am-boseli Nationalpark an. Ankunft um die Mittagszeit und Transfer zu Ihrer Lodge, wo Sie das Mittagessen einnehmen. Ihre Lodge liegt mitten im Nationalpark und bietet einen schönen Blick auf den Kilimanjaro, sofern er nicht von Wolken ver-deckt wird. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Wanderung, gefolgt von einer Safari im Amboseli Nationalpark. Der Park gehört zu einem der bekanntesten und interessantesten Tierschutzgebiete des Landes. Von hier kann man bereits den Kilimanjaro sehen, der zwar jenseits der Grenze in Tansania liegt, doch als majestätische Bergkulisse auch die kenianische Landschaft prägt. Der Park umfasst 392qkm und bietet einen überwältigen Reichtum an Tier- und Vogelar-ten. Berühmt ist er vor allem wegen seiner riesigen Elefantenherden, aber auch Löwen, Leoparden, Geparden, Giraffen, Büffel, Zebras, Gnus, Wasserböcke, Hyänen sowie zahlreiche Gazellen- und Antilopenarten sind hier beheimatet. Abendessen in der Lodge.Übernachtung Ol Tukai Lodge http://www.oltukailodge.com/

07. Tag, DO, 13.11.14: Amboseli Nationalpark (F/M/A)Am frühen Morgen starten Sie zu einer Frühsafari, bei der Sie bei gutem Wet-ter einen phantastischen Blick auf den majestätischen Kilimanjaro mit seiner schneebedeckten Gipfelkuppe genießen können. Zum Frühstück kehren Sie in die Lodge zurück. Am Vormittag besuchen Sie ein Masai Dorf, bevor Sie das Mit-tagessen wieder in der Lodge einnehmen. Der Nachmittag ist dann einer weiteren Pirschfahrt gewidmet. Neben der vielfältigen Tierwelt beeindruckt auch die ab-wechslungsreiche Landschaft, die aus offenen Savannen, lichtem Akazienwald, felsigem Dornbusch und üppig grünem Sumpfland besteht sowie aus dem meist ausgetrocknetem See, dem Lake Amboseli. Am Westrand des Reservates erhebt sich der Ol Doinyo Orok mit über 2760 Metern Höhe. Abendessen in der LodgeÜbernachtung Ol Tukai Lodge http://www.oltukailodge.com/

08. Tag, FR, 14.11.14: Amboseli N.P. - Tsavo West Nationalpark (F/M/A) 150km - 3 Std. FahrtNach dem Frühstück Weiterreise in südöstlicher Richtung zum Tsavo West Natio-nalpark. Aus Verwaltungsgründen wurde 1948 der Tasavo Nationalpark in Ost und West geteilt. Heute umfasst der Tsavo West Nationalpark eine Gesamtfläche von 9065 qkm und gehört somit schon allein zu den größten in Kenia. Der Tsavo West ist der landschaftlich abwechslungsreichere Teil des Tsavo Nationalparks. Er wird

von schroffen Bergketten und steinigen Lavagürteln im Norden, hügeliger Savan-nenlandschaft im mittleren Teil und dichten Galeriewäldern entlang der Wasserläufe durchzogen. Der ganzjährig wasserführende Tsavo River durchquert den Park im nördlichen Teil. Die Stromschnellen und das Quellbecken der Mzima Springs bieten Lebensraum für Krokodile, Flusspferde und Fische. Außerdem gibt es zahlreiche Elefanten, Zebraherden verschiedene Antilopen und Büffel in den unterschiedlichs-ten Landschaften zu bewundern. Nach der Ankunft unternehmen Sie zunächst ei-nen Spaziergang zur Vogelbeobachtung, bevor Sie das Mittagessen in Ihrer Lodge einnehmen. Am Nachmittag erwartet Sie dann eine Safari durch den Park, die Sie u.a. auch zu den Mzima Quellen führt. Abendessen in der Lodge. Vom Restaurant hat man einen Blick auf das Wasserloch, das von einer Vielzahl von Tieren besucht wird.Übernachtung Kilaguni Serena Lodge http://www.serenahotels.com/serenakilaguni/default-en.html

09. Tag, SA, 15.11.14: Tsavo West N.P. - Mombasa - Diani Beach (F/M/A)300km - ca. 5 Std. FahrtNach dem Frühstück Weiterfahrt in östlicher Richtung zur Küste des Indischen Ozeans nach Mombasa. Ihr wunderschönes 5-Sterne Hotel liegt am Strand von Diani, an Mombasas Südküste. Die Südküste Kenias ist geprägt durch Palmen gesäumte Strände mit azurblauem Wasser des Indischen Ozeans. Nach einem späten Mittagessen im Hotel steht der Rest des Tages zum Baden und Erholen in der traumhaften Anlage zur freien Verfügung. Abendessen im Hotel.Übernachtung Swahili Beach Hotel http://www.swahilibeach.com/index.html

10. Tag, SO, 16.11.14: Diani Beach (F/A)Dieser Tag steht zum Baden und Erholen im schönen Strandresort zur freien Ver-fügung. Abendessen im Hotel.Übernachtung Swahili Beach Hotel http://www.swahilibeach.com/index.html

11. Tag, MO, 17.11.14: Diani Beach (F/A)Ein weiterer Tag zum Baden und Erholen im Hotel oder am malerischen Strand des Indischen Ozeans. Abendessen im Hotel.Übernachtung Swahili Beach Hotel http://www.swahilibeach.com/index.html

12. Tag, DI, 18.11.14: Diani Beach - Mombasa - Addis Abeba - FrankfurtNachts Transfer zum Flughafen Mombasa und Rückflug mit Ethiopian Airlines über Addis Abeba nach Frankfurt. Ankunft in Frankfurt am späten Nachmittag und Ende dieser eindrucksvollen Reise.Evtl. Änderungen vorbehalten !

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REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNGohne Selbstbehaltbis 4.000 EUR 72 EURbis 5.000 EUR 76 EURPlus-PaketKranken-Unfall-Gepäck (2.000 EUR), Haftpfl icht und Beistandsleistungen27,50 EUR (gültig maximal für 15 Tage)

EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Linienfl üge mit Ethiopian Airlines der Touristenklasse, Bordverpfl egung nach Tageszeit- Flughafensteuern z.Zt. € 381,00 p.P. (Stand Jan. 2014)- Übernachtung in schönen 3, 4- und 5-Sterne Hotels/Lodges wie aufgeführt in Doppel- oder Einzelzimmern mit Dusche oder Bad/WC- Mahlzeiten gemäß Programmbeschreibung: tägliches Frühstück, 09 Abendessen, 07 Mittagessen- Transfers in privatem Bus in Nairobi und Mombasa mit deutsch- sprechender Reiseleitung- während der Safaris Transporte in allradgetriebenen Safarifahr zeugen mit deutschsprechenden Driver/Guides-- Während der Safari garantierte Fensterplätze- Mineralwasser während der Safaris (1 Liter p.P./ pro Tag)- Programm gemäß Beschreibung inkl. aller Eintrittsgelder- Safaris wie im Programm erwähnt- Besuch von Dörfern, Schulen, Blumenfarm, etc. gemäß Programm- Bootsfahrt, Crescent Island Tour und Fahrradtour in Naivasha- Eintrittsgebühren in allen Naturschutzgebieten - Versicherung der Flying Doctors (medizinische Erstver- sorgung und Rettungsfl ug ins nächste Krankenhaus)- Gepäckträgergebühren- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Trinkgelder für die Reiseleitung und die Fahrer- Visum für Kenia (USD 50,- p.P./s. sep. Hinweis)- persönliche Ausgaben und Getränke- Reiseversicherungen

Strecke Abfl ug Ankunft Flug Nr.

Frankfurt - Addis Abeba 21.35h 07.35h+1 ET 707

Addis Abeba - Nairobi 10.40h 12.40h ET 801

Mombasa - Addis Abeba 02.20h 06.35h ET 825

Addis Abeba - Frankfurt 10.40h 16.30h ET 706

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ET = Ethiopian Airlines+ = Ankunft am nächsten Tag

Flugübersicht

VISUMBESORGUNGFür diese Reise ist ein Visum notwendig, welches bei der Einreise nach Kenia am Flughafen Nairobi von den örtlichen Behörden ausgestellt wird. Die Visum-gebühr beträgt USD 50,- p.P. (Stand Jan. 2014). Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate nach Ausreisedatum gültig sein muss und mindestens 2 freie Seiten für die Visastempel aufwei-sen sollte. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass alle Vornamen im Reisepass mit den Vornamen auf der Anmeldung übereinstimmen.

Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reisever-anstalters EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much

Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren und Visumgebühren, bleiben vorbehalten.

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Reisetermin: 07.11.-18.11. 2014

Anmeldung und Information bei:CHRIST TOURS - als Vermittler - Erlebnis - und KulturreisenPeter ChristEichenstraße 4, 55624 RhaunenTelefon: 06544-9662 Telefax: 06544-9919248

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REISEPREIS€ 3.545,- pro Person im Doppelzimmer€ 495,- EinzelzimmerzuschlagMindestteilnehmerzahl: 11 Personen

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REISEANMELDUNG KENIA07.11.2014 - 18.11.2014

REISEPREIS Person A Person B€ 3.545,- pro Person im Doppelzimmer r r € 495,- Einzelzimmerzuschlag rMindestteilnehmerzahl 11 Personen

REISEVERSICHERUNG Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungund AuslandsreisekrankenversicherungIch wünsche den Abschluss einer:1. Reiserücktrittskostenversicherung r r2. Auslandsreisekrankenversicherung (Plus-Paket) r rBitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.

Information und Buchung beim Vermittler dieser ReiseCHRIST TOURSErlebnis- und KulturreisenPeter ChristEichenstraße 4, 55624 RhaunenTelefon: 06544-9662, Telefax: 06544-9919248

Person A Person B

Name laut Pass:.......................................................................... ................................................................................................

Vorname/en laut Pass:............................................................... ................................................................................................

Geb.-Datum:................................................................................ ................................................................................................

Straße:......................................................................................... ................................................................................................

PLZ und Ort:................................................................................ ................................................................................................

Telefon:........................................................................................ ................................................................................................

Reisepass gültig bis:.................................................................... ................................................................................................

Unterbringung im r Doppelzimmer r Einzelzimmer

Bei Buchung eines halben DZ werden wir uns bemühen, einen geeigneten Zimmerpartner für Sie zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls Ihr Zimmerpartner kurzfristig ausfällt.

Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung und einen Überweisungsvordruck für die Anzahlung in Höhe von € 250,00 pro Person zuzüglich Versicherung. Auch für die Schlusszahlung (19.09.2013 vor Abflug fällig), senden wir Ihnen ein vorgedrucktes Überweisungsformular. Es gelten die allgemeinen Buchungsbedingungen des Reiseveranstalters EXO-TOURS (siehe Rückseite). Bei Abschluss einer Reiseversicherung gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung, die ebenfalls eingesehen werden können.

Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese an.

Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir gemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem Reiseveranstalter wie für meine eigenen einstehen werde.

Ort, Datum ......................................................... Unterschrift .....................................................................................

Reiseveranstalter: EXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung!

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1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grund-lage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die je-weilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünftezu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglichzugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter unddessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zumGegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektroni-schen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. DieseEingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine ei-genen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner be-stimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung über-mitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginnerfolgt.

2. Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise ange-boten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie überderen eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Kon-sulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitrei-sender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligediplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dassder Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforder-liche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieserVorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Rei-severanstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

3. Bezahlunga) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aus-händigung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen. b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reise-preises max. EUR 260,00 pro Person zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein über-geben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterla-gen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandtoder gegen Barzahlung bei dem Veranstalter unmittelbar ausgehändigt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigenZahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.

4. LeistungsänderungenÄnderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kennt-nis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Rei-severtrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reise-veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. DerKunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistungoder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungena) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises ver-langen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten,der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betref-fende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhö-hungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- undWechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Zif-fer 5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhö-hungsgrund zu erklären.c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zu-rücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Ver-anstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem ge-genüber geltend zu machen.

6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom ReisevertragDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittser-klärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruchauf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder einFall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrun-gen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigunggewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen be-rücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgtberechnet:

Wenn im Angebot nicht anders ausgewiesen, entstehen folgende Rücktrittskosten:1. Absage bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenlos. Es werden lediglich die für evtl. abgeschlossene Versicherungen fäl-

ligen Versicherungsprämien berechnet. Dies gilt für alle im Folgenden genannten Prozentsätze.2. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis3. Absage bis 45 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis4. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis5. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis6. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn 65% vom Reisepreis7. Späterer Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 80% vom Reisepreis

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt keinoder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent-schädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Be-rücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkretzu beziffern und zu belegen.

7. UmbuchungenEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortesdes Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden den-noch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben.8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Grün-den, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er kei-nen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der erspartenAufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheblicheLeistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einerAbmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass diesofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf denReisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, dieer aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihmvon den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerzahlDer Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktre-ten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu wel-chem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss,angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat.Ein Rücktritt ist spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen un-verzüglich zurück.

11. Höhere Gewalt§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innereUnruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisever-anstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nachAbsatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehr-kosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten demReisenden zur Last.

12. Beschränkung der HaftungDie vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Rei-sepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beru-hen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Mög-licherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem MontrealerÜbereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Lei-stungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Aus-stellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen inder Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Rei-seleistungen des Reiseveranstalters sind.Der Reiseveranstalter haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausge-schriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations-pflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Obliegenheiten des Kundena) MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Un-terlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben.Ist eine Reiseleitung am Urlaubs ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitzzur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Lei-stungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfezu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennenb) Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGBoder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reise-veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe un-möglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch einbesonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.c) Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort undStelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in derRegel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlustbinnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, dieBeschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters an-zuzeigen.d) ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Ho-telgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.e) SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbe-sondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach demvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann frist-wahrend nur gegen über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kannder Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wordenist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oderGepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit demTag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den An-spruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fort-setzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Reiseveranstalter: · Adamsweg 3 · 53804 Much · Telefon 02245-9156-0 · Telefax 02245-9156-25E-Mail [email protected]

AUSZUG AUS DEN BEDINGUNGEN FÜR GRUPPENREISEN

Die vollständigen Bedingungen fü� r Gruppenreisen können beim Vermittler Ihrer Reise eingesehen bzw. ausgehändigt werden.

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