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Rentenratgeber für Frauen

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Rentenratgeber für Frauen

Inhaltsverzeichnis 3

Bei trags zei ten – Basis Ihrer spä te ren Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Was sind War te zei ten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Was sind Anrech nungs zei ten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Was sind Berück sich ti gungs zei ten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Was sind bei trags ge min derte Zei ten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Aus gleich nied ri ger Ver dienste vor 1992 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Gering fü gige Beschäf ti gung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Ren ten ver si che rung mit Auf sto ckungs op tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Arbeits ent gelt ab 155 EUR monat lich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Arbeits ent gelt unter 155 EUR monat lich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Über schrei ten der Gering fü gig keits grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Zusam men tref fen meh re rer Beschäf ti gun gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Meh rere Beschäf ti gun gen bei dem sel ben Arbeit ge ber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Gering fü gige Beschäf ti gung in Pri vat haus hal ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Arbeits ent gelt ab 155 EUR monat lich in Pri vat haus hal ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Arbeits ent gelt unter 155 EUR monat lich in Pri vat haus hal ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Arbei ten in der Gleit zone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Künst ler so zi al ver si che rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Was muss ich wis sen, wenn ich ver hei ra tet bin? . . . . . . . . . . . . . . . 22Ren ten split ting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Für das Ren ten split ting spricht: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Kritische Punkte des Ren ten split tings: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Kin der er zie hung: Auch ein Plus für Ihre per sön li che Rente . . . . . . . 25Wer den 12 oder 36 Monate aner kannt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Aus wir kun gen auf die Ren ten höhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Sie haben Kin der und wol len arbei ten, wir stär ken Ihnen den Rücken . . . . . . . . . . . . . 28Auf wer tung der Ren ten an wart schaf ten durch Kin der be rück sich ti gungs zei ten . . 28Höhere Rente durch Kin der er zie hung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Auch nicht er werbs tä tige Müt ter pro fi tie ren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Kin der er zie hung und Hin ter blie be nen rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Inhaltsverzeichnis

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Häus li che Pflege: Ein Ein satz, der sich dop pelt lohnt . . . . . . . . . . . 33Die Pfle ge kasse über nimmt die Bei träge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Bei träge für die Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Manch mal hilft nur noch eine sau bere Tren nung . . . . . . . . . . . . . . . 35Was pas siert eigent lich bei einer Schei dung mit den Ren ten an sprü chen? . . . . . . . . 35Rege lun gen im Hin ter blie be nen fall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Wel che Ren ten gibt es eigent lich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Erwerbs min de rungs rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Wann muss ich mich als Rent ne rin ren ten ver si chern? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Was muss ich wis sen, wenn ich keine aus rei chende Rente habe? . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Wer ist antrags be rech tigt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Was muss ich wis sen, wenn ich etwas zur Rente hin zu ver die nen möchte? . . . . . . . 43Rege lun gen bei Alters ren ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Rege lun gen bei Ren ten wegen ver min der ter Erwerbs fä hig keit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Reha geht vor Rente – aber was muss ich wis sen, wenn icherwerbs ge min dert bin bzw. in der Reha bi li ta tion? . . . . . . . . . . . . . 45Reha nur bei Erfolgs aus sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Vor aus set zun gen und Leis tun gen der Reha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Ren ten bei träge wäh rend der Reha bi li ta tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Ver min derte Erwerbs fä hig keit kann jeden tref fen . . . . . . . . . . . . . . 49Maß stab Leis tungs fä hig keit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Erwerbs min de rungs ren ten sind Zeit ren ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Zurech nungs zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51Ren ten wegen vol ler Erwerbs min de rung für behin derte Men schen . . . . . . . . . . . . . . 51

Alters rente für schwer be hin derte Men schen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Vor zei tig in den Ruhe stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Die Alters rente für Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

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In den Ruhe stand glei ten mit Alters teil zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Wel che Vor aus set zun gen muss ich für Alters teil zeit erfül len? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Arbeits los und ren ten ver si chert – wie geht das? . . . . . . . . . . . . . . 56Alters rente wegen Arbeits lo sig keit oder nach Alters teil zeit ar beit . . . . . . . . . . . . . . . . 56För der fä hig keit bleibt erhal ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr von 2012 bis 2029 (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Regelaltersrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Altersrente für besonders langjährig Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Altersrente für langjährig Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Altersrente für schwerbehinderte Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Vertrauensschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Hin ter blie be nen rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Wann gibt es die kleine, wann die große Wit wen rente? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Wei tere Ren ten bei des Tod des Ehe man nes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63Was pas siert mit der Wit wen rente nach Wie der hei rat? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64Die Erzie hungs rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66Ein kom mens an rech nung auf Hin ter blie be nen rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Wie wird Ein kom men ange rech net? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Zusätz li che Alters vor sorge – es lohnt sich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Wie funk tio niert die staat lich geför derte Alters vor sorge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Die Rieser-Förderung – Wann haben Sie Anspruch auf För de rung? . . . . . . . . . . . . . . . . 69Wel che staat li chen Zula gen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Was bringt die zusätzliche Alters vor sorge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71Bei träge für die zusätz li che Alters vor sorge sind steu er frei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72Wel che Anla gen wer den geför dert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79Sicher heit und Ver brau cher schutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80Die Vor teile der betrieb li chen Alters vor sorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80Wich tig für die betrieb li che Alters vor sorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

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Die zusätz li che Alters vor sorge: Tipps für alle Lebens la gen . . . . . . 83Wenn Sie in Aus bil dung sind oder Ihre Berufs tä tig keit star ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83Wenn Sie Teil zeit arbei ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84Wenn Sie gering fü gig beschäf tigt sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84Wenn Sie Ange hö rige pfle gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Wenn Sie Kin der erzie hen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Wenn Sie allein erzie hend sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86Wenn Sie nicht erwerbstätig sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Wenn Sie sich schei den las sen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Wenn Sie arbeits los sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88Wenn Sie Ihre Bei trags zah lun gen unter bre chen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88Wenn Sie Sozi al hilfe bekom men . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88Wenn Sie Witwe sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Wenn Sie in Alters teil zeit gehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89Wenn Sie bald in Rente gehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

Zehn Schritte zu Ihrer pri va ten Alters vor sorge . . . . . . . . . . . . . . . . 91

Glos sar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131Tabelle I – Ren ten recht li che Zei ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131Tabelle II – So viel Rente gibt es für Kin der er zie hung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133

Adres sen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134

Wei tere Pub li ka tio nen des Bun des mi nis te ri ums für Arbeitund Sozia les . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142

Bür ger te le fon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

Impres sum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

Vor wort 7

Liebe Leserin,

was kann, was muss ich tun, damit mein Lebensunterhalt auchim Alter gesichert ist? Nur wer sich diese Frage frühzeitig stellt,kann sich rechtzeitig wappnen.

Es ist richtig: Alle bekommen eine nach denselben Grundsätzenberechnete Rente. Und doch gibt es Unterschiede. Denn Frauentragen auch heute noch in der Regel die Hauptverantwortung inder Familie. Sie unterbrechen noch immer häufiger als Männer

ihre Erwerbstätigkeit oder arbeiten in Teilzeit, um parallel zu ihrer Arbeit die Erzie-hung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen zu übernehmen.

Für Mütter mit kleinen Kindern können Teilzeit- und Mini-Jobs zwar eine Chancesein, wieder in den Job einzusteigen. Aber viele Frauen würden gerne mehr arbeitenund dieses Mehr scheitert manchmal schlichtweg daran, dass die Kita zu frühschließt. Die Folge ist, dass diese Frauen im Schnitt weniger in die Rentenversiche-rung eingezahlt haben oder noch einzahlen. Noch schwieriger ist die Situation fürdiejenigen, die überhaupt keine Kinderbetreuung haben – sie können gar nicht arbeiten und zahlen damit auch keine Rentenbeiträge ein. Für sie steigt dadurchdas Armutsrisiko im Alter besonders.

Auch für Frauen ist es die beste Absicherung gegen (Alters-)Armut, wenn sie arbeitenkönnen. Für Gesellschaft und Wirtschaft muss es eine Selbstverständlichkeit werden,dass beides möglich ist: Job und Familie. Neben dieser gesellschaftlichen Normalitätgibt es zusätzlich handfeste wirtschaftliche Gründe: Unsere Gesellschaft wird älter.Stärker als zuvor sind wir auch auf erfahrene und gut ausgebildete Frauen angewie-sen. Und es ist doch fatal, wenn eine hoch qualifizierte Akademikerin oder eine gutausgebildete Fachkraft gerne arbeiten möchte und nur deshalb nicht arbeitenkann, weil die nötigen Rahmenbedingungen fehlen.

Wir müssen also die Voraussetzungen schaffen, dass Frauen solche Arbeitsstellenbekommen, die zu ihrer persönlichen Qualifikation passen. Dies gilt besonders fürFrauen, die nach einer Auszeit für die Familie, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung

Vorwort

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stehen. Sie müssen sich weiterbilden können, damit sie auf der Höhe der Zeit sindund ihr Wiedereinstieg gelingt. Und wir brauchen ein Arbeitsumfeld, das die Bedürfnisse der und des Einzelnen stärker in den Blick nimmt: Ein altersgerechterArbeitsplatz gehört ebenso dazu wie flexible Arbeitszeitmodelle und gute Betreu-ungsmöglichkeiten für Kinder.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass möglichst alle Frauen eine eigene unabhängigeAlterssicherung aufbauen. Deshalb werden zum Beispiel Kindererziehungs- oderPflegezeiten besonders berücksichtigt. Außerdem können Frauen, die geringfügigbeschäftigt sind, Rentenbeiträge aufstocken, um so weitere Leistungen der Renten-versicherung in Anspruch nehmen zu können. Auch die Hinterbliebenenversor-gung und das Rentensplitting sind wichtige Themen, wenn es um die Alterssiche-rung von Frauen geht.

Gleichgültig, in welcher Lebens- oder Erwerbssituation Sie sich befinden, sicher ist:Dieser Ratgeber wird Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zur Rente zu finden.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula von der LeyenBundesministerin für Arbeit und Soziales

Beitragszeiten – Basis Ihrer späteren Rente 9

Sich mit sei ner Alters vor sorge zu beschäf ti gen – das kann man nicht frühgenug. Denn Sie erhal ten mehr als nur die Gegen leis tung für Ihre ein ge zahl -ten Bei träge. Des halb erfah ren Sie in die ser Pub li ka tion zum Bei spiel auchmehr über die Aner ken nung von Kin der er zie hungs zei ten und häus li cher Pflege, über die Leis tun gen nach einer Schei dung oder im Todes fall Ihres Man nes, aber auch zur zusätz li chen Alters vor sorge.

Soll ten Sie danach noch Fra gen zu Ihrer Rente haben, dann rufen Sie doch unserBür ger te le fon zur Rente an – wir hel fen Ihnen gerne wei ter.

Wer sozi al ver si che rungs pflich tig arbei tet, zahlt Bei träge und bekommt dafür spä -ter eine Rente. Das ist eine Grund re gel der Ren ten ver si che rung. Doch das ist nichtder ein zige Weg. Neben der Erwerbs tä tig keit gibt es noch andere Mög lich kei ten,Ren ten an sprü che zu erwer ben.

Bei trags zei ten sind die wich tigs ten Zei ten für die spä tere Rente. Pflicht bei träge ent ste hen zum Bei spiel

durch ein Beschäftigungsverhältnis,

bei ver gleich bar Selb stän di gen, wenn sie im Wesent li chen und auf Dauer nurfür einen Arbeit ge ber tätig sind und im Zusam men hang mit ihrer Tätig keitkei nen sozi al ver si che rungs pflich ti gen Arbeit neh mer beschäf ti gen,

in Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug,

in der Kin der er zie hung (siehe auch Kapi tel „Kin der er zie hung: Auch ein Plusfür Ihre per sön li che Rente“) oder

bei einer nicht erwerbs mä ßi gen Pfle ge tä tig keit (ver glei che Kapi tel „Häus -li che Pflege: Ein Ein satz, der sich dop pelt lohnt“).

Bei trags zei ten –Basis Ihrer spä te ren Rente

10 Beitragszeiten – Basis Ihrer späteren Rente

Unab hän gig von der Verdiensthöhe sind Auszubildende und in anerkannten Werk-stätten tätige behinderte Menschen versicherungspflichtig. Einen Überblick überrentenrechtliche Zeiten finden Sie im Anhang in Tabelle I.

Aber die Pflicht ver si che rung ist nicht alles, denn es gibt auch frei wil lige Bei träge,die Sie pri vat in die gesetz li che Ren ten ver si che rung zah len kön nen. Dies ist grund -sätz lich immer dann mög lich, wenn Sie nicht bereits per Gesetz zur Zah lung ver -pflich tet sind (ver glei che Kapi tel „Zusätz li che Eigen vor sorge – es lohnt sich“ und„Die zusätz li che Eigen vor sorge: Tipps für alle Lebens la gen“).

Was sind Wartezeiten?

Um eine Rente beantragen zu können, müssen Sie – je nach Rentenart – eine bestimm-te Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Diese Ver-sicherungszeit wird Wartezeit genannt. Beitragszeiten zählen für alle Wartezeitenmit und helfen, einen frühestmöglichen Rentenanspruch verwirklichen zu können.

Die kos ten lose Infor ma ti ons bro schüre „Rat ge ber zur Rente“ des Bun des mi ni ste -rium für Arbeit und Sozia les infor miert umfas send über die gesetz li che Ren ten -ver si che rung.

Pflicht bei trags zei ten sind wichtig, wenn Sie besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen müssen, zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente,der Altersrente für Frauen oder der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit.

Die kos ten lose Infor ma ti ons bro schüre „Erwerbs min de rungs rente“ des Bun des-mi nis te ri ums für Arbeit und Sozia les infor miert detail liert über die ver schie de -nen Ren ten ar ten, wenn Sie erwerbs ge min dert oder berufs un fä hig sind.

Beitragszeiten – Basis Ihrer späteren Rente 11

Die Höhe Ihrer späteren Rente ist immer von Dauer und Höhe der Einzahlung ab-hängig. Die jährlichen Beiträge eines Durchschnittsverdieners (2010 beträgt dervorläufige Durchschnittsverdienst 32.003 EUR, der in den neuen Bundesländerndurch die Hochwertung der erzielten Verdienste auf „Westniveau“ bereits miteinem Verdienst in Höhe von rd. 26.918 EUR erreicht wird) ergeben für die Renteeinen so genannten Entgeltpunkt. Dieser Entgeltpunkt bringt zurzeit eine Monats-rente von 27,20 EUR in den alten und 24,13 EUR in den neuen Bundesländern.

Was sind Anrechnungszeiten?

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen können.

Dazu zählen zum Beispiel

Schulausbildung und Studium

einige Zeiten der Arbeitsunfähigkeit,

bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit (häufig ohne Leistungsbezug),

Schwangerschaft beziehungsweise Mutterschutz.

Zum Thema „Mut ter schutz ge setz“ hat das Bun des mi ni ste rium für Fami lien, Senio ren, Frauen und Jugend einen spe zi el len Leit fa den heraus ge ge ben.

Anrech nungs zei ten zäh len bei der War te zeit von 35 Jah ren (zum Bei spiel für die Alters rente für schwer be hin de rte Menschen) mit und kön nen sich posi tiv auf die

12 Beitragszeiten – Basis Ihrer späteren Rente

Bewer tung ande rer Zei ten aus wir ken. Bestimmte Schul zeiten (Fachschulzeiten)können Ihre Rente eben falls direkt erhöhen.

Was sind Berücksichtigungszeiten?

Durch die Berück sich ti gungs zei ten werden Versicherungslücken geschlossen, diedurch die Erziehung von Kindern bis zu deren 10. Lebensjahr entstehen. Im Zusam -men spiel mit sons ti gen Rege lun gen wir ken sie sich anspruchs be grün dend oder er-hö hend aus: So wer den sie auf die War te zeit von 35 Jah ren für vor ge zo gene Alters -ren ten (zum Bei spiel für die Alters rente an lang jäh rig Ver si cherte oder für schwer-be hin derte Menschen) ange rech net. Außer dem kön nen sie Ihren bereits erwor be -nen Anspruch auf eine Erwerbs min de rungs rente auf recht er hal ten. Berück sich -ti gungs zei ten füh ren zu einer güns ti ge ren Bewer tung der bei trags freien Zei ten.

Für die Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 31. März 1995 gab es Pfle ge be rück sich ti -gungs zei ten. Seit April 1995 wer den Zei ten der Pflege zu Pflicht bei trags zei ten inder gesetz li chen Ren ten ver si che rung.

Was sind beitragsgeminderte Zeiten?

Hier bei han delt es sich um Kalen der mo nate, die sowohl mit Bei trags zei ten als auchmit Anrech nungs zei ten belegt sind sowie um Zei ten der beruf lichen Aus bil dung.

Da die meis ten Ver si cher ten in der Aus bil dung sehr wenig ver dient haben, wollteder Gesetz ge ber auf die sem Weg einen Aus gleich schaf fen, damit sich die Lehr jahrever stärkt posi tiv auf die Rente aus wir ken.

Da jeder Monat für die spä tere Rente zählt, ach ten Sie im eige nen Inte resse darauf,dass diese Zei ten auch spe zi ell als beruf li che Aus bil dungs zei ten in Ihrem Ver si che -rungs ver lauf gespei chert sind. Wenn das noch nicht der Fall ist, soll ten Sie mitIhrem Ren ten ver si che rungs trä ger eine Kon ten klä rung durch füh ren und die nöti -

Beitragszeiten – Basis Ihrer späteren Rente 13

gen Nach weise (zum Bei spiel Lehr ver trag, Gesel len- oder Gehil fen brief, Arbeit -ge ber zeug nisse) ein rei chen.

Bei der Bewer tung der bei trags ge min der ten Zei ten wird ver gli chen, ob diese Zei tenals Bei trags zeit mit den erziel ten Arbeits ver diens ten oder als Anrech nungs zeitgüns ti ger anzu set zen sind.

Aus gleich niedriger Verdienste vor 1992

Es ist nicht von der Hand zu wei sen: Frauen haben meist weni ger ver dient als Män -ner, konn ten ent spre chend ihre Rente nicht im glei chen Maße erhö hen und wer dendes halb auch eine gerin gere Rente erzie len. Die ser Nach teil kann häu fig gemil dertwer den. Wenn Sie die War te zeit von 35 Jah ren (ein schließ lich der Berück sich ti -gungs zei ten) erreicht haben, wird Ihr per sön li cher Jah res durch schnitt ermit telt.Liegt er unter 75 Pro zent des Durch schnitts ver diens tes aller Ver si cher ten, wer dendiese Zei ten um 50 Pro zent auf ge wer tet – aller dings nicht über 75 Pro zent des all -ge mei nen Durch schnitts ver diens tes hinaus. Diese Auf wer tung bezieht sich abernur auf Zei ten vor 1992, in denen diese Grenze unter schrit ten wurde.

14 Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung

Viele Frauen wol len oder kön nen nicht Voll zeit arbei ten. Für sie ist einegering fü gige Beschäf ti gung beson ders inte res sant. Eine gering fü gig ent -lohnte Beschäf ti gung liegt vor, wenn das monat li che Arbeits ent gelt regel mä -ßig 400 EUR nicht über schrei tet.

Ren ten ver si che rung mit Aufstockungsoption

Bei einer gering fü gi gen Beschäf ti gung zahlt der Arbeit ge ber Pau schal bei träge von15 % des Arbeits ent gelts zur gesetz li chen Ren ten ver si che rung. Aus den vom Arbeit -ge ber zu zah len den pau scha len Bei trä gen erwach sen Ihnen bei der Ren ten be rech -nung Vor teile in Form eines Zuschlags an Ent gelt punk ten, aus dem wie derum in begrenz tem Umfang War te zeit mo nate ermit telt wer den. Aus einem Jahr gering -fügi ger Beschäf ti gung mit monat li chem Ent gelt von 400 EUR erge ben sich der zeit3,08 EUR monat li che Rente und vier Monate War te zeit.

Um eine Regelaltersrente zu erhalten, müssen Sie eine Wartezeit von fünf Jahren(60 Monate) erfüllen. Bei dieser Wartezeit werden Zeiten der rentenversicherungs-pflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit oder auch Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt.

Zum Thema „Geringfügige Beschäftigung“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine kostenlose Infobroschüre herausgegeben.

Gering fü gig Beschäf tigte, für die der Arbeit ge ber Pau schal bei träge zur gesetz-li chen Ren ten ver si che rung in Höhe von 15 % zahlt, haben die Mög lich keit, die senPau schal bei trag auf den vol len Pflicht bei trag zu ergän zen und damit Ansprü cheauf das volle Leis tungs spekt rum der Ren ten ver si che rung (Anspruch auf Reha bi li-ta tion, Rente wegen ver min der ter Erwerbs fähig keit, vor ge zo gene Alters ren ten,Ren ten be rech nung nach Min dest einkom men, Anspruch auf die För de rung nachder sog. Ries ter-Rente) zu erwer ben.

Geringfügige Beschäftigung 15

In dem Fall erhöht sich die monat li che Rente aus einem Jahr gering fü gi ger Beschäf -ti gung mit monat li chem Ent gelt von 400 EUR auf 4,08 EUR. Die ser Ver zicht auf diebeste hende Ver si che rungs frei heit muss gegen über dem Arbeit ge ber schrift lich erklärt wer den. Der Ver zicht gilt für die gesamte Dauer der gering fü gi gen Beschäf -ti gung und kann nicht wider ru fen werden. Erst mit Auf gabe der Beschäf ti gung ver liert der Ver zicht seine Wirkung. Der Arbeit ge ber ist ver pflich tet, seine Beschäf -tig ten über die Mög lich keit der Auf sto ckungs op tion zu unter rich ten.

Arbeits ent gelt ab 155 EUR monatlich

Die Arbeit neh me rin hat ledig lich die Dif fe renz zwi schen dem Pau schal beitrag desArbeit ge bers zum vol len Bei trag von 19,9 % zusätz lich auf zubrin gen (Dif fe renz 4,9 %).

Bei spiel:

Eine gering fü gig Beschäf tigte mit einem Ver dienst von 400 EUR im Monat hat somit einen zusätz li chen Bei trag von 19,60 EUR (4,9 % von 400 EUR) monat lich auf zu brin gen.

Arbeits ent gelt unter 155 EUR monatlich

Die gering fü gig Beschäf tigte mit einem gerin gen monat li chen Ent gelt unter 155 EURkann den Arbeit ge ber an teil eben falls ergän zen, sie hat jedoch einen Min dest -bei trag zu beach ten. Die Arbeit neh me rin zahlt somit die Dif fe renz zwi schen demPau schal bei trag des Arbeit ge bers und dem Min dest bei trag. Der Min dest bei trag er-rech net sich aus 19,9 % von 155 EUR, er beträgt also 30,85 EUR.

16 Geringfügige Beschäftigung

Bei spiel:

Bei einer gering fü gi gen Beschäf ti gung mit einem Monats verdienst von 50 EURzahlt der Arbeit ge ber 7,50 EUR (15 % von 50 EUR) und die Arbeit neh me rin einen Bei trag von 23,35 EUR (30,85 EUR abzüg lich 7,50 EUR).

Über schrei ten der Geringfügigkeitsgrenze

Über schrei tet das Arbeits ent gelt die Gering fü gig keits grenze von 400 EUR, so trittvom Tage des Über schrei tens an Ver si che rungs pflicht in allen Zwei gen der Sozi al -ver si che rung ein (im Bereich von 400,01 EUR bis 800 EUR gemäß den Rege lun genzur Gleit zone).

Zusammentreffen mehrerer Beschäftigungen

Meh rere gering fü gig ent lohnte Beschäf ti gun gen wer den zusam men ge rech net,ebenso gering fü gige Beschäf ti gun gen im gewerb li chen Bereich mit gering fü gi genBeschäf ti gun gen im Pri vat haus halt. Wird die Gering fü gig keits grenze von 400 EURüber schrit ten, tritt vom Tag des Über schrei tens an Ver si che rungs pflicht in allenZwei gen der Sozi al ver si che rung ein (im Bereich von 400,01 EUR bis 800 EUR gemäßden Rege lun gen zur Gleit zone).

Neben einer sozi al ver si che rungs pflich ti gen Haupt be schäf ti gung kann einegering fü gige Beschäf ti gung sozi al ver si che rungs frei aus ge übt wer den. Jede wei tere gering fü gige Beschäf ti gung wird mit der sozi al ver si che rungs pflich ti -gen Haupt be schäf ti gung zusam men ge rech net und unter fällt damit der vol lenSozi al ver si che rungs pflicht (Aus nahme: Arbeits lo sen ver si che rung).

Geringfügige Beschäftigung 17

In den Fäl len, in denen ein Sozi al ver si che rungs trä ger erst spä ter fest stellt, dass in-folge Zusam men rech nung die Gering fü gig keits grenze über schrit ten wird, tritt dieVer si che rungs pflicht erst ab dem Zeit punkt ein, zu dem diese Fest stel lung durchden Sozi al ver si che rungs trä ger gegen über der Arbeit neh me rin und Arbeit ge berdurch Bescheid mit ge teilt wurde.

Meh rere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

In den Fäl len, in denen eine Arbeit neh me rin bei dem sel ben Arbeit ge ber gleich -zei tig meh rere Beschäf ti gun gen aus übt, ist sozi al ver si che rungs recht lich ohneRück sicht auf die arbeits ver trag li che Gestal tung von einem ein heit li chen Be schäf -ti gungs ver hält nis aus zu ge hen.

Gering fü gige Beschäftigung in Privathaushalten

Eine gering fü gige Beschäf ti gung in Pri vat haus hal ten liegt dann vor, wenn die Be-schäf ti gung durch einen Pri vat haus halt begrün det wird und gewöhn lich voneinem Mit glied des Haus hal tes aus ge führt wer den kann. Das monat li che Arbeits -ent gelt aus die ser Beschäf ti gung darf regel mä ßig im Monat 400 EUR nicht über -schrei ten.

Für Dienst leis tun gen im Pri vat haus halt gel ten prin zi pi ell gerin gere Bei trags sätzeals bei einer gering fü gi gen Beschäf ti gung im gewerb li chen Bereich.

Der Arbeit ge ber zahlt für gering fü gig Beschäf tigte in Pri vat haus hal ten Pau schal -bei träge in Höhe von 5 % des Arbeits ent gelts zur gesetz li chen Ren ten ver si che rung.Auch aus die ser Bei trags ent rich tung ent ste hen Ihnen bei der Ren ten be rech nungVor teile in Form eines Zuschlags an Ent gelt punk ten, aus dem wie derum in begrenz -tem Umfang War te zeit mo nate ermit telt wer den. Aus einem Jahr gering fü gi ger Be-schäf ti gung im Pri vat haus halt mit monat li chem Ent gelt von 400 EUR erge ben sichder zeit 1,04 EUR monat li che Rente und zwei Monate War te zeit.

18 Geringfügige Beschäftigung

Gering fü gig Beschäf tigte, für die der Arbeit ge ber Pau schal bei träge zur gesetz -lichen Ren ten ver si che rung in Höhe von 5 % zahlt, haben die Mög lich keit, die sen Pau schal bei trag auf den vol len Pflicht bei trag zu ergän zen und damit Ansprü cheauf das volle Leis tungs spekt rum der Ren ten ver si che rung zu erwer ben.

Arbeits ent gelt ab 155 EUR monat lich in Pri vat haus hal ten

Die Arbeit neh me rin hat die Dif fe renz zwi schen dem Pau schal bei trag des Arbeit-ge bers zum vol len Bei trag von 19,9 % zusätz lich auf zu brin gen (Dif fe renz 14,9 %).

Teilzeitbeschäftigte in Deutschland1

FrauenMänner

1 Es werden nur die Beschäftigten erfasst, die mindestens 15 Stunden und mehr wöchentlich sozialver-sicherungspflichtig beschäftigt sind.

2 Vorläufige Ergebnisse Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, Stand: 30.06.2006

3.208.239

469.379 544.674

3.365.288 3.497.187

604.128

3.602.890

638.498

3.631.670

651.394

3.648.006

652.853

3.695.919

656.386

3.808.386

721.328

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Geringfügige Beschäftigung 19

Bei spiel: Eine gering fü gig Beschäf tigte im Pri vat haus halt mit einem Ver dienst von400 EUR im Monat hat somit einen zusätz li chen Bei trag von monat lich 59,60 EUR(14,9 % von 400 EUR) auf zu brin gen.

Arbeits ent gelt unter 155 EUR monat lich in Pri vat haus hal ten

Die gering fü gig Beschäf tigte mit einem monat li chen Ent gelt unter 155 EUR kannden Arbeit ge ber an teil eben falls ergän zen, sie hat jedoch einen Min dest bei trag zubeach ten. Die Arbeit neh me rin zahlt somit die Dif fe renz zwi schen dem Pau schal-bei trag des Arbeit ge bers und dem Min dest bei trag. Der Min dest bei trag errech netsich aus 19,9 % von 155 EUR, er beträgt also 30,85 EUR.

Bei spiel:

Bei einer Beschäf ti gung im Pri vat haus halt mit einem Monatsver dienst von 50 EURzahlt der Arbeit ge ber 2,50 EUR (5 % von 50 EUR) und die Arbeit neh me rin einen Bei -trag von 28,35 EUR (30,85 EUR abzüg lich 2,50 EUR).

Arbei ten in der Gleit zone

Sie ver die nen mehr als 400 EUR aber weni ger als 800 EUR? Für Arbeits ent gelte ober -halb von 400 EUR und bis zur Grenze von 800 EUR wird eine so genannte Gleit zone(Pro gres si ons zone) ein ge führt. Arbeits ent gelte inner halb der Gleit zone (400,01 EURbis 800,00 EUR) unter lie gen der Ver si che rungs pflicht in allen Zwei gen der Sozi al -ver si che rung.

In der Gleit zone wird der Bei trags be mes sung ein redu zier tes bei trags pflich ti ges Arbeits ent gelt zugrunde gelegt. Sie kön nen hie rauf ver zich ten und den Bei trag zurRen ten ver si che rung ent spre chend sei nem tat säch lichen Arbeits ent gelt zah len underwer ben damit höhere Ren ten an wart schaf ten. Die sen Ver zicht müs sen Sie gegen -über Ihrem Arbeit ge ber schrift lich erklä ren.

20 Geringfügige Beschäftigung

Der Arbeitgeber zahlt für das gesamte Arbeitsentgelt grundsätzlich den vollen Arbeitgeberanteil ein, d. h., er trägt die Hälfte des – je nach Höhe der Beiträge zurgesetzlichen Krankenversicherung individuell verschiedenen – Gesamtsozialver-sicherungsbeitrages (z. Z. durchschnittlich rund 20 %).

Der von der Arbeitnehmerin zu zahlende Beitrag steigt linear von rund 9 % am Anfang der Gleitzone bis zum vollen Arbeitnehmeranteil, d.h. bis zur Hälfte des individuellen Gesamtsozialversicherungsbeitrages, an.

Gesamt

Frauen mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren

Keine ErwerbstätigkeitTeilzeit (Selbsteinschätzung)Vollzeit (Selbsteinschätzung)

31% 27%

25%

44%

17%

40%

41% 45%

40%

38%

22%

22%

38%

37% 28%

15%

39%

44%

19%

58%

23%

11%

53%

34%

Ein Kind Zwei Kinder Drei undmehr Kinder

Erwerbstätige Mütter – Vollzeitarbeit ist die Ausnahme.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus, Stand: 1999/2005

1999 2005 1999 2005 1999 2005 1999 2005

Künstlersozialversicherung 21

Eine wei tere Mög lich keit, sich sozi al ver si che rungs pflich tig abzu si chern, be-steht für selbständige Künst le rin nen und Pub li zis tin nen über die Künst ler -so zi al ver siche rung, wenn ihr Ein kom men aus dieser Tätigkeit über 3.900 EURjähr lich liegt. Für Berufsanfängerinnen gelten Ausnahmen.

Ziel ist es, dass selbstständige Künst le rin nen und Publizistinnen sozia len Schutz in dergesetz li chen Ren ten-, Kran ken- und Pfle ge ver si che rung erhal ten. Wie Arbeit neh me r-in nen zah len sie nur die Hälfte der Ver si che rungs bei träge, die andere Hälfte wirdüber die Künstlersozialabgabe der Verwerter und einen Bundeszuschuss finanziert.

Auch die in der Künst ler so zi al ver si che rung abge si cher ten Künst le rin nen und Pub -li zis tin nen haben einen Anspruch auf Zula gen för de rung für eine pri vate Alters vor -sorge.

Nähere Information zur Künstlersozialversicherung finden Sie im Internet unterwww.kuenstlersozialkasse.de

Künstlersozialversicherung

22 Was muss ich wissen, wenn ich verheiratet bin?

Was muss ich wissen, wenn ich verheiratet bin?

Män ner und Frauen sind gleich be rech tigt – so steht es in Art. 3 des Grund ge -set zes. Und wei ter: Der Staat för dert die tat säch li che Durch set zung der Gleich -be rech ti gung von Frauen und Män nern und wirkt auf die Besei ti gung beste -hen der Nach teile hin.

Das ist rich tig und gilt ebenso für die Rente. Denn auch heute gibt es immernoch Unter schiede beim Gehalt und in den Erwerbs bio gra fien von Män nernund Frauen. Ent spre chend unter schied lich hoch sind die wäh rend einer Eheerwor be nen Ren ten an sprü che, meist zuguns ten der Män ner. Um Partnern dieMöglichkeit zu eröffnen, erworbene Rentenansprüche gleichmäßig aufzutei-len, wurde das Rentensplitting eingeführt.

Ren ten split ting

Jüngere Paare haben die Möglichkeit, statt einer Hinterbliebenenversorgung dasRentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Das geht,

wenn Ihre Ehe ent we der nach dem 31.12.2001 geschlos sen wurde

oder, wenn Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und Sie und Ihr Ehepart-ner nach dem 1.1.1962 geboren wurden.

Bitte beachten Sie: Entscheiden Sie sich für ein Rentensplitting, können Sie keineHinterbliebenenrente erhalten. Beide Ansprüche schließen einander aus.

Sind Sie und Ihr Ehe part ner ein ver stan den, kön nen die in der Ehe zeit erwor be nenRen ten an wart schaf ten part ner schaft lich geteilt wer den. Durch das Ren ten split tingsoll die eigen stän dige Alters si che rung der Frauen gestärkt wer den. Die Wir kungdie ser Tei lung tritt schon zu Leb zei ten bei der Ehe gat ten ein. Näm lich dann, wenn

Was muss ich wissen, wenn ich verheiratet bin? 23

auch der zweite Ehe part ner in Rente geht oder der andere min des tens die Regel-altersgrenze erreicht hat. Wenn ein Part ner vor der Erfül lung der genann ten Vor -aus set zun gen ver stor ben ist, dann kann der über le bende Ehe gatte wäh len, ob ereine Hin ter blie be nen rente bezie hen oder das Ren ten split ting erklä ren will.

Voraus set zung für ein Split ting sind sowohl bei Ihnen als auch bei Ihrem Mann 25 Jahre mit ren ten recht li chen Zei ten (ein schließ lich Kin der be rück sich ti gungs -zei ten).

Für ein Ren ten split ting kön nen sich auch Part ner einer ein ge tra ge nen Lebens part -ner schaft ent schei den.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, dennRentensplitting ist eine sehr persönliche Entscheidung mit Vor- und Nachteilen.

Für das Rentensplitting spricht:

Der über tra gene Teil geht auch nicht ver lo ren, wenn Sie wie der hei ra ten.

Eige nes Ein kom men wird nicht – wie bei einer Hin ter blie be nen rente – ange -rech net.

Wenn bereits ein Part ner ver stor ben ist, kann der über le bende Ehegatte bestimmen, ob er entweder zunächst (Frist beachten) eine Hinterbliebenen-rente beziehen möchte und das Rentensplitting erst zu einem späteren Zeit-punkt durchführen will, oder ob er sich gleich und dauerhaft für das Splittingoder die Hinterbliebenenrente entscheidet. Der Hinterbliebene kann also dieRentenart und den Zeitpunkt wählen. Nach einer Witwenrentenabfindungist das Rentensplitting nicht mehr möglich.

24 Was muss ich wissen, wenn ich verheiratet bin?

Kritische Punkte des Rentensplittings:

Der Ausgleich beim Rentensplitting bezieht sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung. Weitere Alterseinkünfte werden – anders als beim Versorgungsausgleich – nicht einbezogen.

Die Wirkung des Rentensplittings setzt oft erst nach vielen Jahren ein.

Beim Rentensplitting müssen Sie eine Annahme treffen, wer von Ihnen beiden zuerst verstirbt.

Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente 25

Viele Frauen ent schei den sich, Kin der zu erzie hen, statt berufs tä tig zu seinoder zumin dest ihre Berufs tä tig keit für die Kin der er zie hung zu unter bre chenoder ein zu schrän ken. Das bedeu tet aber nicht, dass diese Zei ten auto ma tischAus fall zei ten sind. Damit die Lücken in Ihrem Ver si che rungs konto nicht zu groß wer den, gibt es einen Aus gleich in der Rente. So kön nen Sie unter Umstän den einen Ren ten an spruch ohne eigene Bei träge erwer ben – bei Bedarf auch eine Reha.

Zei ten der Kin der er zie hung füh ren für Müt ter oder Väter in der gesetz lichen Ren ten ver si che rung zur Ver si che rungs pflicht, wenn sie ihr Kind in Deutsch land erzie hen und dort mit ihm leben. Die Ren ten bei träge dafür zahlt der Bund aus Steu er mit teln.

Ori en tie rungs wert für die Höhe der Bei träge ist der Durch schnitts ver dienst allerVer si cher ten. Der liegt 2010 bei 32.003 EUR. Für Ihre Ren ten an wart schaft bedeu tetdies, dass Ihnen für jedes Jahr Kin der er zie hungs zeit ein Ent gelt punkt gut ge schrie -ben wird.

Das BMFSF hat die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ zur weitergehendenInformation herausgegeben.

Neben den leib li chen Eltern kön nen unter bestimm ten Bedin gun gen zum Bei spielauch Adop tiv-, Stief- oder Pfle ge el tern Kin der er zie hungs zei ten erhal ten. Als Groß-el tern oder Ver wandte kön nen Sie Kin der er zie hungs zeiten gel tend machen, wennzwi schen Ihnen und dem Kind ein auf Dauer ange leg tes Pfle ge ver hält nis mit häus-li cher Gemein schaft besteht. Ein Obhuts- und Pfle ge ver hält nis zwi schen den leib -lichen Eltern und Ihrem Kind darf nicht beste hen.

Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente

26 Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten nicht angerechnet bei

Beamten, Pensionären, Richtern oder Soldaten,

Beziehern einer Altersrente oder

anderen Personen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Die Kin der er zie hungs zeit wird nur einem Eltern teil zuge ord net – dem je ni gen, derdas Kind über wie gend erzo gen hat. Erzie hen Mut ter und Vater ihr Kind gemein -sam, erhält grund sätz lich die Mut ter die Kin der erzie hungs zeit. Soll der Vater dieKin der er zie hungs zeit erhal ten, müs sen beide Elternteile für die Zukunft eine über -ein stim mende gemein same Erklä rung abge ben. So können Sie z. B. die Erzie hungs -zei ten auch zwi schen sich auf tei len.

Wer den 12 oder 36 Monate anerkannt?

Bei Gebur ten vor 1992 beträgt die Kin der er zie hungs zeit ein Jahr, bei Gebur ten ab1992 drei Jahre.

Die Kin der er zie hungs zeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes undendet 36 Monate spä ter, bei Gebur ten vor dem 1. Januar 1992 nach zwölf Mona ten.

Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente 27

Bei spiel:

Geburt Ihres Kindes: 8. Juni 2005Kindererziehungszeit: 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2008Geburt Ihres Kindes: 8. Juni 1989Kindererziehungszeit: 1. Juli 1989 bis 30. Juni 1990

Erzie hen Sie gleich zei tig meh rere Kin der (das ist zum Bei spiel bei Mehr lings ge bur -ten der Fall, oder wenn wäh rend einer Erzie hungs zeit ein wei te res Kind gebo ren,adop tiert oder in Pflege genom men wird), ver län gert sich die Kin der er zie hungs zeitum die Zeit, in der Sie gleich zei tig meh rere Kin der erzo gen haben.

Bei spiel:

Geburt Ihres ersten Kindes: 17.April 2002Kindererziehungszeit: 1. Mai 2002 bis 30. April 2005Geburt Ihres zweiten Kindes: 2. Januar 2004Kindererziehungszeit: 1. Februar 2004 bis 31. Januar 2007Verlängerungszeit: 1. Februar 2007 bis 30. April 2008

Stirbt ein Elternteil während der Kindererziehungszeit, geht der Rest dieser Zeit aufden Überlebenden über.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Für Kindererziehungszeiten bekommen Sie Entgeltpunkte, das heißt: sie wirkensich direkt auf die Rentenhöhe aus. Wie hoch der Rentenzuwachs pro Kind ist, können Sie der Tabelle II im Anhang entnehmen.

28 Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente

Sie haben Kinder und wollen arbeiten, wir stärken Ihnen den Rücken

Kin der und Arbeit unter einen Hut zu brin gen ist nicht ein fach. Den noch: EinigeFrauen wol len nicht auf ihren Beruf ver zich ten, andere kön nen nicht. Aber Sie pro fi -tie ren davon nicht nur sofort durch den Ver dienst, wenn Sie wäh rend der Kin der er zie hungs zeit wei ter arbei ten; son dern auch spä ter bei Ihrer Rente. Denn dannwer den die Ent gelt punkte für die Kin der er zie hung und die Ent gelt punkte aus IhrerBeschäf ti gung addiert. Das geht jedoch höchs tens bis zur Bei trags be mes sungs -grenze, die 2010 bei 66.000 EUR in den alten und 55.800 EUR in den neuen Bun des -län dern liegt.

Sie müs sen Fol gen des dabei beach ten: Die Kin der er zie hungs zeit wird renten recht -lich wie eine so genannte Pflicht bei trags zeit auf grund einer Erwerbs tä tig keit behan delt. Das heißt, Sie bekom men für die Kin der er ziehungs zeit nur dann eineRente, wenn Sie auch die all ge meine War te zeit (das sind min des tens 60 Kalen der -mo nate) erfüllt haben. Allein durch Kinder er zie hung tun Sie das jedoch bereits,wenn Sie meh rere Kin der erziehen. Andern falls kön nen Sie, wenn Sie keine wei te -ren Bei trags zei ten vor wei sen kön nen, zusätz lich frei wil lige Bei träge leis ten. Dabeigenü gen Min dest bei träge von zur Zeit monat lich 79,60 EUR.

Auf wer tung der Rentenanwartschaften durch Kin der be rück-sich ti gungs zei ten

Die Ren ten an wart schaf ten, die Sie im Anschluss an die drei jäh rige bzw. ein jäh rigeKin der er zie hungs zeit erwer ben, kön nen ab 1992 auf ge wer tet wer den. Und zwar biszum 10. Lebens jahr des Kin des. Diese Zei ten nennt man Kin der be rück sich ti gungs -zei ten. Hier zählt die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburts tag des Kin des. WennSie zeit gleich meh rere Kin der erzie hen, endet die Berück sich ti gungs zeit zehn Jahrenach der Geburt Ihres jüngs ten Kin des. Bei Gebur ten ab dem 1. Januar 1992 sind dieers ten drei Jahre zugleich Kin der er zie hungs zei ten.

Auf ge wer tet wer den Ihre Ren ten an wart schaf ten grund sätz lich dann, wenn Sienach dem drit ten Lebens jahr des Kin des wie der erwerbs tä tig sind. Tat sa che ist: Die

Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente 29

meis ten Müt ter stei gen nach der Erzie hungs pause nicht wie der Voll zeit ins Arbeits -le ben ein, son dern arbei ten Teil zeit und ver die nen damit unter durch schnitt lich.

Bei spiel:

Geburt Ihres Kindes: 5. September 2004Kinderberücksichtigungszeit: 5. September 2004 bis 4. September 2014

Für Kin der be rück sich ti gungs zei ten gel ten die sel ben Vor aus set zun gen wie für dieAnrech nung einer Kin der er zie hungs zeit. Sie müs sen wäh rend des gesam ten Zeit -raums, der als Berück sich ti gungs zeit ange rech net wer den soll, vor lie gen.

Endet die Erzie hung inner halb der ers ten zehn Jahre (wenn zum Bei spiel das Kindstirbt), geht zu die sem Zeit punkt auch die Berück sich ti gungs zeit zu Ende. Haben Sieinner halb des Zehn jah res zeit raums meh rere Kin der gleich zei tig erzo gen, dau ertdie Berück sich ti gungs zeit von der Geburt des ältes ten Kin des bis zur Voll en dungdes zehn ten Lebens jah res des jüngs ten Kin des.

Bei Mehr lings ge bur ten wird die Kin der be rück sich ti gungs zeit nur ein mal aner -kannt. Lie gen zwi schen der Geburt Ihrer Kin der mehr als zehn Jahre, beginnt mitjeder Geburt des Kin des eine neue Kin der be rück sich ti gungs zeit und endet zumZeit punkt der Voll en dung des zehn ten Lebens jah res des jüngs ten Kin des.

Kin der be rück sich ti gungs zei ten kann nur der Eltern teil erhal ten, dem auch die Kin der er zie hungs zeit zuge ord net wor den ist.

Höhere Rente durch Kindererziehung

Teil zeit bedeu tet nicht nur weni ger Ver dienst heute, Teil zeit bedeu tet auch gerin -gere Rente mor gen. Um diese Aus wir kun gen auf Ihre Rente abzu mil dern, wer denIhre Ren ten an wart schaf ten auf ge wer tet. Und zwar so: Wenn Sie ab dem vier ten

30 Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente

Lebens jahr des Kin des erwerbs tä tig sind, aber unter durch schnitt lich ver die nen,wer den Ihre Ren ten bei träge in die ser Zeit um 50 % auf maxi mal 100 % des Durch -schnitts ein kom mens (brutto monatlich 2.666,92 EUR) auf ge wer tet.

Bei spiel:

Eine Frau mit einem Kind nimmt drei Jahre nach der Geburt eine Halbtagsstelle alsBürokauffrau an, mit der sie die Hälfte eines Durchschnittseinkommens verdient.Bei einer Rentenberechnung werden die ersten drei Jahre als Kindererziehungszei-ten berücksichtigt. Hierfür würde sie derzeit 81,60 EUR mehr Rente im Monat erhal-ten. Die sieben Jahre Teilzeittätigkeit in der Kinderberücksichtigungszeit wird um50 % aufgewertet. Hierdurch kommen noch einmal 47,60 EUR dazu. Insgesamtbringt ihr die Erziehung des Kindes bei der Rente derzeit monatlich rund 129,20 EURmehr.

Auch nichterwerbstätige Mütter profitieren

Aber auch Müt ter, die nicht erwerbs tä tig sind, pro fi tie ren. Wenn Sie meh rere Kin -der gleich zei tig erzie hen und des halb nicht oder zeit weise nicht arbei ten kön nen,gehen Sie nach Abschluss der Kin der er zie hungs zei ten bei der Rente künf tig nichtmehr leer aus. Solange min des tens zwei Ihrer Kin der jün ger als zehn Jahre sind, bekom men Sie für diese Zeit eine Gut schrift auf Ihrem Ren ten konto. Drei Jahreeiner sol chen Mehr fach er zie hung brin gen zusätz lich für die Rente so viel wie einJahr Berufs tä tig keit mit durch schnitt li chem Ein kom men. Auch diese För de rung giltfür Kin der be rück sich ti gungs zei ten ab 1992.

Bei spiel:

Eine Frau hat drei Kin der. Sie kamen jeweils im Abstand von vier Jah ren auf dieWelt. Als das jüngste Kind drei Jahre alt ist, arbeitet die Mut ter wie der als teil zeit be schäf tigte Buch hal te rin. Sie ver dient 40 % des Durch schnitts ein kom mens.

Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente 31

Als Kin der be rück sich ti gungs zeit wer den ins ge samt 18 Jahre aner kannt. Davon wer den für neun Jahre Kin der er zie hungs zei ten mit einem Ren ten ertrag von rund245 EUR aner kannt. Zusätz lich wer den vier Jahre wegen der Erzie hung zweier Kin der unter zehn Jah ren mit rund 36 EUR bei der Rente geför dert. Dazu kommennoch weitere vier Jahre der Erwerbs tä tig keit, die um 50 % auf ge wer tet wer den. Diesbringt ihr wei tere 22 EUR Rente. Für ihre Rente bringt die Erzie hung ihrer Kin deralso ins ge samt monat lich rund 303 EUR mehr.

Wenn Sie Kin der erzie hen, wer den Sie auch bei der zusätz li chen Alters vor sorgebeson ders geför dert. Wie das geht, steht im Kapi tel: „Zusätz li che Alters vor sorge– es lohnt sich“ und „Die zusätz li che Alters vorsorge: Tipps für alle Lebens la gen“

Kin der er zie hung und Hin ter blie be nen rente

Auch das Hin ter blie be nen recht wurde moder ni siert. Kern ge danke der Neu re ge -lung ist, vor allem die Frauen im Alter zu unter stüt zen, die Kin der erzo gen haben.Kin der er zie hung wird mit Zuschlä gen bedacht. Künf tig erhal ten Sie für Ihr ers tesKind einen monat li chen Zuschlag in Höhe von zwei Ent gelt punk ten. Für jedes wei -tere Kind bekom men Sie jeweils einen Ent gelt punkt (Ein Ent gelt punkt ent sprichtder zeit einem monat li chen Renten er trag von 27,20 EUR im Wes ten und 24,13 EURim Osten). Die Hinter blie be nen rente wird von 60 v.H. auf 55 v.H. abge senkt.

Diese Ände run gen gel ten aber nur für Ehen, die nach dem 01.01.2002 geschlos senwur den und für Paare, in denen beide Part ner zu die sem Zeit punkt noch nicht 40 Jahre alt waren.

32 Kindererziehung: Auch ein Plus für Ihre persönliche Rente

Übri gens:

Wenn Sie zusätz li ches Ein kom men haben, wird die ses auf Ihre Hin ter blie be nen -rente ange rech net. Das galt bis her nur für zusätz li ches Erwerbs ein kom men undErwerbs er satz ein kom men; dies gilt künf tig bei jün ge ren Ehe leu ten grund sätz -lich für alle Ein kunfts ar ten – auch für Ein kom men aus Ver mö gen. Die zusätz li -che, geför derte Alters vor sorge ist aller dings von der Ein kom mens an rech nungaus ge nom men.

Häusliche Pflege: Ein Einsatz, der sich doppelt lohnt 33

Pflege ist weib lich – immer noch sind es über wie gend Ehe frauen, Müt ter,Schwie ger töch ter und Töch ter, die sich um Pfle ge be dürf tige zu Hause küm -mern. Und inten sive Pflege bedeu tet oft mals das Ende von Voll zeit tä tig keit,manch mal ver langt sie auch 24 Stun den Ein satz, jeden Tag. An erwerbs mäßigeArbeit ist dann gar nicht mehr zu den ken mit den ent spre chen den Aus wir kun -gen für Ihre spä tere Rente.

Daher gilt: Wenn Sie sich um einen pfle ge be dürf ti gen Fami li en an ge hö ri gen küm -mern (nicht erwerbs mä ßig), wer den Sie hier bei vom Staat unter stützt. Vor allemdann, wenn Sie ein pfle ge be dürf ti ges Kind erzie hen. Hier sind die Aus wir kun genauf Ihre spä tere Rente beson ders deut lich. Denn mit einem pfle ge be dürf ti gen Kindhaben Sie meist schon sehr früh keine Gele gen heit mehr, voll oder zeit weise er-werbs tä tig zu sein.

Die Pfle ge kasse über nimmt die Bei träge

Die Rege lung sieht fol gen der ma ßen aus: Wenn Sie ein pfle ge be dürf ti ges Fami li en -mit glied (die Pfle ge be dürf tig keit muss durch den Medi zi ni schen Dienst der Kran -ken kas sen (MDK) aner kannt sein) pro Woche min des tens 14 Stun den häus lich pfle -gen, sind Sie damit pflicht ver si chert. Jedoch nur, wenn Sie dies nicht erwerbs mä ßigtun und wenn sie neben der Pflege höchs tens 30 Stun den in der Woche berufs tä tigsind. Ihre Bei träge zur Renten ver si che rung über nimmt die Pfle ge kasse, bei der IhrFami li en an gehö ri ger ver si chert ist. Sie rich ten sich nach dem zeit li chem Auf wandund dem Grad der Pfle ge be dürf tig keit (Pfle ge stu fen I-III). Wich tig: Sie müs sen diePflicht ver si che rung bei der Pfle ge kasse bean tra gen.

Die kos ten lo sen Bro schü ren „Pfle gen Zuhau se“ und „Pfle ge ver si che rung“ er-hal ten Sie im Bun des ge sund heits mi nis te rium.

Die Pfle ge zeit ist eine Pflicht bei trags zeit, d. h.: Sie zählt bei den ein zel nen Ren ten-ar ten für die jewei lige War te zeit er fül lung (= Min dest ver si che rungs zeit) und kann

Häusliche Pflege:Ein Einsatz, der sich doppelt lohnt

34 Häusliche Pflege: Ein Einsatz, der sich doppelt lohnt

somit Ren ten an sprü che begrün den. Mit die sen Pflicht beiträ gen kön nen Sie außer -dem die ver si che rungs recht li chen Vor aus set zun gen für Leis tun gen zur medi zi ni -schen Reha bi li ta tion erfül len.

Bei träge für die Rente

Grund lage Ihres spä te ren Ren ten an spruchs sind die Ren ten ver si che rungs bei träge,die für die Pflege zugrunde gelegt wer den. Dabei wer den Sie entspre chend Ihrempfle ge ri schen Auf wand im Jahr 2010 so gestellt, als wür den Sie monat lich zwi schen681,33 und 2.044 EUR in den alten bzw. zwi schen 578,67 und 1.736 EUR in den neuenBun des län dern ver die nen.

Tei len Sie sich die Pflege mit einer ande ren Per son, wird der für die Rente zugrundegelegte fik tive Ver dienst antei lig berech net.

Gehen Sie noch im Jahr 2010 in Rente, bekom men Sie für ein Jahr geleis tete Pflege jenach Pfle ge stufe des Pfle ge be dürf ten und dem Umfang der von Ihnen geleis te tenPflege eine monat li che Rente zwi schen 6,95 und 20,85 EUR in den alten bzw. zwi -schen 6,23 und 18,67 EUR in den neuen Bun des län dern.

Wenn Sie ein pfle ge be dürf ti ges Kind erzie hen, bekom men Sie einen wei te ren Zuschlag: Nicht nur bis zum zehn ten, son dern bis zum 18. Geburts tag des Kin deswer den die Bei träge aus der Pfle ge kasse für die Pfle ge zei ten wie bei einer Erwerbs -tä tig keit in der Kin der be rück sich ti gungs zeit um 50 % höher bewer tet, und zwar bis maxi mal 100 % des Durch schnitts ein kom mens.

Übri gens:

Wer den Sie über die Pfle ge kasse pflicht ver si chert, steht auch der staat li chenFör de rung Ihrer pri va ten Alters vor sorge nichts mehr im Wege. Wie das geht,steht im Kapi tel: „Die zusätz li che Alters vor sorge – Tipps für alle Lebens la gen.“

Manchmal hilft nur noch eine saubere Trennung 35

Manch mal geht es ein fach so nicht mehr wei ter und eine Schei dung ist derletzte Aus weg. Alles, was man gemein sam ange schafft hat, muss wie der getrennt wer den, damit jeder sei nes Weges gehen kann. Das gilt auch für die Ren ten ver si che rung.

Was pas siert eigent lich bei einer Schei dung mit denRen ten an sprü chen?

Bei einer Schei dung regelt der Fami li en rich ter nicht nur den Unter halts an spruchoder das Sor ge recht über die Kin der, son dern auch die Auf tei lung aller Ren ten-an sprü che. Prin zi pi ell wer den im so genann ten Ver sor gungs aus gleich die wäh rendder Ehe erwor be nen Ren ten an wart schaf ten bei der Part ner als gemein sam er-ar bei te ter Anspruch betrach tet und gleich mä ßig zwi schen ihnen auf ge teilt.

Der Ver sor gungs aus gleich ist grund sätz lich bei jeder Schei dung vor ge schrie ben.Die Ehe zeit beginnt mit dem Monat der Hei rat und endet mit der Zustel lung desSchei dungs an tra ges beim Ehe gat ten. Die Ehe leute kön nen das Ver fah ren unter bestimm ten, eng begrenz ten Vor aus set zun gen aber auch aus drück lich aus -schlie ßen.

Da Frauen meist weni ger ver die nen oder wegen der Kin der er zie hung ihre Berufs-tä tig keit unter bre chen, bedeu tet das in der Pra xis meist für Sie einen Zuschlag undfür Ihren Mann einen Abschlag an Ent gelt punk ten. In der Tabelle kön nen Sie sehen,wie die tat säch lich in der Ehe erwor be nen Ren ten an wart schaf ten aus ge gli chenwer den:

Manchmal hilft nur noch eine saubere Trennung

36 Manchmal hilft nur noch eine saubere Trennung

Der Bonus von 200 EUR entspricht im ersten Halbjahr 2010 7,35 Entgeltpunkten.

Der Versorgungsausgleich bezieht sich aber nicht nur auf einen Ausgleich der Ren-tenhöhe, sondern auch auf die Versicherungszeiten. So werden die vom Familien-gericht auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragenen Rentenanwart-schaften nach einer Formel in Beitragsmonate umgerechnet. Auf diese Weisekönnen Sie als ausgleichsberechtigte Ehefrau eventuell erstmals die Vorausset-zungen für eine eigene Rente erwerben.

Übrigens:

Beim Versorgungsausgleich wird jedes (einzelne) in der Ehezeit erworbene Ver-sorgungsanrecht grundsätzlich für sich systemintern geteilt, d. h. die jeweilsausgleichsberechtigte Person erwirbt ein Anrecht im jeweiligen System der aus-gleichspflichtigen Person (z. B. in der Beamtenversorgung). Beim Ver sor gungs -aus gleich bzw. beim Zuge winn aus gleich werden auch die Leis tungs an sprü cheaus der zusätz li chen Alters vor sorge berück sich tigt, nicht aber pri vate Kapi tal -ver si che rungen und Unfall ren ten (s. auch Kapi tel: „Die zusätz li che Alters vor -sorge – Tipps für alle Lebens la gen“.)

Rentenanwartschaften Sie Ihr Mann zusammen

Vor Scheidung insgesamt 500 € 1500 € 2000 €

Davon in der Ehe 200 € 600 € 800 €

1/2 der gemeinsamen Anwart-schaften in der Ehe = 400 €

+ 200 € – 200 €

Nach Scheidung insgesamt 700 € 1300 € 2000 €

Davon in der Ehe 400 € 400 €

Manchmal hilft nur noch eine saubere Trennung 37

Rege lun gen im Hinterbliebenenfall

Wenn Ihre Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde und Ihr Ex-Partner gestorbenist, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Geschiedenen-witwenrente. Wenn Ihre Ehe nach dem Recht der DDR also vor dem 01.01.1992 ge-schieden wurde, besteht dieser Anspruch nicht. Wenn Sie Kinder erziehen, solltenSie Ihren Anspruch auf Erziehungsrente prüfen lassen.

38 Welche Renten gibt es eigentlich?

Wenn Sie die für Sie maß geb li che Alters grenze errei chen, dann stel len Sieeinen Antrag auf Alters rente. Bitte den ken Sie daran: Ihre Rente kommt nichtauto ma tisch, wenn Sie z.B. 60 Jahre alt sind. Genauso wenig bedeu tet das Errei chen der Alters grenze, dass Sie nun auto ma tisch auf hö ren müs sen zu arbei ten. Sie kön nen auch mit über 65 Jah ren wei ter arbei ten. Alter ist keinKün di gungs grund.

Der zeit gibt es fünf Arten von Alters ren ten. Hier die Kurz fas sung als Über blick:

Die Alters rente für Frauen: Dazu müs sen Sie vor dem 1. Januar 1952 gebo rensein und das 60. Lebens jahr voll en det haben. Außer dem müs sen Sie eineWar te zeit von 15 Jah ren an Bei trags zei ten erfüllt haben. Darü ber hinaus sindnach Voll en dung des 40. Lebens jah res mehr als zehn Jahre Pflicht bei träge füreine ver si cherte Beschäf ti gung oder Tätig keit not wen dig. Dazu zäh len auchZei ten der Kin der er zie hung und Zei ten einer gering fü gi gen Beschäf ti gung(„400-Euro-Jobs“), wenn Sie aus eige ner Tasche Auf sto ckungs bei träge ge-zahlt haben.

Die Alters rente für schwer be hin derte Men schen: Um Anspruch auf dieseRente zu haben, müs sen Sie min des tens das 60. Lebens jahr voll en det habenund bei Beginn der Rente als Schwer be hin derte aner kannt oder – bei vor 1951gebo re nen Ver si cher ten – berufs- oder erwerbs un fä hig nach dem bis Ende2000 gel ten den Recht sein und die War te zeit von 35 Jah ren erfüllt haben.

Regel al ters rente: Die Vor aus set zun gen für die Regel al ters rente sind erfüllt,wenn Sie min des tens das 65. Lebens jahr voll en det und die War te zeit von fünfJah ren erfüllt haben.

Darü ber hinaus gibt es noch die Alters rente wegen Arbeits lo sig keit oder nachAlters teil zeit für Versicherte, die vor 1952 geboren sind (Min dest al ters grenze63 Jahre) und die Alters rente für lang jäh rig Ver sicherte ab 63.

Welche Renten gibt es eigentlich?

Welche Renten gibt es eigentlich? 39

Bei fast allen Alters ren ten, die vor dem 65. Lebens jahr begin nen kön nen, müs sen Sie aller dings auf Dauer Ren ten ab schläge in Kauf neh men. Die Abzüge wir ken sichauch bei einer Nach fol ge rente (zum Bei spiel einer Waisen- oder Wit wer rente) aus.Der Abschlag beträgt 0,3 Pro zent pro Monat, den Sie vor zei tig in Rente gehen,höchs tens jedoch 18 Pro zent.

Neh men Sie die Rente erst nach dem 65. Lebens jahr in Anspruch, bekom men sieumge kehrt einen Zuschlag von 0,5 Pro zent pro Monat des ver spä te ten Ren ten-be ginns.

2030**1996/1998*1960/1962*

*Früheres Bundesgebiet. **Vorausberechnungen.

WeiblichMännlich

Wie alt werden 60-jährige Seniorinnen und Senioren im Durchschnitt?

75,5

78,578,9

83,2

80,8

86,0

40 Welche Renten gibt es eigentlich?

Erwerbs min de rungs rente

Die Erwerbs min de rungs rente wird unab hän gig vom Lebens al ter gezahlt, wenn Sienicht mehr oder nur noch sehr ein ge schränkt arbei ten kön nen. Man unter schei detdabei Ren ten wegen vol ler und Ren ten wegen teil wei ser Erwerbs min de rung.

Die kostenlose Informationsbroschüre „Erwerbsminderungsrente“ des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales informiert detailliert über die verschiede-nen Rentenarten, wenn Sie erwerbsgemindert oder berufsunfähig sind.

Neben den medi zi ni schen Vor aus set zun gen müs sen Sie auch ver si che rungs recht li -che Vor aus set zun gen erfül len. Dafür benö ti gen Sie min des tens 60 Kalen der mo natemit Bei trags zei ten vor Ein tritt der Erwerbs min de rung und in den letz ten fünf Jah -ren vor Ein tritt der Erwerbs min de rung min des tens 36 Monate mit Pflicht bei trags -zei ten. Hierzu zäh len auch die Zei ten der Kin der er zie hung. Der Zeit raum von fünfJah ren ver län gert sich u.a. um Kin der be rück sich ti gungs zei ten, so dass ein beste -hen der Inva li di täts schutz durch Zei ten der Kin der er zie hung nicht ver lo ren geht.

Bei spiel:

Marianne S. war vor der Geburt ihres Soh nes zehn Jahre berufs tätig. Seit her ist sieHaus frau und Mut ter. Wird sie erwerbs gemin dert, hat sie trotz dem einen Anspruchauf Erwerbs min de rungs rente.

Zwar zahlt Marianne S. bereits seit der Geburt des Kin des keine Bei träge mehr undkann des halb die Bedin gung der 36 Pflicht bei träge in den letz ten fünf Jah ren nichterfül len. Doch durch die Kin der be rück sich ti gungs zeit erhält sie ihren Anspruch aufErwerbs min de rungs rente auf recht. Sie sollte sich aller dings bera ten las sen, wenndas Kind zehn Jahre alt wird und die Kin der be rück sich ti gungs zeit endet.

Welche Renten gibt es eigentlich? 41

Wann muss ich mich als Rentnerin rentenversichern?

Wenn Sie vor dem 65. Lebens jahr noch neben her arbei ten und mehr als 400 EURver die nen, kön nen Sie nur einen Teil Ihrer Alters rente erhal ten (die so genannteTeil rente). Eine Teil rente kön nen Sie bean spru chen, wenn Sie die Vor aus set zun genfür eine Alters rente erfül len. Ver die nen Sie mehr als 400 EUR, sind Sie nicht mehrver si che rungs frei, und es gel ten für Sie die glei chen Vor schrif ten über die Bei trags -zah lung wie für Arbeit neh me rin nen ohne Rente. Die Höhe der Teil rente (2/3, 1/2bzw. 1/3 der vol len Rente) rich tet sich nach der Höhe Ihres Hin zu ver diens tes. Jehöher der Hin zu ver dienst, desto nied ri ger der Teil ren ten be trag.

Es kann sich unter Umstän den loh nen, vor erst auf eine volle Rente zuguns ten einerTeil rente zu ver zich ten und neben bei bis zu Ihrer per sön li chen Hin zu ver dienst -grenze (bitte beim Ren ten ver si che rungs trä ger erfra gen) zu arbei ten, z. B. wenn Siein den vol len Ruhe stand hinein glei ten möch ten, indem Sie zunächst noch teil weisearbei ten. Dies hat den Vor teil, dass Sie einer seits wei tere Ent gelt punkte erwer ben,die Ihre spä tere Voll rente erhöhen. Ande rer seits wir ken sich Abschläge wegen desvor zei ti gen Renten be zugs natür lich nur auf den in Anspruch genom me nen Teil derAlters rente aus. Wenn Sie z. B. noch nicht so viele Bei trags zei ten aus Ihrem Berufs-le ben haben, kön nen Sie dadurch die spä tere Voll rente noch erhöhen.

Bekom men Sie dage gen eine volle Alters rente, sind Sie ren ten ver si che rungs frei.

Was muss ich wis sen, wenn ich keine aus rei chende Rente habe?

Manch mal reicht die Rente nicht zum Leben. Nie mand muss aber befürchten, spä -ter nicht genug Geld zur Siche rung sei nes Lebens un ter halts zu haben. Denn es gibtdie Grund si che rung im Alter und bei Erwerbs min de rung, die seit 2005 im Zwölf tenBuch Sozi al ge setz buch (SGB XII) gere gelt ist. Sie hilft auch denen, die sich vor Ein -füh rung der Grund si che rung im Jahr 2003 gescheut hat ten, ihre Sozi al hil fe an sprü -che gel tend zu machen. Denn viele ältere Men schen ver zich te ten darauf, finan zi elleUnter stüt zung zu beantragen, weil sie Angst haben, ihre Kinder müssten dann fürsie aufkommen. Das war eine der Hauptursachen für verschämte Altersarmut.

42 Welche Renten gibt es eigentlich?

Die Grundsicherung springt immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Ein-kommen für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Wer ist antragsberechtigt?

Antrags be rech tigt sind Sie, wenn Sie 65 Jahre alt oder wenn Sie min des tens 18 Jahrealt und aus medi zi ni schen Grün den dau er haft voll erwerbs ge min dert sind. In bei -den Fäl len müs sen Sie Ihren gewöhn li chen Auf ent halt in Deutsch land haben.

Die Grund si che rung ist bedürf tig keits ab hän gig. Daher wird auch eige nes Ein kom -men oder Ver mö gen berück sich tigt.

Wich tig: Kin der oder Eltern mit einem Jah res ein kom men unter 100.000 EUR müs sen – im Gegen satz zur Hilfe zum Lebens un ter halt nach dem SGB XII – nichtszah len, wenn ihre Ange hö ri gen die Grund si che rung in Anspruch neh men.

Das Bun des mi ni ste rium für Arbeit und Sozia les hat zu die sem Thema die kos ten -lose Bro schüre „So zi al hilfe und Grund si che rung“ heraus ge ge ben, die auch dasThema “Grund si che rung im Alter und bei Erwerbs min de rung“ zum Inhalt hat.

Die Leis tung wird Ihnen in der Regel für den Zeit raum von einem Jahr bewil ligt.Wenn Sie die Bedürf tig keits vor aus set zun gen auch wei ter hin erfül len, wird die Leis tung wie derum für ein Jahr bewil ligt.

Die Ren ten ver si che rungs trä ger sind ver pflich tet, Sie auch über die Grund si che -rung zu infor mie ren und Ihnen bei der Antrag stel lung behilf lich zu sein.

Welche Renten gibt es eigentlich? 43

Was muss ich wissen, wenn ich etwas zur Rente hinzuverdienen möchte?

Rent ne rin zu sein, heißt nicht zwangs läu fig, nicht mehr zu arbei ten. Es kann im Gegen teil sogar sehr sinn voll sein, unter bestimm ten Umstän den neben her zuarbei ten, z. B. wenn man nicht durch gän gig erwerbs tä tig war und so die Rente gerin ger aus fällt. Dabei soll ten Sie aller dings beach ten, dass es bei den meis ten Ren ten Hin zu ver dienst gren zen gibt. Nur bei der Regel al ters rente gibt es keineGrenze: Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit Vollendung des 65. Lebens-jahres) dür fen Sie unbe grenzt hin zu ver die nen, ohne dass der Ver dienst auf IhreRente ange rech net wird.

Regelungen bei Altersrente

Wer eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit Vollendung des 65. Le-bensjahres) als Vollrente in Anspruch nehmen möchte, darf einen Hinzuverdiensterzielen, der einen Betrag in Höhe von 400€ nicht übersteigt.

Wird die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente überschritten, führt dies nichtautomatisch zum völligen Wegfall der Rente. Die Rente wird vielmehr gekürzt undin eine niedrigere Teilrente wegen Alters umgewandelt, die einen höheren Hinzu-verdienst erlaubt. Die Altersrente wird in Abhängigkeit vom erzielten Erwerbsein-kommen als Teilrente von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrentegezahlt. Die Höhe der individuellen Hinzuverdienstgrenze orientiert sich an demVerdienst der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn. Für diese Fälle gilt: AlsHinzuverdienst bei einer Zwei-Drittel-Rente sind rund 38 %, bei einer halben Renterund 56 % und bei einer Ein-Drittel-Rente rund 73 % des letzten Verdienstes zulässig.Lag in den letzten Jahren kein oder nur ein sehr geringer Verdienst vor, wird die in-dividuelle Hinzuverdienstgrenze ergänzt durch die sog. Mindesthinzuverdienst-grenze und ein halbes Durchschnittsentgelt zugrundegelegt.

44 Welche Renten gibt es eigentlich?

Regelungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Auch wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommen, müs-sen Sie Hinzuverdienstgrenzen beachten. Zumal es eine Rente ist, die sich an IhremGesundheitszustand orientiert. Daher kann man sie Ihnen unter Umständen entzie-hen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand entschieden verbessert hat. Denn dieseRente ersetzt Ihnen ja das Einkommen, das Sie nicht haben, weil Sie nicht arbeitenkönnen. Der Rentenversicherungsträger, dem Sie jede Arbeitsaufnahme mitteilenmüssen, entscheidet daher von Fall zu Fall, ob Sie die Rente weiter beziehen können.

Reha geht vor Rente 45

Reha geht vor Rente – aber was muss ich wissen, wennich erwerbsgemindert bin bzw. in der Rehabilitation?

Rente ist längst nicht nur Alters si che rung. Die gesetz li che Ren ten ver si che -rung hat vor allem auch die Auf gabe, Ihnen zu hel fen, wenn Sie aus gesund -heit li chen Grün den nur noch teil weise oder gar nicht mehr erwerbs tä tig seinkön nen. Zunächst wird jedoch ver sucht, dass Sie durch Reha bi li ta ti ons -leistungen im Berufs le ben ver blei ben können oder die Erwerbs fä hig keit fürden Arbeits markt wie der her ge stellt wird. Nach dem Grund satz: Reha vorRente.

Der zustän dige Ren ten ver si che rungs trä ger kann medi zi ni sche Leis tun gen zurReha bi li ta tion, Leis tun gen zur Teil habe am Arbeits le ben sowie sons tige und ergän -zende Leis tun gen auf Antrag der Ver si cher ten erbrin gen.

Dane ben prüft die Ren ten ver si che rung jeden Antrag auf Rente wegen ver min der -ter Erwerbs fä hig keit darauf hin, ob die Rente durch Rehaleistungen ver meid barwäre.

Reha nur bei Erfolgsaussicht

Leis tun gen zur medi zin is chen Reha bi li ta tion oder zur Teil habe am Arbeits le bendür fen nur erbracht wer den, wenn die Aus sicht besteht, dass durch diese Leis tun -gen die Erwerbs fä hig keit erhal ten oder wie der her ge stellt wer den kann.

46 Reha geht vor Rente

Vor aus set zun gen und Leistungen der Reha

Damit Sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben erhalten werden können , müssen Sie

vor Antragstellung mindestens 15 Jahre Beiträge bezahlt haben oder

(bei medizinischer Reha) in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Pflicht-beiträge gezahlt haben.

Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt dann im Rahmen der medizinischenRehabilitation

stationäre, teilstationäre oder auch ambulante medizinische Behandlungen,

Anschluss-Rehabilitation, soweit diese nach einem Krankenhausaufenthaltmedizinisch erforderlich ist (z. B. nach Krebsbehandlungen),

Suchtbehandlung (nach Abstimmung mit der Krankenkasse).

Zu den medizinischen Leistungen zur Rehabilitation ist für maximal 42 Kalender-tage eine Zuzahlung von 10 € zu leisten. Eine Befreiung von der Zuzahlung kannganz oder teilweise auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Für Anschluss-Rehabilitationsleistungen gelten besondere Erleichterun-gen.

Reha geht vor Rente 47

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen u. a.:

Eingliederungszuschüsse

berufliche Anpassung und Weiterbildung

Kosten für technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt erforderlichsind

Sonstige Leistungen zur Rehabilitation:

Als sonstige Leistung können stationäre Kinderheilbehandlungen für Ihre Kinderbei Erkrankungen, die die spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können, inspezialisierten Einrichtungen erbracht werden.

Ergänzende Leistungen:

Daneben werden Sie mit berufsfördernden Leistungen und, sofern Ihr Arbeitgeberden Lohn nicht fortzahlt, Übergangsgeld für die Zeit der Rehamaßnahmen unter-stützt. Haushaltshilfe kann geleistet werden, wenn wegen einer Leistung zur medi-zinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eineWeiterführung des Haushaltes nicht möglich ist, eine andere im Haushalt lebendePerson den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, dasdas 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe ange-wiesen ist.

48 Reha geht vor Rente

Rentenbeiträge während der Rehabilitation

Solange Sie sich in einer Rehamaßnahme befinden, wird in aller Regel Ihr Gehaltweiterbezahlt. Damit sind Sie also auch weiterhin in der gesetz li chen Rentenver-sicherung versichert.

Gleichzeitig bleibt natürlich auch Ihr Anspruch auf staatliche Förderung Ihrer zusätzlichen (= privaten oder betrieblichen) Altersvorsorge bestehen.

Verminderte Er werbsfähigkeit kann jeden treffen 49

Eine Krank heit oder ein Unfall mit blei ben den Beein träch ti gun gen – undplötz lich ist man trotz Reha maß nah men nicht mehr in der Lage, sei nem altenBeruf in gewohn tem Umfang oder über haupt nach zu gehen.

Um sol che schwie ri gen Lebens pha sen erträg li cher zu machen, gibt es die Ren tenwegen ver min der ter Erwerbs fä hig keit. Sie erset zen Ihr Ein kom men, wenn Sie nurnoch ver min dert oder gar nicht mehr erwerbs fä hig sind. Sie wer den längs tens biszur Regelaltersgrenze bezahlt. Anschlie ßend bekom men Sie die Regel al ters rente.

Maß stab Leistungsfähigkeit

Der Maß stab für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist Ihre ver blie -bene Leis tungs fä hig keit auf dem all ge mei nen Arbeits markt, also unab hän gig vonIhrer Aus bil dung und Ihrem aus ge üb ten Beruf.

Kön nen Sie weni ger als drei Stun den täg lich arbei ten, bekom men Sie eine Rentewegen vol ler Erwerbs min de rung, kön nen Sie min des tens drei, aber weni ger alssechs Stun den arbei ten, erhal ten Sie eine Rente wegen teil weiser Erwerbs min de -rung.

Sie müssen allerdings

in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens dreiJahre Pflichtbeiträge geleistet haben oder

vor 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben und ab 1984 jeden Monatmit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben und

die War te zeit von 5 Jahren vor Ein tritt der Erwerbs min de rung erfül len.

Verminderte Erwerbsfähigkeit kann jeden treffen

50 Verminderte Er werbsfähigkeit kann jeden treffen

Sind Sie vor dem 2. Januar 1961 gebo ren, dann haben Sie auf eine Rente wegen teil -wei ser Erwerbs min de rung bei Berufs un fä hig keit Anspruch, wenn die oben genann -ten Bedin gun gen erfüllt sind und Sie aus gesund heit li chen Grün den in Ihrem bis -he ri gen oder einem zumut ba ren ande ren Beruf nur noch weni ger als sechs Stun dentäg lich arbei ten kön nen.

Erwerbs min de rungs ren ten sind Zeitrenten

Grund sätz lich sind Ren ten wegen ver min der ter Erwerbs fä hig keit Zeit renten. Dasbedeu tet: Sie wer den befris tet, und zwar für längstens drei Jahre, gezahlt. Sie erhal -ten die Rente unbe fris tet, wenn unwahr schein lich ist, dass sich an Ihrem Gesund-heitszustand etwas ändert. Davon ist stets nach neun Jah ren Befris tung aus zugehen.

Wenn Sie eine volle Rente bezie hen, obwohl Sie durch aus ein ge schränkt arbei tenkönn ten, Sie auf dem Arbeits markt aber kei nen Arbeits platz fin den, kann IhreRente auch über die neun Jahre hinaus befris tet gelei stet wer den. Sie müs sen sichaber wei ter hin um Arbeit bemü hen.

Die kostenlose Informationsbroschüre „Erwerbsminderungsrente“ des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales informiert detailliert über die verschiede-nen Rentenarten, wenn Sie erwerbsgemindert oder berufsunfähig sind.

Wie hoch die volle oder halbe Erwerbs min de rungs rente aus fällt, wird nach denglei chen Regeln errech net wie Ihre Alters rente. Grund lage sind die wäh rend IhresBerufs le bens gezahl ten Bei träge zur Ren ten ver si che rung. Hinzu kom men Anrech -nungs zei ten (z. B. wegen Schul aus bil dung oder Arbeits lo sig keit) und Berück sich ti -gungs zei ten (z. B. wegen Kin der er zie hung).

Verminderte Er werbsfähigkeit kann jeden treffen 51

Zurech nungs zeit

Zurech nungs zei ten sind wich tig für Ren ten wegen ver min der ter Erwerbs fä hig keitund Hin ter blie be nen ren ten. Und zwar des halb: Wer bereits in jun gen Jah ren ver -min dert erwerbs fä hig wird oder stirbt, hat erst geringe Ren ten an wart schaf ten auf -bauen kön nen. Damit Sie oder Ihre Hin ter bliebe nen den noch eine ange mes seneRente erhal ten, wird bei der Berech nung der Rente so getan, als ob Sie bis zu Ihrem60. Lebens jahr bei trags pflich tig beschäf tigt gewe sen wären. Die Lücke auf IhremRen ten konto wird gefüllt, ohne dass Sie Bei träge zah len müs sen.

Ren ten wegen vol ler Erwerbs min de rung für behin derte Men schen

Diese Rente kommt dann zum Tragen, wenn Sie seit Geburt, durch einen frühen Unfall oder durch Krankheit voll erwerbsgemindert sind und deshalb die allgemei-ne Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllen können. Voraus set zung ist, dass Sie seit -dem unun ter bro chen voll erwerbs ge min dert sind und eine War te zeit von 20 Jah renerfüllt haben.

Arbei ten Sie regel mä ßig in aner kann ten Werk stät ten, Anstal ten, Hei men oder ver gleich ba ren Ein rich tun gen, wer den die Bei träge zur Ren ten ver siche rung mitmin des tens 80 % der Bezugs größe berech net. – Unab hän gig von Ihrem tat säch -lichen (gerin ge ren) Ver dienst bedeu tet dies für 2010, dass Ihnen ein Ver dienst (brutto) von monat lich 2.044 EUR in den alten und 1.736 EUR in den neuen Bun des -län dern für Ihre Rente berück sich tigt wird.

52 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn Sie das 63. Lebens jahr voll en det haben, bei Ren ten be ginn aner kannt schwer -be hin dert sind und die War te zeit von 35 Jah ren erfüllt haben, haben Sie Anspruchauf die Alters rente für schwer be hin derte Men schen. Die Alters rente kann vor zei tigab dem 60. Lebens jahr in Anspruch genom men wer den, aller dings müs sen Sie Ren ten min de run gen von 0,3 % für jeden Monat in Kauf neh men, den Sie vor dem63. Lebens jahr in Rente gehen.

Das betrifft Sie allerdings nicht, wenn Sie vor dem 17. November 1950 geboren sindund am 16. November 2000 bereits als schwerbehinderter Mensch anerkannt oderberufs- oder erwerbsunfähig waren. Übrigens: Wenn Sie nicht schwerbehindert,wohl aber berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltendenRecht sind und vor dem 1. Januar 1951 geboren wurden, können Sie auch Anspruchauf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben.

Vorzeitig in den Ruhestand 53

Grund sätz lich kön nen Sie natür lich selbst bestim men, wann für Sie der Zeit -punkt erreicht ist, an dem Sie nicht mehr arbei ten möch ten. Aber: Vor zei tig inden Ruhe stand zu gehen, bedeu tet häu fig Abzüge bei der Rente.

Im Nor mal fall gilt: Sie kön nen in den Ruhe stand gehen, wenn Sie 65 Jahre altsind und min des tens fünf Jahre (die so genannte all ge meine War te zeit) Bei -träge in die Ren ten ver si che rung gezahlt haben. Es gibt aber Mög lich keiten,frü her in Rente zu gehen.

Die Altersrente für Frauen

Es gibt eine Mög lich keit, vor zei tig in Rente zu gehen, aller dings geht das nicht ohneAbzüge. Als Frau kön nen Sie unter bestimm ten Vor aus set zun gen die so genannteAlters rente für Frauen in Anspruch neh men, aber nur, wenn Sie vor 1952 gebo rensind. Nor ma ler weise gilt für Män ner wie Frauen die Regel al ters rente, bei der Sie mit65 in Rente gehen kön nen. Frauen haben zudem das Recht, den Ren ten be ginn auf60 vor zu zie hen, aller dings geht das nur mit Abzü gen: Pro vor ge zo ge nen Monatsind das minus 0,3 %.

In den Ruhestand gleiten mit Altersteilzeit

Eine wei tere Mög lich keit ist die Alters teil zeit. Es gibt dabei ver schie dene Modelle –z. B. die kon ti nu ier li che Alters teil zeit, also ins be son dere die klas si sche Halb tags-be schäf ti gung: Sie redu zie ren Ihre Arbeits zeit um 50 %. Damit glei ten Sie lang samaus dem Erwerbs le ben. Sie erhal ten vom Arbeit ge ber das Altersteilzeitentgelt ummindestens 20 % aufgestockt – obwohl Sie nur 50 % der Zeit arbei ten.

Die andere, ver brei terte Mög lich keit der Alters teil zeit ist das soge nannte Block-mo dell. Dabei werden zwei gleichgroße Zeitblöcke gebildet. Im ersten Zeitblock arbeiten Sie wie bisher Voll- oder Teilzeit (Arbeitsphase) und in der zweiten Phase(Freistellungsphase) überhaupt nicht mehr.

Vorzeitig in den Ruhestand

54 Vorzeitig in den Ruhestand

Zum Thema „Alters teil zeit“ hat das Bun des mi ni ste rium für Arbeit und Sozia lesdie kos ten lose Pub li ka tion „Alters teil zeit“ erstellt. Außer dem kön nen Sie dieDVD zur Berech nung der Alters teil zeit und Teil zeit bestel len. Auf die ser DVD isteben falls die Bro schüre „Alters teil zeit“ als PDF-Datei.

Auch hier erhal ten Sie für die gesamte Dauer des Block mo dells vom Arbeit ge ber dasAltersteilzeitentgelt um mindestens 20 % aufgestockt und gehen im Anschluss andie Alters teil zeit in den Ruhe stand. Ohne tarif ver trag li che Grund lage kann dasBlock mo dell bis zu drei Jahre dau ern (bis zu 1,5 Jahre Arbeit und bis zu 1,5 Jahre Frei -zeit). Das Block mo dell kann eine längere Zeitspanne umfas sen z. B. 10 Jahre, (bis zufünf Jahre Arbeit und bis zu fünf Jahre Frei zeit), wenn dies durch einen Tarif ver tragzur Alters teil zeit oder eine Betriebs ver ein ba rung auf grund eines sol chen Tarif ver -tra ges ermög licht wird.

Wich tig: Es wer den wei ter hin min des tens 90 % Ihrer bis he ri gen Bei träge an dieRen ten ver si che rung gezahlt.

Und wer über nimmt die Bei träge? Die Arbeit sa gen tur erstat tet dem Arbeit ge berden auf ge stock ten Betrag, wenn die Stelle, die Sie frei ma chen, ins be son dere miteinem Arbeits lo sen oder Aus ge bil de ten wie der besetzt wird.

Wel che Voraussetzungen muss ich für Altersteilzeit erfüllen?

Wer Altersteilzeit in Anspruch nehmen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen.Die wichtigsten:

Ihr Arbeitgeber muss Altersteilzeit vereinbaren.

Sie sind mindestens 55 Jahre alt.

Vorzeitig in den Ruhestand 55

Sie sind voll- oder teilzeitbeschäftigt.

Sie waren während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang in derArbeitslosenversicherung pflichtversichert.

Ihre Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert, Sie müssen aber mehr alsgeringfügig beschäftigt bleiben.

Ihre Altersteilzeit muss spätestens am 31.12.2009 beginnen.(Gilt nur für Förderfälle durch die Arbeitsagentur).Eine ungeförderte Altersteilzeit kann auch nach diesem Datum beginnen.

Die För de rung der Arbeit sa gen tur wird längs tens für sechs Jahre gewährt. Sie erlischt, wenn Sie eine unge min derte Alters rente bean spru chen kön nen oder eineRente wegen Alters tatsächlich beziehen.

Übri gens:

Sie wer den auch wei ter hin mit Zula gen beim Auf bau der zusätz li chen Alters-vor sorge unter stützt. Wie das geht, steht im Kapi tel: „Die zusätz li che Alters vor -sorge: Tipps für alle Lebens la gen“.

56 Arbeitslos und rentenversichert – wie geht das?

Arbeitslos und rentenversichert –wie geht das?

Arbeits lo sig keit soll mög lichst kein Dau er zu stand sein. Ziel ist, dass Sie schnellwie der eine Berufs tä tig keit fin den. Wäh rend der Zeit der Arbeits lo sig keit blei -ben Sie grund sätz lich Pflicht mit glied in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung.Und zwar so lange, wie Sie Arbeits lo sen geld bzw. Arbeits lo sen geld II bezie hen.Die Bei träge zur Ren ten ver si che rung wer den für Sie von der Agen tur für Arbeit über nom men.

Beim Arbeits lo sen geld wird fol gen der ma ßen gerech net: Grund lage für die Bei trägezur Ren ten ver si che rung sind 80 % des Brutto-Arbeits ent gel tes, das Ihrem Arbeits -lo sen geld zugrunde liegt. Beim Arbeits lo sen geld II bil det der Betrag von 205 EURdie Bei trags be mes sungs grund lage (bis zum 31.12.2006 galt der Betrag von 400 EUR).Der monat li che Bei trag, der an die Ren ten versi che rung zu zah len ist, beträgt da-nach 40,80 EUR (bis zum 31.12.2006 – 78,00 EUR). Er wird von der Arbeit sa gen turüber nom men.

Übri gens:

Waren Sie im letz ten Jahr, bevor Sie Arbeits lo sen geld bezo gen haben, nicht ren ten ver si che rungs pflich tig, tritt die Ver si che rungs pflicht nur auf Antrag ein. Bezie her von Arbeits lo sen geld II sind dage gen – unabhän gig von einer Vor pflicht ver si che rung – immer ren ten ver si che rungs pflich tig.

Alters rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Anspruch auf diese Altersrente haben Sie, wenn Sie

die Altersgrenze erreicht haben, entwedera) bei Beginn der Rente arbeitslos sind und – nachdem Sie 58 1/2 Jahre alt

sind – insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren, oderb) mindestens 24 Monate Altersteilzeit ausgeübt haben,

Arbeitslos und rentenversichert – wie geht das? 57

eine Wartezeit von 15 Jahren an Beitragszeiten erfüllt haben,

in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn für mindestens acht JahrePflichtbeiträge gezahlt haben.

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug werden von der Agentur für Arbeitan den Rentenversicherungsträger gemeldet. Sie können – bei Vorliegen aller übri-gen rentenrechtlichen Voraussetzungen – als Anrechnungszeiten berücksichtigtwerden. Voraussetzung hierfür ist, dass Arbeitslosigkeit entsprechend den Grund-sätzen des Rechts der Arbeitsförderung vorlag. Arbeitslos ist derjenige, der

vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht,

eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, in dem er alle Möglich -keiten nutzt und nutzen will, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden(Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit),

sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und

seine Mitwirkungspflichten als Arbeitsuchender sowie seine Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung erfüllt.

Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise vor, liegt Arbeitslosigkeit imSinne des Rechts der Arbeitsförderung nicht vor. Dies hat zur Folge, dass die Agen-tur für Arbeit auch keine entsprechenden Zeiten an den Träger der Rentenversiche-rung melden kann.

Wich tig: Als Zeit der Arbeits lo sig keit gel ten auch Zei ten, in denen Sie Vor ru he -stands geld oder Alters über gangs geld in den neuen Bun des län dern bezo gen haben.

58 Arbeitslos und rentenversichert – wie geht das?

Die Alters grenze für die frü hest mög li che Inan spruch nahme wurde von 2006 bis 2008von 60 auf 63 Jahre stu fen weise ange ho ben. Sie müs sen aber Ren ten min de run genvon 0,3 % für jeden Monat, den Sie vor dem vollendeten 65. Lebens jahr in Rente gehen,in Kauf neh men. Es sei denn, Sie fal len unter bestimmte Rege lun gen des Ver trau ens -schut zes. Infor mie ren Sie sich hierzu aber auch zu dem evtl. gleich zei tig beste hen -den Anspruch auf eine Alters rente für Frauen bei Ihrem Ren ten ver si che rungs trä ger.

Ach tung: Diese Alters rente gibt es nur für Ver si cherte, die vor 1952 gebo ren sind.Fal len Sie nicht unter diese Rege lung, kön nen Sie nur die Alters rente für lang jäh rigVer si cherte bezie hen. Damit haben Sie die Mög lich keit, mit 63 Jah ren vor zei tig inRente zu gehen, aller dings mit Abzügen von 0,3 % für jeden Monat, wenn Sie vor 65 Jah ren die Rente in Anspruch neh men.

Förderfähigkeit bleibt erhalten

Solange Sie Arbeits lo sen geld oder Arbeits lo sen geld II bezie hen, blei ben Sie ren ten -ver si chert und kön nen wei ter die För de rung für die zusätz li che Alters vor sorge er-hal ten. Das Glei che gilt, wenn Sie z. B. wegen des Ein kom mens Ihres Ehe man nestrotz Arbeits lo sig keit keine Leis tun gen bezie hen. Wenn Sie aber als Arbeits lose aus -schließ lich Arbeits lo sen geld II bezie hen und nicht ren ten ver si che rungs pflich tigsind, erlischt Ihr Anspruch auf staat li che För de rung bei der zusätz li chen Alters vor -sorge. Ihr bis dahin mit staat li cher För de rung ange sam mel tes Ver mö gen kön nenSie aber vorü ber ge hend oder end gül tig bis zur Aus zah lungs phase ruhen las sen. Inder Anspar phase wird das ange sparte Kapi tal und des sen Erträge in der Arbeits-lo sen geld II und der Sozi al hilfe nicht ange rech net (s. auch Kapi tel: „Die zusätz li cheAlters vor sorge: Tipps für alle Lebens la gen“).

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 59

Das Gesetz zur Anpas sung der Regel al ters grenze an die demo gra fi sche Ent -wick lung und zur Stär kung der Finan zie rungs grund la gen der gesetz li chenRen ten ver si che rung (RV-Alters grenzen an pas sungs gesetz) sieht eine stu fen -weise Anhe bung der Regel al ters grenze vom 65. auf das 67. Lebens jahr vomJahr 2012 an bis zum Jahr 2029 und ent spre chende Anhe bun gen bei ande renRen ten vor.

Für Ver si cher te der Ge burts jahr gän ge vor 1952, für die es der zeit noch unter be -stimm ten Vor aus set zun gen die Al ters ren te für Frau en und die Al ters ren te wegenAr beits lo sig keit oder nach Al ters teil zeit ar beit gibt, ver bleibt es hin sicht lich die serAl ters ren ten beim gel ten den Recht und damit bei den heute gel ten den Al ters -gren zen, und zwar auch dann, wenn der Zu gang in diese Al ters ren ten erst nachdem Jahr 2011 er folgt.

Regel al ters rente

Bei der Regel al ters rente wird die Alters grenze ab Geburts jahr gang 1947 stu fen -weise auf das 67. Lebens jahr ange ho ben. Die Stu fen der Anhe bung betra gen zunächst einen Monat pro Jahrgang (Regel al ters grenze von 65 auf 66 Jahre) unddann ab Geburts jahr gang 1959 zwei Monate pro Jahr gang (Regel al ters grenze von66 auf 67 Jahre). Für alle nach 1963 Gebo re nen gilt die Regel al ters grenze 67 Jahre.

Alters rente für beson ders lang jäh rig Ver si cherte

Mit Beginn der stu fen wei sen Anhe bung der Regel al ters grenze zum 1. Januar 2012wird für beson ders lang jäh rig Ver si cherte eine neue Alters rente ein ge führt. An-spruch auf einen abschlags freien Ren ten ein tritt nach Voll en dung des 65. Lebens -jah res haben Ver si cherte, die min des tens 45 Jahre mit Pflicht bei trä gen aus Beschäf -ti gung, selb stän di ger Tätig keit und Pflege sowie Zei ten der Kin der er zie hung biszum 10. Lebens jahr des Kin des erreichen.

Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr von 2012 bis 2029(RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)

60 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz

Alters rente für lang jäh rig Ver si cherte

Bei der Al ters ren te für lang jäh rig Ver si cher te wird die Al ters gren ze für einen ab -schlags frei en Ren ten zu gang ab Ge burts jahr gang 1949 stu fen wei se vom 65. auf das 67. Le bens jahr an ge ho ben. Die vor zei ti ge In an spruch nah me die ser Al ters ren teist – wie zur Zeit– frü hes tens mit 63 Jah ren unter In kauf nah me von Ren ten min de -run gen mög lich. Die Renten min de rung be trägt 0,3 % der Rente für jeden Monat dervor zei ti gen In an spruch nah me.

Alters rente für schwer be hin derte Men schen

Bei der Alters rente für schwer be hin derte Men schen wird die Alters grenze für einenabschlagsfreien Ren ten zu gang ab Geburts jahr gang 1952 stu fen weise vom 63. aufdas 65. Lebens jahr und für die frü hest mög li che Inan spruch nahme stu fen weise vom 60. auf das 62. Lebens jahr ange ho ben. Die Ren ten min de rung beträgt 0,3 % derRente für jeden Monat der vor zei ti gen Inan spruch nahme.

Ver trau ens schutz

Ver trau ens schutz ist im Wesent li chen dadurch gege ben, dass die Anhe bung erst imJahre 2012 beginnt und in sehr mode ra ten Schrit ten erfolgt. Durch eine Vor lauf zeitvon fünf Jah ren haben Arbeit neh mer und Arbeit geber genü gend Zeit, ihre Pla nun -gen anzu pas sen.

Beson de ren Ver trau ens schutz bei der Anhe bung der Alters gren zen für die Alters -ren ten haben Ange hö rige der Geburts jahr gänge 1954 und älter, wenn sie bereitsvor dem 1. Januar 2007 ver bind lich Alters teil zeit ar beit ver ein bart haben.

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz 61

Fer ner ist durch eine Anpas sung der arbeits recht li chen Schutz vor schrift des Sechs -ten Buches Sozi al ge setz buch sicher ge stellt, dass Arbeit neh me rin nen und Arbeit -neh mer, deren Arbeits verhält nis auf einen Zeit punkt befris tet ist, in dem sie vorErrei chen der Regel al ters grenze Anspruch auf Rente wegen Alters haben, ent spre -

chend den Anhe bungs schrit ten bis zum Alter 67 wei ter arbei ten kön nen.

62 Hinterbliebenenrente

Hin ter blie be nen rente

Der Tod des Part ners ist eine ein schnei dende Ver än de rung, die sich auchfinan zi ell aus wirkt. Umso wich ti ger ist die mate ri elle Absi che rung. Denn diegesetz lich Rente sorgt nicht nur all ge mein für Ihren Lebens un ter halt, wennSie in Rente gehen, son dern sie sichert auch die Fami li en an ge hö ri gen im To-des fall. Das Glei che gilt für ein ge tra gene Lebens part ner schaf ten.

Wann gibt es die kleine, wann die große Witwenrente?

Sie haben Anspruch auf die kleine Wit wen rente, wenn die Ehe min des tens ein Jahrbestan den hat, Ihr ver stor be ner Ehe part ner die all ge meine War te zeit erfüllt undSie nach sei nem Tod nicht wie der gehei ra tet haben. Die kleine Wit wen rente wirdfür längs tens 24 Monate in Höhe von 25 % der Ver si cher ten rente des ver stor be nenEhe gat ten gezahlt.

Erfül len Sie über diese Vor aus set zun gen hinaus noch wei tere Bedin gun gen, bestehtAnspruch auf die soge nannte große Wit wen rente:

Für eine große Wit wen rente müs sen Sie die Vor aus set zun gen für eine Witwen -rente erfül len und

ent we der das 45. Lebens jahr voll en det haben, oder erwerbs ge min dert seinoder

ein eige nes Kind oder ein Kind des Ver stor be nen, das das 18. Lebens jahr nochnicht voll en det hat, erzie hen oder

für ein Kind, das behin dert ist, sor gen.

Hinterbliebenenrente 63

Hin weis:

Im Rah men der Alters gren ze nan he bung wird die Alters grenze für die großeWit wen rente stu fen weise von 45 auf 47 Jahre ange ho ben. Dies gilt aber erst fürTodes fälle ab dem Jahre 2012.

Die große Wit wen rente beträgt 55 % der Ver si cher ten rente des Ver stor benen.

Ver si cherte, die Kin der erzo gen haben, erhal ten für das erste Kind einen monat-li chen Zuschlag in Höhe von zwei Ent gelt punk ten. Für das zweite und jedes wei tereKind beträgt der monat li che Zuschlag jeweils 1 Ent gelt punkt. Be trags mä ßig wirktsich jeder Ent gelt punkt monat lich mit 27,20 EUR in den alten und 24,13 EUR in denneuen Bun des län dern aus.

Aus Ver trau ens schutz grün den besteht für ältere Ehe paare fol gende Rege lung:

Die große Wit wen rente beträgt 60 Pro zent der Rente des Ver stor be nen, wenn derEhe gatte vor dem 1. Januar 2002 ver stor ben ist oder wenn an diesem Stich tag dieEhe bestand und min des tens ein Ehe gatte älter als 40 Jahre war. Die kleine Wit wen -rente wird für die sen Per so nen kreis ohne zeit li che Begren zung gezahlt. Ein Zu-schlag für Kin der er zie hung wird aller dings nicht gezahlt.

Die Leis tungs an sprü che gel ten ent spre chend auch für ein ge tra gene Lebens part -ner schaf ten.

Wei tere Renten beim Tod des Ehemannes

Wurde Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 (Ein füh rung des heu ti gen Schei dungs rechts)geschie den, kön nen Sie unter bestimm ten Vor aus set zun gen die Wit wen rente an

64 Hinterbliebenenrente

die geschie dene Ehe frau erhal ten. Dies gilt, wenn die übri gen Vor aus set zun gen er-füllt sind und der Ver stor bene außer dem zum Unter halt ver pflich tet war oder Unter -halt gelei stet hat. Im Bei tritts ge biet besteht die ser Anspruch nicht, da nach ehe ma -li gem DDR-Recht nur in Aus nah me fäl len ein Unter halts an spruch gege ben war.

Die Wit wen ren te nach dem vor letz ten Ehe gat ten kön nen Sie als Witwe, über le ben -de Part ne rin einer Le bens part ner schaft und als vor dem 1. Juli 1977 ge schie de neEhe frau be an tra gen, wenn Ihre er neu te Ehe oder Le bens part ner schaft wie der ge löst oder für nich tig er klärt ist. Durch diese Mög lich keit woll te der Ge setz ge ber si cher stel len, dass Hin ter blie be ne nach dem Ende der neuen Part ner schaft nichtschlech ter ver sorgt sind, als sie es zuvor waren.

Wir emp feh len Ihnen, in einem per sön li chen Bera tungs ge spräch bei Ihrer Ren ten ver si che rung zu klä ren, ob eine die ser Ren ten für Sie in Frage kommt.

Was passiert mit der Witwenrente nach Wiederheirat?

Aber auch wenn Sie ver wit wet sind und wie der hei ra ten(al ler dings nur bei der ers -ten Wie der hei rat), ver lie ren Sie nicht au to ma tisch alle Ihre An sprü che auf Wit wen -ren te. Die Zah lun gen für Ihre Wit wen ren te ruhen wäh rend der 2. Ehe. Wird dieseauf ge löst, haben Sie wie der An recht auf die Wit wen ren te, die dann „Wit wen ren tenach dem vor letz ten Ehe gat ten“ heißt. Auf diese Rente wer den dann An sprü che an -ge rech net, die Sie in Ihrer 2. Ehe er wor ben haben (z. B. Un ter halt oder ggf. wie derWit wen ren te).

Kon kret sieht das so aus: Bei der ers ten Wie der hei rat wird Ihre Wit wen ren te mitdem 24-fa chen Mo nats be trag ab ge fun den und Ihnen die ser Be trag in einer Summeaus ge zahlt. Da nach gel ten Ihre An sprü che als ab ge gol ten, es sei denn, Sie las sensich wie der schei den oder auch Ihr zwei ter Ehe mann ver stirbt. Dann haben Sie er neut An spruch auf Ihre Wit wen ren te, al ler dings wird davon der Be trag, den Siebe reits er hal ten haben, ab ge zo gen. Da rü ber hi naus wer den An sprü che aus derzwei ten Ehe an ge rech net.

Hinterbliebenenrente 65

Bei spiel:

Eine Witwe bekommt monat lich 500 EUR Wit wen rente. Wenn sie erneut hei ra tet,wird die ser Betrag mit 24 mul ti pli ziert und sie bekommt einen ein ma li gen Betragvon 12.000 EUR aus ge zahlt. Lässt sie sich vor Ablauf von zwei Jah ren schei den, be-kommt sie wie der ihre frü here Wit wen rente, aller dings wer den dann die 12.000 EURdamit ver rech net.

Bei einer klei nen Wit wen rente kann der Betrag gerin ger sein, da Sie sie zeit lich be-grenzt nur für zwei Jahre bekom men. Hei ra ten Sie vor Ablauf der zwei Jahre, wird Ihre

DurchschnittlicherRentenzahlbetrag bei der Witwen-/Witwerrente*

Zahl der Rentner/innen mit Hinterbliebenenrente*(ohne Waisenrente)

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

*Stand: 31.12.2008

244Männer

555�Frauen

Männer523.585

Frauen4.933.330

66 Hinterbliebenenrente

Wit wen rente mit dem Monats be trag abge fun den, den Sie bis zum Ablauf der zweiJahre noch erhal ten wür den. Hei ra ten Sie nach zwei Jah ren, bekom men Sie nichts.

Bei spiel:

Eine Witwe mit klei ner Wit wen rente in Höhe von 200 EUR monat lich hei ra tet nach18 Mona ten erneut. Da sie Anspruch auf 24 Monate Wit wen rente gehabt hätte, wer -den die sechs Monate, in denen noch Anspruch besteht, mit ihrem Ren ten an spruchmul ti pli ziert und ihr die Summe von 1.200 EUR aus ge zahlt.

Haben Sie sich wäh rend Ihrer Ehe für Ren ten split ting ent schie den, er hal ten Sie spä ter keine Wit wen ren te. Denn Ihnen wer den ja Ren ten an wart schaf ten aus demKonto Ihres ver stor be nen Ehe man nes über tra gen (wie beim Ver sor gungs aus -gleich). Hier durch er hö hen sich Ihre ei ge nen An wart schaf ten, die auch bei einerneuen Ehe un be rührt blei ben.

Die Erzie hungs rente

Die Erzie hungs rente ist zwar eine Rente wegen Todes, sie wird jedoch – wenn SieHin ter blie bene sind – aus Ihrer eige nen Ver si che rung gezahlt.

Zu den Ren ten wegen Todes gehört diese Rente, weil der Aus lö ser für den Anspruchder Tod des geschie de nen Ehe gat ten bezie hungs weise frü he ren Lebens part ners ist.

Sie haben Anspruch auf diese Rente, wenn

Ihr frü he rer Ehe gatte oder Lebens part ner ver stor ben ist (wobei in den altenBun des län dern nur Schei dun gen nach dem 30. Juni 1977 zäh len),

Hinterbliebenenrente 67

Sie selbst die all ge meine War te zeit von fünf Jah ren mit Bei trags- oder Ersatz -zei ten erfüllt haben,

Sie nicht wie der gehei ra tet haben und

ein Kind bis zum 18. Lebens jahr erzie hen oder ein behin der tes Kind – alters-un ab hän gig – betreuen.

Die Ein kom mens an rech nung rich tet sich nach den glei chen Regeln wie bei den an-de ren Hin ter blie be nen ren ten.

Ein kom mens an rech nung auf Hin ter blie be nen rente

Wenn Sie eine Wit wen ren ten be kom men, wird Ihr ei ge nes Er werbs-, Erwerbs-er satz- und Ver mö gens ein kom men teil wei se an ge rech net. Über steigt die ses Ein -kom men einen Frei be trag (der zeit 718,08 EUR in den alten und 637,03 EUR in denneuen Bun des län dern) zu züg lich einem Zu schlag für wai sen ren ten be rech tig te Kin der (152,32 EUR in den alten und 135,13 EUR in den neuen Bun des län dern) wird es zu 40 % auf die Hin ter blie be nen ren te an ge rech net.

Bei älte ren Ehe paa ren gel ten Ver trau ens schutz re ge lun gen. Danach gilt das alteRecht der Ein kom mens an rech nung wei ter, wonach nur Erwerbs- und Erwerbs er -satz ein kom men und kein Ver mö gens ein kom men ange rech net wird, wenn ein Ehe gatte vor dem 1. Januar 2002 ver stor ben ist oder wenn an die sem Stich tag dieEhe bereits bestand und min des tens ein Ehe gatte älter als 40 Jahre war.

68 Hinterbliebenenrente

Leis tun gen aus der staat lich geför der ten Eigen vor sorge (sog. Ries ter rente) wer denbei der Ein kom mens an rech nung nicht berück sich tigt, denn sie sind ja gerade dazubestimmt, zusam men mit der gesetz li chen Rente ein bes se res Aus kom men im Alterzu sichern.

Wie wird Ein kom men ange rech net?

Das eigene Ein kom men wird in Höhe des Betra ges ange rech net, der dem Hin ter -blie be nen nor ma ler weise zur Ver fü gung steht. Aus die sem Grund müs sen Ein kom -men noch von „Brutto“ in „Net to ein kom men“ umge rech net wer den. Aus Ver ein-fa chungs grün den sind pau schale Abzugs be träge vor ge se hen, die für die jewei ligeEin kom mens art der durch schnitt li chen Steu er be las tung sowie dem Pro zent satzder Sozi al ab ga ben ent sprechen.

Danach wird ermit telt, um wie viel EUR Ihr Ein kom men den Frei be trag über steigt.Von die sem Betrag wer den jetzt 40 % errech net und um diese 40 % wird IhreWitwen rente gekürzt. Über steigt also Ihr Ein kom men den Frei be trag um 50 EUR, so wird Ihre Wit wen rente um 20 EUR (= 40 %) gekürzt.

Die Rente aus Ihrer eige nen Ver si che rung bleibt hier von unbe rührt und wird in vol ler Höhe gezahlt.

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 69

Wie funktioniert die staatlich geförderte Altersvorsorge?

Tat sa che ist, dass die ge setz li che Rente auch in Zu kunft die wich tigs te undstärks te Säule un se res Al ters si che rungs sys tems blei ben wird. Tat sa che ist aberauch, dass die Rente in Zu kunft etwas lang sa mer stei gen wird als heute. Zu -sätz li che Al ters vor sor ge ist daher sinn voll und not wen dig, um den im Be rufs -le ben er reich ten Le bens stan dard auch im Alter auf recht er hal ten zu kön nen.Der Auf bau einer sol chen Zu satz ren te wird seit 2002 staat lich ge för dert. DasPrin zip ist so ein fach wie ef fek tiv: Wenn Sie neben Ihrer ge setz li chen Rente zu sätz lich für Ihr Alter vor sor gen, ob pri vat oder im Be trieb, wer den Sie vomStaat ge för dert. Mit Zu la gen und durch Be frei ung von der Steu er- und Bei -trags pflicht.

Die Ries ter-För de rung

Wann haben Sie Anspruch auf För de rung?

Die staat li che För de rung erhal ten Pflicht mit glie der in der gesetz li chen Ren ten ver -si che rung, Beamte/innen, Rich ter/innen und Sol da ten/Sol da tin nen. Bei Ver hei ra te -ten genügt es, wenn ein Ehe gatte die Vor aus set zun gen erfüllt; dann erhält auch derandere die För de rung.

Wer im Ein zel nen zu den För der be rech tig ten gehört, fin den Sie im Glos sar unterdem Stich wort „För der be rech tig ter Per so nen kreis“.

Wel che staat li chen Zula gen gibt es?

Wer einen Teil sei nes Ein kom mens in den Auf bau einer pri va ten zusätz lichenAlters si che rung inves tiert, erhält vom Staat Zula gen. Wenn Sie 4 % Ihres Vor jah res -ein kom mens für die zusätz li che Alters vor sorge auf wen den, erhal ten Sie die maxi -ma len Zula gen. Hier bei ist zu berück sich ti gen, dass sich die ser Betrag aus Eigen -

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

70 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

leis tung und Zulage zusam men setzt, Sie also tat säch lich weni ger Geld auf wen denmüs sen. Gewährt wird eine Grund zu lage und eine Kin der zu lage für jedes Kind, fürdas Anspruch auf Kin der geld besteht.

Wenn Sie ver hei ra tet sind, bekom men sowohl Sie als auch Ihr Ehe mann eine Grund -zu lage. Voraus set zung: Sie schlie ßen beide einen eige nen Ver trag zur zusätz li chenAlters vor sorge ab. Übri gens: Sie haben auch dann Anspruch auf Zula gen för de rung,wenn Sie zur zeit nicht erwerbs tä tig und sozi al ver si che rungs pflich tig sind. Es reicht,wenn Ihr Ehe mann zum för der be rech tig ten Per so nen kreis gehört und sei nenEigen bei trag leis tet.

1) Jeder Partner hat einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen2) Einmaliger Einsteiger-Bonus für alle unter 25-jährigen3) Vor 2008 geborene Kinder4) Nach 2007 geborene Kinder

Die Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich dieMutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Damit profitie-ren insbesondere Frauen mit Kindern von der Zulagenförderung. Um die Förde-rung der Altersvorsorge von Familien weiter zu verbessern, wurde die Kinderzulagefür ab 1. Januar 2008 geborene Kinder auf 300 Euro jährlich erhöht.

Bei einer vierköpfigen Familie (beide Ehepartner mit Riester-Vertrag) mit einemmaßgeblichen Einkommen von 30.000 EUR pro Jahr übernimmt der Staat demnachvon der gesamten Sparleistung (= 1.200 EUR) mehr als die Hälfte, nämlich 678 EUR.Bekommt die Familie dann noch ein drittes Kind, erhöhen sich die Zulagen auf jähr-lich 978 EUR. Die staatliche Förderung macht damit mehr als 80 Prozent der Spar-summe aus.

Anteil des Vorjahres-

einkommens einschl.

der Zulagen

Grundzulage Grundzulage für

Ehepaare 1)

Kinderzulage für jedes

kindergeld-berechtig-

te Kind

4 Prozent 154 EUR200 EUR 2)

308 EUR 185 EUR 3)

300 EUR4)

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 71

Die staat li che Zu la ge muss be an tragt wer den (Zu la ge an trag). Hier zu kann der An -le ger den Anbie ter be voll mäch ti gen. Diese Be voll mäch ti gung kann be reits bei Ver trags ab schluss er teilt wer den und gilt dann bis auf Wi der ruf (Dau er zu la ge ver -fah ren). Als An le ger muss man nur noch bei Än de rung der per sön li chen Le bens um -stän de tätig wer den (zum Bei spiel bei der Ge burt eines Kin des, bei Ehe schlie ßungoder Schei dung).

Was bringt die zusätzliche Altersvorsorge?

Was Ihnen die zusätzliche Altersvorsorge bringt, hängt vom Lebensalter, Familien-stand, Einkommen und von der jeweils gewählten Anlageform ab. Ein durch-schnittliches Beispiel zeigt aber schnell, wie viel dabei herauskommt:

Spart eine 30-jährige ledige Arbeitnehmerin ohne Kinder mit 30.000 EUR Bruttover-dienst jährlich 4 % ihres Einkommens, also 1.200 EUR (davon 1.046 EUR Eigenbeitrag+ 154 EUR Zulage), so erhielte sie bei einer angenommenen Verzinsung von nur 4 %im Alter von 67 Jahren zusätzlich rund 6.233 EUR private Rente jährlich. Das sind 519 EUR im Monat.

Damit können Sie Ihren Lebensstandard im Alter gegenüber heute nicht nur halten,sondern sogar verbessern. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit der Investition in dieprivate Altersvorsorge beginnen, desto höher sind später die Erträge.

72 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

1) Ren ten ver si che rungs pflich ti ges Ein kom men oder Besol dung/Amts be züge des Vor jah res.2) Durch gän gig 4 % des maß geb li chen Ein kom mens; Eigen bei trag min des tens 60 €.3) Kon stante Rente; durch schnitt li che Lauf zeit 21 bis 21,5 Jahre; Ver zin sung 4 % p. a.; Ver wal tungs kos ten 10 % p.a.

Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge sind steuerfrei

Unter Um stän den kön nen Sie über die staat li che Zu la ge hi naus auch noch Steu ernspa ren. Un ab hän gig davon, wie viel Sie ver die nen, kön nen Sie ma xi mal nach fol gen -de Al ters vor sor ge auf wen dun gen (Ei gen bei trä ge und Zu la gen) als zu sätz li che Son -der aus ga ben gel tend ma chen. Das Fi nanz amt prüft au to ma tisch, ob die Steu er er -spar nis höher ist als die Zu la ge. Die even tu el le Dif fe renz wird dann im Rah men derEin kom men steu er ver an la gung er stat tet.

Sie ent schei den selbst, wie viel Sie in Ihre Alters vor sorge inves tie ren wol len. Ein Vor teil dabei ist, dass in der Anspar phase auch die Zin sen und Erträge steu er freiblei ben.

Maßgebliches

Einkommen 1)

Altersvorsorge-

aufwendungen 2)

Zusätzliche Rente ab 67 3)

bei Einzahlungsbeginn im Alter von

35 Jahren 30 Jahren 25 Jahren

€/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr

5.000 214 860 1.111 1.415

10.000 400 1.608 2.078 2.645

15.000 600 2.412 3.116 3.968

20.000 800 3.216 4.155 5.290

25.000 1.000 4.021 5.194 6.613

30.000 1.200 4.825 6.233 7.936

40.000 1.600 6.433 8.310 10.581

50.000 2.000 8.041 10.388 13.226

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 73

Maximale jährliche Sonderausgabenabzüge für Altersvorsorgeaufwendungen2.100 EUR

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie also bis zu 2100 EUR jähr-lich als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Auch wenn dies mehr als 4 %Ihres maßgeblichen Einkommens ist.

Der Auf bau der zusätz li chen Alters vor sorge erfolgt bis zu der För der grenze faktischaus nicht ver steu er tem Ein kom men. Die spä te ren Aus zah lun gen unter lie gen daherder Steu er pflicht (nach ge la gerte Besteu e rung). Aus ge nom men hier von sind antei -lige Leis tun gen aus steu er lich nicht geför der ten Alt ver trä gen sowie Ein zah lun gen,die den för der fä hi gen Betrag über stei gen.

74 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

Bei spiele für die staat li che För de rung der zusätz li chen Alters vor sorge ab dem Jahr2008

1) Maß geb li ches Ein kom men = ren ten ver si che rungs pflich ti ges Ein kom men oder Besol dung/Amts be züge2) 4 % des maß geb li chen Ein kom mens des Vor jah res (höchs tens 2.100 EUR) abzüg lich Summe der Zula gen in

Höhe von 154 EUR, min des tens jedoch 60 EUR3) je Kin der geld be rech tig tes Kind 185 EUR; für ab 01.01.2008 geborene Kinder 300 EUR4) Summe aus Eigen bei trag und Zula gen, die ins ge samt für die Alters vor sorge gespart wird5) Bei Son der aus ga ben ab zug der gesam ten Alters vor sor ge auf wen dun gen; über steigt der Steu er vor teil

die Höhe der Zulage, wird die Dif fe renz vom Finanz amt zusätz lich zur Zulage aus ge zahlt6) Summe der Grund- und Kin der zu lage und zusätz li cher Steu er er spar nis durch Son der aus ga ben ab zug

im Ver hält nis zur Spar leis tung

Eine Frau ohne Kin der mit einem sozi al ver si che rungs pflich ti gen Ein kom men odereiner Besol dung von 25.000 EUR soll ins ge samt 4 % ihres Gehalts, also 1.000 EUR, fürdie zusätz li che Alters vor sorge auf wen den. Abzüg lich der Grund zu lage von 154 EURmuss sie also einen Eigen bei trag von 846 EUR leis ten, um die volle För de rung zu er-hal ten. Da ihr Steu er vor teil höher ist als die Zulage, wird ihr zusätz lich zur Zulageim Rah men der Ein kom men steuer eine Steu er er stat tung von 141 EUR aus ge zahlt.

Allein stehend, ohne Kinder

Maßgebl.Einkommendes Vor-jahres 1)

Eigen-beitrag 2)

Grund-zulage

Kinder-zulage 3)

Sparleistunginsgesamt 4)

ZusätzlicheEinkommensteuer -ersparnis 5)

Förder-quote 6)

EUR/Jahr in %

5.000 60 154 214 72

10.000 246 154 400 39

15.000 446 154 600 26

20.000 646 154 800 64 27

25.000 846 154 1000 141 30

30.000 1046 154 1200 226 32

35.000 1246 154 1400 322 34

40.000 1446 154 1600 427 36

45.000 1646 154 1800 540 39

50.000 1846 154 2000 663 41

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 75

Ins ge samt wird sie also vom Staat mit 295 EUR im Jahr unter stützt, sodass sie selbstim Ergeb nis ledig lich 705 EUR im Jahr auf wen den muss.

1) Maßgebliches Einkommen = rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Besoldung/Amtsbezüge2) 4 % des maßgeblichen Einkommens des Vorjahres (höchstens 2.100 EUR) abzüglich Summe der Zulagen in

Höhe von 154 EUR, mindestens jedoch 60 EUR3) je Kindergeldberechtigtes Kind 185 EUR; für ab 01.01.2008 geborene Kinder 300 EUR4) Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die insgesamt für die Altersvorsorge gespart wird5) Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt der Steuervorteil die

Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt6) Summe der Grund- und Kinderzulage und zusätzlicher Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Ver-

hältnis zur Sparleistung

Eine allein erzie hende, teil zeit be schäf tigte Ver käu fe rin mit einem Kind und einemsozi al ver si che rungs pflich ti gen Ein kom men von 15.000 EUR (4 % = 600 EUR) erhälteine Zulage von 339 EUR (154 EUR Grund zu lage + 185 EUR Kin der zu lage), wenn sieselbst 261 EUR für die Alters vor sorge auf wen det. Über die Hälfte der gesam ten Spar -leis tung wird also durch die staat li che Zulage erbracht.

Allein stehend, ein Kind

Maßgebl.Einkommendes Vor-jahres 1)

Eigen-beitrag 2)

Grund-zulage

Kinder-zulage 3)

Sparleistunginsgesamt 4)

ZusätzlicheEinkommensteuer -ersparnis 5)

Förder-quote 6)

EUR/Jahr in %

5.000 60 154 185 399 85

10.000 61 154 185 400 85

15.000 261 154 185 600 57

20.000 461 154 185 800 42

25.000 661 154 185 1000 34

30.000 861 154 185 1200 14 29

35.000 1061 154 185 1400 103 32

40.000 1261 154 185 1600 159 31

45.000 1461 154 185 1800 260 33

50.000 1661 154 185 2000 370 35

76 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

1) Maßgebliches Einkommen = rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Besoldung/Amtsbezüge2) 4 % des maßgeblichen Einkommens des Vorjahres (höchstens 2.100 EUR) abzüglich Summe der Zulagen in

Höhe von 154 EUR, mindestens jedoch 60 EUR3) je Kindergeldberechtigtes Kind 185 EUR; für ab 01.01.2008 geborene Kinder 300 EUR4) Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die insgesamt für die Altersvorsorge gespart wird5) Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt der Steuervorteil die

Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt6) Summe der Grund- und Kinderzulage und zusätzlicher Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Ver-

hältnis zur Sparleistung

Eine allein erzie hende, teil zeit be schäf tigte Arzt hel fe rin mit zwei Kin dern undeinem sozi al ver si che rungs pflich ti gen Ein kom men von 20.000 EUR (4 % = 800 EUR)erhält eine Zulage von 524 EUR (154 EUR Grund zu lage + 2 x 185 EUR Kin der zu lage),wenn sie selbst 276 EUR für die Alters vor sorge auf wen det. Zwei Drit tel der gesam -ten Spar leis tung wer den also durch die staat li che Zulage erbracht.

Allein stehend, zwei Kinder

Maßgebl.Einkommendes Vor -jahres 1)

Eigen -beitrag 2)

Grund -zulage

Kinder -zulage 3)

Sparleistunginsgesamt 4)

ZusätzlicheEinkommensteuer -ersparnis 5)

Förder-quote 6)

EUR/Jahr in %

5.000 60 154 370 584 90

10.000 60 154 370 584 90

15.000 76 154 370 600 87

20.000 276 154 370 800 66

25.000 476 154 370 1000 52

30.000 676 154 370 1200 44

35.000 876 154 370 1400 37

40.000 1076 154 370 1600 33

45.000 1276 154 370 1800 75 33

50.000 1476 154 370 2000 190 36

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 77

Beispiele (in EUR) für staatliche Förderung der zusätzlichen Eigenvorsorge ab demJahr 2008

1) Maßgebliches Einkommen = rentenversicherungspflichtiges Einkommen oder Besoldung/Amtsbezüge2) 4 % des maßgeblichen Einkommens des Vorjahres (höchstens 2.100 EUR) abzüglich Summe der Zulagen in

Höhe von 154 EUR, mindestens jedoch 60 EUR3) je Kindergeldberechtigtes Kind 185 EUR; für ab 01.01.2008 geborene Kinder 300 EUR4) Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen, die insgesamt für die Altersvorsorge gespart wird5) Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; übersteigt der Steuervorteil die

Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt6) Summe der Grund- und Kinderzulage und zusätzlicher Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im

Verhältnis zur Sparleistung

Ein ver hei ra te ter Ar beit neh mer mit zwei Kin dern hat ein so zi al ver si che rungs pflich -ti ges Ein kom men oder Be sol dung von 30.000 EUR. Seine Frau ist nicht be rufs tä tigund nicht so zi al ver si che rungs pflich tig. Spart das Paar die emp foh le nen 4 % (= 1.200EUR), er hält es vom Staat Zu la gen von ins ge samt 678 EUR (2 x 154 EUR für Mann undFrau + 2 x 185 EUR für die Kin der). Der Ei gen be trag liegt bei nur 522 EUR. Die Zu la gemacht also mehr als die Hälf te der Spar sum me aus.

Verheiratet, zwei Kinder, ein unmittelbar Begünstigter

Maßgebl.Einkommendes Vor -jahres 1)

Eigen -beitrag 2)

Grund -zulage

Kinder -zulage 3)

Sparleistunginsgesamt 4)

ZusätzlicheEinkommensteuer -ersparnis 5)

Förder-quote 6)

EUR/Jahr in %

5.000 60 308 370 738 – 92

10.000 60 308 370 738 – 92

15.000 60 308 370 738 – 82

20.000 122 308 370 800 – 85

25.000 322 308 370 1000 – 68

30.000 522 308 370 1200 – 57

35.000 722 308 370 1400 – 48

40.000 922 308 370 1600 – 42

45.000 1122 308 370 1800 – 38

50.000 1322 308 370 2000 – 34

78 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

1) Maß geb li ches Ein kom men = ren ten ver si che rungs pflich ti ges Ein kom men oder Besol dung/Amts be züge2) 4 % des maß geb li chen Ein kom mens des Vor jah res (höchs tens 2.100 EUR) abzüg lich Summe der Zula gen in

Höhe von 154 EUR, min des tens jedoch 60 EUR3) je Kin der geld be rech tig tes Kind 185 EUR; für ab 01.01.2008 geborene Kinder 300 EUR4) Summe aus Eigen bei trag und Zula gen, die ins ge samt für die Alters vor sorge gespart wird5) Bei Son der aus ga ben ab zug der gesam ten Alters vor sor ge auf wen dun gen; über steigt der Steu er vor teil die

Höhe der Zulage, wird die Dif fe renz vom Finanz amt zusätz lich zur Zulage aus ge zahlt6) Summe der Grund- und Kin der zu lage und zusätz li cher Steu er er spar nis durch Son der aus ga ben ab zug im

Ver hält nis zur Spar leis tung

Ein Ehe paar mit zwei Kin dern, beide berufs tä tig, und einem sozi al ver si che rungs -pflich ti gen Ein kom men oder Besol dung von zusam men 75.000 EUR (4 % = 3.000 EUR)erhält eine Zulage von ins ge samt 678 EUR (2 x 154 EUR für Mann und Frau + 2 x 185 EUR für jedes Kind), wenn beide selbst 2.322 EUR für die Alters vor sorge auf wen -den und damit jeweils eigen stän dige Ansprü che erwer ben. Die für den jewei li genEhe part ner erfor der li chen Eigen bei träge rich ten sich grund sätz lich nach dem Vor -jah res ge halt und der gewähl ten Auf tei lung der Kin der zu la gen. Das Ehe paar erhältzusätz lich eine Steu er er stat tung von 299 EUR. Der Staat über nimmt damit fast einDrit tel der gesam ten Spar leis tung.

Verheiratet, zwei Kinder, zwei unmittelbar Begünstigte

Maßgebl.Einkommendes Vor -jahres 1)

Eigen -beitrag 2)

Grund -zulage

Kinder -zulage 3)

Sparleistunginsgesamt 4)

ZusätzlicheEinkommensteuer -ersparnis 5)

Förder-quote 6)

EUR/Jahr in %

10.000 150 308 370 828 – 82

15.000 150 308 370 828 – 82

20.000 150 308 370 828 – 82

25.000 322 308 370 1000 – 68

30.000 522 308 370 1200 – 57

35.000 722 308 370 1400 – 48

40.000 922 308 370 1600 – 42

45.000 1122 308 370 1800 – 38

50.000 1322 308 370 2000 – 34

75.000 2322 308 370 3000 299 33

100.000 1322 308 370 4000 862 39

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 79

Welche Anlagen werden gefördert?

Gefördert werden Anlageformen, die Ihnen im Alter lebenslange Auszahlungen garantieren. Das können sein:

private Rentenversicherungen

Fondssparpläne

Banksparpläne

Wohn-Riester-Produkte

Pri va te Ren ten ver si che run gen haben ein sehr ge rin ges Ri si ko und bie ten mitt le reEr trag schan cen. Sie eig nen sich be son ders für jün ge re, si cher heits be wuss te An-le ger. Banks par plä ne eig nen sich be son ders für äl te re An le ger mit kur zen An spar -zeit räu men und für Men schen mit hohem Si cher heits be dürf nis. Fonds sind eher für jün ge re, ri si ko freu di ge An le ger ge eig net, weil sie aus rei chend Zeit haben, umet wa i ge Kurs ver lus te wie der aus zu glei chen. Prin zi pi ell aber gilt: Allen die sen Pro -duk ten ge mein sam ist aber die Zu si che rung des An bie ters, dass min des tens die ein -ge zahl ten Be trä ge (Ei gen bei trä ge und Zu la gen) zu Be ginn der Aus zah lungs pha sezur Ver fü gung ste hen. No mi na le Ver lus te sind somit aus ge schlos sen. Letzt lich ent schei den Sie selbst, wel che Form der zu sätz li chen Al ters vor sor ge die in di vi du ellpas sen de ist.

Die Ries ter-För de rung ist auch im Rah men der betrieb li chen Alters ver sorgungmög lich. Voraus set zung ist hier, dass die Alters vor sorge in den Durch füh rungs -we gen Direkt ver si che rung, Pen si ons kasse oder Pen si ons fonds gebil det wird unddie Bei träge aus dem Net to ent gelt des Arbeit nehmers gelei stet wer den.

80 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

Sicher heit und Ver brau cher schutz

Alle Ries ter-An la ge for men müs sen im Alter eine le bens lan ge Aus zah lung ga ran tie -ren. Es muss ge währ leis tet sein, dass die Leis tun gen nicht vor Voll en dung des 60. Le -bens jahr oder vor Be ginn einer Al ters ren te aus ge zahlt wer den. Au ßer dem müs senzu Be ginn der Aus zah lungs pha se min des tens die ein ge zahl ten Be trä ge zur Ver fü -gung ste hen. Das ge för der te Al ters vor sor ge ka pi tal ist vor Ab tre tung, Über tra gungund Pfän dung sowie An rech nung in der Ar beits lo sen- und So zi al hil fe ge schützt.Da rü ber hi naus sind die An la ge in sti tu te ver pflich tet, be stimm te In for ma ti ons- undBe richts pflich ten ein zu hal ten.

Nur Anla ge for men, die diese Vor aus set zun gen erfül len, wer den von der Bun des-an stalt für Finanz dienst leis tungs auf sicht zer ti fi ziert und damit vom Staat geför dert.Sie erken nen diese Ver träge an der amt li chen Prüf num mer und dem Zusatz: „DerAlters vor sor ge ver trag ist zer ti fi ziert wor den und damit im Rah men von § 10a desEin kom men steu er ge set zes för der fä hig.“ Die Zer ti fi zie rung sagt aller dings nichtsüber die Ren ta bi li tät oder die Gewinn spanne der Anla ge form aus, son dern nur, obsie den För der kri te rien ent spricht.

Für Ver träge im Rah men der betrieb li chen Alters vor sorge ist eine Zer ti fizie rungnicht erfor der lich, da sich die Min dest an for de run gen aus dem Betriebs ren ten -ge setz erge ben und somit ein aus rei chen der Schutz gewährleis tet ist.

Die Vor teile der betrieb li chen Alters vor sorge

Wenn Sie berufs tä tig sind, soll ten Sie auf jeden Fall vor Abschluss eines priva ten Al-ters vor sor ge ver tra ges prü fen, ob nicht die betrieb li che Alters vor sorge für Sie güns -ti ger ist.

Ar beit neh me rin nen und Ar beit neh mer haben grund sätz lich einen An spruch da -rauf, Teile ihres Ge hal tes (z. B. Ur laubs- oder Weih nachts geld aber auch Teile desmo nat li chen Ge halts) in eine be trieb li che Al ters vor sor ge um zu wan deln (Ent gel t -um wand lung). Der Vor teil: die Auf wen dun gen sind steu er frei (2009 bis zu einer

Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich 81

Gren ze von 4.440 EUR pro Jahr) und bei trags frei in der ge setz li chen Ren ten ver-si che rung (2010 bis zu einer Gren ze von 2.640 EUR pro Jahr). Au ßer dem bie tet die be trieb li che Al ters vor sor ge fol gen de Vor tei le:

Im Ver bund mit ande ren Beschäf tig ten auf betrieb li cher oder tarif li cherEbene kom men Sie in den Genuss wesent lich güns ti ge rer Ver trags be din gun -gen, als wenn Sie allein mit einem Anbie ter ver han deln müs sen (Men gen-ra batt).

Häu fig betei ligt sich auch der Arbeit ge ber finan zi ell an Ihrer Alters vor sorge.Die bis her nach dem neuen Recht abge schlos se nen Tarif ver träge zei gendies.

Vor teil haft ist auch, dass die Orga ni sa tion der betrieb li chen Alters vor sorgevom Arbeit ge ber über nom men wird. Das heißt: Er sucht geeig nete Anla ge -for men und küm mert sich um die Abfüh rung der Bei träge. Die Beschäf tig ten,der Betriebs rat oder die Tarif par teien brau chen sich mit ihm nur über die Artund die Höhe der Alters vor sorge zu eini gen.

Ihre eige nen Bei träge zu einer betrieb li chen Alters vor sorge sind grund sätz -lich von Anfang an geschützt und blei ben auch beim Wech sel zu einem ande ren Arbeit ge ber beste hen.

Wich tig für die betrieb li che Alters vor sorge

Sie haben einen recht li chen Anspruch auf die Umwand lung eines Teils IhresGehal tes (z. B. Urlaubs- oder Weih nachts geld) in Bei träge zur betrieb li chenAlters vor sorge.

82 Zusätzliche Altersvorsorge – es lohnt sich

Ihre eige nen Bei träge zu einer betrieb li chen Alters vor sorge sind grund sätz -lich von Anfang an geschützt und blei ben auch beim Wech sel zu einem ande ren Arbeit ge ber beste hen.

Es besteht die Mög lich keit, Auf wen dun gen zur betrieb li chen Alters vor sorgesteu er frei zu stel len. Für Ver träge, die vor 2005 abge schlos sen wur den, gibtes auch wei ter hin die Mög lich keit der Pau schal ver steu e rung.

Die Bei träge zu einer betrieb li chen Alters ver sor gung im Rah men der Ent gel -tum wand lung sind außer dem unbefristet in begrenz ter Höhe auch sozi al -ver si che rungs frei.

Sie kön nen für Bei träge zur betrieb li chen Alters vor sorge staat li che Zula genoder Steu er er mä ßi gung durch Son der aus ga ben ab zug („Ries ter-För de rung“)in Anspruch neh men.

Sie kön nen die Ent gel tum wand lung mit Steuer- und Sozi al ab ga ben frei heitund das Alters vor sor ge spa ren mit Ries ter-För de rung durch Zula gen und Son der aus ga ben ab zug grund sätz lich auch gleich zei tig nut zen. Aller dingskann der För der höchst be trag der Ries ter-Rente nur ein mal in Anspruch ge-nom men wer den.

Erkun di gen Sie sich also in jedem Fall bei Ihrem Arbeit ge ber, Betriebs rat oder beiIhrer Gewerk schaft, wie es um die Mög lich kei ten der betrieb li chen Alters vor sorgebestellt ist, und las sen Sie sich bera ten. Es kann sich loh nen.

Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen 83

Je nach dem, in wel cher Lebens phase und -situa tion Sie sind, erge ben sich spe zi elle Aspekte bei der zusätz li chen Alters vor sorge, die für Sie wich tig seinkön nen.

Wenn Sie in Aus bil dung sind oder Ihre Berufs tä tig keit star ten

Wenn Sie als Stu den tin mehr als 15 Stun den die Woche arbei ten, müs sen Sie Bei -träge zur Ren ten ver si che rung bezah len. In die sem Fall haben Sie selbst ver ständ lichAnspruch auf staat li che För de rung, wenn Sie zusätz lich für Ihr Alter vor sor gen.

Als Berufs star te rin lohnt es sich beson ders, über eine zusätz li che Alters vor sorgenach zu den ken. Denn je frü her Sie mit dem Spa ren begin nen, desto mehr wer densich die Zin sen und Zin ses zin sen spä ter bemerk bar machen. Auch mit einem klei -nen Bei trag ist es Ihnen so mög lich, ein beacht li ches Kapi tal für Ihr Alter zu bil den.Und das bei oft nur gerin gem Eigen an teil. Außer dem: Gerade wenn Ihr Ein kom mennicht so groß ist, sind die staat lichen Zula gen beson ders attrak tiv.

Bei spiel

Eine allein ste hende Berufs an fän ge rin hat ein sozi al ver si che rungs pflich ti ges Vor -jah res ein kom men oder Besol dung von 6.500 EUR. Sie wen det die erfor der li chen 4 %davon (260 EUR) für die Alters vor sorge auf. Da der Staat davon 154 EUR über nimmt,muss sie nur 106 EUR selbst zah len.

Fra gen Sie Ihren Arbeit ge ber, ob in Ihrem Betrieb eine arbeit ge ber fi nan zierte be-trieb li che Alters ver sor gung besteht und prü fen Sie auch die Mög lich keit, Teile ihresEin kom mens in eine betrieb li che Alters ver sor gung zu inves tie ren (Ent gel t-um wand lung).

Die zusätzliche Altersvorsorge:Tipps für alle Lebenslagen

84 Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen

Wenn Sie Teil zeit arbei ten

Als Teil zeit be schäf tigte haben Sie Anspruch auf die glei chen Zula gen wie Voll zeit -be schäf tigte, wenn Sie zusätz lich vor sor gen. Haupt sa che, Sie sind sozi al ver si che -rungs pflich tig oder als Beam tin beschäf tigt.

Beim Auf bau einer betrieb li chen Alters vor sorge wer den Sie als Teil zeit be schäf tigtedurch die Ren ten re form 2001 sogar ein deu tig bes ser gestellt als frü her. Viele An-ge bote zur betrieb li chen Alters vor sorge schlos sen bis dahin Teil zeit be schäf tigteaus. Das hat sich durch den seit 2002 beste hen den Anspruch auf Ent gel tum wand -lung geän dert. Denn die ses Recht gilt auch für Teil zeit be schäf tigte. Außer dem gin gen die Ansprü che auf Betriebs rente Frauen frü her oft ver lo ren, weil sie wegender Kin der er zie hung häu fig aus dem Betrieb aus schie den. Nun mehr sind Anwart -schaf ten, die auf Ent gel tum wand lung beru hen, sofort gesetz lich geschützt undkön nen auch bei einem Aus schei den aus dem Betrieb nicht mehr ver fal len!

Wenn Sie gering fü gig beschäf tigt sind

Neben den Vor tei len in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung haben Sie auch beiIhrer pri va ten Alters vor sorge erheb li che Vor teile, wenn Sie von der Mög lich keit Gebrauch machen, den Arbeit ge ber an teil zur gesetz li chen Ren ten ver si che rungauf zu sto cken. Das kos tet Sie bei einem Ver dienst von 400 EUR monat lich 19,60 EUR;bei einer gering fü gi gen Beschäf ti gung im Pri vat haus halt 59,60 EUR. Aber damit er-hö hen Sie nicht nur Ihre Ansprü che auf die gesetz li che Rente, Sie haben nun auchAnspruch auf die volle staat li che För de rung bei Ihrer zusätz li chen Alters vor sorge.

Unab hän gig davon, ob Sie die Ries ter-För de rung betrieb lich oder pri vat wäh len –Sie brau chen ledig lich den gefor der ten Min dest ei gen bei trag (vgl. Glos sar) zu leis -ten, um die volle staat li che För de rung von 154 EUR zu erhal ten. Wenn Sie Kinderhaben, haben Sie zusätzlich Anspruch auf die Kinderzulage, die pro Kind 185 EURbzw. für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR beträgt. Das lohnt sich für Sie auf jedenFall.

Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen 85

Wenn Sie Ange hö rige pfle gen

Wer den Sie über die Pfle ge kasse pflicht ver si chert in der gesetz li chen Ren ten ver -si che rung, steht auch der staat li chen För de rung Ihrer zusätz li chen Alters vor sorgenichts mehr im Wege. Das heißt: Wenn Sie selbst den vor ge schrie be nen Min dest-ei gen bei trag leis ten, erhal ten Sie die volle Unter stüt zung des Staa tes beim Auf bauIhrer zusätz li chen Alters vor sorge. Wenn Sie Kin der haben, erhal ten Sie auch dieKin der zu lage.

Wenn Sie Kin der erzie hen

Ziel der staat li chen För de rung der Alters vor sorge ist es, auch Fami lien mit Kin dernund Bezie hern gerin ge rer Ein kom men die zusätz li che Alters vor sorge zu ermög li -chen. Kin der er zie hende pro fi tie ren des halb beson ders von der Zula gen för de rung.So gibt es für jedes Kind, für das Anspruch auf Kin der geld besteht, eine Zulage vonbis zu 185 EUR (Fördersatz ab 2008), bzw. für ab 2008 geborene Kinder je 300 EUR.

Wenn Sie Kin der unter drei Jah ren erzie hen, zahlt der Staat in die sen drei Jah ren für Sie Bei träge in die gesetz li che Ren ten ver si che rung ein. Sie sind also ren ten ver-si che rungs pflich tig und gehö ren damit zum för der fä hi gen Per so nen kreis der Ries ter-Rente. Um die staat li che Zulage zu erhal ten, müs sen Sie in die ser Zeit einenEigen bei trag auf Ihren Alters vor sor ge ver trag ein zah len. Der Min dest ei gen bei tragbemisst sich in die sen Fäl len nach dem tat säch lich erziel ten Ent gelt, min des tens jedoch nach der für gering fü gig Beschäf tigte gel ten den Min dest bei trags-Bemes -sungs grund lage von z. Z. 155 EUR. Unab hän gig hier von ist jedoch in jedem Fall min des tens der Sockel be trag (vgl. Glos sar) in Höhe von 60 EUR jähr lich zu leis ten.

Die unmit tel bare För der be rech ti gung wäh rend der gesetz li chen Kin der er zie -hungs zeit hat zum Vor teil, dass Sie auf jeden Fall Ries ter-geför dert spa ren kön nen;unab hän gig vom Fami li en stand. Wenn Sie ver hei ra tet sind, erhal ten Sie die För de -rung unab hän gig davon, ob Ihr Part ner för der be rech tigt ist bzw. sei nen Min dest -bei trag leis tet. Im Gegen teil: Solange Sie selbst anspruchs be rech tigt sind und denMin dest bei trag zah len, kann Ihr Ehe mann über Ihren Anspruch einen abge lei te ten

86 Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen

Zula gen an spruch erhal ten, und Ries ter-geför dert spa ren, auch wenn er selbst nichtför der be rech tigt ist und somit kei nen Anspruch auf För de rung hat.

Nach Ende der 3 Jahre Kin der er zie hungs zeit müs sen Sie keine eige nen Bei trägemehr zah len, wenn Sie über den unmit tel ba ren Zula gen an spruch Ihres Ehe man nesund nicht aus ande ren Grün den selbst wei ter hin för der be rech tigt sind.

Für die betrieb li che Alters ver sor gung gilt, dass Beschäf tigte wäh rend der Eltern zeitdas Recht haben, eigene Bei träge zum Auf bau ihrer Betriebs rente zu leis ten. Glei -ches gilt für Zei ten, in denen bei beste hen dem Arbeits ver hält nis Lohn er satz leis tun -gen (zum Bei spiel Kran ken geld) bezo gen wer den. Auch hier kön nen die Beschäf tig -ten ihre Alters vor sorge durch eigene Zah lun gen wei ter füh ren.

Wenn Sie allein erzie hend sind

Gerade Allein er zie hende kön nen von der staat li chen För de rung der zusätz li chenAlters vor sorge pro fi tie ren. Auch wenn Sie ein gerin ges Ein kom men haben, kön nenSie sich es jetzt leis ten, mehr für Ihre Alters si che rung zu tun. Denn wer 4 % sei nesEin kom mens in die pri vate Alters vor sorge steckt, erhält die maxi male staat li che Zula gen för de rung von 154 EUR. Zudem gibt es für jedes Kind eine Kin der zu lage vonje 185 EUR, für ab 2008 geborene Kinder je 300 EUR. So wird die Vor sorge auch fürGering ver die nende bezahl bar.

Bei spiel

Eine allein erzie hende Ver käu fe rin mit einem Kind hat ein sozi al ver si che rungs -pflich -ti ges Vor jah res ein kom men von 15.000 EUR. Spart sie die emp foh le nen 4 %(= 600 EUR), erhält sie vom Staat eine Zulage von 339 EUR (154 EUR Grund zu lage+ 185 EUR Kin der zu lage). Der tat säch lich zu leis tende Eigen bei trag liegt dann bei nur261 EUR. Über die Hälfte der gesam ten Spar leis tung wird also durch die staat li che Zu-lage erbracht. Hätte sie zwei vor 2008 geborene Kin der, bekäme sie 524 EUR Zulage,bei nur 76 EUR Eigen anteil. 87 % der Spar leis tung würde dann der Staat über neh men.

Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen 87

Wenn Sie nicht erwerbs tä tig sind

Die ei gen stän di ge Al ters si che rung von Frau en soll so weit wie mög lich ge för dertwer den. Am bes ten sind Sie durch ei ge ne Be rufs tä tig keit ab ge si chert. Dann kön nenSie neben der ge setz li chen Rente eine staat lich ge för der te zu sätz li che Al ters vor-sor ge auf bau en. Auch als Mut ter wäh rend der 3 Jahre ge setz li che Kin der er zie -hungs zeit kön nen Sie von der Ries ter-För de rung pro fi tie ren. Aber auch in Ehen mitklas si scher Rol len ver tei lung: „Er ar bei tet, sie bleibt ganz zu Hause“ haben Frau endie Mög lich keit, zu sätz li che Vor sor ge fürs Alter zu tref fen. Und da in die sem Fallkein ei ge nes Er werbs ein kom men vor han den ist, sogar ganz ohne einen Cent ein-zu zah len. Wenn Sie selbst also nicht ren ten ver si chert sind, aber einen ei ge nenAl ters vor sor ge ver trag auf Ihren Namen ab schlie ßen, er hal ten Sie exakt die glei chenZu la gen wie Ihr Mann. Geht die Kin der zu la ge auf Ihren Ver trag, er höht sich der Al ters vor sor ge-Spar be trag ent spre chend. Ein zi ge Vo raus set zung: Ihr Ehe mann ge hört zum ge för der ten Per so nen kreis und zahlt sei nen Min dest bei trag in einen ei ge nen Al ters vor sor ge ver trag ein.

Wenn Sie sich schei den las sen

Wenn Sie selbst nicht för der be rech tigt sind und nur einen „abge lei te ten“ Anspruchauf die staat li che Zula gen för de rung über Ihren Ehe mann haben, dann ver lie ren Sieab dem Zeit punkt des dau er haf ten Getrennt le bens Ihren Anspruch auf wei tere För de rung. Das bereits ange sam melte Ver mö gen bleibt Ihnen im Rah men der all -ge mei nen Rege lun gen des Ver sor gungs ausglei ches erhal ten. Sie kön nen dann ent -we der den Ver trag ruhen las sen, bis Sie das Aus zah lungs al ter erreicht haben, dasRies ter-Spa ren fort füh ren, sobald Sie eine ver si che rungs pflich tige Beschäf ti gungauf neh men oder ohne staat li che För de rung wei ter hin Bei träge ein zah len.

Die Leis tungs an sprü che aus der zusätz li chen Alters vor sorge wer den beim Ver sor -gungs aus gleich bzw. Zuge winn aus gleich eben falls berück sich tigt.

88 Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen

Wenn Sie arbeits los sind

Da Sie auch als Arbeits lose ren ten ver si chert sind, haben Sie wei ter hin Anspruch auf För de rung. Das heißt: Ihnen ste hen auch wei ter hin die staat li chen Zula genbeim Auf bau Ihrer zusätz li chen Alters vor sorge zu. Das gilt auch dann, wenn Siewegen zu berück sich ti gen den Ein kom mens (z. B. der Ver dienst Ihres Man nes) oderVer mö gens keine Unter stüt zung erhal ten. Sie müs sen aller dings bei der Agen turfür Arbeit als Arbeit su chende gemel det sein.

Die Höhe Ihres Eigen bei trags rich tet sich wei ter hin nach Ihrem Vor jah res ein kom -men. Waren Sie bereits im ver gan ge nen Jahr arbeits los gemel det, rich tet sich dieHöhe des Eigen bei trags nach dem Arbeits lo sen geld bzw. dem Arbeits lo sen geld II,das Sie erhal ten haben.

Bei der Prü fung Ihrer Bedürf tig keit durch die Agen tur für Arbeit bleibt Ihr ange -spar tes Alters vor sor ge ka pi tal außen vor.

Wenn Sie Ihre Bei trags zah lun gen unter bre chen

Sie kön nen Ihre Bei trags zah lun gen ruhen las sen. Der Anbie ter ist gesetz lich ver -pflich tet, dies zuzu las sen. Aller dings bekom men Sie in die sem Zeit raum keine Zu-la gen und kei nen steu er li chen Vor teil. Aber Ihre bis he ri gen staat li chen Zula genmüs sen Sie nicht zurück zah len.

Wenn Sie Sozi al hilfe bekom men

Wenn Sie Sozi al hilfe bezie hen und nicht aus ande ren Grün den ren ten ver siche -rungs pflich tig sind (z. B. wenn Sie Kin der unter drei Jah ren erzie hen oder zu Ihremsozi al ver si che rungs pflich ti gen Ein kom men ergän zende Sozi al hilfe bezie hen), er-lischt Ihr Anspruch auf staat li che För de rung bei der zusätz li chen Alters vor sorge.Das bis zu die sem Zeit punkt ange sparte Kapital und Ihren Ver trag kön nen Sie abervorü ber ge hend oder bis zum Aus zah lungs be ginn ruhen las sen. Darauf haben Sie

Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen 89

einen Rechts an spruch bei allen för der fä hi gen Ver trä gen. Die Zula gen blei benIhnen eben falls erhal ten. Auch bei der Prü fung der Hil fe be dürf tig keit bleibt das angesparte Alters vor sor ge ver mö gen außen vor. Dies gilt auch, wenn Sie allein ausmedi zi ni schen Grün den dau er haft voll erwerbs ge min dert sind und des halb dieGrund si che rung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch neh men, bevorSie die Alters grenze errei chen.

Neh men Sie übri gens eine ren ten ver si che rungs pflich tige Beschäf ti gung auf (z. B.einen 400-EUR-Job, bei dem Sie auf die Ren ten ver si che rungs frei heit ver zich ten),kön nen Sie auch die staat li che För de rung bekom men. Aller dings wird Ihr Ver dienstim Rah men der sozi al hil fe üb li chen Frei be träge auf Ihre Sozi al hilfe ange rech net.

Wenn Sie Witwe sind

Wenn Ihr Ehe part ner stirbt, kön nen Sie das geerbte Alters vor sor ge ver mögen aufIhren eige nen Ries ter-Ver trag über tra gen las sen. Die För de rung bleibt dann erhal -ten. Es ist aus rei chend, wenn Sie den Ries ter-Ver trag erst zu die sem Zweck abschlie -ßen.

Bei Ver er bung des Alters vor sor ge ver mö gens (z. B. an Ihre Kin der) muss die För de -rung zurück ge zahlt und die Kapi tal er träge müs sen ver steu ert wer den.

Bei Bezug einer Wit wen rente aus der gesetz li chen Ren ten ver si che rung wird dasgeför derte Alters ver mö gen nicht als Ein kom men ange rech net. Es bleibt Ihnenunge schmä lert erhal ten.

Wenn Sie in Alters teil zeit gehen

Auch wenn Sie in Alters teil zeit gehen, kön nen Sie wei ter hin von der Ries ter-För de -rung pro fi tie ren. Die staat li che Zulage bleibt so hoch wie zuvor. Ein zige Bedin gung:Sie zah len von Ihrem gerin ge ren Alters teil zeit ge halt pro zen tual genauso viel einwie vor her. Auch wenn die ser Betrag abso lut gerin ger ist als frü her.

90 Die zusätzliche Altersvorsorge: Tipps für alle Lebenslagen

Wenn Sie bald in Rente gehen

Wenn Sie kurz vor Ihrer Rente ste hen, lohnt es sich in der Regel kaum, einen staat -lich geför der ten Alters vor sor ge ver trag abzu schlie ßen. Denn die monat li chen Aus -zah lungs ra ten, die Ihnen zuflie ßen wür den, wären sehr gering.

Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge 91

Der Weg zu einer staat lich geför der ten pri va ten oder betrieb li chen Alters vor -sorge ist rela tiv ein fach. Am Anfang Ihrer Über le gun gen sollte eine sorg fäl tigeAna lyse Ihres Vor sor ge be darfs ste hen. Prü fen Sie dann Ihre finan zi elle Situa -tion, infor mie ren Sie sich umfas send und las sen Sie sich ggf. bera ten und wäh len Sie zuletzt die für Ihre jewei lige Lebens si tua tion pas sende zusätz li cheAlters vor sorge.

Aus einer brei ten Palette, die von der Ent gel tum wand lung bis zu den för der fä hi genPro duk ten der pri va ten Anbie ter reicht, kann jeder Anle ger die jeweils sinn vollsteVari ante abhän gig von Alter, Ein kom men, Fami li en stand und der per sön li chen Si-cher heits ori en tie rung aus wäh len. Dank staat li cher För de rung durch Ries ter-Zula -gen, Steu er ver güns ti gun gen und Bei trags frei heit lohnt sich die Extra-Inves ti tionfür einen gesi cher ten, erfüll ten Ruhe stand für jeden.

1. Schritt: Klä ren Sie Ihren Vor sor ge be darf.

Die staat li che För de rung hat zum Ziel, dass auf lange Sicht jeder eine zusätz li che Alters vor sorge hat. Doch es muss nicht immer eine neue Geld an lage sein, dennauch heute haben viele schon pri vat vor ge sorgt, z. B. durch eine Lebens ver si che -rung, ein eige nes Haus oder ver mie te tes Wohn ei gen tum, aus dem Ein künfte flie ßen. Vor allem bei Älte ren kann dies zutref fen. Hier kann es sinn voll sein, die bis he rige Vor sorge wei ter zu füh ren, auch wenn es dafür keine staat li che För de runggibt, als Ries ter-geför dert neu zu begin nen.

Wol len Sie das Risiko der Erwerbs min de rung mit absi chern oder brau chen Sie eineHin ter blie be nen ver sor gung für Ehe gat ten und Kin der? Diese Fälle kön nen in diezusätz li che Alters vor sorge ein be zo gen wer den. Aller dings geht dies auf Kos ten derRen dite. Prü fen Sie daher, ob eine Kom bi na tion sinn voll ist.

Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge

92 Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge

2. Schritt: Prü fen Sie Ihre finan zi elle Situa tion.

Ein Alters vor sor ge ver trag ist eine lang fris tige Geld an lage. Sie soll ten daher über -le gen, auf wel chen Betrag Sie auf Dauer ver zich ten kön nen, um ihn für Ihre Alters -vor sorge zu ver wen den. Beden ken Sie, dass Sie durch eine vor zeitige Auf lö sung desVer tra ges die För de rung ver lie ren und auch Ren di te ein bu ßen hin neh men müs sen.Sie kön nen den Ver trag aber jeder zeit ruhend stel len, sodass Sie in Not zei ten keinezusätz li chen finan zi el len Belas tun gen haben. Ent schei den Sie sich daher aus finan -zi el len Grün den nicht vor schnell gegen eine zusätz li che Alters vor sorge.

3. Schritt: Stel len Sie Ihre per sön li che Rech nung auf.

Die staat li che För de rung besteht aus zwei Kom po nen ten. Auf wen dun gen für diezusätz li che Alters vor sorge kön nen als zusätz li che Son der aus ga ben bei der Ein-kom men steu er er klä rung bis zu einem Höchst be trag gel tend gemacht wer den. Dasführt zu einer gerin ge ren Steu er last. Eine Steu er er mä ßi gung bringt aber nur gerin-ge Vor teile, wenn Sie wenig Steu ern zah len, z. B. weil Sie wenig ver die nen odermeh rere Kin der haben. Des halb gibt es unab hän gig vom Ein kom men min des tenseine feste Zulage. Anhand Ihres letzt jäh ri gen Ein kom mens errech net Ihr Anla ge in -sti tut, wie viel Sie monat lich bzw. jähr lich min des tens spa ren müs sen, um die volleZulage zu erhal ten. Die Höhe Ihres sozi al ver si che rungs pflich ti gen Vor jah res ein -kom men kön nen Sie der Jah res mel dung Ihres Arbeit ge bers zur Sozi al ver si che rung,die Sie zum Jah res an fang in Kopie erhal ten, ent neh men.

4. Schritt: Klä ren Sie, ob Ihr Arbeit ge ber eine betrieb li che Alters ver-sor gung anbie tet.

Infor mie ren Sie sich bei Ihrem Arbeit ge ber, dem Betriebs rat oder der Gewerk schaft,ob bereits ein arbeit ge ber fi nan zier tes Modell zur betrieb lichen Alters vor sorge exis -tiert. Prü fen Sie, ob Sie eine sol che Betriebs rente über eigene Zusatz bei träge imWege der Ent gel tum wand lung ergän zen bzw. auf bauen wol len.

Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge 93

Eine betrieb li che Alters ver sor gung ist in vie len Fäl len der ein fachste und oft mals lu-k ra tivste Weg, zusätz lich vor zu sor gen – vor allem, wenn der Arbeit ge ber einen Teilzum Auf bau der Zusatz rente bei steu ert. Bevor Sie einen Ver trag abschlie ßen, soll -ten Sie sich ein Bild über die Mög lich kei ten staat li cher För de rung (Steuer- und Bei -trags frei heit der Auf wen dun gen oder Ries ter-För de rung über Zula gen und zusätz li -chen Son der aus ga ben abzug) machen.

5. Schritt: Kön nen Sie die staat li che För de rung erhal ten?

Prü fen Sie, ob Sie zum för der be rech tig ten Per so nen kreis (vgl. Glos sar) der Ries ter-För de rung gehö ren. Die staat li che För de rung erhal ten Pflicht mit glie der in der ge-setz li chen Ren ten ver si che rung, Beamte/Beam tin nen, Rich ter/Rich te rin nen undSol da ten/Sol da tin nen. Bei Ver hei ra te ten genügt es, wenn ein Ehe gatte die Vor aus -set zun gen erfüllt; dann erhält auch der andere die För de rung.

6. Schritt: Infor mie ren Sie sich über die mög li chen Anla ge for men

Zu den Ries ter-geför der ten Anla ge for men gehö ren pri vate Ren ten ver siche run gen,Banks par pläne, Fonds spar pläne und Wohn-Riester-Produkte (s. Glos sar). Sie ent -schei den, wel ches die beste Anla ge form für Sie ist.

Pri vate Ren ten ver si che run gen haben ein sehr gerin ges Risiko und bie ten mitt lereErtrag schan cen. Sie eig nen sich beson ders für jün gere, sicher heits be wusste Anle -ger. Banks par pläne eig nen sich beson ders für ältere Anle ger mit kur zen Anspar zeit -räu men und für Men schen mit hohem Sicher heits bedürf nis. Fonds sind eher fürjün gere, risi ko freu dige Anle ger geeig net, weil sie aus rei chend Zeit haben, um etwa -ige Kurs ver luste wie der aus zu glei chen. Prin zi pi ell aber gilt: Allen die sen Pro duk tengemein sam ist aber die Zusi che rung des Anbie ters, dass min des tens die ein ge zahl -ten Beträge (Eigen bei träge und Zula gen) zu Beginn der Aus zah lungs phase zur Ver -fügung ste hen. Nomi nale Ver luste sind somit aus ge schlos sen. Letzt lich entschei denSie selbst, wel che Form der zusätz li chen Alters vor sorge die indi vi du ell pas sende ist.

94 Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge

Es gibt auch Misch pro duk te: Bei Banks par plä nen kön nen die Zin sen in Fonds an -ge legt wer den, um die Er trä ge zu stei gern. Bei fonds ge bun de nen Ren ten ver si che -run gen wird das Ka pi tal zum Teil in In vest ment fonds an ge legt. Bis zum Be ginn der Ren ten zah lung ist die fonds ge bun de ne Ren ten ver si che rung un mit tel bar an derWert ent wick lung die ser Fonds be tei ligt. Weil die Wert ent wick lung der Fonds nichtvor her seh bar ist, kann wie beim Fonds spar plan nur der Ka pi tal er halt zu ge si chertwer den. Bei po si ti ver Wert ent wick lung kann je doch eine we sent lich hö he re mo nat -li che Rente als bei der her kömm li chen pri va ten Ren ten ver si che rung er zielt wer -den.

Die Ries ter-För de rung ist auch im Rah men der betrieb li chen Alters ver sorgungmög lich. Voraus set zung ist hier, dass die Alters vor sorge in den Durch füh rungs -we gen Direkt ver si che rung, Pen si ons kasse oder Pen si ons fonds gebil det wird unddie Bei träge aus dem Net to ent gelt des Arbeit nehmers gelei stet wer den.

7. Schritt: Über le gen Sie, wel che Anla ge form für Sie am bes ten geeig net ist.

Bei der Wahl der pas sen den Anla ge form soll ten Sie auch Fol gen des berück sich ti -gen:

Ihr Alter: Wenn Sie jün ger sind, kön nen Sie risi ko freu dig sein, weil Sie dann Zeithaben, even tu elle Ver luste wie der aus zu glei chen. Wenn Sie älter sind, soll ten Sieeher sichere Anla gen wäh len.

Ihre Ein stel lung zum Risiko: Wenn Sie die Vor stel lung, dass Ihr Kapi tal Wert -schwan kun gen unter liegt, nicht mehr ruhig schla fen lässt, soll ten Sie eher eine sichere Form wäh len und eine gerin gere Ren dite in Kauf neh men.

Die Kos ten: Pro dukte mit Abschluss kos ten rech nen sich umso bes ser, je länger dieLauf zeit ist.

Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge 95

Die Situa tion in der Aus zah lungs phase: Die Zusatz rente muss lebens lange Leis -tun gen garan tie ren. Je nach Anbie ter kön nen bei Banks par plä nen, Fonds spar plä -nen und Pen si ons fonds aller dings auch 30 % des Kapi tals als Ein mal zah lung aus ge -schüt tet wer den.

Die Situa tion im Erb fall: Bei Banks par plä nen und Fonds spar plä nen kann dasange sparte Kapi tal bis zum Beginn der Rest ver ren tung sphase ver erbt wer den. Beieiner Ren ten ver si che rung ist dies nicht mög lich. Sie kön nen aber eine Garan tie zeitver ein ba ren, in der die Rente min des tens zu bezah len ist. Ster ben Sie vor her, wirddem oder der Berech tig ten die Rente wei ter ge zahlt. Die staat li che För de rung mussim Erb fall in der Regel zurück gezahlt wer den. Ansprü che aus der betrieb li chen Al-ters ver sor gung sind nicht ver erb bar. Aller dings besteht hier häu fig eine Hin ter blie -be nen ver sorgung.

8. Schritt: Gehen Sie mit die sen Infor ma tio nen zu einer Bera tung.

Haben Sie sich für die pas sende Anla ge form (pri vate Ren ten ver si che rung, Banks -par plan oder Fonds spar plan) ent schie den, ist dies der rich tige Zeit punkt, über einkon kre tes Anla ge pro dukt zu ent schei den. Hier kön nen Sie sich unab hän gig bera -ten las sen. Erkun di gen Sie sich bei Anbie tern (Ban ken, Spar kas sen, Ver si che run gen,Fonds ge sell schaf ten) nach kon kre ten Pro dukt an ge bo ten, Preis-Leis tungs-Ver hält -nis sen, Ser vice, Kos ten, Anla ge ri si ken und Ren di te chan cen. Bei Pro dukt ver gleichund -aus wahl hel fen die die seit 2005 obli ga to ri schen Stan dard be rech nun gen derAnbie ter. Jede Bera te rin und jeder Bera ter ist ver pflich tet, Sie auf fol gende Bedin -gun gen hin zu wei sen:

96 Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge

Höhe und Ver tei lung der Abschluss- und Ver triebs kos ten

Kos ten für die Ver wal tung der Geld an lage

Kos ten beim Wech sel zu einer ande ren Anla ge form oder einen neuen An-bie ter.

Unab hän gige Bera tung erhal ten Sie bei den ört li chen Ver brau cher zent ralen. Mitall ge mei nen Fra gen zur Ries ter-Rente kön nen Sie sich auch an Ihren Ren ten ver -si che rungs trä ger oder an die fol gen den Adres sen wen den:

Bür ger te le fon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

01805 67 67 10 (Fragen zur Rente)für 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetzvon montags bis donnerstags 8 – 20 Uhrwww.bmas.de

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

0800 10004800Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 UhrFreitag: 7.30 bis 15.30 Uhrwww.Deutsche-Rentenversicherung.de

Altersvorsorge macht Schule0800 10004800www.altersvorsorge-macht-schule.de

Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge 97

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv

„Pillbox“ – Markgrafenstraße 66 Besuchereingang: Kochstraße 22 10969 Berlin Tel.: 030 25800-0 Fax: 030 25800-218 eMail: [email protected] www.vzbv.de

Stiftung Warentest

Postfach 30 41 4110724 Berlin Tel.: 030 2631-0E-Mail: [email protected]

9. Schritt: Entscheiden Sie sich und schließen Sie einen Vertrag ab.

Haben Sie sich für eine be trieb li che Al ters ver sor gung über Ent gel tum wand lungent schie den, müs sen Sie eine ent spre chen de Ver ein ba rung mit Ihrem Ar beit ge bertref fen. Dabei wil li gen beide Par tei en ein, dass ein Teil Ihrer künf ti gen Ent gel t-an sprü che in eine wert glei che An wart schaft auf Ver sor gungs leis tun gen um ge-wan delt wird. Der Ar beit ge ber wählt den Durch füh rungs weg der be trieb li chen Al ters vor sor ge. Bie tet er nicht be reits eine be trieb li che Al ters ver sor gung über einePen si ons kas se oder einen Pen si ons fonds an, muss er sei nen Be schäf tig ten min des -tens eine Di rekt ver si che rung an bie ten. In jedem Fall soll ten Sie sich bei der Klä rungder ein zel nen Punk te eng mit Ihrem Ar beit ge ber ab stim men.

Haben Sie sich für einen Ries ter-Ver trag ent schie den, setzt die staat li che För de rungeinen abge schlos se nen Alters vor sor ge ver trag, die frist ge rechte Ein zah lung der

98 Zehn Schritte zu Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge

Eigen bei träge und die recht zei tige Bean tra gung von Zulagen voraus. Wenn Siezum Bei spiel für das Jahr 2009 Zulagen erhalten wollen, müssen Sie Ihren Vertragauch bis Ende des Jahres 2009 abschließen.

10. Schritt: Passen Sie Ihre Sparrate an veränderte Lebensumstände an.

Vor sor ge spa ren ist nicht sta tisch. Ein kom mens ver än de run gen, Ände run gen des Fami li en stan des, die Geburt eines Kin des oder der Weg fall der Kin der geld berech -ti gung erfor dern bezie hungs weise erlau ben eine Anpas sung der Spar ra ten undhaben Ein fluss darauf, ob die Inan spruch nahme von Steuer- und Abga ben frei heitoder aber die För de rung über Zula gen und Son der aus ga ben ab zug die loh nen dereVari ante ist. Diese Punkte gilt es nach Ver trags ab schluss im Auge zu behal ten.

Dane ben gilt es, recht zei tig den Zula gen an trag zu stel len und die Alters vor sor ge -auf wen dun gen bei der Ein kom men steu er er klä rung anzu ge ben, um sich eineneven tu el len Steu er vor teil durch Son der aus ga ben ab zug zu sichern.

Nut zen Sie die Mög lich keit des Dau er zu la ge an trags. Seit 2005 reicht es hier nach,wenn Sie Ihren Anbie ter ein ma lig damit beauf tra gen, den jähr li chen Zulage an tragzu stellen. Nur wenn sich Ihre Familienverhältnisse ändern, müssen Sie dies künftigIhrem Anbieter melden.

Glossar 99

AAktueller Rentenwert

Der Betrag, der einer monat li chen Alters rente aus Bei trä gen eines Durch schnitts -ver die nen den für ein Jahr ent spricht. Der aktuelle Rentenwert ist ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. In den alten Bundesländern beträgt er seit dem 1. Juli2009 27,20 EUR und 24,13 EUR in den neuen Bundesländern.

Alters vor sor ge pro dukte

Zu den staat lich geför der ten Anla ge for men zäh len pri vate Ren ten ver si che run gen,Banks par pläne oder Invest ment fonds spar pläne (s. unten). Um als för der fä hig aner -kannt zu wer den, müs sen die Alters vor sor ge pro dukte strenge, vom Staat fest ge -legte und über wachte Min dest an for de run gen erfül len, die mit der so genann ten g Zer ti fi zie rung beschei nigt wer den. Anbie ter von för der fä hi gen Anla ge for mensind im Wesent li chen Lebens ver si che rungs un ter neh men, Ban ken und sons tigeKre dit in sti tute (zum Beispiel Spar kas sen und Volks ban ken), Kapi tal an la ge ge sell -schaf ten (zum Bei spiel Fonds ge sell schaf ten) und Finanz dienst leis ter.

Anrech nungs zei ten

Anrech nungs zei ten wer den ren ten recht lich berück sich tigt, auch wenn keine Bei -träge gezahlt wur den. Anrech nungs zei ten sind bei spiels weise Zei ten, in denen Ver -si cherte wegen Krank heit arbeits un fä hig oder in der Reha bi li ta tion waren, wegenSchwan ger schaft in der Mut ter schutz frist nicht ver si che rungs pflich tig beschäf tigtoder Selbst stän dig waren, arbeits los gemel det waren, nach dem 17. Lebens jahr eineschu li sche Aus bil dung absol viert haben, ins ge samt jedoch höchs tens acht Jahre.

Glossar

100 Glossar

Anwart schaf ten

Anwart schaf ten sind – ins be son dere durch Bei trags zah lung – erwor bene Werte inForm von gut ge schrie be nen g Ent gelt punk ten, die zum Zeit punkt der Leis tungs -ge wäh rung zum Ren ten an spruch wer den. Die Rente kann nur gezahlt wer den,wenn eine gewisse Anwart schaft besteht. Der jenige, der bereits für 60 MonatePflicht- oder frei wil lige Bei träge gezahlt hat, hat damit eine Anwart schaft auf dieRegel al ters rente mit 65 Jah ren erwor ben. Er erhält diese Leis tung aber erst dann,wenn er 65 Jahre alt ist und die Regel al ters rente bean tragt.

Arbeit ge ber-/Arbeit neh mer an teil

Die Pflicht bei träge zur gesetz li chen Ren ten ver si che rung wer den grund sätz lich jezur Hälfte vom Arbeit ge ber und vom Arbeit neh mer getra gen. (Beson der hei ten gel ten in der g Gleit zone.)

Arbeitsentgelt

Ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer. Dazu gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die der Arbeitnehmerin oderdem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Das sind nebendem Bruttogehalt oder -lohn also z. B. auch Familienzuschläge, Gewinnanteile,Überstundenvergütungen und der Wert der Sachbezüge. Zum beitragspflichtigenArbeitsentgelt gehören auch: Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrar-beitszuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen u. Ä. Einmalig gezahltes Ar-beitsentgelt, wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgelder, zusätzliche Monatsentgelte,Tantiemen sowie Gratifikationen, gehören ebenso zum beitragspflichtigen Arbeits-entgelt.

Glossar 101

Arbeitslosigkeit

Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat. Wer während dieser ZeitArbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezieht, ist in aller Regel rentenversiche-rungspflichtig. Für ihn zahlt die Bundesagentur für Arbeit Pflichtbeiträge an dieRentenversicherung.

Aufwertung von Kindererziehung

Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die in den auf die drei Jahre Kindererziehungszeiten folgenden sieben Lebensjahren des Kindes (Kin der be rück -sich ti gungs zeit bis zum 10. Lebens jahr eines Kin des) erwerbs tä tig sind, wer den beider Ren ten be rech nung um die Hälfte bis maxi mal zum Durch schnitts ein kom men(2010 = 2.666,92 EUR monatlich) auf ge wer tet. Voraus set zung sind 25 Jahre an g ren ten recht li chen Zei ten (ein schließ lich g Kin der be rück sich ti gungs zeit).Dies kommt auch den je ni gen zugute, die ein pfle ge be dürf ti ges Kind betreuen. Unddas sogar bis zum 18. Lebens jahr. Kin der er zie hen den, die gleich zei tig zwei odermehr Kin der unter zehn Jah ren erzie hen und des halb oft mals nicht erwerbs tä tigsind, wer den nach Aus lau fen der g Kin der er zie hungs zeit eben falls g Ent gelt -punkte gut ge schrie ben.

Aus län di sche Bei trags zei ten

Ren ten recht li che Zei ten, die in einem ande ren EU-Land nach des sen jeweili gen Geset zen erfüllt wur den, wer den aner kannt, aller dings nur zur Erfül lung von Anspruchs vor aus set zun gen. Dies gilt grundsätzlich auch für Länder mit denen dieBundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossenhat. Für die Berech nung Ihrer Ren ten höhe wer den diese Zei ten jedoch nicht heran -ge zo gen. Hier zahlt jeder Staat die Rente, die sich aus den an ihn gezahl ten Bei trä -gen ergibt.

102 Glossar

BBanks par plan

Bei einem Banks par plan wer den monat lich feste Beträge auf klas si sche Art zueinem Gut ha ben mit fest ge leg ter Ver zin sung ange spart. Einen Min dest zins wie beider pri va ten Ren ten ver si che rung gibt es nicht. Der Zins satz kann von der Lauf zeitoder dem Spar be trag abhän gig sein oder sich an den Zin sen ande rer Anla ge for menori en tie ren.

Bei träge

Die Höhe der Bei trags zah lung berech net sich bei pflicht ver si cher ten Arbeit neh me -rin nen und Arbeit neh mern nach dem bei trags pflich ti gen g Arbeits ent gelt (bis zurg Bei trags be mes sungs grenze) und dem g Bei trags satz.

Bei trags be mes sungs grenze

Sie bil det die Grenze in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung, bis zu der g Arbeits -ent gelt bzw. Arbeits ein kom men ver si cher bar ist. Für die je ni gen Teile des Arbeits -ent gelts bzw. Arbeits ein kom mens, die ober halb der Bei trags be mes sungs grenze lie -gen, sind keine g Bei träge zu zah len. Ein Über schrei ten ändert also nichts amBeste hen der Ver si che rungs pflicht. Solange das Ein kom mens ni veau in den altenund neuen Bun des län dern dif fe riert, gibt es auch unter schied li che Bei trags be mes -sungs gren zen: 2010 betra gen sie monat lich 5.500 EUR (West) und 4.650 EUR (Ost).

Glossar 103

Bei trags freie Zei ten

Bestimmte Zei ten, in denen keine Bei träge zur gesetz li chen Ren ten ver siche runggezahlt wer den, die aber trotz dem für die Rente zäh len (z. B. g Anrech nungs zei -ten wie die Schul aus bil dung nach dem 17. Lebens jahr oder die g Zurech nungs zeitbei g Erwerbs min de rung).

Bei trags satz

Pro zent satz des Arbeits ent gelts (bis zur g Bei trags be mes sungs grenze), der alsBei trag zur Ren ten ver si che rung zu zah len ist. Seit dem 1. Januar 2007 beträgt er 19,9 %.

Bei trags zei ten

Sie sind die wich tigs ten ren ten recht li chen Zei ten. Der Wert Ihrer Bei trags zeit wirdnach Ent gelt punk ten ermit telt: Ihr Brut to jah res ent gelt wird in Bezie hung gesetztzum durch schnitt li chen Brut to jah res ent gelt aller Ver si cher ten. Haben Sie „durch -schnitt lich“ ver dient, erhal ten Sie einen Ent gelt punkt. Dem ent spre chend erhal tenSie mehr bzw. weni ger als einen Ent gelt punkt, wenn Sie in einem Jahr mehr bzw.weni ger als der Durch schnitt ver dient haben.

Bei trags zei ten nach Fremd ren ten recht.

Bei trags zei ten, die aner kannte Ver trie bene oder Spät aus sied ler in ihrem Her kunfts -land nach wei sen kön nen, sind Bei trags zei ten im Bun des ge biet gleich ge stellt.

104 Glossar

Berufs un fä hig keit

Liegt vor, wenn ein vor 1961 gebo re ner Ver si cher ter wegen einer gesund heits be -ding ten Min de rung der Erwerbs fä hig keit in sei nem bis he ri gen Beruf oder in einemzumut ba ren ande ren Beruf nur noch weni ger als sechs Stun den täg lich arbei tenkann.

Betrieb li che Alters ver sor gung

Die be trieb li che Alters ver sor gung ist keine Leis tung der ge setz li chen Ren ten ver si -che rung, son dern eine Leis tung des Ar beit ge bers. Sie be ruht auf einer Ver sor gungs -zu sa ge des Ar beit ge bers, die er sei nen Ar beit neh me rin nen und Ar beit neh mern ausAn lass des Ar beits ver hält nis ses gibt. Aus der Zu sa ge er ge ben sich die Art und derUm fang der Leis tun gen, also z. B. ob eine Al ters-, In va li di täts- oder/und Hin ter blie -be nen ver sor gung ver spro chen wird. Bis her stand es dem Ar beit ge ber weit ge hendfrei, zu ent schei den, ob und unter wel chen Vor aus set zun gen er sei nen Be schäf tig -ten eine Be triebs ren te ge wäh ren woll te. Seit dem 01.01.2002 haben Ar beit neh me -rin nen und Ar beit neh mer einen in di vi du el len An spruch auf eine be trieb li che Al -ters ver sor gung, wenn sie die Zu sa ge des Ar beit ge bers durch Ent gel tum wand lungfi nan zie ren. Die ser An spruch be steht der zeit ein heit lich für Ar beit neh me rin nenund Ar beit neh mer des öf fent li chen Diens tes nicht.

Die betrieb li che Alters ver sor gung ist als zweite Säule neben der gesetz lichen Ren -ten ver si che rung (erste Säule) und der pri va ten Alters vor sorge (dritte Säule) ein zu-neh mend bedeu ten der Bestand teil unse res Alters si che rungs sys tems. Sie beruht aufeiner Ver sor gungs zu sage des Arbeit ge bers, die er sei nen Arbeit neh me rin nen undArbeit neh mern aus Anlass des Arbeits ver hält nis ses gibt. Aus der Zusage erge bensich die Art und der Umfang der Leis tun gen, also z. B. ob eine Alters-, Inva li di täts-oder/und Hinter blie be nen ver sor gung ver spro chen wird. Die betrieb li che Alters -ver sor gung ist klas si scher weise eine frei wil lige Leis tung des Arbeit ge bers. Seit dem1. Januar 2002 haben Arbeit neh me rin nen und Arbeit neh mer jedoch grund sätz licheinen indi vi du el len Anspruch auf eine betrieb li che Alters ver sor gung durch g Ent -gel tum wand lung.

Glossar 105

DDirekt ver si che rung

Die Direkt ver si che rung ist eine beson dere Form der Lebens ver si che rung, die derArbeit ge ber als Ver si che rungs neh mer für seine Ange stell ten abschließt. Bezugs -be rech tigt sind Beschäf tigte oder ihre Hin ter blie be nen. Die Finan zie rung erfolgtdurch Bei träge des Arbeit ge bers. Der Arbeit neh mer kann sich betei li gen.

Direkt zu sage

Die Direkt zu sage (auch Pen si ons- oder unmit tel bare Ver sor gungs zu sage) ist eineVer pflich tung des Arbeit ge bers, dem Beschäf tig ten oder des sen Ange hö ri gen nachBeen di gung des Arbeits ver hält nis ses Ver sor gungs leis tun gen zu gewäh ren. Sie ist in Deutsch land die am wei tes ten ver brei tete Form der betrieb li chen Alters vor sorge.Trä ger der Ver sor gung ist das Unter neh men. Die Leis tun gen dazu wer den ausbetrieb li chen Mit teln finan ziert. Der Arbeit neh mer kann an der Finan zie rung betei -ligt wer den.

Durch füh rungs weg

Das Betriebs ren ten ge setz (BetrAVG) sieht fünf ver schie dene Anla ge mög lich kei tenim Rah men der betrieb li chen Alters ver sor gung (so genannte Durch füh rungs wege)vor:

106 Glossar

1. Direkt zu sage

2. Unter stüt zungs kasse

3. Pen si ons kasse

4. Direkt ver si che rung

5. Pen si ons fonds

EEck- oder Stan dar drent ner

Eine für Ver gleichs zwe cke erfun dene Per son, die 45 Jahre lang durch schnitt lich ver -dient und in die gesetz li che Ren ten ver si che rung ein ge zahlt hat. Das Ver hält nis derRente die ser Ver gleichs per son zum aktu el len Durch schnitts ein kom men bezif fertdas g Ren ten ni veau.

Eigenheimrente

Mit dem Eigenheimrentengesetz wurde 2008 das selbst genutzte Wohneigentumbesser in die geförderte Altersvorsorge integriert, um weitere wirksame Anreize füreine zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.

Das Eigenheimrentenmodell besteht aus mehreren Förderansätzen. Zum einenkönnen bis zu 75 % des in einem bereits angesparten Riester-Vertrag befindlichenKapitals oder aber der gesamte Betrag für Zwecke der Anschaffung oder Herstel-

Glossar 107

lung selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden. Zum anderen könnenkünftig Tilgungsleistungen gefördert werden. Diese beiden Regelungen gelten fürselbst genutztes Wohneigentum, das nach dem 31. Dezember 2007 angeschafftoder hergestellt wurde. Alternativ zur beschriebenen Kapitalentnahme bei An-schaffung oder Herstellung kann das angesparte geförderte Altersvorsorgekapitalauch noch zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung von selbst ge-nutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Diese Regelung gilt generell für selbstgenutztes Wohneigentum unabhängig vom Anschaffungs- oder Herstellungzeit-punkt.

Ent gelt punkte

Der bei trags be zo gene Bestand teil der Ren ten be rech nung. Das jähr lich erzielte Ar-beits ent gelt wird in Ent gelt punkte umge rech net, indem es durch das Durch -schnitts ent gelt des glei chen Jah res geteilt wird. Wer in einem Kalen der jahr so vielEnt gelt erzielt hat wie der Durch schnitt aller Ver si cher ten, erhält genau einen Ent -gelt punkt. Wer mehr ver dient hat, erhält einen Ent gelt punkt wert von über 1,0, werweni ger ver dient hat, von unter 1,0.

Ent gel tum wand lung

Ent gel tum wand lung bezeich net die Umwand lung von Ent gelt be stand teilen in einebetrieb li che Ver sor gungs an wart schaft. Arbeit neh me rin nen und Arbeit neh merhaben hie rauf grund sätz lich einen Anspruch. Dadurch wird sicher ge stellt, dass jedeArbeit neh me rin und jeder Arbeit neh mer einen Zugang zur betrieb li chen Alters -ver sor gung erhält. Beru hen Ent gel tan sprü che auf einem Tarif ver trag, kön nen siefür eine Ent gel tum wand lung jedoch nur genutzt wer den, wenn ein Tarif ver tragdies vor sieht oder dies durch Tarif ver trag (im Wege der Betriebs ver ein ba rung oderdurch indi vi du elle Ver ein ba rung) zuge las sen ist.

Bei träge zu Direkt ver si che run gen, Pen si ons kas sen und Pen si ons fonds, die durchEnt gel tum wand lung finan ziert wer den, kön nen durch Zula gen und Son der aus -

108 Glossar

ga ben ab zug (Ries ter-För de rung) staat lich geför dert wer den. Dane ben besteht dieMög lich keit, für umge wan delte Ent gelt be stand teile die Steuerfreiheit sowie dieBei trags frei heit in der Sozi al ver si che rung in Anspruch zu neh men. Auf diese Weisekön nen 2010 bis zu 2.640 Euro bei trags frei und darü ber hinaus bis zu einer Höhevon 4.440 Euro auch steu er frei zu Guns ten einer betrieb li chen Alters vor sorge ein -ge setzt wer den; unab hän gig von der Höhe Ihres tat säch li chen Ent gel tes.

Ersatz zei ten

Ersatz zei ten sind Zeit räume, in denen Ver si cherte aus beson de ren, im Gesetz ein -zeln benann ten Grün den, wie bei spiels weise Ver fol gung durch das Nazi re gime,keine Bei träge zah len konn ten.

Erwerbs min de rungs ren ten

Wenn die Erwerbs fä hig keit des Ver si cher ten ein ge schränkt oder ganz weg ge fal lenist, ersetzt die Erwerbs min de rungs rente ent ste hende Ein kom mens lü cken. Sie wirdbis zur Voll en dung des 65. Lebens jah res oder bis zur Errei chung einer vor ge zo ge -nen Alters grenze gezahlt. Anschlie ßend steht dem Ver si cher ten die Regel al ters -rente oder eine vor ge zo gene Alters rente zu.

FFörderberechtigter Personenkreis

Die staat li che För de rung erhal ten Pflicht ver si cherte in der gesetz li chen Ren ten ver -si che rung, Pflicht ver si cherte in der Alters si che rung der Land wirte, Beamte/Beam -tin nen, Rich ter/Rich te rin nen und Sol da ten/Sol da tin nen. Zu den Pflicht ver si cher tenin der gesetz li chen Ren ten ver si che rung gehö ren im Ein zel nen fol gende Per so nen -grup pen:

Glossar 109

Arbeit neh me rin nen und Arbeit neh mer

Aus zu bil dende

Wehr- und Zivil dienst leis tende

Müt ter und Väter wäh rend der drei jäh ri gen gesetz li chen Kin der er zie -hungs zeit

pflicht ver si cherte Selbständige (zum Bei spiel Hand wer ke rin nen undHand wer ker, Heb am men, Kurier fah rer, Künst lerin nen und Künst ler, Pub li zis tin nen und Pub li zis ten)

Selbständige mit einem Auftraggeber

nicht erwerbs mä ßig tätige Pfle ge per so nen

gering fü gig Beschäf tigte (Ver dienst bis 400 Euro pro Monat), die auf dieSozi al ver si che rungs frei heit ver zich tet haben

Bezie he rin nen und Bezie her von Arbeits lo sen geld und Arbeits lo sen geld IIsowie als Arbeit suchend Gemel dete, die nur wegen zu berück sich ti gen -den Ein kom mens/Ver mö gens keine Unter stüt zung erhal ten

Bezie he rin nen und Bezie her von Vor ru he stands geld, Kran ken geld, Ver letz -ten geld, Ver sor gungs kran ken geld, Über gangs geld und Unter halts geld

Bezie he rin nen und Bezie her einer Rente wegen Berufs un fä hig keit, Er-werbs un fä hig keit oder Erwerbs min de rung

110 Glossar

Nicht geför dert wer den:

Selbst än dige, die nicht in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung pflicht-ver si chert sind

Ange stellte und Selbstän dige in berufs stän di schen Ver sor gungs ein rich -tun gen, sofern sie nicht in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung pflicht -ver si chert sind

frei wil lig in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung Ver si cherte

gering fü gig Beschäf tigte (Ver dienst bis 400 Euro pro Monat), wenn sie dieSozi al ver si che rungs frei heit in Anspruch neh men

Bezie he rin nen und Bezie her einer Voll rente wegen Alters

Bezie he rin nen und Bezie her von Sozi al hilfe

Stu den tin nen und Stu den ten

Gehört bei ver hei ra te ten Paa ren nur einer der Part ner zum för der fä hi gen Per so nen -kreis, so hat immer auch der Ehe gatte Anspruch auf staat li che För de rung. Er mussdazu nicht erwerbs tä tig und in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung pflicht ver -si chert sein und auch kei nen eige nen Spar bei trag leis ten. Ein zige Voraus set zung:Jeder Ehe part ner schließt einen eige nen Vor sor ge ver trag ab.

Fonds spar plan

Bei einem Fonds spar plan wer den feste mo nat li che Be trä ge an ge spart. Der An bie terlegt das Ka pi tal in In vest ment fonds (Ak ti en fonds, Ren ten fonds oder Fonds mit einerMi schung aus Ak ti en und Ren ten pa pie ren) an. Ri si ko und Er trag schan cen hän gen

Glossar 111

davon ab, in wel che An la gen vor wie gend in ves tiert wird – sie sind je doch durch weghöher als bei pri va ten Ren ten ver si che run gen und Banks par plä nen. Ren ten fondsset zen auf fest ver zins li che Staats- oder Un ter neh men san lei hen, Ak ti en fonds in ves -tie ren in bör sen no tier te Wert pa pie re. Je höher der Ak ti en an teil eines Fonds ist,desto grö ßer sind die Chan cen, desto grö ßer ist aber auch das Ver lust ri si ko. Die Ren -di te der ein zel nen Fonds ist zudem ab hän gig von der Güte des Fonds ma na ge ments.Eine Min dest ren di te ist nicht ga ran tiert. Al ler dings muss bei den Ries ter-ge för der -ten In vest ment fonds der Er halt des ein ge setz ten Ka pi tals (Ei gen bei trä ge und Zu la -gen) zu ge sagt wer den. Kos ten ent ste hen durch Aus ga be auf schlä ge beim Kauf unddurch Ver wal tungs-/De pot ge büh ren.

GGene ra tio nen ver trag

Zwi schen der bei trags zah len den (jun gen) und der ren ten emp fan gen den (alten) Ge-ne ra tion gilt das Prin zip, dass die arbei ten den Ver si cher ten durch ihre Bei träge dieRen ten von heute finan zie ren. Dabei erwar tet die bei trags zah lende Gene ra tion,dass die nach fol gen den Gene ra tio nen bereit sind, das Glei che zu tun. Die ses wirdGene ra tio nen ver trag genannt. Der Gene ra tio nen ver trag ist ein unaus ge spro che -ner und nicht schrift lich fest ge leg ter Ver trag zwi schen die sen Grup pen, also ein ge-sell schaft li ches Über ein kom men.

Gesetz li che Ren ten ver si che rung

Haupt säule der Alters si che rung. Die gesetz li che Ren ten ver si che rung ist als Pflicht -ver si che rung für alle Arbeit neh me rin nen und Arbeit neh mer ange legt. Aber auchfür bestimmte Grup pen von Selbstän di gen und andere Per so nen grup pen. Und denmeis ten nicht ver si che rungs pflich ti gen Per sonen bie tet sie die Mög lich keit der frei -wil li gen Ver si che rung oder für nicht ver si che rungs pflich tige Selb stän dige die g Ver si che rungs pflicht auf Antrag.

112 Glossar

Gleit zone

Seit dem 1. April 2003 gel ten für ver si che rungs pflich tig Beschäf tigte mit einem Ar-beits ent gelt ober halb von 400 EUR bis zur Grenze von 800 EUR beson dere Rege lun -gen der Bei trags tra gung. Der Arbeit ge ber zahlt für das gesamte Arbeits ent geltgrund sätz lich sei nen vol len Anteil am Gesamt sozial ver si che rungs bei trag (z. Z. rd. 21 %). Der Arbeit neh mer an teil steigt im Ergeb nis linear von rund 4 % am Anfang derGleit zone bis zum vol len Anteil (z. Z. rd. 21 %) an, wobei die Stei ge rung des Arbeit neh -mer an teils über eine ver min derte Bei trags be mes sungs grund lage gesteu ert wird.Der ge rin ge re Ar beit neh mer an teil wirkt sich aber auch auf die Höhe der Rente aus,da bei der Ren ten be rech nung nur das – ge gen über dem tat säch lich er ziel ten Ar -beits ent gelt nied ri ge re – Ent gelt zu grun de ge legt wird, das der Bei trags zah lungent spricht (z.B. 549,44 EUR bei einem tat säch li chen Ver dienst von 600 EUR). Miteiner Er klä rung ge gen über dem Ar beit ge ber und einer Bei trags zah lung nach demtat säch li chen Ar beits ent gelt (vol len Ar beits neh mer an teil) kann das Ar beits ent geltin vol lem Um fang bei Ren ten be rech nung be rück sich tigt wer den.

Grund si che rung im Alter und bei Erwerbs min de rung

Bedürf tig keits ab hän gige Leis tung für über 65-Jäh rige und aus medi zi ni schen Grün -den dau er haft voll Erwerbs ge min derte ab dem 18. Lebens jahr, die ins be son dere derVer hin de rung ver schäm ter Alters ar mut dient. Rechts grund lage: Seit 2005 Vier tesKapi tel des Zwölf ten Buches Sozi al ge setz buch (SGB XII), ein ge führt 2003 durch dasGesetz über eine bedarfs ori en tierte Grund si che rung im Alter und bei Erwerbs min -de rung (GSiG). Gegen über Kin dern und Eltern mit einem Jah res ein kom men unter100.000 EUR fin det kein g Unter halts rück griff statt, wenn ihre Ange hö ri gen dieGrund si che rung in Anspruch neh men.

Glossar 113

HHin zu ver dienst grenze

Gibt an, bis zu wel cher Grenze eine Rent ne rin oder ein Rent ner eige nes Ent gelt hin zu ver die nen darf, ohne dass sich der Hin zu ver dienst auf die Rente aus wirkt.

KKin der be rück sich ti gungs zei ten

Als Berück sich ti gungs zeit wegen Kin der er zie hung zählt die Zeit von der Geburt biszum 10. Geburts tag des Kin des. Bei zeit glei cher Erzie hung meh re rer Kin der unterzehn Jah ren endet die Berück sich ti gungs zeit zehn Jahre nach der Geburt des jüngs -ten Kin des. Bei Gebur ten ab 1. Januar 1992 sind die ers ten drei Jahre zugleich Kin der -er zie hungs zei ten. Grund sätz lich wer den die Zei ten dem zuge ord net, dem auch dieKin der er zie hungs zei ten ange rech net wer den. Durch Berück sich ti gungs zei ten wer -den Ver si che rungs lü cken geschlos sen, die durch die Erzie hung von Kin dern bis zuderen 10. Lebens jahr ent ste hen. Aller dings haben Berück sich ti gungs zei ten nichtdie selbe Bedeu tung wie die ande ren ren ten recht li chen Zei ten. Sie wir ken sich aberin fol gen den Fäl len für Sie güns tig aus:

Berück sich ti gungs zei ten wer den auf die War te zeit von 35 Jah ren für dieAlters rente für lang jäh rig Ver si cherte und die Alters rente für schwer be hin -derte Men schen ange rech net.

Mit Berück sich ti gungs zei ten kann der Anspruch auf Rente wegen ver min -der ter Erwerbs fä hig keit auf recht er hal ten wer den.

114 Glossar

Berück sich ti gungs zei ten bewir ken eine bes sere Bewer tung der bei trags -freien und -gemin der ten Zei ten und damit bei der Berech nung Ihrer Rente.

Berück sich ti gungs zei ten hel fen, die Vor aus set zun gen für die Berech nungder Rente nach Min dest ein kom men zu erfül len.

In die ser Zeit wird Erwerbs tä tig keit um 50 % bis zum Durch schnitts ent geltauf ge wer tet oder bei Erzie hung von meh re ren Kin dern Ent gelt punkte gut ge schrie ben (s. auch g Auf wer tung von Kin der er zie hung).

Bei Selb stän di gen gel ten beson dere Bestim mun gen.

Kindererziehungszeiten

Kin der er zie hungs zei ten sind Pflicht bei trags zei ten in der gesetz li chen Renten ver si -che rung für die der Bund pau schal Bei träge zahlt. Als Kin der erzie hungs zeit wer denlängs tens die ers ten 36 Kalen der mo nate nach der Geburt des Kin des ange rech net,wenn das Kind nach dem 31.12.1991 geboren ist. Für Kin der, die vor dem 01.01.1992gebo ren wur den, beträgt die Kin der er zie hungs zeit längs tens 12 Kalen der mo nate.Der zeit li che Umfang der Kin der er zie hungs zeit ori en tiert sich an der Geburt desKin des. Dies gilt auch, wenn es sich um Ado tiv oder Pfle ge el tern han delt und die Er-zie hungs leis tung zu einem spä te ren Zeit punkt beginnt.

Die Kin der er zie hungs zeit wird nur einem Eltern teil zuge ord net. Eltern, die das Kindgemein sam erzie hen, kön nen durch über ein stim mende Erklä rung bestim men,wel chem Eltern teil die Kin der er zie hungs zeit zuzu ord nen ist. Rück wir kend ist eineZuord nung nur für bis zu zwei Kalen der mo nate mög lich.

Geben Eltern die über ein stim mende Erklä rung nicht ab, wird die Kin der er zie -hungs zeit der Mut ter zuge ord net.

Bei Eltern tei len, die bereits ander wei tig ver sorgt sind (z.B. Beamte), ist eine Anrech -nung in der gesetzlichen Rentenversicherung hin ge gen nicht mög lich.

Glossar 115

Kin der zu lage

Mit der Kin der zu lage för dert der Staat im Rah men der zusätz li chen kapi tal ge deck -ten g Alters vor sorge (Ries ter-Rente) beson ders Fami lien. So wird für jedes Kind,für das Anspruch auf Kin der geld besteht, eine Zulage in Höhe von 185 EUR gezahlt.Für ab 2008 gebo rene Kin der beträgt die Kin der zu lage 300 Euro pro Jahr.

Die Kin der zu lage erhält bei zusam men le ben den Ehe part nern grund sätz lich dieMut ter, andern falls der je nige Eltern teil, der das Kin der geld erhält.

LLohn ne ben kos ten

Die Lohn ne ben kos ten (genauer: Per so nal zu satz kos ten) geben die Dif fe renz an zwi -schen den gesam ten beim Arbeit ge ber anfal len den Arbeits kos ten und dem auf dietat säch li che geleis tete Arbeit ent fal len den Arbeits ent gelt. Zu unter schei den ist zwi -schen tarif li chen (z. B. Urlaubs- und Weih nachts geld) und gesetz li chen Lohn ne ben -kos ten. Zu Letz te ren zäh len z.B. die Bezah lung wäh rend Fei er ta gen und vor allemauch die Arbeit ge ber an teile am Sozi al ver si che rungs bei trag.

MMin dest ei gen bei trag

Für den Erhalt der vol len Zula gen för de rung ist die Zah lung eines Min dest ei gen -bei tra ges erfor der lich. Die ser rich tet sich grund sätz lich nach dem maß geb li chenVor jah res ein kom men und beträgt seit 2008 4 % dieses Betrages. Von die sem Wertsind die Zula gen abzu zie hen, sodass der tat säch li che Min dest ei gen bei trag immer

116 Glossar

gerin ger ist als der ange ge bene Pro zent satz. Unab hän gig vom indi vi du el len Min -dest ei gen bei trag muss wenigs tens ein bestimm ter g Sockel be trag gezahlt wer den.

Min dest rente/Rente nach Min dest ein kom men

All ge meine Min dest ren ten gibt es im leis tungs be zo ge nen Ren ten sys tem der Bun -des re pub lik Deutsch land nicht. Bei sehr gerin gen Ver diens ten wer den jedoch nied rige Pflicht bei träge vor 1992 unter bestimm ten Vor aus set zun gen bei der Ren -ten be rech nung ange ho ben. Die für Zei ten ab 1992 gel tende kind be zo gene Höher -be wer tung von Bei trags zei ten ist eine Wei ter ent wick lung der Rente nach Min dest -ein kom men spe zi ell für Erzie hende.

NNomi nal wert zu sage

Zusage des Anbie ters eines för der fä hi gen Alters vor sor ge ver tra ges, dass zu Beginnder Aus zah lungs phase min des tens ein Kapi tal in Höhe der ein gezahl ten Alters vor -sor ge bei träge (Eigen bei träge plus Zula gen) zur Ver fügung steht. Nomi nale Ver -luste sind somit aus ge schlos sen.

PPen si ons fonds

Pen si ons fonds sind recht lich selb stän dige Ein rich tun gen, die gegen Zah lung vonBei trä gen betrieb li che Alters vor sorge für Arbeit ge ber durch füh ren und dabei der

Glossar 117

Ver si che rungs auf sicht unter lie gen. Die ein ge brach ten Mit tel kön nen – anders alsbei Direkt ver si che run gen und Pen si ons kas sen – weit ge hend frei am Kapi tal marktange legt wer den. Da dies neben Chan cen auch Risi ken birgt, sind die Betriebs ren -ten an sprü che der Beschäf tig ten für den Fall der Insol venz des Arbeit ge bers überden Pen si ons-Siche rungs-Ver ein geschützt. Eine Betei li gung des Arbeit neh mers ander Finan zie rung der betrieb li chen Alters ver sor gung über einen Pen si ons fonds istmög lich.

Pen si ons kasse

Die Pen si ons kasse ist eine Ver sor gungs ein rich tung ähn lich einer Ver si che rung, dievon einem oder meh re ren Unter neh men getra gen wird. Der wesent li che Unter -schied zur Direkt ver si che rung liegt darin, dass der ver sor gungs be rech tigte Arbeit -neh mer selbst Mit glied der Ver sor gungs ein rich tung wird. Der Arbeit ge ber leis tetBei träge, an denen sich die Arbeit neh mer betei li gen kön nen. Die Pen si ons kas senunter lie gen dabei stren gen Anla ge be schrän kun gen: Nur ein begrenz ter Teil derAnla ge mit tel kann in Aktien inves tiert wer den. Damit wird das Risiko mini miert,gleich zei tig wer den aber auch Gewinn mög lich kei ten ein ge schränkt.

Pen si ons kas sen sind Ver sor gungs ein rich tun gen, die einer Lebens ver si che rung ähneln. Sie kön nen von einem oder meh re ren Unter neh men getra gen wer den. Der oder die Arbeit ge ber leis ten die Bei träge, aus denen spä ter Betriebs ren tenfinan ziert wer den. Die Arbeit neh mer kön nen sich an der Finan zie rung betei li gen.Pen si ons kas sen unter lie gen der Ver si che rungs auf sicht und damit den Anla ge-be schrän kun gen, die für Ver si che run gen gel ten.

Pri vate Ren ten ver si che rung

Die pri vate Ren ten ver si che rung ver bin det Kapi tal an lage und Ver si che rung. Wäh -rend des akti ven Arbeits le bens zahlt man monat lich Bei träge – spä ter erhält mandafür eine zusätz li che pri vate Rente vom Ver si che rer. Die Sparan teile (nach Abzugder Kos ten) aus den Ein zah lun gen (Bei träge und Zulagen) wer den dabei in der

118 Glossar

Regel mit einer garan tier ten Min dest ver zin sung (2,25 Pro zent für Ver trags ab -schlüsse ab dem 1. Januar 2007) ange legt. Hinzu kön nen Über schuss be tei li gun genkom men, die jedoch nicht garan tiert sind.

RRenditen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetz li che Ren ten ver si che rung bie tet neben der Siche rung im Alter finan zi elleUnter stüt zung bei Risi ken wie Erwerbs min de rung, Tod des Ehe part ners oder Todder Eltern. Außer dem wer den Kuren, berufs för dernde Reha bi li ta ti ons maß nah mensowie für Rent ne rin nen und Rent ner der g Arbeit ge ber an teil zur Kran ken ver si -che rung gelei stet. Dies deckt eine pri vate Ver si che rung nicht auto ma tisch ab. Wer den diese Unter schiede im Leis tungs spekt rum nicht berück sich tigt, führt diesstets zu einer Ver zer rung des Ren di te ver gleichs zu Las ten der gesetz li chen Ren ten -ver si che rung.

Aktu elle Berech nun gen unab hän gi ger Insti tu tio nen wie der Stif tung Waren test,der Deut schen Ren ten ver si che rung Bund, des Sach ver stän di gen ra tes zur Begut ach -tung der gesamt wirt schaft li chen Ent wick lung, der Deut schen Bun des bank und desSozi al bei ra tes der Bun des re gie rung kom men alle zu dem Ergeb nis, dass sowohl fürdie Ver gan gen heit als auch für die Zukunft die Ren di ten der gesetz li chen Ren ten -ver si che rung posi tive sind.

Ren ten art fak tor

Der Ren ten art fak tor bestimmt das Siche rungs ziel der Ren ten art. Je höher der Fak -tor, desto höher ist die vom Gesetz ge ber vor ge schrie bene Siche rung durch Rente. So beträgt der Ren ten art fak tor

Glossar 119

bei Ren ten wegen Alters und wegen vol ler Erwerbs min de rung (sowie frü he -rer Erwerbs un fä hig keit) 1,0,

bei teil wei ser Erwerbs min de rungs rente 0,50 (bei frü he rer Berufs un fä hig keitnoch 0,6667),

bei Wit wen ren ten bis zum Ende des 3. Kalen der mo nats nach dem Tode 1,0(wie bei vol ler Erwerbs min de rung), danach bei den sog. gro ßen Wit wen-ren ten 0,55 und bei klei nen Wit wen ren ten 0,25,

bei Halb wai sen ren ten 0,1 und für Voll wai sen 0,2.

Ren ten be scheid

Wenn der Ren ten ver si che rungs trä ger eine Leis tung ablehnt oder bewil ligt, muss erdies gegen über der oder dem Berech tig ten in Form eines anfecht ba ren Beschei destun. Bei spiel hier für ist der Ren ten be scheid, der eine Ren ten leis tung ent we der ganzoder teil weise bewil ligt oder ablehnt. Ein sol cher Bescheid muss mit einer Rechts -behelfsbelehrung ver se hen sein. Mit dem Rechtsbehelf ist ggf. auch eine gericht li -che Über prü fung mög lich ist.

Ren ten in den neuen Bun des län dern

Bis zur Ver wirk li chung ein heit li cher Ein kom mens ver hält nisse in ganz Deutsch landwer den per sön li che Ent gelt punkte „Ost“ mit einem g aktu el len Ren ten wert „Ost“zur Ren ten be rech nung heran ge zo gen.

Ren ten in for ma tion

Ab dem Jahr 2004 wird die Ver pflich tung der Trä ger der Ren ten ver si che rung, ihreVer si cher ten über die voraus sicht li chen Ren ten an sprü che im Alter zu infor mie ren,

120 Glossar

erwei tert. Ver si cherte, die dann das 27. Lebens jahr voll en det haben, erhal ten jähr -lich eine Ren ten in for ma tion. Die Ren ten in for ma tion wird auf der Basis der im Ver -si che rungs konto gespei cher ten ren ten recht li chen Zei ten erstellt und ent hält u. a.eine Hoch rech nung der zu erwar ten den Rente bei Errei chen des Alters 65 ohne Be-rück sichti gung einer Ren ten an pas sung sowie mit fik ti ven Ren ten an pas sun gen. DieRentenversicherungsträger schaffen damit mehr Transparenz bei der persönlichenAltersrente und bieten ihren Versicherten eine solide Grundlage für die eigenver-antwortliche Planung einer zusätzlichen Altersvorsorge. Nach Voll en dung des 54.Lebens jah res erhal ten Ver si cherte anstelle der Ren ten in for ma tion alle drei Jahreeine Ren ten aus kunft, die noch detail lier ter Infor ma tio nen über die bis he rige Ver -si che rungs bio gra fie ent hält.

Ren ten ni veau

Das frü her gebräuch li che Net to ren ten ni veau beschreibt das pro zen tuale Ver hält nisder Net to rente eines Eck- oder Stan dar drent ners gegen über dem jeweils aktu el lenNet to ar beits ent gelt eines Durch schnitts ver die ners.

Auf Grund der stu fen wei sen Ein füh rung der nach ge la ger ten Besteu e rung von Ren -ten kann nicht mehr für alle Ren ten zu gangs jahre ein ein heit li ches Net to ren ten -ni veau aus ge wie sen wer den. Statt des sen wird ein Ren ten niveau ohne Berück sich -ti gung von Steu ern als Ver hält nis zwi schen Stan dar drente – ver min dert um die Sozi al ab ga ben der Rent ner – und dem Durch schnitts ent gelt – ver min dert um diedurch schnitt lich geleis te ten Beiträge der Arbeit neh mer zur Sozi al ver si che rungsowie um den durch schnitt li chen Auf wand zur geför der ten pri va ten Alters vor sorge– ausgewiesen. Sowohl beim Arbeit neh mer als auch beim Rent ner wer den diezu zah len den Steu ern nicht berück sich tigt. Die ses „Net to ren ten ni veau vor Steu ern“ist Grad maß für das Min dest si che rungs ziel der gesetz li chen Ren ten ver si che rung.Die ses darf für einen Zugangs rent ner bis zum Jahr 2020 nicht unter 46 % und biszum Jahr 2030 nicht unter 43 % absin ken. Die Bun des re gie rung hat den gesetz ge -ben den Kör per schaf ten geeig nete Maß nah men vor zu schla gen, wenn einer der ge-nann ten Werte voraus sicht lich nach hal tig und nicht nur zeit wei lig unter schrit tenwird.

Glossar 121

Ren ten recht li che Zei ten

Bei trags zei ten, g bei trags freie Zei ten und g Kin der be rück sich ti gungs zei tensind die ren ten recht li chen Zei ten. Sie bestim men die Höhe der Rente. Außer dem isteine bestimmte Anzahl ren ten recht li cher Zei ten Voraus set zung für die Zah lung derRente (g War te zeit).

Ren ten split ting

Jün gere Ehe gat ten, deren Ehe ent we der nach dem 31.12.2001 geschlos sen wurdeoder die nach dem 1.1.1962 gebo ren wur den, kön nen über ein stim mend ein Ren ten -split ting unter Ehe gat ten wäh len. Das Ren ten split ting erfolgt durch Auf tei lung dergemein sam in der Ehe zeit erwor be nen Ren ten an wart schaf ten. Zu Leb zei ten bei derEhe gat ten erhält dann jeder seine eigene – durch das Split ting ver än derte – Ver si -cher ten rente. Sie ver bleibt dem Über le ben den nach dem Tod des ande ren Ehe gat -ten und geht ihm – anders als eine Wit wen- oder Wit wer rente – auch bei Wie der -hei rat nicht ver lo ren.

Ren ten ver si che rungs trä ger

Trä ger der Ren ten ver si che rung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, dieDeutsche Rentenversicherung Knapp schaft-Bahn -See und die Regionalträger.

Rest ver ren tung

Rest ver ren tung bezeich net die ab dem 85. Lebens jahr bis zum Lebens ende lau fen -den Ren ten zah lun gen im Anschluss an Aus zah lun gen aus einem Invest ment fondsoder einem Banks par plan.

122 Glossar

Bei der staat lich geför der ten zusätz li chen Alters vor sorge wird eine lebens langeLeis tung garan tiert – ent we der als Leib rente (bei pri va ten Ries ter-Ren ten ver si che -run gen) oder als Aus zah lungs plan bis zum 85. Lebens jahr mit anschlie ßen der Rest -ver ren tung (bei Ries ter-Banks par plä nen bzw. Ries ter-Fonds spar plä nen).

SSelbständige

Grund sätz lich sind Selb stän dige nicht ver si che rungs pflich tig. Es gibt aber Aus nah -men: Ob bestimmte Selb stän dige (z.B. Leh re rin nen, Erzie he rin nen und erwerbs mä -ßige Pfle ge rin nen in der Kran ken-, Wochen-, Säug lings- oder Kin der pflege) in derRen ten ver si che rung pflicht ver si chert sind, hängt u. a. davon ab, ob sie ver si che -rungs pflich tige Arbeit neh mer beschäf ti gen oder nicht. Seit dem 1. Januar 1999 un-ter lie gen auch Selb stän dige, die auf Dauer und im Wesent li chen nur für einen Auf -trag ge ber tätig sind und nie man den beschäf ti gen, der aus die ser Tätig keit mehr als400 EUR bezieht, der Ren ten ver si che rungs pflicht. Damit ist ihnen oder ihren Hin -ter blie be nen Unter stüt zung in wirt schaft li chen Not la gen, bei Inva li di tät und imAlter garan tiert. Alle übri gen Selb stän di gen, die nicht per Gesetz pflicht ver si chertsind, kön nen ihre Auf nahme in die gesetz li che Ren ten ver si che rung bean tra gen.Exis tenz grün de rin nen kön nen sich in den ers ten drei Jah ren ihrer Tätig keit von derVer si che rungs pflicht befreien las sen.

Selb stän dige Künst le rin nen und Pub li zis tin nen sind nach dem Künst ler sozi al ver si -che rungs ge setz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert.Voraussetzung ist, dass ihr Jahreseinkommen aus der Tätigkeit 3.900 EUR über-steigt. Für Berufsanfängerinnen gelten Ausnahmen. Die Beiträge werden von derKünstlersozialkasse in Wilhelmshaven berechnet.

Für die neuen Bun des län der gilt: Alle Selbstän di gen, die am 31. Dezem ber 1991 auf -grund eines Ver si che rungs ver tra ges von der Ver si che rungs pflicht befreit waren

Glossar 123

und bis Ende 1994 nicht erklärt hat ten, dass die Befrei ung enden soll, blei ben injeder Beschäf ti gung oder Tätig keit von der Ver si che rungs pflicht befreit.

Unter Umstän den kön nen Selb stän dige von der Ries ter-För de rung pro fi tie ren: ent -we der unmit tel bar als in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung Pflicht ver si cherteoder mit tel bar auf Grund eines unmit tel bar Ries ter-berech tig ten Ehe gat ten (vgl.Glos sar: För der fä hi ger Per so nen kreis).

Sockel be trag

Bei gerin ge rem Ein kom men und hohem Zula gen an spruch kann es pas sie ren, dassbereits allein die Zula gen ab 4 % (2008) des maß geb li chen Vor jah res ein kom mens er-rei chen oder über stei gen. Dann muss – um die volle Zulage zu erhal ten – den nochein Sockel be trag als Mindest ei gen bei trag gelei stet wer den. Er beträgt ein heit lich60 Euro jähr lich.

Son der aus ga ben ab zug

Son der aus ga ben sind pri vate Aus ga ben, die nicht in wirt schaft li chem Zusam men -hang mit einer der sie ben Ein kunfts ar ten ste hen und daher weder Betriebs aus-ga ben noch Wer bungs kos ten dar stel len dür fen. Sol che Pri vat aus ga ben sind nurdann von der ein kom men steu er li chen Bemes sungs grund lage abzieh bar, wenn dasGesetz dies wegen der unver meid baren bzw. för de rungs wür di gen Min de rung derwirt schaft li chen Leis tungs fä hig keit des Steu er pflich ti gen aus drück lich vor sieht. In ande ren Fäl len schei det ein Abzug in der Regel aus. Son der aus ga ben kön nengrund sätz lich nur sol che Auf wen dun gen sein, die auf einer eige nen Ver pflich tungdes Steu er pflich ti gen beru hen und von ihm selbst ent rich tet wor den sind. Der Son der aus ga ben ab zug erfolgt für das Kalen der jahr, in dem die Auf wen dun gen ge-lei stet wor den sind.

Bei der Ries ter-För de rung kön nen im Rah men der Ein kom men steu er er klärung biszu 2.100 Euro jähr lich als zusätz li che Alters vor sor ge auf wen dun gen steu ermin dernd

124 Glossar

gel tend gemacht wer den. Es han delt sich hier bei um einen zusätz li chen Son der aus -ga ben ab zug, der neben den sons ti gen Vor sor ge auf wen dun gen gel tend gemachtwer den kann und nicht unter die Höchst be trag berechnung fällt.

Son der re ge lun gen

Für einige Bei trags zei ten gibt es Son der re ge lun gen zuguns ten der Ver sicher ten.Diese grei fen dann, wenn Ver si cherte nur nied rige oder gar keine Brut to jah res ein -kom men ver si chern kön nen, bei spiels weise wäh rend der Kin der er zie hung oder derAus bil dung.

TTeil rente

Ver si cherte, die bereits einen Ren ten an spruch haben, kön nen die Alters rente nichtnur in vol lem Umfang, son dern auch teil weise in Anspruch nehmen. Damit wird äl-te ren Erwerbs tä ti gen die Mög lich keit ein ge räumt, ihre Arbeit ein zu schrän ken undin den Ruhe stand hinein zug lei ten. Der Ver dien strück gang wird durch den Bezugeiner Teil rente kom pen siert.

Teil ren ten wer den in Höhe eines Drit tels, der Hälfte oder zwei Drit tel der Voll rentegelei stet. Wel cher Anteil der Voll rente gezahlt wer den kann, hängt von unter -schied lich hohen g Hin zu ver dienst gren zen ab, die natür lich über der je ni gen füreine vor Voll en dung des 65. Lebens jah res bezogene Voll rente lie gen. Die Hin zu -ver dienst gren zen knüp fen an die bis herige per sön li che Ver dienst si tua tion an.Dabei wird auf die Ver hält nisse vor der ers ten Alters rente abge stellt. Es gibt dane -ben eine für alle ein heit liche Min dest hin zu ver dienst grenze, die in jedem Fall einper sön li ches Ein kom men einer halb tags be schäf tig ten Durch schnitts ver die ne rinoder eines halb tags be schäf tig ten Durch schnitts ver die ners unter stellt.

Glossar 125

UUmla ge sys tem/Umla ge ver fah ren

Die Bei träge der heu ti gen Bei trags zah ler wer den nicht ange spart, son dern sofortfür die Finan zie rung der heu ti gen Ren ten ver wen det. Dafür erwerben die heu ti genBei trags zah ler einen wie Eigen tum geschütz ten Anspruch auf Finan zie rung ihrerRente gegen über den künf ti gen Bei trags zah lern.

Unter halts rück griff

Bean tra gen hil fe be dürf tige Men schen Leis tun gen der Sozi al hilfe nach dem Zwölf -ten Buch Sozi al ge setz buch, wer den wegen des Grund sat zes der Nach ran gig keit derSozi al hilfe deren Kin der oder Eltern von den Sozi al äm tern für den Unter halt mit he-ran ge zo gen, müs sen also zumin dest einen Teil der Sozi al hil fe zah lun gen erstat ten.Die ser Unter halts rück griff ist die Haupt ursa che für ver schämte Alters ar mut. Umdiese zu ver hin dern, gibt es in der Grund si che rung im Alter und bei Erwerbs min de -rung für über 65-Jäh rige und für aus medi zi ni schen Grün den dau er haft voll Er-werbs ge min derte ab dem 18. Lebens jahr kei nen Unter halts rück griff gegen überKin der bzw. Eltern mit einem Jah res ein kom men von unter 100.000 EUR, wenn ihreAnge hö ri gen die Grund si che rung in Anspruch neh men. Bei einem höhe ren Jah res -ein kom men ent fällt der Anspruch auf Grund si che rung, dann kann ein Anspruchauf Hilfe zum Lebens un ter halt nach dem Zwölf ten Buch Sozi al ge setz buch beste -hen, der wie derum einen Unter halts rück griff zur Folge haben kann.

Unter stüt zungs kasse

Unter stüt zungs kas sen sind selb stän dige Ver sor gungs ein rich tun gen, die betrieb-li che Alters ver sor gung für einen oder meh rere Arbeit ge ber durch füh ren. Der Ar-beit ge ber ist an die ser Unter stüt zungs kasse betei ligt und zahlt Bei träge für die

126 Glossar

Arbeit neh mer ein. Bei der Anlage des ein ge brach ten Kapi tals unter liegt die Unter -stüt zungs kasse kei nen Auf la gen. Ein Rechts an spruch der Arbeit neh mer gegen überder Unter stüt zungs kasse selbst besteht nicht. Ein sol cher besteht nur gegen überdem Arbeit ge ber. Im Fall der Insol venz des Arbeit ge bers sind die Anwart schaf tender Beschäf tig ten über den Pen si ons-Siche rungs-Ver ein geschützt.

VVer si che rungs frei heit

Es gibt zwei Arten von Ver si che rungs frei heit: „kraft Geset zes“ und „Befrei ung aufAntrag“. Kraft Geset zes sind Sie ver si che rungs frei, wenn Sie

dau er haft eine gering fü gige Beschäf ti gung oder eine kurz fris tige Beschäf ti -gung, wie z. B. Sai son ar beit, aus üben oder

über eine eigen stän dige Alters ver sor gung ver fü gen, wie z. B. Beamte oderbestimmte Selb stän dige.

Befrei ung von der Ver si che rungs pflicht kön nen Sie bean tra gen, wenn Sie demGrund nach zu den Pflicht ver si cher ten gehö ren, aber bestimmte gesetz li che Vor aus set zun gen erfül len.

Glossar 127

Beam tin nen, Rich te rin nen und ähn li che Berufs grup pen. Beam tin nen, Rich te -rin nen, Sol da tin nen auf Zeit und ver gleich bare Beschäf tigte von Kör per -schaf ten, Anstal ten und Stif tun gen des öffent li chen Rechts sowie deren Ver bände sind ver si che rungs frei. Sie haben eine eigene Ver sor gung und sind nicht auf die Leis tun gen der Ren ten ver si che rung ange wie sen.

Mit glie der berufs stän di scher Ver sor gungs werke. Eigent lich ver si che rungs -pflich tige Arbeit neh me rin nen und Selb stän dige, die auf grund einer gesetz -li chen Ver pflich tung Mit glieder einer öffent lich recht li chen Ver si che rungs-oder Ver sor gungs ein rich tung ihrer Berufs gruppe sind, kön nen auf Antragvon der Ver si che rungs pflicht in der Ren ten ver si che rung befreit wer den.

Bedin gung u.a.: Bereits vor dem 1. Januar 1995 muss es für Ihre Berufs gruppe die ge-setz li che Ver pflich tung gege ben haben, in der berufs stän dischen Kam mer Mit gliedzu wer den.

Ver si che rungs lü cken

Zei ten, in denen keine Bei träge zur Ren ten ver si che rung gezahlt wur den und dieauch nicht als sons tige g ren ten recht li che Zei ten aner kannt sind. Das sind häu figZei ten als Selb stän di ger, mit hel fen der Fami li en an ge hö ri ger in der Land wirt schaftoder im eige nen Haus halt. Sol che Ver si che rungs lü cken wir ken ren ten min dernd.Lücken in der Ver si che rung kön nen auch bei jün ge ren Ver si cher ten, etwa durch Ar-beits lo sig keit oder Krank heit vor Ein tritt ins Berufs le ben oder län ge rer schu li scherAus bil dung, ent ste hen. In die sen Fäl len wird künf tig die Ren ten höhe nicht mehrnega tiv beein flusst wer den. Denn diese Zei ten wer den bis zur Voll en dung des 25.Lebens jah res als Anrech nungs zei ten berück sich tigt, auch wenn die Per son vor hernicht ver si che rungs pflich tig war.

128 Glossar

Ver si che rungs pflicht

Bis auf wenige Aus nah men sind alle Arbeit neh me rin nen (d. h. Ange stellte und Ar-bei te rin nen) in der gesetz li chen Ren ten ver si che rung pflicht ver sichert. Ver si che -rungs pflich tig sind auch behin derte Arbeit neh me rin nen, die in aner kann ten Werk -stät ten arbei ten, wie auch Frauen, die ein frei wil liges sozia les Jahr leis ten. Auchschein selb stän dige Arbeit neh me rin nen sind pflicht ver si chert. Ganz all ge mein gilt:Jeder, der in die Ren ten ver si che rung ein ge zahlt hat, bekommt spä ter auch Rente.

Es gibt aber auch Berufs grup pen, die nur unter bestimm ten Bedin gun gen ver si che -rungs pflich tig sind, wie z. B. Selb stän dige, selb stän digeKünst le rin nen oder Pub li zis -tin nen.

Versicherungsverlauf

Im Versicherungsverlauf sind die g rentenrechtlichen Zeiten aufgeführt. Nichtenthaltene Zeiten (g Versicherungslücken) wirken rentenmindernd. Deshalb gilt:je weniger Lücken, desto besser.

Versorgungsausgleich

Bei Scheidungen werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwart-schaften auf beide Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ausgleichspflichtig ist derEhegatte mit der höheren Anwartschaft.

Vorzeitige Erfüllung der Wartezeit

Für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes muss eigent-lich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Unter Umständen, beispielsweise bei einem Arbeitsunfall, gelten Ausnahmen.

Glossar 129

WWartezeiten

Grundvoraussetzung für jede Rente ist, dass vorher eine bestimmte Versicherungs-zeit, also Wartezeit, zurückgelegt worden ist. Sie ist je nach Rentenart unterschied-lich hoch. Auf die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren werden die Beitragszeitenund Ersatzzeiten angerechnet. Ebenfalls auf die Wartezeit von 15 Jahren. Auf dieWartezeit von 35 Jahren werden sämtliche rentenrechtliche Zeiten, also Beitrags-zeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, die Zurechnungszeit und die Berücksichti-gungszeiten angerechnet.

Wohn-Riester g Eigenheimrente

ZZentrale Zulagenstelle

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversi-cherung Bund ist die Behörde, die die Höhe des Zulagenanspruchs ermittelt und dieAuszahlung der Zulagen auf den Altersvorsogevertrag veranlasst.

Zulagen

Der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente)erfolgt auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Zulagen) und mit Extra-Steu-

130 Glossar

erersparnissen (g zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Alle förderfähigen Anle-gerinnen und Anleger erhalten eine staatliche Zulage, wenn sie einen zertifiziertenAltersvorsorgevertrag abschließen und den erforderlichen g Mindesteigenbei-trag leisten. Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage für jeden Altersvorsorgesparer und einer Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kindzusammen.

Zurechnungszeit

Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine aus-reichende Rente zu sichern, werden ihnen Zurechnungszeiten angerechnet. Die Zurechnungszeit wird vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des60. Lebensjahres gerechnet. Sie wird auch bei der Berechnung der Hinterbliebenen-rente berücksichtigt, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres gestorben ist.

Zusätzliche Altersvorsorge

Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge soll die Leistungen der gesetz-lichen Rente im Alter ergänzen. Zusätzliche Altersvorsorge umfasst die betrieblicheAltersversorgung und die private Altersvorsorge. Die Bundesregierung fördert die private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) seit 2002 in Form von g Zulagen und Steuervorteilen, die betriebliche Altersversorgung mit Steuerfrei-heit und Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

Anhang 131

Tabelle I

Rentenrechtliche Zeiten

Die Tabelle gibt Ihnen einen Über blick mit ent spre chen den Bei spie len über diewich tigs ten ren ten recht li chen Zei ten. Wel che ren ten recht li chen Zei ten Sie zurück -ge legt haben, ent neh men Sie bitte Ihrem Ver si che rungs ver lauf, den Sie kos ten losbei Ihrer Ren ten ver si che rung bekom men kön nen.

Anhang

Beitragszeiten

Pflichtbeiträge Freiwillige Beiträge

Hierzu gehören unter anderem folgende versicherungspflichtige Zeiten:

Hierzu gehören unter anderem folgende freiwillige Beitragszeiten:

Berufliche Ausbildung (Lehrzeit) Laufende freiwillige Beitragszeiten

Beschäftigung als Arbeitnehmerin

Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld mit geringen Ausnahmen)

Kindererziehung

Pflege eines Pflegebedürftigen

Beschäftigung im Ausland (Ausstrahlung)

132 Anhang

Berücksichtigungszeiten

g Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungg Berücksichtigungszeiten wegen Pflege

Beitragsfreie Zeiten

Ersatzzeiten Anrechnungszeiten Zurechnungszeit

Hierzu gehören folgende Umstände:

Hierzu gehören unter anderem: bei folgenden Umständen:

Internierung, Verschleppung Arbeitsunfähigkeit, Krankheit Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr

Freiheitsentzug im Gebiet derehemaligen DDR

Schwangerschaft, Wochenbett Tod des Versicherten vor dem60. Lebensjahr

Rückkehrverhinderung Schlechtwettergeld

Verfolgungszeiten, Freiheits-entzug

Arbeitslosigkeit, Zeiten derAusbildungssuche

Vertreibung, Umsiedlung,Aussiedlung oder Flucht

Zeiten der schulischenAusbildung

Zeiten des Rentenbezugs

Anhang 133

Tabelle II

So viel Rente gibt es derzeit für die Kindererziehungszeit (in EUR)Pro Monat, gerundet (ohne Berücksichtigung eventueller Erwerbsarbeit)

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

134 Anhang

Adressen

Welcher Rentenversicherungsträger ist für mich zuständig?

Neuversicherte Arbeitnehmer werden seit dem 1. Januar 2005 durch die Daten-stelle der Rentenversicherung einem Rentenversicherungsträger zugeordnet. DieZuordnung erfolgt anhand der jeweiligen Versicherungsnummer in einem Aus-gleichsverfahren und wird auf alle Rentenversicherungsträger gleichmäßig ver-teilt. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie als Neuversicherter zuständig ist,wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts. Ihr bis-heriger Rentenversicherungsträger bleibt weiterhin für sie zuständig.

Für Versicherte, die einen einzigen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knapp-schaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche RentenversicherungKnappschaft-Bahn-See zuständig.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg(ehemals LVA Baden-Württemberg)www.drv-bw.de

Standort Karlsruhe76122 KarlsruheTelefon 0721 825-0Telefax 0721 825-21229Verbindungsstelle für Liechtenstein, Schweiz

Standort Stuttgart70429 StuttgartTelefon 0711 848-0Telefax 0711 848-21438Verbindungsstelle für Griechenland, Zypern

Anhang 135

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd(ehemals Deutsche Rentenversicherung Niederbayern-Oberpfalz undDeutsche Rentenversicherung Oberbayern)www.drv-bayernsued.de

Standort Landshut84024 LandshutTelefon 0871 81-0Telefax 0871 81-2140Verbindungsstelle für Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kroatien,Mazedonien, Slowenien, Slowakei, Tschechien

Standort München81729 MünchenTelefon 089 6781-0Telefax 089 6781-2345Verbindungsstelle für Österreich

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg(ehemals LVA Berlin und LVA Brandenburg)www.drv-berlin-brandenburg.de

Standort Frankfurt (Oder)Bertha-von-Suttner-Straße 115236 Frankfurt/OderTelefon 0335 551-0Telefax 0335 551-1295

Standort BerlinKnobelsdorffstraße 9214059 BerlinTelefon 030 3002-0Telefax 030 3002-1009Verbindungsstelle für Polen

136 Anhang

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover(ehemals LVA Braunschweig und LVA Hannover)www.drv-braunschweig-hannover.de

Standort LaatzenLange Weihe 230880 LaatzenTelefon 0511 829-0Telefax 0511 829-2635

Standort BraunschweigKurt-Schumacher-Straße 2038091 BraunschweigTelefon 0531 7006-0Telefax 0531 7006-425Verbindungsstelle für Japan, Korea

Deutsche Rentenversicherung Bund(ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und VDR -VerbandDeutscher Rentenversicherungsträger)www.drv-bund.de

10704 BerlinTel. 030/865-1Telefax 030 865-27240Verbindungsstelle für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Vertragsstaaten, sofern Beiträge zum Versicherungsträger gezahlt worden sind

Anhang 137

Deutsche Rentenversicherung Hessen(ehemals LVA Hessen)www.drv-hessen.de

Städelstraße 2860596 Frankfurt/MainTelefon 069 6052-0Telefax 069 6052-1600

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeHauptverwaltungwww.kbs.de

HauptverwaltungPieperstr. 14 - 2844789 BochumTelefon: 0234 304-0Telefax: 0234 304-53050Verbindungsstelle für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Vertragsstaaten, sofern Beiträge zum Versicherungsträger gezahlt worden sind

Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland(ehemals LVA Thüringen, LVA Sachsen-Anhalt und LVA Sachsen)www.drv-mitteldeutschland.de

Standort LeipzigGeorg-Schumann-Straße 14604159 LeipzigTelefon 0341 550-55Telefax 0341 550-5900Verbindungsstelle für Nachfolgestaaten der UdSSR (ohne Estland, Lettland, Litauen)bei Anwendung des DDR-UdSSR-Vertrages

138 Anhang

Standort ErfurtKranichfelder Straße 399097 ErfurtTelefon 0361 482-0Telefax 0361 482-2299Verbindungsstelle Ungarn

Standort HalleParacelsusstraße 2106114 HalleTelefon 0345 213-0Telefax 0345 202-3314Verbindungsstelle für Bulgarien

Deutsche Rentenversicherung Nord (ehemals LVA Schleswig Holstein, LVA Mecklenburg-Vorpommern und LVA Freie und Hansestadt Hamburg)www.drv-nord.de

Standort LübeckZiegelstraße 15023556 LübeckTelefon 0451 485-0Telefax 0451 485-1777Verbindungsstelle für Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden

Standort NeubrandenburgPlatanenstraße 4317033 NeubrandenburgTelefon 0395 370-0Telefax 0395 370-4444Verbindungsstelle für Estland, Lettland und Litauen

Anhang 139

Standort HamburgFriedrich-Ebert-Damm 24522159 HamburgTelefon 040 5300-0Telefax 040 5300-2999Verbindungsstelle für Großbritannien, Irland, Kanada und USA

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern(ehemals LVA Ober-, und Mittel- und Unterfranken)www.drv-nordbayern.de

Standort Bayreuth95440 BayreuthTelefon 0921 607-0Telefax 0921 607-398Verbindungsstelle für Türkei

Standort WürzburgFriedenstr. 12/1497072 WürzburgTelefon 0931 802-0Telefax 0931 802-243Verbindungsstelle für Portugal, Rumänien

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen(ehemals LVA Oldenburg-Bremen)www.drv-oldenburg-bremen.de

Huntestraße 1126135 OldenburgTelefon 0441 927-0Telefax 0441 927-2563Verbindungsstelle für Australien

140 Anhang

Deutsche Rentenversicherung Rheinland(ehemals LVA Rheinprovinz)www.drv-rheinland.de

40194 DüsseldorfTelefon 0211 937-0Telefax 0211 937-3096Verbindungsstelle für Belgien, Chile, Israel, Spanien, Rheinschifffahrtsabkommen

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz(ehemals LVA Rheinland-Pfalz)www.drv-rlp.de

Eichendorffstraße 4-667346 SpeyerTelefon 06232 17-0Telefax 06232 17-2589Verbindungsstelle für Frankreich, Luxemburg

Deutsche Rentenversicherung Saarland(ehemals LVA für das Saarland)www.drv-saarland.de

Martin-Luther-Straße 2-466111 SaarbrückenTelefon 0681 3093-0Telefax 0681 3093-199

Anhang 141

Deutsche Rentenversicherung Schwaben(ehemals LVA Schwaben)www.drv-schwaben.de

Dieselstraße 986154 AugsburgTelefon 0821 500-0Telefax 0821 500-1000Verbindungsstelle für Italien, Marokko, Tunesien, Malta

Deutsche Rentenversicherung Westfalen(ehemals LVA Westfalen)www.drv-westfalen.de

48125 MünsterTelefon 0251 238-0Telefax 0251 238-2960Verbindungsstelle für Island, Niederlande

142 Weitere Publikationen

Die Rente (Bestell-Nr.: A 815)Erwerbsminderungs-Rente (Bestell-Nr.: A 261)Zusätzliche Altersvorsorge (Bestell-Nr.: A 817)Geringfügige Beschäftigung (Bestell-Nr.: A 630)Sozialhilfe (Bestell-Nr.: A 207)Teilzeit (Bestell-Nr.: A 263)Altersteilzeit (Bestell-Nr.: A 145)Künstlersozialversicherung (Bestell-Nr.: A 298)Flyer: Altersvorsorge macht Schule (Bestell-Nr.: A 825)DVD mit dem Teilzeit- und Altersteilzeitrechner(Bestell-Nr.: D 132)

Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten:

Telefon: 01805 778090*Telefax: 01805 778094*Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung

Postfach 48 10 09, 18132 RostockE-Mail: [email protected] Internet: http://www.bmas.de

Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service:

E-Mail: [email protected]: 01805 / 676716*Fax: 01805 / 676717*Gebärdentelefon: [email protected]

*Fest preis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.

Weitere Publikationen des Bundesministeriums fürArbeit und Soziales:

Bürgertelefon 143

BürgertelefonMon tag bis Don ners tag von 8 bis 20 Uhr

Sie fra gen – wir ant wor ten

Rente: 0 18 05 6767-10

Un fall ver si che rung/Eh ren amt: 0 18 05 6767-11

Ar beits markt po li tik und - för de rung: 0 18 05 6767-12

Ar beits recht: 0 18 05 6767-13

Teil zeit, Al ters teil zeit, Mi ni jobs: 0 18 05 6767-14

Infos für be hin der te Men schen: 0 18 05 6767-15

Ausbildungsförderung/Ausbildungsbonus: 0 18 05 6767-18

Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 0 18 05 6767-19

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 0 18 05 6767-20

Ge hör lo sen/Hör ge schä dig ten-Ser vice:info.ge ho er [email protected] te le fon: 0 18 05 6767-16Fax: 0 18 05 6767-17Ge bär den te le fon: ge baer den te le [email protected] er ger ser vi ce-bund.de

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