Revision FILAG – Projekt FILAG 2012 - fin.be.ch · Kanton Bern Revision FILAG – Projekt FILAG...

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Kanton Bern Revision FILAG – Projekt FILAG 2012 1. FILAG 2012 – kurzer Überblick 2. Neue Bildungsfinanzierung 3. Finanzierung Sozialhilfe 4. Globalbilanz 5. Ausblick Finanzdirektion des Kantons Bern 5. Ausblick 6. Politische Würdigung des Finanzdirektors 7. Haltung der Kommunalverbände 8. Fragen/Diskussion

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Kanton Bern

Revision FILAG – Projekt FILAG 2012

1. FILAG 2012 – kurzer Überblick

2. Neue Bildungsfinanzierung

3. Finanzierung Sozialhilfe

4. Globalbilanz

5. Ausblick

Finanzdirektion des Kantons Bern

5. Ausblick

6. Politische Würdigung des Finanzdirektors

7. Haltung der Kommunalverbände

8. Fragen/Diskussion

Kanton Bern

1. FILAG 2012 – kurzer Überblick

Gerhard Engel

Stv. Generalsekretär, Projektleiter

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton Bern

FILAG 2012 – Überblick über die Reformen

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Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)

Finanzdirektion des Kantons Bern

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1. Säule 2. Säule 3. Säule 4. Säule

Kanton Bern

2. Neue Bildungsfinanzierung

Dr. Heinz Röthlisberger

Projektleiter Erziehungsdirektion

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton Bern

Warum eine neue Finanzierung der Volkschule ?

� Verbesserung der Kostentransparenz.

� Anreize für einen gezielteren Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und für eine zeitgerechte Anpassung der Strukturen.

Entwicklungen in der Gesellschaft stellen neue Anforderungen an die Schule und haben Konsequenzen für die Finanzierung:

Finanzdirektion des Kantons Bern

Mittel und für eine zeitgerechte Anpassung der Strukturen.

� Flexibleres Finanzierungssystem mit grösserem Handlungsspielraum.

� Klarere Abgrenzung der Aufgaben, Verantwortungen und Kompe-tenzen in der Finanzierung der Volksschule zwischen Kanton, Gemeinden und Schulleitungen.

� dabei sind Veränderungen verkraftbar zu gestalten.

Kanton Bern

Was wird vorgeschlagen ?Solidarische

Finanzierung

30%50% 20%

Eigenverantwortliche

Finanzierung

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton 70%

Schüler-beiträge

Kostenübernahme Kanton

Gemeinden 30%

Selbstbehaltder

Gemeinde

Kanton Bern

� Stärkung Kostenverantwortung

� Verkraftbare Veränderung

� Gezielter Mitteleinsatz

� Flexibles System

1. Solidarität und Eigen-verantwortung

2. Schülerbeiträge

dient dem Ziel

Die wichtigsten Elemente der neuen Finanzierung

Finanzdirektion des Kantons Bern

� Flexibles System

� Stärkung Kostenverantwortung

� Verkraftbare Veränderung

� Klare Finanzierungsverantwortung

� Transparenz

3. Schullastenindex

Schulsozialindex

4. Wohnsitzprinzip für die Finanzierung

Kanton Bern

Die wichtigsten Elemente der neuen Finanzierung

5. Selbstbehalt anstelle Lastenverteilungsbeitrag

6. Kostenbremse

� Klare Kostenverantwortung

� Flexibles System

� Verkraftbare Veränderung

dient dem Ziel

Finanzdirektion des Kantons Bern

7. Steuerung über Lektionen statt Klassen

� Gezielter Mitteleinsatz

� Flexibles System

Kanton Bern

1. Kein Lastenverteilungsbeitrag mehr.

2. Abrechnung mit jeder Gemeinde und jedem Gemeindeverband ausgehend von den eingesetzten Lektionen.

3. Andere Schulgeldbeiträge für externen Schulbesuch.

Welche Änderungen für die Gemeinden ?

Finanzdirektion des Kantons Bern

3. Andere Schulgeldbeiträge für externen Schulbesuch.

4. Neue Abrechnungsperiode: Schuljahr statt Kalenderjahr.

5. Finanzielle Auswirkungen der Schulorganisation müssen bereits bei der Planung des Schuljahres berücksichtigt werden.

Kanton Bern

3. Finanzierung Sozialhilfe

Regierungsrat Dr. Philippe Perrenoud

Gesundheits- und Fürsorgedirektor

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton Bern

Ausgangslage� Heutige Finanzierung über

Lastenausgleich Sozialhilfe:

� Das System hat sich grundsätzlich bewährt, gewisse Anreize sollen verstärkt werden

Finanzdirektion des Kantons Bern

gewisse Anreize sollen verstärkt werden

� 3 unterschiedliche laufende Prozesse

− „Indirekte Änderungen“ des Sozialhilfegesetzes via FILAG per 2012

− „Direkte Änderungen“ des Sozialhilfegesetzes via Revisionsprozess per 2012

− Überarbeitete Ausführungsbestimmungen per 2010 und per 2012

Kanton Bern

Zielsetzungen / Prämissen

� Die Sozialhilfe im Kanton Bern ermöglicht bedürftigen Menschen ein menschenwürdiges Leben

� Die heutigen sozialpolitischen Errungenschaften sollen beibehalten werden

� Das System setzt finanziell die richtigen Anreize und ist finanzierbar. Es sollen so wenig wie möglich neue Fehlanreize

Finanzdirektion des Kantons Bern

finanzierbar. Es sollen so wenig wie möglich neue Fehlanreize geschaffen werden

� Missbrauchsfälle schaden den effektiv bedürftigen Menschen sowie dem Image der Sozialhilfe und werden sanktioniert

Kanton Bern

Die Modelle im Überblick

Nr. Modell

1 Optimierung mit verstärktem Controlling (Grundmodell)

1.1 Optimierung mit Bonus-Malus-System

1.2 Kombination von Optimierung und Selbstbehalt (mit

Soziallastenzuschuss)

Individuelle Sozialhilfe

Finanzdirektion des Kantons Bern

2 Abschaffung des Lastenausgleichs und Ausgleich über

Soziallastenzuschuss

3 Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behinderten-

bereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über

Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten

4 Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Be-

hindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über

Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten

Institution. Sozialhilfe

Kanton Bern

Individuelle SozialhilfeModell 1 Optimierung mit verstärktem Controlling (Grundmodell)

� Verstärktes Controlling

– Jährliche Ermittlung der Kosteneffizienz der Sozialdienste („Benchmark“)

� Einführung von Sozialinspektoraten

Finanzdirektion des Kantons Bern

� Sanktionen gegen Gemeinden

→ Keine finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden

Kanton Bern

Individuelle SozialhilfeModell 1.1 Optimierung mit Bonus-Malus-System

� Alle Massnahmen gemäss Grundmodell plus

� Bonus-Malus-System

– Sehr kosteneffiziente Sozialdienste (resp. deren Anschlussgemeinden) werden honoriert

– Sehr kostenineffiziente Sozialdienste (resp. deren

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– Sehr kostenineffiziente Sozialdienste (resp. deren Anschlussgemeinden) werden sanktioniert

– Die Kosten pro Sozialdienst werden aufgrund von nicht beeinflussbaren Faktoren hochgerechnet und mit den effektiven Kosten verglichen

– Die 10% der effizientesten und die 10% der ineffizientesten Sozialdienste erhalten Boni / Mali

Kanton Bern

Individuelle SozialhilfeModell 1.2 Kombination von Optimierung und Selbstbehalt (mit Soziallastenzuschuss)

� Alle Massnahmen gemäss Grundmodell (ausser Bonus-Malus-System) plus

� Selbstbehalt wirtschaftliche Hilfe

– Auf allen von den Gemeinden vorfinanzierten Leistungen in der

Finanzdirektion des Kantons Bern

– Auf allen von den Gemeinden vorfinanzierten Leistungen in der wirtschaftlichen Hilfe wird ein Selbstbehalt von 20% statuiert. Ausgleich über einen Soziallastenzuschuss.

� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 31 Mio.

→ Kurzfristigere Kostenoptik, die zulasten von nachhaltigen

Lösungen gehen kann

→ Abschiebungen von Sozialhilfebedürftigen?

Kanton Bern

Institutionelle SozialhilfeModell 2 Abschaffung des Lastenausgleichs und Ausgleich über Soziallastenzuschuss

� Kommunalisierung: Familienergänzende Betreuungsangebote, offene Kinder- und Jugendarbeit, Gemeinschaftszentren

� Kantonalisierung: Alle übrigen Angebote (Spitex, EL für Wohnen im Heim, Beschäftigungs- und Integrationsmassnahmen, Suchthilfe, Gesundheitsförderung,

Finanzdirektion des Kantons Bern

Integrationsmassnahmen, Suchthilfe, Gesundheitsförderung, Mütter- und Väterberatung, Frauenhäuser etc.)

� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 264 Mio.

→ Ausgleich? Finanzierung von kostendynamischen Bereichen wird

an den Kanton delegiert

→ Angebotsabbau im kommunalisierten Bereich?

Kanton Bern

Institutionelle SozialhilfeModell 3 Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten

� Selbstbehalt von 20% auf familienergänzende Kinderbetreuung, offene Kinder- und Jugendarbeit und Gemeinschaftszentren: finanz-und sozialpolitisch vertretbar

� Kantonalisierung Bereich ältere Personen und behinderte

Finanzdirektion des Kantons Bern

� Kantonalisierung Bereich ältere Personen und behinderte Erwachsene (heute: Angebote für Behinderte nicht lastenausgleichsberechtigt)

� Lastenausgleich für die Aufwendungen für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Pflege-, Betreuungs- oder Bildungsbedarf (heute: Angebote für Behinderte nicht lastenausgleichsberechtigt).

� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 35 Mio.

Kanton Bern

Institutionelle SozialhilfeModell 4 Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten

� Selbstbehalte bei familienergänzender Kinderbetreuung, offener Kinder- und Jugendarbeit und Gemeinschaftszentren: finanz- und sozialpolitisch vertretbar

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vertretbar

� Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich

� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 6 Mio.

Kanton Bern

Fazit� Präferenz individuelle Sozialhilfe: Modell 1.1 Optimierung i.V.m. Bonus-

Malus-System:

– Bestehende Errungenschaften können beibehalten werden (Solidarität)

– Mit dem Bonus-Malus-System werden zielgerichtete Anreize gesetzt

– Der Selbstbehalt dagegen funktioniert nach dem Giesskannenprinzip

� Präferenz institut. Sozialhilfe: Modell 3 Selbstbehalt bei ausgewählten

Finanzdirektion des Kantons Bern

� Präferenz institut. Sozialhilfe: Modell 3 Selbstbehalt bei ausgewählten Angeboten sowie neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich:

– Aus Steuerungssicht sinnvoll

– Ausgewogenes Modell für Kanton und Gemeinden

– Kostendynamik und fiskalische Äquivalenz werden berücksichtigt

Kanton Bern

4. Globalbilanz

Gerhard Engel

stv. Generalsekretär, Projektleiter

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton Bern

Kernelemente der Globalbilanz� Darstellung der finanziellen Auswirkungen

bezogen auf ein Referenzjahr, aktuell 2008

� Vertikale Umverteilungseffekte = Lastenverschiebungen Kanton-Gemeinden

� Horizontale Umverteilungseffekte = Auswirkung auf einzelne Gemeinde

Finanzdirektion des Kantons Bern

Auswirkung auf einzelne Gemeinde

� Begrenzung der Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden: max. Mehrbelastung 2 Steueranlagezehntel; max. Entlastung 3 Steueranlagezehntel

� Zeigt lediglich Trend auf!

Kanton Bern

Auswirkungen auf Gemeinden – Überblick(ohne Modelle Sozialhilfe)

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton Bern

Gemeinden HEI < 80: Total 218 Gemeinden

• 103 Gemeinden werden entlastet

Finanzdirektion des Kantons Bern

• 115 Gemeinden werden belastet

Kanton Bern

Gemeinden HEI > 80, Mehrbelastung > 1 SZ:Total 43 Gemeinden

Eigenkapitel (EK) Ende 2008

• EK Ø 28 SZ

• 4 Gemeinden: EK < 5 SZ

• 35 Gemeinden: EK > 10 SZ

Finanzdirektion des Kantons Bern

• 35 Gemeinden: EK > 10 SZ

Rechnungsüberschuss 2002-2008

• Überschuss pro Jahr Ø 4 SZ

• 28 Gemeinden: Überschuss > 2 SZ pro Jahr

Kanton Bern

5. Ausblick� Ende Dezember 2009: Ablauf

Vernehmlassung

� Mai 2010: Verabschiedung der Vorlage durch den Regierungsrat

� Junisession 2010: Bestellung der grossrätlichen Kommission

Finanzdirektion des Kantons Bern

grossrätlichen Kommission

� August bis Oktober 2010: Vorberatung durch grossrätliche Kommission

� Novembersession 2010: erste Lesung

� Januarsession 2011: zweite Lesung

� 1. Januar 2012: Inkraftsetzung

Kanton Bern

6. Politische Würdigung des Finanzdirektors

Regierungsrat Urs Gasche

Finanzdirektor

Finanzdirektion des Kantons Bern

Kanton Bern

Politische Fragestellungen� Wie weit soll die Eigenverantwortung

der Gemeinden gehen?

� Wie weit soll die zentrale Steuerung durch den Kanton gehen?

� Wer schaut beim Aufgabenvollzug hin?

Finanzdirektion des Kantons Bern

hin?

� Welches sind die optimalen Gemeindestrukturen?

� Wie weit soll die Solidarität gehen?

� Wie stark sollen Ressourcen und Lasten ausgeglichen werden?

Kanton Bern

Würdigung einzelner Reformen� Finanzausgleich: Anpassung

Harmonisierungsfaktor ist richtig und notwendig

� Städte und ländliche Gemeinden: kein vollständiger Ausgleich der Lasten

� Finanzierung Bildung: Optimierung der

Finanzdirektion des Kantons Bern

� Finanzierung Bildung: Optimierung der Schulstrukturen wird belohnt

� Finanzierung Sozialhilfe: zusätzliche Anreize zu wirtschaftlichem und sparsamem Verhalten

� Gemeindefusionen: fusionshemmende Wirkung des FILAG wird reduziert