Rheindüker II der BASF - · PDF fileNSG Ba lauf-Wil helmswörth NSG Kopflache am...
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NSG Ballauf-Wilhelmswörth
NSG Kopflache am Friesenheimer Altrhein
ÜSG Rhein II
ÜSG Rhein II
LSG Friesenheimer Insel
6716-341
6716-341
6716-341
0 100 200 300 40050Meter
.....
1:5.000
BASF SE67056 Ludwigshafen
20.04.11
Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG
Neugenehmigung Düker 2 und seiner RohrleitungenAbschnitt Baden-Württemberg
Maßstab
Bearbeitet durch
Übersichtsplan "Empfindliche Gebiete" gem. Anlage 2, Nr. 2.3. UVPG
Grundlage: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Zeichnungs-Nr.
Änd.-Index Art der Änderung Datum gezeichnet geprüft
Ersterstellung Hoh Rem
Blatt: 1 von 1
Ersatz für / Ersetzt durch
Legende
Technische Planung
Düker 2 (Bestand)
Zaun (Planung)
LSG "Im Hansenbusch"
Baden Württem
berg
Rhe
inla
nd P
falz
29.09.11Änderung Hoh Rem
Schutzgebiete
Rhe
inNaturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Geschützter Biotop nach § 32 NatschG BW - Offenland
Waldbiotopkartierung
Natura 2000 - Gebiet
Landesgrenze
Überschwemmungsgebiet
Anlage 2
Rheindüker II der BASF
Neugenehmigung nach TRFL für den Düker II und seine Leitungen, BASF Ludwigshafen
Auftraggeber: BASF SE Ludwigshafen
Planung: seit 2011
Gegenstand ist die Neugenehmigung des Dükers 2 und seiner Rohrleitungen, die das BASF-Werk Ludwigshafen unter dem Rhein mit dem Werksteil Friesenheimer Insel in Mannheim verbinden und zum Transport von Produktströmen genutzt werden. Die Neugenehmigung muss den Anforderungen der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) i.V. mit der Tech-nischen Regel für Rohrfernleitungen (TRFL) entsprechen, wonach die Nachrüstung einzelner technischer Maßnahmen erforderlich wird. Betrachtungsgegenstand sind die im Dü-ker geführten Leitungen vom linksrheinischen Werksgelände bis zum rechtsrheinischen Dükerkopfbau sowie die rechts-rheinisch anschließenden oberirdischen Leitungen bis zum Werksgelände (von Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz). Ziel der vorliegenden Unterlage ist es, zusammenzu-stellen und zu ermitteln, ob durch das Vorhaben schädliche Umweltauswirkungen auftreten können und ob diese erheb-lich und nachteilig sein können (standortbezogene UVP-Vorprüfung). Ebenso werden ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag und ein Artenschuztzbericht erstellt.