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Das Magazin für Immobilieneigentümer Mediadaten Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018) Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. IVW geprüft II. Quartal 2017 Rheinland Rheinland-Pfalz Gesamtauflage 101.263 Exemplare © Solarlux/BHW Bausparkasse

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Das Magazin für Immobilieneigentümer

MediadatenPreisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018) Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. IVW geprüft II. Quartal 2017

Rheinland Rheinland-Pfalz

Gesamtauflage

101.263 Exemplare© S

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arka

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Inhalt Ansprechpartner

Ansprechpartner ....................................................................2

Titelprofil .................................................................................3

Verlagsangaben .....................................................................4

Leserschaftsdaten ................................................................6

Verbreitung .............................................................................8

Termine und Themenplan ..................................................10

Anzeigenpreise und Anzeigenkombinationen .................12

Sonderplatzierungen, Rabatte, Advertorials ..................13

Anzeigenformate .................................................................14

Druckunterlagen ..................................................................15

Beilagen, Beihefter, Beikleber ............................................16

Medienverbund ....................................................................17

Allgemeine Geschäftsbedingungen .................................18

Gesamtleitung Media Marketing Tatjana Moos Telefon: 0211/54 227-671 Telefax: 0211/54 227-871 E-Mail: [email protected]

Media Marketing (PLZ-Gebiete 0 bis 4) Alke Schmeis Telefon: 0211/54 227-661 Fax: 0211/54 227-861 E-Mail: [email protected]

Media Marketing (PLZ-Gebiete 5 bis 9) Georgios Giavanoglou Telefon: 0211/54 227-663 Fax: 0211/54 227-863 E-Mail: [email protected]

Media Service Beate Dohmen Telefon: 0211/54 227-680 Telefax: 0211/54 227-880 E-Mail: [email protected]

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Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018)3

Haus & Grund ist die Eigentümerschutzgemeinschaft, die sich für die Rechte und Interessen privater Immobilien- und Grundeigentümer ein-setzt. Monatlich wird an alle Vereinsmitglieder ein Mitgliedermagazin im personalisierten Einzelversand verschickt. Mit „Haus & Grund Rhein-land“ und „Haus & Grund Rheinland-Pfalz“ werden zusammen über 100.000 Mitglieder pro Monat beliefert. Die feste Leserschaft, bestehend aus finanzkräftigen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern, nutzt das Mitgliedermagazin als wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle. Insbesondere aktuelle Themen der Wohnungswirtschaft, Nachrichten zu Recht und Finanzen, Sanieren und Renovieren sowie ein monatlich wech-selndes Schwerpunktthema (siehe Themenplan) werden von den Lesern mit hohem Interesse verfolgt.

Der Werterhalt und die Instandhaltung der eigenen Immobilie steht beim Haus & Grund Leser an vorderster Stelle (siehe Leserbefragung). Dafür greift er bevorzugt auf die Dienste professioneller und zuverlässiger Un-ternehmen zurück. Aufgrund seiner seriösen und journalistisch an-spruchsvollen Berichterstattung, sowie seiner exklusiven Zielleserschaft, stellt das Magazin eine ideale Plattform für Hersteller und Dienstleister dar. Nutzen Sie dieses einmalige Umfeld, um ihr Unternehmen ideal zu präsentieren!

Titelprofil

Start in die Gartensaison

HauS & Grund zeiGt klare kanteWer Bauen wieder bezahlbar machen will, muss auch die Grunderwerbsteuer senken! nacHverdicHtunG in BallunGSräumenGroßes Potenzial, aber auch hohe Kosten

den Parteien auf den zaHn GefüHltDie Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus

Das Magazin für iMMobilieneigentüMer

April 2017

JANUAR 2017Das VerbanDsmagazin

Energie mit

Zukunft

Neue BauordNuNg iN NrW

KlimaschutzplaN der regieruNg

eiNKommeNssteuererKläruNg 2017

Die Be- und Entlastungen im Überblick

Haus & Grund protestiert in aller Schärfe

Das ändert sich für private Eigentümer

www.hausundgrund-rheinland.de

STÄDTEREGION AACHEN

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Verlagsangaben

Herausgeber (Rheinland)Verband Rheinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

Verlag (Rheinland)Haus & Grund Rheinland Verlag und Service GmbH Aachener Straße 172 40223 Düsseldorf

Herausgeber (Rheinland-Pfalz)Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer von Rheinland-Pfalz e.V. Diether-von-Isenburg-Straße 9-1155116 Mainz

Druckauflage Rheinland: 58.112 ExemplareRheinland-Pfalz: 43.151 ExemplareHaus & Grund West: 101.263 Exemplare

Anzeigenplanet c GmbH Toulouser Allee 27, 40211 DüsseldorfTelefon 0211/54 227-671, Fax: [email protected]

Erscheinungsweisemonatlich, je zum Monatsanfang

Heftformat 210 x 297 mm (Breite x Höhe)

Umfang 36 Seiten (32 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag)

VertriebDas Magazin wird im personalisierten Einzelversand an die Mitglieder verschickt.

Agenturvergütung 15 %

Zahlungsbedingungen8 Tage 2 % Skonto oder 14 Tage nach Rechnungsdatum netto

GeschäftsbedingungenEs gelten die allgemeinen zusätzlichen Geschäftsbedingungen der planet c GmbH.

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Alter Berufsgruppe

Leserschaftsdaten

Geschlecht

1,17 % < 35 Jahre

36 – 49 Jahre

50 – 59 Jahre

60 – 70 Jahre

> 70 Jahre

18,22 %

32,36 %

39,21 %

9,04 %

Arbeiter 1,60 %

Angestellter

Ltd. Angestellter

Selbständig

Beamter

Rentner 55,98 %

13,7 %

5,69 %

15,31 %

5,83 %

25,3 %74,7 %

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Quelle: Leserbefragung Haus & Grund Rheinland, März/April 2013

Über 90 % unserer Leser investieren bis zu 30.000,- € jährlich in Modernisierungsmaßnahmen.

Investitionsverhalten

42,3 %

21,8 %

31,3 %

4,6 %

Mehrfache Nutzung 80,47 %

Lesehäufigkeit

Einfache Nutzung 19,53 %

Leser pro Exemplar (Ø 1,9 pro Exemplar)

Haushaltseinkommen (Ø Haushaltsnettoeinkommen 3.566,- €)

keine Angaben

> 6.000 €

5.000 – 6.000 €

4.000 – 5.000 €

3.000 – 4.000 €

2.000 – 3.000 €

1.000 – 2.000 €

500 – 1.000 €

< 500 € 0,29%

0,87%

8,02%

16,03%

15,45%

10,20%

5,39%

7,43%

36,30%

Ø Lesedauer = 42 Minuten

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Verbreitung Rheinland

Die Regionalausgaben von Haus & Grund Rheinland

Haus & Grund Rheinland Gesamtausgabe Auflage: 58.112 Exemplare, IVW II/17

Düsseldorf-Benrath

Heiligenhaus

Duisburg

Langenfeld/Monheim

Mettmann

Hückeswagen

Solingen

Leverkusen

Waldbröl

Siegburg

Heinsberg

Wesseling

GeilenkirchenGrevenbroich

Bergheim

Kerpen

Euskirchen

Düren

Jülich

Remscheid

Velbert

Hilden Haan

Wülfrath

Krefeld

Viersen

GeldernKamp-Lintfort

Moers

Kleve

Wesel

Mönchen-gladbach

BadHonnef

Troisdorf

Gummersbach

ln

Bonn

Aachen

Bergisches Land8.489 Ex.

Moers / Duisburg /Niederrhein8.194 Ex.

Duisburg1.691 Ex.

Oberberg/Rhein-Sieg

Rhein-Berg6.955 Ex.

5.906 Ex.

Östlicher Rhein-Sieg-Kreis1.530 Ex.

Leverkusen4.745 Ex.

Rheinland-Südwest6.542 Ex.

Krefeld5.342 Ex.

Mönchengladbach / Viersen4.213 Ex.

Aachen6.197 Ex.

Bergisch-Gladbach

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Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018)9

Verbreitung Rheinland-Pfalz

Bad Neuen-ahr/Ahrweiler

Remagen

Neuwied

Daun

Bitburg

Idar-Oberstein

Bad Kreuznach

Mainz

Kaiserslautern

PirmasensLandau

Koblenz

Trier

Worms

Ludwigshafen

Frankenthal

Speyer

Altenkirchen

Bernkastel /Zell

Eifel

Hunsrück

Mosel

Mainz/Rheinhessen

Pfalz

Koblenz/Mittelrhein

Westerwald

Haus & Grund Rheinland-Pfalz Gesamtausgabe Auflage: 43.151 Exemplare, IVW II/17

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Ausgabe Termine Themen Messen

1/18 ET: 05.01.2018AS: 27.11.2017DU: 05.12.2017BA: 14.12.2017

Energie + Umwelt: Energieeffizienz bei Ausbau; Sanierung & Renovierung; Ökologische Dämmsysteme

2/18 ET: 06.02.2018AS: 27.12.2017DU: 05.01.2018BA: 17.01.2018

Das barrierefreie Haus: Treppenlifte, Aufzüge, Rampen; barriere-freies Modernisieren

Bau- und Immobilienmesse Gummersbach 24.02.2018 - 25.02.2018 Gummersbach

3/18 ET: 06.03.2018AS: 30.01.2018DU: 07.02.2018BA: 14.02.2018

Immobilien + Versicherungen: Makler, Gutachter, Sachver-ständige; Hausverwaltungen und Hausmeisterdienste; Dienst-leister rund ums Haus

Rheinland-Pfalz Ausstellung10.03.2018 - 18.03.2018Mainz

4/18 ET: 06.04.2018AS: 26.02.2018DU: 06.03.2018BA: 14.03.2018

Garten + Außenanlagen: Garagen, Carports, Hofgestaltung; Innen- und Außenbeleuchtung; Gartengestaltung vom Profi; Sicht-, Sonnen- und Regenschutz; Tore

Aachener Immobilienmesse14.04.2018 - 14.04.2018Aachen

5/18 ET: 07.05.2018AS: 26.03.2018DU: 05.04.2018BA: 17.04.2018

Fenster + Türen: Sichere Türen und Fenster; Rolläden, Jalousien, Markisen

Deutsche Immobilienmesse29.05.2018 - 30.05.2018Dortmund

Termine und Themenplan 2018

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Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018)11

Ausgabe Termine Themen Messen

6/18 ET: 06.06.2018AS: 25.04.2018DU: 04.05.2018BA: 16.05.2018

Modernisieren: Barrierefreier Ausbau; Schimmelprävention; Energetisches Sanieren

7/18 ET: 05.07.2018AS: 25.05.2018DU: 05.06.2018BA: 14.06.2018

Dach/ Wand / Boden: Dachausbau und -sanierung; ökologische Dämmsysteme; Bodenbeläge

8/18 ET: 06.08.2018AS: 27.06.2018DU: 05.07.2018BA: 17.07.2018

Gebäudeautomation / Smart Home: intelligente Hauselektronik und -steuerung; smarte Raumbeleuchtung

9/18 ET: 06.09.2018AS: 30.07.2018DU: 07.08.2018BA: 16.08.2018

Heizung/ Klima: neue und nachhaltige Heizsysteme; Schutz vor Schimmel- und Wohngiften; Energielieferanten; Contracting

10/18 ET: 05.10.2018AS: 28.08.2018DU: 05.09.2018BA: 13.09.2018

Kachelöfen + Kamine: Kamin- und Pelletöfen; Ofentrends, Schornstein und Außenkamine; Wärmeregelung und Wartung

11/18 ET: 07.11.2018AS: 26.09.2018DU: 05.10.2018BA: 17.10.2018

Sicherheit: Alarmanlagen- und Überwachungssysteme; Brand-, Blitz- und Unwetterschutz

12/18 ET: 06.12.2018AS: 26.10.2018DU: 06.11.2018BA: 15.11.2018

Finanzen, Fördermittel, Versicherungen: Versicherungen und Rechtsschutz; Immobilienfinanzierung; Geldanlage, Vorsorge, Steuern

ET = Erscheinungstermin AS = Anzeigenschluss DU = Druckunterlagenschluss BA = Beilagenanliefertermin

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Anzeigenpreise und AnzeigenkombinationenGebiet/ Nr. Auflage 1/1 S.

4c €1/2 S. 4c €

1/4 S. 4c €

mm-Preis 4c €

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Rheinland Gesamtausgabe RHGES / 10 58.112 4.280,00 2.365,00 1.299,00 6,44 1.408,00

RegionalausgabenMoers/Duisburg/Niederrhein MDUN / 1 8.193 1.523,00 838,00 461,00 2,28 500,00 Mönchengladbach/Viersen MGVIE / 2 4.213 725,00 398,00 219,00 1,09 238,00 Krefeld KR / 3 5.342 922,00 506,00 279,00 1,38 301,00 Bergisches Land BL / 4 8.489 1.430,00 763,00 419,00 2,09 456,00 Leverkusen LEV / 5 4.745 838,00 461,00 255,00 1,26 275,00 Rheinland Südwest RHSW / 6 6.542 1.008,00 555,00 306,00 1,51 331,00 Oberberg/Rhein-Sieg OBKSU / 7 5.906 789,00 433,00 239,00 1,17 256,00 Aachen AC / 8 6.197 948,00 520,00 287,00 1,42 310,00 Östlicher Rhein-Sieg-Kreis SUOST / 9 1.530 407,00 224,00 124,00 0,88 138,00 Rhein-Berg RB / 13 6.955 1.133,00 698,00 363,00 1,66 386,00

Gebiet/ Nr. Auflage 1/1 S. 4c €

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Rheinland-Pfalz Gesamtausgabe RP / 11 43.151 3.386,00 1.718,00 859,00 3,74 820,00

Anzeigenkombination Gebiet/ Nr. Auflage 1/1 S. 4c €

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Haus & Grund West ist die Anzeigenkombination aus den Gesamtausgaben Haus & Grund Rheinland und Haus & Grund Rhein-land-Pfalz. Sie profitieren von einem Kombirabatt von 5 %, der in den unten stehenden Preisen bereits berücksichtigt ist.

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Bildmaterial)

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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1-spaltig 2-spaltig 3-spaltig 4-spaltig

43 mm 90 mm 137 mm 184 mm

Anzeigenformate

1/1

1/4 h

och

1/21/2hoch

1/21/2 quer

1/4 quer

1/42-spaltig

Anzeigengröße Satzspiegel in mm

Anschnittformat in mm

1/1 Seite 184 x 252 210 x 297 *

1/2 Seite quer 184 x 124 210 x 143 *

1/2 Seite hoch 90 x 252 103 x 297 *

1/4 Seite quer 184 x 60 nicht möglich

1/4 Seite hoch 43 x 252 nicht möglich

1/4 Seite 2-spaltig 90 x 124 nicht möglich

* plus 5 mm Beschnitt je Außenkante

Spaltenbreiten

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Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018)15

Druckunterlagen

Druckverfahren Rollenoffset, 4/4-farbig

Farben nach DIN 16539 aus der EURO-SkalaVerarbeitung Rückendrahtheftung

Druckunterlagen: Digital auf CD-ROM + Proof in den gängigen Dateiformaten für MAC. Vierfarbvorlagen müssen farbverbindlich sein.

Tonwertzunahmen bei Farbanzeigen nach den „Technischen Richt linien“ des BVD-FOGRA- Standards, isocoated V2 300.

Anzeigenschluss, Druckunterlagen- und Rücktrittstermine: Nach dem jeweils gültigen Terminkalender. Die Rücktrittstermine sind jeweils identisch mit den Anzeigenschlussterminen. Durch äußerst knapp kalkulierte Anzeigen- und Druckunterlagenschlusstermine kann verspätete Druckunterlagen-Anlieferung das Druckergebnis beein-trächtigen. Eventuelle Reklamationen sind in solchen Fällen ausge-schlossen.

Druckunterlagen-Versandanschrift: Beate Dohmen planet c GmbH Toulouser Allee 27, 40211 Düsseldorf per E-Mail: [email protected] ftp: Details erfragen Sie bitte unter Tel.: 0211/54 227-680

Dateien: PDF/X3- oder PDF/X4-druckoptimiert InDesign (bitte Schriften mitliefern) Illustrator (bitte Schriften mitliefern) Spezielle Programme auf Anfrage

Ein Original-Andruck des Motives muss parallel an die Druckerei gehen, da sonst keine Farbgarantie übernommen werden kann. Außerdem wird das Motiv der Anzeige per Fax oder per PDF- Datei an den Verlag erbeten:

Druckerei: Evers Druck GmbH Herrn Michael Peters Ernst-Günter-Albers Str. 116, 25704 Meldorf

Farbanzeigen, zusammengefasste Formate:

Werden bei Formaten mit Bunddurchdruck die Zusatzfarben nicht auf bei-den Heftseiten genutzt, so erfolgt die Berechnung für jede Heftseite ge-trennt zu den für die Teilformate geltenden Tarifpreisen. Sonderfarben oder Farbtöne, die durch den Zusammendruck von Farben der verwendeten Skala nicht erreicht werden können, bedürfen besonderer Vereinbarung. Einzelheiten auf Anfrage.Die Zusammenfassung verschiedener Anzeigenformate zu größeren recht-eckigen Formaten ist nach besonderer Vereinbarung möglich.Anschnitt, Satzspiegelüberschreitung oder der Druck über Bund werden nicht berechnet .

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Rheinland Rheinland-Pfalz

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Beilagen, Beihefter, BeikleberBeilagen Beihefter Beikleber

Preise pro 1.000 (zzgl. Post gebühren)

bis 25 g 107,00 €je weitere 5 g 6,00 €

4 Seiten 145,00 ۟ber 4 Seiten auf Anfrage

Standardpostkarte 107,00 €andere Formate auf Anfrage

Formate Mindestformat: PostkartengrößeHöchstformat: 205 mm x 292 mm

Mindestformat auf AnfrageHöchstformat (nach Beschnitt) DIN A4

Mindestformat auf AnfrageHöchstformat 190 mm x 277 mm

Belegungs- möglichkeit

Es können neben den Gesamtausgaben (Rheinland, Rheinland-Pfalz, West) und den Regional ausgaben im Rheinland auch Teilgebiete auf Ortsvereinsebene belegt werden. Die Mindestmenge liegt bei 3.000 Exemplaren. Bei einer Teilbelegung entstehen Zusatzkosten von 65,00 Euro je Selektion.

Gesamtausgaben sowie die Regionalausgaben im Rheinland

Nur Gesamtausgaben möglich

Anlieferung Die Beilagen müssen spätestens zum Beilagenanliefer termin bei der Druckerei sein. Bitte vermerken Sie auf dem Lieferschein die Stückzahl sowie die gebuchte Ausgabe und den Ansprechpartner. Anlieferadresse: Evers Druck GmbH, z. Hd. Michael Peters, Ernst-Günter-Albers Straße, 25704 Meldorf

Falzarten Der Leporello-/Zickzackfalz kann nicht verarbeitet werden. Besteht eine Beilage aus mehreren Blättern,müssen diese fest verbunden sein.

Muster Bis zum Anzeigenschluss 5 Exemplare an planet c GmbH, z. Hd. Beate Dohmen

Sonstige Hinweise

Bei falscher Anlieferung müssen wir anfallende Mehrkosten berechnen.

Voraussetzungen: Bitte nur unbeschnit-tene Beihefter anliefern. Der Beihefter muss gefalzt angeliefert werden.5 mm Beschnittzugabe rundum + 7 mm Nachfalz.

Voraussetzungen: zusätzliche Trägeranzeige mindestens 1/2 Seite (Preise siehe Preisliste)

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Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018)17

Haus & Grund Medienverbund

Region Westfalen

Region Küste

Region Sachsen/Thüringen

Region Ruhr

Region Rheinland

Region Rheinland-Pfalz

Region Hessen

Region Saarland Region Bayern

Region Württemberg

Region Baden

Wir sind Mitglied bei „Haus & Grund Medien“, dem auflagenstärksten Verbund von Haus & Grund Publikationen in Deutschland.

Gesamtauflage511.584 Exemplare Teilbelegung Nord und Süd möglich,die kompletten Mediadaten hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage.

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Page 18: Rheinland Das Magazin für Immobilieneigentümer …...Das Magazin für Immobilieneigentümer Mediadaten Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018) Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.

Preisliste Nr. 10 (gültig ab 01.01. 2018)18

Allgemeine Geschäftsbedingungen der planet c GmbH1. Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwi-schen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentli-chung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Wer-bemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtrei-bende“ bezeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentli-chung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäfts-zweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag in-nerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzei-ge abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Ab-schlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter-schied zwischen dem gewährten und dem der tatsäch-lichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts an-deres vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

4. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Spezialbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzu-setzen.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in An-zeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens einer Seite an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.

7. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heft-nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der aus-drücklichen Vereinbarung bedarf.

8. Eine Stornierung von Werbeaufträgen oder Abrufen ist nur bis zum Anzeigenschlusstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Mail bei dem Verlag eingehen. Der Verlag wird sich dasjenige an-rechnen lassen, was er in Folge anderweitiger Bu-chungen erwerben konnte oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.

9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestal-tung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

10. Der Verlag behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbe-sondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder be-hördliche Bestimmungen verstößt, deren Veröffentli-chung für den Verlag u. a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder diese Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung

bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungs-recht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer An-zeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

11. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigen textes und einwandfreier Druckunterlagen oder an derer Wer-bemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für An-zeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem For-mat oder technischen Vorgaben des Verlages entspre-chende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemit-tel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Für erkennbar ungeeignete oder nicht einwandfreie Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährlei-stet die übliche Druckqualität der Anzeigen oder ande-rer Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunter-lagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Formatvorgaben und technischen Vorgaben des Verlages bei der Anliefe-rung der Druckunterlagen erfüllt hat.

12. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anfor-derung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

13. Kosten für die Erstellung von Druckunterlagen so-wie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertre-tende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbar-ter Aus führungen hat der Auftraggeber zu tragen.

14. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unle-serlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Ab-druck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubi-gers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhält-nismäßigen Kosten möglich wäre. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung eines anderen Werbemittels ist eine Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Bei ein-facher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-dens. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht eines Ver-brauchers bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht und vom Verlag zu vertreten ist. Die Haftung bei einer Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbe-rührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend ge-macht werden.

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15. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

16. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzel-nen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vo-rauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge-währt.

17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz im kaufmän-nischen Verkehr bzw. 5 % über dem Basiszinssatz im nichtkaufmännischen Verkehr sowie die Einziehungs-kosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen An-zeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen be-gründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auf-traggebers ist der Verlag berechtigt, vor Beginn einer neuen Geschäftsverbindung und auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich verein-bartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Be-trages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Aus-gleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

18. Sind keine besonderen Größenvorschriften ange-geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat-sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde ge-legt.

19. Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rech-nungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich die Nach-berechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich ge-schuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzver-waltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

20. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbe-leg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder voll-ständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzei-ge.

21. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe der Ziffer 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzei-gen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet wer-den, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicher-te Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminde-rung ist nur dann ein zur Preisminderung berechti-gender Mangel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten Auflage bis zu 50.000 Exemplaren min-destens 20 v. H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer zu-gesicherten Auflage bis zu 500.000 Exemplaren minde-stens 10 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 27 dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bleibt unberücksichtigt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche aus-geschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gegesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

22. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Ge-schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Per sonen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Ge richts stand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach de-ren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf-enthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs-bereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

23. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind ver-pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Ab-rechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisli-ste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung in Höhe von 15 % bezogen auf das jeweils vermittelte Kundennetto (Bruttotarifpreis ab-züglich kundenorientierter Rabatte) darf an den Auf-traggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

24. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab In-krafttreten auch für laufende Aufträge, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wur-de.

25. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schrift-liche Nachweis einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

26. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunter-lagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von al-len Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presse-rechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröf-fentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzei-gentarifs. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auf-traggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

27. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online- Medien aller Art (einschließlich Internet) erforder-

lichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendi-gen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fäl-len örtlich unbegrenzt übertragen.

28. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Roh-stoff- oder Energieverknappung und dergleichen – so-wohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Be-trieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Druckschrift mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausge-lieferten Aufla ge steht. Auflagenminderungen aus Gründen des vorstehenden Satzes bleiben im Rahmen von Ziffer 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen unberücksichtigt.

29. Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktio-nellen Teilen der Druckschrift (in Typo, grafischen Ele-menten, Farbigkeit, Spaltigkeit) unterscheiden müs-sen. Sie enthalten Text und Werbung Dritter. Sie sind grundsätzlich mit einem eigenen Impressum zu verse-hen. Das Advertorial kann durch den Verlag mit dem Wort „Anzeige“ ohne Rücksprache gekennzeichnet werden. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Dem Verlag ist das Advertorial minde-stens zehn Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.

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