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Bewegung durch Perfektion Die Königsklasse in Lufttechnik, Regeltechnik und Antriebstechnik Richtlinie Transport und Verpackung Gültig für alle Lieferpartner der ZIEHL-ABEGG Kft

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B e w e g u n g d u r c h P e r f e k t i o n

Die Königsklasse in Lufttechnik, Regeltechnik und Antriebstechnik

Richtlinie Transport und

Verpackung

Gültig für alle Lieferpartner der ZIEHL-ABEGG Kft

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Warenannahmezeiten der ZIEHL – ABEGG Kft

An gesetzlichen Feiertagen findet keine Warenannahme statt.

Für die Annahme der Ware ist ein Frachtbrief zwingend notwendig.

Anlieferungen außerhalb der Warenannahmezeiten sowie das Nicht-

vorhandensein von Frachtpapieren führt zur Ablehnung der Waren-

sendung!

Niederlassung in Marcali (Ungarn):

Montag - Freitag

07:30 - 15:30 Uhr

2 www.ziehl-abegg.com

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Inhalt

1. Einführung 5

1.1 Grundsätzliches 5

1.2 Richtlinien im Überblick 5

1.2.1 Versandkonditionen 5

1.2.2 Beförderungskosten 5

1.2.3 Gültigkeit 5

1.2.4 Versandart 5

1.2.5 Versicherung 5

1.2.6 Retoursendungen 5

1.2.7 Ladehilfsmittel 5

1.2.8 Verpackung 5 2. Versand und Transport 6

2.1 Rahmenbedingungen zwischen Lieferant und ZA Kft. 6

2.1.1 Zusätzliche Kosten 6

2.1.2 Lieferzeit 6

2.2 Lieferavis 6

2.2.1 Inhalte 6

2.2.2 Empfänger 6

2.2.3 Sonder- und Eiltransporte 6

2.3 Lieferanschrift 6 3. Verpackung und Sortierung 7

3.1 Allgemein 7

3.1.1 Etikett 7

3.1.2 Teilenummer 7

3.1.3 Lose oder geschüttete W are 7

3.1.4 Teilmengen 7

3.1.5 Sauberkeit 7

3.1.6 Schutz der Ware 7

3.2 Pakete 7

3.2.1 Sendungen mit mehreren Paketen 7

3.2.2 Ladungssicherung 7

3.4 Paletten 9

3.4.1 Maximale Palettenhöhe 9

3.4.2 Maximales Palettengewicht 9

3.4.3 Paletteneinheit 9

3.4.4 Mischpaletten 9

3.4.5 Palettensicherung 9

3.4.6 Sonstiges 9 4. Begleitpapiere und

Dokumente 10 4.1 Frachtbiref 10 4.2 Lieferschein und Packliste 10 4.3 Warenursprung mit Präferenzen 10

4.3.1 Ausnahmen 10

4.3.2 Haftung 10 4.4 Zeugnisse 10 5. Spezielle Vorschriften für

Elektronik-Komponenten und Leiterplatten 11

5.1 Materialanlieferung 11

5.2 Kennzeichnung 11

5.3 Verpackung 11 6. Ausnahmeregelungen 13 7. Aufwandsentschädigungen 13 8. Schlussvermerk 13 9. Qualitätsmanagement-

Vereinbarung 15

3.3 Verpackungsarten 7

3.3.1 Mehrwegverpackung 7

3.3.2 Einwegverpackung 7

3.3.3 Wahl der Packmittel 8

www.ziehl-abegg.com 3

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Inhalt

www.ziehl-abegg.com 4

Abkürzungs- verzeichnis

INV Inventur

LAB Lagerabgang

LUM Lagerumbuchung

LVV Lieferverpackungsvorschricht

LZU Lagerzugang

PP Polypropylen

PPL Polypropylen leitfähig

QSV Qualitätssicherungsvereinbarung

UWG Unterwarengruppe

VPA Verpackungsanweisung

VPH Verpackungshandbuch

VPM Verpackungsmittel

VPV Verpackungsvorschrift

WE Wareneingang

WG Warengruppe

ZA Kft. ZIEHL-ABEGG Kft.

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1. Einführung

1.1 Grundsätzliches

Die folgenden Transport- und Verpackungsvorschriften (VPV) sind,

unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition, Bestandteil der

Einkaufsbedingungen wie Kontrakte mit ZIEHL-ABEGG Kft. und zwin-

gend zu befolgen. Sie dienen als einfach gegliederte, gut verständli-

cher und praxisorientierter Leitfaden in der Verpackungstechnologie.

Zusätzlich informieren sie die Lieferanten über bestehende Richtlini-

en und Vorschriften im Bereich Verpackung.

Für die Einhaltung und Umsetzung der Liefervereinbarungen ist der

Lieferant verantwortlich. Bei Verstoß gegen die VPV wird ein Män-

gelprotokoll erstellt, das in die Lieferantenbeurteilung einfließt. Wa-

rengruppenspezifische und teilespezifische Verpackungsanweisun-

gen (LVV) dienen der weiteren Spezifizierung und Individualisierung

der ZIEHL-ABEGG K f t . Anforderungen und ergänzen die VPV.

ZIEHL-ABEGG Kft. behält sich vor, die aufgrund von Nichtbeach-

tung der VPV entstehen Kosten, sowie eventuell daraus resultieren-

de Bearbeitungsgebühren dem Verursacher weiterzubelasten.

1. 2 Richtlinien im Überblick

1.2.1 Versandkonditionen Lieferungen an ZIEHL-ABEGG K f t . haben mit den vereinbarten

Versandkonditionen zu erfolgen.

1.2.2 Beförderungskosten Beförderungskosten übernimmt der benannte Vertragspartner –

entsprechend der vereinbarten Lieferkondition.

1.2.3 Gültigkeit Transport- und Verpackungsvorschriften verlieren ihre Gültigkeit,

wenn die ZIEHL-ABEGG SE im Einzelfall etwas anderes vorschreibt.

1.2.4 Versandart Höhere Transportkosten bei Veränderung der durch diese Vorschrift

erteilten Versandart, z.B. Luftfracht, Bahn-Express, Schnellpakete,

Kurierdienste etc. erkennen wir nur an, wenn eine solche Versandart

ausdrücklich von ZIEHL-ABEGG SE vorgeschrieben wird.

1.2.5 Versicherung Es steht dem Lieferanten frei, die Sendungen auf eigene Kosten zu

versichern. Der ZIEHL-ABEGG SE in Rechnung gestellte Versiche-

rungskosten werden nicht anerkannt.

1.2.6 Retoursendungen Retoursendungen (Rückware, Reklamationen) werden dem Lieferan-

ten zur Abholung bereitgestellt. Abholungen von Retoure auf dem

Betriebsgelände der ZIEHL-ABEGG SE sind umgehend auszuführen.

Bei Fragen können folgende Ansprechpartner im WE der jeweiligen

Werke kontaktiert werden:

Czippán Krisztián +36 30 821 5221

Kovács Gábor +36 30 424 2351

1.2.7 Ladehilfsmittel Die Anlieferung sollte auf unbeschädigten Europaletten und Euro-

Gitterboxen erfolgen. Diese werden bei der Warenübergabe nur dann

getauscht, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befinden. Be-

schädigte Europaletten werden als Einwegpaletten gehandhabt. Soll-

ten Europaletten auf ausdrücklichen Wunsch des Frachtführers nicht

getauscht werden, sehen wir diese ebenfalls als Einwegpaletten an.

Lieferanteneigene Ladehilfsmittel wie Paletten, Leihpaletten etc.

müssen zwingend vermieden werden. Ein Rücktransport kann nicht

erfolgen. Davon ausgeschlossen sind allerdings die vereinbarten

Umläufe von ZIEHL-ABEGG-Transportbehältern.

1.2.8 Verpackung Um einen störungsfreien Materialfluss zwischen den Lieferanten und

ZIEHL-ABEGG SE zu erreichen und unnötige Umpackarbeiten zu

vermeiden (unabhängig von der Wahl der Verpackungsart), existie ren

zwingend vorgeschriebene Anforderungen an die Verpackung:

• Rationeller Ladeeinheiten bilden

• Behältnisse optimal auslasten

• Transportsicherung und Teileschutz

• Sortenreine Anlieferung je Ladungsträger

• Sauberkeit und Unversehrtheit

• Problemlose Entladbarkeit der Transportfahrzeuge durch

Flurförderfahrzeuge

• Vorgegebenen Standardabmessungen einhalten

• Handlingsgerechter Aufbau

• Günstige Teile-Entnahme

• Recyclingfähige Materialien

• Unbeschädigte Ladungsträger

• Ware ist ohne Überstände des gewählten Ladungsträgers

anzuliefern.

• Verpackung richtig und vollständig kennzeichnen: Auf jeder

Ladeeinheit, jedem Behälter und einzelnen Packstücken ist ein

VDA-Warenanhänger anzubringen – mit Teilenummer, Bezeich-

nung, Stückzahl, Charge und Datum.

• Alle Label und Prüfvermerke des Lieferanten müssen bei der Be-

ladung des Behälters entfernt oder gut sichtbar entwertet werden.

• Bei Mischgebinden sind die Teile deutlich sichtbar zu trennen und

zu kennzeichnen.

• Die Verpackung muss durch Teile-Entnahmen lagerfähig bleiben.

Bei Qualitätsminderung und eventuellen Schäden an gelieferter Ware

infolge mangelhafter, nasser oder verschmutzter Verpackung, haftet

der Lieferant.

.

www.ziehl-abegg.com 5

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2. Versand und Transport

2.1 Rahmenbedingungen zwischen Lieferant, Logistikdienstleister und ZIEHL-ABEGG SE

Die ZIEHL-ABEGG Kft. hat momentan keinen Vertragsspediteur. Die

Lieferanten sind befugt einen Spediteur ihrer Wahl zu beauftragen.

2.1.1 Zusätzliche Kosten

Versicherungs- und Verpackungsanteile sowie Lager- und Übernah-

mekosten werden nicht anerkannt. Vorausbezahlte Leistungen wer-

den unter Anrechnung der Kosten in der Warenrechnung abgelehnt

und die Kosten abgezogen.

2.1.2 Lieferzeit Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammen-

zufassen. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, so sind

diese sortiert und zeitgleich an der vereinbarten Lieferadresse zu

übergeben.

2.2 Lieferavis Die Lieferavis sollte mindestens 24 Stunden vor Anlieferung per

E-Mail an den betreffenden WE (s. Punkt 2.2.2) erfolgen. Mehrere

Lieferungen pro Versandtag sind zu einer Anmeldung oder zu einer

Warensendung zusammenzufassen.

2.2.1 Inhalte Die Lieferavis hat folgende Informationen zu enthalten:

• Lieferantendaten (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Spediteur)

• Anlieferungsinformationen (Lieferadresse, Bestellnummer, Liefer-

datum, Zeit)

• Ladung (Gesamtgewicht, 1. Liefereinheit, 2. LE etc. inkl. Gewicht,

Abmessungen, Stückzahl Transportbehälter)

• Hilfsmittel zur Anlieferung (Stapler bis 4,5 t oder 7,5 t, Seitenstap-

ler bis 6 t, Kran, Selbstentlader oder keine Hilfsmittel)

• Optional: Lieferschein als PDF angehängt

• Ggf. Track-and-Trace-Nummer (Sendungsverfolgung)

• Ggf. Bemerkungen

2.2.2 Empfänger Die Lieferavis hat an die folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen:

[email protected]

2.2.3 Sonder- und Eiltransporte Sonder- und Eiltransporte sind mit dem jeweiligen Einkäufer der

ZIEHL-ABEGG Kft. im Vorfeld abzustimmen. Ohne deren schriftliche

Genehmigung darf keine Sonderfahrt zu Lasten der ZIEHL-ABEGG Kft.

erfolgen und abgerechnet werden. Sonderfahrten sind immer schrift-

lich anzuzeigen. Die Kosten dafür werden nach dem Verursacherprin-

zip verteilt.

2.3 Lieferanschrift Die exakte Lieferanschrift wird individuell in der Bestellung angege-

ben.:

ZIEHL-ABEGG Kft.

8700 Marcali

Ziehl-Abegg u. 1-2.

Für die exakte Liefer- und Rechnungsadresse ist unbedingt die Bestellung zu beachten.

6 www.ziehl-abegg.com

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3. Verpackung und Sortierung

3.1 Allgemein

Für alle Versandarten ist eine ausreichende, der Ware angemessene

sowie beförderungssichere Verpackung zu wählen. Transportschä-

den, die aufgrund unzureichender Verpackung von Versicherern nicht

anerkannt werden, gehen zu Lasten des Lieferanten.

3.1.1 Etikett Ware ist immer etikettiert mit ZIEHL-ABEGG Kft Artikelnummer, -text

und Mengenangabe auszuliefern. Der Inhalt der Einzelverpackung

muss dem Etikett entsprechen. Hierbei wird auf die Teilekennzeich-

nung nach VDA 4902 Version 4 hingewiesen. Genauere Daten erhal-

ten Sie unter: [email protected].

3.1.2 Teilenummer Grundsätzlich ist für eine Teilenummer ein einheitlicher Behältertyp

einzusetzen. Abweichungen müssen mit dem zuständigen Einkäufer

der ZIEHL-ABEGG Kft. abgesprochen sein.

3.1.3 Lose oder geschüttete Ware Lose oder geschüttete Ware ist grundsätzlich verpackt anzuliefern

(z.B. in Kartons). Dabei darf eine Verpackungseinheit das Gesamtge-

wicht von 15 kg nicht überschreiten. Die Stückzahl und ZIEHL-

ABEGG Kft. Artikelnummer wie -text sind immer direkt an der Ware

oder auf dem Packstück auszuweisen (kleinste Packeinheit).

3.1.4 Teilmengen Das Anliefern von Teilmengen ist generell zu vermeiden. Sollte es in

Ausnahmen dennoch vorkommen, muss mindestens eine VPE gelie-

fert werden.

Über- oder Unterlieferungen können ausschließlich VPE-konform

vereinnahmt werden. Die Anlieferung von Restmengen ist in Ausnah-

mefällen nur nach Abstimmung und Freigabe durch den ZIEHL-

ABEGG Kft. Einkauf zulässig. In diesem Fall ist der ZIEHL-ABEGG Kft.

Wareneingang rechtzeitig vor dem Eintreffen der Sendung zu infor-

mieren.

.

3.1.5 Sauberkeit Alle Teile müssen frei von jeglicher Verunreinigung sein.

3.1.6 Schutz der Ware Durch die Sammelpackung (Behälter, Schachtel) und gegebenenfalls

zusätzliche Einzelpackung (Folie, Folienbeutel, Tiefzieheinlagen

etc.) ist ein Schutz der Teile vor mechanischer Beschädigung wie De-

formation, Schlagstellen und Korrosion zu gewährleisten.

3.2 Pakete

Bei der Anlieferung von einzelnen Paketen muss bereits von außen

klar erkennbar sein, wer Empfänger und wer Absender ist. Besteht

die Sendung aus mehreren Paketen, so muss dies offensichtlich

kenntlich gemacht werden. Die Gesamtzahl der zusammengehören-

den Pakete muss auf jedem Paketstück notiert sein: Also „1 von 2“

und „2 von 2“ anstelle von „1“ und „2“.

Die Sendung muss mit VDA 4902 Version 4 gekennzeichnet sein. Die

Mindestangaben auf dem Einzellabel sind Artikelnummer und Menge.

3.2.1 Sendung mit mehreren Paketen Sobald eine Sendung mehrere Pakete umfasst, muss jedem Pack-

stück eine individuelle Packliste beiliegen. Ein Sammellieferschein

für alle Packstücke ist nicht ausreichend.

3.2.2 Ladungssicherung Die Ladeeinheiten müssen einer zweifachen Stapelung ohne Defor-

mation und anderweitiger Beschädigung standhalten.

Als Ladungssicherungsverfahren sind zulässig:

• Umreifen unter Verwendung von Kantenschutzwinkeln und

Kunststoffband

• Palettenumkarton mit Umreifung

Das zulässige Gewicht von Einzelkartons beträgt maximal 15 kg. 3.3 Verpackungsarten In der logistischen Kette vom Lieferanten bis zum Verbraucherort

werden folgende Verpackungsarten eingesetzt, wobei prinzipiell der

Verpacker oder Versender für die Lieferqualität des Packgutes haftet.

3.3.1 Mehrwegverpackung Arten der Mehrwegverpackung:

• Holz-Europaletten 1200 x 800 x 150 mm mit DB-

Gütezeichen RAL RG 993

• Gitterboxpaletten 1240 x 835 x 970 mm nach DIN 15155

• Ziehl-Abegg Hochbehälter 1250 x 840 x 1670 mm

• Kunststoff-Mehrwegbehälter

Innenverpackung:

Aus Produktschutz- und Handlingsgründen ist bei einer Reihe von

Verpackungen eine Innenverpackung im KLT, Transportkasten oder

bei Verwendung von Aufsetzrahmen erforderlich. Diese kann mehr-

wegfähig sein oder aus Einwegverpackungsmaterialien bestehen.

Mehrweginnenverpackungen sind z.B. Tiefziehblister oder Rohre aus Kunststoff.

3.3.2 Einwegverpackungen Einweginnenverpackungen sind z.B.:

• Tiefziehformen aus Kunststoff • Einsätze oder Zuschnitte aus Vollpappe • Folien als Beutel oder Zuschnitte • Korrosionsschutzpappappe

Die Entscheidung, ob eine Innenverpackungen erforderlich ist, ihre

Entwicklung und Umsetzung, übernimmt der Lieferant. Jedoch hält

sich die ZIEHL-ABEGG Kft. dabei die Option der Überprüfung offen.

www.ziehl-abegg.com 7

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3.3.3 Wahl der Packmittel Verpackungen sind immer unter ökonomischen und ökologischen As-

pekten zu planen. Die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen der Um-

weltgesetzgebung sowie die der Werke der ZIEHL-ABEGG Kft. sind

zu berücksichtigen. Verpackungsabfall ist auf das notwendige Maß

zu beschränken und muss umweltverträglich verwertbar sein. Ver-

bundmaterialien sind zu vermeiden.

ZIEHL-ABEGG Kft. bevorzugt Mehrweg-Ladungsträger gegenüber Einweg-Verpackungen.

zulässig unzulässig

Papier / Karton / Pappe Von papierproduktionsschädlichen Stoffen Papiere und Pappen mit wasserunlöslichen

freie Papiere: Beschichtungen oder Klebstoffen:

• Zellstoffprodukte • Bitumenpapier und -pappe

• Altstoffprodukte • Unverträgliche Klebstoffe

• Wellpappe mit Recyclingzeichen • Wachs- und Paraffinprodukte

• VCI-Papier mit Recyclingzeichen * • Ölpapier

• Wasserlösliches Papier-Selbstklebeband • Wasserlösliches Nassklebeband

Korrosionsschutzpapier VCI-Papiere, die nachweislich gemeinsam mit Papier mit unverträglichen Beimengungen, unver-

Papier und Pappe stofflich verwertbar sind träglich imprägniertes oder getränktes Papier

(z.B. Bitumen, Öl-, Wachspapier)

Kunststoffe Formteile: PE, PP, ABS, PS Kunststoffgemische und Verbundwerkstoffe

VCI-Kunststoff-Folien Gummiverbindungen

Schutzkappen: PE Folien: PE (auch Luftpolsterfolien) Schaumstoffe: PE, PP, PS Umreifungsbänder: PP, PET Kennzeichnung nach DIN 6120

Metalle Stahl, Aluminium Verzinnte, verzinkte und lackierte Metalle

(z.B. Weissblech)

Stahlband

Holz Ungetränktes, unbehandeltes Massiv- und Spanplatten

Sperrholz behandeltes, beschichtetes, imprägniertes oder

Holzwolle lackiertes Holz

Textilien Zellulosefasern (u.a. Baumwolle, Sisal) Wachsleinen

Glas Nur nach Abstimmung Glaswolle

Füllmaterialien Wellpappe, Papier, PE-Luftpolsterbeutel Chips aus pflanzlichen Produkten oder aus Styropor

Packhilfsmittel Papiere oder Pappe, Aufkleber oder Taschen für Klebe- und Packbänder sowie Etiketten dürfen die

Versandpapiere müssen rückstandsfrei entfernt Recyclingfähigkeit des Trägermaterials nicht

werden können einschränken

* Die zusätzliche Anwendung von Konservierungsöl ist nicht zulässig.

8 www.ziehl-abegg.com

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3.4 Paletten

Alle Sendungen sind auf unbeschädigten Europaletten nach DIN EN

13698-1:2004-01 mit dem Grundmaß 1200 x 800 x 144 mm (Länge x Breite x Höhe) zu liefern.

3.4.1 Maximale Palettenhöhe 1 500 mm

3.4.2 Maximales Palettengewicht 800 kg

3.4.3 Paletteneinheiten Die Paletten sind ohne Überstände zu einer kompakten, gesicherten

Transporteinheit zusammenzufügen, sodass keine Umpackmaßnah-

men durch ZIEHL-ABEGG Kft. notwendig sind. Die Paletteneinheiten

müssen transportsicher verpackt und gesichert werden.

Passen Artikelpositionen auf eine einzelne Palette sind sie so zu lie-

fern und dürfen nicht in Teilmengen über mehrere Paletten verteilt

werden. Die einzelnen Verpackungen auf der Palette sind nach Mög-

lichkeit so zu setzen, dass deren Etiketten von außen sichtbar sind.

3.4.4 Mischpaletten Unterschreitet eine Artikelposition die Gewichtsgrenze von

90 kg, dürfen Mischpaletten gebildet werden. Allerdings muss jeder Artikel und jede Charge eindeutig gekennzeichnet und von den ande- ren räumlich getrennt werden, sodass Verwechslungen ausgeschlos- sen sind.

3.4.5 Palettensicherung

Zwischen der Palette und den Artikeln sind rutschfeste Lagen aus

Papier oder Pappe zu platzieren. Auch um vertikale Positionsblöcke

räumlich voneinander abzugrenzen, sollte Kartonage oder ein

vergleichbares rutschfestes Material verwendet werden.

3.4.6 Sonstiges Alle nicht offensichtlich erkennbaren Mischpaletten sind einheitlich

durch ein farbiges Etikett oder durch ein ähnliches Kennzeichen als „Mi-

schpalette“, „Mixed Pallet“ oder „More than one Palette“, zu etikettieren“.

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4. Begleitpapier und Dokumente

Dem Vertragsspediteur sind immer ordnungsgemäße Fracht- und

Begleitpapiere zu übergeben.

4.1 Frachtbrief

Dem Spediteur, Frachtführer oder Logistikdienstleister ist zu jeder

Sendung ein Transportauftrag zu übergeben, in dem immer folgende

Details enthalten sein müssen:

• Absender (Lieferant), Anschrift mit Lieferantennummer • ZIEHL-ABEGG Kft. Empfangsanschrift • ZIEHL-ABEGG Kft. Bestellnummer • Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke • Gesamtgewicht der Sendung • Übergabe und Versandtag der Sendung

4.2 Lieferschein und Packliste

Jeder Sendung ist der Original-Lieferschein beizulegen. Dieser ist mit

einer Lieferscheintasche gut sichtbar an der Stirnseite des Pack-

stücks anzubringen. Besteht eine Sendung aus mehreren Packstü-

cken, ist jedem Packstück zusätzlich eine individuelle Packliste bei-

zulegen.

Die Sendungsdetails von Lieferschein und Packliste sind identisch.

Einziger Unterschied: Auf dem Lieferschein stehen die Informationen

zu allen Artikelpositionen der kompletten Sendung, auf einer Packlis-

te nur die Details des jeweiligen Packstücks. In der Packliste sollte

jede Artikelposition auf einem separaten Blatt angeführt werden.

Lieferschein und Packliste müssen folgende Details enthalten:

• ZIEHL-ABEGG Kft. Bestellnummer und -position

• ZIEHL-ABEGG Kft.-Artikelnummer

• Artikeltext

• Liefermenge

• Lieferscheinnummer und evtl. Sendungsnummer

• Lagerort

• Palettennummer und wenn möglich Nummer der Versandeinheit

(NVE)

• Positionsgewicht

• Ursprungsland der Ware

• Chargennummer

• Anzahl Verpackungseinheiten pro Position

• Lieferantennummer

• Sofern relevant:

- Zolltarifnummer

- Mindesthaltbarkeitsdatum und Herstelldatum

- Gefahrgutklasse, UN-Nummer und Verpackungsgruppe

- Teillieferungen müssen auf dem Lieferschein und auf der

Packliste vermerkt werden

4.3 Warenursprung mit Präferenzen Alle EU-Lieferanten sind grundsätzlich zur Abgabe einer Langzeit-

Lieferantenerklärung nach VO EWG Nr. 1207/2001 verpflichtet. Soll-

te dies nicht möglich sein, erwartet die ZIEHL-ABEGG Kft. die Abgabe

einer Einzellieferantenerklärung sowie die Kennzeichnung des jewei-

ligen Ursprungslandes der Ware auf dem Lieferschein und auf der

Packliste.

Erläuterungen zur Kennzeichnung der Ursprungsländer und die ent-

sprechenden ISO-Alpha-Codes können auf der Homepage des Sta-

tistischen Bundesamts eingesehen werden:

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhan-

del/Laenderverzeichnis.pdf

Weitere Nachweise wie beispielsweise Ursprungszeugnisse müssen

bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

4.3.1 Ausnahmen Sollte es für bestimmte Artikelpositionen im Einzelfall nicht zutreffend

sein, dass eine LLE vorliegt, ist der Lieferant laut Erklärung verpflich-

tet, diese Artikel sowohl auf der Auftragsbestätigung als auch auf dem

Lieferschein und auf der Packliste durch den Vermerk „kein Ur-

sprungszeugnis“, „Drittlandware“ oder durch einen gleichbedeuten-

den Zusatz zu kennzeichnen.

Entschlüsselung der Ursprungskennzeichen:

D = Drittland

E = Europäische Gemeinschaft

EFTA = European Free Trade Association (= Europäische

Freihandelszone)

4.3.2 Haftung Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet der Lie-

ferant für einen der ZIEHL-ABEGG Kft. eventuell daraus entstehen-

den Schaden und für Nachforderungen ausländischer Zölle.

4.4 Zeugnisse Eine Kopie angeforderter Zeugnisse ist der Warensendung unbedingt

beizulegen, auch wenn das Original auf separatem Postweg zur

ZIEHL-ABEGG Kft. versandt wird.

10 www.ziehl-abegg.com

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5. Spezielle Vor schrif ten für Elektr onik- Komponenten und Leiterplatten

5.1 Materialanlieferung Die angelieferten Teile müssen den in der Bestellung angegebenen

technischen Merkmalen sowie den Herstellerangaben entsprechen.

Allgemein müssen die Teile so beschaffen sein, dass keinerlei Beein-

trächtigungen in der Weiterverarbeitung gegeben sind.

Hierzu sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

• Die Lötbarkeit der Anschlüsse muss gewährleistet sein.

• Bei Anlieferung von Bauteilen darf ein maximales Alter (Date-

code) von 1 Jahr nicht überschritten werden. Ausnahmen sind

nach Absprache mit ZIEHL-ABEGG Kft. und schriftlicher Freigabe

möglich.

• Bei Anlieferung von Roh-Leiterplatten darf ein maximales Alter

(Datecode) von 2 Monaten nicht überschritten werden. Ausnah-

men sind nach Absprache mit ZIEHL-ABEGG Kft. und

schriftlicher Freigabe möglich.

Zum Anlieferzeitpunkt müssen die Teile grundsätzlich ihre volle Le-

bensdauer besitzen.

5.2 Kennzeichnung

Die Ware muss so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Identi-

fikation des angelieferten Teiles vorgenommen werden kann. Es sind

zumindest die ZIEHL-ABEGG Teilenummern, Bestell- und Hersteller-

nummer, die in der jeweiligen Verpackung enthaltene Stückzahl und

der Datecode auf dem Lieferschein aufzuführen.

Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Angaben auf dem

Lieferschein mit dem sich im Packstück befindlichen Inhalt überein-

stimmen.

Feuchtigkeitsempfindliche Bauteile sind als solche und mit dem ent-

sprechenden „Moisture-Sensitivity-Level“ (MSL) zu kennzeichnen.

5.3 Verpackung Der Lieferant trägt die Verantwortung für eine beschädigungsfreie

Anlieferung.

Es sind folgende Kriterien zu beachten:

• Die bauteilspezifische Verpackungseinheit (Stange, Gurt, Tray

etc.) muss eingehalten werden. Bei evtl. anfallenden Kosten für

Umkonfektionierung behalten wir uns die Weiterberechnung vor.

Ausnahmen (z.B. Lieferung vor Anbruch) sind nach Absprache

mit ZIEHL-ABEGG Kft. und schriftlicher Freigabe möglich.

• Innerhalb einer Verpackung (Stange, Gurt, Tray etc.) dürfen sich

nur Teile mit ein- und demselben Datecode befinden. Werden in

einer Lieferung mehrere unterschiedliche Datecodes angeliefert,

so müssen diese separat verpackt und auf dem Lieferschein ver-

merkt werden.

• Elektrostatisch empfindliche Teile müssen in vor elektrostatischer

Ladung schützendem Material verpackt sein.

• Feuchtigkeitsempfindliche Teile sind in Drypacks zu verpacken.

ZIEHL-ABEGG Kft. behält sich vor, Waren, die nicht dieser Anliefer-

und Verpackungsvorschrift von Elektronik-Komponenten und Leiter-

platten entsprechen, zu reklamieren und zurück zu senden. Alle aus

dem Schaden entstehenden Kosten werden dem Verursacher belastet.

www.ziehl-abegg.com 11

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6. Ausnahmer egelung

Andere hiervon abweichende Vereinbarungen sind im Einzelnen mit ZIEHL-ABEGG Kft. zu treffen!

7. Aufwandsentschädigungen

Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien behalten wir uns vor, den da-

raus entstandenen Aufwand (Handlings- und Umpackarbeiten, Ent-

sorgungskosten, Klärungsaufwand) an den verursachenden Liefe-

ranten weiterzubelasten. Abweichungen zum prozessorientierten

Qualitätsmanagement im Wareneingang sind mit dem Einkauf schrift-

lich zu vereinbaren.

Dem Lieferanten bleibt vorbehalten, im begründeten Einzelfall nach-

zuweisen, dass ZA Kft. ein geringer Kostenaufwand entstanden ist.

Grundsätzlich erkennt er die genannten Summen aber als marktüb-

lich an.

Pos. Aufgetretener Mangel Aufwandsentschädigung

01 Lieferschein nicht lesbar/ fehlt 85 €

02 Mangelhafte LE (z.B. falsches/ beschädigtes Ladehilfsmittel;

LE mit zu großer Ladehöhe, Überstand, zu hohes Gewicht)

mind. 85 €

03 Keine sortenreine Ladehilfsmittelbefüllung 85 €

04 Bestellnummer fehlt/ falsch 85 €

05 Packliste fehlt/ unvollständig/ mangelhaft 85 €

06 Liefermenge fehlt/ falsch (pro Position) 85 €

07 Lieferantenartikelnummer fehlt 85 €

08 ZIEHL-ABEGG SE-Artikelnummer fehlt/ falsch 85 €

09 Lieferscheinnummer fehlt 85 €

10 Lieferschein/ Packliste nicht sichtbar angebracht 85 €

11 Abweichende Verpackung 85 € je VPE

12 Abweichende Verpackungseinheit 85 € je VPE

13 Nicht avisierte Anlieferungen 85 €

14 Nichteinhaltung der Routing Order mind. 85 € je Vorgang

8. Schlussvermerk

Bei Rückfragen, die in Zusammenhang mit der Transport- und Verpa-

ckungsabwicklung bestehen, setzen Sie sich bitte mit dem betreffenden

Einkäufer in Verbindung.

12 www.ziehl-abegg.com

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Impresszum:

Herausgeber

ZIEHL-ABEGG Kft.

8700 Marcali

Ziehl-Abegg u. 1-2.

Tel. +36 85 509 100

www.ziehl-abegg.com

Design und Realisation

Marketing / Werbung

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den Inhalt

Dieter Hornung,

ZIEHL-ABEGG SE

dieter.hornung@ziehl-

abegg.de

Verantwortlich für die

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ZIEHL-ABEGG Kft.

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(C) 2014 by ZIEHL-ABEGG SE, Heinz-Ziehl-Straße,

74653 Künzelsau, Deutschland.

Nachdruck oder anderweitige Verwendung ist ausschließlich

durch Genehmigung des Herausgebers möglich..

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9. Qualitätsmanagement Vereinbarung

ZIEHL-ABEGG Kft.

Einkauf

8700 Marcali

Ziehl-Abegg u. 1-2.

Hiermit bestätigen wir den Erhalt, das Einvernehmen und die komplette Umsetzung der Anforderungen dieser Transport- und Verpackungsvorschriften für die Beschaffung der ZIEHL-ABEGG Kft. Ausnahmen hiervon sind (ggf. auf separatem Blatt fortführen und erläutern.):

Anschrift des Lieferanten:

(inkl. E-Mail)

Name, Datum und Unterschrift des Lieferanten Geschäftsleitung / Leitung Qualitätsmanagement Diese Vereinbarung ist Grundlage der Geschäftsbeziehung mit der ZIEHL-ABEGG SE. Lieferanten, die diese Vereinbarung

nicht unterzeichnen, können bei zukünftigen Aufträgen und Anfragen nicht mehr berücksichtigt werden.

Diese QM-Vereinbarung bleibt Eigentum der ZIEHL-ABEGG SE. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, für seinen eigenen

Gebrauch Kopien anzufertigen.

Kopie eines vorhandenen und gültigen Zertifikats bitte hinzufügen .

ZIEHL-ABEGG Kft.:

Produktspektrum: Warengruppe:

Bitte Formular ausdrucken oder kopieren, ausfüllen und an die oben angeführte Adresse senden.

www.ziehl-abegg.com 15

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© ZIEHL-ABEGG SE - 00701572 - DE - MA - 01/2014 - Klunker & Ewald - Technische Änderungen vorbehal ten © ZIEHL-ABEGG SE - 00701572 - DE - MA - 01/2014 - Klunker & Ewald - Technische Änderungen vorbehal ten

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