Richtlinie über Rechte der Verbraucher - kommt das einheitliche europäische Fernabsatzrecht?
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Richtlinie über Rechte der Verbraucher -kommt das einheitliche europäische Fernabsatzrecht?
6. Karlsruher IT-Tag
25. April 2009RA und FA IT-Recht Stephan Schmidt
teclegal Rhein-Main Rechtsanwälte, Mainz
© RA Stephan Schmidt | 2009
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Entstehungsgeschichte 1985 -1999 – Haustürgeschäfte-RL, Klausel-RL,
Fernabsatz-RL, Verbrauchsgüterkauf-RL 21.09.2006 – Bericht der Kommission über die FARL 08.02.2007 – Grünbuch zur Überprüfung der
Verbraucheracquis 307 Stellungnahmen zum Grünbuch 08.10.2008 – Vorlage der VRRL-E [KOM(2008) 614] -
fast die oben genannten RL zu einem horizontalen Rechtsinstrument zusammen
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Vollharmonisierung vs. Rechtszersplitterung
Bisher gelten Mindestharmonisierungsbestimmungen Mitgliedsstaaten können strengere Standards festlegen Widerrufsfristen zwischen 7 und 15 Tagen Formvariationen von formlos bis Einschreiben Weitere Unterschiede bei Kosten, Wertersatz etc.
Art. 4 VRRL-E – Konzept der Vollharmonisierung
„Die Mitgliedsstaaten dürfen keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften aufrecht-erhalten oder einführen; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines anderen Verbraucherschutzniveaus.“
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Anwendungsbereich Aus Unternehmer wird „Gewerbetreibender“ Für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder
Dienstleistungssystem nicht erforderlich Kein Widerrufsrecht bei Versteigerungen Festpreisangebote keine Versteigerung (eBay-Sofort-
Kauf)
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Widerrufsrecht Einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen
Kauf von Waren – Fristbeginn mit Besitzerlangung Dienstleistungen – Fristbeginn bei Vertragsschluss
Bei Nichtaufklärung einheitliche Fristverlängerung auf 3 Monate ab Erfüllung der übrigen Vertragspflichten
Widerruf nur noch auf dauerhaftem Datenträger mit selbst formulierter Erklärung oder Standard-Widerrufsformular möglich – nicht mehr durch alleinige Rücksendung der Ware
Nutzung von Online-Formularen möglich
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Widerrufsrecht 30-Tage-Frist für Rückzahlungen
Ausnahme: Zurückbehaltungsrecht wenn Ware noch nicht zurückgesandt
14-Tage-Frist für Verbraucher zur Rücksendung Unternehmer trägt Hinsendekosten Verbraucher trägt (immer) Rücksendekosten Verbraucher haftet für Wertverlust wenn dieser auf nicht
notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist Ausnahmen nur unzulänglich in VRRL-E geregelt Streichung von „zur Rücksendung nicht geeignet“
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Informationspflichten Bestätigung der Informationen und Widerrufsbelehrung
spätestens bei Lieferung auf dauerhaften Datenträger Erleichterungen für M-Commerce und TV-Werbung
Wesentliche Merkmale der Ware und Gesamtpreis Verweis auf andere Informationsquelle
Reduzierung des Informationsumfangs Erleichterung bei Preisangaben für Liefer- und
Versandkosten, wenn diese nicht im Voraus berechnet werden können
Voreinstellungen sind unzulässig (z.B. gesetzte Häkchen)
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Weitere wichtige Änderungen Zweimonatige Rügefrist des Verbrauchers bei Mängeln einheitliche Regelung der Gefahrtragung zu Lasten der
Gewerbetreibenden Verbot von versteckten Gebühren Einführung von Listen mit Klauseln, die unter allen
Umständen als missbräuchlich gelten und Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
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Reaktionen BMJ: „EU darf deutschen Verbraucherschutz nicht
aushöhlen!“ Bundesrat: „Richtlinienvorschlag verfehlt Ziel“ VZBV: „EU-Harmonisierungspläne gefährden
Verbraucherschutz“
DIHK: Kritik an Möglichkeit des Widerrufs für Hygieneartikel, Arznei- und Lebensmittel und der Klauselliste
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Fazit Aufschrei der Verbraucherschutzverbände und des BMJ
aus deren Sicht verständlich Vorschläge aus Unternehmersicht überwiegend positiv
zu bewerten Rechtssicherheit für EU-weite Angebote Muster einer Standard-Widerrufsbelehrung fehlt völlig Standard-Widerrufsformular ist überflüssig Widerruf durch Rücksendung sollte möglich bleiben
Rechtsanwalt Stephan SchmidtFachanwalt für InformationstechnologierechtIsaac-Fulda-Allee 5D-55124 MainzTelefon: +49 - (0) 6131 – 302 90 460Telefax: +49 - (0) 6131 – 302 90 466E-Mail: [email protected]: www.teclegal-rheinmain.de