Richtlinien Druck korr 2009 - Stadt Zürich · - Rohre vom Verband Schweizerischer...

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Stadt Zürich Entsorgung + Recycling Richtlinie für den Bau und die Abnahme von PEHD-Rohrleitungen

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Stadt ZürichEntsorgung + Recycling

Richtlinie

für den Bau und die Abnahme vonPEHD-Rohrleitungen

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IMPRESSUM

Herausgeber

Stadt ZürichERZ Entsorgung und Recycling, Bauqualität Kanalnetz

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Roman Weiss Stadt Zürich, ERZ Entsorgung und RecyclingRolf Huggenberger Stadt Zürich, ERZ Entsorgung und RecyclingSiegfried Gasser Stadt Zürich, ERZ Entsorgung und RecyclingErnst Peterhans Stadt Zürich, Tiefbauamt

Design + Druck Selinger + Widmer AGCH-8600 Dübendorf Version: 1.4

Jan. 2010

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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4

2 Geltungsbereich 4

3 Grundlagen (Normen, Richtlinien) 5

4 Vorbemerkungen zu den Abbildungen 6

5 Projektierung und Baustellenablauf 7

6 Anforderungen 96. 1 ERZ-Anforderungen 96. 2 Güteanforderungen an Rohre und Rohrleitungsteile aus Hart-Polyethylen 96. 3 Eingangskontrolle auf der Baustelle 106. 4 Verlegungsvorschriften 10

7 Erdverlegte Kanäle 11

7. 1 Befestigungen bei erdverlegten Kanälen 117. 2 Anschluss an Kontrollschacht für erdverlegte Kanäle 127. 3 Fixpunkt für erdverlegte Kanäle Ø 355 bis 1200 mm 137. 4 Anschluss an Kontrollschacht für erdverlegte Kanäle 147. 5 Absturzschacht für erdverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 157. 6 Abzweiger für neu zu verlegende Kanäle bis Ø 315 mm 167. 7 Abzweiger für neu zu verlegende Kanäle ab Ø 355 mm 167. 8 Nachträglicher Anschluss an erdverlegten Kanälen bis Ø 315 mm 177. 9 Nachträglicher Anschluss an erdverlegten Kanälen ab Ø 355 mm 17

8 Freiverlegte Kanäle Ø 200 mm bis 800 mm fest eingespannt 18

8. 1 Befestigung bei freiverlegten Kanälen 188. 2 Axialkräfte auf Fixpunkte 188. 3 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 198. 4 Fixpunktkonstruktion für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 208. 5 Freiverlegter Kanal in begehbaren Kanälen 218. 6 Reinigungsmöglichkeiten für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 228. 7 Anschluss an freiverlegte Kanäle in begehbaren Kanälen 238. 8 Nachträglicher Anschluss an freiverlegten Kanälen bis Ø 315 mm 248. 9 Aufhängung für freiverlegte Kanäle ab Ø 355 mm 258.10 Fixpunkte für freiverlegte Kanäle Ø 355 bis 800 mm 278.11 Abzweiger an freiverlegten Kanälen ab Ø 355 mm 29

9 Vorpressrohre mit eingezogenem PEHD-Rohr oder alte bestehende Kanäle miteingezogenem PEHD-Rohr Ø 200 - 1200 mm 30

10 Anschlüsse an begehbare Kanäle 31

11 Kanalabnahmen und Dichtigkeitsprüfungen 32

12 Schweissen mit Elektro-Schweissmuffen 32

13 Prüfungen der verschweissten Elektro-Schweissmuffen 32

14 Schweissen mit Heizelement-Stumpfschweissmaschinen 32

15 Prüfungen der Heizelement-Stumpfschweissungen 33

16 Schlussbestimmungen 33

17 Stichwortverzeichnis 34

18 Adressenverzeichnis 36

19 Abbildungsverzeichnis 37

19 Abkürzungsverzeichnis 37

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1 Einleitung (Ausgangslage)

Im Kanalisationsbau werden seit Jahren Rohrleitungssysteme aus Hartpolyethylen (PEHD)eingesetzt. Im März 1999 gab Entsorgung + Recycling (ERZ) eine Richtlinie für den Bau unddie Abnahme von PEHD-Rohrleitungen heraus.

Aufgrund der technischen Fortschritte und den Erfahrungen in den vergangenen Jahren drängtsich eine Überarbeitung der Richtlinie auf. Nebst den material-technischen Aspekten beinhaltetdiese Richtlinie auch Hinweise zur Ausführung (Verlegung und Montage) und den Projektierungs-und Baustellenablauf, um hinsichtlich der Abnahme von PEHD-Rohrleitungssystemen diebestmöglichen Voraussetzungen zu gewähren.

2 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für den Bau von PEHD-Rohrleitungen im öffentlichen Kanalisationsnetzder Stadt Zürich.

Vom Planer bis zum Rohrverleger ist nach dieser Richtlinie zu arbeiten.

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3 Grundlagen (Normen, Richtlinien)

DIN EN 12666 Ausgabe 1997, Rohrleitungen aus Thermoplasten - Rohre und Rohrleitungsteile aus Hart-Polyethylen-Güteanforderungen

SN 592 012 Ausgabe 2003, Rohrleitungen für sanitäre Haus- und Grundstückentwässerung -Güteanforderungen, Prüfnormsystemtest und Anforderungen für Rohre, Formstücke,Verbindungen und andere Rohrleitungsteile

DIN 8074 1999, Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PEHD) Masse

DIN 8075 1999, Rohre aus Polyethylen hoher Dichte (PEHD)Allgemeine Güteanforderungen - Prüfungen

DVS 2203, Teil 1 März 1986, Prüfen von Schweissverbindungen aus thermoplastischen Kunst-stoffen - Prüfverfahren - Anforderungen

DVS 2203, Teil 2 Juli 1985, Zugversuch

DVS 2203, Teil 4 Juli 1997, Zeitstand-Zugversuch

DVS 2203, Teil 5 Juli 1985, Technologischer Biegeversuch

DVS 2206 November 1975, Prüfung von Bauteilen und Konstruktionen aus thermoplastischenKunststoffen

DVS 2207, Teil 1 August 1995, Schweissen von thermoplastischen Kunststoffen, Heizelement-schweissen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln aus PEHD

DVS 2208, Teil 1 Dezember 1997, Schweissen von thermoplastischen Kunststoffen, Maschinen und Geräte für das Heizelementschweissen von Rohren, Rohrleitungsteilen und Tafeln

SIA 190 Ausgabe 2000, Kanalisationen, Leitungen, Normal- und Sonderbauwerken

TED-Norm Bau von Entwässerungsanlagen und Strassen, April 2002

VSA August 2001, Qualitätssicherung bei Instandsetzung- und Sanierungsarbeiten annicht begehbaren Kanalisationen (QUIK)

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4 Vorbemerkungen zu den Abbildungen

Bei speziellen baulichen Gegebenheiten ergeben sich teilweise andere Konstruktionen als inder Richtlinie beschrieben sind. Diese Abänderungen müssen vorgängig durch ERZ / BQKbewilligt werden.

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5 Projektierung und Baustellenablauf

Vor Baubeginn muss das Detailprojekt durch das Tiefbauamt Zürich, GeschäftsbereichProjektierung bewilligt sein. Sie bestimmt auch die Qualität der Rohre und Rohrleitungsteile.

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Projektierungs- und Baustellenablauf PEHD 350100-001Entwässerung

(Ablauf gemäss Handbuch ERZ / TAZ Wer Nr. Beschreibung / Dokument

1ERZ GEP 1 Übergabe der Projektdefinition an TAZ P+R

Projektdefinition

2TAZ P+R 2 Variantenprüfungen

Projektanalyse

3PV 3 Erstellen der Pläne

Projektentwurf

4Überprüfung TAZ P+R 4 Interne Überprüfung

Projektentwurf

5PV 5 Ausarbeiten des Projektes mit NUSI

Vorprojekt

Nein

6TAZ P+R 6 Infoversand. Ist er korrekt und ohne Einsprachen?

Infoversand

Ja

Grundlagen für Weisung / Verfügung7

1. Kontaktaufnahme mit ERZ BQK und PEHD-Definitives Projekt PV 7

Spezialist: Grundsätzliche Definition (Dimension,mit KV und NUSI

Aufhängung usw.)

Nein8 TAZ P+R

8 SubmissionSubmission PV

9Finanzierung?

TAZ P+RJa 9 Kreditbewilligung

PVErstellen Ausführungsprojekt.2. Kontaktaufnahme mit ERZ BQK und PEHD-

10PV 10 Spezialist: Bereinigen der PEHD-Spezifikationen

AusführungsprojektDefinieren der PEHD-Details (Aufhängungen,Fixpunkte, Linienführung in Kammer usw.).

11TAZ P+R

Nein Prüfen statischer 11 Statischer Nachweis erbringenPV

Nachweis

12Genehmigung Genehmigung PEHD-Detail-Plan, sind die Details

ERZ BQK 12PEHD-Plan korrekt?i.o.?

Ja

Ersteller / Datum Geändert / Datum Herausgeber / Datum / Revision Seite

Franziska Rauch Harry Köhler 1 von 2

04.09.2003 14.12.2009 04.09.2003 A

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Wer Nr. Beschreibung / Dokument

Planmappenversand an ERZ GEP:1 x Koordination

131 x Liegenschaften

Versand TAZ P+R 131 x BQK + 2 x Situation mit Umleitungen (Innensan.)

Ausführungsprojekt1 x BQK, PEHD-Spezialist, Situation mit PEHD- Leitung und 2 x PEHD-Detailpläne

14 BaubeginnTAZ P+R 14

Baubeginn Bekanntgabe Unternehmer / Subunternehmer

Tel. an ERZ BQK / PEHD-Spezialist (mind. 3Tage vorher):

PEHD-15 - Eingangskontrolle (Rohr, Aufhängung)

Leitungs- 15Bauausführung - Schweissüberwachung

bauerTel. an ERZ BQK (mind. 3 Tage vorher)- Wasser-Druckprobe nach SIA 190 (0,5 bar)

Nein

16Gross-TV, visuell

Bauabnahme ERZ BQK 16Mängel?

i.o.?

Nein Ja

17ERZ BQK 17 Übernahme in Unterhalt ERZ

Abnahme

18Pläne ausgeführtes TAZ P+R 18 Nur Spezialbauwerke (Kammern)

Bauwerk

19Gross-TV, visuell

Schlussprüfung ERZ BQK 19Mängel?

i.o.?

Ja

20TAZ/ERZ 20 Aktenabgabe Archiv

Projektabschluss

Ende

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Projektierungs- und Baustellenablauf PEHD 350100-001Entwässerung

Ersteller / Datum Geändert / Datum Herausgeber / Datum / Revision Seite

Franziska Rauch Harry Köhler 2 von 2

04.09.2003 14.12.2009 04.09.2003 A

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6 Anforderungen

6.1 ERZ-Anforderungen

- Projektierungen und Planbearbeitungen haben grundsätzlich nach SIA 190, den EN-Normenund den Richtlinien von ERZ erfolgen.

- Es dürfen nur Rohre, Formstücke und Elektroschweissmuffen verwendet werden, die im System geprüft wurden und der Hersteller dafür eine Zertifizierung erworben hat (VSA, SVGW,TÜV-CERT).

- Die PEHD-Rohre und -Formstücke müssen innen und aussen von schwarzer Farbe sein (schwarz durchfärbt).

- Als Fixpunkte sind aus einem Stück gedrehte Teile oder Elektroschweissmuffen zugelassen.

- Befestigungen für freiverlegte Rohrleitungen und deren Kupplungen (Briden) müssen aus CrNi-Stahl, DIN 17 440, Werkstoff Nr. 1.4435 gefertigt sein.

- Befestigungen an Kanalwandungen nur mit Klebeankern.

- Alle freiverlegten oder erdverlegten PEHD-Rohrleitungen müssen für die Schweissüberwachungdem ERZ gemeldet werden.

- Alle freiverlegten Rohrleitungen müssen einer Druckprüfung standhalten und dem ERZ zur Abnahme gemeldet werden.

- Alle erdverlegten Rohrleitungen müssen vor dem Einbetonieren einer Druckprüfung standhaltenund dem ERZ zur Abnahme gemeldet werden.

- Heizelement-StumpfschweissungDer Einzug an den Rohrenden muss vor dem Verschweissen abgetrennt werden.

- ExtruderschweissungErfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Extruderschweissungen ungeeignet sindund deshalb bei Kanälen und Anlageteilen aus PEHD nicht verwendet werden dürfen.

- Anforderungen an den RohrschweisserDer Rohrschweisser muss eine VKR, SVS oder gleichwertige Ausbildung nachweisen und auf dem Gebiet PE-Rohrleitungsbau tätig sein.

- Steckmuffen- und Flansch-Verbindungen sind unzulässig.

6.2 Güteanforderungen an Rohre und Rohrleitungsteile aus Hart-Polyethylen

- Rohre vom Verband Schweizerischer Abwasserfachleute (VSA) sind zur Zulassung empfoh-len.Die Rohre und Rohrleitungsteile der Rohre SDR 33 und SDR 26 haben den Anforderungennach DIN EN 12666, SN 592012 und der VSA-Zulassungsempehlung zu entsprechen.

- Rohre mit Güteanforderungen des TÜV-CERTDie Rohre und Rohrleitungsteile der Rohre SDR 33, SDR 26, SDR 17 und SDR 11 müssen das Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre (TÜV-CERT) aufweisen. Sie erfüllendamit die Anforderungen nach DIN 8074 und DIN 8075.

- Güteanforderungen des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW)Es sind die Anforderungen gemäss der Unterlagenliste «Gütesicherung für innendruck-beanspruchte Rohrleitungen aus thermoplastischen Kunststoffen», Ausgabe 1982, zu erfüllenund nachzuweisen.

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6.3 Eingangskontrollen auf der Baustelle

Sämtliche Rohre, Rohrleitungsteile, Schweissmaschinen und Schweissspiegel müssen vor derMontage einer Eingangskontrolle unterzogen werden.

Für Rohre und Rohrleitungsteile umfasst die Kontrolle:

- Kennzeichnung gem. Kap. 6.2

- Aussehen

- Geometrie

- Abmessung

- Qualität

- Lagerung

Die Rohre und Rohrleitungsteile müssen innen und aussen von schwarzer Farbe sein.

6.4 Verlegungsvorschriften

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

Berücksichtigung der Wärmeausdehnung durch sachgerechte Leitungsführung, Verlege- undBefestigungsart, so dass keine unzulässigen örtlichen Spannungen auftreten können. Bei festeingespannten Rohrleitungen ist ein ausführlicher statischer Festigkeitsnachweis zu erbringen.

Befestigungselemente (Rohrschellen) dürfen Rohre bei allen Betriebszuständen und Betriebstem-peraturen nicht einspannen. Das gilt für Gleit- wie für Fixpunktschellen. Sie dürfen die Rohrebei Wärmedehnung nicht beschädigen (keine scharfkantigen Profile, sondern gewölbtenKantenauslauf, entgratet).

An Abzweiger, Armatureneinbauten und dergleichen dürfen keine unzulässigen Zusatzkräfteabgeleitet werden.

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7 Erdverlegte Kanäle

7.1 Befestigungen bei erdverlegten Kanälen

Sämtliche Stahlteile, Verschraubungen, Schrauben, Muttern und Rohrschellen müssen ausStahl promatisiert oder feuerverzinkt gefertigt werden.

Rohrverlegung mit Rohrschellen

Abbildung Nr. 1

0,10

drit

ter

Arb

eits

gang

zwei

ter

Arb

eits

gang

erst

erA

rbei

tsga

ng

>0,

15

Hüllbeton und Sohlenbeton

Recycling-Beton (SN EN 206-1:200)Druckfestigkeitsklasse: C20/25Expositionsklasse: X0Chloridgehaltsklasse: Cl 1.0Grösstkorn: Dmax 22.5Konsistenzklasse: C2

Rohrschelle mit Nippel und Grundplatte aufProfilschiene montiertDistanz alle 2 mHöhen- und seitenverstellbar

Hüllbeton in zwei ArbeitsgängeneinbringenProfil 4

Profilschiene mit Schlaudern (mit Schutzgegen eindringenden Beton)

Sohlenbeton

Minimum Abmessungen der Rohrschellen:Ø 200 - 355 Band 40 x 4 mmØ 400 - 630 Band 60 x 6 mmØ 710 - 900 Band 80 x 8 mmØ1000 - 1200 Band 100 x 8 mm

Rohrschelleninnendurchmesser mussde1 = de + de x 0,015 betragen, damit dieRohrdurchmesserdehnung nicht behindert wird

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7.2 Anschluss an Kontrollschacht für erdverlegte Kanäle

Mit Fixpunkt aus einem Stück gefertigt.

Abbildung Nr. 2

0,450,45

de

0,20

0,20

0,10

0,20

0,10

Abdeckung, Einstieg, Leiterlänge und Banketthöhe gemäss TAZ-Norm 13.41 / 13.42 / 13.43

Wasserdichter Zementmörtel mit Betonhartstoff 15 mm

Anschluss abrunden, R min = 30 mm

Schachtfutter, Länge 240 mm mind. 4 Rillen(Faserzement)

Fixpunkt aus einem Stück gefertigt

Heizelement stumpfgeschweisst

0,90

0,250,24

0,05

Hüllbeton und Sohlenbeton

Recycling-Beton (SN EN 206-1:200)Druckfestigkeitsklasse: C20/25Expositionsklasse: X0Chloridgehaltsklasse: Cl 1.0Grösstkorn: Dmax 22.5Konsistenzklasse: C2

(Profil 4)

Konstruktionsbeton

Beton (SN EN 206-1:200)Druckfestigkeitsklasse: C30/37Expositionsklasse: XD3Chloridgehaltsklasse: Cl 0.20Grösstkorn: Dmax var.Konsistenzklasse: var.

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7.3 Fixpunkt für erdverlegte Kanäle Ø 355 bis 1200 mm

Abbildung Nr. 3

z1

h

r s

d1

d2

sd1 d2 h r z1SDR 33 SDR 26 SDR 17 SDR 11

355 11,1 13,7 26,1 32,3 450 50 6 320

400 12,4 15,4 22,7 36,4 500 50 6 320

450 14 17,4 25,5 41 550 50 6 320

500 15,5 19,3 28,3 45,5 600 50 8 320

560 17,4 21,6 31,7 51 630 50 8 320

630 19,6 24,3 35,7 57,3 730 50 8,5 320

710 22,1 27,4 40,2 - 810 50 8,5 320

800 24,9 30,8 45,3 - 900 55 10 360

900 28 34,7 51 - 1000 55 11 360

1000 31,1 38,5 56,6 - 1120 60 12 360

1200 37,3 46,2 - - 1330 60 12 360

Der Fixpunkt ist aus einem Stück zu fertigen.

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7.4 Anschluss an Kontrollschacht für erdverlegte Kanäle

Mit Elektroschweissmuffe

Abbildung Nr. 4

0,050,10

0,350,30

DE

0,20

0,20

0,10

0,20

0,10

Abdeckung, Einstieg, Leiterlänge undBanketthöhe gemäss TAZ-Norm13.41 / 13.42 / 13.43

Wasserdichter Zementmörtel15 mm mit BetonhartstoffAnschluss abrunden R min = 30 mm

Schachtfutter Länge 240 mmmind. 4 Rillen (Faserzement)

Elektroschweissmuffe (Fixpunkt)

Hüllbeton und Sohlenbeton

Recycling-Beton (SN EN 206-1:200)Druckfestigkeitsklasse: C20/25Expositionsklasse: X0Chloridgehaltsklasse: Cl 1.0Grösstkorn: Dmax 22.5Konsistenzklasse: C2

(Profil 4)

Konstruktionsbeton

Beton (SN EN 206-1:200)Druckfestigkeitsklasse: C30/37Expositionsklasse: XD3Chloridgehaltsklasse: Cl 0.20Grösstkorn: Dmax var.Konsistenzklasse: var.

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7.5 Absturzschacht für erdverlegte Kanäle bis Ø 630 mm

Abbildung Nr. 5

0,55

Abdeckung, Einstieg, Leiterlänge undBanketthöhe gemäss TAZ-Norm13.41 / 13.42 / 13.43 und 13.48

Fallrohr STZR Ø 300 mm

Segmentbogen 90°STZR Ø 300 mm

Rohranschlüsse abrundenR min = 30 mm

Der Absturz kann auch ausPEHD gefertigt werden.

0,40 0,50 0,30 0,30

R = 0,35

0,200,25

0,25

ElektroschweissmuffeFixpunkt

Schachtfutter Länge 240 mm

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7.6 Abzweiger für neu zu verlegende Kanäle bis Ø 315 mm

Jede Art von Abzweigern wird mit Elektroschweissmuffen verschweisst.Elektroschweissmuffen dienen als Fixpunkt. Siehe Abbildung 4.

Es sind Formstücke zu verwenden, welche vom VSA oder SVGW zur Zulassung empfohlensind.

7.7 Abzweiger für neu zu verlegende Kanäle ab Ø 355 mm

Die Abzweiger müssen einem gespritzten Rohrleitungsteil gleichwertig sein in Bezug aufGeometrie, Werkstoff und Festigkeit. Der Nachweis darüber muss erbracht werden.

Fixpunkte siehe Abbildung 3

Abbildung Nr. 6

mind. 0,40 m

Rohrabschnitt

Polyfusionsschweissung

mind. 0,40 m

Rohrabschnitt

0,30

m

Fixpunkt oderElektroschweissmuffe

Elektroschweissmuffe

45°/90°

Falls im Werk hergestellt, muss angegebene Längeeingehalten werden

AnschlussrohrØ 160, 200, 250 und 315 mm

Abzweiger Heizelement-Stumpfschweissnähte

Fixpunkt oderElektroschweissmuffe

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7.8 Nachträglicher Anschluss an erdverlegten Kanälen bis Ø 315 mm

Es sind Formstücke zu verwenden, welche vom ERZ, VSA oder SVGW zur Zulassung empfohlensind.

7.9 Nachträglicher Anschluss an erdverlegten Kanälen ab Ø 355 mm

Bestehende Kanäle ab Durchmesser 355 mm dürfen nie getrennt werden.

Der Anschluss muss einem gespritzten Rohrleitungsteil gleichwertig sein in Bezug auf Geometrie,Werkstoff und Festigkeit. Der Nachweis darüber muss erbracht werden.

Ausführung unter Aufsicht von ERZ.

Abbildung Nr. 7

PEHD Rohr de ≥ 355 mm

ausgehalst

Polyfusionsschweissung

AnschlussrohrØ 160, 200, 250 und 315 mm

45°/90°

Elektroschweissmuffe

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8 Freiverlegte Kanäle Ø 200 mm bis 800 mm fest eingespannt

8.1 Befestigungen bei freiverlegten Kanälen

Sämtliche Stahlteile, Verschraubungen, Schrauben, Muttern, Rohrschellen, Rohrschellenauf-lagen, Briden und Fixpunkte müssen aus Stahl DIN 17 440 Werkstoff Nr. 1.4435 gefertigtsein.

Alle Ecken der Stahlkonstruktion sind mit grösstmöglichem Radius abzurunden (Verletzungs-gefahr). Befestigung an die Rohrwandung mit Klebeankern.

Für das Anbringen von Klebeankern sind Bohrhammer mit Kernbohrer zu verwenden. Beitragenden Bauteilen ist die Armierung und Vorspannung vorgängig abzuklären.

Bei fest eingespannten Leitungen wird die axiale Wärmeausdehnung durch Fixpunkteblockiert, was in der Rohrwand zu Druckspannungen führt. Diese Druckspannungen führenzu Axialkräften, die von den Fixpunkten aufzunehmen sind. Damit die Leitungen unter derDruckkraft nicht ausknicken, sind sie axial zu führen.

Die Wahl der Rohrschellen- und der Fixpunktkonstruktion hängt von den auftretenden Rohr-kräften sowie vom Abstand Rohrachse - Befestigungsplatte ab. Im Bereich von Richtungsän-derungen der Rohrleitungen sind zusätzlich die quer zur Rohrachse auftretenden Kräfte zuberücksichtigen. Der rechnerische Nachweis im Bezug auf die Längskräfte, Auflagen undDimensionen der Stahlteile ist zu erbringen.

Für die Bestimmung der Konstruktion muss die Temperaturdifferenz von 50° C angenommenwerden, gemäss Kap. 8.2.

8.2 Axialkräfte auf Fixpunkte

Temperaturbereich -10° C bis +40° C

700600500400

300

200150

1008060

4030

20

15

108

6

4

3

2

1.5

1

800

630

500

400

315

250

200

Rohraussendurchmesser (mm)

Axi

alkr

aft

auf F

ixp

unkt

(100

0 N

)

SDR 11SDR 17SDR 26SDR 33

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8.3 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm

Aufhängung mit Rohrschellen, Bandbreite mind. 60 mm , Dicke mind. 4 mm

Abbildung Nr. 8

Aufhängung mit Querverstrebungen

Abbildung Nr. 9

de

Rohrschellenanordnung

– Rohrschellenabstand = 1,5 m

– Bei einfacher Aufhängung jededritte mit Querstrebe vorsehen

Rohrschelleninnendurchmesser muss de1 = de + de x 0,015 betragen, damit dieRohrdurchmesserdehnung nicht behindertwird

Klebeanker

Rohrschelle60

de

Klebeanker

Schrauben

Rohrschelle

60

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8.4 Fixpunktkonstruktion für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm

Abbildung Nr. 10

Abbildung Nr. 11

Fixpunkte Anordnung bei:SchachtanschlüssenRichtungsänderungenRohrweiteänderungen

Klebeanker

de

Elektroschweissmuffen

Klebeanker

Stahlprofil U, T oder L

Rohrschellen-Dickemind. 10 mm

Dicke mind. 10 mm

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8.5 Freiverlegter Kanal in begehbaren Kanälen

Der Kontrollschacht ist längs zu stellen.

Reinigungs- und Inspektionsöffnungen alle 60 - 80 m, in der Regel bei jedem Kontrollschacht.

Die Lichtweite der Einstiegsöffnung von 0,6 m muss immer frei bleiben (siehe auch AbbildungNr. 12, Fixpunkt und Reinigungsmöglichkeiten bei freiverlegten Kanälen bis Ø 315 mm).

Bei anderen Kanalquerschnitten ist die Lage des freiverlegten Kanals im Einvernehmen mitERZ zu planen.

Abbildung Nr. 12

freiverlegterKanal

Fixpunkte gemässAbbildungen Nr. 10/11

BrideFixpunkt

Reinigungsrohrentfernbares RohrstückLänge ≥ 1000 mm

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8.6 Reinigungsmöglichkeiten für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm

Briden können Flex 2L oder Grip mit jeweils geschweissten Stützringen CrNi-Stahl DIN 17 440Werkstoff Nr. 1.4435 sein.

Abbildung Nr. 13

de

Elektroschweissmuffen

Klebeanker

AB

Bride

entfernbares Rohrstück

Fixpunkte gemässAbbildungen Nr.10/11

Fixpunkt

B

A = 1000 – 2400 mmB = 300 mm

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8.7 Anschluss an freiverlegte Kanäle in begehbaren Kanälen

Minimaldurchmesser des Hauptkanals bei neuen Kanälen beträgt 1500 mm.

Bei anderen Kanalquerschnitten ist die Lage des freiverlegten Kanals im Einvernehmen mitERZ zu planen.

Abbildung Nr. 14

HauptkanalQuerschnitt

Fixpunkte gemässAbbildungen Nr. 10 / 11

Formstück mitAbzweiger 90°

Schachtfutter

Anschluss-leitung gemässSN 592000

Elektroschweissmuffe(Fixpunkt)

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8.8 Nachträglicher Anschluss an freiverlegten Kanälen bis Ø 315 mm

Arbeitsvorgang:

1. Rohr trennen

2. Elektroschweissmuffen und Fixpunkte montieren

3. Formstück mit Abzweiger mittels Briden montieren

Abbildung Nr. 15

Bride

Formstück mit AbzweigerBride

Begehbarer Kanal

Fixpunkte gemäss Abbildungen Nr. 10 / 11

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8.9 Aufhängung für freiverlegte Kanäle ab Ø 355 mm

Gleitschellen und Aufleger

Die Wahl der Gleitschellenkonstruktion ist abhängig vom Durchmesser des Rohres und derMontagemöglichkeit.

Abbildung Nr. 16

Abbildung Nr. 17

AuflagerGleitschelle

Gleitschellen-Abstandallgemein 1,5 m

Klebeanker

Gleitschellen Breite x DickeØ 355 - 400 60 x 6 mmØ 450 - 560 70 x 8 mmØ 630 - 710 80 x 8 mmØ 800 - 1200 100 x 10 mm

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Abbildung Nr. 18

Abbildung Nr. 19

Gleitschelle

Abstand gemässRohrschellengrösse

Auflager

Klebeanker

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8.10 Fixpunkte für freiverlegte Kanäle Ø 355 bis 800 mmoder Elektroschweissmuffe

Abbildung Nr. 20

s

d1 d3 d2

z

a c b c a

r

sd1 d2 d3 a b c r z

SDR 33 SDR 26 SDR 17 SDR 11

355 11,1 13,7 20,1 32,3 405 400 120 81 94,5 6 510

400 12,4 15,4 22,7 36,4 450 408 120 81 94,5 6 510

450 14 17,4 25,5 41 500 460 120 81 94,5 6 510

500 15,5 19,3 28,3 45,5 550 510 120 81 94,5 6 510

560 17,4 21,6 31,7 51 630 570 120 81 94,5 6 510

630 19,6 24,3 35,7 57,3 710 641 120 81 94,5 8,5 510

710 22,1 27,4 40,2 - 800 726 120 81 94,5 8,5 510

800 24,9 30,8 45,3 - 930 816 150 81 94,5 10 570

Der Fixpunkt ist aus einem Stück zu fertigen.

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Abbildung Nr. 21

Fixpunkte für freiverlegte Kanäle

Rohrschellenbreite 80 mm Dicke mind. 10 mm

Sattelförmige Auflagerung

45°

Fixpunkte Anordnung bei:SchachtanschlüssenRichtungsänderungenRohrweiteänderungen

Profilstärke der Auflagerung und der Rohrschellemit rechnerischem Nachweis bestimmen

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8.11 Abzweiger an freiverlegten Kanälen ab Ø 355 mm

Die Abzweiger müssen einem gespritzten Rohrleitungsteil gleichwertig sein in Bezug aufGeometrie, Werkstoff und Festigkeit. Der Nachweis darüber muss erbracht werden.

Ausführung unter Aufsicht von ERZ.

Abbildung Nr. 22

mind. 0,40 m

Rohrabschnitt

Polyfusionsschweissung

mind. 0,40 m

Rohrabschnitt

0,30

Fixpunkt gemässKonstruktionsdetail Nr. 20oder Elektroschweissmuffe

Elektroschweissmuffe

45°/90°

Falls im Werk hergestellt, muss angegebene Länge eingehalten werden

AnschlussrohrØ 160, 200, 250 und 315 mm

AbzweigerHeizelement-Stumpfschweissnähte

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9 Vorpressrohre mit eingezogenem PEHD-Rohr oder alte bestehendeKanäle mit eingezogenem PEHD-Rohr Ø 200 - 1200 mm

- Das Vorpressrohr oder der alte bestehende Kanal sollte mindestens 200 mm grösser seinals das einzuziehende PEHD-Rohr.

- In Vorpressrohren aus Stahl können Gleitkufen aus Kunststoff oder exzentrischen Rohr-schellen mit Gleitkufen und Auftriebssicherung verwendet werden.

- Für alte bestehende Kanäle aus Beton oder Steinzeug sind vorzugsweise Rohrschellen mitzentrischen oder exzentrischen Gleitkufen und Auftriebssicherungen zu verwenden.Rohrschellen mit Gleitkufen und Auftriebssicherungen im Abstand von max. 2 mmontieren.

Minimum-Abmessungen der Rohrschellen, Breite x Dicke

Ø 200 - 250 50 x 4 mmØ 315 - 400 60 x 6 mmØ 450 - 560 70 x 8 mmØ 630 - 710 80 x 8 mmØ 800 - 1200 100 x 10 mm

- Vor dem Einbetonieren oder Injizieren der Kanalfüllmasse müssen die PEHD-Leitungen mitWasser gefüllt sein, 5 m Wassersäule.

- Druckprobe (Abnahme) durch ERZ / BQK.

- Nach Abnahme der Druckprobe müssen vor dem Injizieren die Ventile für die Belüftung undEntlüftung der Leitung unbedingt geschlossen werden.

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10 Anschlüsse an begehbare Kanäle

Anschlüsse an begehbare Kanäle (>_ Ø 1000 mm) sind gemäss nachstehender Abbildungauszuführen.

Abbildung Nr. 23

min.0.10

Beton armiert

Verfüllung mit Zement-Spezialmörtel

E-Muffe als Fixpunkt

Vortriebsrohr

0.05

min

. 0.1

0Runde Kante

R = 0.03

PEHD Rohr

Stahlrohr

Schachtfutter FaserzementLänge 0,24

0.03

Ker

nboh

rung

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11 Kanalabnahmen und Dichtigkeitsprüfungen

Erdverlegte Kanäle

Erdverlegte Kanalleitungen müssen vor dem Einbetonieren ERZ BQK zur visuellen Kontrollegemeldet werden.

Freiverlegte Kanäle

Freiverlegte Kanalleitungen müssen nach der Montage ERZ BQK zur visuellen Kontrollegemeldet werden.

Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtigkeitsprüfung hat nach SIA 190 zu erfolgen (5m WS) und kann gleichzeitig mit dervisuellen Kontrolle erfolgen.

Abnahme mit Kanalfernsehen

Bei erd- und freiverlegten Kanälen erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten eine Kontrolle durchdas Kanalfernsehen. Die Kosten für diese Kontrolle sind in den Kostenvoranschlag einzube-rechnen.

12 Schweissen mit Elektro-Schweissmuffen

- Zweck und Anwendungsbereich

Elektro-Schweissmuffen aus Hartpolyethylen. Max. Betriebsdruck 1 bar bei 30° C. Beihöherem Innendruck und Temperatur sind Druckleitungen mit speziellen Elektro-Schweiss-muffen zu verwenden.

- Elektro-Schweissmuffe und Schweisspartner (Rohre, Formstücke)

Die Elektro-Schweissmuffen werden gebrauchsfertig angeliefert. Sie dürfen nur mit demvom Hersteller der Elektro-Schweissmuffen bezeichneten Schweissgerät verarbeitet werden.

- Durchführung der Schweissung

Nach DVS 2207-1 oder gemäss Betriebsanleitung der Elektro-Schweissmuffen-Hersteller.

Eine mechanische Belastung der Schweissverbindung ist frühestens nach 60 Minutenzulässig oder nach Angabe des Elektro-Schweissmuffen-Herstellers.

- Kontrolle

Nach beendetem Schweissvorgang ist gemäss Betriebsanleitung des Elektro-Schweissmuffen-Herstellers die richtige Schweissfunktion zu kontrollieren (z.B. Schweissindikatoren usw.).

13 Prüfungen der verschweissten Elektro-SchweissmuffenWährend den Schweissarbeiten können vom beauftragten Überwacher stichprobenweiseverschweisste Elektro-Schweissmuffen zu Prüfzwecken aus der Leitung entnommen werden.Die Prüfungen dienen dem Nachweis, dass die Elektroschweissmuffen richtig verschweisstsind.

Bei negativem Prüfresultat gehen die Kosten zu Lasten des Unternehmers.

14 Schweissen mit Heizelement-Stumpfschweissmaschinen

- Anforderungen an die Schweisseinrichtungen

Zugelassen sind nur 4-Backen-Schweissmaschinen.

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Die zum Einsatz kommenden Maschinen und Geräte müssen den Anforderungen der DVS-Richtlinie 2208 Teil 1, Dezember 1997, entsprechen:

Die genaue axiale Führung der Rohre, eine einwandfreie Schweissnahtvorbereitung sowieeine sichere Einstellung der Schweissdrücke. Die entsprechenden Messeinrichtungen fürdie Überprüfung der Schweissparameter (Einzelwerte) müssen vorhanden sein.

Sie müssen mit einem genau temperaturgeregeltem Heizelement ausgerüstet sein(gemäss DVS 2208, Teil1).

- Umweltbedingungen

Der Schweissbereich ist gemäss DVS 2207, Teil1, August 1995, vor ungünstigenWitterungseinflüssen zu schützen (Feuchtigkeit, Nebel, Temperaturen unter 5° C, Sonnen-bestrahlung, Zugluft). Verschmutzungen der Schweissstelle durch Staub, Erdreich usw.müssen vermieden werden.

- Durchführung der Schweissung

Die Heizelement-Stumpfschweissung wird gemäss DVS 2207, Ausgabe 1995, durchgeführt.

15 Prüfungen der Heizelement-Stumpfschweissungen

- Güteanforderungen und Prüfungen der Schweissungen

Vor Aufnahme der Schweissarbeiten ist auf der Baustelle eine Arbeitsprobe aus den imAuftrag zu schweissenden Halbzeugen mit den gewählten Parametern zu schweissen undzu prüfen.

Während den Schweissarbeiten können vom beauftragten Überwacher stichprobenweiseSchweissungen zu Prüfzwecken aus der Rohrleitung entnommen werden. Die Prüfungendienen dem Nachweis des Schweissfaktors und der Verformungsfähigkeit bzw. desBruchverhaltens der Schweissverbindung. Die Prüflinge werden über den Rohrumfanggleichmässig verteilt in Achsrichtung entnommen.

Die Faltbiegeprüfung liefert eine Gut-/Schlecht-Beurteilung. Der Zugversuch erlaubt diezahlenmässige Bestimmung des Kurzzeit-Schweissfaktors (fk).

Es muss fk = 1,0 erreicht werden.

Bei negativem Prüfresultat gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Unternehmers.

- Werkseitig ausgeführte Heizelement-Stumpfschweissungen

Die Schweissungen werden durch eine vom ERZ anerkannte Prüfstelle im Werküberwacht.

- Visuelle Beurteilung nach DVS

- Bestimmung des Kurzzeitschweissfaktors

Der Zugversuch erfolgt in Anlehnung an das DVS-2203-2. Die Schweiss-Stelle liegt in derMitte der Mess-Strecke. Der Schweisswulst wird nicht abgearbeitet. Es werdenmindestens fünf geschweisste und fünf ungeschweisste Proben* geprüft. Liegen bei dengeschweissten Proben Einschnürungen vor, so ist der Kurzzeitschweissfaktor fk = 1,0nachgewiesen. Grundwerkstoffproben brauchen dann nicht mehr geprüft zu werden.* ohne Gewähr auf die Güte

16 SchlussbestimmungenDiese Richtlinie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Alle früheren Versionen verlieren ihre Gültigkeit.

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17 Stichwortverzeichnis

A

Abnahme...........................................4, 9, 32Abzweiger ...............................10, 16, 24, 29Arbeitsprobe .............................................33Armatureneinbauten .................................10Armierung .................................................18Aufhängung.........................................19, 25Aufleger.....................................................25Auftriebssicherung....................................30Ausbildung..................................................9axiale Führung ..........................................33axiale Wärmeausdehnung ........................18Axialkräften ...............................................18

B

Bandbreite ................................................19Befestigungselemente ..............................10Befestigungsplatte....................................18Betriebsdruck ...........................................32Bohrhammer .............................................18Bruchverhalten..........................................33

C

CrNi.............................................................9

D

Dichtigkeitsprüfung...................................32DIN 8074...................................................10DIN 8075...................................................10Druckkraft .................................................18Druckleitungen..........................................32Druckprüfung ..............................................9Druckspannungen.....................................18DVS 2207............................................32, 33DVS 2208..................................................33DVS-Merkblatt 2203 .................................33

E

Einbetonieren..................................9, 30, 32Eingangskontrollen ...................................10Einstiegsöffnung .......................................21Elektroschweissmuffen ...................9, 24, 32EN-Normen.................................................9erdverlegten Kanälen ................................11erdverlegten PEHD-Rohrleitungen..............9Extruderschweissung .................................9exzentrisch Rohrschellen..........................30

F

Faltbiegeprüfung.......................................33Festigkeit ......................................16, 17, 29Festigkeitsnachweis..................................10feuerverzinkt .............................................11Fixpunkt ..............................................13, 27Fixpunkte ............................2, 20, 26, 39, 40Fixpunktkonstruktion ..........................18, 20Fixpunktschellen .......................................10Formstück.................................................24Formstücke...........................5, 9, 16, 17, 31freiverlegte Rohrleitungen...........................9

G

Geometrie ...............................10, 16, 17, 29TÜV-CERT...................................................9Gleitkufen..................................................30Gleitschellen .............................................25Gleitschellenkonstruktion .........................25Gütesicherung ..........................................10Gütezeichen................................................9

H

Halbzeugen...............................................33Hauptkanal................................................23Heizelement-Stumpfschweissung ............33

I

Injizieren ....................................................30Innendruck ................................................32innendruckbeanspruchte Rohrleitungen...10Inspektionsöffnungen ...............................21

K

Kanalfernsehen .........................................32Kanalfüllmasse..........................................30Kanalquerschnitten .............................22, 24Kanalwandung ............................................9Kernbohrer ................................................18Klebeankern..........................................9, 18Kontrollschacht.............................12, 14, 21Konzession .................................................9Kostenvoranschlag ...................................32Kunststoff..................................................29Kupplungen.................................................9Kurzzeitschweissfaktor .............................33

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L

Lichtweite..................................................21

M

Minimaldurchmesser.................................23Minimum-Abmessungen...........................29Montage......................................4, 6, 10, 32

N

Nr. 1.4435..................................................22

P

Planbearbeitung..........................................9DIN EN 12666 .............................................9Projektierung...........................................7, 9promatisiert ...............................................11Prüflinge....................................................33

Q

Querverstrebungen ...................................19

R

Reinigungs- und Inspektionsöffnungen....21Rohrachse.................................................18Rohrkräften ...............................................18Rohrschellen .....................10, 11, 18, 19, 30Rohrschweisser ..........................................9Rohrverlegung ..........................................11Rohrwandung ...........................................18

SSanitärinstallateure .....................................9Schrauben...........................................11, 18Schweissbereich.......................................33Schweissdrücke........................................33Schweissfaktor .........................................33Schweissfunktion......................................32Schweissindikatoren.................................32Schweissmaschinen ...........................10, 33Schweissnahtvorbereitung .......................33Schweissparameter ..................................33Schweissspiegel .......................................10Schweissüberwachung...............................9Schweissverbindung...........................32, 33Schweissvorgang......................................32Schweisswulst ..........................................33

SDR 26............................................9, 13, 27SDR 33............................................9, 13, 27SIA 190 .................................................9, 31SN 592 012 .................................................9Spannungen..............................................10Stahl DIN 17 440 Werkstoff Nr. 1.4435 .9, 18Stahlkonstruktion......................................18Stahlteile .............................................11, 18Steinzeug ..................................................30Stützringen................................................22SVGW .......................................9, 10, 16, 17SVS .............................................................9

T

thermoplastischen Kunststoffe .................10

V

Verformungsfähigkeit ................................33Verlegungsvorschriften .............................10Verschraubungen................................11, 18VKR.............................................................9Vorpressrohr..............................................30Vorspannung.............................................18VSA .................................................9, 16, 17

W

Wärmeausdehnung.............................10, 18Wärmedehnung ........................................10Wassersäule..............................................30Werkstoff DIN 17 440 Nr. 1.4435 ..............22

Z

Zugversuch ...........................................5, 32Zulassung .......................................9, 16, 17

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18 Adressenverzeichnis

ERZ Entsorgung + Recycling ZürichBändlistrasse 108, Postfach8010 Zürich

suissetec Schweizerisch-Lichtensteinischer GebäudetechnikverbandAuf der Maur 118001 Zürich

VSA Verband Schweizer Abwasser- und GewässerschutzfachleuteEuropastrasse 3, Postfach8152 Glattbrugg

KRV KunststoffrohrvereinGemeinschaft Kunststoffrohre e.V.Dyroffstrasse 2D-53113 Bonn

SVGW Schweizerischer Verein des Gas- und WasserfachesGrütlistrasse 448002 Zürich

VSM Verein Schweiz. Maschinen-IndustriellerKirchenweg 48000 Zürich

KVS + VKR Kunststoffverband SchweizSchachenallee 295000 Aarau

SVS Schweiz. Verein für SchweisstechnikSt. Alban-Rheinweg 224052 Basel

DVS Deutscher Verlag für SchweisstechnikDVS-Verlag GmbH, Postfach 10 19 65D-40010 DüsseldorfTel. +49 211 15910, Fax +49 211 1591 200

TÜV-CERT Swiss TS Technical Services AGRichtistrasse 158304 Wallisellen

SNV Schweizerische Normen VereinigungBürglistrasse 298400 Winterthur

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19 Abbildungsverzeichnis

Nr. Erdverlegte Kanäle Seite

1 Rohrverlegung mit Rohrschellen 11

2 Anschluss an Kontrollschacht für erdverlegte Kanäle 12

3 Fixpunkt für erdverlegte Kanäle Ø 355 mm bis 1200 mm 13

4 Anschluss an Kontrollschacht für erdverlegte Kanäle 14

5 Absturzschacht für Kanäle bis Ø 630 mm 15

6 Abzweiger für neu zu verlegende Kanäle ab Ø 355 mm 16

7 Nachträglicher Anschluss an erdverlegten Kanälen ab Ø 355 mm 17

Nr. Freiverlegte Kanäle Seite

8 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 19

9 Aufhängungen mit Querverstrebungen 19

10 Fixpunktkonstruktion für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 20

11 Fixpunktkonstruktion für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 20

12 Freiverlegter Kanal in begehbaren Kanälen 21

13 Reinigungsmöglichkeiten für freiverlegte Kanäle bis Ø 315 mm 22

14 Anschluss an freiverlegte Kanäle in begehbaren Kanälen 23

15 Nachträglicher Anschluss an freiverlegten Kanälen bis Ø 315 mm 24

16 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle ab Ø 355 mm 25

17 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle ab Ø 355 mm 25

18 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle ab Ø 355 mm 26

19 Aufhängungen für freiverlegte Kanäle ab Ø 355 mm 26

20 Fixpunkt für freiverlegte Kanäle Ø 355 bis 800 mm 27

21 Fixpunkt für freiverlegte Kanäle Ø 355 bis 800 mm 28

22 Abzweiger an freiverlegten Kanälen ab Ø 355 mm 29

23 Anschlüsse an begehbare Kanäle (>_ Ø 1000 mm) 31

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20 Abkürzungsverzeichnis

ERZ BQK Entsorgung + Recycling Zürich, Bauqualität Kanalnetz

ERZ GEP Entsorgung + Recycling Zürich, Entwässerungs Planung

fk Kurzzeitschweissfaktor

PV Projektverfasser

TAZ P+R Tiefbauamt der Stadt Zürich, Geschäftsbereich Projektierung und Realisierung

WS Wassersäule