Riscuri, Ergonomie Proceduri SSM

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Organisation des betrieblichen ArbeitsschutzesUnternehmer sind zustndig insbesondere fr die Organisation der Arbeitssicherheit und der Ersten Hilfe: Durchfhrung der Gefhrdungsbeurteilung, Beschaffung der Sicherheitseinrichtungen, Auswahl der Mitarbeiter, Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, bertragung von Unternehmerpflichten, Bestellung von Fachkrften fr Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern, Bildung eines Arbeitsschutzausschusses, Unterweisung der Versicherten, berwachung aller sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Manahmen, Koordinierung von Arbeiten. Bercksichtigung SIGE-Plan und Hinweise des Koordinators nach Baustellenverordnung

Zusammensetzung des Abeitsschutzausschusses (fr Betriebe mit >20 Beschftigten)

A1Arbeitgeber oder sein Beauftragter

Betriebsarzt/ Arbeitsmediziner

Fachkraft fr Arbeitssicherheit

Arbeitsschutzausschuss nach 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)Stabsverantwortung

Stabsverantwortung

SicherheitsbeauftragteFachkrfte fr Arbeitssicherheit2) beraten den Unternehmer u.a. in sicherheitstechnischen Fragen zu Anlagen und Einrichtungen, Arbeitsmitteln, -stoffen und -verfahren, Krperschutzmitteln, Arbeitspltzen und Arbeitsablufen und bei der Durchfhrung der Gefhrdungsbeurteilung, berprfen Anlagen und Arbeitsmittel, beobachten die Durchfhrung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhtung, teilen Manahmen zur Beseitigung von Mngeln mit und untersuchen Ursachen von Unfllen, informieren die Beschftigten ber Unfall- und Gesundheitsgefahren und wirken auf sicheres Verhalten aller im Betrieb Beschftigten hin.

2 Betriebsratsmitglieder

Betriebsarzt1) beraten den Unternehmer hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Aspekte von Anlagen und Einrichtungen, Arbeitsmitteln, -stoffen, -verfahren, Krperschutzmitteln, Arbeitspltzen und Arbeitsablufen, Arbeitsplatzwechsel und Beschftigung Behinderter sowie Fragen der Psychologie, Physiologie, Ergonomie, Hygiene, Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit, Organisation der Ersten Hilfe und bei der Durchfhrung der Gefhrdungsbeurteilung, untersuchen, beurteilen und beraten die Arbeitnehmer, erfassen und werten die Untersuchungsergebnisse aus, achten bei Arbeitsstttenbegehungen auf die Einhaltung des Arbeitsund Gesundheitsschutzes.

eventuell weitere Fachleute

1)

Betriebsrztliche Betreuung in allen Unternehmen ab 1 Beschftigten Wahlmglichkeit: a) Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD) der BG BAU b) im Betrieb angestellter Betriebsarzt c) extern beauftragter Betriebsarzt Sicherheitstechnische Betreuung in allen Unternehmen ab 1 Beschftigten Wahlmglichkeit: a) Sicherheitstechnischer Dienst (STD) der BG BAU b) im Betrieb bestelle Fachkraft fr Arbeitssicherheit c) extern beauftragte Fachkraft fr Arbeitssicherheit Bei weniger als 11 Beschftigten bzw. weniger als 51 Beschftigten sind abweichende Regelungen mglich, z.B. Betreuung durch Kompetenzzentrum bzw. Teilnahme an alternativer Betreuungsform.

Aufsichtfhrende sind in den Bereichen zustndig fr Einsatz der Mitarbeiter, Durchfhrung von Einzelmanahmen zur Sicherheit, Aufsicht und Kontrollen, Motivation zur Sicherheit, Gefahrenabwehr im Einzelfall.

AMS BAU Mit AMS BAU wird Betrieben der systematische Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ermglicht. Das branchenspezifische Konzept basiert auf dem Nationalen Leitfaden fr Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF). AMS BAU umfasst einen Fragebogen zur Bestandsaufnahme, eine Handlungsanleitung mit 11 Arbeitsschritten sowie Handlungshilfen (Dokumente) zur Umsetzung. Auf Wunsch des Unternehmers bietet die BG BAU kostenfreie Untersttzung an in Form von Beratung bei der Einfhrung, Begutachtung des Systems.

2)

Linienverantwortung

3)

Betriebsratsmitglieder achten auf Einhaltung der zum Schutz der Mitarbeiter erlassenen Arbeitsschutzbestimmungen und UVVen, beteiligen sich an Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen, nehmen an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.

Mitarbeiter haben Vorschriften und Anweisungen zu beachten, persnliche Schutzausrstungen zu benutzen, Mngel zu beseitigen, sofern dieses nicht mglich ist, diese zu melden.

Sicherheitsbeauftragte3) untersttzen die unmittelbaren Vorgesetzten und die Mitarbeiter in allen Fragen des Arbeitsschutzes, sie kontrollieren regelmig den Arbeitsbereich und motivieren die Arbeitskollegen.

Sicherheitsbeauftragte erforderlich entsprechend der Anzahl der Versicherten bei 21 100 Versicherten =1 101 200 Versicherten = 2 201 350 Versicherten = 3 351 500 Versicherten = 4 501 750 Versicherten = 5 7511000 Versicherten = 6 >1000 Versicherten =7 Weitere Informationen: BGV A 1 Grundstze der Prvention BGR A 1 Grundstze der Prvention BGV A 2 Betriebsrzte und Fachkrfte fr Arbeitssicherheit Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) BGI/GUV-I 5080 www.bgbau.de/d/ams_bau Chefsache Abr.Nr. 610 Der Sicherheitsbeauftragte Abr.Nr. 619

07/2010

Holzlager

A 137Stapelwinkel 300

4Im Freien: H:B 3:1 In geschlossenen Rumen: H:B 4:1

3 1

2

BSto

2

H

H = Stapelhhe F = 0,7 x H L = Stammlnge A = Abstand der Sttzenschenkel

U = 0,5 x H L

A = 0,6 x L

H

U

F

A

5

Stapelarbeiten nur von unterwiesenen Personen ausfhren lassen. Holzstapel auf ebenem und tragfhigem Untergrund lagern. Als Unterbau knnen z. B. Betonsteine (Stapelsteine) mit Kanthlzern, Rundhlzern oder Stahltrgern als Auflage verwendet werden . Auflagetrger an den Sten sicher untersttzen, z. B. durch Stapelsteine .07/2010

Bei Schnittholzstapeln auf das Verhltnis von Breite und Hhe achten . Die Neigung des Schnittholzstapels darf = 2 nicht bersteigen. (max. 10 cm bei 3,00 m Hhe) Rundholzstapel unter einer Neigung von = max. 30 stapeln und gegen Wegrollen sichern, z. B. durch Keilwinkel . Bei Lagerung an Seitensttzen auf die Standfulnge achten .

Stapel nach Regenfllen und Sturm regelmig auf Standsicherheit berprfen. Keine einzelnen Hlzer aus dem Stapel herausziehen. Begehen und Besteigen der Stapel vermeiden. Sicherheitsabstand zwischen Stapel und Hebezeugen von mindestens 0,50 m einhalten.Weitere Informationen:

BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention

Sicherung von Arbeitsstellen an Straen1

A 139

Sicherheitsabstand zuzglich Platz fr Absperrgert

Verkehrsbereich

Arbeitsbereich

Fertiger

2

Frse

Verkehrsrechtliche Anordnung und Verkehrszeichenplan/Regelplan Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den ffentlichen Straenverkehr auswirken, verkehrsrechtliche Anordnung ber Art und Umfang der Baustellensicherung bei der zustndigen Behrde einholen. Bei der Beantragung der Anordnung einen Verkehrszeichenplan vorlegen, der folgende Ein flsse bercksichtigen muss: die tatschlichen rtlichen Verhltnisse die fr das bzw. die Bauver fahren erforderlichen Platzver hltnisse die erforderlichen Sicherheitsabstnde zwischen Verkehrs bereich und Arbeitspltzen, Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen Sicherheitsabstnde zwischen Arbeits- und Verkehrsbereich und Platz fr Absperrgerte einplanen : innerorts: 0,30 m auerorts: 0,50 m

Wichtige Angaben in der verkehrsrechtlichen Anordnung: Beschreibung der rtlichkeit und Lage der Arbeitsstelle ggf. Beschreibung einzelner Arbeitstakte bzw. Bauphasen tatschlich vorhandene Restbreiten von eingeschrnkten Fahrbahnteilen Gltigkeitsdauer der Anordnung: Beginn und Ende Geschwindigkeitsbeschrn kungen Name, Anschrift und Telefon des Verantwortlichen / Stellvertreters whrend und nach der Arbeitszeit Bei Verwendung von Regel plnen vor Beginn der Bauma nahme, deren Eignung fr die gegebene rtliche und verkehrliche Situation mit strengen Ma stben prfen, Regelplne erforderlichenfalls nur als Grundbaustein fr den zu erstellenden Verkehrszeichenplan heranziehen und Regelplne ggf. ergnzen oder ndern und dann als Verkehrszeichenplan anordnen lassen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung und der angeordnete Verkehrszeichenplan/Regelplan mssen auf der Baustelle vorliegen. Ein Arbeiten ohne verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht zulssig; von der verkehrsrechtliche Anordnung darf nicht abgewichen werden. Passt der angeordnete Verkehrszeichenplan/Regelplan nicht fr die rtliche und verkehrliche Situation, unverzglich eine erneute Anordnung mit den notwendigen nderungen einholen. Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen vorlufige Manahmen treffen. Von der Polizei angeordnete nderungen in den vorliegenden Verkehrszeichenplan/Regelplan eintragen und vom Anordnenden unterzeichnen lassen. Zustndige Behrde hierber schriftlich verstndigen.

Geschwindigkeitsbeschrnkungen im Arbeitsbereich Geschwindigkeitsbeschrnkungen immer dann anordnen lassen, wenn Verkehrsteilnehmer oder im Arbeitsbereich Ttige gefhrdet sind.

ken, Leitbaken, Warnbaken, innerorts in der Regel Leitkegel, fahrbare Absperr50 km/h, hufig ist Tempo 30 tafeln, Warneinrichtungen, angebracht Vorwarneinrichtungen, Warn Auf Landstraen in der Regel leuchten, Warnfahnen, 50 km/h. An besonders engen Lichtsignalanlagen oder von der Verkehrsfhrung mssen mindestens anerher schwierigen Stellen kann kannten Gtebedingungen noch geringere Geschwindigkeit entsprechen erforderlich sein. Anforderungen an Folien: voll retroreflektierend Leitbaken so aufstellen, dass Kontrolle und Wartung Schraffen auf die Seite geneigt Nach Erfordernis im Einzelfall. sind, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist. Arbeitsstellen lngerer Dauer im Warnleuchten bei LngsZustndigkeitsbereich des Bundesfernstraenbaus zweimal tg- oder Querabsperrung in der Regel mit Dauerlicht. Dabei gilt lich, an arbeitsfreien Tagen einallgemein: mal tglich kontrollieren. Der in der verkehrsrechtlichen Vollsperrung: mind. 5 rote Warnleuchten Anordnung benannte Verant Teilsperrung: wortliche kann andere Personen mind. 3 gelbe Warnleuchten mit der Kontrolle und Wartung beauftragen, bleibt aber verantwortlich. Schutzeinrichtungen Im Zustndigkeitsbereich des Bundesfernstraenbaus muss der in der verkehrsrechtlichen Anord- Sicherung der Baustelle vor dem Fahrzeugverkehr z.B. durch: nung benannte Verantwortliche transportable Schutzeinrichtunentsprechend MVAS geschult gen sein. hinter Querabsperrungen Sandsperren aufschtten Zur Sicherung der Fugnger Verkehrszeichen und Verund Radfahrer vor Absturz dienen kehrseinrichtungen z.B.: Absperrschranken Verkehrszeichen und -einrich mobile Absturzsicherungen tungen gut sichtbar und standfest Bauzune aufstellen. Verschmutzungen beseitigen und von Pflanzenwuchs freihalten. Warnkleidung /Warnposten Im Geltungsbereich der ZTV-SA Qualittsanforderungen nach den Personen, die im Straenraum jeweiligen Technischen Lieferbebzw. neben dem Verkehrsbereich dingungen. Qualittsanforderun(wenn Arbeitsbereich nicht durch gen der ZTV-SA gelten sowohl fr Absperrschranken oder Bauzune Verkehrszeichen als auch fr Ver- gegenber dem Verkehrsbereich kehrseinrichtungen. abgetrennt ist) eingesetzt sind, Nur Verkehrsschilder nach Ver- mssen bei ihrer Arbeit auffllige kehrszeichenkatalog (VzKat) verWarnkleidung tragen. wenden. Ausfhrung der Warnkleidung Schilder mssen anerkannten entsprechend DIN EN 471: Gtebedingungen entsprechen mindestens Klasse 2 gem (RAL-Gtezeichen) Tabelle 1 Anforderungen an die Folien: Farbe: ausschlielich fluoreszievoll retroreflektierend rendes Orange-Rot oder Gelb Verkehrseinrichtungen: Mindestrckstrahlwerte der Absperrgerte, AbsperrschranKlasse 2 gem Tabelle 5

Warnposten darf nur vor Verkehrseinschrnkungen oder Gefahrenstellen warnen. Die Verkehrsregelung durch Warnposten ist verboten! Dies bleibt ausschlielich der Polizei vorbehalten. Beim Einsatz von Warnposten ist zu beachten: Warnkleidung tragen bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht nur in Notfllen oder in verkehrsschwachen Zeiten ggf. Leitkegel mit gelbem Blitzlicht zur besseren Wahrnehmung verwenden Standort auerhalb der Fahrbahn auf der Fahrbahnseite mit der Verkehrseinschrnkung auf BAB vermeiden Weitere Manahmen Arbeitstellen krzerer Dauer bei Tageslicht einrichten, betreiben und wieder rumen. Kommen Arbeitsstellen krzerer Dauer ausnahmsweise bei Dunkelheit oder schlechter Sicht zum Einsatz, sind besondere Manahmen zur besseren Wahrnehmung (z.B. Leitkegel mit gelbem Blitzlicht) anordnen zu lassen und auszufhren.

Weitere Informationen: Straenverkehrsordnung (StVO) BGV C22 Bauarbeiten Richtlinien fr die Sicherung von Arbeitsstellen an Straen (RSA) Zustzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien fr Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straen (ZTV-SA) Merkblatt ber Rahmenbedingungen fr erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straen (MVAS)

07/2010

Gaslagerbehlter auf Baustellen

Schutzbereiche bei oberirdisch im Freien aufgestellten Gaslagerbehltern

A 1401

Einen Schutzabstand von mindestens 5,00 m einhalten zu offenen Kanlen und Schchten sowie zu gegen Gaseintritt ungeschtzten Kanaleinlufen oder ffnungen zu tiefer liegenden Rumen. Vor Inbetriebnahme der Versorgungsanlage Prfung durch befhigte Person (z. B. Sachkundigen) durchfhren. Prffristen des Gaslagerbehlters beachten.

Zustzliche Hinweise fr besondere Lagerungsverhltnisse Bei beengten Platzverhltnissen kann der Schutzbereich an zwei Seiten verkleinert werden, wenn ffnungslose, Feuer hemmende Schutzwnde vorhanden sind. Gebudewnde als Schutzwnde mssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Bei Aufstellpltzen in Bereichen von Flchen mit Sondernutzung (z. B. der Deutschen Bahn AG) Vorschriften des Betreibers beachten. Bei Lagerung von Behltern innerhalb von Rumen oder auf Flachdchern gelten besondere Bedingungen.

2

Behlter auf tragfhigem Untergrund aufstellen, so dass keine Verlagerungen oder Nei gungen eintreten knnen. Boden unterhalb des Behlters so verdichten und versiegeln, dass austretendes Gas sich nicht ansammeln kann (z. B. bei zylindrischen Behltern durch Feststampfen, Betonieren, Plattieren im Bereich der Anschlsse und Armaturen). Gelndeflle beachten. Behlter so aufstellen, dass ausstrmendes Gas nicht in tiefer lie gende Rume, Kanle oder Schchte gelangen kann.

Oberirdisch im Freien aufzustellende Behlter an gut belfteten Stellen vor mechanischer Beschdigung geschtzt aufstellen und durch Warnschilder kennzeichnen. Mechanische Beschdigungen knnen z. B. durch Anfahren von Baufahrzeugen, Aufstellung des oberirdischen Behlters im unmittelbaren Schwenkbereich von Turmdrehkranen auftreten. Bei ausschlielich gasfrmiger Entnahme Schutzbereiche ein halten . Explosionsgefhrdeten Bereich frei von Zndquellen und brennbaren Stoffen halten. Behlter nicht in Durchgngen, Durchfahrten oder an Treppen aufstellen. Umzunung der Behlter, wenn Zutritt der Baustelle/ des Lagers durch Unbefugte mglich .

Zone 1: Explosionsgefhrdeter Bereich whrend des Betriebes des Druckbehlters (stndiger Schutzbereich) Zone 2: Explosionsgefhrdeter Bereich beim Befllen oder Entleeren des Druckbehlters (temporrer Schutzbereich)

Weitere Informationen: Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln Druckbehlter (TRB) TRB 610 Aufstellung von Druckbehltern zum Lagern von Gasen

10/2006

Koordinationvon beauftragten Fremdunternehmen und bei Zusammenarbeit verschiedener UnternehmenWerden Arbeiten auf Baustellen oder in Betrieben an Fremdunternehmen vergeben, kann es zu neuen oder vernderten Gefhrdungen kommen. Fremdunternehmen sind ttig bei Bau-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten in Produktionsanlagen, Verkehrsbetrieben, Krankenhusern oder Laboratorien. Fremdunternehmer knnen auch Subunternehmer sein. fischen Gefahren untersttzen. Betriebsspezifische Gefahren knnen z.B. sein: Absturzgefahren Gefahren aus Ttigkeiten mit Gefahrstoffen und/oder biologischen Stoffen Brand- und Explosionsgefahren Infektionsgefahr bei Reinigungs-, Kanalarbeiten Gefahren auf Grund herabfallender Lasten bei Kranbetrieb (z.B. Baustelle, Werft) Gefahren durch innerbetrieblichen Verkehr (z.B. Tunnelbau, Chemiewerk)

A 167

Zusammenarbeit verschiedener Unternehmenbei rumlicher und zeitlicher Nhe Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung der Schutzmanahmen Bestimmung einer Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt Ausstattung der Person mit Weisungsbefungnis

bei gegenseitiger Gefhrdung besonderen Gefahren durch Aufsichtfhrende berwacht werden. Dies knnen z.B. sein: Schweiarbeiten in brandgefhrdeten Bereichen, z.B. Arbeiten an Gasleitungen Arbeiten in umschlossenen Rumen von abwassertechnischen Anlagen (Absturzgefahr, Gefahren durch Stoffe oder Sauerstoffmangel) Abbrucharbeiten Aufgrabungen im Bereich von bestehenden Leitungen Befahren von Silos oder Behltern (gesundheitsschdliche Gase, Sauerstoffmangel) Arbeiten in Strahlenbereichen, Laboratorien, elektrischen Schaltrumen Arbeiten gem BiostoffVerordnung

bei besonderen Gefahren

Aufsichtfhrender Aufsichtfhrenden bestellen. Dieser bentigt Kenntnisse und Erfahrungen ber die technische Durchfhrung der erforderlichen Arbeiten, ber den Umgang mit den verwendeten Gefahr- oder Biostoffen. Der Aufsichtfhrende muss Kenntnisse haben ber die betriebsinterne Organisation, ber die Arbeitsmethoden, mgliche Gefahren, anzuwendende Schutzmanahmen sowie einschlgige Vorschriften und technische Regeln.

Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt Abstimmen, ob gegenseitige Gefhrdungen entstehen und eine Person bestimmen, die die Arbeiten koordiniert. Bei besonderen Gefahren die Person mit Weisungsbefugnis ausstatten.

Zustzliche Hinweise zur Koordination nach Baustellenverordnung Unabhngig von der Bestellung einer Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, trgt auch der Bauherr Verantwortung fr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle. Sind mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf seiner Baustelle ttig, hat der Bauherr deshalb einen Koordinator nach Baustellenverordnung zu bestellen. Damit entfllt aber nicht grundstzlich die Verpflichtung fr die beteiligten Unternehmen, eine Person aus ihrem Kreis, welche die Arbeiten untereinander abstimmt, zu bestellen. Seitens der zusammenarbeitenden Unternehmen prfen, ob ber den Koordinator nach Baustellenverordnung hinaus noch eine Person bestimmt werden muss, die die Arbeiten aufeinander abstimmt.

Untersttzung bei der Gefhrdungsbeurteilung Bei der Erteilung von Auftrgen an ein Fremdunternehmen dieses bei der Gefhrdungsbeurteilung bezglich der betriebsspeziTtigkeiten mit besonderen Gefahren Bei Fremdunternehmen dafr sorgen, dass Ttigkeiten mit

Einsatz eines FremdunternehmensAufgaben und Manahmen des auftraggebenden Unternehmens Sicherheitstechnischen Standard des Fremd unternehmens bewerten bzw. besprechen und Informationen zum Objekt/zur Baustelle weitergeben Aufgaben und Manahmen des auftragnehmenden Unternehmens Allgemeine Informationen zum Objekt/zur Baustelle beim Auftraggeber einholen (z.B. Ansprechpartner, Festlegungen aus Baustellen-Ordnung, SiGe-Plan, Nutzung Erster-Hilfe-Einrichtungen usw.)

Gemeinsame Orts-/Objektbegehung durchfhren Mitarbeiter des Fremdunternehmens zu spezifischen Gefahren der Baustelle/des Betriebes sicherheitstechnisch einweisen Gegenseitige Gefhrdungen ermitteln Fremdunternehmen bei deren Gefhrdungs beurteilung untersttzen Bei gegenseitigen Gefhrdungen Schutzmanahmen auswhlen und festlegen Die jeweiligen Verantwortungsbereiche festlegen Gefhrdungsbeurteilung durchfhren, dabei auch gegenseitige Gefhrdungen ermitteln

Eigene Schutzmanahmen auswhlen und festlegen

Bei gegenseitigen Gefhrdungen: Person zur Abstimmung beauftragen und bekannt geben Bei besonderen Gefahren: Aufsichtfhrenden benennen und bekannt geben Eigene Mitarbeiter unterweisen Manahmen kontrollieren10/2009

Besondere Gefahren knnen z.B. entstehen fr nachfolgende Gewerke, weil bei Montagearbeiten ursprnglich vorhandene Abdeckungen und Absturzsicherungen entfernt wurden, durch herabfallende Gegenstnde, wenn Arbeiten bereinander durchgefhrt werden Unterweisung und kein Schutzdach vorhanden ist, Sich vergewissern, dass Beschftigte des Fremdunterneh- bei Schweiarbeiten im Bereich von Isolierarbeiten, mens angemessene Unterwei durch Schweiarbeiten besung erhalten haben. nachbart zu Arbeiten mit Lsemitteln, bei Reinigungs- und ReparaturZusammenarbeit arbeiten an Maschinen bei verschiedener Unternehmen gleichzeitiger Produktion, bei Erdarbeiten in der Nhe Werden verschiedene Unternehvon Gersten durch Untermen (auch ohne gegenseitiges hhlen der Gerstaufstellung, Vertragsverhltnis) gleichzeitig an einem Arbeitsplatz ttig, kann es durch Aufenthalt von Personen im Fahrweg des LKW-Verkehrs zu gegenseitigen Gefhrdungen bei beengten Verhltnissen im kommen . Tunnelbau, Hinsichtlich Arbeitssicherheit fr benachbarte Gewerke, weil und Gesundheitsschutz zusambeim Lastentransport kraftmenarbeiten. schlssige Lastaufnahmemittel Gegenseitig ber Schnittverwendet werden. stellen informieren. Abstimmen der Schutzmanahmen fr die eigenen Beschftigten.

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention BGV C 22 Bauarbeiten Arbeitsschutzgesetz Baustellenverordnung

Verkehrswege auf Dchern

A 169

Durchsturzsicherheit Sind Anlagen, Einrichtungen und andere Arbeitspltze nur ber nicht durchsturzsichere Dachflchen zu erreichen, Laufstege mit beidseitigem Seitenschutz verwenden .

Allgemeines Verkehrswege so einrichten, dass die Gefhrdung durch Absturz von Beschftigten so weit als mglich vermieden wird.

Laufstege Mindestbreite: 0,50 m Bei einer Neigung ber 1:5 (ca. 11): Trittleisten aufbringen. Bei einer Neigung ber 1:1,75 (ca. 30): Trittstufen aufbringen.

Ausfhrung der Verkehrswege Verkehrswege so herrichten, dass sich die Beschftigten bei jeder Witterung sicher bewegen knnen. Verkehrswege mssen fr die jeweilige Nutzung mglichst eben und ohne Stolper stellen sein, durch geeignete Oberflchenbeschaffenheit rutschsicher gestaltet werden (z.B. rutschhemmende Matten , Betonplatten), beleuchtet sein, wenn das Tageslicht nicht ausreicht, freigehalten werden. Als Verkehrswege drfen auch vorhandene Einrichtungen fr Schornsteinfegerarbeiten nach DIN 18160-5 verwendet werden.

Aufstiege Als Aufstiege Treppen verwenden . Anlegeleitern nur einsetzen, wenn auf Grund der Gefhrdungsbeurteilung keine sichereren Arbeitsmittel als Verkehrsweg verwendet werden knnen.Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention BGV C22 Bauarbeiten Arbeitsstttenverordnung Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2121 Absturz DIN 18160 Teil-5 DIN 4426

07/2010

Unterknfte auf Baustellen1

A 173

Tagesunterknfte Tagesunterknfte mssen vorhanden sein: bei mehr als zehn Beschftigten oder, wenn Sicherheits- und Gesundheitsgrnde dies erfordern. Tagesunterknfte mssen: eine ausreichende Gre auf weisen, mit Tischen, Sitzgelegenheiten, Kleiderhaken oder Kleider schrnken ausgestattet sein, zu beleuchten und zu beheizen sein, einen Windfang haben.

Waschrume Waschrume mssen vorhanden sein, wenn gesundheitliche Grnde oder die Art der Ttigkeit dies erfordern. Bei Arbeiten mit wenigen Beschftigten sind Waschgelegenheiten ausreichend.

Erste-Hilfe-Rume Erste-Hilfe-Rume mssen vorhanden sein entsprechend: der Unfallgefahren der Anzahl der Beschftigten der Art der ausgebten Ttigkeit.

Toiletten Toilettenrume fr Frauen und Mnner getrennt einrichten oder eine getrennte Benutzung ermglichen. Bei Arbeiten mit wenigen Beschftigten sind abschliebare Toiletten ausreichend.

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Arbeitssttten-Verordnung Arbeitssttten-Richtlinien

10/2006

Lagerung von Druckgasflaschen im Freien

A 174

Abmessungen der Schutzbereiche fr brennbaren Gasen bei der Lagerung im FreienGase, leichter als Luft h 1,00 m

mit

2

r 1,00 m

Abmessungen der Schutzbereiche fr Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen bei der Lagerung im FreienGase, schwerer als Luft h 0,50 m r 1,00 m

3

Unzulssig ist die Lagerung in: engen Hfen Durchgngen und Durchfahrten in der Nhe von Gruben Kanlen, Abflssen und tiefer liegenden Rumen Betreten des Lagers durch Unbefugte ist untersagt. Ein entsprechendes Hinweisschild ist am Zugang zum Lager anzubringen . Es muss ein Feuerlscher leicht erreichbar vorhanden sein. Druckgasflaschen mglichst stehend lagern. Bei liegender Lagerung Flaschen gegen Fortrollen sichern. Druckgasflaschen vor Sonneneinstrahlung geschtzt lagern.

Ausnahme: Flssiggasflaschen mssen stehend gelagert werden. Stehende Druckgasflaschen gegen Umfallen und Herabfallen sichern. Ventile mit Schutzkappen und ggf. Verschlussmuttern sichern. Das Umfllen von Druckgasen in Lgern ist unzulssig. Lger auf nicht umfriedeten Grundstcken im Freien sind einzuzunen. Sicherheitsabstand 5,00 m zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen einhalten, wenn hiervon Gefahren, z.B. gefhrliche Erwrmungen, ausgehen knnen.

Bei Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen drfen sich im Schutzbereich keine Zndquellen, Gruben, Kanle, Bodenablufe, Kellerniedergnge befinden. Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstcke und ffentliche Verkehrsflchen erstrecken. Schutzbereich nur an max. zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe ffnungslose Schutzwnde aus nicht brennbarem Material einengen.

Weitere Informationen: Technische Regeln Druckgase TRG 280 DVS*-Merkblatt 0212 * DVS = Deutscher Verband fr Schweien und verwandte Verfahren

07/2010

Technische Manahmen

Organisatorische Manahmen Persnliche Manahmen Reduzierung von Lastgewichten durch kleinere Gebindegren. Besondere Manahmen bei Winterbau (z.B. Beheizung, Beleuchtung, Mglichkeiten zum Aufwrmen, Trocknen). Baustelleneinrichtung unter ergonomischen Gesichtspunkten wie: Reduzierung von Transportwegen durch Lagerung von Materialien am Einbauort Lagerung von Materialien in optimaler Hhe Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Unterweisung der Beschftigten zum manuellen Handhaben von Lasten. Gestaltung von Arbeitsablufen z.B. einseitige Bewegungsablufe bzw. Zwangshaltungen durch andere Ttigkeiten unterbrechen. Abgrenzung von Lrmbereichen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung durch den Betriebsarzt. Mitarbeiter beteiligen und Betriebsklima frdern. An Arbeitsbedingungen und Witterungslage angepasste Kleidung. Geeignete Persnliche Schutzausrstung benutzen, z.B. Knieschutzhosen, Schutzhandschuhe, Atemschutz. Rckengerechte Hebe- und Tragetechniken anwenden. Hautschutz gem Hautschutzplan.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

A 175 Einsatz von Transportmitteln wie Krane, Hebebhnen, Bauaufzge, Radlader u.a. Hhenverstellbare Arbeitsgerste/Arbeitsbhnen. Transportmittel wie Schub-/ Sackkarren, Transportzangen u.a. Auswahl von Arbeitsmitteln unter ergonomischen Gesichtspunkten (Griffgestaltung, vibrationsarm, lrmgemindert). Einsatz staubarmer Trenn- und Abbruchverfahren. Ersatzstoffprfung von Gefahrstoffen (Substitution), z.B. lsemittelfreie Produkte, chromatreduzierte Zemente.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren knnen zu arbeitsbedingten Erkrankungen und damit zu erhhten Ausfallzeiten fhren. Sie mindern die Produktivitt eines Unternehmens.

Typische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren knnen entstehen durch: krperliche Belastungen psychische Fehlbelastungen Belastungen aus der Arbeitsumwelt wie Lrm, Klima, Vibration, Gefahrstoffe, Strahlung Hauptbelastungsart im Baugewerbe ist die krperliche Belastung mit den Schwerpunkten: Heben und Tragen schwerer Lasten Hufiges und schnell aufeinanderfolgendes Aufnehmen und Umsetzen von leichten Lasten Arbeiten in Zwangshaltungen z.B. im Knien, Hocken, ber Schulterhhe und in verdrehter Krperhaltung

Beurteilung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit Hilfe von: Gefhrdungsbeurteilung Beratung durch den Betriebsarzt Krankenstandsanalysen im Unternehmen

Hinweise und Anregungen zur Prvention Bereits bei der Arbeitsvorbereitung sollte die Auswahl weniger belastender Arbeitsverfahren angestrebt werden (z.B. Mauerarbeiten mit Maurermaschine statt manueller Maurerarbeiten).

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Arbeitsschutzgesetz Lastenhandhabungsverordnung Arbeitsstttenverordnung Arbeitssicherheitsgesetz www.bgbau.de/d/ergonomie

07/2010

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

A 178

Beispiehafte Auszge aus der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge 1. Pflichtuntersuchungen Arbeitsplatzgrenzwert bei bestimmten Gefahrstoffen nicht eingehalten Gezielte Ttigkeiten mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 Ttigkeiten mit Atemschutzgerten der Gruppen 2 und 3

2. Angebotsuntersuchungen Ttigkeiten mit Exposition zu bestimmten Gefahrstoffen Ttigkeiten mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 und 3 Ttigkeiten an Bildschirmgerten

Der Unternehmer darf untersuchungspflichtige Mitarbeiter nur beschftigen, wenn sie fristgem rztlich untersucht wurden. Vorsorgeuntersuchungen sind entweder Pflichtuntersuchungen (vom Unternehmer zu veranlassen) oder Angebotsuntersuchungen (vom Unternehmer anzubieten). Beide Untersuchungsarten beziehen sich auf definierte Gefahrstoffe und gefhrdende Ttigkeiten (Tabelle). Wunschuntersuchungen (auf Wunsch der Beschftigten) sind zu ermglichen, wenn nicht aufgrund der Ergebnisse der Gefhrdungsbeurteilung eine Gesund-07/2010

heitsschdlichkeit ausgeschlossen ist. Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bleiben als weitere Aufgabe der Betriebsrzte bestehen. Zur Feststellung einer speziellen Gefhrdung knnen die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, die BiostoffVerordnung, die Gefahrstoffverordnung, das Gefahrstoff-Informationssystem der BG der Bauwirtschaft (GISBAU) und Auswahlkriterien fr spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen herangezogen werden.

Die zitierten Verordnungs- und Informationswerke geben: Hinweise zu gefhrdenden Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen, bei denen mit einer berschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) oder einem besonderen Risiko einer bestimmten Ttigkeit zu rechnen ist und somit eine spezielle Untersuchung erforderlich wird Empfehlungen fr rzte, wie die speziellen Vorsorgeuntersuchungen durchgefhrt werden knnen Angaben zu den Untersuchungsfristen

Der Arbeitsmedizinische Dienst kann die Untersuchungen durchfhren und die Fristen berwachen. Die Untersuchungstermine sind einzuhalten: Erstuntersuchungen vor Aufnahme der Ttigkeit Nachuntersuchungen whrend der Ttigkeit Nachgehende Untersuchungen nach Beendigung einer Ttigkeit mit krebserregenden Gefahrstoffen. Das Ergebnis der rztlichen Beurteilung bei Pflichtuntersuchungen erhalten der Unternehmer und der Versicherte. Mgliche Ergebnisse sind: keine gesundheitlichen Bedenken keine Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen befristete gesundheitliche Bedenken Befunde und Diagnose unterliegen der rztlichen Schweigepflicht und werden nur dem Versicherten mitgeteilt. Liegen gesundheitliche Bedenken vor, ist der Arbeitsplatz zu berprfen und der Versicherte arbeitsmedizinisch zu beraten. Weiter Anlsse fr spezielle Vorsorgeuntersuchungen sind u.a. in der Strahlenschutzverordnung, Lrm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung, Druckluftverordnung und im Jugendarbeitsschutzgesetz begrndet.

Auch auf Verlangen eines Versicherten kann eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchgefhrt werden, wenn eine arbeitsbedingte Gefhrdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen: Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge BGI 504 Auswahlkriterien fr die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) Verordnung ber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Ttigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) Strahlenschutzverordnung (StrSchV) Rntgenverordnung (RV) Druckluftverordnung

GefahrstoffeGrundanforderungen/Manahmen

A 181

Betriebsanweisung Nr. Gem. 14 GEFSTOFFV Baustelle/Ttigkeit:

Betrieb: MUSTER Druckdatum:

Stark lsemittelhaltige Verlegewerkstoffe, toluolhaltigGISCODE: S 6 Whrend der Arbeit Nicht essen, trinken, rauchen. Hautkontakt vermeiden. Beim Umfllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und bestndige Behltnisse, z. B. Kunststoffbehlter, benutzen und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen. Spritzer beim Umfllen vermeiden (z. B. durch Heber oder Pumpen). Krperschutzmittel benutzen. Benetzte Kleidungsstcke sofort ausziehen. Verschmutzte Arbeitskleidung einschlielich des Schuhwerks muss getrennt von Straenkleidung aufbewahrt und regelmig gereinigt werden. Hautschutz beachten: Vor der Arbeit und nach den Pausen gezielter Hautschutz, nach der Arbeit und vor den Pausen richtige Hautreinigung, nach der Reinigung und am Arbeitsende Hautpflegemittel verwenden. Gefahren fr Mensch und UmweltEinatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschden fhren. Kann die Atemwege, Augen, Haut reizen. Vorbergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, belkeit, Schwindel, Konzentrationsstrungen, Appetitlosigkeit) mglich. Kann Rausch, Herzrhythmusstrung, Leberschaden, Nierenschaden, Augenschaden, Nervenschaden, Hirnleistungsstrung verursachen. Bei hheren Konzentrationen Atem- und Herz-Kreislaufstillstand mglich. Toluol kann das Kind im Mutterleib schdigen! Das Produkt ist leichtentzndlich. Erhhte Entzndungsgefahr bei durchtrnktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Vorsicht mit leeren Gebinden, bei Entzndung Explosionsgefahr! Eindringen in Boden, Gewsser und Kanalisation vermeiden!

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Dmpfen mit Absaugung arbeiten! Nur ex-geschtzte Be-/ Entlftungsgerte verwenden! Auf keinen Fall rauchen! Von Zndquellen (auch elektrische Gerte ohne Ex-Schutz) fernhalten, offene Flammen vermeiden, kriechende Dmpfe knnen auch in grerer Entfernung zur Entzndung fhren! Schlag und Reibung vermeiden! Elektrische Gerte z.B. Nachtstromspeicherfen abschalten; Khlschrnke und Schwachstromanlagen z.B. Klingeln abstellen! Arbeitsbereich abgrenzen. Schilder (Verbot offener Flammen, Ex-Gefahr) aufstellen! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschrnken! Gefe nicht offen stehen lassen! Berhrung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hnde grndlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschftigungsbeschrnkungen beachten! Augenschutz: Bei Spritzgefahr: Gestellbrille! Handschutz: Handschuhe aus Butylkautschuk. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert! Atemschutz: Ausschlielich umgebungsluftunabhngiges Atemschutzgert verwenden! Hautschutz: Fr alle unbedeckten Krperteile fettfreie oder fettarme Hautschutzsalbe verwenden.

r te s u MSchutzmanahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrenfall Erste Hilfe Sachgerechte Entsorgung

Mit Spachtel aufnehmen, aushrten lassen und entsorgen! Reste z.B. mit Sand abstreuen und mechanisch entfernen. Produkt ist brennbar, geeignete Lschmittel: Kohlendioxid, Lschpulver, Schaum oder Wasser im Sprhstrahl (kein Vollstrahl)! Bei Brand in der Umgebung Behlter mit Sprhwasser khlen! Zustndiger Arzt: Unfalltelefon:

Vor der Arbeit Feststellen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt und prfen, ob ein anderer, gesundheitlich ungefhrlicherer Stoff verwendet werden kann. (Informationen beim Hersteller oder Fachhandel einholen.) Falls ein Gefahrstoff verwendet werden muss, Produktinformation und Sicherheitsdatenblatt beim Hersteller, Lieferanten oder Importeur anfordern. Enthlt das Sicherheitsdatenblatt nur unzureichende Angaben, sind beim Hersteller ergnzende07/2010

Hinweise zu den Gefahren und Schutzmanahmen zu erfragen. Beispiel: Wenn der Gefahrstoff unter speziellen Bedingungen vom Verwender eingesetzt wird. Betriebsanweisung erstellen (Muster einer Betriebsanweisung siehe Rckseite). Hierbei ist Ihre Berufsgenossenschaft behilflich. Beschftigte anhand der Betriebsanweisung vor Arbeitseinsatz, mindestens jedoch einmal jhrlich und vor Einsatz eines neuen Produktes, ber die Gefahren unterweisen. Beschftigte ber Erste-HilfeManahmen unterrichten.

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Bei jeder Erste-Hilfe-Manahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verstndigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter flieendem Wasser bei gespreizten Lidern splen oder Augenspllsung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Keine Verdnner! Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls berwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: knstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslsen, nichts zu trinken geben. Ersthelfer:

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)

Nicht in Ausguss oder Mlltonne schtten! Zur Entsorgung sammeln in: Nicht ausgehrtete Produktreste: Ausgehrtete Produktreste: Restentleerte Gebinde: Gebinde mit nicht ausgehrteten Produktresten:

Bildschirmarbeitspltze

A 190

Fenster

Deckenleuchten1

max. 50

45

80 c m

5 -10 cm

1

90

Deckenleuchten90 fest 72 cm verstellbar 6876 cm

Tr

min. 80 cm

Blickfeld Sehabstand zum Bildschirm ca. 45 bis 60 cm. Die oberste Textzeile auf dem Bildschirm sollte in horizontaler Blicklinie liegen. Bei hufigem Schreiben Konzepthalter verwenden.

Lrm Lrmarme Drucker oder Plotter einsetzen oder die Gerte in einen separaten Raum auslagern. Der Beurteilungspegel im Arbeitsraum muss < 55 dB (A) liegen.

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Aufstellung im Raum Blendung und Reflexionen durch Lichteinfall auf dem Bildschirm vermeiden. Bildschirmarbeitspltze parallel zur Fensterfront einrichten. Gegebenenfalls Blendschutz vorsehen. Raumflche pro Beschftigten mind. 8 bis 10 m2, bei Groraumbros mindestens 12 bis 15 m2.

Tisch Tische mssen 72 cm hoch sein, Hhe von variablen Tischen an die Krpergre des Benutzers anpassen (68 76 cm). Gegebenenfalls Fusttzen anbringen. Tischflche mind. 1,20 bis 1,60 m lang und 0,80 m breit. Mindestarbeitsflche bei Tischkombinationen 1,28 m2. Ausreichende Beinfreiheit unter dem Tisch gewhrleisten. Nichtglnzende Tischoberflchen bevorzugen, um Reflexionen zu vermeiden. Helle Farbtne sind dunklen vorzuziehen.

Stuhl Nur Sthle mit 5 Beinen, gebremsten Rollen sowie hhenverstellbarer und drehbarer Sitzflche benutzen. Die Rckenlehne muss in der Hhe und Neigung verstellbar sein. Benutzer in die ergonomisch richtige Einstellung des Stuhles einweisen.

Bildschirm Beleuchtung Nennbeleuchtungsstrke fr Allgemeinbeleuchtung im Arbeitsraum mind. 500 Ix. Leuchten im Arbeitsraum parallel zur Fensterfront anordnen. Lichtfarben von Leuchtstofflampen neutralwei (nw) bis warmwei (ww). Die Lampen mssen flimmerund flackerfrei wirken. Nur Bildschirme mit entspiegelter Oberflche sowie mit CE- bzw. GS-Zeichen auswhlen. Bildschirmeinstellungen mit Positivdarstellung bevorzugen (dunkle Schrift auf hellem Grund).

Weitere Informationen: Bildschirmarbeitsverordnung Arbeitsstttenverordnung (ArbStttV) BGI 650 Bildschirm- und Broarbeitspltze Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

07/2010

Schwingungseinwirkungen auf das Hand-Arm-System

Tabelle 1: Beispiele fr Belastungen durch Hand-Arm-Vibrationen und zulssige Einsatzzeiten

A 197Gert/Maschine Beschleunigung* ahv (m/s2) Zeit bis zum Erreichen Zeit bis zum Erreichen des des Auslsewertes Expositionsgrenzwertes von 2,5 m/s2(min.) von 5,0 m/s2 (min.) 9 8 61 13 12 30 58 36 30 245 53 47 120 131

Abbruchhammer Bohrhammer Frequenz Amplitude Greif- und Andruckkrften Dauer der Einwirkung Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) ist der gemittelte Vibrationsexpositionswert bezogen auf eine Achtstundenschicht. Kettensge mit AVS1 Meielhammer Schlagbohrmaschine Vibrationsstampfer Winkelschleifer

18,3 20 7 15 16 10 7,2

* 75 Perzentil der Beschleunigungswerte aus EU-Handbuch Hand-Arm-Vibration 2006. Diese Werte dienen nur der Veranschaulichung und knnen im Einzelfall hher sein 1 AVS = Antivibrationssystem

Vibrationsgrenzwerte Expositionsgrenzwerte (8h Schicht) fr Hand-Arm-Vibrationen: Auslsewert: A(8) = 2,5 m/s2 Expositionsgrenzwert: A(8) = 5,0 m/s2 Manahmen bei berschreitung des Expositionsgrenzwertes Einleitung von Sofortmanahmen zur Verminderung der Vibrationsbelastung unter den Expositionsgrenzwert. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veranlassen (Pflichtuntersuchungen). Technische und organisatorische Manahmen Alternative Arbeitsverfahren prfen. Bei Neuanschaffungen vibrationsarme Maschinen bevorzugen. Als Vergleichskriterium kann der in der Betriebsanleitung genannte Vibrationswert herangezogen werden. Mindern der Vibrationsbelastung durch Verringerung der Einwirkzeiten und durch wechselnde Ttigkeiten. Regelmige Wartung und Instandhaltung der Handmaschinen und Werkzeuge. Warmhalten der Hnde (z.B. klteisolierende Griffe, Handschuhe).

Gefhrdungsbeurteilung Ermitteln der Tagesexposition aus Einwirkungsdauer und Vibrationswerten. Ableitung der erforderlichen Manahmen bei Erreichen bzw. berscheiten der Auslse- und Expositionsgrenzwerte (Beispiele fr Vibrationsbelastungen in Tabelle 1).

Manahmen bei Erreichen und berschreiten des Auslsewertes Unterweisung der Beschftigten. Durchfhrung einer allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten (Angebotsuntersuchungen). Aufstellen eines Vibrationsminderungsprogramms mit technischen und organisatorischen Manahmen.

Arbeiten mit handgehaltenen und/oder handgefhrten Arbeitsmaschinen knnen wegen der Belastung durch Vibrationen Knochen- und Gelenkschden des Hand-Arm-Systems bzw. Durchblutungs- und Nervenschden der Finger und Hnde (z.B. Weifingerkrankheit) zur Folge haben.

Hand-Arm-Vibrationen entstehen beim Arbeiten mit Handmaschinen wie z.B. Abbruchhmmer, Bohrhmmer, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Kettensgen, Handkreissgen. Sie knnen bertragen werden durch: Griffe Gehuse Werkzeuge Werkstcke Die Vibrationsbelastung hngt im Wesentlichen ab von:

Weitere Informationen: LrmVibrationsArbschVO 2007 TRLV Vibrationen Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge VDI 2057 Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen, Blatt 2: Hand-Arm-Schwingungen (2002) Handbuch Hand-Arm-Vibration, BMAS Juli 2007

07/2010

Knstliche Beleuchtung auf Baustellen

A 199

Tabelle 2 Beleuchtungsstrken auf Teilflchen fr bestimmte Ttigkeiten Ttigkeiten Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen Grobe Montagearbeiten, z.B. Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten Wartungswert der horizontalen Beleuchtungsstrke 500 Lux 50 Lux 100 Lux 200 Lux

bauten (z. B. Wnde, Gerste, usw.) in Teilflchen gegliedert werden muss (Tabelle 3). Fr bestimmte Arbeitsbereiche und Ttigkeiten ist eine Beleuchtung gem Tab. 2 vorzusehen.Tabelle 1 Beleuchtungsstrken fr die Allgemeinbeleuchtung Allgemeinbeleuchtung auf Baustellen Hochbau Tiefbau Stahl- und Metallbau Gleisbau Tunnelbau Sanitr- und Sozialrume Brorume Mittlere Beleuchtungsstrke E 20 Lux 20 Lux 30 Lux 30 Lux 60 Lux 100200 Lux 500 Lux

Mittelfeine Montagearbeiten, z.B. Maurer- Schal-, Installationsarbeiten Feine Montagearbeiten, z.B. anspruchsvolle Montagen, Oberflchenbehandlungen

Tabelle 3 Beispiel fr die Bestimmung der Leuchtenanzahl fr unterschiedliche Lampentypen Lampentyp Leuchtenanzahl pro 100 Lux zu beleuchtende Grundflche in m2 10 20 40 60 100 250 500 1000 2000 abgedeckte Feuchtraumleuchten (Aufhngehhe max. 4 m) 58 Watt 500 Watt 1000 Watt 2000 Watt 250 Watt 250 Watt 250 Watt 400 Watt 2000 Watt 2 3 4 1 6 2 1 8 4 2 1 3 2 2 16 8 4 2 6 4 3 3

Dreibanden-Leuchtstofflampe Halogenlampe Halogenlampe Halogenlampe Quecksilberdampf-HD-Lampe Metallhalogendampf-HD-Lampe Natriumdampf-HD-Lampe Metallhalogendampf-HD-Lampe Metallhalogendampf-HD-Lampe Anordnung der Leuchten Die Leuchten so anordnen, dass sich eine ausreichende und gleichmge Beleuchtung ergibt. Bei der Anordnung ist Folgendes anzustreben: hohe Positionierung der Leuchten Einsatz von mehreren Leuchten mit geringerer Leistung zustzliche Beleuchtung von Gefahrstellen geeignete Richtung des Lichteinfalls (Schlagschatten vermeiden) Vermeidung von Blendungen

Strahler 1

Auswahl von Lampen und Leuchten Bei der Auswahl von Lampen sicherstellen, dass Sicherheitsfarben, z. B. auf Beschilderungen, als solche erkennbar bleiben. Gleichmige Ausleuchtung smtlicher Arbeitspltze sicherstellen. Leuchten regelmig warten und reinigen. Verschmutzungen vermindern die gleichmige Ausleuchtung. Fr eine gute Gleichmgkeit bevorzugt Leuchten mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung einsetzen. Fr die Beleuchtung kleiner Bereiche einfache Leuchten mit Halogen- oder Leuchtstofflampen auswhlen. Bei greren Bereichen Leuchten fr Lampen mit hoher Lichtleistung (Hochdrucklampen) verwenden. Montierte Leuchten mssen mindestens in der Schutzart IP 23 ausgefhrt sein. Leuchtenanzahl je nach Lampentyp siehe Tabelle 3.

8 4 12 8 6 5

8 24 16 12 10 2

32 25 20 4

Besondere Gefahrenbereiche Besondere Gefahrenbereiche auf Baustellen, z. B. dort, wo sich Fu- und Fahrzeugverkehr kreuzen, durch eine zweckmige Beleuchtung fr das Auge hervorheben. Hierbei z. B. die Beleuchtung mit einer anderen Lichtfarbe ausstatten oder die Beleuchtungsstrke mindestens doppelt so hoch anheben wie die Beleuchtungsstrke der Umgebung. Sind bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besondere Unfallgefahren zu erwarten, muss eine Sicherheitsbeleuchtung (mind. 1 Lux) vorhanden sein.

Allgemeine Anforderungen Arbeitspltze und Verkehrswege auf Baustellen bei nicht ausreichendem Tageslicht knstlich beleuchten. Die Beleuchtung den besonderen Bedingungen und den unterschiedlichen Arbeitsablufen anpassen.

Beleuchtungsstrken Fr die Allgemeinbeleuchtung die Beleuchtungsanlagen so planen und errichten, dass die in Tab. 1 aufgefhrten Beleuchtungsstrken auf Arbeitsplatz- und Verkehrsniveau erreicht werden. Bei der Planung der Beleuchtung beachten, dass die zu beleuchtende Grundflche i. d. R. nicht als Ganzes gesehen werden kann, sondern wegen der Ein-

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention BGV C 22 Bauarbeiten BGR 131-1 Natrliche und knstliche Beleuchtung von Arbeitssttten; Teil 1: Handlungshilfe fr den Unternehmer BGR 131-2 Natrliche und knstliche Beleuchtung von Arbeitssttten; Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung DIN EN 12464-2 Arbeitsstttenverordnung

07/2008

Organisation der Ersten HilfeZur Organisation der Ersten Hilfe gehren sachliche, personelle und informative Voraussetzungen. Beratung durch den Betriebsarzt (AMD) empfohlen.

Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Baustellen

A2Erforderl. Personal und Material: bei einer Anzahl der Beschftigten: bis10 bis20 21 Melde-Einrichtung (Telefon, Funk) Aushang Erste Hilfe Krankentrage Sanittsraum Verbandkasten C*(klein) DIN 13157 Verbandkasten E*(gro)1) DIN 13169 Ersthelfer 1** 1 1 1 1 2 1 3 1 4 2 5 3 10 6 25 7 30 13 60 30 40 51 101 251 301 601

Erste-Hilfe-Einrichtungen Vorhanden sein mssen unter Bercksichtigung der nachfolgenden Tabellen Meldeeinrichtungen, ber die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Funk u. a.), Erste-Hilfe-Material (Verbandksten u. a.), Sanittsrume, in denen Erste Hilfe geleistet oder die rztliche Erstversorgung durchgefhrt wird, Rettungsgerte (Lschdecken, Atemgerte u. a.), Rettungstransportmittel (Krankentrage u. a.), Ersthelfer mit der Grundausbildung von mindestens 8 Doppelstunden. Fortbildung innerhalb von 2 Jahren mit mindestens 4 Doppelstunden, Betriebssanitter, die an der Grundausbildung und dem Aufbaulehrgang fr den betrieblichen Sanittsdienst teilgenommen haben. Es knnen z.B. auch Rettungssanitter, Rettungsassistenten oder examinierte Krankenpflegekrfte eingesetzt werden, die jedoch auch zustzlich den Aufbaulehr gang absolviert haben mssen.

Betriebssanitter 2) Verbandbuch/Meldeblock Rettungsgerte und -transportmittel

bei schwer zugnglichen Arbeitspltzen (z. B. im Tunnelbau, bei Druckluft-Arbeiten, in tiefen Baugruben u. a.)

*Nach Benutzung wieder auffllen (routinemig vorsehen !) **bei 2 10 Beschftigten 1) Zwei kleine Verbandksten ersetzen einen groen Verbandkasten 2) Von der Bestellung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft abgesehen werden.

Erste-Hilfe-Einrichtungen in Verarbeitungs-, Verwaltungs- und Handelsbetrieben Zahlen in Klammern gelten fr Verwaltungs- und Handelsbetriebe Vorhanden bzw. bekannt sein mssen allen Beschftigten: der Alarmplan (u. U. nur Fernsprechanschluss mit Notrufnummer) Flucht- und Rettungswege Namen und Aufenthaltsort bzw. Funktelefonnummer der Ersthelfer bzw. Betriebssanitter Standort der Verbandksten, Krankentragen und des Sanittsraumes Aushang Anleitung zur Ersten Hilfe mit Rufnummern und Adressen des Rettungsdienstes, des Krankenhauses, des Notarztes, des Durchgangsarztes. Notruf Angegeben werden mssen bei einem Notruf: Wo ist der Unfallort? (Ort, Strae, Hausnummer) Was ist geschehen? (Brandunglck, Elektrounfall u. a.) Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? (Atemstillstand, starke Blutung u. a.) Warten auf Rckfragen! (Notruf nicht von sich aus beenden, sondern warten, bis das Gesprch von der Rettungsleitstelle beendet wurde.) Erforderl. Personal und Material: bei einer Anzahl der Beschftigten: bis 10 bis 20 21 Melde-Einrichtung (Telefon, Funk) Aushang Erste Hilfe Krankentrage Sanittsraum** Verbandkasten C* (klein) DIN 13157 Verbandkasten E* (gro)1) DIN 13169 Ersthelfer Betriebssanitter** 2) Verbandbuch/Meldeblock 1 (1) 1 (1) (1) 1 (1) 1 (1) 1 1 (1) 2 (1) 3 (1) 4 (2) 7 (3) 30 40 51 101 251 301 601

Je nach Art des Betriebes

1 (1) 1 (1) 2 (1) 3 (2) 4 (2) 5 (3) 10 (5) 25(13) 30(15) 60(30)

Hinweise fr Dienstleistungsarbeiten Prfen, ob beim Auftraggeber vorhandene Erste-Hilfe-Einrichtungen benutzt werden knnen.

*Nach Benutzung wieder auffllen (routinemig vorsehen !) **Wenn Art, Schwere und Zahl der Unflle es erfordern 1) Zwei kleine Verbandksten ersetzen einen groen Verbandkasten 2) Von der Bestellung kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft abgesehen werden ( ) Zahlen in Klammern gelten fr Verwaltungs- und Handelsbetriebe

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Arbeitsstttenverordnung Arbeitssttten-Richtlinien BGI 509 Erste Hilfe im Betrieb

10/2006

Ergonomie

A 200

1

2

Ergonomie bedeutetHumanitt Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitspltze nach den Eigenschaften der Menschen. Einsatz der Menschen nach krperlicher und geistiger Eignung. Wirtschaftlichkeit Sicherheit

Auswahl der geeigneten Ergonomische GestaltungsArbeitsmittel lsungen sollten einen Beitrag Optimierung der Arbeitsablufe zur verbesserten Arbeitssicherheit leisten.

Ergonomie wird bestimmt durchKrperliche Belastungen Heben und Tragen von Lasten Arbeiten in Zwangshaltungen sich stndig wiederholende Bewegungsablufe Physikalische Belastungen Lrm Vibration Klima Beleuchtung Psychische Belastungen Stress Arbeitsorganisation Arbeitsklima

Ergonomie fr menschengerechte Gestaltung der ArbeitGesundheit frdern

3

+

Krankheit verhindern Erschpfung vorbeugen Schmerzen vermeiden Lebensqualitt erhalten

=

Effizienter Arbeiten AU-Tage reduzieren ltere Beschftigte knnen ihren Beruf lnger ausben und stehen mit ihrem Fachwissen zur Verfgung Erhhung der Produktivitt

durch Vermeidung von Fehlbelastungen (Unter- und berforderung) durch den Einsatz von Hilfsmitteln durch geeignetes Krpertraining

Umsetzung in die Praxis Ergonomische Gestaltung bezieht sich sowohl auf Maschinen und Gerte als auch auf Arbeitsablufe und das Arbeitsumfeld. Sie ist abgestimmt auf Krperkrfte und Krpermae des Menschen und umfasst einfache Lsungen (z.B. Griffgestaltung von Werkzeugen komplexe Vernderungen (z.B. gute Erkennbarkeit von Anzeigeelementen, gute Bedienbarkeut von Stellteilen, rckenfreundliche Sitzgestaltung in Baumaschinen . Sie bezieht sich auf Bedingungen in07/2010

der Arbeitsumwelt wie Beleuchtung, Klima, Lrm, Vibration, psychosoziale Belastungen. Sie soll eine Verminderung krperlicher Schwerarbeit bewirken z.B. durch Versetzhilfen bei Maurerarbeiten, Hebehilfen, Arbeitstische , Treppensteiger- und Transportkarren.Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention www.bgbau.de/d/ergonomie

Heben Tragen Zwangshaltungen

Hebe- und Trageregeln

A 201

1

Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegren (z. B. 25-kg-Zementscke). Vermeidung langer Transportwege. Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhhten Ablageflche (z. B. Fliesenlegertisch ). Hhenverstellbare Gerste und Gerte einsetzen (z. B. Scherenbhnen ). Wechsel der Arbeitshaltung und Minipausen einlegen. Krper vor Klte schtzen Rcken und Gelenke warm halten. Krperschutzmittel verwenden, z. B. Knieschutz .

Lasten verteilen nicht einseitig tragen.

2

3

Vorsorgeuntersuchungen Beratung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt. Lasten dicht am Krper halten.

Krperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Lasten und Arbeiten in Zwangs haltungen, knnen zu gesundheitsschdlichen Belastungsgrenzen der Wirbelsule, der Gelenke und der Muskulatur fhren. Belastungsgrenzen fr das Heben und Tragen von schweren Lasten sind abhngig von Leistungsvoraussetzungen des Einzelnen, der Hebe- und Tragetechnik, der Hufigkeit der Lasten transporte, der eingenommenen Krper haltung.

In Abhngigkeit von diesen Faktoren liegen fr Mnner empfohlene Werte zu Lastgewichten zwischen 1215 Kg. Stndig wiederkehrende gleichfrmige Bewegungsablufe, z. B. beim Mauern, fhren zu einer einseitigen Belastung der Gelenke und der Muskulatur.

4

5

Lasten nicht in verdrehter Haltung weiterreichen.

Ergonomische Regeln Technische Hilfsmittel zum Materialtransport einsetzen (z. B. Kran, Schubkarren, Transport zangen oder Saugheber ).Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Lastenhandhabungs-Verordnung www.bgbau.de/d/ergonomie

07/2010

Gefhrdungsbeurteilungen

A 209Mechanische Gefhrdungen Elektrische Gefhrdungen

Mgliche GefhrdungenSchall Schwingungen Gefahrstoffe Brand/ Explosion

2

Gefhrdungsbeurteilung Vorgehensweise (Handlungsschritte)Festlegen und Abgrenzen der Arbeitsbereiche und Ttigkeiten Wirksamkeit der Schutzmanahmen berprfen, ggf. anpassen Gefhrdungen ermitteln

1

Absturz Stromschlag Lrm stolpern, rutschen gefhrliche strzen Krperstrme erfasst/getroffen elektrostatische werden Aufladungen unkontrolliert bewegte Teile umstrzende/ kippende Teile schneiden stechen

Hand-ArmSchwingung, z.B. durch Abbruchhammer GanzkrperSchwingung, z.B. bei Fahrerpltzen (Stapler u.a.)

Festgelegte Schutzmanahmen durch- und umsetzen

Ziel: Sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten

Asbestfasern bei Verwendung Lsemittel von Flssiggas Isocyanate Funkenflug, Suren, Laugen z.B. bei Schweiss PAK, PCB arbeiten Benzol Staubexplosionen DieselmotorEmissionen .... in Form von - Flssigkeiten - Gasen - Dmpfen - Stuben

Gefhrdungen beurteilen, Risiken bewerten

Biologische Arbeitsstoffe Infektionen durch Keime, z.B. bei Kanalarbeiten, Krankenhausreinigung

Krperliche berlastungen Heben und Tragen Zwangshaltungen

Klima

Strahlung

Psychosoziale Belastungen

Organisation

Geeignete Schutzmanahmen auswhlen und festsetzen

Die Beurteilung von Gefhrdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmanahmen. Sie ist Pflicht fr jeden Unternehmer.

Beurteilen der Gefhrdungen, z.B. Risiko eines Absturzes, Risiko verschttet zu werden Abschtzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele, z.B. in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung Vorgehensweise mit geeigneten Methoden. Geeignete Schutzmanahmen Festlegen/Abgrenzen der zu auswhlen und festlegen, untersuchenden Arbeitsbereiche, wo erforderlich/notwendig, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, z.B. Seitenschutz, Verbau, PSA. Baustelle, Werkstatt, und der dort Festgelegte Schutzmanahmen auszufhrenden Ttigkeiten. durch- und umsetzen, z.B. Anbrin Ermitteln von Gefhrdungen gen des Seitenschutzes, Einbau objekt-/baustellenunabhngig, von Grabenverbauelementen, z.B. Einsatz nicht regelmig Bestimmen des Verantwortlichen, geprfter elektrischer Betriebs- Benutzen der persnlichen mittel, unzureichende UnterSchutzausrstungen. weisung der Beschftigten. Wirksamkeit der Schutz objekt-/baustellenspezifisch manahmen berprfen und (systematisch) nach Gewerken ggf. anpassen. und Ttigkeit, z.B. Mauerarbeiten, Erdbauarbeiten, Reinigungsarbeiten.07/2010

Durchfhrung Bei gleichartigen Ttigkeiten oder Arbeitspltzen (z.B. in Werkstatt, Bro) nur eine Ttigkeit bzw. Arbeitsplatz musterhaft beurteilen. Bei wechselnden Arbeitsbedingungen und Arbeitsablufen (z.B. auf einer Baustelle) die musterhafte Anwendung prfen und ggf. Gefhrdungen fr die jeweilige Baustelle ermitteln und beurteilen.

Hitze Klte Zugluft Luftfeuchtigkeit (Niederschlge) Ozon

Elektromagne- berforderung tische Felder, Unterforderung z.B. Nhe zu Stress Funkmasten Soziale Infrarot-/UVBeziehungen, Strahlung, z.B. z.B. Mobbing Sonneneinstrahlung, Lichtbogen, beim Schweien Laserstrahlung, z.B. bei der Vermessung

Arbeitsablauf Arbeitszeit Qualifikation Unterweisung Verantwortung

Sonstige Gefhrdungen Arbeiten in ber- und Unterdruck, in feuchtem Milieu, mit heien Medien/Oberflchen u.a.

Dokumentation Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung, festgelegte Schutzmanahmen und berprfung schriftlich dokumentieren.

Untersttzung Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsarzt und/oder Betriebsrat bei der Durchfhrung der Gefhrdungsbeurteilung hinzuziehen. Handlungshilfen der BG BAU verwenden, z.B. CD-ROMs zur Gefhrdungsbeurteilung.

Wiederholung bei nderungen im Betriebsablauf, bei neuen Arbeitsverfahren, nach Unfllen und Beinaheunfllen.

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention BGI/GUV-I 5080 Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1111 Gefhrdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV)

Biologische Arbeitsstoffe

A 210

In dieser Schutzstufe mssen die Mindestanforderungen der allgemeinen Hygienemanahmen eingehalten werden. Schutzstufe 2: Arbeiten im Abwasserbereich Reinigungsarbeiten in bestimmten Krankenhausbereichen Entfernen von Verunreinigungen von Tauben Arbeiten mit Abfallkontakt. Schutzstufe 3: z.B. Reinigungsarbeiten auf Tuberkulosestationen in Kliniken oder auf ehemaligen GerbereiStandorten (Milzbranderreger). Ttigkeiten innerhalb dieser Schutzstufe im Baugewerbe selten. Schutzstufe 4: Im Baugewerbe nicht anzutreffen.

Hndewaschen vor Pausen und nach der Arbeit. Mittel zur hygienischen Hautreinigung zur Verfgung stellen. Arbeitskleidung und Persnliche Schutzausrstung regelmig wechseln. Straenkleidung von Arbeitskleidung und PSA getrennt aufbewahren. Arbeitsrume regelmig und bei Bedarf mit geeigneten Methoden reinigen. Pausen- oder Bereitschaftsrume bzw. Tagesunterknfte nicht mit stark verschmutzter Arbeitskleidung betreten. Abflle mit biologischen Arbeitsstoffen in geeigneten Behltnissen sammeln.

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Schutzmanahmen der Schutzstufe 1: Mindestanforderungen allgemeine Hygiene Sicherstellung der Durchfhrung der allgemeinen Hygienemanahmen. Zustzlich knnen durch sensibilisierende oder toxische Wirkungen (z.B. bei Schimmelpilzen) weitere Schutzmanahmen erforderlich sein. Regelmige Unterweisung der Beschftigten ber mgliche Gesundheitsgefahren und Einhaltung der Schutzmanahmen.Weitere Informationen:

Allgemeine Hinweise Biologische Arbeitsstoffe sind Bakterien, Pilze, Viren, Parasiten und Zellkulturen, die Infektionen auslsen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen haben knnen. Gefhrdung der Beschftigten beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist abhngig von: Konzentration Eigenschaften bertragungswegen Exposition persnliche Disposition

Gefhrdungsbeurteilung Vor der Arbeit prfen, ob eine Gefhrdung durch biologische Arbeitsstoffe vorliegen knnte. Fachkundige Beratung durch Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft ntig, wenn keine erforderlichen Kenntnisse vorliegen. Entsprechend dem Infektionsrisiko Einstufung in 4 Schutzstufen. Schutzstufe 1: Reinigungsarbeiten normale Erdarbeiten im Baugewerbe Schimmelpilzsanierung

Technische und organisatorische Manahmen Vermeidung/Reduktion von Aerosolen, Stuben, Nebel. Wasch-, Umkleide-, und Aufenthaltsmglichkeiten zur Verfgung stellen.

BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Biostoffverordnung Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge TRBA 500 Allgemeine Hygiene: Mindestanforderungen TRBA 214 Abfallbehandlungsanlagen TRBA 220 Biol. Arbeitsstoffe in abwassertechnischen Anlagen

07/2010

Schimmelpilze bei der Gebudesanierung

A 211

1

Sporen- und Staubkonzentration Mittel z.B. Putzfrse mit Absaugung, Entrmpelung Dauer der Ttigkeit < 2 Stunden > 2 Stunden Gefhrdungsklasse 2 Gefhrdungsklasse 3 Stark z.B. Abstemmen

Schwach z.B. Fugen, Dichtungen, Tapeten entfernen

Ohne besondere Gefhrdung

Gefhrdungsklasse 1

Allgemeine Hinweise

Viele Schimmelpilze bilden toxische (giftige) Stoffe, so genannte Schimmelpilze, besonders deren Mykotoxine. Sporen, knnen bei Aufrum-, Toxine knnen sich auch in den Abbruch- und Sanierungsarbeiten Baustoffen anreichern und bei freigesetzt werden und in die staubintensiver Bearbeitung (z.B. Atemluft gelangen. Schleifen, Frsen) freigesetzt Schimmelpilze zhlen entspre- werden. Sie knnen z.B. Nieren, chend der Biostoffverordnung zu Leber, Blut, das Nerven- oder das den Biologischen Arbeitsstoffen. Immunsystem schdigen. Das Infektionsrisiko spielt bei Schimmelpilzen eine untergeordGefhrdung nete Rolle. Aufnahmepfade: Atemwege Mund Gefhrdungsbeurteilung Haut/Schleimhute Schimmelpilze knnen sensi Die Gefhrdung ist abhngig bilisierend wirken und in der Folge von der Staub- und Sporenkonallergische Reaktionen auslsen. zentration sowie von der TtigSymptome einer Allergie sind: keitsdauer . Entsprechend der Augenjucken und -trnen zu erwartenden Gefhrdung Flieschnupfen erfolgt eine Einstufung in vier trockener Husten Gefhrdungsklassen, aus denen Atemnot sich entsprechende Schutzma Entzndliche Rtung der Haut nahmen ergeben.07/2010

Fachkundige Beratung ist ntig, wenn keine erforderlichen Kenntnisse vorliegen.

Allgemeine Schutzmanahmen Grundstzlich sind in allen Gefhrdungsklassen die Mindestanforderungen der Allgemeinen Hygienemanahmen durchzufhren.

Technische und organisatorische Schutzmanahmen Vermeidung der Verschleppung z.B. durch Abdeckung von Mobiliar, staubdichte Abtrennung des Arbeitsbereiches. Entsprechende Betriebsanweisung erstellen und Beschftigte unterweisen. Belftung: Bei Gefhrdungsklasse 3 technische Be- und Entlftung.

Schwarz-Wei-Trennung: Gefhrdungsklasse 1: Getrennte Aufbewahrung von Arbeitsund Straenkleidung. Gefhrdungsklasse 2: Abdichtung des bergangs vom Schwarz- in den Weibereich, Kennzeichnung des kontaminierten Bereichs, Reinigung z.B. von Werkzeugen im Schwarzbereich. Gefhrdungsklasse 3: Ein- oder Mehrkammer-Schleuse. Atemschutz: Gefhrdungsklasse 1: P2-Filter (Empfehlung: TM2P). Gefhrdungsklasse 2: P2-Filter (Empfehlung: P2 mit Geblse TH2P). Gefhrdungsklasse 3: TM3P und staubdichte Schutzbrille oder Vollmaske. Augenschutz: Gefhrdungsklasse 1 und 2: Nur bei Spritzwasserbildung oder Arbeit ber Kopf. Gefhrdungsklasse 3: Augenschutz immer erforderlich. Schutzkleidung: Gefhrdungsklasse 1: Empfehlung: Partikeldichte, luftdurchlssige Einwegschutzkleidung der Kategorie III, Typ 5 mit Kapuze.

Gefhrdungsklasse 2 und 3: Partikeldichte, luftdurchlssige Einwegschutzkleidung der Kategorie III, Typ 5 mit Kapuze tragen. In Einzelfllen wasserdichte Schutzkleidung. Handschutz: Bei Feuchtarbeit flssigkeitsdichte Handschuhe tragen.

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Weitere Informationen: Biostoffverordnung TRBA 500 Allgemeine Hygiene: Mindestanforderungen Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge BGI 858: Gesundheitsgefhrdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebudesanierung

Verunreinigung durch TaubenAllgemeine Hinweise Verwilderte Tauben leben in leer stehenden Gebuden, Dachbden, Mauervorsprngen, Fensternischen, Brcken und Industrieanlagen. Verunreinigungen bestehen aus dem ausgeschiedenen Kot, Nestresten, Federn und verendeten Tieren. Verunreinigungen knnen verschiedene Infektionen verursachen: Lungenentzndungen, z.B. Papageienkrankheit Durchfallserkrankungen. Bei Reinigungs-, Wartungsund Reparaturarbeiten knnen Beschftigte mit diesen gesundheitsschdlichen Verunreinigun Vor Pausen und nach Beendigen in Kontakt kommen. gung der Ttigkeiten Hnde waschen. Manahmen zur Vermeidung Gefhrdungsbeurteilung oder Reduktion von Aerosolen, Stuben und Nebel ergreifen. Infektionen ber verschiedene Aufnahmewege: Mund Technische und organisato Atemluft (Infektionserreger in rische Schutzmanahmen Stuben) Haut oder Schleimhute Je nach Gre der Sanierung Mgliche allergisierende oder Schwarz/Wei-Anlage mit Schleuse. toxische Wirkungen durch: Wasch-, Umkleide- und Aufent Parasiten (Taubenzecken haltsmglichkeiten bereitstellen. und -milben) Nicht mit dem Besen reinigen. - Staub (Ausscheidungen, Haut Zur Reinigung verunreinigter bestandteile, Federpartikel, Flchen Industriesauger mit FilterSchimmelpilze) patronen der Kategorie H ent tzende Wirkung des sprechend DIN EN 60335-2-65 Taubenkots. oder vergleichbare Gerte ver Fachkundige Beratung ist wenden. ntig, wenn keine erforderlichen Um keinen Staub freizusetzen, Kenntnisse vorliegen. Taubenkot vor dem Absaugen anfeuchten, wenn er vom UnterAllgemeine Schutzmanahmen grund gelst werden muss. Bei Ttigkeiten mit Spritz Waschgelegenheiten zur Verf- wasserbildung geblseuntersttzte Vollmasken verwenden. gung stellen. Bei erhhter Exposition Vollmaske der Schutzstufe TM3P07/2010

A 212

einsetzen. In abgeschlossenen Rumen, z.B. Brckenksten, kann auch umgebungsluftunabhngiger Atemschutz notwendig sein. Entsprechende Betriebsanweisung erstellen und die Beschftigten unterweisen.

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Biostoffverordnung Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge TRBA 500 Allgemeine Hygiene: Mindestanforderungen BGI 892 Gesundheitsgefhrdung durch Taubenkot

Arbeitsrume

Rettungszeichen fr Erste-Hilfe-Einrichtungen

A3

3

E03 Erste Hilfe

E04 Krankentrage

E05 Notdusche

E06 Augenspleinrichtung *) Dieser Richtungspfeil ist nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen fr Erste-Hilfe-Einrichtungen zu verwenden.

1 5 2E07 Notruftelefon E01 Richtungsangabe fr*) Erste-Hilfe-Einrichtungen E08 Arzt

Rettungszeichen fr Rettungswege und Notausgnge/Tren im Verlauf von Rettungswegen 4

Anforderungen an Arbeitsrume: Ausreichende Lftung durch Zuluft- und Abluftffnungen . Mindestraumtemperatur in Arbeitsrumen: in Brorumen = +20 Grad C bei berwiegend sitzender mittelschwerer Ttigkeit = +19 Grad C bei berwiegend nicht sitzender mittelschwerer Ttigkeit = +17 Grad C bei schwerer krperlicher Arbeit = +12 Grad C Fenster mssen von den Beschftigten sicher zu ffnen, zu schlieen, zu verstellen und zu arretieren sein und drfen im geffneten Zustand keine Gefahr darstellen .

Beleuchtung : Arbeitsrume mssen mg lichst ausreichendes Tageslicht erhalten. Beleuchtungseinrichtungen so anordnen, dass sich keine Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben. Bei Ausfall der Allgemein beleuchtung muss eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein. Fubden : drfen keine Unebenheiten, Lcher, Stolperfallen oder gefhrliche Schrgen aufweisen. Sie mssen rutschhemmend, tragfhig, trittsicher und leicht zu reinigen sein.

Arbeitsrume mssen eine ausreichende Grundflche und eine davon abhngige lichte Raumhhe aufweisen, so dass die Beschftigten ohne Beeintrchtigung der Sicherheit und Gesundheit ihre Arbeit verrichten knnen. Die Gre des notwendigen Luftraums richtet sich nach der krperlichen Beanspruchung und der Zahl der anwesenden Personen. Bodenvertiefungen z. B. Arbeitsgruben durch Gelnder oder Abdeckungen sichern. Verkehrswege mssen sicher begehbar oder befahrbar sein. Rettungswege kennzeichnen .

E13 Rettungsweg*

E12 Rettungsweg*

E11 Sammelstelle

*) Auf den Rettungswegzeichen darf der Richtungspfeil auerdem zum oberen bzw. zum unteren Eckpunkt der abgebildeten Trffnung zeigen, um den Verlauf des Rettungsweges zu kennzeichnen, z. B. Treppe.

E16 Notausgang

Weitere Informationen:

E15 NotausgangBGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Arbeitssttten-Verordnung Arbeitssttten-Richtlinien BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

E14 Notausgang

10/2006

Lagerung von Druckgasflaschen in Gebuden6 3 5 6 1 4

A 38

5 2

7

Unzulssig ist die Lagerung in: Rumen unter Erdgleiche (Keller) Treppenrumen Fluren engen Hfen Durchgngen und Durchfahrten Garagen Arbeitsrumen Ausnahme: Eine Lagerung unter Erdgleiche ist zulssig, wenn der Fuboden des Lagers nicht tiefer als 1,5 m unter Gelndeoberflche liegt und bei natrlicher Lftung des Raumes der Lftungsgesamtquerschnitt 10 % der Raumgrundflche ist und nicht mehr als 50 gefllte Flssiggasflaschen gelagert werden. Bei Lagerung von Druckgasflaschen ist Folgendes zu beachten:

Lagerrume Betreten des Lagers durch Unbefugte ist untersagt. Ein entsprechendes Hinweisschild ist am Zugang zum Lager anzubringen. Es muss ein Feuerlscher leicht erreichbar vorhanden sein . Druckgasflaschen mglichst stehend lagern. Bei liegender Lagerung Flaschen gegen Fortrollen sichern. Ausnahme: Flssiggasflaschen mssen stehend gelagert werden. Stehende Druckgasflaschen gegen Umfallen und Herabfallen sichern . Ventile mit Schutzkappen und ggf. Verschlussmuttern sichern. Das Umfllen von Druckgasen in Lgern ist unzulssig. Decken, Trennwnde und Auenwnde von Lagerrumen mssen mindestens feuerhemmend ausgefhrt sein .

Dcher mssen widerstandsfhig gegen Flugfeuer und strahlende Wrme sein. Lagerrume, die an einen ffentlichen Verkehrsweg angrenzen, sind an dieser Seite mit einer Wand ohne Tren und, bis zu einer Hhe von 2,00 m, ohne ffenbare Fenster oder sonstige ffnungen auszufhren. Lagerrume mssen durch selbstschlieende feuerhemmende Tren gegenber anschlieenden Rumen abgetrennt sein . Lagerrume, in denen mehr als 25 gefllte Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen gelagert werden, drfen nicht unter oder ber Aufenthaltsrumen liegen. In Lagerrumen drfen keine Gruben, Kanle, Bodenablufe und Schornsteinreinigungsffnungen vorhanden sein. Lagerrume fr Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen mssen mindestens einen Ausgang ins Freie haben. Lagerrume mssen ausreichend be- und entlftet werden. Natrliche Lftung ist ausreichend, wenn unmittelbar ins Freie fhrende Zu- und Abluftffnungen mit einem Mindestquerschnitt von jeweils 1/100 der Bodenflche des Raumes vorhanden sind . Be- und Entlftungsffnungen mglichst diagonal im Raum anordnen. In Lagerrumen fr brennbare Gase drfen nur elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgeschtzter Ausfhrung verwendet werden . Fr einen sicheren Stand der Behlter durch ebene und feste Fubden sorgen. Fubodenbelge mssen aus schwer entflammbarem Material bestehen .

07/2010

Abmessungen der Schutzbereiche fr Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen bei der Lagerung in GebudenGase, leichter als Luft h 2,00 m r 2,00 m

8

Abmessungen der Schutzbereiche fr Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen bei der Lagerung in GebudenGase, schwerer als Luft h 1,00 m r 2,00 m

8

Gefllte Druckgasflaschen nicht in unmittelbarer Nhe von Wrmequellen lagern. Der Abstand von Druckgasflaschen zu Heizkrpern u. a. muss mindestens 0,50 m betragen. Druckgasflaschen nicht mit brennbaren Stoffen, z. B. Holz, Papier, brennbaren Flssigkeiten, zusammen lagern. Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen (Acetylen, Flssiggas) und brandfrdernden Gasen (Sauerstoff) drfen zusammen gelagert werden, wenn

die Gesamtzahl 150 Druck-gasflaschen nicht bersteigt, untereinander ein Abstand von mindestens 2,0 m eingehalten wird.

Bei Rumen mit einer Grundflche < 20 qm ist der gesamte Raum Schutzbereich.

Schutzbereich Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen mssen von einem Schutzbereich umgeben sein . Im Schutzbereich drfen sich keine Zndquellen befinden. Es muss ein Warnschild vorhanden sein.

Feuer- und Explosionsgefahr! Rauchen und Umgang mit offenem Licht oder Feuer verboten!Weitere Informationen: Technische Regeln Druckgase TRG 280 DVS*-Merkblatt 0212 *DVS = Deutscher Verband fr Schweien und verwandte Verfahren e.V.

Verkehrswege auf Baustellen

A4

Sicherheitsabstnde von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugerten bei nicht verbauten Baugruben und Grben mit Bschungen

3

bis 12 t Gesamtgewicht bei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

1,00 m 2,00 m

Bschungswinkel

1

Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit drfen folgende Bschungswinkel nicht berschritten werden: a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Bden....... = 45 b) bei steifen oder halbfesten bindigen Bden............. = 60 c) bei Fels................................................................ = 80

2

Hinweise fr Leitern als Verkehrswege Leitern als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitspltzen nur fr kurzzeitige Bauarbeiten einsetzen. Ausnahme: Der Einbau von Treppen in Schchten ist nicht mglich. Treppen: Ab 1,00 m Hhe Seitenschutz anbringen, z. B. wieder verwendbare System-Gelnder konstruktionen Laufstege: Mindestbreite: 0,50 m Bei einer Neigung ber 1:5 (ca. 11): Trittleisten aufbringen. Bei einer Neigung ber 1:1,75 (ca. 30): Trittstufen aufbringen. Seitenschutz (Gelnderholm in 1 m Hhe, Zwischenholm und Bordbrett) beiderseits ab 2,00 m Hhe ber dem Boden, bei jeder Hhe an Verkehrswegen ber Wasserlufen.Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention BGV C22 Bauarbeiten Betriebssicherheitsverordnung Straenverkehrsordnung (StVO) BGR 113 Treppen bei Bauarbeiten BGI 694 Handlungsanleitung fr den Umgang mit Leitern und Tritten TRBS 2121 Gefhrdungen von Personen durch Absturz Allgemeine Informationen Richtlinien fr die Sicherung von Arbeitsstellen an Straen (RSA)

4,00 m

Sicherung gegenber dem ffentlichen Verkehr Verkehrswege auf Baustellen und Abbruchbaustellen gegenber dem ffentlichen Verkehr und angrenzenden Grundstcken absichern, z. B. durch Bauzaun, Absperrungen, Prallwnde. Beschilderung in Abstimmung mit der rtlichen Verkehrspolizei festlegen. Ein- und Ausfahrten fr Anlieferfahrzeuge und fr den ffentlichen Verkehr kennzeichnen. Empfehlung: getrennte Ein- und Ausfahrten wegen geringerer Unfallgefahr.

Ausfhrung der Verkehrswege Verkehrswege so herrichten, dass sich die Beschftigten bei jeder Witterung sicher bewegen knnen. Verkehrswege mglichst eben anlegen. Stolperstellen vermeiden. Bei Hhenunterschieden Treppen oder Laufstege verwenden. Treppen als Aufstiege verwenden. Laufstege mit Seitenschutz dort anordnen, wo Baugruben, Grben usw. berbrckt werden sollen. Je nach Neigung Tritt leisten oder Stufen anordnen. Verkehrswege beleuchten, wenn das Tageslicht nicht ausreicht.

Verkehrswege und Fluchtwege freihalten. Bei der Planung und Herstellung von Baustraen Sicherheitsabstnde zu Baugruben- und Grabenkanten einhalten . Lichtraumprofil fr den Fahrzeugverkehr von Versorgungsleitungen freihalten .

07/2010

bersicht ber die Anzahl von Feuerlschern mit ABC-Lschpulver nach DIN-EN 3

Brandschutz

A5Brandklassen A, B und C nach DIN-EN 2 Brandgefhrdung geringZiegelei, Betonwerk, Lager mit nicht brennbaren Stoffen und geringem Verpackungsmaterial

mittelBaustellen ohne Feuerarbeiten, Lager mit brennbarem Material, Holzlager im Freien, Schlossereien, Verwaltung

groBaustellen mit Feuerarbeiten, Tischlereien, Kfz-Werkstatt, Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern, Lager mit leicht entzndlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen, Lacken und Lsemitteln, Kcheneinrichtungen und -gerte Anzahl Feuerlscher mit ABCLschpulver DIN-EN 3 Lschvermgen 21A 113 B Anzahl Feuerlscher mit ABCLschpulver DIN-EN 3 Lschvermgen 43A 183 B

Vorbeugender Brandschutz An oder in der Nhe von Arbeitspltzen leicht entzndliche, brandfrdernde oder selbstentzndliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die fr den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist. Feuerlscheinrichtungen bereithalten. Feuerlscher mindestens alle zwei Jahre prfen lassen. Hinweisschilder fr Feuerlscheinrichtungen anbringen und beachten. Feuer- und explosionsgefhrdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen. Alle Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlscher unterweisen. Diese Unterweisung regelmig wiederholen. Bauarten und Eignung

Fr den Brandfall Alarmplan aufstellen und beachten. Fluchtwege kennzeichnen und freihalten. Zufahrten fr die Feuerwehr freihalten.

Tren bzw. Fenster schlieen, um Zugluft zu vermeiden. Rckweg sichern. Beim Einsatz von Feuerlschern Sicherheitsabstnde zu elektrischen Anlagen bis 1000 Volt einhalten: Wasserlscher (Vollstrahl) Schaumlscher Wasserlscher (Sprhstrahl) Pulverlscher Kohlendioxidlscher 3,0 m 3,0 m 1,0 m 1,0 m 1,0 m

Lschmitteleinheiten/LE

Grundflche m2 50 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 je weitere 250 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36 6

Anzahl Feuerlscher mit ABCLschpulver DIN-EN 3 Lschvermgen 21A 113 B

Anzahl Feuerl- Lschmittelscher mit ABC- einheiten/LE Lschpulver DIN-EN 3 Lschvermgen 43A 183 B

Anzahl Feuerlscher mit ABCLschpulver DIN-EN 3 Lschvermgen 21A 113 B

Anzahl Feuerl- Lschmittelscher mit ABC- einheiten/LE Lschpulver DIN-EN 3 Lschvermgen 43A 183 B

Im Falle eines Brandes Brand mit genauen Angaben ber die Brandstelle der Feuerwehr melden. Sofern Menschen in Gefahr sind, diesen helfen oder Hilfe herbeiholen. Menschen mit brennenden Kleidern drfen nicht laufen. Flammen durch Decken oder hnliches ersticken. Brand sofort mit Feuerlscheinrichtungen bekmpfen. Brandklassen DIN-EN 2 A B C

1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 1

1 1 1 2 2 2 2 3 3 3 3 1

12 18 24 30 36 42 48 54 60 66 72 12

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2

1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 1

18 27 36 45 54 63 72 81 90 99 108 18

3 5 6 8 9 11 12 14 15 17 18 3

2 3 3 4 5 6 6 7 8 9 9 2

Zugelassene tragbare Feuerlscher

D

F

Hinweis: Feuerlschern mit ABC-Lschpulver, die bis zum Erscheinen der DIN-EN 3 nach DIN 14406 Teil 1 zugelassen worden sind, wird je Kilogramm Lschmittelmenge eine Lschmitteleinheit zugeordnet.

zu lschende Stoffe Arten von Feuerlschern Feste Glut bildende Stoffe Flssige oder flssig werdende Stoffe Gasfrmige Stoffe, auch unter Druck Brennbare Metalle (Einsatz nur mit Pulverbrause) Speisele/ Speisefette

Richtig lschen

Pulverlscher mit ABC-Lschpulver Pulverlscher mit BC-Lschpulver

Feuer in Windrichtung angreifen

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention

Flchenbrnde vorn beginnend ablschen

Aber: Tropf- und Fliebrnde von oben nach unten lschen

Pulverlscher mit Metallbrand-Lschpulver Kohlendioxidlscher* Wasserlscher (auch mit Zustzen) Schaumlscher Fettbrandlscher

Gengend Lscher auf einmal einsetzen nicht nacheinander

Vorsicht vor Wiederentzndung

Eingesetzte Feuerlscher nicht mehr aufhngen. Feuerlscher neu fllen lassen

geeignet nicht geeignet07/2008

*) Auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Gerten nicht zulssig

Betriebssicherheitsverordnung BGR 133 Ausrstung von Arbeitssttten mit Feuerlschern

Lrm

A 56

Beispielhafte Aufzhlung von Arbeitsverfahren, bei denen erfahrungsgem der Beurteilungspegel berschritten wird und Gehrschutzmittel zu benutzen sind: Abbrucharbeiten mit Abbruch- und Bohrhmmern Holzbearbeitung, z.B. mit Kreissgen, Frsen, Hobelmaschinen, Kettensgen Metallbearbeitung, z. B. Richten, Schleifen Flammstrahlarbeiten Freistrahlarbeiten

Schallpegels um 3 dB bedeutet bereits eine Verdoppelung der Schallenergie. Technische Lrmminderung hat Vorrang vor organisatorischen und persnlichen Lrmschutzmanahmen. 2 Auslsewerte Untere Auslsewerte: Tages-Lrmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB (A) Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 135 dB (C) Obere Auslsewerte: Tages-Lrmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB (A) Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB (C) Maximal zulssige Expositionswerte: LEX,8h = 85 dB (A) bzw. LpC,peak = 137 dB (C)

Schalungsarbeiten und Schalungsreinigung Befestigungsarbeiten mit Schlagbohrmaschinen oder Naglern Betonspritzarbeiten Rammarbeiten Arbeiten mit Bodenverdichtungsgerten Gleisbauarbeiten Dafr sorgen, dass der Gehrschutz von den Beschftigten getragen wird Gesundheitsakte fhren Technische Lrmschutzmanahmen Einsatz lrmarmer Arbeitsverfahren, z. B. Abbruch von Bauwerken mittels hydraulischer Zangen. Verwendung lrmgeminderter Baumaschinen und -gerte, z.B. lrmarmer Bagger, Radlader bzw. Druckluftnagler, Sgebltter. Kapselung der Lrmquelle, z.B. Kompressor . Abschirmung der Lrmquelle durch Lrmschutzwnde.

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefhrdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Organisatorische Lrmschutzmanahmen nderung bzw. Verlagerung der Maschineneinsatzzeiten. Besondere Arbeitszeitregelungen fr die Beschftigten.

GeruschartManahmen

Schalldruckpegel in dB (A)10 20 30 40 50 60 70 80

HRSCHWELLE1 Feststellung der Lrmbelastung und Festlegung der erforderlichen Manahmen durch Gefhrdungsbeurteilung. Der Tages-Lrmexpositionspegel LEX,8h ist die durchschnittliche Lrmbelastung fr eine 8-Stunden-Schicht. Der Spitzenschalldruckpegel LpC,peak ist der Hchstwert des momentanen Schalldruckpegels. Der maximal zulssige Expositionswert darf unter Bercksichtigung der dmmenden Wirkung des Gehrschutzes nicht berschritten werden. Gehrgefhrdungen durch Lrmeinwirkung bestehen bereits bei einem Beurteilungspegel ab 80 dB (A). Eine Erhhung des07/2010

berschreiten der unteren Auslsewerte: Beschftigte unterweisen Beschftigte arbeitsmedizinisch beraten Gehrschutz zur Verfgung stellen berschreiten der oberen Auslsewerte: Lrmminderungsprogramm mit technischen oder organisatorischen Manahmen aufstellen Lrmbereiche, z.B. in Werksttten oder Bedienstnde von Baumaschinen und Baugerten, kennzeichnen und falls mglich abtrennen

Bltterrauschen Flstern Leise Radiomusik Normales Gesprch Personenwagen Starker Straenverkehr Schweres Fahrzeug Kompressor Elektr. Schlagbohrmaschine Kreissge Propellerflugzeug SCHMERZSCHWELLE Dsenflugzeug

90 100 110 120Weitere Informationen: Lrm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LrmVibrationsArbSchV) Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge BGR 194 Benutzung von Gehrschutz BGI 5024 Gehrschutzinformationen

130

GefahrstoffeKennzeichnung Beschftigungsbeschrnkung

Symbolanwendung Auszug

Neue KennzeichnungBegriffsbestimmung nach Gefahrstoffverordnung

A7

Gefahrensymbol

Kennbuchstabe

Gefahrenbezeichnung (Eigenschaften)

T+Ermittlungspflicht 1 2 3 4 5 Kennzeichnung Gebinde oder Verpackungen mssen eine Kennzeichnung tragen, bestehend aus: Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Gefahrensymbol und zugehrige Gefahrenbezeichnung Gefahrenhinweisen Sicherheitsratschlgen Hersteller, Einfhrer (Importeur) oder Lieferant Gefhrliche Stoffe und Zubereitungen nur in zugelassenen Behltnissen aufbewahren und lagern. Beim Umfllen von Originalgebinden in andere Behlter mssen diese wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Beschftigungsbeschrnkungen Jugendliche drfen Gefahrstoffen nur ausgesetzt sein, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist, die Aufsicht eines Fachkundigen gewhrleistet ist, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten ist, betriebsrztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt ist. Werdende oder stillende Mtter drfen mit Gefahrstoffen nur Umgang haben, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten ist. Gebrfhige Arbeitnehmerinnen drfen mit Blei oder Quecksilber nur Umgang haben, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten wird. Werdende Mtter drfen krebserzeugenden, fruchtschdigenden oder erbgutverndernden Stoffen nicht ausgesetzt sein. Es muss festgestellt werden, ob es sich um einen Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung handelt: Gefahrstoffe verfgen ber bestimmte Eigenschaften (Tabelle). Verwendungsverbote Fr bestimmte Stoffe gibt es Verwendungsverbote oder -beschrnkungen: Benzol Asbest quarzhaltige Strahlmittel Teer

sehr giftig

uerst schwere, akute oder chronische Gesundheitsschden oder Tod erhebliche akute oder chronische Gesundheitsschden oder Tod

T Xn C Xi E O F+ F F F F

giftig

gesundheitsschdlich

akute oder chronische Gesundheitsschden oder Tod

tzend

bewirkt in Berhrung mit lebendem Gewebe dessen Zerstrung

reizend

bewirkt Entzndung bei Berhrung mit Haut und Schleimhuten

explosionsgefhrlich

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS-Verordnung) lst die bisherigen Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln ab. Fr einige Stoffe gilt eine bergangszeit. Hersteller haben die Mglichkeit, die neuen Vorschriften ab sofort anzuwenden. Durch die GHS-Verordnung ndern sich die Kennzeichnungselemente: Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen werden durch Gefahrenpiktogramme und Signalwrter ersetzt. R-Stze werden durch H-Stze ersetzt. S-Stze werden durch P-Stze ersetzt.

Explosionsgefahr ohne Luftsauerstoff

brandfrdernd

a) schnellerer Abbrand brennbarer Stoffe durch Sauerstoff-Abgabe b) organische Peroxide flssig Flammpunkt < 0 C Siedepunkt < 35 C flssig Flammpunkt < 21 C fest nach kurzzeitiger Einwirkung einer Zndquelle leicht entzndlich selbstentzndlich Selbsterhitzung an Luft und Entzndung bei Berhrung mit Wasser oder feuchter Luft, Bildung hochentzndlicher Gase flssig Flammpunkt 2155 C Vernderung der Beschaffenheit des Naturhaushaltes

hochentzndlich

Sicherheitsdatenblatt Das Sicherheitsdatenblatt enthlt weitere Angaben zu Erster Hilfe, Schutzmanahmen, Verhalten bei Strfllen u.a. Das Sicherheitsdatenblatt muss auf der Baustelle vorhanden sein.

leicht entzndlich

Weitere Informationen: BGV A1 Grundstze der Prvention BGR A1 Grundstze der Prvention Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) Verordnung ber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS-Verordnung) Info-Flyer Abr.Nr. 682 Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (J-Arb.Sch.G) Betriebssicherheitsverordnung Techn. Regeln Gefahrstoffe (TRGS) Verordnung zum Schutz der Mtter am Arbeitsplatz

entzndlich

Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Erge