RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

22
Informationen zur Studienaufnahme Wintersemester

description

 

Transcript of RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Page 1: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Informationen zur StudienaufnahmeWintersemester

Page 2: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Ausgabe Mai 2013

1. Auflage

Studierendensekretariat Templergraben 55 52056 Aachen Dienstgebäude Templergraben 57 (Super C)

Tel.: (0241) 80-94214/94515/94105/94020 Fax: (0241) 80-92380 E-Mail: [email protected] www.rwth-aachen.de

RWTH-INFO

Informationen der RWTH Aachen

zur Studienaufnahme im Wintersemester 2013/14 Diese Informationen gelten für

1) deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber,

2) ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)

(deutsche Hochschulzugangsberechtigung: eine in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworbene deutsche Hochschulzugangsberechtigung),

3) ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Ausländer) ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen wollen.

(Angewandte Geographie (Bachelor), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Bauingenieurwe-sen (Bachelor), Bautechnik (Bachelor Lehramt), Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration (Bachelor), Biologie (Bache-lor und Bachelor Lehramt), Chemie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Computational Engineering Science (Bachelor), Deutsch (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Infor-matik (Bachelor), Englisch (Bachelor Lehramt), Französisch (Bachelor Lehramt), Georessourcenmanagement (Bachelor), Ge-schichte (Bachelor Lehramt), Gesellschaftswissenschaften (Bachelor), Informatik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Kath. Re-ligion (Bachelor Lehramt), Literatur- und Sprachwissenschaft (Bachelor), Logopädie (Bachelor), Maschinenbau (Bachelor), Maschinenbautechnik (Bachelor Lehramt), Materialwissenschaften (Bachelor), Mathematik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Medizin (Staatsexamen), Mobilität und Verkehr (Bachelor), Molekulare und Angewandte Biotechnologie (Bachelor), Physik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Politik (Bachelor Lehramt), Psychologie (Bachelor), Rohstoffingenieurwesen (Bachelor), Spanisch (Bachelor Lehramt), Technik-Kommunikation (Bachelor), Textiltechnik (Bachelor Lehramt), Umweltingenieurwissen-schaften (Bachelor), Werkstoffingenieurwesen (Bachelor), Wirtschaftsingenieurwesen /alle Fachrichtungen (Bachelor), Wirt-schaftslehre/ Politik (Bachelor Lehramt), Wirtschaftswissenschaft (Bachelor Lehramt), Zahnmedizin (Staatsexamen) sowie die Masterstudiengänge Angewandte Geographie, Lehr- und Forschungslogopädie, Psychologie sowie Wirtschaftsgeographie.

Diese Regelung gilt auch für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören (Island, Liechtenstein, Norwegen).

Alle nicht unter 2) und 3) fallenden ausländischen und staatenlosen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich an das Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office) der RWTH (Adresse s. Seite 14).

Page 3: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013

Inhaltsübersicht

I. Zulassung zum Studium 2 – 5

II. Studiengangübersicht 5 – 9

1. Grundständige Studiengänge

a) für Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger / Neueinschreiberinnen bzw. Neueinschreiber

1.1 Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen (St) 1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) / Bachelor of Arts (B. A.) 1.3 Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs und für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

b) für Studienfortsetzerinnen bzw. Studienfortsetzer

1.4 Studiengänge mit Abschluss Diplom

2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)

2.1 Masterstudiengänge

2.2 Promotionsstudiengänge

III. Einschreibung 12

Ort und Frist, Einschreibungsunterlagen, Vorlesungszeit des Wintersemesters 2013/14, Studienvorkurse

IV. Hinweise zu: 13

Zimmervermittlung/ Wohnheimen Hilfe für schwerbehinderte Studierende Studienplatztausch Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen Förderung nach BAföG Vorlesungsverzeichnis Informationen zum Semesterticket, zum NRW-Ticket und Parkraumbewirtschaftung Informationen zum Alumni-Projekt Losverfahren Beratungstage 2014

V. Adressen 14

VI. Lageplan Hochschulgebäude 15 – 16

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden 17 – 18

Page 4: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14
Page 5: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 1

Vorwort

Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie die Aufnahme oder Weiterführung eines Studiums an der RWTH Aa-chen in Erwägung ziehen (Beachten Sie bitte: die RWTH ist eine Hochschule mit Universitätsrang. Sollten Sie ein Studium an einer Fachhochschule beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an die Fachhochschule in Aachen, Kalverbenden 6, 52066 Aachen, Tel. 0241/60090).

Sie können die Einschreibung an unserer Hochschule schriftlich, persönlich oder per Internet vornehmen. Nähere Hinweise zur Online-Einschreibung erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Studierendensekretaria-tes unter www.rwth-aachen.de/einschreibung.

Beachten Sie, dass für die Einschreibung bestimmte Formvorschriften (vorzulegende Unterlagen – auch bei der Online-Einschreibung) und Fristen einzuhalten sind. Einige Studiengänge setzen den Nachweis eines Vorpraktikums oder die Teilnahme an einem SelfAssessment voraus (s. Abschnitt III Nummer 3 dieses Infos). Wenn Sie persönlich zur Einschreibung kommen, sollten Sie Ihre Studienwahl bereits getroffen haben und wissen, dass bestimmte Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt an Berufskollegs) nur in Fächerkombinationen studiert werden können. Über die an der RWTH möglichen Studiengänge und die zulässigen Fächerkombinationen im Bereich des Master of Arts sowie im Lehramtsstudium informiert Sie Abschnitt II.

Wenn Sie sich über Ihre Studienwahl nicht im Klaren sind, empfehlen wir, vor der Einschreibung die Hilfe der Zentralen Studienberatung der RWTH (Adresse s. Abschnitt V) in Anspruch zu nehmen.

Falls Sie sich für ein Studium in Aachen entscheiden, wünschen wir Ihnen viel Freude an Ihrem Studium und einen erfolgreichen Studienverlauf!

Ihr

Studierendensekretariat der RWTH Aachen

Page 6: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 2

I. Zulassung zum Studium

Es ist zu unterscheiden zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen.

1. Zulassungsbeschränkte (Numerus-clausus-) Studiengänge setzen eine Bewerbung voraus (s. Abschnitt II: Studiengangübersicht). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Internet. Eine Freischaltung erfolgt Anfang Dezember für das Sommersemester und Mitte Mai für das Wintersemes-ter. Die Stiftung für Hochschulzulassung stellt das Magazin „hochschulstart.de“ unter www.hochschulstart.de als Down-load zur Verfügung. Ein Einschreibungsantrag kann die formgerechte Bewerbung nicht ersetzen!

Zwischen folgenden Vergabeverfahren wird unterschieden:

a) Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART)

Bundesweites Auswahlverfahren (an der RWTH Aachen: nur Medizin und Zahnmedizin) Hierbei werden nur so viele Bewerberinnen bzw. Bewerber zugelassen, wie Studienplätze vorhanden sind. Die Aus-wahl erfolgt nach der Abiturdurchschnittsnote (ca. 20 % der Plätze), der Wartezeit (ca. 20 % der Plätze) und einer Auswahl durch die Hochschule (ca. 60 % der Plätze). Die RWTH hat sich für eine Auswahl nach der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) entschieden und die Stiftung mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Eine direkte Bewerbung bei der Hochschule ist nicht möglich. Eine Vorauswahl der Studienbewerber/-innen wird in der Form getroffen, dass am Auswahlverfahren der RWTH Aachen nur die Studienbewerber/innen teilnehmen, die die RWTH Aachen an 1. – 3. Ortspräferenz genannt haben.

b) Örtliche Vergabeverfahren der RWTH

Erstes Semester - Allgemeines Auswahlverfahren

Angewandte Geographie (Bachelor und Master), Angewandte Geowissenschaften (Bachelor), Architektur (Bachelor), Bauingenieurwesen (Bachelor), Bautechnik (Bachelor Lehramt), Betriebswirtschaftslehre / Business Administration (Bachelor), Biologie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Chemie (Bachelor und Bachelor Lehramt), Computational En-gineering Science (Bachelor), Deutsch (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik (Bachelor Lehramt), Elektrotechnik, Infor-mationstechnik und Technische Informatik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Englisch (Bachelor Lehramt), Franzö-sisch (Bachelor Lehramt), Georessourcenmanagement (Bachelor), Geschichte (Bachelor Lehramt), Gesellschaftswis-senschaften (Bachelor), Informatik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Katholische Religionslehre (Bachelor Lehramt), Lehr- und Forschungslogopädie (Master), Literatur- und Sprachwissenschaft (Bachelor), Logopädie (Bachelor), Ma-schinenbau (Bachelor), Maschinenbautechnik (Lehramt), Materialwissenschaften (Bachelor), Mathematik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Mobilität und Verkehr (Bachelor), Molekulare und Angewandte Biotechnologie (Bachelor), Physik (Bachelor und Bachelor Lehramt), Politik (Bachelor Lehramt), Psychologie (Bachelor und Master), Rohstoffin-genieurwesen (Bachelor), Spanisch (Bachelor Lehramt), Technik-Kommunikation (Bachelor), Textiltechnik (Bachelor Lehramt), Umweltingenieurwissenschaften (Bachelor), Werkstoffingenieurwesen (Bachelor), Wirtschaftsgeographie (Master), Wirtschaftsingenieurwesen (alle Fachrichtungen) (Bachelor), Wirtschaftslehre und Politik (Bachelor Lehr-amt), Wirtschaftswissenschaft (Bachelor Lehramt).

Page 7: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 3

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) :

a) Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (auch Serviceverfahren) :

Wintersemester:

Altabiturienten (Erwerb der HZB1 vor dem 16.01.) 31. Mai Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.) 15. Juli

Sommersemester:

Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) 15. Januar Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.) 15. Januar

b) örtliche Vergabeverfahren:

Wintersemester:

Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.01.) 15. Juli Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.01.) 15. Juli

Sommersemester:

Altabiturienten (Erwerb der HZB vor dem 16.07.) 15. Januar Neuabiturienten (Erwerb der HZB nach dem 15.07.) 15. Januar

Höhere Semester - Auswahlverfahren

(derzeit: Architektur / Bachelor, Betriebswirtschaftslehre/Business Administration / Bachelor, Chemie/ Bachelor und Bachelor Lehramt, Computational Engineering Science/ Bachelor, Deutsch/ Bachelor Lehramt, Englisch/ Bachelor Lehramt, Französisch/ Bachelor Lehramt, Geschichte/ Bachelor Lehramt, Gesellschaftswissenschaften/ Bachelor, Ka-tholische Religionslehre/ Bachelor Lehramt, Literatur- und Sprachwissenschaft/ Bachelor, Logopädie/ Bachelor, Ma-schinenbau/ Bachelor, Maschinenbautechnik/ Bachelor Lehramt, Materialwissenschaften/ Bachelor, Medizin (Modell-studiengang), Molekulare und Angewandte Biotechnologie (Bachelor), Physik/ Bachelor, Politik/ Bachelor Lehramt, Psychologie/ Bachelor und Master, Spanisch/ Bachelor Lehramt, Textiltechnik/ Bachelor Lehramt, Versorgungstechnik/ Bachelor Lehramt, Wirtschaftsgeographie/ Master, Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau / Bachelor, Wirtschaftslehre/ Politik / Bachelor Lehramt, Wirtschaftswissenschaft/ Bachelor Lehramt, Zahnmedizin sowie für die auslaufenden Bachelorstudienfächer Betriebspädagogik und Wissenspsychologie, English Studies, Germanisti-sche und Allgemeine Literaturwissenschaft, Geschichte, Philosophie, Politische Wissenschaft, Soziologie, Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsgeschichte/ Economics and Economic Stu-dies in History.

Eine Zulassung ist vom Vorhandensein freier Studienplätze abhängig. Die Auswahl erfolgt ggf. nach ortsbezogenen Sozialkriterien bzw. bei sog. Quereinsteigern grundsätzlich nach dem Losprinzip. Maßgebend für die Bewerbung ist in der Regel das Studien-(Wissens-)Semester, nicht die bisher insgesamt absolvierte Semesterzahl.

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen!) :

für SS: bis 15. März für WS: bis 15. September

2. Zulassungsfreie Studiengänge In den zulassungsfreien Bachelorstudiengängen (Studiengänge der Studiengangübersicht - s. Abschnitt II – ohne Be-werbungsvorschrift) kann die Einschreibung ohne vorhergehende Bewerbung oder Anmeldung während der Ein-schreibefrist vorgenommen werden (s. Abschnitt III - Einschreibung). Für die zulassungsfreien Masterstudiengänge müssen Sie innerhalb der Antragsfristen (für ein Wintersemester bis zum 15.07., für ein Sommersemester bis zum 15.01.) einen Antrag auf Überprüfung der fachlichen Vorbildung online über eine Bewerbungsmaske stellen. Bis zum Ende der Antragsfristen müssen der unterschriebene Antragsbogen sowie die sonstigen Unterlagen beim Studieren-densekretariat eingereicht werden. Es handelt sich um Ausschlussfristen, d.h. eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich.

3. Einschreibungsvoraussetzung SelfAssessments

Zur Verbesserung des Studienerfolgs und des Übergangs zwischen Schule und Hochschule wird in den zulassungsbe-schränkten und in den zulassungsfreien Studiengängen die Teilnahme an einen Selbsteinschätzungsverfahren voraus-gesetzt. Die Teilnahme erfolgt vor der Einschreibung, so dass sie bei dieser nachgewiesen werden muss. Unter Bezug-nahme auf § 49 Absatz 1 Satz 2 des Hochschulgesetzes ist diese Möglichkeit in der Einschreibungsordnung der RWTH Aachen verankert. Das Recht der Studienbewerber/-innen auf Hochschulzugang und zur Einschreibung wird hierdurch nicht berührt, da zur Einschreibung lediglich die Teilnahme obligatorisch ist, unabhängig von den erzielten Ergebnissen.

1 HZB = Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur)

Page 8: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 4

Als Verfahren setzt die RWTH Aachen neben Präsenzveranstaltungen und klassischen Leistungstests insbesondere online durchführbare SelfAssessments ein, in denen Teilnehmende eine Stärken-Schwächen-Rückmeldung erhalten. Als Nachweis erhalten die Studienbewerber/-innen eine Teilnahmebescheinigung, die bei der Einschreibung vorzulegen ist. Die Teilnahme an einem SelfAssessment ist verpflichtend und gilt in allen grundständigen Studiengängen an der RWTH Aachen als Einschreibevoraussetzung.

Studiengang Zur Einschreibung im WiSe 2013 an der RWTH Aachen ist die Teilnahme an folgendem Studienfeld-SelfAssessment verpflichtend:

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

A

rchi

tekt

ur

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

Ba

uing

enie

urw

esen

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

Ele

ktro

tech

nik,

In

form

atik

und

Tec

hnis

che

Info

rmat

ik

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

Gei

stes

-, S

prac

h-

und

Kom

mun

ikat

ions

wis

sens

chaf

ten

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

G

eore

ssou

rcen

und

Mat

eria

ltech

nik

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

G

esel

lsch

afts

wis

sens

chaf

ten

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

Psy

chol

ogie

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

Leh

ram

t

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

M

asch

inen

bau

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

Mat

hem

atik

und

Nat

urw

isse

nsch

afte

n

SelfA

sses

smen

t im

Ber

eich

W

irtsc

haft

swis

sens

chaf

ten

Lehramtsstudiengänge

Für sämtliche Lehramtsstudiengänge verpflichtend. Zusätzlich werden Fach-SelfAssessment(s) empfohlen, je nach angestreb-ter Fachrichtung).

X

Bachelorstudiengänge

Angewandte Geographie (B. Sc.) X

Angewandte Geowissenschaften (B. Sc.) X

Architektur (B. Sc.) X

Bauingenieurwesen (B. Sc.) X

Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.) X

Biologie (B. Sc.) X

Biotechnologie/ Molekulare Biotechnologie (B. Sc.) X

Chemie (B. Sc.) X

Computational Engineering Science (CES) (B. Sc.) X

Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik (B. Sc.) X

Georessourcenmanagement (B. Sc.) X

Gesellschaftswissenschaften (B. A.) X Informatik (B. Sc.) X

Literatur- und Sprachwissenschaft (B. A.) X

Page 9: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 5

** Für den Bachelorstudiengang Physik ist zusätzlich zum Online-SelfAssessment die Teilnahme am Studieninformationstag erforderlich. Informationen zu den Terminen, zum Ablauf und zur Anmeldung erhalten Sie unter http://www.physik.rwth-aachen.de/studieninformationstage/.

Weitere Informationen zu den SelfAssessments finden Sie unter www.rwth-aachen.de/selfassessment. II. Studiengangübersicht

Aus der folgenden Studiengangübersicht ergibt sich das derzeitige Studienangebot der RWTH. Bei den zulassungsbe-schränkten Studiengängen ist jeweils angegeben, an welche Stelle die Bewerbungen zu richten sind. Soweit in der Spalte "Bewerbung erforderlich" keine Eintragungen erfolgt sind, handelt es sich um zulassungsfreie Studiengänge. Bei Bewer-bungen für höhere Fachsemester ist zu beachten, dass maßgeblich für die Bewerbung nicht das Verweilsemester ist, son-dern das Semester, das dem Leistungsstand entspricht.

1. Grundständige Studiengänge

a) Studiengangübersicht für Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger / Neueinschreiberinnen bzw. Neueinschreiber

In den folgenden Studiengängen ist ein Studienbeginn im ersten Fachsemester möglich. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, sind diese Studiengänge auch für Studienfortsetzer zugänglich. 1.1 Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung (St)

Studienfach Studien- Bewerbung erforderlich für Studienbeginn

Abschluss 1. Semester bei

höhere Semester bei RWTH

SS = Sommersemester WS = Wintersemester

Medizin (Modellstudiengang, nähere Informatio-nen finden Sie auf den Internet-Seiten der Medizinischen Fakultät)

St hochschulSTART 2. – 10. Sem.

WS

Zahnmedizin St hochschulSTART

2. – 10. Sem. WS

Bachelorstudiengänge (Fortsetzung)

Logopädie (B. Sc.) X

Maschinenbau (B. Sc.) X

Materialwissenschaften (B. Sc.) X Mathematik (B. Sc.)

X

Mobilität und Verkehr (B. Sc.) X

Physik (B. Sc.) – bitte Besonderheit beachten ** X

Psychologie (B. Sc.) X

Rohstoffingenieurwesen (B. Sc.) X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen der Informatik (B. Sc.)

X X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen des Maschinenbaus (B. Sc.) X X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen der Werkstofftechnik (B. Sc.) X X

Technik-Kommunikation, mit Fach Grundlagen der Elektrotechnik (B. Sc.)

X X

Umweltingenieurwissenschaften (B. Sc.) X

Werkstoffingenieurwesen (B. Sc.) X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Bauingenieurwesen (B. Sc.) X X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Elektrische Energietechnik (B. Sc.) X X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Maschinenbau (B. Sc.) X X

Wirtschaftsingenieurwesen, FR Werkstoff-/Prozesstechnik (B. Sc.) X X

Page 10: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 6

1.2 Studiengänge mit Abschluss Bachelor of Science (B. Sc.) / Bachelor of Arts (B. A.) Studienfach / Studiengang Studien-

Abschluss Bewerbung erforderlich für Studienbeginn

SS = Sommersemester WS = Wintersemester

1. Semester bei

höhere Semester bei RWTH

Angewandte Geographie B. Sc. RWTH WS

Angewandte Geowissenschaften B. Sc. RWTH WS

Architektur B. Sc. RWTH 2. Sem. WS

Bauingenieurwesen B. Sc. RWTH WS

Betriebswirtschaftslehre / Business Administration

B. Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Biologie B. Sc. RWTH WS

Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie B. Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Chemie B. Sc. RWTH 2. Sem. WS

Computational Engineering Science B. Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik

B. Sc. RWTH WS

Georessourcenmanagement B. Sc. RWTH WS

Gesellschaftswissenschaften B. A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Informatik B. Sc. RWTH SS, WS

Literatur- und Sprachwissenschaft B. A. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Logopädie **) B. Sc. RWTH 4. – 6. Sem. WS

Logopädie (dualer Studiengang) *) B. Sc. WS

Maschinenbau B. Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Materialwissenschaften B. Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Mathematik ****) B. Sc. RWTH SS, WS

Mobilität und Verkehr B. Sc. RWTH WS

Physik B. Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Psychologie B. Sc. RWTH 2. – 6. Sem. WS

Rohstoffingenieurwesen / Mineral Ressources Engineering

B. Sc. RWTH WS

Technik-Kommunikation ***) B. Sc. RWTH WS

Umweltingenieurwissenschaften B. Sc. RWTH WS

Werkstoffingenieurwesen B. Sc. RWTH WS

Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtun-gen

- Bauingenieurwesen - Maschinenbau - Elektrische Energietechnik - Werkstoff- und Prozesstechnik

B. Sc. B. Sc. B. Sc. B. Sc.

RWTH RWTH RWTH RWTH

2. – 6. Sem.

WS

Hinweise:

*) Dieser Studiengang setzt zusätzlich den Nachweis eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrages mit der Fachschule für Logopädie voraus. **) Die Zulassung setzt u. a. eine 3-jährige, mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossene Logopädenausbildung an einer Lehranstalt (Fachschule) für Logopädie voraus. ***) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als 2. Hauptfach ****) Die Fachgruppe Mathematik hat beschlossen, für alle Studiengänge im Bereich Mathematik das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeittests in die Auswahlentscheidung einfließen zu lassen. Das heißt: Sie absolvieren zunächst eine Mathematikklausur an der RWTH. Deren Ergebnis wird mit Ihrem Abiturdurchschnitt verrechnet im Verhältnis 60% (Abi) zu 40% (Test). 60 Prozent der Studienplätze in

jedem Fach werden über diesen "Kombiwert" vergeben. Näheres zum Studierfähigkeitstest erfahren Sie auf den Webseiten der Fachgruppe Mathematik.

Page 11: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 7

1.3 Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs und für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen: Die an der RWTH möglichen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge sowie die Kombinationsmöglichkeiten er-geben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

a) Kombinationstabelle für das Lehramt an Berufskollegs

2. Fach

1. Fach

Bau

tech

nik

(WS)

*)

Elek

trot

echn

ik (

WS)

*)

Mas

chin

enba

utec

hnik

(W

S)**

*)

Text

iltec

hnik

(W

S)**

*)

Wir

tsch

afts

wis

sens

chaf

t (W

S)**

*)

Ener

giet

echn

ik (

KB

FR)

(WS)

Fahr

zeug

tech

nik

(KB

FR)

(WS)

Fert

igun

gste

chni

k (K

BFR

) (W

S)

Hoc

hbau

tech

nik

(KB

FR)

(WS)

Hol

ztec

hnik

(K

BFR

) (W

S)

Nac

hric

hten

tech

nik

(KB

FR)

(WS)

Tech

n. In

form

atik

(K

BFR

) (W

S)

Tief

baut

echn

ik (

KB

FR)

(WS)

Ver

sorg

ungs

tech

nik

(KB

FR)

(WS)

Bio

logi

e (

WS)

*)

Che

mie

(W

S) *

*)

Deu

tsch

(W

S)**

***)

Engl

isch

(W

S)**

***)

Fran

zösi

sch

(WS)

***

**)

Kat

h. R

elig

ions

lehr

e (W

S)**

***)

Mat

hem

atik

(SS

, WS

empf

ohle

n)*)

***

*)

Phys

ik (

WS)

*)

Polit

ik (

WS)

****

*)

Span

isch

(W

S) *

****

)

Wir

tsch

afts

lehr

e /

Polit

ik (

WS)

****

*)

Bautechnik (WS) *)

Elektrotechnik (WS) *)

Maschinenbautechnik (WS)***)

Textiltechnik (WS)***)

Wirtschaftswissenschaft (WS)***)

Energietechnik (KBFR) (WS)

Fahrzeugtechnik (KBFR) (WS)

Fertigungstechnik (KBFR) (WS)

Hochbautechnik (KBFR) (WS)

Holztechnik (KBFR) (WS)

Nachrichtentechnik (KBFR) (WS)

Techn. Informatik (KBFR) (WS)

Tiefbautechnik (KBFR) (WS)

Versorgungstechnik (KBFR) (WS)

Biologie (WS)*)

Chemie (WS)**)

Deutsch (WS)*****)

Englisch (WS)*****)

Französisch (WS)*****)

Kath. Religionslehre (WS)*****)

Mathematik (SS, WS empfohlen)*) ****)

Physik (WS)*)

Politik (WS)*****)

Spanisch (WS)*****)

Wirtschaftslehre/ Politik (WS)*****) *) = RWTH – NC 1. Fachsemester **) = RWTH – NC 1. – 2. Fachsemester ***) = RWTH – NC 1. – 4. Fachsemester ****) = sh. entsprechende Fußnote auf Seite 6 dieses Infos *****) = RWTH – NC 1. – 6. Fachsemester WS = Studienbeginn nur im Wintersemester möglich NC = Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten KBFR = Kleine berufliche Fachrichtung (nur beschränkt kombinierbar!)

Page 12: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 8

b) Kombinationstabelle für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

2. Fach 1. Fach

B

iolo

gie

(WS)

*)

Che

mie

(W

S)**

)

Deu

tsch

(W

S)**

*)

Engl

isch

(W

S)**

*)

Fran

zösi

sch

(WS)

***)

Ges

chic

hte

(WS)

***)

Info

rmat

ik (

SS, W

S em

pfoh

len)

*)

Kat

h. R

elig

ions

lehr

e (W

S)**

*)

Mat

hem

atik

(SS

, WS

empf

ohle

n)*)

***

*)

Phys

ik (

WS)

*)

Span

isch

(W

S)**

*)

Biologie (WS)*)

Chemie (WS)**)

Deutsch (WS)***)

Englisch (WS)***)

Französisch (WS)***)

Geschichte (WS)***)

Informatik (SS, WS empfohlen)*)

Kath. Religionslehre (WS)***)

Mathematik (SS, WS empfohlen)*) ****)

Physik (WS)*)

Spanisch (WS)***)

*) = RWTH – NC 1. Fachsemester **) = RWTH – NC 1. – 2. Fachsemester ***) = RWTH – NC 1. – 6. Fachsesemester ****) = sh. entsprechende Fußnote auf Seite 6 dieses Infos

WS = Studienbeginn nur im Wintersemester möglich

NC = Zulassungsbeschränktes Fach - b. Abschnitt I.1. beachten

Anmerkungen zu Fremdsprachenkenntnissen für das Lehramtsstudium an Gymnasien und Gesamtschulen:

Grundsätzlich setzt das Lehramtsstudium Kenntnisse in zwei Sprachen voraus, die in der Regel durch den Erwerb der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.

Bei Wahl der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Kath. Religionslehre und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 der Lehramtszugangsverordnung (LZV) Kenntnisse in Latein vorausgesetzt, die durch das Zeugnis des Latinums nach-zuweisen sind. Die einzelnen Fächer können hiervon in den Prüfungsordnungen abweichende Regelungen treffen.

Es wird Studierenden, die keine Lateinkenntnisse (Latinum) mit der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen kön-nen, empfohlen, das Latinum möglichst frühzeitig zu erwerben.

Studierende, die mit der Hochschulzugangsberechtigung das Latinum nachweisen, müssen nur noch eine weitere Fremdsprache nachweisen. Studierende, die eine andere Sprache als Deutsch als Muttersprache erlernt und Ihre Hoch-schulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen lediglich Kenntnisse in einer weiteren Spra-che erbringen.

Page 13: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 9

b) Studiengangübersicht für Studienfortsetzerinnen bzw. Studienfortsetzer (Personen, die be-reits studiert haben und ihr Studium fortsetzen möchten) Studienfortsetzerinnen bzw. Studienfortsetzer haben die Möglichkeit, einen weiteren Studiengang hinzu zu nehmen bzw. eine Studiengangänderung vorzunehmen. Sofern der neue Studiengang im ersten Fachsemester aufgenommen wird, wird für die Wahl eines Studienganges auf das Studiengangangebot für Neueinschreiber verwiesen. Sofern eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen möglich ist und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt, kann zusätzlich eine Einschreibung für folgende Studiengänge erfolgen:

1.4 Studiengänge mit dem Abschluss Diplom (kein Studienbeginn im 1. Fachsemester möglich !)

Eine Einschreibung für einen dieser Diplomstudiengänge ist nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Prüfungsaus-schusses zulässig. Studiengang

Bauingenieurwesen Computational Engineering Science Metallurgie und Werkstofftechnik Werkstoffinformatik Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Bauingenieurwe-sen

Eine Einschreibung in die auslaufenden Lehramtsstudiengänge sowie die Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät kann nur nach vorheriger Information und mit Genehmigung des Staatlichen Prüfungsamtes (bei Lehramtsstudiengän-gen) bzw. des Bachelorprüfungsausschusses der Philosophischen Fakultät (bei den Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen) erfolgen. Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt über die jeweiligen Fachstudienberater, unter welchen Voraussetzungen eine Studi-enaufnahme bzw. ein Fächerwechsel zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist.

Page 14: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 10

2. Graduiertenstudiengänge (setzen einen Hochschulabschluss voraus)

2.1 Masterstudiengänge Die folgenden Studiengänge setzen bereits einen erfolgreichen Studienabschluss (in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium) sowie eine Bewerbung bzw. Antragstellung bis zum 15.07. für ein Wintersemester (siehe S. 3) voraus.

Studiengang Studien- abschluss

Bewerbung erforderlich für Studienbeginn SS= Sommersemester WS= Wintersemester 1. Semester

bei Höhere Semester bei RWTH

Angewandte Geographie M. Sc. RWTH WS

Angewandte Geowissenschaften M. Sc. SS, WS empfohlen

Applied Geophysics M. Sc. WS

Architektur M. Sc. SS, WS

Automatisierungstechnik M. Sc. SS, WS empfohlen

Bauingenieurwesen M. Sc. SS, WS empfohlen

Automotive Engineering M. Sc. WS

Betriebswirtschaftslehre M. Sc. SS, WS empfohlen

Bildungs- und Wissensmanagement *) M. A. SS, WS empfohlen

Biologie M. Sc. SS, WS empfohlen

Biomedical Engineering M. Sc. WS

Biotechnologie / Molekulare Biotechnologie M. Sc. SS, WS empfohlen

Chemie M. Sc. SS, WS

Computational Engineering Science M.Sc. SS, WS

Computer Aided Conception and Production in Mechanical Engineering**) M. Sc. WS

Elektrotechnik, Informationstechnik und Technische Informatik M. Sc. SS, WS

Energietechnik M. Sc. SS, WS

Energiewirtschaft ****) M.Sc. WS

English Studies *) M. A. SS, WS empfohlen

Entsorgungsingenieurwesen M. Sc. SS, WS

Entwicklung und Konstruktion M. Sc. SS, WS

Europastudien M. A. SS, WS empfohlen

Fahrzeugtechnik und Transport M. Sc. SS, WS

Georessourcenmanagement M. Sc. SS, WS empfohlen

Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft *) M. A. SS, WS empfohlen

Geschichte *) M. A. SS, WS empfohlen

Informatik M. Sc. SS, WS

Kunststoff- und Textiltechnik M. Sc. SS, WS

Lasers in Dentistry**) M. Sc. WS

Lehr- und Forschungslogopädie M. Sc. RWTH SS, WS

Logistik ****) M. Sc. WS

Luft- und Raumfahrttechnik M. Sc. SS, WS

Maschinenbau M. Sc. SS, WS

Management and Engineering in Production Systems **) M. Sc. WS

Materialwissenschaften M. Sc. SS, WS empfohlen

Mathematik M. Sc. SS, WS

Media Informatics M. Sc. WS

Metallurgical Engineering M. Sc. WS

Mobilität und Verkehr M.Sc. SS, WS

Nachhaltige Energieversorgung M.Sc. SS, WS

Nuclear Safety Engineering M. Sc. WS

Ökotoxikologie M. Sc. SS, WS empfohlen

Philosophie *) M. A. SS, WS empfohlen

Physik M. Sc. SS, WS

Politische Wissenschaft *) M. A. SS, WS empfohlen

Production Systems Engineering**) M. Sc. WS

Produktionstechnik M. Sc. SS, WS

Page 15: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 11

Psychologie M. Sc. RWTH 2.-4. Sem. WS

Redevelopment Design & Management **) Master in

Redevelopment

WS

Rohstoffingenieurwesen/ Mineral Ressources Engineering M. Sc. SS, WS

Simulation Sciences M. Sc. SS möglich, WS

Software Systems Engineering M. Sc. WS

Soziologie *) M. A. SS, WS empfohlen

Sprach- und Kommunikationswissenschaft *) M. A. SS, WS empfohlen

Stadtplanung M. Sc. SS, WS

Technik-Kommunikation***) M. Sc. SS, WS empfohlen

Umweltingenieurwissenschaften M. Sc. SS, WS

Verfahrenstechnik M. Sc. SS, WS

Werkstoffingenieurwesen M. Sc. SS, WS

Werkzeugbau **) M. Sc. WS

Wirtschaftsgeographie M. Sc. RWTH 2. – 4. Sem. WS

Wirtschaftsingenieurwesen mit den Fachrichtungen - Bauingenieurwesen - Elektrische Energietechnik - Maschinenbau - Werkstoff- und Prozesstechnik

M. Sc.

SS, WS empfohlen SS, WS empfohlen SS, WS empfohlen SS, WS empfohlen

Wirtschaftswissenschaften M. Sc. SS möglich, WS Erläuterungen: M.Sc. = Master of Science; M.A. = Master of Arts

Die Studiengänge mit dem Abschluss "Master" setzen in der Regel den Bachelor-Grad einer universitären Hochschule voraus. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die in den Zuständigkeitsbereich des International Office der RWTH Aachen fallen (s. hierzu das Vorwort), wurde die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2013/2014 festge-setzt auf den 1. März 2013. Nähere Informationen erhalten Sie beim International Office. Die mit einem *) versehenen Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.) mit Ausnahme des Studiengan-ges Europastudien können nur in einer Kombination von zwei M. A. - Fächern studiert werden. Für Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Philosophische Fakultät, Kármánstr. 17-19. Die mit **) gekennzeichneten Studiengänge werden in privatrechtlicher Form über die RWTH International Academy (INTAC) angeboten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.rwth-international-academy.com. ***) Der Studiengang Technik-Kommunikation ist eine Kombination aus Kommunikationswissenschaft als 1. Hauptfach sowie einem der Fächer Grundlagen der Informatik, Grundlagen des Maschinenbaus, Grundlagen der Werkstofftechnik oder Grundlagen der Elektrotechnik als 2. Hauptfach ****) Diese Studiengänge werden in privatrechtlicher Form über das Haus der Technik in Essen angeboten. Nähere Informationen finden Sie unter www.hdt-essen.de 2.2 Promotionsstudiengänge

Zur Vorbereitung auf eine Promotion zum Dr.-Ing., Dr.rer.nat., Dr.phil., Dr.rer.pol., Dr.med., Dr.med.dent. oder Dr. rer. medic. nach Maßgabe der einschlägigen Promotionsordnung ist eine Einschreibung für das Fach, in dem die Dis-sertation geschrieben wird, möglich. Für die Promotion zum Dr.phil. ist auch die Wahl des Faches Pädagogik zulässig. Die Promotion setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Studiums an einer universitären Hochschule voraus. Fachhochschulabsolventen/-innen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Promo-tion zugelassen werden. Die weiteren Einzelheiten sind der jeweiligen Promotionsordnung zu entnehmen.

Mit der Änderung der Einschreibungsordnung sind seit dem Sommersemester 2010 für eine Einschreibung zur Promotion weitere Voraussetzungen notwendig geworden. So ist für die Einschreibung zur Promotion zusätzlich entweder eine Betreuungszusage der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers oder eine Bescheinigung des Promotionsausschusses auf Zulassung zur Promotion vorzulegen. Des Weiteren können Promovenden bis zum Ende des Semesters, in dem ihnen die Doktorurkunde ausgehändigt wird, höchstens jedoch für 12 Semester, als Studierende eingeschrieben sein. Eine Einschreibung über diesen Zeitraum hinaus kann nur bei Vorlage einer empfehlenden schriftlichen Stellungnahme des Promotionsausschusses der jeweiligen Fakul-tät erfolgen; eine solche Stellungnahme ist bei der Rückmeldung für jedes weitere Semester erneut vorzulegen.

Page 16: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 12

III. Einschreibung Die Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge soll in der Regel schriftlich oder per Internet vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Webseiten der RWTH Aachen. In zulassungsfreien Studiengängen sollte die Einschreibung grundsätzlich per Internet oder per Post vorgenommen werden, nur in Ausnahmefällen sollte eine Einschreibung zu den u. g. Terminen persönlich vorgenommen werden. In zulassungsbeschränkten Studi-engängen (die eine vorhergehende Bewerbung erfordern) wird Ihnen die Einschreibefrist im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Zu-lassungsbescheid wird Ihnen per E-Mail zugestellt. In zulassungsbeschränkten Studiengängen sollte die Einschreibung aufgrund der kurzen Frist grundsätzlich persönlich erfolgen. Online-Einschreibungen bzw. schriftliche Einschreibungsanträge sind im Zeitraum vom 1. August bis 04. Oktober 2013 möglich.

Ort der persönlichen Einschreibung: Studierendensekretariat, Super C, Templergraben 57, 52062 Aachen

Einschreibefristen: 29.08. – 03.09., und 26.09. – 04.10.2013 (für zulassungsfreie Studiengänge) (mo., di., do., fr. 09.00 – 12.30 Uhr; mittwochs von 13.00 – 16.30 Uhr)

Einschreibungsunterlagen: Mit dem ausgefüllten Antrag auf Einschreibung sind vorzulegen (Bitte keine Bewerbungsmappen mitsenden):

1. Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben); bei Deutschen mit ausländischen HZB s. Ziff. 11.!

Bei schriftlicher Antragstellung bitte amtlich beglaubigte Zeugniskopie einreichen.

2. ggf. Zulassungsbescheid von hochschulstart oder der RWTH (nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)

3. Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in folgenden Studiengängen mit der angegebenen Dauer:

o Maschinenbau (B.Sc.), Materialwissenschaften (B.Sc.), Grundlagen des Maschinenbaus als 2. Hauptfach im Rahmen des Bache-lorstudienganges Technik-Kommunikation, Rohstoffingenieurwesen (B.Sc.) (hier reicht die Vorlage des Schichttagebuches aus) Umweltingenieurwissenschaften (B.Sc) sowie für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Maschi-nenbau) – jeweils 6 Wochen

o Bauingenieurwesen (B.Sc.) sowie Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtungen Bauingenieurwesen sowie Werkstoff- und Pro-zesstechnik) – 4 Wochen

(Bitte fordern Sie ggf. rechtzeitig die entsprechenden Richtlinien über die praktische Tätigkeit an!)

4. Nachweis über die Teilnahme am studiengangbezogenen Eignungstest bzw. Beratungsverfahren (s. Seite 4 dieser Info)

5. ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule/Fachhochschule

6. Bei Neueinschreibern sowie Studienfortsetzern/-innen: Nachweis über die bisher absolvierten Semester, Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ggf. Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses der RWTH Aachen. Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung und den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie unter http://www.rwth-aachen.de/unbedenklichkeitsbescheinigung

7. Bei Studienabsolventinnen und Studienabsolventen: Nachweis über den Studienabschluss (sowohl im Inland als auch im Ausland) in Form von Urkunde und Zeugnis

8. Versicherungsbescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse nach der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (s. S. 18). Hierin muss bescheinigt sein, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber

a) versichert oder b) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Chipkarte genügen nicht!

9. Personalausweis, Pass oder Passersatzdokument

10. Bei EU-Ausländern und Deutschen mit ausländischer HZB (Ausnahme: Deutsche Schulen im Ausland):

Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. muss eine entsprechende Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkennt-nisse abgelegt werden!)

11. Zusätzlich bei Deutschen mit ausländ. HZB: Anerkennungsbescheid der HZB als deutsche Studienberechtigung. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Nordrhein-Westfalens müssen sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen (Wohnort-) Bundeslandes wenden. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen müssen sich an die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des Landes NRW, Bezirksre-gierung Düsseldorf, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf, wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage!

Bei schriftlicher Antragstellung: Mit Bewerber-Anschrift versehener frankierter (1,45 €) Briefumschlag (DIN C4)

Bei der Einschreibung wird Ihnen ein Einzahlungs-/Überweisungsvordruck zur Zahlung des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages (225,31 €) ausgehändigt. Im Semesterbeitrag ist ein Betrag für das NRW-Ticket enthalten. Bitte entrichten Sie den Beitrag möglichst am gleichen Tag bei einem Kreditinstitut. Bei Eingang der kompletten Zahlung, die maschinell festgestellt wird und nach erfolgter Hochladung eines Passfotos erhalten Sie den Studierendenausweis (BlueCard) zugesandt. Studienbescheinigungen können Sie nach erfolgter Anmeldung über das Campussystem im Selfservice ausdrucken. Das Semesterticket versendet die ASEAG in eigener Zuständigkeit. Vorlesungszeit des WS 2013/14 : 14. Oktober 2013 – 07. Februar 2014 Studienvorkurse: Die RWTH bietet Studienanfängerinnen und -anfängern die Möglichkeit, ihre Schulkenntnisse in Fachgebieten, die im Rahmen vieler Studi-engänge von Bedeutung sind, mit Hilfe eines Vorkurses bzw. eines studienbegleitenden Kurses auf zu frischen oder zu intensivieren. Vorkur-se werden allerdings nur zum Wintersemester angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig und kostenlos. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Internet unter http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Studium/Vor_dem_Studium/~vcl/Vorkurse/.

Page 17: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 13

IV. Hinweise

1. Zimmervermittlung: Die Vermittlung von Zimmern/Wohnungen erfolgt, soweit Angebote vorliegen, durch

den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der RWTH - Referat für Wohnen, Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, Fax (0241) 80 9 23

94; Sprechzeiten: mo – fr. 11.30 - 14.00 Uhr (i.d. vorlesungsfreien Zeit nur di und do); E-Mail: [email protected]

das Studentenwerk Aachen, Wohnungsvermittlung, Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80-9 23 61

Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz in einem Studentenwohnheim des Studentenwerks ist an die Wohnheimverwaltung des Studentenwerks,

Peterstr. 44-46, 52062 Aachen zu richten (Tel. 80- 9 32 65, - 9 32 60, -9 3264, -9 32 62 ; FAX 80- 9 32 63), E-Mail: [email protected];

Sprechzeiten der Wohnheimverwaltung: Mo – Fr: 9.30 – 12.45 Uhr; Di: 14.00 - 15.30 Uhr.

Weitere Studentenwohnheime:

- Studentenwerk der Kath. Hochschulgemeinde Aachen e. V., Sekretariat Pontstr. 72, 52062 Aachen, Tel. (0241) 4700-100, FAX (0241) 4700-144

- Evangelische Studentengemeinde Aachen, Nizzaallee 20, 52072 Aachen, Tel. (0241) 91867-12, FAX: (0241) 91867-18, und Templergraben 39, 52062 Aachen,

Tel. (0241) 25536 - Kolleg Heristal, Pontstrasse 152, 52062 Aachen, Tel. 0241-23711, Fax 0241-4093131, www.heristal.de, [email protected] Unter http://www.extraraum-aachen.de finden Sie die gemeinsame Initiative der Stadt Aachen, den Hochschulen und deren Studierendenschaften zur Wohnungssi-tuation in Aachen. Neben wichtigen Informationen finden Sie auf der Seite auch eine digitale Wohnbörse.

2. Schwerbehinderte Studierende können sich mit allen Fragen und Problemen an das Sachgebiet für Behindertenfragen Studierender wenden:

Hermann-Josef Kuckartz, Dezernat 1.0 , Gebäude AIXTRON, Raum 010, Kackertstraße 15, Tel. (0241) 80-9 43 38, FAX 80-9 21 23, Sprechstunden nach Vereinba-

rung.

3. Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Studienplatztausch genehmigt werden, wenn die Tauschpartnerinnen bzw. Tauschpartner im gleichen Semester

desselben Studiengangs eingeschrieben sind und den gleichen Studienstand aufweisen. Ein Studienplatztausch bedarf der Genehmigung der beteiligten Hochschulen

(Antragsvordrucke im Studierendensekretariat). Ein Studienplatztausch im ersten Fachsemester ist nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die RWTH vermittelt keine Tauschpartnerinnen bzw. -partner. Die Suche nach einer Partnerin bzw. einem Partner kann jedoch über Aushänge bei der entsprechen-

den Fachschaft und/oder beim AStA der RWTH erfolgen.

Bundesweite Studienplatz-Tauschbörsen bestehen beim:

Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Bildungs- und Sozialwerk e.V., Geschäftsstelle Berlin Tel.: 030/616518-20, Fax-Nr.; 030/616518-40,

E-Mail: [email protected]

Verein zur Förderung studentischer Belange e. V. (VSB), Postfach 18 29, 53008 Bonn,

4. Anerkennung von Prüfungen und Studienleistungen: Prüfungen und Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise) im selben Studiengang an einer Universität oder

gleichrangigen Hochschule in der Bundesrepublik werden im Falle eines Wechsels an die RWTH angerechnet. Im Übrigen werden Studien- und Prüfungsleistungen,

die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen (außer Universitäten und gleichrangigen Hochschulen) oder an Hochschulen im Ausland erworben wurden,

angerechnet, sofern Gleichwertigkeit besteht. Im Einzelnen erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse/Fachbereiche (Fachstudienberater) hierüber Auskunft.

5. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem BAföG liegt beim

Studentenwerk Aachen - Anstalt des öffentl. Rechts, Peterstr. 44- 46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00,

Fax.: 0241/80-9 31 51. Anfragen, auch nach Antragsvordrucken, sind dorthin zu richten. Antragsvordrucke werden durch den Pförtner im Studentenwerk ausgege-

ben oder können aus Stellagen im Studentenwerk entnommen werden.(Sprechzeiten: Di- Do. 10-13 Uhr, Mi 13.30 – 16.00 Uhr). E-Mail: bafoeg@studentenwerk-

aachen.de

6. Das Vorlesungsverzeichnis der RWTH finden Sie in kommentierter Fassung im Internet unter www.campus.rwth-aachen.de.

7. Informationen zum Semesterticket und zum NRW-Ticket finden Sie auf den Web-Seiten des AStA unter www.asta.rwth-aachen.de. Für spezielle Fragen berät der

AStA zu den Öffnungszeiten der Referate oder per E-Mail an [email protected]. Außerdem stellt der Aachener Verkehrsverbund (AVV) unter der

Web-Adresse www.avv.de/semesterticket einen Info-Flyer zum Download bereit.

Die RWTH Aachen hat zum 01.07.2011 neben dem Jobticket für ihre Bediensteten eine Parkraumbewirtschaftung für alle RWTH-Parkflächen eingeführt. Ab diesem

Zeitpunkt wird für die Nutzung aller RWTH-Parkplätze ein Parkausweis benötigt. Der Besitz eines Parkausweises löst jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen freien

Stellplatz aus. Neben den Bediensteten können auch die Studierenden der RWTH Aachen einen solchen Parkausweis erwerben. Der Parkausweis für Studierende

wird jeweils semesterweise ausgestellt. Er muss für jedes Semester nach erfolgter Immatrikulation bzw. Rückmeldung neu beantragt werden. Studierende dürfen nur

in der Parkzone U parken. Sie sind nicht berechtigt zur Nutzung der Parkzone C im Bereich Campus-Mitte und der Sonderparkzonen.

Nähere Information zur Antragstellung sowie den Kosten finden Sie unter www.rwth-aachen.de/jobticket.

8. An der RWTH Aachen besteht ein Alumni-Projekt, d.h. ein Kontakt- und Karrierenetzwerk für Studierende und Ehemalige. Zielsetzung ist u.a. die Stärkung der

Kontakte Ehemaliger untereinander und zur Hochschule, der Ausbau wissenschaftlicher Weiterbildung in Aachen und anderenorts, die Vermittlung von Informatio-

nen von RWTH-Absolventen über Neues in Forschung und Lehre sowie die Förderung der Karriereentwicklung durch Netzwerk und Informationen. Durch das

Alumni-Projekt soll nicht nur Ehemaligen eine Begegnungsplattform geboten werden, sondern ebenfalls Studierende einbezogen werden. Sie sollen u.a. durch Vor-

träge, Diskussionsrunden und Trainings die Möglichkeit erhalten, an den Erfahrungen ihrer „Vorgänger“ teilzuhaben. E-Mail: [email protected]

9. Losverfahren

Ein Losverfahren findet nur in den zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen statt, sofern nach Ende des Vergabeverfahrens durch die RWTH noch freie Studien-

plätze vorhanden sind.

Antragsfrist für WS 2013/14: 15. August 2013 -15. September 2013 nur online! Antragsform: Per Internet (www.rwth-aachen.de/losverfahren). Die Auswahl erfolgt ggf. ausschließlich nach dem Zufallsprinzip (LOS).

10. Vom 28.01. bis 30.01.2014 finden in der Zeit von 09.00 – 15.00 Uhr die Beratungstage 2014 für Schülerinnen und Schüler statt. Vorträge,

Gespräche mit Dozenten und Fachstudienberatern, die Teilnahme an regulären Vorlesungen sowie Institutsbesuche sollen den Schülern bei der Wahl ihres zukünfti-

gen Studienganges behilflich sein. Das Programm der Beratungstage ist ab Dezember 2013 in der Zentralen Studienberatung oder per Internet

(www.rwth-aachen.de/studienberatung) erhältlich.

Page 18: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 14

V. Adressen

Studierendensekretariat: Templergraben 57 (Super C), 1. Etage, 52056 Aachen, FAX (0241) 80 92380, E-Mail: [email protected]

Einschreibungsberatung/ Zulassungsangelegenheiten/ Bewerbungen erstes und höhere Semester/ Zweithörerzulas-sung/ Studienplatztausch:

Frau Röder - Tel. (0241) 80 - 9 40 20 Herr Strang - Tel. (0241) 80 - 9 45 15 Herr Siemens - Tel. (0241) 80 - 9 41 05

Einschreibung/ Rückmeldung/ Beurlaubung vom Studium/ Studiengangwechsel und -änderung/ Exmatrikulation/ Be-scheinigungen :

Frau Herzog - Tel. (0241) 80 – 9 40 21 Buchstaben A - G Frau Paquet - Tel. (0241) 80 – 9 40 08 Buchstaben H - O Herr Dahmen - Tel. (0241) 80 – 9 40 09 Buchstaben P - Z Seniorenstudium sowie Gasthörerzulassung:

Frau Breidenbach - Tel. (0241) 80 - 9 40 29

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mi 13.00 - 16.00 Uhr (gilt nicht für Neueinschreibungen - s. unter III)

Hinweis: Das Studierendensekretariat ist während der Neueinschreibungen telefonisch schwer erreichbar. Bei starkem Besucher-verkehr während der Öffnungszeiten ist es nicht immer möglich, telefonische Auskünfte zu erteilen. Beschränken Sie daher telefonische Nachfragen auf das unbedingt Notwendige und entnehmen Sie die allgemeinen Hinweise diesem RWTH-INFO.

Zentrale Studienberatung: Templergraben 83, 52056 Aachen, Tel. (0241) 80 - 9 40 50, FAX: (0241) 80-92 406, E-Mail: [email protected] (zuständig für: Allgemeine Informationen und Beratung in Zulassungs- und Studienangelegenheiten; Psychologische Beratung) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr, Mo und Mi 15.00 - 17.00 Uhr u. nach Vereinbarung.

Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office): Templergraben 57 (Super C), 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 41 00 (zuständig - u. a. - für: Zulassung und Einschrei-bung ausländischer und staatenloser Studienbewerberinnen und Studienbewerber - Ausnahmen vgl. S. 1!), E-Mail: [email protected], Fax: 0241/80 28 544. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09.30 - 12.30 Uhr u. Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr

Hoschschulstart.de Sonnenstr. 171, 44128 Dortmund Tel. 0180/3 987111 001 Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der RWTH: Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80-9 37 92, FAX (0241) 80-9 23 94 Öffnungszeiten: Sekretariat Mo - Fr 10.00 - 14.00 Uhr; Referate 11.30 – 14.00 Uhr

Studentenwerk Aachen (Anstalt des öffentl. Rechts): Peterstr. 44-46, 52062 Aachen, Tel. (0241) 80- 9 32 00 (zuständig für: Förderung nach BAföG, Bereitstellung von Stu-dentenwohnheimplätzen - s. auch unter Abschnitt IV 1 "Zimmervermittlung", Unterhaltung von Studierendenmensen und –cafeterien und Abschnitt IV 7.

Rechen- und Kommunikationszentrum: Seffenterweg 23, 52074 Aachen, Tel. (0241) 80-2 49 00; E-Mail: [email protected]. Es wird Studierenden die Arbeitsmöglichkeit geboten an öffentlich zugänglichen PCs (CIP-Pool) zu arbeiten und Einwahlzugänge per Modem und ISDN ins Hochschulnetz einschl. Internet-Nutzung zu beantragen (weitere Informati-onen erhalten Sie bei der Einschreibung)

Fachstudienberatung: Die Fachstudienberaterinnen und -berater erteilen verbindliche Auskünfte und Beratung in Studien- und Prüfungsan-gelegenheiten der einzelnen Studiengänge. Die Liste der Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater finden Sie im Internet unter http://www.rwth-aachen.de/fachstudienberatung.

Page 19: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 15

Page 20: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Information zur Studienaufnahme

Ausgabe Mai 2013 16

Legende zum vorseitigen Übersichtsplan 1

Studierendensekretariat, Templergraben 57 (Super C)

Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen (International Office), Templergraben 57 (Super C)

2

Zentrale Studienberatung, Templergraben 83

Allgemeiner Studierendenausschuss, Studentenwerk Aachen (BAföG-Amt und Wohnheimverwaltung) Peterstr. 44-46, 52062 Aachen

Fachschaften F 1/1

Mathematik/Physik/Informatik Kármánstraße 7

F 5/4

Geographie und Wirtschaftsgeographie, Seminargebäude, Wüllnerstraße zw. 5 u. 7

F 1/2

Chemie Prof.-Pirlet-Straße 1

F 6

Elektrotechnik und Informationstechnik, Kármánstraße 9

F 1/3

Biowissenschaften Worringer Weg 1

F 7/1

Philosophie (auch Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) Kármánstraße 11

F 2

Architektur Schinkelstraße 1

F 7/2

Lehramt Kármánstraße 11

F 3

Bauingenieurwesen Mies-van-der-Rohe-Straße 1

F 7/3

Kommunikationswissenschaften Kármán-Auditorium

F 4

Maschinenbau Eilfschornsteinstraße 18

F 8

Wirtschaftswissenschaften Templergraben 64

F 5/1

Rohstoffe und Entsorgungstechnik Wüllnerstraße 2

F10/1

Medizin Pauwelstraße 30, Klinikum

F 5/2

Metallurgie und Werkstofftechnik Intzestraße 1

F10/2

Zahnmedizin Pauwelstraße 30, Klinikum

F 5/3

Geowissenschaften und Ressourcenma-nagement Wüllnerstraße 2

Page 21: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

Merkblatt über die Krankenversicherung * 1. Versicherungstatbestände

a) Versicherungspflicht

Versicherungspflichtig in der gesetzli-chen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkann-ten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für im Inland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwi-schenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn

die Art der Ausbildung, familiäre Gründe, persönliche Gründe,

insbesondere der Erwerb der Zugangs-voraussetzung in einer Ausbildungsstät-te des Zweiten Bildungswegs, die Über-schreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studen-tisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d. h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner

* (gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester 2012/13 aufgrund von Angaben des AOK Bundesverban-des, 10178 Berlin)

Beschäftigung von seinem Erschei-nungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

b) Familienversicherung

Studenten sind nicht versicherungs-pflichtig, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehe-gatten oder Lebenspartner familienver-sichert sind; gleiches gilt für die Pflege-versicherung. Anspruch auf Familien-versicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul oder Berufsausbildung befinden. Voraussetzung für eine Fami-lienversicherung ist u. a. außerdem, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (365,-€) überschreitet. (Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400,- €.)

c) Befreiung von der Versicherungs-pflicht

Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist inner-halb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Kranken-kasse zu stellen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums.

d) Freiwillige Versicherung

Studenten, die aus der Versicherungs-pflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Überschreitens der Höchstsemesterzahl /des Höchstalters), haben die Möglich-keit, sich freiwillig zu versichern. Vor-aussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden min-destens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12

Monate ununterbrochen versichert waren. Die Fortsetzung der Mitglied-schaft in der Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied setzt außerdem voraus, dass der Beitritt der Kranken-kasse innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungs-pflicht schriftlich angezeigt wird. Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Kran-kenversicherung weiterversichert, bleibt versicherungspflichtig in der Pflegever-sicherung. Die Versicherungspflicht kann wahlweise aber auch durch den Abschluss einer privaten Pflegeversiche-rung eingelöst werden. Dieses Wahl-recht kann nur innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der freiwilli-gen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeübt werden.

Seit 1. April 2007 gelten auch für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ein-geschrieben sind, die beitragsrechtli-chen Vergünstigungen der Krankenver-sicherung für Studenten. Weisen diese Versicherten ab dem 1. April 2007 nach, dass sie zum Kreis der Studierenden gehören, zahlen sie für ihre freiwillige Krankenversicherung in Deutschland nur noch den oben genannten „Studen-tenbeitrag“.

e) Private Krankenversicherung

Wer sich privat krankenversichert, ist verpflichtet, auch eine private Pflege-versicherung abzuschließen. Jugendli-che mit privat pflegeversicherten Eltern können unter denselben Voraussetzun-gen, wie dies in der gesetzlichen Kran-kenversicherung und der sozialen Pfle-geversicherung der Fall ist (siehe oben unter b) Familienversicherung), bei-tragsfrei privat pflegeversichert sein.

M 1

2 –

04.2

012

Page 22: RWTH Info zur Studienaufnahme WS 13/14

2

2. Leistungen

Studenten und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen erhalten als Leistungen unter anderem ärztliche und zahnärztli-che Behandlung einschließlich der Ver-sorgung mit Zahnersatz, Arznei-, Ver-band-, Heil- und Hilfsmitteln, Kranken-hausbehandlung, Früherkennungsunter-suchungen, Leistungen bei Schwanger-schaft und Mutterschaft sowie Leistun-gen bei Pflegebedürftigkeit; Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen nicht.

3. Beiträge*

Versicherungspflichtige Studenten ha-ben die Beiträge für das Semester in Höhe von 388,62 € zur gesetzlichen Krankenversicherung und 78,78 € zur Pflegeversicherung mit Beitragszu-schlag für Kinderlose ab 23 Jahren (dies entspricht einem Beitrag von 64,77 € bzw. 13,13 € monatlich) vor der Ein-schreibung bzw. Rückmeldung im Vor-aus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Semesterbeitrag zur Pflege-versicherung für Studenten mit Kindern oder für Kinderlose unter 23 Jahren beträgt 69,84 € (dies entspricht 11,64 € monatlich). Die Zahlungsweise wird vom Spitzenverband Bund für alle Kran-kenkassen einheitlich festgelegt. Auch weiterhin ist eine monatliche Zahlung der Beiträge möglich. Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschu-le die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.

Für Studenten, die familienversi-chert sind, wird kein Beitrag erhoben.

Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt.

* Die Höhe der Beitragssätze entspricht dem Stand vom 1. April 2011 !

4. Keine Einschreibung ohne Versicherung

Jeder Studienbewerber muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus, ob er versichert ist oder ob er versicherungsfrei, von der

Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Die Versicherungsbescheinigung ist

mit den Unterlagen für die Einschrei-bung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung ein-zureichen.

5. Welche Krankenkasse?

Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Einschreibung erforderliche Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, bei der sie zum Studien-beginn als Mitglied oder Familienan-gehöriger versichert sind oder voraus-sichtlich versichert sein werden.

Die Studienbewerber, die zum Stu-dienbeginn nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten ihre Versicherungsbescheini-gung von der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Famili-enversicherung bestand. Unerheblich ist dabei, wie lange die letzte Mitglied-schaft bzw. Familienversicherung zu-rückliegt. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, ist eine der wählbaren Krankenkassen für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig.

Studienbewerber, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbe-scheinigung von der Krankenkasse, die die Befreiung ausspricht.

6. Krankenkassenwahl

Versicherungspflichtige oder versiche-rungsberechtigte Studenten haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wäh-len: die AOK des Wohnortes, jede Ersatzkasse, deren Zuständig-

keit sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt,

die Betriebs- oder Innungskranken-kassen, wenn die Satzung dies vor-sieht und der Versicherte im Kas-senbezirk wohnt,

die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Fami-lienversicherung bestanden hat,

die Krankenkasse, bei der der Ehe-gatte versichert ist,

die AOK oder jede Ersatzkasse an dem Ort, in dem die Hochschule ih-ren Sitz hat.

Die Wahl ist vom Versicherten spä-testens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversiche-rung zuständig. Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht; für sie gilt die Wahlentscheidung des Mit-glieds.

7. Weitere Informationen

Dieses Merkblatt kann nur eine allge-meine Information sein. Nähere Aus-künfte über die Krankenversicherung der Studenten erteilen die Krankenkas-sen.

Postanschrift 44128 Dortmund Dienstgebäude Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund Internet www.hochschulstart.de E-Mail [email protected] Telefon 0180 3 987 111 – 001 9 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Ct./Min. aus Mobilfunknetzen