s ä s T e i l e g u t a c h t e n · 2018. 11. 6. · G-Zl.: 2003-KTV/PZW-EX-3279/VOM D-Nr.:...

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G - Z l .: 2003-K TV/P ZW -E X -3279/VOM D - Nr.: 393619/0000 Se i t e 1 von 7 Ei ne auszugswei se Vervi el f äl t i gung oder W i edergabe di eses Schri f t st üc k es bedarf der schri f t li chen Z ust i mmung des TÜV Ö st errei ch. T e i l e g u t a c h t e n Nr . 2003- KTV/P ZW -EX -3279/VOM über di e Vorsc hri f t smäßi gk e i t e i n es F ahrz eug es be i bes t i mmungsg emäßem Ei n- oder A nbau von T e il en g emäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 St VZO f ür den Ä nderungsumf ang : D i s t anzsc h e i ben des H erst e ll ers : S CC F ahrz eug t e chni k G mbH W e l se r s tr . 1 D 91154 Roth 0. H i nw e i se f ür den F ahrz eugha l t e r U nverzügli c h e D ur c hf ührung und Bes t ä t i gung der Ä nderungsa bnahme: D urc h di e vorg enommen e Ä nderung erli sc ht di e Be t ri e bs erl aubni s des F ahrz eug es, wenn ni c ht unverzügli c h di e g emäß St VZO § 19 Abs. 3 vorg esc hri e ben e Ä nderungs- a bnahme durc hg e f ühr t und bes t ä t i gt wi rd oder f es t g e l egt e A uf l ag en ni c ht e i ng eha l t en werden! N a c h der D urc hf ührung der t e c hni sc h en Ä nderung i s t das F ahrz eug unt er Vorl ag e di es es T e il egut a c ht ens unverzügli c h e i n em amt li c h an er kannt en Sa c hvers t ändi g en oder Prüf er e i n er T e c hni sc h en Prüfs t e ll e oder e i n em Prüf i ng eni eur e i n er amt li c h an er kannt en Überwa c hungs organi sa t i on zur D urc hf ührung und Bes t ä t i gung der vorg esc hri e ben en Ä nderungsa bnahme vorzuf ühr en. Ei nha l tung v on Aufl ag en und H i nw e i sen D i e unt er III. und I V. auf g e f ühr t en A uf l ag en und H i nw e i s e si nd da be i zu be a c ht en. Mi t f ühr en v on Do kument en N a c h der durc hg e f ühr t en Abnahme i s t der N a c hwe i s mi t der Bes t ä t i gung über di e Ä nderungsa bnahme mi t den F ahrz eugpa pi er en mi t zuf ühr en und zus t ändi g en Pers on en auf V erl ang en vorzuz e i g en; di es ent f ä ll t na c h erf ol gt er Beri c ht i gung der F ahrz eugpa pi er e. G eschä f t sbe r e i ch f ür Kr a f t f ahrt e chni k und V e r kehr Inst i t ut für Kra f t f ahrt e chni k / G e f ahrgut wesen Prüf z ent rum W i en A -1230 W i en D eut schs t raße 10 T el ef on: +43 1 / 610 91 F a x: D W 6555 eMail : pzw@t uev. or. a t A kk r edi t i e rt e Pf st e ll e , Übe rwa chungsst e ll e , Z e rt ifi zi e rungsst e ll e; K a li br i e r st e ll e No t i f i ed Body 0408 Ve r e i nssi tz und G eschä f t sf ührung: A -1015 W i en Krugers t raße 16 T el .: +43 1/514 07-0 F a x: D W 6005 eMail : off i c e@t uev. or. a t G eschä f t sst e ll en i n Bl udenz, Dornbi rn, Ei senst adt , Graz, Innsbruc k, Kl agenf ur t , Laut era ch, Linz, Marz, Sal zburg, W el s und W i en Tocht e r gese ll scha f t en i n A t hen, Budapest , München, Prag, Ravenna, T eheran und W i en Bankve rbi ndungen: CA 0066-28978/00 B A 220-101-949/00 PSK 7072.756 DVR 0047 333 UI D ATU 37086005

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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder W iedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Ö sterreich.

T e i l e g u t a c h t e n

N r. 2003-KTV/PZ W -EX-3279/V OM über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZ O für den Änderungsumfang : D istanzscheiben

des Herstellers : SC C Fahrzeugtechnik GmbH W elserstr.1 D – 91154 Roth 0. H inweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZ O § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungs-abnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! N ach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und H inweisen D ie unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und H inweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten N ach der durchgeführten Abnahme ist der N achweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Geschäftsbereich für Kraftfahrtechnik und Verkehr Institut für Kraftfahrtechnik / Gefahrgutwesen Prüfzentrum W ien A-1230 W ien Deutschstraße 10 Telefon: +43 1 / 610 91 Fax: D W 6555 eMail:[email protected]

Akkreditierte Prüfstelle, Überwachungsstelle, Z ertifizierungsstelle; Kalibr ierstelle Notified Body 0408 Vereinssitz und Geschäftsführung: A-1015 W ien Krugerstraße 16 Tel.: +43 1/514 07-0 Fax: D W 6005 eMail:[email protected] Geschäftsstellen in Bludenz, Dornbirn, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Lauterach, Linz, Marz, Salzburg, W els und W ien Tochtergesellschaften in A then, Budapest, München, Prag, Ravenna, Teheran und W ien Bankverbindungen: C A 0066-28978/00 BA 220-101-949/00 PSK 7072.756 DVR 0047 333 UID ATU 37086005

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Ber ichtigung der Fahrzeugpapiere D ie Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZ O oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. W eitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I. Verwendungsbereich Siehe Anlage: AL1, AL2, AU1, AU2, BM1, BM3, SM1, T O3, VW1, VW2, VW3 II. Beschreibung der Teile/ des Änderungsumfanges II.1 D istanzscheiben Typ : 10.xxx, 12.xxx, 13.xxx, 14.xxx Ausführungen System 2 : Funktion als Unterlegscheibe. D ie Verbindung erfolgt durch längere Radschrauben bzw. Stehbolzen. Mit wiederholter Zentrierung System 3 : D ie D istanzscheiben werden mittels mitgelieferten Rad- schrauben bzw. Radmuttern auf die Radnabe montiert. D ie Befestigung des Rades an der D istanzscheibe erfolgt mit den Serienradmuttern. System 4 : D ie D istanzscheiben werden mittels mitgelieferten Rad- schrauben bzw. Radmuttern auf die Radnabe montiert. D ie Befestigung des Rades an der D istanzscheibe erfolgt mit den Serienradschrauben. System 5 : Funktion als Unterlegscheibe. D ie Verbindung erfolgt durch längere Radschrauben bzw. Stehbolzen. O hne wiederholter Zentrierung Kennzeichnung : Hersteller + Typ (siehe auch Tabellen in den Anlagen) Art der Kennzeichnung : eingeprägt O rt der Kennzeichnung : auf den äußeren zylindrischen Flächen

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Technische Daten Abmessungen : siehe die unter Punkt I. Verwendungsbereich angeführten Anlagen W erkstoff : A lCuMgPb / A lZnMgCu 1,5 Korrosionsschutz/Oberfläche : ohne ww. eloxiert Befestigung : - Befestigung erfolgt durch entsprechende für die Räder in Verbindung mit den D istanzscheiben geeigneten Radschrauben bzw. Radbolzen.

- Festigkeitsklasse mindestens 10.9 - Anzahl der tragenden Gewindelänge - D ie Anzugsmoment sind der Anbauanleitung zu entnehmen

Gewinde tragende Gewindelänge erforderliche Umdrehungen

M12 x 1,5 9,6 mm 6,4 M12 x 1,25 9,6 mm 7,7 M14 x 1,5 11,2 mm 7,5

III. H inweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen • Geprüfte Rad-Reifenkombinationen: siehe die unter Punkt I. Verwendungsbereich angeführten

Anlagen. • Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage

in den Anlagen aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. D ie Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

• D ie Verwendung der A luminium-D istanzringe in Verbindung mit Stahlrädern ist nur zulässig, wenn

die Radauflagefläche eine durchgehend plane Auflagefläche aufweist. • Bei Verwendung von Sonderrädern in Verbindung mit den D istanzscheiben sind folgende Punkte

zu beachten:

a) Ein Teilegutachten/ABE über das Sonderrad ist vorzulegen. b) D ie verwendeten Befestigungsteile müssen den Angaben unter Pkt. II.1 entsprechen. b) Es sind nur die Rad-Reifen-Kombinationen zulässig, die sowohl im Rad-Teilegutachten/Rad- ABE als auch in diesem D istanzscheiben-Gutachten für den Fahrzeugtyp freigegeben sind.

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IV. Auflagen und H inweise Auflagen und H inweise für den Hersteller • D ieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerungen muß die Lesbarkeit

erhalten bleiben. • Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von

Prüfmuster und Handelsware. • D ie Bezieher der D istanzscheiben sind in der mitzuliefernden Montageanleitung auf die Auflagen

und H inweise sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radschrauben bzw. Radmuttern hinzuweisen

Auflagen und H inweise für den Einbau • Vor Einbaubeginn ist zu prüfen, ob das Fahrzeug im Verwendungsbereich (siehe Anlage) dieses

Teilegutachtens enthalten ist. Dabei ist besonders die Art der Befestigung, die Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindelänge und die Anschraubfläche zu vergleichen.

• D ie vorgeschriebenen Anzugsmomente laut Herstellerangabe sind genau zu beachten. Bei

N ichteinhaltung kann die Betriebsfestigkeit der D istanzscheiben beeinträchtigt werden. • D ie Montage der D istanzscheiben und Räder muß entsprechend der Montageanleitung des

Herstellers erfolgen. • Auf eine ausreichende Freigängigkeit der D istanzscheiben bzw. der verwendeten Rad-Reifen-

kombination zu Brems- (mind. 3mm) und Fahrwerkteilen (mind. 5mm) ist zu achten. • D ie erforderliche Mindesteinschraublänge ist zu beachten.

• Bei der Montage sind vorhandene Korrosionsrückstände von der N abe bzw. Radanschlußfläche zu

entfernen. • Vorhandene Zentrierstift sind zu entfernen. • N ach 200 km sind die Anzugsmomente zu überprüfen

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Auflagen und H inweise für die Änderungsabnahme • Grundsätzlich ist die Montage der D istanzscheiben nur an Fahrzeugen zulässig die sich in

einwandfreiem Zustand befinden. • Fahrzeugbezogene Auflagen und H inweise siehe die unter Punkt I. Verwendungsbereich

angeführten Anlagen. • Es dürfen nur Serienräder verwendet werden die bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen

sind. • Nur die in den Anlagen unter Punkt 2. Verwendungsbereich markierten D istanzscheiben-

kombinationen sind zulässig. Je nach Verwendung der D istanzscheiben sind die in den Anlagen aufgeführten Auflagen achsweise anzuwenden.

• Der D istanzring muß innen am Fahrzeugflansch und außen am Rad vollflächig bzw. plan anliegen. Der

Außendurchmesser des D istanzringes darf nicht kleiner sein als der Flanschdurchmesser am Rad. • D ie Verwendbarkeit der D istanzscheiben für andere Fahrzeuge bzw. Rad-Reifenkombinationen als

in den Anlagen angeführt sind, ist mit einem geeignetem Teilegutachten nachzuweisen oder muß im Rahmen einer Begutachtung nach §21 StVZ O geprüft werden. Eine Vergrößerung der Spurweite des Fahrzeuges um mehr als 2% ist nicht zulässig, soweit dies in diesem Teilegutachten und den dazu gehörenden Anlagen nicht freigegeben ist.

• D ie Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht geprüft. • D ie D istanzscheiben sind bis zu folgenden höchst zulässigen Achslasten zulässig:

Lochzahl Lochkreis ∅ (mm) höchst zul. Achslast (kg) max. Abrollumfang (mm)3 98 bis 112 1200 1900 4 95,25 bis 160 1800 2050 5 98 bis 165,1 2500 2390

Auflagen und H inweise für den Fahrzeughalter • D ie unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten H inweise sind zu beachten.

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Ber ichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

Z iffer Eintragung 33 Z iffer 20 bis 23 a. gen .................... auf Leichtmetallrad ...... x ...... ET ......, Typ........

in Verbindung mit D istanzscheiben vo./hi. der Fa. SC C Fahrzeugtechnik GmbH Kennz. ............ D icke .... mm

V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse D ie Prüfungen wurden gemäß dem VdTÜV – Merkblatt 751 „Begutachtung von baulichen Veränderungen am PK W und PK W -Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit Ausgabe 05. 2000 durchgeführt. • Betriebsfestigkeit und Biegeumlaufprüfung D ie Betriebsfestigkeit der D istanzscheiben wurde mittels Biegeumlaufprüfung und Festigkeits-untersuchungen mit folgenden Prüflasten nachgewiesen:

Lochzahl Lochkreis ∅ (mm) höchst zul. Radlast (kg) max. Abrollumfang (mm)3 98 bis 112 600 1900 4 95,25 bis 160 900 2050 5 98 bis 165,1 1250 2390

D ie Betriebsfestigkeit, das Korrosionsverhalten und die Abmessungen wurden mit positivem Ergebnis vom TÜV Automotive GmbH geprüft. • Fahrverhalten im leeren und beladenen Zustand Bei Verwendung der beschriebenen Fahrzeugteile in Verbindung mit verschiedenen Rad/Reifen-kombinationen wurde kein kritischer Fahrzustand festgestellt. Kriterien des Fahrkomforts blieben bei der Prüfung unberücksichtigt. • Fahrwerksfestigkeit Siehe die unter Punkt I. Verwendungsbereich angeführten Anlagen.

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VI. Anlagen Anlage AL1, AL2, AU1, AU2, BM1, BM3, SM1, T O3, VW1, VW2, VW3: Verwendungsbereich und fahrzeugbezogene Auflagen und H inweise Anlage B : Erläuterungen zu den Auflagen und H inweisen VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten H inweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZ O in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Firma SC C Fahrzeugtechnik GmbH) hat den N achweis (Verifizierung Best. Nr. 50596-30-01, Verifizierungsstelle DEKRA IST Certification Services GmbH) erbracht, daß er ein Q ualitätssicherungssystem gemäß Anlage X IX , Abschnitt 2 StVZ O , unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. D ieses Teilegutachten umfaßt Seite 1 bis 7, sowie der unter VI. angeführten Anlagen und darf nur im vollen W ortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. D ie Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.

W i e n - 19.11.2003

TÜV Ö sterreich

Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr Institut für Kraftfahrtechnik / Gefahrgutwesen

Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle

des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

D AR-Registr iernummer: KBA-P 00055-00 Der Zeichnungsberechtigte Der Prüfer (D ipl.Ing. BUSSEK) (Eduard V OMELA)

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Anlage V W 1

1 Geprüfte D istanzscheiben

Typ D icke [mm]

System Lochzahl/ Lochkreis-∅

[mm]

Mittenloch-∅ [mm]

Außen-∅ [mm]

maximal zulässige

Radlast [kg]

10.270 3 5 4/100 57,1 138,5 900 10.272 4 5 4/100 57,1 138,5 900 10.202 5 5 4/100 57,1 138,5 900 12.318 5 2 4/100 57,1 138,5 900 10.003 6 5 4/100 57,1 138,5 900 12.302 6 2 4/100 57,1 138,5 900 10.021 7 5 4/100 57,1 138,5 900 12.319 7 2 4/100 57,1 138,5 900 10.038 8 5 4/100 57,1 138,5 900 12.084 8 2 4/100 57,1 138,5 900 10.265 10 5 4/100 57,1 138,5 900 12.112 10 2 4/100 57,1 138,5 900 12.330 11 2 4/100 57,1 138,5 900 12.358 13 2 4/100 57,1 138,5 900 10.005 15 5 4/100 57,1 138,5 900 12.113 15 2 4/100 57,1 138,5 900 12.114 20 2 4/100 57,1 138,5 900 13.231 20 4 4/100 57,1 138,5 900 14.047 20 3 4/100 57,1 138,5 900 12.115 25 2 4/100 57,1 138,5 900 14.048 25 3 4/100 57,1 138,5 900 13.114 25 4 4/100 57,1 138,5 900 12.116 30 2 4/100 57,1 138,5 900 13.115 30 4 4/100 57,1 138,5 900 14.049 30 3 4/100 57,1 138,5 900 13.116 35 4 4/100 57,1 138,5 900 14.050 35 3 4/100 57,1 138,5 900 13.225 40 4 4/100 57,1 138,5 900 14.051 40 3 4/100 57,1 138,5 900 13.226 45 4 4/100 57,1 138,5 900 14.052 45 3 4/100 57,1 138,5 900 13.227 50 4 4/100 57,1 138,5 900 14.053 50 3 4/100 57,1 138,5 900 13.244 55 4 4/100 57,1 138,5 900 13.245 60 4 4/100 57,1 138,5 900 14.429 60 3 4/100 57,1 138,5 900

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2.9 V W Polo Fahrzeughersteller : Volkswagen

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen V W Polo 6N , 6N F G 774, G951

e1*96/79*0069*.. e1*98/14*0069*..

alle

W eitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen > 2% wurde vom Auftraggeber der N achweis über die ausreichende Betriebsfestigkeit vorgelegt. D ie Prüfungen wurden gem. VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 durchgeführt. 2.9.1 Matr ix mit den zulässigen Kombinationen der D istanzr inge an Vorder- und H interachse:

Achse 1 ⇒

Typ: 10

.270

10.2

72

10.2

02

12.3

18

10.0

03

12.3

02

10.0

21

12.3

19

10.0

38

12.0

84

10.2

65

12.1

12

12.3

30

12.3

58

10.0

05

12.1

13

12.1

14

13.2

31

Achse 2 ⇓ Typ:

Breite in ⇓ mm⇒

0 3 4 5 6 7 8 10 11 13 15 20

10.270 3 x x 10.272 4 x x x 10.202 5 x x x x 12.318 5 x x x x 10.003 6 x x x x x 12.302 6 x x x x x 10.021 7 x x x x x x 12.319 7 x x x x x x 10.038 8 x x x x x x x 12.084 8 x x x x x x x 10.265 10 x x x x x x x x 12.112 10 x x x x x x x x 12.330 11 x x x x x x x x x 12.358 13 x x x x x x x x x x 10.005 15 x x x x x x x x x x x 12.113 15 x x x x x x x x x x x 12.114 20 x x x x x x x x x x x x 13.231 20 x x x x x x x x x x x x 12.115 25 x x x x x x x x x x x x 13.114 25 x x x x x x x x x x x x 12.116 30 x x x x x x x x x x x x 13.115 30 x x x x x x x x x x x x

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2.9.2 Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

ReifenbreiteNorm

Felgen-maulweite

(Zoll)

Gesamt – ET (mm)

Auflagen und H inweise

1 + 2 155 4,5 32 bis 20 S25, Zb5 1 + 2 165 5,5 40 bis 28 S25, Zb5 1 + 2 175 5,5 40 bis 30 S25, Zb5 1 + 2 185 6 35 FH1, RV1, RH1, S25, Zb5 1 + 2 195 7 35 FH2, FH5, RV1, RH1, S25, Zb5 1 + 2 205 7 35 FH2, FH5, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 155 4,5 15 FH1, RV1, RH1, S25, Zb5, S04 1 + 2 165 5,5 23 FH1, RV1, RH1, S25, Zb5, S04 1 + 2 175 5,5 28 bis 23 FH1, RV1, RH1, S25, Zb5, S04 1 + 2 185 6 30 FH2, FH5, RV1, RH1, S25, Zb5 1 + 2 195 7 30 FV1, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 205 7 30 FV2, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 155 4,5 10 FV1, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S04 1 + 2 165 5,5 18 FV1, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S04 1 + 2 175 5,5 18 FV2, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S04 1 + 2 185 6 25 FV2, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 195 7 25 FV2, FH2, FH3, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 205 7 25 FV2, FH2, FH3, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 165 5,5 13 FV2, FH2, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S04 1 + 2 175 5,5 13 FV2, FH2, FH3, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S041 + 2 185 6 20 FV2, FH2, FH3, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S041 + 2 195 7 25 bis 20 FV2, FH2, FH4, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5, S041 + 2 185 6 15 bis 10 FV2, FV3, FH2, FH4, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5,

S04 1 + 2 185 6 5 FV2, FV4, FH2, FH4, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5,

S04

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2.10 V W Polo Fahrzeughersteller : Volkswagen

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen VW Polo C lassic,

Variant 6KV e9*93/81*0008*..

e9*98/14*0008*.. alle

W eitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen > 2% wurde vom Auftraggeber der N achweis über die ausreichende Betriebsfestigkeit vorgelegt. D ie Prüfungen wurden gem. VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 durchgeführt. 2.10.1 Matr ix mit den zulässigen Kombinationen der D istanzr inge an Vorder- und H interachse:

Achse 1 ⇒

Typ: 10

.270

10.2

72

10.2

02

12.3

18

10.0

03

12.3

02

10.0

21

12.3

19

10.0

38

12.0

84

10.2

65

12.1

12

12.3

30

12.3

58

10.0

05

12.1

13

12.1

14

13.2

31

Achse 2 ⇓ Typ:

Breite in ⇓ mm⇒

0 3 4 5 6 7 8 10 11 13 15 20

10.270 3 x x 10.272 4 x x x 10.202 5 x x x x 12.318 5 x x x x 10.003 6 x x x x x 12.302 6 x x x x x 10.021 7 x x x x x x 12.319 7 x x x x x x 10.038 8 x x x x x x x 12.084 8 x x x x x x x 10.265 10 x x x x x x x x 12.112 10 x x x x x x x x 12.330 11 x x x x x x x x x 12.358 13 x x x x x x x x x x 10.005 15 x x x x x x x x x x x 12.113 15 x x x x x x x x x x x 12.114 20 x x x x x x x x x x x x 13.231 20 x x x x x x x x x x x x 12.115 25 x x x x x x x x x x x x 13.114 25 x x x x x x x x x x x x

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2.10.2 Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

ReifenbreiteNorm

Felgen-maulweite

(Zoll)

Gesamt – ET (mm)

Auflagen und H inweise

1 + 2 175 5,5 35 bis 25 S25, Zb5 1 + 2 185 6 35 bis 30 S25, Zb5 1 + 2 195 7 35 FH2, FH5, S25, Zb5 1 + 2 205 7,5 35 bis 30 L1, FH2, FH3, FH6, RV2, S25, Zb5 1 + 2 215 7 35 bis 30 L1, FH2, FH3, FH6, RV2, S25, Zb5 1 + 2 175 5,5 23 FH1, S25, Zb5 1 + 2 185 6 28 bis 27 FH1, S25, Zb5 1 + 2 195 7 30 FH2, FH6, RV1, S25, Zb5 1 + 2 205 7,5 25 FH2, FH4, FH6, RV2, RH1, S25, Zb5 1 + 2 175 5,5 18 FH2, FH6, RV1, S25, Zb5, S04 1 + 2 185 6 23 FH2, FH6, RV1, S25, Zb5 1 + 2 195 7 25 FH2, FH3, FH6, RV2, RH1, S25, Zb5 1 + 2 175 5,5 13 FH2, FH3, FH6, RV2, RH1, S25, Zb5, S04 1 + 2 185 6 18 FH2, FH3, FH6, RV2, RH1, S25, Zb5, S04 1 + 2 195 7 20 FH2, FH4, FH6, RV2, RH2, S25, Zb5 1 + 2 185 6 13 FH2, FH4, FH6, RV2, RH1, S25, Zb5, S04

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Anlage B

Er läuterungen zu den Auflagen und H inweise

FV1 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahr-versuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FV2 An Achse 1 ist durch N acharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FV3 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FV4 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FV5 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungs-teile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FV6 An Achse 1 ist durch N acharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FV7 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeit der Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche eine ausreichende Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifen-kombination ausreichend ist. FV8 Durch N acharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FV9 Der vordere Stoßfänger ist auszustellen und um ca. 10 mm nach vorne zu versetzen.

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FV10 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeit der Radhäuser innen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-kombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FV11 Durch N acharbeit der vorderen Radhäuser innen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L1 Bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch N acharbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. L2 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch N acharbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH1 An Achse 2 sind bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FH2 An Achse 2 ist durch N acharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH3 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FH4 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH5 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

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FH6 An Achse 2 ist durch N acharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH7 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeit der Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche eine ausreichende Frei-gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FH8 Durch N acharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH9 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FH10 Durch N acharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH11 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeit der Heckschürzenbefestigung eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FH12 Durch N acharbeit der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH13 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch N acharbeit der Radhäuser innen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-kombination herzustellen. Auf eine N acharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, daß die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist. FH14 Durch N acharbeit der hinteren Radhäuser innen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. RV1 An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, daß die Radabdeckung ausreichend ist.

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RV2 Eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. RH1 An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, daß die Radabdeckung ausreichend ist. RH2 Eine ausreichende Radabdeckung Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. ST1ST1ST1ST1 Bei Fahrzeugen mit seitlicher Schiebetüre ist darauf zu achten, daß diese nicht am Reifen scheuert, ggf. ist ein geänderter Türführungshebel zu verwenden. BT1BT1BT1BT1 D ie Bremstrommelbefestigungsschrauben sind durch Senkkopfschrauben zu ersetzen. D Z1D Z1D Z1D Z1 Eventuell serienmäßig vorhandene D istanzscheiben bzw. Zentrierstifte sind zu entfernen. BS1 Es ist ein ausreichender Abstand zwischen den Handbremsseilen und der verwendeten Rad-Reifenkombination herzustellen. BM1BM1BM1BM1 Nur als M+S Profil zulässig AU1 Bei Typ 89Q ist diese Reifengrößen für 4-Türige Ausführungen nicht zulässig. AU2 Nur zulässig an Fahrzeugen mit runden Radhausausschnittkanten. V W1 Der Einbau einer unteren Q uerstrebe zwischen den unteren Q uerlenkerlagern (V W -Teile-Nr. 533 407 211 oder andere baugleiche Q uerstreben) ist erforderlich. V W6 N icht zulässig für Typ 6E (Fahrzeuge mit Leichtbaufahrwerk, Lupo 3L TD I und FSI) S04S04S04S04 Befestigung System 3 und 4, D istanzring Typ 13.X X X , 14.X X X : Zur Befestigung der D istanzringe am Fahrzeug dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel verwendet werden. D ie Angaben unter Pkt. II.1 sind zu beachten. D ie Räder sind mit H ilfe von zum Rad passenden Radschrauben an den am Fahrzeug montierten D istanzringen zu befestigen. Dabei ist darauf zu achten dass der Schraubenüberstand über der Radanschlussfläche kleiner ist als die D icke der Adapterscheibe (mindestens 2mm). D ie Montage / Demontage der Schrauben mittels Schlagschrauber ist nicht zulässig. D ie Angaben unter Pkt. II.1 sind zu beachten. S25S25S25S25 Befestigung System 2 und 5, D istanzringe Typ 10.X X X und 12.X X X : Zur Befestigung der D istanzringe, Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel verwendet werden. D ie Angaben unter Pkt. II.1 sind zu beachten. Zb5Zb5Zb5Zb5 System 5, D istanzringe Typ 10.X X X ohne Zentrierbund: auf ausreichende Mittenzentrierung ist zu achten.