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STEPEssen StadtentwicklungsprozessEssen2015+ PerspektiveInfrastruktur BerichtderProjektgruppeInfrastruktur Mai2007 STADT ESSEN

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STEP�Essen�

Stadtentwicklungsprozess�Essen�2015+�Perspektive�Infrastruktur�

Bericht�der�Projektgruppe�Infrastruktur�

Mai�2007�

S T A D T

E S S E N

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

1�

Inhaltsverzeichnis�

1.� Einleitung……………………………………….……..……………………………..….....................................2�

1.1� Aufgabenstellung…………………………………………………………..…..….….…..….…..………3�

2.� Grundlagen……………………………………………………..………………….………….…….………………4�

2.1� Berücksichtigte�Infrastrukturbereiche………………………..….………...…..………………..4�

2.2� Erfassung�aller�Einrichtungen�und�Aufbau�eines�GIS-gestützten�Infrastrukturkatasters……………………………………………….….……….………………………4�

2.3� Beschreibung�der�Situation�in�den�einzelnen�Infrastrukturbereichen……….…....6�

2.4� Qualitätsstandards�und�Definition�von�Richtwerten�für�die�jeweiligen��

Infrastrukturbereiche�…………………………………………………..………………..……………13�

3.� Demografische�Entwicklung……………………….…….……………………….……………….……..19�

3.1� Bevölkerungsprognose�bis�2020……………………………………………………....……...….19�

4.� Strategische�Analyse�von�Bedarf�und�Angebot��

für�2006�bis�2020……………..………………………………………………………………………...……21�

4.1� Analysen�der�einzelnen�Infrastrukturbereiche……………….…………..………………...21�

5.� Problemstellungen�und�Steuerungsmöglichkeiten�in�den�jeweiligen�

Infrastrukturbereichen……………………………………………………………………….………..……28�

6.� Bekannte�Vorschläge�zur�Schließung�von�Infrastruktur-

einrichtungen……………………………………………………………………..…………………………..….33�

7.� Strategische�Empfehlungen�und�Leitziele……………………….………………………..……...35�

7.1� Leitziele�und�Vorgaben�für�sektorale�Fachkonzepte�sowie�Ansätze�für�Einsparungen……………….…………………………………………………..…………………………35�

7.2� Zukünftige�Entwicklung�des�digitalen�Datenbestandes………………………………..41�

Anlagen:�

� Anlage�1�=�Übersichtskarte�der�Stadtbezirke�in�Essen�

� Anlage�2�=�zehn�thematische�Karten�mit�Infrastruktureinrichtungen�im�Stadtgebiet�

� Anlage�3�=�eine�thematische�Karten�mit�bekannten�Vorschlägen�zur�Schließung�von�Infrastruktureinrichtungen�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

2�

1.� Einleitung�

Die�Planung,�Erstellung�und�Instandhaltung�von�Infrastrukturen�ist�eine�öffentliche�Aufgabe�der�Kommune�und�Grundlage�für�das�Funktionieren�einer�Volkswirtschaft.�

Vor� dem� Hintergrund� der� demografischen� Entwicklung� � -� einer� weiteren� Verringerung� der�Einwohnerzahl� und� dem� gleichzeitigen� Anstieg� der� Lebenserwartung� sowie� Änderungen� im�Nutzerverhalten�der�Bürger�-��ist�eine�Analyse�und�Anpassung�der�öffentlichen�Infrastruktur�an�diese�veränderten�Rahmenbedingungen�erforderlich.� Im�Grundsatz�soll�die�Kommune�nur�noch�die� Infrastruktur� vorhalten,� die� sie� zur� Aufgabenerledigung� benötigt.� Verändern� sich� die�kommunalen� Aufgaben� bzw.� werden� sie� in� Frage� gestellt,� ist� auch� die� entsprechende�Infrastruktur�betroffen�d.h.�anzupassen.�

Für�die�Infrastruktur�selbst�lassen�sich�auch�eigene�Optimierungsansätze�entwickeln.�Neben�der�Erfassung�aller�Infrastruktureinrichtungen�sollten�zu�diesem�Zweck�für�die�Infrastrukturbereiche�Richtwerte�entwickelt�und�Vergleiche�angestellt�werden.��

Notwendig� ist� eine� bedarfsgerechte� Weiterentwicklung� öffentlicher� und� privater�Infrastruktureinrichtungen,�sowohl�als�Daseinsvorsorge�für�die�Bürgerinnen�und�Bürger�als�auch�für�beschäftigungswirksame�private�Investitionen.�

Zu� Synergieeffekten� könnten� beispielsweise� die� Mehrfachnutzungen� von� Einrichtungen�(Bündelung� und� Konzentration)� sowie� die� mittelfristige� Entwicklung� von� Angebots-� und�Bewirtschaftungskonzepten�auf�Stadtteilebene�führen.�

Die�quantitative�Seite�des�demografischen�Wandels�wird�oft�mit�dem�Argument�beschrieben,�die�Essener� Infrastrukturen� seien� auf� 750.000� Einwohner� ausgelegt,� die� Stadt� habe� aber� bald� nur�noch�mit�ca.�550.000�Einwohnern�zu�rechnen;�daraus�lasse�sich�ein�entsprechender�Rückbau�von�Infrastruktureinrichtungen� ableiten.� Diese� Aussage� ist� nur� bedingt� richtig,� da� sie� nur� die�quantitative�Seite�beleuchtet�und�die� Zahl� von�750.000�Einwohnern� von�vielen�Fachbereichen�damals�nicht�als�Planungszahl�verwendet�und�auch�ihre�Infrastruktureinrichtungen�nicht�danach�aufgebaut�wurden.�

Im� Bereich� der� Tageseinrichtungen� für� Kinder� im� Vorschulalter� und� im� Bereich� der� Schulen�haben� sich� die� qualitativen� Anforderungen� z.B.� bei� der� Ganztagsbetreuung� deutlich� erhöht.�Diese� Betreuung� erfordert� neben� ausreichenden� personellen� Kapazitäten� auch� zusätzliche�Räume.�

Auch�wird�deutlich,�dass�die�eigentliche�Infrastrukturrevision�in�den�meisten�Fachbereichen,�z.B.�über�Schulentwicklungspläne�bereits�kontinuierlich�fortgeschrieben�und�praktiziert�wird.�

Die�Perspektive�Infrastruktur�im�Rahmen�des�STEP�2015+�erfasst�und�analysiert�den�Bestand�und�leitet�hieraus�Empfehlungen�ab.�Mit�Hilfe�von�Zielgrößen�bzw.�Richtwerten�soll�ein�Ausblick�auf�die�Entwicklung�zukünftig�erforderlicher�Infrastruktur�geboten�werden.�

Unter� der� Leitung� des� Geschäftsbereichvorstandes� Planen,� Herrn� Best,� wirkten� in� der�Projektgruppe� 1� „Infrastruktur“� an� der� STEP� 2015+� Perspektive� Infrastruktur� Mitarbeiter� der�Stadtverwaltung�Essen�aus�folgenden�Stadtämtern�mit:�

01-16,�02-03,�Büro�Oberbürgermeister,�12,�20,�GBV�4,�40,�50,�51,�60,�61,�62�und�68�.�Über�diesen�Kreis�hinaus�waren�die�Sport-�und�Bäderbetriebe�Essen�(SBE),�Grün�und�Gruga�Essen�(GGE)�und�die� Essener� Wirtschaftsförderungsgesellschaft� mbH� (EWG)� beteiligt.� Die� Moderation� erfolgte�durch�das�Büro�für�Kommunal-�und�Regionalplanung�Essen.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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1.1� Aufgabenstellung�

Grundlage�für�die�Bewertung�und�Anpassung�der� Infrastruktur� ist�die�Erfassung�des�Bestandes�und�deren�räumliche�Darstellung�im�Stadtgebiet�Essen.��

Neben� einer� Beschreibung� des� Ist-Zustandes� der� einzelnen� Infrastrukturbereiche� sind�Ausführungen�zu�den�Qualitätsstandards�und�Angaben�von�Zielgrößen�erforderlich.�

Mit�der�Erfassung�aller�Infrastruktureinrichtungen�der�ausgewählten�Infrastrukturbereiche�(siehe�Ziff.�2.1)� in�einer�Datenbank�und�dem�Aufbau�eines�GIS-gestützten�Infrastrukturkatasters�wird�dann� erstmals� ein� zusammenhängender� Überblick� über� die� quantitative� Versorgung� mit�Einrichtungen�und�deren�räumliche�Verteilung�im�ganzen�Stadtgebiet�möglich.�

Im�Prozess� zur� Erstellung�des� STEP�2015+�Perspektive� Infrastruktur� stellte� sich� schnell� heraus,�dass�es�in�den�einzelnen�Infrastrukturbereichen�sehr�unterschiedliche�Datenlagen,�Zeithorizonte�sowie�Rechts-�und�Problemlagen�gibt,�die�sich�einer�pauschalen�Bewertung�entziehen.�Der�STEP�2015+� Perspektive� Infrastruktur� kann� daher� nur� eine� strategische� Analyse� der� Infrastruktur�sowie� Empfehlungen� zu� Raumangebot� und� Bedarfsentwicklungen� bezogen� auf� einen�längerfristigen�Planungshorizont�(bis�2020)�geben.��

Der�STEP�2015+�Perspektive�Infrastruktur�soll�als�Rahmen�und�Leitlinie�gefasst�werden�und�keine�Entscheidung� über� die� Zukunft� von� einzelnen� Einrichtungen� oder� Standorten� treffen.� Diese�Festlegungen� über� die� zukünftige� Entwicklung� bis� hin� zur� Schließung� oder� Neuerrichtung�einzelner�Einrichtungen�werden�durch�Bestandsanalysen�der�zuständigen�Fachämter�im�Rahmen�ihres� operativen� Handelns� unter� Berücksichtigung� von� gesetzlichen� und� sachlichen� Vorgaben,�Nachfrageschwankungen,�Wohnortnähe,�Gebäudezustand�etc.�für�einen�zwei-�bis�fünf-jährigen�Planungshorizont�getroffen.�

Die� von� den� Fachbereichen� sowie� „Dritten“� vorgesehenen� Schließungen� von� Infrastruktur-einrichtungen�werden�(soweit�bekannt)�erfasst�und�dargestellt.�

Für� einen� langfristigen� Vergleich� sektoraler� Defizite� und� Überhänge� einzelner�Infrastrukturbereiche� in� den� Stadtbezirken� ist� die� Festlegung� von� entsprechenden� Zielgrößen�bzw.� Richtwerten� erforderlich.� Hiermit� sollen� Analysen� über� den� zukünftigen� Bedarf� an�Einrichtungen�unter�Beachtung�der�Bevölkerungsprognose�durchgeführt�und�Informationen�zur�Angebotsentwicklung�abgeleitet�werden.�

Der� STEP� 2015+� Perspektive� Infrastruktur� soll� Ansätze� für� Einsparungen� und� Vorgaben� für�sektorale� Fachkonzepte� enthalten� und� Empfehlungen� zur� zukünftigen� Entwicklung� und� den�Umgang�mit�dem�digitalen�Datenbestand�geben.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

4�

2.� Grundlagen�

2.1� Berücksichtigte�Infrastrukturbereiche�

Die� Auswahl� der� zu� betrachtenden� Infrastrukturbereiche� aus� dem� vielfältigen�Infrastrukturangebot� der� Stadt� Essen�wurde� aufgrund� folgender� Aspekte� und� Fragestellungen�durchgeführt:�

• von� welchen� Infrastrukturbereichen� liegen� flächendeckend� für� das� ganze� Stadtgebiet�Bestandsdaten� vor� bzw.� können� gesichert� erhoben� werden,� um� diese� dann� für� ein� GIS-gestütztes�Infrastrukturkataster�aufzubereiten�und�in�Karten�darzustellen,�

• welche�Bereiche�können�weiter�beschrieben�und�näher�untersucht�werden,�• für� welche� Bereiche� lassen� sich� Aussagen� über� den� zukünftigen� Bedarf� anhand� der�

Bevölkerungsprognose�machen,�• in� wie� weit� besteht� die�Möglichkeit� einer� Steuerung� und� damit� verbundene� Anpassung� in�

dem�Infrastrukturbereich?�

Als� Schwerpunkt� wurden� für� den� STEP� 2015+� Perspektive� Infrastruktur� öffentliche� und� im�städtischen� Besitz� bzw.� städtischen� Einfluss� befindliche� Infrastruktureinrichtungen�ausgewählt,� da� hierfür� die� erforderlichen� Bestandsdaten� vorhanden� und� auch� die�Steuerungsmöglichkeiten�gegeben�sind.�Ausgewählt�wurden:�

• Grund-,�Haupt-,�Real-,�und�Gesamtschulen,�Gymnasien,�Förderschulen�und�Berufkollegs,�• Altentagesstätten,� stationäre� Pflegeeinrichtungen,� Unterkünfte� für� Obdachlose� und�

ausländische�Flüchtlinge,�• kulturelle�Einrichtungen�und�Bibliotheken,�• Hallenbäder,�Freibäder,�Sportplätze�und�Sporthallen,�• Friedhöfe,�Kleingarten-�und�Grünanlagen,�• Jugendeinrichtungen,�Kindertageseinrichtungen,�Spielplätze,�Skateanlagen�und�Bolzplätze.�

Für�die�oben�genannten�Infrastrukturbereiche�gibt�es�neben�den�städtischen�Einrichtungen�auch�Einrichtungen�von�„Dritten“�(freier�Träger,�Verbände�und�privater�Anbieter).�Um�die�Versorgung�auf�gesamtstädtischer�Ebene�differenziert�beurteilen�zu�können,�wurden�aus�diesem�Angebot�die�Kindertages-� und� Jugendeinrichtungen,� Altentagesstätte� sowie� stationäre� Pflegeeinrichtungen�mit� in� die� Datenbank� aufgenommen.� Hierdurch� kann� das� komplette� Angebot� dieser�Infrastrukturbereiche�für�das�ganze�Stadtgebiet�betrachtet�und�in�Karten�dargestellt�werden.�Die�Einflussnahme�auf�diese�Einrichtungen�wird�allerdings�nur�begrenzt�möglich�sein.��

Als�nichtstädtische�Infrastruktureinrichtungen�wurden�im�STEP�2015+�Perspektive�Infrastruktur�erfasst:�

• katholische�und�evangelische�Kirchen,�• Krankenhäuser�(in�freigemeinnütziger�oder�öffentlicher�Trägerschaft),�

soweit�hierfür�Datenbestände,�Zielaussagen�und�Prognosen�vorlagen.�

2.2� Erfassung� aller� Einrichtungen� und� Aufbau� eines� GIS-gestützten�

Infrastrukturkatasters�

Mit� den� zuständigen� Fachämtern� und� Dienststellen� sowie� anhand� von� Internetrecherchen�wurden� die� vorhandenen� thematischen� Adressinformationen� überprüft,� ergänzt� und� in� eine�Datenbank�eingepflegt.�Neben�den� recherchierten�Adressdaten�wurden�hier�auch�Angaben�zur�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Trägerschaft� und� gegebenenfalls� zur� Nutzung� der� Einrichtung� sowie� auch� bekannte�Schließungen�erfasst.��

Durch�Abbildung�der�so�zusammengetragenen�Informationen�in�zehn�thematische�Karten�(siehe�Anlage�2)�wurde�erstmals�ein�zusammenhängender�Überblick�über�die�räumliche�Verteilung�der�jeweiligen�Infrastruktureinrichtungen�im�gesamten�Stadtgebiet�möglich.�

Zu�der�oben�beschriebenen�Vorgehensweise�gibt�es�folgende�Anmerkungen:�

• Die� Informationen� sind� aus� unterschiedlichen� Quellen� zusammengetragen� worden� (z.B.�Fachamt,� Internet,� Stadtplan,� Recherchen,� St.A.� 12).� Dies� bedingt,� dass� unterschiedliche�Erfassungsstände�ggf.�miteinander�vermischt�wurden.�

• Alle� Einrichtungen� sind,� soweit� bekannt,� nach� städtischen� und� kirchlichen� bzw.� privaten�Trägern�gekennzeichnet.�

�Beispiel�einer�thematischen�Karte:�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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2.3� Beschreibung�der�Situation�in�den�einzelnen�Infrastruktur-

bereichen�

2.3.1� Schulen�

Primarstufe��

Im�Stadtgebiet�Essen�befinden�sich�zur�Zeit�104�städtische�Grundschulen� (Stand:�Januar�2007)�mit�insgesamt�858�Klassen.�Die�Weiterentwicklung�in�diesem�Schulbereich�stützt�sich�auf�die�am�22.�März�2006�verabschiedete�2.�Stufe�der�Grundschulentwicklungsplanung.�

Diese�2.� Stufe�wurde�nach�einem�umfassenden�Beteiligungs-�und�Beratungsprozess�durch�den��Rat�der� Stadt� Essen� vor�dem�Hintergrund�des�bisher� schon�erfolgten�und�noch� zu� erwarteten�weiteren�Rückgangs�der�in�das�System�„Schule“�aufzunehmenden�Kinder�beschlossen.��

Sekundarstufe�I�und�II�

Die�Stadt�Essen�ist�Schulträger�für�13�Hauptschulen�und�14�Realschulen�sowie�für�17�Gymnasien�und�8�Gesamtschulen,�die�die�Sekundarstufen�I�und�II�umfassen.�Daneben�bestehen�insgesamt�17�städt.� Förderschulen,� von� denen� 16� Schulen� neben� der� Primarstufe� auch� den� Bereich� der�Sekundarstufe�I�bzw.�ausschließlich�im�Bereich�der�Sek.�I�unterrichten.�

Zu� Schulen� der� Sekundarstufe� II� gehören� die� 9� städt.� Berufskollegs.� Ebenfalls� in� städt.�Trägerschaft� bestehen� 1� Weiterbildungskolleg� zur� Erlangung� der� Hochschulreife� und� 1�Weiterbildungskolleg�als�Abendrealschule.�Diese�zusammen�80�Schulen�ergeben�mit�den�derzeit�noch�104�Grundschulen�insgesamt�184�Schulen�in�städt.�Trägerschaft.��

Neben� den� städt.� Schulen� bestehen� in� Essen� noch� 7� allgemeinbildende� Schulen� und� 2�Förderschulen� als� private� Ersatzschulen� sowie� 2� Berufskollegs� und� 4� Förderschulen� in�anderweitiger�öffentlich-rechtlicher�Trägerschaft.�In�Essen�werden�an�190�öffentlichen�Schulen�und�9�privaten�Ersatzschulen,�also�an�insgesamt�199�Schulen�84.403�Schülerinnen�und�Schüler�(Schuljahr�2006/07)�unterrichtet.��

2.3.2� Tageseinrichtungen�für�Kinder�

Die�Tageseinrichtungen�für�Kinder�(Kitas)�sind�eine�Leistung�der�Jugendhilfe,�deren�Funktion�und�Aufgaben� im� SGB� VIII� (Gesetz� zur� Neuordnung� des� Kinder-� und� Jugendhilferechtes,� KJHG)�gesetzlich�geregelt�sind.�Das�Gesetz�über�Tageseinrichtungen�für�Kinder�in�Nordrhein-Westfalen�(GTK)�regelt�die�landesgesetzliche�Umsetzung�der�bundeseinheitlichen�Vorgaben.�

Danach� sind� Kitas� Einrichtungen� der� Elementarerziehung.� Sie� gelten� als� sozialpädagogische�Institutionen� und� haben� neben� Betreuungsaufgaben� einen� eigenständigen� Erziehungs-� und�Bildungsauftrag� als� Elementarbereich� des� Bildungssystems.� Sie� ergänzen� die� Aufgaben� von�Müttern� und� Vätern� bzw.� anderen� Erziehungsberechtigten� und� arbeiten� im� Übergang� in� das�nächste�Bildungssystem�eng�mit�den�Grundschulen�zusammen.�

Für�Kitas�ist�neben�der�Förderung�der�Entwicklung�des�einzelnen�Kindes�die�Zusammenarbeit�mit�den� Eltern� und� die� Unterstützung� ihrer� Erziehungsleistung� von� besonderer� Bedeutung.� Aus�diesem� Grunde� sind� Tageseinrichtungen� für� Kinder� auch� als� Einrichtungen� der� Familien-� und�Elternbildung� anerkannt.� Enge� Kooperationen� bestehen� darüber� hinaus� mit� den� Diensten� des�Gesundheitsamtes,� Kinderärzten,� Therapeuten� und� Erziehungsberatungsstellen.� Insbesondere�kirchliche�Einrichtungen�verstehen�sich�als�öffentlicher�Teil�des�Gemeindelebens.�Kitas�sind�in�der�Regel�mit�öffentlichen�und�privaten�Institutionen�in�ihrem�Stadtteil�vernetzt.�

Im� Kindergartenjahr� 2006/07� bestehen� in� Essen� 254� Standorte� von� Tageseinrichtungen� für�Kinder�mit�unterschiedlichen�Platzzahlen,�deren�Bestand�unter�den�Gesichtspunkten�einer�vom�Jugendhilfeausschuss�abgestimmten�Jugendhilfeplanung�gesichert�ist.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Sie�verteilen�sich�auf�folgende�Träger:�

• Jugendamt�der�Stadt�Essen�� � � � � � � � =�47�• Träger�der�kath.�Kirche�� � � � � � � � =�90�• Träger�der�ev.�Kirche�� � � � � � � � =�57�• Arbeiterwohlfahrt�� � � � � � � � � =�16�• Nestgruppen�� � � � � � � � � =���5�• Deutscher�Kinderschutzbund�(im�Paritätischen)�� � � � � =���7�• Verein�für�Kinder�und�Jugendarbeit�� � � � � � � =�10�• Elterninitiativen�und�andere�Träger�(im�Paritätischen)�� � � � =�21�• Land�-�Betriebskita�� � � � � � � � � =���1�

Mit� dem� Angebot� in� den� Einrichtungen� dieser� Träger� erfüllt� das� Jugendamt� als� öffentlicher�Träger�seine�Verpflichtung�zur�Abdeckung�des�Rechtsanspruches�auf�einen�Kindergartenplatz�für�Kinder�im�Alter�von�3�Jahren�bis�zur�Schulpflicht�(3,5�Jahrgänge).�Mit�14.285�Plätzen�in�den�o.g.�254�Kitas� erreicht� Essen� im�Kindergartenjahr�2006/07�eine�Versorgungsquote� von�85,3�%�und�liegt� damit� knapp� unter� dem� politisch� beschlossen� Ziel� von� insgesamt� 86� %� als�gesamtstädtischen�Versorgungsgrad.�Außerdem�werden�im�Kindergartenjahr�2005/06�in�72��Kitas�auch�758�Kinder�im�Alter�von�unter�3�Jahren�betreut.��

In�19�Kitas�aller�Trägerbereiche�werden�behinderte�Kinder�in�integrativen�Gruppen�betreut.��

Standorte� kirchlicher� Träger� liegen� in� der� Regel� im� Ensemble� einer� Kirche;� Einrichtungen� der�Stadt,�der�AWO,�des�Kinderschutzbundes,�des�Vereins�für�Kinder-�und�Jugendarbeit� in�sozialen�Brennpunkten.��

Die� Nestgruppen� und� Elterninitiativen� sind� entweder� in� bestehenden� städtischen� Gebäuden�untergekommen�oder�auf�geeigneten�Grundstücken�der�Stadt�errichtet�worden.�Die�Eignung�von�Gebäuden�oder�Grundstücken�ergab�sich�aus�der�Tatsache�eines�Leerstandes,�aus�der�im�B-Plan�festgelegten� Nutzungsbestimmung,� aus� den� erforderlichen� Investitionskosten� und� dem�vorhandenen�Wohnumfeld.�Letzteres�Kriterium�weist�darauf�hin,�dass�jeder�Standort�mindestens�eine�Bedeutung�für�die�Versorgung�des�umgebenden�weiteren�Umfeldes�mit�Kindergartenplätzen�haben�musste.�Wohnortnähe�ist�ein�klassisches�Prinzip�der�Kindergartenlandschaft�einer�Stadt.�

2.3.3� Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit�

Die�Einrichtungen�der�offenen�Kinder�–�und�Jugendarbeit� sind�Angebote�der�Jugendförderung�im� Rahmen� der� Jugendhilfe.� Die� Funktion� und� Aufgaben� sind� im� SGB� VIII� (Gesetz� zur�Neuordnung� des� Kinder-� und� Jugendhilferechts� –KJHG� -)� gesetzlich� geregelt.� Das� 3.� Aus-führungsgesetz� zum�KJHG� in�Nordrhein-Westfalen� regelt� die� landesgesetzliche�Umsetzung�der�bundeseinheitlichen�Vorgaben.�

Diese�Einrichtungen� sind�Teil� einer� staatlichen�Förderung,�die�auf�die�Sicherung�ausreichender�Rahmenbedingungen� für� ein� gelingendes� Aufwachsen� abzielt� und� an� den� Interessen� der�Zielgruppen� ansetzt.� Sie� bieten� im� Kontext� eines� umfassenden� Bildungsbegriffes� durchlässige,�niederschwellige��Bildungsangebote�für�Kinder�und�Jugendliche.�Die�Angebote�der�Einrichtungen�erreichen� regelmäßig� ca.� 6�bis� 10%�der�Kinder�und� Jugendlichen� im�Alter� von�6�bis�unter�27�Jahren.�Der�Schwerpunkt� in�der�Altersverteilung�liegt�bei�den�6�bis�18�jährigen.�Der�besondere�Charakter� der� offenen� Kinder-� und� Jugendarbeit� liegt� in� der� Freiwilligkeit� der�Wahrnehmung�von� Angeboten� und� der� Beteiligung� (Partizipation)� der� Besucher� an� der� inhaltlichen� und�organisatorischen�Programmgestaltung.�

In�ihren�differenzierten�Aufgabenprofilen�sind�die�Einrichtungen�vor�Ort�mit�anderen�Angeboten�der�Jugendhilfe,�den�Bildungsträgern�und�weiteren�Institutionen�vernetzt.�Die�Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit� sind� im�Zusammenspiel�mit�Angeboten�der�Jugendverbände�sowie� Angeboten� der� Jugendsozialarbeit� und� dem� erzieherischen� Jugendschutz� eine�Angebotsform�der�Jugendförderung.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Im� Jahr� 2006/2007� werden� in� Essen� 64� Standorte� mit� Einrichtungen� (städtische� bzw.� freie�Träger)� der� offenen� Kinder-� und� Jugendarbeit� gefördert.� Diese� Standorte� sind� im� gesamten�Stadtgebiet� verteilt.� Ihre� Größe� und� Ausstattung� sind� nicht� standarisiert� und� liegen� in� der�Verantwortung�der�Träger.�Die�Zuschüsse�sind�auf�der�Grundlage�von�Jugendhilfeplanung�durch�den� Jugendhilfeausschuss� beschlossen� worden.� Die� Einrichtungen� verteilen� sich� auf� folgende�Träger:�

• Jugendamt�der�Stadt�Essen� � � � � � � � =�15�• Arbeiter�Samariter�Jugend� � � � � � � � =���2�• Evangelische�Jugend�� � � � � � � � =�21�• AWO�Kreisverband� � � � � � � � � =���1��• Freie�Schule�Essen�e.V.� � � � � � � � =���1�• Jugendheimbau�e.V.�(Falken)�� � � � � � � =���4�• Katholische�Jugend�Essen� � � � � � � � =�15�• Jugendwerk�der�AWO� � � � � � � � =���3�• Sportjugend�Essen� � � � � � � � � =���1�• SVLS�Sozialverein�Lesben�und�Schwule� � � � � � =���1�

2.3.4� Städtische�Altentagesstätten�

Gesetzliche�Grundlage�der�kommunalen�„Altenhilfe“�ist�§�71�SBGB�XII,�9.Kapitel.�Es�ist�Aufgabe�der�örtlichen�Träger�der�Sozialhilfe,�Schwierigkeiten,�die�durch�das�Alter�entstehen,�zu�verhüten,�zu�überwinden�oder�zu�mildern�und�alten�Menschen�die�Möglichkeit�zu�erhalten,�am�Leben� in�der�Gesellschaft�teilzunehmen.��

In� Essen� erfolgt� die� Aufgabenwahrnehmung� durch� das� „Referat� Pflege,� Senioren� und�Behindertenhilfen“�beim�Stadtamt�50.�Hier�wird�die�Seniorenarbeit�für�die�Stadt�Essen�geplant�und�koordiniert.�In�diesem�Kontext�werden�von�dort�derzeit�6�Altentagesstätten�in�kommunaler�Trägerschaft�verwaltet:�

Einrichtung� Straße� Stadtbezirk�

Winfriedschule� Siepenstr.�19� Stadtbezirk����I�

Gesamtschule�Bockmühle� Ohmstr.�32� Stadtbezirk��III�

Schule�Gerschede� Ackerstr.�107� Stadtbezirk��IV�

„Rathaus�Karnap“� Timpestr.�33� Stadtbezirk���V�

„Rathaus�Stoppenberg“� Schwanhildenstr.�25� Stadtbezirk��VI�

„Rathaus�Kettwig“� Bürgermeister-Fiedler-Platz�1-3� Stadtbezirk��IX�

2.3.5� Einrichtungen�der�stationären�Pflege�

Grundlage� für� den� Bau� und� Betrieb� von� Einrichtungen� der� stationären� Pflege� ist� das�Landespflegegesetz� NRW� (PfG� NW).� In� der� zum� 01.08.2003� novellierten� Fassung� ersetzt� eine�„Marktöffnung“� die� bis� dahin� für� alle� Städte� und� Kreise� in� NRW� verbindlich� vorgegebene�„Deckelung“� der� Zahl� der� Pflegeplätze� durch� Bedarfsmargen.� Diese� wurden� mittels� eines�wissenschaftlichen� Rechenmodells� vorgegeben.� Seit� der� „Marktöffnung“� sind� in� Essen,� wie� in�anderen� Städten� in� NRW,� überwiegend� stationäre� Pflegeeinrichtungen� nach� dem� sog.�„Investor/Betreiber-Modell“�entstanden.��

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

9�

Derzeit�stehen�im�Bereich�der�vollstationären�Dauerpflege�rund�7.000�Plätze�in�65�Einrichtungen�in� Essen� zur� Verfügung.� Außerdem� befinden� sich�weitere� neue� Einrichtungen� in� Planung.� Die�veränderte�Gesetzeslage�hat�zu�einem�Angebot�geführt,�das�erstmals�seit�Jahren�größer�als�die�Nachfrage�ist.�Einrichtungen�etablierter�Träger�verzeichnen�seit�der�veränderten�Marktsituation�eine�rückläufige�Auslastung.��

2.3.6� Unterkünfte�für�Obdachlose�und�ausländische�Flüchtlinge�

Die�Unterbringung�von�Obdachlosen�ist�Aufgabe�der�kommunalen�Selbstverwaltung�im�Rahmen�der�Sozialführsorge.�

Die� Aufnahme� ausländischer� Flüchtlinge� und� Spätaussiedler� erfolgt� gemäß� Bundes-� und�Landesgesetzen�mit�einer�gleichmäßigen�Verteilung�auf�alle�Bundesländer.�Aufgrund�gesetzlicher�Änderungen� ist� der� Zugang� aus� beiden� Personenkreisen� seit� Jahren� rückläufig.� Aktuelle�Entwicklungen�in�den�weltweiten�Krisenregionen�können�jedoch�jederzeit�wieder�zu�steigenden�Zugangszahlen�auch�in�der�Bundesrepublik�führen.��

Eine� Steuerung�auf� kommunaler� Seite� ist� nicht�möglich.� Die� Kommunen� sind� verpflichtet,� die�ihnen� zugewiesenen� Personen� angemessen� unterzubringen.� Tendenziell� wird� in� Essen� eine�angemessene�Unterbringung�in�Mietwohnungen�angestrebt.��

2.3.7� Sport-�und�Bäderinfrastruktur�

Die�Sport-�und�Bäderbetriebe�betreiben�über�das�gesamte�Stadtgebiet�ungedeckte�Sportanlagen�(im�Wesentlichen�Sportplätze),�Sport-�und�Turnhallen�sowie�Sondersportanlagen�für�bestimmte�Sportdisziplinen.�Zum�Betrieb�gehören�ebenfalls�die�Frei-�und�Hallenbäder�im�Stadtgebiet�Essen.�

Die� sog.� ungedeckten� Sportanlagen� stellen� mit� insgesamt� 60� über� das� Stadtgebiet� verteilte�Anlagen� den� flächenmäßig� größten� Anteil� dar.� Einschließlich� zweier� Tennenspielfelder,� die� als�Schulsportaußenanlagen� ebenfalls� für� den� Fußball-Meisterschaftsspielbetrieb� der� Essener�Sportvereine�dienen,�stehen�insgesamt�116�Spielfelder�zur�Verfügung.�Diese�verteilen�sich�auf�15�Rasen/Kunstrasenspielfelder,� 75� Tennenspielfelder� („Aschenplätze“)�und�26�Kleinspielfelder.�Der�Zustand�der�ungedeckten�Sportanlagen�ist�gemessen�am�Alter�der�Sportflächen�überwiegend�als�gut�zu�bezeichnen.�Die�Unterhaltung�der�Rasen-�und�Tennenflächen�durch�die�Pflegeteams�der�Sport-�und�Bäderbetriebe�gewährleistet�einen�gefahrlosen�Sportbetrieb.�

Über� das� Stadtgebiet� verteilt� betreiben� die� Sport-� und� Bäderbetriebe� daneben� 28� Sport-� und�Turnhallen� in� eigener� Regie.� Der� überwiegende� Teil� der� Turn-� und� Sporthallen� wird� als�Schulsporteinrichtungen�von�der�Immobilienwirtschaft�der�Stadt�Essen�betrieben�und�verwaltet.�Insgesamt� stehen� für� Schulen,� Sportvereine� und� sonstige� Nutzergruppen� neben� den� o.g.� 28�Turn-�und�Sporthallen�der�Sport-�und�Bäderbetriebe�weitere�15�Sporthallen,�150�Turnhallen�und�35� Gymnastikräume� an� den� Schulstandorten� im� Stadtgebiet� zur� Verfügung.� Die� Turn-� und�Sporthallen�stellen�damit�die�zahlenmäßig�stärkste�Gruppe�der�Sportinfrastruktureinrichtungen.�

Ergänzt� wird� das� Sportstättenangebot� durch� Sondersportanlagen,� wie� das/die�Regattahaus/Regattastrecke,� das� Schießleistungszentrum,� das� Handball-Leistungszentrum� und�die�Eissporthalle.�Darüber�hinaus�betreiben�die�Sport-�und�Bäderbetriebe�auch�die�drei�Stadien�im�Stadtgebiet�Essen,�mit�dem�Georg-Melches-,�dem�Uhlenkrug-�und�dem�Stadion�Am�Hallo.�Die�Sportanlage�Schillerwiese�ist�als�eine�der�wenigen�Sportanlagen�in�Deutschland�eine�Jedermann-Sportanlage�ohne�vereinsspezifische�Belegung.�

Das� Bäderangebot� im� Stadtgebiet� unterteilt� sich� in� zehn� Hallenbäder,� zwei� Kombibäder,� drei�Freibäder�und�ein�Licht-�und�Luftbad.�Ergänzt�wird�das�Wasserflächenangebot�durch�vier�Schul-/Lehrschwimmbäder,� die� ausschließlich� für� den� Schul-� und� Vereinsschwimmsport� genutzt�werden.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Zur� öffentlichen� Sportinfrastruktur� zählen� darüber� hinaus� die� von� Vereinen� und� dem� Essener�Sportbund� betriebenen� 21� Sport-� und� Gesundheitszentren,� die� mit� einer� flächendeckenden�Versorgung� jedem� sport-� und� bewegungsinteressierten� Bürger� ein� wohnortnahes� Angebot�ermöglichen.�

Weiteren� Anteil� an� der� Sportinfrastruktur� haben� die� vereinseigenen� Sportanlagen.� Die� Sport-�und�Bäderbetriebe�bezuschussen�mit�allgemeinen�Sportfördermitteln�91�vereinseigene�Anlagen.�Hierbei�handelt�es�sich�um�Clubhäuser�und�Außenportflächen�sowohl�von�wassersporttreibenden�Vereinen�bis�hin�zu�vereinseigenen�Fußballplätzen.�Neben�diesen�konventionellen�Sportanlagen�finden� sich� in� der� Stadt� Essen� in� privater� Hand� noch� eine� Vielzahl� von� sozialen,� aber� auch�kommerziellen�Sportangeboten.�Besonders�hervorzuheben� sind�an�dieser�Stelle�die�kostenlosen�bzw.�preisgünstigen�Angebote,�wie�z.B.:�

• Trimm-Dich-Strecke�an�der�Schillerwiese,�• beleuchtete�Laufstrecke�im�Grugapark,�• Funbox�Amalie,�• Kletterpütt�im�SGZ�Helene,�• Skateranlagen�in�Kettwig�und�am�Baldeneysee,�• div.�Beachvolleyballfelder,�• Kur�vor�Ort,�

sowie� eine� Vielzahl� von� Sportangeboten� der� sozialen� und� kirchlichen� Träger� in� eigenen�Räumlichkeiten.� Abgerundet� wird� das� Sportangebot� durch� die� kommerziellen� Angebote� von�privaten�Squash-�und� Tennishallen,� zwei� privaten�Soccerhallen,�Badmintonhallen�und�privaten�Fitnessclubs.�

2.3.8� Spielplätze,�Skateanlagen�und�Bolzplätze��

Für� Kinder� ist� Spielen� eine� lebensnotwendige� Voraussetzung� für� die� gesunde� seelische� und�körperliche� Entwicklung.� Leider� haben� sie� in� einer� Großstadt� nicht� immer� im� ausreichenden�Maße�den�Freiraum�in�unmittelbarer�Wohnungsnähe:�

„Die� Landschaft� ist� zersiedelt� und� versiegelt,� Wildnis� wurde� weitgehend� ersetzt� durch�wohlgeordnete� Kultur.� Lebensräume� wurden� durch� breite� Straßen� isoliert,� vielfältige� Natur�durch�monofunktionelle�begrenzte�Räume�verdrängt.“�(Goldschmidt,�2005)�

Die� Kinder� benötigen� für� ihre� körperliche,� psychische� und� soziale� Entwicklung� möglichst�wohnungsnah� Freiraum� für� Bewegung,� Spiel� und� Kontakte� mit� anderen� Kindern.� Hier� sind�multifunktionale� Räume� gefragt,� in� denen� die� Sinne� der� Kinder� geschärft� und� ihre�Geschicklichkeit�sowie�die�Fähigkeit�zur�Kooperation�herausgefordert�werden.��

Um� diese� Rahmenbedingungen� zu� schaffen,� hat� die� Stadt� Essen� das� Konzernziel�„Essen.Großstadt�für�Kinder“�formuliert.�

Spielplätze�

Zur�Zeit�stehen�im�Stadtgebiet�Essen�435��öffentliche�Spielplätze�zur�Verfügung,�die�durch�Grün�und�Gruga�Essen�bewirtschaftet�werden.�Diese�Spielplätze�sind�Spielflächensysteme,�die�sich� in�130� Spielbereiche� A,� 254� Spielbereiche� B� und� 51� Spielbereiche� C� aufteilen� und�folgendermaßen�definiert�sind:�

• die�Spielbereiche�A�haben�eine�zentrale�Funktion�für�einen�Stadtteil.�Sie�dienen�allen�Altersstufen.�In�ihnen�sollen�möglichst�vielfältige�Spielbetätigungen�–�auch�für�Erwachsene�–�möglich�sein�

• die�Spielbereiche�B�sind�vorzugsweise�für�schulpflichtige�Kinder�bestimmt�und�auf�deren�Erlebnis-�und�Betätigungsdrang�ausgerichtet.�In�der�Funktion�können�sie�beispielsweise�für�Sand-,�Rasen-,�Wasser-,�Bau-,�Ball-,�Bewegungs-,�Lauf-�und�Kletterspiele�angelegt�werden�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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• in�der�Nähe�der�Wohnungen�sollen�für�Kleinkinder�und�jüngere�Schulkinder�Spielbereiche�C�zur�Verfügung�stehen.�Sie�sollen�Einrichtungen�wie�z.B.��zum�Hangeln,�Rutschen,�Balancieren�und�sonstige�Spieleinrichtungen�(z.�B.�Sandkasten,�Wasserbecken)�aufweisen�und�Flächen�für�Bewegungs-�und�Ballspiele�enthalten.�Bei�den�weiteren�Betrachtungen�und�Analysen�wurden�die�C�Bereiche�den�B�Spielbereichen�hinzugezählt.�

Skateanlagen��

Das� Skate-Board-Fahren� und� Inline-Skaten� hat� sich� in� den� letzten� Jahren� auch� in� Essen�stabilisiert.� Diesem� Trend� wurde� beim� Um-� und� Neubau� von� Spielplätzen� bereits� Rechnung�getragen.� Zur� Zeit� gibt� es� in� Essen�acht�Skateanlagen� in�Verbindung�mit� Spielplätzen�bzw.�als�Einzelanlage.�Bei�erkennbarem�weiteren�Bedarf�-�artikuliert�durch�ein�örtlich�nachvollziehbares,�dauerhaftes� Interesse� und�Engagement� von�Kindern�und� Jugendlichen� -�werden� Skateanlagen�auch�Bestandteil�multifunktionaler�Spiel-�und�Sporttreffpunkte�sein.�

Bolzplätze��

Für�Kinder� im�Alter�ab�10�Jahren�und�für�Jugendliche� ist�es�wichtig,�dass�allgemeine�über�das�Spielangebot� hinaus� ausreichende� altersgerechte� Aktions-� und� Bewegungsmöglichkeiten� auf�Spielplätzen� angeboten� werden.� Durch� das� Projekt� "Weiterentwicklung� von� Bolzplätzen� zu�multifunktionalen� Spiel-� und� Sporttreffpunkten"� wird� für� ältere� Kinder� und� Jugendliche� ein�Freizeitangebot�mit�altersgemäßer�Aufenthaltsqualität� in�der�Stadt�geschaffen.�Hierbei�werden�vielseitige�Aktionsmöglichkeiten�für�Mädchen�und�Jungen�eröffnet�und�deren�Mitwirkung�und�Mitverantwortung�gestärkt.�Im�gesamten�Stadtgebiet�stehen�114�Bolzplätze�zur�Verfügung.�

Grundsätzlich� konnten� die� Spielmöglichkeiten� in� Essen� in� den� letzten� 20� Jahren� in� vielen�Stadtteilen� erheblich� verbessert�werden.� So� sind� ca.�80�neue�Spielplätze� entstanden�und�etwa�250� alte� Spielplätze� wurden� im� Rahmen� des� Programms� „Ökologische� Umgestaltung� von�Spielplätzen“�in�den�90er�Jahren�erneuert�und�spielpädagogisch�umgestaltet.�

2.3.9� Friedhöfe,�Grün-�und�Kleingartenanlagen��

Friedhöfe�

Zur�Zeit�gibt�es�23�städtische�Friedhöfe�mit�einer�Gesamtfläche�von�rd.�239�ha,�die�neben�den�35�kirchlichen�Friedhöfen�mit�rd.�66�ha�Gesamtfläche�den�Bedarf�der�Stadt�Essen�gut�abdecken.�Die�Friedhöfe�sind�überwiegend�ortsnah�gelegen,�so�dass�ein�deutlicher�Bezug�der�Bewohner�zu�den�Bestattungsflächen�gegeben�ist.�

Grünanlagen�

Die�Gesamtgröße�aller�Grün-�und�Parkanlagen�einschließlich�des�Grugaparks�beträgt�rd.�700�ha.�Hierdurch� wird� innerhalb� der�Wohngebiete� eine� weitgehende� Erreichbarkeit� der� Grünanlagen�und�Versorgung�der�Bevölkerung�mit�Grün-�und�Freiflächen�erreicht.�

Kleingartenanlagen�

In� der� Stadt� Essen� gibt� es� rd.� 250� Kleingartenanlagen� mit� mehr� als� 10.000� Kleingärten,� die�überwiegend� vom� Stadtverband� der� Kleingärtnervereine� Essen� e.V.� sowie� von� der�gemeinnützigen� Kleingarten� Grund� und� Boden� GmbH� verwaltet� werden.� Diese� eng�kooperierenden� Organisationen� treten� als� Generalpächter� bzw.� als� Verwalter� auf.� Die�Kleingartenanlagen�sind�überwiegend�stadtteilnah�gelegen�und�übernehmen�wichtige�Aufgaben�der�Grün-�und�Freiflächenversorgung�insbesondere�in�dicht�bebauten�Stadtteilen.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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2.3.10�Kulturelle�Einrichtungen�und�Bibliotheken�

Das� (städtische)� kulturelle� Angebot� in� Essen� ist� reichhaltig,� genießt� große� öffentliche�Wahrnehmung�und�erhält�Anerkennung�weit�über�die�Stadtgrenzen�hinaus�-�nicht�zuletzt�ist�der�große�Erfolg�der�Kulturhauptstadtbewerbung�hierfür�ein�Beleg.�

Dieser� großen� Bedeutung� steht� eine� eng� begrenzte� Infrastruktur� gegenüber.� Mit� deren�Auflistung� von� der� Aalto� Oper� über� die� Alte� Synagoge,� die� Folkwang� Musikschule� in� der�Weststadthalle,� das� Grillo-Theater,� das� Museumszentrum,� die� Philharmonie� im� Saalbau,� das�Schloss� Borbeck� bis� hin� zur� � Volkshochschule� wird� vor� Augen� geführt,� dass� sich� oftmals� das�kulturelle�Angebot�mit�dem�Gebäude�verbindet�und�gerade�die�Kultur-Häuser� in�hohem�Maße�stadtbildprägend�sind.��

Im�Bereich�der�öffentlichen�Bibliotheken�verfügt�die�Stadt�Essen�über�eine�Zentralbibliothek�im�Gildehof� sowie� über� 13� weitere� Stadtteilbibliotheken,� zwei� Jugendbibliothekszentren� in�Altendorf�und�Schonnebeck�sowie�über�eine�Französische�Bibliothek�in�Rüttenscheid.�

2.3.11�Katholische�und�evangelische�Kirchen�sowie�Krankenhäuser��

Von� den� allgemeinen� Problemlagen� der� anhaltenden� hohen� Arbeitslosigkeit� in� den�Ruhrgebietsstädten,�verbunden�mit�einem�wachsenden�Durchschnittsalter�der�Kirchenmitglieder,�sind�auch�die�Kirchen�in�ihren�Infrastrukturen�betroffen.�

Katholische�Kirchen�

Der�demografische�Wandel�der�vergangenen�wie�der�künftigen�Jahre�sowie�die�Kirchenaustritte�und�die�damit�zusammenhängende�absinkende�Zahl�der�Katholiken�zwingt�das�Bistum�Essen�zu�einem�Sparkurs.�Bereits�vor�zwei�Jahren�wurde�für�das�Bistum�ein�Zukunftskonzept�mit�dem�Ziel�des� Rückbaus� der�Gemeindeverbände� und� dem�Aufbau�neuer� Pfarreienstrukturen� beschlossen.�Für� das� Stadtgebiet� Essen� ist� die� Umsetzung� und� Errichtung� der� neuen� Pfarreien� für� 2008�geplant.� Von� den� 75� katholischen� Kirchen� im� Stadtgebiet� werden� künftig� 24� Kirchen� keine�Mittel�mehr�aus�dem�Kirchensteueraufkommen�erhalten.�

Für� zwei� Kirchen� aus� diesem� Bereich� sind� schon� konkrete� Umnutzungen� geplant� bzw.� in� der�Realisierung.�So�wird�auf�dem�Grundstück�der�Kirche�St.�Martin�in�Rüttenscheid�an�der�Stelle�der�Gemeindeeinrichtungen� ein� Altenpflegeheim� und� ein� Kindergarten� errichtet.� Der� kubische�Kirchenbau�selbst�wird�durch�Einziehen�von�Zwischendecken�für�das�Heim�und�im�Erdgeschoss�für� eine� Kapelle� umgenutzt.� Die� Kirche� St.� Peter� im� Nordviertel� wird� zu� einer� Schule� für�Pflegeberufe�umgebaut.�

Evangelische�Kirchen�

Auch�die�evangelische�Kirche�nimmt�Anpassungen�an� ihrem� Infrastrukturangebot�von�zur�Zeit�82� Kirchen� vor.� So� werden� die� Trinitatiskirche� in� Altenessen-Nord� und� die� Gnadenkirche� im�Nordviertel�abgebrochen�und�die�Grundstücke�einer�anderen�Nutzung�zugeführt.�Für�die�Neue�Pauluskirche�in�Huttrop�gibt�es�einen�Beschluss�zu�Aufgabe,�über�dessen�Umsetzung�aber�noch�keine�endgültige�Entscheidungen�getroffen�wurde.�

Krankenhäuser�

Die�in�öffentlicher�bzw.�freigemeinnütziger�Trägerschaft�stehenden�Krankenhäuser�und�Kliniken�in�Essen�teilen�sich�in�12�Allgemeinkrankenhäuser�und�drei�Sonderkrankenhäuser�auf.�Insgesamt�stehen� durch� dieses� Krankenhausangebot� ca.� 5.700� Betten� zur� Verfügung.� Im� Frühjahr� 2006�wurde�das�Bethesda-Krankenhaus�in�Borbeck�geschlossen.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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2.4� Qualitätsstandards�und�Definition�von�Richtwerten�für�die�

jeweiligen�Infrastrukturbereiche�

2.4.1� Schulen�

Neben�den� im�Schulgesetz� für�das� Land�Nordrhein-Westfalen� (SchulG)� vom�15.02.2005� in�der�Fassung� vom� 27.06.2006� festgelegten� Anforderungen� bzw.� Standards� für� Schulen� sind� die�Grundsätze� des� Musterraumprogrammes� für� allgemein� bildende� Schulen� und� Förderschulen�(Runderlass� des� Ministeriums� für� Schule� und� Weiterbildung� vom� 19.10.1995)� eine�Orientierungshilfe� für� den� Schulträger.� Hier� sind� u.a.� die� Flächengrößen� für� Unterrichts-,�Klassen-� und� Funktionsräume� in� Abhängigkeit� zur� Schulform� und� Anzahl� der� Schüler� in� den�jeweiligen� Lerngruppen� festgelegt.�Auch�die�Größe�der�Pausenfläche,� der� Sporthalle� sowie�des�Ganztagsbereiches�insgesamt,�sind�hier�vorgegeben.�

Für� eine� längerfristige� Gegenüberstellung� von� Bedarf� und� Angebot� an� zu� bildenden� Klassen,�kann�als�Richtwert�eine�Schülerzahl�(Klassenfrequenzrichtwert)�von�24�bei�Grundschulen�und�28�Schülern�bei�weiterführenden�Schulen�pro�Klasse�zugrunde�gelegt�werden.�

2.4.2 Tageseinrichtungen�für�Kinder�

§�24�SGB�VIII,�Abs.�1��bestimmt�den�Rechtsanspruch�von�Kindern�ab�dem�dritten�Lebensjahr�auf�den� Besuch� einer� Tageseinrichtung� und� beinhaltet� in� Abs.� 2� die� Verpflichtung� zum�Vorhalten�eines�bedarfsgerechten�Angebotes�für�Kinder�im�Alter�von�unter�drei�Jahren.�

Die� nach� Abs.� 2� genannte� Verpflichtung� ist� nach� §� 24a,� Abs.� 1� � SGB� VIII� spätestens� 2010� zu�erfüllen.�

Voraussetzung�für�den�Betrieb�einer�Tageseinrichtung�ist�eine�Betriebserlaubnis�nach�§�45�SGB�VIII,�die�in�Essen�vom�Landesjugendamt�Rheinland�in�Abstimmung�mit�dem�örtlichen�Jugendamt�erteilt�wird.�Die�Betriebserlaubnis�basiert�auch�auf�der�Einhaltung�von�baulichen��Standards,�die�sich�an�den�jeweils�aktuellen�pädagogischen�Erfordernissen�orientieren.�Von�daher�gilt�sie�immer�als�Einzelfallentscheidung.�

In� Nordrhein-Westfalen� wurden� 1994� die� verbindlichen� Richtlinien� zum� Bau� von�Tageseinrichtungen� für� Kinder� aufgehoben.� Dies� bedeutete:� Weniger� verbindliche� Vorgaben,�mehr�Gestaltungsmöglichkeiten�für�Architekten�und�für�freie�und�kommunale�Träger.�Das�sollte�aber� auch� heißen:� Kreativ� die� Lösung� finden,� die� nicht� nur� funktional� und� kindgerecht� ist,�sondern� zugleich� den� jeweiligen� Gegebenheiten� und� Bedarfslagen� vor� Ort� am� besten� gerecht�wird�-�ein�Spielraum,�den�es�kindgerecht�zu�nutzen�gilt.�

Handlungsleitend�bleiben�Empfehlungen�zum�Bau�und�zur�Ausstattung�von�Tageseinrichtungen�für�Kinder,�die�im�Runderlass�des�Ministeriums�für�Arbeit,�Gesundheit�und�Soziales�vom�9.�Juni�1994�veröffentlicht�wurden.�Sie�sollen�Arbeitshilfen�sein�und�helfen,�beim�Bau�und�Umbau�von�Einrichtungen�kindgerechte�und�wirtschaftliche�Lösungen�zu�finden.�

Die� Anforderungen� an� die� bauliche� Gestaltung� und� Ausstattung� einer� Tageseinrichtung� für�Kinder�ergeben�sich�aus:�

• den�Grundbedürfnissen�von�Kindern�und�deren�Entwicklungsstand,�• den�§§�22,�24�und�45�SGB�VIII�(BGBl.�I�S.�1163)�in�der�jeweils�geltenden�Fassung,�• dem� gesetzlichen� Auftrag� von� Tageseinrichtungen� für� Kinder� §§� 2� bis� 4� GTK� -� vom� 29.�

Oktober�1991�(GV.�NW.�S.�380�-�SGV.�NW.�216�-)�in�der�jeweils�geltenden�Fassung�und�• der�Funktion�von�Tageseinrichtungen�für�Familien�in�ihrem�Wohnumfeld.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Tageseinrichtungen� für� Kinder� sollten� in� günstiger� und� geschützter� Lage� gebaut� werden.� Ihr�Standort� sollte� der� Aufgabenstellung� der� jeweiligen� Einrichtungsart� entsprechen.� Neubauten�sollten�so�gestaltet�sein,�dass�sie�an�veränderte�Bedarfslagen�flexibel�angepasst�werden�können.�

Bau� und� Ausgestaltung� der� Räume� bestimmen� entscheidend� die� Spiel-� und�Erfahrungsmöglichkeiten�der�Kinder�und�das�Geschehen�in�der�Gruppe.�Je�jünger�die�Kinder�sind,�desto� bedeutsamer� sind� diese� äußeren� Faktoren� für� die� Entwicklung� der� Persönlichkeit.�Tageseinrichtungen� sind� Lebensräume,� in� denen� Kinder� sich� einen� großen� Teil� des� Tages�aufhalten.� Für� die� Gruppen� in� einer� Tageseinrichtung� sind� folgende� Flächengrößen� als� ca.�Richtwerte�vorzusehen:�

• Kindergarten�/�KiTa�Gruppe�mit�ca.�25�Kindern�(3�bis�6�jährige)�insgesamt�91�-�93�qm,�• altersgemischte� Kleinkindgruppe� im� Alter� von� 0.4� bis� 6� Jahren� (integrative� Gruppen)�

insgesamt�126�-�143�qm,�• allgemeine�Räume�vom�Personalraum,�Küche�bis�zum�Mehrzweck-Gymnastikraum�insgesamt�

161�-�175�qm.�

Wenn�nur�für�eine�Gruppe�geplant�wird,�müssen�ca.�80�qm�für�allgemeine�Räume�dazugerechnet�werden.�Ab�der�2.�Gruppe�werden�für�allgemeine�Räume�ca.�160�qm�erforderlich.�

Pro�Gruppe�sollten�300�qm�Außengelände�vorgesehen�werden.�Diese�muss�den�unterschiedlichen�Aktivitäten� der� Kinder� entsprechen,� ihr� Bewegungs-,� Erkundungs-� und� Spielbedürfnis�befriedigen� und� ihre� Motorik� entwickeln� und� differenzieren� helfen.� Die� Gestaltung� ist� der�Altersstufe�entsprechend�vorzunehmen.�Auf�die�Außenspielfläche� sollte�nur�verzichtet�werden,�wenn�sie�am�Gebäude�nicht�bereitgestellt�werden�kann.�Dann�sollte�allerdings�ein�vergleichbarer�Ausgleich�ermöglicht�werden.�

Politisch�beschlossenes�Ziel�ist�es,�Plätze�für�insgesamt�86�%�der�Kinder�im�Alter�von�3�Jahren�bis�zur� Schulpflicht� (3,5� Jahrgänge)� anzubieten,� um� die� Rechtsansprüche� auf� eine� Platz� in� einer�Kindertageseinrichtung�befriedigen�zu�können.��

Die� aktuell� zu� bewältigenden� Planungserfordernisse� betreffen� insbesondere� den� Bedarf� von�Kindern�im�Alter�von�unter�3�Jahren.�Hier� ist�nach�gegenwärtiger�Planung�bis�2010�für�18,8%�der�unter� �3� jährigen�ein�Angebot�zu�schaffen.�Es� ist�vorgesehen,�bis�2010,�die�Zahl�der�Plätze�von�heute�758�auf�ca.�2.500�zu�steigern.�Der�große�Teil�dieser�Plätze�wird� in�den�vorhandenen�Standorten�geschaffen.�

2.4.3� Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit�

Um� die� Qualität� von� Einrichtungen� für� die� Kinder-� und� Jugendarbeit� kurzfristig� flexibel� den�unterschiedlichen�aktuellen�Bedarfen�anpassen�zu�können,�werden�vom�Land�keine�Richtlinien�mehr�vorgegeben.�Die�Strukturqualität� ist�abhängig�von�trägerinternen�Entscheidungen,�die� in�Essen�in�der�Regel�mit�dem�Jugendamt�als�öffentlichem�Träger�abgestimmt�werden.�

Eine�Betriebserlaubnis�nach�§�45�SGB�VIII�ist�nicht�erforderlich.��

Die�Ausgestaltung�der�Landschaft�der�Kinder-�und�Jugendarbeit�in�Einrichtungen�ist�durch�den�Jugendfreizeitstättenbedarfsplan� von� 1995� und� zusätzliche� Einrichtungen� einzelner� Träger�festgelegt�worden.�Der�Rat�der�Stadt�hat�den�dort�geförderten�Bestand�an�Einrichtungen,� ihre�Standorte� und� Ausstattung� als� bedarfsgerecht� definiert.� Seit� dieser� Festlegung� hat� es�standortbezogene�Veränderungen�gegeben.��

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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2.4.4� Städtische�Altentagesstätte�

Begegnungszentren�können�einen�wesentlichen�Beitrag�im�Nachbarschaftsgefüge�leisten,�wenn�sie� in� der� Art� ihrer� Nutzungsmöglichkeiten� angebotsgerecht� ausgestaltet� sind.� Ein� Mix� aus�Beratungs-,� Freizeit-� und� Bildungsangeboten� sowie� integrativer,� generations-� und�kulturübergreifender� Begegnung� ist� die� optimale� Voraussetzung� für� eine� selbstbestimmte�Lebensführung� mit� dem� Ziel� der� Vermeidung� von� stationärer� Pflege� durch� Verbleib� in� der�eigenen�Wohnung.��

Durch�Vernetzung� der� Begegnungseinrichtungen�mit�weiteren�Angeboten� des� Quartiers� –�wie�zum�Beispiel� den� Stadtteilservicezentren� –�wird� als� langfristiges� Ziel� ein� stabiles� soziales�Netz�geschaffen,� das�den�Wunsch�nach�Verbleib� in�der� eigenen�Häuslichkeit�unterstützt.�Auch�eine�kostenneutrale�Angebotsverbesserungen,�u.a.�durch�ehernamtliches�Engagement,�wird�dort� zur�Zeit�realisiert.�

2.4.5� Einrichtungen�der�stationären�Pflege�

Qualitätskriterien� in� Einrichtungen�der� stationären�Pflege�werden�durch�Bundesrecht�mit�dem�Heimgesetz�und�der�Heimmindestbauverordnung,�sowie�durch�Landesrecht�mit�dem�PfG�NW�und�seinen�Ausführungsbestimmungen�in�der�allgemeinen�Förderpflegeverordnung�geregelt.�Fachlich�überprüft�wird�die�Einhaltung�der�o.g.�Standards�durch�eine�sog.�„baufachliche�Beratung“.��

Das�Stadtamt�50�als�örtlicher�Träger�der�Sozialhilfe�hat�mit�dieser�Aufgabe�das�Gebäude-�und�Liegenschaftsmanagement�(GLM)�beim�Landschaftsverband�Rheinland�in�Köln�(LVR)�beauftragt.�

Das�novellierte�Landespflegegesetz�NRW�(PfG�NW)� sieht�keine�Zielgrößen�oder�Richtwerte�vor,�sondern�gibt� lediglich�Empfehlungen�hinsichtlich�der�Patzzahl� je�Einrichtung.�Aus�kommunaler�Sicht�besteht�eine�marktgerechte�Situation�dann,�wenn� in�allen�Bereichen�des�„Pflegemarktes“�(vollstationäre� Dauerpflege,� Kurzzeitpflege� und� Tagespflege)� ein� ausgeglichenes� Verhältnis�zwischen�Angebot�und�Nachfrage�besteht.�

2.4.6� Unterkünfte�für�Obdachlose�und�ausländische�Flüchtlinge�

Durch�Bundes-�oder�Landesrecht�sind�keine�Qualitätskriterien�definiert�worden.�Für�die�örtliche�Ebene�existieren� in�Essen�politische�Beschlussfassungen�aus�dem�Jahre�2001,�die�Standards�für�die�Unterbringung�festlegen.�Für�die�Verwaltung�war�bei�Aufgabe�einiger�Objekte�wichtig,�dass�die� verbleibenden� Standorte� diesen� Standarddefinitionen� entsprechen� und� eine� längerfristige�Unterbringung� gewährleistet� ist.� Unter� Berücksichtigung� dieser� Zielsetzungen�wurden� für� alle�Objekte�folgende�Mindeststandards�zugrunde�gelegt:�

• die�Notwendigkeit�zur�Schaffung/Erhaltung�eines�menschenwürdigen�Unterbringungsraumes,�• bauliche,�statische�und�technische�Mindestvorgaben�wie�zum�Beispiel:�

• Fenster�mit�Isolierverglasung,�Zentralheizung,�ggf.�mit�Warmwasseraufbereitung,�• Erneuerung�der�Gebäudetechnik�(Sanitär-,�Elektroinstallation�-�soweit�notwendig),�• Dacherneuerung,�Fassadenanstrich,�ggf.�Wärmeschutzfassade,�• Instandsetzung�und�Renovierung�von�Treppenhäusern,�Kellern�und�Dachböden.��

Zielgröße� im�Bereich�der�Unterbringung�der�oben�genannten�Personenkreise� ist�ein� „optimales�Minimum“:�Die�Kommune�hält�soviel�Unterbringungskapazität�vor,�wie�aktuell�benötigt�wird.��

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

16�

2.4.7� Sport-�und�Bäderinfrastruktur�

Die� Standards� und� Anforderungen� an� die� Sportstätten� und� Bäder� sind� zunächst� durch� die�sportfachlichen� Vorgaben� bezogen� auf� die� jeweiligen� Disziplinen� vorgeschrieben.� Die�Anforderungen�der�Schulsporteinrichtungen�ergeben�sich�in�Ausstattung�und�Quantität�aus�den�Schulbaurichtlinien� und� den� verbindlichen� Vorgaben� für� die� Erteilung� von� Sportunterricht� in�den� Lehrplänen� der� jeweiligen� Schultypen.� Diese� Parameter� bestimmen� im� Wesentlichen� die�Anzahl�und�Ausstattung�der�kommunalen�Sportinfrastruktur.�

Historisch�gewachsen�war�die�Quantitätsbestimmung�nach�dem�richtwertbezogenen�Ansatz�des�Goldenen�Plans.�Der�Aufbau�der�Sportstätteninfrastruktur�in�Deutschland�in�den�60er�und�70er�Jahren� erfolgte� mit� Hilfe� dieses� Planungsinstrumentes.� Mit� diesen� einwohnerbezogenen�Richtwerten� als� Planungsgrundlage� für� die� Bedarfsermittlung� sind� flächendeckend� auch� im�Stadtgebiet�Essen�Sportanlagen�und�Bäder�errichtet�worden.�

Eine� zeitgemäße,� zukunftorientierte� Sicherung� und� Modernisierung� des� Bestandes� an�Sportstätten� sowie� die� Anpassung� der� Sportinfrastruktur� an� die� sich� wandelnde� Nachfrage�kommt� der� weiteren� Entwicklung� der� Sportgelegenheiten� in� Essen� eine� hohe� Bedeutung� zu.�Einwohnerbezogene� Richtwerte� sind� als� Planungsparameter� für� die� Bedarfsermittlung� zu-künftig�nicht�mehr�geeignet,�weil�die�Versorgung�mit�Sportstätten�und�Bädern� im�Stadtgebiet�mehr�als�ausreichend�zu�bezeichnen�ist.��

Die� bei� der� Bewertung� der� Sport-� und� Bäderinfrastruktur� im� Masterplan� Sport� zugrunde�gelegten� Indikatoren,� wie� Anzahl� der� Mannschaften� bei� Sportaußenanlagen,� Anzahl� der�Sporthallenneubauten�beim�Sport-�und�Turnhallenbedarf�und�der�Vergleich�von�Quadratmetern�Wasserfläche�pro�Einwohner,�werden�in�Politik�und�Öffentlichkeit�kritisch�diskutiert.�

2.4.8� Spielplätze,�Skateanlagen�und�Bolzplätze��

Als� allgemeines� Qualitätskriterium� ist� die� Erhaltung� und� Entwicklung� qualitativ� hochwertiger�Spielangebote� für� Jungen�und�Mädchen� in� allen�Altersgruppen�und�die� Schaffung�naturnaher�Spielangebote�zu�nennen.�Hierbei�gilt�der�Grundssatz,�mehrere�kleine�Angebote�und�mindestens�ein�größeres�Angebot�je�Stadtteil�zu�realisieren.�

Weitere�Qualitätsziele�sind:�

• Erhalt�und�Entwicklung�einzelner�Erlebnis-�und�Spielmöglichkeiten�in�Verbindung�mit�Wasser,�• Entwicklung�von�Straßenräumen�als�Spiel-,�Erlebnis-�und�Aufenthaltsräume,�• Erweiterung�von�Nutzungsmöglichkeiten�auf�Sportanlagen�und�Öffnung�von�Schulhöfen.�

Neben� der�Gewährleistung� der� sicheren� Erreichbarkeit� sind� die� Barrierenfreiheit� der� Eingänge,�die�soziale�Sicherheit�und�die�zeitliche�Verfügbarkeit�zu�beachten.��

Zur�Ermittlung�des�notwendigen�Flächenbedarfs�an�Spielfläche�pro�Einwohner�ist�im�Runderlass�des�Innenministers�NRW�vom�31.7.1974�für�einzelne�Stadtteile�ein�Richtwert�für�den�Bedarf�an�zur�Verfügung�zu�stellender�oder�vorzuhaltender�Fläche�genannt.�Dieser�Richtwert�wird�aus�der�Anzahl�der�Gesamtbevölkerung�und�der�Bebauungsdichte�ermittelt�und�mit�der�Einwohnerzahl�des� Stadtteils� multipliziert,� um� daraus� die� zur� Verfügung� zu� stellenden� Spielflächen� zu�errechnen.��

Nach�einer�Studie�der�Universität�Duisburg-Essen�(2006)�wird�dieser�Wert�als�Versorgungswert�bezeichnet,� da� der� nach� diesem� Richtwert� ermittelte� Flächenbedarf� langfristig� als� Spielfläche�gesichert�werden� soll,� auch�wenn�die�nach�der�aktuellen�Anzahl�an�Kindern�und� Jugendlichen�notwendige�Gesamtfläche�zum�Zeitpunkt�der�Erhebung�geringer�ist.�

Um� die� Ausstattung� eines�Wohnquartiers� oder� eines� Stadtteils�mit� Spielflächen� besser� an� die�tatsächlich� vorhandene� Bevölkerungsstruktur� anpassen� zu� können,� ist� zusätzlich� ein� auf� den�aktuellen� Anteil� des� Kindes� und� Jungendlichen� bezogener� Wert� zu� ermitteln.� Die� o.g.� Studie�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

17�

bezeichnet� diesen� Wert� als� kinder-� und� jugendspezifischen� Wert.� Hierbei� wird� der�Gesamtflächenbedarf�nach�der� Zahl� der� Einwohner� ermittelt�und�durch�die�Anzahl� der�Kinder�und�Jugendlichen�geteilt.�(Altersklasse)��

Für�die�einzelnen�Spielflächensysteme�sind�folgende�Zielgrößen�vorgegeben:�

• der�Spielbereich�A�sollte�eine�Nettospielfläche�von�mindestens�1.500�m²�aufweisen�und�in�der�Regel�nicht�weiter�als�1.000�m�von�den�zugeordneten�Wohnbereichen�entfernt�sein.�

• die� Größe� des� Spielbereiches� B� soll� der� jeweiligen� Funktion� entsprechen,� mindestens� aber��400�m²�netto�betragen�und�die�Entfernung�von�500�m�zu�den�zugeordneten�Wohnbereichen�nicht�überschreiten.�

• die�Nettospielfläche�für�den�Spielbereich�C�sollte�eine�Mindestgröße�von�60�qm�nicht�unter-schreiten.�Die�Entfernung�zu�den�zugehörigen�Wohneinheiten�sollte�in�der�Regel�nicht�200�m�überschreiten.�

2.4.9� Friedhöfe,�Grün-�und�Kleingartenanlagen��

Friedhöfe�

Nach�§�1�des�Bestattungsgesetzes�NRW�hat�die�Gemeinde�zu�gewährleisten,�dass�Tote�auf�einem�Friedhof�bestattet�und�beigesetzt�werden�können.�

Die� Gemeinde� und� Religionsgemeinschaften,� die� Körperschaften� des� öffentlichen� Rechts� sind,�dürfen�Friedhöfe�und�Feuerbestattungsanlagen�anlegen�und�unterhalten.�

Zur�Ermittlung�der�notwendigen�Friedhofsfläche�liegen�keine�rechtlich�verbindlichen�Richtzahlen�vor.�Der�Flächenbedarf� ist�abhängig�von�dem�Bestattungsverhalten�der�Bürger�(Grabarten),�der�Eignung� der� Flächen� (Bodenart� /� GW-Stand)� und� dem� jeweiligen� Ausbaustandard� der�Einrichtung.�

Grünanlagen�

Die�Anforderungen�an�Grünanlagen�ergeben� sich� insbesondere�aus� ihrer�Lage�und�Funktion� in�den�Wohngebieten.�Auch�Größe�und�Ausstattung�der�Grünanlagen�werden�hierdurch�bestimmt:�

• Umfang�der�Erschließung�und�Platzflächen,��• Art�der�Vegetationsstrukturen�und�Ausstattung,��• Angebot�an�Spiel-�und�Sportflächen.�

Grünanlagen�und� Parks� (>� 10� ha)� sind� insbesondere� für� die� Versorgung� der�Wohngebiete�mit�Erholungsflächen� von� Bedeutung.� Aufgrund� ihrer� besonderen� Ausstattung� und� Größe� sind�innerstädtische� Parks� die� zentralen� Freiflächen� und� Aktionsräume� in� den� jeweiligen�Stadtbezirken.��

Kleingartenanlagen�

Die� Kleingartenanlage� wird� im� Bundeskleingartengesetz� (§� 1� Abs.� 1� BKleinG)� als� Zusammen-schluss�mehrerer�Einzelgärten�mit�gemeinschaftlichen�Einrichtungen�definiert.�

Kleingartenanlagen�haben�städtebauliche,�ökologische�und�soziale�Bedeutung.�Besonders�in�den�nördlichen,� stärker� verdichteten� Stadtteilen� sind� sie� wesentliche� wohnungsnahe� Erholungs-flächen�und�wichtige�Bindeglieder�im�städtischen�Grünflächensystem.�Der�Bestand�in�Essen�liegt�bei�rd.�6,25�m²�Kleingartenfläche�pro�Einwohner.�Bei�der�Bedarfsermittlung�und�Erstellung�von�Prognosen�sind�vorrangig�die�örtlichen�Strukturen�zu�berücksichtigen.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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2.4.10�Kulturelle�Einrichtungen�und�Bibliotheken�

Das� kulturelle� Angebot� kennt� überwiegend� keine� durch� Gesetz� festgelegte� oder� fachlich�allgemein� befürwortete� Richtwerte� im� Sinne� von� Schlüsselzahlen� im� Zusammenhang� mit� der�Einwohnerzahl.��

Wenn� auch� für� die� Volkshochschule� die� Landeszuweisung� in� Abhängigkeit� von� der�Einwohnerzahl�erfolgt,�so�begründet�das�dennoch�das�Angebotsvolumen�nicht�eindeutig.�Durch�das� Land�wird� lediglich�das� sog.� "Mindestangebot"�mitfinanziert.�Diese� Finanzierung� ist� an�die�Pflichtaufgabe� der� Kommunen� gebunden,�Weiterbildungseinrichtungen� zu� unterhalten.� Durch�die�kommunalen�Finanzen�und�vor�allem�durch�das�Akquirieren�weiteren�Geldes�kann�die�VHS�von� diesen� Größenordnungen� unabhängig� auch� deutlich� mehr� Unterricht� anbieten.� Ohnehin�steht� das� Unterrichtsvolumen� in� keinem� zwingenden� Zusammenhang� zu� einem� eigenen�Raumangebot.��

Für�die�anderen� �Kultureinrichtungen�-�Museen,� Theater,�Opernhäuser�etc� -�gilt,�dass�es�über-wiegend�in�der�Geschichte�der�Stadt�begründete�Entwicklungslinien�sind,�aus�denen�heraus�ein�reiches�Angebot�existiert�oder�womöglich�auch�nicht.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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3.� Demografische�Entwicklung�

3.1� Bevölkerungsprognose�bis�2020�

Die� Grundlage� für� die� durchgeführten� längerfristigen� Bedarfsbetrachtungen� in� den� einzelnen�Infrastrukturbereichen� ist� die� aktuelle� Bevölkerungsprognose� des� Amtes� für� Statistik,�Stadtforschung�und�Wahlen.�Nach�dieser�Vorausberechnung�wird�die�Bevölkerung�der�Stadt�Essen�bis� zum�Jahr�2020�weiter� zurückgehen.�Die� Zahl� der�Einwohnerinnen�und�Einwohner�reduziert� sich� danach� von� 586.318� (am� 01.01.2005)� auf� 540.371� (am� 01.01.2020).� Die�prognostizierten�Wanderungsgewinne� von� ca.� 200� bis� 500� Personen� pro� Prognosejahr� können�die� starken� Sterbefallüberschüsse� von� ca.� 3.000� bis� 3.400� nicht� ausgleichen.� Im� Zeitraum� der�Jahre�2015�bis�2020�sinkt�die�Bevölkerungszahl�von�Essen�unter�die�Marke�von�550.000.��

In� Prozenten� ausgedrückt� verliert� die� Stadt� bis� zum� Jahr� 2020� -7,8� %� der� Bevölkerung� mit�Hauptwohnsitz.�Mit��–14,7�%��nimmt�die�Zahl�der�Kinder�und�Jugendlichen�überdurchschnittlich�ab� (von� 96.179� auf� 82.044).� Hervorzuheben� ist� dabei� insbesondere� der� starke� Rückgang� der�Anzahl�der�Kinder�im�schulpflichtigen�Alter�von�6�bis�17�Jahren�(-18,6�%).�Die�Gruppe�der�Kinder�unter�3�Jahre�hingegen�weit�mit�-2,0�%�nur�geringe�Verluste�aus.��

Die� Zahl� der� erwerbsfähigen� Bevölkerung� zwischen� 18� und� 64� Jahren� wird� von� 365.269� auf�340.966� schrumpfen,� dies� ist� ein� Rückgang� um� -6,7� %.� Dieser� Rückgang� ist� allein� auf� die�Altersgruppe�der�18-�bis�44-Jährigen�zurückzuführen�(-11,6�%),�die�Zahl�der�45-�bis�64-Jährigen�bleibt� im�Vergleich�der�Jahre�2005�und�2020�nahezu�konstant.�Auch�die�Zahl�der�Personen� im�Alter�von�65�und�mehr�Jahren�wird�insgesamt�von�124.870�auf�117.360�abnehmen�(-6,0�%).�Dies�gilt� jedoch�nur�die�Personen�zwischen�65�und�79�Jahren,�die�Zahl�der�Hochaltrigen�–�80�Jahre�und�älter�-�allerdings�wird�stark�anwachsen�(+17,6�%).��

Mit�Blick�auf�die�weitere�Bevölkerungsentwicklung�ist�darüber�hinaus�zu�erwähnen,�dass�die�Zahl�der� Frauen� im� sogenannten� gebärfähigen� Alter� (15� bis� 44� Jahre)� mit� –12,2� %�überdurchschnittlich� zurückgehen� wird,� von� 112.945� im� Jahre� 2005� auf� nur� noch� 99.160� im�Jahre�2020.��

Betrachtet� man� die� Entwicklung� der� drei� großen� Bevölkerungsgruppen� (Kinder� und�

Jugendliche,� Erwerbsfähige,� Senioren)� so� wird� sich� die� Altersstruktur� der� Stadt� Essen�

zwischen�2005�und�2020�nicht�gravierend�verändern:�Kinder�und� Jugendliche�haben�einen�Anteil� zwischen� 15�%� und� 16�%� der� Bevölkerung,� zu� den� Personen� im� erwerbsfähigen� Alter�zählen�62�%�bis�63�%�und�zwischen�21�%�bis�22�%�der�Essener/-innen�sind�65�Jahre�alt�oder�älter.��

Veränderungen�werden� erst� deutlich,�wenn�man� die� Entwicklung� der� einzelnen� Altersgruppen�differenzierter� untersucht.� Die� Anteile� der� beiden� Altersgruppen� der� unter� 6-Jährigen�werden�sich� bis� zum� Jahr� 2020� kaum� verändern.� Sie� liegen� bei� jeweils� rund� 2,5� %� der�Gesamtbevölkerung.�Der�Anteil�der�80-Jährigen�und�älteren�erhöht�sich�von�5,2�%�im�Jahr�2005�auf�6,6�%�im�Jahr�2020.��

Die� stärksten� Verschiebungen� in� der� Alterszusammensetzung� der� Essener� Bevölkerung� zeigen�sich� bei� der� Bevölkerung� im� erwerbsfähigen� Alter:� der� Anteil� der� 18-� bis� 44-Jährigen� nimmt�deutlich�ab�(von�35,8�%�auf�34,4�%),�während�der�Anteil�der�45-�bis�64-Jährigen�–�bis�zum�Jahr�2020�(von�26,5�%�auf�28,7�%)�am�stärksten�zunimmt.��

Alle� Stadtbezirke� müssen� Bevölkerungsverluste� hinnehmen.� Die� geringsten� Verluste�verzeichnen�dabei�die�Stadtbezirke�V�(-2,0�%�bis�2020)�und�VI�(-2,8�%�bis�2020),�die�höchsten�Rückgänge�sind�in�den�Stadtbezirken�IV�(-10,2�%)�und�VII�(-11,4�%)�festzustellen.��

Mehr�Kinder�unter�3�Jahren�als�2005�werden�im�Jahr�2020�nur�in�den�Stadtbezirken�I�(+1,7�%),��V�(+9,7�%)�und�VI�(+5,8�%)�vorhanden�sein.�Bei�den�3-�bis�5-Jährigen�gilt�dies�nur�für�die�Bezirke�V�(+3,2�%)�und�VI�(+1,9�%).�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

20�

Deutliche�Anstiege�der�Bevölkerungszahlen�bis� zum� Jahr�2020� sind� in� fast� allen�Stadtbezirken�bei�den�80-Jährigen�und�älteren�zu�beobachten�(zwischen�+15,4�%�im�Bezirk�V�und�+42,4�%�im�Bezirk�IV).�Geringere�Zugewinne�gibt�es�in�den�Stadtbezirken�I�(+0,4�%)�und�II�(+2,1�%).�Einziger�Stadtbezirk�mit�Verlusten�in�dieser�Altersgruppe�ist�der�Bezirk�III�mit�-1,0�%.�

Die� Anteile� der� 80-Jährigen� und� älteren� nimmt� durch� diese� Steigerungen� in� allen�

Stadtbezirken�zu.�Sie�erhöhen�sich�von�3,8�%�(niedrigster�Wert�im�Jahr�2005�im�Stadtbezirk�VI)�bis�7,1�%� (höchster�Wert� im�Jahr�2005� im�Stadtbezirk� II)� auf�4,8�%� (niedrigster�Wert� im�Jahr�2020�im�Stadtbezirk�V)�bis�8,8�%�(höchster�Wert�im�Jahr�2020�im�Stadtbezirk�IX).��

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

21�

4.� Strategische�Analyse�von�Bedarf�und�Angebot�für�2006�

bis�2020�in�den�einzelnen�Infrastrukturbereichen�

4.1� Schulen�

Primarstufe�

Die�Angaben�des�Amtes�für�Statistik,�Stadtforschung�und�Wahlen�(St.A.�12)�zeigen�die�Zahlen�für�die� Essener� Bevölkerung�unterteilt� nach�Altersjahrgängen�mit� dem�Datenbestand� für� das� Jahr�2005�und�mit�Prognosen� für�die� Jahre�2010,� 2015�und�2020.�Die�Prognosen� für�die� im� Jahre�2010�schulpflichtig�werdenden�Kinder�basieren�auf�einer�Hochrechnung�der�bereits�geborenen�Kinder,�während� es� sich� bei� den� Zahlen� für� die� Jahre� 2015�und� 2020�um�Geburtenprognosen�handelt.��

Ein�Schulpflichtjahrgang�ergibt�sich�jeweils�aus�der�Hälfte�von�2�Geburtsjahrgängen�(01.07.�bis�30.06.� des� Folgejahres).� Da� die� vorliegenden� Prognosezahlen� auf� Altersjahrgängen� basieren,�wurden�die�Zahlen�der�6�Jährigen�(für�den�Eintritt�in�die�Sekundarstufe�I�entsprechend�die�der�10�Jährigen)�zugrunde�gelegt.�Geringfügige�Abweichungen�haben�keine�signifikante�Bedeutung.�Zum� Vergleich:� Die� Zahl� der� 6� Jährigen� betrug� im� Jahre� 2005� � 5.009� Kinder;� die� amtlichen�Schuldaten� für� das� Schuljahr� 2005/06� weisen� für� die� 1.� Klassen� der� Grundschulen� 5.082�Schülerinnen� und� Schüler� aus.� Hinzu� kommen� insgesamt� 130� Kinder� in� den� Klassen� 1� der�Förderschulen,� die� allerdings� zum� Teil� auch� aus� Nachbarstädten� kommen.� Die� stufenweise�Verschiebung� des� Eintritts� der� Schulpflicht� um� 6� Monate� in� den� nächsten� Jahren� kann� hier�ebenfalls�unberücksichtigt�bleiben,�da�hier�nur�Größenordnungen�aufgezeigt�werden�und�keine�konkreten�Planungen�damit�verbunden�sind.�

Die�für�das�Jahr�2010�prognostizierte�Zahl�von�4.675�Kindern�im�Alter�von�6�Jahren�bestätigt�im�Prinzip� den� im� Rahmen� der� Schulentwicklungsplanung� hochgerechneten� Schülerrückgang� bei�den� einzuschulenden� Erstklässlern,� der� mit� 4.586� Schüler/innen� für� das� Schuljahr� 2010/11�prognostiziert�worden�war.�

Der�weitere�Ausblick�auf�die�nächsten�Jahre�zeigt�zunächst�ein�weiteres�Absinken�der�Zahl�der�6�Jährigen�(bezogen�auf�das�Jahr�2010�um�–�227�oder�–�4,9�%)�auf�4.448�Kinder.�Dies�entspricht�ausgehend�vom�Klassenfrequenzrichtwert�für�Grundschulen�von�24�einer�Minderung�um�9�bis�10�Züge.�Inwieweit�konkret�Schulstandorte�davon�betroffen�sein�können,�hängt�von�der�Verteilung�der�Rückgänge�im�Stadtgebiet�ab.�

Die�Prognose�für�das�Jahr�2020�geht�davon�aus,�dass�der�nunmehr�seit�dem�Schuljahr�1997/98�(nach�dem�Höchststand�von�6.307�an�den�Grundschulen�angemeldeten�Kindern�für�das�Schuljahr�1996/97)�anhaltende�Abwärtstrend�beendet�sein�wird�und�die�Zahl�der�Kinder�auf�dem�niedrigen�Niveau�stagniert�bzw.�mit�4.474�Kindern�im�Alter�von�6�Jahren�sogar�leicht�um�+26�oder�+�0,6�%��im�Vergleich�zu�2015�wieder�ansteigt.�

Für� den� Bereich� der� Grundschulen� sieht� die� Gegenüberstellung� von� Bedarf� und� Angebot� auf�Ebene�der�Stadtbezirke�wie�folgt�aus:�

Stadt-�

bezirke�

Unterrichts-räume�in�den�Grundschulen

Klassen�Schuljahr�2006/07�

Vorgeschriebene�Mehrzweckräume�

je�Zug�=�je�4�Klassen�

Mindestraum-�bedarf�laut.��Musterraum-programm

Verhältnis��GS-Räume�/��Raumbedarf

I� 125� 84� 21� 105� 1,19�

II� 87� 65� 16� 81� 1,07�

III� 232� 127� 32� 159� 1,46�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

22�

Stadt-�

bezirke�

Unterrichts-räume�in�den�Grundschulen

Klassen�Schuljahr�2006/07�

Vorgeschriebene�Mehrzweckräume�

je�Zug�=�je�4�Klassen�

Mindestraum-�bedarf�laut.��Musterraum-programm

Verhältnis��GS-Räume�/��Raumbedarf

IV� 192(170ohne*)� 125� 31� 156� 1,23�(1,09*)�

V� 135� 106� 27� 133� 1,02�

VI� 110� 87� 22� 109� 1,01�

VII� 194� 117� 29� 146� 1,33�

VIII� 146(136ohne**)� 75� 19� 94� 1,55(1,45**)�

IX� 113� 72� 18� 90� 1,26�Gesamt-�

stadt� 1334(1302*/**)� 858� 215� 1073� 1,24(1,21*/**)��

Anmerkungen:� �In� der� Zahl� der� aufgezählten� Unterrichtsräume� sind� Räume� enthalten,� die� mittelfristig� nicht�mehr� für� Schul-� bzw.� für� Grundschulnutzungen� zur� Verfügung� stehen� (Eine� Reihe� von�Pavillonräumen,� die� Schulgebäude� Lohstraße� 136� (Anne-Frank-Schule*),� Lehrstraße� 110�(Rosenhügelschule*� sowie� Überruhrstraße� 115� (Ludwig-Kessing-Schule**),� für� die� nach�Freiwerden�eine�Nutzung�durch�die�Realschule�Überruhr�erfolgt).��

Bei�der�Gegenüberstellung�von�Bedarf�und�Raumangebot�ist�weiterhin�zu�berücksichtigen,�dass�der�Raumbedarf�sich�auch�bei�in�einigen�Bereichen�zurückgehenden�Klassenbildungen�weiterhin�vergrößern� wird.� Hierzu� zählen� neben� dem� voraussichtlich� an� den� allermeisten� Grundschulen�erfolgenden� Auf-� und� Ausbau� zu� Offenen� Ganztagsschulen� die� Einführung� neuer� Lernformen�und� erweiterter� Bildungsangebote.� Hinzu� kommt� die� immer� stärkere� Abwendung� vom�Frontalunterricht.�

Der� Rückgang� der� in� der� Einwohnerstatistik� prognostizierten� Zahl� der� 6� Jährigen� von� 2005�(5.009)� bis� 2010� (4.675)� und� weiter� bis� 2015� und� 2020� (4.448� und� 4.474)� bedeutet� -� rein�rechnerisch�-�ein�Minus�von�14�Klassen�/�Zügen��(bis�2010)�und�23�bzw.�22�Klassen�/�Zügen�(bis�2015�bzw.�2020).�

Sekundarstufe�I�und�II�

Für� den� Bereich� der� weiterführenden� Schulen� kann� eine� Vergleichbarkeit� von� vorhandenen�Unterrichtsräumen�zur�Zahl�der�gebildeten�Klassen�kaum�hergestellt�werden,�da�ein�erheblicher�Anteil� der� Unterrichtsarbeit� in� getrennten� Lerngruppen� und� natürlich� auch� in� Fachräumen�erfolgt.�

In� den� Eingangsklassen� (Klassen� 5� aller� Essener� weiterbildenden� Schulen� (Hauptschulen,�Realschulen,� Gymnasien� und� Gesamtschulen)� werden� im� laufenden� Schuljahr� 2006/07��zusammen�5.160�Kinder�gezählt.�Mit�den�253�Schüler/innen�in�den�entsprechenden�Klassen�der�Förderschulen�ergibt�dies�insgesamt�5.413�Schülerinnen�und�Schüler.�

Für� das� Vergleichsschuljahr� 2005/06� lauten� die� Zahlen� 5.397� +� 269� =� 5.666.� In� der�Bevölkerungsstatistik�des�St.A.�12�sind�für�das�Jahr�2005� �5.403�Kinder�des�Altersjahrgangs�10�angegeben.�Die�um�etwa�260�Kinder�höhere�Zahl�an�Schüler/innen�der�Klassen�5�ergibt�sich�vor�allem�daraus,�dass�Essen�als�Oberzentrum�mehr�Schuleinpendler�als�Schulauspendler�aus�bzw.�zu�Nachbarstädten�zu�verzeichnen�hat.�Die�Prognosezahlen�für�die�Jahre�2010,�2015�und�2020�sind�daher�um�diese�rd.�4,9�%�zu�erhöhen.��

Die� hochgerechneten� Zahlen� für� die� Klassen� 5� der� weiterführenden� Schulen� und� der�Förderschulen� betragen� somit� für� die� Jahre� 2010� =� 5.189,� 2015� =� 4.791� und� 2020� =� 4.673�Schüler.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

23�

Der� für� die� Primarstufe� beschriebene� rückläufige� Trend� setzt� sich� naturgemäß�mit� 4-jähriger�Verzögerung�in�den�Eingangsklassen�der�Sekundarstufe�I�fort.�Gegenüber�dem�Schuljahr�2005/06�mit�5.666�Schüler/innen�wären�somit�–�477�oder�–�8,4�%�bis�2010,�weitere�–�398�oder�–�7,7�%�bis� 2015� und� –� 118� oder� –� 2,5�%� bis� 2020� zu� verzeichnen.� Insgesamt� bedeutet� dies� in� dem�Zeitraum�von�15�Jahren�ein�Minus�von�993�oder�-17,5�%.��

Die�aktuelle�Entwicklung�an�den�Gymnasien,�die�durch�Verkürzung�der�Schulzeit�auf�insgesamt�12� Schuljahre� eine� Ausweitung� der� Stundentafel� auf� den� Nachmittag� erfahren,� wodurch�ebenfalls� eine� Form� von� Ganztagsbetrieb� erreicht� wird,� bedeutet� auch� für� weiterführende�Schulen� einen� erhöhten� Raumbedarf,� der� erst� zu� einem� viel� späteren� Zeitpunkt� durch� das�gleichzeitige�Abgehen�von�zwei�Abiturjahrgängen�wieder�reduziert�wird.�

4.2� Kindertageseinrichtungen�

Im�Bereich�der�Kindertageseinrichtungen�erreicht�die�heutige�(2006)�Versorgungsquote�von�ca.�85%�für�das�gesamte�Stadtgebiet�knapp�die�angestrebte�Zielzahl�von�86%�für�die��3�-�6�jährigen�Kinder.� Hierbei� sind� unterschiedliche� Versorgungsgrade� in� den� einzelnen� Stadtbezirken� (82� -�92%)�festzustellen.�Wie�aus�der�Grafik�ersichtlich,�wird�der�Bezirk�II�am�besten�versorgt.�

Unter� Berücksichtigung� der� Bevölkerungsprognose� würde� bei� einem� gleichbleibenden�Raumangebot� diese� Versorgungsquote� bis� 2020� durch� weniger� Kinder� (-7,2� %)� auf�durchschnittlich�91�%�ansteigen,�wobei�sich�jedoch�die�Versorgungsgrade�in�den�Stadtbezirken�deutlich�auseinander�entwickeln�würden:�So�würde�die�Angebotsquote� in�den�Stadtbezirken�II,�VIII� und� IX� auf� über� 100�%� zunehmen,�während� sie� in� den� (kinderreichen)� Bezirken�V� und�VI�sogar�leicht�auf�80�%�abnehmen�würde.�

Allerdings� ist�nach�gegenwärtiger�Planung�bis�2010�auch� für�18,8%�der�unter� �3� jährigen�ein�Angebot� zu� schaffen.� Ein� Problem� der� möglichen� künftigen� Überversorgung� wird� vom�Jugendamt� nicht� gesehen,� weil� die� Träger� angesichts� knapper� Finanzen� auf� eine�Nachfrageschwäche� sofort� mit� Schließungen� reagierten;� punktuellen� Unterversorgungen� wird�mit�der�Jugendhilfeplanung�begegnet.�Neben�den�Stadtbezirken�V� ,�VI�und�I� sind�auch�künftig�Stadtteile�mit� niedriger� Versorgungsquote� zu� erwarten,� die� besonders� empfindlich� sind,�wenn�hier�freie�Träger�(wie�bspw.�Kirchen)�Schließungen�ihrer�Kindertageseinrichtungen�beabsichtigen.�

Angebotsquote Kindertageseinrichtungen ohne Hortplä tze (Plätze / 100 Kinder) 2006 und 2020 im Vergleich

0

20

40

60

80

100

120

Gesamtstadt Stadtbezirk I Stadtbezirk II StadtbezirkIII

StadtbezirkIV

StadtbezirkV

StadtbezirkVI

StadtbezirkVII

StadtbezirkVIII

StadtbezirkIX

2006

2020

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

24�

4.3� Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit�

Zurzeit� bearbeitet� das� Jugendamt� im� Auftrage� des� Jugendhilfeausschusses� einen� Plan� zur�Neuorientierung� der� offenen� Kinder-� und� Jugendarbeit�mit� dem� Ziel� die� Bedarfsgerechtigkeit�der�Einrichtungslandschaft�zu�aktualisieren�und�Prioritäten�aufgrund�der�begrenzten�finanziellen��Mittel� festzulegen.� An� der�gesamten� Planung�werden� in� vorderster� Linie� die� freien� Träger� der�Jugendarbeit�beteiligt.�

4.4� Einrichtungen�der�stationären�Pflege�

2006�wurden�in�Essen�65�Einrichtungen�der�vollstationären�Dauerpflege�mit�rund�7000�Plätzen�betrieben.�Unter�der�Hauptzielgruppe�(�80�Jahre�und�älter)�nahmen�per�31.12.�2005�knapp�15%�einen�vollstationären�Dauerpflegeplatz� in�Anspruch.�Nimmt�man� für�die� Jahre�2010�und�2015�den� jeweils� gleichen� Anteil� (15%)� einer� Inanspruchnahme� von� vollstationären� Dauer-pflegeplätzen� an,� entsteht� unter� Berücksichtigung� der� Bevölkerungsprognose� für� 2010� ein�Bedarf�für�rund�6.950,�für�2015�ein�Bedarf�für�rund�6.800.�Über�den�Zeitraum�2015�hinaus�sind�aus�Sicht�des�Fachbereichs�keine�Bedarfe�prognostizierbar.�

Neben� den� zur� Zeit� bestehenden� rund� 7.000� Plätzen� sind� weitere� ca.� 600� Plätze� der� voll-stationären� Dauerpflege� in� Planung,� die� bei� Realisierung� zu� einem� Überangebot� in� den�kommenden�Jahren�führen�können.�

4.5� Sport-�und�Bäderinfrastruktur�

Der� demografische� Wandel� im� Ruhrgebiet� und� somit� auch� in� Essen� stellt� eine� der� größten�Herausforderungen�der�letzten�Jahrzehnte�für�die�Sportentwicklung�darf.�Diese�Herausforderung�liegt�nicht�nur�darin,�die�Sportentwicklung�an�die�Bevölkerungsentwicklung�anzupassen,�sondern�die� mit� dem� demografischen� Wandel� verbundenen� Potenziale� auszuschöpfen.� Hierbei� sind�insbesondere�folgende�Themenfelder�relevant:�

• Das�Sportverhalten�wird�am�stärksten�durch�Alter�und�Geschlecht�geprägt.�Mehr�als�bisher�müssen� daher� sportliche� Bewegungsangebote� und� Sportstätten� stärker� an� dem�Sportverhalten� unterschiedlicher� Altersgruppen� und� innerhalb� der� Altersgruppen� an� der�unterschiedlichen�Sportnachfrage�von�Männern�und�Frauen�ausgerichtet�werden.�

• Die� Entwicklung� der� Mitgliederzahlen� im� organisierten� Sport� und� erst� recht� der�Sporttreibenden� insgesamt� wird� sich� nicht� notwendigerweise� parallel� zur�Bevölkerungsentwicklung� vollziehen.� Während� sinkende� Mitgliederzahlen� im� organisierten�Sport�weiterhin�die�Regel�bleiben�werden,�steigt�die�Zahl�der�unorganisiert�Sporttreibenden�möglicherweise�noch�weiter�an.�

• Die�vorgenannten�Kriterien�wirken�sich�stark�auf�den�Bedarf�an�Sportstätten�aus.�Dies�gilt�in�unterschiedlichem� Maße� für� neu� zu� errichtende� Sportstätten� und� Bäder� sowie� für� die�Modernisierung� bzw.� Sanierung� von� bestehenden� Anlagen.� Insbesondere� bei� der�Modernisierung�von�Sportstätten�ergeben�sich�Chancen,�Bedarf�und�Bestand�zukünftig�besser�aneinander� anzupassen.� In� Essen� ist� dies� durch� die� Integration� von� Sport-� und�Gesundheitszentren�(SGZ)�bereits�geschehen.�Mit�dem�Umbau�und�der�Einbindung�der�SGZ�in�die� Bäder� sind� qualitative� Verbesserungen,� räumliche� Umgestaltungen,� Bedarfsorientierung�an�Zielgruppen�und�stärkere�multifunktionale�Nutzungsmöglichkeiten�geschaffen�worden.�

Ebenfalls� starken� Einfluss� auf� das� Angebot� der� Sportinfrastruktur� für� die� Zukunft� hat� das�Haushaltsdefizit�der�Stadt�Essen.�Die�Anforderungen�der�Haushaltkonsolidierung�im�Sport-�und�Bäderbereich� erfordern� eine� Reduzierung� des� Zuschussbedarfes� von� heute� rd.� 21� Mio.� €� auf�zukünftig�rd.�18�Mio.�€.�Vor�dem�Hintergrund�ständig�steigender�Betriebskosten�für�die�Sport-�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

25�

und� Bäderanlagen� erfordert� eine� solche� Konsolidierungsvorgabe� tiefgreifende�Maßnahmen� in�allen�Bereichen�der�Sport-�und�Bäderbetriebe.�

Rein� strategische� oder� bedarfsorientierte� Analysen� der� Sport-� und� Bäderinfrastruktur� können�nur� vor� diesem� finanziellen�Hintergrund� gesehen�werden.� Sie�werden� das� zukünftige�Angebot�der�freiwilligen�Leistungen�auf�dem�Gebiet�der�Sport-�und�Bäderinfrastruktur�am�nachhaltigsten�beeinflussen.��

4.6� Spielplätze,�Skateanlagen�und�Bolzplätze�

Um� das� Spiel-� und� Bewegungsraumangebot� im� gesamten� Stadtgebiet� bedarfsorientiert�sicherzustellen,� sind� gemäß� dem� Ziel-� und� Maßnahmenplan� "Essen.Großstadt� für� Kinder"� die�Bewegungsraumanalyse� in� Anlehnung� an� das� Modell� der� Universität� Duisburg-Essen� für� die�Stadtteile�Katernberg,�Südostviertel�und�Huttrop�zu�untersuchen�und�insgesamt�im�Rahmen�der�zeitlichen�Möglichkeiten�von�Kindern�durch�"Streifzüge"�bewerten�zu�lassen.��

Es�besteht�das�ehrgeizige�Ziel,�die� stadtweite�Bewertung�bis�2009�abzuschließen.�Das�Ergebnis�ermöglicht�allen�am�"Netzwerk�Spielplätze"�beteiligten�Akteuren�Entscheidung�über�die�weitere�Entwicklung�zu�treffen,�um�ins�besondere�die�begrenzten�Ressourcen�zielgerecht�und�im�Bezug�auf�die�Bevölkerungsentwicklung�bedarfsorientiert�in�den�nächsten�Jahren�einzusetzen.�

Eine� Gegenüberstellung� des� Angebotes� an� Spielplätzen� mit� dem� Bedarf� in� den� jeweiligen�Stadtbezirken�sieht�bei�Auswertung�der�Spielplatzverordnung�2004�von�Grün�und�Gruga�Essen�wie�in�nachfolgender�Grafik�dargestellt�aus:�

Die�Auswertung�zeigt�große�Unterschiede�in�der�Versorgung�der�einzelnen�Stadtbezirke.��Der�gesamtstädtische�Versorgungsgrad�liegt�bei�82%�in�den�A-Bereichen�und�118%�bei�den�B-Bereichen� der� Spielplätze.� Damit� ist� die� Spielplatzversorgung� für� das� ganze� Stadtgebiet� rein�rechnerisch�(A�+�B�Bereiche)�gedeckt;�jedoch�ist�in�den�dicht�besiedelten�Bezirken�II�und�III�eine�

Spielplatzversorgung 2004 im A-Bereich und B-Bereic h (Versorgungsgrad in %)

82

81

58

74

96

140

78

60

99

63

118

120

72

75

203

116

129

120

109

124

0 50 100 150 200 250

Gesamtstadt

Stadtbezirk I

Stadtbezirk II

Stadtbezirk III

Stadtbezirk IV

Stadtbezirk V

Stadtbezirk VI

Stadtbezirk VII

Stadtbezirk VIII

Stadtbezirk IX

A-Bereich B-Bereich

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

26�

Unterdeckung�festzustellen,�während�in�den�Bezirken�IV�und�V�eine�rechnerische�Überversorgung�zu�konstatieren�ist.��

Unter�Berücksichtigung�der�Bevölkerungsprognose�bis�2020�würde�die�Angebotsquote�bei�einem�unveränderten�Flächenangebot�an�Spielplatzfläche�auf�89%�bei�A-Bereichen�und�128%�bei�B-Bereichen� der� Spielplätze� steigen.� Die� Unterdeckung� im� Bezirk� II� würde� dadurch� verbessert,�während�die�Flächenüberhänge�insbesondere�in�den�Bezirken�IV�und�VIII�zunehmen�würden.�

Unabhängig� von� der� Bevölkerungs-� und� Finanzentwicklung� ist� die� Funktionalität� und�Attraktivität�von�Spielbereich�vom�bürgerlichen�Engagement�abhängig.�In�Zusammenarbeit�mit�dem� Deutschen� Kinderschutzbund,� dem� Ortsverband� Essen,� müssen� aus� diesem� Grunde� die�Spielplatzpatenschaften� unter� dem� Motto� "Spielen� statt� Gewalt"� � gestärkt� und� auf� weiteren�Plätzen�initiiert�werden.��

4.7� Friedhöfe,�Grün-�und�Kleingartenanlagen��

Friedhöfe�

Für�den�Bereich�der�Friedhöfe�liegt�eine�Friedhofsentwicklungsplanung�2004�bis�2014�vor.�Dort�werden� die� sich� ändernden� Rahmenbedingungen,� wie� der� Bevölkerungsrückgang� und� die�Zunahme�der�Einäscherungen�und�Urnenbeisetzungen�berücksichtigt.�

Grünanlagen�

Vor� dem� Hintergrund� der� Folgekostenproblematik� hat� der� Erhalt,� die� Pflege� und� zeitgemäße�Weiterentwicklung� des�Grünflächenbestands� Vorrang� (s.� Handlungsprogramm� „Entwicklung� im�Bestand“);�dabei� stehen�v.a.�die� für�die�9�Stadtbezirke�wichtigsten�Grünanlagen� im�Blickpunkt.�Auch� im� Rahmen� der� Umsetzung� des� Strahlenmodells� des� Projekts� „Essen.Neue� Wege� zum�Wasser“� soll� ein� gepflegtes� urbanes� Grün� sowie� ein� gutes� Erscheinungsbild� der� vorhandenen�Grün-�und�Parkanlagen�erreicht�werden.�

Nur� in� Bereichen� erheblicher� Unterversorgung� ist� noch� eine� Neuanlage� von� wohnungsnahen�Grün-�und�Parkanlagen�vorgesehen�(Krupp-Park,�Park�im�Universitätsviertel).�

Spielplatzversorgung 2020 im A-Bereich und B-Bereic h (Versorgungsgrad in %)

89

88

64

81

107

141

80

68

109

67

128

131

80

82

227

117

133

136

121

132

0 50 100 150 200 250

Gesamtstadt

Stadtbezirk I

Stadtbezirk II

Stadtbezirk III

Stadtbezirk IV

Stadtbezirk V

Stadtbezirk VI

Stadtbezirk VII

Stadtbezirk VIII

Stadtbezirk IX

A-Bereich B-Bereich

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

27�

Kleingartenanlagen�

Die�Nutzerstruktur�der�Kleingärten�wird�heute�stark�von�der�älteren�Generation�geprägt;�wobei�sich�zunehmend�auch�Familien�mit�Kindern�um�Kleingärten�bemühen.�

4.8� Kulturelle�Einrichtungen�und�Bibliotheken�

Rückgänge� in� einzelnen� Bevölkerungssegmenten� bedeuten� nicht� zwangsläufig� Rückgänge� bei�den�Nutzern�der�Kulturangebote� in�dieser�Stadt.�Die�Stadtbibliothek�z.�B�verzeichnet�seit�1999�trotz� zurückgehender� Einwohnerzahlen� deutliche� Zuwächse� bei� Besuchern� und� Entleihungen.�Ebenso�verzeichnen�die�Konzerte�des�Philharmonischen�Orchesters�seit�2004�bei�geringerer�Zahl�von�Veranstaltungen�um�rd.�20�%�angestiegene�Besucherzahlen.�

Gleichwohl� ist� vor� dem� Hintergrund� der� demographischen� Entwicklungen� auch� innerhalb� der�Kultureinrichtungen�eine�Diskussion�darüber�zu�führen,�wie�die�Kultureinrichtungen�bisher�nicht�oder�ungenügend�erreichte�Bevölkerungssegmente�mit�ihren�Angeboten�besser�erreichen.�Diese�inhaltlichen� Herausforderungen,� zu� denen� nur� die� Stichworte� „Interkultur“� und� „Kulturelle�Bildung“�genannt�seien,�tangieren�aber�weniger� infrastrukturelle�Fragen�als�die�Frage�nach�der�Schwerpunktsetzung�und�der�räumlichen�Verteilung.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

28�

5.� Problemstellungen�und�Steuerungsmöglichkeiten�in�den�

jeweiligen�Infrastrukturbereichen�

5.1� Schulen�

Für� die� Planungen� und� Entwicklungen� im� Schulbereich� gelten� die� gesetzlichen� Vorgaben� des�Schulgesetzes� NRW� (SchulG)� vom� 15.02.2005� in� der� Fassung� vom� 27.06.2006� und� weitere�sachliche�Vorgaben.�Im�§�80�SchulG�sind�die�Kriterien�für�die�von�der�Gemeinde�zu�betreibende�Schulentwicklungsplanung� geregelt.� Auch� die� Verordnung� zur� Ausführung� des� §93� Abs.� 2�Schulgesetz� vom� 18.� März� 2005� in� der� Fassung� vom� 18.� Mai� 2006� und� die� entsprechenden�Verwaltungsvorschriften�dazu,�sind�bei�der�Planung�zu�berücksichtigen.�

Die� mittelfristig� mit� einem� Planungszeitraum� von� 5� Jahren� und� einem� Ausblick� auf� die�Folgejahre�angelegte�Schulentwicklungsplanung� stellt� eine�offene�Planung�dar�und�bedarf�bei�veränderten� Entwicklungen� der� Fortschreibung.�Neben� der� demographischen� Entwicklung� sind�dabei� auch� starke� Schwankungen� bei� der� Nachfrage� (Elternwille� etc.)� und�Veränderungstendenzen� bei� den� unterschiedlichen� Schularten� (städt.� Gemeinschafts-grundschulen�und�städt.�Bekenntnisschulen)�zu�berücksichtigen.�

Die� vom� Rat� der� Stadt� Essen� am� 22.� März� 2006� beschlossene� 2.� Stufe� der� Grund-schulentwicklungsplanung� erwartet� zum� Schuljahr� 2010/2011� einen� Rückgang� der�einzuschulenden�Kinder�im�Umfang�von�stadtweit�etwa�32�Zügen�–�d.h.�Klassen�pro�Jahrgang�–.�

Aus�diesem�Grund� sind� für� insgesamt�16�Grundschulen� schulorganisatorische�Maßnahmen�mit�dem� Ziel� des� mittelfristigen� Abbaus� –� in� Form� von� jahrgangsweisem� Auslaufen,�Zusammenlegung� von� bisher� selbständigen� Grundschulen� zu� Verbundschulen� oder� Auflösung�und� temporärer� Fortführung� als� Dependance� einer� naheliegenden� Grundschule� beschlossen�worden.�

5.2� Tageseinrichtungen�für�Kinder�

Die� Essener� Kindergartenlandschaft� ist� nicht� systematisch� nach� vorgegeben� Planungskriterien�entwickelt.� Es� gibt� in� Essen�Kindertageseinrichtungen� aus� den� 50er� Jahren�und� solche,� die� im�Rahmen�der�Erfüllung�des�Rechtsanspruches�in�den�80-�und�90er�Jahren�gebaut�worden�sind.��

Die� Jugendhilfeplanung� bemüht� sich,� alle� Bezirke� und� Stadtteile� möglichst� gleichmäßig� mit�Plätzen�in�den�254�Kitas�zu�versorgen.�Trotzdem�variieren�die�Versorgungsquoten�für�die�Kinder�mit�Rechtsanspruch�in�den�Bezirken�zwischen�82,8%�und�92,1%.�

Die� Gestaltung� der� Landschaft� von� Tageseinrichtungen� für� Kinder� basiert� auf� der� gesetzlich�vorgegebenen�Jugendhilfeplanung.�Die�Definition�des�Bedarfes� ist�nach�§�80�SGB�VIII�Aufgabe�des�Jugendamtes�als�öffentlicher�Träger.�Er�hat�die�anerkannten�Träger�der�freien�Jugendhilfe�bei�seinen�Planungen�zu�beteiligen.�Gleichzeitig�werden�grundsätzliche�Planungskriterien�festgelegt.�

§�80�(1)�Die�Träger�der�öffentlichen�Jugendhilfe�haben�im�Rahmen�ihrer�Planungsverantwortung:�

• den�Bestand�an�Einrichtungen�und�Diensten�festzustellen,�• den� Bedarf� unter� Berücksichtigung� der� Wünsche,� Bedürfnisse� und� Interessen� der� jungen�

Menschen�und�der�Personensorgeberechtigten�für�einen�mittelfristigen�Zeitraum�zu�ermitteln�und�

• die� zur� Befriedigung� des� Bedarfs� notwendigen� Vorhaben� rechtzeitig� und� ausreichend� zu�planen;� dabei� ist� Vorsorge� zu� treffen,� dass� auch� ein� unvorhergesehener� Bedarf� befriedigt�werden�kann.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

29�

(2)�Einrichtungen�und�Dienste�sollen�so�geplant�werden,�dass�insbesondere:�

• Kontakte�in�der�Familie�und�im�sozialen�Umfeld�erhalten�und�gepflegt�werden�können,�• ein� möglichst� wirksames,� vielfältiges� und� aufeinander� abgestimmtes� Angebot� von�

Jugendhilfeleistungen�gewährleistet�ist,�• junge� Menschen� und� Familien� in� gefährdeten� Lebens-� und� Wohnbereichen� besonders�

gefördert�werden,�• Mütter� und� Väter� Aufgaben� in� der� Familie� und� Erwerbstätigkeit� besser� miteinander�

vereinbaren�können.�

(3)�Die�Träger�der�öffentlichen�Jugendhilfe�haben�die�anerkannten�Träger�der�freien�Jugendhilfe�in� allen� Phasen� ihrer� Planung� frühzeitig� zu� beteiligen.� Zu� diesem� Zweck� sind� sie� vom�Jugendhilfeausschuss,�soweit�sie�überörtlich�tätig�sind,� im�Rahmen�der�Jugendhilfeplanung�des�überörtlichen� Trägers� vom� Landesjugendhilfeausschuss� zu� hören.� Das� Nähere� regelt� das�Landesrecht.��

(4)�Die�Träger�der�öffentlichen�Jugendhilfe�sollen�darauf�hinwirken,�dass�die�Jugendhilfeplanung�und� andere� örtliche� und� überörtliche� Planungen� aufeinander� abgestimmt� werden� und� die�Planungen�insgesamt�den�Bedürfnissen�und�Interessen�der�jungen�Menschen�und�ihrer�Familien�Rechnung�tragen.�

Die�infrastrukturelle�Qualität�der�„Kindergartenlandschaft“�ist�damit�nicht�ausschließlich�von�der�Planungskompetenz� des� öffentlichen� Trägers� abhängig,� sondern�wird� immer� im� Einvernehmen�und� gesetzlich� vorgegeben� subsidiär�mit� den� freien� Trägern� der� Jugendhilfe� entwickelt.� Nicht�zuletzt�hat�die�Verpflichtung�der�freien�Träger�bis�zu�25�%�der�anerkannten�Investitionskosten�und�bis�zu�20�%�der�anerkannten�Betriebskosten�selbst�zu�tragen,� immense�Auswirkungen�auf�Gruppenkonzeptionen� und� Standorte.� Die� Aufnahme� von� Kindern� liegt� alleine� in� der�Verantwortung�der�Träger.��

Die� Platzzahlen� und� auch� die� Zahl� der� Kitas� sinken� seit� zwei� Jahren.� Einerseits� ist� diese�Entwicklung�begründet�durch�die�zurückgehende�Zahl�der�betreuenden�Kinder�und�andererseits�durch�die�Finanzsituation�der�Träger.�In�einigen�Fällen�musste�die�Stadt�Anteile�der�Trägerkosten�übernehmen,� um� die� Platzzahl� bzw.� den� Standort� zu� erhalten.� Diese� Tatsache� wird� die�Jugendhilfeplanung� noch� einige� Jahre� beeinflussen.� Dazu� gehört� auch� die� Umsetzung� der�Ankündigung�der�kath.�Kirche,�ihre�Platzkapazitäten�an�die�Zahl�der�getauften�Kinder�–zuzüglich�einem�Zuschlag�von�15%-�anzupassen.��

5.3� Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit�

Die�langfristige�Absicherung�der�Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit�der�Freien�Träger� ist� unter� anderem� von� der� Notwendigkeit� abhängig,� die� erforderlichen� Eigenmittel�aufbringen� zu� können.� Der� Eigenanteil� aller� Freien� Träger� lag� 2005� bei� ca.� 40%� der�anzuerkennenden�Betriebskosten�der�Einrichtungen.�

Die�Aufgabenstellungen�und�Profile�der�Einrichtungen�sowie�deren�Ausstattung�mit�Ressourcen�sind� seit� 2006� in� einer� planerischen� Überprüfung.� Anhand� errechneter� Bedarfe� zu� einzelnen�Aufgabenprofilen�sollen�konzeptionelle�Veränderungen�in�den�Einrichtungen�erfolgen,�ohne�dass�sich�der�Standort�ändert.�Hiermit�positionieren�sich�die�Einrichtungen�vor�dem�Hintergrund�einer�sich� verändernden� Lebenssituation� der� Zielgruppe.� Stichworte� die� diese� Veränderungen�beschreiben� können� sind:� Zuwanderung,� Migration,� Armut,� Bildungsanforderungen,�Medienentwicklung,�wachsende�Mobilität�bei�Jugendlichen.�

Der�bisherige,�einrichtungsbezogene-,�räumlich�funktionale�Planungsansatz�wird�verändert�und�ergänzt� um� weitere� Arbeitsansätze,� so� genannte� Planungsbausteine.� Diese� insgesamt� sechs�Planungsbausteine�beziehen�sich�unter�anderem�auf�die�Grundannahmen�und�die�gemeinsamen�Einschätzungen�gesellschaftlicher�Entwicklungen:�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

30�

• Grundversorgung�in�Einrichtungen�des�Nahbereichs,�• besondere�sozialräumliche�Bedarfe,�• mobile�Arbeit�im�Sozialraum,�• Themen-�und�zielgruppenspezifische�Einrichtungen,�• zentrale�Angebote,�• jugendverbandliche�Arbeit�in�Einrichtungen�(Förderung�von�Selbstorganisationspotenzialen).�

Diese� Planungsbausteine� sind� keine� abstrakten�Beschreibungen,� sondern� definieren� Strukturen�und�Profil�und�bilden�für�die�Planung�eine�zu�erreichende�Qualität�ab.�

Die� grundsätzliche� Offenheit� der� einzelnen� Angebote� bleibt� für� alle� Kinder� und� Jugendlichen�erhalten,� die� Einrichtungen� haben� aber� jeweils� auf� die� Planungsbausteine� abgestimmte� und�damit�spezifische�Konzepte.�

5.4� Einrichtungen�der�stationären�Pflege�

Der�vom�Fachbereich�50�verwaltete�Infrastrukturbereich�der�stationären�Pflege�unterliegt�einem�vom�Land�gesetzlich�vorgeschriebenen�„Markt“.�Der�gelegentlich�geäußerte�Wunsch�nach�einer�„kommunalen�Steuerung“�ist�rechtlich�nicht�möglich.�

5.5� Sport-�und�Bäderinfrastruktur�

Bereits�in�der�Sitzung�des�Rates�vom�25.05.05�wurden�die�Sport-�und�Bäderbetriebe�beauftragt,�in� einem� Masterplan� Sport� zukünftige� Entwicklungstrends� aufzuzeigen.� Die� Kernpunkte� des�Auftrags�bildeten:�

• die�Erfassung�und�Bewertung�der�Infrastruktur,�• die�Berücksichtigung�von�privaten�Angeboten�und�Angeboten�in�den�umliegenden�Städten,�• bezirksbezogene�Darstellungen�der�Sportangebote,�• die�Darstellung�von�Entwicklungstrends/veränderten�Sportbedürfnissen,�• die�Abstimmung�von�Sportangeboten�auf�Vereins-�und�Bevölkerungsentwicklungstendenzen,�• alters-�und�geschlechtsspezifische�Analysen�bei�Bestand�und�Entwicklungstrends.�

Dem�Auftrag�ist�die�Sport-�und�Bäderverwaltung�mit�einer�umfangreichen�Berichterstattung�im�Herbst�2006�nachgekommen.� Inhaltlich�sind�daraus�die� im�Folgenden�unter�7.1.5�dargestellten�Leitziele�und�Vorgaben�für�den�Sport-�und�Bäderbereich�entwickelt�worden.�

5.6� Spielplätze,�Skateanlagen�und�Bolzplätze�

Trotz� der� kritischen� Haushaltssituation� müssen� auch� in� den� nächsten� Jahren� große�Anstrengungen� unternommen� werden,� Kindern� und� Jugendlichen� unter� Beachtung� der�demografischen� stadtteilbezogenen� Entwicklung� ausreichend� und� gute� Spielplätze� in�Wohnungsnähe�zur�Verfügung�zu�stellen.�

Die� Sicherheit,� Sauberkeit� und� Attraktivität� der� Spielplätze� werden� weiter� im� Vordergrund�stehen.�In�Zeiten�der�Konsolidierungsnotwendigkeiten�des�Haushaltes�ist�dies�nur�möglich,�wenn�eine� Vielzahl� von�Maßnahmen� aufeinander� abgestimmt� werden� und� Akteure� sich� gegenseitig�ergänzen.� So� wird� das� entstandene� Netzwerk� für� das� Spiel-� und� Bewegungsraumangebot� in�Essen�sich�weiter�entwickeln�:�

• Investitionen�aus�den� jährlichen�Wirtschaftsplänen�von�Grün�und�Gruga�Essen�und�Mitteln�der�Bezirksvertretungen,�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

31�

• Sonderprogramme�wie�die�„Weiterentwicklung�von�Bolzplätzen�und�Freiflächen�zu�Spiel-�und�Treffpunkten�für�Kinder�und�Jugendliche“,�

• die�Zusammenarbeit�mit�der�Stiftung�„Essen.Großstadt�für�Kinder“,�• in� Zusammenarbeit� mit� dem� Kinderschutzbund� Essen� über� 200� Patenschaften� auf� Essener�

Spielplätzen,�• neben�den�Sicherheitskontrollen�zusätzliche�wöchentliche�Reinigungsintervalle,�• Erweiterung�des�Spiel-�und�Bewegungsraumangebotes�auf�Spielplätzen�mit�den�Modulen�des�

„Bewegten� Spielplatzes“� in� Zusammenarbeit� mit� Spielplatzpaten,� dem� Kinderschutzbund�Essen�und�der�Bewegungswerkstatt�Essen,�

• Bewegungsraumanalyse.�

5.7� Friedhöfe,�Grün-�und�Kleingartenanlagen��

Friedhöfe�

Die�Erweiterungsflächen�in�den�23�städtischen�Friedhöfen,�sowie�das�Krematorium�am�Hellweg,�decken�den�städtischen�Bedarf�bis�zum�Jahr�2020�ab.�Innerhalb�der�Friedhofsflächen�werden�auf�die�sich�verändernden�Ansprüche�der�Nutzer�abgestimmte�neue�Friedhofsangebote�entstehen.��

Grünanlagen�

Im�Vordergrund�der�künftigen�Grün-�und�Freiflächenentwicklung�steht�die�stärkere�Vernetzung�öffentlicher� und� privater� Grünanlagen� untereinander� sowie� die� Einbindung� der� Wohn-� und�Gewerbegebieten.� Insbesondere� das� Projekt� „Essen.Neue� Wege� zum� Wasser“,� der� Umbau� des�Emschersystems� durch� die� Emschergenossenschaft� sowie� die� Entwicklung� von� Grün-� und�Wegeverbindungen� auf� ehemaligen� Bahntrassen� mit� dem� Regionalverband� Ruhrgebiet�unterstützen�diese��z.�T.�sogar�städteübergreifende�Vernetzung.�

Mit� einem� Handlungsprogramm� "� Entwicklung� im� Bestand"� reagiert� Grün� und� Gruga� auf� die�Bedeutung� der� Grünflächen� für� die� Qualität� der� Wohngebiete,� indem� im� Rahmen� der� zur�Verfügung� stehenden� Ressourcen� insbesondere� attraktive� Aufenthaltsräume� und� Spielbereiche�hergestellt�werden.�Durch�die�Schaffung�von�Blickbeziehungen�und�Öffnungen�wird�eine�bessere�Verzahnung�von�Grünanlagen�und�angrenzenden�Wohnbaugebieten�angestrebt.�

Kleingärten�

Die� kleingärtnerischen� Selbstverwaltungsorganisationen� leisten� ihren� Beitrag,� indem� sie� die�sozialen� und� freiraumplanerischen� Funktionen� des� Kleingartenwesens� aktiv� in� den�Stadtentwicklungsprozess� einbringen.� Neben� der� Entwicklung� von� speziellen� Seniorengärten�wurden� inzwischen� Modelle� entwickelt,� mit� Hilfe� von� vergünstigten� Darlehen,� die�Weiterverpachtung�von�Kleingärten�insbesondere�an�finanziell�schlechter�gestellte�Personen�und�Familien�zu�fördern.�

5.8� Kulturelle�Einrichtungen�und�Bibliotheken�

Infrastrukturrevision� aus� wirtschaftlichen� und� Nutzungsgründen� ist� laufende� Aufgabe� aller�Kultureinrichtungen.��Sie�hat�bereits�in�der�Vergangenheit�zu�deutlichen�Konsequenzen�geführt.�

Als�Beispiele�sind�hier�zu�nennen:��

• die�bereits�in�den�90er�Jahren�erfolgte�Aufgabe�des�Museums�Altenessen,�• die�in�den�80er�Jahren�und�wiederum�im�Jahre�1994/98�und�2003�erfolgte�Neustrukturierung�

(incl.�Abschaffung�von�2�Bücherbussen,�Schließung�der�Bibliothek�für�Blinde�und�Reduktion�der�Öffnungszeiten)�des�Bibliotheksnetzes,� in�deren� Folge�das�Netz�der� Stadtteilbibliothken�von� 23� auf� 15� reduziert� wurde� und� im� Jahr� 2006� die� Verlagerung� der� Stadtteilbibliothek�Werden� aus� angemieteten� in� stadteigene� Räumlichkeiten� sowie� 2004� eine�Umnutzung� der�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

32�

ehemaligen� Stadtteilbibliotheken� Altendorf� und� Schonnebeck� zu� Jugendbibliothekszentren�mit�prioritär�schulischer�Nutzung�erfolgten,�

• die� aus� wirtschaftlichen� Gründen� erfolgte� Verlagerung� der� Volkshochschule� aus� ihrem�kostenträchtig� sanierungsbedürftigem� Gebäude� in� der� Hollestraße� verbunden� mit� der�Aufgabe�des�Standortes�Friedenschule,�

• Aufgabe�der�Künstlerateliers� in�den�Gebäuden�Äbtissinnensteig�und�Kunstwerkerstraße�und�damit� Schaffung� der� Voraussetzungen� für� die� Vermarktung� der� Gebäude,� Aufgabe� des�Gästehauses� des� Museum� Folkwang� und� damit� Schaffung� der� Voraussetzungen� für� die�Vermarktung�des�Gebäudes,�

• Aufgabe� des� Depots� (RLM)� Hammerstr.� und� damit� Schaffung� der� Voraussetzungen� für� die�Vermarktung�des�Gebäudes,�

• Überführung� des� ehem.� Gebäudes� der� Folkwang� Musikschule� in� eine� rentierliche�Fremdnutzung,�

• Umstrukturierung�der�Museumslandschaft�mit�der�Überführung�des�Ruhrlandmuseums�in�die�Mitträgerschaft� des� Landes� und� der� Regionen� mit� der� Folge,� dass� sämtliche� notwendigen�Investitionen� nur� zu� 10%� von� der� Stadt� finanziert� werden� und� die� Stadt� ihren� Zuschuss�dauerhaft� deckelt,� der� Aufgabe� des� Deutschen� Plakatmuseums� (DPM)� am� Standort�Theaterpassage� und� Einbeziehung� in� das� Museum� Folkwang,� bei� dem� der� notwendige�Sanierungsaufwand�durch�einen�privat�finanzierten�Neubau�ersetzt�wird,�

• Planungen� für� die� Umnutzung� der� ehem.� denkmalgeschützten� Luisenschule� als� Haus� der�Essener�Geschichte�sowie�Neubau�eines�Magazingebäudes�für�die�Pflichtaufgabe�Stadtarchiv�und� als� Folge� Aufgabe� des� Gebäudes� Am� Handelshof� und� hierdurch� Schaffung� der�Voraussetzungen�für�die�Vermarktung�des�Gesamtareals.�

So�resultiert�eine�weitgehende�Zentralisierung�des�kulturellen�Angebotes�im�Stadtgebiet�zum�Teil�aus� wirtschaftlichen� Betrachtungen.� Die� verbliebenen� dezentrale� Angebote� städtischer�Kultureinrichtungen� (außer� Stadtbibliothek)� finden�hauptsächlich� in� Schulräumen� statt:� Dabei�hat� auch� hier� in� den� letzten� Jahren� im� Rahmen� der� Umsetzung� diverser� Einsparungen� bei�Schulhausmeistern� eine� Infrastrukturrevision� stattgefunden,� insofern� als� außerschulische�Nutzungen� durch� die� Volkshochschule� und� die� Folkwang� Musikschule� an� wenigen� (Schwer-punkt-)�Schulen�konzentriert�wurden,�um�so�zusätzliche�Hausmeisterdienste�einzusparen.��

Nur�die�Volkshochschule�verfügt�in�Borbeck�und�in�Steele�über�eigene�Räumlichkeiten.�Bei�dem�Kulturinstitut�Schloss�Borbeck�und�dem�Bürgerzentrum�Halle�12�Zollverein� (Kulturbüro)� liegen�Zweckbindungen� wegen� der� eingesetzten� Fremdmittel� vor,� ebenso� beim� Kulturforum� Steele�(VHS).�

Die� großen� nichtstädtischen� Kultureinrichtungen� Zeche� Carl,� Grend� und� Kunsthaus� nutzen�stadteigene� Gebäude,� deren� Nutzung� (Zeche� Carl� und� Grend)� durch� die� eingesetzten� Fremd-mittel�und�durch�Verträge�langfristig�gebunden�ist.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

33�

6.� Bekannte�Vorschläge�zur�Schließung�von�

Infrastruktureinrichtungen�

�Die� Vorschläge� zur� Schließungen� einzelner� Infrastruktureinrichtungen� werden� durch� die� zu-ständigen� Fachämter�bzw.� Träger� im�Rahmen� ihres�operativen�Handelns�getroffen.�Bisher� sind�folgende�Maßnahmen�bekannt:���

6.1��Schulen�

Bis� zum� Jahre� 2010�werden� nach� jetzigem� Stand� 2�Grundschulstandorte� für� die� Grundschul-Nutzung� aufgegeben.� Dies� werden� die� Rosenhügelschule� und� die� Anne-Frank-Schule� im�Stadtbezirk�IV�sein.�

6.2� Sport-�und�Bäderinfrastruktur�

Maßnahmen� der� Infrastrukturrevision� im� Zusammenhang� von� Bevölkerungsrückgang,�Veränderung� des� Sportverhaltens� und� den� Restriktionen� der� Haushaltskonsolidierung� sind�erforderlich,� um� finanziellen� Handlungsspielraum� für� die� Zukunft� zu� gewinnen.� Mit� der�vorgeschlagenen�Aufgabe�von�acht�Sportplätzen,�zwei�Turnhallen�und�der�Anpassung�von�zwei�Sportanlagen�an� zukünftige�Anforderungen� funktionaler� Sportstätten� sowie�der� Beauftragung�eines�Bädergutachtens�soll�die�Infrastruktur�mittelfristig�angepasst�werden.�

Bei�der�Analyse�der�Sportstandorte�haben�die�SBE�konsequent�das�Ziel�verfolgt,�nur�dann�eine�Standortschließung� vorzuschlagen,� wenn� eine� Verlagerung� des� Sportbetriebes� auf� andere�Anlagen� mit� freien� Kapazitäten� in� zumutbarer� Entfernung� möglich� ist.� Weitere� bestimmende�Faktoren,� die� bei� diesen� Vorschlägen� zu� berücksichtigen� sind,� wie� aufgelaufene�Instandhaltungsrückstände� oder� erforderliche� Investitionsbedarfe,� waren� ebenfalls�Beurteilungskriterien.�

Die� im�Handlungsprogramm�der�SBE�zusammengefassten�Maßnahmen�zur� Infrastrukturrevision�sollen� nicht� nur� das� Ziel� verfolgen,� die� dauerhafte� Senkung� des� Zuschussbedarfes� aus� dem�allgemeinen�Haushalt�zu�ermöglichen,�sondern�Handlungsspielräume�für�die�Instandhaltung�und�Erneuerung�der�Sportanlagen�und�Bäder�auch�für�die�Zukunft�sichern.�

Die�SBE�verfolgen�weiterhin�das�Ziel,�die�Sportinfrastruktur�funktional�zu�verbessern�und�so�für�die�Nutzer�attraktiv�und�den�Spitzensport�leistungsfördernd�zu�erhalten.�

6.3� Friedhöfe,�Grün-�und�Kleingartenanlagen��

Im� Rahmen� der� Folgekostenproblematik� und� der� demografischen� Entwicklung� erfolgt� eine�kontinuierliche� Prüfung,� inwieweit� Flächen� von� Grün� und� Gruga� Essen,� die� für� das�Freiraumsystem�nicht� erforderlich� sind� (sog.� „Restflächen“)� einer�Nutzungsänderung� zugeführt�werden�können.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

34�

6.4� Katholische�Kirchen�

Die� unten� aufgeführten� katholischen� Kirchen�werden� vom�Bistum�Essen� als� "weitere� Kirchen"�bezeichnet.� Für� diese� Kirchenstandorte� werden� zukünftig� keine� Kirchensteuermittel� mehr� zur�Verfügung�gestellt.�Diese�"weiteren�Kirchen"�sind�auch�nicht�mehr�Bestandteil�einer�Gemeinde�oder�Pfarrei.��

Name� Lage�

St.�Engelbert� Stadtbezirk��I�St.�Marien� Stadtbezirk��I�St.�Peter� Stadtbezirk��I�St.�Martin� Stadtbezirk��II�St.�Raphael� Stadtbezirk��II�St.�Anna� Stadtbezirk��III�St.�Augustinus� Stadtbezirk��III�St.�Mariä�Geburt� Stadtbezirk��III�St.�Stephanus� Stadtbezirk��III�St.�Maria�Königin� Stadtbezirk��III�St.�Maria� Stadtbezirk��IV�St.�Hermann�Josef� Stadtbezirk��IV�Herz�Jesu� Stadtbezirk��IV�St.�Ewaldi� Stadtbezirk��V�St.�Albertus�Magnus� Stadtbezirk��VI�St.�Anno� Stadtbezirk��VI�St.�Eligius� Stadtbezirk��VII�Hl.�Dreifaltigkeit� Stadtbezirk��VII�Herz�Jesu� Stadtbezirk��VII�St.�Marien� Stadtbezirk��VII�St.Christophorus� Stadtbezirk��VII�Filialkirche�Isingerfeld� Stadtbezirk��VII�St.�Winfried� Stadtbezirk��VII�Zur�Schmerzhaften�Mutter�Maria� Stadtbezirk��IX�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

35�

7.� Strategische�Empfehlungen�und�Leitziele�

7.1� Leitziele�und�Vorgaben�für�sektorale�Fachkonzepte�sowie�Ansätze�

für�Einsparungen�

7.1.1� Schulen�

Primarstufe�

Die�2006�vom�Rat�der�Stadt�beschlossenen�schulorganisatorischen�Maßnahmen�könnten�je�nach�Eintritt�des�Schülerrückgangs�nach�Standorten�einen�Abbau�von�Raumkapazitäten�von�bis�zu�36�Unterrichtsräumen� (entsprechend� rd.� 7� Zügen)� bis� zum� Schuljahr� 2010/11� und� von� bis� zu�weiteren�66�Unterrichtsräumen�(entsprechend�13�Zügen)�mittel-�bis� langfristig�ergeben.�Damit�sind�bereits�jetzt�Voraussetzungen�geschaffen,�auf�die�weitere�Entwicklung�der�Schullandschaft�angemessen� reagieren� zu� können.� Weitergehende� und� weitere� Standorte� betreffende�Veränderungen� wären� im� Rahmen� einer� Fortschreibung� der� Schulentwicklungsplanung� zu�berücksichtigen.�

Sekundarstufe�I�und�II�

Vor� dem� Hintergrund� von� derzeit� teilweise� noch� hohen� Klassenfrequenzen� der� Klassen� 5� an�einigen�weiterführenden�Schulen,� insbesondere�an�Realschulen,�Gymnasien�und�Gesamtschulen�die�um�bis�zu�5�Schüler/innen�über�dem�Klassenfrequenzrichtwert�von�28�liegen,�tritt�zunächst�eine�Entspannung�ein,�die�aber�mittel-�bis� langfristig� zu�Überkapazitäten�führt.�Dabei� ist�aber�von�besonderer�Bedeutung,�ob�und� inwieweit�die�bisherigen�Anmeldequoten�zu�den�einzelnen�Schulformen�gleich�bleiben�oder�aber�auch�größeren�Veränderungen�unterworfen�sein�können.��

Durch�die�Novellierung�des�Schulgesetzes�im�Juni�2006�kommt�den�Schullaufbahnempfehlungen�der�Grundschulen�eine�größere�Bedeutung�zu,�die�erstmals�bei�den�im�Februar�und�März�2007�anstehenden� Anmeldungen� zu� den� weiterführenden� Schulen� für� das� Schuljahr� 2007/08� zum�Tragen�kommen�wird.�Hier�bleibt� abzuwarten,�wie�die�Anmeldequoten� sich� entwickeln.� In�den�letzten� 3� Anmeldejahren� ergaben� die� Anmeldungen� folgende� Anteile� für� die� einzelnen�Schulformen:�

�Schuljahr/�

Schulform��

2004/05� 2005/06� 2006/07�

Hauptschulen� 11,0�%� 9,6�%� 8,5�%�

Realschulen� 24,2�%� 23,4�%� 23,8�%�

Gymnasien� 41,7�%� 41,4�%� 43,5�%�

Gesamtschulen� 30,7�%� 31,9�%� 31,4�%�

Die� Summe�der�Anmeldequoten� liegt�über�100�%.�Dies� ergibt� sich� aus�Überhängen�bei� den�–�jeweils�vorgezogenen�–�Gesamtschulanmeldungen.�Dabei�werden�die�Schülerinnen�und�Schüler,�die� keinen� Gesamtschulplatz� erhalten� haben,� noch� einmal� an� einer� anderen� Schulform�angemeldet.�Zum�Schuljahr�2006/07�wurden�etwa�330�Kinder,�die�nicht�an�einer�Gesamtschule�aufgenommen�worden�waren,�an�anderen�Essener�Sek.�I-Schulen�angemeldet.�

Neben� den� genannten� Abweisungen� von� Gesamtschulen� sind� insbesondere� im� Bereich� der�Gymnasien�und�Realschulen�jeweils�Umverteilungen�zu�anderen�Schulstandorten�erforderlich,�da�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

36�

einzelne�Schulen,�insbesondere�in�einigen�Stadtbezirken�bzw.�Stadtteilen�stärker�oder�schwächer�nachgefragt� werden.� Bei� der� nächsten� Fortschreibung� der� Schulentwicklungsplanung� für� die�Schulen� der� Sekundarstufen� I� und� II� sind� auf� der� Grundlage� von� schulform-bezogenen�Prognosen�die� künftigen�Bedarfe�zu� ermitteln�und�ggf.� schulorganisatorische�Maßnahmen� für�einzelne� Standorte� zur� Stärkung� des� künftigen� Angebots� an� Schulen� in� den� Bereichen� der�Sekundarstufen� I�und� II� zu�prüfen.�Notwendig� erscheinende�Vorschläge�wären�dann�–�wie�bei�der� erfolgten� Grundschulentwicklungsplanung� –� in� einem� kommunikativen� Anhörungs-� und�Beteiligungsverfahren�zu�beraten�und�ggf.�umzusetzen.�

7.1.2� Tageseinrichtungen�für�Kinder�

Leitlinien� für� die� weitere� Entwicklung� der� „Kindergartenlandschaft“� müssen� die� Funktion� der�Elementarerziehung�in�einer�prosperierenden�Stadtgesellschaft�festlegen�und�dabei�gleichzeitig�die�bis�2010�sinkende�Kinderzahl�berücksichtigen.�

Die� Qualität� von� Angeboten� der� Jugendhilfe� bezieht� sich� auf� die� inhaltlichen� Konzepte� von�Tageseinrichtungen� für� Kinder,� ihre� räumliche� Ausgestaltung,� aber� auch� auf� die� angebotenen�Öffnungszeiten� und� die� Personalausstattung.� Die� Tageseinrichtung� als� Infrastruktur� für�Dienstleistungen� muss� seine� Bedeutung� als� Anlaufpunkt� für� junge� Familien� behalten� und�ausbauen.�Aus�diesem�Grunde�sind�Kitas�in�der�Regel�wohnortnah�und�gut�erreichbar.�

Synergien� für� Dienstleistungen� außerhalb� der� Kernaufgabe� werden� in� einer� Kita� nur� dann�gefunden�werden�können,�wenn�es�sich�um�Dienstleistungen�rund�um�die�junge�Familie�handelt.�Aus�diesem�Grunde�ist�die�konzeptionelle�und�räumliche�Qualität�so�weiter�zu�entwickeln,�dass�entsprechende� Dienstleistungen� Zeit� und� Raum� finden.� Beide� Indikatoren� werden� jedoch�Auswirkungen�auf�die�Aufwände�für�Betriebskosten�haben.�Eine�entsprechende�Gegenrechnung�an�anderer�Stelle�ist�nach�praktischen�Erfahrungen�nicht�zu�erwarten.��

Die�Wirtschaftlichkeit�einer� Tageseinrichtung� für�Kinder� liegt� immer� in�der�Verantwortung�des�einzelnen� Trägers.� Aufgrund� der� Pauschalierung� öffentlicher� Zuschüsse� kann� hier� nur� selten�Einfluss�genommen�werden.�Daher�können�auch�solche�Standorte�weiterhin�akzeptiert�werden,�die� z.B.� aufgrund� ihrer� geringen� Gruppenanzahl� –eingruppige� Einrichtungen-� vordergründig�unwirtschaftlich� sind.� Der� Wert� eines� zusätzlichen� Standortes� überwiegt� aus� Sicht� des�öffentlichen�Trägers.�

Die�Verantwortung�für�die�Vereinbarkeit�von�Familie�und�Beruf� liegt�nicht�alleine� in�der�Hand�der� kommunalen� Selbstverwaltung.� Das� Jugendamt� als� örtlicher� öffentlicher� Träger� ist�aufzufordern,�die�Kontakte�der�Träger�von�Tageseinrichtungen�für�Kinder�mit�Unternehmen�zu�fördern,� und� betriebliche� Erfordernisse� in� den� Einrichtungen� zu� berücksichtigen.� Das� kann�einerseits�durch�die�Gestaltung�von�Öffnungszeiten�geschehen,�aber�auch�durch�die�Möglichkeit�zur� Einrichtung� von� betriebsbezogenen� Plätzen.� Betriebe� sind� bei� ihren� Überlegungen� zur�Errichtung�von�Betriebskindergärten�zu�unterstützen.�

Die� aktuell� geführten� Diskussionen� um� die� existentielle� Absicherung� von� Familien,� um� den�Schutz�von�Kindern�und�um�den�steigenden�Bildungsbedarf�werden�grundsätzlich�die�Nachfrage�nach�Plätzen�in�der�Elementarerziehung�steigen�lassen.� Im�Ziel-�und�Maßnahmeplan�Großstadt�für� Kinder� ist� darum� folgende� Maßnahme� aufgenommen� worden,� um� die� dort� intendierten�kinderpolitischen�Ziele�erreichen�zu�können:�

-� Die� Anregungen� aus� den� Dialogforen� werden� auf� ihre� Umsetzungsfähigkeit� überprüft:� u.a.�„Erhöhung� der� Betreuungsquote� für� rechtsanspruchsberechtigte� Kinder� in� sozial� belasteten�Stadtteilen,�als�Maßnahme�des�Kinderschutzes.“-�

Dieses� Prüfungserfordernis� könnte� die� Anhebung� der� bislang� angestrebten� Bedarfsquote� von�86%� für� Kinder� mit� Rechtsanspruch� erforderlich� machen.� Dabei� wird� im� Blick� auf� die�Infrastruktur� auch� das� Erfordernis� von� Schaffung� neuer� Einrichtungen� für� Kinder� nicht�auszuschließen�sein.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

37�

Darüber�hinaus�ist�die�Landesregierung�darum�bemüht�die�Dienstleistungen�für�junge�Familien�in�so�genannten�Familienzentren�zu�bündeln.�Nach�der�Planung�des�Landes�sollen�im�Endausbau�in�Essen�ca.�80�Kitas�Familienzentren�werden.�

7.1.3� Einrichtungen�der�offenen�Kinder-�und�Jugendarbeit�

Eine� wesentliche� Zielsetzung� des� Planungsprozesses� ist� die� flächendeckende�Nahbereichsversorgung� für� Kinder� von� 6� bis� 14� Jahren.� Mit� der� im� Jahre� 2006/07� in� der�Jugendpolitik�diskutierten�Planung�soll�der�größte�Teil�der�Essener�Stadtteile�mit�Angeboten�im�Nahbereich�versorgt�werden.�Hierzu�tragen�die�Einrichtungen�der�Grundversorgung,�die�mobilen�Angebote�und�die�Einrichtungen�mit�dem�Schwerpunkt�„jugendverbandliche�Arbeit“�bei.�Einige�der�bisher�definierten�Einrichtungen�mit� themen-�und� zielgruppenorientierten�Schwerpunkten�leisten�hier�weitere�Beiträge.�

Für�eine�angemessene�„Gesamtversorgung“�der�Essener�Kinder�und�Jugendlichen�mit�Angeboten�in� den� Einrichtungen� der� Kinder–� und� Jugendarbeit� und� der�mobilen� Arbeit�werden� folgende�Quoten�planungsleitend�sein:��

• Mit�dem�Planungsbaustein�„Grundversorgung�für�Kinder�im��Nahbereich“�werden��10%��der��6�–�14�jährigen�erreicht.�

• Mit� dem� Planungsbaustein� „Besondere� sozialräumliche� Bedarfe“�werden� 10%� der� � 14� -� 21�jährigen�mit�„Migrationshintergrund“�bzw.�„Empfänger�von�Sozialhilfe�–�und/oder�ALG�II“�in�überdurchschnittlich�belasteten�Stadtteilen�erreicht.�

• Mit�dem�Planungsbaustein�„Mobile�Arbeit“�werden�durch�ergänzende�und�flexible�Angebote��6�–�21�jährige�auf�Bezirksebene�erreicht.�

• Mit�dem�Planungsbaustein�„themen-�und�zielgruppenspezifische�Einrichtungen“�werden�10%�der��14�-�21�jährigen�erreicht.�

• Mit�dem�Planungsbaustein�“Zentrale�Angebote“�werden��6�-�27�jährigen�erreicht.�• Mit� dem� Planungsbaustein� „jugendverbandliche� Einrichtungen“� werden� 10%� der� � 6� -� 27�

jährigen�erreicht.��

7.1.4� Unterkünfte�für�Obdachlose�und�ausländische�Flüchtlinge�

Erhebliche�Zuweisungen�von�ausländischen�Flüchtlingen�durch�den�Bund�bzw.�das�Land�haben�ab� Beginn� der� 90er� Jahre� den� Bau� zahlreicher� Übergangsheime� im� gesamten� Stadtgebiet�notwendig�gemacht.�Seit�Jahren�verfolgt�die�Sozialverwaltung�ein�Rückbauprogramm,�mit�dem�die�Unterbringungskapazitäten�dem�jeweils�aktuellen�Bedarf�angepasst�werden.��

Nach� Abschluss� des� Rückbauprogramms� werden� voraussichtlich� 10� Standorte� für� die�Unterbringung� von� ausländischen� Flüchtlingen� und� Obdachlosen� verbleiben.� Für� die�Unterbringung�von�Aussiedlern�soll�langfristig�kein�Standort�mehr�vorgehalten�werden.�Ziel�der�Stadt� Essen� ist� es� jedoch,� so� viel� Menschen� wie� möglich� -� Mietfähigkeit� vorausgesetzt� -� in�Mietwohnungen�sozial�verträglich� im�Stadtgebiet�zu�vermitteln.�Die�nachfolgend�aufgeführten�Standorte� haben� daher� nur� vorläufigen� Charakter,� da� in� Abhängigkeit� vom� Erfolg� der�Wohnungsvermittlungsbemühungen�weitere�Standorte�aufgegeben�werden�können.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Voraussichtliche� Standorte� für� die� Unterbringung� von� ausländischen� Flüchtlingen� und�Obdachlosen�nach�Abschluss�des�Rückbauprogramms:�

Unterkunft� Stadtbezirk� Kategorie�

Alte�Bottroper�Straße� IV� ausländische�Flüchtlinge�Eickwinkelstraße� V� Obdachlose�Gerhardstraße� VI� ausländische�Flüchtlinge�(und�Materiallager)�Buschstraße� VII� ausländische�Flüchtlinge�Lentorfstraße� VII� ausländische�Flüchtlinge�Grimbergstraße� VII� ausländische�Flüchtlinge�Märkische�Straße� VII� Obdachlose�Liebrechtstraße� VIII� Obdachlose�Möllneyer�Ufer� VIII� ausländische�Flüchtlinge�Im�Löwental� IX� ausländische�Flüchtlinge��

Die�vom�Fachbereich�50�verwaltete�Infrastruktureinrichtung�„Unterbringung“�unterliegt,�was�den�Zugang�ausländischer�Flüchtlinge�betrifft,�überregionalen�Entwicklungen.�Auf�der�Ebene�der�Kommune�besteht�keine�Möglichkeit�der�Zugangssteuerung�oder�sonstiger�Einflussnahme.�

7.1.5� Sport-�und�Bäderinfrastruktur�

Die� Sport-� und� Bäderlandschaft� ist� aufgrund� vielfältiger� Entwicklungen� einem� tiefgreifenden�Wandel� unterworfen.� Aus� demografischer� Sicht� sind� der� starke� Rückgang� von� Kindern� und�Jugendlichen� in�der�Bevölkerung� sowie�die� Zunahme�der� Senioren� zu�beachten.�Aus�Sicht�der�Nachfrager� gewinnen� Gesundheitsprophylaxe,� Fitness� und� Wellness� eine� größere� Bedeutung;�Trendsportarten� setzen� im� Bewusstsein� der� Jugendlichen� neue� Akzente.� Aus� fiskalischer� Sicht�begrenzen�die�leeren�kommunalen�Kassen�den�Handlungsrahmen.�

Die�zunehmende�Ausdifferenzierung�der�Nachfrage�führt�zu�der�Frage,�welches�Angebot�künftig�als� kommunale� Aufgabe� vorzuhalten� ist:� Der� Bevölkerungsrückgang� sowie� die� fiskalischen�Restriktionen�erfordern�aber�auch�ein�Überdenken�der�Angebotsdichte.�Ist�ein�Rückzug�auf�eine�kommunale�Grundversorgung�bei�Sportstätten�und�Bädern�notwendig?�

Diese�Fragestellung�beschäftigen�zur�Zeit�nicht�nur�die�Stadt�Essen,�sondern�z.B.�auch�Bochum�und� Gelsenkirchen� im� gemeinsamen� Modellprojekt� der� Raumordnung� unter� dem� Oberbegriff�"interkommunale�und�regionale�Anpassungsstrategien�bei�sich�wandelnder�Bevölkerung".�

Parallel� hierzu� hat� der� Stadtkämmerer� im� Verfahren� der� Haushaltskonsolidierung� ein�Benchmarking� zum�Vergleich� der� jeweiligen�Aufwendungen�aus� dem� städtischen�Haushalt� für�ausgewählte�Sparten� initiiert.�Die�Aufwendungen� für�die� Sport-�und�Bäderbereiche�werden� in�diesem�Projekt�zwischen�Dortmund,�Duisburg�und�Essen�abgeglichen.�

Unabhängig�davon,�dass�diese�Projekte�wichtig�und�richtig�sind,�dominiert�aber�die�dramatische�Haushaltssituation� der� Stadt� Essen� gerade� den� Bereich� der� freiwilligen� Aufgaben� der�Daseinsvorsorge.�Waren�früher�defizitäre�Jahresabschlüsse�die�Ausnahme,�so� ist�dieses�Ergebnis�in�Essen�und�den�meisten�anderen�Großstädten�in�NRW�fast�zur�Regel�geworden.�In�der�breiten�Öffentlichkeit� -� und� auch� in� Teilen� der� Medien� -� ist� diese� immer� dramatischer� werdende�Situation� in� ihrer�Dimension�noch�gar�nicht� richtig� erkannt�worden�oder� sie�wird� schlichtweg�ignoriert.��

Das�Handlungsprogramm�der� Sport-�und�Bäderbetriebe�muss� vor�diesem�Hintergrund�gesehen�werden.� Eine� nachhaltige� Verbesserung� der� Haushaltssituation� steht� in� einem� absehbaren�Zeitraum�nicht�in�Aussicht.�Die�Kosten�für�den�Betrieb�der�Sportanlagen�und�Bäder�werden�sich�allein�aufgrund�ständig�steigender�Energiepreise�und�des�zunehmenden�Alters�der�Infrastruktur�eher�erhöhen,�als�dass�z.B.�durch�Energiesparmaßnahmen�eine�Kostenreduzierung�möglich�wäre.�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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Bei�den�Sportvereinen� ist�zu�konstatieren,�dass�die�überwiegende�Zahl�mehr�oder�weniger�von�der�kommunalen�Sportförderung�und�der�Bereitstellung�kommunaler�Sportstätten�abhängig�ist.�Bei� einem� prognostizierten� Rückgang� der� Vereinsmitglieder,� insbesondere� bei� den� tradierten�Sportarten�und�der�generativen�Veränderung�der�Sporttreibenden,� sind�auch�auf�Vereinsebene�Anpassungen�und�Neustrukturierungen�unabdingbar.�

Auch�die�Entwicklung�der�Schülerzahlen�–�die�Schulen�sind�eine�wichtige�Nutzergruppe,�weniger�auf�den�Außensportanlagen,�als�vielmehr�in�den�Hallen�und�Bädern�–�muss�sorgfältig�beobachtet�werden.�

Die�amtliche�Schülerprognose�stellt�die�erwarteten�Schülerzahlen�in�den�Grund-,�Haupt-,�Real-�und�Gesamtschulen�sowie�den�Gymnasien�wie�folgt�dar:�

• Schuljahr�2006/2007�� � � � =��62.575�Schülerinnen�und�Schüler�• Schuljahr�2010/2011�� � � � =��58.185�Schülerinnen�und�Schüler�• Schuljahr�2014/2015�� � � � =��51.324�Schülerinnen�und�Schüler�

Diese� Entwicklung� wird� insbesondere� Auswirkungen� auf� die� Nutzungsstruktur� der� Turn-� und�Sporthallen� haben,� traditionell� die�wichtigste� Sportstätte� für� den� Schulsport.�Während� in� den�letzten� Jahren� –� in� erster� Linie� aus� schulischer� Sicht� und� weniger� aus� Bedarfssicht� der�Sportvereine�-�noch�neue�Hallen�errichtet�wurden,�dürfte� sich�die�Situation� schon� in�wenigen�Jahren� deutlich� verändern.� Erste� Anzeichen� waren� bereits� vor� einigen� Monaten� im�Zusammenhang�mit�der�Diskussion�über�den�Grundschulentwicklungsplan�festzustellen.�D.h.,�bei�jeder�zukünftigen�Diskussion�über�die�Aufgabe�von�weiteren�Schulstandorten�müssen�frühzeitig�auch� die� sich� daraus� ergebenden� Konsequenzen� für� die� in� der� Regel� einer� Schule�angeschlossenen� Turn-� bzw.� Sporthalle� bedacht�werden.�Wie� bereits� beschrieben,� sind� an� den�jeweiligen� Hallen-Standorten� schulischer� Bedarf� und� Vereinsbedarf� längst� nicht� immer�kongruent,�was�die�Handlungsoptionen�u.U.�noch�weiter�einschränkt.�Dies�vor�allem�dann,�wenn�eine�von�der�Schließung�betroffene�Schule�vermarktet�werden�soll,�aber�räumlich�bzw.�technisch�mit�einer�Turn-�bzw.�Sporthalle�verbunden�ist.�

Unter� Berücksichtigung� der� vorgenannten� Rahmenbedingungen� haben� die� Sport-� und�Bäderbetriebe� insgesamt� 36� Handlungsvorschläge� in� unterschiedlichen� Handlungsfeldern�entwickelt.�

7.1.6� Spielplätze,�Skateanlagen�und�Bolzplätze�

Aus�einer�quantitativen�Analyse�der�Versorgung�sowie�der�Erreichbarkeit�von�Spielmöglichkeiten,�der�Beurteilung�der�Qualität�und�der�Vernetzung�der�Spielangebote,�den�Hinweisen�der�Nutzer,�Kinder�und�Jugendliche�sowie�der�Bevölkerungsentwicklung�lässt�sich�eine�Gesamteinschätzung�sowie�Ziele�und�Maßnahmen�für�die�nächsten�Jahre�formulieren.��

Die� nachfolgenden� Ziele� und�Maßnahmen� sollen� trotz� angespannter� Haushaltslage� und� unter�Berücksichtigung�der�demografischen�Entwicklung�Akzente�für�eine�Großstadt�für�Kinder�setzen:�

1.� Erhaltung� und� Schaffung� von� qualitativ� hochwertigen� Spielangeboten� für� Jungen� und�Mädchen� aller� Altersgruppen� unter� Berücksichtigung� der� demografischen� Entwicklung�mit�folgenden�Maßnahmen:�

• Bereitstellung�von�Flächen�mit�ausreichender�Flächengröße,�• Ausstattung�mit�einem�vielfältigen�Angebot,�• Schaffung�abwechslungsreicher�Geländemodellierungen,�• Rückzugsräume�vorsehen,�• verschiedene�Gestaltungsmaterialien�anbieten.�

2.��Naturnahes�Spielangebot�mit�entwicklungsfähigen�Teilbereichen�mit�folgenden�Maßnahmen�zu�schaffen:�

• vorhandene�Brachen�als�naturnahe�Spielräume�sichern,�

STEP�2015�+���Perspektive�Infrastruktur�

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• kindgerechte�Zugänge�schaffen,�• ggf.�eigentumsrechtliche�Vereinbarungen�treffen�(z.�B.�Nutzung�auf�Zeit),�• Vielfalt�durch�gezielte�Pflegemaßnahmen�erhalten�(Schnitt,�Mahd�etc.).�

3.��Sichere�Erreichbarkeit�durch�Entschärfung�von�Konfliktpunkten�gewährleisten.�

4.� Erhaltung� und� Entwicklung� einzelner� Erlebnis-� und� Spielmöglichkeiten� in� Verbindung� mit�Wasser� (Projekt:� "� Essen.� Neue� Wege� zum� Wasser");� hier� können� folgende� Maßnahmen�ergriffen�werden:�

• offene�Mulden�und�Rinnen�bespielbar�gestalten,�• Pfützenwege�belassen�und�zulassen,�• Sichtverbindungen�zu�vorhandenen�Gewässern�schaffen�etc.�

5.� Schaffung� einer� inneren� Vernetzung� durch� autofreie� Fuß-� und� Radwegeverbindungen� im�gesamten�Wohnumfeld�mit�folgenden�Maßnahmen:�

• Wegeverbindung�in�allen�Entwicklungsplanungen�berücksichtigen,�• bekletterbare�Elemente�wie�Mauern�integrieren,�• Erweiterungen�mit�Sitzgelegenheiten�etc.�vorsehen.�

6.��Maßnahmen�zur�Entwicklung�der�verkehrsberuhigten�Straßenräume�als�Spiel-,�Erlebnis-�und�Aufenthaltsräume:�

• straßenbegleitende�Gehwege�ausreichend�dimensionieren,�• Treffpunkte�für�Jugendliche�vorgesehen,�• Entwässerung�z.�T.�offen�führen�und�bespielbar�gestalten�etc.�

7.��Maßnahmen�zur�Erweiterung�der�Nutzungsmöglichkeiten�der�Sportanlagen:�

• Öffnung�außerhalb�der�Vereinstrainingszeiten,�• Treffpunkte�für�Jugendliche�integrieren,�• in�Teilbereich�Möglichkeiten�für�Trendsportarten�anbieten,�• Nutzung�der�evtl.��aufzugebenden�Sportplatzflächen�(Masterplan�Sport).�

8.��Schulhöfe�als�Lern-,�Erfahrungs-�und�Bewegungsraum�in�der�unterrichtsfreien�Zeit�für�Kinder�und�Jugendliche�öffnen�und�einzelne�Schulhöfe�auch�für�Jugendliche�über�14�Jahre�zulassen.�

7.1.7� Friedhöfe,�Grün-�und�Kleingartenanlagen��

Friedhöfe�

Durch�den�Aus-�und�Umbau�von�Teilflächen�erfolgt�beispielsweise�eine�Anpassung�der�Friedhöfe�an�das�geänderte�Bestattungsverhalten;�hier�z.B.�für�die�verstärkte�Nachfrage�nach�Urnen-�und�anonymen�Beisetzungen.�

Grünanlagen�

Grün� und� Gruga� Essen� verfolgt� das� Ziel,� dass� funktionierende� Grün-� und� Freiraumsystem� zu�erhalten� und� weiter� zu� entwickeln.� Hierzu� soll� das� Engagement� von� Dritten� unterstützt� und�Partnerschaften,�z.B.�mit�privaten�Wohnungsunternehmen�verstärkt�werden.�

Durch� die� demografische� Entwicklung� und� Infrastruktur-Revisionen� (Rückbau)� in� anderen�Bereichen�ist�ein�Flächenzuwachs�im�Bereich�der�Grünflächen�nicht�auszuschließen.�

Kleingartenanlagen�

Es� besteht� eine� große� Bereitschaft,� die� in� den� geplanten� neuen�Grünzügen� (siehe� Perspektive�Freiraum� schafft� Stadtraum)� gelegenen� Kleingartenanlagen� zu� Gunsten� der� Schaffung� von�durchgängigen�Grünzügen�und�Wegeverbindungen�einer�Neuordnung�zu�unterziehen.�Dadurch�

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wird�es�nicht�nur�möglich,�die�vorgesehenen�neuen�Wasserflächen,�sondern�auch�vom�Süden�in�den�Norden�der�Stadt�durchgehende�Grünzüge�entstehen�zu�lassen.�

7.1.8� Kulturelle�Einrichtungen�und�Bibliotheken�

Wesentliches� Ergebnis� der� bisher� bereits� umgesetzten� Infrastrukturrevisionen� und� der� städte-baulichen� Entwicklungsprozesse� der� jüngsten� Vergangenheit� ist,� dass� der� Gebäudebestand� im�Kulturbereich� bereits� deutlich� verschlankt� und� häufig� gezielt� eine� in� die� Zukunft� gerichtete�Nutzung�denkmalgeschützter�Bauten�realisiert�worden�ist.�

Die�Gebäude�der�Kultureinrichtungen�sind�ebenso�wie�das�Programm�der�Häuser�Bestandteil�der�Marke�„Kulturstadt�Essen“�und�wirken�zum�Teil�weit�über�die�Region�hinaus.�Sie�lassen�die�Rolle�Essens� als� Oberzentrum� anschaulich� werden.� Insofern� bleiben� sie� als� markante� Punkte�unverzichtbar,�auch�durch�demographische�Entwicklungen�hindurch.�

7.2� Zukünftige�Entwicklung�des�digitalen�Datenbestandes�

Der� für� den� STEP� 2015+�Perspektive� Infrastruktur� zusammengetragene�Datenbestand� sollte� in�das� GDI� (Geo-Daten-Infrastruktur)� Essen� einfließen� und� somit� zentral� für� alle� Beteiligten� im�Zugriff� stehen.� Die� Basis� des� im� Intranet� und� Internet� zur� Verfügung� stehenden� GDI� ist� der�Einsatz� eines� Geodaten-Servers,� in� dem� datenbankgestützt� Grafik-� und� Sachdaten� zentral�vorgehalten�werden.�Hierbei� entscheidet�der� thematisch� zuständige� Fachbereich�welche�Daten�auf� dem� Geodaten-Server� bereitgestellt� werden� und� wer� Zugriff� auf� diese� Daten� hat.� Der�Fachbereich�aktualisiert�und�führt�den�Datenbestand�in�eigener�Verantwortung�fort.�

Für� die� Themenkomplexe� privater� Anbieter� (Dritter)� und� kirchlicher� Träger� könnten� die�Fortführungsaufgaben�an�Stadtämter�delegiert�werden,�die�in�direktem�Zusammenhang�mit�den�Inhalten�dieser�„Dritten“�stehen.�

Im� laufenden� Prozess� zur� Erstellung� des� STEP� 2015+� Perspektive� Infrastruktur� haben� einige�Fachbereiche� bereits� ihre�Datenbestände� von� folgenden� Infrastruktureinrichtungen� in� das�GDI�Essen�eingepflegt�(Intranet�bzw.�Internet):�

• Grund-,�Haupt-,�Real-,�und�Gesamtschulen,�• Gymnasien,�Förderschulen,�Berufkollegs�und�sonstige�Schulen,�• Sport-�und�Turmhallen,�Bezirkssport-�und�Großsportanlagen,�• Sport-�und�Bolzplätze,�• Frei-�und�Hallenbäder,�• Schulsportturnhallen�und�–plätze,�• Schulschwimmhalle�und�Gesundheitszentrum.�

Für� die� Bereiche� Altentagesstätte� und� stationäre� Pflegeeinrichtungen� sind� die� ersten� Schritte�eingeleitet�worden,�auch�diese�Infrastruktureinrichtungen�zukünftig�im�GDI�Essen�darzustellen.�

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Impressum�

Stadtentwicklungsprozess�Essen�2015+�Perspektive�Infrastruktur�Bericht�der�Projektgruppe�Infrastruktur���Herausgeber:� � Stadt�Essen�� � � � Mai�2007���Bearbeitung:��Federführung:� � Horst�Jentsch� � � Amt�für�Stadtplanung�und�Bauordnung��Mitarbeit:� � � Hans-Joachim�Augustin�� Grün�und�Gruga��Essen�� � � � Hans-Rainer�Burisch� � Amt�für�Statistik,�Stadtforschung�und�� � � � � � � � Wahlen�� � � � Siegfried�Goßmann� � Schulverwaltungsamt�� � � � Reinhart�Harms�� � Jugendamt�� � � � Hartmut�Laebe� � � Amt�für�Soziales�und�Wohnen�� � � � Regine�Möllenbeck� � Dezernatsbüro�Geschäftsbereich�4�� � � � Johannes�Oppenberg� � Grün�und�Gruga��Essen�� � � � Kurt�Uhlendahl� � � Sport-�und�Bäderbetriebe�Essen��

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