Sanierungsfahrplan

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Instandhaltungs- arbeiten an Wohnimmobilen MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF STEUERABSETZBETRAG: 50% AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR 50 % 65 % Energetische Sanierung von Immobilen MAXIMALBETRAG: € 100.000 STEUERABSETZBETRAG: 65% AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR Weitere Informaonen erhalten Sie bei: lvh.apa Wirtschaſtsverband Handwerk und Dienstleister Mierweg 7, 39100 Bozen [email protected] · www.lvh.it AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE Jetzt sanieren, dann kassieren. Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen

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Jetzt sanieren, dann kassieren!

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Page 1: Sanierungsfahrplan

Instandhaltungs-arbeiten an Wohnimmobilen

MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF

STEUERABSETZBETRAG: 50%

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR

50%

www.sanierungsfahrplan.itAlle Informati onen über Sanierungs- und

Instandhaltungsarbeiten fi nden Sie unter

www.meinhandwerker.lvh.itFinden Sie die Handwerker

in Ihrer Nähe unter

65%

Energetische Sanierung von Immobilen

MAXIMALBETRAG:€ 100.000

STEUERABSETZBETRAG: 65%

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR

Weitere Informati onen erhalten Sie bei:

lvh.apa Wirtschaft sverband Handwerk und DienstleisterMitt erweg 7, 39100 [email protected] · www.lvh.it

AUTONOME PROVINZ

BOZENSÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANOALTO ADIGE

Private WohneinheitenBaueingriff muss mindestens betreff en:→ außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung

Bürokrati sche MaßnahmenBaubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestäti gung (relazione asseverata) des Projektanten(Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden

Wichti gNur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die→ ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar

GILT FÜR GILT FÜR

Alle Arten von Immobilien→ Immobilie muss vor Eingriff mit

Heizanlage ausgestatt et sein→ Unternehmen: nur für Gebäude zur

Ausübung der gewerblichen Täti gkeit→ An Dritt e vermietete/überlassene

Liegenschaft en sind ausgeschlossen

Sonsti ge begünsti gte Maßnahmen ohne Mindestumfang→ Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer

Barrieren, Energieeinsparung→ Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu

Gunsten der eigenen Immobilie→ Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz

als Zubehöreinheit

Gemeinschaft santeile an Kondominien→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten

sind auch alleine förderbar

Baueingriff e

Energietechnische WiedergewinnungHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner BaueinheitenHöchstbetrag Spesen: € 92.307,69Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000

Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufb ereitung auch bei Neubau möglichHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, GeothermieHöchstbetrag Spesen: € 46.153,84Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000

Geförderte Baueingriffe65%

50%

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Instandhaltungs-arbeiten an Wohnimmobilen

MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF

STEUERABSETZBETRAG: 50%

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR

50%

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Instandhaltungsarbeiten fi nden Sie unter

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65%

Energetische Sanierung von Immobilen

MAXIMALBETRAG:€ 100.000

STEUERABSETZBETRAG: 65%

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR

Weitere Informati onen erhalten Sie bei:

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BOZENSÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANOALTO ADIGE

Private WohneinheitenBaueingriff muss mindestens betreff en:→ außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung

Bürokrati sche MaßnahmenBaubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestäti gung (relazione asseverata) des Projektanten(Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden

Wichti gNur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die→ ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar

GILT FÜR GILT FÜR

Alle Arten von Immobilien→ Immobilie muss vor Eingriff mit

Heizanlage ausgestatt et sein→ Unternehmen: nur für Gebäude zur

Ausübung der gewerblichen Täti gkeit→ An Dritt e vermietete/überlassene

Liegenschaft en sind ausgeschlossen

Sonsti ge begünsti gte Maßnahmen ohne Mindestumfang→ Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer

Barrieren, Energieeinsparung→ Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu

Gunsten der eigenen Immobilie→ Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz

als Zubehöreinheit

Gemeinschaft santeile an Kondominien→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten

sind auch alleine förderbar

Baueingriff e

Energietechnische WiedergewinnungHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner BaueinheitenHöchstbetrag Spesen: € 92.307,69Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000

Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufb ereitung auch bei Neubau möglichHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, GeothermieHöchstbetrag Spesen: € 46.153,84Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000

Geförderte Baueingriffe65%

50%

Jetzt sanieren, dann kassieren.Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen

Page 3: Sanierungsfahrplan

Rechnung→ Rechnung muss auf die Person ausgestellt

werden, die den Steuerabsetzbetrag beanspruchen möchte

→ Art der durchgeführten Arbeiten→ korrekter MwSt. Satz

Zahlung→ über Bankschalter→ Angabe Gesetz: Art. 16-bis DPR 633/1972→ spezielles Formular, Steuereinbehalt 4%

erfolgt automati sch

Möbelbonus→ Voraussetzung sind mindestens

außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an derselben Wohneinheit

Maximalbetrag € 10.000 je Baueinheit

Steuerabsetzbetrag 50% aufgeteilt in 10 Jahresraten

10.000x50% : 10 = € 500/Jahr

→ Zahlung per Banküberweisung mit speziellem Formular oder per Bankomat-/Kreditkarte

Mehrwertsteuer (IVA)→ MwSt. Satz von 10% bei ordentlichen und

außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten sowie Sanierung/Wiedergewinnung

→ Abbau architektonischer Barrieren: 4%→ Werkvertrag muss erstellt werden→ auf Rechnungen muss die Rechtsquelle für

den verminderten Satz angeben werden

Vorfi nanzierung Provinz Bozen→ gilt nur für Sanierung der Erstwohnung +

Personen die 5 Jahre in der Provinz BZ ansässig sind

→ zinsloses Darlehen über 10 Jahre für Summe des Steuerabsetzbetrags: 3% Registersteuer + 0,5% Registrierung

→ Erklärung eines eingetragenen Technikers notwendig

Energieausweis→ Energieausweis: Bescheinigung erzielte Energie-

ersparnis durch befähigten Techniker (Architekt, Ingegnieur, Geometer); Energiebestäti gung des Her-stellers ausreichend, keine Energiebescheinigung des Gebäudes notwendig

Bei kleineren Eingriff en wie:→ Austausch der Fenster→ zerti fizierte Sonnenkollektoren < 100 kW für

Hausgebrauch (nicht f. Energiegewinnung) Ener-giebestäti gung des Herstellers ausreichend, keine Energiebescheinigung des Gebäudes notwendig

Rechnung→ Rechnung muss auf die Person ausgestellt werden,

die den Steuerabsetzbetrag beanspruchen möchte→ Art der durchgeführten Arbeiten→ korrekter MwSt. Satz

Zahlung→ über Bankschalter→ Angabe Gesetz 296/2006→ mit speziellem Formular, Steuereinbehalt 4% erfolgt

automati sch

Enea-Meldung→ innerhalb 90 Tagen ab Bauende muss eine

telemati sche Meldung an die ENEA erfolgen→ Energienachweis vom Techniker (APE) oder

Klimahausausweis bei Gesamtsanierung

→ Bei kleineren Eingriffen: Austausch Fenster/Heizung/Solaranlage

→ Bescheinigung des Herstellers ist ausreichend→ Bericht über die durchgeführten Arbeiten

Steuererklärung → Die bezahlten Rechnungen müssen in der

Steuererklärung angegeben werden

Möbelbonus→ kann in Zusammenhang mit dieser Steuerbegüns-

ti gung nicht in Anspruch genommen werden

Mehrwertsteuer (Iva)→ MwSt. Satz von 10% f. Wiedergewinnung/

Sanierung alle Immobilien u. ordentliche/außerordentliche Instandhaltung Wohnimmobilien

→ Heizungsanlage ist ein sog. „bedeutendes Gut“, daher MwSt. 10% nur im Verhältnis zur Arbeitsleistung

→ Werkvertrag muss erstellt werden→ auf Rechnungen muss die Rechtsquelle für den

verminderten Satz angeben werden

Vorfi nanzierung Provinz Bozen→ für energeti sche Sanierungen mit Absetzbetrag

65% NICHT möglich (DL 115/2008)

→ Informati on bei Gemeinde, ob für Arbeiten eine Baukonzession oder eine andere Genehmigung benöti gt wird

→ falls keine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Eigenerklärung ausgestellt wer-den (lt. Art. 47 - DPR 445/2000), welche nur im Falle einer Steuerkontrolle benöti gt wird

→ Meldung ans Arbeitsinspektorat VOR Baubeginn (DL 81/2008); Kopie des Schreibens + Postbestäti gung aufb ewahren

Das Schreiben ist verpfl ichtend sofern durch die Besti mmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, z.B.:1. auf der Baustelle arbeiten mehrere Unternehmen, auch nicht gleichzeiti g;2. auf der Baustelle arbeitet nur ein Unternehmen mit einem Umfang von mehr als 200 Mann/Arbeitstagen.

→ Informati on bei Gemeinde, ob für Arbeiten eine Baukonzession oder eine andere Genehmigung benöti gt wird

→ falls keine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Eigenerklärung ausgestellt werden (lt. Art. 47 - DPR 445/2000) welche nur im Falle einer Steuerkontrolle benöti gt wird

→ Schreiben ans Arbeitsinspektorat VOR Baubeginn (DL 81/2008) (lvh Vorlage vorhanden) Kopie des Schreibens + Postbestäti gung aufb ewahren

Schreiben ist verpfl ichtend sofern durch die Besti mmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, z.B.:1. auf der Baustelle arbeiten mehrere Unternehmen, auch nicht gleichzeiti g;2. auf der Baustelle arbeitet nur ein Unter-nehmen mit einem Umfang von mehr 200 Mann/Arbeitstagen.

Mehrwertsteuer (

Vorgangsweise für Baugenehmigungen & Meldungen

→ Volle und nackte Eigentümer, Fruchtnießer

→ mitlebende Familienmitglieder

→ Zukünft iger Käufer mit registriertem Kaufvorvertrag

→ Mieter

Begünstigte

Informationen zuZahlung und Finanzierung

www.provinz.bz.it/

wohnungsbau

siehe auch

Page 4: Sanierungsfahrplan

Instandhaltungs-arbeiten an Wohnimmobilen

MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF

STEUERABSETZBETRAG: 50%

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR

50%

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65%

Energetische Sanierung von Immobilen

MAXIMALBETRAG:€ 100.000

STEUERABSETZBETRAG: 65%

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR

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PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANOALTO ADIGE

Private WohneinheitenBaueingriff muss mindestens betreff en:→ außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung

Bürokrati sche MaßnahmenBaubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestäti gung (relazione asseverata) des Projektanten(Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden

Wichti gNur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die→ ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar

GILT FÜRGILT FÜR

Alle Arten von Immobilien→ Immobilie muss vor Eingriff mit

Heizanlage ausgestatt et sein→ Unternehmen: nur für Gebäude zur

Ausübung der gewerblichen Täti gkeit→ An Dritt e vermietete/überlassene

Liegenschaft en sind ausgeschlossen

Sonsti ge begünsti gte Maßnahmen ohne Mindestumfang→ Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer

Barrieren, Energieeinsparung→ Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu

Gunsten der eigenen Immobilie→ Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz

als Zubehöreinheit

Gemeinschaft santeile an Kondominien→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten

sind auch alleine förderbar

Baueingriff e

Energietechnische WiedergewinnungHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner BaueinheitenHöchstbetrag Spesen: € 92.307,69Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000

Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufb ereitung auch bei Neubau möglichHöchstbetrag Spesen: € 153.846,15Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, GeothermieHöchstbetrag Spesen: € 46.153,84Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000

Geförderte Baueingriffe65%

50%

Jetzt sanieren, dann kassieren.Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen