Sanierungsgebiet Rohrbach- Bewohnerparkkonzept · Parken in Rohrbach Das Wohnviertel Rohrbachs, das...

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Örtlicher Geltungs- bereich Zonenhaltverbot Bewohnerparken Zonenhaltverbot + Bewohnerparken Bewohnerparken Rohrbach

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Sanierungsgebiet Rohrbach- Bewohnerparkkonzept

Anlage 01 zur Drucksache 0036/2012/ IV

Örtlicher Geltungs-bereich

Zonenhaltverbot

Bewohnerparken

Zonenhaltverbot + Bewohnerparken

Bewohnerparken Rohrbach

Parken in Rohrbach Das Wohnviertel Rohrbachs, das von der Karlsruher Straße, Herrenwiesenstraße, Achim-von Arnim-Straße, Heidelberger Straße, Rathausstraße, Am Müllenberg, Am Heiligenhaus, Bierhelderweg, Leimer Straße, Burnhofweg, Schelklystraße und der Valentin-Winter-Straße begrenzt ist und im Westen bis zur Karlsruher Straße reicht, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen. Im Zonenhalteverbot Rohrbach darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags von 08:00 – 20:00 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss deutlich sichtbar ausgelegt werden. Bewohner/-innen von Rohrbach (mit Hauptwohnung), Geschäftsführer und Mitarbeiter/-innen (je 4 Mitarbeiter/innen 1, max. 5) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenes Fahrzeug einen Parkausweis R beantragen, der sie von der Höchstparkzeit befreit. Sie dürfen ihr Fahrzeug in den hell- und dunkelblauen sowie den grünen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen. Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden. Der dunkelblau gekennzeichnete Bereich und der grüne Bereich ab 20.00 Uhr sind ausschließlich für Inhaber/innen von Parkausweisen reserviert.

Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie? Unter www.heidelberg.de „Bewohnerparkausweis online“ können sie über das Internet beantragt werden. Sie erhalten sie auch im Bürgeramt Rohrbach, Seckenheimer Gäßchen 1. Das Bürgeramt Rohrbach hat Dienstag von 8 bis 18 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Der Parkausweis kostet 36 Euro und ist 1 Jahr ab Ausstellung gültig. Was ist mit Besucher/innen? Bewohner/-innen von Rohrbach erhalten für ihre Gäste im Bürgeramt Rohrbach einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Der Bogen enthält 9 Tageskarten und 1 Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu 5 weitere Bogen für je 6 Euro zu kaufen. Ab dem 7. Bogen kosten sie 27 Euro. Haben Sie weitere Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsmanagement (Gaisbergstraße 11, Telefon 58-30500, E-Mail: [email protected]) beantworten gern wei-tere Fragen.