Schellenberg ng -...

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lnstitut fi¡r Materialprürfu ng Dr. Schellenberg Leipheim GmbH &co. KG Baustoffe . Geotechnik . Umwelttechnik lfM lnstitut für Mater¡alprüfung Dr. Schellenberg Le¡pheim GmbH & Co. KG 89340 Leiphe¡m, Max¡mil¡anstr. 15 Gemeinde Ursberg Prämonstratenserstra ße 20 86513 Ursberg Gutachten-Nr.: 16K0255 Projekt Nr.: 16 I 52893 - 150 GG an der B 300, Ursberg Baugrundgutachten .1 ,2 .3 3.2.4 3.3 3.3.1 3.3.2 3.4 3.5 3.6 3.7 4. F . Baustoffe . Geotechn¡k . Umwelttechn¡k Beratung, Forschung und Material- prüfung ¡n den Fachbereichen: AneÍkannt nach RAP Stra für E¡gnungs-, Fremdüberuachungs- und Kontrollprüfungen sowie für Schiedsuntersuchungen ¡n den Bereichen A, B, D, G, H und I Geführt im Verzeichnis der lnstitute für Erd- und Grundbau Umwelttechnik: Akkredit¡ert gem¿iß DIN EN ISO/lECl 7025:2005 DAP-PL-2945.00 Zugel VSU assen nach Boden und Altlasten Datum: 29.07.2016 1. 1.1 1.2 1.3 INHALTSVERZEICHNIS Feld- u nd Laboruntersuchu ngen ............... Felduntersuchungen Laboruntersuchungen Beschreibung der Untergrundverhältnisse Geologischer Uberb|ick............... Allgemeine Boden- und Untergrundbeschreibung Auffü11ungen............... Deckschichten ........... Quartäre Kiese Tertiäruntergrund (OSM)....... Hyd rogeologische Verhä|tnisse............... Wasserstände........... Betonaggressivität Bodenklassen nach DIN 18300:2012........ Homogenbereiche nach DIN I 8300:201 5............ Bodenkennwerte........ Erdbebenzone nach DIN EN 1998 - 1/N4.........., Umwelttechnische U ntersuchungen .. 2. 2.1 2.2 3 3 4 4 4 4 4 5 6 6 7 7 I I 8 3. 3.1 3.2 3.2 3.2 3.2 10 10 t0 Bautechnische Empfehlungen ...........1I Allgemeine Bebaubarkeit............. .........11 Straßenbau .........13 Dieses Gutachten umfasst 18 Se¡ten und 32 Anlagen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zuläs- sig. Die untersuchten Proben werden ohne besondere Absprache nicht aufbewahrt. Dem Untersuchungsauftrag liegen unsere Geschäfts- bedingungen und unsere jeweils gültige LHO zugrunde. Peßönlich hafrffde G6ellschafterin: lfM lnstitut fijr fllaterialprüfung G6chäfrsftlhrer: Eli¡llungsrt und Gsichtstand ist Günzburg Sparkase Günzburg-Krumbach Dr. Schellenberg Leiphe¡m VeMaltungsg6. cmbH, Le¡pheim, Dr.-lng. Peter Schellenberg FimensiE ¡st Leipheim IBAN DE95 7205 '1840 0000 1034 81 Amtsgericfìt [,lemmingen, HRB'l l9O5 Dr.]ng. KyriakG Vassil¡il Amtsgericfìt ft¡emmingen, HRA 10898 AIC BYLA DE M1 GZK USt-ldNr. DE 226 876 050: St-Nr.121l1Ml02201 rereron 08221 20733-0 rdera 08221 20733-109 E-mair [email protected] 5 5 5 .1 .2

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lnstitut fi¡r Materialprürfu ng Dr. Schellenberg Leipheim GmbH &co. KG

Baustoffe . Geotechnik . Umwelttechnik

lfM lnstitut für Mater¡alprüfung Dr. Schellenberg Le¡pheim GmbH & Co. KG89340 Leiphe¡m, Max¡mil¡anstr. 15

Gemeinde UrsbergPrämonstratenserstra ße 20

86513 Ursberg

Gutachten-Nr.: 16K0255 Projekt Nr.: 16 I 52893 - 150

GG an der B 300, Ursberg

Baugrundgutachten

.1

,2.3

3.2.43.33.3.13.3.23.43.53.63.7

4.

F. Baustoffe. Geotechn¡k. Umwelttechn¡k

Beratung, Forschung und Material-prüfung ¡n den Fachbereichen:

AneÍkannt nach RAP Stra fürE¡gnungs-, Fremdüberuachungs-und Kontrollprüfungen sowie fürSchiedsuntersuchungen ¡n denBereichen A, B, D, G, H und I

Geführt im Verzeichnis derlnstitute für Erd- und Grundbau

Umwelttechnik: Akkredit¡ert gem¿ißDIN EN ISO/lECl 7025:2005DAP-PL-2945.00

ZugelVSU

assen nachBoden und Altlasten

Datum: 29.07.2016

1.1.1

1.21.3

INHALTSVERZEICHNIS

Feld- u nd Laboruntersuchu ngen ...............FelduntersuchungenLaboruntersuchungen

Beschreibung der UntergrundverhältnisseGeologischer Uberb|ick...............Allgemeine Boden- und UntergrundbeschreibungAuffü11ungen...............Deckschichten ...........Quartäre KieseTertiäruntergrund (OSM).......Hyd rogeologische Verhä|tnisse...............Wasserstände...........BetonaggressivitätBodenklassen nach DIN 18300:2012........Homogenbereiche nach DIN I 8300:201 5............Bodenkennwerte........Erdbebenzone nach DIN EN 1998 - 1/N4..........,

Umwelttechnische U ntersuchungen ..

2.2.12.2

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444456677II8

3.3.13.23.23.23.2

1010

t0

Bautechnische Empfehlungen ...........1IAllgemeine Bebaubarkeit............. .........11Straßenbau .........13

Dieses Gutachten umfasst 18 Se¡ten und 32 Anlagen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zuläs-sig. Die untersuchten Proben werden ohne besondere Absprache nicht aufbewahrt. Dem Untersuchungsauftrag liegen unsere Geschäfts-bedingungen und unsere jeweils gültige LHO zugrunde.

Peßönlich hafrffde G6ellschafterin: lfM lnstitut fijr fllaterialprüfung G6chäfrsftlhrer: Eli¡llungsrt und Gsichtstand ist Günzburg Sparkase Günzburg-KrumbachDr. Schellenberg Leiphe¡m VeMaltungsg6. cmbH, Le¡pheim, Dr.-lng. Peter Schellenberg FimensiE ¡st Leipheim IBAN DE95 7205 '1840 0000 1034 81

Amtsgericfìt [,lemmingen, HRB'l l9O5 Dr.]ng. KyriakG Vassil¡il Amtsgericfìt ft¡emmingen, HRA 10898 AIC BYLA DE M1 GZKUSt-ldNr. DE 226 876 050: St-Nr.121l1Ml02201

rereron 08221 20733-0 rdera 08221 20733-109 E-mair [email protected]

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5.2.15.2.25.2.35.35.3.15.3.25.3.35.45.5

Frostsicherer Stra ßenoberbauAnforderungen an die Verdichtung .........Stabilisierung des Planums....KanalbauGründung der KanäleKanalgrabenverbau und WasserhaltungKanalgrabenverfüllungVersickerung.............Bauwerksabdichtung und Hinterfüllung

Verfasser

ANLAGEN

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AnAnlaAnlaAnlaAnlaAnla

lage 1

2.1 + 2.23.1 - 3.24.1 + 4.25.1 + 5.4678.1 - 8.29.1 - 9.1110.1 - 10.311.1 - 11.3

LageplanGeologische SchnitteZusammenstellung der VersuchsergebnisseFließ- und AusrollgrenzenKorngrößenverteilungenProctorversuchGlühverlusteG rundwasseruntersuch ungProbenahmeprotokoll und AnalysenergebnisseErgebnisse der AbsinkversucheKörnungsbänder

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AnlageAnlageAnlageAnlageAnlage

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Irlnstitut für Materialprtifu ng Dr. Schellenberg Leipheim GmbH ac". xeBaustoffe . Geotechnik . Umwelttechnik

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l. Allgemeines

1.1 VorgangDie Gemeinde Ursberg plant derzeit die Erschließung eines Gewerbegebiets an der B 300 nördlichvon Ursberg. Das IFM Dr. Schellenberg, Leipheim GmbH & Co. KG (nachfolgend IFM Leipheim)wurde mit E-Mail vom 16. Juni 2016 auf Grundlage des |FM-Angebots vom 15. Juni 2016 (Zeichen06150107) beauftragt, die Baugrunderkundung und die Gründungsberatung für diese Maßnahmedurchzuführen.

1.2 Planungsgebiet und BebauungDas geplante Gewerbegebiet liegt am Nordrand von Ursberg östlich der Thannhausener Straße undsüdlich der B 300. Es gliedert sich in einen ersten Bauabschnitt zwischen der Thannhausener Stra-ße, der B 300 und einem Nord-Süd verlaufenden Feldweg mit einer Fläche von rund 5,5 Hektar undeinem Enrueiterungsbereich nach Osten zwischen dem Feldweg und der nach Osten anschließen-den Bebauung mit einer Grundfläche von rund 2,5 m Hektar. Der erste Bauabschnitt soll, ausge-hend von der Thannhausener Straße mit einer ringförmigen Straße erschlossen werden. lm En¡rrei-terungsbereich ist ggf. eine Verbindung nach Osten zur Dominikus-Ringeisen-Straße vorgesehen.Nähere lnformationen zur Bebauung liegen noch nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass vor-wiegend nicht unterkellerte Gewerbebauten errichtet werden sollen.

Das Planungsgebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Es fälltvon Westen nach Osten leicht ab. lm Bereich der Untersuchungsstellen liegt es auf einer Höhe zwi-schen rund 501,4 mNN und 497,6 mNN.

1.3 UnterlagenZur Bearbeitung des Gutachtens standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:

l1] Geologische Übersichtskarte des lller-Mindel-Gebietes, M 1:100.000, herausgegebenvom Bayer. Geol. Landesamt München, 1975

l2l Lageplan des Planungsgebiets, bereitgestellt vom lB Thielemann & Friderich, Dinkel-scherben im Juni 2016

I 3I Vermessungsdaten der Untersuchungsstellen, bereitgestellt durch das VermessungsbüroSchubert, Dinkelscherben im Juli 2016

2. Feld- und Laboruntersuchungen

2.1 FelduntersuchungenZur Erkundung des Baugrunds wurden am 5. und 6. Juli 2016 von einem Mitarbeiter des IFMLeipheim 4 Kleinrammbohrungen (Ø 80/60/50 mm) und 9 Sondierungen mit der schweren Ramm-sonde abgeteuft. Mit den Kleinrammbohrungen wurden Tiefen zwischen 3,65 m und 5,0 m erreicht.Die Rammsondierungen wurden in Tiefen zwischen 6 m und 9,8 m bei hohen Eindringwiderständenabgebrochen. Darüber hinaus wurden am7. Juli 2016 im Auftrag der Gemeinde Ursberg insgesamt9 Baggerschürfe angelegt und von einem Gutachter des IFM Leipheim fachtechnisch aufgenom-men. Mit den Baggerschürfen wurden Tiefen zwischen 2,4 m und 4,8 m erreicht. Tiefere Schächtewaren aufgrund der Wasserzutritte nicht möglich. ln 3 der Schürfe wurden Sickerversuche durchge-führt. Die Einmessung bzw. Absteckung der Untersuchungsstellen erfolgte am 5. Juli 2016 im Zugeder beginnenden Feldarbeiten durch das Vermessungsbüro Schubert, Dinkelscherben.

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Die Lage der Untersuchungspunkte ist dem beigefügten Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen. DieAnlage 2 enthält geologische Schnitte mit den Ergebnissen der Schürfe und Kleinrammbohrungensowie einer lnterpretation des Schichtenverlaufes anhand der Rammdiagramme. Die in Anlage 2dargestellten geologischen Schnitte sind eine lnterpretation des Schichtenverlaufes anhand derpunktweise durchgeführten Baugrunderkundungen. Abweichungen zwischen den Erkundungspunk-ten können nicht ausgeschlossen werden und müssen auf der Baustelle durch die örtliche Bauauf-sicht überprüft werden. Dies betrifft vor allen Dingen auch die lnterpretationen des Schichtenverlau-fes bei den Rammdiagrammen. Bei größeren Abweichungen gegenüber den Ergebnissen der Bau-grunduntersuchungen ist unverzüglich der Baugrundgutachter zu verständigen.

2.2 Laboruntersuch ungenZur Bestimmung der maßgebenden Bodenklassen und Bodenkennwerte sowie für eine erste Prü-fung der Schadstoffbelastungen wurden im Labor folgende Versuche durchgeführt.

Korngrößenverteilungen nach DIN 1 81 23

Wassergehaltsbestimmungen nach DIN 18121

Bestimmungen der Zustandsgrenzen und Konsistenzermittlungen nach DIN 1 81 22

Bestimmungen des Glühverlusts nach DIN 18128

Bestimmung der Proctordichte nach DIN 18127

Grundwasseruntersuchung nach DIN 4030

Untersuchungen nach LAGA Tab. ll.1 .2-2 und 11.1.2-3 in der Fraktion < 2 mm

Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen wurden in den nachfolgenden Abschnitten eingearbeitet.ln Anlage 3 ist eine Zusammenstellung der bodenmechanischen Versuchsergebnisse enthalten. DieEinzelergebnisse der bodenmechanischen und chemischen Laboruntersuchungen können den An-lagen 4 bis 9 entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Versuchser-gebnissen nicht um Grenz-, sondern um Versuchswerte handelt, von denen Abweichungen nachoben und unten möglich sind.

3. Beschreibung der Untergrundverhältnisse

3.1 Geologischer ÜberblickNach den Angaben der geologischen Karte und unseren Erfahrungen aus der Umgebung sind imPlanungsgebiet quartäre Talkiese der Mindel zu enruarten, die von Deckschichten fiungen Talabla-gerungen) überlagert werden. Die Kiese keilen nach Westen hin aus. Hier sind dann die jungtertiä-ren Ablagerungen der Oberen Süßwassermolasse (OSM) zu erwarten, die auch unter den Kiesenden tieferen Untergrund bilden. Mit dem nach Westen ansteigenden Gelände ist von einer Zunahmeder Mächtigkeit der Deckschichten auszugehen. Auch kann es sich hier um umgelagerte Bödenhandeln.

3.2 Allgeme¡ne Boden- und Untergrundbeschreibung

3.2.1 Auffüllungen

Mit den durchgeführten Untersuchungen wurden nur im Bereich der Wege mit SCH 1, SCH 2 undSCH 10 Auffüllungen in geringer Mächtigkeit angetroffen. Es handelt sich hierbei meist um schwachschluffige Sande und sandige, schwach schluffige Kiese, die den Wegeaufbau darstellen sowie umsandige, kiese Schluffe neben den Wegen. Auch an den anderen Untersuchungsstellen wurden

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10

2

3

1

1

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innerhalb des Oberbodens bzw. den obersten Schichten geringe Fremdanteile wie Ziegelfragmenteangetroffen. Diese können aber auch durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung eingetragenworden sein. lnsgesamt sollte von lokalen geringmächtigen Auffüllungen ausgegangen werden. DieAuffüllungen sind übenrriegend den Bodengruppen SE, SU, SU*, GU, GU*, TL und FMzuzuordnen.

Die Auffüllungen sind auch in kiesig-sandiger Ausbildung aufgrund der geringen Mächtigkeit nurgering tragfähig. Die bindigen Auffüllungen sind generell nur gering tragfähig. Gebäudelasten kön-nen in den Auffüllungen nicht abgetragen werden. Die Kiese und Sande sind bei geringemSchlämmkorngehalt gering bis mittel frostempfindlich (F 2) und nur gering wasserempfindlich.Schlämmkornreiche Auffüllungen sind sehr frostempfindlich (F 3) und wasserempfindlich (aufweich-gefáhrdet). Für eine weitere bautechnische Nutzung können nur die schlämmkornarmen Kiese undSande ohne weitere Maßnahmen verwendet werden. Die bindigen Auffüllungen sind vernässt.Sofern diese weiter venruendet werden sollen, wird eine Verbesserung mit Bindemittel erforderlich.Diesbezüglich gelten die Hinweise des nachfolgenden Abschnitts für die Deckschichten entspre-chend. Für den Fall von Ramm- oder Rüttelarbeiten kann in den Auffüllungen von meist geringenEindringwiderständen ausgegangen werden. Grobeinlagerungen können jedoch nicht ausgeschlos-sen werden und ggf. Rammhindernisse darstellen.

3.2.2 Deckschichten

Unter den Auffüllungen bzw. unter dem Mutterboden wurden an allen Untersuchungsstellen natürli-che Deckschichten aufgeschlossen. Hierbei handelt es sich übenruiegend um junge Talablagerun-gen in Form von Schwemmlehmen, die meist als sandige bis stark sandige, teils schwach kiesigebis kiesige Tone und Schluffe mit organischen Beimengungen ausgebildet sind. Teils wurden auchschluffige bis stark schluffige Sande angetroffen. An 3 Bodenproben aus den organischen Lagenwurden Glühverluste zwischen 5,4 o/o und 7,9 o/o bei Wassergehalten zwischen 26,4 % und 29,2 o/o

ermittelt. An einer weiteren Bodenprobe ergab sich bei einem natürlichen Wassergehalt von 20,1 o/o

eine Konsistenzzahl von 0,76, was dem Ubergang von einer weichen zur steifen Konsistenz ent-spricht. Meist lag der Wassergehalt der Deckschichten zwischen 19 % und 29 %. An einer weiterensandig-schluffigen Probe wurde die Verdichtbarkeit geprüft. Es ergab sich eine Proctordichte von1,82t1m3 bei einem optimalen Wassergehalt von 14,6 o/o. Die Deckschichten sind somit überwie-gend vernässt. lm nördlichen und östlichen Teil des ersten Bauabschnitts sowie in der nach Ostenangrenzenden Enrueiterungsfläche weisen die Deckschichten eine mittlere Mächtigkeit zwischenrund 1 m und 2 m auf . Nach Westen, zur Thannhausener Straße hin steigt die Mächtigkeit mit demansteigenden Gelände deutlich. Bei SCH 7 reichen die Deckschichten bis 4,4 m unter GOK. MitSCH 1 konnten die Deckschichten bis 4,8 m nicht durchörtert werden. ln diesem Bereich wurdenauch verstärkt sandige Deckschichten aufgeschlossen. An einer Probe aus den Sanden ergab sichein Schlämmkorngehalt von 39,8 %. An einer bindigen Probe aus SCH 1 ergab sich bei einemWassergehalt von 23,9 o/o eine breiige Konsistenz. Bei der untersuchten Probe handelt es sich umeinen stark sandigen Schluff. Die genannte Konsistenz gilt jedoch nur für die Feinfraktion. lnsge-samt sollte somit von einer weichen Konsistenz ausgegangen werden, wobei auch breiige Bereichenicht ausgeschlossen werden können. Die Deckschichten sind übenruiegend den Bodengruppen TL,TM, OT und SU* zuzuordnen. Lokal können in Übergangsbereichen auch Böden der Gruppe GU*nicht ausgeschlossen werden. Torfe in größerer Mächtigkeit wurden nicht angetroffen.

Die Deckschichten sind hoch kompressibel und weisen eine geringe Scherfestigkeit auf. Lagen mithöheren organischen Anteilen sind besonders hoch kompressibel und setzungsanfällig. Die Deck-schichten sind nur gering tragfähig und zur Aufnahme von Bauwerkslasten ohne Sondermaßnah-men nicht geeignet. Sie sind durchweg sehr frostempfindlich (F 3) und auch ausgeprägt wasser-empfindlich (aufweichgefährdet, fließempfindlch) sowie schwach bis sehr schwach durchlässig. Füreine weitere bautechnische Nutzung wird eine Verbesserung der Deckschichten mit Bindemittel

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erforderlich. Lagen mit erhöhten organischen Anteilen sind generell abzutrennen und können nurzur Geländemodellierung verwendet werden bzw. müssen entsorgt werden. Das Bindemittel sowiedie erforderliche Bindemittelmenge sind in einer Eignungsprüfung zu ermitteln. Für die Ausschrei-bung ist von einem Mischbindemittel (werkseitige Mischung von Kalk und Zement) und einer ge-schätzten Bindemittelmenge von ca. 3 7o auszugehen. Für den Fall von Ramm- oder Rüttelarbeitenkann in den Deckschichten von geringen Eindringwiderständen ausgegangen werden.

3.2.3 Quartäre Kiese

Unter den Deckschichten wurden mit Ausnahme von SCH 1 grundwasserführende quartäre Kieseder Mindel aufgeschlossen. Bei SCH 1 können die Kiese auch ganz fehlen. Aufgrund der starkenWasserzutritte konnte mit den Schürfen jedoch nur der oberste Bereich der Kiese in einer Mächtig-keit von bis zu 1,3 m aufgeschlossen werden. Mit den Kleinrammbohrungen konnten in den Kiesenetwas größere Aufschlusstiefen bis etwa 5 m unter GOK erreicht werden. lm aufgeschlossenen Be-reich setzen sich die Kiese aus schwach sandigen bis sandigen, teils schwach schluffigen und nurlokal schluffigen Kiesen zusammen. Bereichsweise können die Kiese auch schwach steinig ausge-bildet sein. lm Labor wurden an 3 Bodenproben Schlämmkorngehalte zwischen 1,6 o/o und 12,4 o/o

bei Sandanteilen zwischen 9,9 % und 32,1 o/o ermittelt. Die quartären Kiese sind übenviegend denBodengruppen GW, Gl und GU zuzuordnen. Nach den Ergebnissen der Rammsondierungen wei-sen sie eine meist mitteldichte bis dichte Lagerung mit lokalen Lockerzonen oder Rollkieslagen auf.

Zur Überprüfung der Durchlässigkeit der Kiese wurden in SCH 2, SCH 4 und SCH 5 Sickerversucheausgeführt. Hierbei ergaben sich Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen rund 2x10-5 m/s und 1x10-am/s. Diese Werte sind für die schlämmkornarmen Kiese relativ gering. Bei vergleichenden Siebli-nienauswertungen wären deutlich höhere Durchlässigkeiten zu envarten. lm vorliegenden Fall istdie verminderte Sickerleistung vermutlich auf die hohen Grundwasserstände zurückzuführen.

Die quartären Kiese sind gering kompressibel und weisen eine hohe Scherfestigkeit auf. Sie sindtragfähig und zur Aufnahme von Bauwerkslasten geeignet. Sie sind übenrrøiegend nicht oder geringbis mittel frostempfindlich (F 1, F 2) aber nicht wasserempfindlich. Nur in Ubergangsbereichen sindsie bereichsweise sehr frostempfindlich (F 3) Sie sind meist durchlässig bis stark durchlässig. lns-besondere in Rollkieslagen ist in den Kiesen auch von einer sehr starken Durchlässigkeit auszuge-hen. Nach einer entsprechenden Abtrocknung sind die Kiese je nach Kornabstufung für bautechni-sche Zwecke bedingt bis gut geeignet. Für den Fall erforderlicher Ramm- oder Rüttelarbeiten mussin den Kiesen von meist hohen bis sehr hohen Eindringwiderständen und einer entsprechendschweren Ramm- bzw. Rüttelbarkeit ausgegangen werden. Rammunterstützende Maßnahmen wieVorbohren können erforderlich werden. Größere Steineinlagerungen können generell nicht ausge-schlossen werden und ggf. Rammhindernisse darstellen.

3.2.4 T ertiäruntergrund (OSM)

Die quartären Kiese werden von tertiären Schichten unterlagert, die in der Regel eine wechselndschluffig{onig-sandige Ausbildung aufweisen und in bindiger Ausbildung den Grundwasserstauerfür das innerhalb der Kiese ausgebildete Grundwasserstockwerk darstellen. Nähere Angaben zutZusammensetzung und Tiefenlage dieser Schichten können auf Grundlage der vorliegenden Unter-suchungen nicht gemacht werden. Hierzu ist die Ausführung von tiefreichenden, verrohrten Auf-schlussbohrungen erforderlich. lnsbesondere bei tieferen Baugruben bzw. Verbaukonstruktionensind für eine weitere Erkundung des Untergrunds derartige Bohrungen auszuführen.

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3.3 Hydrogeolog¡sche Verhältnisse

3.3.1 Wasserstände

Bei den Felduntersuchungen im Juli 2016 wurde der Grundwasserspiegel meist mit Erreichen derKiese angetroffen. Nur in SCH 1 wurde der geschlossene Grundwasserspiegel nicht erreicht. Hierwaren die aufgeschlossenen Böden jedoch ebenfalls stark vernässt. SCH 2 wurde im Hinblick aufden Sickerversuch nicht bis zum Grundwasser abgeteuft. Die aktuellen Messwerte sind in nachfol-gender Tabelle zusammengefasst.

ïabelle 1:

RKS 4

RKS 3

RKS 2

RKS 1

SCH 10

SCH 9

SCH 8

SCH 7

SCH 6

SCH 5

SCH 4

SCH 3

SCH 2

SCH 1

Nr

498,4

498.7

498,2

498,6

498,3

497,6

498,1

500,4

498,3

498,5

499,0

498,8

499,5

501,4

Ansatz-höhe in mNN

1 6

2,3

- 2,0

2,4

2,3

1,8

1,9

4,5

2,5

2,9

2,2

2,5

Grundwasser

m u. GOK I in mt¡t¡

496,8

496,4

- 496,2

496,2

496,0

495,8

496,2

495,9

495,8

495,6

495,8

496,3

05.07.2016

07.07.2016

06.07.2016

06.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

07.07.2016

Datum

trocken bis 497,1 mNN

Böden naß ab 499,8 mNN

Bemerkung

Bei den Messwerten handelt es sich nicht um absolute Ruhewasserstände. Es lässt sich jedoch dieweitgehend nach Norden bzw. Nordosten gerichtete Grundwasserfließrichtung ableiten. Zusam-menfassend lag der Grundwasserspiegel zum Zeitpunkt der Felduntersuchungen im Norden desPlanungsgebiets etwa bei 496 mNN und steigt Richtung Süden auf etwa 497 mNN, wobei am Süd-rand auch noch höhere Wasserstände vorliegen können.

Allgemein lagen die Grundwasserstände zum Zeitpunkt der Felduntersuchungen etwas über demlangjährigen Mittel. Fur Zeiten höchster Wasserstände ist dennoch von einem Spieoelanstieq um

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1.0 m bis 1.5 m über die aktuellen Messwerte auszugehen. Für die jeweiligen Bauwerke ist der Be-messungswasserspiegel im Einzelfall festzulegen. lnsbesondere mit dem nach Westen ansteigen-den Gelände ist auch über dem geschlossenen Grundwasserspiegel mit Sicker- und Schichtwäs-sern zu rechnen.

3.3.2 Betonaggressivität

Die Grundwasseruntersuchung nach DIN 4030 erfolgte an einer Wasserprobe aus SCH 3. DasWasser wurde als nicht betonangreifend eingestuft.

3.4 Bodenklassen nach DIN 18300:2012ln der nachfolgenden Tabelle werden zur Übersicht noch Bodenklassen nach DIN 18300:2012an-gegeben. Schichten, die für den Erdbau vergleichbare Eigenschaften aufweisen, werden in dernachfolgenden Tabelle, in Anlehnung an die im nächsten Abschnitt folgende Einstufung nach Ho-mogenbereichen, zusammengefasst. Aus diesem Grund werden für die Angabe der Bodenklassenund Homogenbereiche die bindigen Auffüllungen zu den Deckschichten gerechnet.

Tabelle 2:

quartäre Kiese

Deckschichten

Auffüllungen (kiesig-sandig)

Mutterboden

Bodenart

3, 4, 5*

2,4

3,41

BodenklassenDfN 18300:2012

(Erdbauarbeiten)

* bei Grobeinlagerungen

Die in der Tabelle angegebenen Bodenklassen beschränken sich auf den Zustand der punktweisedurchgeführten Untersuchungen. lm Zweifelsfall sind die tatsächlichen Bodenklassen auf der Bau-stelle in einem großen Aufschluss durch den Baugrundgutachter festlegen zu lassen. Zur Berück-sichtigung erfahrungsgemäß nicht auszuschließender diagenetischer Verfestigungen oder vonSteineinlagerungen bzw. Bauschuttresten sollten vorsorglich generell auch höhere Bodenklassenmit in die Ausschreibung aufgenommen werden.

3.5 Homogenbereiche nach DIN 18300:2015lm August 2015 wurde die bisherige DIN 18300:2012 ersetzt. Anstelle der Boden- und Felsklassensind nun Homogenbereiche mit definiertem Streuungsbereich anzugeben. lm vorliegenden Fall ha-ben wir auf Grundlage der geologischen Schichtgrenzen in Anlage 2.1 und 2.2 drei Homogenberei-che mit möglichen Streuungs- und Schwankungsbreiten definiert. Die bindigen Auffüllungen werdendabei zu den Deckschichten gerechnet. Die nachfolgend genannten Angaben zu den Auffüllungenbetreffen nur die nicht bindigen Auffüllungen. Da die genaue Tiefenlage der Kanäle noch nicht be-kannt ist, wird zunächst von der Geotechnischen Kategorie2 (Kanaltiefe mehr als 2 m) ausgegan-gen.

Sofern bei der Ausschreibung der Erdarbeiten bereits die neue DIN 18300:2015 veruvendet wird unddie ZTV E-StB 09 noch Vertragsbestandteil ist, muss in den ,,weiteren Vertragsbedingungen" eine

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Regelung diesbezüglich getroffen werden. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2 sowie der mit Randstrich gekennzeichnete Bereich in Abschnitt2.4 der Z-lV Ê-StB 09 nicht gelten.

Tabelle 3:

Homogenbereiche nach DIN 18300

Wechsellagerung

Schadstoffe nach Eck-punktepapier Bayern(siehe Abschnitt 4)**

Bezeichnung

Bodengruppen nachDtN 18196

Organischer Anteil [%]

Lagerungsdichte lo

Plastizitätszahl lp [ %]

Konsistenzzahl lç

Konsistenz

Wassergehalt [%]

undränierte Scherfe-stigkeit [kN/m']

Dichte [g/cm3]

Anteil große Blöcke [%]

Anteil Steine undBlöcke [%]

Korngrößenverteilung

Bodenschicht

Homogenbereich

Kiese und Sande

z0

Auffüllungen(kiesig-sandig)

SE, SU, SU",GU, GU*

0-5

0,35 - 0,65mitteldicht

n.b

n.b

n.b.

2-15

n.b.

1,9 - 2,3

0 - 10

0-30

Band A1

Anlage 11.1

Auffüllungen(kiesig-sandig)

B1

Sand, Schluff undTon

z0(organische Anteilesiehe Abschnitt 4)

Deckschichten

TL, TM, OT, SU",GU*

0 -25

0,15 - 0,65**"locker - mitteldicht

10 - 35

0,3 - 1,0

breiig - steif

15-40

15-80

1,7 - 1,9

0-5

0-10

Band B

Anlage '11.2

Deckschichten

B2

nein

n.b

quartäre Kiese

GW, GI, GU

0-3

0,35 - >0,85mitteldicht - sehr

dicht

n.b

n.b

n.b

5 -20

n.b.

1,9 - 2,2

0-10

0-30

Band CAnlage 11.3

quartäre Kiese

B3

n.b. nicht bestimmbar bzw. nicht bestimmt** Ergebnisse der Voruntersuchung, keine verbindliche Einstufung.-"SandetabgeschäÞt

1b / 5Zð9J

T

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3.6 BodenkennwerteAuf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und unter Berücksichtigung der örtlichen Erfah-rungen kann für bodenmechanische Nachweise mit den in der Tabelle 4 angegebenen Bodenkenn-werten gerechnet werden. Die Werte gelten für die beschriebenen Böden im ungestörten Zustand.

Tabelle 4:

Quartäre Kiese

Deckschichten

schluffig-sandig

bindig, schwach organisch

GeologischeSchicht-

bezeichnung

21

1B

17

kN/m3

T

Wichtedes

feuchtenBodens

12

B

7

kN/m3

v

Wichtedes

Bodensunter Auf-

trieb

35

25

22,5

o

I

Reibungs-winkel

0

2**

0

kN/m'z

c

Kohäsion

20-4015-30

kN/m2

cu

Kohäsionun-

dräniert"

60-80

3

2

-6-4

MN/m2

Es

Steife-modul*

* Mittelwerte im rechnerischen Mittel** rìur nach Abstimmung mit dem Baugrundgutachter ansetzbar

3.7 Erdbebenzone nach DIN EN 1998 - 1/NAUrsberg liegt nach der DIN 1998 1 1/NA außerhalb von Erdbebenzonen. Der Lastfall Erdbebenmuss nicht berücksichtigt werden.

4. Umwelttechnische UntersuchungenZur ersten umwelttechnischen Untersuchung des im Zuge der geplanten Baumaßnahme anfallen-den Aushubmaterials wurden jeweils Mischproben aus den Auffüllungen (MP 1) und aus den natür-lichen Deckschichten (MP 2 und MP 3) gebildet und nach LAGA Tab. 11.1.1-2 und 11.1.2-3 in derFraktion < 2 mm untersucht, um die Einstufung nach dem Eckpunktepapier zu ,,Verfüllung von Gru-ben, Brüchen und Tagebauen" des BayStMLU vom Dezember 2005 (Eckpunktepapier) vornehmenzu können. Die Mischprobe MP 2 kennzeichnet die Deckschichten aus dem nördlichen Teil desPlanungsgebiets und die Mischprobe MP 3 aus dem südlichen Teil. Bei den durchgeführten Unter-suchungen handelt es sich um erste Voruntersuchungen für die Ausschreibung.

Das Probenahmeprotokoll und die Analysenergebnisse finden sich in Anlage 9. Bei der MischprobeMP 1 aus den Auffüllunqen ergaben sich auch unter Berücksichtigung der Kategorie ,,Sand" gemäßEckpunktepapier keine maßgebend erhöhten Werte. Das untersuchte Material kann somit als Z 0-Material im Sinne des Eckpunktepapiers eingestuft werden.

Die Mischproben MP 2 und MP 3 aus den Deckschichten können in die Kategorie,,Lehm/Schluff"gemäß Eckpunktepapier eingestuft werden. Bei MP 2 ergab sich lediglich ein leicht erhöhter Nickel-gehalt im Feststoff, der mit 19 mg/kg jedoch noch deutlich unter dem Z O-Zuordnungswert des Eck-punktepapiers von 50 mg/kg liegt. Bei MP 3 waren der ebenfalls der Nickelgehalt (27 mg/kg) undder Chromgehalt (33 mg(kg) leicht erhöht. Beide Werte liegen jedoch noch deutlich unter den Z 0-

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Zordnungswerten für die Kategorie ,,Lehm/Schluff". Das untersuchte Material kann somit als Z 0-Mateiral im Sinne des Eckpunktepapiers eingestuft werden.

Die genannte Einstufung gilt für Böden ohne signifikant erhöhte organische Anteile. Bei Gruben miteiner Trockenverfüllung wird in der Regel ein TOC-Gehalt von 6 % toleriert. Dies entspricht in etwaeinem Glühverlust von 10 %. Alle im Zuge der bodenmechanischen Untersuchungen untersuchtenProben lagen unter diesem Wert. Eine Abstimmung mit dem Entsorger bezüglich der organischenAnteile sollte jedoch in jedem Fall im Vorfeld der Vergabe der Leistungen durchgeführt werden.Eine Nassverfüllung von Material mit organischen Anteilen ist in der Regel nicht möglich. Ggf. sollteMaterial mit unterschiedlichen organischen Anteilen gesondert entsorgt werden. Sofern lokal be-sonders organische Böden oder Torfe angetroffen werden, sind diese gesondert zwischenzulagernund zu untersuchen. Aufgrund von zu enruartenden Schwierigkeiten bei der Entsorgung, sollte eineVenruertung von derartigem Material auf der Baustelle angestrebt werden.

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass im vorliegenden Fall die beim Aushub anfallendenBöden üben,riegend in einer normalen Aushubdeponie entsorgt werden können. Zumindest teilwei-se wird jedoch eine Entsorgung in einer Trockenkippe erforderlich.

Sofern beim Aushub organoleptisch auffällige Böden (2.8. Auffüllungen mit Fremdmaterialanteil)oder Torfe anfallen, sollten diese generell auf der Baustelle oder einer anderen geeigneten Flächezwischengelagert, beprobt und hinsichtlich ihrer weiteren Ven¡rendungsmöglichkeiten chemischanalysiert werden. Der Untersuchungsumfang sollte den Vorgaben der LänderarbeitsgemeinschaftAbfall (LAGA) zu den "Anforderungen an die stoffliche Venivertung von mineralischen Reststoffen IAbfällen - Technische Regeln" b^r. dem Eckpunktepapier oder der Deponieverordnung (DepV)entsprechen. Bei der Ausschreibung sollten entsprechend auch höhere Schadstoffklassen berück-sichtigt werden.

5. Bautechnische Empfehlungen

5.1 Allgemeine BebaubarkeitAufgrund der Erschließung zum Gewerbegebiet ist davon auszugehen, dass überwiegend nichtunterkellerte Gebäude (Hallen etc.) errichtet werden sollen. Bei einer Flachgründung in frostfreierTiefe (mindestens 1,0 m unter GOK) kommen die Fundamente meist in den gering tragfähigenDeckschichten zu liegen. ln diesen Böden können aufgrund der geringen Konsistenz nur ver-gleichsweise geringe Lasten abgetragen werden. Eine Gründung auf Fundamenten sollte hier nichtausgeführt werden. Den tragfähigen Gründungshorizont stellen im vorliegenden Fall die quartärenKiese dar. Nur lokal ist der Ubergang zu diesen Kiesen in der frostfreien Gründungsebene zu erwar-ten. Die Mächtigkeit der Deckschichten schwankt im Planungsgebiet stark. Während im nördlichenund östlichen Teil des Planungsgebiets die tragfähigen Kiese bereits in einer Tiefe zwischen rund 1

m und 2 m zu envarten sind, können sie im Südwesten erst ab etwa 5 m bis 6 m Tiefe anstehenoder lokal auch ganz fehlen. Zur Festlegung der jeweils wirtschaftlichsten Gründungsvariante sindim Zuge der Detailplanung von Bauwerken weitere Untersuchungen durchzuführen, auf derenGrundlage auch genaue Bemessungswerte für die Dimensionierung der Gründungsbauteile erarbei-tet werden. Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um überschlägige Werte.

Bei Hallenbauwerken ist meist in die Gründung der tragenden Hallenbauteile und der Hallenbödenzu unterscheiden. ln den Bereichen, in denen die Kiese in erreichbarer Tiefe bis etwa 3 m unterGOK anstehen, empfiehlt sich eine Gründung der traoenden Hallenbauteile über Fundamente, diemittels Maqerbetonplomben bis zu den Kiesen tiefergeführt werden. Eine setzungsarme Gründungkann so gewährleistet werden.

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Bei der Herstellung der,,Betonplomben" sind die nicht tragfähigen Auffüllungen bis zum Erreichender tragfähigen quartären Kiese in unverbauten Baggerschürfen zu entfernen und anschließend biszur Gründungssohle durch Beton zu ersetzen. Es ist bei den Aushubarbeiten sicherzustellen, dassdie Plomben mindestens 0,3 m in die tragfähigen, schwach schluffigen quartären Kiese einbinden.Bei Ausführung der Arbeiten in einzelnen Schächten dürften die Schachtwände bis zum Einbringendes Betons kurzfristig meist ausreichend standsicher sein. Die Schächte dürfen zu keiner Zeit betre-ten werden. Der Beton ist unverzüglich nach dem Aushub eines Schachts einzubringen. Bei derErstellung der Schächte ist jegliche Auflockerung der Sohle zu vermeiden. Es ist dringend darauf zuachten, dass im nahen Umfeld der Schächte keinerlei Lasten aufgebracht werden, die zu einer wei-teren Reduzierung der Standsicherheit führen können. Auf den so geschaffenen Auflagerpunktenkönnen Einzelfundamente aufgesetzt oder Balken aufgelagert werden, über die Lasten z.B. vonAußenwänden eingeleitet werden. Bei hohen Grundwasserständen oder bei einer Tiefenlage derKiese ab 2 m kann ein Umstellen auf eine Brunnengründung erforderlich werden.

Zur Bemessung der Schächte oder Brunnen, die in die Kiese einbinden, kann für Regelfälle nachDIN 1054:2010 der Bemessungswert des Sohlwiderstands oç,¿nâch Tabelle A 6.1 bzw. A 6.2 derDIN 1054:2010 ermittelt werden. Die Werte der Tabelle A 6.1 gelten dabei für setzungsunempfindli-che, die der Tabelle A 6.2 für setzungsempfindliche Bauwerke. Bei Verwendung der Tabelle A 6.1

ist der volle Grundwasserabschlag von 40 o/o anzusetzen. Die ist jedoch nur ausreichend, wenn dieEinbindetiefe (Gesamteinbindetiefe) größer ist als die Fundamentbreite und mindestens 0,8 m be-trägt. Bei Verwendung der Tabelle A 6.2 ist zu beachten, dass die Tabellenwerte maximal auf dieabgeminderten Werte der Tabelle A 6.1 reduziert werden müssen. Bei Ausnutzung der TabelleA 6.1 ist bei Fundamentbreiten bis 1,5 m mit Setzungen in einer Größenordnung von etwa 2 cm zurechnen, bei breiteren Fundamenten steigen die Setzungen ungefähr proportional zur Fundament-breite. Bei Anwendung der Tabelle A 6.2 ist bei Fundamentbreiten bis 1,5 m mit Setzungen vonnicht mehr als 1 cm, bei Fundamenten bis zu einer Breite von 3 m von nicht mehr als 2 cm zu rech-nen. Das Eigengewicht der Brunnen bzw. Betonsockel braucht bei der Bemessung nicht berück-sichtigt werden.

Bei den Bodenplatten empfiehlt sich, bei nicht zu hoher Belastung, eine Gründung auf einem Teil-bodenaustausch mit einer Dicke von ca. 80 cm. Die genaue Dicke ist jedoch bei der Detailplanungvon Gebäuden über Setzungsberechnungen festzulegen. Auf dieser Grundlage ist auch zu ent-scheiden, ob die Bodenplatten von den Fundamenten abgefugt werden müssen.

Als Bodenaustauschmaterial sollte generell gut verdichtbares Ersatzmaterial, wie z.B. Kiessandoder Schotter der Bodengruppen GW, Gl oder GU (Schlämmkorngehalt max. 10 %) nach DIN18196 verwendet werden. ln frostgefährdeten Bereichen (2.8. bei Kalthallen) ist frostsicheres Mate-rial der Bodengruppen GW oder Gl zu venruenden. Es sollte in Lagen von nicht über 30 cm Dickeeingebracht und auf mindestens mitteldichte Lagerung im Sinne der DIN 1054 (Dp.. > 100 o/o)ver-

dichtet werden. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Lastausbreitung sollte eine Verbreiterungdes Austauschmaterials mit zunehmender Tiefe unter einem Winkel von 45" vorgenommen werden.Unter dem Bodenaustauschmaterial ist zur Trennung von den bindigen Deckschichten ein Trenn-vlies GRK 3 einzulegen.

lm Südwesten ist die Gründungssituation besonders zu betrachten. Hier weisen die Kiese eine gro-ße Tiefenlage und die Deckschichten eine besonders geringe Konsistenzauf . Auch können die Kie-se hier ganz fehlen. Bei leichten Gebäuden ist hier ggf. auch eine Gründung des gesamten Gebäu-des auf einem Teilbodenaustausch denkbar. Dies ist jedoch im Einzelfall auf Grundlage weitererUntersuchungen zu prüfen. lm Hinblick auf die Baugrubengestaltung und Wasserhaltung gelten dieHinweise der nachfolgenden Abschnitte auch für die Gebäude.

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5.2 Straßenbau

5.2.1 Frostsicherer Straßenoberbau

Nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSIO 12, Tabelle2) wird für Gewerbe- und lndustriestraßen mindestens die Einstufung in die Belastungsklasse 1,8bis 3,2 erforderlich. Ursberg liegt nach der Karte der Frosteinwirkungszonen in Deutschland (Aus-gabe 2012) in der Frosteinwirkungszone ll. lm Planum stehen sehr frostempfindliche Böden (F 3-Böden) an. Für die Belastungsklassen 8k1,8 bis 8k3,2 errechnet sich die Mindestdicke des frostsi-cheren Oberbaus gemäß RStO 12 in der Frosteinwirkungszone ll wie folgt:

Richtwert gemäß Tabelle 6, Zeile 2

+ Tabelle 7, Spalte A (Frosteinwirkung Zone ll)+ Tabelle 7 Spalte C (Grundwasser)

Befastungsklasse 8k1,8 - 8k3,2

60 cm

5cm5cm

Gesamtdicke des frostsicheren Oberbaus 70 cm

Gegebenenfalls sind weitere Zu- und Abschläge gemäß der tatsächlichen Planung zu berücksichti-gen. Bei einer qualifizierten Bodenverbesserung oder einem Bodenaustausch mit F 2-Material imPlanum ist ein Abschlag von 10 cm möglich. Die aus Tragfähigkeitsgründen erforderlichen Schicht-dicken von Tragschichten ohne Bindemittel gemäß Tabelle I der RStO 12 sind jedoch in jedem Falleinzuhalten. Diese beträgt bei einer Tragschicht aus überwiegend ungebrochenem Material im vor-liegenden Fall 35 cm.

5.2.2 Anforderungen an die Verdichtung

Gemäß ZTV SoB-StB 04 und ZTV E-StB 09 werden folgende Anforderungen für den Straßenober-bau gestellt:

Oberkante Frostschutzsch icht

- Verdichtungsgrad Dp'- > 103 %

- Verformungsmodul Evz> 120 MN/m'z

Verhältn isw ert Ey2l Ey l < 2,2

Oberkante Planum

Verformungsmodul Evz> 45 MN/m'

5.2.3 Stabilisierung des Planums

Nach den ausgeführten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass im Planum gering tragfähigeDeckschichten anstehen, in denen der geforderte Verformungsmodul nicht nachgewiesen werdenkann. Eine Stabilisierung des Planums wird somit erforderlich. Die Planumsstabilisierung kann imNormalfall entweder durch einen Bodenaustausch mit Kies bzw. Schotter oder eine Bodenverbesse-rung mit Bindemittel erfolgen. Bei der Bodenverbesserung mit Bindemittel kann es jedoch bei erhöh-ten organischen Anteilen zu Problemen kommen. Auch ist die nachträgliche Verlegung von Leitun-gen kritisch. Für die Ausschreibung sollte deshalb von einem Bodenaustausch ausgegangen wer-den.

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Bei einem flächigen Teilbodenaustausch sollte als Austausch- bzw. Schüttmaterial Kiessand oderSchotter der Bodengruppen GU (Schlämmkorngehalt max. 10 %), GW oder Gl veruvendet werden.Es sollte in Lagen von maximal 30 cm Dicke eingebaut und auf mindestens mitteldichte Lagerungim Sinne der DIN 1054 verdichtet werden. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Lastausbreitungsollte eine Verbreiterung des Austausch- bzw. Schüttmaterials mit zunehmender Tiefe unter einemWinkel von 45'vorgenommen werden. Bei besonders weichen Böden sollte zusätzlich ein geotexti-les Trennvlies (GRK 4) in der Aushubsohle eingelegt werden.

Die erfahrungsgemäß erforderliche Dicke des Bodenaustauschs unter dem Planum liegt im vorlie-genden Fall bei den meist weich bis teils steif konsistenten Böden voraussichtlich bei etwa 40 cm.

Bei ausgesprochen weichen Böden bzw. aufgeweichten Böden können auch größere Dicken erfor-derlich werden. Die genaue Dicke ist anhand von Probefeldern festzulegen und auch nach dem

flächigen Einbau durch Plattendruckversuche und LKW-Befahrbarkeitsversuche zu prüfen. Solltenbei den Befahrbarkeitsversuchen in Teilbereichen erhöhte Einsenkungen verzeichnet werden, isthier nachzubessern.

Alternativ zum Bodenaustausch kann in Bereichen, die keine erhöhten organischen Anteile aufwei-sen eine Stabilisierung des Planums durch eine vorzugsweise qualifizierte Bodenverbesserung er-folgen. Die Frästiefe sollte dabei etwa 40 cm betragen. Das Bindemittel und die genaue Bindemit-telmenge sind im Zuge von Eignungsprüfungen festzulegen. Für die Ausschreibung ist von einemMischbindemittel mit einem Kalkanteil von ca. 50 % (werkseitige Mischung von Kalk und Zementgemäß dem Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweise und Anwendung von Mischbindemitteln,FGSV 2012) und einer Bindemittelmenge von ca. 3 o/o auszugehen. Etwaige Bereiche mit erhöhtenorganischen Anteilen sind vor der Bodenverbesserung generell abzutrennen. Auf der OK einer qua-

lifizierten Bodenverbesserung ist mittels statischer Plattendruckversuche nach DIN 18134 ein Ver-formungsmodul von Evz>70 MN/m' nachzuweisen.

Allgemein ist auf die Witterungsempfindlichkeit der im Planum anstehenden Böden hinzuweisen.Ein Aufweichen von Böden ist in jedem Fall zu vermeiden. Dies gilt auch für Böden, die mittels Bin-demittel verbessert werden sollen. Bei Arbeitspausen ist durch Abwalzen mit einer Glattmantelwalzestets eine geschlossene Oberfläche herzustellen. Durch ein ausreichendes Quergefälle mit entspre-chender Vorflut ist eine ausreichende Entwässerung sicherzustellen. Bei unverbesserten Böden istvon einem Quergefälle von 6 7o auszugehen. Bei qualifiziert verbesserten Böden sind 2,5 % ausrei-chend.

5.3 Kanalbaulm Hinblick auf den Kanalbau sind besonders die hohen Grundwasserstände zu beachten. DerGrundwasserspiegel ist auch bei mittleren Wasserständen im überwiegenden Teil des Planungsge-biets bei elwa 2 m bis 2,5 m unter GOK zu envarten. Nach einer ersten Abstimmung sollen die Ka-näle, angesichts der voraussichtlich nicht unterkellerten Gebäude, möglichst flach in einer Tiefe vonmeist nicht mehr als 2 m verlegt werden. Dies ist aus geotechnischer Sicht besonders zu empfeh-len, da in den anstehenden Kiesen mit einer offenen Wasserhaltung nur Absenkbeträge von weni-gen Dezimetern erreicht werden können. Die Arbeiten sollten somit auch bei den flachen Kanälennur außerhalb von Zeiten hoher Wasserstände ausgeführt werden. Ggf. sind Stillstandszeiten in

Kauf zu nehmen um aufi¡rendige Verbaumaßnahmen zu vermeiden.

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5.3.'t Gründung der Kanäle

ln der angegebenen Tiefe kommen die Kanäle überuviegend bereits in den tragfähigen Kiesen zu

legen. Hier kann die Gründung der Rohre und Schächte nach einer Nachverdichtung der Aus-hubsohle in der Rohrbettung ohne Sondermaßnahmen erfolgen. Bei höher liegenden Kanälen oderim südwestlichen Bereich, in dem die Deckschichten besonders tief reichen, können in der Aus-hubsohle noch gering tragfähige Deckschichten anstehen. ln diesen Bereichen ist zur Stabilisierungder Gründungssohle ein Kiesbodenaustausch entsprechend Abschnitt 5.2.3 in einer Mindestdickevon 40 cm, jedoch maximal bis zu den Kiesen, einzubauen. Bei weichen Böden ist das Boden-austauschmaterial in das angegebene Trennvlies einzuschlagen.

Grundsätzlich ergibt sich die Art und der Umfang von notwendigen Bodenaustauschmaßnahmenerst im Zuge der Baumaßnahme und ist auch stark abhängig von den jeweiligen Witterungsverhält-nissen. Zur weitestmöglichen Vermeidung von Störungen mit Vernässung, Aufirueichung und Trag-fähigkeitsverlust der Gründungssohlen wird ein Vorgehen in möglichst kurzen Kanalabschnittenempfohlen.

5.3.2 Kanalgrabenverbau und Wasserhaltung

Unter den genannten Voraussetzungen sind im Kanalbereich nur Aushubtiefen bis etwa 3 m miteiner geringen Einbindung in den Grundwasserspiegel zu enivarten. lm direkten Umfeld der geplan-

ten Erschließungsstraße ist keine Bebauung vorhanden. Der Kanalgrabenverbau kann in diesemFall mit Systemplatten erfolgen. Sofern im Anschlussbereich der Kanal entlang bestehender Be-

bauung geführt wird, ist die Situation besonders zu prüfen. Ggf. sind Sondermaßnahmen zu ergrei-fen. Eine weitere Prüfung ist bei den genannten Kanaltiefen nicht erforderlich, wenn die Fundamen-te der angrenzenden Bebauung nicht im nachfolgend dargestellten Nahbereich zu liegen kommen.

Nahbereich

Abbildung I : Prinzipschnitt Kanalgraben

Sofern in den Anschlussbereichen Fundamente bzw. empfindliche Rohrleitungen im dargestelltenNahbereich zu liegen kommen, werden Sondermaßnahmen zur Sicherung der Gebäude bzw. Lei-tungen erforderlich. Diese sind im Einzelfall mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Wenn mög-lich sollte dies bei der Planung der Lage der Kanäle bereits berücksichtigt werden.

Die Böschungen von unverbauten Baugruben dürfen gemäß DIN 4124 bei den vorliegenden Bödenbis maximal 5 m Tiefe über dem Grundwasserspiegel ohne rechnerischen Nachweis der Standsi-cherheit nicht steiler als 45" angelegt werden. lm Bereich von besonders weichen bindigen Bödenist die Böschungsneigung auf 35' zu reduzieren. Sofern mit den Böschungen Sicker- und Schicht

30'

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wässer angeschnitten werden, sind diese sauber zu fassen und abzuleiten. Die DIN 4124 schreibtgenerell geringere Böschungsneigungen vor, wenn besondere Einflüsse, wie z.B. Verkehrslasten,Bauwerkslasten, Erschütterungen, Wasserzutritte, Störungen des Bodengefüges usw., die Standsi-cherheit gefährden. lm Zweifelsfall sollte die Standsicherheit durch einen Sachverständigen geprüftwerden.

Besonderes Augenmerk ist im vorliegenden Fall auf die Wasserhaltung zu legen. Auch wenn mitden Sickerversuchen vergleichsweise geringe Durchlässigkeitsbeiwerte in den Kiesen ermittelt wur-den, ist davon auszugehen, dass mit einer offenen Wasserhaltung oder eine Wasserhaltung mittelsBrunnen in den Kiesen nur geringe Absenkbeträge von wenigen Dezimetern bei gleichzeitig hohenFördermengen zu realisieren sind. Für die Bemessung von Wasserhaltungen sollten in den quartä-ren Kiesen von einem Durchlässigkeitsbeiwertvon 5x10-3 m/s ausgegangen werden, wobei in Roll-kieslagen auch noch höhere Werte vorliegen können. Bei der Planung sollte ein Einbinden in denGrundwasserspiegel generell vermieden werden. Fur eine sichere ïrockenhaltung von Baugrubenwürde in diesem Fall, zumindest bei höheren Absenkbeträgen, eine Umschließung mit einem was-serundurchlässigen Verbau (im Schloss geschlagene und schlossgedichtete Spundwand) erforder-lich. Die erforderliche Tiefe des Verbaus kann nur auf Grundlage von weiteren, tiefreichenden Boh-rungen abgeschätzt werden. Auch über dem geschlossenen Grundwasserspiegel sollte zur Ablei-tung von Sicker- und Schichtwässern eine offene Wasserhaltung in der Grabensohle vorgesehenwerden. Sämtliche Wasserhaltungsarbeiten bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

5.3.3 Kanalgrabenverfüllung

Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die in dem für denKanalbau relevanten Bereich anstehenden Deckschichten durchweg vernässt sind. Ein ordnungs-gemäßer Wiedereinbau im Sinne der ZTV E-StB 09 mit einem Verdichtungsgrad Dp' > 97 % ist imvorliegenden Fall nicht ohne besondere Maßnahmen möglich. Die anstehenden Böden können nurnach einer Verbesserung mit Bindemittel ven¡rendet werden. Zur Reduzierung des Wassergehaltswird im vorliegenden Fall die Zugabe von ca. 2 - 3 % Weißfeinkalk nach DIN EN 459 erforderlich,wobei die genaue Bindemittelmenge im Zuge von Probefeldern oder im Labor ermittelt werden soll-te. Böden mit organischen Anteilen sind für die Grabenverfüllung generell ungeeignet und müssenentsorgt werden.

Sofern keine Verbesserung der anstehenden Deckschichten erfolgt, müssen diese abgefahren wer-den. Der Kanalgraben muss dann durch Liefermaterial verfüllt werden. Hierzu sollte in diesem FallKiessandmaterial gemäß Abschnitt 5.1 ven¡rendet werden. Je nach veruvendetem Material sind dieAnforderungen an die Verdichtung gemäß Tabelle 2 der ZTV E-SIB 09 einzuhalten. Das Material istin Lagen von maximal 30 cm Dicke einzubauen. Die Verdichtung der Grabenverfüllung ist bei derBauausführung durch eine Eigen- und Fremdübenvachung gemäß ZTVE-SIB 09 zu überwachen.

Bei der Venruendung von Liefermaterial ist eine dränierende Wirkung des Kanalgrabens auf die Ge-samtfläche zu unterbinden. Hierzu ist alle 50 m ein Querschlag aus schwach durchlässigem Materi-al (Lehmschlag) oder Beton mit einer Breite von mindestens 0,5 m bis etwa 1,0 m unter GOK ein-zubauen. Bei einer Venvendung von Bodenmaterial ist darauf zu achten, dass der Wassergehaltnahe am optimalen Wassergehalt liegt.

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5.4 VersickerungAls Grenzwerte für die Versickerung von Niederschlagswasser gelten nach dem DWA-Arbeitsblatt A138 vom April 2005 Durchlässigkeitsbeiwerte von k1='lx'10-3 m/s und k1 = 1x10-6 m/s. Bei k¡Werten> 1x10-3 m/s ist eine ausreichende Aufenthaltszeit im Sickerraum nicht gewährleistet, bei Wertenvon kf < 1x10-6 m/s wird die Versickerungsanlage zu lange eingestaut.

Die Deckschichten sind im vorliegenden Fall generell nicht zur Versickerung von Niederschlagwas-ser geeignet. Die quartären Kiese weisen nach den Ergebnissen der Sickerversuche bei einer Ver-sickerung von Niederschlagswasser nur eine vergleichsweise geringe Durchlässigkeit zwischenrund 2xl0-5 m/s und 1x1O-a m/s auf. Die ermittelten Werte sind im vorliegenden Fall offensichtlichdurch die hohen Grundwasserstände beeinflusst. lm Normalfall muss der Sohlabstand z.B. einerRigole zum MHGW mindestens 1,0 m betragen. Für die weitere Planung sollte im Norden des Pla-nungsgebietes von einem MHGW von ca. 0,8 m bis 1,0 m über den gemessenen Wasserständenbei 496,8 mNN ausgegangen werden. lm Süden sollte der MHGW bei 497,8 mNN angenommenwerden. Dazwischen kann interpoliert werden. Zusammenfassend lassen sich bei den genanntenWasserständen nur sehr flache Sickereinrichtungen realisieren, die eine mäßige Sickerleistungaufweisen. Aus bodenmechanischer Sicht wäre eine Ableitung des Niederschlagswassers die bes-sere Variante. Sofern dennoch Sickereinrichtungen realisiert werden, sollte für deren Bemessungvon einem Durchlässigkeitsbeiwert von 2,0x10-5 m/s ausgegangen werden. Darüber hinaus sollte injedem Fall ein Notüberlauf (Kanal, Vorflut) vorgesehen werden.

Je nach Tiefenlage der planmäßigen Sohle der Versickerungseinrichtung können in dieser nochDeckschichten oder Kiese mit höherem Schlämmkorngehalt anstehen, die nicht zur Versickerungvon Niederschlagswasser geeignet sind. Diese sind in jedem Fall bis zum Erreichen der schlämm-kornarmen Kiese restlos zu entfernen und durch stark durchlässiges Material (1x103 ¡ kr > 1x1O-am/s) zu ersetzen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Seitenflächen der Versickerungseinrich-tungen dann voraussichtlich als nicht sickerfähig eingestuft werden müssen.

Hinsichtlich ggf. notwendiger Vorbehandlungsmaßnahmen zur Versickerung bzw. zum Ableiten derNiederschlagsabfhisse ist das ATV-D\ /VK-Regelwerk M 153 ,,Handlungsempfehlungen zum Um-gang mit Regenwasser" vom Februar 2000 zu beachten.

5.5 Bauwerksabdichtung und HinterfüllungAlle unter das Gelände einbindenden Bauwerksteile müssen ausreichend abgedichtet werden.Nach DIN 18195-1 ist auch oberhalb des geschlossenen Grundwasserspiegels eine Abdichtungnach DIN 18195-6 (drückendes Wasser) erforderlich, wenn der Untergrund aus weniger durchlässi-gem Boden (k < 1xl0-a m/s) besteht, da ein Aufstauen des Grundwassers nicht ausgeschlossenwerden kann. Lediglich bei der Anordnung einer Dränung nach DIN 4095 ist dann eine Abdichtungnach DIN 1 81 95-4 (Erdfeuchte, Sicken¡rasser) ausreichend.

lm vorliegenden Fall stehen im bauwerksrelevanten Bereich auch über dem geschlossenen Grund-wasserspiegel durchweg Böden an, die eine Durchlässigkeit < 1x10-a m/s aufweisen. Der geschlos-sene Grundwasserspiegel ist in geringer Tiefe zu eruvarten. Zusammenfassend sollten alle in denUntergrund einbindenden Bauteile nach DIN 18195-6 gegen drückendes Wasser abgedichtet oderals WU-Konstruktion ausgebildet werden. Bei nicht unterkellerten Gebäuden sollte unter der Bo-denplatte eine Dränschicht nach DIN 4095 angeordnet werden, wenn eine Abdichtung nach DIN18195-4 gegen Erdfeuchte und Sickenruasser ausgeführt wird.

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Die Dränschicht ist generell filterstabil auszubilden und mit ausreichender Vorflut zu versehen, da-mit das ggf. anfallende Wasser abgeleitet werden kann. Besonderes Augenmerk ist auch auf diekorrekte Hinterfüllung der Bauwerksteile zu legen. Bei der Ausführung der Dränschicht und der Hin-terfüllung unterkellerter Gebäude sind die Hinweise der DIN 4095 zu beachten. Die Hinterfüllungund Uberschüttung von Bauwerken sollte generell nach den Anforderungen der ZTVE-SIB 09 erfol-gen. Auf einen ordnungsgemäßen Einbau und eine ausreichende Verdichtung des hinterfüllten Bo-denmaterials (Dp'. > 100 %) einschließlich der durchzuführenden Verdichtungskontrollen ist zu ach-ten.

6. Verfasser

INSTITUT FUR MATERI FUNGDR. SCHELLENBERG HEIMGmbH & Co. KG

, Dipl.-lng. (FH) Jeckle(Bereichsleiter)

lrrstlürtfurMaterialPrfi{ung

Dr. SchrllenbergLeiPheim

GmbH &

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