Scherbeiwerte orientierend ABZU- SCHÄTZEN · Hierzu nur ein Hinweis aus der Fachliteratur für...

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Drei Auszüge: #1) MKK (Abteilung Wasser- und Bodenschutz) hat „Bedenken“ hinsichtlich der der „derzeit gegebenen “ Böschungsstandsicherheit geäußert. Hat NICHT, wie immer wieder behauptet, „eine Gefahrenlage“ diagnostiziert oder in den Raum gestellt. #2) Detaillierte bodenmechanische Untersuchungen zur Feststellung der wirklichkeitsnahen Scherbeiwerte (Kohäsion und Reibungswinkel) des Bodens waren NICHT Auftragsbestandteil , die Scherbeiwerte waren „ orientierend auf Basis von Standard-Laboruntersuchungen „ ABZU - SCHÄTZEN .“ #3) Anhand der erfassten Ergebnisse waren EMPFEHLUNGEN zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten. Kommentare: #1) Hinsichtlich der wiederholten Darstellung des Bürgermeisters, dass die Untere Wasserbehör- de des MKK „Gefahr in Verzug“ detektiert hätte, ist die In-Frage-Stellung eines IST-Zustandes (Datum-Aktuell) der gegebenen Böschungsstandsicherheit ein offensichtlicher Unterschied. Die beschriebene Auftragsstellung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Standsicherheitsbetrach- tungen „orientierenden Charakter“ haben. Daraus folgernd eine umfängliche Gefahrensituation abzuleiten und heraufzubeschwören ist dem Interpreten überlassen, jedoch auch in höchstem Maß zweifelhaft. Wenn auch, wie mehrfach betont, die Interpretation von Nicht - Ingenieuren erfolgt, sollte man sich als verantwortungsbewusst handelnder Interpret verpflichtet sehen, die Wahrscheinlichkeit der ge- äußerten Ergebnisse von Modellrechnungen unter Spiegelung der Aussagekraft einer groben Ab- schätzung zu wahren. Es geht dabei keinesfalls darum, etwa die Ergebnisse eines Computer – Rechen - Programms anzu-

Transcript of Scherbeiwerte orientierend ABZU- SCHÄTZEN · Hierzu nur ein Hinweis aus der Fachliteratur für...

Drei Auszüge:

#1) MKK (Abteilung Wasser- und Bodenschutz) hat „Bedenken“ hinsichtlich der der „derzeit gegebenen“ Böschungsstandsicherheit geäußert. Hat NICHT, wie immer wieder behauptet, „eine Gefahrenlage“ diagnostiziert oder in den Raum gestellt.

#2) Detaillierte bodenmechanische Untersuchungen zur Feststellung der wirklichkeitsnahen Scherbeiwerte (Kohäsion und Reibungswinkel) des Bodens waren NICHT Auftragsbestandteil, die Scherbeiwerte waren „ orientierend “ auf Basis von Standard-Laboruntersuchungen „ABZU-SCHÄTZEN.“

#3) Anhand der erfassten Ergebnisse waren EMPFEHLUNGEN zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten.

Kommentare:

#1) Hinsichtlich der wiederholten Darstellung des Bürgermeisters, dass die Untere Wasserbehör-de des MKK „Gefahr in Verzug“ detektiert hätte, ist die In-Frage-Stellung eines IST-Zustandes (Datum-Aktuell) der gegebenen Böschungsstandsicherheit ein offensichtlicher Unterschied.

Die beschriebene Auftragsstellung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Standsicherheitsbetrach-tungen „orientierenden Charakter“ haben.

Daraus folgernd eine umfängliche Gefahrensituation abzuleiten und heraufzubeschwören ist dem Interpreten überlassen, jedoch auch in höchstem Maß zweifelhaft.Wenn auch, wie mehrfach betont, die Interpretation von Nicht - Ingenieuren erfolgt, sollte man sich als verantwortungsbewusst handelnder Interpret verpflichtet sehen, die Wahrscheinlichkeit der ge-äußerten Ergebnisse von Modellrechnungen unter Spiegelung der Aussagekraft einer groben Ab-schätzung zu wahren.

Es geht dabei keinesfalls darum, etwa die Ergebnisse eines Computer – Rechen - Programms anzu-

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Kommentar zum Geo-Consult - Gutachten und teilweise auch zu den da- raus Abgeleiteten Vermutungen und Gefährdungsbildern. 08032018
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zweifeln, es geht darum, dass die Voraussetzungen zum Ansatz der Betrachtung zur Stabilität von Böschungen als Baugrund bereits einen Unsicherheitsfaktor darstellen, es gibt die verschiedensten Annahme-Möglichkeiten, die Auswahl eines vermutet zutreffenden Modellrechnungs-Ansatz mit den unterschiedlichen Grenzwert-Voraussetzungen ist dann ein Zusätzliches.Hierzu nur ein Hinweis aus der Fachliteratur für GeoTechnik (Grundbau Taschenbuch … zu Lamel-len – Berechnungsverfahren , z.B.: Nach Bishop, S. 663ff):

und

Heißt:Sicherlich kann man auf die Fachmannschaft des Verfassers setzen, auch darauf vertrauen, dass die Annahme, dass Böschungsteile – wenn sie denn rutschen würden – genau kreisförmige Aus-Mu-schelungen (Volumen-Kreis-Segment) des rutschenden Bodenteiles aufweisen würde, eine ge-bräuchliche Methode ist sich der Aufgabenstellung zu nähern. Jedoch sollte das Ergebnis entspre-chend interpretiert werden – das ist ja auch im Gutachten so wirklich noch ausgesagt: „ ...dass die wirklichen Werte auch anders sein können...“

#2) Die den Modellrechnungen zu Grunde gelegten Scherbeiwerte und Annahmen sind demnach orientierend abgeschätzte Rechen-Werte !

Dies ist bei der nachfolgenden Darstellung der Rechenergebnisse und der daraus eventuell inspirier-ten / interpretierten Ableitungen zum Stand der Dinge zumindest grundlegend nochmals im Vorworterwähnt. Eine Fehler-Fortpflanzung, in welche Richtung auch immer, ist damit von vorn herein vor-auszusetzen !

Die Ist-Situation vor Ort ist Dem gegenüber wirklich aussagefähig und schlussendlich nicht wirklich gemessene Realität !

Hierzu das Gutachten auf Seite 10 zur Erläuterung der Rechenergebnisse:

Es sind augenscheinlich bis heute keine Veränderungen der Profile der in Frage gestellten Böschungen zu verzeichnen.Klarheit über die Sicherheit der Aussage, dass die Gefahr bestünde das die Böschungen rutschen

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könnten und gar der Behauptung zu folgen es seien „Massen in Bewegung“, erfordert die ein-eindeutige Feststellung durch Messung der Bewegungs-Parameter. Dies ist durch eine einfache Beobachtung über einen festzulegenden Zeitraum (Monitoring) ohne Weiteres möglich und für vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand umsetzbar.

Die hier in keiner Weise ANGESPROCHENE lang bekannte Scherwert-verfestigend wirkende Vegetation und die mittleren Böschungswinkel von unter 45 °< (erkennbar OHNE Wasser...) sind offenbar unberücksichtigt geblieben ?Dazu das Gutachten: auf Seite 11:

Diese Aussage ist sachbezogen in Frage zu stellen, da der Stand der Wissenschaft, Technik und geo-physikalischen Lehre völlig andere Stellungnahme in Bezug auf die Standsicherheit von Böschun-gen und Geländebrüchen zeigt. Hier ist klar der alt-hergebrachte Wissenstand „der Alten“ belegt mitder erstrangigen Befürwortung der Wirkung der Vegetation.

Die Vegetationsdichte war zum Zeitpunkt der Gutachten-Erstellung durch massive Auslichtungen auf einem völlig anderen Status als dies heute, 2 Jahre danach, vor Ort der Fall ist. Wurde aber gut-achterlich praktisch nicht angesprochen.Die Vegetation / die Natur hat sich, nachdem der in Frage stehende Ufer-Bereich weder durch Ang-ler oder durch Nachbarschaften penetriert wurde, sichtlich erweitert und erholt.

Die Zusammensetzung des Bewuchs ist nicht dem Ideal entsprechend, verlangt geradezu ingenieur-biologisch abgestufte Eingriffe um dem Idealzustand mit wiederhergestellten Flachuferzonen nach DIN 19657 so nahe wie möglich zu kommen und die Böschungen zu erhalten.

Das früher an diesen Böschungen schon veranlasste Fällen der ~130 Jahre alten tiefwurzelnden Ei-chen ist in diesem Zusammenhang als absolut falsches Handeln zu verzeichnen.Neben dem erwähnten Erosionsschutz ist durch die Vegetation eine Drainage des Bodens und eine Verfestigung durch die Durchwurzelung zu verzeichnen die die „nackten“ Boden-Kennwerte aus Tabellen leicht und das 3 – 4-fache erhöhen (s. auch folgende Kommentierung zu weiteren Ab-schnitten)!

Abschließend, zu Kapitel 1 des Gutachtens, sei noch gesagt, dass eine wissenschaftlich technisch vereinfachte, professionelle, Risikoabschätzung und -bewertung mindestens parallel zu dem oben angesprochenen Fakten erstrangig den Weg weisend sein sollte.Hier angesetzt und exemplarisch durchgeführt, würde, selbst unter der Annahme, dass es zu Rut-schungen kommen könnte, eine Beobachtung der vermuteten möglichen Bedrohung das Ergebnis sein.

Status: 08.03.2018IG „Rettet den Dorfweiher“

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Ein Auszug, Abschnitt 2 des Gutachtens

Ein Kommentar:

Die Anlagen 1. bis 5. sind Ausführungen des Ingenieurbüro Geo-Consult auf Basis vonDie Unterlagen 2 [U2] bis 4 [U4] sind „weiterführende & ergänzende Baugrunduntersuchungen“des Ingenieurbüro L. Hetterich vor 26+ Jahren !?Erstellt im Zuge der Baumaßnahmen des Dorfbrunnens 1990ff im ehemaligen, der Heegstrasse zugewandtem, abgedeckten Deponiebereich - zur Entlastung (? ) des Tuns, das eigentlich nur in Begleitung mit dem RP Darmstadt durchgeführt worden … - Die Bohrungen wurden vornehmlich im mit hoher Sicherheit unbelasteten ehemaligen Uferböschungsbereich durchgeführt (heute ASV – Anglerheim).

Unterlage 1 [U1]:

[ Die Aufrichtigkeit des Ausführenden Ingenieurs der Geo-Consult muss man sich auf der Zunge zergehen lassen...]

„Planunterlage (Lageplan) sowie mündliche Planungsinformationen der Gemeinde Hasselroth“

K.: Irgendwie ist das ja klar, der Auftraggeber lenkt in weiten Grenzen die Kosten des Gutachtens und hat naturgemäß eine gewisse Erwartungshaltung, was bei der Begutachtung als Ergebnis herauskommen könnte.Nach Versicherung, ist die Wortwahl „Planungs-...“ in der Satzbildung auf die Zweckinformation zur Gutachten – Beauftragung zu verstehen.

Ist das Gesamte als Auftragsgutachten zu verstehen...- natürlich, steht ja auch auf dem Titelblatt ! Dabei ist die Fachmannschaft und Wahrhaftigkeit des Verfassenden nicht in Frage zu stellen !

Unabhängig geht anders ... wird von Dritten bestellt, z. B. durch Gerichtsgutachten(?)

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Erstabschnitt-Auszug, Abschnitt 3 des Gutachtens

Ein Kommentar:

Der abgedeckte ehemalige Deponiebereich ist im Altlasten Register des RP Darmstadt im Auftrag des HLUG: [ Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie führt die Altflächendatei zu-sammen mit den Bodenschutzbehörden der Regierungspräsidien und der Landkreise und kreisfreien Städte. ] aufgeführt und als vermutlich weitgehend unbedenklich erachtet.Im Moment des Vorhabens bzw. des Antastens der abdeckenden Bodenschicht muss das RP benach-richtigt werden, damit unter Umständen darüber befunden werden kann wie bei eventuell „Vorge-fundenen“ technisch und arbeitsschutzrechtlich zu verfahren ist.

Daraus können Unbedarfte ableiten, dass das Antasten des Bodens hier zu unerwarteten Ergebnis-sen kommen kann (s. Antragschreiben der Gemeinde H. an MKK), andererseits haben die im vorhe-rigen Abschnitt 2 beschriebenen Bodengutachten [und das zusätzlich bei GeoConsult aufgegebene-Altlsten-Gutachten (liegt nur auszugsweise vor)] bereits vor 26+ Jahren ergeben, dass es an der Bohrstelle (steht heute das Anglerheim drauf) keine wirklich gefährlichen Giftstoffe gibt... - Sonsthätte man ja seitens der Gemeinde im Zuge der Dorferneuerung 1990ff keine Zisterne für den „Dorfbrunnen“ mit Edelstahl – Schnecken - Förderer“ hier im ehemaligen Kern-Deponiebereich er-stellen dürfen, zumindest nicht ohne Fachaufsicht des RP Darmstadt - aber WER weiß heute noch wirklich genau wie Was damals war ?

„Derzeit wird die Teichanlage von einem ortsansässigen Angelverein genutzt bzw. bewirtschaftet“ - das hört sich nüchtern diagnostiziert und richtig an, Der Dorfteich besteht seit mindestens 98+ Jahren; seit 1973 (also 45 Jahre...) hat der Angelsportverein ASV-Hasselroth den Weiher gepachtet und die Uferbereiche gepflegt.Die heute verbliebene Wiese vor der Planken-Zaun – Abgrenzung wird regelmäßig von der Gemeinde bzw. von Bauhofmitarbeitern gemäht, da im Eigentum der Gemeinde. Der Bürgermeiste hat erst kürzlich scharf betont, dass der ASV Hasselroth lediglich die Angel- / Wasserrechte gepachtet hat. [ Warum waren dann Pflegemaßnahmen im sonstigen Weiherumfeld Jahrzehnte lang Sache des Vereinslebens? - Die heute in der Macht sich verpflichtet fühlenden interessiert das offensichtlich nicht wesentlich ?]

Nicht näher definierte oder qualifizierte ? „Verformungen“ ? waren insbesondere während des Ablassens des Weiher-Wassers (zuletzt vom 01. bis 04. Mai 2015) angemahnt worden.In den 4...6 Wochen nach Wiederherstellung des Wasserstandes im Weiher waren lt. Anwohnenden Meldern Veränderungen nicht mehr zu verzeichnen?

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Erstabschnitt-Auszug, Abschnitt 4.1 des Gutachtens

Ein Kommentar:Hier beschreibt der Verfasser des Gutachtens Was wie vor Ort gemacht wurde...

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Abschnitt 4.2wegen eingeschränkter Erkennbarkeit der Vervielfältigung – eine ordentliche Kopie ist bis heute versagt geblieben – hier die Textwiedergabe vor der Kommentierung:

Zitat Original-Text:Auf Basis der Aufschlussdaten ergibt sich für den Projektstandort ein Untergrundaufbau der nachfolgend nur kurz beschrieben wird, exakte Angaben sind der Projektdarstellungen der Anlage 2 und den Laborergebnissen der Anlage 4 zu entnehmen. Der natürliche Baugrund wird bis zu den erreichten Aufschlussendtiefen von einer komplexen Wechsellagerung aus Sand und Ton angenommen. Die natürlichen Bodenabfolgen werden von Auffüllungen überlagert. An der Geländeoberfläche liegen neben geringmächtigen Oberböden bzw. Grasnarben (Mächtigkeit i.d.R. 0,10 m) auch Oberflächenversiegelungen in Form von Betongehwegplatten (Mächtigkeit ca. 4 cm, lokal auf Magerbeton gebettet) vor.

Erstabschnitt-Auszug, Abschnitt 4.2 des Gutachtens, Schichtenabfolge

Ein Kommentar:Es ist, wie auch als anzunehmen betitelt, wahrscheinlich so, dass die frühere Tongrube wesentlich aus den, bereits im Heimatjahrbuch des Landkreis Gelnhausen 1950 (s. IG-Website) beschriebenen, für Töpferarbeiten schlechten Schluff-Tonfolgen besteht, der aber hervorragend für feuerfeste Kera-miken (Schamotte...) geeignet ist. Darauf ist „ERDE“, in der Regel so um 10 cm dick (an der Mess-Stelle) und Grasbewuchs.

Oben auf den Ufern, vom heutigen ASV – Heim bis zum ehemaligen ASV-Heim Baustandort, wur-de in Vereins - Eigenleistung ein „Rund-“ Gehweg ohne wirklichen Aufwand vorgehalten. Die Plat-ten sind in Sand und stellenweise auch in Magerbeton (?) verlegt, ca. 60 cm breit...Irgendwie ist es spannend in Darstellungen zum heraufbeschworenen Thema „Massen seien in Be-wegung“ - was aber bis heute nicht geprüft / bewiesen wurde – , dass gern die Spaltmaße der lose verlegten Platten als Kriterium für die Feststellung von tatsächlichen Gefahren zitiert werden. Dies besonders im Bereich oben des flachen Südufers (mit mittleren durchlaufenden Böschungswinkel von unter 30 °<), dort wo Röhricht / Schilf, der Flachuferzone am Böschungsfuß fehlen / entfernt wurden. Dieser Bereich, bis weiter in das angrenzende Grundstück hineinreichend, ist dadurch ge-kennzeichnet, dass hier der Bauschutt der ehemaligen Gebäude des Ton- & Schamottewerkes hin-eingeschüttet wurden.

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Zweitabschnitt-Auszug, Abschnitt 4.2 des Gutachtens, Auffüllungen

Kommentar (zur Verdeutlichung zunächst Textwiedergabe):„An allen Aufschlusspunkten wurden different zusammengesetzte Auffüllungen festgestellt, bis in Tiefen von 0,30 m (RKS 6 = Bereich unterhalb des ehem. Anglerheim-Standortes) bis ca. 4,30 m (RKS 7 = Obere Bohrung am Südufer, im Schuttfeld der ehemaligen Gebäudeabbrüche des Ton- und Schamottewerkes...) unter Ansatzpunkt nachgewiesen wurden.“Die am Profilschnitt 4 (RKS 7 und RKS 8) festgestellten erhöhten Auffüllungsmächtigkeiten dürf-ten in kausalem Zusammenhang mit der hier vorhandenen Altablagerung stehen und decken sich mit den Erkundungsergebnissen aus [U2] und [U3]“

Interessant, wenn zuvor mit Planungshinweisen versehene, gebriefte Verfasser offensichtlich mit Orts und geschichtsfremden Informationen versehen, Darstellungen verfassen müssen. Ortsansässi-ge Ältere wissen aus den Anekdoten ihrer Familien, dass in diesem Bereich ja kein Müll im eigent-lichen Sinn verklappt wurde, sondern die Überreste der Schuppen und Schornsteine also wesentlich,Bauschutt & Abraumerden in die Grube geschüttet wurden.

Die Beseitigung der überflüssig gewordenen Einrichtungen nach wirtschaftlichem Niedergang des Ton- und Schamotte - Werkes (~ 1918) erfolgte auf denkbar einfachste Art indem man den „Dreck“ einfach „ins Loch“ gekippt hat.Werden die lose eingebrachten Bauschuttreste und Reste aus Sauberkeitsschichten / Fußbödenmit Wasser, dann ergeben sich ganz einfache klassische Böschungswinkel – in diesem Bereich müsste nach Lehrbuch – ohne vor Ort Prüfungen anzustellen - sich der gesamte frühere Haufen in einem mittleren auslaufenden Böschungswinkel von etwa 26 °< liegen ?

Wie auch immer, in den oberen Schichten sind natürlich in den Jahrzehnten nach Ende des früher bestimmungsgemäßen Nutzen als Rohstoff-Grube von der ganzen Nachbarschaft Dinge dem endlichen Verbleib zugeführt worden, die jedoch nicht in Verbindung mit der Nutzung als wirkliche Müll-Deponie stehen. Das fand eigentlich nur nach dem 2. Weltkrieg und in den späteren 70er Jahren von der Heegstrasse aus statt. Also am sogenannten Westufer (heute Weise von der Heegstraße aus, Bereich der Weise vor dem Anglerheim des ASV und der Bereich des neugeschaffenen (1990) Dorfbrunnens gegenüber der sogenannten Zehntscheune.

'Vielleicht sollte noch ergänzt sein, dass die ursprüngliche Grube bis zu 12 m tief war.

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Drittabschnitt-Auszug, Abschnitt 4.2 des Gutachtens, Natürliche Böden

Kommentar:Nichts Neues, deckt sich mit den Ausführungen zur Industrie des Berichts von 1950 im Heimat-Jahrbuch des Kreis Gelnhausen. Schluff, Ton mit einer Güte die nicht unbedingt für Feinkeramik gut ist, aber hervorragend in die Wandlung in feuerfeste Bausteine geeignet war /ist.

Die fachbezogene Einordnung in die Kategorien der zitierten Normen, hier unkommentiert.

Zum Zeitpunkt der Untersuchung / Gutachtenerstellung war der Weiher gefüllt, die Grundwässer Sättigung in verschiedenen Schichten im vollen Umfang vollzogen.

Zitat:„Die Konsistenzen lagen erkundungszeitlich im halbfesten Bereich sowie im halbfesten bis festen Übergangsbereich (lokal im festen Zustandsbereich)“

Man erkennt, Alles ist möglich an einem bestimmten Ort angeschaut, 1 m daneben kann es genauso,ähnlich oder anders sein!

Die Eingruppierung aus bodenmechanischer Sicht (DIN 18196) als Ausgangslage für weitere Urteiilsfindungen (hier sind 3 Mögliche genannt) wird nicht kommentiert.

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Umgeblättert, weiter im Abschnitt „Natürliche Böden:

Kommentar:Zitat: „Die Böden sind zumeist wasser- und frostempfindlich, so dass nach Phasen mit längeren Niederschlagsperioden geringere Tragfestigkeiten, als im Zuge der Erkundungsarbeiten festgestellt, vorliegen können.“

Anscheinend war zur Zeit der Gutachten-Erstellung der Boden tragfähig. Wenn es dann länger auf diesen Boden regnet, kann es sein, dass dieser dann geringere Tragfähigkeit aufweisen kann. Was Genaues weiß man nicht?

Zitat:„Bei erhöhten Wassergehalten und höheren Feinsandgehalten reagieren diese Böden bei dynamischer Beanspruchung mit einem thixotropen2 Verhalten und damit mit einer Herabsetzung ihrer Tragfähigkeit bzw. neigen unter Wassereinfluss zum Fließen.“

Erluterung: thixotropes Verhalten: Das bekannteste Beispiel für eine thixotropes Verhalten ist Ketchup.in der klassischen Flasche, neu geöffnet nach längerer Lagerung, wird die Masse durch Schütteln und Klopfen und schwingen aus der Flasche „gelockt“. Wenn's aber dann zum Fließen des Kechup Stroms kommt, dann kommt 's unter Umstanden „dicke“ mit einem Schwall.Die Masse wurde durch Einwirkung einer Schub- oder Scherspannung (z.B. beim Rühren oder Schütteln) verflüssigt. Auf der Zielebene angekommen ist das Ketchup.dann wieder fester...

Was heißt das?Wenn diese Bodenschichten durchnässt sind UND einer dynamischen Belastung ausgesetzt werden, dann kann der Untergrund anfangen regelrecht zu fließen.Man kennt das auch aus dem Straßenbau. Wenn man eine Schotterschicht, auf lehmigen Untergrund eingebracht, mit Maschinen zur Verdichtung „abrüttelt“, es übertreibt, so dass die Vibrations-Stöße des Stampfers oder Rüttlers tief in die Bodenschicht gehen, dann kann es dazu kommen, dass die Fläche komplett weich wird. Erst nach einer Ruhezeit kann in diesem Beispiel wieder Festigkeit verzeichnet werden.

Deshalb ist es so dringend wichtig Durchwurzelungen von Pflanzen ins Kalkül zu ziehen.Man kann das in allen geo-physikalischen Lehrbüchern nachlesen, dass die Vegetation nicht nur für den Erosionsschutz und das kontrollieren des Oberflächenwassers wichtig ist, sondern auch wichtig für die Entwässerung der hier identifizierten Bodenschichten ist!

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Abschnitt-Auszug, Abschnitt 5 des Gutachtens

Kommentar:Ein von einfachen Bürgern als bekannt und normal anzunehmende klare Sache im Gutachten – Maßstab schriftlich dargestellt. Mit anderen Worten: Entfernt von der Wasserfläche steigt der Grundwasser–Pegel in den Böden. Sonst würde ja Nichts in den Weiher drücken, sich dort sich als „Wasser - Austrittsstellen“ (lt. Definition der Gemeinde Hasselroth) darstellen und die Grube speisen. Was zu viel ist läuft über den Mönch, über eine separ-te Abwasserführung in den/die ca. 300 m entfernte(n) Hasselbach.

Bild 1.5: Skizze Grundwasserverlauf schematisch am Weiher, Schnitt: Blick von Süden nach Norden

Legende:

Grundwasserspiegel im Erdreich – Verlauf Wasserspiegel des Weiher – Wassers Verlauf des Bodengrundes, der Geländeoberfläche (dünner am Horizont)

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Zitat: unterer Abschnitt, unterer Absatz

„In Folge von Niederschlägen...“

Eine tolle Umschreibung von: „Wenn 's länger regnet kann 's schon mal nass werden...“

Diese Erscheinung kann in verschiedenen Schichten unterschiedlich stark ausgeprägt sein....!!!

Vermutung schlüssig dargestellt, würdigt wenigstens die anfallend Gutachten-Kosten.

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Abschnitt-Auszug, Abschnitt 6 des Gutachtens

Kommentar:„... wurden die charakteristischen bodenmechanischen Kenndaten orientierend abgeschätzt.“

„Detaillierte bodenmechanische Untersuchungen zur Festlegung der SCHERBEIWERTE (Kohäsion und Reibungswinkel) waren nicht Auftragsbestandteil, die SCHERBEIWERTE wurden ORIENTIEREND auf Basis von Standard – Laboruntersuchungen ABGESCHÄTZT.“

Die nachfolgende Tabelle 1:

Ja, was macht man damit ? Man nimmt die nicht wirklich originalen, orientierend abgeschätzten Scherbeiwerte später zu der ausgewählten möglichen Modell-Rechnungen der Standsicherheits-Beiwerte her ?

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Abschnitt-Auszug, Abschnitt 7 des Gutachtens

Kommentar:Hierzu gibt’s eine getrennt von der IG angeforderte Stellungnahme des RP Darmstadt zu den möglichen Altlasten...

Demnach ist es nicht auszuschließen, dass rundum der Wasserfläche Altlasten vorhanden sein kön-nen.

Logisch müsste dies bei Bodenbearbeitungen dann seinen vorgezeichneten offiziellen Gang gehen.Nach den bisherigen Erkenntnissen ist dies jedoch wenig problematisch anzusehen, da die rundum vorgelegten Untersuchungen der Altlasten zu keinerlei besorgniserregenden Ergebnissen kamen.

Dafür spricht außerdem die bereits vorgenommene Neugestaltung eines künstlichen „Dorfbrunnens“ mit Speisung aus einer Zisterne im Jahre 1990ff. Die Zisterne insbesondere und sonstige Erdarbeiten für den Bereich um den Dorfbrunnen wurden im Kernbereich der von Zeitzeu-gen besprochenen ehemaligen Deponie der Gemeinde Neuenhasslau vorgenommen. Das müsste ja weitere Erkenntnisse über die Beschaffenheit der Altlast ergeben haben, die offensichtlich unproble-matisch waren.

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Abschnitt-Auszug, Abschnitt 8 des Gutachtens

Kommentar:Ablagerungen / Auffüllungen werden als nicht frostempfindlich bis hin zu sehr frostempfindlich eingestuft; F1 … F3Sand wird als nicht frostempfindlich bis hin zu sehr frostempfindlich eingestuft; F1 … F3Ton wird als gering frostempfindlich (sehr frostempfindlich) eingestuft.

Darauf folgend wird der homogene Bereich charakterisiert:

Kommentar zu Tab. 3:

Auffüllungen, Sand und Ton sind in ihrer „Durchnässung“ eindrucksvoll im weiten Bereich eingereiht dargestellt, der Massen-Anteil organischer Beimischungen ist heute, 2 Jahre nach dem Erstelltermin des Gutachtens, sicherlich etwas höher?Die „undrainierte“ Kohäsion / Festigkeitsbeiwerte ist für Auffüllung und Ton angenommen.

Die hier in der letzten Spalte aufgeführten Werte decken sich nicht mit denen der Tabelle 1 des abschnitt 6, die zur Berechnung der Standsicherheitsbeiwerte herangezogen wurde.

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Kommentar zu Tab. 4:Die vorgenommen Klassifizierungen basieren auf den von der Fachmannschaft des Gutachters vorhandenen Ansicht und Erfahrung.

Hier hört die Beschreibung der vorausgesetzten und abgeschätzten Werte auf. Das nächste Kapitel geht nicht genau darauf ein, welche orientierend angenommenen Werte nun für das veranschlagte Rutschmodell (streng kreisförmig ausmuschelnd ?) mit der gewählten iterativen Modellrechnung verwendet wurden:

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Abschnitt-Auszug, Absätze 1 & 2, Abschnitt 9 des Gutachtens

Kommentar:„Anhand der aufgenommenen Böschungsgeometrien und der in Tabelle 1 des Kap. 6 dargestellten bodenmechanischen Kenndaten … Böschungsprofilen rechnerische Standsicherheitsbetrachtugen zur IST-Situation ausgeführt.

SCHERVERSUCHS-DATEN, zur direkten Ableitung der SCHERPARAMETER (c', phi) lagen nicht vor, so dass die Scherparameter in Anlehnung an die DIN … abgeschätzt wurden.“

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Eine wichtige Feststellung zur Gewichtung der Ergebnisse, insbesondere wenn man dies mit der aufSeite 10 des Gutachtens getroffenen Feststellung:

spiegelt.

Bei hinzuziehen der WIRKLICHKEIT ENDE FEBRUAR 2018:– dass sich am Zustand der Böschungen seit Jahrzehnten und auch nach der Erstellung des

Gutachtens im April 2016 nichts geändert hat,– dass keine Massenbewegungen per Augenschein feststellbar sind,– dass bisher keine Erden oder Böschungsteile in den in Frage gestellten Bereichen in das

gemeindeeigene Weiher-Wasser fielen oder rutschten...deutet diese Feststellungen um so mehr darauf hin, dass das Gutachten sicherlich mit seinen BEFUNDEN mit den Rechenergebnissen auf der „sicheren Seite“ liegt! Wie weit weg von der Realität ist leider nicht zu erkennen.

In wie weit man von einem noch zu definierenden individuellen Gesamt-Restrisiko entfernt liegt kann durch Messung der Bewegungs-Parameter nach dem Stand der Technik festgestellt werden; s. hierzu auch: Grundbau-Taschenbuch, Teil 1: Geotechnische Grundlagen.

Nach Messung der möglichen realen Bewegungsparameter (Monitoring) mit Abwägen der bisher aufgetretenen Schadensfälle kann die Definition der Sicherheit oder eines Grenzrisikos oder einer Gefahr mit höherer Urteilssicherheit erfolgen.

Kommentar zum 2. Absatz:In den verschiedenen Möglichkeiten zur Modellierung von Beurteilungen zur Standsicherheit von Böschungen oder des Geländebruchs hat man sich hier gutachterlich offensichtlich dafür entschieden, dass wenn die Böschung rutscht, dies mit hoher Wahrscheinlichkeit kreisförmig „ausmuschelnd“ (Chipping) erfolgt.In der Grund-Lehre zur Geo-Physik, vgl.. z.B. TU München:

… kennt u.a. für das angenommene „kreisförmige“ Rutschverhalten im Eintrittsfall die annähernde Modellrechnung:

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in diesem Fall ist die Berechnung mit einem Computerprogramm unter Berücksichtigung der angenommenen drainierten [ ?? ] (phi' und c') Scherparameter für die Fälle „gefüllter Weiher“ und „geleerter Weiher“... erfolgt. „Die Standsicherheitsberechnungen wurden zunächst orientierend auf Basisder DIN 4084 (Staus1981 !, zum Zeitpunkt a.d. 2016 wäre es vielleicht besser den damals aktuellen Status der Norm aus 2009 zu nehmen?) geführt...“

Abschnitt-Auszug, Absatz 3, Abschnitt 9 des Gutachtens

Kommentar:Im Berechnungsschritt 7 nach Bishop...:

Das trägt nicht unbedint zum Vertrauen in die mit vorher getroffenen Annahmen gespickte Berechnung und die darauffolgend getroffenen Beurteilungen bei!

Die Vereinfachungen des Bishop – Verfahrens und damit verbundenen „Rundung-“ und Fehler-fortpflanzungen wurden weiter oben bereits mit dem Hinweis u. U. statisch einwandfreien Berechnungsverfahren den Vorzug zu geben angedeutet, sicherlich muss man etwas ansetzen um

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überhaupt unter den Voraussetzungen ein Ergebnis vorzuweisen!

Der „In-Klammern-Hinweis“ auf DIN 4084: Ausgabe ? mit anderem Grenzwert eta > 1,4 / Belastungsfall ist mit dem Stand-der-Technik - Hinweis hinfällig geworden und hier nur verwirrend als zusätzlcihe Information auf frühere vielleicht vermeindlich weiter auf-der-sicheren-Seite Ergebnissen beruht.

Abschnitt-Auszug, Absatz 4, Abschnitt 9 des Gutachtens

Kommentar:Im Rechenergebnis „ ... (mit den derzeit angenommenen Scherbeiwerten !) eine akute bzw. latenteStandsicherheitsgefährdung“ - sagt der Verfasser des Gutachtens (nach altem Normenstatus1981 ?) um es schlussendlich auf der nächsten Seite zu relativieren:

Diese verständlicherweise vorgetragenen Aussagen, angesichts eines „quasi-gutachterlichenBlindfluges“ aufgrund des Fehlens von „aufwendiger zu ermittelnden wirklichen“ Scherbeiwerten,fordern geradezu eine vor-Ort Prüfung des IST-Zustandes durch weitere Messung heraus.

Daraus eine global gültige Gefährdungssitaution mit nachfolgend weitgehend unübersehbarenFolgen abzuleiten stellt die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Frage.

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Abschnitt-Auszug, Absatz 5, Abschnitt 9 des Gutachtens

Kommentar:Im Geo-Consult Gutachten ist als letzter Absatz auf dieser Seite die Tabelle 5 zu finden, in der dieunter den bereits erwähnten Annahmen und Abschätzungen berechneten Werte für das („alte“) Etafür die 4 Prüfstellen mit je 2 Probebohrungen aufgeführt sind.

Man beachte, dass die Bezugnahme auf die Fassung der DIN 4084 des Status der Ausgabe von 1981aufgeführt ist.

Die DIN 4084 ist in der vollständigen Version heute zurückreichend vom Status der Ausgabe 2009nach wenigstens einigermaßen aktuell. Es gibt eine Änderung neueren Datums von 2017, die zu-rückgezogen und durch die neueste Ausgabe der Änderung 1 zur DIN 4084 von 2018 ersetz wurde.Naturgemäß kann ein 2016 erstelltes Gutachten auf keine Neuerungen und Önderungen bei Berech-nungsverfahren von 2018 zurückgreifen (den aktuellen Status der Norm (hier 2009ff) sollte man je-doch wahren, vielleicht jedoch hat der Staus keinen Einfluss auf das Computerprogramm-Ergebnis,das vielleicht nur den status 1981 kennt?).

Die iterativ ermittelten Rechenergebnisse der einzelnen Lamellen sind auf das Hunderstel angege-ben.

Allein die Tatsache, dass bei einer Rundung der Werte, des normal gefüllten Weihers, für ETA vonlinks nach rechts die Werte: 1; 1; 1 und 0,9 ergeben, lässt zweifeln dass aus allen Annahmen eineSchlussfolgerung einer Gefährdung / einer Gefahrensituation („Massen sind in Bewegung!“) hiernoch sinnfällig ist, den Grad der Mobilisierung relevant erscheinen lässt.

Wir wissen naturgemäß nicht, welche „Planungsinformationen“ als weitere Voraussetzung (s. Kapi-tel 2), dem Verfasser des Gutachtens aufgegeben wurden, dennoch fällt es schwer dieses Argumen-tation daraus eine „akute bzw. latente Gefährdung“ ableiten zu können unkommentiert zu teilen.

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Abschnitt-Auszug, Absatz 6, Abschnitt 9 des Gutachtens (letzter Abs. Seite 9)

Kommentar:Im letzten Absatz kommt nun die Betrachtung der einfachen Umkehrung der Argumentation imSinne der heute (seit 2009...) üblichen Beurteilungsansätze nach dem Ausnutzungsgrad mit derFormulierung „µ“ nach EuroCode 7 – so der Arbeitstitel der europäischen Harmonisierung dieservolkswirtschaftswichtigen Beurteilung von Baugrund.

Auf Seite 10 finden wir die dazu gehörige tabellarische Auflistung der „umkehrgeschlossenen“„µ – Werte“:

Ohne weiter auf die erwartungsgemäß gleichbedeutende Urteilsfindung „...es liegt keineausreichende Böschungsstandsicherheit vor.“ einzugehen ist jedoch festzustellen, dass die

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mathematisch eHerleitung dieser „µ – Werte“ Fragen offen lässt. Wurde doch vorher das Bishop –Verfahren besprochen, festgehalten:

Es ist also offensichtlich mit anderen Ansätzen gerechnet, sonst wäre ETA = F = 1/ µ ja nichtdurchgängig ?

Wie auch immer, ändert es nichts an der mit vorausgesetzten ungesicherten Daten durchgeführtenBerechnung. Die daraus logisch dem Ansatz folgende Ableitung einer „akuten bzw. latentenGefährdung“ ist schwarz-weis vielleicht formal verständlich, in ihrer Aussage und Absolutheitjedoch in diesem Fall sachlich über das Ziel hinaus geschossen zumindest als „fraglich“ zubezeichnen.

Abschnitt-Auszug, Absatz 9 des Gutachtens (letzter Abschnitt Seite 10)

Kommentar:Die weiter in diesem letzten Abschnitt auf Seite 10 des Gutachtens angeführte Beispiel-Rechnungfür den „als unsicherst“ diskutierten Projektpunkt am Südufer des Weihers ist etwas unverständlichkurios angesetzt. Führt sie doch nur weiter „in-den-Wald“ durch weitergehende Fehler –Fortpflanzung, geschweige dass sie sich in der Realität nachvollziehen lässt.Sie dient offenbar lediglich der Nutzung des Rechen-Computerprogramms verbunden mit einer reintheoretischen Verfolgungsjagd eines Formelelementes µ...

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Klassisch wird ein Sandhaufen bei totaler Durchnässung ohne weiteren äußeren Einfluss(Belastungsfall) sich immer auf einen Böschungswinkel im Mittel von 26 °< „einigen“ lassen.

Die hier heute 2016 angenommenen abgeschätzten Scherwerte sind bekanntermaßen allein durchDurchwurzelung um Faktor 3 höher und ergäben bei entsprechender Berechnung mit Ansatz nachdem Stand-der-Technik völlig andere Werte.

Es ist deshalb besonders fragwürdig dieses hier dargestellte theoretische Zahlenspiel einerableitenden möglichen Risiko-Beruteilung (als Verstärkung) zu Grunde zu legen.

Unbestreitbar ist die Feststellung, dass eine möglicherweise kostenintensive mit direkterlabortechnischer Feststellung der tatsächlichen Scherbeiwerte eine grundlegend gute Sache gewesenwäre...

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Abschnitt-Auszug, 1. Absatz, Abschnitt 9 des Gutachtens, Seite 11

Kommentar:

Im letzten Abschnitt des Kapitel 9, Seiten 11 und 12 des Geo-Consult – Gutachtens, sind „Beurtei-lung und weitere Empfehlungen“ seitens des Verfassers dargestellt.

„Die festgestellten Standsicherheitsniveaus liegen im Grenzbereich der vorausgesetzten Grenzwert-betrachtung (DIN 4084:1981) aufgrund von zur Berechnung der Grenzbetrachtungen abgeschätztenangenommenen Scherwerten in Ermangelung von wirklichen geotechnischen Bodendaten (Mehr-kosten...).Daraus wird abgeleitet, dass „Massenbewegungen“ ...“an den Böschungssystemen möglich bzw. zuerwarten sind.“

Die Darstellung, dass dies ein Sachverhalt sei, unter Zuhilfenahme der Argumentation dass sich „dies gut mit Angaben von Anliegern decke“ ist etwas weit aus dem Fenster gelehnt dargestellt.

Bis heute hatte die Gemeinde Hasselroth von einer Umzäunung des Weihergeländes abgesehen. Es wurde den Anliegern rundum völlig überlassen ihren Gartenzaun – gut oder weniger gut gegründet, mit oder ohne Zugangstür , mit oder ohne Wasserentnahme zur Garten-Bewässerung zu verstehen.

Es ist zwar sicherlich ehrenhaft sich für die Anliegerzaun Eigentumsrechte Gedanken zu machen, jedoch sollte man die Klagen auch unter den jeweils augenblicklichen Gegebenheiten sehen und nicht pauschal als Alarmsignale identifizieren.Viele der heutigen (alten) Direktanlieger kennen nicht die früher getroffenen Absprachen mit Bür-germeistern der Gemeinde bis hin zu Neueingrenzungen von Gärten unter geflissentlicher Nichtteil-nahme der „Öffentlichkeit“.

Sichelwuchs von Bäumen als Indiz der bereits vorgekommenen Rutschung ins Feld zu führen ist aus gerichteter Sicht erklärbar, jedoch muss andererseits die vorhandenen Durchwurzelungen und teilweise nicht sachgerechte Pflege der Vegetation mit betrachtet werden (Stockaustriebe).Es mag sein, dass minder-mächtige Bäume / Büsche „seitlich“ aus der Böschung treiben, weil im Erdreich verbliebene Durchwurzelung es anders gar nicht zulässt.Die unsachgemäße Entfernung von großen Eichen durch die Gemeinde Hasselroth, Tiefwurzler die jahrzehntelang am Ostufer standen, steht dem gegenüber. Diese Bäume waren dem Stammdurch-messer gemäß (Wurzelstock ist glücklicherweise noch im Böschungskopf) etwa 130 Jahre alt und haben ca. 12 m tief den Hang durchwurzelt. Wie man heute weiß, ist das Volumen das deren Wurzelumfasste ca. 3 x so groß wie die ehemalige Krone der Bäume anzusetzen.

Auf die Gehwegplatten Geschichten soll an dieser Stelle nicht nochmals eingegangen werden!

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Die sogenannten „Grünverbaumaßnahmen“ des Angelvereins, eines nur dürftig befestigten Tram-pelpfades / Uferweges. zum Zweck um den Teich zu gelangen, angeln zu können, war ein längerer Diskussionspunkt zwischen Angelsportverein und Verpächter Gemeinde Hasselroth.

Nachdem die Gemeinde H. Schon einige Zeit sich nicht bereit erklärte die Selbsthilfe des Angel-sportvereins mit Sachleistungen / Pfahlwerk zu unterstützen, der Angelsportverein auf der Meinung beharrte, dass die Eigenleistungen durch den Verpächter durchaus unterstützenswert sei, haben die Erneuerungsarbeiten brach gelegen, schon bevor der Weiher vom 1. Mai bis 4. Mai 2015 zur Grunderneuerung des Wassers abgelassen wurde.

Die Abstützungen dieses „Trampelpfades“ sind marode und teilweise nicht tiefgründig geführt, so dass die Anschüttungen des Pfades sich mehr und mehr auflösen, sich der Böschungswinkel anpas-sen, zunächst nur an Einzelstellen, nun jedoch mehr und mehr seit das Gewässer aus Unsicherheit über das weitere Verfahren seit Herbst 2015 nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird.

Die hier getroffene Beurteilung kann formal, von den Rechenergebnissen ausgehend, ohne diese und weitergehende Hintergrund-Informationen, aus einer Sicht geäußert werden, sind jedoch bei ei-ner Gesamt-Risikobewertung entsprechend gewertet einzuordnen.

2ter Absatz, Seite 11:

Abschnitt-Auszug, 2. Absatz, Abschnitt 9 des Gutachtens, Seite 11

Kommentar:An diese Stelle ist unbekannt, ob die vorausgesetzten Böschungswinkel optisch in ihrem mittleren wirklichen Verlauf (ohne Wasser) vermessen wurden, oder ob vom Augenschein des sichtbaren Ge-ländeprofils über dem Wasserstand, oberhalb des Angler-Rundum-Pfades bis zum Böschungskopf ausgegangen wurde.Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zum vorliegenden Geo-Consult Gutachten (Winter 2015?) warder Wasserspiegel des Weihers auf normalem Stand, der Böschungsauslauf unter der Wasseroberflä-che sehr unwahrscheinlich sichtbar.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen (hier und nachfolgend immer mehr als „Sicherungsmaßnahmen bezeichnet (?)“) - sind sicherlich unpopulär,

– da sie einerseits vor Ort maschinell nicht unkompliziert auszuführen sind,– anderseits formal einen Eingriff in den vorauszusetzenden „Deponiekörper“ der vorausge-

setzten Altlast darstellen, was einen Einbezug der Aufsicht über die Arbeiten des Regie-rungspräsidiums Darmstadt darstellen würde...

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Dieser letzte Sachverhalt könnte in vielerlei Hinsicht unangenehme Fragestellungen aufwerfen, die im offensichtlich beabsichtigten Verfügungsverbund von den Beteiligten möglichst vermieden wird.

Alternative Maßnahmen zu der vorgeschlagenen Vorschüttung von „groben Erden“ werden vom Gutachten – Ersteller pauschal „ … als eher unwirtschaftlich angesehen“.

Dem Stand-der-Technik widersprüchlich ist die Aussage zu werten, dass „ … ein erhöhter Vegeta-tionsanteil (z.B. durch die Anpflanzung von Bäumen) keinen Beitrag zu den hier so gewerteten „ …ausreichenden Böschungs-Standsicherheiten gewährleisten. Sie hierzu den lang hergebrachten Stand-der-Technik, z.B. DIN 19657; den Stand der Wissenschaft und Lehre, u.a. …

Quellen:

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Seite 4 der Veröffentlichung:

Seiten O 21 … O 24ff;

S. 23 unten, Seite 24 oberer Absatz, Zitat:

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Die Aussage, dass sich durch eine verstärkte natürliche geeignete Vegetation, bzw. Erhöhen der vor-handenen, kann nur so gewertet werden, dass der Eingangs-Planungsansatz auf eine möglichst sofortige, kurzfristige Lösung / Maßnahme zielte.

Biologische / Ingenieur-Biologische Eingriffe, um den hier vermutet von Rutschungen betroffenen bisher schadensfreien Uferbereich natürlich gefestigt zu sehen, bedürfen naturgemäß einer gewis-sen Zeit zum Verwurzeln der Pflanzung.

Es deutet jedoch alles darauf hin, dass der Befund / Feststellung des Geo-Consult Gutach-tens:

der Realität näher kommt.

Es sind nun seit Begutachtung und Gutachten - Erstellung 2 Jahre vergangen – es ist immer noch nichts gerutscht es hat auch keine beobachtbare Massenbewegung statt gefunden.Durch die hier kommentierten aufgezeigten Fakten ist die „Dringlichkeit eines Handelns“ in Frage zu stellen.

Die Genehmigung der Rodung und Verfüllung ist dem derzeitigen Kenntnisstand bis 2020 termi-niert – vermutlich mit der Auflage, die biologisch vorgegeben Brut-und Setzzeiten mit zu berück-sichtigen ?… obwohl auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung laut der Behördlichen Veröffentli-chung des Beschluss auf Antrag der Gemeinde Hasselroth verzichtet werden konnte.(?)

Die Rückeroberung der Ufer-Vegetation ist, seit dem stark gelichtetem Status zum Zeitpunkt der Gutachten - Erstellung, ohne Eingriffe binnen der vergangen 2 Jahre erheblich fortgeschritten(dadurch vermutlich andere geo-physikalische Fakten, verglichen mit dem Erstellungs-Zeitpunkt des Gutachtens). Sie bedarf zweifellos einer Prüfung in Anlehnung an die hier regional natürliche Vegetation, vgl.: DIN 19657. Maßnahmen zur Renaturierung der Vegetation bedürfen eines entspre-chend abgestimmten Vorgehens.

Um die wirklichen Bewegungsparameter der im Gutachten prognostizierten möglicherweise eintretenden Massenbewegungen messtechnisch zu überprüfen, wäre unabdingbarer Ansatz nach dem Stand der Technik ( vgl.: Grundbau-Taschenbuch, Teil 1 Geotechnische Grund-lagen...; Abschnit 4, Seiten 764ff) um – wenn nötig - weitere Befunde, Maßnahmen ableiten zu können!

IG Dorfweiher hat hierzu entsprechende Eingaben an die Untere Wasserbehörde des MKK Mitte Oktober 2017 und wiederholt unter dem Spiegel der Einsicht des hier vorliegenden Gutachten-Tex-tes (seit Mitte Januar 2018 durch Anwaltschaft der IG bei Lokaltermin im Rathaus zur Einsichtnah-me vorgelegt und fotografisch festgehalten) am (Verfassungsdatum) 19. Februar 2018 mit dringen-der Bitte der Prüfung zum Beschluss der Genehmigung zur Rodung und Verfüllung des Weihers durch die untere Wasserbehörde des MKK vom...Januar 2018.

Die weiteren Ausführungen zur partiellen Vorschüttung von „Erden“ zur von Geo-Consult vorge-schlagenen praktischen Umsetzung usw. wird hier verzichtet, da diese Dinge mittlerweile aus der Augenblicks-Diskussion genommen wurden, bzw. durch Beschlussfassungen des Gemeindevor-stands und der Gemeindevertretung, die konstruktive Eingriffe in die Böschungsgeometrien aus weiter oben angesprochenen Gründen (RP – Prüfung...) grundsätzlich ausschließen.

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Das Gutachten hat 13 Seiten, endet auf Seite 12 unten, mit den letzten Absätzen:

Zitat:„Im Zuge weiterer Planungsarbeiten zu der hier (zunächst nur konzeptionell) beschriebenen Bö-schungssanierung, sind ergänzende Sicherheitsbetrachtungen und Vermessungsarbeiten, zur Festle-gung der tatsächlich erforderlichen Vorschüttungs- und Abflachungsgeometrien, erforderlich.“

Dieses Zitat zeigt die Verwertbarkeit der zuvor „konzeptionell“ getroffenen Aussagen. Man hat das gewonnene Fachwissen der Fa. Geo-Consult in der Sache offensichtlich auch nicht weiter verwer-ten wollen, da ein anderes Ingenieurbüro (Fa. Reuter) danach seitens des Gemeindevorstandes zur weiteren Planung der möglichen Wege zur Zielsetzung der Baugrunduntersuchungen zu finden.

Die Absicherung es gelb markierten Bereiches in den in der Anlage dargestellten Übersichten ist seitens der Gemeinde Hasselroth nicht erfolgt, auch gibt es keine hinweisende Sicherheitsmaßnah-men. Anlieger und ASV haben entsprechende selbstgebastelte Schilder am inneren Zaun ange-bracht.

Die entsprechenden erläuternden Anhänge mit Skizzen und Darstellung der Ramm - Profile sind im Gutachten entsprechend erwähnt.

Das Gutachten schließt mit den Fa. Geo - Consult - Unterschriften / Stempeln auf Seite 13.

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Kommentiert auf insgesamt 30 Seiten aus Original Abbildungen / fotomechanischer Reproduktion der Originaltexte + Stand der Technik IG Rettet den Dorfweiher D.-I. Walter Glück 08.03. bis 17.03.2018