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    Fachinformationen 2015schnell, einfach, bersichtlich

    Die verschiedenen AufenthaltspapiereRechtsgrundlagen fr die verschiedenen AEbersicht ber die Flchtlingsdefinitionen

    und ihre Aufenthaltspapiere

    Stand: 1. November 2015

  • Die Aufenthaltspapiere /-titel nach dem Zuwanderungsgesetz

    Titel / Papier Art des Aufenthaltes Rechts-grundlage

    Zweckge-bundenheit

    Aufenthaltsbeendigung

    Daueraufenthalts-recht fr UB/EWR

    Rechtmiger,unbefristeter Aufenthaltohne Beschrnkungen

    4aFreizgG/EU

    Nein Nur bei schwerwiegendenGrnden der ffentlichenOrdnung, Sicherheit undGesundheit

    Daueraufenthalts-recht fr Familien-angehrige vonUB/EWR

    Rechtmiger,unbefristeter Aufenthaltohne Beschrnkungen

    4aFreizgG/EU

    Nein Nur bei schwerwiegendenGrnden der ffentlichenOrdnung, Sicherheit undGesundheit

    UB/EWRNur eine Meldebe-scheinigung kannverlangt werden

    I.d.R. auf Dauer angeleg-ter, rechtmiger abernoch nicht unbefristeterAufenthalt; Befristungenmglich bei Dienstleisternetc.

    Freizgigkeits-bescheinigungseit 29.1.13abgeschafft 2FreizgG/EU

    Ja Wegfall der Voraussetzun-gen u. Verlust desAufenthaltsrechtes ausGrnden der ffentlichenOrdnung, Sicherheit undGesundheit

    Aufenthaltskartefr Familienange-hrige UB/EWR

    I.d.R. auf Dauer angeleg-ter, rechtmiger abernoch nicht unbefristeterAufenthalt; Befristungenmglich bei Dienstleisternetc.

    5 Abs. 1FreizgG/EU

    Ja Wegfall der Voraussetzun-gen u. Verlust des Aufent-haltsrechtes aus Grndender ffentlichen Ordnung,Sicherheit und Gesundheit

    vmh

  • Die Aufenthaltspapiere /-titel nach dem ZuwanderungsgesetzTitel / Papier Art des Aufenthaltes Rechts-

    grundlageZweckge-bundenheit

    Aufenthaltsbeendigung

    Bescheinigung frDSA-Familienange-hrige von UB/EWR ber diegemachten erfor-derlichen Angaben

    Rechtmiger, befristeterAufenthalt.

    5 Abs. 1Satz 2FreizgG/EU

    Ja Wegfall der Voraussetzun-gen u. Verlust des Aufent-haltsrechtes aus Grnden derffentlichen Ordnung,Sicherheit und Gesundheit

    Aufenthaltsrechtnach ARB EWG-Trkei(Erwerbsttigkeit)

    Rechtmiger, befristeterAufenthalt.

    4 Abs. 5AufenthG

    Ja a) Wegfall des Erteilungs-grundes, ohne Mglichkeiteines anderen rechtmigenAufenthaltesb) bei Ausweisung

    Erlaubnis zumDaueraufenthalt-EU (Vormals: DA-EG)

    Rechtmiger,unbefristeterAufenthaltstitel ohneBeschrnkungen

    9a 9cAufenthG

    Nein Nur mglich bei Ausweisungwegen schwerer Straftaten

    Niederlassungs-erlaubnis (NE)

    Rechtmiger, un-befristeter Aufent-haltstitel ohneBeschrnkungen

    9 AufenthG Nein Nur mglich bei Ausweisungwegen schwerer Straftaten

    NE II 23 Abs. 2 RechtmigerunbefristeterAufenthaltstitel mitBeschrnkungen

    23 Abs. 2 IAufenthG

    Vorgesehenfr osteu-ropischeJuden (exHumHAG);

    Nur mglich bei Ausweisungwegen schwerer Straftaten

    vmh

  • Die Aufenthaltspapiere /-titel nach dem Zuwanderungsgesetz

    Titel / Papier Art desAufenthaltesRechts-grundlage

    Zweckgebun-denheit

    Aufenthaltsbeendigung

    AE 23 Abs. 2 RechtmigerbefristeterAufenthaltstitel mitBeschrnkungen

    23 Abs. 2 IAufenthG

    Fr Relocation undhumanitre Aufnahmez.B. Bundesaufnahme-programme Syrien)

    Nur mglich bei Ausweisungwegen schwerer Straftaten

    AE 23 Abs. 4 Rechtmigerbefristeter Aufent-haltstitel mitBeschrnkungen

    23 Abs. 4AufenthG

    Fr Resettlement Nur mglich bei Ausweisungwegen schwerer Straftaten

    Blaue Karte EU Rechtmiger,befristeter Auf-enthaltstitel mitBeschrnkungen

    19aAufenthG

    Ja a) Wegfall des Erteilungs-grundes, ohne Mglichkeiteines anderen rechtmigenAufenthaltes b) bei Ausweisung

    Aufenthalts-erlaubnis (AE)

    Rechtmiger,befristeterAufenthalt

    7 AufenthG Ja a) Wegfall des Erteilungs-grundes, ohne Mglichkeiteines anderen rechtmigenAufenthaltes b) bei Ausweisung

    Bescheinigungber das Fortbe-stehen desAufenthaltstitels(Fiktionsbescheinigung)

    Rechtmiger,befristeterAufenthalt

    81 Abs. 4AufenthG

    Kommt auf den vor-maligen Aufenthalts-titel an; wird bis zurEntscheidung derABH ber einenAufenthaltstitel erteilt

    Nach unanfechtbaremnegativen Ausgang desVerlngerungsantrages

    vmh

  • Die Aufenthaltspapiere /-titel nach dem ZuwanderungsgesetzTitel / Papier Art desAufenthaltes

    Rechts-grundlage

    Zweckgebundenheit Aufenthaltsbeendigung

    Fiktionsbe-scheinigung alsErlaubnisfiktion

    Aufenthalt gilt alserlaubt, rechtm-ig (fr Positiv-staater, AB, Inter-national Schutz-berechtigteFlchtlinge)

    81 Abs. 3Satz 1AufenthG

    a) wird bis zur Entschei-dung der ABH ber einenAufenthaltstitel erteilt b) bis zur Erteilung einerAE nach 25 Abs. 1 oder2

    Bei unanfechtbaremnegativen Ausgang desAE-Antrages oder nachWiderruf bei internationalschutzberechtigtenFlchtlingen

    Aufenthalts-gestattung

    Papier fr dieDauer des Asyl-verfahrens undgilt bei internatio-nalem Schutz alsrechtmigerAufenthalt

    55 AsylGi.V.m. 63Abs. 1 AsylG

    Ja, fr die Dauer desAsylverfahrens

    Whrend desAsylverfahrens nur beiAusweisung wegenschwerer Straftat

    Duldung(VorbergehendeAussetzung derAbschiebung)

    KeinrechtmigerAufenthalt, zurAusreiseverpflichtet

    60 a II bis VAufenthG od. 43 Abs. 3AsylG

    Ja, fr die Dauer des Ab-schiebungshindernissesoder des Asylverfahrens vonEhegatten oder Kindern; -Ermessen besteht beiZeugen; aus humanitren,persnlichenvorbergehenden Grnden

    Bei Wegfall desAbschiebungshinder-nisses jederzeit mglich

    Fiktionsbeschei-nigung alsDuldungsfiktion

    KeinrechtmigerAufenthalt, dieAbschiebung giltals ausgesetzt

    81 Abs. 3Satz 2AufenthG

    Wird bis zur Entscheidungder ABH ber eine Aufent-haltserlaubnis erteilt

    Bei unanfechtbaremnegativen Ausgang desVerfahrens oder wegenVollziehbarkeit ausvorherigemAsylverfahren vmh

  • Die Aufenthaltspapiere /-titel nach dem ZuwanderungsgesetzTitel / Papier Art desAufenthaltes

    Rechts-grundlage

    Zweckgebunden-heit

    Aufenthaltsbeendigung

    Grenzbertritts-bescheinigungGB(Ausreiseschein)

    Kein Aufenthaltspa-pier, kein rechtm-iger Aufenthalt, zurAusreise verpflichtet

    Indirekt ber 50AufenthG

    Gilt zur Kontrolleder erfolgtenAusreise

    Unmittelbar nach Ablauf,wenn nicht verlngert wird Ausreise steht unmittelbarbevor

    Betretens-erlaubnis

    Kann erteilt werdentrotz Einreise- undAufenthaltsverbot

    11 Abs. 2AufenthG

    Ja, gilt z.B. frZeugenaussageoder Teilnahme anBeerdigung oderbei Geburt deseigenen Kindes

    Unmittelbar nach Ablauf,generell ohne Ankndigung

    Kein Illegal 50ffAufenthG

    Jederzeit mglich, wenn keinVollstreckungshindernis

    BMA =Bescheinigungber die MeldungalsAsylsuchender

    Neues Aufenthalts-papier bei Asylge-such, gedacht frwenige Wochen

    63a AsylG Ab Asylge-such bis zurAsylantrag-stellung

    Ja Nur wenn kein Asylantraggestellt wird und keinVollstreckungshindernis

    BMI =Bescheinigungber die Meldungals illegalEingereister

    Kein Aufenthaltspa-pier, gedacht frwenige Tage

    Praxis gilt wiedie Duldung, 15aAufenthG,insbesonderebei UMF

    Ja Nur wenn kein humanitrerAntrag gestellt wird und keinVollstreckungshindernis

    vmh

  • Die verschiedenen VisaArt Dauer Verlngerung Rechts-

    grundlagenSchengen-Visum A

    Flughafentransit,berechtigt nicht zurEinreise

    Berechtigt zumAufenthalt im Flug-hafentransitbereichfr Dauer derZwischenlandung

    Nicht mglich GemeinsameKonsularischeInstruktion-GKISchengenerGrenzkodex

    Schengen-Visum B

    Gilt zur Durchreiseauch mehrfache.Ziel muss auer-halb der Schengen-staaten liegen

    Pro Durchreisemax. 5 Tage

    In besonderen Fllenbis zu 90 TagenGesamtgeltungsdauer 6 Abs. 2 Satz 1AufenthG

    6 Abs. 1AufenthG

    Schengen-Visum C

    KurzfristigerAufenthalt

    Max. 90 Tage pro180 Tage kannauch ber einenGltigkeitszeitraumvon bis zu 5Jahren erteiltwerden

    Weitere 90 Tage nur ausvlkerrechtlichen oderhumanitren Grndenoder zur Wahrungpolitischer Interessen Aufenthalt ist dann aufDeutschland beschrnkt

    6 Abs. 1AufenthG

    6 Abs. 2AufenthG

    NationalesVisum D

    GeplanterlngerfristigerAufenthalt

    Richtet sich nachden Vorschriftendes AufenthG

    Nach den Vorschriftendes AufenthG

    6 Abs. 3AufenthG

    vmh

  • 8

    Rechtmiger AufenthaltAufenthaltskarte oder Daueraufenthaltsrecht frFamilienangehrige eines UBMeldebescheinigung oder Daueraufenthaltsrecht fr UBBesitz eines Aufenthaltstitels (Visum, AE, Blaue Karte EU, NE,DA-EU)Visumsfreier Aufenthalt bei Positivstaatern und beiprivilegierten Staatsangehrigen gem 41 AufenthVBescheinigung ber das Fortbestehen des Aufenthaltstitelsnach 81 Abs. 4 AufenthGErlaubnisfiktion gem 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthGBesitz einer Aufenthaltsgestattung (nur bei Flchtlingen mitinternationalem Schutz zhlt es rckwirkend als rechtmigerAufenthalt)

    vmh

  • 9

    Zweck der AE(NE)

    Rechts-grundlage

    Anspruch,soll,Ermessen

    Pass Erteilungs- undVerlngerungsvor-aussetzungen

    Bei Duldungoder neg.Asylverf.?

    Erlaubnis zumDaueraufenthalt-EU (DA-EU)

    9a- 9c Anspruch ja 5 Jahre AE und Voraussetzungendes 9a Abs. 2 auch frinternational Schutzberechtigte

    Nein, wg. 9aAbs. 3

    Studium, Sprach-kurs, Schule

    16 Ermessen ja (Hoch)Schulzugangsberechti-gung, keine berschreitung derRegelzeiten

    nein, wg. 10Abs. 3

    SonstigeAusbildung

    17 Ermessen ja Zustimmung der Bundesagenturfr Arbeit

    nein, wg. 10Abs. 3

    Anerkennungausl. Berufsqua-lifikationen

    17a Ermessen ja Zustndige Stellen haben dieErforderlichkeit festgestellt

    Nein, wg. 10Abs. 3

    Beschftigung 18 Ermessen ja Zustimmung der Bundesagenturfr Arbeit, konkretesArbeitsangebot

    nein, wg. 10Abs. 3

    vmh

    Rechtsgrundlagen fr die verschie