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Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520 10. 10. 2008 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2008 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Ackermann, Jens (FDP) ..................... 71 Dr. Addicks, Karl (FDP) .................... 19 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 6, 7 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 57 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 20 Bonde, Alexander (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 77 Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) .......... 96 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) .. 41, 42, 43, 72 Claus, Roland (DIE LINKE.) .......... 35, 78, 79 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ........ 44, 45, 46, 47 Fell, Hans-Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 97 Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) ......... 2, 3 Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) ......... 8, 21 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 65, 73 Golze, Diana (DIE LINKE.) ........ 48, 49, 66, 67 Grübel, Markus (CDU/CSU) .......... 80, 81, 82 Heilmann, Lutz (DIE LINKE.) ............... 83 Hettlich, Peter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 84, 85, 86, 87 Höfken, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 58, 59 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ................... 9 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 36, 98 Kurth, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 50, 51 Kurth, Undine (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 60, 74 Lenke, Ina (FDP) ....................... 68, 69 Löning, Markus (FDP) ................... 88, 89 Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) .... 4, 5, 26, 52 Lührmann, Anna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......... 99, 100 Manzewski, Dirk (SPD) .................. 27, 37 Mücke, Jan (FDP) ......................... 90 Nitzsche, Henry (fraktionslos) ....... 10, 11, 12, 13 Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) .. 22, 23, 24 Pau, Petra (DIE LINKE.) ............. 14, 38, 39 Piltz, Gisela (FDP) ......................... 25 Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) ........... 64 Schäffler, Frank (FDP) ............... 28, 29, 30 Dr. Schick, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 31, 32, 33 Schneider, Volker (Saarbrücken) (DIE LINKE.) ................... 53, 54, 55, 56 Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) ............ 15, 40 Dr. Solms, Hermann Otto (FDP) ............. 34 Spieth, Frank (DIE LINKE.) ........... 61, 75, 76 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ..... 62, 63 Trittin, Jürgen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 91 Dr. Volkmer, Marlies (SPD) ........ 92, 93, 94, 95 Waitz, Christoph (FDP) .................. 16, 17 Winkelmeier, Gert (fraktionslos) ............ 1 , 18 Wunderlich, Jörn (DIE LINKE.) ............. 70 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag16. Wahlperiode

Drucksache 16/1052010. 10. 2008

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 6. Oktober 2008eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Ackermann, Jens (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Dr. Addicks, Karl (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 6, 7

Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 57

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 77

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 96

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . 41, 42, 43, 72

Claus, Roland (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 35, 78, 79

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . 44, 45, 46, 47

Fell, Hans-Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 97

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2, 3

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8, 21

Gehring, Kai(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 65, 73

Golze, Diana (DIE LINKE.) . . . . . . . . 48, 49, 66, 67

Grübel, Markus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 80, 81, 82

Heilmann, Lutz (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 83

Hettlich, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 84, 85, 86, 87

Höfken, Ulrike(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 58, 59

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 36, 98

Kurth, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 50, 51

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 60, 74

Lenke, Ina (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69

Löning, Markus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . . . 4, 5, 26, 52

Lührmann, Anna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 99, 100

Manzewski, Dirk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 37

Mücke, Jan (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

Nitzsche, Henry (fraktionslos) . . . . . . . 10, 11, 12, 13

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) . . 22, 23, 24

Pau, Petra (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 14, 38, 39

Piltz, Gisela (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 64

Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29, 30

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 31, 32, 33

Schneider, Volker (Saarbrücken)(DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54, 55, 56

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 15, 40

Dr. Solms, Hermann Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . 34

Spieth, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 61, 75, 76

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . 62, 63

Trittin, Jürgen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 91

Dr. Volkmer, Marlies (SPD) . . . . . . . . 92, 93, 94, 95

Waitz, Christoph (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17

Winkelmeier, Gert (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . 1 , 18

Wunderlich, Jörn (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 70

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Winkelmeier, Gert (fraktionslos)Nochmalige Nachfrage zur Bewertung derÄußerungen von Referenten zur Sicher-heitspolitik im Zusammenhang mit dem Se-minar „Energiesicherheit 2050“ an derBundesakademie für Sicherheitspolitik . . . . . 1

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Maßnahmen der Bundesregierung zurRückforderung möglicherweise zweckent-fremdeter EU-Regionalmittel durch die ita-lienische Region Kalabrien für die offiziellePartnerschaft der italienischen Fußball-nationalmannschaft sowie Verhinderungzukünftiger Missbräuche von EU-Re-gionalmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. L�tzsch, Gesine (DIE LINKE.)Haltung der Bundesregierung zur Bezeich-nung Chinas als Unrechtsstaat . . . . . . . . . . . . 3

Gründe für die Aufenthalte des Bundesmi-nisters Dr. Frank-Walter Steinmeier in die-ser Legislaturperiode in Afghanistan . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründe für die Nichtveröffentlichung desim Artikel von „SPIEGEL ONLINE“ vom25. September 2008 erwähnten „Erster Be-richt über den Einsatz externer Personen inder Bundesverwaltung“ sowie für den signi-fikanten Rückgang externer Mitarbeiter seitdem 31. Dezember 2006; Kriterien für dieErfassung als externer Mitarbeiter . . . . . . . . . 3

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Kenntnis des Verfassungsschutzes über Be-wegungen wie die Interim-Partei und denRechtsnormen-Verein mit öffentlichenAuftritten bei Gerichtsverhandlungen . . . . . . 5

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Konsequenzen der Bundesregierung ausdem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Juni 2008 zur Gewährung subsidiä-ren Schutzes insbesondere für Bürger-kriegsflüchtlinge nach Artikel 15c der so ge-nannten Qualifikationsrichtlinie der EU,vor allem im Hinblick auf die Entschei-dungspraxis des Bundesamtes für Migra-tion und Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Nitzsche, Henry (fraktionslos)Haltung der Bundesregierung zur Einstu-fung demokratisch gewählter Mandatsträ-ger der ehemaligen österreichischen Regie-rungspartei Freiheitliche Partei Öster-reichs (FPÖ), des Vlaams Belang und deritalienischen Regierungspartei Lega Nordals in Deutschland unerwünschte Personensowie zu den Aussagen des Kölner Ober-bürgermeisters im Zusammenhang mit dergenehmigten Veranstaltung „Anti-Islamisie-rungskongress“ und mögliche Auswirkun-gen auf die Beziehungen zu den EU-Mit-gliedstaaten; Einschränkung der Meinungs-und Versammlungsfreiheit durch Unter-sagung solcher Veranstaltungen aufgrundlinksextremistischer Ausschreitungen imVorfeld oder während einer genehmigtenVeranstaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Haltung der Bundesregierung zur Ausle-gung von Artikel 8 GG in Bezug auf Initia-toren und Gegenstand einer Versammlung . . 7

Pau, Petra (DIE LINKE.)Umfang der Auflösung von Dienststellensowie des Abzugs von Personal auf denBahnhöfen bei der Bundespolizei seit Be-ginn der Bundespolizeireform . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.)Maßnahmen der Bundesregierung zur Ge-währung einer gleichwertigen Förderungvon (Leistungs-)Sport und Behinderten(leis-tungs)sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – II –

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Waitz, Christoph (FDP)Gewährleistung eines Ruhegehalts nur fürBundesminister ohne willentliche und wis-senschaftliche Tätigkeit als inoffizielle Mit-arbeiter des MfS nach Inkrafttreten desDritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-ministergesetzes; Kenntnis der Bundesre-gierung über den entsprechenden Ruhege-haltsanspruch von drei betroffenen Minis-tern der damaligen Regierung de Maizièrenach der jetzigen Gesetzesnovelle . . . . . . . . . 9

Winkelmeier, Gert (fraktionslos)Haltung der Bundesregierung zu einemVerbot von Scientology . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Dr. Addicks, Karl (FDP)Deutsche Ratifizierung der im September2005 in Kraft getretenen UN-Konventionzur Korruptionsbekämpfung (UNCAC) . . . 10

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Kenntnis und Haltung der Bundesregierungzur Durchführung von Privatinsolvenzver-fahren durch langjährig inhaftierte Straftä-ter während der Dauer ihrer Haftzeit . . . . . . 11

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Maßnahmen der Bundesregierung zur Ver-hinderung des öffentlichen Auftretens vonBewegungen wie der Interim-Partei und desRechtsnormen-Vereins bei Gerichtsver-handlungen sowie dementsprechende Über-prüfung der Zivilprozessordnung und straf-rechtlicher Sanktionsmöglichkeiten . . . . . . . 12

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP)Möglicher Rückgang der Übersetzung vonfremdsprachigen Texten ins Deutsche sowieentsprechende Novellierung des Gesetzeszur Stärkung der vertraglichen Stellung vonUrhebern und ausübenden Künstlern sowiedes § 36 des Urheberrechtsgesetzes auf-grund des bisherigen Scheiterns der Ver-handlungen über eine Vergütungsregelungzwischen Übersetzern und Verlagen . . . . . . 13

Haltung der Bundesregierung zur Festle-gung der Vergütung für Vervielfältigungs-geräte und Speichermedien durch Ver-handlungen zwischen den Industrieverbän-den und den Verwertungsgesellschaftennach dem Zweiten Gesetz zur Regelungdes Urheberrechts in der Informationsge-sellschaft; Verlauf der bisherigen Verhand-lungen unter dem Aspekt der wirtschaft-lichen Bedeutung der Pauschalabgaben andie Verwertungsgesellschaften für die Spei-chermedienindustrie und die Kreativwirt-schaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Piltz, Gisela (FDP)Äußerung des Bundesanwalts RainerGriesbaum auf dem Deutschen Juristentagam 24. September 2008 zur Verwendungvon möglicherweise unter Folter gewonne-nen Erkenntnissen ausländischer Sicher-heitsdienste durch deutsche Sicherheits-behörden sowie Konsequenzen derBundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. L�tzsch, Gesine (DIE LINKE.)Konsequenzen der zum 1. Januar 2010 ge-planten vollständigen steuerlichen Geltend-machung der Kosten für die Krankenver-sicherung für Personen ohne Einkommen-steuerzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Manzewski, Dirk (SPD)Unterschiedliche Aussagen des BMF zurVorlage von statistischen Daten bezüglichzusätzlicher Steuereinnahmen aufgrund dergestiegenen Energiekosten . . . . . . . . . . . . . . 16

Sch�ffler, Frank (FDP)Haltung der Bundesregierung zur Aussageeiner Vertreterin des BMF auf einer Veran-staltung der EUROFORUM DeutschlandGmbH in Berlin am 20. August 2008 zumThema „Zeit-/Wertkonten“ hinsichtlich derVereinbarkeit eines Arbeitszeitkontos mitden besonderen Verhältnissen eines Gesell-schafter-Geschäftsführers . . . . . . . . . . . . . . . 16

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– III –

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Sachstand im Entschädigungsfall PhoenixKapitaldienst GmbH sowie Maßnahmenzur baldigen Entschädigung der Anlegerangesichts der Entscheidung des Verwal-tungsgerichts Berlin vom 17. September2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Als „rein spekulativ“ zu bezeichnende Ar-ten von Leerverkäufen nach Ansicht derBundesregierung sowie erhoffte Auswir-kungen eines geplanten Verbots . . . . . . . . . . 17

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eignung des Anlageprodukts Credit LinkedNote für Kleinanleger; Konsequenzen ausdieser für Kleinanleger bis hin zu Totalver-lusten führenden Produktklasse für die gel-tenden Anlegerschutzgesetze und -verord-nungen; Anzahl der von der Insolvenz derUS-Bank Lehman Brothers Inc. betroffenenKleinanleger sowie Höhe dieser Verluste . . . 18

Dr. Solms, Hermann Otto (FDP)Haltung der Bundesregierung zur Verfü-gung der Oberfinanzdirektion Frankfurtam Main in Bezug auf einen alternativenund nicht kumulativen Abzug allgemeinerund Vermögensstockspenden . . . . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Claus, Roland (DIE LINKE.)Umfang der Berücksichtigung der neuenBundesländer bei den von der Invest inGermany GmbH unterstützten Ansied-lungsentscheidungen, insbesondere beimInvestitionsvolumen und bei der Anzahlgeplanter Arbeitsplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ergebnisse der Langzeit-Diffusionsuntersu-chungen im französischen UntertagelaborBure sowie Bewertung durch die Bundes-regierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Manzewski, Dirk (SPD)Haltung der Bundesregierung zur Aussageder Eigentümerschutz-Gemeinschaft Hausund Grund bezüglich des durch den Staatverursachten Anstiegs der Belastung derStromkunden in den vergangenen zehn Jah-ren und etwaiger Handlungsbedarf . . . . . . . 20

Pau, Petra (DIE LINKE.)Rechtliche Grundlage der Anweisung derBundesnetzagentur an die Deutsche Tele-kom AG bzw. an andere TK-Anbieter zurWeitergabe von Verkehrsdaten an Strafver-folgungsbehörden auch ohne Vorlage einesrichterlichen Beschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.)Gründe für die Förderung der Arbeit derNationalen Koordinationsstelle Tourismusfür Alle (NatKo) durch das Bundesministe-rium für Gesundheit und nicht durch dasfür Tourismus zuständige Bundesministe-rium für Wirtschaft und Technologie . . . . . . 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Vereinbarkeit der Ausnahmeregelung fürden Nichtraucherschutz bei Arbeitsstättenmit Publiumsverkehr in § 5 der Arbeitsstät-tenverordnung (ArbStättV) mit dem Gesetzzu dem Tabakrahmenübereinkommen;Sicherstellung des Schutzes von Arbeitneh-mern in gastronomischen Betrieben vorPassivrauch; Kenntnis der Bundesregierungüber mögliche Einkommensverluste derGastronomie infolge strikter Rauchverbotesowie Bewertung von Studien zu positivenAuswirkungen eines strikten Rauchverbotsin der Gastronomie auf die Gesundheit derdortigen Mitarbeiter; Anzahl der vom Pas-sivrauch betroffenen Angestellten in derGastronomie durch die Ausnahme des § 5ArbStättV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – IV –

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Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Betroffene Versorgungswerke bei einer In-solvenz der Hypo Real Estate (HRE) undderzeitige Höhe der Einlagen von Versor-gungswerken bei der HRE; Volumen undAnlageform der Einlagen von Versorgungs-werken und öffentlichen Sozialversicherun-gen und Folgen der Insolvenz eines solchenFinanzmarktkonzerns . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Golze, Diana (DIE LINKE.)Gründe für die Bearbeitung der Anträgeauf einen Kinderzuschlag durch die Jobcen-ter und nicht durch die Kindergeldkassesowie entsprechende Vorbereitung der Be-schäftigten zwecks zügiger Antragsbearbei-tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Kurth, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorliegende Interpretationserklärungenoder Vorbehalte zur Ratifizierung desÜbereinkommens über die Rechte vonMenschen mit Behinderungen sowie desFakultativprotokolls; Wortlaut sowie recht-liche Relevanz der Protokollnotiz zum ent-sprechenden Kabinettbeschluss vom 1. Ok-tober 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Dr. L�tzsch, Gesine (DIE LINKE.)Haltung der Bundesregierung zu Rechtsän-derungen bezüglich von Kündigungen aufder Grundlage eines „begründeten Ver-dachts“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Schneider, Volker (Saarbrücken)(DIE LINKE.)

Von einer möglichen Insolvenz der HypoReal Estate (HRE) betroffene Berufsgenos-senschaften (BG) oder Unfallkassen (UK)der öffentlichen Hand aufgrund von Einla-gen bei der HRE sowie Folgen einer Zah-lungsunfähigkeit für diese BKs und UKs alsauch für Arbeitnehmer; Höhe der Einlagendieser BGs und UKs bei der HRE sowieAuflistung der sonstigen Anlageformen fürderen Beitragsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/76/EGder Kommission vom 25. Juli 2008 zur Än-derung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates über unerwünschte Stoffe in derTierernährung in nationales Recht . . . . . . . . 33

H�fken, Ulrike(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geplante Maßnahmen der Bundesregie-rung bezüglich der Verwendung der vonder EU für kostenloses Obst und Gemüsefür Schulkinder zur Verfügung gestelltenfinanziellen Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Zur Beizung gentechnisch verändertenMaissaatguts verwendete Insektizide undökotoxikologische Untersuchungen dieserBeizmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bewertung der Bundesregierung von er-wähnten Verminderungsmaßnahmen fürStadttauben im Gutachten „Müssen wirTiere gleich töten? Maßnahmen zur Ver-minderung überhandnehmender freileben-der Säugetiere und Vögel“ aus dem Jahr1991 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Spieth, Frank (DIE LINKE.)Haltung der Bundesregierung zur Schaf-fung einer Deklarationspflicht von Jod inNahrungsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Konsequenzen der Bundesregierung ausdurch Bt-Maispollen im Jahr 2008 verunrei-nigtem und entsprechend nicht mehr ver-kehrsfähigem Honig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Erwartete finanzielle Verluste durch dieEU-Kommissionsvorschläge zur flächen-abhängigen Kürzung der Direktzahlungenfür Landwirtschaftsbetriebe sowie Auswir-kungen auf die Arbeitsmärkte in den länd-lichen Regionen Ostdeutschlands . . . . . . . . . 37

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– V –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Sch�fer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Anzahl der seit Januar 2007 in die Einsatz-gebieten erfolgten Flüge der Bundeswehreinschließlich Flugbereitschaft . . . . . . . . . . . 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Planungen der Bundesregierung für eineWirkungsanalyse des Lernfeldes Freiwilli-ges Soziales Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Golze, Diana (DIE LINKE.)Bewertung des gewählten Verfahrens zurBearbeitung der Anträge auf Kinderzu-schlag durch die Bundesregierung und Ge-währleistung einer zügigen und transparen-ten Bearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Lenke, Ina (FDP)Finanzieller Umfang der Beteiligung derBundesländer am Ausbau der Kinderbe-treuung sowie vorgesehene Maßnahmen beiÜberschreitung der anvisierten und gegen-finanzierten Zahl an Betreuungsplätzen . . . . 42

Wunderlich, J�rn (DIE LINKE)Mögliche Gründe für die im Verhältnis zuden westdeutschen Vätern mit 22,5 Prozentbesonders hohe Zahl der ostdeutschen Vä-ter mit Elterngeldbezug (bezogen auf daserste Quartal 2008) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Ackermann, Jens (FDP)Beurteilung des speziell im Arzneimittelbe-reich bei Rabattvereinbarungen zwischenpharmazeutischen Herstellern und Kran-kenkassen angewandten Instruments der sogenannten Sortimentsweiterungsklauselnvor dem Hintergrund des GKV-Wettbe-werbsstärkungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Konsequenzen der Bundesregierung ausden Ergebnissen des ELSA-Projekts zurfördernden Wirkung von Alkoholwerbungauf das Trinkverhalten Jugendlicher, insbe-sondere durch eine gesetzliche Beschrän-kung für die auf Jugendliche abzielendeAlkoholwerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Haltung der Bundesregierung zur Forde-rung der Beauftragten der Bundesregierungfür Drogenfragen bezüglich der Schaffungjugendschutzgesetzlicher Voraussetzungenfür den Einsatz von 16- und 17-jährigenJugendlichen als Testkäufer . . . . . . . . . . . . . 44

Kurth, Undine (Quedlinburg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufrechterhaltung der Einstufung derStadttaube als „Gesundheitsschädling“ ge-mäß § 2 des Infektionsschutzgesetzes sowieentsprechende konkrete Fälle von Krank-heitsübertragungen durch übliche Kontaktezwischen Mensch und Stadttaube . . . . . . . . . 45

Spieth, Frank (DIE LINKE.)Verringerung der Ausgaben der gesetz-lichen Krankenversicherung im BereichZahnersatz seit Einführung der Festzu-schüsse und Haltung der Bundesregierungzur Möglichkeit der Zuschusserhöhung . . . . 46

Belege für die angeblich positiven Steue-rungswirkungen des Instruments der Zu-zahlungen in der Krankenversicherung . . . . 47

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bonde, Alexander(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Maßnahmen zum Lärmschutz auf derAutobahn 81 im Bereich der Autobahn-kilometer 700,5 bis 695,0 auf der StreckeStuttgart–Singen und Haltung der Bundes-regierung zum Antrag der Stadt Geisingenzur Einführung eines Tempolimits von100 km/h im oben genannten Strecken-abschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – VI –

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Claus, Roland (DIE LINKE.)Fehlende durchgängige Formulierung desBerichts zum Stand der deutschen Einheit2008 in geschlechtsneutraler Sprache; Fort-schritte bei der Bekämpfung der Abwande-rung junger ostdeutscher Frauen im Jahr2007; Gründe für die Durchführung derProjekte für junge Menschen der „Stiftungzur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ nurzu 20 Prozent in Westdeutschland in denvergangenen neun Jahren . . . . . . . . . . . . . . . 48

Gr�bel, Markus (CDU/CSU)Gründe für das Auslaufen des allgemeinenBund-Länder-Sanierungs- und Entwick-lungsprogramms (SEP) im Rahmen derstädtebaulichen Erneuerung; Möglichkeitenzur Weiterförderung bereits begonnenerSEP-Maßnahmen in den Kommunen sowiegeplante Auflage eines entsprechendenNachfolgeprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Heilmann, Lutz (DIE LINKE.)Bewertung der vom BMVBS geäußertenAuffassung bezüglich der Durchführungeiner neuen Kosten-Nutzen-Analyse vordem Ausbau weiterer Abschnitte des Ver-kehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17(u. a. Ausbau von Havel, Spree undSacrow-Paretzer Kanal) vor dem Hinter-grund der Kritik des Bundesrechnungs-hofes an den Wirtschaftlichkeitsuntersu-chungen bei öffentlichen Investitionen . . . . . 51

Hettlich, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorliegen einer Kostenkalkulation für dieSanierung des Sacrow-Paretzer Kanals so-wie Prüfung im Rahmen des Planfest-stellungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Bestehende sowie mögliche weitere Ein-schränkungen für die Schifffahrt auf denWasserstraßen zwischen Brandenburg/Ha-vel und Berlin-Westhafen aufgrund unter-lassener Instandhaltungsarbeiten in denletzten Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Rechtsverbindlichkeit der Spendenmittel-zusage des Fördervereins Berliner Schlosse. V. für den Wiederaufbau des BerlinerStadtschlosses in Höhe von 80 Mio. Euro . . 53

L�ning, Markus (FDP)Auflagen von Bundesregierung und/oderLuftfahrt-Bundesamt zur Gewährleistungder Sicherheit auf dem Flughafen Berlin-Tegel vor dem Hintergrund fehlenderKampfmittelbescheinigungen des Kampf-mittelräumdienstes und im Zusammenhangmit Munitionsfunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

M�cke, Jan (FDP)Pläne für die Zulassung der Stehroller (sog.Segways) als Fahrzeug auf öffentlichenStraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Trittin, J�rgen(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründe für die Einstufung der Ortsumge-hung Calden in den Vordringlichen Bedarfbei der Aufstellung des Bundesverkehrswe-geplans sowie Inhalt dieser Nachbewertung 54

Dr. Volkmer, Marlies (SPD)Maßnahmen zur Verbesserung der Stre-ckeninfrastruktur der EisenbahnverbindungBerlin–Dresden, vorgesehene Ausbauge-schwindigkeit und Stand der Verhandlun-gen mit den Infrastrukturgesellschaften derDB AG sowie mit den beteiligten Bundes-ländern Berlin, Brandenburg und Sachsenbezüglich einer Bau- und Finanzierungsver-einbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bulling-Schr�ter, Eva (DIE LINKE.)Zwischenlager bzw. andere Aufbewahrung-sorte für die Lagerung der Brennelementedes stillgelegten Kernkraftwerks Nieder-aichbach (KKN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kenntnis der Bundesregierung über dasdem BMU zugrunde liegende Datenmate-rial im Hinblick auf die erhöhte Krebsrateim Umfeld der Mobilfunkanlage in Stein-bach-Hallenberg im Thüringer Wald imAntwortschreiben vom 28. Juni 2008 (AZRS II 4 – 07023 II B) auf einen entspre-chenden Brief vom BUND – OrtsverbandGreiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– VII –

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Seite Seite

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedeutung der Aufbereitung und des Auf-bereitungsvorrangs im Verhältnis zur stoff-lichen Verwertung in der Altölverordnung;Gewährleistung der Einsparung von Ener-gie und Rohstoffen beim Altöl durch denVerwertungsvorrang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

L�hrmann, Anna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtsverbindliche Vereinbarungen zurDeckelung des jährlichen deutschen CO2-Ausstoßes zwischen 2013 und 2050 im Rah-men des europäischen Emissionshandels . . . 60

Einfluss eines Überangebots an Kraft-werkleistung, u. a. durch den Bau weitererKohlekraftwerke, auf steigende Preise fürdas begrenzte Angebot von CO2-Emis-sionszertifikaten mit der Folge höhererStrompreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – VIII –

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterGert

Winkelmeier(fraktionslos)

Hält die Bundesregierung ihre Antworten vom2. September 2008 auf meine schriftlichenFragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache16/10199 im Zusammenhang mit dem Seminar„Energiesicherheit 2050“ an der Bundesakade-mie für Sicherheitspolitik (BAkS) vor demHintergrund aufrecht, dass der VortragendeLegationsrat Erster Klasse E. W. als Seminar-sprecher in seiner mir vorliegenden Abschluss-rede – in Gegenwart des Bundesministers desInnern, eines Staatssekretärs, eines Senatorsund des Präsidenten der BAkS – die von mirhinterfragten und von „German Foreign Poli-cy“ zitierten Äußerungen nachweislich getätigthat?

Antwort des Staatsministers Hermann Gröhe

vom 7. Oktober 2008

Zu Diskussionsbeiträgen und Äußerungen in Seminarveranstaltungenund Kolloquien der BAkS erfolgt grundsätzlich keine Stellungnahmevon Seiten der Bundesregierung.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

2. AbgeordneterHerbert

Frankenhauser

(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die italienische Region Kalab-rien, die offizieller Partner der italienischenFußballnationalmannschaft ist, diese Partner-schaft mit ca. 3,65 Mio. Euro aus EU-Regio-nalmitteln bezahlt, und welche Möglichkeitensieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die-se Mittel durch die EU-Kommission zurück-fordern zu lassen?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler

vom 2. Oktober 2008

Zurzeit prüft die Europäische Kommission, ob Mittel der EU-Struk-turpolitik in der Region Kalabrien zweckentfremdet worden sind. DieRegion Kalabrien war aufgefordert gewesen, bis zum 29. September2008 Unterlagen einzureichen, die die Mittelverwendung im Einzel-nen darstellen.

Die Kommission hatte zu Beginn der laufenden Finanzperiode (2007bis 2013) das Operationelle Programm für die Region Kalabrien ins-gesamt geprüft und genehmigt (1,5 Mrd. Euro des Europäischen

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 2 –

Fonds für regionale Entwicklung, EFRE). Einzelprojekte innerhalbeines operationellen Programms werden erst ab einer Höhe von50 Mio. Euro (bzw. 25 Mio. Euro für Projekte im Bereich Umwelt)vorab geprüft (Prinzip der Proportionalität und Subsidiarität), ansons-ten nachträglich.

In einer ersten Stellungnahme haben die zuständigen italienischen Be-hörden der Kommission erklärt, dass im Rahmen der Vermarktungder Region Kalabrien zur Förderung des Tourismus Fernsehwerbezeitim Umfeld von besonders werbeträchtigen Fußballveranstaltungenfür insgesamt 0,9 Mio. Euro aus EFRE-Mitteln gekauft worden sei.Als Maßnahme der Wirtschaftsförderung sei dieses Einzelprojektnach italienischer Auffassung förderfähig.

Anhand der von italienischer Seite eingereichten Unterlagen wird dieKommission diese Aussagen überprüfen. Erst danach kann die Kom-mission eine Aussage darüber treffen, ob die Mittel korrekt verwendetworden sind.

3. AbgeordneterHerbert

Frankenhauser

(CDU/CSU)

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun,um Zweckentfremdungen von EU-Regional-mitteln in Zukunft zu verhindern?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erlervom 2. Oktober 2008

Der Rechtsrahmen für die laufende Strukturfonds-Förderperiode(2007 bis 2013) trifft weitreichende Vorkehrungen gegen die Zweck-entfremdung von EU-Regionalfördermitteln. Maßgeblich ist die Ver-ordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006. Danachmüssen die Mitgliedstaaten, die primär für die Verwaltung und Kon-trolle der EU-Mittel zuständig sind, für jedes operationelle Programmein umfangreiches Verwaltungs- und Kontrollsystem einrichten, daseine Verwaltungsbehörde, eine Bescheinigungsbehörde und mindes-tens eine Prüfbehörde umfasst. Noch bevor die Mitgliedstaaten zumersten Mal Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds bei der EU-Kommission geltend machen können, müssen sie der EU-Kommissiondurch das Testat einer Stelle, die international anerkannte Prüfstan-dards anwendet, die Funktionsfähigkeit ihrer Verwaltungs- und Kon-trollsysteme nachweisen und ihr eine detaillierte Prüfstrategie (ein-schließlich Angaben zur Prüfmethode und konkreter Zeitpläne für diePrüfungen) vorlegen. Die EU-Kommission prüft diese Unterlagenund verschafft sich außerdem mit Hilfe der jährlichen Kontrollberich-te der Prüfbehörden einen Überblick über die nationalen Prüf- undKontrollaktivitäten. Sie kann die Mitgliedstaaten jederzeit auffordern,vor Ort das wirksame Funktionieren der Verwaltungs- und Kontroll-systeme zu prüfen. Außerdem kann die EU-Kommission selbst Vor-Ort-Prüfungen durchführen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist der geltende Rechtsrahmen für dieKontrolle der korrekten Verwendung von EU-Strukturmitteln ausrei-chend.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 3 –

4. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Ist China aus der Sicht der Bundesregierungein Unrechtsstaat, und wenn ja, warum?

Antwort des Staatssekretärs Reinhard Silberbergvom 7. Oktober 2008

Aus Sicht der Bundesregierung bemüht sich die chinesische Regierungim Rahmen ihrer Reform- und Öffnungspolitik um den Aufbau rechts-staatlicher Strukturen. Die Bundesregierung unterstützt China bei die-sen Bemühungen, insbesondere im Rahmen des bilateralen Rechts-staatsdialogs, der Gesetzgebungsberatung wie Aus- und Fortbildungs-maßnahmen im Justizbereich einschließt. Gleichwohl ist sich dieBundesregierung der nach wie vor bestehenden Defizite bewusst.Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die GroßeAnfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-drucksache 16/7273 vom 23. November 2007) verwiesen.

5. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Wann und aus welchen Gründen war der Bun-desminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in dieser Legislaturperiodein Afghanistan?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler

vom 2. Oktober 2008

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,hat in der laufenden Legislaturperiode Afghanistan bislang dreimalbesucht (August 2006, Mai 2007 und Juli 2008).

Die Gründe für diese Besuche liegen in der politischen BedeutungAfghanistans sowie dem substantiellen Engagement, das Deutschlandsowohl personell als auch materiell für den Wiederaufbau und dieSicherheit des Landes leistet.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

6. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum soll der im Artikel von „SPIEGELONLINE“ vom 25. September 2008 erwähnte„Erste Bericht über den Einsatz externerPersonen in der Bundesverwaltung“ (vgl.www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,580405,00.html) nicht veröffentlicht werden,und welche Gründe außer der relevanten Ver-waltungsvorschrift sprechen gegen eine Veröf-fentlichung?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 4 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 6. Oktober 2008

Die Verwaltungsvorschrift sieht eine Berichtspflicht des Bundesminis-teriums des Innern gegenüber dem Haushalts- und dem Innenaus-schuss des Deutschen Bundestages vor. Der Umgang mit dem Berichtist Sache der Ausschüsse.

7. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist der signifikante Rückgang von exter-nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seitdem 31. Dezember 2006 auf derzeit 58 zu er-klären, und anhand welcher Kriterien wird einMitarbeiter/eine Mitarbeiterin als externerMitarbeiter/externe Mitarbeiterin erfasst?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 6. Oktober 2008

Welche Angaben in dem Bericht veröffentlicht werden, richtet sichnach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außer-halb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) inder Bundesverwaltung.

Nach Nummer 1.2 der Verwaltungsvorschrift ist externe Person, „weraußerhalb des öffentlichen Dienstes in einem Arbeitverhältnis stehtund vorübergehend und unter Aufrechterhaltung seines bisherigenArbeitsverhältnisses in der Bundesverwaltung tätig ist. ÖffentlicherDienst im Sinne dieser Vorschrift ist die Tätigkeit im Dienste des Bun-des, eines Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, An-stalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbändemit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften undihrer Verbände. Einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst steht gleicheine Tätigkeit für

– juristische Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereini-gungen, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befinden oder

– zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtungen, an denen derBund, ein Land oder eine andere Körperschaft, Anstalt oder Stif-tung des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet oder ihre Verbändedurch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Wei-se beteiligt sind“.

Vom Anwendungsbereich nicht erfasst sind entgeltliche Auftragsver-hältnisse, die Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen zum Gegen-stand haben, befristete Arbeitsverträge sowie Bedienstete andererStaaten (vgl. Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschrift).

Die Zahl der externen Personen wies bereits in dem vom Bundesrech-nungshof untersuchten Zeitraum Schwankungen auf und reichte von88 im Jahr 2004 bis zu 106 externen Personen im Jahr 2006. Zu be-rücksichtigen ist auch, dass der Bericht des Bundesrechnungshofesvom 25. März 2008 u. a. auch Beschäftigte von bundeseigenen Unter-nehmen, die in Bundesministerien tätig waren, erfasst. Dieser Perso-nenkreis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nicht mehrzu den externen Personen zu zählen.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 5 –

8. AbgeordneterHans-Joachim

Fuchtel

(CDU/CSU)

Hat der Verfassungsschutz Kenntnis über Be-wegungen wie die Interim-Partei, den Rechts-normen-Verein und ähnliche Formationen, dievermehrt und gezielt bei Gerichtsverhandlun-gen und insbesondere bei Zwangsversteigerun-gen mit politischem Hintergrund auftreten, umsich auf öffentlicher Bühne dann in den pro-zessualen Ablauf einzumischen, was regelmä-ßig nur mit überproportional hohem Aufwandder Sicherheitsorgane beendet werden kann,und wenn ja, welche?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 9. Oktober 2008

Der Bundesregierung sind die in Frage stehenden Gruppierungen be-kannt.

Soweit Rechtsextremisten versuchen, die in der Fragestellung ange-sprochenen Verhaltensweisen für ihre Zwecke zu nutzen, wird diesvom Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen seiner Aufgaben-erfüllung sorgfältig beobachtet.

Zu hieraus resultierenden Erkenntnissen bezieht die Bundesregierungaus operativen Gründen in der Öffentlichkeit nicht Stellung.

9. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Konsequenzen zieht dieBundesregierung aus dem nunmehr auchschriftlich vorliegenden Urteil des Bundesver-waltungsgerichts vom 24. Juni 2008 zur Ge-währung subsidiären Schutzes insbesonderefür Bürgerkriegsflüchtlinge nach Artikel 15cder so genannten Qualifikationsrichtlinie derEuropäischen Union (vgl. Pressemitteilung desBVerwG Nr. 36/2008, Einschränkung der sog.Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 des Auf-enthaltsgesetzes; vgl. auch meine schriftlicheFrage 12 auf Bundestagsdrucksache 16/10076)vor allem im Hinblick auf die Entscheidungs-praxis des Bundesamtes für Migration undFlüchtlinge, und wie begründet sie ihre Hal-tung?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 2. Oktober 2008

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beachtet in seinenAsylverfahren die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ent-haltenen rechtlichen Vorgaben. Dazu zählt auch, dass Erlasse derobersten Landesbehörden nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes(AufenthG) der Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60Abs. 7 Satz 2 AufenthG nicht entgegenstehen, wenn die Voraussetzun-gen von Artikel 15c der Richtlinie 2004/83/EG vorliegen.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 6 –

10. AbgeordneterHenry

Nitzsche

(fraktionslos)

Sind nach Auffassung der Bundesregierungdemokratisch gewählte Mandatsträger derehemaligen österreichischen Regierungspar-tei Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), desVlaams Belang und der italienischen Regie-rungspartei Lega Nord in Deutschland grund-sätzlich unerwünschte Personen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 6. Oktober 2008

Die Bundesregierung steht jedweden extremistischen Tendenzen ab-lehnend gegenüber und begegnet ihnen unter Ausschöpfung aller ver-fügbaren rechtlichen Instrumente. Dies kann im Einzelfall auch zurVersagung der Einreise bzw. des Aufenthalts gegenüber ausländischenExtremisten führen. Eine generelle Möglichkeit, ausländischen Extre-misten die Einreise bzw. den Aufenthalt in der BundesrepublikDeutschland zu versagen, hält das geltende Recht hingegen nicht be-reit.

11. AbgeordneterHenry

Nitzsche

(fraktionslos)

Inwieweit hält die Bundesregierung es für mög-lich, dass sich die Betitelung demokratisch ge-wählter Mandatsträger der FPÖ, des VlaamsBelang sowie der derzeitigen italienischen Re-gierungspartei Lega Nord als „Braune“, die„in die Kloschlüssel“ gehören durch den Köl-ner Oberbürgermeister im Zusammenhang mitder genehmigten Veranstaltung „Anti-Islami-sierungskongress“ sowie die Einschätzung die-ser Mandatsträger, dass der Polizeischutz wäh-rend der Veranstaltung nicht ausreichend warund sie dadurch bezweifeln, künftig inDeutschland ihre Meinung ungehindert undsicher kundtun zu können, negativ auf die Be-ziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten undNachbarländern Österreich, Belgien und Ita-lien auswirken?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 6. Oktober 2008

Die Bundesregierung sieht keine Beeinträchtigung der bilateralen Be-ziehungen zu Belgien, Italien und Österreich.

12. AbgeordneterHenry

Nitzsche

(fraktionslos)

Besteht in Deutschland nach Ansicht der Bun-desregierung die Gefahr, dass gewaltbereiteLinksextremisten durch Ausschreitungen imVorfeld oder während einer genehmigten Ver-anstaltung die zuständigen Behörden absicht-lich dazu veranlassen können, diese Veranstal-tung zu untersagen und dadurch die Grund-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 7 –

rechte auf Meinungs- und Versammlungsfrei-heit der Veranstaltungsteilnehmer einge-schränkt werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 6. Oktober 2008

Es entspricht der erklärten Intention gewaltbereiter Linksextremisten,durch massive Ausschreitungen Kundgebungen des „politischen Geg-ners“ zu behindern oder zu blockieren. Die Bundesregierung hat aufdiesen Sachverhalt in den vom Bundesministerium des Innern heraus-gegebenen Verfassungsschutzberichten (VSB) regelmäßig hingewie-sen, zuletzt im VSB 2007, S. 168.

Der Umgang mit derartigen Ausschreitungen fällt in die Zuständigkeitder Länder. Die Bundesregierung nimmt zu Angelegenheiten der Län-der grundsätzlich keine Stellung.

13. AbgeordneterHenry

Nitzsche

(fraktionslos)

Darf nach Auffassung der Bundesregierung inder Politik und in der Demokratie nicht nurformaljuristisch argumentiert und dementspre-chend die Reichweite des Grundrechts allerDeutschen, sich gemäß Artikel 8 des Grund-gesetzes (GG) ohne Anmeldung oder Erlaub-nis friedlich und ohne Waffen zu versammeln,davon abhängig gemacht werden, welcheGruppierung die Versammlung initiiert hat, obder Gegenstand der Versammlung dem fried-lichen Zusammenleben der Gesellschaft dientoder ob er stört und welche historische Erfah-rung bzw. welche historischen Erinnerungenmit dem Anliegen der Versammlung verbun-den sind?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 8. Oktober 2008

Mit der Föderalismusreform I ist die Gesetzgebungskompetenz fürdas Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen. Daneben sinddie Länder auch für den Gesetzesvollzug zuständig. Im Rahmen die-ser Zuständigkeiten obliegt es den Ländern, etwa auch Fragen nachder Zulässigkeit von Versammlungsbeschränkungen zu prüfen. Dabeiist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69,315, 359 bis 362) zu beachten, derzufolge die Ausübung der Versamm-lungsfreiheit zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unterstrikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenztwerden darf. Welche konkreten Anforderungen bestehen, ist aufgrundder Gegebenheiten im Einzelfall zu entscheiden.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 8 –

14. AbgeordnetePetra

Pau

(DIE LINKE.)

In welchem Umfang hat die BundespolizeiDienststellen und Personal auf den Bahnhöfender Bundesrepublik Deutschland seit Beginnder Bundespolizeireform abgezogen, und wieviele Dienststellen auf Bahnhöfen wurden ganzaufgelöst (bitte genau auflisten)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 8. Oktober 2008

Auf der Grundlage der am 28. Mai 2008 geschlossenen Dienstverein-barungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bun-despolizei-Hauptpersonalrat zur personellen Umsetzung der Neuorga-nisation der Bundespolizei für Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeam-te zum einen sowie für Tarifbeschäftigte zum anderen erfolgt derzeitdie personalwirtschaftliche Umsetzung. Der Personalbestand der Bun-despolizei an den Bahnhöfen hat sich daher bislang erst geringfügigverändert.

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Koblenz wurde der Dienstver-richtungsraum Kassel-Wilhelmshöhe und im Bereich der Bundespoli-zeidirektion Pirna die Einsatzabschnitte Zittau und Görlitz-Bahn auf-gelöst.

15. AbgeordneterDr. Ilja

Seifert

(DIE LINKE.)

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesre-gierung die Ankündigung vom Parlamentari-schen Staatssekretär beim Bundesminister desInnern, Dr. Christoph Bergner, auf dem Emp-fang in der deutschen Botschaft in Peking an-lässlich der Paralympics am 7. September 2008realisieren, künftig zwischen der Förderungdes Behinderten(leistungs)sports und dem„normalen“ (Leistungs-)Sport Gleichwertig-keit zu gewährleisten, und wie findet dies be-reits im Bundeshaushalt 2009 seinen Nieder-schlag?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 6. Oktober 2008

Das Bundesministerium des Innern fördert den Leistungssport auf derGrundlage des Leistungssportprogramms vom 28. September 2005und der hierzu ergangenen Förderrichtlinien. Die Förderung desLeistungssports von Menschen mit Behinderung entspricht der Förde-rung des Leistungssports von Menschen ohne Behinderung. Die spezi-fischen Belange der Menschen mit Behinderung werden dabei berück-sichtigt. Der Deutsche Behindertensportverband hat im Jahr 2007 aufden steigenden sportlichen Konkurrenzdruck durch andere ambitio-nierte Länder im Bereich des Leistungssports von Menschen mit Be-hinderung reagiert. Er hat mit der Entwicklung des Strukturplans2008 bis 2012 eine entscheidende sportpolitische Weichenstellungvorgenommen, da unter anderem eine verstärkte Professionalisierungangestrebt wird. Damit soll die Konkurrenzfähigkeit deutscher Athle-tinnen und Athleten mit Behinderung in dem zunehmend härteren

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 9 –

Wettbewerb erhalten und weiter ausgebaut werden. Der Strukturplandient als Grundlage für die Förderung durch die Bundesregierung.

Vor diesem Hintergrund wurde die Förderung des Leistungssportsvon Menschen mit Behinderung im Jahr 2008 nochmals deutlich umgut 30 Prozent angehoben.

Für das Haushaltsjahr 2009 ist eine Fortschreibung der Haushaltsan-sätze auf dem hohen Niveau dieses Jahres geplant.

16. AbgeordneterChristoph

Waitz

(FDP)

Durch welche Regelungen ist sichergestellt,dass auch nach Inkrafttreten des Dritten Ge-setzes zur Änderung des Bundesministergeset-zes (Bundestagsdrucksache 16/5052) ein Ruhe-gehalt nur denjenigen Bundesministern ge-währt wird, die nicht willentlich und wissent-lich dem Ministerium für Staatssicherheit(MfS) als inoffizielle Mitarbeiter zugearbeitethaben?

17. AbgeordneterChristoph

Waitz

(FDP)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in derVolkskammersitzung vom 28. September 1990der Abschlussbericht des Zeitweiligen Prü-fungsausschusses hinsichtlich der früherenMitarbeit von Abgeordneten der Volkskam-mer für das ehemalige MfS/AfNS (AfNS: Amtfür Nationale Sicherheit) verlesen wurde undin diesem Bericht eine dringende Empfehlungzur sofortigen Mandatsniederlegung bezie-hungsweise zum sofortigen Rücktritt ausge-sprochen wurde und von dieser Empfehlungauch drei Minister der Regierung de Maizièrebetroffen waren, die nach der jetzigen Novelledes Bundesministergesetzes einen Anspruchauf Ruhegehalt hätten?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 6. Oktober 2008

Der Gesetzgeber hat unmittelbar durch die Regelungen des DrittenGesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (§ 21 Abs. 3Satz 6) sichergestellt, dass Mitgliedern des letzten Ministerrates derehemaligen Deutschen Demokratischen Republik kein Ruhegehalt ge-währt wird, „wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem er seineBerechtigung herleitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit undRechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße dieStellung zum eigenen Vorteil oder Nachteil anderer missbraucht hat“.

Diese Ausschlussregelung entspricht den Regelungen im Gesetz überdie Aufhebung rechtsstaatsunwürdiger Verwaltungsentscheidungenim Beitrittsgebiet, im Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benach-teiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet und imGesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 10 –

rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet.Die dazu ergangene Rechtsprechung ist zu berücksichtigen.

Der Tatbestand ist in jedem konkreten Einzelfall von der zuständigenVersorgungsfestsetzungsbehörde zu prüfen; dazu sind alle verfügba-ren Unterlagen heranzuziehen, wozu auch die genannte Quelle gehört.

18. AbgeordneterGert

Winkelmeier

(fraktionslos)

Steht die Bundesregierung weiter hinter denWorten des Bundesministers des Innern,Dr. Wolfgang Schäuble, aus dem November2007 „Ja, wir können Scientology verbieten.“,oder hat ein Verbot derzeit – auf Druck derUS-Regierung – kaum noch Chancen, wie dieAbwesenheit von deutschen Verfassungsschüt-zern und Mitarbeitern der Innenministeriendes Bundes und der Länder bei einer interna-tionalen Tagung mit Scientology-Aussteigernin Hamburg, zu der die Innenministerien ausParis und Brüssel Mitarbeiter entsandten, ver-muten lässt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 6. Oktober 2008

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist von dem Inhalt der in Bezuggenommenen Veranstaltung unterrichtet und über die Aussteiger-problematik informiert. Die Behauptung, seitens der US-Regierungwerde zu der Frage eines Verbots der Scientology-Organisation Druckauf die Bundesregierung ausgeübt, trifft nicht zu.

Der Bundesminister des Innern hat bei Vorliegen der gesetzlichen Vo-raussetzungen die Möglichkeit, länderübergreifende Vereine zu ver-bieten. Die Scientology-Organisation ist in Deutschland bundesweitals eingetragener Verein organisiert.

In Bezug auf die Scientology-Organisation hat die Ständige Konferenzder Innenminister und -senatoren der Länder am 6./7. Dezember2007 die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ge-beten, unter Federführung des Bundes die für ein mögliches vereins-rechtliches Ermittlungsverfahren erforderlichen Informationen zusammeln und zu bewerten. Zum Stand bzw. Ergebnis der Prüfungnimmt die Bundesregierung nicht öffentlich Stellung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

19. AbgeordneterDr. Karl

Addicks

(FDP)

Warum ist die im September 2005 in Kraftgetretene UN-Konvention zur Korruptions-bekämpfung (UNCAC) von Deutschland zwarbereits im Dezember 2003 unterzeichnet, je-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 11 –

doch bislang nicht ratifiziert worden, undwann ist mit einer Ratifizierung von deutscherSeite zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 8. Oktober 2008

Zur Umsetzung der Vorgaben des Übereinkommens sind Änderun-gen im deutschen Strafrecht erforderlich. Der größte Teil der Ände-rungen wird in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfeines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/6558) vorgeschlagen, der dem Deutschen Bundestag vorliegt.

Daneben ist eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordne-tenbestechung erforderlich, die einem Gesetzentwurf aus der Mittedes Deutschen Bundestages vorbehalten bleibt.

Eine Ratifizierung des Abkommens ist aus Sicht der Bundesregierungnicht zuletzt aus außen- und entwicklungspolitischen Gründen zu be-grüßen.

20. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregie-rung über den Sachverhalt vor, dass längerinhaftierte Straftäter (schwere Straftaten bei-spielsweise mit einem Strafmaß von 15 Jahrenmit üblicher Haftzeitprüfung nach Ablauf derHälfte der Haftzeit) ihre Haftdauer dazu nut-zen, ein Privatinsolvenzverfahren durchzu-führen, um nach Verbüßung der Freiheitsstra-fe schuldenfrei zu sein, und wie beurteilt dieBundesregierung den Vergleich der erzieheri-schen Wirkung eines Privatinsolvenzverfah-rens auf Antragsteller im Strafvollzug gegen-über Antragstellern im freien Leben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 8. Oktober 2008

Zu der Frage, wie viele inhaftierte Straftäter ihre Haftdauer dazu nut-zen, eine Restschuldbefreiung nach der Insolvenzverordnung zu erlan-gen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Allgemein beurteilt es die Bundesregierung als positiv, wenn Straftä-tern die Möglichkeit eröffnet wird, während der Vollzugsdauer eineRestschuldbefreiung zu erreichen. Insofern würde das Ziel der Rest-schuldbefreiung mit dem der Resozialisierung verbunden.

Mit dem Institut der Restschuldbefreiung wird dem Schuldner eineChance eröffnet, sich wirtschaftlich zu erholen und eine neue Existenzaufzubauen. Neben der sozialen und einzelwirtschaftlichen Aufgabe,dem Schuldner einen Neubeginn zu ermöglichen, wird daneben auchdas gesamtwirtschaftliche Ziel verfolgt, den Schuldner als Marktteil-nehmer zu reintegrieren. Aus der Sicht der Bundesregierung ist vonganz besonderer Bedeutung, dass die Restschuldbefreiung die Ach-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 12 –

tung vor der Person des Schuldners zur Geltung bringt. Auf dieseAchtung haben deshalb auch Personen einen Anspruch, die etwa ausAltersgründen oder krankheitshalber nicht mehr in der aktiven Wert-schöpfungskette stehen. Damit wird ebenfalls zum Ausdruck gebracht,dass auch den Personen eine Chance auf eine Schuldbefreiung zu ge-ben ist, die – wie etwa zahlreiche Strafgefangene – derzeit über keinpfändbares Einkommen verfügen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbe-freiung ist gerade für Strafgefangene sehr wichtig, da in dieser Gruppeeine Überschuldung häufig anzutreffen und eine wirksame Entschul-dung für einen wirtschaftlichen Neuanfang in Freiheit von nicht zu un-terschätzender Bedeutung ist. Die Bundesregierung begrüßt deshalb,dass Hilfen zur Entschuldung seit vielen Jahren zum Arbeitspro-gramm der Bewährungshilfe und der Sozialarbeit mit Strafgefangenengehören. Bereits der Regierungsentwurf zur Insolvenzordnung hat da-her klargestellt, dass das Arbeitsentgelt von Strafgefangenen nach § 43des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) den Bezügen aus einem Dienst-verhältnis gleichzustellen ist.

Ziel eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Rest-schuldbefreiung ist es auch, dem Schuldner die soziale Kompetenz zuvermitteln, künftig ein schuldenfreies Leben führen zu können. Die-sem Anliegen dient auch der ganzheitliche Ansatz vieler Schuldner-beratungsstellen, die – zumindest in einigen Bundesländern – auch inden Strafvollzugsanstalten aktiv sind. Mit diesem Ansatz wird insbe-sondere das Ziel verfolgt, den Schuldner mit seinen gesamten Proble-men zu sehen und zu beraten, um ihm damit den Ausstieg aus derSchuldenspirale zu ermöglichen und einer erneuten Verschuldung undStraffälligkeit vorzubeugen.

21. AbgeordneterHans-Joachim

Fuchtel

(CDU/CSU)

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergrei-fen, diese Entwicklung (siehe Frage 8) frühzei-tig auch im Rahmen der Konferenz der Justiz-ministerinnen und -minister der Länder zu ana-lysieren und auch mit Blick auf die Entstehungder ständigen Kosten mit gezielten Maßnah-men dagegen vorzugehen und die Zivilprozess-ordnung (ZPO) und die strafrechtlichen Sank-tionsmöglichkeiten zu überprüfen, und wennja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 8. Oktober 2008

Die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zur Auf-rechterhaltung der Ordnung im Gerichtssaal (§ 175 ff. GVG) sowieder einzelnen Verfahrensordnungen bieten in ausreichendem UmfangHandhaben, um auf unsachgemäße Verfahrensanträge oder auf Stö-rungen des Verfahrensablaufs angemessen zu reagieren. Die Bundes-regierung sieht daher insofern derzeit keinen gesetzgeberischen Hand-lungsbedarf.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 13 –

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister der Länder, ander die Bundesministerin der Justiz im Übrigen lediglich als Gast teil-nimmt, hat sich mit der Thematik bislang noch nicht befasst.

22. AbgeordneterHans-JoachimOtto

(Frankfurt)

(FDP)

Zeigen die bisherigen Erfahrungen und insbe-sondere die Ablehnung des Ergebnisses derlangjährigen Verhandlungen zwischen denÜbersetzern und Random House sowie ande-ren Verlagen zur Schaffung einer gemeinsa-men Vergütungsregel für Übersetzer durchdie Mitgliederversammlung des Verbandesdeutschsprachiger Übersetzer literarischer undwissenschaftlicher Werke (VdÜ), dass das Ge-setz zur Stärkung der vertraglichen Stellungvon Urhebern und ausübenden Künstlern –insbesondere das Institut der gemeinsamenVergütungsregeln (§ 36 des Urheberrechts-gesetzes) – in der Praxis nicht umsetzbar istund daher einer Novellierung bedarf?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 8. Oktober 2008

Die gesetzliche Neuregelung des Urhebervertragsrechts verfolgt dasZiel, durch den Anspruch auf angemessene Vergütung die Positiondes Urhebers gegenüber dem Verwerter zu stärken. Als zentrales In-strument hierfür hat der Gesetzgeber die gemeinsamen Vergütungs-regeln vorgesehen, die von Urheberverbänden und den Nutzern (alsohier den Verlagen) verhandelt werden sollen. Inzwischen ist eine Ver-ständigung von Verlegern mit Belletristikautoren gelungen. Auch inanderen Branchen wird derzeit über gemeinsame Vergütungsregelnverhandelt. Die Vergütungsregelungen, die Verleger mit dem Vor-stand des Verbandes deutschsprachiger Übersetzer literarischer undwissenschaftlicher Werke (VdÜ) ausgehandelt hatten, hat die Mitglie-derversammlung des Verbandes zwar abgelehnt. Gleichwohl bedeutetdies nach Auffassung der Bundesregierung nicht, dass das Urheber-vertragsrecht einer Novellierung bedarf. Der neue Interims-Verbands-vorsitzende, Hinrich Schmidt-Henkel, sieht die Chance als gegeben,bis zur nächsten regulären Mitgliederversammlung im Frühjahr 2009gemeinsam mit den an einer Vergütungsregel interessierten VerlagenPerspektiven für eine langfristig tragfähige Branchenregelung zu ent-wickeln.

23. AbgeordneterHans-Joachim

Otto

(Frankfurt)

(FDP)

Teilt die Bundesregierung Befürchtungen, wo-nach durch das Scheitern einer Vergütungsre-gelung zwischen Übersetzern und Verlagen inDeutschland zukünftig weniger fremdsprachi-ge Texte ins Deutsche übersetzt werden?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 14 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 8. Oktober 2008

Die Bundesregierung teilt diese Befürchtungen nicht. Verlagskatalogeund Bestsellerlisten zeigen, dass auch in den vergangenen Jahren eineVielzahl fremdsprachiger Werke ins Deutsche übersetzt wurde, ohnedass gemeinsame Vergütungsregelungen bestanden haben.

24. AbgeordneterHans-Joachim

Otto

(Frankfurt)

(FDP)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregie-rung zur Wirkung des in dem am 1. Januar2008 in Kraft getretenen Zweiten Gesetzes zurRegelung des Urheberrechts in der Informa-tionsgesellschaft verankerten Prinzips vor, wo-nach die Vergütung für Vervielfältigungsgeräteund Speichermedien zwischen den Industrie-verbänden und den Verwertungsgesellschaftennunmehr im Verhandlungswege festgelegt wer-den soll, und wie beurteilt sie den bisherigenVerlauf dieser Verhandlungen im Hinblick aufdie Wettbewerbsfähigkeit der Geräte- undSpeichermedienindustrie einerseits und die fürdie Vergütung der Kreativwirtschaft elementa-re Bedeutung der Einnahmen der Verwer-tungsgesellschaften aus Pauschalabgaben ande-rerseits?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 8. Oktober 2008

Mit dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der In-formationsgesellschaft (sog. Zweiter Korb) hat der Gesetzgeber dieHöhe der Pauschalvergütung zum Ausgleich für die Privatkopie in dieVerantwortung der betroffenen Verbände gelegt. Die Beteiligten sol-len die Vergütung in weitgehender Selbstregulierung bestimmen undschneller als der Gesetzgeber an die sich verändernde Technik anpas-sen. Die Verhandlungen haben bisher noch zu keinem Ergebnis ge-führt. Eine kurzfristige Einigung war nicht zu erwarten gewesen. Füreine abschließende Beurteilung der Verhandlungen ist es noch zu früh.Das Gesetz ist erst zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

25. AbgeordneteGisela

Piltz

(FDP)

Teilt die Bundesregierung die Ansicht desBundesanwalts Rainer Griesbaum, der beimDeutschen Juristentag am 24. September 2008in Erfurt äußerte, dass die Verwendung vonErkenntnissen, die, insbesondere von auslän-dischen Sicherheitsbehörden und Nachrichten-diensten, unter Anwendung von Folter gewon-nen wurden, durch deutsche Sicherheits-behörden erlaubt sein müsse, und welcheKonsequenzen zieht sie daraus?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 15 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 2. Oktober 2008

Der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Rainer Griesbaum, Stän-diger Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshofund Leiter der Abteilung Terrorismus dieser Behörde, hat sich am24. September 2008 auf dem 67. Deutschen Juristentag in Erfurt nichtin der zitierten Art und Weise geäußert. Er hat sich ausdrücklich undeindeutig dagegen ausgesprochen, dass unter Verstoß gegen das Fol-terverbot oder gegen andere grundlegende Rechte gewonnene Er-kenntnisse als Grundlage für die Urteilsfindung herangezogen wer-den. Daneben hat er sich in Übereinstimmung mit der herrschendenMeinung in der Literatur und Rechtsprechung dafür ausgesprochen,bemakelte ausländische Erkenntnisse als Anknüpfungspunkt für straf-prozessuale Maßnahmen, namentlich zur Begründung eines Anfangs-verdachts und als Ermittlungsansatz, nicht generell auszuschließen.Davon ausgehend hat er zudem die Ansicht vertreten, diese Erkennt-nisse könnten unter Umständen auch prozessuale Zwangsmaßnahmenbegründen. Es sei aber letztlich eine Frage der Verhältnismäßigkeit,inwieweit auf solche Erkenntnisse auch Ermittlungshandlungen mitEingriffscharakter gestützt werden könnten. Hierfür seien das Ge-wicht des Verfahrensverstoßes einerseits und insbesondere die Schwe-re eines bevorstehenden Anschlags oder der aufzuklärenden Straftatandererseits maßgebliche Gesichtspunkte.

Diese Rechtsauffassung steht im Übrigen im Einklang mit den Ent-scheidungen des Bundesgerichtshofs (in NStZ 1996, S. 200 f.) und desOberlandesgerichts München (in wistra 2006, S. 472, 474).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

26. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant,dass ab dem 1. Januar 2010 die Kosten für dieKrankenversicherung vollständig steuerlichgeltend gemacht werden können, und wie wer-den in dem Zusammenhang die Menschensteuerlich entlastet, die zwar keine Einkom-mensteuer, aber dafür Mehrwertsteuer, Versi-cherungsteuer etc. zahlen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kresslvom 2. Oktober 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar dieses Jahres entschie-den, dass auch die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträ-ge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall Teildes einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimumssein können. Das Gericht hat dem Gesetzgeber in diesem Zusammen-hang aufgegeben, das bisher geltende Recht bis zum 1. Januar 2010entsprechend anzupassen.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 16 –

Wie die Umsetzung im Einzelnen erfolgen soll, wird aktuell geprüft.Da eine konkrete Entscheidung der Bundesregierung insoweit nochnicht gefallen ist, können weitergehende Aussagen im Hinblick aufeventuelle Folgewirkungen bzw. -maßnahmen derzeit nicht gemachtwerden. Allerdings wird die Neuregelung gleichermaßen für privatKrankenversicherte wie auch für diejenigen gelten, die in der gesetzli-chen Krankenversicherung versichert sind.

27. AbgeordneterDirk

Manzewski

(SPD)

Wie erklärt die Bundesregierung den Wider-spruch zwischen der auf meine Frage 28 aufBundestagsdrucksache 16/9960 gegebenenAntwort, dass zu den aufgrund des Anstiegsder Energiekosten erzielten zusätzlichenSteuereinnahmen keine statistischen Datenvorlägen und der in seiner Rede am 16. Sep-tember 2008 in der 174. Sitzung des DeutschenBundestages gemachten Aussage des Bundes-ministers der Finanzen, Peer Steinbrück, dassentgegen der landläufigen Meinung das Auf-kommen aus den Energiesteuern insgesamt, al-so nicht nur aus den Steuern auf Kraftstoffeund Heizöl, 2007 im Vergleich zu 2006 um 2,4Prozent gesunken sei und dass sich der Trenderkennbar in den ersten Monaten des Jahres2008 fortsetze?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 2. Oktober 2008

Zwischen der in Ihrer Frage genannten Aussage des Bundesministersder Finanzen und der Antwort auf Ihre Frage 28 auf Bundestags-drucksache 16/9960 besteht kein Widerspruch.

Die Aussage zum Fehlen statistischer Daten in der o. g. Antwort be-zog sich ausdrücklich auf die Entwicklung der Umsatzsteuereinnah-men auf Energieprodukte, während der zitierte Einnahmenrückgangum 2,4 Prozent sich auf die Energiesteuer bezieht.

28. AbgeordneterFrank

Schäffler(FDP)

Trifft die Aussage einer Vertreterin des Bun-desministeriums der Finanzen auf einer Veran-staltung der EUROFORUM DeutschlandGmbH in Berlin am 20. August 2008 zum The-ma „Zeit-/Wertkonten“ nach Ansicht der Bun-desregierung zu, dass der Aufbau eines Ar-beitszeitkontos mit den besonderen Verhältnis-sen eines beherrschenden Gesellschafter-Ge-schäftsführers nicht vereinbar sei, und wie be-gründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 17 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 2. Oktober 2008

Die angesprochene Aussage der Vertreterin des Bundesministeriumsder Finanzen gibt einen Beschluss der obersten Finanzbehörden desBundes und der Länder wieder. Dieser Beschluss und weitere Aussa-gen der Finanzverwaltung zur lohn-/einkommensteuerlichen Behand-lung sowie zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennungvon Zeitwertkontenmodellen sind Inhalt des Entwurfs eines Schrei-bens des Bundesministeriums der Finanzen, welches am 26. Septem-ber 2008 den Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis EndeOktober 2008 übersandt wurde. Die Bundesregierung wartet das Er-gebnis der schriftlichen Anhörung der Verbände ab.

29. AbgeordneterFrank

Schäffler

(FDP)

Wie ist der Sachstand des EntschädigungsfallsPhoenix Kapitaldienst GmbH, und welcheMaßnahmen unternimmt die Bundesregierungbeziehungsweise die Entschädigungseinrich-tung der Wertpapierhandelsunternehmen an-gesichts der Entscheidung des Verwaltungsge-richts Berlin vom 17. September 2008, um eineEntschädigung der Anleger zu ermöglichen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kresslvom 7. Oktober 2008

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen(EdW) hat per 30. September 2008 über 1 794 Anträge entschiedenund in 80 Fällen eine Entschädigung in Höhe von insgesamt rd.1,7 Mio. Euro gewährt. Das Fondsvolumen beläuft sich derzeit aufrd. 6 Mio. Euro.

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom17. September 2008 bildet die EdW Rückstellungen für gegebenen-falls erforderliche Rückerstattungen im Hinblick auf die bisher verein-nahmten Sonderbeiträge.

Die Prüfung, ob und in welcher Höhe für den künftig bestehendenFinanzierungsbedarf gegebenenfalls auch eine Kreditaufnahme derEdW erforderlich wird, ist noch nicht abgeschlossen.

30. AbgeordneterFrankSchäffler

(FDP)

Welche Art von Leerverkäufen ist nach An-sicht der Bundesregierung „rein spekulativ“(Regierungserklärung des Bundesministers derFinanzen Peer Steinbrück vom 25. September2008, Plenarprotokoll 16/179, S. 18977 A),und welche Auswirkungen verspricht sich dieBundesregierung von einem Verbot dieserLeerverkäufe?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 18 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 8. Oktober 2008

Leerverkaufsgeschäfte, die darauf abzielen, dass allein oder vornehm-lich infolge dieser Transaktionen die Kurse von Wertpapieren erheb-lich an Wert verlieren, können vor allem in Zeiten einer allgemeinenAnspannung der Finanz- und Kreditmärkte zu einer Beeinträchtigungund möglicherweise auch zu einer Gefährdung der Finanzmarktstabi-lität führen, insbesondere wenn sich die Spekulationen auf fallendeKurse gegen Emittenten aus dem Finanzsektor richten. Eine derartigeWirkung auf die Marktpreise kann insbesondere bei der Durchfüh-rung von ungedeckten Leerverkaufsgeschäften erfolgen. Ein Verbotbestimmter schädlicher Leerverkaufspraktiken dient dazu, der Gefahrvon Verwerfungen auf den Finanzmärkten, die sich auch auf die Real-wirtschaft auswirken können, entgegenzuwirken.

31. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung so genannte CreditLinked Notes, die auch als Cobold-, Colibri-oder Synthia-Anleihen auf Privatanleger zuge-schnitten waren und teilweise Anleihen der in-solventen Investmentbank Lehman BrothersInc. oder des Hypothekenfinanzierers FreddieMac zum Bezugspunkt hatten, für Kleinanle-ger geeignet, und welche Risiken sieht sie ge-genüber einem etwaigen Nutzen dieser Papie-re?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 8. Oktober 2008

Die genannten Credit Linked Notes beinhalten im Vergleich zu ge-wöhnlichen Unternehmensanleihen neben der höheren Rendite erhöh-te Risiken, da sie an die Zahlungsfähigkeit verschiedener Institute ge-koppelt sind. Entscheidend aus Sicht der Bundesregierung ist daher,dass Kleinanleger über die Risiken aufgeklärt werden und ihnen dieseInstrumente nicht empfohlen werden, wenn mögliche Verluste finan-ziell nicht tragbar sind und der Kleinanleger auf Basis seiner Kennt-nisse und Erfahrungen die Produkte nicht verstehen kann.

32. AbgeordneterDr. GerhardSchick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen für die geltenden Anle-gerschutzgesetze und -verordnungen vor allemin puncto Risikoaufklärung zieht die Bundes-regierung aus den hohen Verlusten bis hin zuTotalausfällen bei Kleinanlegern, die diesenaus Anlageprodukten entstanden, die als Inha-berschuldverschreibungen konzipiert warenund im Zusammenhang mit Lehman BrothersInc. standen – sei es als strukturierender Emit-tent von Zertifikaten oder sei es als Emittentvon Anleihen, die Bezugspunkt von CreditLinked Notes waren?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 19 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 8. Oktober 2008

Die bestehenden Anlegerschutzvorschriften für Emission und Vertriebvon Produkten enthalten bereits umfassende Regelungen zur Risi-koaufklärung. Diese beruhen auf der Umsetzung europäischer Har-monisierungsrichtlinien, über die auf nationaler Ebene grundsätzlichnicht hinausgegangen werden kann. Beim Vertrieb sind die einschlägi-gen Bestimmungen, etwa die Pflichten zur individuellen Beurteilungvon Geeignetheit bzw. Angemessenheit eines Produktes für den jewei-ligen Kunden, erst durch das Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungs-gesetz verschärft worden. Die derzeitigen rechtlichen Bestimmungensind aus Sicht der Bundesregierung ausreichend.

33. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung insge-samt die Zahl der von der Insolvenz der Leh-man Brothers Inc. betroffenen Kleinanlegerin-nen und Kleinanleger sowie deren dadurcherlittene Verluste?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 8. Oktober 2008

Zahlen bezüglich der von der Insolvenz der Lehman Brothers Inc.betroffenen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger sowie deren dadurcherlittener Verluste liegen der Bundesregierung nicht vor.

34. AbgeordneterDr. Hermann Otto

Solms

(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfü-gung der Oberfinanzdirektion Frankfurt amMain, nach der der allgemeine Spendenabzugnach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergeset-zes (EStG) und der besondere Abzug für Ver-mögensstockspenden nach § 10b Abs. 1a desEinkommensteuergesetzes nur alternativ undnicht kumulativ in Anspruch genommen wer-den können?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 2. Oktober 2008

Zurzeit wird zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länderein Anwendungsschreiben zur Neuregelung des § 10b EStG erarbei-tet. In diesem Zusammenhang wird auch die von Ihnen aufgeworfeneFrage erörtert werden.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 20 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

35. AbgeordneterRoland

Claus(DIE LINKE.)

In welchem Umfang profitieren die ostdeut-schen Bundesländer (ohne Berlin) von den vonder Bundesgesellschaft Invest in GermanyGmbH unterstützten Ansiedlungsentscheidun-gen in Deutschland, und wie hoch sind gemes-sen an den gesamtdeutschen Zahlen der ost-deutsche (ohne Berlin) Anteil am Investitions-volumen und die Zahl der geplanten Arbeits-plätze in Ostdeutschland (ohne Berlin)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 6. Oktober 2008

Bis 2007 hatte die Vorgängerfirma der Invest in Germany GmbH denAuftrag, ausschließlich in den neuen Bundesländern Investoren anzu-siedeln. In diesen Jahren von 1998 bis 2006 wurden 127 Firmen miteinem Investitionsvolumen von 5 571 Mio. Euro und 21 859 geplantenArbeitsplätzen angesiedelt. Im Jahr 2007 gab es 20 Projekte mit einemInvestitionsvolumen von 299,15 Mio. Euro und 1 583 geplanten Ar-beitsplätzen, davon wurden 10 in den neuen Bundesländern (ohneBerlin) angesiedelt. Das Investitionsvolumen der 10 Projekte aus demJahr 2007 beläuft sich auf 176,1 Mio. Euro, geplant waren 951 Ar-beitsplätze.

36. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierungim Rahmen der Langzeit-Diffusionsuntersu-chungen im französischen UntertagelaborBure vor, und weshalb betrachtet die Bundes-regierung diese ersten Ergebnisse als „ermu-tigend“ (Bundestagsdrucksache 16/10267)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 6. Oktober 2008

Die Aussagen zu den Ergebnissen sind aus dem „Dossier 2005“ derAgence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (ANDRA)übernommen, sind also ausschließlich der französischen Endlagerbe-hörde ANDRA zuzuordnen. Sie basieren nur auf den Untersuchun-gen der Callovo-Oxfordien-Formation als mögliche Wirtsgesteine inFrankreich. Wissenschaftliche Institutionen in Deutschland haben anUntersuchungen zu den Diffusionseigenschaften des Tongesteins amStandort Bure nicht mitgewirkt.

37. AbgeordneterDirk

Manzewski

(SPD)

Kann die Bundesregierung die Aussage derEigentümerschutz-Gemeinschaft Haus undGrund in Ihrem Magazin „Haus & Grund Re-port“ ( Ausgabe 2/2008), dass laut dem Bun-desverband der Energie- und Wasserwirtschaft

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 21 –

(BDEW) die durch den Staat verursachte Be-lastung der Stromkunden in den vergangenenzehn Jahren um über 500 Prozent gestiegensei, bestätigen, und welchen Handlungsbedarfsieht sie diesbezüglich?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 7. Oktober 2008

Die zitierten Angaben des BDEW stützen sich auf eine dortige Gegen-überstellung staatlich getriebener Strompreisbestandteile im Zeitraumzwischen 1998 und 2008.

Danach stiegen diese von 2,28 Mrd. Euro (1998) auf voraussichtlichrd. 14 Mrd. Euro in diesem Jahr. Dies sei ein Anstieg von etwa500 Prozent.

Ursache hierfür sind insbesondere die mit dem politisch gewünschtenAusbau der erneuerbaren Energien derzeit noch verbundenen Mehr-kosten (1998: 0,28 Mrd. Euro; 2008: lt. BDEW voraussichtlich4,95 Mrd. Euro), das seit Mai 2000 wirksame Kraft-Wärme-Kopp-lungsgesetz (2008: rd. 0,55 Mrd. Euro) sowie die 1999 auch zurSenkung der Rentenbeiträge eingeführte Stromsteuer (2008: rd.6,35 Mrd. Euro).

Die o. g. Berechnung des BDEW berücksichtigt allerdings nicht dieim Haushaltsstrompreis enthaltene Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer so-wie den zuletzt deutlichen Anstieg der sonstigen Strompreisbestandtei-le (Erzeugung, Transport, Vertrieb).

Bei Berücksichtigung dieser Faktoren ergibt sich, wiederum aufGrundlage von Daten des BDEW, ein anderes Bild: Bei einem durch-schnittlichen Drei-Personen-Haushalt (Jahresverbrauch von 3 500kWh/a) trugen staatlich getriebene Strompreisbestandteile demnach1998 mit 25 Prozent zum Strompreis bei (4,2 ct/kWh von durch-schnittlich 17,1 ct/kWh). 2008 dürfte dieser Anteil voraussichtlich et-wa 40 Prozent betragen (8,7 ct/kWh von 21,7 ct/kWh). Der gesamteStrompreis für einen Drei-Personen-Haushalt hat sich in diesem Zeit-raum um insgesamt ca. 26 Prozent erhöht.

Durch umfangreiche Ausnahmeregelungen bei allen staatlich getriebe-nen Strompreisbestandteilen liegt deren Anteil am Strompreis größe-rer gewerblicher und industrieller Stromabnehmer signifikant niedri-ger.

Zweck der seinerzeit vom Deutschen Bundestag beschlossenen undz. T. gerade neu gefassten Gesetze zur Energiebesteuerung, Kraft-Wärme-Kopplung und zu den erneuerbaren Energien war es, imInteresse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltigeEntwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und – soweit esum die ökologische Steuerreform ging – auch die Rentenbeiträge zusenken. Hieran hält die Bundesregierung fest. Durch eine Reihe vonMaßnahmen soll zudem der Wettbewerb auf dem Strommarkt verbes-sert werden.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 22 –

38. AbgeordnetePetra

Pau

(DIE LINKE.)

Auf welcher rechtlichen Grundlage hat dieBundesnetzagentur die Deutsche Telekom AGaufgefordert, „Verkehrsdaten [unverzüglich]auszuwerten, wenn Strafverfolgungsbehördenwissen wollen, wer genau hinter einer IP-Ad-resse steckt – und zwar auch dann, wenn keinrichterlicher Beschluss vorliegt“ (taz, 29. Sep-tember 2008), und wer hat die Bundesnetz-agentur zu dieser Praxis aufgefordert?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 7. Oktober 2008

Die Bundesnetzagentur kann nach § 115 Abs. 1 des Telekommunika-tionsgesetzes (TKG) Anordnungen und andere Maßnahmen treffen,um die Einhaltung der Vorschriften des TKG sicherzustellen. Die An-ordnung der Bundesnetzagentur an die Deutsche Telekom AG, dennach § 113 TKG berechtigten Stellen Auskünfte über Bestandsdatenauch in den Fällen unverzüglich zu erteilen, in denen eine unterneh-mensinterne Verwendung von TK-Verkehrsdaten erforderlich wird,beruht hinsichtlich der unternehmensinternen Verwendung der Ver-kehrsdaten auf § 113b Satz 1 Halbsatz 2 TKG und bezüglich der Un-verzüglichkeit der geforderten Auskunftserteilung auf § 113 Abs. 1Satz 1 TKG. Während § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG die Erteilungvon Auskünften über TK-Verkehrsdaten regelt, sieht § 113b Satz 1Halbsatz 2 TKG vor, dass das ansonsten generell geltende Verwen-dungsverbot für die nach § 113a TKG gespeicherten TK-Verkehrsda-ten in den Fällen eine Ausnahme erfährt, in denen für die Erteilungvon Auskünften über Bestandsdaten die nach § 113a TKG gespeicher-ten TK-Verkehrsdaten – rein unternehmensintern – verwendet werdenmüssen („für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilungnach § 113 darf er die Daten nicht verwenden.“). Die durch die Bun-desnetzagentur ausgesprochene Anordnung wurde erforderlich, weilsich verschiedene Strafverfolgungsbehörden mit der Bitte an die Bun-desnetzagentur gewandt hatten, die Verpflichtung aus § 113b Satz 1Halbsatz 2 TKG gegenüber der Deutschen Telekom AG durchzuset-zen.

Die von der Bundesnetzagentur vertretene Rechtsauffassung ent-spricht der Rechtsauffassung der Bundesregierung.

39. AbgeordnetePetra

Pau

(DIE LINKE.)

Welche weiteren TK-Anbieter hat die Bundes-netzagentur analog angewiesen, Verkehrsdatenohne richterlichen Beschluss an Strafverfol-gungsbehörden weiterzugeben, und welcheKenntnis hat die Bundesregierung über die Re-sultate dieser Anweisungen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otrembavom 7. Oktober 2008

Die Bundesnetzagentur hat weder die Deutsche Telekom AG noch an-dere Unternehmen angewiesen, Verkehrsdaten ohne richterlichen Be-schluss an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 23 –

40. AbgeordneterDr. Ilja

Seifert

(DIE LINKE.)

Welche inhaltlichen Gründe gibt es für die Tat-sache, dass die Förderung der Arbeit der Na-tionalen Koordinationsstelle Tourismus für Al-le (NatKo) durch das Bundesministerium fürGesundheit und nicht durch das für Tourismuszuständige Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie erfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze

vom 6. Oktober 2008

Die Arbeit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Allewird seit ihrer Gründung im Jahr 1999 durch die Bundesregierung imRahmen einer Projektförderung unterstützt. Es handelt sich nicht umeine institutionelle Förderung durch ein bestimmtes Ressort, so dasssich die Frage einer Verlagerung der Förderung vom Bundes-ministerium für Gesundheit (BMG) auf das Bundesministerium fürWirtschaft und Technologie (BMWi) nicht stellt. Die Bundesregierungfördert auf Antrag der NatKo einzelne Projekte, wobei sich dieZuständigkeit der Ressorts für die Förderung nach dem Inhalt derProjekte richtet.

Der überwiegende Teil der Projekte ist inhaltlich der Ressortaufgabe„Förderung der Selbsthilfe und Partizipation im Gesundheits- undBehindertenbereich“ des BMG zuzuordnen und wird daher in die-sem Rahmen realisiert. Für die Förderung dieser Projekte stellt dasBMG beispielsweise im Haushaltsjahr 2009 rund 120 000 Euro für dieNatKo zur Verfügung.

Darüber hinaus hat auch das BMWi in den zurückliegenden JahrenProjekte der NatKo gefördert, z. B. das Projekt „Gastfreundschaftfür Alle“ zur Qualifizierung und Schulung der Mitarbeiter des Gast-gewerbes für den Umgang mit behinderten Menschen.

Der NatKo steht es frei, zur Förderung eines „Barrierefreien Touris-mus für Alle“ Projektanträge auch bei anderen Ressorts, einschließ-lich dem BMWi, zu stellen. Die Förderung kann jedoch nur durch dasRessort erfolgen, bei dem die Zweckbestimmung der Haushaltsmitteldem Inhalt des Projektantrages entspricht und das über ausreichendeHaushaltsmittel verfügt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

41. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Wie ist für die Bundesregierung die in § 5 derArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregel-te Ausnahmeregelung für den Nichtraucher-schutz bei Arbeitsstätten mit Publikumsver-kehr mit dem Gesetz zu dem Rahmenüberein-kommen der Weltgesundheitsorganisationvom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 24 –

Tabakgebrauchs, das ausdrücklich laut Arti-kel 4 alle Menschen vor Passivrauch schützensoll, vereinbar, und wie lässt die Bundesregie-rung die bei der 2. Konferenz der Vertragspar-teien des WHO-Rahmenübereinkommens zurEindämmung des Tabakgebrauchs getroffeneFeststellung, dass es kein unbedenkliches Ni-veau für die Belastung mit Tabakrauch gibt, inÜberlegungen zum Schutz der Arbeitnehmerin gastronomischen Betrieben vor Passivraucheinfließen?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 7. Oktober 2008

Das BMAS ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Be-schäftigten zuständig. Die mit dem Gesetz zu dem Tabakrahmenüber-einkommen vom 21. Mai 2003 bekundete Absicht, dass auf den geeig-neten staatlichen Ebenen wirksame gesetzgeberische, vollziehende, ad-ministrative oder sonstige Maßnahmen in Betracht gezogen werdensollen, um alle Menschen vor dem Passivrauchen zu schützen, wirddurch das BMAS unterstützt.

Die Regelungen im § 5 ArbStättV beinhalten gesetzgeberische Maß-nahmen zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten und stehen imEinklang mit dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmungdes Tabakgebrauchs.

Die Regelungen des Arbeitsschutzes – insbesondere das Arbeits-schutzgesetz und die darauf gestützte ArbStättV – richten sich an denArbeitgeber mit Beschäftigten. Dieser hat im Rahmen der Gefähr-dungsbeurteilung zu ermitteln, ob und in welchem Umfang die Be-schäftigten durch Passivrauch in ihrer Gesundheit gefährdet werdenkönnen. Anschließend hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maß-nahmen am Arbeitsplatz (z. B. Lüftungsmaßnahmen, Arbeitszeitrege-lungen, ggf. auch ein Rauchverbot) zu ergreifen, um die Gefährdun-gen für die Beschäftigten zu vermeiden oder zu minimieren. In Bezugauf den Nichtraucherschutz regelt die ArbStättV nur den Schutz dernichtrauchenden Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Satz 1). Für Gaststätten oh-ne Beschäftigte gilt die ArbStättV nicht.

Das Gaststättenrecht wurde mit der Föderalismusreform im Jahr2006 aus dem konkurrierenden Kompetenzbereich des Bundes he-rausgelöst und den Ländern übertragen. Der Bund hat im Bereich desGaststättenrechts keine Regelungskompetenz. Davon betroffen istauch der Nichtraucherschutz der Gäste.

42. AbgeordneteDr. Martina

Bunge(DIE LINKE.)

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregie-rung vor bezüglich möglicher Einkommensver-luste der Gastronomie infolge von striktenRauchverboten aufgrund erster Daten inDeutschland, aber auch aufgrund der Datenaus europäischen Nachbarstaaten, die einRauchverbot strikt eingeführt haben, wie Ita-lien und Irland, und wie bewertet die Bundes-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 25 –

regierung die Ergebnisse von Studien (u. a.Prof. Dr. Luke Clancy, Dr. Svenja Pust,Prof. Dr. Robert Loddenkemper, Dr. MartinaPötschke-Langer, [2007], Folgen der rauch-freien Gastronomie: Geringere Schadstoffbe-lastungen, geringeres Krebsrisiko und verbes-serte Gesundheit der Gastronomiemitarbeiter,dkfz. Heidelberg) zu positiven Wirkungeneines strikten Rauchverbots in der Gastrono-mie auf die Gesundheit von Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern in der Gastronomie?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 7. Oktober 2008

Für das Gaststättenrecht sind die Länder zuständig. Dem BMAS lie-gen keine Informationen über mögliche Einkommensverluste in derGastronomie infolge von strikten Rauchverboten vor. Die aufgeführ-ten Studien sind dem BMAS im Detail nicht bekannt. Die Ergebnisseder Studien haben aber keine rechtlichen, insbesondere verfassungs-rechtlichen Auswirkungen auf die Arbeitsschutzgesetzgebung (vgl.auch die Antwort zu Frage 41).

43. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Wie viele Angestellte in der Gastronomie derBundesrepublik Deutschland sind jeweils vonder Ausnahme des § 5 ArbStättV in der Weisebetroffen, dass sie in ihrer Arbeitszeit Passiv-rauch durch den Service in Raucherräumenund durch den Service in sogenannten Ein-raumkneipen, in denen das Rauchen erlaubtist, ausgesetzt sind, und wie schätzt die Bun-desregierung die gesundheitlichen Folgen die-ses Passivrauchens für die Gesundheit der An-gestellten und die dem Sozialsystem darausentstehenden Kosten ein?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 7. Oktober 2008

Da der genaue Prozentsatz der nichtrauchenden Beschäftigten inGaststätten nicht bekannt ist, können genaue statistische Zahlen nichtvorgelegt werden. Das BMAS geht jedoch davon aus, dass aufgrundder Ländergesetze zum Schutz vor Passivrauch und der Maßnahmenaufgrund der ArbStättV nur noch sehr wenige nichtrauchende Be-schäftigte Passivrauch ausgesetzt sind.

44. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Welche Versorgungswerke wären nach Kennt-nis der Bundesregierung durch eine Insolvenzder Hypo Real Estate (HRE) betroffen ge-wesen (vgl. Brief der Bundesanstalt für Fi-nanzdienstleistungsaufsicht an den Bundes-minister der Finanzen, Peer Steinbrück, vom

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 26 –

29. September 2008, Ausschussdrucksache16(7)0295) bzw. haben derzeit Einlagen beider HRE?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Günther Horzetzky

vom 9. Oktober 2008

Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuEinzelinstituten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 desKreditwesengesetzes, weshalb diese Informationen nicht weitergege-ben werden können. Im Übrigen ist die berufsständische Versorgungder freien Berufe als eigenständiges Regelungssystem der Alterssiche-rung auf landesgesetzlicher Grundlage organisiert. Die Ausführungdieser Landesgesetze ist Einrichtungen des Landes bzw. Selbstverwal-tungskörperschaften übertragen worden, die von Aufsichtsbehördender Länder beaufsichtigt werden. Die Versicherungsaufsicht führt dieVersicherungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes.

45. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Wie hoch beziffert die Bundesregierung dieEinlagen der Versorgungswerke derzeit bei derHRE?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Günther Horzetzky

vom 9. Oktober 2008

Eine Antwort ist aufgrund der zuvor gemachten Ausführungen nichtmöglich.

46. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcherForm Versorgungswerke und öffentliche So-zialversicherungen ihre Beitragsmittel bzw.Rücklagen anlegen (bitte Volumen und Anla-geform angeben, bitte gesetzliche Rentenversi-cherung, Bundesagentur für Arbeit, gesetzlicheKranken- und Pflegekassen getrennt auffüh-ren)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Günther Horzetzky

vom 9. Oktober 2008

Die Verwaltung des Vermögens der Sozialversicherung bestimmt sichgenerell nach § 80 ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV).Danach sind als Anlagegrundsätze zu beachten: ausreichende Liquidi-tät, Anschein des Verlustausschlusses, Erzielung eines angemessenen– nicht maximalen – Ertrages. Für mittel- und langfristige Anlagenenthält § 83 SGB IV einen verbindlichen Anlagekatalog. Eine Anlagein Aktien ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des Verlustaus-schlusses nicht zulässig.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 27 –

Folgende Informationen konnten kurzfristig zu den Anlageformen-und -volumina der berufständischen Versorgungswerke sowie der So-zialversicherungsträger eingeholt werden.

Berufsständische Versorgungswerke

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft berufständischer Versor-gungseinrichtungen e. V. (ABV) ergab sich für berufsständische Ver-sorgungswerke in 2005 folgende Aufteilung der Vermögensanlage aufdie verschiedenen Anlagesegmente:

Schuldscheindarlehen undNamensschuldverschreibungen 49,226 Mrd. Euro

festverzinsliche Wertpapiere 21,532 Mrd. Euro

Aktien 17,671 Mrd. Euro

Immobilien 9,104 Mrd. Euro

Hypotheken und Grundschuldforderungen 4,176 Mrd. Euro

Geldmarkt 0,930 Mrd. Euro

Sonstiges 1,282 Mrd. Euro.

Diese Werte per Ende 2005 wurden geschätzt. Weitere Einzelheitenzur Aufteilung der Vermögensanlage sind der Homepage der ABV(www.abv.de) zu entnehmen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben Anlagen in fol-gendem Umfang:

Anlagen in Festgeldern 11 755 460 T Euro

Anlagen in Schuldscheindarlehen 800 000 T Euro

Pfandbriefe und Kassenobligationen 9 092 T Euro

Sonstiges (z. B. Grundpfandrechte, Grundstücke,Versorgungsrücklage, Versorgungsfonds,Schuldbuchforderungen) 40 548 T Euro.

Nach Auskunft der Träger wurden betragsmäßige Obergrenzen beiEinlagensicherungsfonds jeweils beachtet.

Von vier Regionalträgern der gesetzlichen Rentenversicherung erfolg-te keine Rückmeldung, so dass diese in der Aufstellung unberücksich-tigt blieben.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie sich die Rücklagen der ca.200 Krankenkassen auf die nach § 83 SGB IV zlässigen Anlageformenverteilen.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 28 –

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Rücklage der BA gemäß § 366 Abs. 2 SGB III ist nach wirtschaft-lichen Grundsätzen so anzulegen, dass bis zur vollen Höhe der Rück-lage die Zahlungsfähigkeit der BA gewährleistet ist. Die Anlage derRücklage erfolgt ausschließlich bei Banken, die ihren Sitz im Inlandhaben und einer Sicherungseinrichtung der Kreditwirtschaft angehö-ren. Die BA achtet dabei auf eine angemessene Streuung und geht kei-ne Kurs- bzw. Währungsrisiken ein.

Der gemäß § 366a SGB III eingerichtete Versorgungsfonds der BAwird von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Dieser obliegt dasPortfoliomanagement entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.Die Mittel des Versorgungsfonds werden also von der Bundesbankentsprechend den für den Versorgungsfonds des Bundes nach demVersorgungsrücklagegesetz geltenden Grundsätzen und Richtlinienangelegt. Die Anlage der Mittel erfolgt zum überwiegenden Teil inPfandbriefen. Pfandbriefe sind im Rahmen des Pfandbriefgesetzesdurch Hypotheken oder durch Forderungen gegen staatliche Stellengesichert.

Gesetzliche Unfallversicherung

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 55des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) wird verwiesen.

47. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Welche Folge hätte eine Pleite eines Finanz-marktkonzerns für Einlagen von Versorgungs-werken und Sozialversicherungen sowie für dieBeitragszahlerinnen und Beitragszahler?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Günther Horzetzky

vom 9. Oktober 2008

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 56des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) wird verwiesen.Die dort getätigten Aussagen gelten in gleicher Weise für die Einlagenanderer Sozialversicherungsträger und von Versorgungswerken.

48. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Warum werden die Anträge für den Kinderzu-schlag nicht durch die Kindergeldkasse bear-beitet, wenn sie die Auszahlungsstelle ist?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheelevom 6. Oktober 2008

Anträge auf Kinderzuschlag werden durch die mit der Durchführungdes Bundeskindergeldgesetzes beauftragte Bundesagentur für Arbeitbearbeitet, die hierzu Verwaltungsstellen unter der Bezeichnung „Fa-milienkasse“ eingerichtet hat (§ 7 des Bundeskindergeldgesetzes).

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 29 –

49. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Wie wurden die Beschäftigten in den Jobcen-tern auf eine zügige Bearbeitung der Anträgeauf einen Kinderzuschlag vorbereitet?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheelevom 6. Oktober 2008

Die in der Frage angesprochenen Träger der Grundsicherung für Ar-beitsuchende (SGB II) sind nicht mit der Bewilligung von Anträgenauf Kinderzuschlag befasst. Zuständig sind die Familienkassen(s. Antwort auf Frage 48).

Soweit jedoch Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld durch denKinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II ver-meiden können und die weiteren Voraussetzungen für den Kinderzu-schlag erfüllen, fordern die Träger der Grundsicherung für Arbeitsu-chende die jeweiligen Bedarfsgemeinschaften dazu auf, Anträge aufKinderzuschlag zu stellen. In diesem Zusammenhang werden den be-troffenen Familien von den Arbeitsgemeinschaften und den Agentu-ren für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung gemäß der Ge-schäftsanweisung Nr. 30/2008 der Bundesagentur für Arbeit vom21. August 2008 der Antragsvordruck KiZ 1c und ein Ausdruck derBerechnung des Kinderzuschlags ausgehändigt, damit der Kinderzu-schlag in einem vereinfachten Verfahren durch die zuständigen Fami-lienkassen bewilligt werden kann.

50. AbgeordneterMarkus

Kurth

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liegen zur Ratifikation des Übereinkommensüber die Rechte von Menschen mit Behinde-rungen sowie des Fakultativprotokolls Inter-pretationserklärungen oder Vorbehalte vor,und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes

vom 9. Oktober 2008

Es gibt keine Interpretationserklärungen oder Vorbehalte zur Ratifi-kation des Übereinkommens und des dazugehörigen Fakultativproto-kolls.

51. AbgeordneterMarkus

Kurth(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lautet die Protokollnotiz zum Kabinett-beschluss vom 1. Oktober 2008 bezüglich desÜbereinkommens über die Rechte von Men-schen mit Behinderungen sowie des Fakultativ-protokolls, und welche rechtliche Relevanz hatdiese Protokollnotiz?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 30 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes

vom 9. Oktober 2008

Kabinettprotokolle sind vertraulich. Das Kabinett hat anlässlich derBeschlussfassung über den Gesetzentwurf auch beschlossen, dass diederzeitige deutsche Rechtslage, insbesondere betreffend die Bestim-mungen über die Geschäftsunfähigkeit, die rechtliche Betreuung unddie Freiheitsentziehung, den Anforderungen des Übereinkommensentspricht.

52. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung der Fall von B. E.bekannt, die 31 Jahre als Kassiererin arbeiteteund jetzt von ihrem Arbeitgeber wegen einesangeblich falsch abgerechneten Pfandbons imWert von 1,30 Euro gekündigt wurde und imKündigungsschutzverfahren der Arbeitgeberrecht bekam, da allein schon ein „begründeterVerdacht“ ausreicht, um einen Mitarbeiter zukündigen, und ist die Bundesregierung derAuffassung, dass eine Rechtsänderung erfor-derlich ist, um Kündigungen auf der Grund-lage eines „begründeten Verdachts“ einzu-schränken oder sogar auszuschließen, um einegewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 6. Oktober 2008

Der Fall B. E. betrifft eine so genannte Verdachtskündigung. Nachständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Kündi-gung gerechtfertigt, wenn ein objektiver dringender Verdacht einerstrafbaren Handlung oder schuldhaften Pflichtverletzung das für dieFortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen desArbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört oder zueiner unzumutbaren Belastung des Arbeitsverhältnisses geführt hat.Die Kündigung ist nur rechtmäßig, wenn sie für den Arbeitgeber dieunausweichlich letzte Maßnahme und nach umfassender Interessenab-wägung angemessen ist. Die Berücksichtigung aller vernünftigerweisein Betracht zu ziehenden Umstände des Einzelfalls, zu denen auch dieDauer der Betriebszugehörigkeit und die Schwere der Pflichtverlet-zung gehören, kann nur von den Gerichten vorgenommen werden.Ob im Fall B. E. diese Grundsätze eingehalten worden sind, kann vonder Bundesregierung nicht beurteilt werden, weil hier die näherenUmstände des Falles nicht bekannt sind. Eine Überprüfung derarbeitsgerichtlichen Entscheidung ist Aufgabe des zuständigen Lan-desarbeitsgerichts.

53. AbgeordneterVolkerSchneider

(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Welche Berufsgenossenschaften (BGs) oderUnfallkassen (UKs) von dem Bund und deröffentlichen Hand (Länder und Gemeinden,gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfall-kassen) wären nach Kenntnis der Bundesregie-rung durch eine Pleite der Hypo Real Estate

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 31 –

(HRE) betroffen gewesen (vgl. SüddeutscheZeitung, 1. Oktober 2008) bzw. haben derzeitEinlagen bei der HRE (bitte aufgeschlüsseltnach BG und UK)?

54. AbgeordneterVolker

Schneider

(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Wie hoch beziffert die Bundesregierung dieEinlagen der Berufsgenossenschaften und Un-fallkassen von dem Bund und der öffentlichenHand derzeit bei der HRE (bitte aufgeschlüs-selt nach BG und UK)?

55. AbgeordneterVolker

Schneider

(Saarbrücken)(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcherForm die Berufsgenossenschaften und Unfall-kassen von dem Bund und der öffentlichenHand ihre Beitragsmittel anlegen (bitte Volu-men und Anlageform angeben)?

56. AbgeordneterVolker

Schneider

(Saarbrücken)

(DIE LINKE.)

Welche Folge hätte eine Pleite eines Finanz-marktkonzerns für Einlagen der Berufsgenos-senschaften und Unfallkassen des Bundes undder öffentlichen Hand sowie für Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes

vom 8. Oktober 2008

Die von Ihnen erbetenen Auskünfte unterfallen in wesentlichen Teilender Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes. Des-halb ist eine Weiterleitung und Veröffentlichung unter Nutzung derBankenaufsicht ausgeschlossen. Soweit für die Beantwortung derFragen Daten genutzt werden können, beruhen diese auf freiwilliggetätigten Aussagen der Unfallversicherungsträger. Sie sind – auchaufgrund der Kürze der Zeit – nicht vollständig. Daher wird von einerAufschlüsselung nach Maßgabe einzelner Unfallversicherungsträgerabgesehen.

Zu Frage 53:

Nach Kenntnis der Bundesregierung haben 15 Berufsgenossenschaf-ten sowie eine Unfallkasse im Bundesbereich Anlagen bei der HREim Gesamtvolumen von rd. 670 Mio. Euro getätigt. Von einer Insol-venz der HRE wären davon drei Berufsgenossenschaften betroffen,die – nicht durch eine Einlagensicherung oder eine sonstige Sicherunggeschützte – Inhaberschuldverschreibungen bei der HRE getätigt ha-ben.

Zu Frage 54:

Von den in der Antwort auf Frage 53 genannten Anlagen im Gesamt-volumen von rd. 670 Mio. Euro entfallen rd. 54 Mio. Euro auf Pfand-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 32 –

briefe, die vollständig gesichert und damit nicht insolvenzgefährdetsind. Weitere rd. 612 Mio. Euro entfallen auf Schuldscheindarlehen,die über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deut-scher Banken e. V. gesichert sind. 4,3 Mio. Euro entfallen auf Inhaber-schuldverschreibungen, die nicht einer Einlagensicherung unterliegen.Nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann die Vermögensanlage auch inSchuldverschreibungen ohne Einlagensicherung angelegt werden,wenn die Schuldverschreibungen an einer Börse in der EuropäischenGemeinschaft zum amtlichen Handel zugelassen sind oder in einen an-deren organisierten Markt in einem Mitgliedstaat der EuropäischenGemeinschaften einbezogen sind, der anerkannt und für das Publi-kum offen ist und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Damitsind 99,4 Prozent des genannten Gesamtvolumens abgesichert.

Für die Unfallkassen im Landes- und kommunalen Bereich sind Anla-gen in Höhe von 19,8 Mio. Euro bekannt. Davon entfallen 12,7 Mio.Euro auf nicht insolvenzgefährdete Pfandbriefe; 7,1 Mio. Euro entfal-len auf Schuldscheindarlehen, die vollständig über den Einlagensiche-rungsfonds geschützt sind.

Zu Frage 55:

Die Verwaltung des Vermögens der Unfallversicherungsträger be-stimmt sich generell nach § 80 ff. SGB IV. Danach sind als Anla-gegrundsätze zu beachten: ausreichende Liquidität, Anschein des Ver-lustausschlusses, Erzielung eines angemessenen – nicht maximalen –Ertrages. Für mittel- und langfristige Anlagen enthält § 83 SGB IVeinen verbindlichen Anlagekatalog. So dürfen Anlagen in Gestalt vonNamensobligationen oder Schuldscheindarlehen getätigt werden,wenn für die Einlösung der Forderung eine Sicherungseinrichtung derKreditwirtschaft eintritt. Eine Anlage in Aktien ist wegen Verstoßesgegen den Grundsatz des Verlustausschlusses nicht zulässig. In derKürze der Zeit war es nicht möglich, Volumen und Anlageform zuspezifizieren. Allgemeine Vermögensdaten enthält der statistische undfinanzielle Jahresbericht des Bundesministeriums für Arbeit und So-ziales mit dem Titel „Die gesetzliche Unfallversicherung in der Bun-desrepublik Deutschland“. Dieser Bericht enthält keine Daten, dieüber die Anlage bei konkreten Finanzdienstleistern Aufschluss geben.

Zu Frage 56:

Die Zahlungsunfähigkeit etwa eines Finanzdienstleisters kann unter-schiedliche Auswirkungen auf die Unfallversicherungsträger entfalten.Ob Kundengelder geschützt sind, ist abhängig von der konkreten An-lageform. Geschützt sind namentlich Termin- und Spareinlagen sowiepersonalisierte Sparbriefe, wenn die gesetzliche Sicherung aufgrundvon EU-Vorgaben sowie eine Sicherungseinrichtung der Kreditwirt-schaft für die Einlösung der Forderung eintreten. Beispielhaft zu nen-nen ist in diesem Zusammenhang der Einlagensicherungsfonds desBundesverbandes Deutscher Banken e. V., bei dem solche Anlagenbis zu einer Sicherungsgrenze in Höhe von 30 Prozent des haftendenEigenkapitals der jeweiligen Bank je Einleger gedeckt werden. Aller-dings sind bankeigene Inhaberschuldverschreibungen – wie z. B. An-lagezertifikate – über diesen Einlagensicherungsfonds nicht abgesi-chert. Im Gegensatz dazu sind die Einlagensicherungsfonds (Instituts-garantie) der Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf eine unbe-grenzte Absicherung ihrer Kunden – auch im Hinblick auf solche

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 33 –

Schuldverschreibungen – ausgelegt. Generell geschützt sind danebenetwa Wertpapier-Sondervermögen, da Wertpapiere dem Bankkundengehören: Sie befinden sich im Treuhandvermögen der Institute undfallen damit nicht in die Insolvenzmasse. Im Hinblick auf die besonde-re Verantwortung für die erheblichen, von den Arbeitgebern aufge-brachten Finanzmittel darf erwartet werden, dass Berufsgenossen-schaften und Unfallkassen ihr finanzspezifisches Fachwissen so ein-bringen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. Sie werden dabeiim Übrigen durch die jeweilige Aufsicht auf Bundes- bzw. Landesebe-ne unterstützt und begleitet. Negative Folgen für Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer können somit nicht eintreten, da deren Ansprüchegegen die Unfallversicherungsträger unbedingt zu erfüllen sind.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

57. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für wann plant die Bundesregierung die Um-setzung der Richtlinie 2008/76/EG der Kom-mission vom 25. Juli 2008 zur Änderung vonAnhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates über uner-wünschte Stoffe in der Tierernährung, der zu-folge bis zum 1. April 2009 das Verfütterungs-verbot für Leindotter vollständig aufzuhebenist, in nationales Recht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 6. Oktober 2008

Nach Artikel 2 Satz 1 der Richtlinie 2008/76/EG der Kommissionvom 25. Juli 2008 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünsch-te Stoffe in der Tierernährung (ABl. EU Nr. L 198 S. 37) setzen dieMitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschrif-ten in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens am 1. April 2009 nachzu-kommen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz erarbeitet derzeit einen Entwurf für eine Rechtsverord-nung zur Änderung der Futtermittelverordnung, durch die die ge-nannte Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die ent-sprechende Rechtsverordnung kann, nach Abstimmung des Verord-nungsentwurfs mit den Ländern und den Wirtschaftsbeteiligten, aufder Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ohneZustimmung des Bundesrates erlassen werden.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 34 –

58. AbgeordneteUlrike

Höfken

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel Geld kann Deutschland aus den vonder EU-Kommission beschlossenen 90 Mio.Euro für kostenloses Obst und Gemüse fürSchulkinder erhalten, und welche Maßnahmenplant die Bundesregierung in Deutschland mitden zur Verfügung gestellten EU- und Eigen-mitteln?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 1. Oktober 2008

Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2008 einen Verordnungsvorschlagvorgelegt, der im Wesentlichen die Möglichkeit vorsieht, ab demSchuljahr 2009/2010, 90 Mio. Euro pro Jahr für neue Schulobstpro-gramme in den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Der Vor-schlag wird derzeit auf europäischer Ebene beraten. Der französischeRatsvorsitz strebt eine politische Einigung über den Vorschlag bis En-de des Jahres 2008 an.

Der Verordnungsentwurf enthält noch keine Regelung über die Mit-telaufteilung auf die Mitgliedstaaten.

Festlegungen über die nationale Umsetzung eines Schulobstpro-gramms sowie eine eventuell notwendige Kofinanzierung in Deutsch-land wurden bisher nicht getroffen.

59. AbgeordneteUlrike

Höfken

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Insektiziden werden gentechnischveränderte Maissorten bei der Aussaat gebeizt,und mit welchem Ergebnis wurden diese Beiz-mittel ökotoxikologischen Untersuchungen un-terzogen?

Antwort des Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen

vom 7. Oktober 2008

In Deutschland wurde gentechnisch veränderter Mais nur auf einersehr geringen Fläche angebaut. Die Zulassungsprüfung von insektizi-den Beizmitteln für Mais erfolgte ohne Beachtung der biologischenEigenschaften von Maissorten, seien diese mit Hilfe der Gentechnikoder auf konventionellem Züchtungswege erzeugt.

Alle insektiziden Maisbeizmittel wurden unter Berücksichtigung dernationalen und europäischen fachlichen und rechtlichen Regelungenseitens der Bewertungsbehörden, einschließlich der Ökotoxikologie,geprüft und die Zulassungsfähigkeit bestätigt.

Aufgrund der diesjährigen Bienenvergiftungen hat das zuständigeBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am15. Mai 2008 ein Ruhen der Zulassung für insektizide Maisbeizmittelangeordnet. Diese Anordnung wurde zur Vermeidung weiterer Schä-den und zur endgültigen Klärung der Zusammenhänge aus Versor-gungsgründen bis auf Weiteres getroffen.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 35 –

Erst wenn die noch offenen Fragen durch neue Daten und Unterlagenzufriedenstellend geklärt werden können und durch entsprechendeMaßnahmen Bienenschäden verhindert werden können, ist eine Wie-derzulassung möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können seitensder Zulassungsbehörde keine belastbaren Aussagen getroffen werden,ob und ggf. wann das Ruhen der Zulassungen der insektiziden Saat-gutbehandlungsmittel für Mais aufgehoben werden kann.

60. AbgeordneteUndine

Kurth

(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die im Gut-achten aus dem Jahr 1991 „Müssen wir Tieregleich töten? Maßnahmen zur Verminderungüberhandnehmender freilebender Säugetiereund Vögel“ – siehe die Antwort der Parlamen-tarischen Staatssekretärin beim Bundesminis-ter für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-cherheit Astrid Klug vom 21. Dezember 2007auf meine schriftliche Frage 53 auf Bundes-tagsdrucksache 16/7676 – erwähnte Verminde-rungsmaßnahme für Stadttauben, die das Auf-stellen von Taubenschlägen und einen dortvorzunehmenden Gelegeaustausch mittelsEiattrappen propagiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 2. Oktober 2008

Zur Stadttaubenregulierung wird von Tierschützern mitunter die Auf-stellung von Taubenhäusern befürwortet, wobei durch Gelegekontrol-le und Eiaustausch mittels Eiattrappen eine Bestandsminderung er-reicht werden soll.

Zur Frage, ob die Gelegekontrolle durch die Errichtung von Tauben-häusern wirklich bestandsvermindernd wirkt, haben die Sachver-ständigen im Gutachten „Müssen wir Tiere gleich töten? Maßnahmenzur Verminderung überhandnehmender freilebender Säugetiere undVögel“ aus dem Jahr 1991 keine Aussage getroffen, aber festgestellt,dass nachteilige Auswirkungen auf das Tierverhalten nicht bekanntsind.

Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Taubenregulie-rung angewendet werden, liegt jedoch in der Zuständigkeit der Ge-meinden.

61. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Weshalb schafft die Bundesregierung keineDeklarationspflicht von Jod in Nahrungsmit-teln, die z. B. unter Verwendung von Jodsalzhergestellt wurden und daher derart jodhaltigsind, dass es bei empfindlichen Menschen(z. B. Personen mit Morbus Basedow oderHashimoto-Thyreoiditis) zu unerwünschtenWirkungen kommen kann?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 36 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 7. Oktober 2008

Wird jodiertes Speisesalz in einem Lebensmittel verwendet, muss die-se Zutat bei vorverpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis, dasauf der Verpackung oder dem Etikett anzubringen ist, angegeben wer-den.

Bei unverpackt abgegebener Ware besteht keine Kennzeichnungs-pflicht. Im letzten Jahr haben Gespräche seitens des Bundesministe-riums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit denbeteiligten Kreisen der Wirtschaft hinsichtlich einer freiwilligen Ver-einbarung zur Kennzeichnung unverpackter unter Verwendung vonJodsalz hergestellter Lebensmittel stattgefunden. Als Ergebnis wurdeFolgendes festgehalten:

Ziel muss es sein, dem Informationsbedürfnis der Verbraucher nach-zukommen, aber gleichzeitig nicht die Jodprophylaxe zu erschweren.

Die Information über eine Jodsalzverwendung soll daher für jedenVerbraucher auf Nachfrage zur Verfügung stehen, entweder

1. durch das Verkaufspersonal oder

2. durch Kladden. Die Verbraucher werden zum Teil jetzt schondurch die im Verkaufsraum ausgelegten Kladden nicht nur überdie Zusatzstoffe und Allergene informiert, sondern auch über be-stimmte weitere Zutaten.

Bei Lebensmitteln, die unverpackt abgegeben werden oder in Gast-stätten, kann daher die Verwendung von Jodsalz beim Verkaufs- oderKüchenpersonal erfragt oder aus den im Verkaufsraum ausgelegtenKladden entnommen werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich damit über die Ver-wendung von Jodsalz informieren und danach eine selbstbestimmteKaufentscheidung treffen.

Hintergrund dieses Ansatzes ist Folgender:

Jod ist ein lebensnotwendiges Spurenelement. Es wirkt als Bestandteilder Schilddrüsenhormone. Um den Jodmangel in der Bevölkerung zubeheben und eine ausreichende Jodzufuhr sicherzustellen, ist nach denlebensmittelrechtlichen Vorschriften die Jodierung von Speisesalz zu-gelassen. Nach diesen Vorschriften darf Jod ausschließlich in Formvon Kalium- und Natriumjodat zugesetzt werden, wobei der Zusatzauf maximal 25 Mikrogramm (mg) Jod pro Gramm Speisesalz be-schränkt ist. Außerdem dürfen Jodverbindungen auch Nahrungs-ergänzungsmitteln zugesetzt werden. Der direkte Zusatz dieser Ver-bindungen zu anderen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs ist inDeutschland derzeit nicht gestattet.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahr 2004 ausSicht der Risikobewertung unter Berücksichtigung neuerer wissen-schaftlicher Daten zur Jodprophylaxe eine detaillierte Stellungnahmeabgegeben. Es kommt darin zu dem Schluss, dass aufgrund der festge-legten Jodhöchstmengen sowohl bei der Herstellung von jodiertem

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 37 –

Speisesalz als auch bei der Jodergänzung von Futtermitteln ein Über-schreiten der als sicher erachteten Gesamttageszufuhr von 500 mg Joddurch die alimentäre Jodzufuhr mit hinreichender Sicherheit ausge-schlossen werden kann. Es bestehe kein erhöhtes Risiko, dass durchdie Verwendung von Jodsalz oder durch den Verzehr von jodhaltigentierischen Lebensmitteln infolge der Jodergänzung von Futtermittelneine bestehende Schilddrüsenerkrankung verschlimmert oder Folge-erkrankungen ausgelöst würden. Ebenso wird festgestellt, dass Über-empfindlichkeitsreaktionen gegen Jod selten und in ihrer Erscheinungdosisabhängig sind. Eine tägliche Jodzufuhr von 1000 mg und höherist zu vermeiden.

Diese Auffassung zur Joprophylaxe wird auch von anderen nationalenund internationalen Institutionen geteilt. Die vollständige Stellungnah-me ist vom BfR im Internet veröffentlicht (www.bfr.bund.de).

62. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber Honig, der im Jahr 2008 durch Bt-Mais-pollen verunreinigt wurde und dadurch nichtmehr verkehrsfähig war, und welche Rück-schlüsse zieht die Bundesregierung daraus fürdie kommende Anbausaison?

Antwort des Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinenvom 7. Oktober 2008

Die Bundesregierung besitzt keine Erkenntnisse über Honig, der auf-grund eines Eintrags von Pollen gentechnisch veränderten Maises sei-ne Verkehrsfähigkeit verloren hat. Zum einen fällt die Lebensmittel-überwachung in die Zuständigkeit der Länder, zum anderen ist dasUrteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, das offenbar Anlass für Ih-re Frage war, bislang nicht rechtskräftig, so dass dieses Urteil keinenVerlust der Verkehrsfähigkeit von Honig zur Folge hat. Die Bundes-regierung wird jedoch die weitere Entwicklung im Klageverfahrenbeobachten, um gegebenenfalls mit den Akteuren auf nationaler undeuropäischer Ebene eine sachgerechte Lösung des Konfliktes anzu-streben.

63. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann(DIE LINKE.)

Welche konkreten finanziellen Verluste sindnach Einschätzung der Bundesregierung durchdie EU-Kommissionsvorschläge zur flächenab-hängigen Kürzung der Direktzahlungen fürLandwirtschaftsbetriebe in den einzelnen Bun-desländern zu erwarten (pro Jahr), und welcheEffekte hat das auf die regionalen Arbeits-märkte in den ländlichen Räumen Ostdeut-schlands?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 38 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 7. Oktober 2008

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Gesundheitsüber-prüfung (Health Check) der Gemeinsamen Agrarpolitik eine zusätzli-che Kürzung der Direktzahlungen in Form einer progressiven Modu-lation vorgeschlagen. Dabei soll zum einen die bisherige Modulationvon 5 Prozent oberhalb eines Freibetrages von 5 000 Euro zwischen2009 und 2012 in vier Schritten à 2 Prozent auf 13 Prozent erhöhtwerden.

Zusätzlich sollen ab 2009 Prämienbeiträge

– zwischen 100 000 Euro und 200 000 Euro um weitere 3 Prozent,

– zwischen 200 000 Euro und 300 000 Euro um weitere 6 Prozent und

– über 300 000 Euro um weitere 9 Prozent gekürzt werden.

Daraus würden sich für Deutschland im Jahr 2012 zusätzliche Kür-zungen der Direktzahlungen von etwa 425 Mio. Euro ergeben.

Die Entwicklung im Zeitablauf und die Auswirkungen auf die einzel-nen Bundesländer ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Kürzungsbeträge (in Mio. €) bei einer zusätzlichen progressiven

Modulation gemäß Vorschlag der Europäischen Kommission Jahr

Bundesland 2009 2010 2011 2012

BW 6,0 11,7 17,4 23,0 BY 14,5 28,6 42,7 56,8 BB & BE 20,7 28,1 35,6 43,1 HE 3,3 6,5 9,7 12,9 MV 22,9 31,3 39,8 48,2 NI & HB 15,6 30,0 44,4 58,9 NW 8,2 15,9 23,7 31,4 RP 2,8 5,5 8,2 10,9 SL 0,3 0,6 0,9 1,2 SN 18,0 24,0 30,0 36,0 ST 21,5 29,3 37,1 44,9 SH & HH 7,0 13,2 19,4 25,7 TH 16,7 21,9 27,1 32,2

D 157,3 246,7 336,0 425,3

Eine progressive Modulation mit zusätzlichen Prämienkürzungen vonbis zu 17 Prozent für große Betriebe stellt eine einseitige und unange-messene Benachteiligung der ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebedar mit erwartbar negativen Effekten auf die regionalen Arbeitsmärk-te in den ländlichen Räumen der neuen Bundesländer. Zu berücksich-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 39 –

tigen ist allerdings, dass die gekürzten Mittel den Regionen über zu-sätzliche Maßnahmen der sog. zweiten Säule wieder zufließen sollen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

64. AbgeordneterPaulSchäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Wie viele Flüge der Bundeswehr (inkl. Flugbe-reitschaft) erfolgten seit Januar 2007 in dieEinsatzgebiete der Bundeswehr (bitte aufge-schlüsselt nach Einsatzgebieten und Jahren)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 9. Oktober 2008

Die Bundeswehr hat im Betrachtungszeitraum 1. Januar 2007 bis30. September 2008 für die Unterstützung der angeführten Einsätzevon Deutschland aus folgende Anzahl an Flügen zwecks militärischenLufttransports von Personal und Material – einschließlich der Beför-derung von Verwundeten, Verletzten und Kranken – in die Einsatz-gebiete durchgeführt:

International Security Assistance Force (ISAF):

– C-160 Transall: 90 Flüge (2007: 51 Flüge; 2008: 39 Flüge)

– Airbus A310: 205 Flüge (2007: 113 Flüge; 2008: 92 Flüge)

– Challenger CL-601: 11 Flüge (2007: 6 Flüge; 2008: 5 Flüge);

European Union Force (EUFOR):

– C-160 Transall: 347 Flüge (2007: 258 Flüge; 2008: 89 Flüge)

– Airbus A310: 12 Flüge (2007: 11 Flüge; 2008: 1 Flug)

– Challenger CL-601: 1 Flug (2007: 1 Flug; 2008: 0 Flüge);

Kosovo Force (KFOR):

– C-160 Transall: 381 Flüge (2007: 226 Flüge; 2008: 155 Flüge)

– Airbus A310: 54 Flüge (2007: 33 Flüge; 2008: 21 Flüge)

– Challenger CL-601: 10 Flüge (2007: 10 Flüge; 2008: 0 Flüge);

Operation Enduring Freedom (OEF):

– C-160 Transall: 11 Flüge (2007: 4 Flüge; 2008: 7 Flüge)

– Airbus A310: 3 Flüge (2007: 0 Flüge; 2008: 3 Flüge);

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 40 –

United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL):

– C-160 Transall: 107 Flüge (2007: 62 Flüge; 2008: 45 Flüge)

– Airbus A310: 3 Flüge (2007: 1 Flug; 2008: 2 Flüge)

– Challenger CL-601: 4 (2007: 3 Flüge; 2008: 1 Flug).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

65. AbgeordneterKai

Gehring

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern plant die Bundesregierung über denFreiwilligensurvey hinaus eine grundlegendeWirkungsanalyse des Lernfeldes FreiwilligesSoziales Jahr, wie sie etwa der Arbeitskreis derFSJ-Bundeszentralen, Trägerverbände undZentralstellen vorgeschlagen hat?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Hermann Kues

vom 8. Oktober 2008

Die letzte Evaluation des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und desFreiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) fand von September 2003 bisAugust 2005 statt. Die nächste Evaluation ist für 2010 geplant, um ineinem Fünfjahresrhythmus erste Trendaussagen machen zu können.

Daneben werden die Modellprojekte wie z. B. „FSJplus“, „Deutsch-französischer Freiwilligendienst“ und „Freiwilligendienste machenkompetent“ begleitend evaluiert.

Um Auswirkungen der Jugendfreiwilligendienste auf die Bildungs-und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen gezielter erfassen zu kön-nen, bedarf es noch eines Auf- und Ausbaus der Jugendfreiwilligen-dienste zu informellen Bildungsdiensten, damit der Kompetenzerwerbüber entsprechende Nachweisverfahren sichtbar gemacht werdenkann. Konzept und zeitlicher Rahmen für ein solches Nachweisverfah-ren werden in enger Abstimmung mit den Bundesarbeitskreisen FSJund FÖJ sowie den Ländern noch in diesem Jahr entwickelt. Hierzuwird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die von den derzeitigen Planun-gen zur Wirkungsforschung des Bundesarbeitskreises FSJ ausgehendberaten und abstimmen wird.

Auch vor dem Hintergrund der jüngsten Novelle des Gesetzes zurFörderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) halte ich einen frü-heren Zeitpunkt einer Evaluation des FSJ und des FÖJ inhaltlichnicht für geeignet.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 41 –

66. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass für die Bearbeitung der Anträge aufKinderzuschlag ein höchst kompliziertes undbürokratisches Verfahren gewählt wurde unddamit vorhersehbar ist, dass Anträge fehlerhaftbearbeitet bzw. aufgrund falscher Berechnun-gen abgelehnt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 7. Oktober 2008

Die Bundesregierung unterstützt Eltern, die nur wegen ihrer Kinderauf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Dieses Ziel ist weithin akzep-tiert. Es ist die Grundlage für den seit dem 1. Januar 2005 bestehen-den Kinderzuschlag. Die komplexe, am Arbeitslosengeld II orientierteAusgestaltung bezweckt eine zielgenaue, effiziente und in den Kostenkalkulierbare Förderung von Familien mit eigenem Einkommen.Auch im Zuge der Weiterentwicklung des Kinderzuschlags zum 1. Ok-tober 2008 bleibt das Konzept, mit dem die Leistungen zielgenau imförderungswürdigen Einkommensbereich konzentriert werden, beste-hen.

Daraus resultiert, dass bei Entscheidungen zu einem Anspruch aufKinderzuschlag neben der Regelung des § 6a des Bundeskindergeld-gesetzes auch die Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchund des Wohngeldgesetzes maßgeblich sind. Allein hierdurch entstehtim Verwaltungsverfahren ein entsprechender Aufwand. Fehler lassensich weder beim Vollzug des Kinderzuschlags noch bei anderen ge-setzlichen Leistungen vollständig vermeiden; sie können im weiterenVerwaltungsverfahren korrigiert werden. Der Bundesregierung liegenkeine Erkenntnisse vor, dass die Entscheidungen der Familienkassenbesonders fehleranfällig wären.

67. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Wie wird unter diesen Umständen gewährleis-tet, dass anspruchsberechtigte Eltern den Kin-derzuschlag auch erhalten sowie eine zügige,transparente und für die Eltern nachvollzieh-bare Bearbeitung der Anträge auf einen Kin-derzuschlag erfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 7. Oktober 2008

Die Familienkassen sind auf den Vollzug des zum 1. Oktober 2008weiterentwickelten Kinderzuschlags vorbereitet. Verwaltungsvor-schriften liegen in aktualisierter Form vor. Die zuständige Direktionder Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat zusätzliche Perso-nalkapazitäten bereitgestellt. Darüber hinaus wird zukünftig dieTransparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Fami-lienkassen für die Antragstellerinnen und Antragsteller dadurch ver-bessert, dass zusätzliche Angaben in die Bescheide aufgenommen wer-den. Die hierfür maßgebliche IT-Verfahrensanpassung erfolgt am3. November 2008.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 42 –

68. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

In welchem finanziellen Umfang planen bzw.werden sich die Bundesländer am Ausbau derKinderbetreuung beteiligen (bitte die Angabenfür alle Bundesländer nach Investitions- undBetriebskosten differenzieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 8. Oktober 2008

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau hat sich am28. August 2007 darauf geeinigt, dass sich der Bund an der Finanzie-rung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. Euro beteiligt. Die Län-der werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass dievom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zu-sätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden.Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaf-fen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden. Die Umsetzung derVereinbarung liegt in der Verantwortung der Länder.

69. AbgeordneteInaLenke

(FDP)

Sind von Seiten der Bundesregierung und/oderder Länder zusätzliche Maßnahmen für denFall vorgesehen, dass deutlich mehr Be-treuungsplätze für Kinder zwischen einem unddrei Jahren in Anspruch genommen werdenals die mit der Versorgungsquote von 35 Pro-zent anvisierte und gegenfinanzierte Zahl anBetreuungsplätzen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Hermann Kues

vom 8. Oktober 2008

Gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Investitions-programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013 stimmenBund und Länder darin überein, dass bis Ende 2013 ein bedarfsge-rechtes Angebot auf der Basis einer bundesweit durchschnittlichenVersorgungsquote von 35 Prozent erreicht werden soll. Der Bund be-teiligt sich gemäß der Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppevom 28. August 2008 an der Finanzierung in der Ausbauphase bis2013 mit 4 Mrd. Euro. Der für Investitionen vorgesehene Betrag von2,15 Mrd. Euro ist inzwischen durch das Kinderbetreuungsfinanzie-rungsgesetz vom Bund durch die Errichtung eines Sondervermögenszur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus stellt der Bund denLändern ab 2009 aufwachsend bis 2013 insgesamt 1,85 Mrd. Euround ab 2014 jährlich 770 Mio. Euro über einen Festbetrag bei derUmsatzsteuerverteilung weitere Mittel zur Aufgabenerfüllung zurVerfügung. Die hierfür erforderliche Änderung des Finanzausgleichs-gesetzes ist am 26. September 2008 vom Deutschen Bundestag be-schlossen worden. Die Länder werden gemäß der Vereinbarung derBund-Länder-Arbeitsgruppe vom 28. August 2007 ebenfalls finan-zielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Zieleerreicht werden.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 43 –

70. AbgeordneterJörn

Wunderlich

(DIE LINKE.)

Welche Ursachen sieht die Bundesregierungfür die im Verhältnis zu den westdeutschen Vä-tern mit 22,5 Prozent besonders hohe Zahl derostdeutschen Väter, die im ersten Quartal 2008Elterngeld bezogen haben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 8. Oktober 2008

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Ursachender unterschiedlich hohen Väterbeteiligung in den westdeutschen undostdeutschen Bundesländern vor. Es können keine Aussagen zu denGründen für die Abweichung getroffen und daher die von Ihnen erbe-tenen Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

71. AbgeordneterJens

Ackermann

(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung das in derPraxis angewandte Instrument der so genann-ten Sortimentserweiterungsklauseln, die spe-ziell im Arzneimittelbereich bei Rabattverein-barungen zwischen pharmazeutischem Herstel-ler und Krankenkassen Anwendung findenund durch die patentfreie Wirkstoffe sukzessi-ve in die Vereinbarung aufgenommen werden,vor dem Hintergrund, dass hiermit den Wett-bewerbern keine Möglichkeit gegeben wird,sich z. B. an einer öffentlichen Ausschreibungder Sortimentserweiterung zu beteiligen, wo-hingegen ein Ziel des GKV-Wettbewerbsbe-schränkungsgesetzes darin liegt, die Umset-zung von Rabattverträgen zu erleichtern sowieden Wettbewerb zu fördern, und welche kon-kreten Handlungsschritte plant die Bundes-regierung, um sicherzustellen, dass derartigeSortimentserweiterungsklauseln nicht weiterpraktiziert werden können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz

vom 2. Oktober 2008

Dem Bundesministerium für Gesundheit sind die Inhalte einzelnerVereinbarungen nicht bekannt. Die Zuständigkeit für die Prüfung vonAusschreibungen und Vertragsabschlüssen unter vergaberechtlichenGesichtspunkten liegt bei den hierfür zuständigen Vergabekammernbzw. den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit. Nach den Grundsätzendes Vergaberechts ist es Sache der Betroffenen selbst, ihre Rechtewahrzunehmen und eine Klärung der aufgeworfenen Fragen herbeizu-führen.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 44 –

72. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus den Ergebnissen des ELSA-Projektszur fördernden Wirkung von Alkoholwer-bung auf das Trinkverhalten Jugendlicher(Anderson, P. [2007] The impact of AlcoholAdvertising: ELSA project report on theevidence to strengthen regulation to protectyoung people. Utrecht: National Foundationfor Alcohol Prevention), und gibt es Über-legungen der Bundesregierung, insbesonderedie auf jugendliche Konsumenten abzielendeAlkoholwerbung gesetzlich so einzugrenzen,dass Alkholwerbung aus Räumen, die Jugend-lichen zugänglich sind, zu entfernen ist?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder

vom 6. Oktober 2008

Die Beauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen hat am25. September 2008 eine Veranstaltung zum Thema Alkoholwerbungunter dem Titel „Alkoholwerbung – Wirkung und (Selbst-)Kontrolle“durchgeführt, bei der u. a. die Ergebnisse des ELSA-Projekts vorge-stellt wurden. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden derzeit ausge-wertet.

Der Drogen- und Suchtrat hatte sich in seiner Sitzung im Juni 2008dafür ausgesprochen, die von seiner Arbeitsgruppe Suchtpräventioneingereichten und von der Bund-Länder-Steuerungsgruppe überarbei-teten Empfehlungen für ein nationales Aktionsprogramm zur Alkohol-prävention, die auch Vorschläge zur Alkoholwerbung enthalten, unterBerücksichtigung bestimmter Maßgaben umzusetzen. Er betrachtetdie vorliegenden Entwürfe für nationale Aktionsprogramme als einegute Grundlage für das weitere Vorgehen (für Tabak- und Alkoholprä-vention).

Die Empfehlungen werden derzeit mit den verschiedenen Interessen-gruppen diskutiert. Dem wird sich ein Abstimmungsprozess mit denverschiedenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung anschließen.Für die Bundesregierung ist der Schutz von Kindern und Jugendli-chen insbesondere vor schädlichem Alkoholkonsum ein wichtiges Ziel,das vor allem auch im Jugendschutzgesetz weiterentwickelt wird.

73. AbgeordneterKai

Gehring

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern plant die Bundesregierung, der For-derung der Beauftragten der Bundesregierungfür Drogenfragen zu folgen, jugendschutzge-setzliche Voraussetzungen für den Einsatz von16- und 17-jährigen Jugendlichen als Testkäu-fer zu schaffen (vgl. Meldung der dpa undder Süddeutsche Zeitung vom 23. September2008)?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 45 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitz

vom 2. Oktober 2008

Zur rechtlichen Zulässigkeit einer von der Verwaltung durchgeführtenMaßnahme in Form von jugendlichen Testkäufern hat der Parlamen-tarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, in seiner Antwort aufIhre mündliche Frage 13 für die Fragestunde am 4. Juni 2008 Stellunggenommen (Plenarprotokoll 16/165, Anlage 7, Seite 17474 f.).

Mit Blick auf Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach die Län-der die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen, ist dieEinführung einer Ermächtigungsgrundlage im Jugendschutzgesetznicht vorgesehen.

Die Beachtung der Jugendschutzvorschriften in der Praxis ist undbleibt aber ein besonders wichtiges Thema. Deshalb hat die Bundesmi-nisterin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von derLeyen, den runden Tisch „Jugendschutzgesetz – Verbesserungen desgesetzlichen Vollzuges“ einberufen und sich mit Landesjugendministe-rien, Bundestagsabgeordneten, den kommunalen Spitzenverbänden,weiteren Ressorts des Bundes und der Länder, Vertretern von Jugend-und Jugendschutzverbänden, der Kirchen, der Tankstellen- und Vi-deothekenbetreiber, des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättenver-bandes sowie weiteren Experten über bessere Vollzugsmöglichkeitenim Jugendschutz verständigt. An diesem runden Tisch war auch dieBeauftragte der Bundesregierung für Drogenfragen beteiligt. Die ver-einbarten Maßnahmen werden derzeit umgesetzt.

74. AbgeordneteUndine

Kurth(Quedlinburg)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Fälle von Krankheitsüber-tragungen (wenn möglich auch die Anzahl derErkrankungen) sind der Bundesregierung be-kannt, die auf einen üblichen Umgang derMenschen mit Stadttauben in den Städtenzurückgeführt wurden, und begründen diesenach Auffassung der Bundesregierung die Auf-rechterhaltung der Einstufung der Stadttaubeals „Gesundheitsschädling“ gemäß § 2 des In-fektionsschutzgesetzes?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rolf Schwanitzvom 2. Oktober 2008

Nach § 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes ist ein „Gesundheits-schädling ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen über-tragen werden können“.

Bei Tauben konnten bisher 60 verschiedene humanpathogene Krank-heitserreger nachgewiesen werden. Dazu zählen Bakterien, Pilze undParasiten, die verschiedene Erkrankungen auslösen können, wie z. B.Listeriose, Salmonellose, Yersiniosen, Q-Fieber, Ornithosen sowieToxoplasmose.

Eine Übertragung auf den Menschen konnte bisher für sieben dieserErreger sicher nachgewiesen werden (Salmonella enterica, Chlamydo-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 46 –

phila psittaci, Histoplasma capsulatum, Aspergillus sp., Candida para-psilosis, Cryptococcus neoformans und Toxoplasma gondii). Tauben-kot ist die bedeutendste Streuquelle für den Erreger Cryptococcusneoformans, ein Pilz, der zu lebensgefährlicher Hirnhautentzündungführen kann. Der Erreger wird vom Menschen mit durch Taubenkotkontaminierten Staub aufgenommen und führt nach unterschiedlichlanger Inkubationszeit insbesondere bei abwehrgeschwächten Perso-nen zur Infektion. Da die meisten Pilzinfektionen nicht von Menschzu Mensch übertragen werden, gehören sie nicht zu den nach demInfektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Erkrankungen. Hin-sichtlich der Frage nach genauen Infektionszahlen kann in Bezug aufandere, nach dem IfSG meldepflichtige Erkrankungen keine verläss-liche Aussage getroffen werden, da der Übertragungsweg dieser Infek-tionen häufig unbekannt bleibt bzw. nicht an das Robert Koch-Institutübermittelt wird.

Wegen der möglichen Übertragung von Krankheitserregern auf denMenschen sind Stadttauben, wie bereits in der Antwort der Parlamen-tarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit, Astrid Klug, vom 21. Dezember 2007auf Ihre schriftliche Frage 52 auf Drucksache 16/7676 ausgeführt,„Gesundheitsschädlinge“ im Sinne von § 2 Nr. 12 des Infektions-schutzgesetzes.

75. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Bietet die Tatsache, dass seit Einführung derFestzuschüsse beim Zahnersatz die Ausgabender gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)in diesem Bereich um über 23 Prozent (2004zu 2007) gesunken sind, Gelegenheit, die Fest-zuschüsse zu erhöhen, und weshalb will dieBundesregierung offenbar diese Leistungskür-zung nicht zurücknehmen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder

vom 7. Oktober 2008

Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die Festzuschusskonzeptionim Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz be-währt. Ein Grund zur Zurücknahme der seit 2005 geltenden befund-bezogenen Festzuschüsse besteht nicht.

Die vorliegenden Studien zur Evaluation der befundbezogenen Fest-zuschüsse belegen, dass mit dieser Konzeption das hohe Niveau derVersorgung mit Zahnersatz im Rahmen der gesetzlichen Krankenver-sicherung erhalten worden ist. Darüber hinaus ermöglichen die be-fundbezogenen Festzuschüsse den Patientinnen und Patienten mehrWahlfreiheit. Sie können sich für jede medizinisch sinnvolle – auchvon der Regelversorgung abweichende oder darüber hinausgehende –Versorgungsform entscheiden, ohne einen Zuschuss der Krankenkas-se zu verlieren. Mit der Festzuschusskonzeption sind die Anreize füralle Beteiligten richtig gesetzt.

Die gesetzlichen Vorschriften gewährleisten, dass die Festzuschüsseder Höhe nach durch die Beteiligten regelmäßig an die wirtschaftliche

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 47 –

Entwicklung angepasst werden. Die jüngste Erhöhung erfolgte zum1. Juli dieses Jahres.

Ferner hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss dazu verpflichtet,die Auswirkungen der von ihm beschlossenen Richtlinien über die Be-funde und die diesen zugeordneten prothetischen Regelversorgungenauch im Hinblick auf die Verwendung im Einzelfall zu überprüfenund ggf. auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben fortzuentwi-ckeln.

Die GKV-Ausgaben für Zahnersatz im Jahr 2007 lagen unter dem ho-hen Ausgabenniveau des Jahres 2004. Hierzu tragen mehrere Ursa-chen bei, die sich aus gesundheitspolitischer Sicht durchaus positivdarstellen. Mit der Festzuschusskonzeption erfolgt eine auf den medi-zinischen Befund bezogene gerechtere Bezuschussung für alle gesetz-lich Versicherten. Überversorgung mit medizinisch nicht notwendi-gen, teuren zahnprothetischen Versorgungen wird abgebaut. Ebensogeht die Einführung der Festzuschüsse mit dem Wirksamwerden prä-ventiver Maßnahmen in Verbindung mit einer verbesserten Mundhy-giene der Bevölkerung einher. Demzufolge verbessert sich die Mund-gesundheit der Bevölkerung, so dass ein Rückgang von Karies undZahnverlusten in allen Altersgruppen feststellbar ist.

76. AbgeordneterFrank

Spieth

(DIE LINKE.)

Gibt es belastbare Belege für die Moral-hazard-Theorie in der Krankenversicherung,bzw. gibt es belastbare Belege für die angeblichpositiven Steuerungswirkungen des Instru-ments der Zuzahlungen, und wenn ja, welche?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schröder

vom 7. Oktober 2008

Aussagen über die Steuerungswirkungen von Zuzahlungen hängen instarkem Maße von der konkreten Ausgestaltung und den jeweiligenLeistungsbereichen ab. Eine differenzierte Ausgestaltung von Zuzah-lungen kann durchaus positive Steuerungswirkungen entfalten. Bei-spielsweise kann die Praxisgebühr die Inanspruchnahme fachärztli-cher Leistungen nach hausärztlicher Überweisung begünstigen. Auchdie Zuzahlungsbefreiung von verordneten Arzneimitteln, die den Fest-betrag erheblich unterschreiten, kann positive Steuerungswirkungenzeigen. Darüber hinaus haben Zuzahlungsregelungen auch Finanzie-rungsfunktionen und müssen sozial verträglich ausgestaltet sein. Diesist bei den Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversi-cherung gewährleistet.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 48 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

77. AbgeordneterAlexander

Bonde(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregie-rung zum Lärmschutz an der Autobahn 81 imBereich der Autobahnkilometer 700,5 bis695,0 auf der Strecke Stuttgart–Singen, undwie steht sie im Besonderen zu dem Antragdes Gemeinderates der Stadt Geisingen vom18. Oktober 2005 zur Einführung eines Tem-polimits von 100 km/h auf der Autobahn 81 imoben genannten Streckenabschnitt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 2. Oktober 2008

Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen sind einefreiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelun-gen im Rahmen der vorhandenen Mittel; sie können bei Überschrei-tung der festgelegten Sanierungsgrenzwerte durchgeführt werden.Entsprechend der Lärmkartierung Baden-Württemberg 2007 wirdlediglich an drei Einzelgebäuden der Straßenlärmgrenzwert in derNacht geringfügig überschritten. An den übrigen zur Autobahn 81liegenden Anwesen werden die für reine und allgemeine Wohngebietemaßgeblichen Richtwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in derNacht nicht überschritten.

Der Bundesregierung ist der zitierte Antrag des Gemeinderates derStadt Geisingen nicht bekannt.

Nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen die Straßen-verkehrsbehörden der Länder zum Schutz der Wohnbevölkerung vorLärm die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken be-schränken. Da die Länder die Bundesgesetze (hier die StVO) nachdem Grundgesetz (Artikel 83 und 84) als „eigene Angelegenheit“ aus-führen, sind für Maßnahmen nach § 45 StVO daher ausschließlich dieLänder zuständig; sie entscheiden unter Beachtung der bundesweitgeltenden Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zumSchutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) überdie Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutz-gründen in Ausübung des ihnen obliegenden Ermessens. Es bestehtdaher kein Eingriffs- oder sonstiges Weisungsrecht der Bundes-regierung.

78. AbgeordneterRoland

Claus

(DIE LINKE.)

Weshalb wurde der Bericht zum Stand derdeutschen Einheit 2008 nicht durchgängig ingeschlechtsneutraler Sprache verfasst, und wel-che konkreten Erfolge aus dem Jahr 2007kann die Bundesregierung bei der Bekämp-fung der Abwanderung junger ostdeutscherFrauen vorweisen?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 49 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 6. Oktober 2008

Der Bericht zum Stand der deutschen Einheit 2008 nimmt die Grund-sätze des Gender Mainstreaming ernst und verwendet grundsätzlichgeschlechterdifferenzierende Formulierungen. Darüber hinaus werdendie unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauenund Männern dargestellt, beispielsweise in den Sachgebieten Arbeits-markt oder Alterssicherung.

Hinsichtlich der Frage der Abwanderung junger Frauen wird im Jah-resbericht auf zahlreiche Maßnahmen hingewiesen. Die wirksamstePolitik gegen Abwanderung ist die Förderung der Wirtschaftskraftund des Arbeitsplatzangebotes in den neuen Ländern. Die Förderpoli-tik der Bundesregierung bietet dazu Hilfen in den Bereichen betriebli-cher Investitionen und Innovationen bis hin zum Ausbau der Infra-strukturen in den Bereichen Verkehr, Wissenschaften und soziale Ver-sorgung an. Ebenso tragen die verschiedenen Maßnahmen der Bun-desregierung zur Schul-, Ausbildungs- und Hochschulpolitik zur Ent-schärfung der demografischen Situation in den neuen Ländern bei, dasie der Abwanderung insbesondere der jungen Leute – und darin ein-geschlossen der jungen ostdeutschen Frauen – entgegenwirken. Aufdie ausführliche Darstellung der Maßnahmen im Jahresbericht derBundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2008 wird verwie-sen.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen bzw. Erfolge auf das Migra-tionsverhalten können seriöserweise allerdings nicht an den Verände-rungen innerhalb eines Jahres festgemacht werden. Denn wie der de-mographische Wandel insgesamt passt sich auch das Migrationsver-halten nur langsam an sich ändernde Rahmenbedingungen an.

Realistischerweise muss davon ausgegangen werden, dass es insbeson-dere im ländlichen Raum Regionen geben wird, die sich dauerhaft aufeinen Bevölkerungsschwund einrichten müssen. Dies gilt im Übrigenauch für eine Reihe westdeutscher Regionen. Hier gilt es, neue und in-novative Lösungen für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu findenund eine den regionalen Verhältnissen angepasste Grundversorgungzu wahren, die insbesondere den unterschiedlichen Lebenssituationenvon Frauen und Männern gerecht wird. Forschungs- und Modellpro-jekte des Bundes leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitungund Verbreitung möglicher Lösungsansätze für die örtlichen Aufga-benträger. Hervorzuheben ist das Modellvorhaben „DemografischerWandel – Region schafft Zukunft“ des Beauftragten der Bundesregie-rung für die neuen Bundesländer. Hier werden in zwei ländlichen Re-gionen der neuen Bundesländer in einem Zeitraum von zwei Jahren(2007 bis 2009) Lösungen entwickelt, wie trotz tiefgreifender demo-grafischer Veränderungen die Lebensqualität und die Daseinsvorsorgein den Städten und Gemeinden durch innovative und nachhaltige An-gebote gesichert und neue Chancen für das soziale Zusammenlebengenutzt werden können.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 50 –

79. AbgeordneterRoland

Claus

(DIE LINKE.)

Weshalb wurde nur rund ein Fünftel aller Pro-jekte der vergangenen neun Jahre mit der Ziel-gruppe junger Menschen in Ost- und West-deutschland der „Stiftung zur Aufarbeitungder SED-Diktatur“ in Westdeutschland durch-geführt (vgl. Bericht zum Stand der deutschenEinheit 2008, Teil B Nr. 16.5)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 6. Oktober 2008

Die „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ befördert seit zehnJahren eine lebendige und pluralistische Aufarbeitung der SED-Dik-tatur und ihrer Folgewirkungen für das vereinigte Deutschland. DieGeschichte der kommunistischen Diktatur in der DDR ist keine ost-deutsche Regionalgeschichte, sondern muss Teil der gesamtdeutschenGeschichtsschreibung sein. Die geringere Anzahl von durchgeführtenProjekten in den alten Bundesländern ist auf die bislang geringereZahl von Projektanträgen zurückzuführen. Die Stiftung sieht es je-doch als erfreulich an, dass sie einen kontinuierlichen Anstieg vonProjektförderanträgen aus den alten Bundesländern verzeichnenkann. Besonders erfreulich ist bei den Vorbereitungen auf die Jahres-tage der Friedlichen Revolution 2009 und der Deutschen Einheit2010, dass ein starker Anstieg des Interesses in den alten Bundeslän-dern für die Geschichte der DDR, der deutschen Teilung und derdeutschen Einheit bei der Stiftung zu verzeichnen ist.

80. AbgeordneterMarkus

Grübel

(CDU/CSU)

Ist es zutreffend, dass das allgemeine Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungspro-gramm (SEP) im Rahmen der städtebaulichenErneuerung ausläuft, und wenn ja, aus welchenGründen?

81. AbgeordneterMarkus

Grübel

(CDU/CSU)

Welche Möglichkeiten sieht der Bund, dassbereits begonnene SEP-Maßnahmen in denKommunen, auch nach Auslaufen des Pro-gramms, weitergefördert bzw. erfolgreich zuEnde geführt werden können?

82. AbgeordneterMarkusGrübel

(CDU/CSU)

Gedenkt die Bundesregierung, nach Auslaufendes Programms ein ähnliches oder neues Pro-gramm aufzulegen, damit die Kommunen wei-terhin in die Lage versetzt werden, die städte-bauliche Erneuerung voranzutreiben?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 51 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 2. Oktober 2008

Die Fragen 80, 81 und 82 werden wegen ihres Sachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

Artikel 104b des GG, der im Rahmen der Föderalismusreform I ein-gefügt wurde, verlangt vom Bund, seine Bundesfinanzhilfen nur nochbefristet und degressiv zu gewähren. Neuere Programme der Städte-bauförderung, wie die Programme „Stadtumbau Ost“ und „AktiveStadt- und Ortsteilzentren“ wurden deshalb mit bestimmten Laufzei-ten eingeführt.

Das Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungs-maßnahmen“ führen Bund und Länder seit dem Jahr 1971 durch. An-gesichts dieser langen Laufzeit ist die neue Befristungsregelung nunauch auf dieses Programm anzuwenden. Bund und Länder stehen da-rüber in Verhandlung.

Die Beschränkung des Artikels 104b GG gilt nur für die Fördermitteldes Bundes; eine Weiterführung durch die Kommune ohne Bundes-finanzhilfen oder eine Weiterförderung durch die Länder sind da-durch nicht betroffen.

Im Übrigen führt der Bund die Programme der Städtebauförderungauf hohem Niveau fort (Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt2009: 529 Mio. Euro). Mit den Programmen des Stadtumbaus, der so-zialen Stadt, der aktiven Stadt- und Ortsteilzentren sowie des städte-baulichen Denkmalschutzes werden somit auch künftig die Städte undGemeinden bei der Stadtentwicklung unterstützt.

83. AbgeordneterLutz

Heilmann(DIE LINKE.)

Wie verträgt sich die in den Bemerkungen desBundesrechnungshofes 2007 zur Haushalts-und Wirtschaftsführung des Bundes geäußerteKritik (Bundestagsdrucksache 16/7100,S. 123 ff.), dass Wirtschaftlichkeitsuntersu-chungen bei öffentlichen Investitionen mangel-haft durchgeführt werden, mit der vom Bun-desministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung vertretenen Auffassung, dass vordem Ausbau weiterer Abschnitte des Verkehrs-projektes Deutsche Einheit Nr. 17 (u. a. Aus-bau von Havel, Spree und Sacrow-ParetzerKanal) mit Kosten von über 1 Mrd. Eurokeine neue Kosten-Nutzen-Analyse durchge-führt werden muss (siehe die Antworten aufdie mündlichen Fragen der AbgeordnetenKirsten Tackmann, Plenarprotokoll 16/178,S. 18945 A), obwohl es anders als behauptetkeine Prognose mit einer Ausweitung derGüterverkehre gibt, sondern vielmehr gegen-über der der Planung zu Grunde gelegtenKosten-Nutzen-Analyse von 1995 bereits imJahr 2000 die offiziellen Prognosen für dieGüterschifffahrt für dieses Projekt um durch-schnittlich etwa 70 Prozent niedriger lagen,

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 52 –

zumal sich außerdem seit 2004 die Schifffahrts-bedingungen von und nach Berlin durch denBau der Trogbrücke bei Magdeburg und Sohl-vertiefungen deutlich verbessert haben, so dassder Bedarf für weitere Ausbaumaßnahmensich weiter verringert haben dürfte?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 7. Oktober 2008

Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ist nicht Ge-genstand der in Bezug genommenen Kritik des Bundesrechnungs-hofes.

Die Entscheidung für das VDE 17 wurde im Rahmen des Bundesver-kehrswegeplans 1992 auf Basis der nachgewiesenen volkswirtschaft-lichen Rentabilität getroffen, die durch die aktualisierte Projektbewer-tung von 1995 mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 6 bestätigtwurde. Die bislang fertiggestellten Teile des VDE 17 können den an-gestrebten Nutzen einer durchgehenden, wettbewerbsfähigen Wasser-straßenverbindung bis nach Berlin noch nicht erfüllen.

84. AbgeordneterPeter

Hettlich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liegt für die Aussage des Leiters des Wasser-straßen-Neubauamtes Berlin, eine naturver-trägliche Sanierung bzw. eine notwendige In-standsetzung des Sacrow-Paretzer Kanals wür-de ca. 95 Prozent der für den am 17. Juli 2008planfestgestellten Ausbau anfallenden Bauaus-gaben kosten, eine konkrete und belastbareKostenkalkulation für ein entsprechendes Sa-nierungskonzept für den Planabschnitt vor,und wenn ja, warum wurde dies nicht im Rah-men des Planfeststellungsverfahrens als Alter-native geprüft?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 7. Oktober 2008

Nein. Die Werte sind aus Erfahrung überschlägig abgeleitet worden.

85. AbgeordneterPeter

Hettlich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Einschränkungen bestehen für dieSchifffahrt aufgrund der in den letzten Jahrenunterlassenen Instandhaltungsarbeiten für dieWasserstraßen zwischen Brandenburg/Havelund Berlin-Westhafen, und besteht die Gefahr,dass es in den nächsten Jahren aufgrund einerzunehmend maroden Infrastruktur zu einerEinschränkung der Infrastruktur kommt bzw.sofortige Sicherungsmaßnahmen wie am Land-wehrkanal ergriffen werden müssen?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 53 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 7. Oktober 2008

Mit einem speziellen Programm zur Sohlvertiefung konnten ablagebe-dingte Einschränkungen bis auf wenige Ausnahmen bisher vermiedenwerden. Einschränkungen in der Begegnungsmöglichkeit sowie derFahrgeschwindigkeit bestehen. Bei einem ausbleibenden Ausbau kön-nen weitere Einschränkungen sowie im Einzelfall sofortige Maßnah-men zur Sicherstellung der Betriebssicherheit der Anlagen in Zukunftnicht ausgeschlossen werden.

86. AbgeordneterPeter

Hettlich

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form hat der Förderverein BerlinerSchloss e. V. schriftlich Spendenmittel in Höhevon 80 Mio. Euro (bar) für den Wiederaufbaudes Berliner Stadtschlosses zugesagt, und wiebeurteilt die Bundesregierung die Rechtsver-bindlichkeit dieser Zusage?

87. AbgeordneterPeter

Hettlich

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist der Wortlaut dieser Zusage bzw. Ver-einbarung, und welche Kosten (beispielsweisePlanung, Herstellung, Vereinsführung) um-fasst sie?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Rothvom 8. Oktober 2008

Die Fragen 86 und 87 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet. Der Förderverein Berliner Schloss e. V. hatmehrfach öffentlich und auch gegenüber dem Bundesministerium fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt, dass es sein Ziel sei, demProjekt 80 Mio. Euro (bar) zur Verfügung zu stellen. Eine verbind-liche schriftliche Zusage hierzu liegt nicht vor.

88. AbgeordneterMarkus

Löning

(FDP)

Inwiefern hält die Bundesregierung trotz feh-lender Kampfmittelfreiheitsbescheinigungendes Kampfmittelräumdienstes den Flugbetriebauf dem Flughafen Berlin-Tegel für sicher?

89. AbgeordneterMarkus

Löning

(FDP)

Welche Auflagen haben die Bundesregierungund/oder das Luftfahrt-Bundesamt für denFlughafen Berlin-Tegel im Zusammenhang mitMunitionsfunden erlassen, um die Sicherheitder Fluggäste zu gewährleisten?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 54 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 9. Oktober 2008

Die Fragen 88 und 89 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Für die Genehmigung von Flugplätzen sind im Rahmen der Bundes-auftragsverwaltung nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 des Luftverkehrsgesetzesdie Länder zuständig. Für die Aufrechterhaltung eines sicheren Flug-betriebs am Flughafen Berlin-Tegel ist die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung des Landes Berlin zuständig.

90. AbgeordneterJan

Mücke

(FDP)

Wann ist mit einer Zulassung der Stehroller(sog. Segways) als Fahrzeug auf öffentlichenStraßen zu rechnen, und in welcher Art – even-tuell welchen anderen Fahrzeugarten entspre-chend – wird die Zulassung nach heutigemStand erfolgen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 2. Oktober 2008

Die im Ergebnis der Anhörung des Entwurfs einer Verordnung überdie Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr abgegebe-nen Stellungnahmen waren Veranlassung, die Bundesanstalt für Stra-ßenwesen zu bitten, ein Expertengespräch zur Teilnahme derartigerFahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Erst da-nach können weitere Aussagen zur generellen Teilnahme der sogenannten Segways am öffentlichen Straßenverkehr gemacht werden.Die Bundesländer können schon heute Ausnahmegenehmigungen fürden Betrieb von Segways erteilen und haben dies in einigen Fällenauch getan.

91. AbgeordneterJürgen

Trittin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie kam es bei der Aufstellung des Bundesver-kehrswegeplans zu der Nachbewertung für dieOrtsumgehung Calden, die zu einer Einstufungin den Vordringlichen Bedarf führte, und wo-rin bestand die Nachbewertung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 2. Oktober 2008

Aufgrund eines modifizierten Projektzuschnitts war es erforderlich,für dieses Projekt eine Nachbewertung zu veranlassen. Das Ergebnislag zum Zeitpunkt der redaktionellen Fertigstellung des Bundesver-kehrswegeplans (BVWP) noch nicht vor. Unabhängig davon hatte dieBundesregierung das Projekt bereits auf Basis der Erstbewertung imBVWP wegen des weit vorangeschrittenen Planungsstandes und dernetzkonzeptionellen Wirkung für die Dringlichkeitsstufe „Vordringli-cher Bedarf“ vorgeschlagen. Der Deutsche Bundestag hat im Gesetz-gebungsverfahren zur Verabschiedung des Bedarfsplans für die Bun-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 55 –

desfernstraßen auf Grundlage des nunmehr vorliegenden Nutzen-Kos-ten-Verhältnisses den Vorschlag der Bundesregierung bestätigt.

92. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer(SPD)

Aus welchen Gründen haben sich die Reisezei-ten auf der wichtigen EisenbahnverbindungBerlin–Dresden in den vergangenen Jahrenmaßgeblich erhöht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 6. Oktober 2008

In den Jahren bis 1996 erfolgten in einzelnen Abschnitten der Eisen-bahnstrecke Berlin–Dresden Oberbaumaßnahmen zur Erhaltung derVerfügbarkeit. Alle Maßnahmen wurden im Hinblick auf den geplan-ten späteren Ausbau als Zwischenlösung mit dem Ziel einer Erhöhungder Streckengeschwindigkeit von 120 km/h auf 160 km/h konzipiert.

Inzwischen hat sich der Anlagenzustand verschlechtert, so dass dieDB Netz AG eine Reihe außerplanmäßiger Langsamfahrstellen ein-richten musste.

93. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer

(SPD)

Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. inwelchen zeitlichen und baulichen Schritten solldie Streckeninfrastruktur wieder auf ein zeit-gemäßes Niveau gebracht werden, und welcheAusbaugeschwindigkeiten sind auf den einzel-nen Abschnitten vorgesehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 6. Oktober 2008

Das Projekt „Ausbaustrecke (ABS) Berlin–Dresden, 1. Baustufe,2. Realisierungsstufe“ ist Bestandteil des Bedarfsplans für die Bundes-schienenwege und hat den Ausbau auf eine Geschwindigkeit von160 km/h mit der Option auf 200 km/h zum Ziel. Die 1. Baustufebeinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung von Gleisen, Weichen undIngenieurbauwerken sowie die Modernisierung der Leit- und Siche-rungstechnik. Nach Abschluss der 1. Realisierungsstufe der 1. Bau-stufe hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) nunmehr einen Antrag zurFortführung des Streckenausbaus der 1. Baustufe (2. Realisierungs-stufe) gestellt.

Folgende fünf Projektabschnitte (PA) sind Bestandteil des laufendenAntrags der 2. Realisierungsstufe:

PA 1: Bahnhof Rangsdorf und Neubau der EisenbahnüberführungRangsdorf,

PA 2: Erneuerung Nordkopf und Eisenbahnüberführung Nottekanalim Bahnhof Zossen,

PA 3: Bahnhof Wünsdorf (einschließlich) bis Hp Neuhof (ausschließ-lich)/Bahn-km 43,7–Golßen (ausschließlich),

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 56 –

PA 4: Bahnhof Hohenleipisch (einschließlich)–Elsterwerda (aus-schließlich) sowie dem Kreuzungsbauwerk Elsterwerda–Biehla,

PA 5: Bahnhof Großenhain Berliner Bahnhof (ausschließlich) bisBahn-km 29,2 bei Böhla (Bahn-km 35,4 bis 29,2 der StreckeDresden–Elsterwerda).

Der Ausbau der Strecke auf 200 km/h einschließlich von Zusammen-hangsmaßnahmen ist im Rahmen einer 2. Ausbaustufe zu einem nochnicht näher terminierten Zeitraum vorgesehen.

94. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer

(SPD)

Wie ist der Stand der Verhandlungen mit denInfrastrukturgesellschaften der DB AG (z. B.bezüglich einer Bau- und Finanzierungsverein-barung) sowie mit den beteiligten Bundeslän-dern Berlin, Brandenburg und Sachsen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 6. Oktober 2008

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung be-absichtigt, noch in diesem Jahr mit dem zuständigen Eisenbahnin-frastrukturunternehmen die Finanzierungsvereinbarung mit derDB AG zum Ausbau der Bahnstrecke Berlin–Dresden, 1. Baustufe,2. Realisierungsstufe, abzuschließen. Die Vorarbeiten für den Ver-tragsabschluss sind bereits weit fortgeschritten.

95. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer

(SPD)

Welche Fahrzeiten sind nach einem vollständi-gen Ausbau der Strecke zu erwarten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 6. Oktober 2008

Nach Angaben der DB AG beträgt die Fahrzeit Berlin–Dresden zur-zeit 126 Minuten. Nach Abschluss des Ausbaus auf 160 km/h (1. Bau-stufe) soll eine Fahrzeit von 89 Minuten erreicht werden, mit demAusbau auf 200 km/h (2. Baustufe) eine Fahrzeit von 78 Minuten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

96. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

In welches Zwischenlager oder in welchen an-deren Aufbewahrungsort wurden die Brennele-mente des 1972 in Betrieb genommenen undschon 1974 wieder stillgelegten Kernkraft-werks Niederaichbach (KKN) bis heute ver-bracht?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 57 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Müller

vom 7. Oktober 2008

Die Brennelemente des 1974 außer Betrieb genommenen Kernkraft-werks Niederaichbach (KKN) wurden nach Frankreich zur CEA(Commissariat àl’Énergie Atomique) verbracht.

97. AbgeordneterHans-Josef

Fell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungim Hinblick auf die erhöhte Krebsrate in derUmgebung um eine Mobilfunkanlage in Stein-bach-Hallenberg, Thüringer Wald, und aufwelche konkreten Daten zu dieser Problemlagestützt sich der Gesundheitsgefahrenausschlussim Antwortschreiben des Bundesministeriumsfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit (BMU), vom 28. Juni 2008 (AZ RS II 4 –07023 II B) auf einen entsprechenden Brief andas BMU vom BUND – Ortsverband Greizvom 27. Juni 2008, welches auf diesen Sach-verhalt aufmerksam gemacht hatte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Müller

vom 8. Oktober 2008

In Bezug auf eine erhöhte Krebsrate um Mobilfunkbasisstationen istder Bundesregierung bekannt, dass 2004 eine Gruppe von Hausärztenin Naila unter der Leitung von Dr. med. Horst Eger eine statistischeAuswertung von Patientenunterlagen aus dem Zeitraum zwischen1994 und 2004 im Hinblick auf Krebsfälle in der Umgebung einerMobilfunkbasisstation in Naila vorgenommen hat.

Diese so genannte Naila-Studie zeigt im Ergebnis eine etwa doppelt sohohe Wahrscheinlichkeit für Krebsneuerkrankungen im Nahbereicheiner Basisstation (weniger als 400 m von der Basisstation entfernt) imVergleich zum Fernbereich (mehr als 400 m entfernt), wobei in denersten fünf Jahren des Sendebetriebs keine signifikante Erhöhung, je-doch nach fünf Jahren Betriebszeit ein dreifach signifikant erhöhtesKrebsrisiko beobachtet wurde.

Einer Stellungnahme des Bundesamts für Strahlenschutz zufolge, dieim Internet unter http://www.bfs.de/de/elektro/papiere/Stellungnah-me_Naila veröffentlicht ist, zeigt die Naila-Studie eine Vielzahl vonmethodischen Schwächen, die die Aussagekraft der Studie erheblicheinschränkt. So wurden z. B. Alter und Geschlecht der Patienten so-wie andere Risikofaktoren für Krebs nicht berücksichtigt.

Trotz vorhandener Schwächen der Naila-Studie wurde der Einzelbe-fund eines möglicherweise dreifach erhöhten Krebsrisikos von derBundesregierung sehr ernst genommen. Auch im Kontext zu anderenvereinzelten Hinweisen auf möglicherweise erhöhte Gesundheitsrisi-ken durch Mobilfunk sowie zur Klärung der Frage, ob die geltendenGrenzwerte die Bevölkerung vor der Mobilfunkstrahlung ausreichendschützen, hat das BMU im Jahr 2002 das Deutsche Mobilfunk For-schungsprogramm (DMF) initiiert (www.emf-forschungsprogramm.de). Im Rahmen dieses Programms wurden 54 Forschungsprojekte in

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 58 –

den Bereichen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokom-munikation durchgeführt. Der Frage nach einem möglichen Zusam-menhang zwischen Krebserkrankungen und Mobilfunk wurde in meh-reren tierexperimentellen und epidemiologischen Studien untersucht.Diese ergaben keine Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko.

Darüber hinaus haben das Bundesamt für Strahlenschutz und dieStrahlenschutzkommission nach Abschluss des Deutschen MobilfunkForschungsprogramms im Frühjahr 2008 unabhängig voneinanderfestgestellt, dass die vorliegenden Ergebnisse keine Erkenntnisse er-bracht haben, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicherSicht in Frage stellen. Die zu Beginn des Programms bestehendenHinweise auf mögliche Risiken konnten nicht bestätigt werden.

Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm gehört zu den welt-weit größten Programmen, die in diesem Bereich durchgeführt wur-den, und die vorliegenden Ergebnisse decken sich mit den Resultatenentsprechender anderer internationaler wissenschaftlicher Program-me. Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand kann nichtdavon ausgegangen werden, dass die vom BUND beschriebene erhöh-te Krebsrate in der Umgebung einer Mobilfunkbasisstation in Stein-bach-Hallenberg ursächlich auf die Mobilfunkbasisstation zurückzu-führen ist.

Die Bundesregierung ist sich aber auch darüber bewusst, dass wissen-schaftlich noch nicht erkannte Risiken bestehen können. Demzufolgebeschränkt sie ihr Handeln nicht nur auf die wissenschaftsbasierteFestlegung von Grenzwerten, sondern sie betreibt darüber hinausVorsorge. Dazu gehört neben der Aufklärung der Bevölkerung, inderen Rahmen die Bundesregierung empfiehlt, die individuelle Strah-lenexposition durch elektromagnetische Felder zu verringern und hier-für entsprechende Verhaltensweisen benennt (http://www.bfs.de/de/elektro), auch Forschungsaktivitäten zur Verringerung von wissen-schaftlichen Unsicherheiten. Dazu wurden dem BUND mit demSchreiben des BMU vom 28. Juli 2008 (AZ RS II 4 – 07023 II B)mitgeteilt, dass bei den zukünftigen Forschungsaktivitäten des BMU– wie bereits dem Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm – diebisher wissenschaftlich nicht reproduzierbaren Studien u. a. von Ärz-teinitiativen berücksichtigt werden, die gesundheitliche Beeinträchti-gungen infolge elektromagnetischer Felder unterhalb der geltendenGrenzwerte beschreiben.

98. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was ist gemäß der Altölverordnung unter Auf-bereitung und Aufbereitungsvorrang im Ver-hältnis zur stofflichen Verwertung zu verste-hen, und wie wird die Bundesregierung sicher-stellen, dass durch den Verwertungsvorrangdie gesetzlich intendierte Einsparung vonEnergie und Rohstoffen auch beim Altöl er-folgt?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 59 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug

vom 6. Oktober 2008

Die Altölverordnung (AltölV) vom 16. April 2002 (BGBl. I S. 1368)definiert in § 1a Abs. 2 Aufbereitung als „jedes Verfahren, bei dem Ba-sisöle durch Raffinationsverfahren aus Altölen erzeugt werden undbei denen insbesondere die Abtrennung der Schadstoffe, der Oxida-tionsprodukte und der Zusätze in diesen Ölen erfolgt“. In § 2 Abs. 1AltölV ist entsprechend den EG-rechtlichen Vorgaben für die Aufbe-reitung ein relativer Vorrang geregelt: „Der Aufbereitung von Altölenwird Vorrang vor sonstigen Entsorgungsverfahren eingeräumt, sofernkeine technischen und wirtschaftlichen einschließlich organisato-rischer Sachzwänge entgegenstehen“.

Dabei sind nach § 1a Abs. 3 AltölV Basisöle definiert als unlegierteGrundöle, aus denen Schmierstofferzeugnisse wie Motoren-, Getrie-be-, Turbinenöle und Schmierfette hergestellt werden. Diese Schmier-stoffe können, soweit es sich nicht um Verlustschmierstoffe handelt(wie z. B. Kettenöle, Schalöle, industrielle Prozessöle), grundsätzlicheiner erneuten Altölaufbereitung zugeführt werden. Zusammen mit§ 3 Abs. 2 AltölV ist die stoffliche Verwertung zu differenzieren nach„Aufbereitung“ und „sonstiger stofflicher Verwertung“, wie z. B. dieHerstellung von normgerechten Heizölen oder Fluxölen aus Altölen.

Die Entsorgung von Altöl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschlandgrundsätzlich nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Altöle werden inDeutschland zu nahezu 100 Prozent verwertet. Sowohl bei der Sam-melrate als auch bei der Aufbereitungsrate nahm und nimmt Deutsch-land eine Spitzenstellung im europäischen Vergleich ein. Dabei wirdder Aufbereitungsvorrang durch ein Bündel von Maßnahmen abge-sichert:

– Regelung eines relativen Vorranges der Aufbereitung von Altölnach § 2 AltölV,

– Einführung eines grundsätzlichen Vermischungsverbotes von aufbe-reitbaren Altölen mit nicht aufbereitbaren Altölen nach § 4 AltölV,

– Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Verwer-tung und Beseitigung von Altölen nach den §§ 2 bis 14 der Nach-weisverordnung,

– Pflicht zur Einrichtung einer Annahmestelle und zur kostenlosenRücknahme von Altölen derjenigen, die Frischöle an Endverbrau-cher abgeben nach § 8 AltölV sowie

– Kennzeichnungs- und Hinweispflichten zur Rücknahme und Rück-gabe, sachgemäßen Beseitigung und Beimischungsverbote für Mo-torenöle und Getriebeöle nach § 7 AltölV.

Unabhängig von dieser Vorrangregelung werden sowohl bei der stoff-lichen als auch bei der energetischen Verwertung von Altöl in der Re-gel fossile Energieträger ersetzt und somit grundsätzlich Energie undRohstoffe eingespart.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10520 – 60 –

99. AbgeordneteAnna

Lührmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Menge an CO2, die in Deutschland imRahmen des europäischen Emissionshandelszwischen 2013 und 2050 jährlich ausgestoßenwerden darf, durch rechtsverbindliche Verein-barungen gedeckelt, wie der Bundesministerfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit, Sigmar Gabriel, in seiner Rede im Deut-schen Bundestag am 18. September 2008 (Ple-narprotokoll 16/176) behauptete, und wenn ja,durch welche?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 6. Oktober 2008

Bundesminister Sigmar Gabriel hat am 18. September 2008 in seinerRede im Deutschen Bundestag zur Begrenzung der CO2-Emissionendurch den Emissionshandel festgestellt: „Wahr ist: Durch den euro-päischen Emissionshandel wird die Menge an CO2 gedeckelt. Es darfalso nicht mehr CO2 emittiert werden, als aufgrund der internationa-len Klimaschutzziele im europäischen Emissionshandel verabredetist.“ Eine darüber hinausgehende Behauptung hat BundesministerSigmar Gabriel nicht aufgestellt.

100. AbgeordneteAnna

Lührmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Führt ein Überangebot an Kraftwerksleistung– resultierend u. a. aus dem Bau weiterer Koh-lekraftwerke und der damit verbundenen Er-höhung von CO2-Emissionen – bei einemgleichzeitig begrenzten Angebot an jährlichverfügbaren CO2-Emissionszertifikaten zueinem steigenden Zertifikatepreis, aus demwiederum steigende Strompreise resultieren,und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 6. Oktober 2008

Die Höhe der Stromproduktion wird durch die Stromnachfrage be-stimmt. Dabei ermöglicht ein hohes Angebot an Kraftwerksleistunggrundsätzlich einen intensiven Wettbewerb im Bereich der Strom-erzeugung und wirkt damit tendenziell strompreisdämpfend.

Innerhalb des europäischen Emissionshandels gibt es eine festgelegteGesamtmenge an Emissionszertifikaten. Damit ist die Erreichungder vorgegebenen Klimaschutzziele garantiert. Ein Überangebot anKraftwerksleistung durch neue Kraftwerke führt in der Regel dazu,dass ältere weniger effiziente und CO2-intensive Kraftwerke aus demMarkt gedrängt werden. Die effizienteren Neuanlagen produzierenin diesem Fall dieselbe Strommenge mit weniger CO2-Emissionen.Dies bedingt wiederum eine geringere Nachfrage nach Zertifikatenmit der Folge sinkender Zertifikatpreise. Im Übrigen ist es der Sinndes Emissionshandels, die Kosten für die Klimazielerreichung zu op-timieren, indem den Kraftwerksbetreibern unter Berücksichtigungder CO2-Kosten die freie Entscheidung über den Einsatz ihrer Kraft-werke überlassen bleibt. Jeder Eingriff in diese Entscheidungsfreiheit

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10520– 61 –

des Kraftwerksbetreibers beeinträchtigt die Wirkungsweise des Emis-sionshandels wie die Optimierung des Kraftwerkseinsatzes (meritorder) und würde zwangsläufig zu höheren Kosten der Strompro-duktion führen ohne Nutzen für den Klimaschutz.

Berlin, den 10. Oktober 2008

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