Schrifttum

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SCHRIFTTUM

Finkentscher, Wolfgang: Recht und wirtschaftliche Freiheit,2. Band: Transnationales Marktrecht,Tübingen1993,XXV+4005.

Dieser Band enthält nach einer längeren Einleitung 19 Aufsätze aus den Jahren

1965-1990. Sie befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht der

Europäischen Union, mit dem transnationalen Wettbewerbsrecht und mit deminternationalen Rechtsschutz des geistigen Eigentums (auch im Rahmen des GATT).

Der Sache nach möchten alle Arbeiten dazu beitragen, den Grundsatzkonfliktzwischen internationaler Wettbewerbspolitik und internationaler Wirtschaftspolitik

darzustellen und bei der Lösung zu helfen.

Dabei gibt Finkentscher durchgängig der Wettbewerbspolitik den Vorrang, aller-

dings im Rahmen der gesamtpolitischen Verträglichkeit, die jedoch nicht allein vom

nationalen Standort her definiert wird. Industriepolitik sei in diesen Grenzen als

„Entwicklungswirtschaftspolitik" zu akzeptieren, wenn sie Wettbewerbsverhältnis-se schaffe oder absichere: „Wo Industriepolitik Wettbewerb schafft und erhält, istsie wettbewerbsgemäß und darum ein einzusetzendes Instrument der Wirtschaftspo-

litik. " Das zeige zugleich die Grenzen zulässiger Industriepolitik.

Das Grundthema wird in den Aufsätzen von den verschiedensten Seiten ausvariiert und erhält dadurch eine konkrete Färbung. Diese Verankerung gibt denAufsätzen aber auch ihre Frische und ihre fortwirkende Bedeutung.

Bernhard Großfeld, Münster

Gerke, Wolfgang / Steiner, Manfred: Handwörterbuch des B a n k -und Finanzwesens , 2. Aufl., Stuttgart 1995, Schäffer-Poeschel, LIX + 2122

Spalten.

Das in der zweiten Auflage vorliegende Handwörterbuch des Bank- und Finanz-

wesens ist gegenüber der ersten Auflage nicht nur im Titel — vormals Handwörter-

buch der Finanzwirtschaft — geändert, sondern inhaltlich umfassend überarbeitet

und erweitert worden. Nach Angabe der neuen Herausgeber Wolfgang Gerke und

Manfred Steiner — vormals Hans E. Büschgen — will das HWF einen umfassenden

Überblick zu den finanzwirtschaftlichen Fragestellungen der Unternehmen liefern.

Hiervon zeugt bereits die große Anzahl von 207 Beiträgen, die in alphabetischerReihenfolge geordnet sind. Jeder Beitrag behandelt ein finanzwirtschaftliches Sich -

wort. Die Einzelbeiträge haben einen Umfang zwischen zwei und fünfzehn Spalten,

der Durchschnitt liegt bei etwa zehn. Im Vergleich zur ersten Auflage wurden mehr

als die Hälfte aller Stichworte ausgetauscht, was die vielfältigen Veränderungen,denen Banken, Versicherungen, Börsen und das übrige Finanzwesen in den vergan-

gen 20 Jahren unterlagen, dokumentiert. Neben neuen Schwerpunkten, wie den

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Finanzierungs- und Kapitalmarkttheorien oder den Finanzinnovationen, nehmen inder zweiten Auflage die vielfältigen Finanzinstitutionen einen breiteren Raum ein.Vor allem den Banken sind direkt und indirekt zahlreiche Beiträge gewidmet,worauf der geänderte Titel bereits hinweist. Die Anzahl der Versicherungsstichwör-ter ist zwar von drei auf sieben gestiegen, diese immer noch geringe Zahl erklärtsich daher, daß für den Versicherungsbereich mit dem Handwörterbuch der Versi-cherung, Karlsruhe 1988 bereits ein großes Spezialhandbuch vorliegt, das es für denBankenbereich bisher noch nicht gab. Die aus der ersten Auflage übernommenenStichwörter sind überwiegend durch neue Autoren grundlegend überarbeitet undaktualisiert worden. Insgesamt finden sich in beiden Auflagen nur acht Beiträge dergleichen Verfasser. Die Mehrzahl der Autoren (insgesamt 222) stammt aus demWissenschaftsbereich, d. h. Universitäten, Hochschulen oder Akademien (137). Da-neben hat eine Vielzahl von Praktikern mitgewirkt, speziell aus dem Bereich derBanken und aus mit der Finanzwirtschaft der Unternehmen eng verbunden Berei-chen wie den Verbänden oder der Politik.

Mit dieser Besprechung soll versucht werden, den „Wert" des HWF aus Sicht einesLesers aus dem Bereich der Versicherungen zu würdigen. Aus Platzgründen ist esnicht möglich, alle Stichwörter zu besprechen. Um eine systematische Auswahl zutreffen, wurden die Beiträge in die Kategorien Versicherungsstichwörter, mit derVersicherungswirtschaft eng verbundene Stichwörter und ausgewählte Stichwörtermit besonderer Bedeutung oder aktuellem Bezug für die Versicherungswirtschafteingeteilt. Mit den letzten soll versucht werden, die Bandbreite der Beiträge aufzu-zeigen.

Versicherungsstichwörter:Kreditversicherung, Andrich, Rene, Sp. 1304-1312: Die Kreditversicherung ist einervon zwei Versicherungszweigen mit einem eigenen Stichwort. Nach der Begriffsab-grenzung und der historischen Entwicklung werden schwerpunktmäßig die einzel-nen Kreditversicherungsarten vorgestellt. Hierzu gehört der jeweilige Versiche-rungsschutz, die Tätigkeiten des Kreditversicherers und Aspekte der Prämiengestal-tung . Einige zusätzliche Angaben zur wirtschaftlichen Realität, z. B. zur Anbieter

-struktur, zum Geschäftsumfang und zu dessen Entwicklung wären wünschenswertgewesen.

Lebensversicherung, Schwebler, Robert, Sp. 1365-1375: Der Beitrag stellt zuBeginn sehr deutlich heraus, daß die Lebensversicherung mehr als ein reiner Spar-prozeß ist. Neben der Funktionsweise der Lebensversicherung werden ihre wichtig-sten Formen, ihre Kalkulation in Verbindung mit der Überschußbeteiligung sowiedie Kapitalanlage behandelt. Nur als Perspektiven, nicht als bereits vollzogeneRealität, wird die Umsetzung der dritten Lebensversicherungs-Richtlinien in dasdeutsche Aufsichtsgesetz angesprochen. Die Angaben über die Kalkulation und dieÜberschußbeteiligung sind daher nicht auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Versicherungswirtschaft, Anlagepolitik der Versicherungen, Schmidt, Hans-Peter,Sp. 1899-1906: Die Erfüllung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Kapitalanlagezie-le Sicherheit, Rentabilität und jederzeitige Liquidität durch die einzelnen zulässigenKapitalanlagearten steht im Mittelpunkt dieses Beitrags. Nur sehr kurz wird auf dieeigentliche Gestaltung bzw. Optimierung des Kapitalanlagemixes eingegangen.

Versicherungswirtschaft, Anlagevorschriften der Versicherungen, Hohlfeld, Knut,Sp. 1906-1914: Der Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vermö-

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gensanlage von Versicherungen, durch eine Zusammenfassung der relevanten Vor-schriften des VAG sowie deren historische Entwicklung. Gesondert dargestellt

werden die Änderungen der Vermögensanlagevorschriften durch die mittlerweilevollzogene Umsetzung der dritten EG-Richtlinien in das deutsche Aufsichtsrecht.

Versicherungswirtschaft, Risikopolitik der Versicherungen, Schulte-Noelle, Hen-ning, Sp. 1914 -1922: Die Risikopolitik der Versicherungen umfaßt die Erklärung desversicherungstechnischen Risikos, die daraus sich ableitenden Gestaltungsziele unddie dazu geeigneten Instrumente. Besonders anschaulich ist die Erklärung derrisikopolitischen Instrumente anhand von Beispielen und deren Wirkungen.

Versicherungswirtschaft, Struktur der, Farny, Dieter, Sp. 1923-1932: Die Struktu-rierung der Versicherungswirtschaft erfolgt anhand verschiedener Merkmale. Imeinzelnen handelt es sich um die von Versicherungsunternehmen getätigten Geschäf-te, die Versicherungsmärkte auf denen die Geschäfte getätigt werden, wobei ver-schiedene Abgrenzungen vorgestellt werden, und die auf diesen Märkten agierendenSubjekte.

Versicherungswirtschaft, Versicherungsaufsicht, Karten, Walter, Sp. 1932-1938:Das Stichwort Versicherungsaufsicht umfaßt ihren Zweck, die rechtlichen Grundla-gen und die Inhalte der Aufsicht. Der Verfasser weist daraufhin, daß die aktuellenVeränderungen des VAG aus redaktionellen Gründen nicht eingearbeitet werdenkonnten. Einige wesentliche Änderungen und deren zentrale Wirkungen sind jedochaufgeführt.

Stichwörter mit engem Bezug zur Versicherungswirtschaft:

Allfinanzpolitik, Krupp, Georg, Sp. 55-67: Der Begriff Allfinanzpolitik ist inso-weit unpassend gewählt als damit nicht nur Gestaltungsfragen, sondern auch reineSachverhalte — wie die Ursachen und die Entstehung von Allfinanz — bezeichnetwerden. Zur eigentlichen Politik gehören die dargestellten Ziele, die Voraussetzun-gen, die Umsetzungsmöglichkeiten und bedingt die Akzeptanz der Kunden. DerVerfasser betrachtet das Gestaltungsproblem dabei primär aus Sicht einer Bank.

Baufinanzierung, Rode, Detlev, Sp. 228-237: Das Stichwort Baufinanzierung wirdsehr praxisnah behandelt. Die Schwerpunkte liegen zum einen bei den Anbietern,d. h. deren Struktur, Refinanzierung und Zusammenarbeit, zum anderen bei denProdukten, d.h. der Darlehensbesicherung, den Darlehensarten und speziellen Steu-ermodellen.

Finanzintermediation, Gerke, Wolfgang / Pfeufer, Gabriele, Sp. 727-735: Versiche-rungsunternehmen gehören zu den Finanzintermediären. Diese zeichnen sich da-durch aus, daß sie einen Ausgleich zwischen Kapitalnachfragern und Kapitalanle-gern herstellen, in dem sie nach beiden Seiten Finanzierungsbeziehungen in Formeigenständiger Vertragsverhältnisse eingehen oder in dem sie eine reine Vermitt-lungsfunktion zwischen den Gruppen einnehmen. Neben den Aufgaben der Finan-zintermediäre werden auch Ursachen ihrer Entstehung, d. h. Transaktionskostenund asymmetrische Informationen, behandelt. Auch der in der Praxis zunehmendeGegenpol zur Finanzintermediation die Desintermediation, nach der Schuldner undInvestor auf direktem Weg Kontakt suchen, wird erwähnt.

Geldvermögensbildung privater Haushalte, Heinelt, Peter, Sp. 862-872: Primäraus volkswirtschaftlicher Sicht werden Berechnung, Anlageformen, Umfang undBedeutung der privaten Geldvermögensbildung behandelt. Aus Sicht der Versiche-

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rung sind vor allem die Ursachen des gestiegenen Versicherungssparens in denachtziger Jahren von Interesse.

Risiko und Ungewißheit, Bamberg, Günter, Sp. 1646-1657: Untersucht werdenEntscheidungen unter Risiko und Ungewißheit sowie Mischformen. Schwerpunktesind die Entscheidungsregeln in Risikosituationen, vor allem das Bernoulli-Prinzip.

Risikomessung, Bauer, Christoph, Sp. 1657-1666: Risikomessung bezieht sich indiesem Beitrag nicht auf allgemeine Verfahren zur Quantifizierung von Wahrschein-lichkeitsverteilungen als Ausdruck des Risikos, sondern auf spezielle Verfahren zurMessung des Kapitalanlagerisikos als Investitionsrisiko. Zu den vorgestellten Model-len gehören z.B. Scoring-Modelle zur Risikobeschreibung und Kapitalmarktmodellezur Entscheidungsfindung.

Risk Management, Göppl, Hermann / Schlag, Christian, Sp. 1666-1676: Ziel desRisk Management im hier verstandenen Sinn ist die Steuerung des Gesamtunterneh-mensrisikos, das durch sogenannte Inter- und Intra-Cash-Flow-Effekte beeinflußtwird, d.h. einerseits die Streuung der Cash-Flows unterschiedlicher Unternehmens

-aktivitäten und andererseits dem Cash-Flow-Risiko einer einzelnen Aktivität mitteils festen und teils risikobehafteten Einnahmen und Ausgaben. Die Risikoarten,der Ablauf und die Instrumente des Risk Management werden schwerpunktmäßigfür den Finanzbereich der Kreditinstitute betrachtet.

Ausgewählte Stichwörter mit besonderer Bedeutung oder aktuellem Bezug zurVersicherungswirtschaft:

Agency Theorie, Gerke, Wolfgang, Sp. 17-26: Gegenstand der Agency-Theorie sinddie Beziehungen — primär Interessenskonflikte — zwischen den Unternehmenseig-nern und den Unternehmensmanagern. Das Stichwort beinhaltet vor allem dieEntstehung von Agency-Kosten sowie Möglichkeiten, diese zu verringern.

Aktienfonds, Ochner, Kurt, Sp. 36-41: Die Anlageschwerpunkte von Aktienfonds,deren Anlagestrategien und die Methoden des Anlagemangements werden beschrie-ben.

Cash Management, Steiner, Manfred, Sp. 386-399: Cash Management ist einBestandteil der kurzfristigen Finanzplanung, das unter der Nebenbedingung derLiquiditätssicherung die übergeordneten Renditeziele unterstützt. Neben der Be-griffsklärung, werden verschiedene Cash Managementsysteme, die Kreditinstituteihren Kunden anbieten, beschrieben. Für Versicherungsunternehmen sind die Renta-bilitätsgesichtspunkte von besonderer Bedeutung.

Deutsche Terminbörse (DTB), Franke, Jörg, Sp. 433-445: Neben der Organisationder DTB werden vor allem der Handel in Optionen und der Handel in FinancialFutures einschließlich des jeweiligen Clearings beschrieben.

Financial Engeneering, Zwirner, Thomas, Sp. 562-574: Financial Engeneering istdie Gestaltung neuartiger Lösungen für Finanzierungsprobleme, hierzu gehört dieEntwicklung von Finanzinnovationen. Vorgestellt werden Techniken (Securitization,Bundling, Unbundling), Ergebnisse (Derivate) und Anwendungsfelder (z. B. RiskManagement oder Projektfinanzierung) des Financial Engeneering.

Financial Futures und Hedging, Steiner, Manfred / Meyer, Frieder, Sp. 575-586:Hier werden zwei eng miteinander verbundene Stichwörter gemeinsam behandelt.Zum einen Financial Futures, d. h. deren Wesen, Arten und Funktionen. Zum

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anderen das Hedging als eine zentrale Funktion von Financial Futures. Die Entwick-

lung der wissenschaftlichen Theorie zum Hedging und die grundlegenden Hedge-

Arten, d.h. die Beziehungen zwischen der abzusichernden Position und dem Futures,

bilden inhaltliche Schwerpunkte.

Finanzinnovationen, Innovationsprozeß. , Dufey, Gunter, Sp. 711-726: Die Ursa-

chen bzw. Triebkräfte, die in der Vergangenheit zu den vielfältigen Finanzinnovatio-

nen geführt haben, sowie der eigentliche Entstehungsprozeß einer Finanzinnovation

werden aus theoretischer und praktischer Sicht untersucht. Der Beitrag setzt sich

auch kritisch mit den Chancen und Risiken, die in Finanzinnovationen liegen,auseinander. Einige inhaltliche Überschneidungen bestehen mit dem StichwortFinancial Engeneering.

Finanzinnovationen, Überblick, Tebroke, Hermann-Josef, Sp. 711-726: Je nachSchwerpunkt und Charakteristika lassen sich die Finanzinnovationen differenzie-

ren. Die gängigste Unterteilung ist die nach Produktinnovationen, die auch hier

vorherrscht, daneben wird auf System- und Prozeßinnovationen im Finanzbereich

hingewiesen.

Geldmarktfonds, Solms, Hermann Otto, Sp. 859-861: In verhältnismäßig knapper

Form werden Ziele und Typen von Geldmarktfonds beschrieben. Der aktuelle Bezug

ist durch die geänderte Rechtslage und die sich fortentwickelnde wirtschaftlichenRealität zum Teil eingeholt, da Geldmarktfonds mittlerweile auch in Deutschland

zulässig sind.

Genußscheine, Hirte, Heribert, Sp. 879- 886: Im Rahmen der Eigenkapitalbeschaf-

fung haben Genußscheine für Kreditinstitute und Versicherungen, vor allem für

Unternehmen in anderen Rechtsformen als der Aktiengesellschaft, eine wichtige

Bedeutung. Der Beitrag beinhaltet neben den aufsichtsrechtlichen Hintergründenauch Gestaltungsmöglichkeiten und einen Vergleich zu ähnlichen Eigenkapitalsur-

rogaten im europäischen Ausland.

Kreditkartengeschäft, Buchal, Detlef, Sp. 1272-1282: Der sehr praxisnahe Beitrag

zum Kreditkartengeschäft enthält eine Vielzahl von Informationen zu den einzelnen

Kreditkartengesellschaften und zu deren Entwicklung. Aussagen zum integriertenVersicherungsschutz fehlen.

Mergers & Acquisitions, Craven, John A., Sp. 1443-1453: Unternehmensakquisi-

tionen sowie -fusionen spielen im Bereich der Versicherungswirtschaft eine immergrößere Bedeutung. Unter diesem Stichwort werden branchenunabhängig die strate-

gischen Ziele, das Volumen und die Rahmenbedingungen von Mergers & Acquisition

sowie mögliche Akquisitionsprobleme vorgestellt.

Optionsgeschäfte, Zimmermann, Heinz, Sp. 1488-1502 und Optionsbewertungs-

modelle, Trautmann, Siegfried, Sp. 1475-1488: Optionen gehören neben den Finan-

cial Futures zu den verbreitetsten derivativen Finanzinstrumenten. Gleich zweiStichwörter beschäftigen sich mit ihnen. Während unter den Optionsgeschäften die

unterschiedlichen Typen einschließlich ihrer Verwendungsmöglichkeiten im Vorder-

grund stehen, werden mit den Optionsbewertungsmodellen Verfahren zur Preisfin-

dung der verschieden Optionen vorgestellt.

Portfolio-Insurance, Bühler, Wolfgang, Sp. 1526-1538: Portfolio-Insurance ist keinVersicherungszweig, sondern eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Strate-

gien zur Absicherung von Wertpapierportefeuilles. Neben der Begriffsabgrenzung

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stellt der Beitrag unterschiedliche Strategien vor und bewertet diese. Darüberhinaus werden auch praktische Umsetzungsprobleme und die Erhöhung der Markt

-volatilität durch Portfolio-Insurancestrategien angesprochen.

Rating, Evening, Oliver, Sp. 1601-1609: Der Beitrag enthält eine Vielzahl vonallgemeinen Aspekten, die für das Rating von Bedeutung sind, wie Wesen einesRating, Verfahren zur Erstellung eines Rating, unterschiedliche Inhalte und Aufga-ben eines Rating. Spezielle Aspekte eines Produkt- oder Unternehmensrating fürden Versicherungsbereich werden nicht angesprochen.

Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren, Dirrigl, Hans, Sp. 1694-1702: Das Stichwortinformiert über die Technik und die Vorteilhaftigkeit dieser speziellen Gewinnver-wendungsform und Kapitalbeschaffung von Kapitalgesellschaften. Die praktischeRelevanz dieses Beitrages für die Versicherungswirtschaft läßt sich in vielen aktuel-len Geschäftsabschlüssen nachvollziehen.

Shareholder Value, Gomez, Peter, Sp. 1720-1728: Der Shareholder Value Ansatzzielt auf eine Unternehmensstrategie, die die Wertsteigerung des Unternehmens ausSicht aller Anspruchsgruppen zum Ziel hat. Die sich ergebenden Kernfragen sindeinerseits die Feststellung geeigneter Wertgrößen und andererseits die Wertbeein-flussung im Sinne eines Wertmanagements. Zu beiden Fragen werden Antwortengesucht.

Unternehmensbewertung, Ballwieser, Wolfgang, Sp. 1867-1882: Eine Reihe unter-schiedlicher Rechenverfahren zur Wertermittlung von Unternehmen bilden den

Schwerpunkt dieses Stichwortes. Die Theorie der Uriternehmensbewertung unterMehrfachzielsetzung wird bewußt aus Platzgründen vernachlässigt. Die Rechenver-fahren sind gegliedert nach Gesamtbewertungsverfahren, Einzelbewertungsverfah-ren und Mischformen. Das in der Praxis vorherrschende Ertragswertverfahren stehtdabei im Vordergrund.

Mit seinen sieben Versicherungsstichwörtern liefert das HWF keinen umfassendenBlick über die Finanzwirtschaft von Versicherungsunternehmen. Diese Beiträgerichten sich ihrem Überblickscharakter entsprechend an Leser aus anderen Wirt-schaftsbereichen, die den Einstieg in die finanzwirtschaftlichen Fragen von Versi-cherungsunternehmen suchen. Bedauerlicherweise sind einige der Beiträge durchden Erscheinungstermin des HWF kurz nach der VAG-Novellierung nicht auf demaktuellsten Stand. Die Stärken des HWF aus Sicht eines Lesers aus dem BereichVersicherungen liegen in der Vielzahl von finanzwirtschaftlichen Stichworten, dieden Kapitalanlagebereich der Versicherer betreffen. Allerdings muß der Leser denTransfer hinsichtlich der Besonderheiten der Versicherungswirtschaft i. d. R. selberleisten.

Theorie und Praxis werden in der überwiegenden Zahl der Beiträge miteinanderverbunden. In der Regel ist die Theorie so verständlich präsentiert, daß der Leserzwar wirtschaftliche Vorkenntnisse benötigt, aber i. d. R. wenig Spezialwissen.Zudem erweisen sich eine Vielzahl von Querverweisen zu angrenzenden Stichwör-tern und die weiterführenden Literaturhinweise als hilfreich.

Der vornehmliche Einsatzort des HWF ist der Wissenschaftsbereich, daneben wirdes auch seinen Platz in der Praxis finden, vor allem weil die theoretische Fundierungfinanzwirtschaflichen Handelns von elementarer Bedeutung ist. Dabei dürfte die

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relativ komprimierte Form der einzelnen Beiträge, den Informationsbedürfnissen derPraxis entgegenkommen.

Reiner Will, Köln

Hasse, Andreas: Der Regreß im Sozial- und Privatversiche-rungsrecht als Regelungsgegenstand der Gesamtschuld.Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und französischen Recht(Schriften zum internationalen Recht, 58). Duncker & Humblot, Berlin, 1992. XX,181 S.

Dissertationen, deren Thema der Verfasser selbst gewählt hat, verdienen schonwegen des damit bezeigten Engagements regelmäßig Beachtung. Die Wahl desThemas geht offensichtlich auf die Neuregelung des französischen Unfallregreß-rechts durch die sog. „loi Badinter" vom 5. Juli 1985 zurück, mit der der Verfassersich während eines einjährigen Fortbildungsaufenthaltes an der Ecole Nationaled'Administration in Paris befassen konnte.

In einer erfreulich knappen Einleitung wird die Zielsetzung der Arbeit dargelegt.Der Verfasser beschränkt sich auf die in beiden Ländern gesetzlich geregeltenRegreßrechte der Privat- und der Sozialversicherung. Ihn interessieren insbesonderedie „diametral verschiedene(n) Wege" der Zivilrechtsdogmatik beider Länder, die„erstaunlicherweise zu übereinstimmenden Ergebnissen führen ". Der Schwerpunktder Arbeit liegt im französischen Recht, da eine aktuelle Darstellung der dortigenRechtslage in Deutschland fehle.

Zur Vorbereitung der folgenden Untersuchungen werden in ersten Teil (S. 5-16)die grundsätzlich bestehenden vier Möglichkeiten des Zusammentreffens von Scha-densersatz- und Versorgungsansprüchen dargelegt. Nach kurzer Erwähnung der inden USA vorwiegenden Kumulation und der in Schweden anerkannten Anrechnungvon Versorgungsleistungen bei der Berechnung des verbleibenden zu ersetzendenSchadens wird erläutert, daß in Frankreich und in Deutschland die Gewährung einesRegreßrechtes im Wege der Subrogation bzw. einer Legalzession als angemessenangesehen wird. Die nicht näher dargelegte Ansicht, daß die bei der Summenversi-cherung zulässige Kumulation zu erheblichen Wertungswidersprüchen führe, er-scheint zweifelhaft.

Der dem deutschen Recht gewidmete zweite Teil (S. 17-67) beginnt mit beden-kenswerten kritischen Überlegungen zu dem frühen Zeitpunkt des Anspruchsüber-gangs auf den Sozialversicherer und den damit verbundenen Problemen, die zumVorschlag führen, mindestens für Spätschäden den Übergang als durch die tatsächli-che Erbringung von Leistungen aufschiebend bedingt anzusehen (S. 21). Ein beson-deres Interesse des Verfassers gilt dann der Einordnung der Legalzession in dieZivilrechtsdogmatik (S. 24-39). Dabei erfreuen die Hinweise auf die ältere Lehre(insbes. S. 33). In seiner Stellungnahme (ab S. 34) folgt der Verfasser der von einerMindermeinung vertretenen Gesamtschuldtheorie, die allein eine dogmatisch ein-heitliche befriedigende Lösung ergebe, § 67 VVG stelle sich als Spezialnorm zu§ 426 II BGB dar (S. 39). Das ist durchaus vertretbar. Es geht ja bei dem Meinungs-streit nicht um die allgemein anerkannten Ergebnisse, sondern um die Frage nachihrer dogmatisch überzeugendsten Begründung. Die Möglichkeit von originärenAnsprüchen des Versorgungsträgers aus Geschäftsführung ohne Auftrag, aus Berei-

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cherung oder aus Delikt wird mit der h. M. mit Ausnahme eines Anspruchs aus § 826BGB überzeugend verneint (S. 40-44).

Im folgenden Abschnitt über Einzelprobleme der Legalzession (S. 45-67) wird dasinternationale Privatrecht leider nur sehr knapp behandelt. Nach Darlegungen zurKongruenz und zum Quotenvorrecht wird bei den Ausschlüssen des Forderungs-übergangs insbesondere das Familienprivileg nach § 67 II WG und § 116 VI SGB Xnäher behandelt (S. 53-66). Die Begründung des Vorschlags, eine „echte" nichteheli-che Lebensgemeinschaft einzubeziehen, leidet daran, daß die Frage offenbleibt, abwann eine solche angenommen werden kann. Es überzeugt dagegen, daß der Verfas-ser mit der h. M. den Regreßausschluß auch bei Bestehen einer Haftpflichtversiche-rung bejaht (S. 60 f.). In der Problematik, wie die Vermeidung einer Doppelentschä-digung des Verletzten im Falle des Familienprivilegs angemessen zubegründen sei,sieht der Verfasser ein wichtiges Argument für die vom ihm vertretene Gesamt

-schuldlösung des Regresses.

Die eingehenden Ausführungen zum französischen Recht in dritten Teil (S. 69-144) sind vor allem den Regreßmethoden gewidmet (bis S. 126). Die Darstellung derhistorischen Entwicklung der Subrogation im allgemeinen (bis S. 84) und ihrerAnordnung in Einzelgesetzen (bis S. 100) bietet eine gute Grundlage für das Ver-ständnis der heutigen Regelung der „loi Badinter" von 1985. Besonders wichtig istdie Behandlung der Meinungsänderung hinsichtlich der Anwendbarkeit der „subro-gation legale" nach Art. 1251-3 C. civ., die im Anschluß an zwei frühe Urteile zurKreditversicherung im Jahre 1943 seit etwa 25 Jahren allgemein bejaht wird (S. 78).Von gleicher Bedeutung sind die folgenden Ausführungen zur Entwicklung derAnsichten über einen eigenen Anspruch der Versorgungsträger nach der General-klausel des Art. 1382 C. civ. (bis S. 112). Damit sind die Voraussetzungen für dieBehandlung der „loi Badinter" gegeben, die nach ihrer Überschrift die Besserstel-lung der Situation der Opfer von Verkehrsunfällen regelt, die aber im 2. Kapitel inden Artt. 28 bis 34 allgemeine Regeln für den Regreß fast aller Versorgungsträgeraufstellt. Die sorgfältige Darstellung der Regreßregeln des Gesetzes schließt mit derVermutung, daß die abschließende Aufzählung der regreßberechtigten Versorgungs-träger in Art. 29 durch Anwendung der Generalklausel der Subrogation in Art. 1251-3 C. civ. aufgeweicht werden könnte (S. 125). Sehr kurz wird abschließend dargelegt,daß die Geschäftsführung ohne Auftrag und die ungerechtfertigte Bereicherung alsRegreßmethoden in Frankreich nicht in Betracht kommen.

Der Abschnitt über Einzelprobleme (S. 127 -144) beginnt mit zu knappen Darle-gungen zum Kollisionsrecht. Nach Ausführungen zum Kongruenzgrundsatz wird dasQuotenvorrecht näher behandelt, das bei der Privatversicherung zugunsten desVerletzten, bei der Sozialversicherung dagegen zugunsten des Sozialversicherersbesteht (S. 130 -134). Die Frage der Vereinbarkeit dieser unterschiedlichen Lösungenmit der „loi Badinter" wird bisher in Frankreich noch nicht diskutiert. Wie zumdeutschen Recht gilt das besondere Interesse des Verfassers auch dem Ausschluß desForderungsübergangs zugunsten von privilegierten Schadensurhebern (S. 134-143),insbesondere von Familienangehörigen (ab S. 137).

In der rechtsvergleichenden Zusammenfassung (S. 145 -155) wird die schon vorhervertretene Ansicht wiederholt, daß trotz der in beiden Ländern im wesentlichenidentischen Ergebnisse zwischen dem „zweistufigen Akt" der deutschen Legalzes-sion und der französischen „subrogation legale" erhebliche dogmatische Unterschie-

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de beständen. M. E. handelt es sich eher um unterschiedliche Formulierungen alsum wirklich verschiedene dogmatische Konzepte. Der Verfasser vermag aber damitseine These zu stützen, daß es sich bei der Legalzession um eine Spezialnorm des§ 426 II BGB handele.

Die Arbeit erfreut insbesondere durch die jeweils sorgfältige Darstellung derzeitlichen Entwicklung von Rechtsprechung und Lehre zu den wichtigen Fragen inbeiden Ländern. Sie ist insbesondere wegen der Ausführungen zu der in Deutschlandnoch nicht hinreichend beachteten „loi Badinter" zu empfehlen.

Wolfgang Freiherr v. Marschall, Bonn

Hipp, Christian, u. a. (Hrsg.): Geld, Finanzwirtschaft, Bankenund Versicherungen, 1993. Beiträge zum 6. Symposium an der UniversitätKarlsruhe vom 8.- 10. Dezember 1993, XIII und 872 S., Verlag Versicherungswirt-schaft, Karlsruhe, 1994.

Der hier besprochene Tagungsband besitzt mittlerweile eine beachtliche Tradition.Er dokumentiert wichtige Vorträge auf dem 6. Symposium „Geld, Finanzwirtschaft,Banken und Versicherungen" (das Wort Finanzwirtschaft ist neu), das im Dezember1993 an der Universität Karlsruhe stattgefunden hat. Teilnehmer und Redner dieserKonferenz kamen aus Wissenschaft und Praxis.

Die Karlsruher Tagung bildet den einzigen großen internationalen Kongreß aufdeutschem Boden, der sich mit dem Gesamtkomplex Geld, Finanzen, Banken undVersicherungen befaßt, wobei der Anteil der Versicherungsthemen recht konstant 20bis 25 % beträgt. Allerdings wird die Trennung der Themengruppen immer schwieri-ger. Einerseits schreitet die kapitalmarkttheoretische Fundierung der Versiche-rungsgeschäfte immer weiter fort, andererseits wird die Integration von Versiche-rungsgeschäft und Kapitalanlagegeschäft immer enger, nicht zuletzt unter demEindruck der an Bedeutung zunehmenden derivativen Finanzgeschäfte. Der Kongreßumfaßt wenige Hauptvorträge und zahlreiche kleinere Vorträge in Parallelveranstal-tungen. Naturgemäß streut unter diesen Bedingungen auch die Qualität der Einzel-beiträge. Die Herausgeber haben offenbar stärker als bisher für die Aufnahme inden Tagungsband selektiert. Von den 132 Vorträgen der Tagung sind nur 46abgedruckt worden, was die Zusammenfassung in einem einzigen Band (bis zweiBände) ermöglichte.

Eine Aufgliederung der gedruckten Beiträge nach Themenbereichen und Sprachenergibt das folgende Bild

Themenbereich deutschsprachig englischsprachig gesamt

Versicherungen 7 6 13Finanzwirtschaft 4 8 12Geld 4 3 7Banken 4 3 7künstliche Intelligenz 4 - 4Bausparen 3 - 3

Gesamt 26 20 46

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Insgesamt ist also wieder ein interessanter Band entstanden, dessen Qualität durchdie Begrenzung bei der Auswahl der Beiträge beachtlich ist. Alle Aufsätze wurdenvon den Manuskripten gedruckt, was durchaus einige optische Reize ergibt. Erkenn-bar ist das Bemühen der Herausgeber, mit diesem Tagungsband die enge versiche-rungswirtschaftliche Isolierung zu überwinden und die wissenschaftlichen Nachbar-gebiete einzubeziehen. Deshalb finden die Versicherungsleser auch viele interessanteBeiträge über nicht allzu vertraute Themen, andererseits werden (hoffentlich) auchdie Theoretiker und Praktiker aus dem Finanz-, Geld- und Bankenwesen mitwichtigen Versicherungsfragen vertraut gemacht. Die Anzahl der stark mathema-tisch dargestellten Aufsätze ist deutlich zurückgegangen. Dies kann die Verbreitungdes Gedankenguts in der Praxis fördern.

Dieter Farny, Köln

Müller-Lutz, Heinz-Leo (Hrsg.): Internationales Versicherungs-wörterbuchsystem (IVWS) (in Zusammenarbeit mit dem EuropäischenZentrum für die Bildung im Versicherungswesen, St. Gallen, und unter dem Patronatdes Comit6 Europeen des Assurances, Paris), Verlag Versicherungswirtschaft, Karls

-ruhe.

Eine Ausstellung in München „Die Sprachenvielfalt und die Versicherung" gibtAnlaß, auf den heutigen Stand des IVWS hinzuweisen und die hinter diesem Projektstehende Arbeit aus nunmehr 25 Jahren zu würdigen. Versicherungsgeschäfte sindabstrakte Dienstleistungen, deren Inhalt und Funktionsweise in Worten bzw. Textenbeschrieben werden müssen. Folglich spielt die Sprache im Versicherungsgeschäfteine besondere Rolle. Die Anforderungen an das „Wording" von Versicherungsge-schäften sind groß und vielfältig, weil sowohl juristische Eindeutigkeit als auchleichte Verständlichkeit im Publikum gefordert werden. Die Sprachschwierigkeitenvervielfältigen sich, wenn Versicherungsgeschäfte oder die Kommunikation überVersicherungsgeschäfte international stattfinden, so daß mehr als eine Sprachebenötigt wird. Der Europäische Binnenversicherungsmarkt (mit neun Sprachen inden derzeitigen zwölf Mitgliedsländern) bietet eigentlich schon genügend große undbekannte Sprachprobleme; sieht man die weltweite Dimension, vergrößern sich dieSchwierigkeiten mit der abnehmenden Kenntnis weit entfernter Sprachen.

H.-L. Müller-Lutz hat vor rund 25 Jahren begonnen, mit einem internationalenVersicherungswörterbuchsystem die sprachlichen Verständigungsschwierigkeitenüber Versicherung zu mindern und zu beseitigen. Der Ablauf dieses Vorgangs unddie erzielten Ergebnisse wurden auf der erwähnten Ausstellung in München doku-mentiert.

Es gibt auf der Welt heute rund 2.500 lebende Sprachen. Zehn Sprachen werdenvon jeweils mehr als hundert Millionen Menschen gesprochen (Englisch, Franzö-sisch, Russisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Portugiesisch, Japanischund Indonesisch). Das Versicherungswörterbuchsystem bietet die Übersetzung vonVersicherungsbegriffen in 26 Sprachen, mit denen (gemessen nach den jeweilsgültigen Amtssprachen) hundert Länder abgedeckt werden, somit auch der weitausgrößte Teil der Weltversicherungsmärkte. Die Zahl der Wörter pro Sprache isthöchst unterschiedlich. Die deutsche Sprache umfaßt etwa 300.000 Wörter, diedeutsche Umgangssprache nur 20.000 bis 25.000, von denen wiederum nur 5.000ausreichen, um 98 % aller Texte im täglichen Leben zu formulieren.

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Das Versicherungswörterbuchsystem ist so aufgebaut, daß in jedem Band 1.500(in einigen älteren Auflagen 1.200) für das Versicherungswesen wichtige Wörter inden drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch sowie in einer vierten Sprachedargestellt werden. Mit diesem Prinzip lassen sich mit verhältnismäßig geringerMühe weitere Übersetzungen zwischen zwei Sprachen ableiten, die nicht unmittel-bar in den Wörterbüchern gegenübergestellt sind. Beispielsweise lassen sich aufdiese Weise auch bulgarische Versicherungsausdrücke in die japanische Spracheübersetzen.

Besonders erwähnenswert ist auch die Übersetzungsleistung in solche Sprachen,die nicht lateinische Buchstaben verwenden, also hierzulande besonders weniggesprochen und verstanden werden (z. B. Arabisch, Chinesisch, Hebräisch, Japa-nisch, Russisch); hier werden für versicherungspraktische Zwecke Zugriffe ermög-licht, die über allgemeine zweisprachige Wörterbücher überhaupt nicht oder nur mitgrößten Schwierigkeiten zu erlangen wären.

Die Kommunikation unter Menschen, die sich mit Versicherungen beschäftigen,und die Internationalität der Versicherungsgeschäfte wachsen ständig an. Deshalbist der Hinweis auf das IVWS nicht nur für deutsche Benutzer, sondern auch undinsbesondere für fremdsprachige Versicherungsleser, -sprecher und -Schreiber vonBedeutung.

Dieter Farny, Köln

Pfeiffer, Christoph: Einführung in die Rückversicherung. DasStandardwerk für Theorie und Praxis, 4. Aufl., neu bearb. von Gerd Hofmann undJan von der Thüsen, Gabler Verlag, Wiesbaden 1994, 125 Seiten.

Knappgehaltene, deutschsprachige Übersichten zum Thema Rückversicherungsind verhältnismäßig rar. Um so erfreulicher ist es, ein Werk anzuzeigen, das sichneben „Gerathewohl" und „Grossmann", nicht zuletzt auch wegen der vergleichs-weise zügigen Überarbeitung seit dem erstmaligen Erscheinen vor fast 20 Jahren,einen Namen gemacht hat.

Der Untertitel bedarf zunächst einmal einer Erklärung, um Mißverständnissenvorzubeugen: „Theorie" wird gleichgesetzt mit „Rückversicherungstechnik". Unterletzterer wird allgemein die Gestaltung der Rückversicherung zur Erfüllung vorge-gebener Ziele verstanden. Hierfür brauchbare theoretische Modelle sind äußerstkompliziert. Die Praxis operiert deshalb überwiegend mit Erfahrungsregeln.

So ist es denn auch Ziel des von Praktikern aus den Reihen des ältesten Rückversi-cherers der Welt betreuten Buches, eine anschauliche Darstellung des Instrumenta-

riums, dessen sich die Rückversicherer in ihrer täglichen Praxis bedienen, zu liefern.

Der Leser soll befähigt werden, dieses „entweder selbst zu handhaben oder wenig-

stens die rationelle Anwendung der Rückversicherungstechnik im Einzelfall kritisch

zu beurteilen". Zielgruppe sind Versicherungspraktiker und „interessierte Laien ".

Das erste Kapitel wird dem Grundsätzlichen gewidmet. Vorangestellt ist eineBegriffsbestimmung der Rückversicherung, die es dem Leser ermöglicht, wesentlicheElemente der Rückversicherung in einem kurz gehaltenen Überblick zu erfassen. Er

erfährt etwas zur raison, d'être, nämlich dem notwendigen Ausgleich innerhalb des

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vom Erstversicherer gezeichneten Geschäfts durch Risikoübernahme und -vertei-lung. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, bedarf es oft weltweiter Aktivitäten desRückversicherers. Nur so wird er in die Lage versetzt, seinen Kunden die gewünschteZeichnungskapazität zu verschaffen, und das versicherte Geschäft gegen die Aus

-wirkungen des Zufalls-, Änderungs- und Irrtumsrisikos zu schützen.

Es folgt eine Umschreibung der Rückversicherung als sekundäre Risikoteilung, inder verfügbare Argumente aus der Fachliteratur, unterstützt durch Heranziehungvon case law, zu der geläufigen These verdichtet werden, daß es sich bei derRückversicherung um echte Versicherung handelt, bei der der Erstversicherer eineWahrscheinlichkeitsverteilung von Schäden gegen Zahlung eines Preises an denRückversicherer transferiert. Zutreffenderweise wird auf die Tatsache Wert gelegt,daß die Rückversicherung grundsätzlich keinerlei Rechtsbeziehungen zwischen Ver-sicherungsnehmer und Rückversicherer begründet.

Mit dem Ziel, die Marktteilnehmer der Verkäuferseite kurz vorzustellen, werdenprofessioneller Rückversicherer, Erstversicherer als Rückversicherer sowie Rückver-sicherungsmakler als Anbieter von Rückversicherungsschutz zusammengefaßt. DieAusführungen enthalten einige interessante praktische Details, die, zusammen miteiner Darstellung der historischen Entwicklung der Rückversicherung sowie derwirtschaftlichen Bedeutung der deutschen professionellen Rückversicherer, brauch-bare Orientierungshilfe leisten.

In den Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen der Rückversicherung gehtes um die Quellen des Rückversicherungsrechts. Zunächst werden Rückversiche-rungsvertrag, Schiedsspruch und der Rückversicherungsbrauch erwähnt, wobei letz-terem eine Schlüsselfunktion zukommt. Oftmals wird auf ihn verwiesen, um zubegründen, weshalb sich rückversicherungsrechtliche Fragestellungen einer adäqua-ten Beurteilung durch ordentliche Gerichte entziehen. Der Leser wird an dieserStelle aber auch auf die in England und den USA zunehmende Tendenz, Meinungs-verschiedenheiten vor Gericht auszutragen, hingewiesen. Diese Entwicklung führtzu Präjudizien und darauf aufbauender Rechtsprechung, die dem Rückversiche-rungsbrauch zu mehr Transparenz verhelfen wird.

Hier wie dort können die ordentlichen Gerichte zur Vertragsauslegung undRechtsfortbildung in der Regel auf wenig Kodifiziertes zurückgreifen. Zwar wirddie Anwendbarkeit allgemeingehaltener Grundsätze der nationalen Versicherungs-vertragsgesetze auf die Rückversicherung für vertretbar erachtet. Dies gilt allerdingsnicht für die Analogie einzelner Vorschriften. Die traditionelle Präferenz dieserBranche für die Schiedsgerichtsbarkeit scheint also nach wie vor ihre Berechtigungzu finden. Leider fehlen Hinweise auf diesbezügliche Entwicklungen der jüngstenZeit (alternative dispute resolution, mediation).

Fazit: Die Primärquelle des Rückversicherungsrechts bleibt der mit kautelarjuri-stischer Hermeneutik umgesetzte Rückversicherungsbrauch. Das Produkt, der Rück

-versicherungsvertrag (wording), ist Zeugnis einer nahezu uneingeschränkten Privat-und Parteiautonomie.

Derart informiert, wird der Leser im zweiten Kapitel mit der in der Praxisgeläufigen Unterteilung der Rückversicherung in fakultatives (d. h. wahlfreie, frei-willige RV auf Einzelrisikobasis) und obligatorisches (d. h. verpflichtende, verbindli-che RV aller im RV-Vertrag näher umschriebenen Risiken, weshalb hier auch dieBezeichnung „Vertrags-Rückversicherung" üblich ist) Geschäft bekanntgemacht.

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Im dritten Kapitel folgt ein prägnanter Überblick zu Abschluß, Durchführung undBeendigung von Rückversicherungsverträgen. Die Ausführungen zum Vertragsab-schluß enthalten auch organisatorische Anmerkungen zur Vertragsanbahnung unddie Darstellung einiger Usancen zur Erstellung der Angebotsunterlagen. Im Ab-schnitt „Vertragsklauseln" gewinnt der Leser einen schnellen Überblick über dasGrundgerüst in der Vertragsrückversicherung. Auf den nächsten 12 Seiten folgtdann eine dichtgedrängte Aufzählung des unerläßlichen Rückversicherungsvokabu-lars mit spartenspezifischen Hinweisen. Der überwiegende Teil der Erläuterungenbezieht sich auf die proportionale Rückversicherung, sei sie auf fakultativer oderobligatorischer Basis abgeschlossen (z. B. Rückversicherungsprämie, Rückversiche-rungsprovision, Aufgabendienst).

Die proportionale Rückversicherung ist denn auch im vierten Kapitel Gegenstandder Betrachtung. Bei ihr bezieht sich der Rückversicherungsschutz auf Teile einesEinzelrisikos oder auf Teile der Risiken eines definierten Versicherungsbestands.Der Rückversicherer ist an der jeweiligen versicherten Schadenverteilung, somit anallen Schäden, sowie an der Originalbruttoprämie mit dem vereinbarten Anteilbeteiligt. Beispielhaft erläutert werden deren Hauptformen, nämlich Summenexze-dent und Quote. Gesondert dargestellt wird die Quotenexzedenten-Rückversiche-rung, wohl um die möglichen Spielarten in der Praxis zu verdeutlichen. Die anschlie-ßenden Erläuterungen gelten dem Preis der proportionalen Rückversicherung, alsoder Provision in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sowie dem Gewinnanteil.

Die umfangreichen Ausführungen zu den Besonderheiten der nicht-proportionalenRückversicherung spannen den Bogen von einer allgemeinen Übersicht zu denunterschiedlichen Formen, der Haftung und der Prämie des Rückversicherers, bishin zu den wesentlichen Vertragsklauseln für die Schadenrückversicherung.

Die Bedeutung der nicht-proportionalen Rückversicherung hat in den letztenJahren verstärkt zugenommen. Sie erlaubt, die Leistung des Rückversicherers durchdie Höhe des Schadens zu bestimmen und die Feststellung eines Preises, losgelöstvon der für das einzelne Originalrisiko erhobenen Prämie.

Einführend wird die Funktionsweise der beiden Hauptformen — Schadenexzedent

und Jahresüberschaden-RV (Stop Loss) in Verbindung mit Spartenspezifika erläu-tert. Im Mittelpunkt der anschließenden Betrachtungen stehen die Preiskalkulation(Quotierung) und deren technische Verfahren (Burning Cost, Exposure, Szenario).Hier wird deutlich, welches Gewicht die Informationsbeschaffung für die Preisfin-dung haben muß. Das Buch setzt sich mit dieser Problematik ausführlich und sehrinstruktiv auseinander und geht insbesondere im Rahmen des Burning Cost Verfah-rens auf wesentliche Details ein.

Die verschiedenen Prämienvarianten (Fest- und Staffelrate) sowie die Ermittlungdes Preises über die Laufzeit des RV-Vertrags werden ebenfalls dargestellt. Besonde-re Beachtung verdienen dabei die verlaufsabhängigen Entgeltregelungen, wie Prä

-mien für die Wiederauffüllung verbrauchter Haftstrecken samt der sinnvollen Ver-einbarung von Gewinnanteilen und Schadenfreiheitsrabatten (no claims boni). Dieanschließende Zusammenstellung von Klauseln in Verträgen der Schadenrückversi-

cherung regt zur Vertiefung an.

Das Buch schließt mit einer Darstellung der Retrozession sowie Ausführungen zumWesen des Poolvertrags und wird abgerundet durch Literaturhinweise für dieVertiefung von sich aus der Lektüre dieser Einführung ergebenden Fragestellungen.

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Mit dem „Pfeiffer" wird eine interdisziplinäre Materie allgemeinverständlich

präsentiert. Positiv hervorzuheben ist vor allem die gelungene, sich auf das Wesentli-che beschränkende, praxisbezogene Darstellung, unterstrichen durch instruktive

Beispiele, die zum Nachvollziehen einladen. Ebenso erwähnenswert sind die im

Anhang abgedruckten Vertragsmuster in deutscher Sprache. Ein weiterer Pluspunkt

ist die im Vergleich zu den früheren Auflagen stärkere Berücksichtigung des interna-

tionalen Charakters der Rückversicherung. Für die Weiterbildung von Versiche-

rungspraktikern, aber auch einen ersten Einstieg, ist das Werk uneingeschränkt zu

empfehlen.

Arno Junke, Düsseldorf

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