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Ihre Einschreibung nehmen Sie bitte persönlich ab Donnerstag, den 1. August vor.!! Beachten Sie dabei bitte den folgenden Ablauf: Schritt 1: Anerkennung des Grundpraktikums im Referat Praxis & Projekte Bevor Sie sich im Service Office für Studierende einschreiben können, müssen Sie Ihr Praktikum im Fachbereich Sozialwesen anerkennen lassen. Die Anerkennung des Grundpraktikums beantragen Sie im Referat für Praxis und Projekte. Referat Praxis & Projekte, FB Sozialwesen Friesenring 32, 48147 Münster Raum 145 / 146 von Montag Donnerstag, in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr. Tel: 0251 83-65715 Fax: 0251 83-65702 [email protected] Für die Anerkennung bringen Sie bitte beglaubigte Nachweise über Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung mit, bei einem noch unvollständigen Praktikum bitte die vorläufigen Nachweise (nicht die Erklärung zum Vorpraktikum). Der Fachbereich Sozialwesen legt ganz besonderen Wert auf die Ausgestaltung und Anleitung des als besondere Zugangsvoraussetzung geforderten Praktikums. Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung den Anforderungen entspricht. https://www.fh-muenster.de/fb10/referatpraxisprojekte/vorpraktikum.php?p=5,0 Schritt 2: Einschreibung im Service Office für Studierende Nach Anerkennung des Praktikums erfolgt die Einschreibung im Service Office für Studierende Johann-Krane-Weg 25 48149 Münster 2. Etage, Raum 203 (Frau Reiland-Kern) und Raum 207 (Frau Khiar) Einschreibungszeiten: Montag bis Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr Hier finden Sie den Lageplan und die Anfahrt zum Johann-Krane-Weg 25 Den Johann-Krane-Weg (Deilmann-Haus I-IV) erreichen sie zusätzlich mit der Linie 13 (Bahnhof - Hüfferstiftung - FHZ - Johann-Krane-Weg 25). https://www.fh-muenster.de/hochschule/ueber-uns/standorte/anfahrt-leonardo-campus.php

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Ihre Einschreibung nehmen Sie bitte persönlich ab

Donnerstag, den 1. August vor.!!

Beachten Sie dabei bitte den folgenden Ablauf:

Schritt 1: Anerkennung des Grundpraktikums im Referat Praxis & Projekte

Bevor Sie sich im Service Office für Studierende einschreiben können, müssen Sie Ihr Praktikum im Fachbereich Sozialwesen anerkennen lassen.

Die Anerkennung des Grundpraktikums beantragen Sie im Referat für Praxis und Projekte.

Referat Praxis & Projekte, FB SozialwesenFriesenring 32, 48147 Münster

Raum 145 / 146 von Montag – Donnerstag, in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr.

Tel: 0251 83-65715 Fax: 0251 83-65702 [email protected]

Für die Anerkennung bringen Sie bitte beglaubigte Nachweise über Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung mit, bei einem noch unvollständigen Praktikum bitte die vorläufigen Nachweise (nicht die Erklärung zum Vorpraktikum).

Der Fachbereich Sozialwesen legt ganz besonderen Wert auf die Ausgestaltung und Anleitung des als besondere Zugangsvoraussetzung geforderten Praktikums. Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung den Anforderungen entspricht.

https://www.fh-muenster.de/fb10/referatpraxisprojekte/vorpraktikum.php?p=5,0

Schritt 2: Einschreibung im Service Office für Studierende

Nach Anerkennung des Praktikums erfolgt die Einschreibung im

Service Office für Studierende Johann-Krane-Weg 25 48149 Münster 2. Etage, Raum 203 (Frau Reiland-Kern) und Raum 207 (Frau Khiar)

Einschreibungszeiten: Montag bis Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr

Hier finden Sie den Lageplan und die Anfahrt zum Johann-Krane-Weg 25

Den Johann-Krane-Weg (Deilmann-Haus I-IV) erreichen sie zusätzlich mit der Linie 13 (Bahnhof - Hüfferstiftung - FHZ - Johann-Krane-Weg 25).

https://www.fh-muenster.de/hochschule/ueber-uns/standorte/anfahrt-leonardo-campus.php

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Der Dekan Fachbereich Sozialwesen Prof. Dr. Stephan Barth

Postanschrift: Hüfferstraße 27 48149 Münster

Besucheranschrift: Friesenring 32 48147 Münster

fon +49 251 83-65705 fax +49 251 83-65702 [email protected]

Auskunft erteilt Andrea Soetkamp Ingo Füchtenbusch

fon +49 251 83-65701 fax +49 251 83-65702 [email protected]

www.fh-muenster.de

FH Münster Postfach 3020 48016 Münster

An die Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Wintersemester 2019/2020

Münster, 25.07.19

Liebe Studienanfängerin, lieber Studienanfänger,

im Namen des Fachbereiches Sozialwesen begrüße ich Sie als neue Studierende und heiße Sie herzlich willkommen.

Um Ihnen einen guten Start in Ihr Studium der Sozialen Arbeit zu ermöglichen, lade ich Sie zu der viertägigen Einführungsveranstaltung

vom 07. bis 10. Oktober 2019

ein. In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die Studienbedingungen und die Studienorganisation an unserem Fachbereich, lernen Mitstudierende, Lehrende und Tutor*innen kennen und werden auf das Studium vorbereitet. Im weiteren Verlauf des Semesters werden Sie in einer festen Kleingruppe, begleitet durch Tutor*innen Ihre persönliche Studienplanung entwickeln. Bei Interesse können Sie sich schon jetzt im Internet unter www.fh-muenster.de/fb10/index.php über wichtige Grundlagen ihres Studiums, d. h. die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch des Studienganges, informieren.

Die Einführungsveranstaltung beginnt am

Montag, den 07. Oktober 2019, um 12:00 Uhr im Hör-/Lehrsaal 052 im Fachbereich Design Leonardo-Campus 6; 48149 Münster und dauert bis ca. 18.00 Uhr.

Von Dienstag, den 08. Oktober bis einschließlich Donnerstag, den 10. Oktober 2019 findet die Veranstaltung jeweils ab 09.00 Uhr statt. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass an diesen 4 Tagen auch die Abende für Veranstaltungsteile und gemeinsame Aktivitäten eingeplant sind.

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Die laufenden Lehrveranstaltungen beginnen für Sie am Montag, den 14. Oktober 2019.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Studienanfänger*in zugleich als Mutter bzw. Vater die Betreuung Ihres Kleinkindes organisieren müssen, dann melden Sie sich bitte direkt nach dem Erhalt dieses Briefes, zwecks Information über zu planende Modulzeiten, per Mail bei Prof. Dr. Horst Blatt ( [email protected] ).

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihr Studium

Prof. Dr. Stephan Barth -Dekan-

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Ihr Studienplatz im Studiengang “Soziale Arbeit“ (Bachelor)

Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber,

der Fachbereich Sozialwesen freut sich sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Soziale Arbeit erfolgreich gewesen ist!

In der Anlage erhalten Sie zwei Schreiben, mit denen wir Sie informieren wollen, wie es nun weitergeht.

• Das Service Office für Studierende der Fachhochschule informiert Sie über die offizielleZulassung und erläutert, in welcher Frist Sie die Einschreibung vornehmen können bzw. welcheUnterlagen Sie dazu einreichen müssen. Spezielle Fragen zur Einschreibung beantwortet Ihnen dasService Office unter der Tel.-Nr. 0251/83-64700.

• Um in den Studiengang Soziale Arbeit eingeschrieben zu werden, wird unter anderem derNachweis einer praktischen Tätigkeit (Vorpraktikum) verlangt. Die Überprüfung IhresVorpraktikums erfolgt am Fachbereich Sozialwesen, R 145, Friesenring 32 in 48147 Münster.

Zum Abgleich Ihrer Zugangsvoraussetzungen verweisen wir auf unsere Internetseite mitInformationen, Anregungen und Praxisbeispielen:

https://www.fh-muenster.de/fb10/referatpraxisprojekte/vorpraktikum.php

Im Video können Sie auch sehen, wie die Prüfung des Vorpraktikums zur Einschreibung abläuft:

https://www.youtube.com/watch?v=ymM_P4sfz5c

Unser Referat Praxis & Projekte hat darüber hinaus die beiliegende Information „Das Vorpraktikum als studiengangsspezifische Voraussetzung“ verfasst.

Falls für Sie in den zwei beigefügten Informationsschreiben noch Fragen offengeblieben sind, dann wenden Sie sich bitte an die jeweils aufgeführten Ansprechpartner/innen. Diese können Ihnen im Rahmen der angegebenen Zeiten verbindliche Auskünfte erteilen. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Informationen im Internet.

Ich freue mich, Sie bald als neue Studierende oder neuen Studierenden an unserem Fachbereich begrüßen zu können.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Prof. Dr. Stephan Barth

- Dekan -

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Das NRW-Semesterticket an der FH Münster

An der FH Münster erhalten Sie Ihr NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets. Dieses Ticket können Sie selbst im Internet downloaden.

Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket?

Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myFH-Portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-Dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen.

Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist.

Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studieren-denausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem 01.08.2019 das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.08. bis zum 31.08. nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.09. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen.

Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

http://www.astafh.de/

Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster.

AStA der FH Münster Tel.: 0251 836499-1 Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: 0251 836499-0 Mo: 12-16 Uhr (im Keller) [email protected] Di-Do: 10-16 Uhr 48149 Münster Fr: 10-14 Uhr

Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster.

Montag bis Freitag Tel: 0251 83-64911 08.00 bis 21.00 Uhr [email protected]

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Der Studierendenausweis – Ihre FH Card

Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis.

Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh

Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt.

Die Karte bietet folgende Funktionalitäten

• Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhaltenvergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ...

• Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in derMensa.

• Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in denBibliotheken der FH Münster.

• Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereichöffentlich zugänglichen Kopiergeräten.

Wann und wie bekomme ich die FH Card?

Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen.

Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh-muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen.

Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht.

Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt.

Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

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Studiengang: Soziale Arbeit (Bachelor)

Anlagen

Checkliste

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Erklärung zum Vorpraktikum (nur für das Service Office für

Studierende, nicht für die Anerkennung im Referat Praxis und

Projekte im Fachbereich Sozialwesen)

Erklärung für das Prüfungsamt

Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen

Merkblatt zur Krankenversicherung

Erläuterungen zur Beglaubigung

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und

Studienorganisation Zentrale Servicestellen für Fragen rund um

Ihr Studium

Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste persönlich im Service Office für Studierende ein.

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Vorname:

Checkliste

Bewerbernummer:

Name:

Geburtsdatum: Studiengang: Soziale Arbeit (Bachelor)

Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat.

neue Anschrift:

Unterlagen zu Punkt 1 bis 10 müssen von jedem Bewerber eingereicht werden

1. Antrag auf Immatrikulation,bitte als erste Seite der Unterlagen (Original mit Unterschrift), und die Checkliste.Das Antragsformular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myFH-Portal unter der Rubrik "Meine Bewerbungen". Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrages, für den Sie die Immatrikulation beantragt haben.

2. Zulassungsbescheid (einfache Kopie)

3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (293,44 €) (einf. Kopie oder Ausdruck bei Online-Banking)(Erläuterungen s. Anlage Seite 4)

4. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)(Erläuterungen s. Anlage Seite 4)

5. Ich habe mein Foto für den Studierendenausweis hochgeladen

6. Zugangsberechtigung

a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie) oder

b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie) oder

c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich der Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollenErwerb der FH-Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie)

oder

d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Meister, fachtreue Bewerber(Nachweis entfällt, wenn Unterlagen bereits in beglaubigter Kopie eingereicht wurden )

oder

e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber - Zugangsprüfungszeugnis(beglaubigte Kopie)

f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen undfür deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben)(Erläuterungen s. Anlage Seite 4)

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7. Besondere Zugangsvoraussetzungen

a) Nachweis des Vorpraktikums bzw. einer abgeschlossenen, fachbezogenen Berufsausbildung(beglaubigte Kopie) (s. Anlage Seite 4)

oder

b) Erklärung zum Vorpraktikum (nur für das Service Office für Studierende) (Original) (s. Seite 6)

8. Nachweis über abgeleistete Dienste (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben,müssen Sie nichts einreichen.)

a) Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst (beglaubigte Kopie)

oder

b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren(beglaubigte Kopie)

oder

c) Nachweis über einen mindestens 6-monatigen Freiwilligendienst, der spätestensbis zum 30.09.2019 abgeleistet sein muss. Folgende Dienste werden anerkannt: BFD, FSJ, FÖJ, EFD,Weltwärts, Kulturweit, ADiA (beglaubigte Kopie)

oder

d) Nachweis über einen mindestens 2-jährigen Entwicklungsdienst (beglaubigte Kopie)

oder

e) Nachweis über die Betreuung eines Kindes oder einer/eines pflegebedürftigen Angehörigenvon mindestens 6-monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindesoder die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden.Eine bloß tageweise oder gar stündliche Pflege oder Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt.(beglaubigte Kopien)

9. Erklärung für das Prüfungsamt (Original)(Formular s. Anlage Seite 7)

10. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die StudentischeKrankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungs- bescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5 und Merkblatt Anlage Seite 9)

Die Unterlagen zu Punkt 11 bis 14 müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.

11.

12.

Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (einfache Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges -

Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche (Notenspiegel) (Original)

13. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss (Zweitstudium)Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) Nachweis entfällt, wenn Unterlagen bereits eingereicht wurden.

14. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studiengangesund Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

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Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind.

15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen.(Formular s. Anlage Seite 9)

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Seite 4

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Studiengang: Soziale Arbeit (Bachelor)

Zu 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags

Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der Fachhoch-schule Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Der Zahlungsnachweis gehört zu den Einschreibungsunterlagen und muss zusammen mit den weiteren Dokumenten zur Einschreibung eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Sollte der Zahlungseingang nicht erfolgen, wird Ihr Studienplatz an einen anderen Bewerber verge-ben.

Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) – mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters ein

Zu 5. f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule be-sucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetsei-ten. https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php

Zu 5. g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber, die im Ausland die Schule besucht haben

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfü-gen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Bezirksre-gierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hoch-schulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf.

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Zu 6. a) Erläuterungen zum Vorpraktikum

Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis über ein 13-wöchiges studiengangbezogenes Praktikum. Das Praktikum muss vor Studienbeginn, spätestens bis zum 31. März bei einem Studienbeginn im Sommersemester bzw. bis zum 30. September bei einem Studienbeginn im Wintersemester abgeleistet sein.

Der Fachbereich Sozialwesen legt ganz besonderen Wert auf die Ausgestaltung und Anleitung des als besondere Zugangsvoraussetzung geforderten Praktikums. Überprüfen Sie bitte, ob Ihr Praktikum / Ihre Berufsausbildung den Anforderungen entspricht. Für die Anerkennung Ihres Praktikums / Ihrer Berufsausbildung bringen Sie bitte die vom Fachbereich Sozialwesen geforderten Unterlagen (beglaubigtes Praktikumszeugnis) mit. Die Erklärung zum Vorpraktikum zählt nicht dazu. Nähere Informationen siehe Link.

https://www.fh-muenster.de/fb10/referatpraxisprojekte/vorpraktikum.php?p=5,0

Zu 6. b) Erklärung zum Vorpraktikum

Sollten Sie das Vorpraktikum noch nicht vollständig absolviert haben, reichen Sie bitte die Erklärung zum Vorpraktikum im Service Office für Studierende ein (Formular siehe Anlage Seite 9).

Zur Prüfung Ihres Vorpraktikums im Referat für Praxis und Projekte im Fachbereich Sozialwesen benötigen Sie diese Bescheinigung NICHT. Hierfür benötigen Sie die Nachweise des Trägers (beglaubigtes Praktikumszeugnis), bei dem Sie das Praktikum abgeleistet haben. In dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie das Praktikum bis zu dem in dieser Erklärung angegebenen Zeitpunkt abgeleistet haben und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende einreichen werden. Sollten Sie den Nachweis bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht erbracht haben, können Sie nicht eingeschrieben werden.

Zu 8. Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 7)

Zu 9. Krankenversicherungsnachweis

Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentin-nen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden.

Mehr Informationen auf Seite 9 der Anlage und auf unseren Internetseiten: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/krankenversicherung.pdf

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Erklärung zum Vorpraktikum

Name: _________________________________

Vorname: _________________________________

Geb.-Dat.: _________________________________

Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum von 13 Wochen spätestens bis zum 30.09.2019 abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende vorzulegen.

Mir ist bekannt, dass die Nichtvorlage des Nachweises die Exmatrikulation zur Folge hat.

Münster, den _________________ _____________________ (Unterschrift)

(bitte hier abtrennen!)

ZWEITSCHRIFT (für Ihre Unterlagen)

Erklärung zum Vorpraktikum

Name: _________________________________

Vorname: _________________________________

Geb.-Dat.: _________________________________

Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Soziale Arbeit (Bachelor als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum von 13 Wochen spätestens bis zum 30.09.2019 abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende vorzulegen.

Mir ist bekannt, dass die Nichtvorlage des Nachweises die Exmatrikulation zur Folge hat.

Münster, den _________________ _____________________ (Unterschrift)

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Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.

Name Vorname

Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster

Ich erkläre hiermit folgendes:

1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen:

ja, Hochschule(n):

Studiengang/Studiengänge:

nein

2.

An der / den Hochschule(n) habe ich

keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern

nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden:

Hochschule:

Studiengang:

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchs-verfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:

ja, und zwar bei

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

nein

Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen.

___________________________________ Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

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Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber

und minderjährige Studierende

Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter

Name der Mutter..................................................................................................................................... ,

Name des Vaters.................................................................................................................................... ,

Anschrift...................................................................................................................................................

darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter

Name .............................................................................. , Geburtsdatum .............................................

Anschrift...................................................................................................................................................

an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt.

Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind.

Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei.

_______________________________________________________________________________Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum

_______________________________________________________________________________Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum

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Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung

Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.

Sie sind…

a) gesetzlich versichert

Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein Meldeformular zu erhalten. Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus, dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung oder freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus, welches von der Hochschule auszufüllen ist.

Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen.

b) privat versichert

Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die gesetzliche Krankenkasse.) Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.

c) ausländischer Studienbewerber aus der EU

Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte oder, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer), anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E 106 oder 109) nachweisen.

Merkblatt

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Die Beglaubigung

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen Rechtsanwälte, Sparkassen, Krankenkassen, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt(Beglaubigungsvermerk),

die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher

Schriftstempel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

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Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation

Student ische Angelegenhei ten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beur laubung, Studiengangwechsel ,Exmatr iku lat ion, der Umgang mi t personenbezogenen Daten und Mi twirkungspf l ichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregel t .In format ionen dazu f inden Sie unter dem unten angegebenen L ink:

http://fhms.eu/allgem-hinweise

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Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster:

1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat)Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.B. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr. www.fh-muenster.de/serviceoffice

2. Zentrale StudienberatungIn der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen. www.fh-muenster.de/zsb

3. International OfficeDas International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich „Internationales“. www.fh-muenster.de/internationaloffice

4. HochschulbibliothekDie Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. www.fh-muenster.de/bibliothek

5. Career ServiceDer Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. www.fh-muenster.de/careerservice

Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie, ... finden Sie auch unter:

www.fh-muenster.de/studienberatung

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