Schülervertreter-Handbuch

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1 SCHÜLERVERTRETER- HANDBUCH SCHÜLERUNION

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Du bist Schülervertreter oder möchtest es werden, dann findest du hier wichtige Infos und Tipps.

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SCHÜLERVERTRETER-

HANDBUCH

SCHÜLERUNION

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INHALTSVERZEICHNIS

- Einleitung 3

- Was ist Schülervertretung? 4

- Schulgemeinschaftsausschuss 14

- Was ist Schülerunion? 20

- Schulrecht 24

- Abkürzungen in der Schülervertretung 26

- Schulrechtsnotruf 27

- Schülerunion in den Ländern 28

- Nützliche Links 32

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INHALTSVERZEICHNIS

- Einleitung 3

- Was ist Schülervertretung? 4

- Schulgemeinschaftsausschuss 14

- Was ist Schülerunion? 20

- Schulrecht 24

- Abkürzungen in der Schülervertretung 26

- Schulrechtsnotruf 27

- Schülerunion in den Ländern 28

- Nützliche Links 32

Hallo!

Schülervertretung – ein bisher für dich unbekanntes Gebiet? Begriffen wie SGA, LSV, Schülervollversamm-lung begegnest du zum ersten Mal?

Kein Problem! Genau deshalb hältst du gerade das Schülervertreterhandbuch der Schülerunion in den Händen. In diesem kurzen aber knackigen Handbuch findest du die wichtigsten Hilfestellungen, Infor-mationen und Links für einen gelungenen Einstieg in deine Arbeit als Schülervertreterin oder Schüler-vertreter an deiner Schule. Wir hoffen, dir hiermit eine gute Unterstützung zu bieten und freuen uns schon darauf, bald persönlich mit dir zusammen zu arbeiten.

Solltest du weitere Informationen brauchen oder Fragen haben, die nicht in diesem Handbuch beant-wortet werden, zögere nicht, uns zu kontaktieren! Egal ob auf Facebook, unserer Homepage oder per-sönlich: wir sind immer für dich erreichbar!

Wir wünschen dir eine schöne und interessante Zeit in der Schülervertretung, die von neuen Leuten, Erfahrungen und spannenden Diskussionen geprägt sein wird!

Deine SCHÜLERUNION

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WAS IST SCHÜLERVERTRETUNG?

SCHÜLERVERTRETUNG IN DER SCHULE

Der Klassensprecher/Die KlassensprecherinDas Bindeglied zwischen der Klasse und der Schülervertretung

Die Wahl zum Klassensprecher oder zur Klassenspre-cherin wird oftmals als sinnlos abgetan. Jedoch liegt es an jeder und jedem Einzelnen, aus diesem Amt etwas zu machen!

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse wollen insbe-sondere natürlich über das, was bei den Klassenspre-chersitzungen besprochen wird, informiert werden. Vor solchen Sitzungen solltest du mit deiner Klasse über die anstehenden Themen und Probleme diskutieren. Weiters bist du das erste und wichtigste Bindeglied zwischen Lehrpersonen und deiner Klasse, aber auch zwischen der Schülervertretung und der Klasse. Auch zum Elternverein solltest du einen guten Draht haben - von dort gibt es manchmal nützliche finanzielle Unterstützung.

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DEINE MITWIRKUNGSRECHTE

- Mitentscheidung bei der Anwendung von Erzie- hungsmitteln (z.B. Klassenversetzung)

- Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichts- mitteln (Landkarten, Schulbücher, Computer, Zirkel, Turnschuhe, ...)

DEINE MITBESTIMMUNGSRECHTE

- Anhörung und Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen

- Information über alle Angelegenheiten, die die Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen betreffen

- Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichtes

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Der Schulsprecher/Die SchulsprecherinDie erste Anlaufstelle bei Problemen

Als Bindeglied zwischen den Schulpartnern und der Direktion und als Sprachrohr der Schülerschaft hast du unterschiedlichste Aufgaben zu erfüllen - ein sehr vielseitiges Amt. Eine Herausforderung für alle, die wirklich etwas verändern wollen.

Die wichtigsten Aufgaben für dich als Schulsprecherin oder Schulsprecher an der Schule sind:

- Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag

- Die Initiierung von Projekten

- Die Vertretung gegenüber den Schulpartnern, der Direktion und im SGA (dazu später mehr)

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DEINE MITBESTIMMUNGSRECHTE- Bei Antragsstellung auf Ausschluss eines Schülers oder einer Schülerin- Anwendung von Erziehungsmitteln (z.B. Klassenversetzung)- Information über alle Angelegenheiten, die die Schüler allgemein betreffen- Gestaltung des Unterrichts- Wahl der Unterrichtsmittel (z.B. bei der Schulbuchkonferenz)

DEINE WEITEREN RECHTE- Teilnahme an Lehrerkonferenzen (ausgenommen bei Beratungen über Leistungsbeurteilung und dienst- rechtliche Angelegenheiten)- Stimmrecht im Schulgemeinschaftsauschuss- Verwendung von fünf Unterrichtsstunden pro Semester für Klassensprechersitzungen- Verwendung von drei Unterrichtsstunden pro Semester für Schülervertreterstunden (Sitzungen mit einer gesamten Klasse)

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Ideenpool für die Arbeit in der SchülervertretungDa die Arbeit – und vor allem die Ideenfindung – für eine erfolgreiche SV-Arbeit nicht immer leicht ist, haben wir hier einige Vorschläge, welche Möglich-keiten man in der Schülervertretung hat.

Verschönerung des Klassenzimmers (z.B.: Ausmalen des Klassenzimmers)

Gemeinsame Schiwochenenden

Lehrer-Schüler Fußballspiel

Info-Abende, Diskussionen, Vorträge (z.B.: Zivildienst-Bundesheer, aktuelle Themen)

Klassenparty

Wettbewerbe mit anderen Klassen

Flohmarkt, Basar (Bsp.: Elternsprechtag)

Maturantenberatung: Besuch auf der Uni organisieren, Berufsinfomesse besuchen

Schulball

SiPs an den Schulen

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Nachhilfeservice: Oberstufenschüler helfen Unterstufenschülern

Erste-Hilfe-Kurs in der Schule

Umfrage unter allen Klassen/Schülern

SV Infoblatt: einmal pro Monat wichtige Informationen in den Klassen aushängen

SV Infotafel: Pinnwand mit aktuellen InfosWorkshops (Projektmanagement, Schülerzei-tung,…)

Schülerzeitung

Talenteförderung (z.B.: Sprachwettbewerb,…)

Computerterminals mit Internet für Pausen

Eigene Homepage (auf Schulserver)

Getränke- & Snackautomaten

Raucherhof (Sitzgelegenheiten, Dach, Gestal-tung)

Sammelaktionen für einen guten Zweck

Fotoaktion

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ÜBERSCHULISCHE SCHÜLERVERTRETUNG

So wie du an deiner Schule die Meinung der Schüle-rinnen und Schüler vertrittst, gibt es auch auf über-regionaler Ebene Einrichtungen, die diese Aufgabe haben. In den folgenden Absätzen erfährst du die wichtigsten Infos über die Landesschülervertretung (LSV) und die Bundesschülervertretung (BSV).

Landesschülervertretung (LSV)Die Landesschülervertretung wird am Ende jedes Schuljahres für das jeweils folgende Schuljahr gewählt. Wählen dürfen alle Schulsprecherinnen und Schulsprecher aus den folgenden drei Schul-artbereichen:

Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS)

Berufsschulen (BS)

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Sollte der Schulsprecher oder die Schulspreche-rin verhindert sein, darf ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin das Stimmrecht mit einer Stimmrechtsübertragung ausüben. Auch wenn pro Schule nur eine Person stimmberechtigt ist, sind alle wählbar, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied des Schulgemeinschaftsausschusses an ihrer Schule sind.

Aus diesen drei Bereichen setzt sich in weiterer Folge auch die LSV zusammen. An erster Stelle jedes Bereichs steht der Landesschulsprecher oder die Landesschulsprecherin. Je nach Bundes-land gibt es pro Schulartbereich zusätzlich zum Landesschulsprecher noch 3-7 Mitglieder. Da die Landesschülervertretung viele Aufgaben zu erfüllen hat, ist es wichtig, dass dieses Team gut zusammenarbeitet.

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Bundesschülervertretung (BSV)Die BSV besteht aus insgesamt 29 Mitgliedern. 27 davon sind die Landesschulsprecherinnen und Landesschulsprecher aus den neun Bundeslän-dern, dazu kommen noch zwei Vertreterinnen und Vertreter der Zentrallehranstalten (ZLA). Am Beginn jedes Schuljahres wählt die BSV aus ihrer Mitte den Bundesschulsprecher oder die Bundes-schulsprecherin, pro Bereich je eine Bereichsspre-cherin oder einen Bereichssprecher (AHS, BMHS und BS), die gleichzeitig auch die stellvertreten-den Bundesschulsprecher sind.

Die Aufgaben der LSV/BSVWährend die Schülervertretung an deiner Schule die Interessen der Schülerschaft in der Schule vertritt, vertritt die LSV die Anliegen aller Schüle-rinnen und Schüler eines Bundeslandes. Die BSV ist die Stimme aller 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler Österreichs. Die LSV und die BSV sind mit beratender Stimme in den Landesschulräten (in Wien dem Stadtschulrat) und dem Unter-richtsministerium vertreten. Sowohl die BSV als auch die LSV suchen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern und informieren die Schülervertre-tungen über Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßige Treffen.

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SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS (SGA)

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das wichtigste schulinterne Gremium, in dem die Schul-partner (Schüler-, Lehrer- und Elternvertretung) und der Direktor/die Direktorin wichtige Entschei-dungen treffen.

Wer ist dabei?Im SGA sitzen neun stimmberechtigte Personen – je drei von Seiten der Schüler-, Lehrer- und Elternvertretung. Unter dem Vorsitz des Direktor/der Direktorin werden Beschlüsse gefasst, die die Schule betref-fen (eine Aufschlüsselung findest du unten). Der Direktor selbst hat dabei aber kein Stimmrecht.

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Wann ist der SGA beschlussfähig?Der SGA ist beschlussfähig, sobald mindestens die Hälfte der Mitglieder (also im Regelfall fünf) anwesend ist und je ein Vertreter oder eine Vertre-terin aller Schulpartner anwesend ist.

Einberufen von SitzungenPro Schuljahr müssen mindestens zwei SGA-Sit-zungen stattfinden. Ein Drittel der Mitglieder des SGA (also auch eine einzelne Fraktion – zum Beispiel nur die Schülervertretung) können unter Angabe eines Tagesordnungspunktes eine Sitzung einberufen Der Schulleiter/Die Schulleiterin hat dann innerhalb von zwei Wochen eine Sitzung anzusetzen.

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TIPPS FÜR DIE SITZUNGEN

Freundlich bleibenBleibe immer freundlich und lege deine Argumen-te sachlich dar. Egal, wie sehr dich ein Thema auf die Palme bringt, lass keine Emotionen durchblit-zen.

Vorbereitet seinZeige, dass du dich gut vorbereitet hast und man dir nichts vorgaukeln kann. Bereite dich auf eventuelle Gegenargumente vor und versetze dich auch in die Lage deines Gegenübers. Gerade bei revolutionären Ideen von uns Schülerinnen und Schülern herrscht oft Skepsis von Seiten der anderen Kurien. Bring deshalb ruhig ausgear-beitete Konzepte mit, um zu beweisen, dass du professionell arbeitest und an alle Seiten gedacht hast. Wenn du dich sogar noch vor der Sitzung mit den Vertretern von Eltern- und Lehrerseite triffst, hast du gute Chancen, dass deine Anliegen gehört werden.

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Kompetent argumentierenZeige auf, dass du nicht für dich, sondern für alle Schülerinnen und Schüler deiner Schule sprichst. Mit deiner Wahl hast du auch das Recht mitzure-den.

Nutze deine RechteDa man für einen Beschluss im SGA immer min-destens eine Person aus allen Kurien braucht, um etwas positiv abzustimmen, kannst du auch von dem dir somit gegebenen „Veto“-Rechts Gebrauch machen. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht übergangen werden! Jedoch sollte dies immer der letzte Weg sein, den man geht.

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AUFGABEN DES SGAS:

Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen

Planung von Elternsprechtagen

Regelung der Hausordnung

Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen

Durchführung von Veranstaltungen der Schulberatung

Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege

Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen

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WAS IST DIE SCHÜLERUNION?

Die Schülerunion ist eine ehrenamtliche Schüleror-ganisation, die verbindet – im Tun, im Denken und im modernen Sinne des Networkings.

Mit über 30.000 Mitgliedern ist die Schülerunion die größte Schülerorganisation Österreichs. Zu unserem Selbstverständnis sind drei Begriffe maßgebend:

AKTIONAktion bedeutet Veranstaltungen, Projekte und Kam-pagnen. Mit genau diesen Dingen wollen wir auf uns und somit unsere bildungspolitischen Forderungen aufmerksam machen. Neben Diskussionen, Semina-ren, Clubbings und Sportveranstaltungen gibt es noch viele weitere Aktionen der Schülerunion.

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SERVICEService bedeutet, den Schülerinnen und Schülern den Unterrichtsalltag mit diversen Angeboten abwechs-lungsreich zu gestalten. Die Schülerunion versucht, den Schülerinnen und Schülern bestmöglichen Service zu bieten. Die Schülerunion bietet aber auch ausreichend Informationen in Form von Foldern, Broschüren, Plakaten und Flyern zu den Themen Leistungsbeurteilung, Schulgemeinschaftsausschuss, Berufsschulen und vielen mehr!

Ein besonderer Service der Schülerunion sind die Akti-onstage. Ein Aktionstag ist ein eintägiges Seminar mit einer Schulklasse, das von ausgebildeten Trainerinnen und Trainern aus unseren Reihen gestaltet wird. Ak-tionstage gibt es zu den unterschiedlichsten Themen wie z.B. Rhetorik, Projektmanagement, Schulballor-ganisation, und vielen mehr.

Unser gesamtes Aktionstagsangebot findest du in unserem Aktionstagsflyer oder unter:http://aktionstag.schuelerunion.at

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VERTRETUNGVertretung bedeutet, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bestmöglich in der Bildungspolitik zu ver-treten. Dies versuchen wir, indem wir bei den Wahlen zur Schülervertretung auf allen Ebenen kandidieren, um so die Forderungen der Schülerinnen und Schülern auch zu offiziellen Stellen wie den Landesschulräten und dem Unterrichtsministerium weitergeben zu können.Die Schülerunion ist eine Organisation mit Unmengen an Platz für Motivation, Engagement und neue Ideen. Sie bietet dir die Chance, dich nach eigenem Ermessen einzubringen und zu entfalten. Hat man einmal en-geren Kontakt zur Schülerunion bekommen, will man immer mehr: Mehr lernen, mehr wissen, mehr können, mehr zeigen.

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23Nutze deine Chance, sei dabei und erlebe den größten Freundeskreis Österreichs! P.S.: Mehr über uns kannst du unter anderem auf unserer Homepage (www.schuelerunion.at) heraus-finden!

SCHÜLERUNION

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SCHULRECHT

Als Schülervertreter wirst du täglich mit den Schulgeset-zen konfrontiert. Umso bedeutender ist es natürlich, dass du über die Gesetze, die uns Schülerinnen und Schüler betreffen, Bescheid weißt. Wir stellen dir hier die wich-tigsten Schulgesetze kurz vor.

Das Schulorganisationsgesetz (SchOG)Dieses Gesetz definiert die Aufgaben der österrei-chischen Schule und nimmt deren Organisation und Einteilung vor. Besonders von Bedeutung ist der § 2 des SchOG, der die Aufgaben der österreichischen Schule definiert.

Das Schulunterrichtsgesetz (SchUG)Das SchUG regelt den gesamten inneren Bereich der Schule (wie Hausübungen, Prüfungen, Schularbeiten, Schülerrechte, SGA usw.) Als Schülervertreter haben wir daher hauptsächlich mit Belangen die im SchUG geregelt sind, zu tun.

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Das Schulzeitgesetz (SchZG)Das Schulzeitgesetz regelt alle Fragen des zeit-lichen Ablaufes der Schule (Schuljahr, Ferien-ordnung usw.) Die Regelungen sind jedoch nicht in allen Bundesländern gleich, zwischen den Ländern gibt es geringfügige Unterschiede (Bsp.: Ferienbeginn)

Das Schülervertretergesetz (SchVG)Das SchVG ist das jüngste Schulgesetz, aber gleichzeitig für die Schülervertretung eines der wichtigsten. Es regelt die Landes- und Bundes-schülervertretung, also die Schülervertretung auf überregionaler Ebene.

Die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO)In der LBVO findest du alles, was deine Benotung betrifft. Egal ob du den Ablauf von Prüfungen oder die Dauer von Prüfungen wissen willst – in der LBVO wirst du es finden.

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ABKÜRZUNGEN IN DER SV

Im Schülervertretungs-Alltag wirst du immer wieder auf Abkürzungen stoßen. Damit du von Anfang an mitreden kannst, sind hier die wichtigsten Abkür-zungen zusammengefasst.

SV SchülervertretungLSV LandesschülervertretungBSV BundesschülervertretungZLA ZentrallehranstaltBMUKK Bundesministerium für Unterricht, Kunst und KulturLSR LandesschulratSSR StadtschulratSGA SchulgemeinschaftsausschussSiP SchülerInnenparlament

AHS Allgemeinbildende Höhere SchulenBMHS Berufsbildende Mittlere und Höhere SchulenBS Berufsschulen

SU SchülerunionReGru RegionalgruppeLaVo LandesvorstandBuVo Bundesvorstand

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NOTIZEN

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IMPRESSUM

Medieninhaber: Schülerunion, Postfach 21, 1082 Wien

Kontakt: 01/40 12 66 21, [email protected], www.schuelerunion.at

Redaktion: Bundesvorstand der Schülerunion 2013/2014

Grafik und Layout: Robert Grünberger

Hersteller und Druck: druck.at

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NÜTZLICHE LINKS:

Schülerunionwww.schuelerunion.atwww.facebook.com/schuelerunion

Schulrechts-Infowww.schulrecht.info

Bundesschülervertretungwww.bsv.atwww.facebook.com/bundesschuelervertretung

Bildungsministeriumwww.bmukk.gv.at