Schulabschlüsse Baltic Schule Broschüre 2012

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Baltic-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck mit gymnasialer Oberstufe Karavellenstraße 2-4 23558 Lübeck Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I (Stand: August 2012)

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Schulabschlüsse Baltic Schule Broschüre 2012

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Baltic-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck mit gymnasialer Oberstufe Karavellenstraße 2-4 23558 Lübeck

Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I (Stand: August 2012)

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Der Hauptschulabschluss (HSA)Der Hauptschulabschluss (HSA)Der Hauptschulabschluss (HSA)Der Hauptschulabschluss (HSA) WerWerWerWer nimmt an den Prüfungen zum Hauptschulabschluss teil? nimmt an den Prüfungen zum Hauptschulabschluss teil? nimmt an den Prüfungen zum Hauptschulabschluss teil? nimmt an den Prüfungen zum Hauptschulabschluss teil?

� Alle SchülerInnen der Baltic-Schule können auf Antrag der Eltern den Hauptschulabschluss durch Teilnahme an der HSA-Prüfung erwerben.

� Empfehlung der Schule: Antrag auf Teilnahme am HSA bei Hauptschul-Empfehlung nach dem Halbjahreszeugnis im 9. Schuljahr und bei unklarem Notenbild mit Blick auf Klasse 10 (eine Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ auf Realschulniveau). Bitte folgen Sie der Empfehlung der Klassenkonferenz!

� Schülerinnen und Schüler, die trotz Hauptschul-Empfehlung nicht an der Prüfung teilnehmen und nicht direkt in die 10. Klasse versetzt werden, wiederholen die 9. Klasse. Ihnen steht aber nur noch ein Prüfungsversuch zu.

� Für Schülerinnen und Schüler, die die 9. Klasse wiederholen und bei denen der Abschluss in der 9. oder 10. Klasse gefährdet erscheint, legt die Klassenkonferenz die Teilnahme an der Prüfung fest.

Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?

� Im ersten Halbjahr der 9. Klasse nehmen alle Schülerinnen und Schüler – ungeachtet der Prognose – an der Projektarbeit und –prüfung teil. Die Note geht entweder in den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss ein. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit und und und und ––––prüfung“.prüfung“.prüfung“.prüfung“.

� Im zweiten Halbjahr finden die zentralen Abschlussprüfungen an verbindlich

festgelegten Terminen statt. Sie bestehen aus: � schriftlichen Prüfungen in den Kernfächern Mathematik, Deutsch

und Englisch im Umfang von jeweils 135 Minuten (Englisch 105 Minuten schriftliche und 30 Minuten sprachpraktische, mündliche Prüfung mit jeweils zwei bis drei SchülerInnen)

� bis zu zwei freiwilligen mündlichen Prüfungen in allen weiteren Fächern außeraußeraußeraußer im Fach Englisch (hier ist die mündliche Prüfung bereits Teil der gesamten Prüfungsleistung)

� Der Prüfungsausschuss kann SchülerInnen zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung verpflichten, um einen erfolgreichen Abschluss sicherzustellen.

In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?

� In den Fächern, in denen keinekeinekeinekeine mündlichen oder schriftlichen Prüfungen angesetzt sind, entsprechen die Vornoten den Endnoten.

� In Fächern, in denen schriftlich oderoderoderoder mündlich geprüft wurde, werden Vornote und Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 gewichtet.

� In Fächern, in denen sowohlsowohlsowohlsowohl schriftlich als auchals auchals auchals auch mündlich geprüft wurde, werden zunächst die schriftliche und mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 verrechnet. Die Endnote ergibt sich dann im Verhältnis 2:1 aus der Vornote und dem errechneten Ergebnis aus schriftlicher und mündlicher Prüfung.

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Wann ist der HauptschulabscWann ist der HauptschulabscWann ist der HauptschulabscWann ist der Hauptschulabschluss bestanden?hluss bestanden?hluss bestanden?hluss bestanden?

� Grundsätzlich müssen mindestens „ausreichende“ Leistungen auf Hauptschulniveau vorliegen. Maximal eine „mangelhafte“ Note kann durch eine „befriedigende“ Note ausgeglichen werden.

Wiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der SchuleWiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der SchuleWiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der SchuleWiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der Schule

� Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, dazu tritt die Schülerin oder der Schüler um eine Jahrgangsstufe zurück. Schülerinnen und Schülern, die trotz Hauptschul-Empfehlung nicht an der Prüfung teilgenommen haben, nicht direkt in die 10. Klasse versetzt wurden und die 9. Klasse wiederholen, steht nur noch ein Prüfungsversuch zu.

� Eine bereits bestandene Prüfung kann wederwederwederweder zur Verbesserung des Abschlusses nochnochnochnoch zum Erreichen der Zugangsvoraussetzungen der 10. Klasse bzw. der Oberstufe wiederholt werden.

� Ist durch die Klassenkonferenz kein Aufstieg in die nächste Klassenstufe beschlossen, erfolgt die Entlassung aus der Schule.

� Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (insgesamt neun Schulbesuchsjahre) nimmt die Schülerin oder der Schüler freiwillig am Unterricht teil, um einen in der Regel höheren qualifizierten Abschluss zu erwerben.

Wann ist der Aufstieg in die 10. Jahrgangsstufe möglich?Wann ist der Aufstieg in die 10. Jahrgangsstufe möglich?Wann ist der Aufstieg in die 10. Jahrgangsstufe möglich?Wann ist der Aufstieg in die 10. Jahrgangsstufe möglich?

� Der Aufstieg nach Klasse 10 erfolgt: ▪ wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit Hauptschul-Empfehlung in den

Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf Hauptschulniveau ein Notenschnitt von mindestens 2,4 erreicht (zweimal Note „gut“, einmal Note „befriedigend“) und gleichzeitig der Durchschnitt in den anderen Fächern bei mindestens 3,0 liegt sowie kein Fach mit „ungenügend“ (Ü7=H5) bewertet wurde

� Der Aufstieg nach Klasse 10 erfolgt ebenfalls: ▪ wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit Realschul- oder

Gymnasialempfehlung in allen im 8. und 9. Jahrgang unterrichteten Fächern auf Realschulniveau mindestens „ausreichende“ Leistungen erbringt und eine Note „mangelhaft“ mit „befriedigend“ oder besser ausgeglichen werden kann

� Die Noten der Fächer, die nur im 8. Schuljahr unterrichtet wurden, werden in das (Abschluss-)Zeugnis des 9. Jahrgangs übernommen.

� In begründeten Einzelfällen kann die Klassenkonferenz eine Schülerin oder einen Schüler auch dann versetzen, wenn die oben genannten Leistungen nicht erbracht wurden.

� Seit dem Schuljahr 2008/09 zählen alle Noten gleichermaßen. Die Unterscheidung zwischen A- und B-Fächern (Haupt- und Nebenfächern) entfällt. Die Note aus der Projektarbeit/-prüfung hat die Wertigkeit eines Unterrichtsfaches.

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Der Realschulabschluss (Der Realschulabschluss (Der Realschulabschluss (Der Realschulabschluss (RRRRSA)SA)SA)SA) Wer nimmt an den Prüfungen zum Realschulabschluss teil?Wer nimmt an den Prüfungen zum Realschulabschluss teil?Wer nimmt an den Prüfungen zum Realschulabschluss teil?Wer nimmt an den Prüfungen zum Realschulabschluss teil?

� An den Prüfungen nehmen alle SchülerInnen der 10. Klasse teil. � SchülerInnen mit Gymnasial-Prognose können sich auf Antrag der Eltern von

der Prüfung befreien lassen – mit Versetzung in die 11. Klasse kann der Bildungsstand laut Gemeinschaftsschulverordnung vom 01. August 2011 als „dem Realschulabschluss gleichwertig“ festgestellt werden. Die Ausstellung eines Realschulabschlusszeugnisses ist nur nach bestandener Prüfung möglich.

Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?Welchen Umfang haben die zentralen Abschlussprüfungen?

� Im neunten Schuljahr nehmen alle Schülerinnen und Schüler – ungeachtet der Prognose – an der Projektarbeit und –prüfung teilgenommen. Die Note geht in die Zuerkennung des Realschulabschlusses ein. Weitere Einzelheiten entnehmen Weitere Einzelheiten entnehmen Weitere Einzelheiten entnehmen Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit und Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit und Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit und Sie bitte der Informationsbroschüre zu „Projektarbeit und ––––prüfung“.prüfung“.prüfung“.prüfung“.

� Im zweiten Halbjahr finden die zentralen Abschlussprüfungen an verbindlich festgelegten Terminen statt. Sie bestehen aus:

� schriftlichen Prüfungen in den Kernfächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Umfang von jeweils 135 Minuten (Englisch 105 Minuten schriftliche und 30 Minuten sprachpraktische, mündliche Prüfung mit jeweils zwei SchülerInnen)

� bis zu zwei freiwilligen mündlichen Prüfungen in allen Fächern außeraußeraußeraußer im Fach Englisch (hier ist die mündliche Prüfung bereits Teil der gesamten Prüfungsleistung)

� zu den zusätzlichen mündlichen Prüfungsfächern können auf auf auf auf AntragAntragAntragAntrag der Schülerin oder des Schülers auch Fächer zählen, in denen eine schriftliche Prüfung erfolgte

� Der Prüfungsausschuss kann SchülerInnen zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung verpflichten, um einen erfolgreichen Abschluss sicherzustellen

In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?In welchem Verhältnis stehen Vornoten und Endnoten?

� In den Fächern, in denen keinekeinekeinekeine mündlichen oder schriftlichen Prüfungen angesetzt sind, entsprechen die Vornoten den Endnoten.

� In Fächern, in denen schriftlich oderoderoderoder mündlich geprüft wurde, werden Vornote und Prüfungsnote im Verhältnis 2:1 gewichtet.

� In Fächern, in denen sowohlsowohlsowohlsowohl schriftlich als auchals auchals auchals auch mündlich geprüft wurde, werden zunächst die schriftliche und mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 verrechnet. Die Endnote ergibt sich dann im Verhältnis 2:1 aus der Vornote und dem errechneten Ergebnis aus schriftlicher und mündlicher Prüfung.

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Wann ist der Realschulabschluss bestanden?Wann ist der Realschulabschluss bestanden?Wann ist der Realschulabschluss bestanden?Wann ist der Realschulabschluss bestanden?

� Grundsätzlich müssen mindestens „ausreichende“ Leistungen auf Realschulniveau vorliegen. Maximal eine „mangelhafte“ Note kann durch eine „befriedigende“ Note ausgeglichen werden.

Wiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der SchuleWiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der SchuleWiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der SchuleWiederholung einer Prüfung und Entlassung aus der Schule

� Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, dazu tritt die Schülerin oder der Schüler um eine Jahrgangsstufe zurück.

� Eine bereits bestandene Prüfung kann wederwederwederweder zur Verbesserung des Abschlusses nochnochnochnoch zum Erreichen der Zugangsvoraussetzungen der 10. Klasse bzw. der Oberstufe wiederholt werden.

� Ist durch die Klassenkonferenz kein Aufstieg in die nächste Klassenstufe beschlossen, erfolgt die Entlassung aus der Schule.

� Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (insgesamt neun Schulbesuchsjahre) nimmt die Schülerin oder der Schüler freiwillig am Unterricht teil, um einen in der Regel höheren qualifizierten Abschluss zu erhalten.

Wann ist der Aufstieg in die 11. Jahrgangsstufe möglich?Wann ist der Aufstieg in die 11. Jahrgangsstufe möglich?Wann ist der Aufstieg in die 11. Jahrgangsstufe möglich?Wann ist der Aufstieg in die 11. Jahrgangsstufe möglich?

� Der Aufstieg nach Klasse 11 erfolgt: ▪ wenn in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf

Realschulniveau ein Notenschnitt von mindestens 2,4 erreicht wurde (zweimal Note „gut“, einmal Note „befriedigend“) und gleichzeitig der Durchschnitt in den anderen Fächern bei mindestens 3,0 oder besser liegt sowie kein Fach mit „ungenügend“ (Ü6=R5) bewertet wurde

� Der Aufstieg nach Klasse 11 erfolgt ebenfalls: ▪ wenn alle Noten der in Klasse 9 und 10 unterrichteten Fächer auf

Gymnasialniveau mindestens „ausreichend“ sind. � In begründeten Einzelfällen kann die Klassenkonferenz eine Schülerin oder

einen Schüler auch dann versetzen, wenn die oben genannten Leistungen nicht erbracht wurden. Der Aufstieg erfolgt dann durch Konferenzbeschluss mit begleitenden Maßnahmen zur Sicherung des Lernerfolges.

Achtung: Fachwechsel im Wahlpflichtfach I schließt direkten Aufstieg aus!

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Zentrale Zeitplanung 201Zentrale Zeitplanung 201Zentrale Zeitplanung 201Zentrale Zeitplanung 2012222/1/1/1/13333

9. Jahrgang Projektarbeit

Projektarbeit (PA) Beginn in der 1. VHW: 03. bis 07. September 2012

Abgabe der PA 22. Oktober 2012 Präsentation der PA (Prüfung) 27. bis 30. November 2012

Zentrale Abschlussprüfungen Schriftlich Deutsch 23. April 2013 Schriftlich Mathematik 19. April 2013 Schriftlich Englisch 25. April 2013 Praktisch Englisch 06. bis 08. Mai 2013 Mündliche Prüfungen 27. bis 29. Mai 2013

10. Jahrgang Projektarbeit

Projektarbeit (PA)

Beginn in der 1. VHW: 03. bis 07. September 2012

Abgabe der PA - 22. Oktober 2012 Präsentation der PA (Projektprüfung) 27. bis 30. November 2012

Zentrale Abschlussprüfungen Schriftlich Deutsch 19. April 2013 Schriftlich Mathematik 25. April 2013 Schriftlich Englisch 23. April 2013 Praktisch Englisch 06. bis 08. Mai 2013 Mündliche Prüfungen 27. bis 29. Mai 2013 Einstieg in die OberstufeEinstieg in die OberstufeEinstieg in die OberstufeEinstieg in die Oberstufe

� Am 06.02.2013 findet für interessierte Schülerinnen und Schüler eine Informationsveranstaltung zum Einstieg in die Oberstufe statt.

� Mit dem Halbjahreszeugnis der 10. Klasse bewerben sich interessierte Schülerinnen und Schüler bis Mitte Februar 2013 bei der Schulleitung.

� In der Oberstufe stehen 3 Profile zur Wahl: ▪ gesellschaftswissenschaftliches Profil ▪ naturwissenschaftliches Profil ▪ ästhetisches Profil

� Eine zweite Fremdsprache ist belegpflichtig (Französisch, Latein oder Spanisch). Christiane Mangold, OStD’n Jens-Willem Diercks, StR Schulleiterin Koordinator 9/10