Schulentwicklungsplan 2014 - lwv-hessen.de · 4.2 Schloßbergschule, Wabern 48 4.3 Feldbergschule,...

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SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2014 Fortschreibung für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören, Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen, Schulen mit dem Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler und Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich Überregionale Schulen SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2014 Fortschreibung für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören, Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen, Schulen mit dem Förderschwerpunkt kranke Schülerinnen und Schüler und Schulen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich Überregionale Schulen

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  • SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2014

    Fortschreibung fr die

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren,

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen,

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler und

    Schulen mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung

    LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich berregionale Schulen

    SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2014

    Fortschreibung fr die

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren,

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen,

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler und

    Schulen mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung

    LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich berregionale Schulen

  • Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen

    Text Dezernat Allgemeine Verwaltung Fachbereich berregionale Schulen Christa Gerdsen Stndeplatz 2 34117 Kassel

    Tel. 0561 1004 - 2121 Fax 0561 1004 - 1121

    [email protected] www.lwv-hessen.de

    Gestaltung Christa Gerdsen

    Titelfoto www.fotolia.com

    Druck Druckerei des LWV Hessen

    Stand 8. Juli 2015

    http:www.fotolia.comhttp:www.lwv-hessen.demailto:[email protected]

  • 3 Schulentwicklungsplan

    TEIL 1

    1 Anlass, Ziele und Grundlagen der Fortschreibung 51.1 Gesetzlicher Auftrag des LWV Hessen: Statusbeschreibung und Entwicklungen 5

    1.2 Politische Zielvorgaben 8

    1.3 Belegungstrends 10

    1.3.1 Belegungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 10

    1.3.2 Entwicklung der Schlerzahlen in Hessen 12

    1.4 berregionale Beratungs- und Frderzentren (BFZ) 13

    1.5 Wahrnehmung der Schultrgeraufgaben, Schulmanagement 14

    2 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren 172.1 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren 17

    2.2 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren nach Kreisen/Stdten 19

    2.3 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und Frderzentren 20

    2.4 Vorklassen 22

    2.5 Zielgleiche Unterrichtsangebote 23

    2.6 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote 23

    2.7 Berufsbildende Angebote an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren 24

    2.8 Ganztagsangebote 25

    2.9 Angegliederte Einrichtungen 26

    2.9.1 Internate 26

    2.9.2 Frhfrderung 27

    2.10 Perspektiven/Ausblick 28

    3 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen 313.1 Soll-Ist-Vergleich 31

    3.2 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen 33

    3.3 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen nach Kreisen/Stdten 34

    3.4 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und Frderzentren 35

    3.5 Vorklassen 37

    3.6 Zielgleiche und zieldifferente Unterrichtsangebote und deren Auslastung 37

  • 4

    3.6.1 Zielgleiche Unterrichtsangebote 37

    3.6.2 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote 37

    3.6.3 Schulbezogene bersicht der Auslastung der Unterrichtsangebote 38

    3.7 Berufliche Schulangebote 38

    3.8 Ganztagsangebote 39

    3.9 Angegliederte Einrichtungen 40

    3.9.1 Internat 40

    3.9.2 Interdisziplinre Frhberatungsstellen 40

    3.10 Perspektiven/Ausblick 41

    4 Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sowie kranke Schlerinnen und Schler und mit dem Frderschwerpunkt geistige Entwicklung 45

    4.1 Statusbeschreibung und Entwicklungen seit 2010 45

    4.2 Schlobergschule, Wabern 48

    4.3 Feldbergschule, Idstein 50

    4.4 Max-Kirmsse-Schule, Idstein 51

    4.5 Perspektiven und Organisationsentwicklung/Ausblick 53

    5 Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler 545.1 Statusbeschreibung und Entwicklungen seit 2010 54

    5.2 Organisationsentwicklung und Perspektiven/Ausblick der Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler 55

    6 Planung von Bauvorhaben und greren Sanierungsmanahmen 58

    7 Planungsgrundlagen fr den Schulbau 61

    8 Standards fr Schulbetrieb und -ausstattung 648.1 Essensversorgung 64

    8.2 Schlerbefrderung 65

    8.3 Technologieplan/DV-Support 66

    8.4 Schulhausreinigung 66

  • 5 Schulentwicklungsplan

    TEIL 1

    1 Anlass, Ziele und Grundlagen der Fortschreibung

    Die im Jahr 2010 vorgelegte und vom Hessischen Kultusministerium (HKM) mit Erlass vom 17.12.2010 genehmigte Fortschreibung erfasste erstmals alle Schulen in Trgerschaft des Lan-deswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen). Diese Fortschreibung war notwendig, da die Schultrgeraufgaben nun gebndelt und in nur noch einer Organisationseinheit wahrgenommen wurden. Die Planung erfolgte schultypspezifisch und wurde in der Investitionsplanung zusammen-gefhrt.

    Die vorangegangenen Fortschreibungen des LWV-Schulentwicklungsplans fr die (seinerzeit) Schulen fr Hrgeschdigte, die Schulen fr Blinde und Sehbehinderte und die Schulen fr Kran-ke waren vom HKM mit Erlass vom 18.12.2002 mit einigen Auflagen genehmigt worden, ebenso die Fortschreibung fr die Schulen fr Sehbehinderte aus dem Jahr 2006. Die bis dahin letzte Planung fr die Schulen fr Erziehungshilfe erfolgte 1996.

    Schwerpunkte der nun vorliegenden Fortschreibung des Schulentwicklungsplans sind - aufgrund des Erlasses des HKM vom 01.03.2012 - die Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler einerseits sowie die strukturellen Vernderungen am Schulstandort Idstein (und in der Bildungsregion Rheingau-Taunus-Kreis) andererseits. Gleichzeitig werden die aufgrund der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) im Jahr 2011 vernderten Begrifflichkeiten angepasst und zudem die Zahlen, Daten und Fakten aktuali-siert. Auf dieser Basis werden die notwendigen planerischen Schlussfolgerungen fr die Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren, Sehen, emotionale und soziale sowie geistige Entwick-lung dargestellt.

    Aus Grnden der Lesbarkeit wird im folgenden Text bei Personen berwiegend nur die mnnliche Form verwendet.

    1.1 Gesetzlicher Auftrag des LWV Hessen: Statusbeschreibung und Entwicklungen

    Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist gem 139 Abs. 1 Satz 1 HSchG Trger der Frder-schulen von berregionaler Bedeutung einschlielich erforderlicher Schlerheime mit den Fr-derschwerpunkten Sehen, Hren und krperliche und motorische Entwicklung sowie der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sprachheilfrderung [...].

    Zudem ist er gem 139 Abs. 1 Satz 2 HSchG Trger der Schulen mit den Frderschwerpunk-ten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung und kranke Schlerinnen undSchler fr die Kinder und Jugendlichen, die in seinen Einrichtungen untergebracht sind.

    Die in 139 Abs. 1 HSchG aufgefhrten Frderschulen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf-grund der - was die vorgenannten Frderschwerpunkte anbelangt - landesweit geringen Schler-dichte groe kreis- bzw. stadtbergreifende Einzugsbereiche haben oder an berregionale LWV- bzw. Vitos-Einrichtungen angebunden sind.

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    Vor diesem gesetzlichen Hintergrund wie auch bedarfsorientiert ist der LWV Hessen derzeit Trger von

    drei Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren sowieeiner Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren mit einem Schulzweig mit dem Frder-schwerpunkt Sehen;

    einer Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen, die blinde und sehbehinderte Kinder undJugendliche beschult;

    zwei Schulen mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung undkranke Schlerinnen und Schler sowie einer Schule mit den Frderschwerpunktenemotionale und soziale Entwicklung, Lernen, geistige Entwicklung und kranke Sch-lerinnen und Schler, die alle drei aus den ehemals heimgebundenen Sonderschulenentstanden sind, und die Kinder und Jugendlichen beschulen, die in Vitos-Einrichtungen un-tergebracht sind;

    fnf bzw. (ab 01.04.2014) sechs Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerin-nen und Schler, die in den Vitos-Kliniken fr Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychoso-matik und Psychotherapie untergebracht sind.

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren und dem Frderschwerpunkt Sehen Diese fnf Schulen haben berregionale Einzugsbereiche, damit die Schulen trotz der hessenweit (Frderschwerpunkt-bezogen) geringen Schlerdichte gengend Schler haben, um ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot mit einer dem Schulgesetz entsprechenden Gliederung schaffen zu knnen.

    -

    -Die berregionalen Einzugsbereiche fhren dazu, dass nicht alle Schler mit entsprechendem Frderbedarf die Schule vom Wohnort aus besuchen knnen. Fr diese Schler wird das Angebot vorgehalten, whrend der Schulzeit in einem der Internate zu wohnen, die an vier der fnf Schulen angegliedert sind. Deren pdagogische Leitung obliegt dem Schulleiter 1. Die fnf Schulen sind berregionale Beratungs- und Frderzentren, deren Aufgabe auch darin besteht, sinnesgeschdigte Schler an den rtlichen Regel- und Frderschulen ambulant zu fr-dern sowie diese Schulen zu beraten. Zudem sind vier dieser Schulen Ganztagsschulen mit Pro-fil 1 oder Profil 3 2. Den Schulen fr Sinnesgeschdigte sind auerdem interdisziplinre Frhberatungsstellen zu-geordnet. Dort beschftigt der LWV Hessen Sozialpdagogen, die noch nicht schulpflichtige Kinder gem 53, 54 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XII i. V. m. 55 Abs. 2 Nr. 2 und 56 SGB IX frdern und deren Eltern und Familien beraten. Hierfr bzw. konkret fr die Aufgabe der Schuleingangsbegleitung/begleitende Fachdienste stellt das HKM hessenweit vier Lehrkrfte zur Verfgung. Die Kosten der Frhfrderung werden - mit Ausnahme der Personalkosten fr die vorgenannten Lehrkrfte - durch die rtlichen Sozialhilfetrger, das Land Hessen/ Hessi-sches Sozialministerium (HSM) und den LWV Hessen gemeinsam getragen.

    1 Sie wird gem 13 der Pflichtstundenverordnung des HKM auf die Pflichtstundenzahl angerechnet.2 Profil 1: An mindestens 3 Tagen wird ein Angebot von 7 Zeitstunden von 07:30 bis 16:00 oder 17:00 Uhr vorgehalten. Die Teilnahme ist freiwillig. - Profil 3: An 5 Tagen werden Betreuung, Unterricht und verpflichtende Ganztagsangebote in der Zeit von 07:30 bis 16:00 oder 17:00 Uhr vorgehalten.

  • 7 Schulentwicklungsplan

    Fr die sehbehinderten Schler gab es ursprnglich sowohl rtliche Schulangebote der Stdte Frankfurt und Kassel als auch das berrtliche Angebot des LWV Hessen. Diese Regelung fhrte zu einer Ungleichbehandlung der Trger des LWV Hessen. Auf der Grundlage der Teilfortschrei-bung des LWV-Schulentwicklungsplanes fr die Schulen fr Sehbehinderte vom Juli 2006 wurde mit den kommunalen Spitzenverbnden vereinbart, dass zuknftig der LWV Hessen die Beschu-lung sicherstellen soll und die rtlichen Schultrger dafr die Beschulungskosten einzelfallbezo-gen erstatten.

    Das HKM hat dieser Teilfortschreibung des LWV-Schulentwicklungsplanes ebenso wie der Schulorganisationsmanahme Errichtung einer Schule fr Sehbehinderte am Standort der Schu-le am Sommerhoffpark [...] mit Erlass vom 4. Mai 2007 zugestimmt 3.

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler Die fnf bzw. nunmehr sechs Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler in LWV-Trgerschaft sind regelhaft rumlich an den Kliniken fr Kinder- und Jugend-psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (KKJPP) der Vitos GmbH angesiedelt, um die dort behandelten Kinder und Jugendlichen whrend ihres Klinikaufenthalts schulisch zu frdern. Die Gre der Schulen ist abhngig von den vom HSM im Rahmen der hessischen Kranken-hausplanung genehmigten Betten- und Platzzahlen der jeweiligen KKJPP. Generell sind diese Schulen ausschlielich als Durchgangsschulen konzipiert. Die Dauer des Schulbesuchs ist von der - stationren oder teilstationren - Verweildauer in der Klinik abhngig. Mit ihrem Unter-richtsangebot muss die Schule das Spektrum aller Schulformen und -stufen, von der Vorklasse bis zur Berufsschule, von der Abteilung fr Praktisch Bildbare bis hin zum Abitur, abdecken.

    ber Jahre hinweg bestand die Rechtsauffassung, dass der LWV Hessen nur fr die Beschu-lung der Kinder und Jugendlichen zustndig sei, die stationr in seinen bzw. den Vitos-Einrichtungen untergebracht sind. Diese Einschtzung hat sich in jngerer Vergangenheit ge-wandelt und mit Erlass vom 01.03.2012 hat das HKM zu dieser Rechtsauslegungsfrage ausge-fhrt: [...] Wenn Kinder und Jugendliche in Tageskliniken behandelt werden, kommt es daher nicht darauf an, ob sie dort bernachten und vollverpflegt werden. Entscheidend ist, ob sie sich nur auerhalb oder zumindest teilweise auch innerhalb der regulren Schulbesuchszeiten in der Klinik aufhalten. Ist Letzteres der Fall, so sind sie in der Klinik untergebracht und der Landes-wohlfahrtsverband muss ihre Beschulung nach 139 Abs. 1 Satz 2 HSchG sicherstellen. Dies gilt ohne Rcksicht darauf, ob die Tagesklinik unmittelbar vom LWV betrieben wird oder andere, u. U. auch privatrechtlich verfasste Rechtssubjekte zwischengeschaltet sind. [...] Zudem msse das HKM als Aufsichtsbehrde gem 17 Abs. 1 Satz 1 LWVG darauf hinwir-ken, dass der LWV die Schulen an vorhandenen Tageskliniken, die zu Unrecht von Stdten oder Landkreisen errichtet wurden und betrieben werden, in seine Trgerschaft bernimmt. In-soweit wurde der LWV gebeten, mit den verbandsangehrigen Stdten und Landkreisen in Ver-handlung zu treten. Dies ist seither geschehen; die geplanten und abgestimmten strukturellen Vernderungen werden nachfolgend im Schulentwicklungsplan abgebildet.

    3 Dies verbunden mit dem Hinweis: Diese Manahme steht in Verbindung mit der Aufhebung der Hermann-Herzog-Schule (Schule fr Sehbehinderte) in Frankfurt (Schultrger Stadt Frankfurt) [...].

  • 8

    Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Ursprnglich waren diese Schulen fr Erziehungshilfe als sogenannte heimgebundene Son-derschulen an den berregionalen Jugendhilfeeinrichtungen des LWV Hessen angesiedelt. Aufgrund der fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Sinne von Normalisierung besu-chen inzwischen jedoch viele Kinder und Jugendliche aus diesen Einrichtungen rtliche (auch Regel-) Schulen. Die dadurch vakanten Schulpltze werden von den rtlichen Schultrgern der Region mit Schlern mit sonderpdagogischem Frderbedarf an einer Schule mit dem Frder-schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung belegt. Rund 72 % der Schler in den Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kommen daher heute aus der jeweiligen Region. Grundstzlich ist deren Beschulung eine rtliche Aufgabe und obliegt nicht dem LWV Hessen. Dem trgt die Regelung in 139 Abs. 1 Satz 2 HSchG Rechnung, wonach der LWV Hessen ausschlielich fr die Kinder und Jugendlichen, die in seinen Einrichtungen un-tergebracht sind, die Schultrgerschaft zu bernehmen hat. Weil insbesondere in Nordhessen die berwiegende Zahl der Schler externer Herkunft (also nicht in einer Vitos-Einrichtung untergebracht) war bzw. ist, hatte seinerzeit der Landesrech-nungshof 4 empfohlen, die Trgerschaft dieser Schulen auf andere Trger zu berfhren, wenn ein kostendeckendes Angebot nicht aufrechtzuerhalten ist. In der Folge wurde mit allen zustn-digen Schultrgern verhandelt und vereinbart, dass sie die einzelfallbezogenen Schulkosten fr ihre Schler kostendeckend bernehmen. Zudem unterrichteten alle drei Schulen (bis Sommer 2013) in geringem Umfang auch kranke Schlerinnen und Schler, soweit eine Vitos-Gesellschaft im jeweiligen Einzugsbereich statio-nre oder teilstationre Angebote vorhlt, deren Beschulung sicherzustellen ist.

    Auerdem beschult die Max-Kirmsse-Schule, Idstein, auch Kinder und Jugendliche im Frder-schwerpunkt geistige Entwicklung sowie darber hinaus (noch) im Frderschwerpunkt Lernen. Letztgenannter Frderschwerpunkt ist gem 139 Abs. 1 HSchG nicht dem Zustndigkeitsbe-reich des LWV Hessen zugewiesen, so dass das HKM seine Zustimmung zum Schulentwick-lungsplan 2010 mit der Vorgabe verbunden hat, insoweit die entsprechenden strukturellen und organisatorischen Manahmen zeitnah einzuleiten und umzusetzen. Die erforderlichen Klrungs- und Abstimmungsgesprche sowie Verhandlungen zwischen rtli-chem Schultrger Rheingau-Taunus-Kreis und dem LWV Hessen unter Einbeziehung der zu-stndigen Schulaufsichtsbehrden sind zwischenzeitlich gefhrt und abgeschlossen worden. Die insoweit geplanten und abgestimmten strukturellen und organisatorischen Vernderungen werden nachfolgend im Schulentwicklungsplan abgebildet.

    1.2 Politische Zielvorgaben Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) aus dem Jahr 2006 ist seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Diese sieht insbesondere ein inklusives Bildungssystem vor, das fr alle behinderten Kinder integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterfhrenden Schulen ermglicht. Zwischenzeitlich wurde im August 2012 auch der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet und verffentlicht. Auch hier werden - insbesondere im Kapitel 6 Schule und Bildung - zehn Grundsatzziele sowie im Folgenden konkrete Ziele und Manahmen formuliert und nicht zuletzt gute Beispiele - auch aus den LWV-Schulen sowie deren berregionalen Bera-tungs- und Frderzentren und Frhfrderstellen - benannt.

    4 107. Prfung Haushaltsstruktur 2006: Landeswohlfahrtsverband

  • 9 Schulentwicklungsplan

    Und nicht zuletzt sind hinsichtlich der baulichen Gestaltung der Schulen Artikel 9 der UN-BRK sowie die Magaben des Hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK zu beachten, die (u. a.) vorsehen, dass die Zugangshindernisse fr ffentliche Gebude beseitigt werden sollen.

    Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bndnis 90/Die Grnen Hessen fr die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 2019 ist unter der berschrift Inklusion und Fr-derschulen formuliert:

    [...] Wir verfolgen das Ziel der Inklusion von Kindern mit und ohne Beeintrchtigungen oder Behinderun-gen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Realisierung. Das Wohl des einzelnen Kin-des muss stets im Mittelpunkt stehen.

    [...] Dort, wo es von den Eltern gewnscht wird, werden wir das Frderschulsystem weiter entwickeln.

    [...] Das bedeutet insbesondere, dass die Ressourcen der Frderschule fr Lernhilfe sowie fr emotionale und soziale Entwicklung gem dem Elternwillen fr die inklusive Beschulung an der allgemeinen Schule und an der Frderschule zur Verfgung gestellt werden. [...]

    Auch die Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von CDU und BNDNIS 90/DIE GRNEN in der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen fr die XV. Wahlperiode (2011 2016) beinhaltet im Kapitel 3 Einrichtungen unter e) folgende Ziele:

    Die Frderschulen in der Trgerschaft des LWV mssen in besonderem Mae dem Gedanken der Inklusi-on verpflichtet sein. Die Weiterentwicklung der Frderschulen zu Frderzentren, von denen aus der ge-meinsame Unterricht von Schlerinnen und Schlern mit und ohne Frderbedarf untersttzt wird, soll fort-gesetzt und intensiviert werden. Dem hat die knftige Fortschreibung des Schulentwicklungsplans auch un-ter Bercksichtigung der Investitionsplanung und Bewirtschaftung der bentigten Immobilien Rechnung zu tragen.

    Konkretisiert werden diese Ziele durch das Leitbild Inklusion des LWV Hessen, das die Ver-bandsversammlung am 02.10.2013 mit groer Mehrheit beschlossen hat (Auszug):

    Der LWV Hessen ist [...] zudem Trger von Frderschulen und von Frhfrderstellen fr sinnesbeeintrch-tigte Kinder. Im Rahmen seiner Zustndigkeiten und der gesetzlichen Vorgaben strebt der LWV Hessen in Fortsetzung seiner bisherigen Praxis die Umsetzung seines Leitbildes Inklusion bei allen Teilhabeleistun-gen an. Unter Bercksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten, der gesetzlichen Grundlagen und bewilligter Haushaltsmittel werden dabei die folgenden Grundstze verfolgt:

    [... ] Von den Schulen des LWV Hessen einschlielich ihrer berregionalen Beratungs- und Frderzentren wird die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpdagogischen Frderbedarf in der all-gemeinen Schule als Regelform weiter vorangetrieben und gefrdert. Ziel ist die bestmgliche Frderung der Schlerinnen und Schler unter Achtung des Elternwahlrechts. [...] Der LWV Hessen wird die von ihm, seinen Schulen und deren angegliederten sozialen Einrichtungen genutzten Grundstcke und Gebude barrierefrei gestalten. Dies gilt fr Zugnglichkeit, Auffindbarkeit und innere Gestaltung im Hinblick auf eine Nutzung durch mobilittseingeschrnkte, blinde und sehbehinderte, gehrlose und hrbehinderte Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeintrchtigungen. Neu zu errich-tende Gebude werden entsprechend gestaltet unter Bercksichtigung der einschlgigen DIN-Normen. Be-stehende Gebude werden auf ihre Barrierefreiheit berprft und schrittweise umgestaltet, insbesondere im Zuge notwendiger Sanierungen und Instandsetzungen. Dabei darf der notwendige Denkmalschutz Barriere-freiheit nicht verhindern.

  • 10

    Die Schultrgerverwaltung beim LWV Hessen trgt diesen Vorgaben im Rahmen ihrer Zustn-digkeiten seit Beginn der XV. Wahlperiode der LWV-Verbandsversammlung Rechnung. Auf die Beschlsse Nr. 40 vom 10.10.2012 (betreffend Sanierung und Ausbau des Schulgebudes Gis-bert-Lieber-Haus der Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg) sowie Nr. 52 vom 05.12.2012 (betreffend Neubau eines Schulgebudes fr die Hermann-Herzog-Schule sowie Teilbereiche der Schule am Sommerhoffpark, Frankfurt/Main) wird insoweit verwiesen. Auch in Zukunft werden fr alle investiven Hochbaumanahmen im Bereich der Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren, Sehen sowie emotionale und soziale Entwicklung standortbezogene Entwicklungs- und Investitionskonzepte erarbeitet und den Verbandsgremien zur Entscheidung vorgelegt. Zudem wird bei allen Schulneubauprojekten darauf geachtet eine Bauweise zu whlen, die eine multifunktionale Nachnutzung zulsst, sofern die Gebude nicht mehr fr schulische Zwecke ge-nutzt werden.

    Neben der baulichen Barrierefreiheit gilt es jedoch auch behinderungsbedingten Einschrnkungen z. B. der Orientierung und/oder der Kommunikation sowohl im schulischen als auch im (brigen) sozialpdagogischen Bereich entgegen zu wirken. Hier hlt der LWV Hessen fr seine Mitarbeiter in den Schlerheimen sowie in der Fahrschler- bzw. pdagogischen Mittagsbetreuung Qualifizie-rungsangebote z. B. in Gebrdensprache oder bedarfsorientiert auch in Brailleschrift vor.

    Die Umsetzung der vorstehend aufgefhrten Ziele lsst Auswirkungen auf die pdagogisch-inhalt-liche, organisatorische wie auch die Belegungsentwicklung der LWV-Frderschulen erwarten. Darber hinaus ist davon auszugehen, dass unter diesen Vorzeichen die Beratung und Frde-rung von behinderten Kindern in den Grund- wie auch den weiterfhrenden Schulen breiteren Raum einnehmen wird und somit die Bedeutung der LWV-Frderschulen als Beratungs- und Fr-derzentren (weiter) wchst. Zudem wird die Wahlfreiheit der Eltern bezglich der geeigneten Schulform fr ihr Kind erheblich grere Bedeutung erhalten.

    1.3 Belegungstrends Um fr die nchsten Jahre belastbare Aussagen ber die Entwicklung der Frderschulen in Tr-gerschaft des LWV Hessen treffen zu knnen, wird die Belegungsentwicklung der jeweiligen Schulen seit 2001 betrachtet. Die Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler werden dabei ausge-klammert, da deren Belegungsentwicklung im Wesentlichen von der der KKJPP abhngig ist. Beispielhaft sei darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der genehmigten Betten in den Vitos-Kliniken fr Kinder- und Jugendpsychiatrie im Jahr 2011 von 280 auf 339 (+ 21 %) sowie die An-zahl der Tagesklinikpltze von 122 auf 229 und damit sogar um rd. 88 % erhht hat.

    1.3.1 Belegungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. jhrliche Berichte des Statistischen Bundesamtes: Bildung und Kultur - Allgemeinbildende Schulen)

    Der bundesweite Geburtenrckgang fhrte schon seit 2001 an den allgemeinen Schulen zu einem Rckgang der Schlerzahlen. Im Jahr 2013 betrug die Schlerzahl 86 % (2001: 9.807.600; 2013: 8.420.111) der Schler des Jahres 2001. Und 4,08 % (in 2001: 4,34 %) aller Schler in Deutschland besuchten Frderschulen. Dort ist die Belegung gegenber 2001 um 19,3 % gesunken (2001: 425.483; 2013: 343.343).

    -

    -

  • 11 Schulentwicklungsplan

    Vernderungen der Schlerzahlen in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Frderschulen - Schulen fr Sinnesgeschdigte -

    1

    1

    1

    10%

    05%

    00%

    95%

    90%

    85%

    80% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Schler gesamt Frderschulen

    Frderschwerpunkt Hren Frderschwerpunkt Sehen

    4,5%

    4,0%

    3,5% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Anteil der sinnesgeschdigten Schler an den Frderschlern

    Anteil der Frderschler an der Gesamtschlerzahl

    Entgegen diesem Trend stiegen die Schlerzahlen der Schulen fr Sinnesgeschdigte bundesweit bis zum Jahr 2008 weiter an. Seither ist eine rcklufige Entwicklung zu beobachten, wobei auch aktuell die Schlerzahlen noch bei 98,3 % des Ausgangswertes von 2001 (2001: 15.666; 2013: 15.401) liegen. Dabei blieb bei den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren die Auslastung (jetzt bei 98,5%) weitgehend konstant. Der Anteil sinnesgeschdigter Schler an der Gesamtzahl der Frderschler stieg im Zeitraum 2001 bis 2013 von 3,68 % auf 4,49 % an.

    -

    -

    Vernderungen der Schlerzahlen in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Frderschulen - Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung -

    140%

    130%

    120%

    110%

    100%

    90%

    80% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Schler gesamt Frderschulen emotionale und soziale Entwicklung

    12,0%

    11,0%

    10,0%

    9,0%

    8,0%

    7,0%

    6,0%

    5,0%

    4,0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anteil der Schler mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an den FrderschlernAnteil der Frderschler an der Gesamtschlerzahl

    Die Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung stieg von 2001 bis 2013 bundesweit um fast 38 % an (2001: 27.573; 2013: 37.959). Deren Anteil an allen Frderschlern liegt damit bei nun ber 11 % (2001: 6,5 %).

  • 12

    1.3.2 Entwicklung der Schlerzahlen in Hessen(vgl. jhrliche Berichte des Statistischen Bundesamtes: Bildung und Kultur - Allgemeinbildende Schulen)

    In Hessen weicht die Entwicklung vom Bundestrend leicht ab. Hier sinken erst seit 2006 die Schler-zahlen an den allgemeinen Schulen und seit 2008 an den Frderschulen. Deren Belegung liegt aber immer noch geringfgig (2001: 24.217; 2013: 24.419) ber der im Jahr 2001. Der Anteil der Frder-schler an der Gesamtschlerzahl betrug im Jahr 2013 3,84 % (2001: 3,46 %).

    Prozentuale Vernderungen der Schlerzahlen im Land Hessen im Bereich Frderschulen - Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren und Sehen -

    4,5%

    4,0%

    3,5%

    3,0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Anteil der sinnesgeschdigten Schler an den Frderschlern

    Anteil der Frderschler an der Gesamtschlerzahl

    Der Anteil sinnesgeschdigter Schler an der Gesamtzahl der Frderschler sank in den letzten beiden Jahren in Hessen. Allerdings haben hauptschlich die hrgeschdigten Schler ihren Anteil daran, da ihre Zahl in den letzten Jahren rcklufig war. Gegenber dem Vergleichsjahr 2001 liegt die Zahl der sinnesgeschdigten Schler aber immer noch 5,0 % ber dem des Ba-sisjahres (2001: 993; 2013: 1.043).

    Gegenber dem Jahr 2002 stieg die Zahl der Schler an den Schulen mit dem Frderschwer-punkt emotionale und soziale Entwicklung um ber 75 %. Ihr Anteil an allen Frderschlern lag mit 8 % gleichwohl unter dem Bundesdurchschnitt.

    Prozentuale Vernderungen der Schlerzahlen im Land Hessen im Bereich Frderschulen - Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung -

    180%

    170%

    160%

    150%

    140%

    130%

    120%

    110%

    100%

    90%

    80% 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Schulen gesamt

    Frderschulen

    emotionale und soziale Entwicklung

    8,0%

    7,0%

    6,0%

    5,0%

    4,0%

    3,0% 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Anteil der Schler mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an den Frderschlern Anteil der Frderschler an der Gesamtschlerzahl

    Schlerzahlen der Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung liegen erst ab dem Jahr 2002 vor.

  • 13 Schulentwicklungsplan

    Um die Nachfrageentwicklung an den LWV-Frderschulen insgesamt einschtzen zu knnen, werden regelhaft die statistischen Berichte des Hessischen Statistischen Landesamtes herange-zogen. Der aktuellste verfgbare Bericht Schler und Schulentlassene in Hessen Ergebnisse der Vorausberechnung [...] fr die allgemeinbildenden Schulen bis 2025 [...]" datiert vom Februar 2013 und basiert auf der Bevlkerungsvorausberechnung 2010 und der Schulstatistik 2011/12. Danach wrde fr die Schlerzahlen in hessischen Frderschulen (aller Frderschwerpunkte) bis zum Jahr 2025 ein Rckgang von 12,5 % erwartet.

    Da der LWV Hessen jedoch mit seinem Frderschulangebot im Wesentlichen die Lcken der kommunalen Frderschulangebote schliet, ist es im Hinblick auf die Nachfrageentwicklung an den LWV-Schulen sinnvoller, die Bevlkerungsentwicklung in den Regionen zu betrachten. Den statistischen Berichten des Hessischen Statistischen Landesamtes aus 2013 ber Die Bevlke-rung der hessischen Gemeinden am 31. Dezember 2013 ist zu entnehmen, dass der berwie-gende Teil der Landkreise und kreisfreien Stdte Bevlkerungszuwchse zu verzeichnen hat.

    Die Landkreise Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Waldeck-Frankenberg sowie der Lahn-Dill-Kreis, der Werra-Meiner-Kreis, der Schwalm-Eder-Kreis, der Vogelsbergkreis und der Odenwaldkreis wei-sen Bevlkerungsrckgnge aus. Diese Regionen liegen berwiegend in den Einzugsbereichen der nord- und mittelhessischen Frderschulen in LWV-Trgerschaft, so dass allenfalls dort Aus-wirkungen auf die Nachfrage zu erwarten sind. Da sich der Bevlkerungsrckgang in den vg. Landkreisen jedoch in einem Korridor von 0,3 bis knapp 0,6 % bewegt und die Bevlkerungszu-wchse in den brigen Regionen deutlich hher sind, ist in der Gesamtbetrachtung mit einer signi-fikant rcklufigen Schlerzahlenentwicklung in den berregional wirkenden LWV-Schulen nicht zu rechnen.

    Bei einer allgemein sinkenden Auslastung der Schulen aufgrund der demografischen Entwicklung liegen die Schlerzahlen der Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren wie auch emotionale und soziale Entwicklung hessenweit ber denen des Basisjahres 2001. Gravierend zeigte sich zu-letzt der Anstieg bei den Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwick-lung. Hier war in 2013 erneut eine hhere Schlerzahl zu verzeichnen als noch in den Jahren 2010 und 2011, wobei der bisherige Hchststand von 2009 nun um 77 Schler berschritten wird.

    1.4 berregionale Beratungs- und Frderzentren (BFZ) Gem 53 Abs. 1 Satz 3 HSchG ist die Beratung der allgemeinen Schulen in sonderpdagogi-sche Fragen Bestandteil sonderpdagogischer Frderung und gehrt zu den Aufgaben der Fr-derschulen. 53 Abs. 2 HSchG regelt die weitere Ausgestaltung der BFZ, wobei ber die Ein-richtung einer Frderschule als sonderpdagogisches Beratungs- und Frderzentren das HKM im Benehmen mit dem Schultrger entscheidet. Nheres hinsichtlich Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der BFZ regelt fr die LWV-Frderschulen insbesondere 25 Abs. 3 der Verordnung ber Unterricht, Erziehung und sonder-pdagogische Frderung von Schlerinnen und Schlern mit Beeintrchtigungen oder Behinde-rungen (VOSB) in der Fassung vom 15.05.2012. Deren Angebote, Aufgaben, Qualifikationen und Qualittssicherung legten die Richtlinien ber die Arbeit der sonderpdagogischen Beratungs-und Frderzentren vom 29.11.2006 fest.

    Die berregionalen Beratungs- und Frderzentren fr Sinnesgeschdigte bestehen seit 1994 an den Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren und Sehen des LWV Hessen. Zu deren Ein-zugsbereichen folgen detailliertere Informationen jeweils zu Ziffer 2.3 und Ziffer 3.4. Auch die

  • 14

    Schlobergschule in Wabern mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schlerinnen und Schler ist ein berregionales Beratungs- und Frderzentrum.

    Ziel der Arbeit der berregionalen Beratungs- und Frderzentren ist es, Schlern mit entspre-chendem Frderbedarf den erfolgreichen Besuch einer allgemeinen Schule - im Optimalfall im wohnortnahen Umfeld - zu ermglichen. Die Arbeit der Beratungs- und Frderzentren in Trgerschaft des LWV Hessen richtet sich an Schler, bei denen aufgrund ihrer Sinnesschdigung oder ihres sonderpdagogischen Unterstt-zungsbedarfs im Bereich des sozialen Handelns und emotionalen Erlebens das Erfordernis der Beratung und Frderung besteht, weil

    ihr Beratungs- und Frderbedarf die prventiven Mglichkeiten bersteigt, die von den allgemeinen Schulen ohne fachspezifische Hilfe geleistet werden knnen,

    der sonderpdagogische Frderbedarf nicht notwendigerweise in einer Frderschule mit dem Frderschwerpunkt Hren oder Sehen bzw. mit dem Frderschwerpunkt emotionale und sozi-ale Entwicklung abgedeckt werden muss,

    sie eine Sinnesschdigung haben und eine Frderschule mit abweichender Zielsetzung besuchen oder

    sie selbst hren oder sehen knnen, ihre Eltern aber gehrlos oder blind sind.

    Die Arbeit der Beratungs- und Frderzentren richtet sich aber auch an die Lehrkrfte der Regel-schulen und die Eltern, die von der spezifischen Kompetenz der Zentren in Form von Beratung oder Fortbildungsveranstaltungen profitieren.

    Die Beratungs- und Frderzentren bentigen entsprechende Ressourcen, um ihrem Auftrag ge-recht zu werden. Dazu gehrt neben Personal und den dazugehrigen Sachkosten (Reisekosten und Kosten fr Lernmittel, die das HKM finanziert) die schliche Ausstattung, fr die der jeweilige rtliche Schultrger der Schule, die das Kind aufgenommen hat, Sorge trgt. Der LWV Hessen als Trger berregionaler Beratungs- und Frderzentren gem 25 Abs. 3 VOSB hat die zu deren Aufgabenerledigung erforderlichen rumlichen und schlichen Vorausset-zungen zu schaffen. Ein wesentlicher Teil der notwendigen Ausstattung steht durch die effektive gemeinsame Nutzung von Schulausstattung sowie -sekretariat und -rumen zur Verfgung. Darber hinaus werden PC-Arbeitspltze fr die Beratungslehrer mit entsprechenden Kommuni-kationsmglichkeiten, Lager fr Materialien und Akten sowie Raum, um diagnostische Manah-men mit externen Schlern durchzufhren, vorgehalten. Hinzu kommt eine Grundausstattung mit Hilfsmitteln fr Hilfsmitteldiagnose und Demozwecke, Bromaterial und Portokosten.

    1.5 Wahrnehmung der Schultrgeraufgaben, Schulmanagement Die Schultrgeraufgaben werden sowohl zentral durch die Hauptverwaltung des LWV Hessen als auch dezentral - insbesondere im Sinne eines effizienten operativen Schulmanagements - an den drei Schulstandorten Homberg/Efze, Friedberg und Frankfurt/Main wahrgenommen.

    Am Standort Homberg/Efze angesiedelt ist der Sitz der Verwaltung der Hermann-Schafft-Schule, der Schlobergschule und der Kthe-Kollwitz-Schule.

    Die Verwaltung am Standort Friedberg ist zustndig fr die Johannes-Vatter-Schule, die Johann-Peter-Schfer-Schule, die Anna-Freud-Schule, die Rehbergschule sowie die Paula-Frst-Schule (bis 31.03.2014 in Trgerschaft der Stadt Hanau).

  • 15 Schulentwicklungsplan

    In Frankfurt/Main ist die Verwaltung fr die Schule am Sommerhoffpark, die Freiherr-von-Schtz-Schule, die Max-Kirmsse-Schule, die Feldbergschule, die Peter-Hrtling-Schule und die Heinrich-Bll-Schule verortet. In der Schule in Bad Camberg befindet sich zudem eine Auenstelle dieser Verwaltung, die jene Aufgaben fr die Schulen in Bad Camberg und Idstein erledigt, die besser in rtlicher Nhe der Schulen wahrzunehmen sind. Insbesondere handelt es sich hierbei um Be-schaffungen, die Organisation der Schlerbefrderung oder die Abrechnung der Internats-, Frhfrder- oder Beschulungskosten mit den jeweils zustndigen Kostentrgern.

    Fr die aus Schultrgersicht notwendigen Neubau-, Umbau- und Ausbaumanahmen sowie die Bauunterhaltung aller Schulen zeichnet regelhaft das LWV-Baumanagement bei der Hauptverwal-tung des LWV Hessen mit Sitz in Kassel verantwortlich.

    Der DV-Support aller Schulen wird berwiegend durch den Fachbereich Datenverarbeitung des LWV Hessen in dezentraler Organisation auf Basis von Servicevereinbarungen sichergestellt. Teilweise werden - unter Wirtschaftlichkeitsaspekten - entsprechende Dienstleistungen auch von den IT-Abteilungen der Vitos-Gesellschaften erbracht.

    Die nachfolgende bersicht zeigt die Organisationsstrukturen und Zustndigkeitsbereiche der Schultrgerverwaltung des LWV Hessen an den vorgenannten drei Standorten, wie sie berwie-gend bereits heute bestehen bzw. hinsichtlich der Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler umzusetzen geplant sind.

  • 16

  • 17 Schulentwicklungsplan

    2 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren Frderschulangebote fr hrgeschdigte Kinder und Jugendliche bestehen auer an den vier Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren in Trgerschaft des LWV Hessen auch an

    der Wilhelm-Lckert-Schule in Kassel, die hrbehinderte Grundschler aus der Stadt unddem Landkreis Kassel aufnimmt,

    der Herderschule in Darmstadt, die absprachegem hrgeschdigte Schler aufnimmt(vgl. Soll-Ist-Vergleich SEP 2010, S. 16).

    Auch die Carl-Preising-Schule, eine Schule in freier Trgerschaft in Bad Arolsen, nimmt in Einzel-fllen hrgeschdigte Schler auf, die in der Regel mehrfachbehindert sind.

    Die ambulante Beratung der Pdagogen und/oder Frderung hrgeschdigter Schler in Regel-schulen erfolgt ausschlielich durch die Schulen in Trgerschaft des LWV Hessen als berregio-nale Beratungs- und Frderzentren. Deren Einzugsbereiche hat das Hessische Kultusministerium gem 25 Abs. 3 VOSB vom 15.05.2012 im Benehmen mit dem LWV Hessen zuletzt im August 2013 (neu) festgelegt. Detailliertere Informationen dazu folgen unter Ziffer 2.3.

    Die Hermann-Schafft-Schule in Homberg ist seit dem Schuljahr 2006/07 eine gebundene Ganz-tagsschule (jetzt Profil 3), die Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg seit Beginn des Schul-jahrs 2008/09. Die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg wurde zum Schuljahr 2010/11 umgewan-delt, die Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt/Main zum Schuljahr 2013/14 (beide Profil 1).

    2.1 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren

    Seit 2001 stieg die Zahl aller durch diese Frderschulen betreuten hrgeschdigten Schler um (Summe linke Spalten 2001/02 = 1.243 zu 2013/14 = 2.011) 61,8 % an. Der grte Anstieg ist bei der ambulanten Frderung (+ 133,5 %) zu verzeichnen, aber auch die Schlerzahl in den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren ist in diesem Zeitraum um knapp 11,4 % angewachsen.

  • 18

    Verbesserte Diagnostik, die inzwischen bereits bei Neugeborenen regelhaft im Rahmen der Neu-geborenen-Hrscreenings durchgefhrt wird, fhrt dazu, dass weniger Hrschdigungen bei Kin-dern unerkannt bleiben. In der Vergangenheit erhielten hrgeschdigte Kinder hufig nicht die angemessene Frderung und wurden teilweise als lernhilfebedrftig eingestuft. Auerdem werden zunehmend Kinder, die wegen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstrung die Sprache nur erschwert auf natrlichem Weg erlernen knnen, von den Schulen mit dem Frder-schwerpunkt Hren gefrdert. Der Anteil ambulanter Schler an allen hrgeschdigten Schlern stieg von 41,3 % auf 59,6 % an, so dass inzwischen mehr hrgeschdigte Schler in Schulen am Wohnort als in den Frderschu-len unterrichtet werden. Wenn rtliche Schultrger im Sinne der begabungsgerechten Schule ihr Augenmerk verstrkt auf die inklusive Beschulung lenken und ihre Schulen insbesondere im Hin-blick auf die Akustik besser ausstatten wrden, knnte dieser Anteil noch steigen.

    Entwicklung des Inklusionsanteils bei den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren

    Entwicklung der Schlerzahlen beim Frderschwerpunkt Hren

    Die vorstehende Grafik zeigt, dass die Entwicklung der Schlerzahlen an den einzelnen Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren in Trgerschaft des LWV Hessen unterschiedlich verluft.

  • 19 Schulentwicklungsplan

    Die nebenstehende Tabelle erklrt den seit 2001 relativ stetigen Zuwachs in der Freiherr-von-Schtz-Schule - bei erstmals leichtem Rckgang in 2013. Dieser ist auch auf die leicht angestiege-ne Zahl von Kindern mit dem Frderschwerpunkt Sprachheilfrderung zurckzufhren, fr die der Landkreis Limburg-Weilburg die Beschu-lungs- und Schlerbefrderungskosten auf der Grundlage einer ffent-lich-rechtlichen Vereinbarung vom September/Dezember 2007 trgt. Dem liegt auch ein (Organisations-) Beschluss der Verbandsversamm-lung des LWV Hessen (XIV/181) vom 06.04.2011 zugrunde. Danach hat das HKM mit Erlass vom 22.06.2011 der Errichtung dieser Sprach-heilabteilung zugestimmt. In den brigen Schulen hingegen blieb die Belegung im letzten Jahr eher konstant.

    Ein Anstieg der Schlerzahlen wie in den vergangenen Jahren ist fr die Schulen mit dem Frder-schwerpunkt Hren angesichts der bereits dargestellten politischen Zielsetzungen und der demo-grafischen Entwicklung nicht mehr in diesem Ausma zu erwarten. Lediglich fr den Standort Frankfurt mit seinem sdhessischen Einzugsbereich knnte mit Zuwchsen zu rechnen sein, da in den Stdten Offenbach, Frankfurt sowie Darmstadt aktuell der hessenweit strkste Bevlkerungs-zuwachs zu verzeichnen ist. Ob und inwieweit sich der rcklufige Trend bei den Schulen in Friedberg und Homberg/Efze best-tigen wird, ist derzeit bei dem differenzierten Bild der hessischen Bevlkerungsentwicklung nicht si-cher zu beurteilen. Angesichts der relativ stabilen Frderzahlen in den interdisziplinren Frhbera-tungsstellen fr hrgeschdigte Kinder ist ein signifikantes Absinken der Schlerzahlen nicht zu er-warten. Insofern ist davon auszugehen, dass die Belegung dieser Frderschulen in Friedberg, Bad Camberg und Homberg/Efze in den nchsten 5 Jahren weitgehend konstant bleibt.

    2.2 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren nach Kreisen/Stdten Im Schuljahr 2013/14 kamen die Schler der Schu-len mit dem Frderschwerpunkt Hren aus folgen-den Kreisen und Stdten:

    Soweit die nebenstehende Tabelle eine erhhte Schlerzahl beim Landkreis Limburg-Weilburg aus-weist, ist dies auf die unter Ziffer 2.1 vorstehend be-schriebene Konstellation zurckzufhren. Mit dem zustndigen Staatlichen Schulamt ist bzw. wurde seinerzeit die Einrichtung von max. zwei Klas-sen mit dem Frderschwerpunkt Sprachheilfrderung abgestimmt und in der Folge - wie oben beschrieben - umgesetzt.Grundstzlich knnte der Frderbedarf dieser Kinder im inklusiven Unterricht oder an einer anderen Schu-le mit Frderschwerpunkt Sprachheilfrderung - einentsprechendes regionales Angebot vorausgesetzt -abgedeckt werden.

  • 20

    2.3 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und Frderzentren5

    Die Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren in Trgerschaft des LWV Hessen sind relativ gleichmig ausgelastet. Antrge von Eltern auf Aufnahme ihres Kindes in einer anderen als der zustndigen Schule, in deren Einzugsbereich sie wohnen, sind seltener geworden. Die Schulbus-linien sind so optimiert, dass die Schler berwiegend tglich befrdert werden knnen - wobei es nicht zu vermeiden ist, dass Fahrzeiten von 90 Minuten je Strecke erreicht, zum Teil auch ber-schritten werden. Eine Vernderung der Einzugsbereiche wird aus Schultrgersicht gleichwohl derzeit nicht angestrebt.

    Im Frderschwerpunkt Hren sind die Einzugsbereiche der Schulen deckungsgleich mit denen der berregionalen Beratungs- und Frderzentren. Deren Einzugsbereiche wurden vom HKM im August 2013 in Abstimmung auch mit dem Schultrger LWV Hessen (neu) festgelegt. Vorgese-hen ist (einvernehmlich) eine zweijhrige Erprobungsphase, der sich eine Evaluation der Ergeb-nisse und Erfahrungen anschlieen soll, um darauf aufbauend eine zukunftsfhige endgltige Regelung fr die nchsten Jahre treffen zu knnen.

    Danach stellen sich die Zustndigkeiten fr vorbeugende Manahmen und inklusive Beschulung der berregionalen Beratungs- und Frderzentren (BFZ) fr den Frderschwerpunkt Hren wie folgt dar (wortgetreu zitierte Regelung des HKM):

    1. Kreis Bergstrae und Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Landkreis Gro-Gerau, Main-Taunus-Kreis (nrdlicher Bereich), Stadt Frankfurt,:Schule am Sommerhoffpark, Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren, BFZ in Frankfurt amMain.

    2. Main-Taunus-Kreis (sdlicher Bereich), Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, KreisLimburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Hochtaunuskreis (westlicher Bereich):Freiherr-von-Schtz-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren, BFZ in Bad Cam-berg.

    3. Hochtaunuskreis (stlicher Bereich), Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Gieen,Landkreis Gieen, Vogelsbergkreis (sdlicher Bereich), Kreis Marburg-Biedenkopf(westlicher Bereich, Bereich Mitte):Johannes-Vatter-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren, BFZ in Friedberg.

    4. Kreis Marburg-Biedenkopf (stlicher Bereich), Vogelsbergkreis (nrdlicher Bereich), KreisFulda, Schwalm-Eder-Kreis Kreis Waldeck-Frankenberg, Kreis Hersfeld-Rotenburg,Werra-Meiner-Kreis, Stadt Kassel, Landkreis Kassel:Hermann-Schafft-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren (und Sehen), BFZ inHomberg (Efze).

    Nachfolgend werden diese Einzugsbereiche zur besseren bersicht anhand der Hessenkarte dargestellt.

    5 ohne Frhfrderung!

  • 21 Schulentwicklungsplan

    Frderschwerpunkt Hren

  • 22

    2.4 Vorklassen Vorklassen sind in allen LWV-Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren eingerichtet. Dort sind die Kinder aufzunehmen, die schulpflichtig sind, jedoch aufgrund ihres Entwicklungstandes vom Schulbesuch zurckgestellt wurden. Gem 58 Abs. 2 HSchG stehen sie auch Kindern offen, die sonderpdagogischen Frderbedarf haben und bis zum 30. Juni des Jahres das vierte Le-bensjahr vollenden.

    In Einzelfllen nehmen die Schulen, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Schultrger sowie auf Wunsch der Eltern, auch jngere Kinder auf sofern Kapazitten vorhanden sind. In die Vorklassen der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren werden berwiegend Kin-der aufgenommen, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind. Vorrangig in der Pflicht fr diese Kinder ist jedoch der rtliche Jugendhilfetrger als Verantwortlicher fr die Kindertagessttten. Alle Vorklassen werden ganztgig gefhrt. Dafr setzt der LWV Hessen Erzieherpersonal ein. Anderenfalls msste fr diese Kinder eine zustzliche (zweite) Busabfahrt mit entsprechend hhe-ren Mehrkosten organisiert werden.

    Im Hinblick auf die vorrangige Zustndigkeit der Kindertagessttten wird eine Ausweitung der Zahl der Vorklassen - auch in Anbetracht der erwarteten demografischen Entwicklung - nicht ange-strebt.

    Belegung der Vorklassen zum Stichtag 01.11.2013

    Die vorstehende Tabelle zeigt eine relativ hohe Zahl an Vorklassenkindern in der Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg. Whrend in den anderen Schulen durchschnittlich 7,8 % der Schler Vorklassen besuchen, ist die Quote in Bad Camberg mit 13,7 % fast doppelt so hoch (siehe hierzu auch die Ausfhrungen zu Ziff. 2.2).

    In Friedberg besuchen nur noch wenige Kinder die Vorklasse(n), da fr Kinder mit zustzlichem sonderpdagogischen Frderbedarf an einer Schule fr Praktisch Bildbare bzw. des Frder-schwerpunkts geistige Entwicklung keine Vorklassen vorgesehen sind. Angesichts der aktuelleren Nachfrage an dieser Schule wird die weitere Entwicklung zu beobachten und dahingehend zu evaluieren sein, ob zuknftig nur noch eine (statt bislang zwei) Vorklasse(n) vorzusehen sind.

    Fr die folgenden Schuljahre wird davon ausgegangen, dass

    4 Vorklassen in der Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg, 2 Vorklassen (b. a. w.) in der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg, 2 Vorklassen in der Hermann-Schafft-Schule in Homberg und 2 Vorklassen in der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt

    erforderlich sind.

  • 23 Schulentwicklungsplan

    2.5 Zielgleiche Unterrichtsangebote Alle Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren bieten Unterricht von der Grundstufe bis zum Haupt- oder Realschulabschluss an. Weiterfhrende Angebote gibt es in Hessen nur in Verbin-dung mit der beruflichen Schule.

    Zielgleich unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14

    In Friedberg und Homberg ist die Zahl der Grundschler signifikant niedriger als die Schlerzahl in den oberen sechs Klassen. Perspektivisch knnte hier die Schlerzahl sinken, sobald die obe-ren Klassen abgehen. In Bad Camberg hingegen berschreitet die Zahl der Grundschler leicht die der Schler der oberen sechs Klassen. Da die Grundschler regelhaft noch lngere Zeit in den Schulen verbleiben (werden), sind rcklufige Schlerzahlen nicht zu erwarten. In den lernzielgleichen Klassen der Grundstufe berschreitet die durchschnittliche Klassenbele-gung die Richtzahl von 8 Schlern nur in der Freiherr-von-Schtz-Schule minimal. In den Klassen der Mittel -und Hauptstufe werden im Regelfall kleinere Klassen gebildet, jedoch knnen auchhier geringfgige berschreitungen auftreten.

    Insgesamt ist das Angebot an Klassenrumen derzeit ausreichend.

    2.6 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote An allen Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren besteht die Mglichkeit, hrgeschdigte Kin-der mit zustzlichen Beeintrchtigungen zu unterrichten. Die einzige Abteilung mit dem Frderschwerpunkt geistige Entwicklung besteht an der Johannes-Vatter-Schule. Hier werden kleinere Lerngruppen gebildet, so dass die durchschnittliche Klassen-gre bei weniger als 8 ( 5,75) Schlern liegt.

    Nicht zielgleich unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14

    Schule

    Abteilung oder Klassen mit Abteilung mit dem dem Frderschwerpunkt

    Lernen Frderschwerpunkt geistige

    Entwicklung Schler Klassen Schler Klassen

    Freiherr-von-Schtz-Schule, Bad Camberg 54 7

    Johannes-Vatter-Schule, Friedberg 38 6 46 8

    Hermann-Schafft- cS hule, Homberg 31 5

    Schule am S ommerhoffpark, Frankfurt 55 7 gesamt 178 25 46 8

  • 24

    Die Zahl der hrgeschdigten Schler, die nicht lernzielgleich unterrichtet werden, war von 2005 bis 2008 vor allem in Frankfurt sprunghaft gestiegen, zeigt inzwischen jedoch in allen Schulen - mit Ausnahme der Schule am Sommerhoffpark - eine leicht rcklufige Entwicklung.

    Vernderungen dieses Angebots sind derzeit nicht geplant.

    Auslastung der nicht zielgleichen Abteilungen

    2.7 Berufsbildende Angebote an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren Ein berufsbildendes Schulangebot fr Hrgeschdigte gibt es zentral nur an der Johannes-Vatter-Schule. Hrgeschdigte Auszubildende aus ganz Hessen besuchen die dortige Berufsschule, wenn sie eine besondere hrspezifische Untersttzung bentigen, die die Berufsschule vor Ort nicht bieten kann.

    Die Schule bietet Unterricht in den Berufsfeldern

    Metalltechnik Drucktechnik Wirtschaft und Verwaltung Ernhrung und Hauswirtschaft Textiltechnik Agrarwirtschaft Farbtechnik und Raumgestaltung sonstige Berufe (nach Anfrage).

    Darber hinaus knnen Schler mit Hauptschulabschluss die Berufsfachschule in den Berufsfeldern

    Metalltechnik Wirtschaft und Verwaltung besuchen.

  • 25 Schulentwicklungsplan

    Schler, die noch nicht berufsreif sind, knnen berufsvorbereitende Manahmen besuchen. Fr Schler, die die Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren noch nicht erfllt haben, wird eine schulische Manahme angeboten in den Berufsfeldern

    Wirtschaft und Verwaltung Landwirtschaft und Gartenbau Metalltechnik Ernhrung und Hauswirtschaft Textiltechnik.

    Die Schlerzahlen der Berufsschule sind im Schuljahr 2013/14 - in der summarischen Betrach-tung der Angebote - erstmalig wieder rcklufig.

    Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtberblick ber die Entwicklung der hrgeschdigten Berufsschler seit dem Schuljahr 2001/02. Insbesondere durch die Einstellung des Frderlehr-ganges war ab dem Schuljahr 2010/2011 ein nicht unerheblicher Rckgang festzustellen.

    Die weitere Entwicklung wird deshalb genau zu beobachten und zu evaluieren sein. Ggf. werden bedarfsorientierte Korrekturen des Angebots auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten unvermeidbar sein.

    2.8 Ganztagsangebote Bisher gibt es in allen Schulen eine sog. Fahrschler- oder auch pdagogische Mittagsbetreuung (regelhaft als Hort bezeichnet). Damit wurde bzw. wird ein effizienter Ressourceneinsatz sicher-gestellt, da die Schulbusse zu gleichen Zeiten abfahren (knnen).

  • 26

    In den beiden Ganztagsschulen in Homberg/Efze und Bad Camberg stellt der LWV Hessen die dort bislang eingesetzten personellen Ressourcen. Dafr erhlt er die Hlfte des seitens des HKM zur Verfgung gestellten Personalzuschlags zur teilweisen Refinanzierung dieser Personalkosten. In gleicher Weise wrde auch bei den beiden anderen Schulen (Johannes-Vatter-Schule, Schule am Sommerhoffpark) verfahren, die inzwischen ebenfalls als Ganztagsschulen arbeiten, wenn sie schlielich Profil 3 anbieten. Damit wird das bisherige Angebot der Fahrschlerbetreuung in den Ganztagsunterricht integriert und die Erzieher werden in die Schulorganisation eingebunden.

    2.9 Angegliederte Einrichtungen Den Schulen fr Sinnesgeschdigte sind Internate und Frhberatungsstellen angegliedert. Hier trgt der LWV Hessen auch fr die pdagogisch-inhaltliche Arbeit die Verantwortung, whrend das HKM diese fr die Schulen bernimmt. Die pdagogische Leitung der Einrichtungen obliegt dem Schulleiter, dem dafr seitens des Kultusministeriums gem der Verordnung ber die Pflichtstunden ein Zeitkontingent angerechnet wird. Mit dieser Regelung soll die pdagogische Einheit von Schule und angegliederten Einrichtungen gewhrleistet werden.

    Fr hrgeschdigte Schler werden Internatspltze in Homberg/Efze, Friedberg und Bad Cam-berg vorgehalten.

    2.9.1 Internate Der Schultrger wird durch das HSchG verpflichtet, fr die Kinder, die nicht tglich die Schule er-reichen knnen, ein Schlerheim einzurichten. Die Personalausstattung des Internats ergibt sich aus der Einstufung der Kinder in die jeweiligen Hilfebedarfsgruppen und der dafr mit dem zu-stndigen Kostentrger ausgehandelten Leistungs- sowie Vergtungsvereinbarung.

    In der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg sind aktuell vier Internatsgruppen (bei 25 Pltzen und zzt. 20 plus 4 betreuten Kindern und Jugendlichen) erforderlich, da dort das landesweit einzige Angebot fr hrgeschdigte Schler mit zustzlichem Frderbedarf an einer Schule mit dem Fr-derschwerpunkt geistige Entwicklung und fr hrgeschdigte Berufsschler vorgehalten wird.

  • 27 Schulentwicklungsplan

    Die Schlerheime in Bad Camberg und Homberg erfordern von ihrer Gre her (12 und 9 bentig-te Pltze) die Einrichtung von einer bzw. zwei Internatsgruppe/n. Solange diese kleinen Internate kostendeckend arbeiten und mit ihrem Vergtungssatz im Rahmen des landesweiten Durch-schnitts bleiben, sollen sie trotz der geringen Belegung bestehen bleiben. Zustzliches gruppen-bergreifendes Personal ist dort bei dieser Gre jedoch nicht darstellbar.

    2.9.2 Frhfrderung Bereits in den fnfziger Jahren fuhren Lehrer aus den Schulen fr Hrbehinderte oder Gehrlose in die Familien, um dort noch nicht schulpflichtige Kinder frhzeitig zu frdern. Daraus entstanden die interdisziplinren Frhberatungsstellen (u. a.) fr hrgeschdigte Kinder in Trgerschaft des LWV Hessen. Deren fachbegleitende Dienste werden sowohl von Lehrkrften als auch sozialp-dagogischem Personal der Schulen (LWV-Mitarbeiter) sichergestellt.

    Die Zahl der von diesen interdisziplinren Frhberatungsstellen betreuten Kinder ist bis zum Jahr 2010 infolge des Neugeborenen-Hrscreenings, das zunchst unter Federfhrung des Hessi-schen Sozialministeriums als Modellprojekt erprobt wurde und inzwischen flchendeckend in Hessen eingefhrt ist, erheblich angestiegen. Seither war ein leichter Rckgang der Frderzahlen zu verzeichnen, die sich nun jedoch wieder stabilisiert haben.

    Die angegliederten sozialen Einrichtungen erweitern das Angebotsspektrum der Schulen, die da-mit ihrem Auftrag als berregionale Beratungs- und Frderzentren in besonderer Weise gerecht werden. Die Arbeit der interdisziplinren Frhberatungsstellen Hren und Kommunikation erfhrt eine qualitative Erweiterung durch das berregional ausgerichtete Angebot der sog. stationren Wechselgruppe an der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg.

    Damit trgt die Frhfrderung und -beratung erheblich dazu bei, dass hrgeschdigte Kinder rtli-che Schulen besuchen knnen. 54 % der hrgeschdigten Schler, die mit Beendigung der Frhfrderung schulpflichtig geworden sind, wurden im vergangenen Jahr in die Grundschule (Regelschule) eingeschult.

  • 28

    Einschulungsquote nach Schularten

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Einschulung in Regelschule Einschulung in wohnortnahe Frderschule Einschulung in Schule fr Hrgeschdigte

    2.10 Perspektiven/Ausblick Wie bereits ausgefhrt, ist im Rahmen einer mittelfristigen Planung (bis zum Jahr 2018) von ei-nem nahezu gleichbleibenden Bedarf an Schulpltzen auszugehen. Gleichwohl werden flchen-deckend Baumanahmen erforderlich, um die Schulbauten im Hinblick auf die Betriebskosten zu optimieren und das vorhandene Raumangebot an den Bedarf von Ganztagsschulen anzupassen.

    Da die Arbeit eines berregionalen Beratungs- und Frderzentrums mit Beratung und ambulanter Frderung einen erheblichen Umfang angenommen hat, soll dieser Entwicklung bei der Bau- und Ausstattungsplanung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren angemessen Rechnung ge-tragen werden. Insbesondere, weil durch eine erfolgreiche Arbeit der Beratungs- und Frderzen-tren mit hoher Inklusionswirkung die Schlerzahlen des jeweiligen LWV-Schulstandortes und da-mit auch dessen Kosten gesenkt werden. Die Schulen sollen fr ihre Aufgaben als berregionale Beratungs- und Frderzentren ausreichend Rume mit entsprechend angemessener Ausstattung fr die Beratung und Diagnostik erhalten, wobei die vorhandene Audiometrie und die brige Aus-stattung der jeweiligen Schule genutzt werden sollte.

    Fr alle LWV-Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren gilt, dass sie sich auf eine zunehmend komplexere Schlerschaft beispielsweise aus/mit schwierigen familiren Verhltnissen, Migrati-onshintergrund u. . m. einstellen und dieser gerecht werden mssen. Damit dies gelingen kann, bentigen die Schulen nicht nur entsprechend qualifizierte Lehrkrfte, sondern insbesonde-re auch Schulsozialarbeit. Das Land Hessen hat hier mit der durch Erlass vom 01.08.2014 in Kraft gesetzten Richtlinie fr unterrichtsuntersttzende sozialpdagogische Frderung (USF) zur Erfl-lung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Die dort formulierten Voraussetzungen reichen von Konzept ber Kooperation, Personalausstattung und Finanzierung, arbeitsrechtliche Regelungen, Dokumentation etc. bis hin zur Rechenschaftslegung und Evaluation. Sie stellen damit einerseits Anforderungen (u. a.) konzeptioneller und kooperie-

  • 29 Schulentwicklungsplan

    render Art an die Schulen, die sich diesen Aufgaben stellen (wollen), andererseits aber auch an das Land Hessen hinsichtlich der Finanzierung des damit einhergehenden Personalbedarfs. Soweit die Richtlinie regelt, dass alle Schulen auf der Hlfte ihrer freien Lehrerstellen, die ber die 100%ige Lehrerversorgung (Grundunterrichtsversorgung) hinausgehen, sozialpdagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sozialpdagoginnen und Sozialpdagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Personen mit gleichwertigen Studienabschlssen oder beruflichen Voraussetzun-gen, siehe Anlage 3) beschftigen knnen oder dass die Zuweisung aus dem Sozialindex [...] in vollem Umfang fr diesen Zweck verwendet werden kann, knnen die Bedarfe der berregiona-len Frderschulen des LWV Hessen insoweit nicht gedeckt werden. Diese Handhabung wrde aufgrund deren besonderer Schlerklientel entweder bei Einsparungen an anderer Stelle dort nicht vertretbare Lcken reien bzw. stehen Mittel aus dem Sozialindex kaum bzw. nicht zur Verfgung. Hier besteht aus Schultrgersicht wie auch beim Sozialindex fr die LWV-Frderschulen wei-terer Regelungs- sowie Nachsteuerungsbedarf, insofern also Verhandlungsbedarf mit dem HKM.

    Freiherr-von-Schtz-Schule Die Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg wurde vor einigen Jahren durch einen Neubau erweitert und die vorhandenen lteren Gebude umfassend renoviert. Der Schule stand damit zunchst ein angemessenes Raumangebot zur Verfgung, das jedoch den heutigen Anforderun-gen an eine moderne Ganztagsschule nicht mehr entspricht. Hier sind fr die kommenden Jahre weitere Aus- und Umbaumanahmen geplant und im Jahr 2012 von der Verbandsversammlung des LWV Hessen beschlossen worden.

    In den Klassen wurden - resultierend aus der zustzlichen Aufnahme von hrgeschdigten sprachbehinderten Schlern, fr die der Landkreis Limburg-Weilburg die Kosten trgt 6 - teilweise mehr als acht Schler unterrichtet. Die Aufnahme dieser Schler kann nur im Rahmen der vor-handenen Ressourcen erfolgen. Nach Einschtzung der Schulleitung der Freiherr-von-Schtz-Schule knnen in Einzelfllen bzw. bei Bedarf grere Klassen bis zur Obergrenze von 10 Sch-lern gebildet werden. Durch die beschlossenen Aus- und Umbaumanahmen drfte sich die rumliche Situation dann zeitnah entspannen.

    Die der Freiherr-von-Schtz-Schule fr den Schulsport zur Verfgung stehende Hallenkapazitt in Bad Camberg hatte in den vergangenen Jahren weiter abgenommen, so dass der im Stunden-plan vorgesehene Sportunterricht nicht mehr im vollen Umfang erteilt werden konnte.

    Im Rahmen eines kommunalen Gemeinschaftsprojektes von Landkreis Limburg-Weilburg, Stadt Bad Camberg und LWV Hessen wurde der Neubau einer modernen Dreifeldhalle im Jahr 2010 beschlossen und inzwischen umgesetzt. Mit einer finanziellen Beteiligung von 850.000 Euro hat sich der LWV Hessen die Sporthallenkapazitt im bentigten Umfang gesichert. Die Sporthalle wurde am 02.09.2013 im Rahmen einer Feierstunde ihrer Bestimmung bergeben.

    Hermann-Schafft-Schule Fr die Hermann-Schafft-Schule in Homberg wurde mit einer Grundsanierung und Erweiterung begonnen. Nach dem Abschluss aller Manahmen voraussichtlich im Jahr 2015 wird das Raum-angebot den Erfordernissen einer Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren mit einem Schul-zweig mit dem Frderschwerpunkt Sehen als Ganztagsschule (Profil 3) entsprechen.

    6 Vergleiche Beschluss Nr. XIV/181 der Verbandsversammlung des LWV Hessen vom 06.04.2011 zur Einrichtung einer Sprachheilabteilung an der Freiherr-von-Schtz-Schule.

  • 30

    Angestrebt wird eine Weiterentwicklung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren wie auch Sehen zu Kompetenzzentren fr Menschen mit Sinnesschdigungen.

    Schule am Sommerhoffpark Durch wachsende Schlerzahlen in den letzten Jahren ist es in der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt enger geworden, so dass bei gleichbleibender Tendenz eine Erweiterung des Rauman-gebots erforderlich wird. Dies gilt insbesondere jetzt, wo auch die Schule am Sommerhoffpark in eine Ganztagsschule (zunchst Profil 1, spter Profil 3) umgewandelt wird und lngere Unter-richts- und Betreuungszeiten gegenber dem aktuellen Angebot zu realisieren sind.

    Durch den Neubau der Hermann-Herzog-Schule am gleichen Standort ab 2014/2015 sollen Sy-nergieeffekte erschlossen und genutzt werden. Daher sind fr die Schule am Sommerhoffpark neben den betriebsnotwendigen Ersatzbauten keine eigenstndigen zustzlichen Baumanah-men vorgesehen.

    Johannes-Vatter-Schule Fr die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg ist ein umfangreiches Sanierungs- und Neubaupro-gramm aufgelegt und beschlossen worden, um die Gebude sowohl aktuelleren pdagogischen als auch baufachlichen Anforderungen entsprechend anzupassen. Der derzeitige Gebudebe-stand ist das Resultat jener Zeit, in der die Schule als Zentralschule ein groes Internat bentigte. Nachdem die Schule ihre Funktion als hessische Zentralschule fr Gehrlose verlor und das Schulangebot soweit regionalisiert wurde, dass die meisten hrgeschdigten Schler von ihrem Wohnort in die Schulen fahren knnen, ging die Belegung des Internates signifikant zurck. Ein Teil der nicht mehr bentigten Internatsrume wird nun fr die pdagogische Mittagsbetreuung genutzt. Teilweise bleiben Rume ungenutzt, weil sie fr Betreuungszwecke zu klein sind oder - wie z. B. die Bder - nicht (mehr) bentigt werden. Zudem liegen die Gebude - teilweise weit - verstreut im Gelnde. Fr die Umsetzung des Konzeptes einer Ganztagsschule mit Profil 3 ist das vorhandene Raumangebot so nicht geeignet. Darber hinaus mssen die meisten Gebude grundlegend saniert und insbesondere aus energetischer Sicht modernisiert werden.

    Im Rahmen einer Entwicklungsplanung wurde der Bedarf ermittelt und die Verbandsversammlung hat am 29.10.2008 umfangreiche Baumanahmen zur Modernisierung der Schule beschlossen. Ein Teil dieser Manahmen - wie z. B. Mensa- und Wirtschaftsgebude sowie Rumlichkeiten von Frhfrderung und stationrer Wechselgruppe - wurde inzwischen realisiert. Derzeit wird an einer Aktualisierung der Entwicklungs- und Investitionsplanung gearbeitet.

  • 31 Schulentwicklungsplan

    3 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen Die letzte SEP-Teilfortschreibung fr die (damaligen) Schulen fr Sehbehinderte hat den Umset-zungsstand hinsichtlich der im Genehmigungserlass zum Schulentwicklungsplan vom 18.12.2003 enthaltenen Auflagen als Soll dokumentiert. Vorangegangen war die Beschlussfas-sung der Verbandsversammlung des LWV Hessen zur Sicherstellung der schulischen Versor-gung sehbehinderter Kinder und Jugendlicher in Hessen vom 05.07.2006 (Beschluss Nr. 287/XIII) als Grundlage fr diese Teilfortschreibung, die vom HKM mit Erlass vom 4. Mai 2007 ge-nehmigt wurde. Sie beinhaltete (u. a.) die nachfolgend dargestellten Vorgaben.

    3.1 Soll-Ist-Vergleich

    Schulische Frderung sehbehinderter Kinder

    Soll:

    In der Vereinbarung zur schuli-schen Frderung sehbehinderter Kinder war vorgesehen, dass die Feststellung des Beschulungsor-tes der jeweiligen sehbehinderten Kinder im Rahmen von Steue-rungs- oder Regionalkonferenzen erfolgen soll. Das HKM hat im Genehmigungserlass darauf hingewiesen, dass die Steue-rungskonferenzen unter Beteili-gung der Beratungs- und Frder-zentren stattfinden sollen.

    Ist:

    Im Rahmen der Regionalkonferenz wird die Aufnahme der Kinder auf Vorschlag der berregionalen Beratungs- und Frderzentren mit den zustndigen Schulmtern und den rtlichen Schultrgern abgestimmt. Die jeweils zustndigen Beratungs- und Frderzentren erstellen als Grundlage der Beratungen eine Liste der sehbehinderten Kinder, die im jeweils kommenden Schuljahr einzuschulen sind. Dort wird bereits der Beschulungsort vorgeschlagen und dieser Vorschlag in der Konferenz zwischen den Beteiligten abgestimmt. Die Erfahrungen der beiden seinerzeit durchgefhrten Konferenzen ha-ben gezeigt, dass nur selten Beratungsbedarf besteht. Deshalb erfolgt die Abstimmung seither im schriftlichen Umlaufverfahren. Eine Konfe-renz wrde nur noch bei entsprechendem Beratungsbedarf stattfinden.

  • 32

    Errichtung einer Schule fr Sehbehinderte am Standort der Schule am Sommerhoffpark

    Soll:

    Zum Schuljahr 2009/10 soll eine Schule fr Sehbehinderte am Standort der Schule am Sommer-hoffpark errichtet werden. Die Hermann-Herzog-Schule in Tr-gerschaft der Stadt Frankfurt soll mit Ablauf des Jahres 2008/09 geschlossen werden. Mit der Stadt Frankfurt soll die bergangsweise rumliche Un-terbringung geklrt werden.

    Ist:

    Seit 2006 hat sich der LWV Hessen um den Ankauf eines Grundstckes neben der Schule am Sommerhoffpark (SamS) fr den Neubau der Schule fr Sehbehinderte bemht, ohne dass dies wie auch die ur-sprngliche Zeitplanung realisiert werden konnte. Zwischenzeitlich wurde entschieden, auch den Neubau fr die Hermann-Herzog-Schule (HHS) auf dem Gelnde der SamS zu errichten. Die Ver-bandsversammlung des LWV Hessen hat im Jahr 2012 den notwendigen Beschluss gefasst. Die Planungen laufen und fr das Jahr 2015 ist der Baubeginn vorgesehen. Fr den Neubau der HHS sind auer den erforderlichen Unterrichtsfach- und Verwaltungsrumen auch die rumlichen Bedingungen fr ein Ganz-tagsangebot zu planen. Auerdem ist die gemeinsame Nutzung von Rumlichkeiten und Flchen durch die SamS und die HHS vorgesehen, um Synergieeffekte zu erzielen. Diese wrden sich ber die gemeinsame Verwaltung der Schulen bis hin zur gemeinsamen Organisation der Schlerbefrderung fortsetzen. Mit der Stadt Frankfurt ist vereinbart, dass sie bis zur Fertigstellung des Neubaus der HHS die Trgerschaft der Schule fr Sehbehinderte behlt.

    Kostendeckender Schulbeitrag

    Soll:

    In der (o. g.) Vereinbarung zwi-schen den kommunalen Spitzen-verbnden und dem LWV Hessen (beratend untersttzt vom HKM) vom Juli/August 2006 war vorgese-hen, dass die rtlichen Schultrger dieser Vereinbarung beitreten und einen kostendeckenden Schulbei-trag an den LWV Hessen entrich-ten.

    Ist:

    In Nordhessen traten alle Schultrger dieser Vereinbarung bei bzw.bernehmen seither den Schulbeitrag.In Mittelhessen ist der Schulbeitrag fr die sehbehinderten Schler zu bernehmen, die die Johann-Peter-Schfer-Schule besuchen und nicht im Internat wohnen. Hier waren die Schultrger, die das Angebot der Johann-Peter-Schfer-Schule bisher kostenfrei nutzten, zunchst nicht zur bernahme des Beitrags und zum Beitritt zur Vereinbarung bereit waren. Inzwischen sind diese Differenzen ausgerumt. In Sdhessen wird sich die Frage der Kostenerstattung erst stellen, wenn der LWV Hessen die Trgerschaft der Hermann-Herzog-Schule,Frankfurt/Main, mit dem Frderschwerpunkt Sehen bernimmt.

    Die ursprnglich vorgesehene Planung (Schulentwicklungsplan 2010, Seite 30) einer Abteilung fr praktisch bildbare, sehbehinderte Schler in Nordhessen wurde seitens des HKM unter Hin-weis auf den Bedarf in Frage gestellt und eine gemeinsame Abteilung fr hrgeschdigte und sehbehinderte praktisch bildbare Schler aus fachlichen Grnden abgelehnt. Deshalb hat der

  • 33 Schulentwicklungsplan

    LWV Hessen diese Planung nicht weiter verfolgt. Somit werden weiterhin sehbehinderte Schler mit Frderbedarf auch im Frderschwerpunkt geistige Entwicklung, deren Frderbedarf den Be-such einer Schule fr Sehbehinderte erforderlich macht, ausschlielich in der Johann-Peter-Schfer-Schule aufgenommen. Damit bleibt die Johann-Peter-Schfer-Schule hessenweit die einzige Schule fr sehbehinderte Schler mit zustzlichem Frderbedarf im Frderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zudem ist sie derzeit fr bl inde Schler als ffentliche Schule die hessenweite Zentralschule.

    3.2 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen Mit der Erffnung des Schulzweigs an der Hermann-Schafft-Schule im Schuljahr 2005/06 ist der Anteil der sehbehinderten und blinden Schler, die Schulen in Trgerschaft des LWV Hessen be-suchen, grer geworden.

    Fr die sehbehinderten Grundstufenschler aus der Stadt und dem Landkreis Kassel besteht - um lange Fahrzeiten mglichst zu vermeiden - weiterhin das Angebot, die Wilhelm-Lckert-Schule zu besuchen.

    Fr Sdhessen bernimmt zurzeit die Hermann-Herzog-Schule in Trgerschaft (noch) der Stadt Frankfurt die Beschulung der sehbehinderten Kinder und Jugendlichen.

    LWV-Schler (zzt. 202) ohne Berufsschler (derzeit 9)

    68,3 % aller blinden und sehbehinderten Kinder in Hessen besuchen Regelschulen oder wohnort-nahe Frderschulen und werden durch die Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen ambulant gefrdert. Daran haben die Frderschulen in Trgerschaft des LWV Hessen mageblichen Anteil. Wie die Zahlen im mittleren Tabellenblock belegen, ist der Anteil der ambulant gefrderten Schler von 47,2% in 2001/02 auf aktuell 69,6% und damit verhltnismig am strksten angestiegen.

  • 34

    Die Einrichtung der Abteilung mit dem Frderschwerpunkt Sehen in Homberg hat zu Verschiebun-gen zwischen den Schulen gefhrt. So sind die Schlerzahlen der Johann-Peter-Schfer-Schule in Friedberg seither um 49 gesunken, whrend die Abteilung in Homberg auf 31 Schler angewach-sen ist.

    Der Belegungsrckgang in Friedberg ist zudem auch auf die Erffnung einer Nachfolgeeinrichtung fr mehrfachbehinderte blinde Erwachsene zurck zu fhren. Dadurch hat sich die Zahl der Schler mit einer Schulzeitverlngerung (bis zu drei Jahren) reduziert.

    3.3 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen nach Kreisen/Stdten

  • 35 Schulentwicklungsplan

    3.4 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und Frderzentren7

    Whrend die Johann-Peter-Schfer-Schule fr blinde Kinder die einzige hessenweit zustndige ffentliche Schule ist, wurden im Rahmen einer Fortschreibung fr die sehbehinderten Kinder Einzugsbereiche gebildet. Diese wurden im Sommer 2006 verbindlich geregelt in einer Vereinba-rung zur schulischen Versorgung sehbehinderter Kinder in Hessen bis zum Abschluss der Mittel-stufe zwischen den Stdten in Hessen, die Schultrger sind, und den hessischen Landkreisen, beide vertreten durch die Kommunalen Spitzenverbnde, sowie dem LWV Hessen. Dem hat das HKM seinerzeit mit Erlass vom 30.05.2006 zugestimmt.

    Diese so vereinbarten Einzugsbereiche entsprechen weitgehend denen der benachbarten LWV-Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren; damit kann die Schlerbefrderung gemeinsam or-ganisiert werden. Diese Einzugsbereiche haben sich bewhrt, so dass derzeit kein Vernde-rungsbedarf besteht.

    Anders als im Frderschwerpunkt Hren sind im Frderschwerpunkt Sehen die Einzugsbereiche der Schulen nicht deckungsgleich mit denen der berregionalen Beratungs- und Frderzentren. Aber auch hier gilt, dass die Einzugsbereiche der BFZ vom HKM im August 2013 in Abstimmung - u. a. - mit dem Schultrger LWV Hessen (neu) festgelegt wurden.

    Wie bereits zu Ziffer 2.3 ausgefhrt ist beabsichtigt, nach einer zweijhrigen Erprobungsphase ei-ne Evaluation der Ergebnisse und Erfahrungen vorzunehmen, um darauf aufbauend dann eine zukunftsfhige endgltige Regelung fr die nchsten Jahre zu treffen.

    Derzeit stellen sich die Zustndigkeiten fr vorbeugende Manahmen und inklusive Beschulung der berregionalen Beratungs- und Frderzentren (BFZ) fr den Frderschwerpunkt Sehen wie folgt dar (wortgetreu zitierte Regelung des HKM):

    1. Kreis Bergstrae und Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Landkreis Gro-Gerau, Main-Taunus-Kreis, Stadt Frankfurt, Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis: Hermann-Herzog-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen, BFZ in Frankfurt am Main.

    2. Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Limburg-Weilburg, Stadt Gie-en, Landkreis Gieen (Linden, Fernwald, Laubach, Pohlheim, Lich, Langgns, Hungen) Vogelsbergkreis, Kreis Fulda: Johann-Peter-Schfer-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen, BFZ in Friedberg.

    3. Schwalm-Eder-Kreis Kreis Waldeck-Frankenberg, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meiner-Kreis, Stadt Kassel, Landkreis Kassel: Hermann-Schafft-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen (und Hren), BFZ in Homberg (Efze).

    4. Kreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Gieen (Biebertal, Wettenberg, Lollar, Stauffenberg, Allendorf (Lumda), Rabenau, Grnberg, Reiskirchen, Buseck, Heuchelheim), Lahn-Dill-Kreis: Carl-Strehl-Schule, Private Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen, BFZ in Marburg.

    Nachfolgend werden diese Einzugsbereiche zur besseren bersicht anhand der Hessenkarte dargestellt.

    7 ohne Frhfrderung!

  • Frderschwerpunkt Sehen

    36

  • 37 Schulentwicklungsplan

    3.5 Vorklassen Ein Vorklassenangebot besteht lediglich an der Johann-Peter-Schfer-Schule. Fr die dortige Be-legung mit zurzeit vier Kindern ist eine Klasse ausreichend. Ein Anstieg ist nicht zu erwarten.

    3.6 Zielgleiche und zieldifferente Unterrichtsangebote und deren Auslastung Von den insgesamt 202 sehbehinderten und blinden Schlern in den Frderschulen des LWV Hessen werden 101 Schler (= 50 %) in den Abteilungen mit dem Frderschwerpunkt Sehen un-terrichtet. Die brigen 50 % besuchen nicht lernzielgleiche Abteilungen.

    3.6.1 Zielgleiche Unterrichtsangebote

    Zielgleiche Angebote in den Schulen des LWV Hessen bestehen fr sehbehinderte Schler an der Hermann-Schafft-Schule in Homberg und der Johann-Peter-Schfer-Schule in Friedberg. Letztere hlt auch ein zielgleiches Angebot fr blinde Schler vor.

    Zielgleich unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14

    Auerdem werden an der JPSS im lfd. Schuljahr 4 Kinder zielgleich in einer Vorklasse unterrichtet.

    Unter diesen 101 zielgleich unterrichteten Schlern befinden sich auch Kinder und Jugendliche mit Frderbedarf im Frderschwerpunkt Lernen und/oder krperliche und motorische Entwicklung, soweit diese nicht in speziellen Klassen (s. Ziffer 3.6.2) unterrichtet werden.

    3.6.2 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote

    Von den 101 zielabweichend unterrichteten Schlern befinden sich 61 in der Abteilung mit dem Frderschwerpunkt krperliche und motorische Entwicklung und 40 in der Abteilung mit dem Fr-derschwerpunkt geistige Entwicklung der Johann-Peter-Schfer-Schule.

    Zielabweichend unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14

  • 38

    Die in der Johann-Peter-Schfer-Schule verfgbaren Rumlichkeiten erffnen auch die Mglich-keit, 42 Schler in sieben Gruppen (bei Bedarf) im Internatsbereich zu unterrichten. Dies vor dem Hintergrund, dass die Kinder und Jugendlichen zum Teil so schwer behindert sind, dass ein rum-licher Wechsel kaum oder nur schwierig gestaltbar ist. Auerdem bentigen sie partiell spezielle Hilfsmittel, die nur einmal vorhanden sind.

    Gleichwohl muss die Trennung von Wohnen/Leben einerseits und Schule andererseits auch fr diese Kinder und Jugendlichen erlebbar gestaltet werden. Daher gibt es fr diese Schlergrup-pe/n Klassenrume, die - rumlich sinnvoll abgetrennt - im Wohnheimbereich angesiedelt sind. Bei Bedarf werden hier die Lehrkrfte durch Mitarbeiter des Internats untersttzt.

    3.6.3 Schulbezogene bersicht der Auslastung der Unterrichtsangebote

    Zusammensetzung der Schlerschaft der Johann-Peter-Schfer-Schule

    Zusammensetzung der Schlerschaft der Hermann-Schafft-Schule, Schulzweig Sehen

    3.7 Berufliche Schulangebote Die Johann-Peter-Schfer-Schule ist die einzige Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen fr Blinde und Sehbehinderte in ffentlicher Trgerschaft mit berufsbildenden Angeboten in Hessen. Zwei dieser Angebote werden in Vollzeitform durchgefhrt.

    Die Berufsvorbereitung dauert drei Jahre und ist insbesondere fr Jugendliche, die keinen lern-zielgleichen Abschluss erreichen konnten, konzipiert.

  • 39 Schulentwicklungsplan

    Die Berufsfachschule ist im Bereich Wirtschaft und Verwaltung angesiedelt. In Einzelfllen werden dort auch Jugendliche aufgenommen, die einen Ausbildungsvertrag in einem Betrieb haben und die spezielle Frderung der Johann-Peter-Schfer-Schule bentigen. Die Schlerzahlen in die-sem Bereich sind verhltnismig niedrig, bleiben aber seit Jahren relativ konstant. Pro Angebot ist eine Klasse erforderlich.

    Aktuell wird - mangels Nachfrage - kein Berufsvorbereitungsjahr angeboten.

    Vernderungen dieses Angebots sind fr den Planungszeitraum (2014 - 2018) zunchst nicht vorgesehen.

    3.8 Ganztagsangebote Bislang ist die Johann-Peter-Schfer-Schule nicht in das hessische Ganztagsschulprogramm aufgenommen, so dass ein Ganztagsangebot gem Profil 1, 2 oder 3 nicht besteht. Gleichwohl werden auch dort die zielgleich zu unterrichtenden Schler, die jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag am Nachmittag Unterricht im Rahmen der Stundentafel erhalten oder aber jene, deren Unterricht vor der 6. Schulstunde endet, in der Schule, whrend der Mittagspause und in Freistunden von Erziehern betreut, die der LWV Hessen einsetzt.

    -

    Derzeit befinden sich nachmittags 28 Kinder und Jugendliche in der Fahrschler- bzw. pdagogischen Mittagsbetreuung.

    -

  • 40

    3.9 Angegliederte Einrichtungen Die Johann-Peter-Schfer-Schule unterhlt ein Internat und betreibt eine interdisziplinre Frhbe-ratungsstelle fr blinde und sehbehinderte Kinder mit einer Auenstelle in Wiesbaden.

    Die Hermann-Schafft-Schule in Homberg hingegen hlt keine Internatspltze fr sehbehinderte Schler vor. Dort besteht ein Frhfrderangebot, das in einer Auenstelle in Kassel angesiedelt ist.

    3.9.1 Internat

    Das Schlerheim der Johann-Peter-Schfer-Schule ist das einzige hessische Internat fr blinde und sehbehinderte Schler an einer Schule in ffentlicher Trgerschaft.

    Von den 180 Schlern einschlielich der Berufsschler leben derzeit 84 im Internat. Hier hat sich die Belegung ber die letzten fnf Jahre hinweg rcklufig entwickelt.

    Zum Angebot des Internats gehrt auch ein (Dauer-) Wohnheim mit zehn Pltzen, das im Schuljahr 2013/14 - nachfragebedingt - mit zwlf Schlern belegt war. Dort werden ausschlielich Schler der Johann-Peter-Schfer-Schule aufgenommen, die whrend der unterrichtsfreien Zeit am Wochenen-de und in den Ferien nicht stndig von den Eltern betreut werden knnen.

    Aufgrund der Gre des Internats hat der LWV Hessen - zustzlich zu dem vom Land Hessen ein-gesetzten Schulleiter - eine Internatsleitung mit insgesamt drei Mitarbeitern eingesetzt.

    3.9.2 Interdisziplinre Frhberatungsstellen Die Frhfrderung sehbehinderter Kinder in Hessen wird von den interdisziplinren Frhberatungsstellen der Johann-Peter-Schfer-Schule mit einer Auenstelle in Wiesbaden und der Hermann-Schafft-Schule in der Auenstelle Kassel sowie von zwei freien Trgern durchgefhrt. Die Struktur entspricht im Wesentlichen jener der interdisziplinren Frhberatungsstellen fr Hrgeschdigte. Hier setzt der LWV Hessen eigenes Personal fr die fachbegleitenden Dienste in Kassel und Wiesbaden ein, da die am Standort Friedberg zur Verfgung stehende Lehrerstelle nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.

    --

    -

  • 41 Schulentwicklungsplan

    Entwicklung der Frderzahlen in der Frhfrderung Sehgeschdigter Stichtag 31.12.

    108 113 119 134 126 133 121 128 122 138 127 132 132

    43 40 42 45 46 45 44 46 48

    52 54 49 58 99 106 105

    107 100 106 98 105 117 118 116 115 122

    55 60 49 59 54 53 54

    60 59 59 62 49

    5272 79 82

    89 83 89 79

    89 92 102 88

    81 80

    2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Hermann-Schafft-Schule Johann-Peter-Schfer-Schule - Auenstelle Wiesbaden Johann-Peter-Schfer-Schule Blindenstudienanstalt Marburg Evangelischer Regionalverband Frankfurt

    Aus den interdisziplinren Frhberatungsstellen wurden 68 Kinder im Jahr 2013 eingeschult, davon 18 in eine Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen, 31 in eine andere Frderschule und 19 in eine Regelschule. In Prozenten ausgedrckt bedeutet dies, dass nur der kleinere Teil der Kinder, nmlich 26 %, in eine spezielle Schule fr Sehbehinderte oder Blinde eingeschult wurde, whrend 46 % in einer anderen Frderschule aufgenommen wurden.

    -

    -

    Einschulungsquote nach Schularten 60%

    20%

    30%

    40%

    50%

    10% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

    Einschulung in Regelschule Einschulung in wohnortnahe Frderschule Einschulung mit dem Frderschwerpunkt Sehen

    3.10 Perspektiven/Ausblick Auch fr die LWV-Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen gilt, dass sie sich auf eine zuneh-mend komplexere Schlerschaft beispielsweise aus/mit schwierigen familiren Verhltnissen, Migrationshintergrund u. . m. einstellen und dieser gerecht werden mssen. Damit dies gelin-gen kann, bentigen diese Schulen nicht nur entsprechend qualifizierte Lehrkrfte, sondern ins-besondere auch Schulsozialarbeit. Auf die Ausfhrungen zu Ziffer 2.10 wird insoweit verwiesen.

  • 42

    Das Land Hessen hat hier mit der durch Erlass vom 01.08.2014 in Kraft gesetzten Richtlinie fr unterrichtsuntersttzende sozialpdagogische Frderung (USF) zur Erfllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der 2 und 3 des Hessischen Schulgeset-zes (HSchG) einen ersten Schritt getan und Regelungen getroffen. Soweit dort zur Personalaus-stattung und Finanzierung ausgefhrt wird, dass alle Schulen auf der Hlfte ihrer freien Lehrer-stellen, die ber die 100%ige Lehrerversorgung (Grundunterrichtsversorgung) hinausgehen, sozi-alpdagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...] beschftigen knnen oder dass die Zuwei-sung aus dem Sozialindex [...] in vollem Umfang fr diesen Zweck verwendet werden kann, sind damit die Bedarfe der berregionalen Frderschulen des LWV Hessen nicht angemessen abzu-decken. Vielmehr wrden aufgrund deren besonderer Schlerklientel so bei Einsparungen an an-derer Stelle dort nicht vertretbare Lcken entstehen; zudem stehen Mittel aus dem Sozialindex kaum bzw. nicht zur Verfgung. Hier besteht aus Schultrgersicht wie auch beim Sozialindex fr die LWV-Frderschulen wei-terer Regelungs- sowie Nachsteuerungsbedarf, insofern also Verhandlungsbedarf mit dem HKM.

    Insgesamt ergibt sich aus den vorstehend im Kap. 3 dargestellten Entwicklungen fr die Johann-Peter-Schfer-Schule, dass eine quantitative Ausweitung des Schulangebots fr blinde und seh-behinderte Kinder und Jugendliche nicht erforderlich sein wird. Zudem knnte es dort zu einem weiteren Nachfragerckgang kommen, wenn (ihre) sehbehinderten Schler aus dem sdlichen und stlichen Einzugsbereich der Hermann-Schafft-Schule die Mglichkeit nutzen wrden, diese Frderschule mit tglicher Anfahrt zu besuchen. Nachdem im Jahr 2010 die Grundstcksfrage fr einen Neubau fr die Hermann-Herzog-Schule noch zu klren war, wurde zwischenzeitlich entschieden (vgl. Ziffer 3.1), auch diese Schule auf dem Gelnde der Schule am Sommerhoffpark zu errichten. Die Verbandsversammlung des LWV Hessen hat im Jahr 2012 den entsprechenden Beschluss gefasst. Die Planungen laufen und fr das Jahr 2015 ist der Baubeginn vorgesehen.

    Nach Fertigstellung des Schulgebudes voraussichtlich im Schuljahr 2016/2017 und bernahme dieser Schule in die Trgerschaft des LWV Hessen wird im Zuge der nchsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zu entscheiden sein, ob und inwieweit dann auch diese Schule sowie die Hermann-Schafft-Schule zuknftig blinde Kinder und Jugendliche8 frdern. Dabei sind aus Schultrgersicht soweit Bedarf bestnde und wirtschaftlich realisierbar wre - insbesondere die Auswirkungen hinsichtlich zustzlicher Anforderungen an die bauliche, rumliche sowie schliche Ausstattung zu bercksichtigen wie auch auf die Schlerzahlenentwicklung an der Johann-Peter-Schfer-Schule.

    Mediothek Der LWV Hessen untersttzt die inklusive Beschulung sehbehinderter und blinder Kinder und Ju-gendlicher, indem er mit 85 %9 der Kosten die Finanzierung von blinden- oder sehbehinderten-spezifischen Gerten, die ein blindes oder sehbehindertes Kind in der Regelschule oder wohnort-nahen Frderschule bentigt, bernimmt. Er verwaltet diese Gerte, lagert nicht mehr bentigte Gerte ein und gibt diese bei Bedarf an andere Schultrger weiter. Im Jahr 2012 wurden 196 Kin-der mit Spezialgerten ausgestattet.

    8 voraussichtlich strker mehrfachbehinderte, da nur blinde Schler/innen eher lernzielgleich in der Regelschule inklusiv beschult wrden

    9 Beschluss des Verwaltungsausschusses des LWV Hessen vom 23.01.2014

  • 43 Schulentwicklungsplan

    Die jhrlich dafr vorgesehenen 50.000 waren bislang ausreichend, um den Bedarf zu decken. Diese Manahme soll zur Frderung inklusiver Beschulung unbedingt fortgesetzt werden. Die ak-tuell initiierten Modifizierungen der Finanzierungsstruktur werden hinsichtlich ihres Erfolgs beo-bachtet und zeitnah evaluiert, um ggf. erforderliche Manahmen einleiten zu knnen. Hier wird im Rahmen des Jahresberichtes ber die Erfahrungen und Ergebnisse jeweils rckwirkend des Ka-lenderjahres informiert!

    Johann-Peter-Schfer-Schule Der seit 2007 zu verzeichnende leichte Schlerzahlenrckgang lsst erwarten, dass sich die zeit-weise rumlich beengte Situation in der Schule und im Internat nicht weiter verschrft. Fr 70 zielgleich zu unterrichtende Schler werden bei einem Divisor von 8 (bei Sehbehinderten 12) Schlern sechs bis maximal neun Klassenrume einschlielich einer Vorklasse bentigt.

    Von den 101 Schlern der Abteilungen mit den Frderschwerpunkten krperliche und motorische Entwicklung einerseits sowie geistige Entwicklung andererseits knnen 42 Schler in 7 Gruppen im Internatsbereich10 unterrichtet werden. Fr die brigen 59 Schler werden 8 Klassenrume be-ntigt. H