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(Schulhaus Radelfingen, Foto 28.8.2019) www.radelfingen.ch Nr. 82 / September 2019 (Erinnern Sie sich noch? Alte Schulhäuser Igelrain, 18.11.2005 und Radelfingen, 17.8.2006) Inhalt Gemeinderat/Kommissionen Seite 03 Verwaltung/Informationen Seite 16 AHV-Zweigstelle Seite 18 Kindergarten und Primarschule Seite 19 Vereine/Gewerbe/Hobby/Anlässe Seite 20 Anhänge Seite I Anlass Werkstatt Gemeindeentwicklung 29 II Ausstellung Garage Bill 30 III Anlässe im Restaurant Sternen, Detligen 31 (Kindergarten Jucher, 28.8.2019) Nächste Ausgabe 8. November 2019

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www.radelfingen.ch

Nr. 82 / September 2019

(Erinnern Sie sich noch? Alte Schulhäuser Igelrain, 18.11.2005 und Radelfingen, 17.8.2006)

Inhalt

Gemeinderat/Kommissionen Seite 03 Verwaltung/Informationen Seite 16 AHV-Zweigstelle Seite 18 Kindergarten und Primarschule Seite 19 Vereine/Gewerbe/Hobby/Anlässe Seite 20

Anhänge Seite I Anlass Werkstatt Gemeindeentwicklung 29 II Ausstellung Garage Bill 30 III Anlässe im Restaurant Sternen, Detligen 31

(Kindergarten Jucher, 28.8.2019) Nächste Ausgabe 8. November 2019

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Gemeindeverwaltung / Postagentur Gemeindehaus: Bühlstrasse 2, 3036 Detligen Gemeindeverwaltung/Postagentur im 1. Stock Gemeindesaal Sitzungszimmer Gemeinderat im Erdgeschoss Allgemeines Sitzungszimmer im Untergeschoss Abwartswohnung im 2. Stock Zivilschutzanlage/weitere Räume im 2. Unterge-schoss

Telefon: 031 825 61 06

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Montag 08.00h - 12.00h 13.30h - 18.00h

Dienstag bis Donnerstag 08.00h - 12.00h 13.30h - 16.30h

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AHV-Zweigstelle Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Postagentur Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bausekretariat Dienstag und Donnerstag

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Gemeinderat / Kommissionen Informationen aus der Sitzung vom 26. August 2019 im Namen des gesamten Gemeinderates

2019 ist das «Jahr der Milizarbeit»

Der Schweizer Gemeindeverband www.chgemeinden.ch hat ein Kinderbüchlein mit dem Titel:

«Meine Gemeinde, mein Zuhause» herausgegeben. Darin wird jungen Schülerinnen und Schü-

lern die kommunalen Aufgaben und das Milizsystem näher aufgezeigt. Es wird auch erklärt, dass

der Gemeinderat verantwortlich dafür ist, Beschlüsse umzusetzen. Oder es wird auch erwähnt,

dass fast alle Gemeinderatsmitglieder einen normalen Beruf haben und in ihrer Freizeit für den

Gemeinderat arbeiten und das nennt man Milizsystem. Für diesen Einsatz bekommen die Frau-

en und Männer eine finanzielle Entschädigung. Wie hoch die ist, entscheidet jede Gemeinde

selbst. Solche Informationen findet man in diesem Büchlein. Es ist also auch für ältere Leserin-

nen und Leser interessant und es kann als PDF bei der obenerwähnten Homepage herunterge-

laden werden.

Auch der Gemeinderat Radelfingen arbeitet im Milizsystem und dieser sieht seit dem 1. Januar 2019 so aus:

Reihe hinten von links nach rechts: Thomas Kessi (Ressort Bau- und Planung), Sonja Zimmer-mann (Ressort Öffentliche Sicherheit/Kultur), Martin Riesen (Gemeindeverwalter),

Andreas Waldvogel (Ressort Bildung) Reihe vorne von links nach rechts: Roland Sieber (Ressort Soziales/Umwelt und Natur), Stephan

Hurni (Ressort Ver- und Entsorgung), Christine Gerber (Ressort Finanzen, Präsidiales) Andreas Messerli (Ressort Wegwesen)

Im Vordergrund jedes Gemeinderatsmitglieds steht die Führung des eigenen Ressorts im Rahmen der festgelegten Vorgaben und Ziele. Aufgrund der zahlreichen Verbundaufgaben zwischen Kan-ton und Gemeinden können diese auch Auswirkungen auf die einzelnen Ressorts haben.

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In unserer Gemeinde laufen im Moment verschiedene Planungen und Projekte für die Zukunft. Damit die Auslastung für einzelne Gemeinderatsmitglieder nicht zur Belastung wird, haben wir uns entschieden, dass operative und strategische Aufgaben in Zukunft klarer getrennt werden müssen. Die Gemeinderatsmitglieder sollen sich - wenn nötig - auf die strategischen Aufgaben fokussieren können, so dass der zeitliche Aufwand nebst Beruf und Privatleben erträglich bleibt. Die Trennung von operativen und strategischen Aufgaben bedingt eine Stärkung der Gemeinde-verwaltung. Das heisst nicht zwingend mehr Stellenprozente, aber mehr Fachkompetenz. Diese kann durch externe Mandate sichergestellt werden. Deshalb werden wir an einer nächsten Ge-meinderatssitzung die Aufgaben sowie die Kompetenzregelung diskutieren und beschliessen. Wir werden Sie über diese Massnahmen auf dem Laufenden halten.

Das Ziel vom Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung ist es, die Arbeiten und die Projekte seriös, kompetent und finanziell nach bestem Wissen und Gewissen zu lösen. Der Gemeinderat funktioniert als Kollegialbehörde und er setzt den gemeinsam gefällten Beschluss durch, auch wenn sie ihm nicht zugestimmt haben. So verfolgen wir alle das gleiche Ziel und gehen gemeinsam diesen Weg! In diesem Sinn danke ich meinen Gemeinderatsmitglie-dern und den Angestellten für die grosse Arbeit, welche sie zu Gunsten unserer Gemeinde leisten.

Gemeindepräsidentin Christine Gerber

Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Landwirtschaft Inhalte Nach der Fertigstellung der Generellen Entwässerungsplanung Radelfingen Ende 2008, beabsich-tigten die Behörden – resp. wurden vom Kanton auch dazu angehalten – als eine der ersten Mas-snahmen, diejenigen aus dem GEP Landwirtschaft umzusetzen. Diese beinhalten den Anschluss der noch nicht erschlossenen Aussengebiete, wie Matzwil, Oberruntigen und Oltigen, aber auch weitere Einzelgebäude oder kleinere Gebäudegruppen, an die öffentliche Kanalisation. Das Projekt wurde jedoch durch die Dammerhöhung in Oltigen, die daraus resultierende Überar-beitung der Naturgefahrenkarte und deren Überführung in den Zonenplan um mehrere Jahre ver-zögert. Im 2017 konnten dann die Arbeiten endlich wiederaufgenommen werden. In der Vorprojektphase wurden verschiedene Anschlussvarianten für die Sanierungsgebiete Matz-wil, Oberruntigen und Oltigen geprüft. Dabei wurde jedes Gebiet einer separaten Betrachtung un-terzogen. Mögliche Leitungsführungen, Grobdimensionierung der Pumpwerke, Kostenschätzung für Bau und Unterhalt der Anlagen sowie der Anschlussgebühren und die Prüfung von Alternativen wie Kleinkläranlagen (KLARA) wurden studiert. Aus den daraus resultierenden Varianten wurde eine engere Auswahl festgelegt, welche noch ein-gehender auf deren Machbarkeit untersucht und einer noch genaueren Kostenschätzung unterzo-

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gen wurden. Am Ende der Vorprojektphase einigte man sich auf eine definitive Variante. Aus-schlaggebend für deren Wahl waren die technische Machbarkeit, deren Umweltverträglichkeit, so-wohl die Kosten der Bauausführung als auch die jährlichen Unterhaltskosten, und nicht zuletzt die notwendige Akzeptanz sowie finanzielle Unterstützung durch den Kanton. Nachdem die definitive Variantenwahl feststand, wurde das detaillierte Bauprojekt ausgearbeitet und gleichzeitig eine Überbauungsordnung (UeO) zur Sicherung der zukünftigen Leitungsführung erstellt. Beides wurde anschliessend an der Gemeinderatsitzung vom 10.12.2018 genehmigt und danach dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) zur Vorprüfung geschickt. Am 11.03.2019 wurden die betroffenen Grundeigentümer an einem Infoanlass über das Projekt informiert. Die Überbauungsordnung und das Bauprojekt, welche nur die öffentlichen Leitungen betreffen und nicht die Anschlussleitungen, welche durch die privaten Grundeigentümer erstellt werden müssen, wurden vom 14.06.-15.07.2019 öffentlich aufgelegt. Leit- und Bewilligungsbehörde für das Baupro-jekt und die UeO ist das AWA. Das gesamte Bewilligungsverfahren wird im Minimum fünf Monate in Anspruch nehmen. Nächste Schritte Nach der öffentlichen Auflage wurden die eingegangenen Einsprachen an der Sitzung vom 22.08.2019 durch die Arbeitsgruppe gesichtet und beurteilt. Einige Einwendungen können leichter gelöst und im Verlaufe der nächsten Wochen mit den Einsprechern geklärt werden. Manche Ein-sprachen betreffen aber grundlegende Änderungen, bei welchen der Gemeinderat Grundsatzent-scheide diskutieren und beschliessen muss. Dies ist für die Sitzung vom 18.11.2019 geplant. Erst danach können die Einigungsverhandlungen mit diesen Einsprechern durchgeführt werden. Durch ein paar Einsprachen musste an einigen Stellen die Leitungsführung nochmals angepasst werden. Deshalb wurde die Ausschreibung der Ausführungsarbeiten momentan gestoppt, bis die neuen Leitungsführungen mit den betroffenen Grundeigentümern definitiv geklärt werden konnten. Dadurch verzögert sich natürlich das ganze Projekt. Es war geplant, dass bis im Oktober 2019 die Unternehmerofferten vorliegen sollten. Anhand dieser sollten die genauen Kosten und deren Ver-teiler zwischen öffentlichen und privaten Leitungen eruiert, die Höhe des Ausführungs- bzw. Bau-kredits definiert und an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2019 beantragt werden kön-nen. Die Ausschreibungen der Ausführungsarbeiten werden nun aber erst nach Klärung der Ein-sprachen erfolgen. Auch der weitere Terminplan hängt stark davon ab, welche Grundsatzent-scheide der Gemeinderat an seiner November-Sitzung fällt und wie die Einigungsverhandlungen verlaufen, weshalb nähere Informationen dazu erst nach den Einigungsverhandlungen (für Ende November 2019 geplant) erfolgen. Das Projekt wird übrigens auch auf der Gemeindehomepage www.radelfingen.ch unter Aktu-ell/Projekte beschrieben und jeweils auf den neusten Stand gebracht. Gemeinderat Stephan Hurni Bausekretärin Tonia Hirschi

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Zuständigkeiten im Bauwesen Bereits seit einigen Jahren wird die Bau- und Planungskommission und das Bausekretariat durch eine externe Firma unterstützt. Die Zaugg Baudienstleistungen GmbH hat in erster Linie die for-melle und materielle Prüfung der Baugesuche übernommen und je nach Bedarf auch bei Besichti-gungen vor Ort Unterstützung geleistet. Der Inhaber der Firma, Heinz Zaugg, hat sich vor kurzem mit einer anderen Firma zusammengeschlossen, welche neu unter dem Namen "Kommunal Part-ner AG" auftritt. Sie unterstützt Gemeindeverwaltungen und Gemeindebetriebe in den Bereichen Verwaltung, Infrastruktur, Werkhof, Abfall, Energie und Wasser. Durch die Neugründung hat die für die Gemeinde Radelfingen zuständige Person geändert. Neu werden wir durch Yolanda Lüdi unterstützt. Hier ein paar Eckdaten zu ihrer Person: 1999 – 2001 KV-Lehre, Gemeinde Wynigen 2003 – 2008 Sachbearbeiterin, Bauverwaltung Stettlen 2004 – 2007 Weiterbildung zur Bauverwalterin 2008 – 2014 Sachbearbeiterin, Bauverwaltung Schüpfen 2014 – 2018 Bauverwalterin, Gemeinde Schüpfen seit 2018 Projektleiterin bei Kommunal Partner AG Der zeitliche Aufwand für das Bausekretariat ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Zusätz-lich wirkt Tonia Hirschi inzwischen in zwei Grossprojekten – Ortsplanung und GEP – als Sekretärin mit, welche auch für die Koordination zwischen Gemeinderat und Ingenieur resp. Planer verant-wortlich ist. Dies beansprucht ebenfalls einen deutlichen Anteil ihres Arbeitspensums. All diese Aufgaben waren mit ihrem Beschäftigungsgrad nicht mehr zu bewältigen. Deshalb führt Yolanda Lüdi seit anfangs Jahr nicht nur die Prüfung der eingehenden Baugesuche durch, sondern unter-stützt Tonia Hirschi administrativ bei allen Schritten des Baubewilligungs- und Baupolizeiverfah-rens. Auch bei gewissen Aufgaben, welche bisher eher durch den zuständigen Gemeinderat ausgeführt wurden, leistet Yolanda Lüdi Unterstützung. Gemeinderat Thomas Kessi ist wie viele andere zu 100% angestellt. Deshalb ist er für Begehungen und Baukontrollen, welche vor allem Tags durch stattfinden, nicht immer abkömmlich. Zudem ist mit Yolanda Lüdi jeweils eine erfahrene und fach-kompetente Person vor Ort, welche auf Fragen zu Bauvorschriften sogleich eingehen kann. Die Aufgabenverteilung unter den drei vorgenannten sieht deshalb nun wie folgt aus: Thomas Kessi, Gemeinderat Ressort Bau & Planung: − Präsident / Sitzungsleitung Bau- und Planungskommission − Präsident / Sitzungsleitung Ortsplanungskommission Tonia Hirschi, Bausekretärin: − Mitglied, Sekretärin + Protokollführerin Bau- und Planungskommission − Mitglied + Koordinationsstelle Ortsplanungskommission − Führung + Koordination Bausekretariat − Erste Ansprechperson für alle Anfragen + Anliegen

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Yolanda Lüdi, externes Mandat der Kommunal Partner AG: − Beisitzerin Bau- und Planungskommission (als Ersatz für Gemeindeverwalter Martin Riesen) − Administrative Unterstützung im Bausekretariat − Durchführung von Baukontrollen + Begehungen vor Ort − Erste Ansprechperson für Fragen wie: Bei was muss ich ein Baugesuch einreichen, resp. bei

welchen Bauvorhaben braucht es keine Baubewilligung, welche Unterlagen muss ich für ein Baugesuch einreichen?

Yolanda Lüdi arbeitet in der Regel dienstags auf der Gemeindeverwaltung. Allerdings sind die Ar-beitszeiten flexibel gehalten, da ihre Einsatzzeiten den jeweilig anfallenden Arbeiten entsprechen. Sie ist jedoch auch die restliche Woche für die oben erwähnten Fragen bei Kommunal Partner AG erreichbar: Kommunal Partner AG 031 544 76 80 [email protected] Bitte beachten Sie, dass nach wie vor Tonia Hirschi als Bausekretärin erste Anlauf- und Eingabe-stelle für sämtliche Belange im Bauwesen ist. Als Koordinationsstelle entscheidet sie, welche An-liegen oder Fragen in der Bau- und Planungskommission beurteilt werden müssen und welche direkt durch eine der drei oben genannten Personen beantwortet werden können. Einzige Aus-nahme bilden die bereits aufgeführten Fragen zur Baubewilligungspflicht bzw. –freiheit und Bau-gesucheingabe. Hier können Sie sich direkt an Yolanda Lüdi wenden. Wir bitten Sie, diese Vorgabe einzuhalten, da es wichtig ist, dass alle Geschäfte zentral zusam-menkommen, nicht doppelspurig gefahren wird oder Fehlkommunikationen entstehen, weil die rechte Hand nicht weiss, was die linke tut. Es ist uns wichtig, Ihre Anliegen im Bauwesen fachlich korrekt, den gesetzlichen Vorgaben ent-sprechend und so zeitnah wie möglich zu behandeln und zu beantworten. Mit der neuen Aufga-benverteilung soll dies auch weiterhin gewährleistet bleiben. Gemeinderat Thomas Kessi Bausekretärin Tonia Hirschi

Ortsplanungsrevision

Ein Bild für die Zukunft von Radelfingen – Gestalten Sie mit! Radelfingen ist eine intakte Landgemeinde. Wohin entwickelt sich die Gemeinde in Zu-kunft? Wie sehen sich die Radelfinger*innen selber? Die Ortsplanungsrevision soll dazu Antworten geben. Für die nächsten Jahre steht in der Gemeinde Radelfingen eine Gesamtrevision der Ortsplanung an. Dabei werden Themen wie die Siedlungsentwicklung nach innen, Landschaftsschutz, Überar-beitung der bestehenden Planungsinstrumente, Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung etc. gleichbedeutend zu behandeln sein. Um die Planung stufengerecht zu überarbeiten, hat der Gemeinderat die anstehenden Arbeiten unterteilt:

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1. Der technische „Pflichtteil“, bestehend aus der Einführung der neuen Messweisen und den

Gewässerräumen, wurde unverzüglich nach der Kreditgenehmigung in Angriff genommen.

Die Ortsplanungskommission hat mit Hilfe des Planungsbüros das Baureglement an die

BMBV sowie die Artikel betreffend Gewässerschutz angepasst und den Zonenplan Gewäs-

serraum erarbeitet. Die Mitwirkung ist erfolgt und das Planungspaket ist beim Kanton zur

Vorprüfung eingereicht worden.

2. Der strategische Teil, die inhaltliche Ortsplanung, wurde soweit vorbereitet, dass er mit der

Bevölkerung diskutiert werden kann. Dieses Arbeitspaket besteht aus einem sog. kommu-

nalen Richtplan (einem langfristigen Planungswegweiser, welcher für den Gemeinderat und

die Kommission bindend ist) und der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zo-

nenpläne), welche auch für die Grundeigentümer gilt.

Die Ortsplanungskommission (OPK) hat mit der Überarbeitung des bestehenden Richtplans und mit inhaltlichen Anpassungen am Baureglement und Zonenplan begonnen. Der OPK und dem Gemeinderat ist es wichtig, dass beides mit der Bevölkerung abgestimmt ist. Zu diesem Zweck soll eine öffentliche „Werkstatt Gemeindeentwicklung“ stattfinden.

Einladung zur Werkstatt Gemeindeentwicklung vom 2. November 2019, 13:30 Uhr im Ge-meindehaus Detligen Die Ortsplanung definiert, wie die Gemeindefläche in Zukunft genutzt werden soll. Wo soll in Ra-delfingen in Zukunft neu gebaut und wo verdichtet werden, wo nicht? Welche Bedeutung hat die Landschaft? Welche Grundsätze gelten punkto Energie? Um das herauszufinden und zu bestim-men, soll die Erarbeitung des Richtplans und der baurechtlichen Grundordnung breit abgestützt werden. Sie sind eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Programm: 13:30 Uhr: Begrüssung durch Gemeindepräsidentin Christine Gerber 13:40 Uhr: Vorstellung zentrale Inhalte und Planungsstand durch Ressortchef Thomas Kessi 14:00 Uhr: Beginn der Werkstatt (individuelle, thematische Wahlmöglichkeiten) 16:00 Uhr: Gemeinsamer Abschluss und kleiner Apéro 17:00 Uhr: Schluss der Veranstaltung Wir würden uns freuen, Sie möglichst zahlreich begrüssen zu dürfen!

Hintergrund zur Ortsplanungsrevision Viele Pflichtinhalte einer Ortsplanungsrevision sind vom Kanton vorgegeben. Zum Beispiel müs-sen die Gemeinden in ihrer baurechtlichen Grundordnung die neuen Begriffe und Messweisen, welche in der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) geregelt wurden, festlegen und integrieren. Dafür erhielten die Gemeinden ursprünglich Zeit bis Ende 2020. Desweitern gilt seit dem 01.01.2015 im Kanton Bern ein neues Wasserbaugesetz, welches die Gemeinden verpflichtet, die Gewässerräume auszuscheiden und grundeigentümer-verbindlich festzulegen. Die Pflichtinhalte wurden der Bevölkerung bereits unterbreitet und sind zur Prüfung beim Kanton. Die inhaltliche Ortsplanung startete mit der Erarbeitung des Zielbilds. Dieses zeigt auf, wohin die Gemeinde ihre Entwicklung steuern will. Nun wird der kommunale Richtplan überarbeitet. Darin werden übergeordnete Ziele und Strategien zur Erreichung des Zielbilds festgelegt. Der Richtplan wird in verschiedenen Schritten zusammen mit Planer, Ortsplanungskommission, Gemeinderat und Bevölkerung erarbeitet. Wenn die Entwicklung der Gemeinde feststeht, können Zonenpläne und Baureglement, auch baurechtliche Grundordnung genannt, entsprechend überarbeitet wer-den.

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Das Zielbild – Erste Skizze für die künftige Entwicklung der Gemeinde Der Richtplan von Radelfingen beinhaltet ein Zielbild als "Fixstern", eine Richtplankarte als Pro-grammteil (räumliche Verortung der Massnahmen) sowie die Massnahmenblätter als Richtplan-text.

Das Zielbild bietet Orientierung: Was macht Radelfingen aus, was sind die Grundsteine der künfti-gen Entwicklung und was gibt es dazu zu tun? Die Richtplankarte sowie der zugehörige Richtplan-text verfeinern das Zielbild und zeigen auf, wie dieses auf planerischer Ebene umgesetzt werden soll.

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Identität und Herkunft – das Zielbild in wenigen Worten: Radelfingen liegt auf dem Land. Darin liegt das Potenzial der Gemeinde. Normalität im positiven Sinne ist seine grosse Stärke: Hier leben geerdete und gleichzeitig offene Menschen in einer intak-ten Kulturlandschaft mit hoher Erholungsqualität. Die Radelfingerinnen und Radelfinger sind ver-netzt mit den Zentren des Umlands und gleichzeitig hier zuhause. Sie engagieren sich gerne in Vereinen und im Gemeindewesen, was ein wesentlicher Anteil an der Lebensqualität ausmacht.

Wie kann dieses Zielbild in der Realität umgesetzt werden? Die Grundbausteine für den Richtplan haben die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat wie folgt umschrieben:

Vielfalt und Innovation fördern Das heisst zum Beispiel:

Schnittstelle nutzen Die Gemeinde Radelfingen liegt an der Schnittstelle des See-lands mit der Region Bern Mit-telland. Diese Ambivalenz ist eine Qualität: Radelfingen profi-tiert von der Dynamik beider Regionen und bleibt gleichzeitig unabhängig.

Beide Dörfer Radelfingen und Detligen müssen gleichermassen gestärkt werden. So bleibt die beidseitige Ausrichtung erhalten.

Dörfer verbinden Der funktionale Austausch der Ortsteile Radelfingen und Detli-gen gilt es zu fördern und zu bewahren. Die jeweiligen Ei-genarten sind so zu akzentuie-ren, dass sich die beiden Ort-steile ergänzen. Der Gemein-sinn und der vertraute Umgang der Einwohnerinnen und Ein-wohner sind Standortvorteile.

Radelfingen bleibt nur eine akti-ve Gemeinde, wenn sich Bürge-rinnen und Bürger aller Ortsteile am Gemeindeleben beteiligen. Die „Chemie“ zwischen den Dör-fern Detligen und Radelfingen wie den Dorfschaften muss stimmen.

Entwicklungsmöglichkeiten nut-zen und Begegnungsorte schaffen

In Radelfingen und Detligen findet die weitere Entwicklung statt. Der Fokus liegt auf der Entstehung von neuen Begeg-nungsorten, gezielt ergänzende Wohnangeboten zum heutigen Bestand, einer massvollen Inn-entwicklung und der Bereitstel-lung von Ausbaumöglichkeiten fürs lokale Gewerbe.

Nicht jede bauliche Entwicklung ist per se vorteilhaft: Es ist da-rauf zu achten, dass es eine Vielfalt von Wohnangeboten (Miet- und Eigentumswohnun-gen, EFH und MFH) bestehen bleibt. Das heisst auch, dass die Siedlungsentwicklung auf einen dörflichen Charakter und Aus-tauschmöglichkeiten Rücksicht nehmen muss.

Dorfschaften bewahren Die äusseren Dorfschaften werden bewahrt und Potenziale innerhalb der Bestandesbauten aktiviert.

Die in den Dorfschaften Oltigen, Oberruntigen, Matzwil, Osterma-nigen, Jucher, Obermatt und Landerswil bestehenden Bauten sind zeitgemäss zu nutzen. Der beschränkte, rechtliche Spielraum soll ausgeschöpft werden.

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Beständigkeit in Wert setzen

Landschaft als ideales Woh-numfeld

Die Landschaftsqualitäten von Radelfingen sind ein Standort-vorteil. Das Naherholungsge-biet soll für die ansässige Be-völkerung und die lokalen Ver-einen erhalten werden.

Landschaftlich besonders schö-ne Gebiete sollen geschützt werden. Sie sind die Visitenkarte der Gemeinde.

Kulturlandschaft erhalten Die Landwirtschaftsflächen prägen den Charakter von Ra-delfingen. Die Gemeinde för-dert den Erhalt des intakten Landschaftsbildes und ermög-licht den Landwirten zeitge-mässe Entwicklungsmöglichkei-ten.

Landwirtschaftsland soll nur zu-rückhaltend überbaut werden. Neue landwirtschaftliche Bauten sollen gut mit dem Landschafts-bild abgestimmt werden.

Die weiteren Details und die Plangrundlagen werden an der Werkstatt Gemeindeentwicklung vor-gestellt. Ausblick: Schritte nach der Werkstatt Gemeindeentwicklung Technischer „Pflichtteil“: Das Baureglement, der Zonenplan Gewässerraum sowie der Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht wurden an der Gemeinderatssitzung vom 26.08.2019 genehmigt und danach dem Amt für Ge-meinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung geschickt, welche 3-6 Monate in Anspruch nimmt. In der Zwischenzeit hat das AGR den Gemeinden eine Fristerstreckung zur Umsetzung der Begrif-fe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) bis am 31.12.2023 gewährt. Dadurch muss die Umset-zung der BMBV nicht mehr in einem vorgelagerten Planerlassverfahren durchgeführt werden, sondern kann zusammen mit der Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgen. Voraussichtlich wird nach der Vorprüfung das separate Verfahren für die Einführung der neuen Messweisen und der Gewässerräume mit demjenigen der Gesamtortsplanung zusammengeführt. Inhaltliche Ortsplanung: Die komplette baurechtliche Grundordnung der Gemeinde wird durch die Behörden und den Pla-nern erarbeitet. Sobald die Inputs aus der Werkstatt Gemeindeentwicklung eingeflossen sind, wird dieser den Einwohner/innen zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Mitwirkungen werden danach in die Gesamtrevision einfliessen. Der daraus resultierende Entwurf wird dem AGR des Kantons Bern zur Vorprüfung zugestellt. Das AGR hat die Aufgabe zu überprüfen, ob der Entwurf am Ende des Verfahrens überhaupt genehmigt werden kann. Nach Abschluss der Vorprüfung durch den Kanton erfolgt die öffentliche Auflage, nach welcher im Anschluss bei Vorliegen von Einsprachen die Einigungsverhandlungen stattfinden. Fast am Schluss der Gesamtrevision muss die neue baurechtliche Grundordnung durch die Gemeindeversammlung angenommen werden und wird daraufhin dem AGR zur abschliessenden Genehmigung zugestellt. Der Gemeinderat

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Wachstum Radelfingen 1998 bis 2011

Ansicht 1998

Ansicht 2011

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Wachstum Detligen 2004 bis 2016

Ansicht 2004

Ansicht 2016

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Derzeitiger Stand der Schulraumplanung Wie im Juli Radelfinger erwähnt wächst die Zahl der Kinder in unserer Gemeinde. Darum muss mehr Schulraum bereitgestellt werden. Mit einem Provisorium für den Kindergarten im Jucher konnte Zeit gewonnen werden. Jetzt muss aber eine nachhaltige Lösung für den Kindergarten und die Primarschule gefunden werden. Darum wurde eine Arbeitsgruppe gebildet mit folgenden Mit-gliedern: Andreas Waldvogel (Gemeinderat Ressort Bildung, Vorsitz), Christine Gerber (Gemein-depräsidentin), Thomas Kessi (Ressort Bau und Planung), Roland Sieber (Ressort Soziales und Gesundheit, Umwelt und Natur, Stellvertreter Ressort Bildung), Anne-Sophie Bühler (Leiterin Kin-dergarten und Primarschule Radelfingen), Marcel Sahli (Mitglied Bildungskommission und ge-schäftsführender Schulleiter im Schulkreis Breitenrain-Lorraine) und Danielle Sutter (Sekretärin Bildungskommission). In einer ersten Phase ging es darum, die Eignung des vorhandenen Raumes für die mittel- bis längerfristige Zukunft zu prüfen. Beim Schulhaus Jucher, welches zurzeit den Kindergarten beher-bergt, wurde ein grösserer Sanierungsbedarf festgestellt. Darum ist die Arbeitsgruppe zuerst der Frage nachgegangen, ob eine kostspielige Renovation dieses Kindergartenraumes eine sinnvolle Investition für unsere Gemeinde sei oder ob nicht besser der Kindergarten der bestehenden Schulanlage in Radelfingen angeschlossen werde. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Vorteile einer Verlegung nach Radelfingen bei weitem überwiegen, vor allem aus folgenden Grün-den:

In Radelfingen muss ohnehin gebaut werden, weil die derzeitigen Kinder in zwei Jahren in

die Primarschule kommen und den entsprechenden zusätzlichen Schulraum benötigen.

Bis die Räume in Radelfingen gebaut sind, können die beiden Kindergartenklassen im Pro-

visorium im Jucher unterrichtet werden. Bei einem Verbleib im Jucher müssten sie während

der Sanierung dieses Gebäudes in einem weiteren Provisorium untergebracht werden, was

mit relativ hohen Kosten verbunden wäre.

Der Kindergarten ist heute integraler Teil der obligatorischen Volksschule. Wenn er sich am

gleichen Ort wie die Primarschule befindet, wird es einfacher zukunftsorientierte Entwick-

lungen des Schulmodelles wie die Einführung einer Basisstufe zu verwirklichen.

Weil es geburtenstarke und geburtenschwache Jahrgänge gibt, ist es möglich, dass in ei-

nem bestimmten Jahr mehr Platz für Kindergarten- und in einem anderen für Primarschüle-

rinnen und -schüler gebraucht wird. Solche Schwankungen im Raumbedarf können leichter

durch organisatorische Massnahmen ausgeglichen werden, wenn die Kinder aller Jahrgän-

ge am gleichen Ort unterrichtet werden.

Darum hat die Arbeitsgruppe beim Gemeinderat beantragt das Projekt zur Erweiterung des Schul-raumes in Radelfingen so zu konzipieren, dass in Zukunft auch der Kindergarten dort unterge-bracht werden kann. Der Gemeinderat hat diesem Antrag zugestimmt. Er wird im September noch diverse weitere Ab-klärungen durchführen. Dazu gehören auch eine Ortsbesichtigung in Schulen, wo einfach erstellte, zusätzliche Räumlichkeiten bereits verwendet werden und der Besuch einer Klasse, welche be-reits mit dem Schulmodell Basisstufe unterrichtet wird. Ziel ist es, an der Gemeinderatsitzung vom 14. Oktober 2019 die nötigen Beschlüsse zu treffen, damit diese für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019 traktandiert und im November Radelfinger vorgestellt werden können. Gemeinderat Andreas Waldvogel

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Situation Bauland Jucher, Parzelle Nr. 2453

Nach intensiven Verhandlungen und diversen Abklärungen konnte keine Einigung über eine Siche-rung der erwähnten Parzelle für ein gemeinsames Projekt zweier Interessenten (Gewerbebetrieb, Mehrfamilienhaus) erzielt werden. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Verhandlungen nicht weiterzuführen und die Situation Jucher mit der Ortsplanungsrevision neu zu prüfen. Dabei ist immer noch das Ziel, für den Gewerbe-betrieb eine geeignete Lösung zu finden. Der Interessent für die Restparzelle (Mehrfamilienhaus) hat sein weiter bestehendes Interesse bereits schriftlich bei der Gemeinde abgegeben. Der Gemeinderat wird erst nach rechtsgültiger Ortsplanungsrevision über den Verkauf des Baulan-des Jucher entscheiden. Der Gemeinderat

Vereinskonvent (Voranzeige) Die Kulturkommission führt am Montag, 28. Oktober 2019 den Vereinskonvent der Gemeinde Radelfingen durch. Es ist uns ein Anliegen, dass alle Vereinsanlässe im Programm aufgeführt sind. Das Jahresprogramm 2020 wird anschliessend im Dezember 2019 im „Radelfinger“ publiziert und die aktuellen Anlässe findet man auf der Homepage www.radelfingen.ch. In unserer Gemeinde haben wir eine Vielfalt von verschiedenen Vereinen. Wir sind stolz darauf, dass das Vereinsleben so attraktiv ist. Die jeweiligen Vereine freuen sich auf eine rege Beteiligung bei den unterschiedlichsten Anlässen. Es gibt ein Zusammengehörigkeitsgefühl und das Netzwerk kann verstärkt werden. Kulturkommission Gemeinderätin Sonja Zimmermann

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Radelfinger - Nr. 82 / September 2019 Seite 16 / 32

Verwaltung / Informationen / Mitteilungen

Abwart Gemeindeliegenschaften Unser Schulhausabwart Fritz Habegger wird im Januar 2020 pensioniert. Wir konnten mit Adrian Niederhäuser bereits einen geeigneten Nachfolger einstellen. Adrian Niederhäuser wird die Arbeit am 1. Oktober 2019 aufnehmen und von Fritz Habegger, wel-cher in der nächsten Zeit noch ein ansehnliches Ferienguthaben beziehen wird, eingearbeitet. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, dass Herr Niederhäuser ab nächstem Jahr zusätzlich Abwart sämtlicher Gemeindeliegenschaften wird. Wir werden Adrian Niederhäuser und die vorgesehene, neue Organisation im Radelfinger Dezem-ber 2019 näher vorstellen. Gemeinderat, Angestellte und ich wünschen ihm bereits heute einen guten Start in die neue Auf-gabe und viel Freude an der anspruchsvollen Arbeit. Gemeindeverwalter Martin Riesen

Wasserversorgung

Im November 2019 werden die Wasserzähler abgelesen. Wir bitten die HauseigentümerInnen dafür zu sorgen, dass die Zähler während dieser Zeit für unseren Brunnenmeister Hans Bart, zugänglich sind. Der Brunnenmeister liest die Zähler ohne Anmeldung ab.

Wichtig Sollte der Brunnenmeister mit zwei Versuchen den Wasserzähler nicht ablesen können, wird er eine Ablesekarte in Ihren Briefkasten werfen. Diese müssen Sie ausgefüllt, in der darauf ersichtlichen Frist, an die Gemeindeverwaltung senden. Ist die Ablesekarte nicht bis zur angegebenen Frist auf der Gemeindeverwaltung eingetroffen, wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten beiden Jahre zuzüglich 10% in Rechnung gestellt. Ver- und Entsorgungskommission Gemeindeverwaltung

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Radelfinger - Nr. 82 / September 2019 Seite 17 / 32

Wohnungsbörse (Miet- und Verkaufsobjekte) Gemeindegebiet Radelfingen Diese Rubrik kann für die Liegenschaften auf dem Gemeindegebiet von Radelfingen gratis benützt werden. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit der Publikation auf unserer Homepage www.radelfingen.ch. Inserate bitte an die Gemeindeverwaltung Radelfingen (siehe letzte Seite) senden.

Auszug aus unserer Homepage www.radelfingen.ch/Gemeinde/Wohnungsbörse

zu vermieten per sofort oder nach Vereinbarung 4-Zimmerwohnung in Detligen Schöne 4-Zimmerwohnung in Bauernhofstock (3. Stock) 2 Gehminuten entfernt von der Postautohaltestelle, Gartensitzplatz, Keller und Estrichabteil, klei-ner Abstellraum und Parkplatz. Preis Fr. 1'130.-- + Fr. 190.-- NK, Parkplatz Fr. 10.-- / Monat Weitere Informationen erhalten Sie von: 079 543 58 45, Simon Jost

zu vermieten Einstellhallenparkplatz an der Gewerbegasse 25, 3036 Detligen Miete Fr. 100.-- pro Monat Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Trudi Köhli, 031 825 63 07

zu vermieten per 1.Dezember 2019 grosszügige 4,5 Zimmer Duplexwohnung im ehemaligen Restaurant „Schlüssel“ an der Haupt-strasse 16, 3036 Detligen, Wohnfläche: 161m2 EG: Wohnküche mit Kochinsel und direktem Ausgang auf Sitzplatz mit Pergola und Brunnen 1.Stock: grosszügiger Wohnraum 54,7m2 mit Balkon, drei Schlafzimmer Die Wohnung verfügt über zwei Nasszellen mit WC. Das Badezimmer mit Wanne befindet sich im OG und die Dusche im EG Die Postauto-Haltestelle befindet sich direkt nebenan Miete: CHF 1800.00 + 250.00 Nk., Aussenparkplatz 30.00, Einstellhallenplatz 110.00 Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Moritz Bösiger 078 707 61 14

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Radelfinger - Nr. 82 / September 2019 Seite 18 / 32

AHV-Zweigstelle

Betreuungsgutschriften der AHV/IV jetzt geltend machen

Betreuungsgutschriften können die Höhe Ihrer künftigen Rente verbessern Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern den anspruchsberechtigten versicherten Personen bei der Berechnung ihrer Rente angerechnet.

Anspruchsbegründung (1): Pflege und Betreuung von verwandten AHV/IV-Rentner/innen mittlerer Hilflosigkeit Anspruch auf die Anrechnung einer Betreuungsgutschrift haben versicherte Personen, die leicht erreichbare Verwandte in auf- und absteigender Linie oder Geschwister mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV und IV, der Unfall- oder Militärversicherung von mindes-tens mittlerem Grad dauernd betreuen. Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder sind Ver-wandten gleichgestellt (nicht aber Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins/Cousinen oder Pflege-kinder). Als hilflos gelten auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, für die Pflegebeiträge der Invalidenversicherung bezogen werden.

Anspruchsbegründung (2): Die pflegebedürftige Person muss von der betreuenden Person leicht erreicht werden können. Dies trifft etwa dann zu, wenn die betreuende Person nicht mehr als 30 km entfernt vom Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnt oder nicht länger als eine Stunde benötigt, um bei der pflege-bedürftigen Person zu sein. Die Wohnsituation, wonach die pflegebedürftige Person leicht zu er-reichen ist, muss überwiegend vorliegen, das heisst, sie muss während mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr gegeben sein.

Der Anspruch ist jährlich geltend zu machen Eine Betreuungsgutschrift kann bis zum Erreichen des AHV-Alters der betreuenden Person je-weils am Ende eines Kalenderjahrs bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde mit amtli-chem Formular geltend gemacht werden. Dieses ist sowohl von der/den betreuenden Person/en als auch von der betreuten Person zu unterzeichnen. Dem Antragsformular sind alle sachdienli-chen Unterlagen, wie Kopie des Familienbüchleins oder der Niederlassungsbewilligung, beizufü-gen. Bei mehreren betreuenden Personen wird die Gutschrift zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei verheirateten Versicherten wird die Betreuungsgutschrift während der Ehejahre immer je hälftig geteilt. Werden Betreuungsgutschriften nicht innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht, so ist der Anspruch verwirkt; er wird für die Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt.

Anspruchskonkurrenz zwischen Betreuungs- und Erziehungsgutschriften Es kann nicht gleichzeitig Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift und eine Betreuungsgutschrift geltend gemacht werden. Für betreuende Personen mit Kindern unter 16 Jahren geht der An-spruch auf Erziehungsgutschriften vor; Betreuungsgutschriften können somit keine mehr ange-rechnet werden.

Auskünfte

www.akbern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts, welche auch kostenlos Merkblätter und Formulare abgibt.

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Kindergarten und Primarschule

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Vereine / Gewerbe / Hobby / Anlässe

Nächste Vereins- und Behördenanlässe Radelfingen / Detligen / Frieswil Auszug aus dem Veranstaltungskalender der Kulturkommission

Oktober 2019

12. Männerchor Radelfingen Oktoberfest in der Turnhalle Radelfingen

13. Kirchgemeinde Radelfingen & Jodlerchörli Frieswil

Singen zum Erntedank-Gottesdienst in der Kirche

Radelfingen

20. Kirchgemeinde Radelfingen Orgelkonzert Radelfingen

20. Wahlsonntag

24. Bildungs- und Kulturkommission Radelfingen

Roadmovie im Gemeindesaal Detligen

26. Landfrauen Suppentag im Gemeindehaus Detligen

27. Kirchgemeinde Radelfingen, Musikgesellschaft Detligen & Einwohnergemeinde Radelfingen

Jubilarenfest im Gemeindehaus Detligen

28. Kulturkommission und Vereine Vereinskonvent im Sternen Detligen

November 2019

01. Kulturkommission Jungbürgerfeier

01./ 03. Sportclub Radelfingen Lotto im Sternen Detligen Detligen

10. SP Radelfingen Erzählnacht im Sternen Detligen Detligen

15./ 17. Musikgesellschaft Detligen Lotto im Sternen Detligen Detligen

23./ 24. Kulturkommission Adventsmärit im Gemeindesaal Detligen

24. Kirchgemeinde Radelfingen Feier zum Ewigkeitssonntag Radelfingen

24. Abstimmungssonntag

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SILBERCLUB – DATEN für den Herbst 2019

Wir treffen uns jeweils um 14.00 Uhr am:

Donnerstag, 24. Oktober im Sternen Detligen

Zum „Saison-Auftakt“:

Musikalische Unterhaltung mit „Ürsus Örgelifünde“

(der kleinen „Grossformation“…)

Donnerstag, 21. November im Sternen Detligen

Etwas über Seilbahnen

Was gibt’s für Typen, wer baut sie und wie funktionieren sie? Erklärungen von und mit Hansueli Zwahlen

Donnerstag, 12. Dezember Kirche & Pfrundscheune Seniorenweihnachten

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R O A D M O V I E wird Einblick von ganz besonderer Art in das Medium Film bieten. Es

beginnt mit einer Trickfilmwoche, in welcher die Schülerinnen und Schüler der Primarschule Ra-delfingen und der Gesamtschule Matzwil unter kundiger Leitung von Fachleuten selber einen kur-zen Film schaffen. Dieser wird vor dem Hauptfilm gezeigt. Im Anschluss an die Vorführung des Hauptfilmes besteht Gelegenheit zur Diskussion mit den beiden Filmprotagonisten Bernhard Nick und Stephan Ribi, sei dies im Plenum oder an der Kinobar. Folgenden Sponsoren danken wir für die grosszügige finanzielle Unterstützung dieses kulturellen Anlasses:

Elektro Schlup AG, Seedorf

Mäusli Bau, Seedorf

SpaGart GmbH, Aarberg

Restaurant Sternen, Detligen

Garage E. Bill AG, Detligen

Ziehli AG, Lobsigen

Roland Schlup Architektur AG, Detligen

Die Mobiliar, Lyss

Malerei Weibel, Radelfingen

Roder Treuhand GmbH, Detligen

Dätwiler AG, Druckerei, Aarberg

Brennholz & Cheminéeholz, Frieden Thomas, Lobsigen

Gutjahr Bäckerei GmbH, Seedorf

Carrosserie Känel GmbH, Aarberg Wir freuen uns schon heute auf ein zahlreiches Erscheinen! Kultur- und Bildungskommission Radelfingen

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SUPPENTAG

Im Gemeindehaus Detligen am Samstag den 26. Oktober 2019 von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Neben einer feinen Erbssuppe mit oder ohne Gnagi, bieten wir Ihnen Schweinswürste, Wienerli, feine Desserts, Kaffee und diverse Getränke an!

Es besteht auch die Möglichkeit, die Suppe zuhause zu geniessen. In diesem Fall bitte ein Gefäss mit-bringen!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Landfrauenverein Radelfingen

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Radelfinger - Nr. 82 / September 2019 Seite 29 / 32

Anhang I

Einladung

zur Werkstatt Gemeindeentwicklung

Samstag, 2. November 2019,

13.30 Uhr

im Gemeindehaus Detligen

Thema: Die Ortsplanung definiert, wie die Gemeindefläche in Zukunft genutzt werden soll. Wo soll in Radelfingen in Zukunft neu gebaut und wo ver-dichtet werden, wo nicht? Welche Bedeutung hat die Landschaft? Welche Grundsätze gelten punkto Energie? Um das herauszufinden und zu be-stimmen, soll die Erarbeitung des Richtplans und der baurechtlichen Grundordnung breit abgestützt werden. Sie sind eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen. Programm: 13:30 Uhr: Begrüssung durch Gemeindepräsidentin Christine Gerber

13:40 Uhr: Vorstellung zentrale Inhalte und Planungsstand durch Res-sortchef Thomas Kessi

14:00 Uhr: Beginn der Werkstatt (individuelle, thematische Wahlmög-lichkeiten)

16.00 Uhr: Gemeinsamer Abschluss und kleiner Apéro

17:00 Uhr: Schluss der Veranstaltung

Wir würden uns freuen, Sie möglichst zahlreich begrüssen zu dürfen!

Gemeinderat & Ortsplanungskommission

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Anhang II

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Anhang III

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Nächste Ausgaben

Nr. 83 / 08.11.2019 / Redaktionsschluss 29.10.2019 Nr. 84 / 13.12.2019 / Redaktionsschluss 03.12.2019 Nr. 85 / 07.02.2020 / Redaktionsschluss 28.01.2020 Nr. 86 / 09.04.2020 / Redaktionsschluss 31.03.2020 Nr. 87 / 17.07.2020 / Redaktionsschluss 30.06.2020 Nr. 88 / 11.09.2020 / Redaktionsschluss 01.09.2020 Nr. 89 / 06.11.2020 / Redaktionsschluss 27.10.2020 Nr. 90 / 11.12.2020 / Redaktionsschuss 01.12.2020

Impressum „Radelfinger„

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Radelfingen Adresse: Redaktion „Radelfinger“ Gemeindeverwaltung Radelfingen Bühlstrasse 2 3036 Detligen Redaktion: Verwaltungsteam Tel: 031 825 61 06 E-Mail: [email protected]

Der „Radelfinger„ wird auf Recycling-Papier gedruckt.

Wichtige Mitteilung der Redaktion Sämtliche Beiträge müssen jeweils bis Redaktionsschluss bei der Gemeindeverwaltung mittels USB-Stick oder über die E-Mail-Adresse in folgenden Formaten vorhanden sein:

Word

Excel

Bilder im JPEG/TIF-Format Ein Beitrag im PDF-Format kann z.B. beim Verkleinern nicht bearbeitet oder korrigiert werden. Beiträge, welche nicht in diesen Formaten abgegeben werden, werden mit einer Aufwandgebühr von Fr. 50.-- pro Stunde von der Verwaltung erstellt oder können nicht publiziert werden.