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VERKAUFSDOKUMENTATION ALTES SCHULHAUS GEMPELEN, FRUTIGEN Auskunft: Bauverwaltung Frutigen Christian Etz 3714 Frutigen E-Mail: [email protected] Tel: 033 675 52 27

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VERKAUFSDOKUMENTATION

ALTES SCHULHAUS GEMPELEN, FRUTIGEN

Auskunft:

Bauverwaltung Frutigen

Christian Etz

3714 Frutigen

E-Mail: [email protected]

Tel: 033 675 52 27

GEMEINDE FRUTIGEN

Die Gemeinde Frutigen hat ca. 6'662 Einwohner und erstreckt sich über eine Fläche von rund

72 km2.

Das Dorf liegt im Amtsbezirk Frutigen-Niedersimmental am Zusammenfluss der Engstligen

und der Kander

Der tiefste Punkt der Gemeinde ist der Kanderspitz mit 756 m.ü.M und der höchste Punkt das

Winterhorn mit 2'609 m.ü.M.

Frutigen hat ein vielfältiges Angebot an Gewerbe, Dienstleistungen und Gastronomie.

Auch die 10 Schulhäuser, Kindergärten, Primar-, Real- und Sekundarschule mit gymnasialem

Unterricht. Im Schulzentrum Widi ist die berufsvorbereitende Schule (10. Schuljahr) und die

Berufsschule untergebracht.

Weiter ist Frutigen die Gemeinde mit den meisten Landwirtschaftsbetrieben im Kanton Bern.

Die ca. 250 Betriebe machen ca. 20 % der Erwerbstätigen aus.

Der Tourismus stützt sich im Winter vor allem auf das Skizentrum Elsigenalp-Metsch und im

Sommer ist die Gemeinde als Wanderparadies mit über 110 km markierten Wander- und

Bergwegen bekannt.

Über 80 Vereine vervollständigen das reichhaltige Angebot der Gemeinde Frutigen.

Frutigen ist im Sommer wie im Winter problemlos mit dem öffentliche Verkehr (BLS) zu

erreichen. Auf die Autobahn A6 gelangt man in ca. 15 Minuten. Über den Anschluss Spiez

erreicht man Thun in ca. 30 Minuten und Bern in ca. 45 Minuten.

Gemeindedaten

Steueranlage Gemeinde

1,85

Steueranlage Kanton

3,06

Liegenschaftssteuern

1,3 %o

LAGE

Das alte Schulhaus Gempelen liegt auf ca. 1200 m.ü.M auf einem kleinen Hochplateau. In der

näheren Umgebung befinden sich noch weitere dauernd bewohnte Bauernhäuser.

Die Zufahrt führt ab der Hauptstrasse Frutigen – Adelboden bis zum Weiler Ried, dann leicht

steigend über ein Hochplateau, über den Zwüschebächgrabe, den Ratelsgrabe und

Gempelegrabe zur Läägi/Gempele.

Ein steiler Wanderweg führt auch vom Restaurant Rohrbach hinauf nach Gempele.

Das Schulhaus liegt in sehr ruhiger Lage, ca. 4.5 km vom Dorfzentrum Frutigen entfernt.

OBJEKTDATEN

Objekt

Altes Schulhaus

Adresse

Gempelen 5, 3714 Frutigen

Grundbuchblatt

Frutigen, Nr. 28

Parzellengrösse

503 m2

Zone

Landwirtschaftszone

Baujahr

1877

Amtlicher Wert

82'000.00

Verkehrwertschätzung 2012

155`000.- (vor Wasserschaden)

Verfügbarkeit

Ab sofort

Das Gebäude ist seit Herbst 2012 unbewohnt.

Es bestehen keine Mitverhältnisse.

Eine Nutzung als Ferienhaus ist möglich.

Verkaufskriterien Mit dem Angebot ist ein Finanzierungsnachweis

einzureichen.

Im Verkaufspreis nicht inbegriffen Handänderungssteuer

Notariatsgebühren

Grundbuchgebühren

Errichten von Schuldbriefen

RAUMPROGRAMM

Im Schulhaus Gempele befinden sich im Schulhausbereich 2 Klassenzimmer, Küche und

WC-Anlagen, sowie im Obergeschoss eine Lehrerwohnung.

Untergeschoss Werkraum

Direkte Erschliessung mit Wendeltreppe zu

Klassenzimmer EG

Einseitig offener Schopf für Turngeräte

Erdgeschoss Klassenzimmer mit Lavabo

Kleine Küche

Heizung (Kombikessel Oel-Holz)

WC-Anlage: 2 WC, 1 Pissoir, 2 Duschen

Korridor mit Lavabo

Geschlossener Holzschopf

Obergeschoss 3 Zimmer

Geschlossene Veranda

Küche

Bad mit Badewanne, WC, Lavabo

Vorplatz mit Treppe zu Dachgeschoss

Dachgeschoss Nicht ausgebaut

Boden minimal isoliert.

Umgebung Nordseitig Pausenplatz: Rasen mit

Turngeräten

Parkplatz Im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit zL

der Parzelle Nr. 2666 als Park- und Kehrplatz

Zufahrt Öffentliche Strasse, im Grundbuch

eingetragenes Wegrecht zL. der Parzelle Nr.

2666.

BAUKONSTRUKTION

Aussenhülle Das Untergeschoss und der hangseitige Teil des Erdgeschosses ist als

Massivbau erstellt.

Der Aufbau Erdgeschoss bis Dachgeschoss ist in Fleckenbauweise

erstellt. Die Geschossdecken sind Balkenlagen.

Fenster Doppelverglasungsfenster (DV)

Dach Ziegelbedeckung

Rinnen und Ablaufrohre in verzinktem Blech

Elektroanlagen Minimale Ausstattung in jedem Zimmer

Heizung Kombikessel Oel-Holz

Oeltank: 2'000 lt

Sanitäranlagen WC/Dusch-Anlage im Erdgeschoss zu Klassenzimmer

2 WC / 1 Pissoir / 2 Duschen, Lavabo im Korridor

Bad Obergeschoss: Badewanne / WC / Lavabo

Die Liegenschaft ist nicht an einer Kläranlage angeschlossen

Kücheneinrichtung Erdgeschoss: Kleinküche mit 4 Elementen zu Schulbetrieb

(Kühlschrank, Backofen, Abwaschteil mit Kehrichtfach,

Hochschrank, Oberschränke

Abdeckung: Chromstahl

Fronten: Kunstharz belegt

Wände: Verputz / Plättli

Boden/Wandbeläge Im Winter 12/13 entstand aufgrund des Ausfalls der Heizung ein

grosser Wasserschaden. Zur optimalen Austrocknung des Gebäudes

wurden die Wand- und Bodenbeläge mehrheitlich entfernt.

Spezielles Im Schulzimmer Erdgeschoss sind verschiedene Wandschränke

eingebaut. Die Wandtafel ist ebenfalls noch vorhanden.

SITUATION

PLÄNE (Mst. 1:100)

GRUNDBUCHAUSZUG

Auszug Grundstück-Informationen

Dieser Auszug hat keine rechtsgültige Wirkung!

Frutigen / 28 _________________________________________________________________________________________________

Grundstückbeschreibung

Gemeinde 563 Frutigen Grundstueck-Nr. 28 Grundstückart Liegenschaft E-GRID CH 64354 60544 91 Fläche 503 m², grafisch ermittelte Fläche, definitiv anerkanntes Vermessungswerk Plan-Nr. 2006 Belastete Teilflächen Lagebezeichnung Gempele

Läägi Bodenbedeckung Gebäude, 104 m²

Gartenanlage, Hofraum, 399 m² Gebäude / Bauten Schulhaus, 104 m² Gempelen 840

Läägi 840 Anmerkungen amtl. Vermessung Bemerkungen _________________________________________________________________________________________________

Dominierte Grundstücke keine _________________________________________________________________________________________________

Amtliche Bewertung Amtlicher Wert CHF gültig ab Steuerjahr 82'000 2004 _________________________________________________________________________________________________

Eigentum Alleineigentum Einwohnergemeinde Frutigen 03.02.1885 010-59/573 Kauf 29.01.1948 010-II/5757 Oeffentliche Urkunde 17.06.1957 010-III/1523 Tausch _________________________________________________________________________________________________

Anmerkungen 24.02.2005 010-2005/591/0 Mitglied der Weggenossenschaft. Zwischenbäch-

Gempelen; Bodenverbesserung, Zweckentfremdungsverbot ID.010-2005/000373

_________________________________________________________________________________________________

Dienstbarkeiten 02.12.1926 010-I/6254 (R) Quellenrecht (Anteil) ID.010-1999/014445 z.L. LIG Frutigen 563/2998 17.06.1957 010-III/1524 17.06.1957 010-III/1523 (L) Kanalisationsanschluss ID.010-1999/009957 z.G. LIG Frutigen 563/2287 17.06.1957 010-III/1523 (R) Kanalisationsleitung ID.010-1999/013068 z.L. LIG Frutigen 563/2287 17.06.1957 010-III/1523 (R) Wasserleitung ID.010-1999/013531 z.L. LIG Frutigen 563/2666 17.06.1957 010-III/1524 (R) Wasserleitung ID.010-1999/012196 z.L. LIG Frutigen 563/1591 17.06.1957 010-III/1524 (R) Wasserleitung ID.010-1999/012233 z.L. LIG Frutigen 563/1623 17.06.1957 010-III/1524 (R) Wasserleitung ID.010-1999/013012 z.L. LIG Frutigen 563/2250 17.06.1957 010-III/1524 (R) Reservoirrecht ID.010-2000/000884 z.L. LIG Frutigen 563/1591 20.11.1979 010-2235 (R) Wegrecht ID.010-1999/013534 z.L. LIG Frutigen 563/2666 27.05.1988 010-1988/977/0 (R) Park- und Kehrplatz ID.010-1999/013535 z.L. LIG Frutigen 563/2666 _________________________________________________________________________________________________

Grundlasten keine _________________________________________________________________________________________________

Vormerkungen Gemäss Grundbuch _________________________________________________________________________________________________

Pfandrechte Gemäss Grundbuch _________________________________________________________________________________________________

Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis 09.02.2015 keine Grundbuchgeschäfte bis 08.02.2015 keine _________________________________________________________________________________________________

Baulichen Möglichkeiten beim Schulhaus Gempelen (Amt für Gemeinden und Raumordnung). Die Umnutzung des gesamten Schulgebäudes zu Wohnzwecken stellt einen Grenzfall einer bewilligungsfähigen Zweckänderung einer in der LWZ zonenfremden Baute dar. Eine Anwendung von Art. 24c RPG ist nur möglich, wenn die Identität der Baute gewahrt resp. nicht wesentlich verändert wird. Ein vollständiger Ausbau zu Wohnzwecken innerhalb des bestehenden Volumens ist unter Einhaltung der Identität des Gebäudes möglich. Erweiterungen ausserhalb des Volumens, welche anrechenbare BGF oder BNF-Flächen verursachen, jedoch nicht. Ebenso sind wesentliche Änderungen der Umgebung nicht möglich. Allfällige unbedeutende Nebenbauten (z.B. zweiseitig offener Autounterstand max. 40m2, Holzlager, zweiseitig offen) sind allenfalls bei guter Anordnung möglich. Ebenfalls möglich ist die Anwendung von Art. 24 RPG in Verbindung mit Art. 39 RPV als Baute im Streusiedlungsgebiet. Dies lässt ebenfalls eine vollständige Zweckänderung innerhalb des bestehenden Volumens bei gleichbleibendem Erscheinungsbild zu. Die Anwendung dieses Artikels bedingt eine Anmerkung im Grundbuch zur ganzjährigen Wohnnutzung. Zusammengefasst ist eine Zweckänderung möglich, wenn das Gebäude weiterhin als ehemaliges Schulhaus wahrnehmbar bleibt.