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VERKAUFSDOKUMENTATION
ALTES SCHULHAUS GEMPELEN, FRUTIGEN
Auskunft:
Bauverwaltung Frutigen
Christian Etz
3714 Frutigen
E-Mail: [email protected]
Tel: 033 675 52 27
GEMEINDE FRUTIGEN
Die Gemeinde Frutigen hat ca. 6'662 Einwohner und erstreckt sich über eine Fläche von rund
72 km2.
Das Dorf liegt im Amtsbezirk Frutigen-Niedersimmental am Zusammenfluss der Engstligen
und der Kander
Der tiefste Punkt der Gemeinde ist der Kanderspitz mit 756 m.ü.M und der höchste Punkt das
Winterhorn mit 2'609 m.ü.M.
Frutigen hat ein vielfältiges Angebot an Gewerbe, Dienstleistungen und Gastronomie.
Auch die 10 Schulhäuser, Kindergärten, Primar-, Real- und Sekundarschule mit gymnasialem
Unterricht. Im Schulzentrum Widi ist die berufsvorbereitende Schule (10. Schuljahr) und die
Berufsschule untergebracht.
Weiter ist Frutigen die Gemeinde mit den meisten Landwirtschaftsbetrieben im Kanton Bern.
Die ca. 250 Betriebe machen ca. 20 % der Erwerbstätigen aus.
Der Tourismus stützt sich im Winter vor allem auf das Skizentrum Elsigenalp-Metsch und im
Sommer ist die Gemeinde als Wanderparadies mit über 110 km markierten Wander- und
Bergwegen bekannt.
Über 80 Vereine vervollständigen das reichhaltige Angebot der Gemeinde Frutigen.
Frutigen ist im Sommer wie im Winter problemlos mit dem öffentliche Verkehr (BLS) zu
erreichen. Auf die Autobahn A6 gelangt man in ca. 15 Minuten. Über den Anschluss Spiez
erreicht man Thun in ca. 30 Minuten und Bern in ca. 45 Minuten.
Gemeindedaten
Steueranlage Gemeinde
1,85
Steueranlage Kanton
3,06
Liegenschaftssteuern
1,3 %o
LAGE
Das alte Schulhaus Gempelen liegt auf ca. 1200 m.ü.M auf einem kleinen Hochplateau. In der
näheren Umgebung befinden sich noch weitere dauernd bewohnte Bauernhäuser.
Die Zufahrt führt ab der Hauptstrasse Frutigen – Adelboden bis zum Weiler Ried, dann leicht
steigend über ein Hochplateau, über den Zwüschebächgrabe, den Ratelsgrabe und
Gempelegrabe zur Läägi/Gempele.
Ein steiler Wanderweg führt auch vom Restaurant Rohrbach hinauf nach Gempele.
Das Schulhaus liegt in sehr ruhiger Lage, ca. 4.5 km vom Dorfzentrum Frutigen entfernt.
OBJEKTDATEN
Objekt
Altes Schulhaus
Adresse
Gempelen 5, 3714 Frutigen
Grundbuchblatt
Frutigen, Nr. 28
Parzellengrösse
503 m2
Zone
Landwirtschaftszone
Baujahr
1877
Amtlicher Wert
82'000.00
Verkehrwertschätzung 2012
155`000.- (vor Wasserschaden)
Verfügbarkeit
Ab sofort
Das Gebäude ist seit Herbst 2012 unbewohnt.
Es bestehen keine Mitverhältnisse.
Eine Nutzung als Ferienhaus ist möglich.
Verkaufskriterien Mit dem Angebot ist ein Finanzierungsnachweis
einzureichen.
Im Verkaufspreis nicht inbegriffen Handänderungssteuer
Notariatsgebühren
Grundbuchgebühren
Errichten von Schuldbriefen
RAUMPROGRAMM
Im Schulhaus Gempele befinden sich im Schulhausbereich 2 Klassenzimmer, Küche und
WC-Anlagen, sowie im Obergeschoss eine Lehrerwohnung.
Untergeschoss Werkraum
Direkte Erschliessung mit Wendeltreppe zu
Klassenzimmer EG
Einseitig offener Schopf für Turngeräte
Erdgeschoss Klassenzimmer mit Lavabo
Kleine Küche
Heizung (Kombikessel Oel-Holz)
WC-Anlage: 2 WC, 1 Pissoir, 2 Duschen
Korridor mit Lavabo
Geschlossener Holzschopf
Obergeschoss 3 Zimmer
Geschlossene Veranda
Küche
Bad mit Badewanne, WC, Lavabo
Vorplatz mit Treppe zu Dachgeschoss
Dachgeschoss Nicht ausgebaut
Boden minimal isoliert.
Umgebung Nordseitig Pausenplatz: Rasen mit
Turngeräten
Parkplatz Im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit zL
der Parzelle Nr. 2666 als Park- und Kehrplatz
Zufahrt Öffentliche Strasse, im Grundbuch
eingetragenes Wegrecht zL. der Parzelle Nr.
2666.
BAUKONSTRUKTION
Aussenhülle Das Untergeschoss und der hangseitige Teil des Erdgeschosses ist als
Massivbau erstellt.
Der Aufbau Erdgeschoss bis Dachgeschoss ist in Fleckenbauweise
erstellt. Die Geschossdecken sind Balkenlagen.
Fenster Doppelverglasungsfenster (DV)
Dach Ziegelbedeckung
Rinnen und Ablaufrohre in verzinktem Blech
Elektroanlagen Minimale Ausstattung in jedem Zimmer
Heizung Kombikessel Oel-Holz
Oeltank: 2'000 lt
Sanitäranlagen WC/Dusch-Anlage im Erdgeschoss zu Klassenzimmer
2 WC / 1 Pissoir / 2 Duschen, Lavabo im Korridor
Bad Obergeschoss: Badewanne / WC / Lavabo
Die Liegenschaft ist nicht an einer Kläranlage angeschlossen
Kücheneinrichtung Erdgeschoss: Kleinküche mit 4 Elementen zu Schulbetrieb
(Kühlschrank, Backofen, Abwaschteil mit Kehrichtfach,
Hochschrank, Oberschränke
Abdeckung: Chromstahl
Fronten: Kunstharz belegt
Wände: Verputz / Plättli
Boden/Wandbeläge Im Winter 12/13 entstand aufgrund des Ausfalls der Heizung ein
grosser Wasserschaden. Zur optimalen Austrocknung des Gebäudes
wurden die Wand- und Bodenbeläge mehrheitlich entfernt.
Spezielles Im Schulzimmer Erdgeschoss sind verschiedene Wandschränke
eingebaut. Die Wandtafel ist ebenfalls noch vorhanden.
GRUNDBUCHAUSZUG
Auszug Grundstück-Informationen
Dieser Auszug hat keine rechtsgültige Wirkung!
Frutigen / 28 _________________________________________________________________________________________________
Grundstückbeschreibung
Gemeinde 563 Frutigen Grundstueck-Nr. 28 Grundstückart Liegenschaft E-GRID CH 64354 60544 91 Fläche 503 m², grafisch ermittelte Fläche, definitiv anerkanntes Vermessungswerk Plan-Nr. 2006 Belastete Teilflächen Lagebezeichnung Gempele
Läägi Bodenbedeckung Gebäude, 104 m²
Gartenanlage, Hofraum, 399 m² Gebäude / Bauten Schulhaus, 104 m² Gempelen 840
Läägi 840 Anmerkungen amtl. Vermessung Bemerkungen _________________________________________________________________________________________________
Dominierte Grundstücke keine _________________________________________________________________________________________________
Amtliche Bewertung Amtlicher Wert CHF gültig ab Steuerjahr 82'000 2004 _________________________________________________________________________________________________
Eigentum Alleineigentum Einwohnergemeinde Frutigen 03.02.1885 010-59/573 Kauf 29.01.1948 010-II/5757 Oeffentliche Urkunde 17.06.1957 010-III/1523 Tausch _________________________________________________________________________________________________
Anmerkungen 24.02.2005 010-2005/591/0 Mitglied der Weggenossenschaft. Zwischenbäch-
Gempelen; Bodenverbesserung, Zweckentfremdungsverbot ID.010-2005/000373
_________________________________________________________________________________________________
Dienstbarkeiten 02.12.1926 010-I/6254 (R) Quellenrecht (Anteil) ID.010-1999/014445 z.L. LIG Frutigen 563/2998 17.06.1957 010-III/1524 17.06.1957 010-III/1523 (L) Kanalisationsanschluss ID.010-1999/009957 z.G. LIG Frutigen 563/2287 17.06.1957 010-III/1523 (R) Kanalisationsleitung ID.010-1999/013068 z.L. LIG Frutigen 563/2287 17.06.1957 010-III/1523 (R) Wasserleitung ID.010-1999/013531 z.L. LIG Frutigen 563/2666 17.06.1957 010-III/1524 (R) Wasserleitung ID.010-1999/012196 z.L. LIG Frutigen 563/1591 17.06.1957 010-III/1524 (R) Wasserleitung ID.010-1999/012233 z.L. LIG Frutigen 563/1623 17.06.1957 010-III/1524 (R) Wasserleitung ID.010-1999/013012 z.L. LIG Frutigen 563/2250 17.06.1957 010-III/1524 (R) Reservoirrecht ID.010-2000/000884 z.L. LIG Frutigen 563/1591 20.11.1979 010-2235 (R) Wegrecht ID.010-1999/013534 z.L. LIG Frutigen 563/2666 27.05.1988 010-1988/977/0 (R) Park- und Kehrplatz ID.010-1999/013535 z.L. LIG Frutigen 563/2666 _________________________________________________________________________________________________
Grundlasten keine _________________________________________________________________________________________________
Vormerkungen Gemäss Grundbuch _________________________________________________________________________________________________
Pfandrechte Gemäss Grundbuch _________________________________________________________________________________________________
Hängige Geschäfte Geometergeschäfte bis 09.02.2015 keine Grundbuchgeschäfte bis 08.02.2015 keine _________________________________________________________________________________________________
Baulichen Möglichkeiten beim Schulhaus Gempelen (Amt für Gemeinden und Raumordnung). Die Umnutzung des gesamten Schulgebäudes zu Wohnzwecken stellt einen Grenzfall einer bewilligungsfähigen Zweckänderung einer in der LWZ zonenfremden Baute dar. Eine Anwendung von Art. 24c RPG ist nur möglich, wenn die Identität der Baute gewahrt resp. nicht wesentlich verändert wird. Ein vollständiger Ausbau zu Wohnzwecken innerhalb des bestehenden Volumens ist unter Einhaltung der Identität des Gebäudes möglich. Erweiterungen ausserhalb des Volumens, welche anrechenbare BGF oder BNF-Flächen verursachen, jedoch nicht. Ebenso sind wesentliche Änderungen der Umgebung nicht möglich. Allfällige unbedeutende Nebenbauten (z.B. zweiseitig offener Autounterstand max. 40m2, Holzlager, zweiseitig offen) sind allenfalls bei guter Anordnung möglich. Ebenfalls möglich ist die Anwendung von Art. 24 RPG in Verbindung mit Art. 39 RPV als Baute im Streusiedlungsgebiet. Dies lässt ebenfalls eine vollständige Zweckänderung innerhalb des bestehenden Volumens bei gleichbleibendem Erscheinungsbild zu. Die Anwendung dieses Artikels bedingt eine Anmerkung im Grundbuch zur ganzjährigen Wohnnutzung. Zusammengefasst ist eine Zweckänderung möglich, wenn das Gebäude weiterhin als ehemaliges Schulhaus wahrnehmbar bleibt.