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SCHULNACHRICHTEN Informationen aus dem Christoph-Probst-Gymnasium für Eltern, Schüler und Lehrer Nr. 02 / 2016-17 /11.10.16 Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte beachten Sie in dieser Ausgabe besonders das vom Schulforum verab- schiedete Schulentwicklungsprogramm des Christoph-Probst-Gymnasiums sowie die Informationen zur Erhebung von Leistungsnachweisen an unserer Schule im Anhang. Dort finden Sie wichtige Festlegungen zu folgenden The- menbereichen: Grundsätze für die Hausaufgaben Überblick über die Formen der Leistungsnachweise Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben Ersatz von Schulaufgaben Beschlüsse zu den kleinen Leistungsnachweisen Bildung der Jahresfortgangsnote Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben Peter Meyer, Schulleiter Einstand der neuen 5.-Klässler Handabdruck für die Ewigkeit Die neuen 5.-Klässler setzen in der ersten Schulwoche 2016/17 ein Zeichen und verewigen sich mit ihrem Handabdruck an den Wänden des CPG. Damit das Ganze ein „schönes Gesicht“ bekommt unterstützen die beiden Schülersprecherinnen Anna Möll (Q12) und Ronja Lippl (9b) beim Bemalen der Hände und bei der Anbringung an die Wand. Dr. Eva Weingandt Anna Möll (oben) und Ronja Lippl (rechts) mit Schülern der Klasse 5c des CPG

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SCHULNACHRICHTEN

Informationen aus dem Christoph-Probst-Gymnasium für Eltern, Schüler und Lehrer

Nr. 02 / 2016-17 /11.10.16

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte beachten Sie in dieser Ausgabe besonders das vom Schulforum verab-schiedete Schulentwicklungsprogramm des Christoph-Probst-Gymnasiums sowie die Informationen zur Erhebung von Leistungsnachweisen an unserer Schule im Anhang. Dort finden Sie wichtige Festlegungen zu folgenden The-menbereichen: Grundsätze für die Hausaufgaben Überblick über die Formen der Leistungsnachweise Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben Ersatz von Schulaufgaben Beschlüsse zu den kleinen Leistungsnachweisen Bildung der Jahresfortgangsnote Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben

Peter Meyer, Schulleiter

Einstand der neuen 5.-Klässler

Handabdruck für die Ewigkeit

Die neuen 5.-Klässler setzen in der ersten Schulwoche

2016/17 ein Zeichen und verewigen sich mit ihrem

Handabdruck an den Wänden des CPG. Damit das

Ganze ein „schönes Gesicht“ bekommt unterstützen

die beiden Schülersprecherinnen Anna Möll (Q12) und

Ronja Lippl (9b) beim Bemalen der Hände und bei der

Anbringung an die Wand.

Dr. Eva Weingandt

Anna Möll (oben) und Ronja Lippl (rechts)

mit Schülern der Klasse 5c des CPG

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SMV

Wiesntag

Am 21. September fand nach langer Zeit wieder der Wiesn-Tag statt. Schülerinnen und Schüler und

auch Lehrerinnen und Lehrer kamen in Tracht und versprühten somit etwas „Oktoberfest-Luft“ im

Schulhaus.

Anna Möll, Schülersprecherin

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P-Seminar Schulfilmfestival

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Endlich ist es soweit und das

1. Be-Free-Filmfestival

steht vor der Tür!

Am Donnerstag, den 27.10.2016, laden wir alle herzlich

um 18 Uhr in unsere Aula ein. Hier werden die großar-

tigen von Schülerinnen und Schülern eingereichten Filme gezeigt und die besten von einer externen

Jury prämiert.

Wir hoffen auf ein zahlreiches Kommen und freuen uns auf Euch/Sie und ein tolles Filmfestival!!!

Euer/Ihr P-Seminar Schulfilmfestival

Elternbeirat

Erster Schultag am Christoph-Probst-Gymnasium

Gemeinsam mit Herrn Meyer, den Schülersprecherinnen Anna Möll und Ronja Lippl sowie Frau

Blunck begrüßte der Elternbeirat 200 neue Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 10f am

13. September in der Aula. Traditionell wurde allen eine weiße Rose überreicht. Der Elternbeirat

war vertreten durch Angela Günther-Ferrari (1. Vorsitzende), Petra Hausmann und Azita Rebhan.

Die Botschaft an alle Neuen:

Herzlich Willkommen in der Schulfamilie

und allen einen guten Start

am CPG!

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Veränderungen innerhalb des Elternbeirats

Zu Beginn des neuen Schuljahres kam es bedingt durch Schulwechsel des Kindes bzw. aus beruflichen

Gründen zu personellen Änderungen innerhalb des Elternbeirats.

Leider müssen wir uns von Dr. Nicole Sachtleben, die drei Jahre für den Elternbeirat tätig war, von

Annette Dettki und Katja Samuel, die uns ein Jahr unterstützten und von Ralf Kautzner nach ebenfalls

dreijähriger Tätigkeit verabschieden.

Auf diesem Wege bedanken wir uns bei den ehemaligen Elternbeiräten für viele gute Ideen und die

stets engagierte Mitarbeit.

Als neue Mitglieder im Elternbeirat begrüßen wir Azita Rebhan, Anne Thoma und Stefanie Hirsch. Wir

freuen uns auf eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bedanken uns für Eure Be-

reitschaft im Elternbeirat aktiv tätig zu sein

von hinten links nach rechts: Petra Hausmann, Petra Fülöp, Azita Rebhan

Birke Schulz, Karen Engelhardt, Anne Thoma, Stefanie Hirsch

Angela Günther-Ferrari (1. Vorsitzende), Sabine Fischer-Burkart (2. Vorsitzende), Dominique Strauss.

Nicht auf dem Bild abgebildet: Ulrike Pielen

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mo-v-e Award - Preisträger 2015/2016

Bereits zum 2. Mal wurde der mo-v-e Award unter kräftigem Applaus aller anwesenden Schüler und

Lehrkräfte am letzten Schultag verliehen. Mit dem vom Elternbeirat initiierten Schülerpreis wurden

dieses Jahr die Schülersprecherinnen Anna Möll und Ronja Lippl ausgezeichnet.

Im Vorfeld konnte die ganze Schulfamilie (Schüler, Lehrer und Eltern) Kandidaten für den mo-v-e A-

ward vorschlagen. Daraus wählte der Elternbeirat die beiden überaus engagierten Gewinnerinnen. Mit

Kreativität, großem Fleiß und enormem Zeitaufwand organisierten sie in der SMV schulische Veran-

staltungen. Sie kreierten mit ihrem Team zum ersten Mal schuleigene T- und Sweat-Shirts und ent-

warfen für das neue Schuljahr ein CPG-Hausaufgabenheft. Außerdem arbeiteten sie schulintern im SEP

(Schulentwicklungsprogramm) mit, wo sie sich besonders für eine schülerfreundlichere Pausenrege-

lung einsetzten. Als Krönung des Schuljahrs organisierten sie zum ersten Mal ein Sommerfest mit ab-

wechslungsreichem Programm, das sehr guten Anklang fand. Anna Möll ist zudem Bezirksschülerspre-

cherin. Die beiden Gewinnerinnen erhielten jeweils einen großzügigen Kinogutschein, den mo-v-e -

Magneten als kleine Erinnerung und eine Urkunde. Unter tosendem Beifall wurde der mo-v-e -Pokal

von den Schulsanitätern, den Siegern des Vorjahres, überreicht.

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Viele Stimmen konnte die Tutoren-Gruppe aus der Klasse 9e (Emmily Coumanns, Sophie Hüttemann,

Laura Mutz und Melanie Siersch) auf sich verbuchen. Die tollen Veranstaltungen für die Klasse 5c, die

damit verbundene Mühe und Verantwortung belohnte der Elternbeirat mit einem Gutschein zum ge-

meinsamen Eis-Essen.

Der mo-v-e Award würdigt einerseits das besondere Engagement einzelner Schüler oder Gruppen und

soll andererseits andere ermutigen sich in Zukunft aktiv für die Schulgemeinschaft einzubringen.

Vielen Dank für alle eingereichten Vorschläge.

Petra Hausmann, für den Elternbeirat

Deutsch

Der monatliche Buchtipp

der Fachschaft Deutsch

Geeignet für: Mittelstufe, ab der 7. Jahrgangsstufe

Titel: 33Bogen und ein Teehaus

Autor: Mehrnousch Zaeri-Esfahani

Schülerlesebücherei: Das Buch kann dort ausgeliehen werden.

Kurz-Info: Die kleine Mehrnousch, Tochter eines Chirurgen, er-

lebt mit ihren drei Geschwistern eine privilegierte Kindheit in der

schönen Stadt Isfahan im Iran der 70er Jahre. Als der neue

Machthaber Ayatollah Chomeini in kürzester Zeit eine Willkür-

herrschaft errichtet, erlebt Mehrnousch mit Angst und Wut, wie

die Unterdrückung Einzug in alle Lebensbereiche hält. Als ihr

14jähriger Bruder Mehrdad in Gefahr ist, in den Krieg geschickt

zu werden, flieht die Familie Deutschland, wo sie nach vielen

Hindernissen in Heidelberg endlich eine neue Heimat findet. Mit

poetischer Kraft erzählt Mehrnousch Zaeri-Esfahani von der

Schönheit der Stadt Isfahan und dem glücklichen Familienleben,

von traurigen, aber auch heiteren Erlebnissen, vom Gefühl der Sprach- und Heimatlosigkeit und von

der Freude des Ankommens. Sehr berührend erzählt die Autorin konsequent aus kindlicher Sicht, im-

mer bereit, den Wechselfällen des Lebens mit Staunen, Klarheit und Zuversicht zu begegnen. Trotz der

manchmal traurigen Erlebnisse eine optimistische Lektüre! „Kunstvoll gebaut, dabei leicht zu lesen wie

ein Märchen und prallvoll mit erlebter Wirklichkeit." (St. Galler Tagblatt) Ausgezeichnet mit dem

LUCHS des Monats September 2016 von DIE ZEIT und Radio Bremen

Empfohlen von: Maria Sánchez, Deutschlehrerin am CPG

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Bewegungskünste

Panta Rhei – reloaded

Die Crew der „Panta Rhei Zeitmaschine“ war in den Ferien nicht untätig und hat mit Feuereifer am Film

der Reise durch die Zeit, die im Juli in der Aula zu bestaunen war, gearbeitet. Herausgekommen ist eine

mitreißende Revue der Aufführung der Bewegungskünstler, in der die Zuschauer die zahlreichen High-

lights noch einmal miterleben können.

Wer also Lust darauf hat, sich noch einmal - oder zum ersten Mal - auf den Weg vom Urknall bis in die

Zukunft zu machen, der ist herzlich eingeladen, am

Freitag, 28.10.16 um 13.30 Uhr in die Mensa

zu kommen und live bei der Filmpremiere von „Panta Rhei – im Fluss der Zeit“ dabei zu sein. Die Be-

wegungskünstler laden herzlich dazu ein!

Karin Ganslmeier

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Schul- und Qualitätsentwicklung

Das CPG hat ein eigenes Schulentwicklungsprogramm!

Nachdem in der Schulforumssitzung am 22.9.2016 alle Anwesenden aus den Gruppen Schulleitung, Leh-

rer1-, Schüler- und Elternschaft einstimmig das im letzten Schuljahr erarbeitete Schulentwicklungs-pro-

gramm („SEP“) beschlossen haben, ist es nun amtlich: Das „SEP 2016“ des CPG!

Was ist ein Schulentwicklungsprogramm eigentlich?

In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und mittelfristigen Entwicklungs-

ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen der externen Evaluation; die

Schule überprüft das Programm regelmäßig und aktualisiert es, soweit erforderlich. (vgl. Gesetz zur

Änderung des Bayerischen Gesetzes über Erziehungs- und Unterrichtswesen vom

24. Juli 2013)

Wie ist das Schulentwicklungsprogramm am CPG entstanden?

Das Schulentwicklungsprogramm des Christoph-Probst-Gymnasiums Gilching wurde in mehreren Stu-

fen und unter Einbeziehung der am Schulleben beteiligten Hauptgruppierungen (Schulleitung /Lehrer,

Schüler, Eltern) erarbeitet, deren Vertreter sich im Schuljahr 2015/16 zu einem Schulentwicklungsteam

zusammengefunden haben. Zunächst wurden in den drei Gruppen unabhängig voneinander zum einen

die „Erhaltungsziele“ (d.h. die Ziele bzw. Maßnahmen, die bereits etabliert, aber der weiteren beson-

deren Pflege bedürfen), zum anderen der Handlungsbedarf eruiert. Diese Ergebnisse wurden anschlie-

ßend nach Themengruppen gebündelt, gefiltert, in mehreren „großen Runden“ des Schulentwick-

lungsteams diskutiert und – mit Unterstützung eines externen Mediators – als sog. „Entwicklungs-

Ziele“ in drei „Handlungsfelder“ sortiert. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, dass sich jede Gruppe

auch wirklich repräsentiert fühlt.

Was versteht man unter den „Erhaltungszielen“?

Dem Schulentwicklungsprogramm des CPG vorangestellt sind die oben erwähnten „Erhaltungsziele“

(bzw. -maßnahmen), die ein anschauliches Bild von der am CPG im Rahmen der Schulentwicklung be-

reits geleisteten Arbeit geben:

• Ausstattung (einschließlich der pflegliche Umgang damit) • Technikteam • Mentoren-System (Fortführung, Ausbau) • vielfältige Angebote im engeren oder weiteren Kontext des Unterrichts (Wahlunterricht, Studien-

fahrten, Schüleraustausch, P-/W-Seminare, Profilfächer, Begabtenförderung; individuelle Förde-rung ...)

• Mitsprache unter Einbeziehung aller am Schulleben beteiligten Gruppen; insbesondere Weiterentwicklung der SMV-Arbeit

• Soziales Lernen, v.a. mit Unterstützung durch das Trainingsraum-Team • Inklusion (Schwerpunkt derzeit: Schüler mit autistischen Merkmalen)

1 Zur Vereinfachung der Lektüre werden im nachfolgenden Text unmarkierte Formen verwendet; selbstver-ständlich sind jedoch weibliche wie männliche Personen stets gleichrangig mitbedacht.

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Was sind die Schwerpunkte des „Schulentwicklungsprogramms 2016“ am CPG?

Basis für jegliche Art der Schulentwicklung am Christoph-Probst-Gymnasium ist unsere Schulverfas-

sung, in der die Leitlinien im Zusammenhang mit den zentralen Fragen festgehalten sind: „Wie gehen

wir miteinander um?“, „Wie können Lehren und Lernen gelingen?“, „Wie wirken Schule und Eltern

zusammen?“, „Wie gehen wir mit unserer Schule um?“.

Der Schwerpunkt unseres „Schulentwicklungsprogramms 2016“ liegt auf drei Handlungsfeldern, wel-

chen folgende Entwicklungsziele zugeordnet sind; hier der Überblick:

Handlungsfelder Entwicklungsziele 1) Raum-Zeit-Konzept Ziel 1a:

Treffen einer fundierten Entscheidung im Bereich „Lehrerraum-Prinzip“

Ziel 1b: Verbesserung der Pausensituation für Schülerinnen und Schüler

Ziel 1c: Verschönerung des Schulhauses

2) Wertschätzung Ziel 2a: Förderung des wertschätzenden Umgangs miteinander

Ziel 2b: Weiterentwicklung einer wertschätzen- den Feed-Back- und Anerkennungskultur

3) Unterrichtsqualität/ Methodenvielfalt

Ziel 3: Förderung einer fruchtbaren Lernatmosphäre

Eine Konkretisierung (zur Steuerung der Umsetzung) erfolgte abschließend durch die Festlegung von

Maßnahmen, von jeweils Verantwortlichen, von einem Zeitplan sowie von Kriterien zur Erkennung der

Zielerreichung – was hier nicht im Einzelnen aufgeführt ist.

Nach welchen Plan soll das SEP 2016 des CPG im Schuljahr 2016/17 umgesetzt werden?

Das oben erwähnte Schulentwicklungsteam begleitet den Prozess der Umsetzung der im SEP 2016

formulierten Entwicklungsziele und Maßnahmen. Zwei „große Runden“ sind dafür anberaumt.

Die Umsetzung des Ziels 1a („Treffen einer fundierten Entscheidung im Bereich Lehrerraumprinzip“)

bedarf eines besonderen Vorgehens, da sich herausgestellt hat, dass einzelne Gruppen nicht ausrei-

chend über die jeweiligen Bedürfnisse, Wünsche und Erfahrungen der jeweils anderen Gruppe infor-

miert sind. Diesen regelmäßigen Erfahrungsaustausch wollen wir im Rahmen eines „runden Tischs“ (drei

Treffen) ermöglichen, bei dem in kleinerer Runde diskutiert und insbesondere die für die definitive Ent-

scheidung maßgeblichen „Stellschrauben“ beleuchtet werden sollen (wie z.B. das Doppelstundenprin-

zip, die Zuteilung der Lehrerräume, die Gestaltung der Lehrerräume, das Stundenraster, die Aufenthalts-

bereiche der Schülerinnen und Schüler in den Pausen, eine Lösung für die Ablage von Jacken und Ta-

schen).

Über den weiteren Fortgang bzw. über (Teil-)Ergebnisse werden wir berichten und freuen uns über An-

regungen im laufenden Prozess.

Monika Holzer, Schulentwicklungskoordinatorin

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Informationen zur Erhebung von Leistungsnachweisen

September 2016

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, gemäß § 28 Absatz 1 BaySchO und § 21 Absatz 2 GSO legt die Lehrerkonferenz Grundsätze für die Hausaufgaben und zur Erhebung von Leistungsnachweisen fest. Im Folgenden informieren wir Sie über die am 13.09.2016 in der Lehrerkonferenz gefassten Beschlüsse. Die Darstellung ist in folgende Punkte untergliedert:

1. Grundsätze für die Hausaufgaben 2. Überblick über die Formen der Leistungsnachweise 3. Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben 4. Ersatz von Schulaufgaben 5. Beschlüsse zu den kleinen Leistungsnachweisen 6. Bildung der Jahresfortgangsnote

7. Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben 1. Grundsätze für die Hausaufgaben

Die Lehrerkonferenz hat aus Gründen der Praktikabilität keine detaillierten Regelungen über Art und Umfang der Hausaufgaben beschlossen. Es gilt natürlich der in der BaySchO enthaltene Grundsatz, dass die gestellten Hausaufgaben „von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungs-vermögen in angemessener Zeit erledigt werden können“. Festgelegt wurde, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine schriftliche Hausaufgabe auf den nächsten Tag be-kommen sollen. Eine Ausnahme stellen dabei dreistündige Fächer dar, die an aufeinanderfolgenden Tagen unterrichtet werden. Ebenso gilt, dass eine kleine schriftliche Aufgabe möglich ist, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht Nachmittagsunterricht bis zur letzten Stunde (17.10 Uhr) haben, son-dern z.B. bereits um 15.35 Uhr die Schule verlassen. Jede Schülerin/jeder Schüler (Jgst. 5 bis 10) ist verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen, in das alle schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben einzutragen sind.

2. Formen der Leistungsnachweise § 21 und § 22 GSO

Es gibt große und kleine Leistungsnachweise. – Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. – Kleine Leistungsnachweise sind insbes. Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests,

Praktikumsberichte, Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.

Hinweis: Kurzarbeiten sind schriftliche Arbeiten, die spätestens eine Woche vorher angekündigt wer-den, sich auf höchstens 10 unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden beziehen und deren Be-arbeitungszeit höchstens 30 Minuten betragen soll.

Die GSO legt die Zahl der (mindestens) abzuhaltenden Schulaufgaben fest. Diese findet man in unse-rem Überblick unter Punkt 3. Dabei ist allerdings zweierlei zu beachten: – Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. – In den modernen Fremdsprachen wird in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schul-

aufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. – Statt Schulaufgaben können auch angesagte Tests abgehalten werden.

Einen Überblick über diese Besonderheiten findet man in Punkt 4.

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3. Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben

Die Fächer, in denen Schulaufgaben geschrieben werden, sind die sog. Kernfächer. Es sind dies die Fächer Deutsch, die ersten beiden Fremdsprachen, Mathematik und Physik, am sprachlichen Gymna-sium (SG) ferner die 3. Fremdsprache, am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium (NTG) das Fach Chemie.

In der 10. Jahrgangsstufe haben mehrere Fachschaften beschlossen, verpflichtend eine oder zwei Kurz-arbeiten zu schreiben, um die Schüler/-innen optimal auf die Leistungsanforderungen in der Oberstufe vorzubereiten. Genauere Informationen geben die Fachlehrer/-innen.

Sprachliches Gymnasium

Jahrgangsstufe Fach

5 6 7 8 9 10

Deutsch 4 4 4 4 4 3

Latein ---- 4 4 4 3 3

Englisch 4 4 3 3 3 3

Französisch ---- 4 4 4 3 3

Mathematik 4 4 4 3 4 3

Physik ---- ---- ---- 2 2 2

Chemie ---- ---- ---- 2 2 2

Jahrgangsstufe Fach

5 6 7 8 9 10

Deutsch 4 4 4 4 4 3

Latein ---- 4 4 4 3 3

Englisch 4 4 3 3 3 3

Französisch ---- 4 4 4 3 3

Spanisch ---- ---- ---- 4 4 4

Mathematik 4 4 4 3*) 4 3

Physik ---- ---- ---- 2 2 2

Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium

Bitte beim Lesen der

Tabellen Punkt 4

(Ersatz von

Schulaufgaben)

beachten!

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4. Ersatz von Schulaufgaben

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Fälle, in denen eine Schulaufgabe durch andere Leistungsnachweise ersetzt wird (§ 22 Absatz 2 GSO). Zur besseren Orientierung ist diese Auf-listung nach Jahrgangsstufen geordnet. Hinweis: Leistungstests sind fachspezifisch festgelegte Leistungsnachweise, über deren genaue Mo-dalitäten die Schülerinnen und Schüler durch ihre Lehrkräfte informiert werden.

5 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Test aus formalsprachlichen und Sprachverständnisanteilen

6 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Jahrgangsstufentest und einen wei-teren schulinternen Test

7 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten

8 Englisch Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche

8 Mathematik Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Jahrgangsstufentest und einen wei-teren schulinternen Test

9 Französisch Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche

9 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch die mündliche Schulaufgabe „Debatte“

10 Spanisch Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche

10 Mathematik

Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Jahrgangsstufentest und einen wei-teren schulinternen Test

11 In allen modernen Fremdsprachen ist die zweite Schulaufgabe mündlich.

5. Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den kleinen Leistungsnachweisen (§ 23 GSO)

Die Schulordnung fordert ausdrücklich in allen Vorrückungsfächern schriftliche und mündliche Leis-tungsnachweise. Vor diesem Hintergrund hat die Lehrerkonferenz beschlossen:

– Pro Halbjahr werden in jedem Vorrückungsfach mindestens zwei kleine Leistungsnachweise ge-

fordert. – Auf das ganze Schuljahr gesehen, müssen unter diesen vier kleinen Leistungsnachweisen mindes-

tens ein mündlicher und (in den Nicht-Kernfächern) ein schriftlicher Leistungsnachweis sein. (In den Kernfächern ist die Forderung nach schriftlichen Leistungsnachweisen schon durch die Schul-aufgaben abgedeckt.)

– Im Fach Physik wird in Jahrgangsstufe 10 am Beginn des Schuljahres zur Sicherung des Grundwis-sens ein 20-minütiger Test gehalten, der wie eine Stegreifaufgabe gewertet wird.

– In den Jahrgangsstufen 5 – 8 werden keine Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise gehalten (nicht zu verwechseln mit Kurzarbeiten als Ersatz für eine Schulaufgabe!).

6. Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 (§ 28 GSO)

In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Gesamtnote für die großen Leis-tungserhebungen und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungserhebungen gebildet. Die kleinen Leistungsnachweise können von der jeweiligen Lehrkraft unterschiedlich stark gewichtet werden, wo-rüber die Schüler/-innen grundsätzlich vorab informiert werden. In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen diese Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1. In Fächern mit mehr als zwei Schulaufga-ben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 2 : 1. In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnachwei-sen.

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7. Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben

– Stegreifaufgaben beziehen sich auf den Stoff der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunde (einschließlich sog. Grundwissen). Handelt es sich dabei um eine Doppelstunde, sind die Unter-richtsinhalte dieser Doppelstunde Prüfungsstoff.

Obwohl laut Schulordnung der Bezug auf zwei vorangegangene Unterrichtsstunden möglich wäre, hat sich die Lehrerkonferenz die Empfehlung ausgesprochen, dass nur der Stoff der unmittelbar vorangegangenen Stunde/Doppelstunde Inhalt der Stegreifaufgabe sein soll.

– An welchen Tagen Stegreifaufgaben gefordert werden dürfen, ist der Übersicht zu entnehmen:

Wenn eine Klasse der Jahrgangsstufen 5 –10 . . .

darf dann an diesem Tag eine Stegreifaufgabe gehalten werden?

. . . eine schriftliche Schulaufgabe schreibt, Nein

. . . eine mündliche Schulaufgabe hat, Nein

. . . einen zentralen oder einen schulinternen Leistungstest schreibt,

Nein

. . . eine Kurzarbeit schreibt, die zum Ersatz einer Schulaufgabe beiträgt (Deutsch),

Nein

. . . eine Kurzarbeit schreibt, die als kleiner Leistungsnachweis zählt,

Ja (dies betrifft die Jahrgangsstufen 9 bis 12)

In der Qualifizierungsphase (Q11/Q12) sowie in klassengemischten Gruppen anderer Jahrgangsstufen

(z.B. Religionsgruppen) wird von denjenigen Schülerinnen und Schülern, die an dem betreffenden Tag

eine Schulaufgabe schreiben, keine Stegreifaufgabe gefordert.

gez. OStD Peter Meyer, Schulleiter