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SCHULNACHRICHTEN
Informationen aus dem Christoph-Probst-Gymnasium für Eltern, Schüler und Lehrer
Nr. 02 / 2016-17 /11.10.16
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte beachten Sie in dieser Ausgabe besonders das vom Schulforum verab-schiedete Schulentwicklungsprogramm des Christoph-Probst-Gymnasiums sowie die Informationen zur Erhebung von Leistungsnachweisen an unserer Schule im Anhang. Dort finden Sie wichtige Festlegungen zu folgenden The-menbereichen: Grundsätze für die Hausaufgaben Überblick über die Formen der Leistungsnachweise Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben Ersatz von Schulaufgaben Beschlüsse zu den kleinen Leistungsnachweisen Bildung der Jahresfortgangsnote Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben
Peter Meyer, Schulleiter
Einstand der neuen 5.-Klässler
Handabdruck für die Ewigkeit
Die neuen 5.-Klässler setzen in der ersten Schulwoche
2016/17 ein Zeichen und verewigen sich mit ihrem
Handabdruck an den Wänden des CPG. Damit das
Ganze ein „schönes Gesicht“ bekommt unterstützen
die beiden Schülersprecherinnen Anna Möll (Q12) und
Ronja Lippl (9b) beim Bemalen der Hände und bei der
Anbringung an die Wand.
Dr. Eva Weingandt
Anna Möll (oben) und Ronja Lippl (rechts)
mit Schülern der Klasse 5c des CPG
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SMV
Wiesntag
Am 21. September fand nach langer Zeit wieder der Wiesn-Tag statt. Schülerinnen und Schüler und
auch Lehrerinnen und Lehrer kamen in Tracht und versprühten somit etwas „Oktoberfest-Luft“ im
Schulhaus.
Anna Möll, Schülersprecherin
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P-Seminar Schulfilmfestival
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!
Endlich ist es soweit und das
1. Be-Free-Filmfestival
steht vor der Tür!
Am Donnerstag, den 27.10.2016, laden wir alle herzlich
um 18 Uhr in unsere Aula ein. Hier werden die großar-
tigen von Schülerinnen und Schülern eingereichten Filme gezeigt und die besten von einer externen
Jury prämiert.
Wir hoffen auf ein zahlreiches Kommen und freuen uns auf Euch/Sie und ein tolles Filmfestival!!!
Euer/Ihr P-Seminar Schulfilmfestival
Elternbeirat
Erster Schultag am Christoph-Probst-Gymnasium
Gemeinsam mit Herrn Meyer, den Schülersprecherinnen Anna Möll und Ronja Lippl sowie Frau
Blunck begrüßte der Elternbeirat 200 neue Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 10f am
13. September in der Aula. Traditionell wurde allen eine weiße Rose überreicht. Der Elternbeirat
war vertreten durch Angela Günther-Ferrari (1. Vorsitzende), Petra Hausmann und Azita Rebhan.
Die Botschaft an alle Neuen:
Herzlich Willkommen in der Schulfamilie
und allen einen guten Start
am CPG!
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Veränderungen innerhalb des Elternbeirats
Zu Beginn des neuen Schuljahres kam es bedingt durch Schulwechsel des Kindes bzw. aus beruflichen
Gründen zu personellen Änderungen innerhalb des Elternbeirats.
Leider müssen wir uns von Dr. Nicole Sachtleben, die drei Jahre für den Elternbeirat tätig war, von
Annette Dettki und Katja Samuel, die uns ein Jahr unterstützten und von Ralf Kautzner nach ebenfalls
dreijähriger Tätigkeit verabschieden.
Auf diesem Wege bedanken wir uns bei den ehemaligen Elternbeiräten für viele gute Ideen und die
stets engagierte Mitarbeit.
Als neue Mitglieder im Elternbeirat begrüßen wir Azita Rebhan, Anne Thoma und Stefanie Hirsch. Wir
freuen uns auf eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bedanken uns für Eure Be-
reitschaft im Elternbeirat aktiv tätig zu sein
von hinten links nach rechts: Petra Hausmann, Petra Fülöp, Azita Rebhan
Birke Schulz, Karen Engelhardt, Anne Thoma, Stefanie Hirsch
Angela Günther-Ferrari (1. Vorsitzende), Sabine Fischer-Burkart (2. Vorsitzende), Dominique Strauss.
Nicht auf dem Bild abgebildet: Ulrike Pielen
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mo-v-e Award - Preisträger 2015/2016
Bereits zum 2. Mal wurde der mo-v-e Award unter kräftigem Applaus aller anwesenden Schüler und
Lehrkräfte am letzten Schultag verliehen. Mit dem vom Elternbeirat initiierten Schülerpreis wurden
dieses Jahr die Schülersprecherinnen Anna Möll und Ronja Lippl ausgezeichnet.
Im Vorfeld konnte die ganze Schulfamilie (Schüler, Lehrer und Eltern) Kandidaten für den mo-v-e A-
ward vorschlagen. Daraus wählte der Elternbeirat die beiden überaus engagierten Gewinnerinnen. Mit
Kreativität, großem Fleiß und enormem Zeitaufwand organisierten sie in der SMV schulische Veran-
staltungen. Sie kreierten mit ihrem Team zum ersten Mal schuleigene T- und Sweat-Shirts und ent-
warfen für das neue Schuljahr ein CPG-Hausaufgabenheft. Außerdem arbeiteten sie schulintern im SEP
(Schulentwicklungsprogramm) mit, wo sie sich besonders für eine schülerfreundlichere Pausenrege-
lung einsetzten. Als Krönung des Schuljahrs organisierten sie zum ersten Mal ein Sommerfest mit ab-
wechslungsreichem Programm, das sehr guten Anklang fand. Anna Möll ist zudem Bezirksschülerspre-
cherin. Die beiden Gewinnerinnen erhielten jeweils einen großzügigen Kinogutschein, den mo-v-e -
Magneten als kleine Erinnerung und eine Urkunde. Unter tosendem Beifall wurde der mo-v-e -Pokal
von den Schulsanitätern, den Siegern des Vorjahres, überreicht.
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Viele Stimmen konnte die Tutoren-Gruppe aus der Klasse 9e (Emmily Coumanns, Sophie Hüttemann,
Laura Mutz und Melanie Siersch) auf sich verbuchen. Die tollen Veranstaltungen für die Klasse 5c, die
damit verbundene Mühe und Verantwortung belohnte der Elternbeirat mit einem Gutschein zum ge-
meinsamen Eis-Essen.
Der mo-v-e Award würdigt einerseits das besondere Engagement einzelner Schüler oder Gruppen und
soll andererseits andere ermutigen sich in Zukunft aktiv für die Schulgemeinschaft einzubringen.
Vielen Dank für alle eingereichten Vorschläge.
Petra Hausmann, für den Elternbeirat
Deutsch
Der monatliche Buchtipp
der Fachschaft Deutsch
Geeignet für: Mittelstufe, ab der 7. Jahrgangsstufe
Titel: 33Bogen und ein Teehaus
Autor: Mehrnousch Zaeri-Esfahani
Schülerlesebücherei: Das Buch kann dort ausgeliehen werden.
Kurz-Info: Die kleine Mehrnousch, Tochter eines Chirurgen, er-
lebt mit ihren drei Geschwistern eine privilegierte Kindheit in der
schönen Stadt Isfahan im Iran der 70er Jahre. Als der neue
Machthaber Ayatollah Chomeini in kürzester Zeit eine Willkür-
herrschaft errichtet, erlebt Mehrnousch mit Angst und Wut, wie
die Unterdrückung Einzug in alle Lebensbereiche hält. Als ihr
14jähriger Bruder Mehrdad in Gefahr ist, in den Krieg geschickt
zu werden, flieht die Familie Deutschland, wo sie nach vielen
Hindernissen in Heidelberg endlich eine neue Heimat findet. Mit
poetischer Kraft erzählt Mehrnousch Zaeri-Esfahani von der
Schönheit der Stadt Isfahan und dem glücklichen Familienleben,
von traurigen, aber auch heiteren Erlebnissen, vom Gefühl der Sprach- und Heimatlosigkeit und von
der Freude des Ankommens. Sehr berührend erzählt die Autorin konsequent aus kindlicher Sicht, im-
mer bereit, den Wechselfällen des Lebens mit Staunen, Klarheit und Zuversicht zu begegnen. Trotz der
manchmal traurigen Erlebnisse eine optimistische Lektüre! „Kunstvoll gebaut, dabei leicht zu lesen wie
ein Märchen und prallvoll mit erlebter Wirklichkeit." (St. Galler Tagblatt) Ausgezeichnet mit dem
LUCHS des Monats September 2016 von DIE ZEIT und Radio Bremen
Empfohlen von: Maria Sánchez, Deutschlehrerin am CPG
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Bewegungskünste
Panta Rhei – reloaded
Die Crew der „Panta Rhei Zeitmaschine“ war in den Ferien nicht untätig und hat mit Feuereifer am Film
der Reise durch die Zeit, die im Juli in der Aula zu bestaunen war, gearbeitet. Herausgekommen ist eine
mitreißende Revue der Aufführung der Bewegungskünstler, in der die Zuschauer die zahlreichen High-
lights noch einmal miterleben können.
Wer also Lust darauf hat, sich noch einmal - oder zum ersten Mal - auf den Weg vom Urknall bis in die
Zukunft zu machen, der ist herzlich eingeladen, am
Freitag, 28.10.16 um 13.30 Uhr in die Mensa
zu kommen und live bei der Filmpremiere von „Panta Rhei – im Fluss der Zeit“ dabei zu sein. Die Be-
wegungskünstler laden herzlich dazu ein!
Karin Ganslmeier
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Schul- und Qualitätsentwicklung
Das CPG hat ein eigenes Schulentwicklungsprogramm!
Nachdem in der Schulforumssitzung am 22.9.2016 alle Anwesenden aus den Gruppen Schulleitung, Leh-
rer1-, Schüler- und Elternschaft einstimmig das im letzten Schuljahr erarbeitete Schulentwicklungs-pro-
gramm („SEP“) beschlossen haben, ist es nun amtlich: Das „SEP 2016“ des CPG!
Was ist ein Schulentwicklungsprogramm eigentlich?
In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und mittelfristigen Entwicklungs-
ziele und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen der externen Evaluation; die
Schule überprüft das Programm regelmäßig und aktualisiert es, soweit erforderlich. (vgl. Gesetz zur
Änderung des Bayerischen Gesetzes über Erziehungs- und Unterrichtswesen vom
24. Juli 2013)
Wie ist das Schulentwicklungsprogramm am CPG entstanden?
Das Schulentwicklungsprogramm des Christoph-Probst-Gymnasiums Gilching wurde in mehreren Stu-
fen und unter Einbeziehung der am Schulleben beteiligten Hauptgruppierungen (Schulleitung /Lehrer,
Schüler, Eltern) erarbeitet, deren Vertreter sich im Schuljahr 2015/16 zu einem Schulentwicklungsteam
zusammengefunden haben. Zunächst wurden in den drei Gruppen unabhängig voneinander zum einen
die „Erhaltungsziele“ (d.h. die Ziele bzw. Maßnahmen, die bereits etabliert, aber der weiteren beson-
deren Pflege bedürfen), zum anderen der Handlungsbedarf eruiert. Diese Ergebnisse wurden anschlie-
ßend nach Themengruppen gebündelt, gefiltert, in mehreren „großen Runden“ des Schulentwick-
lungsteams diskutiert und – mit Unterstützung eines externen Mediators – als sog. „Entwicklungs-
Ziele“ in drei „Handlungsfelder“ sortiert. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, dass sich jede Gruppe
auch wirklich repräsentiert fühlt.
Was versteht man unter den „Erhaltungszielen“?
Dem Schulentwicklungsprogramm des CPG vorangestellt sind die oben erwähnten „Erhaltungsziele“
(bzw. -maßnahmen), die ein anschauliches Bild von der am CPG im Rahmen der Schulentwicklung be-
reits geleisteten Arbeit geben:
• Ausstattung (einschließlich der pflegliche Umgang damit) • Technikteam • Mentoren-System (Fortführung, Ausbau) • vielfältige Angebote im engeren oder weiteren Kontext des Unterrichts (Wahlunterricht, Studien-
fahrten, Schüleraustausch, P-/W-Seminare, Profilfächer, Begabtenförderung; individuelle Förde-rung ...)
• Mitsprache unter Einbeziehung aller am Schulleben beteiligten Gruppen; insbesondere Weiterentwicklung der SMV-Arbeit
• Soziales Lernen, v.a. mit Unterstützung durch das Trainingsraum-Team • Inklusion (Schwerpunkt derzeit: Schüler mit autistischen Merkmalen)
1 Zur Vereinfachung der Lektüre werden im nachfolgenden Text unmarkierte Formen verwendet; selbstver-ständlich sind jedoch weibliche wie männliche Personen stets gleichrangig mitbedacht.
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Was sind die Schwerpunkte des „Schulentwicklungsprogramms 2016“ am CPG?
Basis für jegliche Art der Schulentwicklung am Christoph-Probst-Gymnasium ist unsere Schulverfas-
sung, in der die Leitlinien im Zusammenhang mit den zentralen Fragen festgehalten sind: „Wie gehen
wir miteinander um?“, „Wie können Lehren und Lernen gelingen?“, „Wie wirken Schule und Eltern
zusammen?“, „Wie gehen wir mit unserer Schule um?“.
Der Schwerpunkt unseres „Schulentwicklungsprogramms 2016“ liegt auf drei Handlungsfeldern, wel-
chen folgende Entwicklungsziele zugeordnet sind; hier der Überblick:
Handlungsfelder Entwicklungsziele 1) Raum-Zeit-Konzept Ziel 1a:
Treffen einer fundierten Entscheidung im Bereich „Lehrerraum-Prinzip“
Ziel 1b: Verbesserung der Pausensituation für Schülerinnen und Schüler
Ziel 1c: Verschönerung des Schulhauses
2) Wertschätzung Ziel 2a: Förderung des wertschätzenden Umgangs miteinander
Ziel 2b: Weiterentwicklung einer wertschätzen- den Feed-Back- und Anerkennungskultur
3) Unterrichtsqualität/ Methodenvielfalt
Ziel 3: Förderung einer fruchtbaren Lernatmosphäre
Eine Konkretisierung (zur Steuerung der Umsetzung) erfolgte abschließend durch die Festlegung von
Maßnahmen, von jeweils Verantwortlichen, von einem Zeitplan sowie von Kriterien zur Erkennung der
Zielerreichung – was hier nicht im Einzelnen aufgeführt ist.
Nach welchen Plan soll das SEP 2016 des CPG im Schuljahr 2016/17 umgesetzt werden?
Das oben erwähnte Schulentwicklungsteam begleitet den Prozess der Umsetzung der im SEP 2016
formulierten Entwicklungsziele und Maßnahmen. Zwei „große Runden“ sind dafür anberaumt.
Die Umsetzung des Ziels 1a („Treffen einer fundierten Entscheidung im Bereich Lehrerraumprinzip“)
bedarf eines besonderen Vorgehens, da sich herausgestellt hat, dass einzelne Gruppen nicht ausrei-
chend über die jeweiligen Bedürfnisse, Wünsche und Erfahrungen der jeweils anderen Gruppe infor-
miert sind. Diesen regelmäßigen Erfahrungsaustausch wollen wir im Rahmen eines „runden Tischs“ (drei
Treffen) ermöglichen, bei dem in kleinerer Runde diskutiert und insbesondere die für die definitive Ent-
scheidung maßgeblichen „Stellschrauben“ beleuchtet werden sollen (wie z.B. das Doppelstundenprin-
zip, die Zuteilung der Lehrerräume, die Gestaltung der Lehrerräume, das Stundenraster, die Aufenthalts-
bereiche der Schülerinnen und Schüler in den Pausen, eine Lösung für die Ablage von Jacken und Ta-
schen).
Über den weiteren Fortgang bzw. über (Teil-)Ergebnisse werden wir berichten und freuen uns über An-
regungen im laufenden Prozess.
Monika Holzer, Schulentwicklungskoordinatorin
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Informationen zur Erhebung von Leistungsnachweisen
September 2016
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, gemäß § 28 Absatz 1 BaySchO und § 21 Absatz 2 GSO legt die Lehrerkonferenz Grundsätze für die Hausaufgaben und zur Erhebung von Leistungsnachweisen fest. Im Folgenden informieren wir Sie über die am 13.09.2016 in der Lehrerkonferenz gefassten Beschlüsse. Die Darstellung ist in folgende Punkte untergliedert:
1. Grundsätze für die Hausaufgaben 2. Überblick über die Formen der Leistungsnachweise 3. Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben 4. Ersatz von Schulaufgaben 5. Beschlüsse zu den kleinen Leistungsnachweisen 6. Bildung der Jahresfortgangsnote
7. Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben 1. Grundsätze für die Hausaufgaben
Die Lehrerkonferenz hat aus Gründen der Praktikabilität keine detaillierten Regelungen über Art und Umfang der Hausaufgaben beschlossen. Es gilt natürlich der in der BaySchO enthaltene Grundsatz, dass die gestellten Hausaufgaben „von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungs-vermögen in angemessener Zeit erledigt werden können“. Festgelegt wurde, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine schriftliche Hausaufgabe auf den nächsten Tag be-kommen sollen. Eine Ausnahme stellen dabei dreistündige Fächer dar, die an aufeinanderfolgenden Tagen unterrichtet werden. Ebenso gilt, dass eine kleine schriftliche Aufgabe möglich ist, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht Nachmittagsunterricht bis zur letzten Stunde (17.10 Uhr) haben, son-dern z.B. bereits um 15.35 Uhr die Schule verlassen. Jede Schülerin/jeder Schüler (Jgst. 5 bis 10) ist verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen, in das alle schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben einzutragen sind.
2. Formen der Leistungsnachweise § 21 und § 22 GSO
Es gibt große und kleine Leistungsnachweise. – Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. – Kleine Leistungsnachweise sind insbes. Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests,
Praktikumsberichte, Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.
Hinweis: Kurzarbeiten sind schriftliche Arbeiten, die spätestens eine Woche vorher angekündigt wer-den, sich auf höchstens 10 unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden beziehen und deren Be-arbeitungszeit höchstens 30 Minuten betragen soll.
Die GSO legt die Zahl der (mindestens) abzuhaltenden Schulaufgaben fest. Diese findet man in unse-rem Überblick unter Punkt 3. Dabei ist allerdings zweierlei zu beachten: – Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. – In den modernen Fremdsprachen wird in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schul-
aufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. – Statt Schulaufgaben können auch angesagte Tests abgehalten werden.
Einen Überblick über diese Besonderheiten findet man in Punkt 4.
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3. Überblick über die Zahl der zu haltenden Schulaufgaben
Die Fächer, in denen Schulaufgaben geschrieben werden, sind die sog. Kernfächer. Es sind dies die Fächer Deutsch, die ersten beiden Fremdsprachen, Mathematik und Physik, am sprachlichen Gymna-sium (SG) ferner die 3. Fremdsprache, am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium (NTG) das Fach Chemie.
In der 10. Jahrgangsstufe haben mehrere Fachschaften beschlossen, verpflichtend eine oder zwei Kurz-arbeiten zu schreiben, um die Schüler/-innen optimal auf die Leistungsanforderungen in der Oberstufe vorzubereiten. Genauere Informationen geben die Fachlehrer/-innen.
Sprachliches Gymnasium
Jahrgangsstufe Fach
5 6 7 8 9 10
Deutsch 4 4 4 4 4 3
Latein ---- 4 4 4 3 3
Englisch 4 4 3 3 3 3
Französisch ---- 4 4 4 3 3
Mathematik 4 4 4 3 4 3
Physik ---- ---- ---- 2 2 2
Chemie ---- ---- ---- 2 2 2
Jahrgangsstufe Fach
5 6 7 8 9 10
Deutsch 4 4 4 4 4 3
Latein ---- 4 4 4 3 3
Englisch 4 4 3 3 3 3
Französisch ---- 4 4 4 3 3
Spanisch ---- ---- ---- 4 4 4
Mathematik 4 4 4 3*) 4 3
Physik ---- ---- ---- 2 2 2
Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
Bitte beim Lesen der
Tabellen Punkt 4
(Ersatz von
Schulaufgaben)
beachten!
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4. Ersatz von Schulaufgaben
Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Fälle, in denen eine Schulaufgabe durch andere Leistungsnachweise ersetzt wird (§ 22 Absatz 2 GSO). Zur besseren Orientierung ist diese Auf-listung nach Jahrgangsstufen geordnet. Hinweis: Leistungstests sind fachspezifisch festgelegte Leistungsnachweise, über deren genaue Mo-dalitäten die Schülerinnen und Schüler durch ihre Lehrkräfte informiert werden.
5 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Test aus formalsprachlichen und Sprachverständnisanteilen
6 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Jahrgangsstufentest und einen wei-teren schulinternen Test
7 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch zwei Kurzarbeiten
8 Englisch Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche
8 Mathematik Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Jahrgangsstufentest und einen wei-teren schulinternen Test
9 Französisch Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche
9 Deutsch Ersatz einer Schulaufgabe durch die mündliche Schulaufgabe „Debatte“
10 Spanisch Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche
10 Mathematik
Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Jahrgangsstufentest und einen wei-teren schulinternen Test
11 In allen modernen Fremdsprachen ist die zweite Schulaufgabe mündlich.
5. Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den kleinen Leistungsnachweisen (§ 23 GSO)
Die Schulordnung fordert ausdrücklich in allen Vorrückungsfächern schriftliche und mündliche Leis-tungsnachweise. Vor diesem Hintergrund hat die Lehrerkonferenz beschlossen:
– Pro Halbjahr werden in jedem Vorrückungsfach mindestens zwei kleine Leistungsnachweise ge-
fordert. – Auf das ganze Schuljahr gesehen, müssen unter diesen vier kleinen Leistungsnachweisen mindes-
tens ein mündlicher und (in den Nicht-Kernfächern) ein schriftlicher Leistungsnachweis sein. (In den Kernfächern ist die Forderung nach schriftlichen Leistungsnachweisen schon durch die Schul-aufgaben abgedeckt.)
– Im Fach Physik wird in Jahrgangsstufe 10 am Beginn des Schuljahres zur Sicherung des Grundwis-sens ein 20-minütiger Test gehalten, der wie eine Stegreifaufgabe gewertet wird.
– In den Jahrgangsstufen 5 – 8 werden keine Kurzarbeiten als kleine Leistungsnachweise gehalten (nicht zu verwechseln mit Kurzarbeiten als Ersatz für eine Schulaufgabe!).
6. Bildung der Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 (§ 28 GSO)
In Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus einer Gesamtnote für die großen Leis-tungserhebungen und aus einer Gesamtnote für die kleinen Leistungserhebungen gebildet. Die kleinen Leistungsnachweise können von der jeweiligen Lehrkraft unterschiedlich stark gewichtet werden, wo-rüber die Schüler/-innen grundsätzlich vorab informiert werden. In Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen diese Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1. In Fächern mit mehr als zwei Schulaufga-ben stehen die Gesamtnoten grundsätzlich im Verhältnis 2 : 1. In Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus den kleinen Leistungsnachwei-sen.
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7. Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu den Stegreifaufgaben
– Stegreifaufgaben beziehen sich auf den Stoff der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunde (einschließlich sog. Grundwissen). Handelt es sich dabei um eine Doppelstunde, sind die Unter-richtsinhalte dieser Doppelstunde Prüfungsstoff.
Obwohl laut Schulordnung der Bezug auf zwei vorangegangene Unterrichtsstunden möglich wäre, hat sich die Lehrerkonferenz die Empfehlung ausgesprochen, dass nur der Stoff der unmittelbar vorangegangenen Stunde/Doppelstunde Inhalt der Stegreifaufgabe sein soll.
– An welchen Tagen Stegreifaufgaben gefordert werden dürfen, ist der Übersicht zu entnehmen:
Wenn eine Klasse der Jahrgangsstufen 5 –10 . . .
darf dann an diesem Tag eine Stegreifaufgabe gehalten werden?
. . . eine schriftliche Schulaufgabe schreibt, Nein
. . . eine mündliche Schulaufgabe hat, Nein
. . . einen zentralen oder einen schulinternen Leistungstest schreibt,
Nein
. . . eine Kurzarbeit schreibt, die zum Ersatz einer Schulaufgabe beiträgt (Deutsch),
Nein
. . . eine Kurzarbeit schreibt, die als kleiner Leistungsnachweis zählt,
Ja (dies betrifft die Jahrgangsstufen 9 bis 12)
In der Qualifizierungsphase (Q11/Q12) sowie in klassengemischten Gruppen anderer Jahrgangsstufen
(z.B. Religionsgruppen) wird von denjenigen Schülerinnen und Schülern, die an dem betreffenden Tag
eine Schulaufgabe schreiben, keine Stegreifaufgabe gefordert.
gez. OStD Peter Meyer, Schulleiter