Schulsport in Thüringen...Umso froher bin ich über die Neuauflage der Broschüre...

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Schulsportwettbewerbe in Thüringen Schuljahr 2020 / 2021 www.schulsport-thueringen.de

Transcript of Schulsport in Thüringen...Umso froher bin ich über die Neuauflage der Broschüre...

  • Schulsportwettbewerbein ThüringenSchuljahr 2020 / 2021

    www.schulsport-thueringen.de

  • 1

    Schulsport in Thüringen

    Informationen zu Schulsportwettkämpfen

    im Bundeswettbewerb der Schulen

    „Jugend trainiert“

    für

    Grundschulen, Regelschulen,

    Gemeinschaftsschulen, Gymnasien,

    Förderschulen und die berufsbildenden Schulen

    Wettbewerbe im Schuljahr 2020/2021

    Ausschreibungen 2020/2021

    Adressen

    Meldeformulare

    Ergebnisse 2019/2020

    Wettkampfkalender für das Schuljahr 2020/2021

  • 2

    Herausgeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Rüdiger Sperschneider

    Bearbeitung und Gestaltung: Stephan Berner, Petra Eckoldt

    Foto S. 6 Jacob Schröter

    Redaktionsschluss: 13. Juli 2020

    Druck und Verarbeitung: Thüringer Landesamt für Vermessung und

    Geoinformation, Druckerei

    Erscheinungsjahr: 2020

    Eine Schriftenreihe des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

    Band 29

    Die Personenbezeichnungen in der Broschüre gelten für alle Geschlechter.

  • 3

    Inhaltsverzeichnis

    Grußwort des Thüringer Ministers für Bildung, Jugend und Sport ....................................6

    Einleitung und Übersicht über Wettkampfklassen und Jahrgänge ....................................7

    Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ 7

    Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Paralympics“ 8

    Standardprogramm „Jugend trainiert für Olympia“ 10

    Ergänzungsprogramm „Jugend trainiert für Olympia“ 11

    Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2020/2021 14

    Allgemeine Bestimmungen 15

    Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen 16

    Versicherungsschutz 18

    Vorbehalt 18

    Datenschutz 18

    Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und Verbände ..........................................19

    Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 19

    Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien 19

    Landessportbund Thüringen e. V. 19

    Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe bei den

    Staatlichen Schulämtern 20

    Anschriften der Thüringer Sportfachverbände 31

    Allgemeine Hinweise zur Durchführung der Schulsportwettbewerbe ..............................33

    Startberechtigung 33

    Meldeformalitäten 34

    Transport zu den Wettbewerben 35

    Meldelisten für die Wettbewerbe 36

    Einhaltung der Jahrgänge 36

    Finanzierung der Wettbewerbe 37

    Funktion der Schieds- und Kampfgerichte 37

    Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften zum Landesfinale 40

    Wettbewerbe im Standardprogramm .............................................................................48

    BADMINTON 48

    BASKETBALL 50

    BEACHVOLLEYBALL 53

    FUßBALL 56

    GERÄTTURNEN 59

    GOLF 63

  • 4

    HANDBALL 65

    HOCKEY 67

    JUDO 69

    LEICHTATHLETIK 72

    RUDERN 75

    SCHWIMMEN 77

    SKI ALPIN 79

    SKILANGLAUF 82

    SKISPRUNG 84

    TENNIS 86

    TISCHTENNIS 88

    TRIATHLON 91

    VOLLEYBALL 94

    Wettbewerbe im Ergänzungsprogramm .........................................................................97

    Basketball 99

    Crosslauf 99

    Fußball 100

    Gerätturnen 101

    Handball 102

    Leichtathletik 103

    Rodeln 103

    Tischtennis 104

    Volleyball 104

    Zweifelderball 106

    Talentwettbewerbe .....................................................................................................109

    Vielseitigkeitswettkämpfe für Schulmannschaften 109

    Badminton 110

    Fußball 111

    Golf 113

    Hockey 114

    Judo 115

    Leichtathletik 116

    Tischtennis 117

  • 5

    Schulsportwettbewerbe für Förderschulen ..................................................................120

    Para Fußball 120

    Para Leichtathletik 122

    Para Schwimmen 123

    Para Tischtennis 126

    Thüringer Ergebnisse im Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert“ Schuljahr

    2019/2020 .................................................................................................................129

    Herbstfinale vom 22. bis 26. September 2019 in Berlin 129

    Winterfinale vom 16. bis 20. Februar 2020 in Schonach und Bad Wiessee 130

    Frühjahrsfinale vom 3. bis 7. Mai 2020 in Berlin 130

    Thüringer Landessieger im Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert“

    Schuljahr 2019/2020 130

    Rechtliche Grundlagen ...............................................................................................133

    Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen:

    Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom

    15. Dezember 2017 (ABl. TMBJS Nr. 1/2018 S. 2f.) 133

    Sicherheit im Schulsport: Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für

    Bildung, Jugend und Sport vom 13. Juni 2017 138

    Verhalten bei erhöhter Ozonkonzentration: Verwaltungsvorschrift des Thüringer

    Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. Januar 2001 (GABl. S.

    47) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2017 (ABl.

    TMBJS, S. 194) 146

    Durchführungsmodalitäten für Lehrerfortbildungen mit dem Ziel der

    Qualifikationserhaltung/Rettungsfähigkeit für Schulschwimmen unterrichtende

    Lehrkräfte 147

    Fortbildungsprogramm für Lehrkräfte mit Einsatz im Schwimmunterricht

    (Anerkennung der Rettungsfähigkeit) 148

    Sportunterricht bewegt: Ein Thüringer Fortbildungsangebot für Lehrer*innen und

    Erzieher*innen ...........................................................................................................153

    Wettkampfkalender Schuljahr 2020/2021 ..................................................................156

  • 6

    Grußwort des Thüringer Ministers

    für Bildung, Jugend und Sport

    Schulsport bleibt auch nach der Coronakrise genauso wichtig, wie vor-

    her. Leider hat die Krise auch hier zu Absagen und Einschränkungen

    geführt.

    Umso froher bin ich über die Neuauflage der Broschüre „Schulsport-

    wettbewerbe in Thüringen“. Sie hat mehrere Zielsetzungen: Zum einen

    gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der schulsport-

    lichen Wettbewerbe des vergangenen Schuljahres; zum anderen bietet

    sie alle notwendigen Informationen für die Schulsportwettbewerbe des

    aktuellen Schuljahres. Hierzu zählt auch ein umfangreiches Anschrif-

    tenverzeichnis, das den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner erleich-

    tern soll.

    Im Schuljahr 2020/2021 steht wiederum der Bundeswettbewerb der

    Schulen „Jugend trainiert“ im Mittelpunkt der schulsportlichen Wettbe-

    werbe. Hoffen wir, dass das Infektionsgeschehen die Durchführung er-

    laubt. Die hohe Beteiligung am weltweit größten leistungsorientierten

    Mannschaftswettbewerb für Schülerinnen und Schüler zeigt, dass er

    nach wie vor ein unersetzbarer Teil des Schulsports in Thüringen ist.

    Zudem ist beabsichtigt, die Schülerinnen und Schüler über den Schul-

    sport hinaus mit einem vielfältigen Angebot von Sportarten, von Traditi-

    ons-, Trend- und auch Alternativsportarten sowie fächerübergreifenden

    Initiativen für die Idee des Sports in der Freizeit und in den Thüringer

    Sportvereinen zu begeistern.

    Herzlich danken möchte ich allen Thüringer Lehrerinnen und Lehrern,

    den Erzieherinnen und Erziehern, den Sonderpädagogischen Fachkräf-

    ten, den Schulsportkoordinatoren sowie Fachberatern schulsportlicher

    Wettbewerbe, den Fachberatern Sport sowie den Mitgliedern der Ar-

    beitskreise Schulsport, die mit hohem Engagement und großer Einsatz-

    bereitschaft die Wettbewerbe vorbereiten und die wichtige Zusammen-

    arbeit mit den Partnern und Förderern des Sports gestalten.

    Ich hoffe auch im Schuljahr 2020/2021 auf eine hohe Beteiligung an

    den Schulsportwettbewerben. Allen teilnehmenden Schülerinnen und

    Schülern wünsche ich viel Freude und Spaß im sportlichen Wettstreit,

    faire Wettkämpfe und viel Erfolg.

    Ihr

    Helmut Holter

  • 7

    Einleitung und Übersicht

    über Wettkampfklassen und Jahrgänge

    Bundeswettbewerb der Schulen

    „Jugend trainiert für Olympia“

    Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder,

    der Deutsche Olympische Sportbund und seine am Bundeswettbewerb beteiligten 16 Sport-

    fachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung von „Jugend trainiert“ mit.

    Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert“ hat der je-

    weils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Re-

    gierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für

    den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes.

    Die Deutsche Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung die-

    ses größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmann-

    schaftswettbewerb „Jugend trainiert“ basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsys-

    tem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik

    Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, jedoch nur Schulmannschaften1 möglich.

    Der Wettbewerb ist in, nach Altersstufen geordnete, Wettkampfklassen unterteilt und unter-

    scheidet zwischen einem Standardprogramm und einem Ergänzungsprogramm.

    Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird – überwiegend getrennt

    nach Jungen und Mädchen – gegenwärtig in fünf Altersklassen der 19 Sportarten Badminton,

    Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathle-

    tik, Rudern, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf, Skisprung, Tennis, Tischtennis, Triathlon und

    Volleyball durchgeführt.

    Sportarten und Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind

    auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben

    den oben genannten 19 Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergänzungsprogramm fol-

    gende olympische Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Ermittlung der Landessieger

    angeboten: Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgymnastik,

    Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball. Hier erfolgt die Ausschrei-

    bung in den Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen.

    1 In der Sportart Skisprung sind auch durch den Deutschen Skiverband (DSV) und der Deutschen

    Schulsportstiftung (DSSS) festgelegte „Regionalteams“ im Rahmen des DSV Nachwuchsprojektes

    „Auf die Plätze fertig … Ski!“ zum Bundesfinale startberechtigt.

  • 8

    Bundeswettbewerb der Schulen

    „Jugend trainiert für Paralympics“

    Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder,

    der Deutsche Behindertensportverband (DBS) mit seinen Abteilungen und Fachverbänden, den

    17 Landesbehindertensportverbänden, Special Olympics Deutschland (SOD) sowie der Deut-

    sche Olympische Sportbund gemeinsam an der Planung und Durchführung von „Jugend trai-

    niert für Paralympics“ mit.

    Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der „Jugend trainiert für Paralympics“ hat

    die/der jeweils amtierende Bundespräsident*in. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin

    hat der/die Regierende Bürgermeister*in von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winter-

    finale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austra-

    gungslandes.

    Die Deutsche Schulsportstiftung ist gemeinsam mit der Deutschen Behindertensportjugend

    (DBSJ) für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses bundesweiten Jugend-

    sportevents für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung verantwortlich. „Jugend trainiert für

    Paralympics“ basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswett-

    bewerb steht er den Schüler*innen mit Behinderung in den 16 Ländern der Bundesrepublik

    Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

    Startberechtigt sind Mannschaften aus Förderschulen mit den ausgeschriebenen Förder-

    schwerpunkten und Mannschaften, die sich aus mehreren Schulen bilden, wenn sie nach den

    jeweiligen Landesvorgaben, z. B. als Integrationsschulen oder im Rahmen des Inklusionsge-

    dankens, arbeiten und die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen. Diese vom Land ge-

    nehmigten Verbünde/Startgemeinschaften sind beim Bundesfinale startberechtigt, wenn sie

    auf allen Ausscheidungsebenen in der gleichen Zusammensetzung an den Start gegangen

    sind. Damit wird die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bei „Jugend

    trainiert für Paralympics“ ermöglicht, die an den Regelschulen im Rahmen der in allen Ländern

    eingeleiteten Inklusion beschult werden. Der Nachweis über den jeweiligen Förderschwer-

    punkt muss vorliegen.

    Bei „Jugend trainiert für Paralympics“ gibt es Wettbewerbe für die Förderschwerpunkte körper-

    lich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Sehen. Das Wettkampfangebot wird

    jährlich neu ausgeschrieben. Folgende sieben Sportarten gehören im Schuljahr 2020/2021

    zum Standardprogramm von „Jugend trainiert“:

    1. Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

    2. Goalball (Förderschwerpunkt Sehen)

    3. Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte „Jugend trainiert für Paralympics“)

    4. Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung)

    5. Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte bei „Jugend trainiert für Paralympics“)

    6. Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung)

    7. Tischtennis (Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung)

  • 9

    Sportarten, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein

    Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs.

    Neben den genannten paralympischen Sportarten werden in einzelnen Ländern als Ergän-

    zungsprogramm weitere Sportarten und Wettbewerbe für Schülerinnen und Schüler mit Behin-

    derung bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten. Hier erfolgt die Ausschreibung in den

    Ländern auf der Grundlage länderspezifischer Regelungen.

  • 10

    Standardprogramm „Jugend trainiert für Olympia“

    Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten und Förder-

    schwerpunkten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger

    aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der

    Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der

    Kultusministerkonferenz (KMK).

    Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III (Ausnah-

    men: Gerätturnen, Schwimmen, Ski Alpin, Skilanglauf und Skisprung).

    In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unter-

    schiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wett-

    kampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die

    Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Aus-

    schreibung nichts Anderes festgelegt ist.

    Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2020/2021 im Standardprogramm zur Austragung

    kommenden Sportarten:

    WK I WK II WK III WK IV

    Badminton 2004 – 20071) 2006 – 20091)

    Basketball 2004 – 2007 2006 – 2009

    Beach-Volleyball 2004 – 20071)

    Fußball 2005 – 2007 2007 – 2009

    Gerätturnen 2005 – 20082) 2008 – 2011

    Golf 2006 – 20091)

    Handball 2004 – 2007 2006 – 2009

    Hockey³) 2006 – 2009

    Judo 2006 – 2009

    Leichtathletik 2004 – 2007 2006 – 2009

    Rudern 2004 – 2006 2007 – 2009

    Schwimmen 2006 – 2009 2008 – 2011

    Ski Alpin 2008 – 2011

    Skilanglauf 2006 – 2009 2008 – 20111)

    Skisprung 2010 – 2011

    Tennis 2006 – 2009

    Tischtennis 2004 – 2007 2006 – 2009

    Triathlon 2006 – 2009

    Volleyball 2004 – 2007 2006 – 2009 1) Mixmannschaften mit Festlegung Mädchen- und Jungenanteil 2) Nur für Mädchen 3) Kleinfeldhockey

  • 11

    Ergänzungsprogramm „Jugend trainiert für Olympia“

    Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus

    diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundes-

    finale führen.

    Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren olympi-

    schen Sportarten wie Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Mountainbiking, Rhythmische Sportgym-

    nastik, Ringen, Rugby, Rodeln, Snowboarding, Segeln/Surfen, Wasserball mit dem Ziel erprobt,

    diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in der Mehrzahl der Länder und vorhandenen

    finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standard- bzw. Ergänzungsprogramm des

    Bundeswettbewerbs zu integrieren.

    Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch die Vielseitigkeitswett-

    kämpfe des Talentwettbewerbs (Wettkampfklasse IV) und die Grundschulwettbewerbe in der

    Wettkampfklasse V in den Sportarten des Standardprogramms. Außerdem werden im Ergän-

    zungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten angebo-

    ten, die nicht olympisch sind bzw. als sportartübergreifende schulsportliche Projekte ausge-

    schrieben sind.

    Altersbegrenzung* für die im Schuljahr 2020/2021 im Ergänzungsprogramm (Sportarten des

    Standardprogramms) zur Austragung kommenden Sportarten:

    WK I WK II WK III WK IV

    Badminton1) 2002 – 2005 2008 – 2011

    Basketball 2002 – 2005 2008 – 2011

    Beachvolleyball1) 2002 – 2005 2006 – 2009

    Fußball 2002 – 2005 2009 – 2011 Gerätturnen 2002 – 2005 2004 – 2007 2006 – 20092)

    Golf1) 2002 – 2005 2004 – 2007 2008 – 2011

    Hallenhandball 2002 – 2005 2008 – 2011

    Hockey3) 2002 – 2005 2004 – 2007 2008 – 2011

    Judo 2002 – 2005 2004 – 2007 2008 – 2011

    Leichtathletik 2002 – 2005 2008 – 2011

    Rudern 2002 – 2005 2008 – 2011

    Schwimmen 2002 – 2005 2004 – 2007

    Ski Alpin 2004 – 2007 2006 – 2009

    Skilanglauf 2002 – 2005 2004 – 2007

    Tennis 2002 – 2005 2004 – 2007 2008 – 2011

    Tischtennis 2002 – 2005 2008 – 2011

    Triathlon 2002 – 2005 2004 – 2007 2008 – 2011

    Volleyball 2002 – 2005 2008 – 2011

    1) Nur für gemischte Mannschaften 2) nur für Jungen 3) Kleinfeldhockey

  • 12

    Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startbe-

    rechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundes-

    republik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schul-

    sportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz (KMK).

    Zum Standardprogramm von „Jugend trainiert für Paralympics“ gehören:

    1. Fußball (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

    2. Goalball (Förderschwerpunkt Sehen)

    3. Leichtathletik (offen für alle Förderschwerpunkte)

    4. Rollstuhlbasketball (Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung)

    5. Schwimmen (offen für alle Förderschwerpunkte)

    6. Skilanglauf (Förderschwerpunkte Sehen und geistige Entwicklung)

    7. Tischtennis (Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung)

    An den Wettbewerben können Schüler*innen mit Behinderung in gemischten Mannschaften

    (ohne Festlegung des Mädchen- bzw. Jungenanteils) teilnehmen, sofern in der Ausschreibung

    nichts anderes festgelegt ist.

    Eine Mannschaft kann sich aus Schüler*innen mit Behinderung zusammensetzen, die in den

    Wettkampfklassen II und III startberechtigt sind. Die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wett-

    kampfklassen wird jährlich festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu ent-

    nehmen.

    Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2020/2021 im Standardprogramm zur Austragung

    kommenden Para Sportarten:

    Förderschwerpunkt WK II WK III

    Fußball GE 2003 und jünger

    Goalball S 2003 und jünger

    Leichtathletik1)

    offen 2004 – 2005 2006 und jünger

    Rollstuhlbasketball KME 2003 und jünger

    Schwimmen1) offen 2004 – 2006 2005 und jünger

    Skilanglauf S 2003 und jünger

    Skilanglauf GE 2003 und jünger

    Tischtennis KME/GE 2003 und jünger 1) In den Wettkampfklassen werden unterschiedliche Disziplinen/Wettbewerbe angeboten. Es erfolgt eine

    Bewertung in den WK, die zum Gesamtergebnis der Mannschaft zusammengefasst wird.

    Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV der Sportarten

    des Standardprogramms sowie Sportarten, die nicht zum Bundesfinale führen. Die Länder

    können in ihrer Zuständigkeit für „Jugend trainiert für Paralympics“ bis zum Landesfinale Ver-

    änderungen der Altersbegrenzung und im Austragungsmodus vornehmen. Außerdem werden

    im Ergänzungsprogramm in verschiedenen Ländern Wettbewerbe und Disziplinen in Sportarten

    angeboten, die nicht paralympisch bzw. als schulsportliche Projekte ausgeschrieben sind.

  • 13

    „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralmpics“2 sind bundesweite Schul-

    sportwettbewerbe mit aufsteigendem Wettkampfsystem für sportlich talentierte Schülerinnen

    und Schüler mit und ohne Behinderung im Alter von acht bis 19 Jahren. Das Wettkampfsystem

    beinhaltet fünf Wettkampfklassen und beginnt in den 16 Ländern mit Stadt- und Kreisfinals

    und wird über mehrere Ebenen zu den Landes- und Bundesfinalveranstaltungen (für ausge-

    schriebene Wettkampfklassen und Sportarten im Standardprogramm) geführt. Es richtet sich

    an alle Grund- und weiterführenden Schulen. Startberechtigt sind nur Schulmannschaften.3

    2 Die Ausschreibung „Jugend trainiert für Paralympics“ regelt die Sportarten, Behinderungsar-

    ten/Förderschwerpunkte, Wettkampfklassen und Jahrgänge gesondert.

    3 Im Skisprung und den Wettbewerben von „Jugend trainiert für Paralympics“ gibt es spezielle ab-

    weichende Regelungen.

  • 14

    Termine der Bundesfinalveranstaltungen im Schuljahr 2020/2021

    Winterfinale

    7. bis 11. März 2021 in Nesselwang

    Ski alpin, Skilanglauf, Skisprung

    Skilanglauf (FS S), Skilanglauf (FS GE)

    Frühjahrsfinale

    4. bis 8. Mai 2021 in Berlin

    Badminton, Basketball, Gerätturnen, Handball,

    Tischtennis, Volleyball

    Goalball (FS S), Rollstuhlbasketball (FS KME),

    Tischtennis (FS KME/GE)

    Herbstfinale

    19. bis 23. September 2021 in Berlin

    Beachvolleyball, Fußball, Golf, Hockey, Judo,

    Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Tennis,

    Triathlon

    Fußball (FS GE), Leichtathletik (FS offen),

    Schwimmen (FS offen)

    Spätestens zum angegebenen Meldeschluss müssen die vollständigen Meldeunterla-

    gen der Mannschaften des jeweiligen Bundeslandes über das zuständige Kultusminis-

    terium/die zuständige Senatsverwaltung bei der Geschäftsstelle der Deutschen

    Schulsportstiftung eingegangen sein:

    Geschäftsstelle Deutsche Schulsportstiftung

    E-Mail: [email protected]

    mailto:[email protected]

  • 15

    Allgemeine Bestimmungen

    In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule4 gebildet werden. Schü-

    ler*innen, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule

    teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten.

    Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partnerschaft-

    licher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wett-

    kampfebenen zur Verfügung.

    Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sportfachver-

    bände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die-

    ser Ausschreibung, sofern in dieser nichts Anderes festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann un-

    ter der Abwägung pädagogischer Aspekte von den oben genannten Regelungen abgewichen

    werden.

    Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte einzuset-

    zen, die Einsprüche abschließend entscheiden.

    Bei den Bundesfinalveranstaltungen gelten für die Entscheidungen der Schiedsgerichte fol-

    gende Regeln:

    Die Schiedsgerichte entscheiden über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbe-

    werbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Ent-

    scheidung der Schiedsgerichte ist nicht möglich.

    Die Grundlage für die Entscheidungen der Schiedsgerichte bilden die jeweils

    gültigen Ausschreibungen der Bundeswettbewerbe. In Bereichen, in denen die-

    se keine besonderen Regelungen treffen, ist nach den Bestimmungen des jewei-

    ligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren

    wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.

    Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Ein-

    spruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstal-

    tung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch an den stellvertretenden Vor-

    standsvorsitzenden für Wettbewerbe der Deutschen Schulsportstiftung zu rich-

    ten. Der Vorstand berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige

    Entscheidung.

    4 Für die Sportarten Ski Alpin, Skisprung und Jugend trainiert für Paralympics gelten spezielle Rege-

    lungen.

  • 16

    Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen

    Beim Bundesfinale sind nur die Schüler*innen startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweili-

    gen Veranstaltung der Schule angehören (d. h. am Unterricht teilnehmen), welche die Mann-

    schaft entsendet5. Maßgeblich ist das Schulverhältnis.

    Schüler*innen, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben,

    jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Startberechtigung für ihre bisherige Schu-

    le bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten.

    Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin dürfen Schüler*innen jeweils nur in einer Sport-

    art und in einer Mannschaft starten.

    Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft entsenden6.

    Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einver-

    nehmen mit der Kommission Sport der KMK.

    Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von

    der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden7.

    Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur jeweiligen

    Finalveranstaltung – versehen mit der Bestätigung der Schulleitung – an die für sie zuständige

    Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u. a.) ein, die die Meldungen für das Winter-, Früh-

    jahrs- und Herbstfinale an die Geschäftsstelle der DSSS weiterleiten.

    Die Teilnahmeausweise der Schüler*innen und Betreuer*innen werden den Schulen im Vorfeld

    der Bundesfinalveranstaltung mit der Meldebestätigung durch die Geschäftsstelle der Deut-

    schen Schulsportstiftung ausgefüllt zur Verfügung gestellt. Diese Teilnahmeausweise müssen

    am Anreisetag bei der Akkreditierung vorgelegt werden, versehen mit aktuellen Passbildern

    aller Schüler*innen und Betreuer*innen der gemeldeten Mannschaft.

    Zur Bestätigung der Identität ist es außerdem erforderlich, für jede/n Schüler*in einen amtli-

    chen Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schülerausweise

    und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schü-

    ler*innen, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Ko-

    pie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin

    bzw. der betreffende Schüler eingetragen ist.

    5 Für die Sportarten Ski Alpin, Skisprung und Jugend trainiert für Paralympics gelten spezielle Rege-

    lungen.

    6 Für das Bundesfinale Winter trifft diese Regelung nicht zu.

    7 Für die Sportarten Fußball (Jungen) und Leichtathletik sowie alle Para Sportarten gibt es spezifi-

    sche Regelungen zur Anzahl der Betreuer*innen.

  • 17

    Durch die Organisationsleitung wird auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise bei der

    Akkreditierung zur Bundesfinalveranstaltung der Teilnehmerausweis gültig gemacht und die

    Spiel- bzw. Startberechtigung erteilt. Diese Regelungen sollen bereits bei den Landesfinalver-

    anstaltungen in den entsprechenden Altersklassen angewendet werden.

    Ummeldungen können bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Bundesfinalveranstaltungen

    über das zuständige Kultusministerium/die zuständige Senatsverwaltung ohne Angabe von

    Gründen vorgenommen werden. Für eine spätere Ummeldung bis zur Akkreditierung bei der

    Bundesfinalveranstaltung muss ein ärztliches Attest oder eine amtliche Beglaubigung vorge-

    legt werden.

    Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kosten-

    beteiligung in Höhe von 75 EURO je Schüler*in (u. a. für die Fahrt, Unterbringung, Verpflegung

    und das VBB-Ticket in Berlin). Die Überweisung (gemeinsam für alle Schüler*innen) muss spä-

    testens fünf Tage vor Beginn der Bundesfinalveranstaltung dem Einnahmekonto der Deut-

    schen Schulsportstiftung gutgeschrieben sein. Deshalb muss spätestens zehn Tage vor dem

    Anreisetag die Kostenbeteiligung der Schüler mittels Online-Überweisung überwiesen werden.

    Die Höhe der genannten Kostenbeteiligung ist unter dem Vorbehalt einer eventuell im Vorfeld

    der jeweiligen Finalveranstaltung notwendig werdenden Erhöhung angesetzt.

    Nach Beschluss des Vorstandes der Deutschen Schulsportstiftung vom 07.04.2020 mit Ab-

    segnung durch die KMK und die Kommission der Spitzenverbände in der DSSS gelten nun

    nachfolgend aktuelle Richtlinien zur Trikotwerbung:

    Die Präsentation und Platzierung von lokalen Partnern und Sponsoren auf der Wettkampfklei-

    dung ist ggf. unter Beachtung von länderspezifischen Bestimmungen gestattet, wenn

    - die Werbefläche 256 cm² nicht überschreitet, unabhängig von der Platzierung der Werbung;

    - die Werbefläche nur für einen kommerziellen Partner/Sponsoren verwendet wird – weitere

    Logos/Embleme von Land, Schule und „Jugend trainiert“ dürfen nach den jeweilig gültigen

    Richtlinien angebracht werden.

    Für jede Werbefläche gilt im Übrigen:

    - Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und

    Moral verstoßen.

    - Die Verhaltensregeln und Werberichtlinien des Deutschen Werberats sind einzuhalten.

    - Die Werbung für Produkte, die nach längerem und unkontrolliertem Gebrauch süchtig ma-

    chen und die Gesundheit schädigen, ist unzulässig.

    - Werbung für Produkte des Rüstungsbereichs ist verboten.

    - Die Werbung für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig.

    - Werbung für politische und religiöse Gruppierungen wird nicht gestattet.

    - Es darf keine Werbung angebracht werden, die geschmacklos, anstößig, diffamierend und

    unter Berücksichtigung des Werbeumfeldes unangemessen ist.

    Bei den Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung

    (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke) anzutreten.

  • 18

    Schulmannschaften, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw.

    Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen.

    Versicherungsschutz

    Auf allen Ebenen der Bundeswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Para-

    lympics“ sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler und Lehr-

    kräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw.

    Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert.

    Für alle an den Bundesfinalveranstaltungen teilnehmenden Schüler/innen wird durch die

    Deutsche Bahn bei der ERV für die Veranstaltungszeit eine Reisehaftpflichtversicherung abge-

    schlossen. Die Versicherungsscheine erhalten die Betreuer/innen bei der Akkreditierung. Sie

    sind bis zum Abschluss der Bundesfinalveranstaltungen und bei Bedarf auch darüber hinaus

    sorgsam aufzubewahren.

    Alle Teilnehmenden und Betreuer müssen über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes

    versichert sein. Ebenso besteht eine eigene Versicherungspflicht der teilnehmenden Schulen

    für die Sportgeräte und Rollstühle der Teilnehmer.

    Während der Veranstaltung besteht keine gesonderte Diebstahlversicherung für Sportgeräte,

    Rollstühle und Wertgegenstände der Teilnehmenden.

    Vorbehalt

    Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundes-

    finalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Beschlüsse des

    Vorstandes der Deutschen Schulsportstiftung in Abstimmung mit der Kommission Sport der

    KMK und der Kommission der Spitzensportverbände bei „Jugend trainiert“ möglich.

    Datenschutz

    Auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU), ist

    die Einverständniserklärung der Eltern zur Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rah-

    men der Organisation der Bundesfinalveranstaltungen, des Versicherungsschutzes der Teil-

    nehmer*innen sowie der Zustimmung zu Film- und Fotoaufnahmen bei den Schulamts- und

    Landesfinals und deren Verwendung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und

    Sport und dessen Partner zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung, insbesondere auf den

    Internetauftritten (www.tmbjs.de, www.erste-reihe-thueringen.de) sowie den Social-Media-

    Kanälen (Facebook, Twitter, Instagram, Youtube) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Ju-

    gend und Sport sowie der Zustimmung zu Film- und Fotoaufnahmen beim Bundesfinale und

    deren Verwendung durch die Deutsche Schulsportstiftung und ihrer Partner zu erteilen.

    Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor, kann keine Starterlaubnis erteilt werden.

    http://www.tmbjs.de/http://www.erste-reihe-thueringen.de/

  • 19

    Anschriften wichtiger Ämter, Organisationen und

    Verbände

    Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Referat 2 7 – Schulsport, Begabungsförderung, Schülerwettbewerbe

    Werner-Seelenbinder-Straße 7

    99096 Erfurt

    Referatsleiter

    Dr. Rüdiger Sperschneider

    [email protected]

    Tel.

    Fax

    0361/573411 270

    0361/571411 270

    Stellvertretende Referatsleiterin

    Annelise Bernuth

    [email protected]

    Tel.

    Fax

    0361/573411 513

    0361/571411 513

    Referentin

    Petra Eckoldt

    [email protected]

    Tel.

    Fax

    0361/573411 223

    0361/571411 223

    Sachbearbeiter

    Stephan Berner

    [email protected]

    Tel.

    Fax

    0361/573411 271

    0361/571411 271

    Anita Hankel [email protected]

    Tel.

    Fax

    0361/573411 798

    0361/571411 798

    Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und

    Medien

    Heinrich-Heine-Allee 2-4

    99438 Bad Berka

    Referentin Lehrerbildung

    Silke Bonda

    [email protected]

    Tel.

    Fax:

    036458/56 260

    036458/56 300

    Landessportbund Thüringen e. V.

    Haus des Thüringer Sports

    Werner-Seelenbinder-Straße 1

    99096 Erfurt

    Tel.

    Fax:

    0361/34054 0

    0361/34054 77

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 20

    [email protected]

    Schulsportkoordinatoren und Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe bei den Staatlichen Schulämtern

    Staatliches Schulamt Mittelthüringen

    Kreisfreie Stadt Weimar

    Ralf Duensing Schule Herderschule Weimar,

    Staatliches regionales FÖZ

    Federführender Schulsportkoor-

    dinator am Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03643/418973

    dienstl. Staatliches Schulamt Mittelthüringen

    Schwanseestraße 9

    99423 Weimar

    03643/884145

    03643/884122

    0162/9122086

    ralf.duensing@

    schulamt.thueringen.de

    Kreisfreie Stadt Erfurt

    Frank Großner Schule Königin-Luise-Gymnasium Erfurt

    Vertreter des Federführenden

    Schulsportkoordinators am

    Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    0361/2251438

    dienstl. Di/Do P: Hans-Loch-Straße 62

    99099 Erfurt

    0177/9317414

    frank.grossner@

    schule.thueringen.de

    Knut Becker Schule Heinrich-Hertz-Gymnasium Erfurt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    0361/7911552

    dienstl. Di/Do P: Am Wiesengrunde 8

    99089 Erfurt

    0174/9156173

    knut.becker@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 21

    Landkreis Weimarer Land

    Silke Hanemann Schule Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka

    Koordinatorin am Schulamt

    Fachberaterin für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036458/41192

    dienstl. Mi/Do Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka

    Bergstraße 9

    99438 Bad Berka

    036458/499922

    036458/42055

    0160/7690073

    silke.hanemann@

    schule.thueringen.de

    Landkreis Sömmerda

    Carsten Seeber Schule Gymnasium Kölleda

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03635/479043

    dienstl. Di/Do Landratsamt Sömmerda – Sportamt,

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    03634/354260

    03634/354427

    0152/31838877

    [email protected]

    und carsten.seeber@

    schule.thueringen.de

    Staatliches Schulamt Nordthüringen

    Landkreis Eichsfeld

    Jörg Druselmann Schule RS Uder

    Federführender Schulsportkoor-

    dinator am Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036083/40966

    dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Nordthüringen

    Franz-Weinrich-Straße 24

    37339 Leinefelde-Worbis

    036074/37592

    036074/37502

    0176/45895744

    joerg.druselmann@

    schulamt.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 22

    Landkreis Nordhausen

    N. N. Schule

    Vertreter des Federführenden

    Schulsportkoordinators am

    Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    dienstl.

    Landkreis Kyffhäuserkreis

    Uwe Rüdiger Schule RS "Juri Gagarin" Bad Frankenhausen

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    034671/6690

    dienstl. Di/Do Müldener Straße 11

    06567 Bad Frankenhausen

    034671/66915

    034671/66915

    0170/7503229

    uwe.ruediger@

    schule.thueringen.de

    Steffen Hommel Schule SBZ Kyffhäuserkreis Schulteil II

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03632/52290

    dienstl. Di/Do Landratsamt Kyffhäuserkreis

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    03632/741253

    03632/74188253

    [email protected] und

    steffen.hommel@

    schule.thueringen.de

    Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis

    Hardy Krause Schule RS Wiebeckschule Bad Langensalza

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03603/842039

    dienstl. Di/Do P: Schönstedter Weg 13

    99947 Bad Langensalza

    03603/8099952

    0172/3405726

    [email protected] und

    hardy.krause@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 23

    Kreisfreie Stadt Gera

    Reinhard Thiel Schule Zabel-Gymnasium Gera

    Federführender Schulsportkoor-

    dinator am Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    0365/8001515

    dienstl. Di/Do/Fr Staatliches Schulamt Ostthüringen

    Hermann-Drechsler-Straße 1

    07545 Gera

    0365/54854762

    0365/54854666

    0172/6321719

    reinhard.thiel@

    schulamt.thueringen.de

    Landkreis Altenburger Land

    Christian Pilz Schule Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln

    Vertreter des Federführenden

    Schulsportkoordinators am

    Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    034491/27500

    dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen

    Hermann-Drechsler-Straße 1

    07545 Gera

    0365/54854761

    0365/54854666

    0160/5303870

    christian.pilz@

    schulamt.thueringen.de

    Martina Lengowski-Fischer Schule Regionales FÖZ "Erich Kästner" Alten-

    burg

    Fachberaterin für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03447/831703

    dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Ostthüringen

    Hermann-Drechsler-Straße 1

    07545 Gera

    0365/54854761

    0365/54854666

    0162/4183329

    martina.lengowski-fischer@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 24

    Landkreis Saale-Holzland-Kreis

    Steffen Albrecht Schule RS "Auf der Schönen Aussicht" Stadt-

    roda

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036428/62218

    dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen

    Hermann-Drechsler-Straße 1

    07545 Gera

    0365/54854722

    0365/54854666

    0176/80359180

    steffen.albrecht@

    schule.thueringen.de

    Kreisfreie Stadt Gera

    Thomas Schmohl Schule Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Gera

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    0365/412005

    dienstl. Di/Do SSA Ostthüringen

    Hermann-Drechsler-Straße 1

    07545 Gera

    0365/54854763

    0365/54854666

    0176/38475083

    thomas.schmohl@

    schulamt.thueringen.de

    Landkreis Saale-Orla-Kreis

    Andreas Seidel Schule SGS Tanna

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036646/284648

    dienstl. Do SGS Tanna

    Bahnhofstraße 39

    97922 Tanna

    036646/284648

    32223731660

    0172/9178002

    andreas.seidel@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 25

    Landkreis Greiz

    Ute Spreda Schule Grundschule Auma

    Fachberaterin für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036626/20357

    dienstl. Di/Do Staitzer Südstraße 6

    07955 Auma-Weidetal

    036626/20357

    036626/31240

    ute.spreda@

    schule.thueringen.de

    Bärbel Steinert Schule Ulf-Merbold-Gymnasium Greiz

    Fachberaterin für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03661/430069

    dienstl. Di/Do P: Untergeißendorf 31

    07980 Berga

    036623/23903

    0177/7980046

    baerbel.steinert@

    schule.thueringen.de

    Kreisfreie Stadt Jena

    Kathrin Treske Schule Gymnasium "Otto Schott" Jena

    Fachberaterin für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03641/337911

    dienstl. Karl-Volkmar-Stoy-Schule

    Paradiesstraße 5

    07743 Jena

    0173/8812393

    kathrin.treske@

    schule.thueringen.de

    Staatliches Schulamt Südthüringen

    N. N. Schule

    Federführender Schulsportkoor-

    dinator am Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    dienstl. Di/Do

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 26

    Kreisfreie Stadt Suhl und Landkreis Schmalkalden-Meiningen

    Gerald Querbach Schule

    Vertreter des Federführenden

    Schulsportkoordinators am

    Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    dienstl. Mo-Fr Staatliches Schulamt Südthüringen

    Hölderlinstraße 1

    98527 Suhl

    03681/734117

    03681/734109

    gerald.querbach@

    schulamt.thueringen.de

    Landkreis Hildburghausen

    Jens Poprawa Schule RS Heldburg

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036871/309043

    dienstl. Di/Do Gymnasium Georgianum

    Geschw.-Scholl-Straße 15

    98646 Hildburghausen

    036871/309045

    0151/27042954

    jens.poprawa@

    schule.thueringen.de

    Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

    Cornelia Gräf Schule RS "Albert Schweitzer"

    Saalfeld-Gorndorf

    Fachberaterin für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03671/641002

    dienstl. Di/Do P: Garnsdorfer Straße 6

    07318 Saalfeld

    03671/649367

    03671/35019

    0157/85071620

    cornelia.graef@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 27

    André Huster Schule Grundschule Schwarza

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    Fachberater Sport

    03672/314043

    dienstl. Mi/Do P: Finkenweg 11

    07407 Rudolstadt

    03672/413940

    0151/56140739

    andre.huster@

    schule.thueringen.de

    Landkreis Sonneberg

    Mario Winter Schule SBBS Sonneberg

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03675/4050

    dienstl. Di/Do Max-Planck-Straße 49

    96515 Sonneberg

    03675/405229

    03675/405101

    0174/3731026

    mario.winter@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 28

    Staatliches Schulamt Westthüringen

    Kreisfreie Stadt Eisenach

    Andreas Richter Schule RS Wutha-Farnroda

    Federführender Schulsportkoor-

    dinator am Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036921/96253

    dienstl. Mo/Di Staatliches Schulamt Westthüringen

    Justus-Perthes-Straße 2a

    99867 Gotha

    0361/573415191

    Do Berufsschulzentrum „Ludwig Erhard“

    Palmental 14

    99817 Eisenach

    03691/8233145

    03691/8233218

    0173/9627597

    andreas.richter.1@

    schule.thueringen.de

    Landkreis Gotha

    Malsch, Tino Schule Staatliches Gymnasium “Gustav

    Freytag” Gotha

    Vertreter des Federführenden

    Schulsportkoordinators am

    Staatlichen Schulamt

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036259/62330

    dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen

    Justus-Perthes-Straße 2a

    99867 Gotha

    0361/573415154

    0361/573415101

    01577/1965203

    tino.malsch@

    schule.thueringen.de

    Jörg Hildebrandt Schule KGS "Herzog Ernst" Gotha

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03621/708087

    dienstl. Di/Do P: Helenenstraße 11b

    99867 Gotha

    03621/731411

    0176/83526650

    joerg.hildebrandt@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 29

    Landkreis Ilm-Kreis

    Markus Schmidt Schule SBSZ Arnstadt-Ilmenau

    Koordinator am Schulamt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    dienstl. Di/Do Staatliches Schulamt Westthüringen

    Justus-Perthes-Straße 2a

    99867 Gotha

    0361/573415167

    0361/573415101

    0152/29699296

    markus.schmidt@

    schulamt.thueringen.de

    Peter Unger Schule Staatliches Gymnasium MELISSANTES

    Arnstadt

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    dienstl. Di/Do Staatliche Berufsbildende Schule

    Karl-Liebknecht-Straße 27

    99310 Arnstadt

    03628/7217994

    03628/7217996

    0174/9270244

    peter.unger@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 30

    Landkreis Wartburgkreis

    Waitz, Thomas Schule Staatliches „Ernst-Abbe-Gymnasium“

    Eisenach

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    03691/74580

    dienstl. Di/Do SBSZ „Ludwig Erhard“ Eisenach

    Palmental 14

    99817 Eisenach

    03691/8233145

    03691/8233218

    0177/6333102

    thomas.waitz@

    schule.thueringen.de

    Kehr, Antje Schule Regelschule „Altensteiner Oberland“

    Fachberater für schulsportliche

    Wettbewerbe

    036961/72242

    dienstl. Di/Do Regelschule „Altensteiner Oberland“

    Heinrich-Mann-Straße 32

    36448 Bad Liebenstein

    036961/72242

    036961/69699

    0151/50013171

    antje.kehr@

    schule.thueringen.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • 31

    Anschriften der Thüringer Sportfachverbände

    Geschäftsstellen

    Thüringer Badminton-Verband e. V.

    http://www.badminton-

    thueringen.de/

    07548 Gera, Wiesestraße 111

    0365/7106185

    [email protected]

    Thüringer Basketball Verband e. V.

    https://www.tbv-online.de/

    07749 Jena, Am Stadion 1

    03641/381577

    [email protected]

    Thüringer Fußball-Verband e. V.

    https://tfv-erfurt.de/

    99091 Erfurt, Augsburger Straße 10

    0361/347670

    [email protected]

    Golfverband Sachsen und Thüringen e.

    V.

    https://www.golfverband-sachsen-

    und-thueringen.de/

    Schulsportbeauftragter

    Frank Joachim Seidel

    01277 Dresden, Glashütter Straße 104

    0151/15309454

    [email protected]

    Thüringer Handball-Verband e. V.

    http://thv-handball.de/

    99096 Erfurt, Schützenstraße 4

    0361/3746238

    [email protected]

    Mitteldeutscher Hockey-Spielbetrieb

    Thüringer Hockey-Sport Verband

    e. V.

    www.deutscher-hockey-bund.de/VVI-

    web/default.asp?lokal=MHV

    c/o Folker Hochmuth

    99099 Erfurt, Rembrandtstraße 23

    0361/3462520

    [email protected]

    Thüringer Judo-Verband e. V.

    http://www.thueringer-

    judoverband.de/home/

    99096 Erfurt, Schützenstraße 4

    0361/3731647

    [email protected]

    Thüringer Leichtathletik-Verband

    e. V.

    https://www.tlv-sport.de/

    99096 Erfurt, Johann-Sebastian-Bach-Straße 2

    0361/3460544

    [email protected]

    Thüringer Ruderverband e. V.

    https://www.thueringen-

    rudern.de/index.php?id=45

    c/o Beate Krause

    07751 Jena, Am Wiesenbach 24

    0179/1430915

    [email protected]

    Thüringer Schwimmverband e. V.

    https://www.thueringer-sv.de/

    99096 Erfurt, Schützenstraße 4

    0361/3460533

    [email protected]

    http://www.badminton-thueringen.de/http://www.badminton-thueringen.de/mailto:[email protected]://www.tbv-online.de/mailto:[email protected]://tfv-erfurt.de/mailto:[email protected]://www.golfverband-sachsen-und-thueringen.de/https://www.golfverband-sachsen-und-thueringen.de/mailto:[email protected]://thv-handball.de/mailto:[email protected]://www.deutscher-hockey-bund.de/VVI-web/default.asp?lokal=MHVhttp://www.deutscher-hockey-bund.de/VVI-web/default.asp?lokal=MHVmailto:[email protected]://www.thueringer-judoverband.de/http://www.thueringer-judoverband.de/mailto:[email protected]://www.tlv-sport.de/mailto:[email protected]://www.thueringen-rudern.de/index.php?id=45https://www.thueringen-rudern.de/index.php?id=45mailto:[email protected]://www.thueringer-sv.de/mailto:[email protected]

  • 32

    Thüringer Schlitten- und Bobsportver-

    band e. V.

    https://www.tsbv.de/startseite/

    98559 Oberhof, Jägerstraße 10

    036842/52090

    [email protected]

    Thüringer Skiverband e. V.

    https://www.thueringer-

    skiverband.de/

    98559 Oberhof, Am Grenzadler 7

    036842/5220

    [email protected]

    Thüringer Tennis-Verband e. V.

    https://ttv.liga.nu/

    99427 Weimar, Buttelstedter Straße 96

    03643/441060

    [email protected]

    Thüringer Tischtennis Verband e. V.

    https://tttv.info/

    99096 Erfurt, Werner-Seelenbinder-Straße 1

    0361/3405492

    [email protected]

    Thüringer Triathlon-Verband e. V.

    https://thueringer-triathlon-

    verband.de/

    99432 Weimar, Belvederer Allee 25

    03643/4578221

    [email protected]

    Thüringer Turnverband e. V.

    https://www.thueringerturnverband.d

    e/

    99097 Erfurt, Haarbergstraße 61a

    0361/3455605

    [email protected]

    Thüringer Volleyballverband e. V.

    https://www.tv-v.de/home/

    99091 Erfurt, August-Röbling-Straße 11

    0361/6543692

    [email protected]

    Thüringer Behinderten- und Reha-

    Sportverband e. V.

    https://www.tbrsv.de/

    99091 Erfurt, August-Röbling-Straße 11

    0361/3453800

    [email protected]

    https://www.tsbv.de/startseite/mailto:[email protected]://www.thueringer-skiverband.de/https://www.thueringer-skiverband.de/mailto:[email protected]://ttv.liga.nu/mailto:[email protected]://tttv.info/mailto:[email protected]://thueringer-triathlon-verband.de/https://thueringer-triathlon-verband.de/mailto:[email protected]://www.thueringerturnverband.de/https://www.thueringerturnverband.de/mailto:[email protected]://www.tv-v.de/home/mailto:[email protected]://www.tbrsv.de/mailto:[email protected]

  • 33

    Allgemeine Hinweise zur Durchführung der

    Schulsportwettbewerbe

    „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“

    in Thüringen

    Veranstalter

    Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit dem Lan-

    dessportbund Thüringen und den Sportfachverbänden in Thüringen.

    Die Schulsportwettbewerbe in Thüringen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift

    des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 11. Dezember 2017, Organisa-

    tion und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen, veröffentlicht im Amtsblatt

    des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Abl. TMBJS 1/2018, S. 2 f.), orga-

    nisiert und durchgeführt.

    Startberechtigung

    Am Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ sind nur Mannschaften

    startberechtigt, deren Schüler*innen aus einer Schule kommen.

    Entsprechend der Strukturierung der Staatlichen Schulämter werden die überregionalen

    Schulsportwettbewerbe im Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia &

    Paralympics“ in Thüringen als Schulamtsfinals (SF) durchgeführt.

    Die Sieger der Stadt- und Kreisfinals qualifizieren sich für das Finale in ihrem Schulamts-

    bereich.

    Siegt und qualifiziert sich bei den Stadt- bzw. Kreisfinals eine Mannschaft, die nicht am Schul-

    amtsfinale teilnehmen wird, wird der Zweitplatzierte des Wettbewerbs für das Schulamtsfinale

    nominiert.

    Ebenso wird bei der Meldung zum Landesfinale (LF) verfahren.

  • 34

    Sollten die Anmeldungen in einzelnen Sportarten nicht die erforderliche Anzahl erreichen, die

    für die Durchführung eines Schulamtsfinals notwendig sind, werden die ermittelten Stadt- bzw.

    Kreissieger zum Landesfinale eingeladen.

    Wird wegen einer zu geringen Verbreitung einer Sportart kein Schulamtsfinale, sondern nur

    ein Landesfinale in dieser Sportart angeboten, können sich Schulmannschaften direkt für

    das Landesfinale anmelden. Es kann aus diesem Grund eintreten, dass mehrere Mannschaf-

    ten eines Schulamtsbereichs bei diesem Landesfinale starten.

    Bei einem Schulwechsel nach Austragung der Landesfinalveranstaltung erhält diese/r

    Schüler*in durch das Thüringer Bildungsministerium eine Starterlaubnis zur Teilnahme am

    Bundesfinale.

    In den Sportarten, die an den drei Sportgymnasien in Thüringen vertiefend unterrichtet wer-

    den, kommen die Mannschaften dieser Schulen erst beim Landesfinale zum Einsatz (Aus-

    nahme Leichtathletik WK IV).

    Belegt eine Mannschaft des Sportgymnasiums in einer anderen als einer an der Schule ver-

    mittelten Schwerpunktsportart beim Schulamtsfinale den 1. Platz, so erwirbt zusätzlich

    die zweitplatzierte Mannschaft das Startrecht für das Landesfinale.

    Es ist unbedingt zu beachten, dass die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch die Schul-

    leitung am Tag des Wettbewerbs auf der in dieser Broschüre abgedruckten Schülerliste beim

    Ausrichtenden abzugeben ist. Ist diese Meldeliste zu Beginn des Wettbewerbes nicht vor-

    handen und kann auch nicht vor Beginn der Endrunde an diesem Tag nachgereicht werden,

    so ist eine Teilnahme nur außerhalb der Konkurrenz möglich.

    Meldeformalitäten

    Die Meldungen der Schulen für das jeweilige Stadt- bzw. Kreisfinale sind an das zuständige

    Staatliche Schulamt zu richten.

    Das Meldeformular wird mit Schuljahresbeginn für die Vorplanung an die/den Schulsportko-

    ordinator*in bzw. Fachberater*in für Sport (schulsportliche Wettbewerbe) gesandt und dient

    als Grundlage für das Erstellen und Versenden der konkreten Ausschreibungen für die

    Schulsportwettbewerbe im Schulamtsbereich.

    Die/Der für die Gebietskörperschaft verantwortliche Schulsportkoordinator*in bzw. Fachbe-

    rater*in Sport (schulsportliche Wettbewerbe) meldet die am Schulamtsfinale teilnehmende

    Mannschaft (keine namentliche Meldung) bis zum 8. November (Frühjahrsportarten) bzw. bis

    zum 28. Februar des laufenden Schuljahres (Sommersportarten) an d i e / den für das jewei-

    lige Schulamtsfinale verantwortliche/n Schulsportkoordinator*in bzw. Fachberater*in Sport

    (schulsportliche Wettbewerbe) des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes.

    Für die Wettbewerbe, für die auf Schulamtsebene keine Ausscheide durchgeführt werden, er-

    folgen die Meldungen der teilnehmenden Schulen direkt an d i e / den für das Landesfinale

  • 35

    zuständige/n Schulsportkoordinator*in bzw. Fachberater*in Sport (schulsportliche Wettbe-

    werbe).

    Dabei ist darauf zu achten, dass die Meldung mit vollständiger Schuladresse erfolgt. Die

    Sportgymnasien melden ihre Teilnahme an den Wettbewerben in den Sportarten, die vertie-

    fend unterrichtet werden, ebenfalls direkt an das für das Landesfinale zuständige Staatliche

    Schulamt.

    Das mit der Ausrichtung beauftragte Staatliche Schulamt sendet mindestens v i e r Wo-

    chen vor Beginn des Schulamtsfinals die detaillierte Ausschreibung mit dem Ablaufplan an

    die Schulsportkoordinatoren bzw. Fachberater für schulsportliche Wettbewerbe der gemel-

    deten Kreise.

    Die Ausrichter eines Landesfinals versenden diese Informationen mindestens 14 Tage vorher

    an die Ausrichter der Schulamtsfinals, damit diese Unterlagen den Erstplatzierten der Schul-

    amtsfinals bereits ausgehändigt werden können. Ein Abdruck dieser Schreiben geht an das

    TMBJS.

    Die Ausrichter der Schulamtsausscheide übermitteln die Angaben der für das Landesfinale

    qualifizierten Mannschaften unmittelbar an das TMBJS, Referat 2 7, sowie innerhalb von fünf

    Tagen an das mit der Ausrichtung des jeweiligen Landesfinales beauftragte Staatliche Schul-

    amt.

    Für die verbindliche Anmeldung ist nachstehend abgedrucktes Formular als Teilnehmer-

    meldung zu verwenden. Diese Teilnehmermeldung ist ausgefüllt an den Schulsportkoordina-

    tor bzw. Fachberater Sport (schulsportliche Wettbewerbe) beim für die Schule zuständigen

    Staatlichen Schulamt zu senden. Dieser plant im Zusammenwirken mit der Schule die Anrei-

    se zum Schulsportwettbewerb und sendet die Teilnehmermeldung an den für den Wettbewerb

    verantwortlichen Schulsportkoordinator bzw. Fachberater Sport (schulsportliche Wettbe-

    werbe) weiter.

    Transport zu den Wettbewerben

    Die Organisation des Transports der jeweiligen Schulmannschaft obliegt der/dem für die

    Schule zuständigen Schulsportkoordinator*in bzw. Fachberater*in Sport (schulsportliche

    Wettbewerbe) beim jeweiligen Schulamt.

    Die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels trifft die/der Schulsportkoordinator*in

    bzw. Fachberater*in Sport (schulsportliche Wettbewerbe) in Absprache mit dem Betreuer der

    qualifizierten Mannschaft.

    Dabei sollen Fahrten grundsätzlich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wer-

    den. Die Möglichkeiten der Ermäßigung bei diesen Fahrten müssen in Anspruch genommen

    werden.

    Ist der Einsatz von Bussen erforderlich, so sind die Möglichkeiten der gemeinsamen Anreise

    von qualifizierten Schulmannschaften benachbarter Kreise zu prüfen. Die getroffene Ent-

  • 36

    scheidung zur Wahl des Verkehrsmittels muss begründet und auf dem vorgenannten Vor-

    druck „ Teilnehmermeldung“ dokumentiert werden.

    Rechnungen über die Transportkosten für die Schulmannschaften, die am Schulamts- bzw.

    Landesfinale teilgenommen haben, sind möglichst am Wettkampftag zu überreichen oder

    innerhalb von fünf Tagen an den Schulsportkoordinator bzw. Fachberater Sport (schul-

    sportliche Wettbewerbe) des ausrichtenden Staatlichen Schulamtes zu senden. (Keine

    Rechnungen an das TMBJS!)

    Meldelisten für die Wettbewerbe

    Zum Wettkampf ist die ordnungsgemäß ausgefüllte Schülerliste – Wettkampfliste – dem

    Schieds- bzw. Kampfgericht zu übergeben. Ist diese Wettkampfliste zu Beginn des Wett-

    bewerbes nicht vorhanden, kann bei Gruppenspielen (Vorrunde) die Mannschaft bis zum

    Beginn der Endrunde am Wettspielbetrieb teilnehmen, wenn der Betreuer bereit ist, die erfor-

    derliche Liste nachzureichen (per Fax durch Schulleitung). Liegt die Bestätigung der Schul-

    zugehörigkeit nicht vor Beginn der Endrunde vor, so ist eine weitere Teilnahme nicht mög-

    lich. Bei Entscheidungen „Jeder gegen Jeden“ kann die Mannschaft nur außerhalb der Kon-

    kurrenz am Wettbewerb teilnehmen. Bei Schülerinnen und Schülern, die am Wettkampftag

    nachgemeldet werden, muss die Bestätigung der Schulzugehörigkeit durch die Schullei-

    tung vorgelegt werden. Liegt diese Bestätigung nicht vor, darf der Schüler nicht starten.

    Ausnahmen:

    Für die Leichtathletik ist 14 Tage vor dem Wettbewerb die Wettkampfliste an den Ausrichter

    mit Disziplinangabe zu senden, damit das Computerprogramm vorbereitet werden kann. Na-

    mentliche Änderungen am Wettkampftag können nur vorgenommen werden, wenn eine Be-

    stätigung über die Schulzugehörigkeit der betreffenden Schüler durch den Schulleiter vor-

    liegt. Änderungsmeldungen am Wettkampftag sind mindestens eine Stunde vorher abzuge-

    ben.

    Für die Meldungen zu den Landesausscheiden im Schwimmen sind die entsprechenden

    Meldelisten Schwimmen für die Anmeldung zu verwenden.

    Das Ergebnis des jeweiligen Wettbewerbs ist innerhalb von zwei Kalendertagen unter Ver-

    wendung des Formulars Ergebnismeldung per Mail an das Thüringer Ministerium für Bil-

    dung, Jugend und Sport, Referat 2 7, zu senden. Die Ergebnisprotokolle mit den Meldelisten

    der teilnehmenden Mannschaften verbleiben am ausrichtenden Staatlichen Schulamt.

    Einhaltung der Jahrgänge

    Die Einhaltung der ausgeschriebenen Jahrgänge in den Wettkampfklassen ist unbedingt

    erforderlich. Stichtag ist der 1. Januar der jeweiligen Jahrgänge in der Wettkampfklasse. Auch

    der Einsatz eines jüngeren Sportlers führt zur Disqualifikation der gesamten Mannschaft.

    In einer Sportart darf jede/r Schüler*in nur in einer Wettkampfklasse zum Einsatz kommen!

  • 37

    Scheidet ein/e Schüler*in mit seiner Mannschaft in der eingesetzten Wettkampfklasse aus, so

    ist er in der nächsthöheren Ebene der Ausscheide für seine Schule wieder startberechtigt, so-

    fern sich die Schule qualifiziert hat und er die Jahrgangsanforderungen dieser Wettkampf-

    klasse erfüllt.

    Im Schuljahr 2020/2021 werden in der Regel die Wettkampfklassen II und III bis zum Bundes-

    finale und die Wettkampfklasse IV bis zum Schulamtsfinale geführt. Die Termine sind in vor-

    liegender Broschüre bei der jeweiligen Sportart gesondert aufgeführt.

    Finanzierung der Wettbewerbe

    Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreis-

    freien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organi-

    sation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem zuständigen Staatlichen Schul-

    amt, wobei die von den Sportvereinen/Sportfachverbänden und kommunalen Gebietskör-

    perschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gern ange-

    nommen wird.

    Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe auf der Ebene der Land-

    kreise und kreisfreien Städte werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernom-

    men.

    Die Kosten für die Organisation und Durchführung der ausgeschriebenen Schulamts- und Lan-

    desfinals im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ werden durch das Thü-

    ringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport getragen.

    Funktion der Schieds- und Kampfgerichte

    Bei allen Wettkämpfen ist ein Schieds-/Kampfgericht zu benennen, das am Wettkampftag

    über alle Einsprüche entscheidet. Proteste, die im Wettkampfgeschehen ihre Ursachen ha-

    ben, sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlasses schriftlich an den Vorsitzenden

    des Schieds-/Kampfgerichtes zu richten. Protestgebühren werden nicht erhoben. Verstöße

    gegen die Bestimmungen der Ausschreibung (falscher Jahrgang, unvollständige Schülerliste,

    fehlende Unterschrift des Schulleiters etc.) können jederzeit nach Prüfung des Sachverhalts

    vom Schieds-/Kampfgericht ohne vorhergehenden Einspruch mit Ausschluss der Mannschaft

    vom Wettkampf geahndet werden. Die Entscheidung wird der betroffenen Schule schrift-

    lich vom Vorsitzenden des Schieds-/Kampfgerichts mitgeteilt. Das Thüringer Ministerium für

    Bildung, Jugend und Sport, Referat 2 7, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt, erhält ei-

    nen Abdruck dieses Schreibens.

    Über Verstöße, die erst nach Beendigung des Wettkampfes bekannt werden (z. B. Einsatz

    nicht startberechtigter Schüler), entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend

    und Sport, Referat 2 7, Werner-Seelenbinder-Straße 7, 99096 Erfurt. Bei schweren Verstößen

    behält sich das Referat vor, gegenüber der Schule und dem verantwortlichen Mannschaftsbe-

    treuer weitere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.

  • 38

    Die vorbezeichneten und im Folgenden abgebildeten Formulare sind auch als Online-Formulare

    zu finden unter:

    www.schulsport-thueringen.de

    http://www.schulsport-thueringen.de/

  • 39

  • 40

    Übersicht über den Weg der Thüringer Schulmannschaften

    zum Landesfinale

    Schulamt Kreis/Stadt

    Anzahl der

    Mannschaften

    beim

    Schulamtsfinale

    Anzahl der

    Mannschaften

    beim

    Landesfinale

    Mittelthüringen

    Kreisfreie Stadt Erfurt

    Kreisfreie Stadt Weimar

    Landkreis Weimarer Land

    Landkreis Sömmerda

    maximal

    5

    bei Teilnahme

    Sport-

    gymnasium

    maximal

    2

    bei Teilnahme

    Sport-

    gymnasium

    Nordthüringen

    Landkreis Eichsfeld

    Unstrut-Hainich-Kreis

    Landkreis Nordhausen

    Kyffhäuserkreis

    maximal

    4

    maximal

    1

    Ostthüringen

    Kreisfreie Stadt Gera

    Landkreis Altenburger Land

    Landkreis Greiz

    Kreisfreie Stadt Jena

    Saale-Holzland-Kreis

    Saale-Orla-Kreis

    maximal

    7

    bei Teilnahme

    Sport-

    gymnasium

    maximal

    2

    bei Teilnahme

    Sport-

    gymnasium

    Südthüringen

    Landkreis Schmalkal-

    den/Meiningen

    Kreisfreie Stadt Suhl

    Landkreis Hildburghausen

    Landkreis Sonneberg

    Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

    maximal

    6

    bei Teilnahme

    Sport-

    gymnasium

    maximal

    2

    bei Teilnahme

    Sport-

    gymnasium

    Westthüringen

    Kreisfreie Stadt Eisenach

    Wartburgkreis

    Landkreis Gotha

    Ilm-Kreis

    maximal

    4

    maximal

    1

  • 41

  • 42

  • 43

  • 44

  • 45

  • 46

  • 47

  • 48

    Wettbewerbe im Standardprogramm

    BADMINTON

    Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge 2004 – 2007

    Wettkampf III gemischte Mannschaften Jahrgänge 2006 – 2009

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Gespielt wird soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den

    Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton-Verbandes.

    Bezugsquelle gegen Gebühr: Meyer & Meyer Fachverlag & Buchhandel GmbH, von-

    Coels-Str. 390, 52080 Aachen. Tel.: 0241/95810-13, Fax: 0241/95810-10, E-Mail: ver-

    [email protected].

    Die Spielregeln stehen auch als Download bereit: www.badminton.de/der-

    dbv/spielregeln/.

    2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Jungen und 4 Mädchen (einschließlich Ersatzspieler*in),

    mindestens jedoch aus 3 Jungen und 3 Mädchen. Eine Mannschaft gilt als nicht ange-

    treten, wenn weniger als 3 Jungen und 3 Mädchen zu Beginn einer Begegnung spielbe-

    reit sind.

    Es müssen alle sieben Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine

    Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits gewonnen hat.

    Ein/e verletzte/r Spieler*in kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In die-

    sem Falle greift die Ersatzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im

    Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler*innen (1 Junge und 1 Mädchen) können bei Ver-

    letzung eines/r Stammspieler*in im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort

    eingesetzt werden, wo die/der verletzte Spieler*in aufgestellt war.

    3. Es werden 2 Jungeneinzel, 2 Mädcheneinzel, 1 Jungendoppel, 1 Mädchendoppel und 1

    gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge:

    1. Spiel: Jungendoppel

    2. Spiel: Mädchendoppel

    3. Spiel: 1. Jungeneinzel

    4. Spiel: 1. Mädcheneinzel

    5. Spiel: 2. Jungeneinzel

    6. Spiel: 2. Mädcheneinzel

    7. Spiel: Gemischtes Doppel

    mailto:[email protected]:[email protected]://www.badminton.de/der-dbv/spielregeln/http://www.badminton.de/der-dbv/spielregeln/

  • 49

    4. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung ändern. Sie ist vor

    jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jede/r Spieler*in kann in einer

    Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Der/Die Ranglis-

    tenerste muss nicht unbedingt im Einzel spielen. Eine Begegnung besteht aus sieben Spie-

    len. Gespielt wird nach den Wettkampfbedingungen des DBV (siehe Punkt 1).

    Gespielt werden zwei Gewinnsätze bis 21, bei Gleichstand von 20:20 wird so lange ge-

    spielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (22:20, 23:21) erreicht ist (maximal bis 30). In

    der Vorrunde werden zwei Gewinnsätze bis 15 (Kurzsätze) gespielt. Im dritten entschei-

    denden Satz wird bei Gleichstand von 14:14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei

    Punkten (16:14, 17:15,...) erreicht ist (maximal bis 20).

    Für die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihen-

    folge:

    a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen)

    b) Spieldifferenz

    c) Satzdifferenz

    d) Spielpunktdifferenz

    e) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften

    5. In der Regel werden keine Schiedsrichter*innen eingesetzt. Die Spieler*innen üben die

    Schiedsrichterfunktion selbst aus. An der Wettkampfstätte muss ständig ein/e Ober-

    schiedsrichter*in anwesend sein.

    6. Die Bälle werden vom Ausrichter gestellt. Beim Bundesfinale wird mit Naturfederbällen ge-

    spielt, die vom Deutschen Badminton-Verband festgelegt werden.

    2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

    Wettkampfklasse II und III gemischte Mannschaften

    Staatliches Schulamt WK-Nr. Austragungsort Termin

    MITTE 2118 Apolda 19.01.2021

    NORD 2102 Oldisleben 07.01.2021

    OST 2103 Meuselwitz 07.01.2021

    SÜD 2131 Themar 28.01.2021

    WEST 2144 Ilmenau 17.02.2021

    Das Landesfinale findet am 9. März 2021 in Jena statt (WK-Nr. 2153).

  • 50

    BASKETBALL

    Wettkampf II Mädchen und Jungen Jahrgänge 2004 – 2007

    Wettkampf III Mädchen und Jungen Jahrgänge 2006 – 2009

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den

    offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des

    DBB.

    Bezugsquelle gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel.

    02331/106-0 oder im Internet auf der Homepage unter www.basketball-bund.de.

    Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (offizieller Spielball).

    2. Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind notwendige Ver-

    längerungen. Die Halbzeitpausen betragen 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder

    Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Der Art. 49.2 (Stoppen

    der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt.

    3. Mit dem 4. Foul scheidet ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus.

    4. Der Artikel 41 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nach-

    dem eine Mannschaft sechs persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit began-

    gen hat, werden alle darauffolgenden Spielerfouls mit zwei Freiwürfen bestraft. Die

    Spielerfouls der Verlängerung zahlen dabei zur zweiten Halbzeit.

    5. In Abänderung des Artikels 8.7 beträgt die Dauer einer Verlängerungsperiode 3 Minu-

    ten.

    6. Bei einem disqualifizierenden Foul ist die/der Spieler*in automatisch für das nächste

    Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht über wei-

    tergehende Maßnahmen.

    7. Eine Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern*innen. Die Mannschaftsaufstellung

    darf während eines Turniers nicht verändert werden.

    8. Jede Mannschaft muss mit zwei Trikotsätzen mit unterschiedlichen Farben ausgestattet

    sein.

    9. Zur Platzierung von Mannschaften werden die §§ 42 und 45 der DBB- Spielordnung her-

    angezogen.

    http://www.basketball-bund.de/

  • 51

    § 42

    (1) Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der

    Wertungspunkte.

    (2) Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spielen

    besser platziert.

    (3) Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß fol-

    gender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt:

    a. nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften

    untereinander;

    b. nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus den Spielen dieser Mannschaften un-

    tereinander;

    c. nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs;

    d. nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den

    mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wett-

    bewerbs.

    (4) Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft.

    § 45

    Verzichtet ein Verein (bzw. eine Schule) für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die

    Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wer-

    tung genommen.

    10. Sonderbestimmungen für das Bundesfinale

    - Es besteht kein Recht auf Einspielzeit.

    - Beim Bundesfinale in Berlin beträgt die Spielzeit bei den Endspielen 2 x 12 Minuten.

    - Beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der

    „Mann-Mann-Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben.

    - Die Vorrundenergebnisse zwischen den betreffenden Mannschaften werden in der

    Zwischenrunde übernommen.

    Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung: Spätestens innerhalb der Drei-Punkte-Linie muss jedem/r

    Angreifer*in ein/e Verteidiger*in deutlich erkennbar zugeordnet sein.

    Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen die/den offizielle/n Betreuer*in

    verhängt. Die Überwachung der Einhaltung der Mann-Mann-Verteidigung obliegt dem/der vom

    Veranstalter eingesetzten Kommissar*in. Die/Der technische Kommissar*in kann hierfür zu je-

    der Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten toten Ball warten.

  • 52

    2. Termine und Austragungsorte der Schulamtsfinals

    Wettkampfklasse II und III Mädchen

    Staatliches Schulamt WK-Nr. Austragungsort Termin

    MITTE 2112 Erfurt 14.01.2021

    NORD 2117 Bad Langensalza 19.01.2021

    OST 2119 Kahla 19.01.2021

    SÜD 2130 Saalfeld 28.01.2021

    WEST 2123 Arnstadt 21.01.2021

    Das Landesfinale findet am 18. Februar 2021 in Kahla statt (WK-Nr. 2145).

    Wettkampfklasse II und III Jungen

    Staatliches Schulamt WK-Nr. Austragungsort Termin

    MITTE 2108 Weimar 13.01.2021

    NORD 2110 Bad Langensalza 14.01.2021

    OST 2122 Greiz 21.01.2021

    SÜD 2124 Neuhaus 21.01.2021

    WEST 2104 Bad Salzungen 12.01.2021

    Das Landesfinale findet in der WK III am 25. Februar 2021 in Gotha (WK-Nr. 2148) und in der

    WK II am 9. März 2021 in Bad Salzungen (WK Nr. 2152) statt.

  • 53

    BEACHVOLLEYBALL

    Wettkampf II gemischte Mannschaften Jahrgänge 2004 – 2007

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Gespielt wird – nach den zum Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volley-

    ball-Jugend gültigen Offiziellen Beach-Volleyball Spielregeln der FIVB:

    www.fivb.org/EN/Refereeing-Rules/RulesOfTheGame_BVB.asp.

    Gespielt wird mit Bällen der Firma Molten (Offizieller Spielball).

    2. Mannschaftsstärke: Eine Mannschaft besteht aus 4 Mädchen und 4 Jungen einer Schu-

    le (inkl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers).

    3. Spielmodus: Gespielt wird 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed) in vier Gruppen mit späte-

    ren Überkreuz- und Finalbegegnungen. Es werden alle Plätze ausgespielt.

    4. Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder Begegnung wird von der Betreuungsperson

    eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgege-

    ben. Jede/r Schüler*in kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich ein/e Spieler*in

    verletzt, kann er/sie in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als

    verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnun-

    gen die Mannschaften grundsätzlich neu benannt werden müssen, kann ggf. der/die

    Ersatzspieler*in zum Einsatz kommen.

    5. Abfolge der Spiele: Alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt.

    6. Alle Spiele werden im Modus “Best of Three” ausgetragen, also über zwei Ge-

    winnsätze. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte

    (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt, wobei die „Rally-Point“-Zählweise zugrunde

    gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein

    Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15,…). Der Seitenwechsel erfolgt

    jeweils nach 7 gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen Gründen notwen-

    dig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung be-

    steht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte (“Best of Three” mit min-

    destens 2 Punkten Abstand) verkürzen. Seitenwechsel erfolgt dann nach 6 gespielten

    Punkten.

    7. Abweichend von der Änderung Nr. 6 wird im Finale und im Spiel um Platz 3 jeweils

    bis 21 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt. Im Falle eines Gleichstandes

    wird der Satz so lange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von 2 Punkten erreicht ist.

    Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Ein notwendiger Ent-

    http://www.fivb.org/EN/Refereeing-Rules/RulesOfTheGame_BVB.asp

  • 54

    scheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. Alle anderen Regula-

    rien (Mindestabstand und Seitenwechsel) werden beibehalten.

    8. Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien

    (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Sieger-

    mannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 oder 2:1) und gleichzeitig

    die Wertung (2:0 oder 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt

    werden.

    9. Ermittlung der Rangfolge: Für die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien

    in nachfolgender Reihenfolge:

    a. Punktverhältnis

    b. Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren)

    c. Anzahl der gewonnenen Sätze

    d. Balldifferenz (Subtraktionsverfahren)

    e. Anzahl der gewonnenen Bälle

    f. Direktvergleich

    10. Beim Bundesfinale spielen alle Gruppenvierten der Vorrunde in einer Runde jeder gegen

    jeden die Plätze 13 bis 16 aus und haben damit genauso viele Spiele wie die anderen

    12 Teams.

    11. Auszeiten: Jeder Mannschaft steht pro Satz eine Auszeit zur Verfügung.

    12. Einspielzeit: Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften fünf Minuten Einspielzeit auf

    dem Spielfeld.

    13. Schiedsgericht: Die teilnehmenden Teams müssen Schiedsrichteraufgaben überneh-

    men. Für die Finalspiele wird vom Ausrichter ein neutrales Schiedsgericht gestellt.

    14. Spielfe