Schweizer Steueragenda bis 2019: Zwölf neuzeitliche Aufgaben für Herkules

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Schweizerische Bankiervereinigung

Januar 2016

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• Der antike Herkules musste zwölf Aufgaben meistern, bevor er

in den Olymp aufsteigen durfte. Er musste u.a. einen Löwen

töten, gegen die Hydra kämpfen und Ställe ausmisten.

• Ähnlich schwierig ergeht es heute dem Schweizer Finanzplatz,

welcher im Steuerbereich ebenfalls vor zwölf Herkules-

aufgaben steht.

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Einleitung

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Das sind die zwölf neuzeitlichen Herkulesaufgaben:

1. AIA umsetzen 7. Verrechnungssteuer ändern

2. Alte Abkommen abschaffen 8. Steuerstrafrecht revidieren

3. Zu FATCA-Modell 1 wechseln 9. Tax Crimes einführen

4. Global Forum überzeugen 10. «BEPS» umsetzen

5. Spontane Amtshilfe einführen 11. Unternehmenssteuern revidieren

6. Volksabstimmung abwarten 12. Auf EU-Finanztransaktionssteuer

einstellen

Mehr Informationen:

http://insight.sbvg.ch/insight/webapp/#article?id=144

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Übersicht

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• Die Banken müssen bis 2017 bereit sein, den automatischen

Informationsaustausch (AIA) anzuwenden.

• Alle Kunden der Banken müssen für Steuerzwecke identifiziert

und gruppiert werden.

• Für die künftigen Meldungen ab dem Jahr 2018 müssen

kostspielige IT-Lösungen entwickelt werden.

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1. AIA umsetzen

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2. Alte Abkommen abschaffen

• Ab 2017 gilt international nur noch der automatische

Informationsaustausch für grenzüberschreitende

Steuermeldungen.

• Folglich werden das EU-Zinsbesteuerungs-Abkommen und die

Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich

obsolet.

• Die Banken müssen einen sorgfältigen

Übergang zur Ablösung dieser Regelwerke

durch den AIA sicherstellen.

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3. Zu FATCA-Modell 1 wechseln

• Das FATCA-Modell 2 wurde umgesetzt. Doch nun verhandeln

Schweizer Behörden mit den USA über ein Wechsel von Modell

2 auf 1.

• Diese Änderungen werden die Banken vermutlich bis 2018 oder

2019 umgesetzt haben müssen.

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4. Global Forum der OECD überzeugen

• Zur Zeit ist die Schweizer Praxis der Amtshilfe in Steuersachen

Gegenstand einer Länderüberprüfung des Global Forums der

OECD.

• Banken und Behörden setzen alles daran, dass die Amtshilfe in

der Praxis rechtmässig und möglichst reibungslos verläuft.

• Wir gehen davon aus, dass das Länderexamen 2016

abgeschlossen werden kann.

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5. Spontane Amtshilfe einführen

• Ab 2017 wird für die Schweiz das Amtshilfeübereinkommen der

OECD und des Europarats in Kraft treten.

• Dieses sieht erstmals die „spontane Amtshilfe“ unter den

Steuerbehörden der Partnerstaaten vor.

• Dazu müssen von den Behörden Anwendungsregeln und neue

Strukturen geschaffen werden.

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6. Volksabstimmung abwarten

• Ende 2016 oder Anfang 2017 wird das Schweizer Volk über die

Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abstimmen.

• Das Abstimmungsresultat wird Auswirkungen auf die

Verrechnungssteuer und das Steuerstrafrecht haben.

• Die Schweizerische Bankiervereinigung lehnt die Initiative ab.

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7. Verrechnungssteuer ändern

• Nach der Abstimmung über die Initiative «Ja zum Schutz der

Privatsphäre» (siehe Punkt 6) wird das Eidgenössische

Finanzdepartement Reformvorschläge für die

Verrechnungssteuer präsentieren.

• Eine Reform wird Anpassungen bei den Banken mit sich

bringen.

• Es gilt sicherzustellen, dass der

Anpassungsbedarf möglichst gering ausfällt.

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8. Steuerstrafrecht revidieren

• Ebenfalls nach der Volksabstimmung (siehe Punkt 6) will der

Bundesrat ab 2017/2018 die zurückgestellte Revision des

Steuerstrafrechts wieder aktivieren.

• Es gilt sicherzustellen, dass den Banken nicht neuer

administrativer Aufwand oder neue Kontrollfunktionen im

Zusammenhang mit der Steuersituation ihrer Kunden

übertragen werden.

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9. Tax Crimes einführen

• Ab 2016 gelten qualifizierte Steuerdelikte als Vortat zur

Geldwäscherei.

• Um das künftig im Tagesgeschäft zusätzlich überwachen zu

können, müssen die Banken und Finanzintermediäre ihre

Compliance-Strukturen ausbauen.

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10. «BEPS» umsetzen

• Im Herbst 2015 hat die OECD eine Reihe von Empfehlungen

mit dem Namen «BEPS»* verabschiedet, um das

Unternehmenssteuerrecht anzupassen.

• Davon betroffen sind u.a. die grenzüberschreitende

Konzernfinanzierung, Niederlassungen in andere Staaten oder

die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.

• Schweizer Banken werden wahrscheinlich

auf 2019 hin diese zusätzlichen Vorschriften

umsetzen müssen.

* Base Erosion and Profit Shifting

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11. Unternehmenssteuern revidieren

• Das Parlament berät zur Zeit die Unternehmenssteuerreform III.

• Dieses Projekt ist auf jeden Fall zu unterstützen.

• Es bedeutet allerdings, dass die Banken ihre

Unternehmensstruktur an die neuen Regeln anpassen müssen.

• Darauf müssen sie sich bis 2019 vorbereiten.

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12. Auf EU-Finanztransaktionssteuer einstellen

• Elf EU-Staaten möchten eine neue Finanztransaktionssteuer

mit extraterritorialer Wirkung einführen. Die Schweizer

Finanzinstitute wären davon betroffen.

• Zurzeit ist die Steuer in der EU noch kontrovers.

• Falls die Steuer kommt, müssen sich die Schweizer Banken

fragen, wie sie damit umgehen wollen.

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• Die Steueragenda der Banken ist auf Jahre hinaus reich

befrachtet.

• Ein Herkules, der alle Aufgaben im Alleingang löst, ist nicht in

Sicht.

• Der Finanzsektor und die Behörden müssen die Aufgaben

gemeinsam stemmen.

• Dafür werden mehrere tausend Spezialisten im

Einsatz sein.

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Fazit

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Mehr Informationen zu den steuerlichen Herkules-Aufgaben finden

Sie hier: http://insight.sbvg.ch/insight/webapp/#article?id=144

Ausführliche Darstellungen zu gewissen erwähnten Themen gibt

es auf dieser Seite: http://www.swissbanking.org/themen

Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns per E-Mail unter

[email protected].

Oder kontaktieren Sie uns auf Twitter: @swissbankingsba

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