Schweizer Steueragenda bis 2019: Zwölf neuzeitliche Aufgaben für Herkules
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Schweizer Steueragenda bis 2019: Zwölf neuzeitliche Aufgaben für Herkules
Schweizer Steueragenda bis 2019: Zwölf neuzeitliche Aufgaben für Herkules
Schweizerische Bankiervereinigung
Januar 2016
• Der antike Herkules musste zwölf Aufgaben meistern, bevor er
in den Olymp aufsteigen durfte. Er musste u.a. einen Löwen
töten, gegen die Hydra kämpfen und Ställe ausmisten.
• Ähnlich schwierig ergeht es heute dem Schweizer Finanzplatz,
welcher im Steuerbereich ebenfalls vor zwölf Herkules-
aufgaben steht.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 3
Einleitung
Das sind die zwölf neuzeitlichen Herkulesaufgaben:
1. AIA umsetzen 7. Verrechnungssteuer ändern
2. Alte Abkommen abschaffen 8. Steuerstrafrecht revidieren
3. Zu FATCA-Modell 1 wechseln 9. Tax Crimes einführen
4. Global Forum überzeugen 10. «BEPS» umsetzen
5. Spontane Amtshilfe einführen 11. Unternehmenssteuern revidieren
6. Volksabstimmung abwarten 12. Auf EU-Finanztransaktionssteuer
einstellen
Mehr Informationen:
http://insight.sbvg.ch/insight/webapp/#article?id=144
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 4
Übersicht
• Die Banken müssen bis 2017 bereit sein, den automatischen
Informationsaustausch (AIA) anzuwenden.
• Alle Kunden der Banken müssen für Steuerzwecke identifiziert
und gruppiert werden.
• Für die künftigen Meldungen ab dem Jahr 2018 müssen
kostspielige IT-Lösungen entwickelt werden.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 5
1. AIA umsetzen
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 6
2. Alte Abkommen abschaffen
• Ab 2017 gilt international nur noch der automatische
Informationsaustausch für grenzüberschreitende
Steuermeldungen.
• Folglich werden das EU-Zinsbesteuerungs-Abkommen und die
Quellensteuerabkommen mit Grossbritannien und Österreich
obsolet.
• Die Banken müssen einen sorgfältigen
Übergang zur Ablösung dieser Regelwerke
durch den AIA sicherstellen.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 7
3. Zu FATCA-Modell 1 wechseln
• Das FATCA-Modell 2 wurde umgesetzt. Doch nun verhandeln
Schweizer Behörden mit den USA über ein Wechsel von Modell
2 auf 1.
• Diese Änderungen werden die Banken vermutlich bis 2018 oder
2019 umgesetzt haben müssen.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 8
4. Global Forum der OECD überzeugen
• Zur Zeit ist die Schweizer Praxis der Amtshilfe in Steuersachen
Gegenstand einer Länderüberprüfung des Global Forums der
OECD.
• Banken und Behörden setzen alles daran, dass die Amtshilfe in
der Praxis rechtmässig und möglichst reibungslos verläuft.
• Wir gehen davon aus, dass das Länderexamen 2016
abgeschlossen werden kann.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 9
5. Spontane Amtshilfe einführen
• Ab 2017 wird für die Schweiz das Amtshilfeübereinkommen der
OECD und des Europarats in Kraft treten.
• Dieses sieht erstmals die „spontane Amtshilfe“ unter den
Steuerbehörden der Partnerstaaten vor.
• Dazu müssen von den Behörden Anwendungsregeln und neue
Strukturen geschaffen werden.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 10
6. Volksabstimmung abwarten
• Ende 2016 oder Anfang 2017 wird das Schweizer Volk über die
Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» abstimmen.
• Das Abstimmungsresultat wird Auswirkungen auf die
Verrechnungssteuer und das Steuerstrafrecht haben.
• Die Schweizerische Bankiervereinigung lehnt die Initiative ab.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 11
7. Verrechnungssteuer ändern
• Nach der Abstimmung über die Initiative «Ja zum Schutz der
Privatsphäre» (siehe Punkt 6) wird das Eidgenössische
Finanzdepartement Reformvorschläge für die
Verrechnungssteuer präsentieren.
• Eine Reform wird Anpassungen bei den Banken mit sich
bringen.
• Es gilt sicherzustellen, dass der
Anpassungsbedarf möglichst gering ausfällt.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 12
8. Steuerstrafrecht revidieren
• Ebenfalls nach der Volksabstimmung (siehe Punkt 6) will der
Bundesrat ab 2017/2018 die zurückgestellte Revision des
Steuerstrafrechts wieder aktivieren.
• Es gilt sicherzustellen, dass den Banken nicht neuer
administrativer Aufwand oder neue Kontrollfunktionen im
Zusammenhang mit der Steuersituation ihrer Kunden
übertragen werden.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 13
9. Tax Crimes einführen
• Ab 2016 gelten qualifizierte Steuerdelikte als Vortat zur
Geldwäscherei.
• Um das künftig im Tagesgeschäft zusätzlich überwachen zu
können, müssen die Banken und Finanzintermediäre ihre
Compliance-Strukturen ausbauen.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 14
10. «BEPS» umsetzen
• Im Herbst 2015 hat die OECD eine Reihe von Empfehlungen
mit dem Namen «BEPS»* verabschiedet, um das
Unternehmenssteuerrecht anzupassen.
• Davon betroffen sind u.a. die grenzüberschreitende
Konzernfinanzierung, Niederlassungen in andere Staaten oder
die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
• Schweizer Banken werden wahrscheinlich
auf 2019 hin diese zusätzlichen Vorschriften
umsetzen müssen.
* Base Erosion and Profit Shifting
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 15
11. Unternehmenssteuern revidieren
• Das Parlament berät zur Zeit die Unternehmenssteuerreform III.
• Dieses Projekt ist auf jeden Fall zu unterstützen.
• Es bedeutet allerdings, dass die Banken ihre
Unternehmensstruktur an die neuen Regeln anpassen müssen.
• Darauf müssen sie sich bis 2019 vorbereiten.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 16
12. Auf EU-Finanztransaktionssteuer einstellen
• Elf EU-Staaten möchten eine neue Finanztransaktionssteuer
mit extraterritorialer Wirkung einführen. Die Schweizer
Finanzinstitute wären davon betroffen.
• Zurzeit ist die Steuer in der EU noch kontrovers.
• Falls die Steuer kommt, müssen sich die Schweizer Banken
fragen, wie sie damit umgehen wollen.
• Die Steueragenda der Banken ist auf Jahre hinaus reich
befrachtet.
• Ein Herkules, der alle Aufgaben im Alleingang löst, ist nicht in
Sicht.
• Der Finanzsektor und die Behörden müssen die Aufgaben
gemeinsam stemmen.
• Dafür werden mehrere tausend Spezialisten im
Einsatz sein.
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 17
Fazit
Mehr Informationen zu den steuerlichen Herkules-Aufgaben finden
Sie hier: http://insight.sbvg.ch/insight/webapp/#article?id=144
Ausführliche Darstellungen zu gewissen erwähnten Themen gibt
es auf dieser Seite: http://www.swissbanking.org/themen
Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns per E-Mail unter
Oder kontaktieren Sie uns auf Twitter: @swissbankingsba
Schweizer Steueragenda bis 2019 Seite 18
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