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Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen Praktischer Überblick und rechtliche Grundlagen 3. Auflage Markus Schunk Astrid Keller Silvan Meyer Wirtschaftsrecht Band 4

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  • SchweizerischesRecht der kollektivenKapitalanlagen Praktischer Überblick und rechtliche Grundlagen3. Auflage

    ISBN 978-3-7255-7403-2

    www.kpmg.ch

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    Markus SchunkAstrid KellerSilvan Meyer

    Wirtschaftsrecht Band 4

    B402477-Schunk KPMG Wirtschaftsrecht 5 Kapitalanlage 3A DUZ.indd 1,3,5 03.05.17 15:32

  • Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

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    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

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    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

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    SchweizerischesRecht der kollektivenKapitalanlagen Praktischer Überblick und rechtliche Grundlagen3. Auflage

    Markus SchunkAstrid KellerSilvan Meyer

    Wirtschaftsrecht Band 4

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    Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, vorbehalten. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.

    © Schulthess Juristische Medien AG, Zürich · Basel · Genf 2017 ISBN 9783725574032

    www.schulthess.com

    Für Fragen und Anregungen zu dieser Publikation kontaktieren Sie bitte Markus Schunk

    KPMG AGBadenerstrasse 172CH8026 Zürich

    [email protected] +41 58 249 36 82

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    Vorwort

    Das Werk gibt einen Überblick über das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und die seither erfolgten Änderungen des schwei-zerischen Kollektivanlagenrechts.

    Die vorliegende Publikation stellt eine überarbeitete und erweiterte 3. Auflage der erstmals im August 2009 und als 2. Auflage Anfang 2014 erschienenen Publikation «Schweizerisches Recht der kollektiven Kapitalanlagen» von Armin Kühne, Markus Schunk und Astrid Keller dar. Sie basiert auf der Rechtslage, wie sie sich im März 2017 präsentiert.

    Die Publikation soll in erster Linie ein Hilfsmittel für den Praktiker sein. Sie umfasst zunächst im 1. Teil einen praktischen Überblick über das Kollektivanlagenrecht mit grafischen Dar-stellungen, die helfen sollen, komplexe Vorgänge des schweizerischen Kollektivanlagen-rechts rasch zu überblicken. Der 2. Teil der Publikation enthält eine tabellarische Übersicht der genehmigungs-, melde- und publikationspflichtigen Tatbestände, die ein praktisches Hilfsmittel für die Ermittlung der Genehmigungs-, Melde- und Publikationspflichten der ein-zelnen Bewilligungsträger sein soll. Die tabellarische Übersicht kann jedoch nur ein Über-blick sein. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt das Nachschlagen der regulatorischen Grundlagen nicht. Im 3. Teil sind die Texte des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG), der Verordnung des Bundesrates über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) sowie der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV-FINMA) abgedruckt. Im 4. und 5. Teil sind sodann die einschlägigen Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zum Kol-lektivanlagenrecht und die Richtlinien der Swiss Funds & Asset Manage ment Association (SFAMA) aufgeführt.

    Wir haben mehreren Kolleginnen und Kollegen zu danken. Besonderer Dank gebührt Armin Kühne, welcher die ersten beiden Auflagen zusammen mit Markus Schunk und Astrid Keller erarbeitet hat. Wir bedanken uns sodann bei allen Autoren, welche das Manuskript der Vor-auflage überarbeitet und erweitert haben. Für die redaktionelle Bearbeitung und Unterstüt-zung bei der Erstellung der Dokumente bedanken wir uns bei lic. iur. Michael Ganz und MLaw Vanessa Strauss. Dem Schulthess Verlag danken wir für die wie immer reibungslose Zusammen arbeit.

    Zürich, im April 2017

    Markus Schunk Astrid Keller Silvan Meyer

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    Herausgeber

    Markus Schunk Astrid Keller Silvan Meyereidg. dipl. Wirtschaftsprüfer eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin lic. iur., Rechtsanwalt

    Autoren

    Christina Brugger Dr. iur., Rechtsanwältin

    Christoph Frey lic. oec. publ., eidg. dipl. Steuerexperte

    Michael Ganz lic. iur.

    Sandra Gasser-Habermacher lic. iur., Rechtsanwältin, LL.M.

    Georg Gotschev Dr. iur., Rechtsanwalt

    Andreas Hagi MLaw, Rechtsanwalt

    Jürg Leu Dr. iur., Rechtsanwalt

    Silvan Meyerlic. iur., Rechtsanwalt

    Ulrich PrienDipl. Arch. ETH, MAS-MTEC ETH,Immobilienschätzer mit eidg. FA

    Patrick SchmuckiB.A. HSGeidg. dipl. Wirtschaftsprüfer

    Pascal Sprengerlic. iur., Rechtsanwalt

    Michèle SteinmannMLaw, Rechtsanwältin, LL.M.

    Stephan TschaboldMLaw, Rechtsanwalt, LL.M.

    Jason ZückerBetriebsökonom FH,eidg. dipl. Steuerexperte

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    1. Teil: Praktischer Überblick

    2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikationspflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht

    3. Teil: Gesetz und Verordnungen

    4. Teil: Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht

    5. Teil: Selbstregulierungsvorschriften der Swiss Funds and Asset Management Association (SFAMA)

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    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V

    Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII

    Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXIII

    Von der FINMA zur Verfügung gestellte Gesuchs vorlagen, Wegleitungen und Formulare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXXI

    1. Teil: Praktischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11. Zweck und Geltungsbereich KAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

    1.1 Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.2 Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

    1.2.1 Unterstellung der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen . . . 91.2.2 Dem KAG nicht unterstellte Institute und Anlagevehikel . . . . . . 91.2.3 Nicht unterstellte Vermögensverwalter kollektiver

    Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102. Formen und Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

    2.1 Offene kollektive Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.2 Geschlossene kollektive Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.3 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

    3. Bewilligungen und Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.1 Bewilligungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.2 Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

    3.2.1 Qualifiziert Beteiligte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183.2.2 Betriebsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.2.3 Riskmanagement, IKS und Compliance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.2.4 Finanzielle Garantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.2.5 Einhaltung von Verhaltensregeln einer Branchenorganisation . 203.2.6 Bewilligungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.2.7 Änderung der Umstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

    3.3 Befreiung von der Bewilligungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223.4 Ordentliches Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243.5 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für offene kollektive

    Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274. Delegation von Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

    4.1 Delegation von wesentlichen Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.1.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294.1.2 Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

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    4.1.3 Delegation ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304.1.4 Konzerninterne Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314.1.5 Regelung im Organisationsreglement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314.1.6 Delegationsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

    4.2 Delegation von Aufgaben bei der Fondsleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324.3 Delegation von Aufgaben bei der SICAV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334.4 Delegation von Aufgaben durch den Vermögensverwalter

    kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335. Aufgaben der Depotbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    5.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355.2 Bewilligungserfordernis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

    5.2.1 Bewilligungspflichtiger Tatbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355.2.2 Materielle Bewilligungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

    5.3 Aufgaben der Depotbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385.3.1 Aufbewahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 385.3.2 Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie Zahlungsverkehr 395.3.3 Prüfpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

    5.4 Delegation von Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405.4.1 Zulässigkeit der Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405.4.2 Übertragung der Aufbewahrung des Fondsvermögens . . . . . . . 415.4.3 Haftung bei Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

    5.5 Wechsel der Depotbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426. Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

    6.1 Anlegerkreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436.2 Qualifizierte Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

    6.2.1 Begriff des qualifizierten Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476.2.2 Kategorien von qualifizierten Anlegern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

    7. Schweizerische kollektive Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527.1 Basisdokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

    7.1.1 Genehmigungspflichtige Dokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537.1.2 Prospekt, KIID und vereinfachter Prospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537.1.3 Jahres- und Halbjahresbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

    7.2 Schweizerischer vertraglicher Anlagefonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577.2.1 Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577.2.2 Anlagevorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587.2.3 Änderungen des Fondsvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697.2.4 Vereinigung von vertraglichen Anlagefonds bzw. Teilvermögen

    von vertrag lichen Anlagefonds («Fusion») . . . . . . . . . . . . . . . . . . 717.3 Schweizerische SICAV: Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

    7.3.1 Begriff und Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 767.3.2 Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 767.3.3 Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

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    Inhaltsverzeichnis

    7.4 Schweizerische Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK): Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 797.4.1 Begriff und Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 797.4.2 Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

    7.5 Schweizerische SICAF: Mögliche Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 817.5.1 Begriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 817.5.2 Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 827.5.3 Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 827.5.4 Besonderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

    8. Ausländische kollektive Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 838.1 Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 838.2 Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 858.3 Genehmigungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 878.4 Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

    8.4.1 Bestellungspflicht und Vertretungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 888.4.2 Bewilligungspflicht und Bewilligungsvoraussetzungen . . . . . . . 908.4.3 Vertreterpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 918.4.4 Änderung der Umstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 968.4.5 Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

    8.5 Zahlstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 969. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

    9.1 Begriffsdefinition und Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 979.2 Bewilligungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 989.3 Bewilligungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

    9.3.1 Mindestkapital und Sicherheitsleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019.3.2 Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1029.3.3 Umschreibung des Geschäftsbereichs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1039.3.4 Weitere Bewilligungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1049.3.5 Bewilligungsvoraussetzungen für nach ausländischem Recht

    organisierte Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen . . . 1059.4 Befreiung von Bewilligungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1059.5 Bewilligungsanforderungen für die Verwaltung von Anlage vehikeln . . 105

    10. Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10710.1 Vertriebsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10710.2 Vertrieb von schweizerischen und ausländischen kollektiven

    Kapitalanlagen an nicht qualifizierte Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11010.3 Vertrieb von schweizerischen kollektiven

    Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11010.4 Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte

    Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

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    10.5 «Vertrieb» im Rahmen des Vermögens verwaltungsvertrags . . . . . . . . . 11210.5.1 Schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 11210.5.2 Vertrieb gegenüber unabhängigen Vermögensverwaltern . . . . . 113

    10.6 Vertrieb via Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11310.7 Vertriebsträgerbewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11510.8 Vertriebsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116

    10.8.1 Vertriebsverträge zwischen Anbieter und Vertriebsträger . . . . . 11610.8.2 Vertriebsverträge zwischen Hauptvertriebsträger und

    Untervertriebsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11810.9 Verhaltensregeln für mit Vertrieb befasste Personen . . . . . . . . . . . . . . . . 118

    11. Strukturierte Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12011.1 Abgrenzung zu kollektiven Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12011.2 Vertrieb an nicht qualifizierte Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12311.3 Inhalt des vereinfachten Prospekts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

    12. Anlagestiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12813. Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13214. Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

    14.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13614.2 Besteuerung auf Ebene der schweizerischen kollektiven

    Kapitalanlagen ohne direkten Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13714.2.1 Vertragliche Anlagefonds, SICAV, KmGK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13714.2.2 SICAF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

    14.3 Besteuerung auf Ebene der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14314.3.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14314.3.2 Besteuerung auf Ebene Vertragliche Anlagefonds, SICAV,

    KmGK mit direktem Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14314.3.3 Besteuerung auf Ebene SICAF mit direktem Grundbesitz . . . . . 152

    14.4 Besteuerung auf Ebene der schweizerischen Anleger mit Anlagen in schweizerische kollektive Kapitalanlagen ohne direkten Grundbesitz 15514.4.1 Natürliche Personen als Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15514.4.2 Juristische Personen als Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

    14.5 Besteuerung auf Ebene der schweizerischen Anleger mit Anlagen in schweizerische kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz 16214.5.1 Natürliche Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16214.5.2 Juristische Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

    14.6 Besteuerung auf Ebene der ausländischen Anleger mit Anlagen in schweizerische kollektive Kapitalanlagen ohne direkten Grundbesitz . 16914.6.1 Vertragliche Anlagefonds, SICAV, KmGK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16914.6.2 SICAF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170

    14.7 Besteuerung auf Ebene der ausländischen Anleger mit Anlagen in schweizerische kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz . . 171

  • XV

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Inhaltsverzeichnis

    14.8 Besteuerung auf Ebene der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen 17314.8.1 Begriffsbestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17314.8.2 Einkommens- und Gewinnsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17314.8.3 Verrechnungssteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17514.8.4 Stempelabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17614.8.5 Mehrwertsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176

    15. GwG-Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17715.1 Fondsleitungen und KAG-Investmentgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . 17715.2 KAG-Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven

    Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17916. Bewertung Immobilien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

    16.1 Immobilien als Anlageklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18016.2 Marktwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18116.3 Grundsätzliches zu Bewertungsmethoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18216.4 Bewertung nach KAG und KKV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183

    17. Meldepflichten bei Akkumulierung von Beteiligungen bei kollektiven Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18417.1 Bewilligte kollektive Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18517.2 Nicht bewilligte ausländische kollektive Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . 185

    2. Teil: Genehmigungs-, melde- und publikationspflichtige Tatbestände im Kollektivanlagenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 1. Fondsleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 2. Vertraglicher Anlagefonds (Pflichterfüllung durch Fondsleitung) . . . . . . . . . . 193 3. SICAV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 4. Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) . . . . . . . . . . . . 215 5. SICAF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 6. Depotbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 7. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 8. Vertriebsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 9. Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22710. Prüfgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232

    3. Teil: Gesetz und Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237KAG: Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (Stand am 1. Juli 2016) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261KKV: Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 (Stand am 1. Januar 2015) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323KKV-FINMA: Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014 (Stand am 1. Januar 2015) . . . . 407

  • XVI

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Inhaltsverzeichnis

    4. Teil: Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht . . . . . . . . 465FINMA-Rundschreiben 2013/9Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469

    FINMA-Rundschreiben 2013/8 Marktverhaltensregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485

    FINMA-Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497

    FINMA-Rundschreiben 2010/1 Vergütungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505

    5. Teil: Selbstregulierungsvorschriften der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519Verhaltensregeln der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA (Verhaltensregeln SFAMA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521

    Richtlinie für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539

    Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) . . . . 555

    Richtlinie für die Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapitalanlagen und die Behandlung von Bewertungsfehlern bei offenen kollektiven Kapitalanlagen 563

    Richtlinie zur Berechnung und Publikation der Performance von kollektiven Kapital anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577

    Richtlinie zur Berechnung und Offen legung der Total Expense Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589

    Richtlinie für Geldmarktfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599

    Richtlinie für die Immobilienfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 609

    Richtlinien zu den «Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger» für Effektenfonds sowie für übrige Fonds für traditionelle Anlagen in der Form von Publikumsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621

  • XVII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Abkürzungsverzeichnis

    Abs. Absatz

    ABV-FINMA Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländi-schen Banken in der Schweiz vom 21. Oktober 1996, SR 952.111

    AG Aktiengesellschaft

    AIFMD Alternative Investment Fund Managers Directive, Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010, ABl. L 174/1 (zit. EU-AIFM-RL)

    AIFs Alternative Investment Funds

    Änd. Änderung

    Art. Artikel

    AS Amtliche Sammlung des Bundesrechts

    ASV Verordnung über die Anlagestiftungen vom 10. und 22. Juni 2011, SR 831.403.2

    Aufl. Auflage

    BankG Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934, SR 952.0

    BBl Bundesblatt

    BEG Bundesgesetz über Bucheffekten vom 3. Oktober 2008, SR 957.1

    BEHG Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995, SR 954.1

    betr. betreffend

    BGE Bundesgerichtsentscheid

    BRB Bundesratsbeschluss

    bspw. beispielsweise

    BVers Bundesversammlung

    BVV 2 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-vorsorge vom 18. April 1984, SR 831.441.1

    bzw. beziehungsweise

  • XVIII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Abkürzungsverzeichnis

    CDS Credit Default Swaps

    CESR Committee of European Securities Regulators

    CHF Schweizer Franken

    DBA Doppelbesteuerungsabkommen

    DBG Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990, SR 642.11

    d.h. das heisst

    div. diverse

    EBK Eidgenössische Bankenkommission (seit 2009: integriert in die Eidgenös-sische Finanzmarktaufsicht, FINMA)

    E-FIDLEG Entwurf des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen vom 4. November 2015 (BBl 2015 9093)

    ERV Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effekten händler vom 29. September 2006, SR 952.03

    ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung

    etc. et cetera

    ETF Exchange Traded Funds

    f./ff. folgende(r/s)/weitere folgende

    FATF Financial Action Task Force

    FinfraG Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhal-ten im Effekten- und Derivatehandel vom 19. Juni 2015, SR 958.1

    FinfraV-FINMA Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Finanz-marktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivate-handel vom 3. Dezember 2015, SR 958.111

    FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

    FINMAG Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vom 22. Juni 2007, SR 956.1

    FINMA-PV Finanzmarktprüfverordnung vom 5. November 2014, SR 956.161

    Fn. Fussnote

    FusG Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögens-übertragung vom 3. Oktober 2003, SR 221.301

    gem. gemäss

  • XIX

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Abkürzungsverzeichnis

    ggf. gegebenenfalls

    GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    GwG Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor vom 10. Oktober 1997, SR 955.0

    GwV-FINMA Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinde-rung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vom 3. Juni 2015, SR 955.033.0

    HNWI High Net Worth Individuals (vermögende Privatpersonen)

    Hrsg. Herausgeber

    IKS internes Kontrollsystem

    inkl. inklusiv(e)

    ISIN International Securities Identification Number

    i.S.v. im Sinne von

    IT Information Technology

    i.V.m. in Verbindung mit

    KAG Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, SR 951.31

    Kap. Kapitel

    KKA kollektive Kapitalanlage

    KKV Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006, SR 951.311

    KKV-FINMA Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014, SR 951.312

    KmGK Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

    KS Kreisschreiben

    lit. litera (Buchstabe)

    Mio. Million(en)

    MWSTG Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009, SR 641.20

    m.w.H. mit weiteren Hinweisen

    NAV Net Asset Value

  • XX

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    NBG Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank vom 3. Oktober 2003, SR 951.11

    NFV Nettofondsvermögen

    Nr. Nummer

    OECD Organization for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

    OGAW Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (vgl. UCITS)

    OR Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetz-buches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911, SR 220

    OTC over-the-counter

    Para. Paragraph

    PTR Portfolio Turnover Rate

    QIF Qualified Investors Fund(s)

    RAG Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren vom 16. Dezember 2005, SR 221.302

    resp. respektive

    REIT Real Estate Investment Trust

    Rz Randziffer/-n

    S. Seite/-n

    SBVg Schweizerische Bankiervereinigung

    SFAMA Swiss Funds & Asset Management Association (bis 2012: Swiss Funds Association, bis 1998: Swiss Investment Funds Association)

    SICAF Société d’investissement à capital fixe (Investmentgesellschaft mit festem Kapital)

    SICAV Société d’investissement à capital variable (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital)

    SIX SIX Swiss Exchange

    SNB Schweizerische Nationalbank

    sog. sogenannt(e/er/es)

    SPV Special Purpose Vehicle

    SR Systematische Rechtssammlung

    Abkürzungsverzeichnis

  • XXI

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    StG Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973, SR 641.10

    StHG Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990, SR 642.14

    SVSP Schweizerischer Verband für Strukturierte Produkte

    TER Total Expense Ratio

    UCITS Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities (OGAW: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)

    UVV Unabhängiger Vermögensverwalter

    V Verordnung

    VAG Bundesgesetz betreffend die Aufsicht von Versicherungsunternehmen vom 17. Dezember 2004, SR 961.01

    VaR Value-at-Risk

    VGG Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht, SR 173.32

    vgl. vergleiche

    VSB 16 Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken vom 1. Juni 2015

    VStG Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965, SR 642.21

    VStV Verordnung über die Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 1966, SR 642.211

    VSV Verband Schweizerischer Vermögensverwalter

    z.B. zum Beispiel

    ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210

    Ziff. Ziffer

    zit. zitiert

    Abkürzungsverzeichnis

  • Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

  • XXIII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

    A. Literaturverzeichnis

    • Bösch René/RayRoux FRançois/WinzeleR chRistoph/stupp eRic, Basler Kommentar zum Kol-lektivanlagengesetz, 2. Aufl., Basel 2016 (zit. Autor, Basler Kommentar KAG)

    • contRatto FRanca, Der vereinfachte Prospekt für strukturierte Produkte nach Art. 5 KAG, in: GesKR 2-3/2006, S. 193 ff. (zit. contRatto)

    • Den otteR Matthäus, AFG, Kommentar Anlagefondsgesetz mit teilrevidierter AFV, total-revidierter AFV-EBK und ergänzenden Regulierungs- und Selbstregulierungsbestim-mungen, 4. Aufl., Zürich 2001 (zit. Den otteR, AFG Kommentar)

    • expeRt suisse: Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung, Band «Finanzdienstleistun-gen, Personalvorsorge und öffentliche Verwaltungen», Zürich 2016 (zit. expeRt suisse HWP Finanzdienstleistungen)

    • hasenBöhleR FRanz (Hrsg.). Kühne aRMin/lengaueR Daniel/aMstutz theRese/iMWinKelRieD Michaela/DöMeR phillipp, Recht der kollektiven Kapitalanlagen, unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Zürich 2007 (zit. Kühne et al.)

    • hess toni, Steuern kollektiver Kapitalanlagen, Die Besteuerung kollektiver Kapital anlagen und deren Anleger, Basel 2015 (zit. hess)

    • hutteRli silvio, Strukturierte Produkte, Ausgestaltung, Emission und Handel aus recht-licher Sicht, St. Gallen 2008 (zit. hutteRli)

    • Jutzi thoMas/schäRen siMon, Grundriss des schweizerischen Kollektivanlagenrechts, Bern 2014 (zit. Jutzi/ schäRen)

    • Kühne aRMin, Recht der kollektiven Kapitalanlagen in der Praxis, Unter Berücksichtigung von Anlagestiftungen und strukturierten Produkten, 2. Aufl., Zürich 2015 (zit. Kühne)

    • Kühne aRMin/schunK MaRKus/KelleR astRiD, Schweizerisches Recht der kollektiven Kapi-talanlagen – Praktischer Überblick und rechtliche Grundlagen, 2. Aufl., Zürich 2014 (zit. Kühne/schunK/KelleR)

    • schäRen siMon, Master-Feeder-Strukturen im Kollektivanlagenrecht, AJP 2015, S. 35 ff. (zit. schäRen)

    • vogt neDiM peteR/WatteR RolF, Basler Kommentar zum schweizerischen Kapitalmarkt-recht: BEHG und AFG, Basel 1999 (zit. Autor, Basler Kommentar AFG)

    • WatteR RolF/vogt neDiM peteR/Bösch René/RayRoux FRançois/WinzeleR chRistoph, Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz, Basel 2009 (zit. Autor, Basler Kommentar KAG)

    • zWeiFel MaRtin/athanas peteR, Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht I/2b, 2. Aufl., Basel 2007 (zit. Autor, Kommentar DBG)

  • XXIV

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

    B. Rechtsquellen

    • Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, SR 951.31 (zit. KAG)

    • Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006, SR 951.311 (zit. KKV)

    • Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die kollektiven Kapitalanla-gen vom 27. August 2014, SR 951.312 (zit. KKV-FINMA)

    • Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz vom 21. Oktober 1996, SR 952.111 (zit. ABV-FINMA)

    • Finanzmarktprüfverordnung vom 5. November 2014, SR 956.161 (zit. FINMA-PV)• Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vom 22. Juni 2007, SR 956.1

    (zit. FINMAG)• Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom

    3. Oktober 2003, SR 221.301 (zit. FusG)• Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten-

    und Derivatehandel vom 19. Juni 2015, SR 958.1 (zit. FinfraG)• Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Finanzmarktinfrastruktu-

    ren und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 3. Dezember 2015, SR 958.111 (zit. FinfraV-FINMA)

    • Verordnung über die Anlagestiftungen vom 10. und 22. Juni 2011, SR 831.403.2 (zit. ASV)• Bundesgesetz über Bucheffekten vom 3. Oktober 2008, SR 957.1 (zit. BEG)• Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990, SR 642.11 (zit. DBG)• Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934, SR 952.0 (zit.

    BankG)• Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995, SR 954.1 (zit.

    BEHG)• Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank vom 3. Oktober 2003, SR 951.11

    (zit. NBG)• Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor vom 10. Oktober

    1997, SR 955.0 (zit. GwG)• Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geld-

    wäscherei und Terrorismusfinanzierung vom 3. Juni 2015, SR 955.033.0 (zit. GwV-FINMA)• Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren

    vom 16. Dezember 2005, SR 221.302 (zit. RAG)• Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973, SR 641.10 (zit. StG)• Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemein-

    den vom 14. Dezember 1990, SR 642.14 (zit. StHG)• Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009, SR 641.20 (zit. MWSTG)• Bundesgesetz betreffend die Aufsicht von Versicherungsunternehmen vom 17. Dezem-

    ber 2004, SR 961.01 (zit. VAG)

  • XXV

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

    • Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965, SR 642.21 (zit. VStG)• Verordnung über die Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 1966, SR 642.211 (zit. VStV)• Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011

    über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010, ABl. L 174/1 (zit. EU-AIFM-RL)

    • Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210 (zit. ZGB)• Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom

    18. April 1984, SR 831.441.1 (zit. BVV 2)• Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünf-

    ter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911, SR 220 (zit. OR)• Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler

    vom 29. September 2006, SR 952.03 (zit. ERV)• Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2005, SR 173.32

    (zit. VVG)

    C. Materialienverzeichnis

    • Botschaft zum Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Sep-tember 2005 (zit. Botschaft KAG)

    • Botschaft über die Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vom 2. März 2012 (zit. Botschaft Revision KAG)

    • Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG): Erläuternder Bericht zur Vernehmlas-sungsvorlage vom 6. Juli 2011 (zit. Erläuterungsbericht E-KAG)

    • Bericht des EFD über die Vernehmlassungsergebnisse zur Änderung des Kollektivanla-gengesetzes (KAG) vom 23. Dezember 2011 (zit. Vernehmlassungsbericht E-KAG)

    • Erläuterungsbericht zur Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vom Novem ber 2006 (zit. Erläuterungsbericht KKV)

    • Erläuterungsbericht zur Revision der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vom 13. Februar 2013 (zit. Erläuterungsbericht Revision KKV)

    • Erläuterungsbericht zur Revision der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vom 11. Dezember 2012 (zit. Erläuterungsbericht Revision E-KKV)

    • Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD über die Anhörung zur Änderung der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) vom 13. Februar 2013 (zit. Anhörungsbericht EFD KKV)

    • Erläuterungsbericht zur Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA vom 3. April 2014 (zit. Erläuterungsbericht KKV-FINMA)

    • Bericht der FINMA über die Anhörung zur Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA vom 27. August 2014 (zit. Anhörungsbericht KKV-FINMA)

    • Erläuterungsbericht zur Anpassung von Verordnungen im Prüfwesen vom 5. November 2014 (zit. Erläuterungsbericht Anpassung Prüfwesen)

  • XXVI

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    • Bericht der FINMA über die Anhörung vom 15. April bis zum 3. Juni 2013 zum totalrevi-dierten Rundschreiben «Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen» vom 28. August 2013 (zit. Anhörungsbericht FINMA-RS 2013/9)

    • Entwurf des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen vom 4. November 2015 (zit. Botschaft FIDLEG)

    • Botschaft zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) vom 3. September 2014 (zit. Botschaft FinfraG)

    • Erläuterungsbericht zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA vom 20. August 2015 (zit. Erläuterungsbericht FinfraV-FINMA)

    • Bericht der FINMA über die Anhörung vom 20. August bis 2. Oktober 2015 zum Entwurf der FinfraV-FINMA vom 9. Dezember 2015 (zit. Anhörungsbericht FinfraV-FINMA)

    • Erläuterungsbericht zur Totalrevision der Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) vom 11. Februar 2015 (zit. Erläuterungsbericht GwV-FINMA)

    • Anhörungsbericht zur Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) vom 3. Juni 2015 (zit. Anhörungsbericht GwV-FINMA)

    • Erläuterungsbericht zur Teilrevision der Börsenverordnung-EBK per 1. Dezember 2007 vom 27. September 2007 (zit. Erläuterungsbericht BEHV-EBK)

    D. FINMAPublikationen

    • FINMA-Rundschreiben 2008/5, Erläuterungen zum Begriff Effektenhändler vom 1. Ja-nuar 2009 (zit. FINMA-RS 2008/5)

    • FINMA-Rundschreiben 2008/10, Selbstregulierung als Mindeststandard, von der Eidg. Finanzmarktaufsicht als Mindeststandard anerkannte Selbstregulierung vom 20. No-vember 2008 (zit. FINMA-RS 2008/10)

    • FINMA-Rundschreiben 2008/37, Delegation durch Fondsleitung/SICAV, Delegation von Aufgaben durch die Fondsleitung und die SICAV vom 20. November 2008, aufgehoben im Rahmen der Totalrevision der KKV-FINMA (zit. aFINMA-RS 2008/37)

    • FINMA-Rundschreiben 2008/40, Lebensversicherung vom 1. Januar 2009 (zit. FINMA-RS 2008/40)

    • FINMA-Rundschreiben 2009/1, Eckwerte zur Vermögensverwaltung, Eckwerte für die Anerkennung von Selbstregulierungen zur Vermögensverwaltung als Mindeststandard vom 18. Dezember 2008 (zit. FINMA-RS 2009/1)

    • FINMA-Rundschreiben 2010/1, Vergütungssysteme, Mindeststandards für Vergütungs-systeme bei Finanzinstituten vom 21. Oktober 2009 (zit. FINMA-RS 2010/1)

    • FINMA-Rundschreiben 2012/1, Ratingagenturen, Anerkennung von Instituten zur Boni-tätsbeurteilung (Ratingagenturen) vom 29. Juni 2011 (zit. FINMA-RS 2012/1)

    • FINMA-Rundschreiben 2013/3, Prüfwesen, Prüfwesen vom 6. Dezember 2012 (zit. FINMA- RS 2013/3)

    • FINMA-Rundschreiben 2013/8, Marktverhaltensregeln, Aufsichtsregeln zum Marktver-halten im Effektenhandel vom 29. August 2013 (zit. FINMA-RS 2013/8)

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

  • XXVII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    • FINMA-Rundschreiben 2013/9, Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen, Vertrieb im Sinne der Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 28. August 2013 (zit. FINMA-RS 2013/9)

    • FINMA-Mitteilung 33 (2012) vom 17. Januar 2012 (zit. FINMA-Mitteilung 33 (2012))• FINMA-Mitteilung 35 (2012) vom 20. Februar 2012 (zit. FINMA-Mitteilung 35 (2012))• FINMA-Mitteilung 40 (2012) vom 16. Oktober 2012 (zit. FINMA-Mitteilung 40 (2012))• FINMA-Mitteilung 48 (2013) vom 17. Mai 2013 (zit. FINMA-Mitteilung 48 (2013))• Positionspapier der ehemaligen EBK «Hedge-Fonds, Marktentwicklung, Risiken und

    Regu lierung» vom September 2007 (zit. EBK-Positionspapier Hedge-Fonds)• Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Häufig gestellte Fragen (FAQ), Struktu-

    rierte Produkte, Fassung vom 10. September 2014 (zit. FINMA FAQ Strukturierte Pro-dukte)

    • FINMA-Enforcementbericht 2015 vom 7. April 2016 (zit. FINMA-Enforcementbericht 2015)

    • FINMA, Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Depotbank (Teil I), die Änderungen innerhalb der Depotbank (Teil II) vom 21. Juli 2016 (zit. Wegleitung Depot-bank)

    • FINMA, Wegleitung für der FINMA einzureichende Bestätigungen der Prüfgesellschaf-ten zu Gesuchen betreffend die Bewilligung als Bank, Effektenhändler, Zweigniederlas-sung einer ausländischen Bank oder eines ausländischen Effektenhändlers, Person nach Art. 13 des Kollektivanlagengesetzes vom 12. Januar 2015 (zit. FINMA-Wegleitung Insti-tutsbewilligung)

    • FINMA, Wegleitung für Gesuche betreffend den Wechsel des Vertreters ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, die an nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger vertrie-ben werden vom 1. März 2013 (zit. FINMA-Wegleitung Vertreterwechsel)

    E. ESTVPublikationen

    • Kreisschreiben Nr. 24 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vom 1. Januar 2009: Kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben (zit. Kreisschreiben Nr. 24; KS 24)

    • Kreisschreiben Nr. 25 der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vom 5. März 2009: Besteue-rung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (zit. Kreisschreiben Nr. 25; KS 25)

    F. SFAMAPublikationen

    • Verhaltensregeln der Swiss Funds & Asset Management Association (Verhaltensregeln SFAMA) vom 7. Oktober 2014 (zit. SFAMA Verhaltensregeln)

    • Richtlinie für die Immobilienfonds der Swiss Funds & Asset Management Association vom 2. April 2008 (zit. SFAMA-RL Immobilienfonds)

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

  • XXVIII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    • Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Total Expense Ratio (TER) von kollekti-ven Kapitalanlagen der Swiss Funds & Asset Management Association vom 16. Mai 2008 (zit. SFAMA-RL TER)

    • Richtlinie zur Berechnung und Publikation der Performance von kollektiven Kapital-anlagen der Swiss Funds & Asset Management Association vom 16. Mai 2008 (zit. SFAMA-RL Fondsperformance)

    • Richtlinie für die Bewertung des Vermögens von kollektiven Kapitalanlagen und die Be-handlung von Bewertungsfehlern bei offenen kollektiven Kapitalanlagen der Swiss Funds & Asset Management Association vom 20. Juni 2008 (zit. SFAMA-RL Vermögens-bewertung)

    • Richtlinien zu den «Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger» für Effektenfonds sowie für übrige Fonds für traditionelle Anlagen in der Form von Pub-likums fonds der Swiss Funds & Asset Management Association vom 20. Januar 2012 (zit. SFAMA-RL KIID)

    • Richtlinie für Geldmarktfonds der Swiss Funds & Asset Management Association vom 6. Juni 2012 (zit. SFAMA-RL Geldmarktfonds)

    • Richtlinie für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen der Swiss Funds & Asset Manage-ment Association vom 22. Mai 2014 (zit. SFAMA-RL Vertrieb)

    • Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) der Swiss Funds & Asset Management Association vom 22. Mai 2014 (zit. SFAMA-RL Transparenz)

    • «Frequently Asked Questions» der Swiss Funds & Asset Management Association zum Thema Vertreter und Zahlstelle beim Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanla-gen ausschliesslich an qualifizierte Anleger in und von der Schweiz aus vom 26. August 2015 (zit. SFAMA-FAQ)

    G. SBVgPublikationen

    • Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) der Schweizerischen Bankiervereinigung vom November 2013 (zit. SBVg-RL Protokollierungspflicht)

    • Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produk-ten der Schweizerischen Bankiervereinigung vom September 2014 (zit. SBVg-RL Struk-turierte Produkte)

    • Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 16), Schwei-zerische Bankiervereinigung, vom 1. Juni 2016 (zit. VSB 16)

    • Kommentar zur Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 16), Schweizerische Bankiervereinigung, 2. Aufl., 2016 (zit. Kommentar VSB 16)

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

  • XXIX

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Verzeichnis von Literatur, Rechtsquellen und Publikationen

    H. Weitere Publikationen

    • SVSP – Schweizerischer Verband für Strukturierte Produkte, Informationsbroschüre Strukturierte Produkte, Download von der Homepage des SVSP (, Mai 2016), (zit. Informationsbroschüre SVSP)

    • Swiss Valuation Standards (SVS), Best Practice of Real Estate Valuation in Switzerland, 2. Auflage, 2012 (zit. Swiss Valuation Standards (SVS))

    • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), Tätigkeitsbericht 2014 vom 12. Mai 2015 (zit. Tätigkeitsbericht OAK BV 2014)

    http://www.svsp-verband.chhttp://www.svsp-verband.ch

  • Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

  • XXXI

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    Von der FINMA zur Verfügung gestellte Gesuchsvorlagen, Wegleitungen und Formulare

    Für die Einreichung von Bewilligungs- und Genehmigungsgesuchen publiziert die FINMA Gesuchsvorlagen, Wegleitungen sowie Formulare für Erklärungen und deren Beiblätter, die sich in der Praxis als hilfreiches Instrument erwiesen haben.

    1. Fondsleitung1.1. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung als Fondsleitung1.2. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung von Änderungen bei KAG-Instituten1.3. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen1.4. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 1.5. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)1.6. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)1.7. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren1.8. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen1.9. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    2. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen2.1. Gesuch – Bewilligung als Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen (Asset

    Manager) gemäss Kollektivanlagengesetz (KAG)2.2. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung von Änderungen bei KAG-Instituten

    (M1)2.3. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 2.4. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 2.5. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)2.6. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)2.7. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren2.8. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen2.9. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    3. SICAV3.1. Wegleitung – Gesuche betreffend die Bewilligung als SICAV und die Genehmi-

    gung ihrer Statuten und ihres Anlagereglements, die Genehmigung von zusätz-lichen Teilvermögen

    3.2. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung von Änderungen bei KAG-Instituten (M1)

    3.3. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen3.4. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 3.5. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)

    https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuch-betreffend-bewilligung-fondsleitung-d_v.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuch-betreffend-bewilligung-vermögensverwalter-am-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuch-betreffend-bewilligung-vermögensverwalter-am-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a4-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-sicav-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-sicav-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-sicav-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=de

  • XXXII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    3.6. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)3.7. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren3.8. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen3.9. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    4. SICAF4.1. Wegleitung – Gesuche betreffend die Bewilligung als SICAF und die Genehmi-

    gung ihrer Statuten und ihres Anlagereglements, die Änderungen innerhalb der SICAF

    4.2. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen4.3. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 4.4. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)4.5. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)4.6. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren4.7. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen4.8. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    5. KmGK5.1. Wegleitung – Gesuche betreffend die Bewilligung als Kommanditgesellschaft

    für kollektive Kapitalanlagen und die Genehmigung ihres Gesellschaftsvertrags5.2. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung von Änderungen bei KAG-Instituten

    (M1)5.3. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen5.4. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 5.5. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)5.6. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)5.7. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren5.8. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen5.9. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    6. Depotbanken kollektiver Kapitalanlagen6.1. Wegleitung für Gesuche betreffend die Bewilligung als Depotbank, die Ände-

    rungen innerhalb der Depotbank6.2. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren6.3. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen6.4. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    Von der FINMA zur Verfügung gestellte Gesuchsvorlagen, Wegleitungen und Formulare

    https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a4-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-sicaf-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-sicaf-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-sicaf-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a4-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-kgk-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-kgk-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a4-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl_depotbank_d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl_depotbank_d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=de

  • XXXIII

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

    Gesetz und Verordnungen

    Rundschreiben FINMA

    Selbstregulierungsvorschriften SFAMA

    7. Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen7.1. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung als Vertreter7.2. Gesuchsvorlage betreffend die Bewilligung von Änderungen bei KAG-Instituten

    (M1)7.3. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen7.4. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 7.5. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)7.6. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)7.7. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren7.8. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen7.9. B3 – Erklärung über weitere Mandate7.10. Wegleitung – Gesuche betreffend den Wechsel des Vertreters

    8. Vertriebsträger8.1. Gesuchsvorlage Bewilligung oder Änderung Vertriebsträger8.2. A1 – Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen8.3. A2 – Beiblatt zur Erklärung über die Inhaber von qualifizierten Beteiligungen 8.4. A3 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Direkte Beteiligung)8.5. A4 – Erklärung der qualifiziert Beteiligten (Indirekte Beteiligung)8.6. B1 – Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren8.7. B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen8.8. B3 – Erklärung über weitere Mandate

    9. Schweizerische kollektive Kapitalanlagen9.1. Gesuchsvorlage Neugenehmigung CH-Fonds FAST TRACK 9.2. Gesuchsvorlage Änderung Effektenfonds und übrige Fonds für traditionelle An-

    lagen9.3. Gesuchsvorlage Neugenehmigung Immobilienfonds9.4. Gesuchsvorlage Änderung Immobilienfonds9.5. Gesuchsvorlage Neugenehmigung übrige Fonds für alternative Anlagen9.6. Gesuchsvorlage Prospektänderungen9.7. Gesuchsvorlage Wesentliche Informationen für den Anleger (KIID)9.8. Checkliste – Wesentliche Informationen für den Anleger (KIID)9.9. Wegleitung – Gesuche betreffend die Genehmigung des Auftrages der Fonds-

    leitung bzw. SICAV an die Schätzungsexperten von Immobilienfonds 9.10. Erklärung des Schätzungsexperten von Immobilienfonds9.11. M2 – Belegformular für die elektronische Einreichung von Jahres- und Halbjah-

    resberichten schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen

    Von der FINMA zur Verfügung gestellte Gesuchsvorlagen, Wegleitungen und Formulare

    https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/vertreter-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/formular-bewilligung-von-aenderungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a4-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-wechsel-vertreter-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-bewilligung-aenderung-vertriebstraeger-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a1-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a2-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a3-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/a4-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b1-erklaerung-verfahren-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b2-erklaerung-beteiligungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/b3-erklaerung-mandate-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-neugenehmigung-ch-fonds-fast-track-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-aenderung-ch-fonds-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-aenderung-ch-fonds-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-neugenehmigung-immobilienfonds.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-aenderung-immobilienfonds.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/gesuchvorlage-neugenehmigung-uebrige-fonds-für-alternative-anlagen.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/prospekt-aenderung-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/kiid_anpassungen-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste-ch-kiid-d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-schaetzungsexperte-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/wl-schaetzungsexperte-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/erklaerung-schaetzungsexperte-d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/belegformular-elektr-einreichung-jahres-halbjahresberichten-schweiz-kka-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/belegformular-elektr-einreichung-jahres-halbjahresberichten-schweiz-kka-d.pdf?la=de

  • XXXIV

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

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    10. Ausländische kollektive Kapitalanlagen10.1. Gesuchsvorlage Genehmigung von UCITS 10.2. Gesuchsvorlage Änderungen von UCITS 10.3. Gesuchsvorlage Ende der Unterstellung der UCITS 10.4. Gesuchsvorlage betreffend die Änderungen der wesentlichen Informationen für

    den Anleger (KIID) 10.5. Checkliste wesentliche Informationen für den Anleger ausländischer kollektiver

    Kapitalanlagen 10.6. Checkliste – Halbjahresbericht ausländische kollektive Kapitalanlage UCITS 10.7. Checkliste – Jahresbericht ausländische kollektive Kapitalanlage UCITS 10.8. Checkliste – Halbjahresbericht ausländische kollektive Kapitalanlage Non-

    UCITS 10.9. Checkliste – Jahresbericht ausländische kollektive Kapitalanlage Non-UCITS 10.10. M2 – Belegformular elektronische Einreichung von Jahres- und Halbjahres-

    berichten ausländischer kollektiver Kapitalanlagen

    Die Publikationen und Dokumente der FINMA sind jeweils in der aktuellen Fassung abruf-bar unter .

    Die zitierten Internetseiten wurden letztmals besucht am 16. März 2017.

    Von der FINMA zur Verfügung gestellte Gesuchsvorlagen, Wegleitungen und Formulare

    https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/ucits-genehmigung-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/ucits-aenderung-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/ende-unterstellung-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/ucits-kiid-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/ucits-kiid-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste-wesentliche-informationen-für-den-anleger-ausländischer-kollektive-kapitalanlagen.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste-wesentliche-informationen-für-den-anleger-ausländischer-kollektive-kapitalanlagen.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste_halbjahresbericht_ucits_d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste_jahresbericht_ucits_d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste_halbjahresbericht_non-ucits_d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste_halbjahresbericht_non-ucits_d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/checkliste_jahresbericht_non-ucits_d.doc?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/belegformular-elektr-einreichung-jahres-halbjahresberichten-ausl-kka-d.pdf?la=dehttps://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/myfinma/1bewilligung/belegformular-elektr-einreichung-jahres-halbjahresberichten-ausl-kka-d.pdf?la=dehttp://www.finma.ch

  • 1. Teil Praktischer Überblick

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

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  • Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

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  • 3

    Einführung

    Der 1. Teil umfasst einen praktischen Überblick über das schweizerische Kollektivanlagen-recht. Die darin enthaltenen Abbildungen bezwecken, komplexe Vorgänge und Verfahren im schweizerischen Kollektivanlagenrecht schematisch und vereinfacht darzustellen. Sie sollen dem Praktiker als Hilfsmittel für die Orientierung in einzelnen Bereichen der Gesetzesmate-rie dienen. Wir haben uns bewusst auf einige zentrale Themen beschränkt, die für eine grafische Darstellung geeignet erscheinen. Die Abbildungen erheben somit keinen An-spruch auf Vollständigkeit, sondern sollen eine Orientierungshilfe in der komplexen Geset-zesmaterie des schweizerischen Kollektivanlagenrechts sein.

    Praktischer Überblick Kollektiv anlagenrecht

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  • 5

    Abbildungsverzeichnis

    1. Geltungsbereich KAG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

    2. Formen und Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

    3. Bewilligungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

    4. Befreiung von der Bewilligungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

    5. Ordentliches Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

    6. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für offene kollektive Kapitalanlagen . . . 27

    7. Aufgaben der Depotbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

    8. Anlegerkreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

    9. Qualifizierte Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

    10. Opting-in und Opting-out aus dem Status als qualifizierter Anleger . . . . . . . . . . 49

    11. Schweizerische kollektive Kapitalanlagen: Basisdokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

    12. Schweizerischer vertraglicher Anlagefonds: Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

    13. Schweizerischer vertraglicher Anlagefonds: Änderungen des Fondsvertrags . . . 69

    14. Schweizerischer vertraglicher Anlagefonds: Verfahren zur Vereinigung von vertraglichen Anlagefonds bzw. Teilvermögen von vertraglichen Anlagefonds (sinngemässes Verfahren bei der Vermögensübertragung einer SICAV), Teil I . . 71

    15. Schweizerischer vertraglicher Anlagefonds: Verfahren zur Vereinigung von vertraglichen Anlagefonds bzw. Teilvermögen von vertraglichen Anlagefonds (sinngemässes Verfahren bei der Vermögensübertragung einer SICAV), Teil II . 74

    16. Schweizerische SICAV: Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

    17. Schweizerische Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK): Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

    18. Schweizerische SICAF: Mögliche Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

    19. Ausländische kollektive Kapitalanlagen: Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

    20. Ausländische kollektive Kapitalanlagen: Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

    21. Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

    22. Bewilligungsvoraussetzungen bei Vertretern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

    23. Allgemeine Vertreterpflichten als Bewilligungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

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  • 1. Teil: Praktischer Überblick

    6

    24. Unterschiedliche Vertreterpflichten Vertreter/Vertreter light . . . . . . . . . . . . . . . . . 93

    25. Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

    26. Beispiel Eigenmittelberechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103

    27. Bewilligungsanforderungen für die Verwaltung von Anlagevehikeln . . . . . . . . . . 106

    28. Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

    29. Strukturierte Produkte: Vertrieb an nicht qualifizierte Anleger . . . . . . . . . . . . . . . . 123

    30. Strukturierte Produkte: Inhalt des vereinfachten Prospekts . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126

    31. Schweizerische Anlagestiftung: Grundstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

    32. Komponenten des Gesamtengagements beim Commitment-Ansatz II . . . . . . . . 135

    33. Immobilienfonds mit direktem oder indirektem Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . 144

    34. Kantone mit monistischem oder dualistischem Steuersystem . . . . . . . . . . . . . . . . 146

    35. Monistisches Steuersystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

    36. Dualistisches Steuersystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148

    37. Sorgfaltspflichten für Schweizer Fondsleitungen und KAG-Investment- gesellschaften gemäss Art. 40 GwV-FINMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178

    38. Sorgfaltspflichten für KAG-Vermögensverwalter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen gemäss Art. 41 GwV-FINMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

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  • 7

    1. Zweck und Geltungsbereich KAG

    1.1 Zweck

    Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (Kollektivanlagen-gesetz, KAG) bezweckt gemäss Art. 1 KAG den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen. Der Plural – Anlegerinnen und Anleger1 – soll zum Ausdruck bringen, dass es den Anleger gar nicht gibt, sondern verschiedene Anlegerkategorien, die nach Massgabe ihrer Schutzbe-dürfnisse «massgeschneidert» zu schützen sind. Als Hauptzweck gilt der Anlegerschutz, der durch die Transparenz und Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen flankiert wird. Damit wird dieser Markt, der einen Teilmarkt des Kapitalmarktes darstellt, zum Schutzgegenstand des Gesetzes gemacht und die Wahrung des Vertrauens der An-leger in die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für sämtliche kollektiven Kapitalanlagen ausdrücklich zum Schutzzweck des Gesetzes und zur Aufgabe der Aufsichts-behörde erhoben.2

    1 Die in der vorliegenden Publikation verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf Perso-nen beider Geschlechter.

    2 Botschaft KAG, S. 6412 und 6435.

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  • 1. Teil: Praktischer Überblick

    8

    1.2 Geltungsbereich

    Abbildung 1: Geltungsbereich KAG 3

    3 Kühne/schunK/KelleR, S. 7.

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  • 1. Zweck und Geltungsbereich KAG

    9

    Art. 2 KAG definiert den sachlichen Geltungsbereich des KAG. Erfasst sind schweizerische kollektive Kapitalanlagen und alle Personen, die diese verwalten, aufbewahren oder vertrei-ben. Ausländische kollektive Kapitalanlagen fallen unter das KAG, wenn sie in der Schweiz vertrieben werden. Personen, die ausländische kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz ver-treiben und/oder vertreten sowie in der Schweiz oder von der Schweiz aus verwalten, unter-stehen ebenfalls dem Kollektivanlagengesetz. Auch der reine Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen von der Schweiz aus ist erfasst, soweit dieser nicht nur an aus-ländische qualifizierte Anleger erfolgt.

    1.2.1 Unterstellung der ausländischen kollektiven Kapitalanlagen4

    Ausländische kollektive Kapitalanlagen, die in der Schweiz vertrieben werden, sind unab-hängig von ihrer Rechtsform den einschlägigen Bestimmungen des KAG unterstellt (vgl. Art. 119 ff. KAG). Die Definition von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen umfasst so-wohl offene als auch geschlossene kollektive Kapitalanlagen (Art. 119 KAG). Als ausländi-sche offene kollektive Kapitalanlagen gelten sowohl die vertraglichen Formen als auch Ge-sellschaften mit Open-End-Struktur. Die vertraglichen Formen umfassen neben Vermögen, die aufgrund eines Fondsvertrags geäufnet und von einer Fondsleitung mit Sitz und Haupt-verwaltung im Ausland verwaltet werden, auch andere Verträge mit ähnlicher Wirkung mit dem Zweck der kollektiven Kapitalanlage (Art. 119 Abs. 1 lit. a KAG). Im Weiteren sind ne-ben Gesellschaften auch gesellschaftsähnliche Vermögen mit Sitz und Hauptverwaltung im Ausland erfasst, deren Zweck die kollektive Kapitalanlage ist und bei denen die Anleger gegenüber der Gesellschaft selbst oder einer ihr nahestehenden Gesellschaft einen Rechts-anspruch auf Rückzahlung ihrer Anteile zum Nettoinventarwert haben (Art. 119 Abs. 1 lit. b KAG). Als ausländische geschlossene kollektive Kapitalanlagen gelten Gesellschaften mit Closed-End-Struktur. Diese umfassen Gesellschaften und �