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download scsc-int.comscsc-int.com/.../de/content/news/Gesetze-Verordnungen/…  · Web view7 Interne Qualitätssicherung [Name des Unternehmens einfügen] führt mindestens einmal jährlich

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Luftfahrt-Bundesamt

bekannte Versender-Sicherheitsprogramm

[Name des Unternehmens einfgen]

DE/KC/xxxxx-xx

(Diese Nummer wird Ihnen nach erfolgreicher Auditierung vom LBA zugeteilt)

ALLGEMEINES

Das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm soll es Ihnen erleichtern, Ihre bestehenden Sicherheitsvorkehrungen anhand der Kriterien fr bekannte Versender gem der Verordnung Nummer 300/2008 des Europischen Parlaments und des Rates ber gemeinsame Vorschriften fr die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und deren Durchfhrungsvorschriften zu bewerten. Das Sicherheitsprogramm soll es Ihnen ermglichen, sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen erfllen, bevor Sie einer behrdlichen Vor-Ort-Kontrolle unterzogen werden.

Das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm ist vor dem Zugriff Unbefugter zu schtzen und nur betriebsintern fr den Dienstgebrauch zu verwenden, da es sicherheitsrelevante Informationen und Darstellungen enthlt. Alle Personen, die mit Aufgaben der Luftsicherheit betraut sind, mssen nachweislich Kenntnisse ber den Inhalt haben sowie diese anwenden knnen.

Das Luftfahrt-Bundesamt behlt sich nderungen vor.

A) Rechtsgrundlagen

Fr die Erstellung des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms sind folgende Regelwerke und Dokumente (in der jeweils gltigen Fassung) zu bercksichtigen, anhand derer sich ebenfalls die zu erfllenden Kriterien fr bekannte Versender ergeben:

Verordnung Nummer 300/2008 des Europischen Parlaments und des Rates vom 11. Mrz 2008 ber gemeinsame Vorschriften fr die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung Nummer 2320/2002 der Europischen Gemeinschaft

Verordnung Nummer 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergnzung der im Anhang der Verordnung 300/2008 des Europischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards fr die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Durchfhrungsverordnung Nummer 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung von detaillierten Manahmen fr die Durchfhrung der gemeinsamen Grundstandards fr die Luftsicherheit

Weitere Informationen zum Thema Luftsicherheit und bekannte Versender finden Sie auch innerhalb des Telemedienangebotes des Luftfahrt-Bundesamtes unter:

www.LBA.de Luftsicherheit bekannte Versender

Die Verordnungen der Europischen Gemeinschaft und der Europischen Union sind ebenfalls auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes zu finden:

www.LBA.de Luftsicherheit Rechtsvorschriften

B) Allgemeine Grundstze

Die Fracht muss ihren Ursprung bei [Name des Unternehmens einfgen], in der zu inspizierenden Betriebssttte haben. Dies umfasst die Herstellung in dem Betrieb sowie die Konfektionierung und Verpackung, wenn die Einzelartikel nicht als Luftfracht identifizierbar sind, bis sie zum Erfllen einer Bestellung ausgewhlt werden.

[Name des Unternehmens einfgen] muss feststellen, wann und wo eine Fracht-/Postsendung als Luftfracht/Luftpost identifizierbar wird und darlegen, dass [Name des Unternehmens einfgen] entsprechende Manahmen getroffen hat, um sie vor einem unbefugten Zugriff oder Manipulation zu schtzen. Dazu gehren Einzelangaben hinsichtlich Produktion, Verpackung, Lagerung und/oder Versand.

Die Zulassung von [Name des Unternehmens einfgen] gilt fr den sich in Deutschland befindlichen Betriebsstandort. Die Validierung von [Name des Unternehmens einfgen] wird in regelmigen Abstnden von nicht mehr als 5 Jahren wiederholt.

1 Inhaltsverzeichnis und revisionsstand

[Name des Sicherheitsbeauftragten einfgen] von [Name des Unternehmens einfgen] ist dafr verantwortlich, dieses Programm stets auf dem aktuellsten Stand zu halten und allen betroffenen Stellen aufgabengerecht zugnglich zu machen.

bekannte Versender-Sicherheitsprogramm Revision 4 vom 01.02.2016

- 19 -

Kapitel

Inhalt

Revision / Datum

1

Inhaltsverzeichnis und Revisionsstand

03 / 28.12.2015 (Beispielangaben)

2

Verpflichtungserklrung

01 / 03.12.2015

3

Kontaktdaten

03 / 28.12.2015

4

Selbstdarstellung des Unternehmens

01 / 03.12.2015

5

Personal

01 / 03.12.2015

6

Frachtabwicklung

02 / 14.12.2015

7

Interne Qualittssicherung

01 / 03.12.2015

8

Notfallplan

01 / 03.12.2015

9

Anlagen

01 / 03.12.2015

Alle schwarzen Texte geben vorgeschriebene Verfahren wieder. Daher drfen sie nicht abgendert werden. Blau formulierte Fragestellungen beantworten Sie als Flietext. Treffen vorgegebene Verfahren auf Ihre Betriebssttte/n nicht zu, ist dies im bekannte Versender-Sicherheitsprogramm anzugeben.

Bei nderungen in einem Kapitel tauschen Sie alle Seiten des betroffenen Kapitels aus und vermerken den neuen Revisionsstand. Reichen Sie das gesamte bekannte Versender-Sicherheitsprogramm mit den nderungen innerhalb von 10 Arbeitstagen beim Luftfahrt-Bundesamt ein. Dies kann auch elektronisch erfolgen.

2 Verpflichtungserklrung

[Name des Unternehmens einfgen]

Ich akzeptiere unangekndigte Inspektionen durch Inspektoren der zustndigen Behrde zum Zweck der berwachung dieser Standards. Falls der Inspektor schwere Sicherheitsmngel feststellt, knnte dies zur Aufhebung meines Status als bekannter Versender fhren.

Ich werde dem Luftfahrt-Bundesamt relevante Einzelheiten zeitnah, sptestens jedoch innerhalb von 10Arbeitstagen mitteilen, falls

die Gesamtverantwortung fr die Sicherheit einer anderen als der in Kapitel 3.2 des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms genannten Person bertragen wird,

es sonstige nderungen in der Betriebssttte oder bei den Verfahren gibt, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben und

das Unternehmen die Ttigkeit einstellt, keine Luftfracht/Luftpost mehr abfertigt oder die Anforderungen der einschlgigen EU-Rechtsvorschriften nicht mehr erfllt.

Ich werde die Sicherheitsstandards bis zur nachfolgenden Validierungsprfung und/oder Inspektion der Betriebssttte vor Ort aufrechterhalten.

Ich bernehme die volle Verantwortung fr diese Erklrung.

Name und Stellung (Bevollmchtigter des Antragstellers oder Sicherheitsbeauftragter) im Unternehmen (Bitte in Druckbuchstaben angeben)

...

Ort und Datum..... Unterschrift...

3 Kontaktdaten

[Name des Unternehmens einfgen] benennt folgende Ansprechpartner sowie deren Kontaktdaten.

3.1 Hauptsitz des Unternehmens

Name und vollstndige Adresse der Unternehmenszentrale

Handelsregisternummer

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Art der Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEOF bzw. AEOS und AEO-Nr. oder Verneinung)

Datum der letzten Validierungsprfung durch das Luftfahrt-Bundesamt

3.2 Betriebssttten

[Name des Unternehmens einfgen] benennt fr jeden Betriebsstandort mindestens eine Person, welche fr die Durchfhrung von Sicherheitskontrollen und berwachung ihrer Einhaltung verantwortlich ist.

Name und vollstndige Anschrift der zu validierenden Betriebssttte

Name und Kontaktdaten (Telefon, Email) des Sicherheitsbeauftragten

Name und Kontaktdaten (Telefon, Email) aller Stellvertreter

4 Selbstdarstellung des Unternehmens

Machen Sie detaillierte Angaben zu folgenden Punkten:

Konkrete Geschftsttigkeit, eventuelle Spezialisierungen

Beschreibung und Merkmale der Produkte (leicht verderbliche Gter, elektronische Gerte, Maschinenteile, Textilien,)

Luftfrachtrelevante Geschftszeiten

Eigener, luftfrachtrelevanter Fuhrpark

Absatzmrkte (z.B. weltweit)

4.1 verantwortlichkeiten im Unternehmen

Organigramm: Erlutern Sie die Unternehmensstruktur mit der Stellung und Weisungsbefugnis Ihres Sicherheitsbeauftragten und Stellvertreter anhand eines Organigramms. Bis auf den Sicherheitsbeauftragten/Stellvertreter mssen die einzelnen Funktionen nicht namentlich benannt sein.

[Name des Sicherheitsbeauftragten einfgen]ist fr die Sicherheit als verantwortliche Person, fr die Erarbeitung, Umsetzung und Einhaltung der fr das Unternehmen festgelegten Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Die Weisungsbefugnis und der Verantwortungs- und Aufgabenbereich von [Name des Sicherheitsbeauftragten einfgen]ist wie folgt geregelt:

[Name des Sicherheitsbeauftragten einfgen]nimmt unter anderem folgende Aufgaben, bezogen auf die Bereiche, die im Zusammenhang mit Luftfrachtsendungen zur Befrderung auf dem Luftweg stehen, wahr:

Er entwickelt und aktualisiert das Sicherheitsprogramm von [Name des Unternehmens einfgen] um sicherzustellen, dass es die Anforderungen gem den Rechtsgrundlagen erfllt

Er stellt sicher, dass die Vorschriften des Sicherheitsprogramms den in Frage kommenden Personen als verpflichtend bekannt sind

Er ist verantwortlich fr die berwachung der Durchfhrung der Sicherheitskontrollen und die Einhaltung der Sicherheitsverfahren

Er hlt die Liste der Fremddienstleister (z.B. Reinigungsunternehmen, Sicherheitsunternehmen, ) sowie die Liste der eingesetzten Transporteure stets auf dem neuesten Stand

Er behebt Mngel, die im Zuge eines Audits durch die zustndige Behrde und deren Beauftragte festgestellt werden

Er leitet zustzliche Sicherheitsmanahmen oder notwendige Korrekturmanahmen ein, wenn die zustndige Behrde und deren Beauftragte dies anordnet oder wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Luftsicherheit beeintrchtigt sein knnte

Er ist die Kontaktperson fr alle Fragen der Luftfrachtsicherheit

Er hlt eine Liste aller Personen mit Zutritt zum luftsicherheitsrelevanten Bereich und/oder Zugriff auf identifizierbare Luftfracht (auch dokumentarisches Wissen) stets auf dem neuesten Stand

Er bewertet die Anflligkeit der Rumlichkeiten und Sicherheitsverfahren

Er stellt sicher, dass die Zuverlssigkeitsprfungen des Personals gem Kapitel 5.1 des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms durchgefhrt werden

Er stellt sicher, dass das Personal aller Kategorien nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geschult sind

Er fhrt die Nachweise der Schulungen von allen Personalkategorien gem Kapitel 5 des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms

Er fhrt alle Nachweise betreffend der vollstndigen und wirksamen Umsetzung des Sicherheitsprogramms

Luftfracht wird ausschlielich sicher bergeben, wenn der Sicherheitsbeauftragte oder Stellvertreter anwesend ist, bzw. in angemessener Zeit in der Betriebssttte sein kann.

Fr jede Betriebssttte ist mindestens ein mit den Bestimmungen des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms vertrauter Sicherheitsbeauftragter zu benennen.

Beschreiben Sie, durch welche Verfahren und Manahmen die Zusammenarbeit der Sicherheitsbeauftragten zwischen den Betriebssttten erfolgt, sofern Ihr Unternehmen ber mehrere luftfrachtrelevante Betriebssttten verfgt.

4.2 allgemeine sicherungsmassnahmen

Das bekannte Versender-Sicherheitsprogramm soll die Wirksamkeit der vom Unternehmen zu treffenden Sicherungsmanahmen erhhen und ihre berwachung erleichtern. Die gesetzliche Zielsetzung fordert eine weitgehende Detaillierung und genaue Beschreibung der allgemeinen Sicherungsmanahmen von [Name des Unternehmens einfgen].

Beschreiben Sie:

Sichern Sie den Auenbereich Ihrer Betriebssttte?

(z.B. Zaun, Schranke, Tor,)

Welche Zugangsverfahren bestehen fr die Betriebssttte?

(z.B. Pfrtner, Drehkreuz, Transpondersystem,)

Setzen Sie zustzliche Sicherungsmanahmen ein?

(z.B. Alarmanlagen, Kamera mit oder ohne Aufzeichnung, Bestreifung,)

In welchen periodischen Zeitintervallen finden Sicherungsmanahmen statt?

Wie werden Unregelmigkeiten/Aufflligkeiten erfasst und weiter verfolgt?

Welche Eigentums- gegebenenfalls Mietverhltnisse bestehen?

[Name des Unternehmens einfgen] fgt folgende Plne der Betriebssttte als Anlage bei:

Geoinformationsbild

(z.B. Luftbild von Internetportalen,)

Liegenschafts-/bersichtsplan der Gebude mit Kennzeichnung

der Grundstcksgrenzen und der luftsicherheitsrelevanten Bereiche

4.3 spezielle sicherungsmassnahmen (luftsicherheitsrelevanter Bereich)

[Name des Unternehmens einfgen] garantiert, dass keine unbefugte Person ohne Beaufsichtigung Zutritt in den luftsicherheitsrelevanten Bereich und Zugang zu Informationen, welche dem Schutz der identifizierbaren Luftfracht vor unbefugtem Eingriff und Manipulation dienen, hat.

[Name des Unternehmens einfgen] fgt einen Grundrissplan der luftsicherheitsrelevanten Bereiche als Anlage bei. In dem Plan sind alle Zugangsmglichkeiten zu kennzeichnen. (z.B. Fenster, Tor, Tr, Aufzug,)

Nachfolgend sind alle angewendeten Verfahren und Manahmen fr die Zugangs-, und Sicherungsregelungen darzustellen:

Beschreiben Sie:

Wie ist der Zugang zum luftsicherheitsrelevanten Bereich geregelt?

(Alle Tren, Fenster und sonstigen Zugnge zur Luftfracht/Luftpost mssen gesichert sein oder einer Zugangskontrolle unterliegen)

Welche Manahmen bestehen, die sicherstellen, dass ausschlielich geschultes und berprftes Personal Zugang zum luftsicherheitsrelevanten Bereich hat?

(z. B. Ausweis-, Schlssel-, Kartensysteme,)

Welche Manahmen bestehen, die sicherstellen, dass ausschlielich geschultes und berprftes Personal Zugang zu Informationen hat, welche dem Schutz der identifizierbaren Luftfracht vor unbefugtem Eingriff und Manipulation dienen.

Wer vergibt und verwaltet die Zugangssysteme?

Wie und in welchen regelmigen Zeitintervallen wird die Effektivitt der Zugangssysteme berprft?

(z. B. Nachverfolgung der Zuordnung von Ausweis-/Schlsselinhaber zum Ausweis/Schlssel, periodische Verlustkontrolle,)

Nach welchen Verfahren und Kriterien werden Zugangsberechtigungen zurckgenommen oder der Zugang verwehrt?

Wie sind die Regelungen hinsichtlich Mitnahmeberechtigungen und dem Zugang betriebsfremder Personen?

(z.B. Besucher, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Handwerker,)

Wie erfolgt die Reinigung des luftsicherheitsrelevanten Bereichs?

Nachfolgend sind alle angewendeten Verfahren und Manahmen fr die Alarmregelungen darzustellen:

Beschreiben Sie:

Setzen Sie Alarmsysteme ein?

(z.B. Alarmanlage, Kamera mit oder ohne Aufzeichnung, Bewegungsmelder,)

Welche Verfahren und Manahmen sind bei der Alarmverfolgung vorgesehen?

(z.B. Ablauf- und Informationswege, Alarmlisten mit Erreichbarkeiten,)

Wie werden Unregelmigkeiten/Aufflligkeiten erfasst und weiter verfolgt?

5 Personal

[Name des Unternehmens einfgen] stellt alle Verfahren und Manahmen dar, die mit der berprfung und Schulung des Personals in Zusammenhang stehen.

Folgende Personalkategorien (unbefristet und befristet Beschftigte, Leiharbeitnehmer, Fahrer) haben physischen Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ Luftpost:

Sicherheitsbeauftragter und ggf. Stellvertreter

(gem Punkt 11.2.5. der Durchfhrungsverordnung 2015/1998)

Personal, das bei Luftfracht/Luftpost Sicherheitskontrollen durchfhrt

(gem Punkt 11.2.3.9. der Durchfhrungsverordnung 2015/1998)

Personal, das Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat und keine Sicherheitskontrollen durchfhrt

(gem Punkt 11.2.7. der Durchfhrungsverordnung 2015/1998)

In den folgenden Unterkapiteln sind nhere Angaben zur Art der Zuverlssigkeitsprfung (Kapitel 5.1) und zu den angewandten Sicherheitsschulungen (Kapitel 5.2) zu machen. Dabei ist jeweils nach Personalkategorien zu unterscheiden.5.1 Prfung der Zuverlssigkeit

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens fhrt [Name des Unternehmens einfgen] mindestens die vom Gesetzgeber geforderten Zuverlssigkeitsprfungen durch. Hierunter fallen die Zuverlssigkeitsberprfung nach Luftsicherheitsgesetz und die beschftigungsbezogene berprfung.

5.1.1 Sicherheitsbeauftragter (11.2.5.)

Eine gltige Zuverlssigkeitsberprfung gem Luftsicherheitsgesetz ist nur fr den Sicherheitsbeauftragten/Stellvertreter gefordert. Die Einholung der Zuverlssigkeitsberprfung erfolgt bei [Name des Unternehmens einfgen] nach folgendem Verfahren:

Beschreiben Sie den unternehmensinternen Verfahrensablauf der Beantragung der Zuverlssigkeitsberprfung

Wie wird sichergestellt, dass die entsprechenden Mitarbeiter jederzeit ber eine gltige Zuverlssigkeitsberprfung verfgen?

(z. B. Ablauferinnerung durch Wiedervorlage,)

Die konkreten Verfahren und Manahmen bei negativ beschiedener Zuverlssigkeitsberprfung oder bei deren Entzug

Entsprechende Zuverlssigkeitsberprfungen (Kopie) sind als Anlage beizufgen.

5.1.2 personal, das bei luftfracht/luftpost sicherheitskontrollen durchfhrt (11.2.3.9.)

Mindestens die beschftigungsbezogene berprfung ist fr Personal, welches bei Luftfracht/Luftpost Sicherheitskontrollen durchfhrt, erforderlich.

Ein entsprechendes Musterformular mit ergnzenden Hinweisen steht innerhalb des Telemedienangebotes des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfgung.

www.LBA.de Luftsicherheit bekannte Versender Formulare und Dokumente

Bei Verwendung eines unternehmenseigenen Formulars mssen alle Inhalte aus dem Musterformular bercksichtigt werden.

Mit dem Einsatz von Leiharbeitern werden die fr die beschftigungsbezogene berprfung relevanten Daten durch den Verleiher erhoben. Die Bewertung muss zwingend durch [Name des Unternehmens einfgen] erfolgen.

Alternativ kann fr Personal, das bei Luftfracht/Luftpost Sicherheitskontrollen durchfhrt, eine Zuverlssigkeitsberprfung nach Luftsicherheitsgesetz durchgefhrt werden (siehe Kapitel 5.1.1 im bVSP). Eine negativ beschiedene Zuverlssigkeitsberprfung kann jedoch nicht durch eine beschftigungsbezogene berprfung geheilt werden.

Geben Sie an, welche Zuverlssigkeitsprfung (beschftigungsbezogene berprfung oder Zuverlssigkeitsberprfung gem Luftsicherheitsgesetz) bei Ihnen angewandt wird.

Bei Durchfhrung der beschftigungsbezogenen berprfung ist das von Ihnen verwendete Blanco-Formular als Anlage beizufgen.

Die durchgefhrten Zuverlssigkeitsprfungen sind in Ihrer Betriebssttte vorzuhalten.

5.1.3 Personal, das Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat und keine Sicherheitskontrollen durchfhrt (11.2.7.)

Mindestens die beschftigungsbezogene berprfung ist fr Personal, das Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat und keine Sicherheitskontrollen durchfhrt, erforderlich.

Ein entsprechendes Musterformular mit ergnzenden Hinweisen steht innerhalb des Telemedienangebotes des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfgung.

www.LBA.de Luftsicherheit bekannte Versender Formulare und Dokumente

Bei Verwendung eines unternehmenseigenen Formulars mssen alle Inhalte aus dem Musterformular bercksichtigt werden.

Mit dem Einsatz von Leiharbeitern werden die fr die beschftigungsbezogene berprfung relevanten Daten durch den Verleiher erhoben. Die Bewertung muss zwingend durch [Name des Unternehmens einfgen] erfolgen.

Alternativ kann fr Personal, das Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat und keine Sicherheitskontrollen durchfhrt, eine Zuverlssigkeitsberprfung nach Luftsicherheitsgesetz durchgefhrt werden (siehe Kapitel 5.1.1 im bVSP). Eine negativ beschiedene Zuverlssigkeitsberprfung kann jedoch nicht durch eine beschftigungsbezogene berprfung geheilt werden.

Geben Sie an, welche Zuverlssigkeitsprfung (beschftigungsbezogene berprfung oder Zuverlssigkeitsberprfung gem Luftsicherheitsgesetz) bei Ihnen angewendet wird.

Bei Durchfhrung der beschftigungsbezogenen berprfung ist das von Ihnen verwendete Blanco-Formular als Anlage beizufgen.

Die durchgefhrten Zuverlssigkeitsprfungen sind in Ihrer Betriebssttte vorzuhalten.

5.2 Sicherheitsschulung

Sicherheitsschulungen drfen ausschlielich durch zugelassene Ausbilder mit Zulassungsnummer erfolgen. Das Luftfahrt-Bundesamt bietet selbst keine Sicherheitsschulungen an.

5.2.1 Sicherheitsbeauftragter (11.2.5.)

[Name des Unternehmens einfgen] stellt sicher, dass der Sicherheitsbeauftragte/Stellvertreter jederzeit ber eine gltige Schulung nach Punkt 11.2.5 der Durchfhrungsverordnung Nummer 2015/1998 verfgt.

Fhrt der Sicherheitsbeauftragte/Stellvertreter Sicherheitskontrollen durch, so bentigt er zudem eine gltige Schulung nach Punkt 11.2.3.9 der Durchfhrungsverordnung Nummer 2015/1998.

Entsprechende Zertifikate bzw. Schulungsbescheinigungen (Kopie) sind der Anlage beizufgen.

Beschreiben Sie, wie sichergestellt wird, dass die entsprechenden Mitarbeiter jederzeit ber die gltigen Schulungsbescheinigungen verfgen.

Die konkreten Verfahren und Manahmen bei ungltiger/fehlender Schulungsbescheinigung sind anzugeben (11.2.5).

Beschreiben Sie, wie sichergestellt wird, dass die entsprechenden Mitarbeiter bei fehlender Schulung nach Punkt 11.2.3.9 der Durchfhrungsverordnung 2015/1998 keine Sicherheitskontrollen durchfhren.

Weitere Informationen zu Schulungen und Schulungsinhalten finden Sie innerhalb des Telemedienangebotes des Luftfahrt-Bundesamtes.

www.LBA.de Luftsicherheit Schulung von Personal

5.2.2 PERSONAL, DAS BEI LUFTFRACHT/LUFTPOST SICHERHEITSKONTROLLEN DURCHFHRT (11.2.3.9.)

[Name des Unternehmens einfgen] stellt sicher, dass das Personal, welches bei Luftfracht/Luftpost Sicherheitskontrollen durchfhrt, jederzeit ber eine gltige Schulung nach Punkt 11.2.3.9. der Durchfhrungsverordnung Nummer 2015/1998 verfgt.

Entsprechende Zertifikate bzw. Schulungsbescheinigungen sind im Unternehmen vorzuhalten.

Beschreiben Sie, wie sichergestellt wird, dass die entsprechenden Mitarbeiter jederzeit ber eine gltige Schulungsbescheinigung verfgen.

Die konkreten Verfahren und Manahmen bei ungltiger/fehlender Schulungsbescheinigung sind anzugeben.

Weitere Informationen zu Schulungen und Schulungsinhalten finden Sie innerhalb des Telemedienangebotes des Luftfahrt-Bundesamtes.

www.LBA.de Luftsicherheit Schulung von Personal

5.2.3 PERSONAL, DAS ZUGANG ZU IDENTIFIZIERBARER LUFTFRACHT/LUFTPOST HAT UND KEINE SICHERHEITSKONTROLLEN DURCHFHRT (11.2.7.)

[Name des Unternehmens einfgen] stellt sicher, dass das Personal, welches Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost hat und keine Sicherheitskontrollen durchfhrt, jederzeit ber eine gltige Schulung nach Punkt 11.2.7. der Durchfhrungsverordnung Nummer 2015/1998 verfgt.

Entsprechende Zertifikate bzw. Schulungsbescheinigungen sind im Unternehmen vorzuhalten.

Beschreiben Sie, wie sichergestellt wird, dass die entsprechenden Mitarbeiter jederzeit ber eine gltige Schulungsbescheinigung verfgen.

Die konkreten Verfahren und Manahmen bei ungltiger/fehlender Schulungsbescheinigung sind anzugeben.

Beschreiben Sie, wie sichergestellt wird, dass dieses Personal keine Sicherheitskontrollen durchfhrt.

Weitere Informationen zu Schulungen und Schulungsinhalten finden Sie innerhalb des Telemedienangebotes des Luftfahrt-Bundesamtes.

www.LBA.de Luftsicherheit Schulung von Personal

6 Frachtabwicklung

In diesem Kapitel beschreibt [Name des Unternehmens einfgen] die einzelnen, konkreten sowie unternehmensspezifischen Verfahrensprozesse von Fracht/Postsendungen. Die Verfahren sind darauf ausgerichtet, dass Fracht/Postsendungen, die durch [Name des Unternehmens einfgen] zum Transport in Passagier- und Nurfrachtflugzeugen weitergegeben werden, keine verbotenen Gegenstnde enthalten. Werden Fracht/Postsendungen zu identifizierbarer Luftfracht, sind diese gem den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln.

Sofern einzelne Prozesse nicht zutreffen, werden diese an entsprechender Stelle ausdrcklich verneint.

6.1 Identifizierbarkeit von Fracht/Post als Luftfracht/Luftpost

Beschreiben sie ausfhrlich, wie und ab welchem Zeitpunkt Produkte in Ihrem Unternehmen als Luftfracht/Luftpost identifiziert werden (z.B. Vertrieb, Produktion, Verpackung, Lagerung, Versand).

Beschreiben Sie ausfhrlich Ihre unternehmensspezifischen Manahmen, mit welchen identifizierbare Luftfracht/Luftpost vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation ab diesem Zeitpunkt geschtzt wird. Dazu gehrt eine Beschreibung der baulichen Manahmen, der organisatorischen Ablufe und/oder des Informationsflusses bzw. der Informationsreglementierung.

6.2 Abfertigung der Luftfracht/Luftpost

Werden die Produkte im Laufe der Abfertigung zu identifizierbarer Luftfracht/Luftpost, sichert [Name des Unternehmens einfgen] den Zugang zum Abfertigungs- bzw. Verpackungsbereich. Weiterhin wird identifizierbare Luftfracht/Luftpost durch nachweisbare Manahmen vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschtzt. Hierfr verwendete Manipulationsausschlussgegenstnde werden bei Nichtbenutzung sicher aufbewahrt. Bei Einsatz der Manipulationsausschlussgegenstnde ist die Ausgabe gesichert.

Beschreiben Sie:

Wie wird der Zugang zum Abfertigungs-/Verpackungsbereich gesichert?

(z.B. durch physischen Zugang)

Wie werden identifizierbare Produkte vor dem Verpacken gesichert?

Wie erfolgt der Verpackungsprozesses im Einzelnen?

Wie erreichen Sie eine manipulationssichere Verpackung?

(z. B. Verwendung nummerierter Siegel, Klebebnder, spezieller Stempel,)

Wo werden die Manipulationsausschlussgegenstnde gelagert und wie/an wen erfolgt die Ausgabe

6.3 Lagerung der Luftfracht/Luftpost

Beschreiben Sie:

Wie/durch wen wird identifizierbare Luftfracht/Luftpost in das Lager verbracht?

Wie und wo erfolgt die sichere Lagerung?

(z.B. abgetrennter Lagerbereich, Kfig, Container,)

Nutzen Sie einen externen Lagerhalter? Geben Sie die Lageradresse sowie den Namen des Unternehmens einschlielich der Zulassungsnummer (DE/RA-Nummer) an. Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Lagerhalter nicht mehr zugelassener reglementierter Beauftragter ist?

6.4 Versand und Transport der Luftfracht/Luftpost

[Name des Unternehmens einfgen] garantiert, dass identifizierbare Luftfracht sicher vom Lager in das Transportmittel verbracht wird.

Beschreiben Sie:

Wie/durch wen wird die identifizierbare Luftfracht aus dem sicheren Lagerbereich in das Transportmittel verbracht?

Der Transport kann wie folgt durchgefhrt werden:

6.4.1 Reglementierte Beauftragte

Bei der Vergabe an einen reglementierten Beauftragten mssen [Name des Unternehmens einfgen] keine Schulungsnachweise des Fahrers vorgelegt werden, wenn der reglementierte Beauftragte die Abholung von Luftfracht in seiner Verantwortung durchfhrt. Zum Zeitpunkt des Einsatzes muss der reglementierte Beauftragte ber die vom LBA vergebene Zulassung verfgen. Der Status des reglementierten Beauftragten kann in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette geprft werden.

Beschreiben Sie:

Setzen Sie reglementierte Beauftragte ein?

Wie gehen Sie vor, wenn das Transportunternehmen nicht mehr als reglementierter Beauftragter zugelassen ist?

6.4.2 Transporteur

[Name des Unternehmens einfgen] kann jederzeit sicherstellen und berprfen, dass die in seinem Namen ttigen Transporteure alle Luftsicherheitsanforderungen erfllen. . [Name des Unternehmens einfgen] garantiert, dass die Identitt des abholenden Fahrers anhand eines gltigen Personalausweises mit Lichtbild oder Reisepasses mit Lichtbild berprft wird, der von den nationalen Behrden ausgestellt ist."

Durch vertragliche Vereinbarung zwischen [Name des Unternehmens einfgen] und dem Transporteur hat das Luftfahrt-Bundesamt jederzeit uneingeschrnkten Zutritt auf das Gelnde und zu allen Rumlichkeiten des Transporteurs.

Eine aktuelle Liste der Transporteure ist in der Betriebssttte vorzuhalten.

Beschreiben Sie:

Setzen Sie Transporteure ein?

Wie werden Transporteure von Ihnen an- und aberkannt?

(Transporteurserklrung nach Anlage 6-E der Durchfhrungsverordnung 2015/1998)

Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Transporteur ber notwendige Schulungen verfgt?

Wie prfen Sie die Identitt des Fahrers?

Wie gehen Sie vor, wenn der Transporteur die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfllt?

6.4.3 Eigenverantwortlicher Transport

Wenn [Name des Unternehmens einfgen] den Transport eigenverantwortlich durchfhrt, verfgen die Fahrer ber eine entsprechende Schulung und Zuverlssigkeitsprfung. Zudem muss der Laderaum gegen unberechtigten Zugriff geschtzt sein.

Beschreiben Sie:

Fhren Sie eigenverantwortlich Transporte durch?

Welche Fahrzeuge werden fr den Transport genutzt?

Wie werden die Laderume der Fahrzeuge gesichert?

Wie ist der Ablauf des eigenverantwortlichen Transports gestaltet?

6.5 Kontrollen

[Name des Unternehmens einfgen] darf ausschlielich Sicherheitskontrollen an seiner Luftfracht/Luftpost durchfhren.

Wurden Sicherheitskontrollen

bei einer Sendung nicht durchgefhrt oder hat die

Sendung ihren Ursprung nicht bei [Name des Unternehmens einfgen] oder weist die

Sendung Manipulationen auf,

weist [Name des Unternehmens einfgen] den reglementierten Beauftragten unmissverstndlich darauf hin, dass diese Fracht unsicher ist.

Dies ist dem reglementierten Beauftragten im Begleitdokument eindeutig anzugeben.

Diese Fracht muss zwingend einer Kontrolle unterzogen werden (z.B. Rntgen, Sprengstoffspurendetektion, Handdurchsuchung,...). Kontrollen fhrt ausschlielich der reglementierte Beauftragte durch, der auch eine geeignete Kontrollmethode auswhlt.

7 Interne Qualittssicherung

[Name des Unternehmens einfgen] fhrt mindestens einmal jhrlich ein vollstndiges internes Audit durch. Damit soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die beschriebenen Prozesse im Sicherheitsprogramm dem aktuellen Stand entsprechen.

Hierfr erstellt [Name des Unternehmens einfgen] eine interne Validierungsprfliste und legt diese dem Luftfahrt-Bundesamt als Blanco-Vorlage der Anlage bei.

Folgende Inhalte mssen bercksichtigt werden:

Prfpunkte aus dem bekannte Versender-Sicherheitsprogramm

Gewichtung der einzelnen Prfpunkte

(z.B. geringer Mangel, schwerer Mangel, sehr schwerer Mangel)

Verantwortlichkeiten der Mngelabstellung und Erledigungsfristen

Erledigungsvermerke

Die ausgefllten Auditberichte sind in der Betriebssttte aufzubewahren. Eine bersendung an das Luftfahrt-Bundesamt ist nicht erforderlich.

8 Notfallplan

[Name des Unternehmens einfgen] erstellt einen prgnanten Alarmierungs- und Notfallplan. Dieser Plan umfasst die Vorgehensweise bei Verdacht auf nicht nachvollziehbare Manipulation am Frachtstck, unbefugtem Zutritt in den luftsicherheitsrelevanten Bereich, Verdacht auf das Einbringen einer Bombe.

Der Notfallplan umfasst mindestens die Meldekette in der Betriebssttte mit den dazugehrigen Kontaktdaten (Sicherheitsbeauftragter, ggf. Stellvertreter, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst). Er ist an gut sichtbarer Stelle in den luftsicherheitsrelevanten Bereichen auszuhngen.

Eine Kopie ist dem bekannte Versender-Sicherheitsprogramm als Anlage beizufgen.

9 anlagen (Fhren Sie hier bitte alle Anlagen auf)