Südostengland Veranstalter im Sinne des Reiserechts€¦ · Einzelzimmer Doppelzimmer gemeinsam...

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Der Süden Englands wird vom besonders milden Golfstromklima verwöhnt. Wilde Küstenabschnitte mit steil aufragenden Kreidefelsenklippen und abgeschie- dene Fischerdörfer mit malerischen Gassen wechseln sich mit mondänen Seebädern ab. In den ländlichen Grafschaften des Landesinneren mit ihren sanften Tälern und Hügeln treffen wir auf ein ländliches Idyll mit romantischen Fachwerkdörfern, kleinen gotischen Kirchen, verwitterten Steinmauern und efeuumrank- ten Klosterruinen. Hier hat die britische Leidenschaft für alles, was grünt und blüht, im Laufe der Jahrhunderte einige der schönsten Gärten der Welt entstehen lassen. Nirgend- wo sonst in Europa reifte die Gartenkunst zu solcher Vollendung wie in „Großbritanniens Garten Eden“. Riesige Bäume fügen sich harmonisch in die von seerosenbewachsenen Teichen aufgelockerte Land- schaft ein mit moosüberzogenen Hügeln und uralten Eichenwäldern. Promenier- und Reitwege, Spring- brunnen und Gartenpavillons, prächtige Herrenhäuser und Schlösser mit kostbaren Inneneinrichtungen und bedeutenden Kunstsammlungen verweisen auf den erlesenen Geschmack und Reichtum der Auftraggeber. Die südenglische Garten- und Landschaftsarchitektur entwickelte sich parallel zur Baukunst. Den elisabetha- nischen formalen Blumengärten folgte im 18. Jahr- hundert eine Vorliebe für „natürliche“ Landschaften mit Wald und Seen, zuweilen bestückt mit klassizi- stischen Skulpturen. Erleben Sie mit allen Sinnen den Zauber wunder- schöner Gärten und Parks, Herrensitze und Schlösser in den englischen Grafschaften in Kent und East Sussex! Ges amt-Reisepreis 1.295,- EUR pro Person Reiseleistungen Folgende Leistungen sind darin enthalten: Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen Fahrt im modernen Reisebus: Oldenburg/Bremen/Osnabrück - Südengland und zurück Fährüberfahrt: Calais - Dover hin und zurück 07x Übernachtung in Mittelklassehotels (4 Sterne in Gatwick bzw. 3 Sterne in Ashford, landesübliche Kategorie) in Doppelzimmern mit Du/WC 07x Frühstücksbuffet 07x Abendessen (3-Gang-Menü) wie im Programm ausgeschrieben Ausgeschriebenes Besichtigungsprogramm Eintrittsgelder für die ausgeschriebenen Gärten und Monumente Örtliche Gästeführungen (in englischer, falls möglich auch in deutscher Sprache) Reiserücktrittskosten-Versicherung Insolvenz-Versicherung (Sicherungsschein) Reisebegleitung Mindest-/Höchstteilnehmerzahl: 21/29 Reisende Absagefrist: spätestens 3 Wochen vorher Vermerk: Südengland 2020/1 Anmeldeschluss: 20.06.2020 Nicht enthalten: Einzelzimmer-Zuschlag: 295,- EUR zusätzlich Südostengland mit Sissinghurst Faszinierende Kathedralen und verträumte Dörfer, zauberhafte Gärten, Schlösser und Herrenhäuser in Kent und East Sussex 8-tägige Bus- und Schiffsreise mit zwei Standquartieren Termin: 26.07. - 02.08.2020 (SO) Begleitung: Klaus Kirmis, Osnabrück VHS Osnabrück Bergstr. 8, 49076 Osnabrück Telefon 0541/323-2243 Telefax 0541/323-4347 [email protected] www.vhs-os.de Veranstalter im Sinne des Reiserechts: ReiseKunst GmbH E.M.Remarque-Ring 3b 49074 Osnabrück Telefon 05 41 / 2 55 61 Telefax 05 41 / 2 55 91 [email protected] www.reise-kunst.de

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Der Süden Englands wird vom besonders mildenGolfstromklima verwöhnt. Wilde Küstenabschnitte mitsteil aufragenden Kreidefelsenklippen und abgeschie-dene Fischerdörfer mit malerischen Gassen wechselnsich mit mondänen Seebädern ab. In den ländlichenGrafschaften des Landesinneren mit ihren sanftenTälern und Hügeln treffen wir auf ein ländliches Idyllmit romantischen Fachwerkdörfern, kleinen gotischenKirchen, verwitterten Steinmauern und efeuumrank-ten Klosterruinen.Hier hat die britische Leidenschaft für alles, was grüntund blüht, im Laufe der Jahrhunderte einige derschönsten Gärten der Welt entstehen lassen. Nirgend-wo sonst in Europa reifte die Gartenkunst zu solcherVollendung wie in „Großbritanniens Garten Eden“.Riesige Bäume fügen sich harmonisch in die vonseerosenbewachsenen Teichen aufgelockerte Land-schaft ein mit moosüberzogenen Hügeln und uraltenEichenwäldern. Promenier- und Reitwege, Spring-brunnen und Gartenpavillons, prächtige Herrenhäuserund Schlösser mit kostbaren Inneneinrichtungen undbedeutenden Kunstsammlungen verweisen auf denerlesenen Geschmack und Reichtum der Auftraggeber.Die südenglische Garten- und Landschaftsarchitekturentwickelte sich parallel zur Baukunst. Den elisabetha-nischen formalen Blumengärten folgte im 18. Jahr-hundert eine Vorliebe für „natürliche“ Landschaftenmit Wald und Seen, zuweilen bestückt mit klassizi-stischen Skulpturen.Erleben Sie mit allen Sinnen den Zauber wunder-schöner Gärten und Parks, Herrensitze und Schlösserin den englischen Grafschaften in Kent und East Sussex!

Gesamt-Reisepreis1.295,- EUR pro PersonReiseleistungenFolgende Leistungen sind darin enthalten:· Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen· Fahrt im modernen Reisebus: Oldenburg/Bremen/Osnabrück - Südengland

und zurück· Fährüberfahrt: Calais - Dover hin und zurück· 07x Übernachtung in Mittelklassehotels

(4 Sterne in Gatwick bzw. 3 Sterne in Ashford,landesübliche Kategorie)in Doppelzimmern mit Du/WC

· 07x Frühstücksbuffet· 07x Abendessen (3-Gang-Menü) wie im Programm ausgeschrieben· Ausgeschriebenes Besichtigungsprogramm· Eintrittsgelder für die ausgeschriebenen Gärten

und Monumente· Örtliche Gästeführungen (in englischer, falls möglich auch in deutscher Sprache)· Reiserücktrittskosten-Versicherung· Insolvenz-Versicherung (Sicherungsschein)· ReisebegleitungMindest-/Höchstteilnehmerzahl: 21/29 ReisendeAbsagefrist: spätestens 3 Wochen vorherVermerk: Südengland 2020/1Anmeldeschluss: 20.06.2020Nicht enthalten:Einzelzimmer-Zuschlag: 295,- EUR zusätzlich

Südostengland mit SissinghurstFaszinierende Kathedralen und verträumte Dörfer, zauberhafteGärten, Schlösser und Herrenhäuser in Kent und East Sussex8-tägige Bus- und Schiffsreise mit zwei StandquartierenTermin: 26.07. - 02.08.2020 (SO)Begleitung: Klaus Kirmis, Osnabrück

VHS OsnabrückBergstr. 8, 49076 Osnabrück

Telefon 0541/323-2243Telefax 0541/323-4347

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Veranstalter im Sinnedes Reiserechts:

ReiseKunst GmbHE.M.Remarque-Ring 3b

49074 OsnabrückTelefon 05 41 / 2 55 61Telefax 05 41 / 2 55 91

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGBBei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne derRichtlinie (EU) 2015/2302.Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Veranstalter ReiseKunstGmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.Zudem verfügt das Unternehmen ReiseKunst GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für dieRückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung IhrerRückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschal-reisevertrags.- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenenReiseleistungen.- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit demReiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unterzusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sicherhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginnder Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertragzurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende dasRecht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volleErstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preiseserheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginnder Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eineEntschädigung.- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einerRücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen undvertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäßdurchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschlandheißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheblicheAuswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,Abhilfe zu schaffen.- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht odernicht ordnungsgemäß erbracht werden.- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werdenZahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlersnach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderungder Reisenden gewährleistet. ReiseKunst GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Travelsafe GmbH, Neuburger Str.102, 94036 Passau, Tel. 08 51/5 21 52, info@travelsafe, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung odergegebenenfalls die zuständige Behörde kontakieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ReiseKunstGmbH verweigert werden.

Veranstalter im Sinne des Reiserechts:ReiseKunst GmbH, E. M. Remarque-Ring 3b,49074 OsnabrückTelefon 05 41 / 2 55 61, Telefax 05 41 / 2 55 91,[email protected], www.reise-kunst.de

Anlage A

Detailprogramm(Änderungen vorbehalten, sofern der Charakter der Reise nicht beeinträchtigt wird)

Sonntag, 26.07.2020Anreise - Calais/Dover - Raum GatwickMorgens Busfahrt von Oldenburg/Bremen/Osna-brück nach Calais; Fährüberfahrt nach Dover; an-schl. Weiterfahrt in den Raum Gatwick südlich vonLondon; Abendessen und Übernachtung im RaumGatwick

Montag, 27.07.2020Scotney Castle/Standen - Raum GatwickGanztagesausflug mit Gartenbesichtigungen: Bus-fahrt nach Scotney Castle; dort Garten- und Schloß-besichtigung; Mittagspause; nachmittags Besuchvon Standen Garden (eines der besten Beispiele fürdie Kunst der Arts & Craft-Bewegung); Abendessenund Übernachtung im Raum Gatwick

Dienstag, 28.07.2020Wakehurst Place Garden/Nymans Garden -Raum GatwickGanztagesausflug mit Gartenbesichtigungen: Wake-hurst Place Garden (der 60 ha umfassende Parkgehört zu den Königlichen Botanischen Gärten undbesitzt Wasser- und Sumpfgärten, einen Stein-garten und formale Anlagen); anschl. Besuch vonNymans Garden (einer der beliebtesten GärtenEnglands; eine Serie von kleinen Gärten, bezau-bernd in ihrer Gesamtkomposition); Abendessenund Übernachtung im Raum Gatwick

Mittwoch, 29.07.2020Sheffield Park/Monk´s House/(evtl. AlfristonClergy House) - Raum GatwickGanztagesausflug mit Gartenbesichtigungen: Shef-field Park (wunderschöne Parkanlage mit fünf Seen,Wasserfällen und herrlichen seltenen Bäumen) undFahrt nach Rodmell; dort Besuch von Monk’s House(Wohnsitz von Virginia und Stephen Woolf); falls dieZeit reicht: Besuch von Alfriston House and Garden;Abendessen und Übernachtung im Raum Gatwick

Donnerstag, 30.07.2020Tudeley/Chartwell/Ightham Mote - AshfordMorgens Busfahrt nach Tudeley; dort Besuch derDorfkirche mit den wunderschönen Glasmalereienvon Marc Chagall; anschl. Busfahrt nach Chartwell(Landsitz von W. Churchill, wo er schrieb und malte);dort Besichtigung; Weiterfahrt nach Ightham Mote,

ein mittelalterliches Herrenhaus mit Wassergrabenund umgebenden Staudengärten; Weiterfahrt nachAshford; Abendessen und Übernachtung in Ashford

Freitag, 31.07.2020Canterbury/Sissinghurst - AshfordGanztagesausflug: Morgens Busfahrt nach Canter-bury; dort vormittags Stadtbesichtigung; anschl.Gelegenheit zum individuellen Innenbesuch derKathedrale (Zusatzkosten!) und Mittagspause; Bus-fahrt nach Sissinghurst; dort Gartenbesuch (der vonVita Sackville-West entworfene Garten gilt als be-liebtester Englands, berühmt ist besonders der„weiße Garten“); Abendessen und Übernachtung inAshford

Samstag, 01.08.2020Rye/Batemans House - AshfordMorgens Busfahrt in das romantische Städtchen Ryenahe der Küste; dort kleiner Spaziergang mit Ge-legenheit zum Besuch von Haus und Garten desSchriftstellers Henry James und Mittagspause; an-schl. Busfahrt nach Bateman´s House; dort Besuchdes Wohnhauses und Gartens des SchriftstellersRudyard Kipling („Das Dschungelbuch“); Abend-essen und Übernachtung in Ashford

Sonntag, 02.08.2020Dover - RückreiseMorgens Busfahrt nach Dover; Fährüberfahrt nachCalais; anschl. Rückreise nach Osnabrück/Bremen/Oldenburg

1. Person Hiermit melde ich mich verbindlich für die von der Fa. ReiseKunst GmbH durchgeführte Reise an:

An die Volkshochschuleder Stadt OsnabrückBergstr. 849076 Osnabrück

Straße: _______________________________________

PLZ/Wohnort: _________________________________

Telefon/Telefax: _______________________________

Email: _________________________________________

Reiseziel/Termin: _________________________________________________________________

Name/Vorname (genauso wie im Reisepass!): __________________________________________

2. Person Hiermit melde ich mich verbindlich für die von der Fa. ReiseKunst GmbH durchgeführte Reise an:

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Teilnehmerdaten werden gespeichert und lediglich für die Kurs- undZahlungsabwicklung im erforderlichen Umfang an das von der VHS beauftragte Reiseunternehmen weitergeben.Die Datenschutzerklärung finden Sie auf www.vhs-os.de oder im Programmheft der VHS Osnabrück.

Straße: _______________________________________

PLZ/Wohnort: _________________________________

Telefon/Telefax: _______________________________

Email: _________________________________________

Reiseziel/Termin: _________________________________________________________________

Name/Vorname (genauso wie im Reisepass!): __________________________________________

An die Volkshochschuleder Stadt OsnabrückBergstr. 849076 Osnabrück

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Maßgeblich sind im Übrigen die Angaben im Prospekt sowie Ihre besonderen Vorgaben für die Reise. Die Prospektangaben undIhre Vorgaben sind Vertragsinhalt, soweit nicht abweichende Vereinbarungen, wie folgt, getroffen werden.

Verbindliche schriftliche AnmeldungBitte melden Sie sich mit dem obigen Anmeldeformular für diese Reise an.

Anmeldebestätigung/RechnungNach Ihrer verbindlichen schriftlichen Anmeldung erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung.

Vorbereitungstreffen/Reiseunterlagen/BezahlungSpätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt erhalten Sie von uns die Einladung zum Vorbereitungstreffen und den Reisepreis-Sicherungsschein. Der Reisepreis ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bitte überweisenSie dann den fälligen Reisepreis unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto, falls Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben sollten.

AusweispapiereSie benötigen für diese Reise einen gültigen Personalausweis oder - falls gesondert angegeben - einen Reisepass.

MindestteilnehmerzahlSiehe Prospektangaben zur Reise mit entsprechender Absagefrist für den Reiseveranstalter.

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Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Teilnehmerdaten werden gespeichert und lediglich für die Kurs- undZahlungsabwicklung im erforderlichen Umfang an das von der VHS beauftragte Reiseunternehmen weitergeben.Die Datenschutzerklärung finden Sie auf www.vhs-os.de oder im Programmheft der VHS Osnabrück.

□ Einzelzimmer  □ Doppelzimmer gemeinsam mit ____________________________________________

□ 1/2 Doppelzimmer (Um die Mehrkosten für ein Einzelzimmer zu vermeiden, buche ich ein sog. 1/2 Doppelzimmerund beauftrage die VHS, eine/n passende/n Partner/in zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, bin ich mit derUnterbringung im Einzelzimmer und der Zahlung des entsprechenden Zuschlages einverstanden).

□ Mein Wunschflughafen __________________________ □ Falls möglich, bitte durchgängig fleischlose KostIch erkenne die Allgemeinen Reisebedingungen von ReiseKunst GmbH an.Bezahlung des Reisepreises: 3 Wochen vor Reiseantritt nach Aushändigung des Reisepreis-Sicherungsscheines.

□ Ich zahle bequem per SEPA-Lastschriftverfahren und ermächtige die Volkshochschule, Zahlungen von meinemKonto mittels Lastschrift einzulösen. Bitte füllen Sie das beiliegende SEPA-Mandat aus!Kontonummer ____________________ Kontoinhaber _____________________________________________

Bankleitzahl ____________________ Bankverbindung _____________________________________________

__________________________________ ____________________________________________________________--___Ort/Datum Unterschrift

□ Einzelzimmer  □ Doppelzimmer gemeinsam mit ____________________________________________

□ 1/2 Doppelzimmer (Um die Mehrkosten für ein Einzelzimmer zu vermeiden, buche ich ein sog. 1/2 Doppelzimmerund beauftrage die VHS, eine/n passende/n Partner/in zu finden. Sollte dieses nicht gelingen, bin ich mit derUnterbringung im Einzelzimmer und der Zahlung des entsprechenden Zuschlages einverstanden).□ Mein Wunschflughafen __________________________ □ Falls möglich, bitte durchgängig fleischlose Kost

Ich erkenne die Allgemeinen Reisebedingungen von ReiseKunst GmbH an.Bezahlung des Reisepreises: 3 Wochen vor Reiseantritt nach Aushändigung des Reisepreis-Sicherungsscheines.

□ Ich zahle bequem per SEPA-Lastschriftverfahren und ermächtige die Volkshochschule, Zahlungen von meinemKonto mittels Lastschrift einzulösen. Bitte füllen Sie das beiliegende SEPA-Mandat aus!Kontonummer ____________________ Kontoinhaber _____________________________________________

Bankleitzahl ____________________ Bankverbindung _____________________________________________

__________________________________ _________________________________________________________Ort/Datum Unterschrift

Rücktritt vor ReisebeginnEin Rücktritt ist jederzeit möglich gegen Zahlung der Entschädigung nach Ziff. 9. der Allgemeinen Reisebedingungen.

DatennutzungMeine Daten werden nur zu Zwecken der Ausführung des Vertrags gespeichert, verarbeitet oder genutzt.

Weitere InformationenWeitere Informationen wurden mir vor dieser Reiseanmeldung mitgeteilt. Siehe Anlage A: Wichtige vor Reiseanmeldung erteilteInformationen. Die Anlage B enthält das nach dem Gesetz erforderliche und vor dieser Anmeldung bereits überreichte Formblattund wichtigste Rechte zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise.

Allgemeine ReisebedingungenEs gelten die in diesem Prospekt abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen von ReiseKunst GmbH.Siehe auch www.reise-kunst.de.

Reiseveranstalter im Sinne des ReiserechtsReiseKunst GmbH, E. M. Remarque-Ring 3b, 49074 Osnabrück, Telefon 05 41 / 2 55 61, Telefax 05 41 / 2 55 91, [email protected]

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Allgemeine Reisebedingungen von ReiseKunst GmbH1. Abschluss des Pauschalreisevertrags1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch,durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertragsoll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reisean-meldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicherAbreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisendengeschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält derReisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reise-bestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dientund § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Sind beide Teilebei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertragaußerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters ge-schlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestäti-gung des Vertrags in Papierform.1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, beiReiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage,gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch denVeranstalter bestätigt.1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf derReisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbind-liche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertragnach Ziff. 1.1. geschlossen werden.1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende odernicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Ver-tragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebundenist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmenkann.1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehrrichten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internet-seite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet derReisende dem Veranstalter den Abschluss des Reise-vertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtigbuchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingangseiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich aufelektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung,keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reise-bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind dieHinweise für Buchung und Reisebestätigung auf derInternetseite maßgeblich.2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn derReise erbrachte Leistungen2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, denReiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen alsvermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen(Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veran-stalter, sondern lediglich Vermittler i. S. des § 651v BGB.Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur fürdie Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretenderBuchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für dievermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist aus-geschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus demReisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbareMöglichkeit zum Abschluss einer Versicherung bestehtoder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringungeiner Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. amUrlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1.maßgeblich.3. Pass-, Visa- und gesundheitspoli-zeiliche Formalitäten3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor derReiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumer-fordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für dieErlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeilicheFormalitäten des Bestimmungslands (einschließlichzwischenzeitlich eingetretener Änderungen).3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff.3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für dieReiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reise-unterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalternicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reise-unterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicherVoraussetzungen nicht angetreten werden, so ist derReisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf seinschuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. Un-gültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9.(Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An-bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss desVertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeld-absicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungs-scheins zulässig.4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 10 % desReisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine ab-weichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens dreiWochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushän-digung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für dieReise erforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgut-schein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisenmit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zuzahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13.(siehe unten) zurücktreten kann.4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginnverpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung desgesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigungder vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reiseerforderlich und/oder vorgesehen (z. B. Hotelgutscheinoder Beförderungsschein).4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- undRestzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalternach Mahnung und angemessener Frist vom Vertragzurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff.9. (siehe unten) verlangen.5. Leistungen und Pflichten5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vomProspekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen derLeistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf einekonkrete Änderung der Prospekt- und Preisangabenerklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldunghierüber informiert.5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vorReiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehenePauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zuerfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaftender Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteil-nehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt fürPauschalreisen).5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nachden vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veran-stalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den verein-barten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrück-lich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reisean-meldung und Reisebestätigung enthalten sein (sieheoben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nichtbereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung –siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unver-züglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reise-bestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügungzu stellen.5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichtenzu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen,wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbartenRückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierig-keiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldetenUmständen kann der Veranstalter Ersatz angemessenerund tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vorReisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zuübermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.)und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungenzu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertrags-schluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durchden Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirk-sam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisen-den z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar,verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reise-beginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reise-mängeln bleiben hiervon unberührt.6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitigund nur unter den konkreten Voraussetzungen des §651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die derVeranstalter ausdrücklich z. B. durch E-Mail, Fax, SMS

oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisendekann zurücktreten oder die angebotene Vertragsän-derung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist desVeranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärungdes Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters alsangenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzu-wenden.6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreiseangenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Min-derung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nichtmindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch dieÄnderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sinddem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§651m Abs. 2 BGB).7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % desReisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe fürdie Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nachVertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treib-stoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern undsonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oderFlughafengebühren), oder geänderter für die Pauschal-reise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hieraufberuhenden Änderungen des vereinbarten und geänder-ten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend derZahl der Reisenden errechnet, auf die Person umge-rechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veran-stalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, inPapierform etc. nicht klar und verständlich über diePreiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätes-tens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhungnicht wirksam.7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiser-höhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sienicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraus-setzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann demReisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhunganbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalbder vom Veranstalter bestimmten angemessenen Fristannimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus§ 651g BGB.7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreisesverlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. Ge-nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nachVertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben unddies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hatder Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betraggezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zuerstatten. Der Veranstalter darf von dem zu er-stattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenenVerwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisendenauf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher HöheVerwaltungsausgaben entstanden sind.8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenenFrist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tagevor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMSetc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechteund Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Drittenwidersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reise-erfordernisse nicht erfüllt.8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und derReisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für denReisepreis und die durch den Eintritt des Drittenentstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darfeine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn undsoweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstandensind.8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen,in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehr-kosten entstanden sind.9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn –Nichtantritt der Reise9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vomVertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oderin Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veran-stalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüberdem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang desRücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.

9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt erdie Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter denAnspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reisever-anstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigungbei Bus- und Flugreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei densonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Bus- undFlugreisen betragenbis 60. Tag vor Reiseantritt = 10 %vom 59. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt = 20 %vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt = 40 %vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt = 60 %vom 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt = 70 %ab dem 07. Tag vor Reiseantritt = 80 % des Reisepreises.9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweisgestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nichtentstanden oder die Entschädigung wesentlich niedrigerals die angeführte Pauschale sei.9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmtsich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreisabzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter erspartenAufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durchanderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen desReisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veran-stalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aberinnerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittser-klärung, zu erfolgen.9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstaltervor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wennam Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Näheunvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beför-derung von Personen an den Bestimmungsort erheblichbeeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar undaußergewöhnlich i. S. dieses Untertitels, wenn sie nichtder Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hieraufberuft und sich ihre Folgen auch dann nicht hättenvermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungengetroffen worden wären.10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen desReisenden10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss keinAnspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags.Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich,zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berück-sichtigen.10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Ände-rungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter beiUmbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert15 EUR verlangen, soweit er nicht nach entsprechenderausdrücklicher Information des Reisenden ein höheresBearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigungnachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unterAbzug des Werts der von dem Reiseveranstalter er-sparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was derReiseveranstalter durch anderweitige Verwendung derReiseleistungen erwerben kann.11. ReiseabbruchWird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandesabgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grundnicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre desReisenden liegt (z. B. Krankheit), so hat der Veranstalterbei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Auf-wendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in An-spruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern essich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt odergesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem ent-gegenstehen.12. Kündigung bei schwerer Störung durch denReisenden – Mitwirkungspflichten12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristloskündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblichweiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für denVeranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumut-bar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisendesich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. DemVeranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiterzu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und

Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung derReiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche desVeranstalters bleiben insofern unberührt.12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, umdrohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwendenoder gering zu halten.13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reisean-meldung und in der Reisebestätigung über Mindest-teilnehmerzahl und Frist zu informieren.13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertragzurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise wenigerPersonen als die im Vertrag angegebene Mindestteil-nehmerzahl angemeldet haben.13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nichterreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat derVeranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertragbestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einerReisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einerReisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tageund bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48Stunden – jeweils vor Reisebeginn.13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück,verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zurRückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat dieRückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren,außergewöhnlichen Umständen14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertragzurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außer-gewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertragsgehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nachKenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert derVeranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reise-preis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtetund hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rücker-stattung zu leisten.15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten desReisenden15.1. Mängelanzeige durch den ReisendenDer Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangelunverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegender schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch denReisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann derReisende keine Minderung nach § 651m BGB oderSchadensersatz nach § 651n BGB verlangen.15.2. Adressat der MängelanzeigeReisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitunganzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter desVeranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sindReisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglichist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebe-stätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisever-mittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern er-geben sich aus der Reisebestätigung).15.3. Abhilfeverlangen und SelbstabhilfeDer Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalterhat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat desAbhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff.15.2. (siehe oben).Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisen-den gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann derReisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erfor-derlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfeverweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keinerFrist.Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wennsie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung desAusmaßes des Reisemangels und des Werts der be-troffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kostenverbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs.5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisendenüber Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgenkonkret zu informieren und seine Beistandspflichten zuerfüllen (vgl. § 651q BGB).

15.4. MinderungFür die Dauer des Reisemangels mindert sich nach §651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wirdverwiesen.15.5. KündigungWird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblichbeeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nachAblauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Fristkündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oderist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Frist-setzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sichaus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.15.6. SchadensersatzDer Reisende kann unbeschadet der Minderung oder derKündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter denSchadensersatz unverzüglich zu leisten.15.7. Anrechnung von EntschädigungenHat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegenden Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder aufErstattung eines infolge einer Minderung zu viel ge-zahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betraganrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignissesals Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabeinternationaler Übereinkünfte oder von auf solchenberuhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs.3 BGB erhalten hat.16. Haftungsbeschränkung16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters fürSchäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schadendes Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässigherbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter füreinen dem Reisenden entstehenden Schaden alleinwegen eines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zuerbringende Reiseleistung internationale Überein-kommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Be-stimmungen, nach denen ein An-spruch auf Schadens-ersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oderBeschränkungen geltend gemacht werden kann, so kannsich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf dieseÜbereinkommen und die darauf beruhenden gesetz-lichen Bestimmungen berufen.16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen)wird verwiesen.17. Verjährung – Geltendmachung17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7.BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder demReisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat,geltend zu machen.17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommenKörperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe,Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren inzwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage,an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform18.1. Unser Unternehmen ReiseKunst GmbH nimmt nichtan einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle teil.18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die EuropäischeKommission stellt unterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zurOnline-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeitenfür Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Ver-anstalters oder mittels E-Mail bereit.

Reiseveranstalter:ReiseKunst GmbH, www.reise-kunst.de

Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:Klaus Kirmis (Geschäftsführender Gesellschafter),Handy 00 49 / 173 - 51 55 892)

KundengeldabsichererTravelsafe GmbH, Neuburger Str. 102, 94036 Passau,Tel. 08 51 / 5 21 52, www.travelsafe.de

ReisebedingungenSie finden unsere ABG auch unter www.reise-kunst.de