Seebühne U-Ausschuss Endbericht

190
1 zu Ldtgs.Zl. 190-3/29 B E R I C H T des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne

description

 

Transcript of Seebühne U-Ausschuss Endbericht

Page 1: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

1

zu Ldtgs.Zl. 190-3/29

B E R I C H T

des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des

Landes Kärnten bei der Seebühne

Page 2: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

2

ABSTRACT der Seebühnencausa Seit Mitte der 90er Jahre bestand die landespolitische Ambition zur Belebung der Ostbucht des Wörthersees eine Seebühne zur Veranstaltung von „Wörthersee-festspielen“ zu errichten. 1999 wird von einer privaten Errichtungsgesellschaft „Bühnen Besitz GmbH“ eine Bühne mit 800 Sitzplätzen an der Wörthersee-Ostbucht errichtet. Im Frühjahr 2000 geht die Seebühne in den Besitz der Hypo Landesbank über und wird auf 2000 Sitzplätze erweitert. Als Leasingnehmerin fungiert seitdem die Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft mbH. Die Leasingraten werden im Verhältnis 60 zu 40 vom Land Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt an die Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft GmbH refundiert. Die Zuständigkeit des Landes für die Bespielung der Seebühne gliedert sich in eine gesellschaftsrechtlich-finanzielle (Geschäftsbereiche „Kultur- und Kunstpflege“ sowie „Theater- und Konzertwesen“ des verantwortlichen Kulturreferenten LH Haider) und eine fachlich-inhaltliche Kompetenz („Landesbeteiligung“ sowie „Bevollmächtigung“ in der Zuständigkeit des Finanzreferenten Pfeifenberger). Im Jahr 2004 beauftragt das Land Kärnten die in seinem Alleineigentum stehende Cine Culture Carinthia GmbH mit der Bespielung der Wörtherseebühne, nachdem 2003 der politische Wille geäußert wird, die Bespielung der Wörtherseebühne langfristig unter der Marke „Wörtherseefestspiele“ vergeben zu wollen. Die Bespielung der Wörtherseebühne, die bislang durch das Stadttheater Klagenfurt beziehungsweise externen Veranstaltungsagenturen erfolgte, sollte reorganisiert werden: Einerseits durch die Bestellung eines renommierten künstlerischen Leiters für eine längere Intendanz und andererseits durch die Installation einer Träger-organisation. Die Bedingungen, dass die Agenden der Wörtherseefestspiele an die CCC GmbH als Trägerorganisation übertragen werden legte Dr. Sapetschnig in seiner Funktion als Geschäftsführer dahingehend fest, dass die Kulturabteilung eine Garantieerklärung über die Bereitstellung eines entsprechenden Budgets abgeben sollte und dass der Vertrag des Intendanten vom Kulturreferenten LH Haider mit unterfertigt werden müsse. Die Kulturamtsleiterin Maga. Napetschnig sowie auch der damalige Vizebürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt Mario Canori sind in die inhaltlichen Gespräche im Vorfeld betreffend die Vertragsverhandlungen mit Renato Zanella involviert. Am 1.11.2003 wird der Vorvertrag mit dem designierten künstle-rischen Leiter, der bis August 2005 dem Wiener Staatsopernballett verpflichtet ist, von LH Haider und dem Geschäftsführer der CCC Dr. Sapetschnig abgeschlossen. Am 13.1.2004 wird festgestellt, dass sich die Ausgaben des im Herbst 2003 geplanten Budgets um mindestens € 0,5 Mio. erhöhen würden, weil Zanella die Ausgaben für die Darsteller nach oben revidiert. Am 15. 1. 2004 findet ein Gespräch zwischen BM Grasser, LH Haider, GF Sapetschnig und den designierten Intendanten Zanella statt, in welchem informell die Zusicherung der Bundessubvention und deren Verwendung im Jahr 2004 festgehalten werden. Das Programm wird am 16.1.2004 präsentiert. Am 19.3.2004 wird der ausformulierte Konsulenten- und Intendanten-vertrag, dessen Inhalte der Eigentümer zuvor festlegte, von Zanella und Sapetschnig unterzeichnet. Am 19.4.2004 werden die Bundessubventionen auf das Konto der CCC GmbH überwiesen. Wie sich herausstellte, gestaltete sich der Konsulenten-vertrag des künstlerischen Leiters Renato Zanella als äußerst kostspielig. Der

Page 3: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

3

Rechnungshof kritisiert sowohl den Vertrag Zanellas als auch den Vertrag des GF dahingehend. Mit einem von Zanella, Sapetschnig und der italienischen Firma „Opera Produzioni“ am 28.3.2004 abgeschlossenen Vertrag sollten alle Vorstellungen des Musicals Tosca als „komplette“ Aufführung im Gegenwert von rd. € 1,6 Mio. sichergestellt wer-den. Damit wurden die ursprünglich geplanten Budgetausgaben exorbitant überschritten. Auffällig erscheint, dass sowohl die Unterzeichnung des Zanella-Vertrages als auch der Vertrag mit der „Opera Produzioni“ erst nach der Zugsage der Bundessubventionen in der Höhe von € 1,6 Mio. erfolgen. Das definitive Budget wird kurz vor Beginn der Spielsaison – mit einem Umlauf-beschluss – durch Ing. Pfeifenberger genehmigt. Die vorbehaltlich zur Budgetgenehmigung in der Generalversammlung der CCC GmbH vom 18.3.2004 beschlossene Plausibilitätsprüfung durch die Kulturabteilung, die die Annahme der Auslastung des Musicals Tosca von 85% als realistisch bestätigen sollte, erfolgt nicht. Die Spielssaison ist aufgrund schlechten Wetters gering ausgelastet. Im Wert von rd. € 882.000,-- werden Karten verschenkt oder reduziert verkauft. Dies führt dazu, dass die Gesellschaft im Jahr 2004 in der Folge der geringen Auslastung von 30% einen Verlust (ohne Subventionen) in der Höhe von € 3,8 Mio. als ordentliches Betriebsergebnis erwirtschaftet. Am 30. September 2004 legt Dr. Sapetschnig seine Funktion als GF nieder, im Bereich der Buchhaltung und des Rechnungswesens scheiden ebenfalls Mitarbeiter/innen aus. Zum 30.9.2004 wird ein freiwilliger Zwischenabschluss erstellt, der die Verwendung der Bundesmittel bis zum Jahr 2008 verbucht darstellt. Ein Nachtragsvoranschlag in der Höhe von rd. € 1,7 Mio. wird im November 2004 im Zusammenhang mit der Vorlage eines Sanierungskonzepts von der Landesregierung beschlossen. Die November 2004 in der Generalversammlung der CCC beschlossene Um-firmierung (Ausgliederung des Filmförderungsbereichs) der Gesellschaft erfolgt im Dezember 2004 und geht mit einer Umbenennung der Gesellschaft in „Wörtherseefestspiele GmbH“ einher. Der enorme Verlust wird durch Subventionen in der Höhe von € 3,6 Mio. abgedeckt: Das Land Kärnten subventioniert die See-bühne 2004 mit € 1 Mio., der Bund in der Höhe von € 1,6 Mio., private Sponsoren € 15.966,--, OeNB € 7.000,--, Stadt Klagenfurt € 100.000,-- und die Kärnten Privatstiftung subventioniert die Gesellschaft mit € 300.000,--. Seitens des Landes wird zusätzlich eine Verlustabdeckung in der Höhe von € 568.695,-- gewährt, die in der Form der Weiterverrechnung von Personalkosten an das Land erfolgen soll. Laut Rechnungshofbericht (Seite 6) wurden im Jahr 2004 bis einschließlich des Jahres 2005 insgesamt € 6,928.110,00,-- (1,6 Millionen Bund, 4,30343 Millionen Land Kärnten, € 783.120,-- Landeshauptstadt Klagenfurt) an öffentlichen Mitteln aufgewendet. Am 19.1. 2005 wendet sich der GF an den Staatssekretär Morak um sicher zu stellen, dass die Bundessubventionen zur Gänze im Jahr 2004 als Verlustabdeckung

Page 4: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

4

herangezogen werden können. Dieser erwidert, dass die Verbuchung der Mittel im Verantwortungsbereich der Gesellschaft liege. Die Vereinnahmung der Bundessubvention und deren Verbuchung im Jahr 2004 sowie die Verbuchung der Forderungen gegenüber dem Land Kärnten ermöglichten es der Gesellschaft am Ende des Jahres ein knapp positives Eigenkapital auszu-weisen. Am 21.1.2005 wird im Umlaufbeschluss von Ing. Pfeifenberger eine Ablösungs-vereinbarung mit Renato Zanella unterfertigt, über welche Stillschweigen bewahrt werden müsse und welche Zanella eine Abfindung in der Höhe von € 150.000,-- zuzügl. 20% USt zusichern solle. Seit Feber 2005 fungiert Dipl. Bw. Bilgram als Geschäftsführer der WSF. Der Eigentumsvertreter Ing. Pfeifenberger legt seine Funktion als Eigentumsvertreter mit seinem überraschenden Ausscheiden aus der Landesregierung am 28.1. 2006 schließlich nieder. Eine zur definitiven Aufklärung der Geldflüsse notwendige, in der Generalversammlung der CCC beschlossene Gebarungsprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer wurde bis dato von der Wörtherseefestspiele GmbH nicht durchgeführt. Wer die Abfindung Zanellas bezahlt hat, bleibt ebenfalls offen.

Page 5: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

5

INHALTSVERZEICHNIS 1. Der Auftrag des Untersuchungsausschusses .................................................................... 6

2. Mitglieder des Untersuchungsausschusses....................................................................... 7

3. Rechtsgrundlagen des Untersuchungsausschusses.......................................................... 8

4. Tätigkeitsbericht ................................................................................................................ 9

4.1. Sitzungen.................................................................................................................... 9

4.2. Beschlüsse ................................................................................................................10

4.3. (einvernommene) Zeugen..........................................................................................20

5. Zur Verfügung gestellte Unterlagen..................................................................................21

5.1. Rechnungshofbericht .................................................................................................32

5.2. Gutachten des Sachverständigen Dr. Kleiner.............................................................42

6. Ergebnis(se) des Untersuchungsausschusses .................................................................47

6.1. Die Idee der Installierung einer Wörtherseebühne .....................................................47

6.2. Die Bespielung der Seebühne in den Jahren 2000 bis 2003 ......................................49

6.3. Saison 2004 – Cine Culture Carinthia GmbH / Wörther seefestspiele GmbH..........50

6.3.1. Der Eigentümervertreter ......................................................................................52

6.3.2. Der Geschäftsführer ............................................................................................52

6.3.3. Die Kompetenzbereiche des Eigentümers und Geschäfts-führers .......................55

6.3.4. Die Verantwortung für konkrete Abläufe im operativen Betrieb............................55

6.3.5. Die chaotischen Zustände in der Geschäftsführung.............................................59

6.3.6 „Quasi-Geschäftsführer“ Zanella...........................................................................60

6.3.7. Die Vorgaben der Kulturabteilung........................................................................62

6.3.8. Mitwirkung der Stadt Klagenfurt...........................................................................65

6.4. Die Abwicklung der Spielsaison 2004 ........................................................................72

6.4.1. Die Budgetierung.................................................................................................72

6.5. Der Anfang vom Ende................................................................................................86

6.5.1. Verschenktes, verschleudertes Vermögen ..........................................................90

6.5.2. Weisungen ..........................................................................................................98

6.5.3. Der Umgang mit der schwierigen Finanzsituation..............................................101

6.5.4. Funktionsniederlegung(en) ................................................................................111

6.5.5. Der Zwischenabschluss.....................................................................................114

6.5.6. Jahresabschluss zum 31.12.2004 .....................................................................127

6.6. Die Frage der Gebarungsprüfung ............................................................................130

6.7. Aktenschwund .........................................................................................................137

6.8. Öffentliche Mittel für die Wörthersee-Festspiele.......................................................137

6.8.1. Landesmittel für die Spielsaison 2004 ...............................................................137

6.8.2. Bundesmittel für die Spielsaison 2004...............................................................144

7. Potemkinsche Dörfer: Die Spielsaison 2005 und wie es weiter ging ...............................150

8. Fortsetzung des Dramas ................................................................................................166

9. Die politische Verantwortung ..........................................................................................170

9.1. Die politische Verantwortung von LH Dr. Jörg Haider ..............................................170

9.2. Die politische Hauptverantwortung des Ing. Karl Pfeifenberger................................174

9.3. Die Mitverantwortung von Dr. Sapetschnig ..............................................................177

9.4. Die Mitverantwortung von Mag.a Erika Napetschnig ................................................179

9.5. Die Mitverantwortung von Renato Zanella................................................................180

10. Schlussbemerkungen ...................................................................................................182

11. Antrag des Untersuchungsausschusses an den Landtag .............................................184

12. Chronologie der Causa „Seebühne“ .............................................................................186

Page 6: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

6

1. Der Auftrag des Untersuchungsausschusses

Der Kärntner Landtag fasste in seiner 11. Sitzung am 3. Februar 2005 folgenden Beschluss: „Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung des finanziellen Aufwandes des Landes Kärntens aller im Zusammenhang mit der Errichtung und der Bespielung der Seebühne erfolgten Geldflüsse auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit ein. Die Zahl der Untersuchungsausschuss-Mitglieder ist mit 13 festzu-setzen.“

Page 7: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

7

2. Mitglieder des Untersuchungsausschusses Zu den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wurden entsprechend obzitierten Beschlusses des Kärntner Landtages ebenfalls bei der 11. Sitzung des Kärntner Landtages am 3. Februar 2005 folgende Abgeordnete gewählt: FPÖ: LAbg. Mag. Walter Ebner (ab der 27. Sitzung des

Untersuchungsausschusses am 20. April 2006) LAbg. DI Johann Alois Gallo LAbg. Albert Gunzer (ab der 13. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Juni 2005 bis zur 26. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 23. März 2006)

LAbg. Josef Lobnig LAbg. Mag. Christian Ragger

LAbg. 3. Präsident Ing. Kurt Scheuch (bis zur 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 31. Mai 2005)

LAbg. Wilma Warmuth LAbg. Günther Willegger

SPÖ: LAbg. Mag. Nicole Cernic LAbg. Mag. Dr. Peter Kaiser LAbg. Herwig Seiser LAbg. Mag. Sieglinde Trannacher LAbg. Ferdinand Vouk ÖVP: LAbg. Stephan Tauschitz Die Grünen: LAbg. Rolf Holub In der 1. (konstituierenden) Sitzung des Untersuchungsausschusses am 3. Februar 2005 wurde Klubobmann LAbg. Dr. Peter Kaiser zum Vorsitzenden und LAbg. DI Johann Alois Gallo zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Page 8: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

8

3. Rechtsgrundlagen des Untersuchungsausschusses Gemäß Art. 69 Abs. 1 des Landesverfassungsgesetzes vom 11. Juli 1996, mit dem die Verfassung für das Land Kärnten erlassen wird (Kärntner Landesverfassung – K-LVG), LGBl.Nr. 85/1996, in der Fassung der Landesverfassungsgesetze LGBl. Nr. 57/2002, 8/2003, 17/2003, 47/2003, 56/2003, hat der Landtag das Recht, durch Beschluss in den Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Mit Gesetz über die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages (K-LTGO), LGBl. Nr. 87/1996, in der Fassung des Landesverfassungs-gesetzes LGBl. Nr. 57/2002 und der Gesetze LGBl. Nr. 48/2003 und 12/2004, wurden im 5. Abschnitt in den §§ 32 bis 35 detaillierte Bestimmungen betreffend Untersuchungsausschüsse, die Beweis-erhebung durch die Vernehmung von Zeugen, die Beweiserhebungen durch Augenschein und Sachverständige, sowie Strafbestimmungen getroffen. Ergänzend ist ausdrücklich auf § 32 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages zu verweisen, wonach der Untersuchungsausschuss beschließen kann, dass dem Beweisverfahren vor dem Untersuchungs-ausschuss zur Unterstützung des Ausschusses und seines Obmannes bei der Handhabung der Verfahrensbestimmungen, insbesondere zum Schutz der Rechte von Zeugen, ein rechtskundiger Beistand beigezogen wird. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit wurde vom Untersuchungs-ausschuss auch in der 2. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 10. Februar 2005 Gebrauch gemacht und einstimmig beschlossen, Dr. Willibald Schasche (pensionierter Richter und Mitglied der Bezüge-reformkommission) als Rechtsbeistand (des Untersuchungs-ausschusses) beizuziehen. Vorübergehend wurde die Funktion des Rechtsbeistandes vom Vizepräsidenten des Landesgerichtes Klagenfurt i. R. Dr. Franz Brunner wahrgenommen. Der Rechtsbeistand bzw. sein Vertreter haben an nahezu allen (öffentlichen und nichtöffentlichen) Sitzungen des Untersuchungsausschusses teilgenommen. Die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen waren daher für die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses und für die Vorlage des Berichtes des Untersuchungsausschusses anzuwenden.

Page 9: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

9

4. Tätigkeitsbericht 4.1. Sitzungen Der Ausschuss hat seine Arbeit am 3. Februar 2005 aufgenommen und bis zum Abschluss des Berichtes insgesamt 31 Sitzungen abgehalten. Nachstehend die chronologische Auflistung der (öffentlichen und nichtöffentlichen) Sitzungen des Untersuchungsausschusses:

1. (konstituierende) Sitzung am 3. Februar 2005 (Lfd. Nr. 14) 2. Sitzung am 10. Februar 2005 (Lfd. Nr. 15) 3. Sitzung am 21. Februar 2005 (Lfd. Nr. 29) 4. Sitzung am 15. März 2005 (Lfd. Nr. 34) 5. Sitzung am 29. März 2005 (Lfd. Nr. 43) 6. Sitzung am 12. April 2005 (Lfd. Nr. 49) 7. Sitzung am 10. Mai 2005 (Lfd. Nr. 63) 8. (1. öffentliche) Sitzung am 10. Mai 2005 (Lfd. Nr. 80) 9. Sitzung am 19. Mai 2005 (Lfd. Nr. 71) 10. (2. öffentliche) Sitzung am 19. Mai 2005 (Lfd. Nr. 81) 11. Sitzung am 31. Mai 2005 (Lfd. Nr. 85) 12. (3. öffentliche) Sitzung am 31. Mai 2005 (Lfd. Nr. 84) 13. Sitzung am 14. Juni 2005 (Lfd. Nr. 91) 14. (4. öffentliche) Sitzung am 14. Juni 2005 (Lfd. Nr. 90) 15. Sitzung am 23. Juni 2005 (Lfd. Nr. 101) 16. (5. öffentliche) Sitzung am 23. Juni 2005 (Lfd. Nr. 100) 17. Sitzung am 28. Juni 2005 (Lfd. Nr. 107) 18. (6. öffentliche) Sitzung am 28. Juni 2005 (Lfd. Nr. 106) 19. Sitzung am 5. Juli 2005 (Lfd. Nr. 113) 20. (7. öffentliche) Sitzung am 16. August 2005 (Lfd. Nr. 120) 21. Sitzung am 16. August 2005 (Lfd. Nr. 119) 22. Sitzung am 13. September 2005 (Lfd. Nr. 123) 23. Sitzung am 27. Oktober 2005 (Lfd. Nr. 134) 24. (8. öffentliche) Sitzung am 27. Oktober 2005 (Lfd. Nr. 133) 25. Sitzung am 17. Jänner 2006 (Lfd. Nr. 143) 26. Sitzung am 23. März 2006 (Lfd. Nr. 155) 27. Sitzung am 20. April 2006 (Lfd. Nr. 160) 28. Sitzung am 16. Mai 2006 (Lfd. Nr. 169) 29. (9. öffentliche) Sitzung am 16. Mai 2006 (Lfd. Nr. 171) 30. Sitzung am 14. Juni 2006 (Lfd. Nr. 177) 31. (10. öffentliche) Sitzung am 14. Juni 2006 (Lfd. Nr. 174) 32. Sitzung am 14. Juni 2006 (Lfd. Nr. 178)

Page 10: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

10

4.2. Beschlüsse

Nachstehend werden die vom Untersuchungsausschuss gefassten Beschlüsse – entsprechend der erfolgten Protokollierung – wiedergege-ben. Die in Klammer angeführten Verweise (Lfd. Nr. ) verweisen auf das vom Landtagsamt erstellte Inhaltsverzeichnis zu Ldtgs. Zl. 190/29.

Sitzung am 10. Februar 2005 (Lfd. Nr. 15) Tagungsort: Einstimmig wird beschlossen, nicht öffentliche Sitzungen (interne Beratungen) im Kleinen Wappensaal abzuhalten. Die öffentlichen Sitzungen finden im Plenarsaal statt. Nach jeder öffentlichen Sitzung wird automatisch eine nicht-öffentliche angeschlossen. Protokollierungen: Einstimmig wird beschlossen, geschäftsordnungsgemäß interne Sitzungen als Resümeeprotokolle zu führen. Sollte ein Mitglied im Besonderen eine Protokollierung expressis verbis wünschen, habe dieses das vorher zu bekunden. Bei öffentlichen Sitzungen, insbesondere bei Zeugen-einvernahmen nach der Strafprozessordnung sind Wortprotokolle zu führen. Einstimmig wird beschlossen, Dr. Willibald Schasche (pensionierter Richter und Mitglied der „Bezügereformkommission“) als Rechtsbeistand beizuziehen. Der Ausschuß einigt sich darauf, daß die Verfassungsabteilung eine schriftliche Beurteilung abgibt, inwieweit der U-Ausschuß die Gesellschaften des Landes, welche in die “Causa Seebühne“ involviert sind, prüfen kann. Einstimmig wird beschlossen, nachstehende Unterlagen anzufordern: 1. Regierungssitzungsprotokolle betreffend „Seebühne“ und aller in dieser Causa involvierten Gesellschaften und Einrichtungen seit 1997 2. Landtagsmaterialien betreffend „Seebühne“ seit 1997 3. Parlamentskorrespondenz betreffend „Seebühne“ seit 2003 4. Beschlüsse und Protokolle des Gemeinderates der Stadt Klagenfurt betreffend „Seebühne“ seit 1997 5. direkte getätigte finanzielle Zuwendungen des Landes an die „Seebühne“ im Sinne des Prüfungsauftrages 6. Landesrechnungshofbericht(e) betreffend „Seebühne“ 7. Bundesrechnungshofbericht(e) betreffend „Seebühne“ 8. Firmenbuchauszüge samt den Eintragungen im Firmenbuch zugrunde liegenden Unterlagen folgender Gesellschaften: Kärnten Marketing GmbH, Cine Culture GmbH, Wörtherseefestspiele GmbH 9. Vom Eigentümervertreter Protokolle Generalversammlungen der Gesellschaft(en) 10. Vom Eigentümervertreter Fördervertrag Bund samt den dem Fördervertrag zugrunde liegenden Förderrichtlinien betreffend „Seebühne“ für die Jahre 2004 – 2008 11.Vom Eigentümervertreter Bilanzen der Wörthersee-Festspiele GesmbH und der Cine Culture Carinthia GesmbH 12. Unterlagen des Eigentümervertreters des Landes Kärnten für relevante Entscheidungen hinsichtlich der Wörthersee-Festspiele GesmbH und der Cine Culture Carinthia GesmbH 13. Unterlagen zu den Vorverträgen und zum Vertrag zwischen

Page 11: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

11

dem Land Kärnten und Renato Zanella 14. Die Auflösungsvereinbarung zwischen dem Land Kärnten und Renato Zanella 15. Vom Eigentümervertreter die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Wörtherseefestspiele GmbH 16. Der von LH-Stv. Ing. Pfeifenberger in Auftrag gegebene Managementletter der Wirtschaftsprüfer Dr. Rossbacher, Klagenfurt, und Dr. Huber 17. Von der Landesregierung die gesamte Korrespondenz zwischen der Landesregierung, Cine Culture Carinthia GesmbH und der Wörtherseefestspiele GmbH 18. Anfrage an das Justizministerium und/oder die Staatsanwaltschaft über Stand des Verfahrens „Seebühne“ Sitzung am 21. Februar 2005 (Lfd. Nr. 29)

Landtagspräsident DI Freunschlag wird ersucht, schnellstens mit Mag. Willibald Schasche (Richter i.R.) Kontakt aufzunehmen und eine Entscheidung bis spätestens 28. Feber 2005 zu erwirken. Sollte Schasche das Angebot des Rechtsbeistandes ablehnen, wäre Dr. Franz Brunner (ehem. Vizepräsident des Landesgerichtes) ob dieser Funktion zu kontaktieren. Sollte auch dieser ablehnen, wäre danach der pensionierte Richter Dr. Helmut Kaiser zu befragen. Die Kontaktaufnahme durch den Landtagspräsidenten könne sowohl telefonisch oder schriftlich (jedenfalls in dokumentierter Form) erfolgen. Einvernehmlich wird sodann beschlossen, folgende Unterlagen anzufordern. 1. Gesamte Korrespondenz zwischen Eigentümervertreter Land Kärnten und Landeshauptstadt Klagenfurt betreffend Seebühne (seit 1997) 2. Alle Medienberichte inklusive Landespressedienst-Meldungen betreffend Seebühne im Untersuchungszeitraum (seit 1997) 3. Firmenbuchauszug samt den den Eintragungen im Firmenbuch unterliegenden Unterlagen der Entwicklungsagentur Kärnten GmbH (vormals Kärnten Technologie GmbH), der Kärnten Privatstiftung GmbH und der KELAG AG 4. Vom Eigentümervertreter Bilanzen der Entwicklungsagentur Kärnten GmbH (vormals Kärnten Technologie GmbH), der Kärnten Privatstiftung GmbH und der KELAG AG, sofern sie Geldflüsse und Finanz- entscheidungen der Seebühne betreffen 5. Vom Eigentümervertreter Unterlagen von der Entwicklungsagentur Kärnten GmbH, der Kärnten Privatstiftung GmbH und der KELAG AG für relevante Entscheidungen betreffend Seebühne 6. Vom Eigentümer die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen der Entwicklungsagentur Kärnten GmbH und der Kärnten Stiftung GmbH betreffend Seebühne 7. Von der Landesregierung die gesamte Korrespondenz inklusive Akten- vermerke zwischen Landesregierung und Entwicklungsagentur Kärnten GmbH, der Kärnten Stiftung GmbH und der KELAG AG betreffend Seebühne 8. Vom Eigentümervertreter von der Klagenfurter Messe Betriebs GmbH Leasingverträge, Nutzungsverträge und Abrechnungen betreffend Seebühne

Page 12: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

12

9. Sämtliche direkt getätigte finanzielle Zuwendungen und Sachleistungen des Landes an die Seebühne und beteiligte Gesellschaften Der Ausschuß einigt sich auf folgende Aufteilung (FPÖ 2 Ausfertigungen, SPÖ 2, ÖVP 1, Grüne 1).

Sitzung am 15. März 2005 (Lfd. Nr. 34) Einstimmig wird Dr. Franz Brunner (Vizepräsident des Landesgerichtes Klagenfurt i.R.) als stellvertretender Rechtsbeistand beschlossen. Dr. Brunner ist vom Landtagspräsidenten schriftlich über diese Beschlussfassung zu informieren. Einstimmig wird beschlossen, am 29. März 2005 eine informelle Sitzung mit Dr. Brunner anzuberaumen (Unterweisung in der StPO) Obige Vorgangsweise findet die einstimmige Zustimmung des Ausschusses. Einstimmig wird beschlossen, den Gemeindereferenten des Landes zu ersuchen, sich im Zuge der Wahrnehmung seines Aufsichtsrechtes die Beschlüsse des Stadtsenates im Zusammenhang mit der Seebühne vorlegen zu lassen und dem Untersuchungsausschuß zu übermitteln. Der Ausschuß einigt sich darauf, die Sache nicht zu verkomplizieren und nur folgende Beschränkung bei der Zeugenbefragung festzulegen: Die erste Runde einer Zeugenbefragung erfolgt in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen (FPÖ, SPÖ, ÖVP, Grüne). Weitere Wortmeldungen erfolgen ausschließlich über schriftliche Anmeldungen, in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sitzung am 29. März 2005 (Lfd. Nr. 43)

Einstimmig wird beschlossen, in interner Sitzung Landesrechnungsdirektor Dr. Reithofer sowie die mit der Prüfung der Wörtherseebühne befassten Prüfer als Auskunftspersonen zu hören. Termine: Die nächsten Sitzungstermine werden einvernehmlich wie folgt festgelegt: Dienstag, 12. April 2005, Beginn 9.00 Uhr (interne Sitzung mit LRH-Auskunftspersonen) Dienstag, 26. April 2005, Beginn 9.00 Uhr (1. öffentliche Zeugenbefragung) Dienstag, 10. Mai 2005, Beginn 9.00 Uhr (2. öffentliche Zeugenbefragung) Donnerstag, 12. Mai 2005, Beginn 9.00 Uhr (3. öffentliche Zeugenbefragung) Dienstag, 31. Mai 2005, Beginn 9.00 Uhr (4. öffentliche Zeugenbefragung) Vereinbart wird auch, daß vor jeder öffentlichen Sitzung jeweils um 8.30 sowie nach Beendigung jeder öffentlichen Sitzung eine interne Beratung stattfindet. Sitzung am 12. April 2005 (Lfd. Nr. 49) Einstimmig wird dem Vorsitzenden das Pouvoir erteilt, ein (ultimatives) Urgenzschreiben an den Landeshauptmann betreffend die Vorlage der Unterlagen zu richten. Termine für die öffentlichen Zeugenbefragung: Aufgrund der oben erwähnten Sachlage werden die Termine einvernehmlich neu wie folgt festgelegt:

Page 13: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

13

Dienstag, 10. Mai 2005, 9.00 Uhr (1. öffentliche Zeugenbefragung Donnerstag, 19. Mai 2005, 9.00 Uhr (2. öffentliche Zeugenbefragung) Dienstag, 31. Mai 2005, 9.00 Uhr (3. öffentliche Zeugenbefragung) Dienstag, 14. Juni 2005, 9.00 Uhr (4. öffentliche Zeugenbefragung) Sitzung am 10. Mai 2005 (Lfd. Nr. 63) Einstimmig wird beschlossen, LH-Stv.aD Ing. Pfeifenberger für 19. Mai 2005 (2. öffentliche Sitzung) als Zeuge zu laden. (Anm.: Das Befragungsthema wurde in der Sitzung am 12.4.2005 bereits beschlossen). Einstimmig wird beschlossen, Frau Mag. Erika Napetschnig (Leiterin der Abteilung 5 – Kultur des Amtes der Landesregierung) für 19. Mai 2005 (2. öffentliche Sitzung) als Zeugin zu laden. (Befragung hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Seebühne). Einstimmig wird beschlossen, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Peter Ambrozy sowie Werner Petzner – Buchhaltungsdirektor des Amtes der Kärntner Landesregierung als Zeugen zu laden. Einstimmig wird beschlossen, von der Abteilung 2 V – Verfassungsdienst des Amtes der Kärntner Landesregierung ein Rechtsgutachten betreffend Befangenheit von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses als Mitglieder des Aufsichtsrates der Wörtherseefestspiele GmbH. anzufordern. Einstimmig wird beschlossen, Frau Petra Besser (Buchhalterin der Cine Culture Carinthia GmbH) als Zeugin zu laden. Einstimmig wird beschlossen, von Dr. Sapetschnig, von Dipl.Vw. Bilgram sowie von Dr. Felsner die im Zuge ihrer Zeugeneinvernahmen zugesagten Unterlagen schriftlich anzufordern. Einstmmig wird beschlossen, Frau Mag. Angelika Fritzl von der Abteilung 4 – Finanzen des Amtes der Landesregierung als Zeugin zu laden. Einstimmig werden die Zeugenlisten der nächsten öffentlichen Sitzungen wie folgt beschlossen: Zeugenliste für die öffentliche Sitzung am 19. Mai 2005: 09.00 Uhr: Marika LICHTER, Agentur Glanzlichter 09.30 Uhr: Mag. Brigitte KÜHBERGER, Sponsoring-Verantwortliche (Wörtherseefestspiele) 10.00 Uhr: Renato ZANELLA, ehemaliger Intendant der Wörtherseebühne 11.30 Uhr: Ing. Karl PFEIFENBERGER, LH-Stv.aD 13.00 Uhr: Mag. Erika NAPETSCHNIG, Abteilungsleiterin der Abteilung 5 – Kultur, AKL Zeugenliste für die öffentliche Sitzung am 31. Mai 2005: 09.00 Uhr: Franz MORAK, Staatssekretär im Bundeskanzleramt 09.00 Uhr: Mario CANORI, Vizebürgermeister. der Landeshauptstadt Klagenfurt 10.00 Uhr: Dkfm. Harald SCHEUCHER, Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt 11.00 Uhr: 2. LH-Stv. Dr. Peter AMBROZY 11.30 Uhr: Werner PETZNER, Buchhaltungsdirektor, AKL Zeugenliste für die öffentliche Sitzung am 14. Juni 2005: 09.00 Uhr: Petra BESSER, Buchhalterin der Cine Culture Carinthia GmbH 10.00 Uhr: Mag. Angelika FRITZL, Abteilung 4 – Finanzen und Wirtschaft, AKL

Page 14: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

14

11.00 Uhr: Mag. Dr. Günther PÖSCHL, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 12.00 Uhr: Dr. Dietrich BIRNBACHER, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 13.00 Uhr: Mag. Wolfgang ROSSBACHER Wirtschaftsprüfer 14.00 Uhr: Dr. Hermann HUBER, Buchprüfer Zeugenliste für die öffentliche Sitzung am 28. Juni 2005: 09.00 Uhr: Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER Für jene Zeugen, für die bisher noch kein Befragungsthema beschlossen wurde, sind die Befragungsthemen entsprechend den Befragungskreisen zu entnehmen. Sitzung am 19. Mai 2005 (Lfd. Nr. 71)

Einstimmig wird die öffentliche Sitzung um 10.30 Uhr unterbrochen und eine interne Beratung im Kleinen Wappensaal durchgeführt. Einstimmig wird beschlossen, im Wege des Landtagspräsidenten beim Bundeskanzleramt schriftlich nachzufragen, ob bei der Formulierung des Förderungsvertrages für die Bundessubvention in Höhe von 1,6 Mio Euro an die Cine Culture Carinthia GmbH der Eigentümervertreter eingebunden war. Einstimmig wird beschlossen, Renato ZANELLA (design. Intendant der Wörtherseefestspiele) für Donnerstag, den 23. Juni 2005, 9.00 Uhr als Zeuge zu laden. Befragungsthema: Befragung über seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Seebühne. Sitzung am 31. Mai 2005 (Lfd. Nr. 85) Einstimmig wird beschlossen, im Wege des Landtagspräsidenten bei der Staatsanwaltschaft anzufragen, welche Unterlagen betreffend die Seebühne zum Zwecke der Einleitung eines Strafverfahrens beschlagnahmt wurden und welche Causen dort in Bezug auf die Seebühne untersucht werden. Einstimmig wird beschlossen, vom Gemeindereferenten Landesrat Ing. Rohr im Rahmen seiner Gemeindeaufsicht die Schreiben an Vbgm. Canori, welche auf der Rechnung der Rechtsanwaltskanzlei Klaus/Quendler angeführt sind (AZ.48; Beilage 5-ALL-24/7/04) anzufordern. Einstimmig wird beschlossen, von Mag. Erika Napetschnig, Leiterin der Abteilung 5 – Kultur des Amtes der Landesregierung die Schreiben an Vbgm. Canori, welche auf der Rechnung der Rechtsanwaltskanzlei Klaus/Quendler angeführt sind (AZ.48; Beilage 5-ALL-24/7/04) anzufordern. Einstimmig wird beschlossen, von Direktor Werner Petzner, Vorstand der Buchhaltung des Amtes der Landesregierung, Unterlagen über allfällige Zahlungsflüsse von bzw. an Renato Zanella anzufordern. Einstimmig wird beschlossen, von Mag. Brigitte Kühberger die anlässlich ihrer Zeugeneinvernahme zugesagten Unterlagen anzufordern. Einstimmig wird beschlossen, im Wege des Landtagspräsidenten bei der Staatsanwaltschaft anzufragen, ob gegen LH-Stv. aD Ing. Karl Pfeifenberger Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen im Zusammenhang mit Vorgängen betreffend die Seebühne eingeleitet wurden.

Page 15: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

15

Einstimmig werden folgende Termine beschlossen: Donnerstag, 23. Juni 2005:

7.45 Uhr: interne Sitzung 8.15 Uhr: Zeugeneinvernahme LH-Stv. Dr. Peter AMBROZY 9.00 Uhr: Zeugeneinvernahme Renato ZANELLA (Anm.: Termin bereits

beschlossen) Dienstag, 5. Juli 2005: 8.30 Uhr: interne Sitzung 9.00 Uhr: LH-Stv. aD Ing. Karl Pfeifenberger Sitzung am 14. Juni 2005 (Lfd. Nr. 91) Einstimmig wird beschlossen, den Landeshauptmann in seiner Funktion als Eigentümervertreter der Wörtherseefestspiele GmbH schriftlich zu ersuchen, raschest dafür Sorge zu tragen, dass die in der Generalversammlung am 16.2.2005 beschlossene Gebarungsprüfung der Wirtschaftsprüfer Dr. Birnbacher und Dr. Huber ehebaldigst durchgeführt wird und das Ergebnis dem Untersuchungsausschuss umgehend zur Kenntnis gebracht wird. Geschäftsführer Dipl.Bw. Bilgram ist dieses Schreiben nachrichtlich zur Kenntnis zu bringen.

Sitzung am 23. Juni 2005 (Lfd. Nr. 101) Einstimmig wird dem Vorsitzenden das Pouvoir erteilt, im Wege des Landtagspräsidenten und des Landtagsamtes direkten Kontakt mit Herrn Zanella bezüglich einer Terminvereinbarung aufzunehmen. Einstimmig wird beschlossen, den Landesrechnungshof schriftlich um Bekanntgabe zu ersuchen, wieweit der Prüfungsstatus des Prüfungs-verlangens Gebarung Seebühne ist, wie der weitere Zeitplan ausschaut und wann mit der Vorlage des Prüfberichtes zu rechnen ist. Einstimmig wird beschlossen, das Schreiben des Landeshauptmannes betreffend die Gebarungsprüfung so zur Kenntnis zu nehmen. (AZ 93) Einstimmig wird beschlossen, im Wege des Landtagspräsidenten ein E-mail an Renato Zanella, per Adresse Staatsoper Wien – Ballettdirektion, zu schicken, mit der Bitte um Terminvorschläge für seine Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss und der Hinzufügung, daß eine endgültige Bewertung der Vorgänge rund um die Seebühne ohne seine Aussage nicht erfolgen kann. Einstimmig wird beschlossen (über Antrag von Abg. Mag. Trannacher), bei Frau Mag. Napetschnig – Leiterin der Kulturabteilung des Amtes der Landesregierung, die mit Schreiben vom 1.6.2005 angeforderten Unterlagen (Honorarnote Kanzlei Quendler/Schreiben Vbgm.Canori) schriftlich zu urgieren. Einstimmig wird beschlossen, im Wege des Landtagspräsidenten das Landes-gericht Klagenfurt zu ersuchen, dem Untersuchungsausschuss die Akteneinsicht zu gewähren und vorab den Umfang des Aktenbestandes in der Causa Zahl 9 Ur 15/05k bekanntzugeben.

Page 16: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

16

Sitzung am 28. Juni 2005 (Lfd. Nr. 107) Einstimmig wird beschlossen, dem Landesrechnungshof Akteneinsicht in sämtliche dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehenden Unterlagen zu gewähren (Akteneinsicht im Landtagsamt). Einstimmig wird beschlossen, vom Eigentümervertreter den Schriftverkehr betreffend die Aufforderung zur Erstellung eines Kostenvoranschlages an Steuerberater Dr. Huber zur Gebarungsprüfung der Wörtherseefestspiele GmbH. bzw. ein allfälliges diesbezügliches Anbot, das Dr. Huber gestellt habe, anzufordern. Sitzung am 5. Juli 2005 (Lfd. Nr. 113) Einstimmig wird beschlossen, vom Eigentümervertreter den Auflösungsvertrag oder die Auflösungsvereinbarung Renato Zanella sowie sämtliche Umlauf-beschlüsse und Protokolle der Generalversammlung der Wörtherseefestspiele GmbH ab Herbst 2003 bis dato anzufordern. Einstimmig werden folgende Termine mit folgenden Zeugeneinvernahmen beschlossen: Dienstag, 16. August 2005: 8.30 Uhr: interne Beratung 9.00 Uhr: öffentliche Sitzung

9.00 Uhr – Zeugeneinvernahme LH-Stv. aD Ing. Karl Pfeifenberger

13.00 Uhr – Zeugeneinvernahme Renato Zanella Sitzung am 16. August 2005 (Lfd. Nr. 119) Der Antrag auf Anforderung der Jour-fixe-Protokolle von Frau Mag. Kühberger (über deren Anwalt) bleibt mit 6 : 6 Stimmen in der Minderheit. Sitzung am 13. September 2005 (Lfd. Nr. 123) Einvernehmlich wird beschlossen: Die Vorlage des LRH-Berichtes betreffend die „Seebühne“ abzuwarten. Nächste öffentliche Sitzung am 27.Oktober 2005 mit folgenden Zeugen: 09.00 Uhr: Mag. Erika NAPETSCHNIG, Leiterin der Abteilung 5 – Kultur des Amtes der Landesregierung (Befragungsthema: Widersprüchliche Äußerungen in der Causa Seebühne“) 10.30 Uhr: Dr. Bernhard SAPETSCHNIG, Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia GmbH (Befragungsthema: Widersprüchliche Äußerun gen in der Causa Seebühne“)

Page 17: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

17

Sitzung am 27. Oktober 2005 (Lfd. Nr. 134) Einstimmig wird beschlossen: Von Mag. Erika Napetschnig ist die anlässlich ihrer heutigen Zeugen-einvernahme zugesagte detaillierte Auflistung der 288.000 Euro „Overhead-Kosten“, die heuer für die Seebühne geflossen sind, schriftlich anzufordern. Nach Vorliegen der heutigen Protokolle (Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung und Niederschrift der internen Sitzung) sowie nach Einlangen der von Dr. Sapetschnig heute zugesagten Unterlagen wird vom Vorsitzenden – in Absprache mit den Fraktionen – eine nächste interne Sitzung zwecks Beratung der weiteren Vorgangsweise (auch über eventuelle Zeugen-ladungen) anberaumt. Sitzung am 17. Jänner 2006 (Lfd. Nr. 143) Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Anforderung folgender Unterlagen unter einer Fristsetzung von 14 Tagen: - von der Landesregierung den Bericht des Landesrechnungshofes, LRH

125/B/2005, betreffend die Überprüfung der Wörtherseefestspiele GmbH, Gebarung Wirtschaftsjahr 2004;

- von der Abteilung 4 – Finanzen und Wirtschaft, der Abteilung 5 – Kultur sowie der Buchhaltung des Amtes der Landesregierung alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Wörtherseebühne mit Stichtag 17.1.2006 (unter gleichzeitiger Aufforderung zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung seitens dieser Abteilungen);

- von der Abteilung 5 – Kultur des Amtes der Landesregierung das im do. Akt, Zahl, 5-ALL-24/19/2005, zitierte E-Mail des Leiters der Kärnten Werbung, Mag. Werner Bilgram vom 13. Mai 2005 betreffend den Betrag von € 288.877,00 für das Jahr 2005 für die Wörtherseefestspiele GmbH;

- von der Wörtherseefestspiele GmbH die im Oktober fällig gewesene erste Abrechnung der Bundessubvention (im Wege des Eigentümervertreters).

Der Antrag wird so angenommen. Sitzung am 23. März 2006 (Lfd. Nr. 155) Einstimmig wird beschlossen, dem Landtagspräsidenten folgenden Erledigungsvorschlag zu unterbreiten: Schreiben an das Finanzamt Klagenfurt zum do.Ersuchen um Amtshilfe: Mitteilung, dass die Übermittlung der von einem Zeugen dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Auflösungsvereinbarung aus rechtlicher Sicht und gängiger Praxis erst möglich ist, wenn der Untersuchungsausschuss seine Tätigkeit beendet hat und der Bericht im Landtag veröffentlicht wurde. Hinweis, dass im gegenwärtigen Stadium die Auflösungsvereinbarung nur von den Vertragspartnern angefordert werden kann.

Page 18: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

18

Einstimmig werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Schreiben an das Landesgericht Klagenfurt Ersuchen im Rahmen der Amtshilfe: a) Bekanntgabe, ob beim do. Gericht ein Strafverfahren in der Causa Seebühne anhängig ist, in welcher Causa die Staatsanwaltschaft erhebt, ob und in welcher Causa Renato Zanella betroffen ist, b) Übermittlung des do. diesbezüglichen Aktenvorganges c) Bekanntgabe der aktuellen Zustelladresse von Renato Zanella. 2. Schreiben an Finanzminister Mag. Karl Heinz Grasser Ersuchen um schriftliche Stellungnahme zur Zeugenaussage von Dr. Sapetschnig, wonach der Finanzminister im Beisein des Landes- hauptmannes im Casineum Velden am 13.1.2004 Herrn Dr. Sapetschnig zugesichert habe, die Bundessubvention auf einmal verbrauchen zu können. (Die diesbezügliche Zeugenaussage soll angeschlossen werden). 3. Folgende Zeugeneinvernahmen: Renato ZANELLA, designierter Seebühnen-Intendant Frau STUDENROTH, ehemalige Assistentin von Zanella in der Causa Seebühne) Mag. BILGRAM, Ex-Geschäftsführer der Wörtherseefestspiele GmbH und derzeitiger Geschäftsführer der Kärnten Werbung Ing. PFEIFENBERGER, ehemaliger Landesfinanzreferent Dr. SAPETSCHNIG, Ex-Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia GmbH (Reihung der obigen Zeugen, Termin und Befragungsthema werden in der nächsten internen Sitzung am 20.4.2006 beschlossen) Sitzung am 20. April 2006 (Lfd. Nr. 160) Einstimmig wird beschlossen, vom Landesgericht Klagenfurt (unter Bezugnahme auf das do. Schreiben vom 12.4.2006) Kopien der Protokolle der Einvernahmen von Dr. Bernhard Sapetschnig und Renato Zanella anzufordern. Der Ausschuss behält sich eine eventuelle Akteneinsichtnahme vor. Einstimmig wird beschlossen, das am 24.3.2006 an Finanzminister Mag. Grasser gerichtete Schreiben betreffend die Bundessubvention zu urgieren, einschließlich einer Fristsetzung zur Stellungnahme bis 10.Mai 2006. Einstimmig wird beschlossen: Nächste öffentliche Sitzung am 16. Mai 2006 mit folgenden Zeugen: 09.00 Uhr: Dipl.Bw. Werner Bilgram, Geschäftsführer der Wörtherseefestspiele GmbH 09.45 Uhr: Helga Studenroth, ehem. Assistentin von Zanella in der Causa Seebühne

11.30 Uhr: Renato Zanella, design. Intendant der Wörtherseebühne (Befragungsthemen: wie bisher bzw. für Frau Studenroth allgemeine Formulierung)

Page 19: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

19

Nächste öffentliche Sitzung am 23. Mai 2006 mit folgenden Zeugen: 10.00 Uhr: LH-Stv. aD Ing. Karl Pfeifenberger, ehem. Finanzreferent 12.00 Uhr: Dr. Bernhard Sapetschnig,

Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia GmbH (Befragungsthemen: wie bisher) Sitzung am 16. Mai 2006 (Lfd. Nr. 169) Einstimmig wird beschlossen, das am 24.3.2006 an Finanzminister Mag. Grasser gerichtete Schreiben betreffend die Verwendung der Bundes-subvention nochmals zu urgieren, einschließlich einer Fristsetzung zur Stellungnahme bis 25. Mai 2006. Der Vorsitzende bringt sodann folgende Anträge zur Abstimmung: Nächste öffentliche Sitzung am 14. Juni 2006 mit folgendem Zeugen: 09.00 Uhr: Renato Zanella, design. Intendant der Wörtherseefestspiele (Befragungsthema: wie bereits beschlossen!) Der Antrag wird einstimmig angenommen. Aufrechterhaltung der Zeugenladungen Pfeifenberger und Sapetschnig für 23.Mai 2006. Der Antrag bleibt in der Minderheit der F (Gegenstimmen SPÖ, ÖVP, Grüne) Stornierung der Zeugenladungen Pfeifenberger und Sapetschnig, mit der Be-gründung, die Zeugeneinvernahme Zanellas abzuwarten und wenn notwendig, eine neuerliche Ladung auszusprechen. Der Antrag erhält die Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grüne (Gegenstimmen F) Sitzung am 14. Juni 2006 (Lfd. Nr. 174) Einstimmig wird sodann beschlossen, a) Zeugenbefragungen sind mit heutigem Tag abgeschlossen; b) Der Vorsitzende wird beauftragt, das Konzept für den Endbericht zu

erstellen und den Fraktionen zur Verfügung zu stellen, danach Anberaumung einer internen Sitzung zwecks Besprechung der weiteren Vorgangsweise.

Page 20: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

20

4.3. (einvernommene) Zeugen

8. (1. öffentliche) Sitzung am 10. Mai 2005 Mag. Reinhard Zechner Dr. Bernhard Sapetschnig Mag. Werner Bilgram Dr. Horst Felsner

10. (2. öffentliche) Sitzung am 19. Mai 2005 Marika Lichter Mag. Brigitte Kühberger Renato Zanella (entschuldigt)

Ing. Karl Pfeifenberger, LHStv. a. D. (vertreten durch RA Dr. Groß-mann) Mag. Erika Napetschnig

12. (3. öffentliche) Sitzung am 31. Mai 2005 Mario Canori Dkfm. Harald Scheucher Werner Petzner 14. (4. öffentliche) Sitzung am 14. Juni 2005 Petra Besser Mag. Dr. Günther Pöschl Mag. Angelika Fritzl Dr. Dietrich Birnbacher Mag. Wolfgang Rossbacher Dr. Hermann Huber 16. (5. öffentliche) Sitzung am 23. Juni 2005 Dr. Peter Ambrozy 18. (6. öffentliche) Sitzung am 28. Juni 2005 Dr. Jörg Haider 20. (7. öffentliche) Sitzung am 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger 24. (8. öffentliche) Sitzung am 27. Oktober 2005 Mag. Erika Napetschnig Dr. Bernhard Sapetschnig

Page 21: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

21

29. (9. öffentliche) Sitzung am 16. Mai 2006 Dipl.Bw. Werner Bilgram Helga Studenroth (entschuldigt) Renato Zanella (entschuldigt) 31. (10. öffentliche) Sitzung am 14. Juni 2006 Renato Zanella (mit Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink)

5. Zur Verfügung gestellte Unterlagen Hinsichtlich des umfangreichen Aktenmaterials wird zum besseren Verständnis auf das vom Landtagsamt erstellte Inhaltsverzeichnis verwiesen, welches der Einfachheit halber nachfolgend wiedergegeben wird:

Zahl Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes

1 03.02.2005 Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gem. § 32 in der 11. LTG-Sitzung (Ldtgs.Zl. 190-1/29)

2 03.02.2005 Wahlakt über die Einsetzung des USA – liegt nur im LTA auf

(Ldtgs.Zl. 190-1/29)

3 03.02.2005 Beschluss des Landtages in der 11. Sitzung (Ldtgs.Zl. 190-2/29)

4 10.02.2005 Strafprozessordnung

5 10.02.2005 Beweisbeschlüsse in der 2. Sitzung des USA (Unterlagen anfordern) (17) (21)

6 10.02.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Unterlagen anfordern)

(16) (24) (39) (42) (44) (45) (46) (47) (48)

7 10.02.2005 Schreiben des Präs. an Bgm. Scheucher (Unterlagen anfordern) (27)

8 10.02.2005 Schreiben des Präs. an N-Präs. Kohl (Unterlagen anfordern)

(19)

9 10.02.2005 Schreiben des Präs. an BRH-Präs. Moser (Unterlagen anfordern) (28)

10 10.02.2005 Schreiben des Präs. an LG-Präs. Schmoliner (Unterlagen

anfordern) (23)

Page 22: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

22

11 10.02.2005 Schreiben des Präs. an 1. LH-Stv. Pfeifenberger (Unterlagen anfordern) (20)

12 10.02.2005 Schreiben des Präs. an BM f. Justiz (Unterlagen anfordern)

(31)

13 18.02.2005 Schreiben von der Abt. 2V (Stlgn.)

14 03.02.2005 Niederschrift der 1. Sitzung (Konstituierung) des USA

15 10.02.2005 Niederschrift der 2. Sitzung (2. nö.) des USA

16 21.02.2005 Schreiben (Mail) vom LH Haider (6) (24) (39) (42) (44) (45) (46) (47) (48)

17 17.02.2005 Unterlagen des LTA (5) (21)

18 21.02.2005 Aktenvermerk des LTA (Rechtsbeistand Schasche und

Brunner) (22)

19 21.02.2005 Schreiben vom N-Präs. Kohl (8)

20 21.02.2005 Schreiben von 1. LH-Stv. Pfeifenberger (11)

21 23.02.2005 Unterlagen des LTA – Bericht Rechnungshof (5) (17)

22 23.02.2005 Aktenvermerk des LTA (Rechtsbeistand Schasche und Brunner) (18)

23 23.02.2005 Schreiben von LG-Präs. Schmoliner (10) (EIGENER AKT II)

24 23.02.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Unterlagen anfordern)

(6) (16) (39) (42) (44) (45) (46) (47) (48)

25 23.02.2005 Schreiben des Präs. an LG-Präs. Schmoliner (Unterlagen anfordern) (30)

26 23.02.2005 Schreiben des Präs. an BM f. Justiz (Unterlagen anfordern)

(41)

27 09.03.2005 Schreiben vom Bgm. Scheucher (7)

28 09.03.2005 Schreiben vom BRH-Präs. Moser (9)

29 21.02.2005 Niederschrift der 3. Sitzung (3. nö.) des USA

30 14.03.2005 Schreiben vom LG-Präs. Schmoliner (25) EIGENER AKT IV)

31 16.03.2005 Schreiben vom BM f. Justiz (12)

32 15.03.2005 Schreiben des Präs. an LR Rohr (Unterlagen anfordern) (70)

Page 23: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

23

33 16.03.2005 Schreiben des Präs. an Schasche (Zusage)

34 16.03.2005 Schreiben des Präs. an Brunner (Zusage) (37) (99)

35 16.03.2005 Schreiben des Präs. an Brunner (Belehrung StPO)

36 15.03.2005 Niederschrift der 4. Sitzung (4. nö.) des USA

37 23.03.2005 Schreiben von Brunner (Zusage) (34) (99)

38 30.03.2005 Schreiben des Präs. an Reithofer und Prüfer (LRH) als AP

39 29.03.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Urgenz) (6) (16) (24) (42)

(44) (45) (46) (47) (48)

40 31.03.2005 Einbringer: Abg. Mag. Dr. Kaiser Parlamentskorrespondenz zur Anfrage betreffend zweckwidrige Verwendung der 1,6 Mio. EUR Sonderzahlung des Bundes für die Wörtherseebühne in Klagenfurt

41 05.04.2005 Schreiben vom BM f. Justiz (26)

42 08.04.2005 Schreiben der Abt. 5 – Presseberichte (für LH Haider) (6) (16)

(24) (39) (44) (45) (46) (47) (48); (EIGENER AKT V)

43 29.03.2005 Niederschrift der 5. Sitzung (5. nö.) des USA

44 12.04.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (neuerliche Urgenz) (6) (16) (24) (39) (42) (45) (46) (47)

45 13.04.2005 Schreiben der Abt. 5 (für LH Haider) (6) (16) (24) (39) (42)

(44) (46) (47) (48) (EIGENER AKT VI)

46 18.04.2005 Schreiben der Abt. 5 (für LH Haider) (6) (16) (24) (39) (42) (44) (45) (47) (48); (EIGENER AKT VII)

47 21.04.2005 Schreiben der Abt. 5 (für LH Haider) (6) (16) (24) (39) (42)

(44) (45) (46) (48); (EIGENER AKT VII)

48 25.04.2005 Schreiben der Abt. 5 (für LH Haider) (6) (16) (24) (39) (42) (44) (45) (46) (47); (EIGENER AKT VIII)

49 12.04.2005 Niederschrift der 6. Sitzung (6. nö.) des USA

50 26.04.2005 Schreiben von 1. LH-Stv. Pfeifenberger a.D. - Terminabsage

für Zeugeneinvernahme am 10.5.2005

51 02.05.2005 Aktenvermerk des LTA betr. Bgm. Pichler, Sachsenburg - Absage für Zeugeneinvernahme am 19.5.2005

Page 24: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

24

52 04.05.2005 Aktenvermerk des LTA betr. Ladung für Zeugeneinvernahme am 10.5.2005 - Sapetschnig

53 10.05.2005 Schreiben von LH Haider - Terminabsage für

Zeugeneinvernahme am 31.5.2005

54 11.05.2005 Schreiben des Präs. an die Abt. 2 V (Gutachten anfordern) (62)

55 11.05.2005 Schreiben des Präs. an Felsner Abt. 4 (Unterlagen anfordern)

(60)

56 11.05.2005 Schreiben des Präs. an Bilgram (Unterlagen anfordern) (69) (79)

57 11.05.2005 Schreiben des Präs. an Sapetschnig (Unterlagen anfordern)

(58)

58 17.05.2005 Schreiben von Sapetschnig (Gedächtnisprotokoll Petra Besser) (57)

59 18.05.2005 Schreiben von Zanella (Terminabsage für Zeugen-

einvernahme am 19.5.2005)

60 18.05.2005 Schreiben von der Abt. 4 – Felsner (55)

61 18.05.2005 Schreiben von Staatssekretär Morak (Terminabsage für Zeugeneinvernahme am 31.5.2005)

62 19.05.2005 Schreiben von der Abt. 2 V (Gutachten) (54)

63 10.05.2005 Niederschrift der 7. Sitzung (7. nö.) des USA

zu 63 10.05.2005 Korrigierte Fassung der Niederschrift der 7. Sitzung

(7. nö.) des USA

64 19.05.2005 Schreiben von der Abt. 5

65 20.05.2005 E-Mail vom SPÖ-Klub (Aussage RA Grossmann – 1. LH-Stv. a.D. ); Pfeifenberger - Gerichtsverfahren) (66)

66 20.05.2005 Aktenvermerk des LTA (1. LH-Stv. a.D. Pfeifenberger

Strafverfahren) (65)

67 23.05.2005 Schreiben des Präs. an das Staatssekretariat für Kunst und Medien (83)

68 24.05.2005 Schreiben von 2. LH-Stv. Ambrozy (Terminabsage für

Zeugeneinvernahme am 31.5.2005)

Page 25: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

25

69 24.05.2005 Schreiben von Bilgram (Auflösungsvereinbarung - Konsulentenvertrag) (56) (79)

70 24.05.2005 Schreiben von LR Rohr (Unterlagen) (32)

71 19.05.2005 Niederschrift der 9. Sitzung (8. nö.) des USA

72 31.05.2005 Unterlagen von Buchhaltungsdirektor Petzner

73 31.05.2005 Weisung von 2. LH-Stv. Ambrozy an Buchhaltungsdirektor

Petzner (Einbringer: Abg. DI Gallo)

74 01.06.2005 Schreiben des Präs. an Staatsanwaltschaft Klgft. (Unterlagen anfordern) (89) (97) (103) (104)

75 01.06.2005 Schreiben des Präs. an LR Rohr (Unterlagen anfordern) (110)

76 01.06.2005 Schreiben des Präs. an Napetschnig, Abt. 5 (Unterlagen

anfordern) (96) (116) (118)

77 01.06.2005 Schreiben des Präs. an Petzner, Buchhaltungsdir. (Unterlagen anfordern) (82)

78 01.06.2005 Schreiben des Präs. an Kühberger (Unterlagen anfordern)

79 03.06.2005 Schreiben von Bilgram (56) (69)

80 10.05.2005 Stenografisches Protokoll der 8. (1. öffentlichen) Sitzung

81 19.05.2005 Stenografisches Protokoll der 10. (2. öffentlichen) Sitzung

82 09.06.2005 Schreiben von Petzner, Buchhaltungsdir. (Unterlagen) (77)

83 09.06.2005 Schreiben von Staatssekretariat für Kunst und Medien (BKA)

(67)

84 31.05.2005 Stenographisches Protokoll der 12. (3. öffentlichen) Sitzung

85 31.05.2005 Niederschrift der 11. Sitzung (9. nö.) des USA

86 13.06.2005 Schreiben von RA von Lichter betr. Unterlagen

87 14.06.2005 Unterlage von Rossbacher (Förderungen Seebühne öffentliche Stellen)

88 14.06.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Gebarungsprüfung) (93)

89 20.06.2005 Schreiben der Staatsanwaltschaft Klgft. (74) (97) (103) (104)

90 14.06.2005 Stenografisches Protokoll der 14. (4. öffentlichen) Sitzung

Page 26: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

26

91 14.06.2005 Niederschrift der 13. Sitzung (10. nö.) des USA

zu 91 14.06.2005 Korrigierte Fassung der Niederschrift der 13. Sitzung (10. nö.) des USA

92 23.06.2005 Schreiben von Zanella (Terminabsage für

Zeugeneinvernahme am 23.6.2005) (94) (95)

93 23.06.2005 Schreiben von LH Haider (Gebarungsprüfung) (88)

94 22.06.2005 Aktenvermerk des LTA (Zeugenladung Zanella für 23.6.2005) (92) (95)

95 23.06.2005 Mail des Präs. an Zanella (Termin für Zeugenaussage ?) (92)

(94)

96 23.06.2005 Schreiben des Präs. an Napetschnig, Abt. 5 (Urgenz) (76) (116) (118)

97 23.06.2005 Schreiben des Präs. an Richter Riepl, LG-Klgft.

(Akteneinsicht) (74) (89) (103) (104)

98 23.06.2005 Schreiben des Präs. an Reithofer, LRH (Prüfungsverlangen Ldtgs.Zl. (50-4/29) (111)

99 22.06.2005 Schreiben von Brunner, Rechtsbeistand

(Aufwandsentschädigung) (34) (37)

zu 99 22.06.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (finanzielle Mittel für Rechtsbeistand) (34) (37)

100 23.06.2005 Stenografisches Protokoll der 16. (5. öffentlichen) Sitzung

101 23.06.2005 Niederschrift der 15. Sitzung (11. nö.) des USA

102 28.06.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Kostenvoranschlag und

Anbot Huber) (108)

103 29.06.2005 Aktenvermerk des LTA (Akteneinsicht LG-Klgft.) (74) (89) (97) (104)

104 01.07.2005 Schreiben der Staatsanwaltschaft Klgft. (Akteneinsicht) (74)

(89) (97) (103)

105 04.07.2005 Schreiben von RA Grossmann (Terminabsage für Zeugeneinvernahme von Pfeifenberger am 5.7.2005)

106 28.06.2005 Stenografisches Protokoll der 18. (6. öffentlichen) Sitzung

107 28.06.2005 Niederschrift der 17. Sitzung (12. nö.) des USA

Page 27: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

27

108 05.07.2005 Schreiben von Bilgram an Huber (Kostenvoranschlag und Anbot Huber) (102)

109 05.07.2005 Anfragebeantwortung von LH Haider zur schriftlichen Anfrage

des Abg. Grilc betreffend Vertragsauflösung Renato Zanella (Ldtgs.Zl. 50-7/29)

110 05.07.2005 Schreiben von LR Rohr (Unterlagen) (75)

111 08.07.2005 Schreiben von Reithofer, LRH (Prüfungsverlangen

Ldtgs.Zl. 50-4/29) (98)

112 08.07.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Unterlagen anfordern) (122)

113 05.07.2005 Niederschrift der 19. Sitzung (13. nö.) des USA

114 10.08.2005 Aktenvermerk des LTA (Zeugenladung Zanella für 16.8.2005)

115 11.08.2005 Schreiben (E-Mail) von Zanella; Terminabsage für Zeugenein-

vernahme am 16.8.2005

116 16.08.2005 Schreiben des Präs. an Napetschnig, Abt. 5 (nochmalige Urgenz) (76) (96)

117 16.08.2005 Artikel Kleine Zeitung vom 5.7.2005 „Seebühne: Pfeifenberger

sagt zum dritten Mal ab“ (vom Vorsitzenden im Ausschuss verteilt)

118 25.08.2005 Schreiben von Napetschnig (urgierte Unterlagen – Quendler,

Canori) (76) (96) (116)

119 16.08.2005 Niederschrift der 21. Sitzung (14. nö.) des USA

120 16.08.2005 Stenografisches Protokoll der 20. (7. öffentlichen) Sitzung

121 26.08.2005 Schreiben des Vorsitzenden Kaiser (weitere Vorgangsweise)

122 26.08.2005 Schreiben von LH Haider (Unterlagen) (112)

123 13.09.2005 Niederschrift der 22. Sitzung (15. nö.) des USA

124 27.10.2005 Zeitungsartikel über vorläufigen LRH-Bericht Seebühne; eingebracht vom Vorsitzenden Kaiser

125 27.10.2005 Stellungnahme der Abt. 5 zum vorläufigen LRH-Bericht

Seebühne; übergeben von Napetschnig anl. Zeugeneinver-nahme

Page 28: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

28

126 27.10.2005 Umlaufbeschluss: Beendigung Intendantenvertrag Zanella (Auflösungsvereinbarung, übergeben von Sapetschnig anl. Zeugeneinvernahme)

127 27.10.2005 Entwurf zum Intendantenvertrag Zanella (RA Dr. Schuster/Dr.

Quendler) übergeben von Sapetschnig anl. Zeugen-einvernahme

128 27.10.2005 Mail von Napetschnig an Pfeifenberger – Einnahmen-

kalkulation Seebühne für das Jahr 2004; übergeben von Sapetschnig anl. Zeugeneinvernahme

129 27.10.200 Anforderungsprofil für Bundessubvention Seebühne;

übergeben von Sapetschnig anl. Zeugeneinvernahme

130 27.10.2005 Information Canori an CCC betr. Seebühne – Zusammen-arbeit Land Kärnten und Stadt Klagenfurt; übergeben von Sapetschnig anl. Zeugeneinvernahme

131 27.10.2005 Schreiben des Präs. an Napetschnig, Abt. 5 (Anforderung der

Auflistung Overhead-Kosten Seebühne) (135)

132 04.11.2005 Unterlagen von Sapetschnig (Jour Fixe Protokolle; Schriftverkehr mit Napetschnig; Antwort auf Warnpflicht gem. § 34 Gesellschaftsvertrag - persönlich überreicht am 4.11.2005 im LTA)

133 27.10.2005 Stenografisches Protokoll der 24. (8. öffentlichen) Sitzung

134 27.10.2005 Niederschrift der 23. Sitzung (16. nö.) des USA

135 29.11.2005 Schreiben von Napetschnig, Abt. 5

(Overhead-Kosten Seebühne) (131)

136 02.12.2005 Schreiben von Hermanos Management Consulting GmbH (Honorarnote Schasche, Rechtsbeistand)

zu 136 02.12.2005 Schreiben des Präs. an LH Haider (Honorarnote Schasche)

137 17.01.2006 Schreiben des Präs. an LH Haider (Anforderung LRH-Bericht

Seebühne) (144)

138 17.01.2006 Schreiben des Präs. an Felsner, Abt. 4 (Anforderung Unterlagen Geldflüsse 2005) (145) (146) (148)

139 17.01.2006 Schreiben des Präs. an Napetschnig, Abt. 5 (Anforderung

Unterlagen Geldflüsse 2005 und zitiertes E-Mail Kärnten Werbung)

140 17.01.2006 Schreiben des Präs. an Petzner, Buchhaltung (Anforderung

Unterlagen Geldflüsse 2005) (142)

Page 29: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

29

141 17.01.2006 Schreiben des Präs. an LH Haider (Anforderung Unterlagen Abrechnung Bundessubvention) (147)

142 24.01.2006 Schreiben von Petzner, Buchhaltung (Unterlagen Geldflüsse

2005) (140)

143 17.01.2006 Niederschrift der 25. Sitzung (17. nö.) des USA

144 31.01.2006 Schreiben von LH Haider (LRH-Bericht Seebühne) (137)

145 03.02.2006 Schreiben von LH Haider (138) (148)

146 07.02.2006 Schreiben von Felsner, Abt. 4 (Unterlagen Geldflüsse 2005) (138) (148)

147 08.03.2006 Schreiben von LH Haider (Unterlagen Abrechnung

Bundessubvention) (141)

148 08.03.2006 Schreiben von Felsner, Abt. 4 (Unterlagen Geldflüsse 2005) (138) (145) (146)

149 15.03.2006 Schreiben vom Finanzamt Klagenfurt vom 14.3.2006

(Amtshilfeersuchen Zanella Intendantenauflösungsvertrag) (150)

150 24.03.2006 Schreiben des Präs. an Amtsdir. Oremus - FA Klgft.

(Amtshilfeersuchen Zanella Intendantenauflösungsvertrag) (149)

151 24.03.2006 Schreiben des Präs. an LG-Präs. Schmoliner (Übermittlung

Gerichtsakten, Zustelladresse Zanella) (156) (157) (159)

152 24.03.2006 Schreiben des Präs. an BM f. Justiz (Übermittlung Gerichts-akten, Zustelladresse Zanella an LG) (154)

153 24.03.2006 Schreiben des Präs. an BM Grasser

(Zeugenaussage Sapetschnig, Bundessubvention) (158) (164) (170)

154 05.04.2006 Schreiben von BM f. Justiz (Zustimmung zur Anforderung der

Unterlagen) (152)

155 23.03.2006 Niederschrift der 26. Sitzung (18. nö.) des USA

zu 155 23.03.2006 Korrigierte Fassung der Niederschrift der 26. Sitzung (18. nö.) des USA

156 18.04.2006 Schreiben von LG-Präs. Schmoliner (Zustelladresse Zanella)

(151) (157) (159)

Page 30: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

30

157 20.04.2006 Schreiben des Präs. an LG-Präs. Schmoliner (Übermittlung Protokolle Sapetschnig und Zanella) (151) (156) (159)

158 20.04.2006 Schreiben des Präs. an BM Grasser

(Urgenz Zeugenaussage Sapetschnig, Bundessubvention) (153) (164) (170)

159 28.04.2006 Schreiben von LG-Präs. Schmoliner (Übermittlung Protokolle

Sapetschnig und Zanella) (151) (156) (157) (165) (168)

160 20.04.2006 Niederschrift der 27. Sitzung (19. nö.) des USA

161 10.05.2006 Schreiben von RA Fink & Bernhart - Terminabsage für Zeugeneinvernahme Zanella am 16.5.2006

162 15.05.2006 Schreiben von Studenroth - Terminabsage für Zeugen-

einvernahme am 16.5.2006

163 15.05.2006 Schreiben von RA Fink & Bernhart –Terminvorschläge für Zeugeneinvernahme Zanella

164 16.05.2006 Schreiben des Präs. an BM Grasser (nochmalige Urgenz

Zeugenaussage Sapetschnig, Bundessubvention) (153) (158) (170)

165 16.05.2006 Schreiben des Präs. an LG-Präs. Schmoliner (Gutachten Dr.

Kleiner) (159) (168)

166 16.05.2006 Schreiben des Präs. an Zeuge Pfeifenberger – Stornierung der Zeugen-ladung für 23.5.2006

167 16.05.2006 Schreiben des Präs. an Zeuge Sapetschnig – Stornierung der

Zeugen-ladung für 23.5.2006

168 22.05.2006 Schreiben von LG-Präs. Schmoliner (Gutachten Dr. Kleiner) (159) (165); (EIGENER AKT XI)

169 16.05.2006 Niederschrift der 28. Sitzung (20. nö.) des USA

zu 169 16.05.2006 Korrigierte Fassung der Niederschrift der 28. Sitzung (20. nö.)

des USA

170 24.05.2006 Schreiben von BM Grasser (Bundessubvention, Sapetschnig) (153) (158) (164)

171 16.05.2006 Stenografisches Protokoll der 29. (9. öffentlichen) Sitzung

172 13.06.2006 Zugesagte Unterlagen von Bilgram anl. Zeugeneinvernahme

vom 16.5.2006, 29. Sitzung; (EIGENER AKT XII)

Page 31: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

31

173 14.06.2006 Ausweis für den allgemeinen beeideten Sach-verständigen/Dolmetscher - Dipl. Dolm. Trude Graue (für Zeugeneinvernahme Zanella)

174 14.06.2006 Stenografisches Protokoll der 31. (10. öffentlichen) Sitzung

175 18.07.2006 Schreiben der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vom 27.6.2006

(Anforderung Protokolle 24. und 26. Sitzung) (176)

176 19.07.2006 Schreiben des Präs. an Staatsanwaltschaft Klagenfurt (Übermittlung Protokoll 24. Sitzung) (175)

177 14.06.2006 Niederschrift der 30. Sitzung (21. nö.) des USA

178 14.06.2006 Niederschrift der 32. Sitzung (22. nö.) des USA

179 26.09.2006 Berichtsentwurf – SPÖ (184) (185) (188) (189)

180 03.10.2006 Schreiben des LTA an Abt. 2V (Prüfung des Antragstextes

+ AP) (181) (182 (183)

181 09.10.2006 Schreiben des Präs. an Abt. 2V (Ladung als AP) (180) (182) (183)

182 12.10.2006 Schreiben von Abt. 2V (Havranek – Absage Prüfung Antrags-

text) (180) (181) (183)

183 12.10.2006 Schreiben von Abt. 2V (Havranek – Absage als AP) (180) (181) (182)

184 17.10.2006 Ergänzungen zum Berichtsentwurf – ÖVP (179) (185) (188)

(189)

185 17.10.2006 Ergänzungen zum Berichtsentwurf – Die Grünen (179) (184) (188) (189)

186 03.10.2006 Niederschrift der 33. Sitzung (23. nö.) des USA

187 17.10.2006 Niederschrift der 34. Sitzung (24. nö.) des USA

188 06.11.2006 Ergänzungswünsche der ÖVP zum Berichtsentwurf und zum

Ergänzungsbericht der Grünen (179) (184) (185) (189)

189 06.11.2006 Ergänzungen zum Ergänzungsbericht – Die Grünen (179) (184) (185) (188)

190 06.11.2006 Redaktionssitzung am 21.11.2006, 13.00 Uhr

zu 190 20.11.2006 Verschiebung der Redaktionssitzung vom 21.11.2006, 13.00 Uhr

zu 190 20.12.2006 Redaktionssitzung am 9.1.2007, 09.00 Uhr zu 190 22.02.2007 Redaktionssitzung am 1.3.2007, 11.00 Uhr

Page 32: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

32

191 06.11.2006 Niederschrift der 35. Sitzung (25. nö.) des USA

192 20.12.2006 Rohberichtsentwurf Änderungen 15.12.2006 - SPÖ

193 02.03.2007 Berichtsentwurf 5.1. Rechnungshofbericht In der 4. Sitzung des Kontrollausschusses am 12.10. 2004 stellte ein Mitglied des Ausschusses folgendes Prüfungsverlangen: „Der Landesrechnungshof wird aufgefordert, die Seebühne (ergänzend) dahingehend zu überprüfen, ob die technische Ausstattung der Tonanlage(n), der Orchestergraben, die Dachkonstruktion (für die Aufführung „Tosca“), die Gesamtkosten der „Tosca“-Produktion (gegliedert nach Technik und Schauspielkosten) entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit realisiert wurden. Weiters möge die Gebarung der Kartenverkäufe (gegliedert einerseits nach Kalenderjahren und andererseits gegliedert nach Produktionen) einer Prüfung unterzogen werden, wobei Freikarten, Kontingente für Personen und/oder Firmen, Ermäßigungen etc. gesondert aufzulisten sind. Dem vorliegenden Bericht des Landesrechnungshofes sind insbesondere folgende Feststellungen zu entnehmen:

Organe und Organisation Geschäftsführer: Nach Ansicht des LRH hätte sich der Direktor der AKK der Bestellung zum Jurymitglied aus Gründen der Befangenheit enthalten müssen, da ein Bewerber aus der Organisation stammte, der er als Direktor vorstand. Aufsichtsrat: Für ein wichtiges und langfristiges Vorhaben wie die Seebühnen-bespielung wäre die Einrichtung eines Kontrollorgans von Anfang an angebracht gewesen, das das Projekt überwacht, Entscheidungen in Grundsatzfragen trifft und regelmäßige Berichte über den Projektstand einholt. Generalversammlung: Von der Möglichkeit Beschlüsse gemäß § 34 GmbhG im Umlaufwege schriftlich zu fassen, wurde in großem Umfang Gebrauch gemacht. Wichtige Entscheidungen des Gesellschafters, wie Bestellung des GF, Ermächtigungen zu Vertragsabschlüssen, Genehmigung der Budgets 2004 und 2005, wurden durch Umlaufbeschlüsse getroffen. Interne Organisation: Nachteilig wirkte sich auch der Umstand aus, daß teilweise Personal für die übertragenen Aufgaben nicht ausreichend qualifiziert war und eine fundierte Einschulung schon auf Grund der Kürze der Zeit kaum möglich war.

Page 33: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

33

Die Mitarbeiter waren mit EDV-Arbeitsplätzen ausgestattet, die über ein Netzwerk und Server miteinander verbunden waren. Vom externen Administrator waren entsprechende Prozeduren für die Sicherung und Reproduktion des Datenbestandes eingerichtet. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter waren mit entsprechenden Paßwörtern geschützt. Die Vergabe und Verwaltung der Passwörter war aber nicht ausreichend, um den Schutz der Passwörter zu gewährleisten und unbefugte Zugriffe auf fremde Arbeits-plätze zu verhindern. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß ineffiziente Geschäftsabläufe durch mangelnde Wahrnehmung von Kontroll- und Steuerungsaufgaben mitverursacht waren. In den zum Dienstvertrag ausgestellten Dienstzetteln war der Tätigkeits-bereich der einzelnen Mitarbeiter lediglich kurz umrissen, hinreichend genaue Stellenbeschreibungen waren aber nicht vorhanden. Als Basis für die Marketingplanung diente ein extern in Auftrag gegebenes Marketingkonzept, das lediglich eine allgemein gehaltene Unternehmens-analyse und eine Auflistung möglicher „Packages“ (Verkaufspakete) für verschiedene Zielgruppen enthielt. Insbesondere konnte aus dem Konzept der personelle und finanzielle Aufwand für das Marketing nicht abgeschätzt werden. Das Marketingkonzept bildete nach Ansicht des LRH keine geeignete Grundlage für die Marketingaktivitäten. Eine zeitgerechte Marketingplanung war damit nicht mehr zu erreichen, da ein Großteil der Werbemaßnahmen der bedeutenden Incomer bereits abgeschlossen und wichtige touristische Messen schon durchgeführt waren. Wenngleich dem LRH dieses detaillierte Konzept vom Jänner 2004 nicht bekannt ist, stellt sich im Falle seiner Existenz die Frage, warum im Februar 2004 ein offensichtlich weniger detailliertes und als Grundlage für Marketing-aktivitäten nicht geeignetes Konzept überhaupt erstellt worden ist. Personalangelegenheiten Geschäftsführer, Anstellungsvertrag: Vom LRH wird – wie bereits von der Abt. 4 des AKL zu bedenken gegeben – kritisiert, daß mit diesem Dienst-vertrag bereits vor Durchführung der Neupositionierung der CCC mit dem GF in Hinblick auf den neuen Aufgabenbereich eine langfristige (Unkündbarkeit des Vertrages bis 2008) vertragliche Verpflichtung eingegangen wurde, obwohl die konkrete Ausrichtung insbesondere was die Beteiligung der Stadt Klagenfurt betraf noch nicht vollständig geklärt war. Die Kündigungsfristen sind äußerst großzügig vereinbart worden. Bei der Ausgestaltung der Vertragselemente wäre eine Orientierung an den Bestim-mungen der Vertragsschablonenverordnung nach dem Stellenbesetzungs-gesetz des Bundes angebracht gewesen. Der LRH kritisierte die Langfristigkeit des Dienstverhältnisses im Hinblick darauf, dass zu diesem Zeitpunkt die Ziele der Umstrukturierung der CCC noch nicht vollständig geklärt waren. Erst mit dem Vorliegen eines klaren langfristigen Konzeptes wäre der Abschluss eines längerfristigen Dienst-verhältnisses vertretbar gewesen. Die in Vertragsschablonen vorgesehenen halbjährigen Kündigungsfristen wären nach Ansicht des LRH im konkreten Fall sachgerecht gewesen.

Page 34: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

34

Der LRH ist der Ansicht, dass die Funktion des GF in der CCC in Hinblick auf die umfangreichen und komplexen Aufgaben beim Aufbau der Wörthersee-festspiele ein hauptberufliches Engagement erfordert hätte. Geschäftsführer, Entlohnung: Für den LRH ist der Bezug zu den kollektiv-vertraglichen Regelungen für die Bediensteten der Österreichischen Seilbah-nen nicht nachvollziehbar. Die Gewährung einer Mehrleistungszulage hätte an die Ausübung der Geschäftsführung gebunden oder von bestimmten Erfolgs-komponenten abhängig gemacht werden sollen. Die Absicht, mit der Mehrleistungszulage sämtliche Überstunden automatisch abzugelten, ist aus den Bestimmungen des Vertrages nicht zu entnehmen. Geschäftsführer, Dienstwagen: Die umfangreiche Reisetätigkeit ist im Hinblick, dass sowohl für den Bereich der Filmförderung als auch für die Bespielung der Seebühne jeweils eigene Intendanten bestellt waren, nicht nachzuvollziehen. Die Übernahme von kraftfahrzeugbetrieblich nicht unbedingt erforderlichen Ausgaben (z.B. Mitgliedsbeitrag zu Verkehrsclub) ist zu beanstanden. Die Aufwendungen der Reisetätigkeit des GF für die KTH hätten jedenfalls dieser Gesellschaft angelastet werden müssen. Berufsunfähigkeitsversicherung: Dieser umfangreiche Versicherungsschutz ist als unüblich anzusehen und aus der Reisetätigkeit allein nicht zu rechtfertigen. Die Aufwendung der Tätigkeiten des GF für die KTH können nicht der CCC angelastet werden. Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch in Hinblick auf eine umfangreiche Reisetätigkeit als unüblich anzusehen. Künstlerischer Leiter, Konsulentenvertrag: Mit dieser Vertragsbestimmung sind ungleich gewichtete Verantwortlichkeiten begründet und das nach Ansicht des LRH für die Führung eines Kunstbetriebes zweckmäßige duale Führungs- und Verantwortlichkeitsprinzip durchbrochen worden. So sieht etwa das Statut des Stadttheaters Klagenfurt in wichtigen Bereichen ein gemeinsames Handeln der Theaterleitung insbesondere beim Dienststellenplan, bei der Kassenord-nung, der Abstimmung des Spielplanes mit dem Voranschlag und Dienst-stellenplan und bei Dienstverträgen vor. Der LRH bewertet die vertraglichen Regelungen hinsichtlich Entgelt und Vertragsdauer (Verlängerungsoption) auch im Vergleich mit anderen künstlerischen Einrichtungen in Österreich als sehr großzügig. Das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen der Geschäftsführung (kaufmännische + künstlerische) betrug im Jahr 2002 beispielsweise bei den wesentlich größer dimensionierten Festspielen, wie der Bregenzer Festspiele GmbH je Geschäftsführer durchschnittlich rd. € 140.700,--, beim Salzburger Festspielfonds für jeden Vorstand/GF rd. € 155.500,--1. Demgegenüber war das durchschnittliche Einkommen (einschließlich ausgeschöpfter Spesen und in Geld bewerteter Sachleistung2) der Geschäftsführung/des Konsulenten während der Zeit des Konsulenten-verhältnisses rd. € 103.000,--, obwohl der GF (50%ige Tätigkeit bei der AKK) als auch der Konsulent (Direktor des Wiener Staatsopernballetts) für die Gesellschaft nicht hauptberuflich tätig waren. Während der Zeit des Intendantenvertrages (mit hauptberuflicher Beschäftigung des Intendanten)

1 Quelle: Bericht des RH über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2001 und 2002, Zl002.740/002-A2/03. 2 Annahme: € 600,-- pro Monat Mietkosten für die zur Verfügung gestellte Wohnung.

Page 35: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

35

hätte sich dieser Durchschnittswert sogar auf rd. € 159.500,-- erhöht. Obwohl der kaufmännische GF nicht hauptberuflich tätig war. Nach Ansicht des LRH wäre auch eine stärkere Berücksichtigung von Leistungskomponenten und dem gegenüber ein geringeres vertragliches Fixum im Vertrag zweckmäßig gewesen. Künstlerischer Leiter, Auflösungsvereinbarung: Weder der 2005 neu bestellte GF noch die Mitarbeiterin der WSF konnten über die Existenz und den Verbleib dieser Auflösungsvereinbarung Auskunft geben. In den vom LRH bei seiner Einschau vor Ort gesichteten Akten konnte diese Vereinbarung ebenfalls nicht gefunden werden. Die Gesellschaft ist durch rechtsgeschäftliches Handeln des vertretungs-befugten GF zu dieser Zahlung verpflichtet worden. Vom LRH wird kritisiert, dass weder die damit begründete Verbindlichkeit noch die Abwicklung des Rechtsgeschäftes in der Buchhaltung der Gesellschaft bis dato irgendeinen Niederschlag gefunden haben. Dienst- und Arbeitsverträge, Überstunden: Vom LRH wird im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Nachweises für die mit der Pauschale vergüteten Überstundenleistungen bemängelt, dass die Aufzeichnungen nicht vom Mitarbeiter unterschrieben und vom verantwortlichen Vorgesetzten abgezeichnet wurden. Der LRH weist darauf hin, dass die Einbringung derart hoher Überstunden-leistungen mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden und im Hinblick auf die Arbeitnehmerschutzbestimmungen bedenklich ist. Aus den hohen Überstundenleistungen bereits ab Jänner bis Mitte März hätte sich die GF veranlaßt sehen müssen, Arbeitsabläufe im Unternehmen zu untersuchen und personelle Maßnahmen für die Entlastung der Mitarbeiter zu setzen. LRH: Gegenstand der Beauftragung der Personalberatungsfirma Hill war die geplante Nachbesetzung der Büroleiterin, da die Büroleiterin der WSF im April Kündigungsabsichten äußerte. Nachdem die Büroleiterin ihre Kündigung-sabsichten zurückgezogen hatte, wurde das Verfahren, das Kosten iHv € 5.602,10 exkl. USt. verursacht hatte, eingestellt. Dienst- und Arbeitsverträge, Vertriebsleiter: Der LRH kritisiert den 5-jährigen Kündigungsverzicht, der auf lange Sicht zu Fixkosten führt, da die Verträge nur einvernehmlich auflösbar sind. Die Nebenbeschäftigung sieht der LRH mit den umfangreichen und schwierigen Tätigkeiten zum Ausbau des Betriebs-systems in der Gesellschaft als nicht vereinbar an. Der LRH stellt dazu kritisch fest, dass der Dienstnehmer nach diesen Angaben neben einer Normalarbeitszeit von rd. 167 Monatsstunden und rd. 26,5 durch die Überstundenpauschale abgegoltenen Monatsstunden weitere 142 (März) bzw. 150 (Juli) Überstunden geleistet hat, was einer täglichen Stundenleistung von über 11 Stunden von Montag bis Sonntag entsprechen würde. Im März übte er überdies noch eine Nebenbeschäftigung aus. Der LRH konnte keine detaillierte, mit Kontrollvermerken des Vorgesetzten versehene und nachvollziehbare Stundenaufzeichnungen vorfinden. Der Aufwandsersatz für „Bewirtung“ wäre mit Belegen, die KM-Abrechnung mit entsprechenden Aufzeichnungen über Strecke, Zweck und Datum nach den bestehenden

Page 36: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

36

Reisevorschriften3 nachzuweisen gewesen. Alles in allem waren die Vergleichgrundlagen für den LRH nicht nachvollziehbar. In den Personalakten konnte der LRH vor Ort diese Stundenaufzeichnungen nicht vorfinden. Sie wurden ihm vom Dr. Sapetschnig nachträglich am 07.10. 2005 per Fax übermittelt. Es fehlten aber entsprechende Kontrollvermerke, so daß nicht nachvollziehbar war, ob die aufgezeichneten Stunden auch tatsächlich erbracht worden waren. Werkverträge, Technischer Koordinator: Als Nachweis für die erbrachten Leistungen legte der Werknehmer tagesbezogene Stundenaufstellungen vor, die aber weder vom Werknehmer noch vom GF mit entsprechenden Kontroll-vermerken abgezeichnet wurden. Werkverträge, Assistentin des künstlerischen Leiters: Die günstigen vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Fälligkeit, die eine Zahlung der Raten im Voraus vorgesehen haben, haben sich in diesem Zusammenhang als nachteilig herausgestellt. Rechnungswesen Buchführung, IKS: In diesem Ordner, bezeichnet mit IKS, finden sich u.a. eine Kassenordnung vom 2.6. 2003, die noch aus der Zeit vor der Bespielung der Wörtherseebühne stammt. Mit dem neuen Geschäftsbereich Wörthersee-bühne ist eine Neuorganisation der Kassengebarung einhergegangen, dies hätte eine Anpassung der Kassenordnung erfordert, um Risiken einzudämmen. Darüber hinaus wurde die Einhaltung der rudimentär vorhandenen Dokumentation des IKS nicht nachvollziehbar überwacht. Budgetierung: Die Vorgänge um die Budgeterstellung betreffend des öffentlichen Zuschussbedarfes lassen erkennen, dass bei den Verant-wortlichen auf Landesseite keine Klarheit darüber bestand, in welcher Höhe der Spielbetrieb 2004 aus Landesmitteln gefördert und in welcher Höhe Mittel aus der Bundesförderung auch im Hinblick auf der Langfristigkeit in den einzelnen Jahren herangezogen werden sollten. Die Einnahmenbudgetierung der Gesellschaft musste mit den wechselnden Finanzierungszusagen auf Landesseite akkordiert und den geänderten Verhältnissen ständig angepasst werden. Eine längerfristige Fördervereinbarung des Landes mit dem Betreiber und eine unstrittige Abklärung der Verwendung der Bundesförderung hätte für die erforderliche Planungssicherheit auf der Einnahmenseite sorgen können. Die definitive Beschlussfassung des Budgets erfolgte erst spät, nämlich knapp

vor Beginn des Spielbetriebes, Mitte Juni 2004. Vermögens- und Ertragsrechnung Bilanz, Anlagevermögen Der LRH bemängelt, dass durch die fehlende Dokumentation der Übernahme und Verleihung der Fahrräder eine Aufklärung des Fehlbestandes nicht möglich war.

3 Vom ehemaligen GF wurde dem LRH nach der Besprechung am 04.10. 2005 tagesbezogene KM-Aufzeichnungen des Vertriebsleiters übermittelt, die in den dem LRH von der Lohnverrechnung zur Verfügung gestellten Verrechnungsunterlagen nicht enthalten waren. Auf diesen Aufzeichnungen vermisste der LRH aber entsprechende Kontrollvermerke des GF.

Page 37: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

37

Mit Abzeichnung der Rechnung wurde lediglich die sachliche Richtigkeit bestätigt. Aufgrund des fehlenden Lieferscheines bzw. der fehlenden Übernahmebestätigung konnte die tatsächlich gelieferte Anzahl an Fahrrädern nicht nachvollzogen werden. Darüber hinaus wurde der Verleih der Fahrräder nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der späte Einkauf der Festspielsäulen ermöglichte keine Nutzung für das Jahr 2004. Der mit dem Ankauf verbundene Zweck wurde nicht erreicht. Die Säulen wurden nie mit Transparenten bestückt, teilweise waren sie in einem angemieteten Lager deponiert, teilweise gänzlich unauffindbar (2 Stück). Schließlich wurde im Juni 2005 17 Stück samt Zubehör an das Straßenbau-amt Klagenfurt um € 1.200,-- inkl. USt. verkauft. Der Verkaufserlös betrug lediglich 4,3% der ursprünglichen Kaufsumme. LRH: Unabhängig von der Finanzierung fällt die Anschaffung in den Gebarungs- und Verantwortungsbereich der CCC. Erträge der Gesellschaft, Kartengebarung, Kartenverkauf: Im abschließenden Tätigkeitsbericht werden von IN MEDIA als Erfolgsnachweis für die Spielsaison 2004 insgesamt 5.756 vermittelte Tickets (davon 2000 für die kostenlose Vorpremiere von Spartacus) angegeben. Damit lag der Erfolg deutlich unter dem Grundumsatz von 10.000 Tickets, der in der Vereinbarung als Basis für das Grundentgelt von € 40.000,-- herangezogen wurde. Eine Kontrolle der gelegten Erfolgsbilanz ist nicht möglich, da weder aus dem Ticketingsystem noch aus den Aufzeichnungen der Firma die von IN MEDIA verkauften Karten festgestellt werden konnten. Das hauseigene Call-Center führte zu außergewöhnlich hohen Belastungen der Mitarbeiter im verkauf und band diese Kräfte zulasten wichtiger Vertriebs-aktivitäten. Nach Ansicht des LRH wurde die Möglichkeit, das Call-Center aus der Gesellschaft auszulagern und den Verkauf exklusiv über das externe Kartenvertriebssystem ÖT zu bewerkstelligen, nicht ausreichend geprüft. Das Kartenpreisgefüge in den unterschiedliche Kategorien war stark ausdifferenziert und unübersichtlich gestaltet. Kartenrückvergütungen: Die Rückvergütungen wurden vom LRH hinsichtlich der eingereichten Anträge und ihrer ordnungsgemäßen Verbuchung vollständig überprüft. Es konnten im wesentlichen sämtliche Buchungen den entsprechenden Belegen zugeordnet und Übereinstimmung hinsichtlich Name und Ticketwert festgestellt werden. In drei Fällen war die Abstimmung nur über den Betrag möglich, lediglich eine Buchung konnte keinen entsprechenden Rückvergütungsantrag zugeordnet werden. Bei neun Aufträgen wurden 23 Ersatzkarten mit dem ursprünglichen Kartenwert rückvergütet. Bei diesen war auf Grund des Fehlens der auf der ursprünglichen Kaufkarte registrierten Auftragsnummer und des nicht mehr existenten Zugangs zum Ticketingsystem durch den LRH eine zweifelsfreie Abklärung, ob es sich um Ersatzkarten für gekaufte Karten handelte, nicht in allen Fällen möglich. Es fanden sich aber keine Hinweise, dass für Ehrenkarten oder für Ersatzkarten, die kulanter Weise für Ehrenkarten hingegeben wurden, entsprechende Beträge refundiert worden wären. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf sahen eine Rückerstattung des Kartenwertes grundsätzlich nur bei Absage bzw. Abbruch der Veranstaltung vor Pausenbeginn vor, sofern kein Ersatztermin angeboten wurde. Die in einigen anderen Fällen aus triftigen Gründen seitens des Kunden (z. B. Krankheit) erstattete Rückvergütung des Kartenwertes gründete

Page 38: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

38

sich nicht auf den Vertragsgrundlagen, sondern ist im Kulanzwege geschehen. Nach den Unterlagen waren dies 5 Fälle. Auslastung und Kartenstatistik, Besucher und Auslastung: Eine aussage-kräftige Kennzahl ist die Ertragsauslastung (der Quotient aus erzielten und möglichen Erlösen). Bei der Seebühne ist im Jahr 2004 nur ein Quotient von rd. 28,9% (davon rd. € 80.000,-- für Karten), die unter den Subventions-erlösen verbucht wurden, bei dieser Berechnung berücksichtigt, erhöht sich die Ertragsauslastung auf rd. 32%4. Das Ziel mit der Produktion besonders auch den oberitalienischen Raum anzusprechen, ist damit nicht erreicht worden. Ermäßigungen: Die WSF boten eine Vielzahl von Ermäßigungen für den kauf von Vorstellungskarten. 60,5% der Kaufkarten wurden zu ermäßigtem Preis abgegeben, was einen sehr hohen Wert darstellt. Vergleichsweise betrug der Anteil der ermäßigten Karten an den verkauften Karten bei den Bregenzer Festspielen in den Jahren 1993/94 und 1994/95 rd. 10%5. Unentgeltlich abgegebene Karten („Ehren- und Pressekarten“): Ehrenkarten als Gegenleistung für Sponsoring sind aus der Sicht des LRH wegen der mangelnden Transparenz abzulehnen. Nach dem Bruttoprinzip sollte für das Sponsoring als Gegenleistung die Werbung, allenfalls noch Vorkaufsrechte für Karten, stehen, nicht aber Ehrenkarten. Gegen Ende der Spielsaison war aus der ansteigenden Anzahl an Ehren-karten der Zweck zu erkennen, die nicht ausgelasteten Tribünen zu füllen („Füllkarten“). Allein der Anteil für Ehrenkarten, für die keine oder nur geringe Gegen-leistungen im Verkaufsreport vermerkt sind, beträgt rd. 20% (ohne Vorpremiere Tosca und abgesagte Veranstaltungen). Zum Vergleich wurden etwa bei den Salzburger Festspielen in den Jahren 1991/92 bis 1994/95 Karten in einer Größenordnung zwischen 3,1% bis 3,5% unentgeltlich abgeben. Bei den Bregenzer Festspielen betrug dieser Anteil in den Jahren 1993/94 und 1994/95 nur 1,8% bis 2,1%. Der Anteil unentgeltlich abgegebener Karten für das Spiel auf dem See belief sich in Bregenz auf 1,1% bis 1,2%. Übrige Umsatzerlöse: Das Sponsoringkonzept der Gesellschaft ging nicht auf, obwohl dafür eine eigene Mitarbeiterin für Sponsorenakquisition verpflichtet wurde. Die budgetierten Erträge von 150.000,-- wurden bei weitem nicht erreicht. Leistungen einer im Mehrheitseigentum des Landes stehenden Gesellschaft, deren Geschäfte überdies überwiegend vom Land finanziert werden, können in diesem Zusammenhang nicht als Sponsorleistung angesehen werden. Zudem bestimmt auch der Vertrag mit der für das Sponsorenakquisition zuständigen Mitarbeiterin, dass Zuschüsse oder Leistungen von öffentlichen Stellen, Gebietskörperschaften, Gemeinden oder ähnlichen jedenfalls nicht als Sponsorleistungen gelten und jedenfalls nicht provisionspflichtig sind.

4 Im Vergleich betrug er zum Beispiel bei den Vereinigten Bühnen Graz 1998/99 rd. 68,7%, im Fest-spieljahr 2001/2002 rd. 55,4% oder bei der Volksoper Wien GmbH in der Spielzeit 2000/01 rd. 59,6% (Quelle: Rechnungshofberichte). 5 Rechnungshofbericht über die Überprüfung der Bregenzer Festspiele GesmbH aus dem Jahre 1997.

Page 39: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

39

Nach Ansicht des LRH waren die Assoziation zum Musical und der Innovationsgrad der Merchandisingartikel zu gering, die Verkaufserfolge blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Eine reine Warenpräsentation allein reicht nicht aus, um Merchandisingprodukte erfolgreich zu verkaufen. Es fehlte an einer aktiven und imageschaffenden Verkaufsstrategie. Außerdem hätte das Konzept und die Artikel vorher von einem Experten geprüft und allenfalls einem kleinen Testpublikum vorgestellt werden sollen. Förderungen und Zuschüsse des Landes für die Wörtherseefestspiele Finanzielle Erstausstattung (Förderung des Spielbetriebes) Die Subventionsabrechnung wurde vom LRH eingesehen und für ordnungs-gemäß befunden. Wirtschaftsgala Nach Ansicht des LRH liegt dieser Zahlung ein Leistungsaustausch zugrunde. Die Einnahme wäre demnach als Umsatzerlös zu verbuchen gewesen. Finanzielle Sanierung der Gesellschaft Die Gesellschaft hat ihre Liquidität durch den (vom Gesellschafter durch Umlaufbeschluss vom 10.02. 2004 ermächtigten) Abschluss eines Kontokorrentkreditvertrages mit einem Rahmen von € 2,7 Mio und einer Soll-Verzinsung von 4% p.a. aufrechterhalten. Per 31.12. 2004 betrugen die Verbindlichkeiten rd. € 1,3 Mio, Mitte 2005 immer noch rd. € 0,9 Mio. Durch die Nichtüberweisung fällt für die Zeit der Zwischenfinanzierung ein beträchtlicher Zinsaufwand an. Förderung des Bundes Mit den Erläuterungen des Subventionsgebers sind nach Ansicht des LRH die Bedingungen, unter denen die Förderung gewährt wurde, mit ausreichender Klarheit festgelegt. Der LRH empfiehlt, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen. Sonstige Erlöse Kärnten Werbung GmbH Eine detaillierte und konkrete Beschreibung der von der CCC für dieses Entgelt zu erbringenden Marketingleistungen enthält die Vereinbarung nicht. Ebenso wenig existiert ein Nachweis (Tätigkeitsbericht) über die dafür erbrachten Leistungen. Das Fehlen konkreter Leistungsbeschreibungen und entsprechender Leistungsnachweise wird kritisiert, dies um so mehr, als dadurch und durch die Begleitumstände der Eindruck entsteht, dass indirekt über eine Landesgesellschaft Förderungen bzw. Zuschüsse für die Finanzierung der Wörtherseefestspiele geleistet wurden, um eine direkte Förderung über das Land zu umgehen. Aufwendungen der Gesellschaft Materialaufwand

Page 40: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

40

Durch die späte Vertragsunterzeichnung am 3.8. 2004 mit Cater-Carlo Catering-GmbH konnten günstige Konditionen für die Verpflegung der Künstler und Bühnenmitarbeiter nicht mehr erzielt werden. Bezogene Leistungen Der LRH hält die Kosten für die Buchhaltung für drei Monate iHv € 11.025,-- für hoch bemessen. Im letzten Quartal 2004 ist die Anzahl der Geschäftsfälle zurückgegangen, wodurch die Höhe der zugrunde liegenden Stunden-aufzeichnungen nicht plausibel erscheint. Durch die unklare Vertragsgestaltung sind Fragen hinsichtlich Nächtigung und Verpflegung offen geblieben und haben nach Abschätzung des LRH zu offenen Forderungen von zumindest € 43.407,01 geführt, die mit 31.12. 2004 großteils abgeschrieben wurden. In der GV vom 13.02. 2005 wurde vom Gesellschafter festgestellt, dass der Klagsweg zur Einbringung der offenen Forderung nicht beschritten wird, zumal die Forderung bereits großteils wertberichtigt wurde. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der LRH kritisiert die großzügige Bewirtung der Künstler und Bühnen-mitarbeiter, insbesondere als dies in den Vertragsbestimmungen nicht vorgesehen war. Der LRH kritisiert die großzügige Geschenkgabe an Premierengäste um so mehr, als nur ein geringer Prozentsatz den vollen Kartenpreis bezahlt hat. Filmförderung Projekt Cine Carinthia: Abweichend von den Regelungen im Werkvertrag wurde MLL tatsächlich das in der GV vom 29.11. 2001 angesprochene Tageshonorar in Höhe von € 1.453,46 exkl. Ust. vergütet. Insgesamt wurde im Rechnungsjahr 2002 eine Vergütung iHv € 104.616,-- an MLL ausbezahlt. Warum MLL nicht mit dem Pauschalbetrag des Werkvertrages honoriert wurde, ist dem LRH nicht nachvollziehbar. Im Ergebnis betrug die tatsächliche Honorierung mehr als das Doppelte des im Werkvertrag vereinbarten Pauschalbetrages. Das Auslagengesetz wurde monatlich, ordnungsgemäß in der vereinbarten Form abgerechnet. Diese „Aktennotiz“ wurde dem LRH gegenüber erwähnt, ihm aber trotz Ersuchens nicht zur Einschau gegeben bzw. ausgefolgt. Es stellt sich die Frage, ob die Änderung des Werkvertrages in Form einer Aktennotiz rechtsgültig zustande gekommen ist, regeln doch die „Schlußbestimmungen“ des Werkvertrages, dass Zusatzvereinbarungen und Vertragsänderungen nur dann gültig sind, wenn sie in Schriftform errichtet werden und von beiden Vertragsparteien unterfertigt sind. Von MLL wurden dem Dienstvertrag entsprechend Tätigkeitsberichte über die Aktivitäten im Filmförderbereich sowie ausführliche Projektbeschreibungen über Produktionen der Jahre 2002 und 2003 vorgelegt. Ein Leistungsbericht über das Jahr 2004 wurde vom Intendanten nicht vorgelegt. Wie aus der dem LRH vorliegenden Darstellerliste zu entnehmen war, übernahm MLL eine Rolle im geförderten Film „Welcome Home“ (Drehzeit 16.9. 2003 bis 10.10. 2003). Vor dem GF wurde dem LRH mitgeteilt, dass MLL diese Nebenbeschäftigung meldete und ein Gremium, wie vertraglich

Page 41: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

41

vereinbart, die Beurteilung der Förderungswürdigkeit traf. Vom LRH wurden bezugnehmende schriftliche Festlegungen des Gremiums vermisst. Richtlinien: Sämtliche Förderanträge, mit Ausnahme der Filmprojekte „Imagetrailer Wasser“ betreffend Schnitt und Herstellung eines 30-40 Sekun-den bzw. eines 2 minütigen Werbefilmes und „Kärntner Seenbiking“ betreffend die Umsetzung zur Vermarktung der Mountainbikestrecke Kärnten Seen Bi-king, wurden richtliniengemäß abgewickelt. Hinsichtlich dieser zwei Projekte ist die Fördervergabe nur auf mündlicher Basis erfolgt. Filmförderung – Umstrukturierung Die großzügigen Kündigungsregelungen führten somit zu hohen Kosten, denen keine Leistungen mehr gegenüberstanden. Filmproduktionen: Der LRH stellt fest, dass für die an die CCC zur Anweisung gelangten Budgetmittel die entsprechenden Genehmigungen des Landesfinanzreferenten vorlagen. Im Zuge der Überprüfung der Bankkonten der CCC konnte festgestellt werden, dass die eingegangenen Landesförderungen für diverse Filmproduk-tionen bzw. Dokumentationen von der CCC an die antragstellenden Filmpro-duzenten zur Auszahlung gelangten. Landesmittel, Projekt CC: Der LRH stellt fest, dass für sämtliche Finanz-transaktionen die entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Referenten vorlagen. Werkvertrag Konzertveranstaltungen Werkvertrag: Aus der Abwicklung des Vertrages ist unzweifelhaft erkennbar, dass beide Vertragsparteien den Inhalt als verbindlich akzeptierten. Doch muss kritisiert werden, dass der Fertigungsmangel von der Geschäftsführung nicht bereinigt wurde, obwohl diese von der Finanzabteilung auf die Notwendigkeit der Unterzeichnung des Werkvertrages durch ein vertretungs-befugtes Organ der Gesellschaft hingewiesen wurde. Abwicklung: Die vorgelegten Einnahmen-/Ausgabenrechnungen deckten sich nur teilweise mit den vom LRH in der Buchhaltung vorgefundenen Beträgen. Die Differenzen konnten nicht aufgeklärt werden, wodurch der von der Gesellschaft zu tragende Abgang nur eingeschränkt nachvollziehbar war. Landesmittel: Der LRH merkt kritisch an, dass im Vertrag der Aufgabenbereich des Werknehmers nur sehr allgemein beschrieben wurde und die tatsächlich erbrachten Leistungen nur schwer nachvollziehbar waren, nachdem die im Vertrag ausbedungenen Tätigkeitsberichte nicht vorgelegt wurden. Auch konnte vom LRH nicht nachvollzogen werden, ob sich die Geschäftsführung der WSF, wie im Vertrag vorgesehen, monatlich über die geleisteten Tätigkeiten ein Bild verschafft hat. Angesichts der doch beträchtlichen über die WSF zu finanzierenden Abgänge muss schließlich kritisch vermerkt werden, dass der Vertrag mit dem Werknehmer keine Erfolgskomponente (Misserfolgskomponente) enthielt. Weitervermietung der Bühne an den Veranstalter 2005

Page 42: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

42

Diese Vorgangsweise hätte eine entsprechende Erhöhung des Betriebs-abganges der Messe im Rechnungskreis Seebühne zur Folge, der nach der bestehenden Finanzierungsvereinbarung vom Land Kärnten zu tragen wäre. Die geplante Stornierung käme einer indirekten Subventionierung der K & V für die Spielsaison 2005 mit Landsmitteln iHv rd. € 100.000,-- gleich. Abschließende Bemerkungen Mit der Seebühne wurde eine kostenintensive Infrastruktur geschaffen, mit dem Ziel das kulturelle Angebot in Kärnten zu bereichern. Dieser Zielsetzung versuchte man bisher durch verschiedene Bespielungskonzepte gerecht zu werden. Einer Bespielung durch das Stadttheater folgten Fremdbespielungen. Ab 2004 war eine Neukonzeption durch Installierung einer eigenen Trägerorganisation und einer Einrichtung einer selbstständigen künstlerischen Intendanz zwar längerfristig geplant, aber in der Umsetzung gescheitert. Wie die Erfahrungen zeigten, war es insbesondere dir durch die Konzept-änderungen bewirkte Kurzfristigkeit der Planungen, die Mehrkosten und Einnahmeeinbußen nach sich zogen.

5.2. Gutachten des Sachverständigen Dr. Kleiner Nachfolgend werden auszugsweise die Prüfungsaufträge des Landes-gerichtes Klagenfurt sowie die relevanten Feststellungen des Sachverständigen aus dem Buchwesen, Dr. Kleiner, dazu auszugsweise wiedergegeben:

In der Strafsache gegen Verantwortliche der Wörtherseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH) wegen des Verdachts des Verbrechens des Förderungsmissbrauchs nach § 153 b (1), (2) und (4) StGB und der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubiger-interessen nach § 159 (1) und (2). § 161 (1) StGB wurde Dr. Kleiner mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31.01.2005 zum Sachverständigen aus dem Buchwesen bestellt und beauftragt, Befund und Gutachten zu folgenden Fragen zu erstatten: a) Ob und wann und durch welche kridaträchtigen Handlungen (im Sinne des § 159 (5) StGB) wurde die Zahlungsunfähigkeit der Wört herseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH) herbeigeführt? b) Wann war der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für die Verantwortlchen der Geschäftsführung erkennbar? c) Wurde und wenn ja, durch welche kridaträchtigen Handlungen, nach dem erkennbaren Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der oben genannten Gesellschaft die Befriedigung wenigstens eines Gläubigers vereitelt oder geschmälert? d) Wurden, und gegebenenfalls in welchem Ausmaß und auf welche Art und Weise, Bestandteile des Vermögens der Gesellschaft wirklich oder scheinbar verringert (vgl.: § 156 (1) StGB) und wurden

Page 43: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

43

dadurch Befriedigungsrechte von Gläubigern (wenigstens eines) vereitelt oder geschmälert? e) Wurden und wenn ja, in welchem Umfang, Förderungsmittel (insbesondere im Jahr 2004) zu anderen Zwecken als zu jenen ver wendet, zu denen sie gewährt wurden? In der Strafsache gegen Verantwortliche der Wörtherseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH) wegen des Verdachts des Verbrechens des Förderungsmissbrauches nach § 153 b Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 StGB und der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach §§ 159 Abs. 1 und Abs. 2, 161 Abs. 1 StGB wurde ich mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10.08.2005, mir zugegangen am 19.8.2005, beauftragt, mein Erstgutachten vom 17.05.2005 hinsichtlich folgender Fragen zu ergänzen: a) ob, wann und, gegebenenfalls, durch welche kridaträchtigen Handlungen (§ 159 Abs. 5 StGB) die Zahlungsunfähigkeit der Firma Wörtherseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH) herbeigeführt wurde (§ 159 Abs. 1 StGB) b) wann war der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für die verantwortlichen Gesellschafter erkennbar und inwieweit wurde die Befriedigung von Gläubigern (wenigstens eines von ihnen) durch kridaträch tige Handlungen vereitelt oder geschmälert (§159 Abs. 2 StGB) c) ob und wann die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft durch (welche?) kridaträchtigen Handlungen derart beeinträchtigt wurde, dass ohne unmittelbar oder mittelbar ohne Verpflichtung hierzu erbrachter Zuwendungen ein oder mehrerer Gebietskörperschaften oder vergleichbarer Maßnahmen die Zahlungsunfähigkeit folgender vorgenannten Gesellschaft eingetreten wäre (§ 159 Abs. 3 StGB) Bei der Befundaufnahme bin ich ausgegangen von den Jahresabschlüssen der Wörtherseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH), insbesondere vom Jahresabschluss 2004, den Prüfberichten zum 30.09. und 31.12.2004, den von der Gesellschaft erstellten diversen Budgets, den Aussagen vor dem Untersuchungsrichter am 04.07.2005, den Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss sowie dem Bericht des Kärntner Landes-rechnungshofes vom 14.10. 2005. Diese Entwicklung der Budgetdarstellung einschließlich der Budgetierungs-methode führt mich zum Schluß als Sachverständiger, daß die Kompetenzen der beteiligten Personen für die Budgetierung dieser Künstlerischen Veranstaltungen 2004 nicht besonders ausgeprägt gewesen sein dürften, die Einnahmen je nach der Kostenstruktur der Produktionen korrigiert wurden und daß diese Budgets wohl eher Rechenoperationen an Excel-Programmen gleichen als einer kompetenten Beschäftigung mit der Produktion von Theateraufführungen, die wegen der beträchtlichen fixen Kosten eine besondere Charakteristik haben. Deutlich wird dies auch in Anlage ./51. Dort habe ich die Budgetplanungen und ihre Entwicklung verglichen, insbesondere den ursprünglichen Budgetplan von November 2003 mit dem Budgetplan, der der Einreichung beim BKA am 27.1.2004 zugrunde lag. Der als realistisch

Page 44: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

44

dargestellte Budgetplan vom Jänner 2004 (Anlage ./24) mit den (wegen eines Rechenfehlers überhöhten Vorstellungserlösen von €3.529.570,00 führt bei Rückführung auf 68 % der Auslastung zu einem Verlust von rund € 1,3 Mio. (Anlage ./51, dritte Spalte, erster Punkt, Vergleich). Dieser Verlust ergibt sich ohne Bundeszuschuss. Bei einem derartigen Verlust erscheint es kaufmän-nisch richtig und nachvollziehbar, dritte Mittel, unter anderem Subventions-mittel, einzuplanen von rund € 1.600.000,00 um den Verlust abzudecken. Dafür spricht auch der in der Budgetplanung und dem Förderungsantrag vor-gesehene Bundeszuschuss für 2004 von € 320.000,00, das sind 1/5 von € 1.600.000,00. Die Fördermittel wurden schlicht dazu verwendet, das Mißmanagement der Gesellschaft im Jahre 2004 finanziell in Grenzen zu halten. Ob der Förderungsgeber bei Vorlage eines rechnerisch richtigen Budgets am 27.1.2004 mit dem Abgang von rund € 1.800.000,00 (Anlage ./53 vor Bundes-förderung) die Förderung in dieser Höhe und in dieser Form gegeben hätte, kann ich als Sachverständiger nicht beurteilen. Die Maßnahmen zur Erlangung der Zustimmung des Förderungsgebers zur Bilanzierung wie 2004 erfolgt, die fehlschlugen, die Maßnahmen der Geschäftsführung in der „Buchungsanweisung“ an den qualifizierten Steuerberater (Tz 117) ohne irgendwelche verbindliche Zusagen des Förderungsgebers über den Entfall der Rückzahlungsverpflichtung und die hektischen Maßnahmen zur Umwidmung des Förderungsbetrages allein auf das Jahr 2004 (Befund ab Tz 152), lassen für mich als Sachverständigen den Schluß zu, daß den Verantwortlichen der Wörtherseefestspiele GmbH und auch möglicherweise dem Eigentümer die latente Gefahr eines Förderungsmißbrauchs vorschwebte, denn handelsrechtlich wäre weder die Umwidmung noch die Verbuchung des gesamten Förderbetrages von € 1,6 Mio. im Jahre 2004 ein endgültiges Problem für die Gesellschaft gewesen. Die von mir befundeten Zahlen, Dokumente, das Rechnungswesen, der Schriftverkehr und die bisher vorliegenden Aussagen lassen für mich abschließend den Schluß zu, daß mit den Wörtherseefestspielen eine Publikumsattraktion im Jahr 2004 in Kärnten geschaffen werden sollte, koste es was es wolle. Zu diesen vorerst budgetierten Auslastungsdifferenzen kamen noch wesentliche Budgetfehler im Bereich des Produktionsbudgets, der Marketing-kosten und natürlich der Vorstellungserlöse, die tatsächlich um € 1.573.000,00 hinter den noch im August 2004 budgetierten € 2,6 Mio. zurückblieben. Nach dem Bericht des Landesrechnungshof vom 14.10.2005, Seite 50, ergibt sich nach dessen Berechnung eine Auslastung über alle Produktionen von lediglich 55,1 %. Werden nur die als Kaufkarten angegebenen Karten (also ohne Freikarten) berücksichtigt, beträgt die Auslastung tatsächlich nur rund 30%. Die Darstellung des Budgetplans vom 23.8.2004/Soll und zum 23.8.2004/Ist liegt in Anlage ./28 des Erstgutachtens verfaßt „Sapetschnig/23.8.2004“ bei. Schon damals war in der IST-Fassung von einem Zuschuß BKA von € 1.600.000,00 ausgegangen worden, während die Soll-Fassung noch € 800.000,00 als Zuschuß BKA ausweist. Selbst in der Ist-Fassung errechnet

Page 45: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

45

sich inklusive Zuschuß BKA mit € 1,6 Mio., ein negatives Betriebsergebnis von - € 615.817,41; dies nach Angaben der Geschäftsführung. Unter Außerachtlassung der Landeszuschüsse des Landes Kärnten, die auch Eigentümerinteresse gewesen sein können, stellt sich der Bundeszuschuß von € 1.6 Mio. aus meiner Sicht so dar, daß ohne diesen Bundeszuschuß die Produktion für 2004 nicht hätte auf die Bühne gebracht werden können. Diese Tatsache ist aber aus den Förderansuchen der Gesellschaft (Anlage ./36 des Erstgutachtens) und dem vorgelegten Budget für das Bundeskanzleramt nicht erkennbar gewesen. Eine „Nachnutzung“ des Bundeszuschusses für die Jahre 2005 und danach ist für mich nicht erkennbar, wobei ich einräume, daß ich für die Beurteilung der Erkennbarkeit auch keinen direkten Auftrag hatte. Die Investitionen jedoch, die 2004 aus diesem Bundeszuschuß in die Gesellschaft gemacht wurden, habe ich bereits im Erstgutachten ab Tz 129 kommentiert und darauf hingewiesen, daß aus wirtschaftlicher Sicht eine zukunftsträchtige Investition nicht stattgefunden hat. Tatbestandsmäßig ist die Frage in lit c des Auftrages vom 10.8. 2005 daher so zu beantworten, daß ohne Hinzutreten des Bundeskanzleramtes mit der ohne unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung erbrachten Zuwendung von € 1,6 Mio. im Jahre 2004 die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eingetreten wäre. In dieselbe Kategorie fällt die Vereinbarung mit Mag. Brigitte Kühberger mit einem Gehalt von € 60.000,00 für 2004, entsprechend einem monatlichen Bruttogehalt von € 4.285,71. Sie sollte im Vertragszeitraum 2004 bis 2008 Sponsorgelder von insgesamt € 450.000,00 beschaffen und hat nachweislich nur Sponsorgelder in Höhe von € 10.000,00 bis € 15.000,00 akquiriert (Tz 52, ON 45, AS 181). Der Vertriebsvertrag mit der IN-MEDIA Product & Merchandising Trading GmbH (Tz 54) wurde am 4.3.2004 abgeschlossen. Als Pauschalhonorar wurde ein Betrag von € 40.000,00 netto vereinbart, ausgehend von einem Verkauf von 10.000 Tickets zum Vollpreis. Laut Rechnungshofbericht hat die IN-MEDIA insgesamt nur 5.756 Tickets vermittelt, darin enthalten sind 2.000 Karten für die kostenlose Vorpremiere von Spartacus, daher verkaufte Tickets 3.756. Der Abschluß dieses Vertriebsvertrages mit der IN-MEDIA Product & Merchandising Trading GmbH oblag dem Geschäftsführer und kommt einer Verschleuderung von Vermögen aus der Sicht des Sachverständigen gleich. Ein wesentlicher Budgetfehler liegt vor in der budgetären Darstellung der Vereinbarungen mit den Medien Kleine Zeitung und Presse (Tz 56 und Tz 57). Im Budget waren für Inserate nur € 50.000,00 vorgesehen, als Ist-Position sind ausgewiesen € 163.480,61. Hier hätte entweder die Budgetposition im Aufwand erhöht werden müssen, oder die budgetierten Einnahmen wären entsprechend den überlassenen Karten zu verringern gewesen. Insgesamt wurden (Tz 70) 8.016 Ehrenkarten ohne bzw. nur gegen geringe Gegenleistung vergeben, die in den budgetierten Kartenerlösen voll enthalten sind. Damit sind 12 % der maximal 68.068 Karten minderpreisig oder gratis abgegeben worden, in den budgetierten Erlösen aber enthalten.

Page 46: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

46

Dazu wurden Rabatte bei 13.352 Karten zwischen 10 % oder 15 % eingeräumt (Landesrechnungshofbericht Seite 52). Nach dem LRH wurden 60,5 % der Kaufkarten zu ermäßigtem Preis abgegeben. Der Anteil der ermäßigten Karten an den verkauften Karten bei den Bregenzer Festspielen in den Jahren 1993/94 und 1994/95 betrug laut LRH rund 10 %. Zu den Ehrenkarten, für die keine oder nur geringe Gegenleistungen im Verkaufsreport vermerkt sind, stellt der LRH fest, daß es sich dabei um rund 20 % der Gesamtkarten (ohne Vorpremiere Tosca und abgesagte Veranstaltungen handelte. Zum Vergleich führte der LRH die Salzburger Festspiele an mit 3,1 % bis 3,5 % der unentgeltlichen Karten und die Bregenzer Festspiele mit 1,8 % bis 2,1 %, dies allerdings aus rund 10 oder mehr Jahren zurückliegenden Zeiträumen. Ich bin der Ansicht, daß hier ein Fall des § 159 (5) Z 1 vorliegen könnte. Die ungeplante Ausgabenerhöhung wurde bereits angesprochen und findet sich nachmals detailliert in Tz 72 f des Gutachtens. Durch die verringerten Kartenerlöse und die Erhöhung des budgetierten Aufwandes hat der verantwortliche Geschäftsführer die Einnahmen der Gesellschaft entscheidend verringert. Allein der Kartenwert für 8.016 Karten (Tz 70) mit einem durchschnittlichen Nettoverkaufspreis von € 52,00 ergäbe Erlöse von € 416.832,00 was zuzüglich der vorher erwähnten Rabatte an das Land Kärnten, die Arbeiter-kammer und die Kärnten Power Card von rund € 200.000,00 eine gesamte Verminderung nur aus diesem Titel von rund € 600.000,00 ergibt, das sind annähernd 60 % der tatsächlichen Ist-Einnahmen aus der Spieltätigkeit 2004. Ich denke, daß es sich dabei doch um einen bedeutenden Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft handelt. Aus meiner Sicht eines Buchsachverständigen war Dr. Sapetschnig in die Position des Geschäftsführers der Wörtherseefestspiele GmbH berufen worden, ohne daß er dafür organisatorisch, betriebswirtschaftlich oder führungsmäßig kompetent gewesen wäre. Aufgrund dieser Tatsache sehe ich, daß er durch die Führung der Wörtherseefestspiele wirtschaftlich ein außergewöhnlich gewagtes Geschäft eingegangen ist, daß nicht zu seinem gewöhnlichen „Wirtschaftsbetrieb“ gehört hat. Durch die Annahme dieser Bestellung hat er wohl zum Ausdruck gebracht, daß er für diese Arbeit kompetent, geeignet und auch willens sei, sie im Sinne der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsherrn für die GesmbH. durchzuführen. Diese Versuche der Absicherung durch den Eigentümer von Seiten des Geschäftsführers zeigen, wie dringend Dr. Sapetschnig seine Verantwortung als Geschäftsführer durch den Eigentümer als ausreichend wahrgenommen bestätigt haben wollte. Diese Methode der absichernden Geschäftsführung findet man, wenn man beruflich mit Beratungsleistungen im Handelsrecht zu tun hat, immer wieder und hat als Berater die Verpflichtung, die Geschäfts- führer darauf hinzuweisen, daß derartige Absicherungen möglicherweise zivilrechtliche Schadenersatzhaftungen verhindern, nicht aber von vorneherein

Page 47: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

47

den Verdacht auf strafbare Handlungen von der Person des Geschäftsführers fern halten können. Aus meiner Sicht hat der Geschäftsführer Dr. Sapetschnig mit der Übernahme der Geschäftsführung der Wörtherseefestspiele GmbH und mangels Information des Eigentümers über seine mangelnde Erfahrung und Kompetenz in all jenen Bereichen, die für diese Position maßgebend sind, ein äußerst gewagtes Geschäft betrieben, das nicht zu seinem gewöhnlichen „Wirtschaftsbetrieb“, hier Wissens- und Erfahrungsgebiet, gehört und im Zusammenhang damit einen bedeutenden Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft verschleudert und verschenkt. Aus meiner wirtschaftlichen Sicht ist es für den Gläubiger einer Gesellschaft, den ich wohl als Schutzobjekt nach § 159 StGB anzusehen habe, unbeachtlich, ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft ein äußerst gewagtes Geschäft, das nicht zu seinem gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, betreibt, oder ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft, diese Unternehmenssparte betreffend, aufgrund seiner mangelnden Erfahrung und beruflichen Ausbildung, mangelnden Kompetenz und fehlendem Führungsverhalten, die ihm anvertraute Vermögensmasse soweit verringert hat, daß Gläubigerinteressen beeinträchtigt wurden. Ein rechtmäßiges Alternativverhalten hätte zum Beispiel darin bestehen können, bestehende Organisationsstrukturen im künstlerischen Bereich des Landes Kärnten als Beispiel oder als Lernobjekt zu nutzen oder zu nutzen versuchen. Ich gehe davon aus, daß der Bundeszuschuß von € 1,6 Mio. wirtschaftlich schon von vorneherein für das erste Budgetjahr verplant wurde, um die Produktion überhaupt realisieren zu können.

6. Ergebnis(se) des Untersuchungsausschusses Die folgenden Ausführungen beinhalten eine Rekonstruktion der Ereignisse rund um die Klagenfurter Seebühne, sofern sie dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages anhand von Zeugen-aussagen und Dokumenten zur Verfügung stehen. Die Darstellung erfolgt chronologisch und konzentriert sich mit Hilfe der Protokolle der Befragungen von Zeugen und Zeuginnen auf die wesentlichen Bereiche im Sinne des Untersuchungsauftrages. Umfangreiche Zitate dienen der Untermauerung einzelner Feststellungen sowie der Illustration. Hervorhebungen erfolgten durch die Verfasser/innen.

6.1. Die Idee der Installierung einer Wörtherseebühne Bereits seit Mitte der 90er Jahre wurde die Idee diskutiert, in der Ostbucht des Wörthersees eine Seebühne zur Abhaltung von Wörthersee-Festspielen zu errichten. Basis dieser politischen Diskussion waren eine Machbarkeitsstudie mit unterschiedlichen Varianten sowie erste Planungen und Projektentwicklungen mit den Zielen der

Page 48: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

48

Bereicherung des kulturellen Angebotes sowie der Schaffung touristischer Impulse. Eine Umsetzung erfolgte vorerst nicht (vgl. Bericht des Landesrechnungshofes, S. 3f.). Auf Anregung und in Verantwortung von LH Jörg Haider wurde schließlich 1999 eine private Errichtungsgesellschaft (Bühnen Besitz GmbH) aktiv und errichtete eine Bühne mit einer Ausstattung von 800 Sitzplätzen. In der Zeugenbefragung vom 16. August 2005 stellt Landeshauptmannstellvertreter a.D. Ing. Karl Pfeifenberger diese Gründungsphase wie folgt dar: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 16. August 2005: S. 71: Zeuge: (…) Wir sind – der Herr Landeshauptmann hat gesagt: „Ich möchte die Seebühne“. 25 Jahre haben wir diskutiert um diese Seebühne, keiner hat es geschafft, er hat es zu Stande gebracht. Das heißt, es war sein Wille, es war seine Kunst, da alle zu überzeugen, dass wir die Seebühne errichten. Ich habe gesagt: „Mit 700 Plätzen werden wir Schiffbruch erleiden, errichten wir eine, die wirklich herzeigbar ist.“ Dann haben wir eine mit 2000 gemacht. Diese Aussage wird sowohl vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt als auch von Landeshauptmann Jörg Haider in ihren Aus- sagen untermauert: In der 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses beantwortet der Bürgermeister die Frage nach der ursprünglichen Idee zur Errichtung einer Seebühne auf Seite 29 wir folgt: S. 29: Zeuge: Also die Idee der Seebühne geisterte, soweit ich das im Kopf habe, Jahrzehnte schon in der Stadt herum, ja. Konkret wurde es dann, das muss man auch sagen durch eine Initiative des Landes, konkret des Landehauptmannes, es hat schon früher Überlegungen gegeben. Aber die Überlegungen sind nie realisiert gewesen. Die Idee war nicht neu, ist vom Herrn Landeshauptmann aufgegriffen worden und dann eben zu dem gemacht worden, was sie heute ist, mit Unterstützung der Stadt Klagenfurt. Und schließlich erläutert LH Jörg Haider seine Zuständigkeiten in der Causa Seebühne in der 18. (6. öffentlichen) Sitzung des Untersuchungsausschusses am 28. Juni 2005 wie folgt: 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 3ff.: Zeuge: Ich war also in der Causa Seebühne in verschiedenen Aufgaben tätig. Das heißt, ich habe im Jahr 1999/2000 in meiner Eigenschaft als Kulturreferent die Idee aufgegriffen, die über viele Jahre, für Klagenfurt kann man fast sagen, Jahrzehnte diskutiert worden ist, nämlich eine Seebühne zustande zu bringen und diese Seebühne dann zu realisieren. (…) Ab diesem Zeitpunkt hat dann der Kollege Pfeifenberger die Verhandlungen übernommen und hat also diese Seebühne mit einem Vertrag mit der Messe überbunden und so ist also die erste Version einer Seebühne entstanden, wobei wir uns alle bemüht haben, das Programm zustande zu bringen, so dass wir im ersten Jahr mit dem Stadttheater eine Art provisorisches Programm, ein Angebot aus dem Datenbündel des Stadttheaters gemacht haben. (…) Dann ist im Jahr 2001 der große Sprung gekommen, man hat also noch einmal nachinvestiert und hat auf über 2000 Sitz-plätze aufgestockt und ist also dem Vorschlag auch des Stadttheater-Intendanten gefolgt,

Page 49: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

49

eine eigene Produktion auf der Seebühne zu erstellen. (…) Ich habe dem dann zugestimmt und es hat also dann die „Evita“-Produktion gegeben, nach all den Problemen, die es da rundherum gegeben hat. (…) Im nächsten Jahr war denn „Grease“ am Programm und dann kam also der Versuch, noch einmal zu diesem Festspielkonzept zurückzukehren und mit Zanellas Einstiegs sozusagen, diese Festspielidee noch einmal aufzugreifen, an der die Stadt und das Land gleichermaßen beteiligt sein sollten und diese Entwicklung vorantragen sollten. (…) Das heißt, meine Aufgabe war es am Anfang, die Idee überhaupt in die Realisierung zu bringen, dass wir eine Chance bekommen, nicht nur zu diskutieren über eine Wörtherseebühne, sondern, wenn wir einen kompletten Einstieg schaffen. Tatsächlich ist die Bühne in weiterer Folge (Frühjahr 2000) von der Hypo Grund- und Bauleasing GmbH erworben und auf 2000 Sitzplätze erweitert worden. Als Leasingnehmer fungierte die Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft mbH, die Leasingraten wurden (für die Basis-investition) vom Land Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt im Verhältnis 60 zu 40 übernommen. Der Betriebsabgang sowie die Leasingraten für weitere Investitionen (insbesondere im Jahr 2001 und 2004) wurden zur Gänze vom Land Kärnten übernommen. Die Umsetzung einer adaptierten Vereinbarung mit der Landeshaupt-stadt Klagenfurt scheiterte bislang an den fehlenden Kollegial- beschlüssen der Landeshauptstadt. Die Vermietung der Bühne erfolgt über den vom Land Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt sowie der Messe Betriebsgesellschaft mbH beschickten Bühnenausschuss (vgl. Bericht des Landesrechnungshofes, S. 4). LH Haider in der 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 6: Zeuge: (…) Vorher war ich quasi als Kulturreferent für die Akteure mitverantwortlich, die auf der Seebühne gespielt haben, wie das Stadttheater eben und habe also dort nach Kräften halt mich erkundigt und in Gesprächen den Versuch gemacht, die Entwicklung der Seebühne zu gestalten. 6.2. Die Bespielung der Seebühne in den Jahren 2000 bis 2003 Aufgrund einer fehlenden Gesamtkonzeption für die Etablierung der Wörtherseefestspiele sowie der unrealistischen Vorstellung der politisch Verantwortlichen, die Wörtherseebühne kostendeckend führen zu können, ergaben sich in den Folgejahren unterschiedlichste Varianten in der Bespielung der Seebühne. Während in den Jahren 2000 und 2001 das Stadttheater Klagenfurt für die Inszenierung auf der Wörthersee- Bühne verantwortlich zeichnete, wechselten die Betreiber in den Jahren 2002 (WBV GmbH) und 2003 (Semmel Concerts). Nachdem sowohl der wirtschaftliche Erfolg als auch die kulturellen und touristischen Vorgaben nicht erreicht wurden (die privaten Betreiber- gesellschaften mussten Konkurs anmelden und kamen einer Reihe von Zahlungsverpflichtungen gegenüber Firmen und Einrichtungen nicht mehr nach), wurde mit der Bespielung der Bühne vom Land Kärnten ab der Spielsaison 2004 die in ihrem Eigentum stehende Cine Culture

Page 50: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

50

Carinthia GmbH (ab Herbst 2004 Wörtherseefestspiele GmbH) beauftragt. Laut Aussage von Landeshauptmannstellvertreter a.D. Ing. Karl Pfeifenberger vor dem Untersuchungsausschuss sei der Kulturreferent beziehungsweise die Kulturabteilung des Landes Kärnten auf der Suche nach einer Plattform gewesen, über die die finanztechnische Abwicklung der Seebühnenbespielung steuerschonend erfolgen könnte. In diesem Zusammenhang habe man die Cine Culture Carinthia als dafür geeignet befunden. Die Idee dafür sei von der Kulturamtsleitung des Landes Kärnten gekommen: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 7f.: Zeuge: Darf auch kurz dazu sagen, dass auf Wunsch der Kulturabteilung wir bereit waren, das heißt wir, ich als Eigentümervertreter und auch der damals als Geschäftsführer eingesetzte Doktor Sapetschnig, diese GesmbH als Plattform für die finanztechnische Abwicklung und für die rechnerische Kontrolle und Prüfung aller finanzieller Transaktionen zur Verfügung zu stellen. Das war mit der Kulturabteilung so vereinbart, wir haben ausdrück-lich darauf bestanden und haben festgehalten, dass wir keine Verantwortung für den Inhalt, für die künstlerische Leitung, für Verträge und Abmachungen übernehmen und in Folge nur das umsetzen, was auf Vorschlag der Kulturabteilung, oder auch der Stadt Klagenfurt, des zuständigen Kulturreferenten, an den Herrn Geschäftsführer herangetragen wird und das sozusagen dann in Generalversammlungsbeschlüsse und Entscheidungen gemäß dem Gesellschaftsrecht, gemäß dem Statut der Gesellschaft umzusetzen. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger, S. 28: Abg. Tauschitz: (…) Von wem und wann wurde beschlossen, dass die Cine Culture Carinthia mit den Agenden der Wörtherseebühne beauftragt wird? Zeuge: Vorschlag und Wunsch der Kulturamtsleitung, dass eine vorsteuerabzugsfähige Plattform hier eingerichtet wird. 6.3. Saison 2004 – Cine Culture Carinthia GmbH / Wörther seefestspiele GmbH Die Cine Culture Carinthia wurde mit Oktober 2003 mit den Agenden der Seebühnenbespielung betraut. Die Gesellschaft stand zum damaligen Zeitpunkt vor ihrer Auflösung, da sie als Nachfolgegesellschaft der ehemaligen Olympiabewerbungsgesellschaft keine Aufgaben mehr hatte. Mit der Übertragung der Agenden der Seebühne wurde die Bespielung der Bühne einer zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Kärnten stehenden Gesellschaft übertragen. .8. (1. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 10. Mai 2005 Sapetschnig, 1. Befragung S. 37f.: Abgeordneter Rolf Holub: Das heißt, der künstlerische Betrieb der Seebühne von der Cine Culture Carinthia hat erst im Herbst 2003 begonnen. (…) Das heißt, die ganze Gesellschaft, die früher (…) insgesamt acht Namen gehabt hat, die immer gewechselt haben

Page 51: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

51

und die gleiche Firmenbuchnummer Bestand aus einem Eigentümervertreter, Ing. Pfeifenberger, und Geschäftsführer, Dr. Sapetschnig. Wie haben jetzt die – wie sind jetzt die Entscheidungsfindungen zustande gekommen? (…) Zeuge: Es gibt eine Geschäftsordnung für eine GesmbH. In dieser Geschäftsordnung wird für den Geschäftsführer genau normiert, wann er den Eigentümer zu fragen hat. Es hat für diese Firma, eben im Zeitraum Ende Oktober den Auftrag gegeben, diese Firma wird zukünftig – wie auch immer – die Wörthersee Festspiele eben abzuhalten haben. Der erste Auftrag sozusagen um das machen zu können war, den Vertrag mit dem Intendanten abzuschließen. Hier hat es von, gemäß Geschäftsordnung -notwendig natürlich – einen Eigentümerbeschluss gegeben, dass der Geschäftsführer diesen Vertrag abschließen kann. Es hat dann den offiziellen Auftrag – durch den Kulturreferenten am 10. Jänner – gegeben, per Schreiben, eben langfristig abgesichert die Wörthersee Festspiele durch diese Firma durchführen zu lassen. Das war diese Zeit, wo man mit der Stadt Klagenfurt eben verhandelt hat. Eine Notwendigkeit Beschlüsse herbeizuführen, hat man eben in einer GesmbH, indem der Eigentümer, über bestimmte Dinge eben mitbeschließen muss bzw. über Konzepte informiert wird, und das ist im Zuge dann einer Generalversammlung passiert, die im März war. Da sind wir mit den Konzepten bereits fertig gewesen und eben am 13. Jänner, wo mir vom künstlerisch Verantwortlichen das künstlerische Programm präsentiert wurde und ich schlussendlich an diesem Tage, erstmalig die echten Kosten gewusst habe. Diese habe ich am selben Tage – sowohl telefonisch, als auch dann schriftlich – dem Eigentümer mitgeteilt, wie sich die Kostensituation darstellt und wie aus Sicht der GesmbH – vor allem mit welchem Auslastungsgrad – eben dieses Budget für diese GesmbH zu erreichen sein wird. So jetzt einmal, so dieser zeitliche Ablauf auf Ihre Frage hin. Da und, und mit dem Angebot eine Generalversammlung zu machen, und diese Generalversammlung wurde vom Eigentümer jetzt mit – dass ich Ihnen nicht ein falsches Datum sage – ich glaube der 18. März – mit 18.3. terminisiert und schlussendlich auch abgehalten. Hier hat der Eigentümer dann vom Ge-schäftsführer die Konzepte, die bis zu diesem Tag fertig waren, erstellt wurden, präsentiert und da habe ich noch den Zusatzauftrag bekommen, eben weil sich herausgestellt hat, dass in der Technik einiges zu tun ist, eines technisches Konzept noch zusätzlich zu machen. Abgeordneter Rolf Holub: Also, der Auftrag mit dem Herrn Zarnella einen Vertrag abzuschließen oder einen Vorvertrag zu machen kam vom Eigentümervertreter? Zeuge: Ja Abgeordneter Rolf Holub: Der zweite Auftrag, einen fixen Vertrag zu machen, kam vom Kulturreferenten? Zeuge: Na, da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Der Auftrag, die Wörthersee Festspiele als langfristiges Projekt in der Cine Culture Carinthia zu bespielen, ist vom Kulturreferenten gekommen. Abgeordneter Rolf Holub: Ja. Zeuge: vom Landeshauptmann - Abgeordneter Rolf Holub: - und der Auftrag für’n Vertrag mit dem Renato Zanella? Zeuge: Den kann nur - rein formal - der Eigentümervertreter, sprich eben der Finanzreferent, in dem Fall, mir geben und den hat er beim Umlaufbeschluss eben so bestätigt – Abgeordneter Rolf Holub: - also der Vorvertrag – Zeuge: Der Vorvertrag war in den Eckpunkten der ausformulierte Hauptvertrag, das ist dann praktisch juridisch noch ausformuliert worden. 8. (1. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 10. Mai 2005 Sapetschnig, 1. Befragung S. 21: Abgeordnete Mag. Nicole Cernic: Ja. Am 1. November 2003 ist die erste Vereinbarung zwischen der Cine Culture Carinthia und dem Herrn Renato Zanella unter-zeichnet worden, die bereits alle wesentlichen Details seiner – nach meinem Dafürhalten – sehr großzügigen Entlohnung enthalten hat. Es trägt dieser Vertrag die Unterschrift vom Herrn Dr. Haider, vom Zanella, auch von Ihnen. Auch in diesem Vertrag ist auch bereits die Abmachungen mit der Frau Mag. Brigitte Kühberger nicht geregelt worden. Ist Ihnen bekannt, wer dieses Vertragswerk erstellt hat? Haben Sie mitgearbeitet bei der Erstellung

Page 52: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

52

dieses Vertragswerkes oder wurde das anderswo aufgesetzt und wenn Sie wissen wo, dann würde ich Sie bitten, mir das zu beantworten. Zeuge: Wer schlussendlich die Bedingungen dieses Vertrages ausgehandelt hat, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich selbst als Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia GesmbH habe zu diesem Zeitpunkt eben laut Gesellschafterbeschluss die Weisung erhalten, diesen Vertrag so abzuschließen. Also, mein Einfluss war weder auf die Höhe, noch auf die Dauer, noch auf diesen Zusatz von der Mag. Kühberger. Ich habe diese Personen auch bis zu diesem Tag zum 1. November nicht gekannt. Ich habe den Auftrag gehabt, diese aus verhandelten Vertragsformulierungen auf dem Papier unserer Firma auszudrucken und dementsprechend auch auszufertigen und zur Unterschrift zu gelangen. Mein Bereich war mir erstens einmal vom Eigentümer eine diesbezügliche Weisung, sprich einen Gesellschaf-terbeschluss zu holen, den habe ich geholt und zweitens, weil zu diesem Zeitpunkt noch offensichtlich in den Vorverhandlungen geplant war, die Aufteilung zwischen der zukünftigen Betreibergesellschaft Seebühne, wie die auch immer zukünftig hätte heißen sollen, aufzuteilen zwischen der Stadt Klagenfurt und dem Land Kärnten, also in meinem mir zur Verfügung gestellten Unterlagen, ist das Verhältnis 60 : 40 niedergeschrieben. Wurde von mir auch die Stadt Klagenfurt in der Person von Vizebürgermeister Canori, habe ich ebenfalls die schriftliche Zustimmung, dass ich als Geschäftsführer, der damals ja zu 100 Prozent im Eigentum des Land Kärnten befindlichen Cine Culture Carinthia GesmbH, das ich diesen Vertrag so unter diesen Konditionen eben unterschreiben darf. Da habe ich sowohl seitens der Stadt Klagenfurt meine Zustimmung, als auch von den Eigentümern, als auch die Mitfertigung des Kulturreferenten.

6.3.1. Der Eigentümervertreter Als Eigentümervertreter der CCC GmbH fungierte der Finanz- Wirtschafts- und Tourismusreferenten Landeshauptmannstellvertreter Ing. Pfeifenberger. Seinen Kompetenzbereich definiert Ing. Pfeifenberger wie folgt: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 7f.: Abg. DI Gallo: Gut, zum fachlichen Bereich. Welche Zuständigkeit, welche Aufgaben hatten Sie was den Untersuchungsgegenstand betrifft im Detail? Zeuge Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Aufgabe, meine Verantwortung war lediglich die, dass ich als Eigentümervertreter die finanztechnische Gebarung und die rechnerische Prüfung aller monetärer Transaktionen in dieser Cine Culture Carinthia und danach Wörtherseefestspiele Gesellschaft als zuständiger Referent, nämlich als Finanz- referent des Landes Kärntens zu verantworten hatte. Das, geschätzte Damen und Herren, ist ausschließlich und in der Abgrenzung zu allen übrigen Verantwortungsbereichen meine Aufgabe gewesen. Darüber hinaus habe ich keine Verantwortung, konnte ich auch keine wahrnehmen, weil ich weder in diese Vorverhandlungen eingebunden war, wir dort irgendwie auch mitentschieden haben, sondern wir haben fertige Vorgaben, fertige Schriftstücke in sozusagen Beschlussfassung gefasst und haben das jeweils in der Generalversammlung beschlossen, damit einerseits ein ordentlicher kaufmännischer Betrieb zu Stande kommt, dass die Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Kontrolle gegeben sind.

6.3.2. Der Geschäftsführer

Page 53: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

53

a) Die Bestellung: Die ursprüngliche Bestellung von Dr. Sapetschnig als Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia erfolgte durch den Finanzreferenten, Ing. Pfeifenberger. Dies nach einer zuvor durchgeführten öffentlichen Ausschreibung, die Dr. Sapetschnig gewonnen hat. Der Geschäftsführer führte bei seiner Vernehmung aus, dass er nachträglich vom Eigentümervertreter mit weiteren Aufgaben betraut wurde. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 29: Abg. Tauschitz: Und der Herr Doktor Sapetschnig, ist der von Ihnen jetzt als Geschäftsführer bestellt worden? Zeuge: Seinerzeit, ja! Es hat nach Zeugenaussagen eine Ausschreibung im Zuge der Bestellung gegeben und die Vorgänge seien absolut korrekt abgewickelt worden: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 31: Abg. Tauschitz: Und diese Ausschreibung hat der Herr Doktor Sapetschnig gewon-nen? Zeuge: Ja! 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 57f.: Dieses Teilsegment Filmförderung wurde auch über diese Firma abgewickelt und in weiterer Folge wurden auf Wunsch des Eigentümers hin weitere Segmente dieser Firma dazugegeben. Eines dieser Segmente ist eben das Bespielen der Wörtherseebühne gewesen, das andere Segment war das Abhalten von Konzertveranstaltungen. Abg. DI Gallo: Mh. Ihre ursprüngliche Einstellung erfolgte aber aufgrund einer Objektivierung? Zeuge: Es hat eine österreichweite Ausschreibung gegeben, nach Stellenausschreibungsgesetz und ein Hearing, das vom Landesrat so angeordnet wurde und mit einer Reihung, die als Empfehlung dann an den Eigentümer ergangen ist. Abg. DI Gallo: Hat es da auch eine Kommission gegeben, die dieses Hearing veranstaltet hat, oder durchgeführt hat? Zeuge: Also meines Wissens nach hat es eine dreiköpfige Kommission gegeben mit einem Vorsitzenden Personal – im Personalberaterbereich. Darüber hinaus ist der seinerzeitige Geschäftsführer in dieser Kommission gesessen – jetzt weiß ich, – aber ich glaube, dass das so war – und die Kommission sollte besetzt werden durch einen Vertreter des Aufsichtsrates der Tourismus-Holding. Dieser Vertreter des Aufsichtsrates der Tourismus-Holding war der Doktor Paska. Abg. DI Gallo: Und der zweite oder der dritte Name? Es waren drei Personen, haben Sie gesagt. Zeuge: Also meiner Erinnerung nach, (Abg. DI Gallo: Personalberater?) waren es eben der Herr Universitäts-Professor Pongratz, der Magister Reinhard Zechner und der Doktor Erwein Paska. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger, S. 15f.: Vorsitzender: (…) Haben Sie eigentlich den Doktor Sapetschnig als Geschäftsführer ausgesucht, für diese Tätigkeit?

Page 54: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

54

Zeuge: Er war ja vorher schon Geschäftsführer dieser Cine Culture Carinthia und wir haben dann gesagt, nach Anforderung oder nach Anfrage der Kulturamtsleitung, ob es hier wo im Landesbereich eine Möglichkeit gäbe, eine vorsteuerabzugsberechtigte GesmbH als Plattform für die finanztechnische Gebarungsabwicklung der Wörtherseefestspiele heranzu-ziehen. Darauf hin habe ich gesagt: Ja, es gibt eine. Wir wollten Sie eigentlich liquidieren, das heißt wir wollten die Gesellschaft auflösen, es war ja alles schon vorbereitet - und das kann man auch beim Geschäftsführer nachfragen - die Gesellschaft aufzulösen, weil sie keinen quasi Auftrag mehr hatte, weil wir das auch in die Tourismusholding transferieren wollten. Es hat ja dafür einen Regierungsbeschluss gegeben, es hat einen Landtags- beschluss gegeben und folgedessen hat man gesagt: Nein, das wäre sehr ideal, weil damit könnten wir uns sehr viel Steuergeld ersparen, was auch sinnhaft war und ich habe gesagt: Ja, okay, ich stelle das zur Verfügung unter den von mir bereits geäußerten Bedingungen. Keine Verantwortung für den Inhalt, für die kulturelle, künstlerische Kompetenz, das war nie mein Thema, das habe ich ausdrücklich dort auch deponiert und darauf hat man gesagt: Ja, wer soll da die Geschäftsführung machen? Dann hat der Stadtrat von Klagenfurt gesagt: Ja, er wird jemanden finden und er wird vielleicht dann das auch vielleicht irgendwie organisieren und dann ist man aber trotzdem an den Doktor Sapetschnig herangetreten und hat ihn gebeten auch weiterhin die Geschäftsführung zu machen und ich habe mich dem angeschlossen. Ich habe das nicht abgelehnt, ich habe gesagt: Okay, wenn der Wille und der Wunsch der Kulturamts-leitung es ist, mit dem Doktor Sapetschnig dieses Projekt zu machen, er ist ja ein anerkannter Wirtschafts- und Steuerexperte, er ist ja weder vom Einkommen oder der Position in der Gesellschaft abhängig gewesen, noch hat er irgendeine Abhängigkeit zu mir. (…) Während Ing. Pfeifenberger und Dr. Sapetschnig mehrmals dezidiert darauf verweisen, dass ihre Verantwortung lediglich in der finanz- technischen Abwicklung der kulturpolitischen Vorgaben der Kultur- abteilung des Landes Kärnten bestand, wird seitens der Kultur-abteilungsleiterin Maga. Napetschnig jegliche Verantwortungsübernahme kategorisch abgelehnt. 24.(8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses 27. Oktober 2005, Maga

Napetschnig, 2. Befragung, Seite 18 ff.: Abg. Holub: Einen schönen Vormittag, Frau Magistra. Von wem stammt eigentlich die Idee, die Cine Culture Carinthia mit den Agenden der Wörtherseebühne zu betreuen? Zeugin: Das habe ich, glaube ich, das letzte Mal schon ausgeführt. Es ist so, es hat also eine Besprechung gegeben mit dem Herrn Landeshauptmann und dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Pfeifenberger und ich glaube, Canori war auch anwesend, wo wir eben diese Idee präsentiert haben, dass wir gerne eine gemeinsame Gesellschaft gründen, mit dieser Stadtbeteiligung 40:60. Daraufhin hat der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Pfeifenberger gesagt, wir sollen doch die Cine Culture Carinthia nehmen, wir sollen keine eigene Gesellschaft gründen, sondern diese bereits vorhandene nehmen. Da gibt es einen Geschäftsführer, da gibt es eine Infrastruktur – und sollen praktisch diese Sache dort über diese Gesellschaft abwickeln. Abg. Holub: Weil der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter außer Dienst Ingenieur Pfeifenberger auf dieselbe Frage gesagt hat: „Der Vorschlag und Wunsch war das eindeutig der Kulturamtsleitung“. Zeugin: Nein! b) Der Vertrag:

Page 55: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

55

Sein Vertrag sei lt. Dr. Sapetschnig in Anlehnung an den Vertrag in der Tourismus-Holding erstellt worden. Dieser Kollektivvertrag sei ursprünglich aus den Kärntner Bergbahnen GmbH hervorgegangen (Rechnungshofbericht S. 15ff). Weitere Ausführungen siehe Seite 99. c) Zusätzliche Aufgaben – Interessenskonflikt:

Die zusätzlichen Aufgaben hätten ein hohes Arbeitspensum mit sich gebracht und werden von GF Sapetschnig als große Herausforderung angesehen. Er spricht mehrmals von einem immensen Arbeitsaufwand und einem großen Zeiterfordernis. Aus seiner Sicht sei der Interessens-konflikt zwischen dem künstlerischen und dem wirtschaftlich-rechtlichen Bereich intern schwer zu managen gewesen: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 62: Zeuge: (…) Es hat natürlich hausintern zwei Interessenkonflikte gegeben. Der eine Interessenpart war der Kunstbereich und der andere Interessenpart war der Geld- oder Managementbereich. Es war sehr oft schwierig diese zwei Interessenlagen zu koordinieren. Die Maßnahme dazu war, dass es regelmäßige sogenannte Jour-Fixes dazu gegeben hat, wo es dann Berichtspflicht von jeweils den Bereichsverantwortlichen gegeben hat und diese wurde dann auch so abgehalten.

6.3.3. Die Kompetenzbereiche des Eigentümers und Geschäfts-führers

6.3.4. Die Verantwortung für konkrete Abläufe im operativen Betrieb Der GF spricht immer wieder von einer klaren Aufgabenabgrenzung zwischen Geschäftsführung und Eigentümervertreter. Der Geschäftsführer der CCC, Dr. Sapetschnig, definiert seine Verantwortung in der Einvernahme durch den Untersuchungsausschuss wie folgt: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, S. 73: Zeuge: Die Konstruktion und auch die Vorgaben waren immer dieselben. Man hat gesagt, es gibt einen künstlerischen Bereich und einen Rechnungswesenbereich. Der künstlerische Bereich ist mit einem klaren Budget definiert gewesen, das schlussendlich auch im Dienstvertrag so normiert war, das waren eben diese 1,2 Millionen Euro und Infor-mationen an mich als Geschäftsführer, waren, bis vor Weihnachten immer unisono „Wir werden uns in diesen 1,2 Millionen Euro bewegen, egal, welche Produktion schlussendlich kommt“. Es hat da fünf, sechs Varianten gegeben, dass es schlussendlich dann die „Tosca“ wurde, wurde eben drei Tage vor der Pressekonferenz mir offiziell mitgeteilt, nicht durch den Intendanten persönlich, sondern durch seine Assistentin. Für mich hat es mit diesem Zeitpunkt bedeutet, dass eben durch die Überschreitung von zumindest 800.000 Euro, was das Kunstbudget alleine betrifft, es natürlich von der Ausgabenseite her vom Budget nicht mehr allen bisherigen Vorgaben entspricht, die ich bisher gehabt habe. Ich habe als Ge-schäftsführer zu diesem Zeitpunkt nur mehr die Möglichkeit gehabt, meinen Eigentümer

Page 56: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

56

sofort zu informieren und zu sagen „Eigentümer, es kommt zu einer massiven Über-schreitung, ich erstens informiere ich dich und zweitens, was soll ich als Geschäftsführer tun?“ Und dieser Aufgabe bin ich auch nachgekommen. S. 75f.: Zeuge: Die Zuständigkeiten waren klar zugeordnet, dass alles, was das Programm betrifft, das künstlerische Programm, ausschließlich Sache des Intendanten war. Ich habe eventuell persönliche Anmerkungen dazu machen können, zum Beispiel war mein Wunsch, dass wir in deutscher Sprache im ersten Jahr eine Aufführung machen. Aber das war nicht mehr, als persönliche Wünsche, eine Einflussmöglichkeit darauf ist mir, als Geschäftsführer, nicht zugestanden und diese habe ich auch nicht wahrgenommen. (…) Die weitere Vorgangsweise war, dass ich erstens, als Bedingung gestellt habe, dass sichergestellt sein muss, dass die 1,6 Millionen Euro vom Bund in einem Betrag an unsere Gesellschaft fließen und dies wurde von mir insofern gemacht, als dass ich am Abend, wo der Finanzminister Grasser im Casineum einen gemeinsamen Vortrag mit dem Landeshauptmann gehalten hat, gemeinsam mit Renato Zanella an diesem Abend ins Casineum gefahren bin und drüben am Rande des Vortrages gemeinsam mit Renato Zanella, dem Landeshauptmann und Bundes-minister Grasser ein Gespräch geführt habe, wo mir zugesichert wurde, dass der Betrag in gesamter Höhe fließen wird und dass dieser Betrag sichergestellt ist. Das war die erste Bedingung. Die zweite Bedingung war, und das ist dann auch schriftlich schlussendlich vom Eigentümer erfolgt, dass ich diese Mittel des Bundes auch tatsächlich dafür verwenden kann. Das ist mir ebenfalls seitens meines Eigentümers dann schriftlich zugesichert worden und diese zwei Bedingungen, neben den, dass ich gesagt habe, das, was mir von Landesseite als Subvention zugesichert wurde, muss auch klargestellt sein, dass dieses Geld auch tatsächlich an die Firma fließen wird. Unter Einhaltung dieser drei Bedingungen war ich dann schlussendlich bereit, an die Öffentlichkeit zu gehen und dieses Programm dann schluss-endlich dann zu präsentieren. Vorsitzender: Das war dann die Pressekonferenz am 13. 1. So, jetzt ganz kurz diese Frage: Erste Frage: Das Programm Zanella – wie es dann präsentiert wurde von Ihnen, Landeshauptmann, Zanella – wäre ohne die Zusage, dass diese 1,6 Millionen, die ja einen gewissen Widmungszusatz hatten, Aufbau künstlerischer Marke et cetera, bereits im ersten Jahr als Gesamtes mit einsetzen zu können, zur Verfügung zu haben, nicht möglich gewesen. Sie hätten es zumindest nicht verantworten können. Zeuge: Ich hätte es nicht verantworten können und das war meine Bedingung. Dass das gesamte Geld erstens einmal geldmäßig in voller Höhe fließt und dass auch diese Mittel dafür verwendet werden dürfen. Der Eigentümervertreter des Landes Kärnten, LHStv. a.D. Ing. Pfeifenberger, sieht dies in ähnlicher Weise. Dabei wäre die Vorgehensweise des Geschäftsführers immer korrekt gewesen: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger, S. 45: Zeuge: Nachdem jemand, nämlich die Kulturamtsleitung Vorschläge an den Geschäftsführer heran trägt, der Geschäftsführer diese Vorschläge prüft, ob sie auf der Basis der Ordnungsgemäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes umzusetzen sind. Dann diese Vorschläge in Beschlüsse formuliert und diese Beschlüsse entweder in einer Generalversammlung direkt mit Antrag auf der Tagesordnung oder mittels Umlaufbeschluss von der Generalversammlung beschlossen wird – ganz korrekt. S. 49: Abg. Holub: Der Herr Sapetschnig ist als Geschäftsführer zurückgetreten und wurde von der Generalversammlung gebeten, noch als handelsrechtlicher Geschäftsführer bis Anfang 2005 tätig zu sein, ist das richtig? Zeuge: Er hat sich ja nichts vorzuwerfen und hat das auch gerne gemacht. Abg. Holub: Der Herr Sapetschnig ist auch entlastet worden in der Generalversammlung.

Page 57: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

57

Zeuge: Mh. Ganz korrekt. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 30f.: Abg. Tauschitz: Also würden Sie Ihr Vertrauensverhältnis zum Doktor Sapetschnig als ausgezeichnet beschreiben? Zeuge: Warum sollte ich zum Doktor Sapetschnig kein Vertrauen haben? Er hat seine Aufgabe so gemacht, wie ein ordentlicher Kaufmann es machen muss. Ansonsten hätte er natürlich sich auch mir gegenüber rechtfertigen müssen. Aber er hat seinen Job gemacht, wie das eben vorgesehen war – korrekt. Die Zeugenaussagen bezüglich der Klärung der Verantwortung für die konkreten Abläufe in der Cine Culture Carinthia divergieren allerdings stark. Sowohl der Eigentümervertreter Landeshauptmannstellvertreter a.D. Ing. Pfeifenberger als auch der Geschäftsführer Dr. Sapetschnig definieren ihren Kompetenzbereich lediglich mit der Aufgabe, die korrekte finanzielle Gebarung der Gesellschaft sicher zu stellen. Alle Vorgaben – insbesondere den inhaltlich-künstlerischen Bereich betreffend – wurden laut ihren Angaben von der Kulturabteilung des Landes Kärnten bezie-hungsweise von der Leiterin der Kulturabteilung, Maga. Napetschnig, gemacht. Diese Aussagen werden von der Angesprochenen, Mag.a Napetschnig, entweder vehement bestritten oder aber sie kann sich an die konkreten Vorgänge nicht erinnern. Frau Mag.a Napetschnig weist jegliche Verant-wortung und Kompetenz der Kulturabteilung zurück. Sie habe lediglich „Amtshilfe“ geleistet und teilweise unterstützende Maßnahmen gesetzt: Lediglich im Vorfeld zur Vertragserstellung mit dem designierten Intendanten Zanella habe sie als Kulturamtsleiterin gemeinsam mit dem Vizebürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt Gespräche geführt, die jedoch keinesfalls Vertragsverhandlungen gewesen seien, sondern lediglich Anbahnungsgespräche, bei denen man das gegenseitige Interesse an einer Zusammenarbeit „abgeklopft“ habe: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 117: Abg. Holub: Haben Sie ein E-Mail an den Doktor Sapetschnig geschickt? Ja oder Nein! Zeugin: Ich kann das jetzt nicht beantworten, weil ich’s nicht weiß! Abg. Holub: Waren Sie im Hotel Änea dabei, wie es die Frau Besser in ihrem Gedächtnisprotokoll angibt, bei Vertragsverhandlungen, wo noch einige Sachen verbessert haben werden müssen? Zeugin: Ich war, genau glaube ich, ein oder zweimal im Änea, aber ich kann mich nicht erinnern, dass es da um irgendwelche Vertragsverbesserungen gegangen ist und ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Frau Besser dort dabei war. Das war mögli-cherweise ein anderer Termin, aber das kann ich jetzt mit Sicherheit nicht sagen. Also, da würde ich das eher mit Vorsicht ausdrücken, aber ich habe mit Renato Zanella Gespräche im

Page 58: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

58

Änea geführt, aber sicherlich nicht irgendwelche Gespräche in dieser Richtung. Also zumindest ich kann mich nicht daran erinnern! Abg. Holub: Gut! Ich meine, die Frau Petra Besser erinnert sich an ganz andere Sachen. Die erinnert sich auch daran, dass der Doktor Quendler Ihnen zurückgeschrieben hätte, dass der Vertrag geändert werden müsse und verbessert werden müsse und, dass es dann schlussendlich im Änea zum letzten Entwurf gekommen ist. Das heißt, Sie haben mit dem Herrn Renato Zanella keinen Vertrag verhandelt? Zeugin: Ich habe schon einmal gesagt, wir haben grundlegende Positionen und Vor stellungen abgeklärt, aber die Verträge, wie sie dann definitv jetzt vorliegen – im Detail – sind von mir nicht verhandelt worden. Also, … Über weite Strecken kann sich also die Leiterin der Kulturabteilung nicht daran erinnern, mit wem sie wann zu welchen Themen Gespräche geführt hat. Selbst an Sie gerichtete Rechnungen kann sie nicht zuordnen oder aber angeben, welche Leistungen den gestellten Rech-nungen zugrunde liegen. Noch kurioser werden ihre Aussagen wenn es darum geht zu beantworten, in wessen Auftrag sie die Gespräche überhaupt geführt hat. Erst nach dem mehrmaligen insistierenden Nachfragen durch den Abgeordneten Holub ist sie bereit, als ihren Auftraggeber den Kulturreferenten LH Haider zu nennen: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 118: Abg. Holub: Die Sachen die Sie mit dem Herrn Renato Zanella abgeklärt haben; in welchem Auftrag haben Sie gehandelt? – Ich erinnere Sie an die Wahrheitspflicht! Zeugin: Ich habe das im Auftrag gemacht als Leiterin der Kulturabteilung, weil ich es schon früher gesagt habe! Abg. Holub: Von wem haben Sie den Auftrag bekommen? Zeugin: Wie, den Auftrag? Abg. Holub: Den Auftrag … Zeugin: (Unterbrechend) die Gespräche mit dem Herrn Zanella zu führen? Abg. Tauschitz: Ist Ihnen das selber eingefallen, oder …? Zeugin: Nein! (Die Zeugin lacht dazu.) Wir haben mit dem Herrn Zanella des Längeren schon eine Beziehung gehabt. Sie wissen, er hat schon öfters die Seebühne bespielt und es hat sich irgendwann einmal, im Laufe des Gespräches oder der Zusammentreffen so ergeben, dass man einfach einmal so eine Phantasie durchspinnt, wenn ich das so bezeich-nen darf. Abg. Holub: Das heißt, Sie haben von niemanden einen Auftrag gehabt, mit dem Renato Zanella diesbezüglich zu sprechen? Zeugin: Ich habe einen Auftrag gehabt, sein Interesse mit ihm einmal abzuklopfen, ja! Abg. Holub: Von wem? Zeugin: Ja, von meinem Kulturreferenten! Abg. Holub: Danke! Wie kommt die Höhe des Honorars vom Herrn Intendanten oder Konsulenten Zanella zu Stande und die Dauer des Vertrages? Zeugin: Das weiß ich jetzt nicht, das kann ich nicht beantworten! Abg. Holub: Das heißt, Sie wussten das während der ganzen Verhandlung nicht, wie hoch das Honorar sein wird und wie lange der Vertrag gehen soll? Zeugin: Das kann ich jetzt nicht beantworten! Auf das kann ich mich nicht mehr erinnern! Abg. Holub: Sie können sich nicht mehr erinnern, was Sie verhandelt haben? Zeugin: Nicht mehr im Detail, nein! Abg. Holub: Eine ungefähre Höhe und eine ungefähre Dauer? Zeugin: Nein! Das kann ich jetzt nicht sagen, weil ich mich im Detail nicht daran erinnere! Abg. Holub: Wann werden Sie das sagen können?

Page 59: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

59

Zeugin: Das weiß ich nicht; vielleicht, wenn ich in mich gehe und den Kalender durchschaue … weiß ich nicht! Abg. Holub: Ich möchte aber bitte im Protokoll festhalten, dass ich den Eindruck habe, die Zeugin will mir die Antwort nicht geben. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 103f.: Abg. Mag. Trannacher: Sie waren auch involviert in die Vertragserstellung bzw. Vorvertragserstellung mit dem Herrn designierten Intendanten Renato Zanella mit Ihrer Abteilung. Mit welchen konkreten Tätigkeiten haben Sie in diesem Zusammenhang zu tun gehabt? Zeugin: Wir haben den ersten Kontakt mehr oder weniger hergestellt zum Herrn Zanella, haben – ich sage einmal – vorsichtig abgeklopft, also wie das gegenseitige Interesse ist, wie es aussieht, also ob Herr Zanella überhaupt bereit wäre, für die Seebühne als Intendant oder als „Mister Seebühne“ – wie es bei uns immer als Arbeitstitel bezeichnet wurde – da zu sein und diese Aufgabe zu übernehmen. S. 104: Abg. Mag. Trannacher: Wer hat Sie beauftragt oder in welchem Auftrag haben Sie diese Gespräche geführt? Zeugin: Das ist … das kann ich jetzt im Moment gar nicht mehr sagen, aber es ist logisch, dass solche künsterlischen Gespräche über die zuständige Abteilung geführt werden, die also am ehesten wahrscheinlich noch auf diesem Niveau verhandeln oder bzw. Gespräche führen kann oder … Abg. Mag. Trannacher: Über Ihre Abteilung sind ja auch mit der Rechtsanwaltskanzlei Doktor Quendler entsprechende Beträge abgerechnet worden, die im Zuge dieser Vorver-tragserstellung angefallen sind. Können Sie sagen, welche? Zeugin: Ich wüsste jetzt nicht, welchen Betrag Sie konkret meinen? S. 105: Zeugin: Also, ich kann jetzt im Moment nichts dazu sagen, weil ich habe das in meiner Auflistung, die also von meinen Finanzmenschen in der Abteilung aufgelistet worden sind, nicht dabei. Also, müsste ich noch einmal schauen, aber das kann ich jetzt nicht be-antworten, weil ich habe das nicht drauf. S. 106: Abg. Tauschitz: (…) dann tauchen Sie immer wieder auf als Kommunikation- spartner der in einer gewissen Art und Weise auch Weisungen erteilt hat. Zeugin: (…)Welche Weisungen jetzt konkret gemeint sind, kann ich nicht sagen, was damit gemeint ist. Weisungen kann ich maximal meinen Mitarbeitern erteilen in meiner Funktion, aber, … also ich weiß nicht, was das konkret sein sollte.

6.3.5. Die chaotischen Zustände in der Geschäftsführung Der operative Bereich der Cine Culture Carinthia wird von den unterschiedlichen Akteuren/innen höchst unterschiedlich geschildert. Während der Geschäftsführer Dr. Sapetschnig immer wieder betont, dass es klare Strukturen und Kompetenzaufteilungen gegeben habe, werden die Vorgänge von Frau Mag.a Kühberger (Assistentin des designierten Intendanten Zanella und Marketingverantwortliche) und Frau Besser (Assistentin der Geschäftsführung, Büroleiterin, Controlling-verantwortliche, Buchhaltungsverantwortliche) als chaotisch bezeichnet. Die Rede ist dabei von einer nicht nachvollziehbaren Personalpolitik sowie einer Reihe von Zerwürfnissen zwischen dem Geschäftsführer Dr. Sapetschnig und dem designierten Intendanten Zanella, insbesondere aufgrund von finanziellen Belangen. Die angespannte Budgetsituation und Unsicherheiten in Bezug auf die Einhaltung von Finanzierungs-

Page 60: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

60

zusagen taten ein Übriges, um die Situation ganz allgemein zu verschär-fen. Kühberger, 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, Donnerstag, 19. Mai 2005: S. 95f.: Zeugin: (…) Und Chaos entsteht insoferne, wenn keiner führt. Das ist das Problem. Und das ist in dieser Gesellschaft passiert. Es gab keine wirkliche Führung, sondern sobald jemand in irgendeiner Form das Ruder in die Hand genommen hat, ist ein Konflikt entstanden. (…) Ja! Das Chaos war in der Geschäftsführung! Und zwar: Die Geschäfts- führung war überfordert! Kühberger, 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, Donnerstag, 19. Mai 2005: S. 96: Vorsitzender: (…) Das heißt, die Geschäftsführung war aus Ihrer Sicht überfordert. Handlungsbedarf bei einer überforderten Geschäftsführung hat aus Ihrer Sicht wer? Zeugin: Der Eigentümer! Vorsitzender: Der Eigentümervertreter! Und ist dieses Chaos allein auf die Geschäftsführung, oder ist es schon eine Mischung aus Geschäftsführung und Politik? Zeugin: Bestimmt, weil ich denke mir, dass der Herr Doktor Sapetschnig zum Teil wahrscheinlich weisungsgebunden war und zum Teil wahrscheinlich auch immer zu spät reported hat, was wirklich abgeht.

6.3.6 „Quasi-Geschäftsführer“ Zanella Unklarheiten bestanden darüber hinaus bezüglich der Kompetenzvertei-lung zwischen dem Geschäftsführer und dem designierten Intendanten. Der designierte Intendant wird von mehreren Zeugen als Quasi-Geschäftsführer bezeichnet. Nachdem Dr. Sapetschnig mit 30.9.2004 seine Kündigung einreichte wurde er vom Eigentümer gebeten zwischenzeitlich die Geschäfte beizubehalten bis Dipl. Bw. Bilgram ihm als Geschäftsführer im Feber des Jahres 2005 nachfolgen würde. Während dieser Übergangszeit – so bemerkten einige Befragte im Rahmen des Untersuchungsausschusses – wäre Renato Zanella als de-facto- Geschäftsführer in Erscheinung getreten. In Dienstvertrag Renato Zanellas vom 19.3.2004 als Konsulent, der 3 Tage nachdem die Zusage des BM für die Bundesförderungen erteilt war, unterzeichnet wurde, wurde ausdrücklich festgehalten, dass Renato Zanella keinesfalls die Funktion eines Geschäftsführers bekleidet: „Festgehalten wird, dass der Dienstnehmer nicht befugt ist, selber Verträge für den Dienst-nehmer abzuschließen. Er ist vielmehr verpflichtet, die entsprechenden Angelegenheiten der Geschäftsführung vorzulegen, welcher letztlich die Entscheidung darüber obliegt, ob die entsprechenden Verträge abgeschlossen werden oder nicht.“6

6 Dienstvertrag zwischen Renato Zanella und der Geschäftsführung der CCC GmbH vom 19.3.2004. IV Tätigkeiten. Punkt 6.

Page 61: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

61

Dennoch wurde vom ehemaligen GF Dr. Sapetschnig sowie seinem Nachfolgen Dipl. Bw. Bilgram vehement behauptet, dass Renato Zanella als „de-facto-“ Geschäftsführer agiert hätte: Dipl. Bw. Bilgram. 29. (9. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses betref-fend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 16. Mai 2006. S. 26. Vorsitzender: Gibt es klare Aufträge, Anweisungen, auf denen Zanellas Unterschrift erkennbar ist, die letztendlich in diesem operativen Bereich auch finanzielle Auswirkungen hat? Zeuge: Es gibt sicherlich Unterlagen, auf denen die Unterschrift von Herrn Zanella vermerkt ist. Ja! Vorsitzender: Können Sie mir Beispiele sagen, damit wir auch - oder wäre es möglich, dass Sie entsprechende Unterlagen, nachdem sie sich ja offensichtlich im Besitz der Wörthersee GmbH befinden, dem Ausschuss zur Verfügung stellen? Zeuge: Ja! Auch Dr. Sapetschnig gab an, dass Renato Zanella als Defacto-Geschäftsführer agiert habe: „Zum damaligen Zeitpunkt wäre auch geplant gewesen, Renato Zanella als zweiten Geschäftsführer einzu-setzen. Das wurde dann deshalb nicht gemacht, da man diese Geschäftsführerposition ausschreiben hätte müssen. Man meinte, dass das dann politisch zu gefährlich wäre seitens des Eigentümers und verzichtete auf den zweiten Geschäftsführer. Renato Zanella fungierte dann aber als Defakto-Geschäftsführer.“7 In einem Protokoll vom 11.8. 2004 über ein Gespräch zwischen LH Haider und GF Sapetschnig bei der Ausstellung „Kosmo- politen-Eremiten“ wurde festgehalten, dass Zanella mehr Verantwortung übernehmen müsse. Renato Zanella widersprach aber im Rahmen der gerichtlichen Zeugen-befragung vom 2. März 2006 den Vorwürfen von Dipl. Bw. Bilgram und gab zu Protokoll: „Dass ich als defacto Geschäftsführer fungiert hätte, war schon deshalb nicht möglich, da ich als Direktor des Wiener Staatsopernballetts in dieser Zeit tätig war. Außerdem verfüge ich auch nicht über die Kompetenz, eine solche Arbeit durchzuführen. Für mich war nie im Gespräch, dass ich eine solche Position überhabe. Ich meine damit die administrativen Tätigkeiten, die mit einer Geschäftsführung verbunden sind. Ich kenne nicht einmal die Funktionen einer Geschäftsführung. Ich weiß nicht, warum Dr. Sapetschnig auf die Idee kommt, ich hätte als defacto Geschäftsführer fungiert.“8

7 Zeugeneinvernahme von Sapetschnig in der Strafsache gegen Verantwortliche der Wörthersee-festsspiele GmbH. 4.7.2005 Protokoll. S. 3. 8 Zeugeneinvernahme von Renato Zanella in der Strafsache gegen Verantwortliche der Wörthersee-festsspiele GmbH. 2.3.2006. Protokoll S. 3.

Page 62: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

62

In den dem Ausschuss von Dipl. Bw. Bilgram anlässlich seiner Zeugen-befragung vom 16. Mai 2006 zur Verfügung gestellten Unterlagen von Dipl. Bw. Bilgram fand sich kein eindeutiger Beweis für eine eindeutige Funktion Zanellas als Geschäftsführer. Marika Lichter nahm im Zuge der Verhandlungen zum Musical „Napoleon“ an, dass Zanella der Geschäftsführer sei und wurde von die-sem auch im Glauben daran gelassen: Lichter. Protokoll der 2. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses betref-fend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 19.5. 2005. S. 32: „Abg. Holub: Ist Ihnen bekannt gewesen, weil der Renato Zanella schreibt da: Dass er … „es war ausdrücklich vereinbart, dass ich als Konsulent keine Verträge abschließen durfte und konnte“; - Originaltext des Vertrages: „Der Konsulent ist nicht befugt, selbst Verträge für die GesmbH abzuschließen. Ich hatte also weder die Aufgabe noch das Bouvoir, irgend- welche Verträge für die Wörtherseebühne abzuschließen, noch (finanzielle Verbindlich- keiten) zu begründen.“ Zeugin: Das hat er vergessen, mir zu sagen!“ Die Frage, ob Renato Zanella als Geschäftsführer oder als „de facto Geschäftsführer“ agiert hat entspricht einer Frage der Definition und ist somit Ansichtssache der befragten Zeugen, die einer jeweils subjektiven Wahrnehmung entsprechend einander widersprechen mögen. Es lagen aber definitiv in den von Dipl. Bw. Bilgram zur Einsichtnahme über- mittelten Unterlagen keine weiteren Künstlerverträge als jene, die durch die GF genehmigt wurden, vor. Eine nachhaltige Klärung der Zuständigkeitsbereiche vor dem Unter- suchungsausschuss konnte insofern nicht erfolgen, da sich Renato Zanella einer Aussage entzog.

6.3.7. Die Vorgaben der Kulturabteilung Die Verantwortung der Kulturabteilung für alle entscheidenden Belange der Bespielung der Seebühne wird von LHStv. Ing. Pfeifenberger mehrmals dezidiert betont. So habe er als Eigentümervertreter lediglich die Aufgabe wahrgenommen, das Korsett bzw. den rechtlichen Rahmen für die Bespielung der Seebühne zur Verfügung zu stellen. Alle Vorga-ben seien von der Kulturabteilung erfolgt. Als Eigentümervertreter habe er weder Anteil an der Vertragserstellung mit Renato Zanella gehabt, noch habe er Einfluss auf das künstlerische Konzept genommen. Bei der Gesellschaft habe lediglich die rechnerische Kontrolle und finanztechni-sche Abwicklung gelegen (vgl. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersu-chungsausschusses, 16. August 2005 S. 9f.).

Page 63: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

63

Auch die Vertragsanbahnung und Vertragserstellung mit dem designier-ten Intendanten der Wörtherseefestspiele, Renato Zanella, sei von der Kulturabteilung in Zusammenarbeit mit dem Kulturreferenten der Stadt Klagenfurt, Vizebürgermeister Mario Canori, erfolgt. Nahezu deckungs-gleich geben dazu sowohl Ing. Pfeifenberger als auch GF Sapetschnig vor dem Untersuchungsausschuss folgendes zu Protokoll: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005, S. 12f.: Zeuge: Der Vorvertrag Zanella ist uns von der Kulturamtsleitung und dem zuständigen Kulturstadtrat Klagenfurts, Vizebürgermeister Canori, überreicht worden. Wir haben nurmehr die Aufgabe gehabt, diesen Vertrag, das heißt der Geschäftsführer, nicht der Eigentümerver-treter, zu unterfertigen und in das Gesamtprogramm, das heißt, auch in das Jahresbudget einzuarbeiten. Das war unsere einzige Aufgabe bei der quasi inhaltlichen künstlerischen und damit auch kulturellen Verantwortung. Vorsitzender: Das heißt, um das festzuhalten, die Vertragsinhalte wurden nicht von Ihnen festgelegt, sondern wurden bereits vorher von Kulturabteilung, Stadt Klagenfurt, Vizebürgermeister Canori, festgelegt. Sie haben dann nur in Ihrer Funktion als Eigentümer-vertreter den Geschäftsführer die Anweisung gegeben, das abzuschließen. Ist das so richtig? Zeuge: Genau, so ist es richtig und es war damals natürlich auch, dass ein Jahresbudget sozusagen fixiert wurde und darüber gibt es dann auch Beschlüsse. Das heißt, wir haben nur exekutiert, was uns von der Kulturamtsleitung und der Stadt Klagenfurt hier als Beschluss- antrag sozusagen, Instrument der ordnungsgemäßen Führung dieser Gesellschaft, vorgelegt wurde. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia, S. 69: Zeuge: Wir sind jetzt hier bei der Beantwortung Ihrer Frage von vorher. Die Aufgabe, den Zanella-Vertrag auszuverhandeln, der Höhe nach zu definieren und auch auszufinanzieren, war Aufgabe der Kulturabteilung. Die Kulturabteilung hat diesen Auftrag auch durchgeführt und mir wurde schlussendlich, sowohl seitens der Kulturabteilung, als auch seitens meines Eigentümer- vertreters, als auch seitens der Stadt Klagenfurt, die zu diesem Zeitpunkt, wo mir signalisiert wurde, dass diese zu 60:40 Prozent eventuell beteiligt sein wird, die Zustimmung erteilt, dass ich diesen Vertrag so wie er ausverhandelt war, auch zu unterschreiben gehabt habe. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung S. 21: Abg. Holub: Dann auf die gleiche Frage, wer denn den Vertrag mit dem Zanella ausverhandelt hat, kam natürlich auch die Antwort: „Die Kulturamtsleitung“. Wie eigentlich fast bei allen Fragen die Antwort des Herrn Ingenieur Pfeifenberger – Kulturabteilung, Kulturamtsleitung, der Frau Magistra Napetschnig waren. Ich habe es nicht gezählt, aber es ist sehr oft. Jetzt meine Frage: Woher kamen die Parameter für den Vertrag mit dem Herrn Zanella? Zeugin: Das habe ich früher schon gesagt: Die Parameter sind von mir ausverhandelt worden mit dem Herrn Vizebürgermeister Canori. Selbst der Kulturreferent des Landes Kärnten stellt nicht in Abrede, dass die Idee, Renato Zanella als Intendanten für die Wörtherseefestspiele zu engagieren, von ihm ausgegangen sei. LH Haider erläutert dazu in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss Folgendes:

Page 64: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

64

LH Haider, 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 18: (…) Denn es ist ja bekannt, dass es nicht allein um die Seebühnenbespielung gegangen ist, sondern dass man die Überlegung gehabt hat, ein Festspiel zu entwickeln. Das hat ihm (Anm. Zanella) gut gefallen und irgendwann war er halt bereit, hier Verhandlungen aufzunehmen und ich habe damals den Kollegen Canori gebeten, der sich für die Stadt natürlich massiv interessiert hat, als Kulturreferent, mit ihm Gespräche zu führen. Die beiden haben sich auch sehr gut verstanden und ich habe zu ihm gesagt: „Red’ du mit dem Zanella ob wir das zusammen kommen!“ Da hat es also dann diese Gespräche gegeben, die dann im November 2003 nur einmal zu einer Vorverein- barung geführt haben, die ich auch mitunterzeichnet habe um sozusagen sich vereinbart hat, miteinander auf einer geordneten Ebene diese Festspielentwicklung machen zu wollen und in der Folge dann den Vertrag, oder der Vertrag mit ihm entwickelt werden soll. Dieser Vertrag ist auch dann entwickelt worden, wobei ich immer wieder darauf hinweise, dass auch der Vertrag, der mit ihm abgeschlossen worden ist, also sowohl der Konsulentenvertrag wie auch der Intendantenvertrag, klar macht, dass er von der Geschäftsführung der kaufmännischen Seite völlig ausgeschlossen war. Die Aussagen, dass die Vorverhandlungen mit Renato Zanella federfüh-rend von der Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten, Maga. Erika Napetschnig, und dem Vizebürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt, Mario Canori, durchgeführt wurden, wird von Dr. Sapetschnig bestätigt. Auch Mag.a Kühberger bestätigt in ihrer Aussage, dass Mag.a Napetschnig und Vizebürgermeister Canori ihre Ansprechpartner gewesen seien. Dr. Sapetschnig sei ihnen erst im November als neuer Geschäftsführer vorgestellt worden. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 68: Zeugin: Ja, also es war so, dass wir Gespräche geführt haben, zuerst mit der Frau Napetschnig, dann kam der Herr Canori dazu; das heißt, zu Beginn waren Ansprechpartner Napetschnig und Canori und in Folge dessen wurde uns irgendwann einmal der Herr Doktor Sapetschnig im November 2003 vorgestellt und es wurde gesagt, dass dies der neue Geschäftsführer sei. Wir wurden bedrängt, eine Programmierung zu machen und der Landeshauptmann wollte am 3. November eine Pressekonferenz geben, wo er sozusagen Renato Zanella als designierten Intendant bekannt gibt und gleichzeitig aber auch schon Fragmente über dieses Programm durchblicken lässt. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 123f.: Zeugin: (…) Es kann von mir keine Zusicherungen oder Zusagen geben, aber wenn Sie die Aufstellung der Kulturabteilung sehen, dann finden Sie im Jahr 2003 – glaube ich einmal – 100.000,-- Euro. Das waren – glaube ich einmal – das war eine Subvention die sich, glaube ich, auf diesen Bereich bezogen hat, also Positionierung und also neue Intendanz und so weiter. Ich habe es jetzt nicht genau im Kopf, aber ich glaube, das war dieser Betrag der da möglicherweise gemeint ist. Abg. Mag. Trannacher: Ich habe in der Zwischenzeit auch den Akt der Rechts- anwaltskanzlei Doktor Quendler vor mir liegen. Da ist eine sehr detaillierte Leistungs-aufstellung einhalten, (Zeugin: Mh!) wo eigenartigerweise sämtliche Schreiben und Be- sprechungstermine mit Ihnen, dem Herrn Vizebürgermeister Canori und dem Herrn Landes-hauptmann Haider aufgeführt sind. Auf dem Akt steht ein Aktenvermerk: „Rechtsanwaltsbe-auftragung erfolgte direkt auf Anordnung des Herrn Landeshauptmannes“. Der Aktenvermerk

Page 65: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

65

ist durch Sie gezeichnet und stammt vom 18.3.2004. Die Honorarrechnung beläuft sich auf 6.326,10 Euro und betrifft die Erstellung von Vorverträgen bzw. Einzelleistungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen die die Intendanz Zanella anbelangt. Zeugin: Ich kann jetzt im Detail keine genauere Auskunft geben, aber ich kann das gerne nachrechnen, wenn Sie wollen. Also, ich schaue mir das gerne an und kann Ihnen da eine Begründung dazu nachreichen.

6.3.8. Mitwirkung der Stadt Klagenfurt Laut Aussage von Dr. Sapetschnig hätte die Stadt Klagenfurt neben den Gesprächen bezüglich des Vorvertrages mit Renato Zanella in Person von Vizebürgermeister Mario Canori eine Zusage gemacht, sich zu 40 Prozent an einer Seebühnenbetreibergesellschaft zu beteiligen. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 70: Zeuge: (…) Die erste Urkunde ist eine Vereinbarung mit der Stadt Klagenfurt, an mich gerichtet, die dann schlussendlich vom Vizebürgermeister Mario Canori, mit dem Zusatz „Vorbehaltlich Stadtsenatsbeschluss“ unterfertigt wurde, wo einerseits beschrieben wurde, dass die Übernahmen der Agenden der Wörtherseebühne durch die Cine Culture Carinthia GesmbH, die sich derzeit im hundertprozentigen Eigentum des Landes Kärnten befindet, mit dem derzeitigen Geschäftsführer, Doktor Bernhard Sapetschnig, von der Stadt Klagenfurt befürwortet wird und der zweite Punkt: Sämtliche Vertragsbedingungen, die schriftlich von Herrn Doktor Schuster für die Intendanzübernahme des Herrn Zanella und der Frau Kühber-ger definiert wurden, werden von der Stadt Klagenfurt mitgetragen. Das bedeutet also, dass am 31. 10. von Herrn Vizebürgermeister Canori als für diesen Zeitpunkt für mich vermeintlichen 40%-Eigentümer diese Vertragsfassung so kommentiert wurde. Vorsitzender: Entschuldigung, darf ich kurz unterbrechen, nicht aus Unhöflichkeit, sondern, das war der 31. 10. 2003. Zeuge: 2003, das war der Tag vor der Vertragsverfassung, weil der Vertrag wurde am 1. November unterschrieben. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 71: Zeuge: Schreiben vom Büro Doktor Quendler, das am 31. 10. 2003 verfasst wurde, an „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Canori, sehr geehrte Frau Magister Napetschnig! Am Abend des gestrigen Tages habe ich von Doktor Schuster das in Fotokopie beigeschlos-sene Schreiben und den in Fotokopie beigefügten Vereinbarungsentwurf übermittelt erhalten.“ Da wird also das bestätigt, dass dieser Vereinbarungsentwurf übermittelt wurde. Dann wird darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag ebenfalls änderungsbedürftig sei, insbesondere muss auch Doktor Bernhard Sapetschnig als Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia eingebunden sein, zumal er den Vertrag zu unterfertigen hat. „Leider ist Doktor Sapetschnig bis heute Mittag nicht erreichbar gewesen“. Dann gibt es ein paar juridische Dinge, die sozusagen hier mitgeteilt wurden. Ich stelle das selbstverständlich dann zur Verfügung und dann darf ich noch zitieren, dass „In jedem Fall ist es wichtig, dass alle zu schließenden Vereinbarungen mit Herrn Doktor Bernhard Sapetschnig abgesprochen werden, zumal er ja als Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia fungiert. Vorweg ist noch die genaue Überprüfung der Leistungsinhalte geboten.“ Das ist sozusagen der Wunsch des Eigentümers, oder in dem Fall des Anwalts – von Dr. Quendler. „Hiezu kann von Ihrer Seite Stellung bezogen werden, weil weder Doktor Sapetschnig noch ich mit den Ausverhan- dlungen der Leistungsinhalte befasst waren und daher keine Detailkenntnisse haben.“

Page 66: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

66

Vizebürgermeister Canori gibt dazu an, lediglich die Interessen der Landeshauptstadt Klagenfurt vertreten zu haben (12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, Seite 8) und repliziert die Beschlusslage der Stadt. Demzufolge beteilige sich die Landeshaupt-stadt Klagenfurt lediglich an der Leasingrate für die Seebühnenerrich-tung. Zum Betrieb der Seebühne würden seitens der LH Klagenfurt keine weiteren Zuschüsse getätigt. Seine tatsächliche Involvierung wird von einer Reihe von Zeugen zwar festgestellt, in der Befragung lässt Vizebürgermeiser a.D. Canori jedoch das Bild eines nur am Rande damit Befassten entstehen. Er zieht sich auf die Beschlusssage im Klagen- furter Stadtsenat (25. Mai 2004) zurück: 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 4: Zeuge: Neben dem Annuitätenzuschuss für die Bühne, an und für sich was die Festspielstadtinszenierung betrifft, gab es einen Beschluss des Klagenfurter Stadtsenates im Mai oder Juni des Jahres 2004, dass wir seitens der Stadt 100.000,-- Euro für diese Innen-stadtinszenierung aufwenden, dieser Beschluss ist im Klagenfurter Stadtsenat mit einer Gegenstimme beschlossen worden. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 21: Zeuge: Also die Schreiben sind ja an mehrere Personen gegangen und es waren de facto jetzt auch immer wieder, so wie ich das verstanden habe, Besprechungs protokolle und es ist aus meiner Sicht immer darum gegangen und da kann ich mich nur x-mal wiederholen, dass wir die Interessen der Landeshauptstadt Klagenfurt wahren, was die Innenstadtinsze-nierung betrifft. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 21: Abg. Holub: Ja, Herr Vizebürgermeister, eine Frage erübrigt sich. Die zweite ist, ich zitiere, Aktenzahl 58 des Untersuchungsausschusses, Gedächtnisprotokoll Frau Petra Besser: “Frau Napetschnig und Herr Vizebürgermeister Canori fixieren die Unterfertigung des Vertrages mit Renato Zanella mit 1.11.2003.“ Entspricht das der Wahrheit? Zeuge: Nochmals, ich habe weder ein Organ noch ein Mandat gehabt, Vertragsver-handlungen mit dem Herrn Zanella vorzunehmen. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 23f.: Vorsitzender: Ist Ihnen bekannt, ich muss noch mal zu dieser nicht zu Stande gekommenen Innenstadtaufführung „Le Balcon“ zurückkommen, weil damit ja der gesamte Wörthersee Festcharakter, auch Klagenfurt, Klagenfurt-Festspielstadt begründet war. Sie haben als Kulturreferent über Frau Magistra Kühberger immer vorher als Auskunft gegeben, diese Verhandlungen, Produktion et cetera vorbesprochen. Ist das richtig? Zeuge: Nicht nur mit der Frau Kühberger, weil die Frau Kühberger war Assistentin des Herrn Zanella und wir haben diese Gespräche meines Wissens nach zu überwiegenden und ausschließlichen Teil gemeinsam geführt. Vorsitzender: Ist ihnen bekannt, dass diese neue Oper Wien, die ja das aufgeführt hätte, Premierenort Klagenfurt, weitere Aufführungen in Wien durch das Nichtzustandekommen, großen Schaden erlitten hat? Zeuge: Ist mir nicht bekannt, Nein. Vorsitzender: Hat sich auch niemand in irgendeiner Form an Sie gewandt?

Page 67: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

67

Zeuge: Nein, es hat ein gemeinsames Gespräch mit dem Intendanten dieser Wiener- Bühne gegeben, ich denke; das war ein Intendant; aber ich kann mich jetzt an den Namen nicht mehr erinnern, wo man über dieses „Le Balcon“ diskutiert hat und damals, wenn ich es richtig im Kopf habe, war es sogar vorgesehen, dass die Premiere in Klagenfurt stattfindet und anschließend nach Wien geht, auch das hat einen gewissen kulturpolitischen Reiz ge-habt, aber es war eben nicht finanzierbar. Vorsitzender: Und dass dieser neuen Bühne großer Schaden zum Beispiel wegen dem Nichtzustandekommen einer Bundessubvention dadurch erwachsen ist, dass es nicht zu Stande gekommen ist, ist Ihnen nicht bekannt? Man hat auch nicht in irgendeiner Form Schad -, Klagloshaltung, Kompensation gefordert? Zeuge: Nein! 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori Abg. Holub: Sind Sie dem Herr Zanella eingefallen? Wie stehen Sie jetzt in Kontakt mit ihm? Zeuge: Herr Kollege, ich habe den Herr Zanella vorher nicht gekannt, er ist dann als Kandidat für die Intendanz der Wörtherseefestspiele ins Gespräch gekommen und es hat dann erstmalig ein Gespräch mit Zanella gegeben. Oktober, November 2003. Abg. Holub: Haben Sie alleine mit dem Herr Zanella gesprochen oder waren auch andere beteiligt? Zeuge: Ich habe mit dem Herr Zanella sicher zehn Gespräche geführt, teilweise in An-wesenheit von Herrn Sapetschnig, Frau Napetschnig, Frau Magistra Kühberger, Landes-hauptmann Haider, ich glaube das waren die wesentlichen Gesprächsteilnehmer. (…) Abg. Holub: Wurde in diesen Gesprächen auch der Vertrag von Renato Zanella bespro-chen? Zeuge: Vertragsbestandteile sind sicher diskutiert worden. Ja! Abg. Holub: Waren Sie an Vertragsverhandlungen beteiligt? Zeuge: Nein! Abg. Holub: Haben sie dem Doktor Quendler einen Auftrag gegeben, für den Vertrag vom Herr Zanella? Zeuge: Ich hab weder ein Mandat noch eine Organfunktion übernommen. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 17: Vorsitzender: Das heißt, es war vor allem auch die Veranstaltung „Le Balcon“? Zeuge: „Le Balcon“ war ein gedachter Bestandteil der Innenstadtinszenierung, wenn ich das richtig im Kopf habe. Vorsitzender: Die aber nie realisiert wurde? Zeuge: Die nicht realisiert wurde. Ja! Vorsitzender: Wie lange hat es eigentlich Überlegungen gegeben, dieses „Le Balcon“ zu realisieren? Zeuge: Es hat über einen längeren Zeitraum Diskussionen gegeben, aber dafür wären noch mehr wirtschaftliche Mittel notwendig gewesen wenn ich das richtig in Erinnerung hab. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 20: Abg. Seiser: Herr Vizebürgermeister Canori, ich konfrontiere Sie mit einer Aussage von der Frau Magistra Kühberger aus der letzten Zeugenbefragung. Protokoll, Seite 58,59, es geht also in diesem Zeitraum Juli – August 2004, wo also die Krise zumindest der Frau Magistra Kühberger schon bekannt war und sie zitiert Sie dann. „und zwar hat Canori gesagt, wenn sozusagen der Bund noch einmal Geld gibt, dann würde auch Stadt und Land Geld dazu geben.“ Haben Sie diese Aussage getätigt? Zeuge: Nein.

Page 68: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

68

Vizebürgermeister Canori hat nach eigenen Angaben den designierten Intendanten Zanella beauftragt, ein Konzept vorzulegen, mit welchem es ermöglicht wird, Klagenfurt als Festspielstadt zu positionieren. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 6: Abg. Mag. Cernic: (…) Darf ich Sie fragen, wann wurde in der Stadt darüber gespro-chen, dass man sich zu 40 Prozent eben nicht nur an den Leasingraten, sondern auch an der Gesellschaft beteiligen wird und wann wurde diese Überlegung wieder verworfen? Zeuge: Also der Eindruck, der sich Ihnen aufdrängt, den kann ich nicht teilen, also zu keinem Zeitpunkt. Es ist die Situation gegeben, dass die Stadt Klagenfurt sich mit 40 Prozent beteiligt, es stimmt, dass es für mich als Kulturreferent Überlegungen gegeben hat und auch Gespräche gegeben hat, mit politischen Parteien im Klagenfurter Gemeinderat sich so eine Beteiligung zu überlegen, um Klagenfurt als Festspielstadt zu positionieren, aber das war dann sehr rasch klar, dass es dafür keine politische Mehrheit gibt und es hat auch keine Verhandlungen mehr in diese Richtung gegeben. Abg. Mag. Cernic: Wissen Sie dann, wie diese Formulierung in diesen Vorvertrag gekom-men sein kann? Zeuge: Kann ich nicht beantworten. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 62: Zeugin: Doch! Der Herr Canori hat letztendlich auch dieses Fest zur Festspiel- eröffnung beauftragt und … Abg. Dipl.-Ing. Gallo: In welcher Eigenschaft ist der Herr Canori an Sie herangetreten? Zeugin: Und zwar in der als Kulturbeauftragter der Stadt Klagenfurt ist er an uns herange- treten. Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Also, für Sie war das ein Auftrag der Stadt Klagenfurt? Zeugin: Eigentlich schon, ja! Auf die Frage, warum er als Person sowohl von den einzelnen Zeugen (insb. Kühberger und Napetschnig), als auch vom beauftragten Rechts-anwalt Dr. Quendler in seinen Schreiben, als Verhandlungspartner bei der Vertragserstellung mit Renato Zanella erwähnt wird, erklärt Vizebür-germeister Canori, lediglich die Interessen der LH Klagenfurt in Bezug auf die Innenstadtinszenierung vertreten zu haben. Wie es zu dem Ent-wurf eines Gesellschaftervertrages gekommen sei, in dem sich die Stadt Klagenfurt zu 40 Prozent am Betriebsabgang der Wörtherseefestspiele GmbH beteiligen sollte, bleibt offen. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 8: Zeuge: Sie wollen wissen, warum ich dabei war? Aber das hab ich Ihnen eh schon erklärt oder? Es ist meine Funktion und ich bin beauftragt und ich brauch von niemanden einen Auftrag, beauftragen tut uns der Wähler im Zuge meiner Regierungsfunktion, der Klagenfurter Stadtregierung die Interessen der Stadt Klagenfurt zu wahren. Ich war, und das ist unbestritten, an mehreren Gesprächen anwesend, um genau diese Interessen der Stadt zu wahren, nämlich die Landeshauptstadt Klagenfurt maximal einzubinden, was die Insze-nierung und die Plattform als Festspielstadt betrifft.

Page 69: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

69

12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 10: Abg. Mag. Cernic: Bei der Zeugeneinvernahme der vergangenen Ausschusssitzun-gen hat die Zeugin Brigitte Kühberger auch berichtet von einer Besprechung mit Ihnen, über die es auch ein Protokoll geben soll, und sie hat gesagt, in dieser Besprechung hat sie sie gefragt, wie Sie sich mitbeteiligen konnten an einem Vertragsentwurf mit dem Herrn Zanella, der doch eine sehr ausgesprochen großzügige Bezahlung vorsieht und auf der anderen Seite so quasi wissen, dass kein Geld zu Verfügung steht, um dieses Programm umzu setzen, und sie hat ausgesagt dass sie drauf geantwortet haben, dass sie gefragt haben, ob sie nicht wissen, was Politik ist. Können sie sich so auch erinnern an dieses Gespräch. Ist es korrekt hier so gegeben? Zeuge: Ich weiß nicht, auf welches Gespräch sie sich bezieht, aber in keinem meiner Gespräche oder in irgendeiner Art und Weise habe ich solche Aussagen getätigt. Ich hatte auch nicht an den Vertragsverhandlungen, was die Höhe der Gage von Intendant Zanella betrifft, teilgenommen und auch der vorherige Eindruck, wo sie die Frau Kühberger zitiert haben, dass ich sie im Laufe der Saison irgendwie motiviert hätte, weiter zu machen, obwohl es angeblich wirtschaftliche Probleme gegeben hat, entspricht auch nicht den Tatsachen. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 11: Abg. Tauschitz: Und haben Sie von der Frau Kühberger jemals über dieses Gespräch einen Aktenvermerk geschickt bekommen? Zeuge: Sie hat mir keinen Aktenvermerk verinnerlicht. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 13: Abg. Tauschitz: Danke, ich kann die Frage genauso noch mal stellen und zwar, haben Sie in irgendeiner Art und Weise den Verantwortlichen Mitarbeitern bei der Vorbe-reitung des Musicals Napoleons Hoffnungen gemacht, dass sie Startbudgets oder Finanzierungen auch weiterhin bekommen. Zeuge: Ich hab sämtlichen Vertretern und Promotoren in dieser Angelegenheit zum Aus-druck gebracht, dass ich als politischer Referent die Absicht habe, den notwendigen Antrag einzubringen, dass heißt diese Veranstaltung in der Form zu unterstützen, aber so wie jeder, der um Unterstützung bei der Stadt sucht, wird mitgeteilt, dass es dafür einen notwendigen politischen Beschluss braucht und den haben wir eben wie bereits gesagt, nicht zustande gebracht. Abg. Tauschitz: Stimmt es, dass sie in einem Gespräch mit der Frau Kühberger die bereits zu gesagten 1,6 Millionen Euro in diesem Zusammenhang erwähnt haben, dass wenn diese 1,6 Millionen Euro des Bundes gibt, es auch zusätzliches Geld des Land und der Stadt geben wird? Zeuge: Ich bin nicht befugt Stadtgelder zuzusagen, weil sie eben Gremialbeschlüsse braucht und schon überhaupt nicht Landesgelder zuzusagen. Ich weiß nicht, wie sie zu der Annahme kommt. 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 14: Abg. Tauschitz: Gab es Gespräche mit dem Landeskulturreferenten über das Musical Napoleon? Zeuge: Es hat laufend Gespräche gegeben, mit dem Landeskulturreferenten, ob es zum Thema Napoleon inhaltlich ein Gespräch gegeben hat, kann ich nicht beantworten. Abg. Tauschitz: Waren diese Gespräche finanzieller Natur? Zeuge: Den Wunsch des Landes Kärnten, dass die Stadt Klagenfurt sich daran beteiligt, den gibt’s berechtigter Weise aus meiner Sicht - seit langem, aber es ist halt der Standpunkt mehrheitlich, sich bei der operativen Bespielung der Seebühne sich wirtschaftlich nicht zu beteiligen.

Page 70: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

70

Abg. Tauschitz: Und wann haben Sie gewusst als Kulturreferent der Landeshauptstadt, dass die Bespielung Napoleon nicht funktionieren wird? Zeuge: Aus den Medien erfahren. Abg. Tauschitz: Haben Sie irgendwie, nachdem Sie aus den Medien erfahren haben, dass das Musical Napoleon nicht zu Stande kommt, mit Renato Zanella Kontakt gehabt? Zeuge: Weiß ich nicht, kann ich nicht beantworten. Ähnlich argumentiert die Zeugin Mag.a Kühberger: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005, Zeugin: Mag. Kühberger S. 56ff.: Zeugin: (…) Zur Programmierung jetzt als solches! Ich war ja von Anfang an dabei, ich habe auch mit dem Renato Zanella die Programmierung mehr oder weniger gemacht, beratend entschieden letztendlich, welches Programm 2004 gespielt wird. Und natürlich war ich dann auch sehr stark involviert dann bereits in der Programmierung für 2005. Vertrags-mäßig war es ja so, dass wir beide oder dass der Renato einen Konsulentenvertrag hatte und ich – detto – auch einen Vertrag der eigentlich bis 2008 gelaufen wäre. Innerbetrieblich war es insoferne schwierig, weil es immer zwei Fronten gegeben hat. Das heißt, es war irgendwie so das Team Zanellas, Skias, Kühberger und dann war eben in irgendeiner Form das etablierte Team die Cine-Culture. (…)Die Geschäftsführung hat - meiner persönlichen Meinung nach - eine völlig falsche Personalpolitik gehabt. Es war schwer, mit diesem Personal auch das Programm zu verkaufen. Es hat sich auch relativ schnell herausgestellt, dass wir unser Ziel nicht erreichen werden. Was mich immer verwundert hat war, dass es im Grunde genommen nie einen Business-Plan gegeben hat, zumindestens für zwei Jahre, ja, um seriös zu wirken. Also, das muss jetzt gar nicht so langfristig sein, aber man hat nie ein worst-case-szenario gehabt, wo man gesagt hat: Okay, gut! Wenn das erste Jahr jetzt schlecht lauft, gehen wir mal davon aus, weil eben die Marke etabliert werden muss, weil wir mit allen viel zu spät waren etc., etc,. Und, das gab es einfach nicht! Und, als die Zusage dann einfach kam, dass wir eine Förderung bekommen, war alles irgendwie großartig, toll und schön. Und es wurde eigentlich nie, nie davon ausgegangen, dass dieses Geld eigentlich fünf Jahre gebunden war und man sagt: Okay gut! Wenn das erste Jahr nicht so gut ist, dann müssen wir halt in den nächsten Jahre etwas von diesem Geld nehmen, aber wir müssen irgendwie schauen, dass wir unsere Kosten alle zusammenhalten. Auf der anderen Seite war es auch so, dass wir auch von unserem Eigentümer, Auftraggeber, nie mehr eine Zusage bekommen haben für ein Budget für 2005. Wir sind auch in eine Pressekonferenz gegangen, da gabs auch viele Schriftwechsel davor, wo wir den Landeshauptmann gebeten haben, der letztendlich unsere letzte Instanz war, uns doch eine Zusage zu geben für das Budget, nachdem er ja die Zusage für das Programm gegeben hat. Das ist eigentlich nicht mehr passiert. Und, äh … es war im Juli vorigen Jah-res, Ende Juli vorigen Jahres war uns klar, dass wir mehr oder weniger bankrott sind. Wir wussten das und ja … dann gab es, dann gab es natürlich eh schon Handlungen über Handlungen über Handlungen. Letztendlich einen Abgang von der Kontrolle … letztendlich einmal der provisorische Rücktritt von Herrn Doktor Sapetschnig; dann alle Weisungen, alles was sozusagen in das Spieljahr 2005 fällt, wird sozusagen rechnerisch nicht mehr abge-zeichnet. Die Weisung aber wiederum vom designierten Intendanten auf jeden Fall weiterzumachen und ja, weil, weil in irgendeiner Form immer wieder auch vom Land her Zusagen gekommen sind. Zur Rolle der Landeshauptstadt Klagenfurt werden seitens der Verant-wortlichen (Bürgermeister DKFM Harald Scheucher und Vizebürger-meister Mario Canori) einander widersprechende Aussagen getätigt. Während Vzbgm. a. D. Mario Canori in der 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 31. Mai 2005 angibt, bei allen Verhandlungen die Interessen der LH Klagenfurt vertreten zu haben,

Page 71: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

71

stellt Bürgermeister Harald Scheucher insbesondere im Zusammenhang mit der Vertragserstellung Renato Zanella klar, dass Vzbgm. Canori keinen Auftrag zu Vertragsverhandlungen hatte. Bürgermeister DKFM Harald Scheucher in der 12. (3. öffentlichen) Sitzung, S. 27f.: Abg. DI Gallo: Haben Sie konkrete Verhandlungen in irgendeiner Form im Namen der Stadt Klagenfurt geführt? Zeuge: Konkrete Verhandlungen? Ich habe sicher hin und wieder mit Vertretern des Landes über diese Sache gesprochen und diskutiert, Ausfluss dieser Gespräche war ja dann letzt-lich, dass die Stadt Klagenfurt beschlossen hat, an der Errichtung der Seebühne, also an der Investition mitzuwirken und daraufhin dann ist eine Vereinbarung mit dem Land geschlossen worden, dass die Stadt Klagenfurt 40 Prozent der Errichtungskosten in Form von 10 Jahren Leasingraten, damals noch in Schillingen abgeschlossen, von jährlich 2 Millionen Schilling zur oder für die Errichtung, für die Investition, übernommen hat. (…) Beschlusslage der Stadt ist es, für den Betrieb der Bühne, Bespielung, keine Mittel zur Verfügung zu stellen. Das ist die Beschlusslage der Stadt Klagenfurt. Bürgermeister DKFM Harald Scheucher in der 12. (3. öffentlichen) Sitzung, S. 31.: Abg. Mag. Trannacher: Laut den uns vorliegenden Unterlagen war Vizebürgermeister Canori sehr intensiv in die Vertragsverhandlungen mit dem designierten Intendanten Renato Zanella involviert. Hatte er seitens der Landeshauptstadt einen Auftrag? Zeuge: Nein.

Page 72: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

72

6.4. Die Abwicklung der Spielsaison 2004

6.4.1. Die Budgetierung Im Jahr 2004 sollte das künstlerische Programm bestehend aus den Stücken Spartacus, Momix, Tosca und „Human Waves“ auf der Wörther-seebühne zur Aufführung gebracht werden. Das Budget - und damit auch die finanzielle Planung - wurde laufend adaptiert: Die Planung der finanziellen Auswirkungen dieser Veranstaltungen wurde am 23.11.2003 unter der Annahme verschiedener Auslastungsszenarien vorgenommen. Das Ergebnis der Summen der Einnahmen und Ausgaben wurde so geplant, dass Einnahmen und Ausgaben bei allen Varianten Null erga-ben. Zur Zeit der Planung des Budgets lag allerdings noch kein Programm für die Bespielung der Seebühne fest. Frau Besser war mit der Erstellung des Budgets betraut und ging zunächst von einer Auslas-tung von 100% aus, welche Einnahmenerlöse ohne Rabatte von maxi-mal € 3,8 Mio. ergaben. Entsprechend den Vorgaben der Kulturabtei-lung, welche als Rechengrundlage auf der Basis der Erfahrungen der Vorjahre („EVITA“) eine Auslastung von 68% vorgegeben hatte, betrug der Kartenerlös im Budgetplan vom 23.11.2003 bei 36 Vorstellungen Einnahmen in der Höhe von € 2,6 Mio.9 Zu den Einnahmen wurden noch die zu erwartenden Subventionen (z.B. Zuschuss des Landes aus der Kulturabteilung € 350.000,--) hinzugefügt, sodass insgesamt Einnahmen in der Höhe von € 3,44 Mio. errechnet wurden. Die Gesamtausgaben wurden ebenfalls in der Höhe von € 3,44 Mio. angenommen, darunter ein Produktionsbudget in der Höhe von rd. € 1 Mio. (ohne Technik).10 Der Sachverständiger Dr. Kleiner merkt dazu an, dass aufgrund der angewandten Budgettechnik die Auslastung als variable Kosten den fixen Kosten gegenüber bei den einzelnen Budgetvarianten so ausgelegt wurden, dass sie in jedem Fall das Ergebnis Null zur Folge hatten.11 In einem Budgetplan vom 5.1.2004 wurde mit Gesamtausgaben in der Höhe von € 3,44 Mio. gerechnet, wobei die Darstellerkosten zunächst mit € 174.000,-- dotiert waren. Die Produktionskosten (ohne Technik) wurden mit rd. € 1 Mio. berechnet. Im Budget von Frau Besser vom 12.1.2004 werden die Darstellerkosten auf € 997.000,-- erhöht. Renato Zanella sollte sich – nach schriftlichen Anweisungen des Eigen-tümervertreters Landeshauptmannstellvertreter Ing. Pfeifenberger in

9 Gutachten von Dr. Kleiner als Sachverständiger in Angelegenheiten der Wirtschafts- und Steuerprü-fung in der Strafsache gegen Verantwortliche der Wörtherseefestspiele GmbH. 17. Mai 2005. Tz 48-55. 10 Landesrechnungshof. Bericht über die Überprüfung der Wörtherseefestspiele GmbH. Gebarung Wirtschaftsjahr 2002. Zl. LRH 125/B/2005. S. 39. 11 Gutachtern von Dr. Kleiner. Tz 56.

Page 73: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

73

seiner künstlerischen Programmgestaltung im Rahmen von € 1,2 Mio. Euro als Basis jeglicher Budgetierung bewegen. Der künstlerisch Verantwortliche hatte insofern den Auftrag gehabt in enger Zusammen-arbeit mit der Kulturabteilung ein künstlerisches Programm für das Jahr 2004 aufzustellen, welches den Rahmen bis € 1,2 Mio. nicht über- schreiten sollte.12 Tatsächlich erforderte der Zukauf von Leistungen der Firma „Opera pro-duzioni“ einen höher als für das künstlerische Budget vorgesehenen Betrag. Am 13.1. 2004 informierte der GF den Kultur- und Finanzreferen-ten über einen Fehlbetrag im Budget 2004 von ZUMINDEST € 500.000,--. Der Geschäftsführer ersuchte um eine rasche, schriftliche Zusage der bereits verhandelten Bundesmittel in der Höhe von € 1,6 Mio.13 Am 27.1.2004 wurde ein neues Budget erstellt, welches dem Förderantrag an das BKA beigelegt wurde. Diesem Budget lag bereits die konkrete Planung der Stücke und die zu erwartenden Darstellerkosten zugrunde, welche gegenüber dem ursprünglichen Budget nun auf € 2 Mio. ansteigen, sodass sich eine Aus-gabenerhöhung für die Darsteller von € 1,8 Mio. ergab (darunter für das zugekaufte Ensemble Tosca ein Betrag von € 1,6 Mio.). Nach weiteren Ausgabenkürzungen (Reisekosten, Kostüme, Bühnenbild, etc.) verblieb ein Anstieg der budgetären Ausgaben von rd. € 1,24 Mio. Damit ergaben sich Gesamtausgaben in der Höhe von rd. € 4,7 Mio. Um die Ausgaben mit Einnahmen abzudecken wurden auch die Ein-nahmen im Budget erhöht. Man ging davon aus, dass man zusätzliche Bundessubventionen von rd. € 320.000,-- als Einnahmen lukrieren könn-te und dass sich die Einnahmen aus dem Kartenerlös - errechnet auf einer Auslastungsbasis von 92,11% - in der Höhe von € 3,5 Mio. zu Buche schlagen würden. Nach den Aussagen von Petra Besser vom 7.3.2005 handelt es sich bei der Annahme der Auslastung von 92,11% um einen „Rechenfehler“, denn eigentlich sollte die Auslastung der Toscavorstellungen von 68% „nur“ auf 85% erhöht werden. Dieser Re-chenfehler, der nach Aussagen von Fr. Besser ein „Formfehler im Be-rechnungsprogramm“ war, hatte zur Folge, dass mit € 700.000,-- mehr an Einnahmen gerechnet wurde, als realistisch anzunehmen gewesen wäre. Diese unrealistisch angenommen Mehreinnahmen mit denen kalkuliert wurde konnten den Abgang tatsächlich allerdings nicht

12 Dr. Sapetschnig. Stenographisches Protokoll der 1. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsaus-schuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 10.5.2005. S. 18f. 13 LRH-Bericht. S. 39.

Page 74: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

74

abdecken wodurch aufgrund dieses Formfehlers ein Minus in der Höhe der Fehlkalkulation zu erwarten gewesen wäre.14 Mit 17.2.2004 existiert ein weiterer Budgetplan, welcher bis auf eine Ver-schiebung des Betrages von € 219.000,-- vom Bundeszuschuss auf den Landeszuschuss dieselben Daten aufweist.15 Am 18.2.2004 stellte der GF einen Subventionsantrag an die Kulturabtei-lung über € 350.000,-- für die Programmierung 2004, wovon € 250.000,-- gewährt werden sollten, welche Subventionsmittel aber nach Einlangen der Bundesförderung in der Höhe von € 1,6 Mio. Mitte März vom Kultur-referenten entschieden wurde nicht zur Auszahlung zu bringen.16 Das am 18.3.2004 der Generalversammlung der CCC GmbH zur Beschlussfassung vorgelegte Budget vom 11.3.2004 ging von einem Landesbeitrag in der Höhe von € 569.000,-- (plus Produktion „Sparta-kus“) aus. Die Vorstellungserlöse wurden gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag nunmehr auf € 2,78 Mio. reduziert veranschlagt unter der Annahme von 34 Vorstellungen bei einer 85%tigen Auslastung der Vorstellungen des Musicals Tosca und einer 68%tigen Auslastung des Stückes Spartacus. Im Voranschlag des vorgelegten Budgets vom 18.3.2004 rechnete man einnahmeseitig von nunmehr Bundesmitteln in der Höhe von € 500.000,-- von den Gesamtbundesmittel in der Höhe von € 1,6 Mio. um € 200.000,-- mehr als im ursprünglichen Voranschlag. Während der Generalversammlung der Cine Culture Carinthia GmbH vom 18.3.2004 – Frau Mag. Angelika Fritzl war für die Vertretung des Landes als Eigentümerin befugt Beschlüsse zu fassen - änderte sich die Budgetplanung 2004 abermals: Die Landesförderung wurde auf max. € 300.000,-- festgelegt, die Bundesförderungen auf € 800.000,-- erhöht. Damit sollten insgesamt die Hälfte der gewährten Bundesförderungen für das Produktionsjahr 2004 ausgegeben werden. € 300.000,-- wurden einnahmenseitig von der Stiftung, € 150.000,-- aus Sponsoring budge-tiert. Dieses während der Generalversammlung adaptierte Budget wurde unter der Voraussetzung, dass es seitens der Kulturabteilung eine positi-ve Stellungnahme dazu gibt, genehmigt.17 Der Fehlbetrag von zumindest € 500.000,-- durch die Bespielungs- vorstellungen Zanellas, der die kompletten Ensembleleistungen für das Musical Tosca zukaufte (Vertrag mit der italienischen Firma „Opera produzioni“), konnte nun aufgrund der Anhebung der Bundesmitteln von 14 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 64. 15 Ebda. Tz 67. 16 Schreiben der Leiterin der Kulturabteilung an den GF der Cine Culture Carinthia vom 24. März 2004. 17 Protokoll der Ordentlichen Generalversammlung der CCC GmbH vom 18. März 2006. Top 7: Ge-nehmigung des Budgets. S. 7.

Page 75: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

75

€ 300.000,-- auf € 800.000,-- in etwa budgetär bedeckt werden. Der Be-trag von € 1,6 Mio. langte am 19.4.2004 am Konto der Wörtherseefest-spiele GmbH ein. Laut Rechnungshofbericht gab es allerdings keine positive Stellung-nahme der Kulturabteilung zur Genehmigung des Budgets trotz ausdrücklichen Ersuchens darum. Daher musste mit einem Umlaufbe-schluss des Gesellschafters vom 18.6.2004 das in der Generalversamm-lung der CCC GmbH vom 18.3.204 adaptierte Budget unter Vorbehalt einer Plausibilitätsprüfung, die von der Kulturabteilung durchzuführen gewesen wäre, „beschlossen“ werden.18 Die vor allem von Fr. Mag.a Angelika Fritzl geforderte Plausibilitäts-prüfung sollte die Auslastungszahlen der einzelnen Produktionen in der Höhe von angenommenen 85% für die Vorstellungen des Musicals Tosca überprüfen, damit man zu realistischen Einnahmekalkulationen kommen könne.19 Mit der Argumentation Zanellas, dass die Tosca- vorstellungen mit Sicherheit die angenommene Auslastung und damit die berechneten Einnahmen erbringen würden, urgierte man nicht weiter, um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu lassen. Ohne Plausibilitäts-prüfung versicherte der Eigentümer dem Geschäftsführer zum formalen Beschluss des Budgets, dass die Annahme einer 85%igen Auslastung der Tosca-Vorstellungen, die sich in der Realität als eine 30%ige Aus-lastung herausgestellt hatte, plausibel sei.20 Die definitive Beschlussfassung des Budgets erfolgte somit sehr hektisch – ohne die geforderte positive Stellungnahme der Kulturabteilung und ohne die geforderte Plausibilitätsprüfung durch die Kulturabteilung mit der Argumentation, dass es schon JUNI sei und man spielen müssen21 - knapp vor Beginn des Spielbetriebes am 18.6.2004 durch einen vom Eigentümer unterzeichneten Umlaufbeschluss unter der Voraussetzung, dass die Subventionen des Bundes im Einvernehmen mit der Kulturab-teilung des Landes als Reserve herangezogen werden könnten. Im Einvernehmen mit der Kulturabteilung wurde der Geschäftsführer ermächtigt, die Bundessubventionen als Reserve heranzuziehen. Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht fest, dass über die Höhe der Fördermittel sowohl seitens des Landes als auch seitens des Bundes

18 LRH-Bericht. S. 40. 19 Mag. Fritzl. Stenographisches Protokoll der 4. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebüh-ne. 14.6.2005. S. 18f. 20 Dr. Sapetschnig. Stenographisches Protokoll der 8. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsaus-schuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 27.10.2005. S. 79f. 21 Ebda. S. 104f.

Page 76: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

76

keine eindeutige und klare Anweisung über die Mittelzuweisungen erfolg-ten. Daher mussten die Wörtherseefestspiele die Budgetierung perma-nent auf die geänderten Förderanteile von Landes- bzw. Bundesmittel anpassen, weil es keine längerfristigen bzw. als Fixbeträge zu kalkulie-renden, beständigen Förderzusagen gab.22 Demgegenüber stehen im Kontext der Kritik über die Budgetierung auch die Fehlkalkulationen von Frau Besser sowie die gängige Budgettechnik der beliebigen Anpassung der variablen Kosten an die Fixkosten anhand der Berechnungsgrund- lage des Auslastungsgrads, die Dr. Kleiner feststellen konnte. Im Budget wurden auch nicht die Rabatte bzw. das Kontingent für Freikarten und Füllkarten, welche Mehreinnahmen in der Höhe von € 882.000,-- zur Folge gehabt hätten – berücksichtigt.23 Dr. Kleiner hält zur Budgetierung fest: „Diese Entwicklungen der Budgetdarstellung einschließlich der Budgeteierungsmethode führen mich zum Schluss als Sachverständiger, dass die Kompetenzen der beteiligten Personen für die Budgeteierung dieser künstlerischen Veranstaltung 2004 nicht besonders ausgeprägt gewesen sein dürften, die Einnahmen je nach der Kostenstruktur der Produktion korrigiert wurden und dass diese Budgets wohl eher Rechen-operationen an Excel-Programmen gleichen als einer kompetenten Beschäftigung mit der Produktion von Theateraufführungen, die wegen der beträchtlichen fixen Kosten eine besondere Charakteristik haben.“24 Die Zeugenaussagen von verschiedensten involvierten AkteurInnen belegen die bereits anfänglichen Schwierigkeiten einer adäquaten Budgeterstellung für die Spielsaison 2004, die von teils unklaren politi-schen Vorgaben begleitet war: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, S. 66f.: Zeuge: (…) Das ist zum Beispiel der Bereich der Budge-tierung, wo wir an Empfehlungen gebunden waren, die beispielsweise in dem Fall seitens der Kulturabteilungen an uns herangetragen waren, um zu einem Budget, oder zu Budget-grundlagen zu kommen, wie das Budget eben 2004 in dem Fall zu erstellen war. (…) Und die Vorgaben waren, was den künstlerischen Bereich betrifft, zu einem großen Teil in dem Fall, nämlich mit der Auftragserteilung sozusagen, schon gegeben. Das war einerseits, welche Person die Intendanz übernehmen soll, unter welchen Begleitumständen diese Person dann bei uns eben beschäftigt werden soll und wie seitens der Kulturabteilung einer-seits die Finanzgebarung, sprich finanzielle Unterstützung, und andererseits, wie wir uns budgetär eben zu verhalten haben, einerseits, was die Bundesförderung betrifft und anderer-seits, was die Erstellung unseres Budgets für unsere Firma für das Jahr 2004 betrifft. Bei allen Agenden sei es zu einer engen Zusammenarbeit mit der Kulturab-teilung des Landes Kärnten gekommen. Vielfach habe es dabei zwar Überschneidungen der Kompetenzen gegen, die Aufgabenteilung zwischen Geschäftsführer, Eigentümervertreten und den Abteilungen 4

22 LRH-Bericht. S. 41. 23 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 175. 24 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 195.

Page 77: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

77

(Finanzen) und 5 (Kultur) des Landes Kärnten seien jedoch grundsätz-lich klar geregelt gewesen. Damit stünde letztendlich auch die Verantwortung fest. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig: Abg. DI Gallo: Hat es darüber hinaus auch Tipps gegeben, oder Empfehlungen? Zeuge: Naja, es hat eine enge Verquickung zwischen der Zuständigkeit der Abteilung vier, sprich Finanzabteilung, und Abteilung fünf, sprich Kulturabteilung, gegeben. Und alle Agen-den, die den Kulturbereich betroffen haben, wurden über die Abteilung fünf abgewickelt und alle Agenden, die den Bereich Finanzen betroffen haben, das waren die gesamten Bezah-lungen der Leasingraten und so weiter, ist über die Abteilung vier abgewickelt worden. (…) Abg. DI Gallo: Sie sind Jurist – in welcher rechtlichen Form ist diese Mitwirkung jeweils der Finanzabteilung und der Kulturabteilung erfolgt? Zeuge: In völlig unterschiedlicher Form. Das war im Mailverkehr, das war bei Teilnahme von Besprechungen, das waren schriftliche Auflagen, völlig unterschiedlich, je nachdem, in welcher Art und Weise hier der Kontakt stattgefunden hat. Abg. DI Gallo: War das ein direkter Kontakt oder über den Eigentümervertreter? Zeuge: Das war in vielen Fällen auch ein direkter Kontakt. Abg. DI Gallo: Ich frage deshalb so genau, weil ein Zeuge hat hier gesagt, auf Befragung, dass sich ein guter Geschäftsführer nichts dreinreden lässt. Ich bin ein bisschen im Zweifel, wie das jetzt im konkreten Fall zu verstehen ist. Zeuge: Darf ich Ihnen vielleicht da ein Zitat aus dem GesmbH-Gesetz zitieren – Reich-Rohrwig: „Das österreichische GesmbH-Gesetz“, das eindeutig klar legt: „Einen weisungs-freien Mindestbereich gibt es nicht und lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.“ Die Gesellschafter, also hier das Land, beziehungsweise in dem Fall sonst die Geldgeber, können die Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft durchgehend ihren Weisungen unterwerfen. Die Gesellschafter können überall kontrollierend, anordnend, verbietend, ersetzend eingreifen, wo das Gesetz oder die Satzung es nicht anders vorschreibt. Der Geschäftsführer ist also unabhängig, also im Gegensatz zum Vorstand einer AG, kein unabhängiges Geschäftsführungsorgan. (…) 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig: S. 68: Zeuge: Wenn der Eigentümervertreter seine Verantwortung delegiert, weil er sagt, hier ist die Abteilung vier zuständig, hier ist die Abteilung fünf zuständig, dann hat der Eigen-tümer diesen Auftrag an den Geschäftsführer so erteilt, und dementsprechend sind vom Geschäftsführer diese Anordnungen auch einzuhalten. Und somit kommt es, sozusagen, vorne gibt es einen hundertprozentigen Eigentümer, das ist der Landesfinanzreferent und darüber hinaus kann er sich seinen Abteilungen bedienen und sagt „In meinem Namen spricht zu dieser Sache meine Abteilung“. Und somit ist wiederum diese Abteilung schluss-endlich dann weisungsbefugt gegenüber dem Geschäftsführer. Abg. DI Gallo: Das ist jetzt klar, nur zur Konkretisierung, in diesen Fällen, die Sie genannt haben und wo das passiert ist, ist das jeweils vom Eigentümervertreter an die jeweilige Abteilung delegiert worden. Zeuge: Wenn es zu Kulturfragen Fragen gegeben hat, hat der Eigentümer gesagt: “Klär´ das mit der Kulturabteilung ab!” Wenn es zu Finanzfragen Fragen gegeben hat, die er nicht direkt klären hat können, hat er gesagt: „Das ist mit der Abteilung vier abzuklären!“ 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 76: Zeugin: Es war so, dass zu Beginn der Festspiele ein Budget von circa 1 Million Euro zur Verfügung stand und, nachdem alle irgendwie glücklich waren, dass der Vertrag … oder, dass die Tosca nach Klagenfurt kommen könnte, und die Budgetierung der Tosca aber weit über dieses Budget gegangen ist, war ein Jour-Fix wo Zanella hätte kommen sollen - er aber

Page 78: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

78

nicht gekommen ist - und ich sozusagen damals das Budget präsentiert habe und gesagt habe: Äh, das Budget wird um so und soviel überschritten. Und der Herr Doktor Sapetschnig ist im ersten Moment fast in Ohnmacht gefallen. Abg. Holub: Um wie viel war das mehr, als der Herr Doktor Sapetschnig veranschlagt hat? Zeugin: 80 Prozent! S. 77f.: Zeugin: Das kann ich jetzt nicht sagen. Ich denke, ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zusage vom Bund erst später gekommen ist, sondern dass wir die Zusage für die Pro-duktion von Tosca schon einfach von der Kulturabteilung bekommen haben. Das kann ich nicht sagen, woher die Zusage kam, dass der Herr Doktor Sapetschnig gesagt hat: Ja, wir machen das oder, Zanella, du darfst das machen. Abg. Holub: Haben Sie den Kulturreferenten des Landes Kärnten persönlich getroffen und wenn, wie oft? Zeugin: Äh, ja schon persönlich, auch öfters. Abg. Holub: Was wurde mit ihm besprochen? Zeugin: Ja, zuerst wurde über die Programmierung gesprochen, dann wurde über den Verlauf der Programmierung gesprochen. Es wurde auch über die Neuprogrammierung 2005 gesprochen, es wurde über eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit Lucio Dalla gesprochen. S. 81f.: Vorsitzender: Okay! Wenn es jetzt die Idee von Zanella war und das hat auch für uns, für das Land Auswirkungen. Daher frage ich hier noch einmal nach: Nachdem wir 1,6 Millionen Bundessubvention bekommen haben, die für den Zeitraum 2004 bis 2008 geplant waren, Sie bei einem Gespräch mit dem Herrn Doktor Kohler der sichtlich für diese Subvention nicht zuständig war, anwesend waren, wurde da klar gemacht, in welcher Form die Subvention verwendet werden kann? Zeugin: Ja, das steht auch in dem Vertrag drinnen, dass die Subvention für Infrastruktur verwendet werden sollte, weil die Vision von Zanella war ja auch die, oder es war ja auch notwendig, einfach die Bühne zu sanieren. Und Zanella wollte einen Orchester-graben bauen und in weiterer Folge ja, das Geld insofern investieren, eben in einen Fünfjahresplan. (Abg. Mag. Dr. Kaiser: Mh!) Und der Plan war eben allen voran der Orchestergraben. S. 82: Vorsitzender: Warum ist man dann nicht an den Besitzer, die Messe GesmbH, die wiederum Mit … (Zeugin: Kann ich nicht beantworten!) Aber es wäre doch logisch gewesen, an den heranzutreten und nicht jetzt Bundesmittel dafür zu verwenden, dass man etwas adaptiert, was man sowieso nur geleast hat. Zeugin: Habe ich mir auch irgendwann gedacht, ja! S. 93: Zeugin: (…) Und das andere – habe ich schon gesagt, – nachdem es einfach im Land selbst bzw. da gab es ja sehr wohl Sponsoren bzw. die Privatstiftung hat natürlich auch sehr viel Geld gegeben. Das war aber über den Kulturreferenten klar, dass die uns sponsern würden. - Wir gesagt haben: Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt große Aufträge im Land zu suchen, sondern wir müssen einfach mit der Marke rausgehen und eben zu größeren Konzernen in Wien gehen; war das im Jänner zu spät. Weil das war insoferne zu spät, die Budgets werden im Herbst vergeben, also die werden im Spätsommer vergeben! Während von den Zeugen Pfeifenberger und Sapetschnig in allen Fragen der Budgetierung und Adaptierung des Budgets 2004 aufgrund der massiven Überschreitung des künstlerischen Budgets um 1 Million Euro die Kulturabteilung des Landes Kärnten als zentrale Instanz angegeben wird, wird dies von der zuständigen Leiterin, Maga. Napetschnig, vehement bestritten. Ihre Mitwirkung wird von ihr als

Page 79: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

79

lediglich beratend beziehungsweise unterstützend (Amtshilfe) angese-hen. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 33f.: Abg. Tauschitz: (…) Können Sie mir erklären, wie es sein kann, dass der Herr Za-nella, der nur künstlerischer Leiter war, das Kunstbudget um mehr als 1 Million Euro einfach überzieht, obwohl es in seinem Dienstvertrag geregelt ist, dass er nur 1,2 Millionen Euro hat, dass es auf das limitiert ist? Zeuge: Das müssen Sie den Herrn Zanella und die Kulturamtsleitung fragen. Abg. Tauschitz: Die Kulturamtsleitung? Zeuge: Von dort ist der Inhalt des Budgets und die quasi Parameter des Budgets gekom-men. Abg. Tauschitz: Mh. Wie haben Sie eigentlich... Zeuge: Wir haben ja das Budget beschlossen, aber die Inhalte des Budgets oder quasi der Festlegungen im Budget sind von dort gekommen. Auch die Adaptierung des Budgets aufgrund der Überschreitung des künstlerischen Budgets um 1 Million Euro sei aufgrund einer Vorgabe der Kulturamtsleitung erfolgt. Die Veränderung der Einnahmen- kalkulation in Bezug auf die Auslastungszahlen sei von der Kulturamts-leitung vorgeschlagen und vom Geschäftsführer der CCC lediglich umgesetzt worden: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 34f.: Zeuge: Nein, das hat mit uns wirklich nichts zu tun, weil das konnten die gar nicht beurteilen. Sie haben zuerst 67 Prozent Auslastung geplant gehabt und dann waren es halt 85. Okay, ist ja alles noch im Rahmen des Möglichen. Abg. Tauschitz: Und das ist auf Weisung der Kulturamtsleitung hin erfolgt? Zeuge: Ja, die hat neue Vorgaben an den Geschäftsführer herangetragen. Wir haben diese Vorgaben eingearbeitet und haben sozusagen das Budget dann adaptiert. (…) Zeuge: Die Kulturamtsleitung hat diesen Budgetplan vorgelegt, auf das Änderungsbudget und wir haben dann das Änderungsbudget festgelegt und beschlossen. Der Budgetbeschluss für die Saison 2004 erfolgte erst in der General-versammlung im Juni 2004, also unmittelbar vor dem Beginn der Spiel-saison. Es ist einer jener zahlreichen Umlaufbeschlüsse, weil die geforderte Plausibilitätsprüfung durch die Kulturabteilung als Voraus-setzung zur regulären Budgetgenehmigung nicht durchgeführt wurde. 14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005 Mag.a Angelika Fritzl, Abteilung 4, Finanzen: S. 67f.: Zeugin: Für uns war ganz wichtig, nachdem die Finanzabteilung ja nicht das Know-how im Bereich des Kultur-Management und des Kultur-Betriebes hat, dass auch das Budget jetzt hinsichtlich der Plausibilität der Auslastungszahlen zum Beispiel durchleuchtet werden. (…) Abg. Seiser: Und diese Plausibilitätsprüfung wurde von der Abteilung – also von der Kultur-abteilung, der Fachabteilung erstellt – im Zusammenwirken mit der Geschäftsführung? Zeugin: Es war unsere Anforderung, dass die Kulturabteilung eine Plausibilitäts-prüfung vornimmt, einen Bericht darüber kenne ich nicht.

Page 80: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

80

Abg. Seiser: Das heißt, es gibt also keine Plausibilitätsprüfung als Grundlage – wie sie das vorhin erwähnt haben – als Grundlage für die Budgeterstellung? Zeugin: Ich habe gesagt, dass ich keinen Bericht kenne, ob es einen gibt, weiß ich nicht. Abg. Seiser: Dankeschön – nein Entschuldigung, noch eine Frage: Wird das üblicherweise von der Finanzabteilung angefordert – Plausibilitätsprüfungen? Zeugin: Ja natürlich, ich sage im Zuge der Budgetprüfung ist die Plausibilitätsprüfung ein fixer Bestandteil. Abg. Seiser: Wie ist denn der Genehmigungsweg so einer Plausibilitätsprüfung? Zeugin: In diesem Fall wurde im Rahmen der Generalversammlung ein vorbehaltlichter Beschluss gefasst, mit dem Ersuchen das Budget auch der Kulturabteilung zur Prüfung zuzuleiten. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger: S. 36: Zeuge: Das weiß ich nicht, ich habe nur Kenntnis davon, dass die Auslastungs-zusicherung der Kulturamtsleitung eben aufgrund der höheren Kosten von 67 Prozent auf 85 Prozent verändert wurde, korrekt weil das auch zulässig ist. (…) Der Umlaufbeschluss ist ja in der Generalversammlung! Das ist das Endprodukt aller Vorgaben, die aus der Kulturamts-leitung kommen. Wir haben das exekutiert, ganz korrekt. S. 53: Abg. Seiser: (…) Aufgrund welcher Unterlagen wurde denn dieses Jahresbudget bewertet? Zeuge: Unterlagen, die die Kulturamtsleitung dem Geschäftsführer aufgrund der Absichten der künstlerischen Leitung festgelegt hat und damit in ein Zahlenwerk gegossen wurde. Das heißt, die haben ja gesagt, wie viele Besucher werden wir haben, wie viele Eintrittskarten in der und der Preislage werden wir verkaufen, wie viel werden wir sozusagen Gäste und Buchungen in Kärnten, außerhalb von Kärnten und international bekommen, wie viel werden sozusagen institutionelle Interessenten hier die Seebühne frequentieren. Das heißt, alle diese Erfahrungswerte und sozusagen auch Eckdaten sind erarbeitet worden in der Kultur-amtsleitung und sind quasi an die Geschäftsführung herangetragen worden. Die haben das in ein quasi Rechenwerk umgesetzt und haben dann gesagt: Ja, unter dieser Prämisse schaut das eben so aus, das heißt auch Einnahmen oder Kosten, das heißt, sowohl die Einnahmenseite und die Kostenseite. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia: S. 72: Zeuge: Auch hier lege ich wieder ein Dokument vor. Das ist vom Freitag, dem 31. Oktober 2003 um 18:27 bei uns eingegangen, abgesendet von Erika Napetschnig an Karl Pfeifenberger und unserer Petra Besser, in Kopie. Das bestätigt das, was ich vorher gesagt habe, dass sich eben der Eigentümer seiner Abteilungen bedient hat. Und hier wurde gesagt „Für die Umsetzung des Projektes Wörtherseebühne werden in Abstimmung mit dem Kultur-referenten, mit Zustimmung des Landesfinanzreferenten seitens der Abteilung fünf – Kultur 200.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Bedeckung der Differenz zu den übrigen Kosten, wie Produktionsbudget und Betrieb, Personal- und Sachkosten für den Betrieb Wörtherseefest-spiele setzen sich wie folgt zusammen: 300.000 Kärntner Privatstiftung, Beschluss in der Aufsichtsratssitzung von 13. 8. 2003; 1,9 Millionen Einnahmen durch den Kartenverkauf in der Saison 2004; siehe Beilage Einnahmenkalkulation, ist also in Summe 220.000 zuzüglich der seitens der Landeshauptstadt Klagenfurt in Aussicht gestellten Ausfallshaftungen in der Höhe von 200.000 Euro für die Spielsaison 2004.“ Das ist, wie gesagt, vom 31. Oktober 2003 die Budgetvorgabe seitens der Kulturabteilung. S. 74: Vorsitzender: War das jetzt in dem Fall, nachdem das ja eher künstlerische Seite war, der formale Eigentümer Landeshauptmannstellvertreter Pfeifenberger, oder war das jetzt die Kulturabteilung oder der Kulturreferent? Zeuge: Und! Die Antwort lautet „und“, das heißt, ich habe alle drei für mich zuständigen for-malen Eigentümer informiert, sprich, meinen Haupteigentümer, Landesrat Pfeifenberger,

Page 81: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

81

darüber hinaus Landeshauptmann Doktor Jörg Haider als seinerzeit zuständigen Kulturrefe-renten und Frau Magister Napetschnig als wiederum Verantwortliche für den Kulturbereich als Abteilungsverantwortliche, weil eben von ihrer Abteilung die Budgets eben gekommen sind, zum Beispiel dann für die Kunstaufführung „Spartacus“, beziehungsweise eben für Overhead-Verwaltung die 200.000 Euro. S. 74: Zeuge: Der formale Hintergrund ist, dass ich gesagt habe, meine Budgets, die ich bis zu diesem Tag erstellt habe, sind vom künstlerisch Verantwortlichen, der in seinem Bereich weisungsfrei ist, sind massiv überschritten worden, was soll ich als Geschäftsführer in dem Fall tun. Ist der Eigentümer bereit, jetzt darauf zu reagieren? Gibt er mir das Okay, dass ich so weitertun kann, oder muss ich jetzt dem künstlerisch Verantwortlichen sagen: „Du musst innerhalb des Budgets von 1,2 Millionen Euro“ und er muss eine völlige Umplanung machen und wir müssen die Pressekonferenz absagen. Vorsitzender: Das heißt, die Pressekonferenz war diese am 13. 1., wo dann das Programm, respektive alles präsentiert hätte werden sollen, das erste Mal. Zwei Monate vor der Land-tagswahl war das, glaube ich, oder? Zeuge: Ja! S. 79f: Zeuge: (…) Und daher wurde jetzt zwar ein Teil, oder der größte Teil des Budgets bei der Generalversammlung so genehmigt, allerdings mit dem Zusatz, dass die Plausibilität der 85 Prozent für die „Tosca“ durch die Kulturabteilung zu bestätigen sein wird. Vorsitzender: Ist das erfolgt? Zeuge: Diese Bestätigung ist schlussendlich formal nie erfolgt, worauf ich wiederum zum Eigentümervertreter gegangen bin und gesagt habe „Was soll ich tun? Es ist nun einmal Mai, es passiert weiterhin nichts, wir haben mehrmals das urgiert, dieses Schreiben kommt nicht.“ Ich habe es dann auch noch einmal mündlich urgiert, da ist mir gesagt worden „Jawohl, es kommt! Es ist sozusagen nur noch“ - Vorsitzender: Pardon – mündlich urgiert wo? Zeuge: Mündlich urgiert bei der Frau Magister Napetschnig. Sie hat dann gesagt, es gibt noch ein Gespräch mit Renato Zanella, der wiederum mir gegenüber gesagt hat „Ich spiele grundsätzlich nicht unter 85 Prozent.“ Das war so seine Aussage zu diesem Thema. Es wurde nun Juni und ich musste irgendwann einmal mein formal noch nicht ganz abgesegne-tes Budget vom Eigentümer auch so bestätigen lassen. Das wurde dann mittels Umlaufbe-schluss schlussendlich dann gemacht. Vorsitzender: Also der Eigentümervertreter hat letztlich dann den Beschluss gefasst, Ihnen die Annahme gegeben, diese 85 Prozent als plausibel anzuerkennen. Zeuge: Ja! S. 104f.: Zeuge: … weil Renato Zanella gesagt hat, 85 Prozent sind beim Musical so-wieso kein Problem und jedes Ergebnis unter diesen 85 Prozent sei kaum denkbar. (…) Abg. Holub: Jetzt hat die Frau Fritzl eine Plausibilitätsprüfung gefordert aufgrund dieser Annahmen. Die ist nicht erfolgt? Zeuge: Ja! (…) Abg. Holub: Was sind die Konsequenzen, dass keine Plausibilitätsprüfung gemacht wurde? Zeuge: Ich habe das dem Eigentümer mitgeteilt, es kommt keine, ich muss ja spielen, es ist Juni. Es kommt keine Plausibilitätsprüfung, was soll ich tun, hat er gesagt: „Okay, ich unter-schreibe dir den Umlaufbeschluss.“ Von der Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten werden die beschriebenen Vorgänge als nicht erinnerlich oder nicht richtig dargestellt gesehen.

Page 82: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

82

Sie habe aufgrund ihrer Erfahrungswerte Tipps für die Budgeterstellung gegeben oder aber ihre Kontakte zum Bundesministerium bzw. zu Renato Zanella zur Verfügung gestellt: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005, Mag.a Na-petschnig: Seite 118f.: Abg. Holub: Gut, bitte! Waren Sie an der Budgeterstellung für die Wörtherseebühne 2004 in irgendeiner Weise beteiligt? Zeugin: Wie beteiligt? Abg. Holub: Nur, indem, dass Sie gewusst hätten, wie hoch das Budget fürs Jahr 2004 für die Wörtherseebühne ist? Zeugin: Für 2004, bei der Budgeterstellung? – Das … man wird mich vielleicht um die einen oder anderen Erfahrungstipps gefragt haben, ja! Aber mehr kann ich mich jetzt nicht erinnern. Also beteiligt … ich meine, das ist Sache der Gesellschaft, ein Budget zu erstellen und des Geschäftsführers aber nicht meine und, und … Abg. Holub: Wer könnte das gewesen sein, der Sie um Tipps gebeten hat? Zeugin: Ich habe an und für sich hauptsächlich mit dem Doktor Sapetschnig gesprochen. Abg. Holub: Wann hat Ihnen der Herr Doktor Sapetschnig gesagt, dass das Budget vom Herrn Zanella um 800.000,-- Euro höher sein wird als vorangeschlagt? Zeugin: Weiß ich nicht! Ich kann mich nicht auf das erinnern, auf dieses Gespräch! Abg. Holub: Haben Sie davon gewusst, oder haben Sie nicht davon gewusst? Zeugin: Also, um 800.000,-- mehr; ich verstehe die Frage jetzt nicht? Also, wie … Abg. Holub: Ich sags Ihnen! Der Herr Doktor Sapetschnig sagt aus, wie er erfahren hat, dass das Budget um ungefähr 1 Million Euro überzogen werden wird, hat er sich an alle gewandt – auch an die Kulturabteilung, an den Eigentümervertreter und an den Kultur-referenten - und ja, hat seine Probleme geschildert. Und die Frau Kühberger sagt aus, dass dann von der Kulturabteilung das abgesegnet wurde. Das war ihr Wort. Zeugin: Ich habe schon früher einmal gesagt! Ich kann weder was absegnen noch Weisungen erteilen. Ich bin eine Landesbedienstete, ich kann Weisungen meinen Dienst-nehmern erteilen, aber … und schon gar keine Zusagen machen. Zusagen obliegen dem Referenten, dem jeweiligen, aber das kann sicher nicht von mir kommen. Abg. Holub: Sie können sich nicht erinnern, dass der Herr Sapetschnig sich an Sie gewandt hat und Sie können sich nicht erinnern, dass die Kulturabteilung etwas abgesegnet hätte? Zeugin: Nein, ich habe mit Sicherheit nichts abgesegnet! Ganz sicher nicht! Abg. Tauschitz: Sie haben aber auch nicht Kontakt aufgenommen mit dem Kultur- referenten daraufhin, dass der Herr Sapetschnig sich an Sie gewandt hätte? Zeugin: Das weiß ich nicht, möglicherweise! Ich weiß es nicht, ob er sich jetzt in der Sache an mich gewandt hat. Ich kann mich nicht erinnern! Ich kann jetzt nicht irgendetwas sagen, wenn ich es nicht definitiv genau weiß! Abg. Holub: Haben Sie in Bezug auf Auslastung der Seebühne Unterlagen gesehen oder haben Sie daran mitgearbeitet? Zeugin: Nein! Abg. Tauschitz: Haben Sie nie über Auslastungen …? Zeugin: Ja, damals bei dieser Generalversammlung – glaube ich – das war das erste Mal eine Hochrechnung da im August, aber mitgearbeitet sicher nicht, nein! S. 4f.: Abg. DI Gallo: Sind jetzt Plausibilitätsuntersuchungen gemacht worden und wenn ja, wo? Zeugin: Nein, es sind also seitens der Kulturabteilung keine Plausibilitätsprüfungen gemacht worden. S. 6f.: Abg. Seiser: (…) Ich darf Sie mit einer Aussage zu Ihrer Befragung am 19.5.2005 konfrontieren. Ich habe Sie damals gefragt, ob Sie in irgendeiner Weise mit der Budget-erstellung betraut gewesen sind. Wie ist Ihre heutige Antwort?

Page 83: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

83

Zeugin: Das ist das gleiche, was ich, glaube ich, jetzt vorher dem Kollegen zur Antwort gegeben habe. Wir haben Materialien zur Verfügung gestellt, wir haben Erfahrungswerte, die aus anderen Bereichen da waren, haben wir zur Verfügung gestellt. (Abg. Seiser: Mh.) Ich habe kein Budget mitgestaltet. Abg. Seiser: Verstehe. Am 16.8.2005 ist der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Pfeifenberger zu dieser Causa befragt worden. Auf die Frage vom Kollegen Tauschitz: „Das Budget für das Jahr 2004, von wem ist denn das definitiv beschlossen worden?“ sagt der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Pfeifenberger: „Die Kulturamtsleitung hat diesen Bud-getplan vorgelegt, auch das Änderungsbudget, und wir haben dann das Änderungsbudget festgelegt und beschlossen.“ Das ist also doch eine deutliche differierende Aussage des Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Pfeifenberger. Wie stehen Sie dazu? Zeugin: Ich kann das nicht kommentieren, ich kann mich nur auf das berufen, was ich vorher gesagt habe, also das wird von mir sicher nicht kommentiert. Abg. Seiser: Nicht kommentiert? Zeugin: Nein! Nein, ich bleibe bei meiner Aussage. Abg. Seiser: Alles klar, okay. Jetzt noch einmal zurück zu dieser Plausibilitätsprüfung. Es hat eine Einvernahme gegeben, der Frau Magistra Fritzl, und zwar am 14.6.2005. Ich darf ganz kurz zitieren: „Es hat eine Generalversammlung am 18. März 2004 gegeben und hier ist das Budget erstmalig behandelt worden im Rahmen einer Gesellschaftersitzung, und ist in dieser Sitzung mit der Prämisse“ – und ich denke, dass Sie bei dieser Sitzung dabei waren, am 18.3.2004? Zeugin: Kann ich jetzt nicht genau sagen, da müsste ich nachschauen. Abg. Seiser: Okay, jedenfalls ist beschlossen worden, dass die Kulturabteilung auch für den künstlerischen Teil eine Plausibilitätsprüfung durchführt. (…) Es geht da schon sehr in den inhaltlichen Bereich hinein“ – sagt die Frau Magistra Fritzl – „dass man sagt: Ist also das Budget mit dem Spielplan in Einklang zu bringen und ist das also von den Zahlen her plausibel?“ Und dann auf meine Frage, ob es diese Plausibilitätsprüfung gegeben hat, sagt die Frau Magistra Fritzl: „Es war unsere Anforderung, dass diese Plausibilitätsprüfung kommt, dass die Kulturabteilung diese Plausibilitätsprüfung vornimmt“. Einen Bericht darüber kennt sie nicht. Zeugin: Mh. Ja, es bestätigt ja im Prinzip auch das. Wir haben keine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, wir haben es abgelehnt, weil wir uns nicht im Stande sehen oder beziehungs-weise zuständig dafür, für das gesamte, für diesen gesamten Betrieb eine Plausibilitäts-prüfung abzulegen. Abg. Seiser: Es ist aber in sämtlichen Protokollen von Magistra Napetschnig nirgends ersichtlich, dass Sie die Plausibilitätsprüfung abgelehnt haben. Sie haben sie nur nicht gemacht. Zeugin: Ja! Abg. Seiser: Sie haben im Rahmen der Kulturabteilung insgesamt bis zum Jahr 2004 einen Betrag von 1.186.000 an die Wörtherseefestspiele überwiesen, ohne zu wissen, ob die Budgets in irgendeiner Form halten, ohne eine Plausibilitätsprüfung angestellt zu haben. S. 28: Vorsitzender: (…) Es hat von Ihrem zuständigen Chef, in dem Fall dem Landeskultur-referenten, hat es den Auftrag gegeben, Vorgespräche „abzuklopfen“, zu führen mit Zanella, gemeinsam mit Herrn damaligen Vizebürgermeister und Kulturreferenten Canori und Sie haben keinerlei Vorgaben, was finanzielle Limitierung, finanziellen Rahmen oder was diesbezügliches betrifft, bekommen? War nie Thema? Zeugin: Ja, das war damals – das war nicht Thema. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung S. 17ff.: Abg. Tauschitz: Danke. Eine andere Frage: Stimmt es, dass aufgrund der im März 2004 eingelangten Bundesförderungen in Höhe von 1,6 Millionen Euro eine ursprünglich vorgesehene Förderung aus der Kulturabteilung in der Höhe von 250.000 Euro für die Cine Culture Carinthia auf Weisung des Kulturreferenten im März storniert wurde? Dies obwohl es

Page 84: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

84

durch die Ausweitung des künstlerischen Budgets von Zanella – rund eine Million Euro – das Budget erweitert werden hätte müssen. Zeugin: Ich würde einmal den zeitlichen Ablauf dieser ganzen Dinge vielleicht überprüfen. Ich habe es nicht getan, aber das kann man sicherlich gerne machen und das ist korrekt. Wir haben also in Aussicht gestellt gehabt, aber nachdem es dann geheißen hat, dass die Bun-desförderung kommt, war es eigentlich nicht einsehbar, warum noch weitere Gelder noch zusätzlich für den operativen Bereich fließen sollten. Also es ist von uns 100.000 im Vorjahr gekommen, um einmal den Betrieb zu starten und dann haben wir praktisch das Staats-opernballett, dass wir als künstlerisches Projekt gesehen haben und es auch nach wie vor so sehen, gefördert, aber war eigentlich keine Begründung mehr da, warum wir jetzt noch einmal was zuschießen sollte, das ist richtig, ja. (…) Abg. Holub: Aha. Dann, wie ist die Neubewertung der Auslastung im Jahr 2004 geschehen und von wem ist sie ausgegangen? Zeugin: Ich weiß nicht, wie sie geschehen ist, sie ist auf jeden Fall nicht von uns aus-gegangen. Abg. Holub: Weil der Landeshauptmann-Stellvertreter außer Dienst Ingenieur Pfeifenberger gesagt hat, das kam ausschließlich von der Kulturamtsleitung. Und zwar wörtlich: „Der Herr Sapetschnig hat sich – Er hat die Kulturamtsleitung aufgefordert, eine neue Bewertung der Einnahmen vorzunehmen“. Zeugin: Nein! Abg. Holub: Aha, also nein? Zeugin: Nein! 6.4.2. Öffentlichkeitsarbeit vor Budgetbeschlüssen: Als ein wesentlich bestimmendes Moment für die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Seebühne müssen aufgrund der Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss immer wieder öffentliche Präsentationen, Pressekonferenzen und andere Marketingmaßnahmen angesehen werden. So erfolgte die Präsentation von Renato Zanella als designierten Intendanten der Seebühne anlässlich einer medienwirksamen Vorvertragsunterzeichnung mit LH Haider und Renato Zanella Anfang November 2003 in Wien. Der entsprechende Vertragsentwurf wurde vom Rechtsvertreter von Renato Zanella, Herrn Dr. Schuster, erst wenige Tage vorher übermittelt. Ähnlich wie in der Causa der Vertragserstellung und Vertragsunter-zeichnung mit dem designierten Intendanten Zanella, verhielt es sich mit der öffentlichen Präsentation der Spielsaison 2004 (Tosca). Sie erfolgte lange vor einem gültigen Budgetbeschluss und noch vor der Sicher- stellung des Budgets. Der Geschäftsführer gibt in der 24. (8. öffentlichen) Sitzung des Untersuchungsausschusses an, dass er sich geweigert habe, an der Pressekonferenz zur Präsentation der Spielsaison 2004 teilzunehmen, ohne eine Zusicherung des Eigentümervertreters zu

Page 85: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

85

haben, dass die Überschreitung des Kulturbudgets eine Bedeckung finde: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia: S. 74: Zeuge: Der formale Hintergrund ist, dass ich gesagt habe, meine Budgets, die ich bis zu diesem Tag erstellt habe, sind vom künstlerisch Verantwortlichen, der in seinem Bereich weisungsfrei ist, sind massiv überschritten worden, was soll ich als Geschäftsführer in dem Fall tun. Ist der Eigentümer bereit, jetzt darauf zu reagieren? Gibt er mir das Okay, dass ich so weitertun kann, oder muss ich jetzt dem künstlerisch Verantwortlichen sagen: „Du musst innerhalb des Budgets von 1,2 Millionen Euro“ und er muss eine völlige Umplanung machen und wir müssen die Pressekonferenz absagen. Vorsitzender: Das heißt, die Pressekonferenz war diese am 13. 1., wo dann das Programm, respektive alles präsentiert hätte werden sollen, das erste Mal. Zwei Monate vor der Land-tagswahl war das, glaube ich, oder? Zeuge: Ja! Schließlich erfolgte die öffentliche Präsentation des Spielprogramms 2005 mit „Napoleon“ ebenfalls zu einem Zeitpunkt, Mitte Juli 2004, als die budgetären Schwierigkeiten bereits sichtbar waren. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 7: Dann gab es eine Pressekonferenz – ich glaube, das war 19. Juli letztes Jahr, wenn ich nicht irre – und bei dieser Pressekonferenz wurde auch Herr Kröger eingeflogen und wir haben eben, … Renato Zanella hat die Produktionen für dieses Jahr vorgestellt, unter anderem seine Ballettproduktion und was er sonst noch an Rahmenprogramm machen wollte und eben als Hauptproduktion Napoleon. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses Donnerstag, 19. Mai 2005 Mag. Kühberger (persönliche Referentin von Renato Zanella): S. 85f.: Abg. Vouk: Haben Sie den Eigentümer schriftlich davon in Kenntnis gesetzt? Die Gesellschafter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt? Zeugin: Ja, wir haben den Kulturreferenten schriftlich in Kenntnis gesetzt. Abg. Vouk: Dann sagten Sie, Sie hatten so eine private Rettungsaktion versucht und haben über das professionelle gute Verhältnis Zanella/Haider den Herrn Landeshauptmann dann eben angerufen. Wann war das? Können Sie sich … Zeugin: Das muß … ich schätze, es war in der dritten Juliwoche 2004. Abg. Vouk: Weil am 19.7. ja eine große Pressekonferenz stattgefunden hat, war das vor dieser Pressekonferenz oder danach? Zeugin: Das war danach. Abg. Vouk: Nach der Pressekonferenz? Zeugin: Das war danach. Davor gab es diesen Brief, wo Zanella um eine Budgetzusage für 2005 bittet - das gibt es schriftlich - und, wo man schon auf Schwierigkeiten hinweist. Dann gab es die Presse, dann gab es offensichtlich eine mündliche Zusage, dass die Presse-konferenz doch stattgefunden hat. Und ja, und in Folge dessen - sowie ich vorher schon erwähnte - haben wir einfach auch aus den Verkaufszahlen herausgesehen, also es gab ein Jour-Fix, wo der Herr Doktor Sapetschnig die Lage präsentiert hat und wir einfach auch wussten, wir können das nie wieder einspielen. Abg. Vouk: Also während oder oder … wie die Pressekonferenz sozusagen organisiert worden ist? Hat der Eigentümer schon, … war er schon in dem Wissensstand sozusagen, dass diese Produktion gar nicht mehr umsetzbar ist aus Ihrer Sicht? Zeugin: Er war nicht in dem Wissensstand, sondern wir wussten ja nicht einmal, wie viel Budget er uns geben wird. Er wusste in etwa wie viel … – damals hat das Budget noch die

Page 86: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

86

Frau Besser der Herr Doktor Sapetschnig weitergegeben, und er wusste in etwa die Summe, wieviel Budget man für 2005 benötigte. Aber, es gab keine schriftliche Zusage dafür, – vor der Pressekonferenz. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses Donnerstag, 19. Mai 2005 Mag. Kühberger (persönliche Referentin von Renato Zanella): S. 88: Abg. Tauschitz: (…) Der Betrag den der Landeshauptmann und Kulturreferent vor der Pressekonferenz vom 17. Juli aus dem Brief von Ihnen gewusst hat, was das Ausmaß des notwendigen Kapitals für 2005 betreffen wird. Wie hoch ist der? – Ungefähr, ungefähr? Zeugin: Ich weiß … also sicherlich über 2 Millionen oder über zweieinhalb Millionen, weil damals ja noch die Produktion circe e loires?? drinnen war und auch Schwanensee mit dem Ungarischen Nationalballett. Also, das war ja der gesamte Rahmen der Festspiele 2005. Abg. Tauschitz: Das bedeutet, bei der Pressekonferenz am 17. Juli hat der Landes-hauptmann bereits gewusst, also bevor er schon hingegangen ist zur Pressekonferenz, das Ganze wird mehr als 2 Millionen Euro kosten. Zeugin: Ja! S. 89: Abg. Tauschitz: (…) Wann haben Sie das erste Mal erfahren, dass dieses Geld benötigt wird, um für das Jahr 2004 das negative Kapital abzudecken? Zeugin: Offensichtlich bevor wir den Doktor Haider angerufen haben. S. 88: Abg. Tauschitz: Okay! Und wann haben Sie das erste Mal davon gehört, dass es eine Förderung von Wien geben soll? – Wann war das das erste Mal Thema, - den ungefähren Zeitrahmen? Zeugin: Ich kanns nicht sagen! Ich weiß nur, es gab eine Veranstaltung im Casino in Velden und da war der … (Abg. Tauschitz: Grasser!) der Herr Grasser da, genau! Und dann sind die Herren zurückgekommen und haben gesagt: Es gibt diese Subvention. Und so wars dann auch. Und das ist relativ schnell gegangen. 6.5. Der Anfang vom Ende Im Juli 2004 lagen laut Angaben der Geschäftsführung erste Auslastungszahlen für die Spielsaison 2004 vor. Während sich die Ausgaben laut diesen Aussagen annähernd im Rahmen des adaptierten (ausgeweiteten) Budgets bewegten, blieben die Einnahmen offen-sichtlich erheblich hinter den budgetierten Zahlen zurück. Dr. Sapetschnig ging noch in der Generalversammlung der CCC GmbH25 vom 17. August 2004 davon aus, dass die budgetierten Ausga-ben in der Höhe von € 4,3 Mio. welchen im Budgetplan ebenso viele Einnahmen gegenüberstanden, wobei die Kartenerlöse unrealistischer Weise mit € 2,7 Mio. angenommen wurden, wahrscheinlich nicht überschritten werden. Er gab allerdings zu bedenken, dass die 68% bzw. 85% Auslastung und die damit verbundenen Einnahmen durch den Kartenerlös, der zu rd. 2/3 die Ausgaben abdecken sollte, bei Weitem nicht erreicht wurden. Die Hauptursache der geringeren Einnahmen aus den Kartenerlösen wird neben dem schlechten Image aus den Vorjahren 25 Protokoll der Ordentlichen Generalversammlung der CCC GmbH vom 17. August 2004. Top 3: Budget 2004.

Page 87: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

87

auch der Preiskalkulation zugeschrieben. Auch die Impulskäufer blieben bei Schlechtwetter aus.26 2 abgesagte Vorstellungen schlugen sich mit einem Einnahmenminus von € 480.000,-- zu Buche. Insgesamt rechnet der Geschäftsführerbericht mit witterungsbedingten Einnahmen-einbußen in der Höhe von € 880.000,--.27 Die Umsatzerlöse ergaben sich im Jahr 2004 in der Höhe von € rd. 1 Mio. durch Kartenerlöse, Catering, Werbeartikelverkauf, Sonstiges. An Kartenerlösen wurde bei einer tatsächlichen Auslastung von 30% ein Kartenerlös von € 914.961,-- erwirtschaftet.28 Die geplanten Kartenerlöse in der Höhe von € 2,78 Mio. wurden somit nicht realisiert. Zum Teil konnten die geplanten Kartenerlöse nicht umgesetzt werden, weil lt. Dr. Kleiner Karten im Wert von rd. € 882.000,-- verschenkt oder mit Rabatt verkauft wurden.29 Die sonstigen Erträge in der Höhe von € 624.134,-- beinhalten einen Marketingbeitrag in der Höhe von € 200.000,-- der Kärntner Werbung GmbH und eine Weiterverrechnung für den Umbau der Seebühne mit € 196.355,--. Der Rest setzte sich zusammen aus kleineren Einnahmen wie Vermietung, Provisionen, Schadensersätze, Investitions-zuwachsprämie.30 Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahr 2004 einen Verlust (ohne Subventionen) in der Höhe von € 3,8 Mio. als ordentliches Betriebs-ergebnis.31 Dieser Verlust wird abgedeckt durch Subventionen in der Höhe von € 3,6 Mio.: Das Land Kärnten subventioniert die Seebühne 2004 mit insgesamt € 1 Mio., der Bund in der Höhe von € 1,6 Mio., private Sponsoren € 15.966,--, OeNB € 7.000,--, Stadt Klagenfurt € 100.000,-- und die Kärnten Privatstiftung (?) subventioniert die Gesellschaft mit € 300.000,--. Für das Jahr 2004 bleibt in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis nach der Verlustabdeckung des Landes in der Höhe von € 568.695,-- ein Restverlust von rd. € 200.000,--.32 Dr. Kleiner hält zu den Verlusten des Jahres 2004 fest: „Tatsächlich resultiert der massive Verlust des Jahres 2004 aus dem Umstand, dass die Kartenerlöse mit rund € 900.000,-- nicht annähernd ausreichten, die Kosten für die zugekauften „Programmpunkte“, also der Veranstaltung selbst, in Höhe von rund € 2.100.000,-- zu decken.“33 26 Im Geschäftsführerbericht wird mit wetterbedingten Einbußen in der Höhe von € 240.000,-- kalku-liert. S. 17. 27 Geschäftsführerbericht 2004. S. 17. 28 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 42. 29 Ebda. Tz 175. 30 Ebda. Tz 43. 31 Erfolgsvergleich. Tabelle 3. 1-12/2004. Zitiert in. Gutachten Dr. Kleiner. S. 11. 32 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 196. 33 Ebda. Tz 151.

Page 88: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

88

Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Budgetierung der Einnahmen aus den Kartenerlösen so variabel von Frau Besser angepasst wurde, dass das Ergebnis bei jeder Budgetierung mit Null angenommen wurde und keiner realistischen Kalkulation entsprach. Tatsächlich kalkulierte Frau Besser unter diesem Aspekt mit einer Auslastung von über 92%.34 Das Ist-Ergebnis 2004 weist einen ordentlichen Verlust 2004 von € - 3,8 Mio. aus. Die höchsten Ausgabeposten – wie auch im Budget veranschlagt - betreffen dabei die „Fremdleistungen“ in der Höhe von € 2,2 Mio. und den „sonstigen Aufwand“ in der Höhe von € 2,2 Mio.35 Die Fremdleistungen in der Höhe von € 2,2 Mio. setzen sich vorwiegend aus den zugekauften „Programmpunkten“ der „Opera Produzioni“ mit € 1,5 Mio. zusammen, welche das Musical Tosca um diesen Betrag komplett zur Aufführung gebracht hat. Im Sonstigen betrieblichen Aufwand in der Höhe von € 2,2 Mio. sind Instandhaltung, Energie, Reise- und Fahrtkosten, Büroaufwand, Betriebsberatung, Werbeaufwand etc. enthalten. Der Rechenhofbericht gibt auf den Seiten 76-85 über die konkreten Aufwendungen einen detaillierten Überblick, der sich zusammengefasst wie folgt darstellt: Aufwendungen der Gesellschaft36 Materialaufwand

• Ausgaben für Catering erbracht von der Carter-Carlo Catering GmbH: € 55.000,--

• Aufwendungen für Merchandising € 103.456,--

Bezogene Leistungen: • Programmpunkte: Aufwendungen für die Produktion der Tosca,

Momix, Spartacus: - Aufwendungen für Tosca: 1.545.000,-- (Akontozahlung für Catering

der Opera Produzioni von 19.570,--): Die Produktion „Tosca – a-more disperato“, ein von Lucio Dalla musikalisch neu interpretiertes und umgesetztes Musical, welches bereits in Rom aufgeführt wurde, war Gegenstand des zwischen der Opera Produzioni s.r.l. und der WSF am 28.3.2004 abgeschlossenen „Vertrages“.

34 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 177. 35 Ebda. Erfolgsvergleich. Tabelle 3. S. 11. 36 LRH-Bericht. S. 76-85.

Page 89: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

89

Die Hotelkosten, die ursprünglich mit € 55.268,-- bemessen wurden, stiegen auf € 153.000,-- da die Vertragspartner Ausweichquartiere in höheren Kategorien forderten. Der Rechnungshof resümiert darüber, dass durch die unklare Vertrags-gestaltung Fragen hinsichtlich Nächtigung und Verpflegung offen geblieben sind und zu Forderungen in der Höhe von € 43.000,-- geführt haben.

- Produktion Momix: € 73.527,-- exkl. Umsatzsteuer und Flugkosten der Künstler von € 25.762,--

- Spartacus: € 125.000,-- Produktionskosten - Auftritte im Rahmen des Open Air Festivals in Sachsenburg:

€ 34.993 - Bild- und Tonbearbeitung der Fam. HMS Medienservice: € 74.181

exkl. USt. Betriebliche Aufwendungen

- Instandhaltung und Reinigung - Energieaufwand: € 7.006,-- exkl. USt. - Technik: • Lichttechnik Fa. Kaltenbäck: € 76.402,-- exkl. USt. • Licht- und Tontechnik Fa. Dorneberger: € 22.414,-- exkl. USt. • Technikleistungen der Fa. MooMedia € 19.893,-- exkl. USt. • Behebungen Elektrostörungen Fa. Percher € 18.421,-- exkl. USt. • Kranmiete Seebühne Fa. Prangl € 15.366 exkl. USt. - Kfz-Aufwand: € 2.718,-- - Reise- und Fahrtkosten: € 305.269,-- - Post- und Telefongebühren: € 6.308,-- - Transporte durch Dritte: € 16.987,-- exkl. USt. - Miet- und Pachtaufwand: € 260.330,-- - Aufwand für beigestelltes Personal: € 37.161,-- - Büroaufwand: € 86.608,-- (Druckkosten für Programm, Karten etc.,

Übersetzungskosten, Büromaterial, etc.) - Werbe- und Repräsentationsaufwand: € 348.983,-- Aufwendungen

für Einschaltungen in Medien etc. Der Rechnungshof kritisiert dahingehend die großzügige Bewirtung der Künstler, die in keinem Vertrag Niederschlag gefunden hat.

- Versicherungsaufwand: € 48.502,-- - Rechts- und Beratungsaufwand von insgesamt € 325.160,-- exkl.

USt.; darunter € 10.000,-- exkl. USt von Kanzlei BKQ für die Verträge Zanella und Kühberger sowie Opera Produzioni s.r.l.; Bilanzaufwand Prüfung und Abschluss € 68.298,-- ; Betriebs-beratung Aufwendungen von € 235.354,-- darunter € 90.000,-- exkl. USt. Honorar Zanella; € 60.000,-- Honorar Kühberger; € 19.200,-- exkl. UST Honorar für PR-Beratung Skias

Page 90: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

90

- Sonstige Aufwendungen € 233.341 (€ 50.000,-- Marika Lichter für die nicht durchgeführte Produktion „Napoleon“, € 78.726,-- Bewachung, etc.)

6.5.1. Verschenktes, verschleudertes Vermögen Der Sachverständiger Dr. Kleiner stellte im Zusammenhang mit der Beurteilung der Strafsache „Verantwortliche der Wörtherseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH)“ in seinem Gutachten zur „Wirtschaftlichkeit“ der Gesellschaft fest: „Ich bin der Ansicht, dass hier ein Fall des § 159 (5) Z1 vorliegen könnte“. Der § 159 (5) Z1 besagt: „Kridaträchtig handelt, wer entgegen Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens einen bedeutenden Bestandteil seines Vermögens zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, verschleudert oder verschenkt.“ Die Wiedergabe jener Fälle, die der Sachverständige Dr. Kleiner in seinem Gutachten bzw. Ergänzungsgutachten dazu aufzählt, finden sich auf Seite 45 bis Seite 49 des vorliegenden Berichts zur Überprüfung der Seebühne Auch diverse Verträge, die größtenteils durch Weisungen des Eigentü-mers an den Geschäftsführer erfolgten, trugen in Summe wesentlich dazu bei, dass das Vermögen der CCC GmbH nicht wirtschaftlich für eine adäquate Bespielung verwendet wurde. Konsulenten- und Intendantenvertrag: Ein renommierter künstlerischer Leiter sollte für eine längere Intendanz bestellt werden, um das Konzept der Neuorientierung der Wörthersee-bühne zu verwirklichen. Die Idee, dass Renato Zanella diese Funktion innehaben könnte, wurde unter anderem vom LH Haider geboren.37 Gespräche seitens der Kulturabteilung zur Annäherung im Sinne der Vertragsverhandlungen erfolgten auch seitens der Kulturamtsleiterin Mag. Napetschnig.38 Die ausgewählte Intendanz sollte überdies zur Etablierung der Marke „Wörtherseefestspiele“ wesentlich beitragen. - Für die Funktion der Intendanz wurde Renato Zanella, Direktor des Staats-opernballetts Wien, favorisiert und mit der hoch stehenden Tätigkeit des künstlerischen Leiters betraut.

37 LH Haider. Stenographisches Protokoll der 6. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebüh-ne. 28.6.2005. S. 18f. 38 Mag. Napetschnig. Protokoll der 2. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 19.5.2005.

Page 91: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

91

Laut Aufsichtsrat der Staatsoper durfte Zanella als Intendant der Wiener Staatsoper keine weiteren Arbeitsverträge abschließen. Nur während seiner Urlaubszeit von 8 Wochen war es Renato Zanella daher möglich, die Bespielung der Wörtherseebühne für ein außerordentlich gut dotiertes Gehalt zu organisieren. Ein „Vorvertrag“ des Dienstverhältnisses mit Renato Zanella wurde am 1.11.2003 unterzeichnet, der die wesentlichen Eckpunkte des späteren Konsulenten- und Intendantenvertrages beinhaltete:

• Als weisungsfreier künstlerischer Leiter verpflichtet sich Renato Zanella das vor-gegebene künstlerische Produktionsbudget für 2004 in der Höhe von € 1,2 Mio. nicht zu überschreiten.

• Für seine Tätigkeit als Konsulent bis 31.8.2005 erhält Renato Zanella jährlich ein Honorar in der Höhe von € 90.000,-- sowie eine Erfolgsprämie in der Höhe von € 1.000,-- pro Prozentpunkt Auslastung ab 65%.

• Dem Intendanten wird eine repräsentative Wohnung in Klagenfurt, sowie ein ange-messenes Reisebudget zur Verfügung gestellt.

• Der Intendantenvertrag wird für die Zeit vom 1.9.2005 bis 31.8.2008 mit einer Ver-längerungsoption für den künstlerischen Leiter auf den 31.8.2010 abgeschlossen.

• Dem Intendanten steht ein Jahresgehalt von € 189.000,-- brutto zu. Die Dauer des Konsulentenvertrages wurde für die Dauer Zanellas Engagement als Direktor des Staatsopernballetts bis zum 31.8.2005 befristet abgeschlossen und am 19.3.2004 unterzeichnet. Danach sollte der Konsulentenvertrag in den Intendantenvertrag übergehen. Die Inhalte der Verträge wurden im Vorfeld vom Eigentümer festgelegt.39 Tätigkeitsbereich und Tätigkeitszeiten des Konsulenten wurden im leicht modifizierten Vertrag detailliert festgehalten, die Spesen wurden mit € 30.000,-- als Obergrenze fixiert. Im Konsulenten- und Intendantenver-trag wurde darüber hinaus dezidiert vereinbart, dass dem künstlerischen Leiter keinesfalls die Position des Geschäftsführers eingeräumt wird.40 Es wurde ebenfalls festgelegt, dass die Einhaltung des vorgesehenen künstlerischen Budgets dem Geschäftsführer obliegt: „Der Dienstnehmer wird sich bei der Umsetzung der genannten Ziele nach Möglichkeit im Rahmen des vorgegebenen, für das Programm bestimmte Produktions-budget halten, obwohl davon ausgegangen wird, dass dieses Produk-tionsbudget für die erste Spielszeit (2004) zumistest € 1,2 Mio. zuzüglich etwaiger lukrierter Sponsorgelder betragen wird. Für die weiteren Spielzeiten wird von einer angemessenen Aufstockung der für das Programm zur Verfügung stehenden Mittel ausgegangen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass letztlich die Verantwortung

39 Stellungnahme der CCC GmbH im LRH-Bericht. S.29. 40 LRH-Bericht. S. 26f.

Page 92: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

92

für die Einhaltung des vorgesehenen Budgets jedoch bei der Geschäftsführung liegt.“41 Der Rechnungshof kritisierte dahingehend, dass das für die Führung eines Kunstbetriebes zweckmäßige duale Führungs- und Verant-wortungsprinzip mit dem Konsulenten- bzw. Intendantenvertrages durchbrochen wurden.42 Zugleich mit dem Konsulentenvertrag wurde ein Dienstvertrag für die Intendanz von Renato Zanella nach Ablauf des Konsulentenvertrages abgeschlossen. Selbstständige Inszenierungen und Choreographien sind weder vom Vertrag umfasst noch mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten, sondern werden im Einzelfall durch separate Verträge geregelt.43 Der Vertrag mit der Firma „Opera produzioni“ Mit dem Zukauf der kompletten Aufführung des Musicals „Tosca“ von der italienischen Firma „Opera produzioni“ wurde ein solcher separater Vertrag abgeschlossen, der zur Folge hatte, dass das Rahmenbudget definitiv überschritten wurde: Der Vorvertrag zwischen Opera produzioni S.r.l. wurde gesetzlich durch Herrn David Zard und der CCC, gesetzlich durch den Geschäftsführer Sapetschnig, vertreten, unterzeichnet. Gemäß diesem Vorvertrag wurde die „komplette“ Aufführung (technische und künstlerische Produktion auch Werbung und Reisekosten) des Musicals „Tosca - Amore Disperato“ auf der Wörtherseebühne Klagenfurt in der Festspielsaison 2004 (22.7 -15.8.2004) für 23 Aufführungen geregelt. Im Artikel 5 des Vorvertrages wurde das Entgelt für die Pauschalleistung mit € 1.504.000,-- festgelegt (exkl. Umsatzsteuer). In 3 Raten zu je € 515.000,-- + MwSt. bei Vertragsabschluss, bis spätestens zum 22. Juli 2004 und bis spätestens zum 15. August sollte das Entgelt überwiesen werden. Am 28. März wird der Vorvertrag unterzeichnet, wobei die Verträge von den jeweiligen Anwälten geprüft werden und danach erneut zur Unterschrift gelangen sollten. Der Vertrag wurde am 28. 3. 2004 unterzeichnet. Die Zahlungsmodalität ändert sich dahingehend, dass dem Produzenten nun pro Woche € 400.000,-- für die Zeit dieser Vertragsdauer zu übermitteln waren. „Für die gesamte Zeit bzw. 24

41 Dienstvertrag zwischen Renato Zanella und der Geschäftsführung der CCC GmbH vom 19.3.2004. IV Tätigkeiten. Punkt 4. 42 LRH-Bericht. S. 27. 43 Dienstvertrag zwischen Renato Zanella und der Geschäftsführung der CCC GmbH vom 19.3.2004. IV Tätigkeiten. Punkt 7.

Page 93: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

93

Auftritte sind daher vom örtlichen Partner € 1.600.000,-- zuzüglich Um-satzsteuer oder vergleichbaren Steuern zu bezahlen.“44 Die Zahlungstermine wurden wie folgt vereinbart: Vertragsabschluss: € 800.000,-- und bis spätestens 18. Juli 2004 und bis 20. August 2004 je € 400.000,--. Am 18.6.2004 erfolgte vom Eigentümer im Umlaufbeschluss die Zustimmung, dass gemäß künstlerischem Konzept – vorgelegt von Renato Zanella – die Verträge mit der Firma Opera Produzioni über Tosca abgeschlossen werden dürfen. Mit der im Konsulentenvertrag festgeschriebenen Vereinbarung, wonach die Einhaltung des vorgesehenen künstlerischen Budgets dem Geschäftsführer obliege, ist auch der Zugang Zanellas zur Gestaltung des künstlerischen Programms über das ursprünglich vereinbarte Budget in der Höhe von € 1,2 Mio. zu erklären: Bereits mit Jänner 2004 erhöhte sich das eigentliche, vorgegebene künstlerische Budget nach den Vorstellungen Zanellas im Bereich der Ausgaben für Darsteller um rd. € 800.000,--. Trotz der vertraglich festgelegten Verantwortung des GF über die Einhaltung des künstlerischen Budgets machte der GF den Konsulenten explizit für das künstlerische Programm und damit für die finanziellen Auswirkungen verantwortlich. Gemäß dem Wortlaut des Vertrages nahm der GF seine Verantwortung über den finanziellen Rahmen des künstlerischen Programms wahr und stellte 3 Bedingungen, an welchen die Realisierung des künstlerischen Programms Zanellas geknüpft sein sollten. 48 „Die weitere Vorgangsweise war, dass ich erstens, als Bedingung gestellt habe, dass sicher-gestellt sein muss, dass die 1,6 Millionen Euro vom Bund in einem Betrag an unsere Gesell-schaft fließen […] Die zweite Bedingung war, und das ist dann auch schriftlich schlussendlich vom Eigentümer erfolgt, dass ich diese Mittel des Bundes auch tatsächlich dafür verwenden kann. Das ist mir ebenfalls seitens meines Eigentümers dann schriftlich zugesichert worden und diese zwei Bedingungen, neben den, dass ich gesagt habe, das, was mir von Landes-seite als Subvention zugesichert wurde, muss auch klargestellt sein, dass dieses Geld auch tatsächlich an die Firma fließen wird. Unter Einhaltung dieser drei Bedingungen war ich dann schlussendlich bereit, an die Öffentlichkeit zu gehen und dieses Programm dann schlussend-lich dann zu präsentieren.“45 Ohne die Zusage der Bundesförderungen in der Höhe von € 1,6 Mio. Euro wäre der Vertragsabschluss mit der italienischen Firma „Opera Produzi-oni“ nicht möglich gewesen. Die Förderzusage des Bundes erfolgte am 16. 3. 2004. Der Dienstvertrag von Renato Zanella wurde am 19. 3. 2004 unterzeichnet. Der Vertrag mit der Firma „Opera Produzioni“ wurde daraufhin am 28. 3. 2004 abgeschlossen.

44 Privatvertrag zwischen Sapetschnig und Zard. Artikel 5. 45 Sapetschnig. 24. (8.öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses. 27. Oktober 2005. S.75f.

Page 94: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

94

Die Auflösungsvereinbarung: Im Rahmen der Generalversammlung der CCC GmbH vom 18.1.2005 wird unter Top 3 festgehalten, dass geprüft werden soll, ob es betreffend den Vertrag mit Renato Zanella eine evt. Ausstiegsmöglichkeit gibt.46 Nur 3 Tage später wird die Auflösungsvereinbarung in einem Umlaufbe-schluss des Eigentümers mit Zanella unterzeichnet.47

1. Der Konsulentenvertrag vom 19.3. 2004 bleibt bis 31. 8. 2005 aufrecht. Die offenen Zahlungen sind am 1. März 2005 bzw. am 1. Juni 2005 zu bezahlen. Es wird festgehalten, dass Zanella aus diesem

Vertrag keinem Konkurrenzverbot unterliegt.

2. Der Dienstvertrag vom 19.3.2004 wird einvernehmlich unter der Bedingung, dass die in Punkt 3 ver-

einbarte Zahlung spätestens zum 30.6.2005 erfolgt ist, aufgehoben.

3. Die Wörtherseefestspiele verpflichtet sich, nach erfolgter Rechnungslegung durch Herrn Zanella, die-

sem 150.000,-- zuzügl. 20 % UST zu bezahlen. Die Zahlung hat bis spätestens etc…

4. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung ist Zanella frei, jedwede anderweitige Verpflichtung zur Dienst-

leistung mit Dritten einzugehen.

5. Als Gegenleistung wird von Herrn Zanella das künstlerische Konzept 2005 und das künstlerische

Konzept 2006 übergeben.

6. Es wird gegenseitiges Stillschweigen über diese Vereinbarung vereinbart.

7.

Es wird vereinbart, dass es eine gemeinsame Presseerklärung über die Beendigung des Dienstver-hältnisses mit dem Land Kärnten und Zanella gibt. Diese Erklärung wird von Herrn Zanella formuliert.

Bis zu dieser gemeinsamen Presseerklärung werden gegenüber der Presse keinerlei Erklärungen abgegeben.

8. Es wird vereinbart, dass bei öffentlichen Erklärungen die gegenseitige Arbeit positiv dargstellt wird. Es

wird festgehalten, dass Herrn Zanella in Zukunft kein Vorwurf gemacht wird.

9. Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Dienstvertrag vom

19.3.2004 bereinigt und verglichen.

10. Die Wörtherseefestspiele GmbH hält Herrn Zanella hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter schad- und

klaglos, sofern diese nicht aus außervertraglichen Handlungen von Herrn Zanella entstanden sind.

Umlaufbeschluss, unterzeichnet von Zanella und Pfeifenberger am 21.1.2005

46 Protokoll der Ordentlichen Generalversammlung der CCC GmbH vom 18. Jänner 2004. S. 2. 47 Umlaufbeschluss der Auflösungsvereinbarung zwischen Zanella und Pfeifenberger vom 21.1.2005.

Page 95: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

95

Über die Existenz und den Verbleib der Auflösungsvereinbarung gab es während den Zeugenbefragungen im Rahmen des Untersuchungs-ausschusses lange Zeit keine Klarheit. In seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages am 10.5.2005 bestätigte Dr. Sapteschning, erstmals, dass eine schriftliche Auflösungsvereinbarung mit dem künstlerischen Leiter existiert, die von ihm unterschrieben wurde. Der Eigentümervertreter bestätigte die Existenz der Auflösungsvereinbarung in der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 16.8.2005 ebenfalls. In den vom LRH bei seiner Einschau vor Ort gesichteten Akten konnte diese Verein-barung allerdings nicht aufgefunden werden, sondern nur Einsicht in eine Kopie durch ein Gespräch mit Dr. Sapteschning erhalten.48 Am 27. Oktober versicherte der ehemalige Geschäftsführer Dr. Sapetschnig vor dem Untersuchungsausschuss abermals die Existenz und legte die Vereinbarung vor. Dr. Sapetschnig. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses betref-fend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 27. Oktober 2005. S. 77f.: „Zeuge: Zur ersten Frage: Es gibt diese Auflösungsvereinbarung, ich habe sie auch heute hier, und werde sie wiederum dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen. Und zwar Umlaufbeschluss „Beendigung Intendantenvertrag Wörtherseefestspiele GesmbH“, das ist der Umlaufbeschluss, wo drinnen steht „Es wird auf die im Anhang beigelegte Auflösungsvereinbarung zum Intendantenvertrag der Wörtherseefestspiele GesmbH mit Renato Zanella verwiesen. Die Geschäftsführung stellt den Antrag, die vom Landeshaupt-mannstellvertreter Karl Pfeifenberger im Beisein von Rechtsanwalt Doktor Norbert Moser ausverhandelte Auflösungsvereinbarung zu genehmigen.“ Also das ist der Umlaufbeschluss dazu. Und die Auflösungsvereinbarung entspricht dem, was ich voriges Mal beim Untersuchungsausschuss ausgesagt habe, dass eben diese Auflö-sungsvereinbarung diese Abschlagszahlung so vorsieht. Vorsitzender: Danke, das ist, glaube ich, das heißbegehrteste Stück Papier in unserer Tätigkeit hier gewesen, das uns bisher keiner vorhalten konnte, aber noch einmal auf meine zweite Frage zurück kommend: haben Sie dieses Auflösungsvertragspapier als, damals noch Geschäftsführer, in der Übergabe – Geschäftsübergabe an Ihren Nachfolger diesem auch weiter gegeben? Zeuge: Ich habe sämtliche Unterlagen, die relevant sind für das Unternehmen, selbstverständlich im Unternehmen belassen und diese müssten auch im Unternehmen sein. Vorsitzender: Hat es eine, ich nenne es einmal so, physische Übergabe, wie bei Geschäfts-übergaben, von Ihnen an Ihren Nachfolger in irgendeiner Form gegeben? Zeuge: Es hat eine Reihe von Übergaben und Übergabehandlungen gegeben, die von Bankbelegen über andere wichtige Dokumente einerseits physisch gemacht wurden, andererseits eben der Verweis an, man darf ja nicht vergessen, da sind ja eine Summe von Personalakten, die im Tresor drinnen sind, die allesamt versperrt waren, teilweise waren sie zu dem Zeitpunkt eben beschlagnahmt. Ich habe sämtliche Unterlagen, die ich, die in der Firma waren, selbstverständlich dem Nachfolger zur Verfügung gestellt. Vorsitzender: Bei diesen Unterlagen befand sich auch diese jetzt uns zur Verfügung gestellte Vereinbarung? Zeuge: Muss so sein. 48 LRH-Bericht. S. 29.

Page 96: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

96

Vorsitzender: Das heißt, es muss auch so sein, dass der Nachfolger, Herr Diplomvolkswirt Bilgram, diese Vereinbarung hat. Zeuge: Ich habe sämtliche Unterlagen in der Firma belassen und übergeben. Vorsitzender: Ich frage deswegen, weil uns hier im Ausschuss auch unter Wahrheitspflicht gesagt wurde, dass diese Unterlage, dieses Papier, nicht dort sei. Wir haben zweimal einstimmig urgiert, uns diese Unterlage zur Verfügung zu stellen, allein bis heute, bis Ihrer Tätigkeit, ist das nicht gelungen. Daher meine insistierende Nachfrage. Also es muss, Ihres Wissens nach, dabei gewesen sein. Zeuge: Ja!“ Der Rechnungshofbericht kritisiert, dass „weder die damit begründete Verbindlichkeit noch die Abwicklung des Rechtsgeschäftes in der Buchhaltung der Gesellschaft bis dato irgendeinen Niederschlag gefunden haben.“49 Insofern bleibt im Rahmen der Tätigkeiten des Untersuchungs- ausschusses ungeklärt, ob und von wem es zu einer Auszahlung der im Auflösungsvertrag festgelegten Abgeltung gekommen ist. Darüber wird gemäß dem 6. Punkt der Auflösungsvereinbarung Stillschweigen bewahrt. Denkbar wäre es, dass die Summe deshalb nicht zur Auszahlung gekommen ist, weil Renato Zanella kein Konzept 2006 vorgelegt hat? Laut Dipl. Bw. Birnbacher werden der Gesellschaft allerdings „ganz sicher“ im Jahr 2005 Belastungen aus der Auflösungsvereinbarung erwachsen.50 Die Mittel dafür werden vom Finanzreferenten aus dem Finanzreferat zugesichert. Dr. Strutz erklärt, dass dies aus seiner Sicht politisch OK ist und er in dieser Sache für den Landeshauptmann redet.51

49 LRH-Bericht. S. 30. 50 Dipl. Bw. Birnbacher Stenographisches Protokoll der 14. (4.) öffentlichen Sitzung des Untersu-chungsausschuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärn-ten bei der Seebühne. 14. Juni 2005. S. 80ff. 51 Aktenvermerk Dr. Bernhard Sapetschnig über ein Gespräch zwischen Dr. Strutz (in Vertretung von LH Haider), Ing. Pfeifenberger, Renato Zanella, Dr. Moser und Dr. Sapetschnig am Freitag, dem 21. 1. 2005 um 15:30 Uhr.

Page 97: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

97

Geschäftsführervertrag: Die Installation der Geschäftsführung durch Dr. Sapetschnig wurde ebenfalls an den Abschluss eines extravaganten Dienstverhältnisses geknüpft: Dr. Sapetschnig war für die Dauer seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der CCC GmbH auch bei der Arbeitskammer Kärnten beschäftigt. Ohne Objektivierung nach dem Österreichischen Stellen-besetzungsgesetzes wurde dem neuen Geschäftsführer der CCC GmbH eine großzügige Kündigungsfrist von 5 Jahren eingeräumt. Die konkrete Ausrichtung seiner Tätigkeit wurde im Vertrag nicht eindeutig definiert. Das monatliche Bruttogehalt wurde im Vertrag mit € 3.056,-- dotiert, wobei eine Mehrleistungszulage von jährlich € 53.000,-- brutto als vertraglich zwar nicht festgelegt, aber im Nachhinein argumentierte „Überstundenpauschale“ festgelegt wurde. Die fixierte kollektiv-vertragliche Regelung als Bediensteter der Österreichischen Seilbahnen ist für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar.52 Ebenso wird eine vom RH nicht im Detail ersichtliche, aber durch den Gesellschafter mit Umlaufbeschluss vom 18.6.2004 (!) – am selben Tag wurde das Budget der CCC GmbH ebenfalls über Umlaufbeschluss durch Pfeifenberger fixiert - beschlossene Prämie für Sapetschnig in der Höhe von € 9.500,-- für das Jahr 2003 offensichtlich grundlos im Nachhinein ausbezahlt.53 Ein Dienstwagen mittlerer Klasse (Audi A4 2,5 TDI Quattro) wurde dem GF für Reisetätigkeiten zugestanden, inklusive aller anfallenden Betriebskosten und als Spesen verrechnet. Auch wurde eine umfang-reiche Betriebsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die unter der Argumentation seiner Reisetätigkeiten kaum plausibel erscheint. Das mit 1.11.2003 aufgenommene Dienstverhältnis wird mit 30.9.2004 bereits wieder beendigt. Bis Feber 2005 bleibt Dr. Sapetschnig auf Ersuchen des Eigentümers mit der Führung der Geschäfte betraut. Ihm Folge Dipl. Bw. Bilgram nach. Zu den weiteren Dienst- und Arbeitsverträgen hält der Rechnungshof fest: Während der Spielzeit 2004 wurden bis zu 90 Ferialmitarbeiter beschäftigt. Das Personal in Verwaltung, Vertrieb, Marketing und Technik leistete im Jahr 2004 außergewöhnlich viele Überstunden. Am Beispiel des Vertriebsleiter stellt der Landesrechnungshof kritisch fest: „dass der Dienstnehmer nach diesen Angaben neben einer Normal-arbeitszeit von rd. 167 Monatsstunden […] was einer täglichen Stunden-leistung von über 11 Stunden von Montag bis Sonntag entsprechen würde. Im März übte er überdies noch eine Nebenbeschäftigung aus.“ Mit der Erbringung von derart hohen Überstundenleistungen, sind hohe finanzielle Aufwendungen verbunden, die der GF insofern zu

52 LRH-Bericht S. 23. 53 Ebda.

Page 98: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

98

verantworten hatte, als dass er bereits im März dahingehend einzu-lenken gehabt hätte. Der LRH stellt dahingehend auch fest, dass das Fehlen von Kontroll-vermerken der Verantwortlichen nicht nachvollziehen lässt, ob die aufgezeichneten Stunden auch tatsächlich von den ArbeitnehmerInnen erbracht wurden.54 Der Rechnungshof kritisiert die Personalangelegenheiten in seinem Bericht auf den Seiten 21 -36 ausführlich. Der Vertrag mit der Firma „In-Media“: Am 4. März 2004 wurde ein Vertriebsvertrag mit der „In Media“ für die Durchführung der Wörtherseefestspiele 2004 abgeschlossen. Gegen-stand dieses Vertrages ist der externe Vertrieb von Tickets durch die Firma „In-Media“ für die Veranstaltung der Wörtherseefestspiele, wobei insbesondere die Bearbeitung der Märkte in Österreich (nicht Kärnten), Slowenien, Friaul-Julisch-Venetien sowie Bayern im Vordergrund steht. Für die Vertriebstätigkeit wurde ein Pauschalbetrag vereinbart und keine Provision je Ticket, um das Handelsvertretergesetz nicht schon im ersten Jahr gelten zu lassen. Der Aufwand im Jahr 2004 aus diesem Vertrag wurde mit einer Pauschalleistung von € 40.000,-- ausgehend von einem Verkauf von 10.000 Tickets zum Vollpreis - festgelegt. Im abschließenden Tätigkeitsbericht werden von „In Media“ als Erfolgs-nachweis für die Spielsaison 2004 insgesamt 5.756 vermittelte Tickets (davon 2000 für die kostenlose Vorpremiere von Spartacus) angegeben.55 Der Sachverständige Dr. Kleiner kritisiert dazu: Der Vertrag mit In-Media als Ticketvermittleragentur oblag dem Geschäftsführer und „kommt einer Verschleuderung von Vermögen aus der Sicht des Sachverständigen gleich“56

6.5.2. Weisungen Vor allem die Weisungen des Eigentümers an den Geschäftsführer in wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen gegenüber dem Geschäftsführer haben zu den finanziell folgeschweren Verlusten der Gesellschaft beigetragen, weil der Geschäftsführer nicht unmittelbar freien Handlungsspielraum für größere Sparsamkeit hatte.

54 LRH-Bericht. S. 34. 55 Ebda. S. 52. 56 Ergänzungsgutachten von Dr. Kleiner. Tz 185.

Page 99: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

99

14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005 Zeuge Dr. Hermann Huber S. 139: Abg. Mag. Trannacher: [...] Der Kollege Birnbacher hat eben, als etwas, was ihm aufgefallen ist bei der Prüfung, gesagt, dass unverhältnismäßig viele Weisungen erfolgt sind. Können Sie diese Aussage aus Ihrer Sicht bestätigen? Zeuge: Ja freilich, wir haben auch eine Auflistung von Weisungen, die gegeben wurden von der Landesregierung. Ja, das ist nicht üblich, so etwas. Es kommt halt immer auf die Per-sönlichkeit des Geschäftsführers drauf an, das ist das Problem. Ein Geschäftsführer, der wie ein ordentlicher Geschäftsmann arbeitet dort, der lässt sich keine Weisung geben – weil dann geht er. Das ist ja undenkbar sonst. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 101f.: Zeuge: Und zwar gibt es, wenn ich über dieses Thema „Weisungen“ rede, ich glaube, das treffendste Wort, dass das auch nicht, zwar gesellschaftsrechtlich gibt es diesen Begriff „Beschlüsse“, aber in Wahrheit sind es Entschlüsse. Weil ein einziger Eigentümer entschließt eben, folgende, oder die oder jenige Vorgangsweise. Und diese Entschlüsse bestehen aus meiner Sicht aus drei Großbereichen: Erstens Ermächtigungen. Zum Beispiel, wo gesagt wird: „Du darfst, oder du kannst oder du sollst die Reserven des Bundes heran-ziehen.“ „Du sollst oder du kannst Werksverträge abschließen.“ „Das künstlerische Konzept wird akzeptiert, der Kontokorrentkredit kann abgeschlossen werden, das vorgelegte Budget wird akzeptiert.“ Das sind Ermächtigungen, wo der Eigentümer sagt „Okay.“ Dann gibt es Zustimmungen, wo ich als Geschäftsführer fragen muss: „Darf ich das?“ Zum Beispiel, ob ich in der Tourismusholding nebenher noch eine Funktion bekleiden darf, das da in den eingangs erwähnten Bereichen der Konzeptionierung der Bündelung der Kräfte entsprochen hat. Oder „Darf ich jetzt weiter Personen beschäftigen in der Firma?“ Oder „Werden laufende Zahlungen jetzt vom Eigentümer freigegeben?“ Das sind dann Zustimmungen. Anordnungen sind jetzt, würde ich einmal sagen, die dritte Form des Eigentümers, wie er der Geschäfts-führung Aufträge erteilt. Nämlich zum Beispiel, er ordnet an: „Okay, du bekommst eine Prämie in der und der Höhe.“, oder eine dritte Person bekommt eine Prämie, oder „Mache jetzt die Büroeinrichtung leasingfähig!“ „Errichte für den Herrn Pichler einen Vertrag!“ „Beendige mit dem Herrn Pichler unter folgenden Konditionen den Vertrag!“ „Errichte mit dem Herrn Luderer einen Vertrag, beendige mit dem Herrn Luderer den Vertrag!“ „Führe die Buchhaltung durch die Kärnten Tourismusholding durch!“ „Gib die Filmförderung, die Events in die Kärntenwerbung hinauf!“ „Kündige Mitarbeiter oder kündige diverse Verträge!“ „Beauftrage den Steuerberater Sowieso mit der Bilanzerstellung!“ „Beauftrage den Wirtschaftsprüfer Sowieso mit der Testierung der Bilanz!“ „Gehe keine weiteren Verpflichtungen ein!“ „Firmiere die Firma um!“ „Installiere einen Aufsichtsrat!“ „Trete 26 Prozent an die Powercard ab!“ Das sind Aufträge, die der Eigentümer an den Geschäfts-führer erteilt, um dem Eigentümerwunsch eben zu entsprechen. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 91f.: Abg. Tauschitz: [...] Bleiben wir bei der Generalversammlung vom 17. August 2004. Also stimmt es, dass in dieser Generalversammlung von Seiten des Eigentümervertreters die Weisung erging, dass keine Verpflichtungsgeschäfte für das Jahr 2005 eingegangen werden können, so lange das Budget 2005 nicht steht? Zeuge: Stimmt! (…) Abg. Tauschitz: Eine Frage, weil wir da bei Generalversammlungen sind, und zwar: Wieso haben Sie eigentlich entgegen dem klaren Auftrag in der Generalversammlung am 17. August bis zur nächsten Generalversammlung am 30. September 2004 den geforderten, diesen Soll-Ist-Vergleich nicht vorgelegt? Zeuge: Der liegt vor. Der wurde vorgelegt. Abg. Tauschitz: Am 30. September aber nicht. Zeuge: Am 30. 9. wurde er vorgelegt, ja.

Page 100: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

100

Abg. Tauschitz: Bei dieser Generalversammlung? Zeuge: Und zwar in dem Fall erstellt vom Büro Doktor Pöschl. Das heißt, wir haben einen Externen beauftragt, anhand der Buchungslage zum 28. 9., war es in dem Fall, also ein Tag vor dem 30. 9., ist ein Soll-Ist-Vergleich auch vorgelegt worden. (…) Zeuge: (…) Ausfluss dieser Generalversammlung war, dass ich schriftlich den Intendanten das mitgeteilt habe, einerseits, dass ich meine Geschäftsführung zurückgelegt habe und andererseits noch einmal explizit darauf hingewiesen habe, den Intendanten, dass keine Verpflichtungsgeschäfte für 2005 seitens des Eigentümers zugelassen werden. Als Weisungen und Vorgaben des Eigentümervertreters werden vom Geschäftsführer Dr. Sapetschnig eine Reihe von Causen angegeben, bei denen es klare Anweisungen seitens des Finanzreferenten bzw. Umlauf-beschlüsse der Generalversammlung gegeben habe: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 85: Zeuge: Ich darf vielleicht das so beantworten: Die Firma hat einen Geschäftsführer, der eben Eigentümerweisungen zu befolgen hat. Die formalen Voraussetzungen für eine Rechtsgültigkeit eines Vertrages ist die Unterschrift des Geschäftsführers. In dem konkreten Fall Wilfried Pichler war es so, dass der Eigentümervertreter gesagt hat „Ich möchte ein drittes Geschäftsfeld in dieser Firma eröffnen, dieses dritte Geschäftsfeld soll eben in dieser Firma angesiedelt sein und es ist ein Vertrag unter folgenden Bedingungen eben auszu-formulieren.“ Dieser Vertrag wurde von uns mit den vorgegebenen Bedingungen auch so ausformuliert und schlussendlich dann so unterschrieben. Wiederum mit Umlaufbeschluss des Eigentümervertreters, der praktisch dazu in dem Fall die Anordnung gegeben hat. Ich glaube, das muss man auch verschieden einordnen. Es gibt eben Ermächtigungen des Eigentümers, es gibt Zustimmungen und es gibt Anordnungen. Und eben der Abschluss dieses Pichler-Vertrages war eine Anordnung. (…) …die Eckpunkte des Vertrages, dass es ein Werkvertrag sein muss, wie lange er geht, wie hoch die Verdienstlichkeit ist, sind alles Vorgaben des Eigentümers gewesen, die ich zu exekutieren gehabt habe. Nicht nur in allen kulturellen Fragen, auch im Zusammenhang mit der Bundessubvention sei die Leiterin der Kulturabteilung Vorgaben ge-macht, die von der Gesellschaft erfüllt wurden. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 86: Vorsitzender: (…) Sie haben früher gemeint, es hat einen Unterlagenaustausch, Frau Napetschnig nennt das „Amtshilfe“ da und dort gegeben. Welche Unterlagen haben Sie konkret verlangt? Von der Kulturabteilung, von Frau Magister Napetschnig? Zeuge: Ein paar habe ich bereits zitiert. Das nächste war die Unterlage, welche Urkunden, oder welche Blätter beizubringen sind, um zur Bundesförderung zu gelangen. Auch hier gibt es eine schriftliche Anweisung der Kulturabteilung, wie dieser Antrag an die Bundes-förderung zu formulieren ist, beziehungsweise, welche Inhalte dieser Antrag haben muss. Das würde ich ebenfalls, wenn das für Sie wichtig ist - Vorsitzender: Bitte, ja! Zeuge: Das ist ein Schreiben, kommt von der Abteilung fünf, Kultur, am 16. 1. 2004 um 15:43 an uns. „Antrag für 1,6 Millionen Wörtherseefestspiele Klagenfurt. Erstens Projekt-beschreibung, zweitens bestimmter rechtlicher unzweifelbarer Antragsteller, Firmenbuch-auszug, wer sind die handelnden und haftenden Personen, Kalkulation. Ansprechperson: BKA, Sektion Kunst, Herr Doktor Koll“, mit Telefonnummer und so weiter. Also so ist das die Anweisung, wie wir uns gegenüber der Bundesförderung zu verhalten haben. Ich weiß nicht, ob noch andere Dinge benötigt werden.

Page 101: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

101

Vorsitzender: Ist das mit schriftlichen Anweisungen, sind die dieser - Zeuge: Das ist eine schriftliche Anweisung, wie unser Antrag gegenüber dem Bund auszusehen hat, damit wir zu den 1,6 Millionen kommen. Auf die Frage, ob es seitens der Geschäftsführung Anweisungen zur Verschleierung der Situation gegeben habe, bestreitet Dr. Sapetschnig dies jedoch vehement: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 64f.: Abg. DI Gallo: Gut, kommen wir zu einer etwas wahrscheinlich unangenehmen Frage: Hat es von Ihnen und wenn Ja – welche Aufträge zur, nennen wir es Verschleierung der Situation, gegeben? Zeuge: Nein! Abg. DI Gallo: Ich konfrontiere Sie mit der Aussage der Frau Besser, die hier gesagt hat, dass sie von Ihnen den Auftrag bekommen hätte, ein geschöntes Budget vorzulegen. Hat das wörtlich als „Drahtseilakt Daumen mal Pi“ bezeichnet, das ist auch ein Widerspruch zu dem, was Sie ihr an Qualifikation am Anfang zugeordnet haben. Jetzt meine Frage: Wie war der Auftrag an die Frau Besser? Zeuge: Also wenn ich den Medien das richtig entnehme, hat sie, glaube ich, nicht das Wort „geschönt“ gesagt, sondern sie hat „ein kuschelweiches Budget“ gesagt, das ist ein Begriff, den ich bis zu dem Zeitpunkt auch nicht gehört habe. Und zwar kann ich mir das nur so erklären, dass es im Rahmen, und wir reden hier vom Budget 2005, ich glaube, das ist ein-mal ganz wichtig, dass sich ihre Aussage auf das Budget 2005 bezogen hat, dass wir im Rahmen der Erstellung dieses Budgets 2005 gemerkt haben, dass die Wünsche des Intendanten bei weitem nicht, selbst wenn es zu noch großzügigen Subventionierungen seitens öffentlicher Stellen gekommen wäre, dass bei weitem diese Wünsche nicht erfüllbar gewesen wären. Und daher haben wir uns zusammengesetzt und haben gesagt, es hat jetzt keinen Sinn, darüber zu reden, ob jetzt im Technikbereich ein oder zwei Angestellte sind, sondern wir müssen globale, große Summen hernehmen und sagen, der Personalbereich braucht soviel und wir müssen uns über die großen Summen unterhalten, weil eben ganz große Summen gefehlt haben. (…) Das heißt, die Entwicklung dieses Budgets 2005 war ein interner Prozess, der natürlich wiederum die Diskrepanzen des Wunsches der Kunst auf der einen Seite und der finanziellen Machbarkeit der Geschäftsführung auf der anderen Seite beinhaltet hat. (…) Hier war der Auftrag, ein globales Budget zu machen, um klarzulegen, wie hoch der Finanzbedarf für den Eigentümer sein wird. Das hat mit Verschleierung von Tatsachen überhaupt nichts zu tun, sondern einfach mit pauschalierten Angaben, die nicht in jedem Detail jetzt bereits fixiert sind, weil es um die große Frage gegangen ist: Wie wird man im Jahr 2005 weiter tun können?

6.5.3. Der Umgang mit der schwierigen Finanzsituation Der Finanzstatus der Gesellschaft Ende Juli 2004 wird von mehreren Zeugen/innen vor dem Untersuchungsausschuss als katastrophal beschrieben. Als Reaktion auf die vorgelegten Zahlen wurde laut den Aussagen der Zeugen/innen bei einem wöchentlichen Besprechungs-termin vereinbart, den Eigentümervertreter LHStv. a.D. Ing. Pfeifenberger sowie den Kulturreferenten LH Haider davon in Kenntnis zu setzen. Ein nächtliches Telefonat habe ein Treffen mit der Leiterin der

Page 102: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

102

Kulturabteilung, Mag.a Napetschnig, zur Folge gehabt, an das sich die Betreffende allerdings nicht erinnern kann: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Kühberger S.58f.: Zeugin: (…) Also, es gab, es gab einmal eine Nacht- und Nebelaktion, wo wir wirklich mehr oder weniger privat den Landeshauptmann angerufen haben und gesagt ha-ben: „Es ist so was von Feuer am Dach, man muss handeln!“ Und das ist … wir haben dann am nächsten Tag auch sofort einen Termin mit der Kulturabteilung bekommen und wir haben die Fakten auch offen auf den Tisch gelegt. Nur, was passiert ist, ist wahrscheinlich wiederzurück an den Eigentümer gegangen und somit hat sich mehr oder weniger die Katze in den Schwanz gebissen und es ist nichts passiert. (…)Weil, wir haben verhandelt mit einer Francesca von Bellot die ein internationaler Regiestar ist und wir wussten, dass wir das Geld nicht dafür hatten, eigentlich diese Produktion umzusetzen. Wir wussten es und auch der Herr Doktor Sapetschnig hat irgendwann im August, nach Ende der Festspiele gesagt: „Eigentlich müsste er das Unternehmen zum Konkurs anmelden. Es ist kein Geld mehr da.“ Also, uns war das alles klar. Nur, es gab irgendwie noch so einen Rettungsanker. In dieser irrsinnig schwierigen Phase ist irgendwie wieder der Herr Canori eingesprungen und war dann sozusagen unser Ansprechpartner und hat irgendwie versucht – oder es hatte den Anschein – zu vermitteln, dass wir zumindestens einmal ein Startbudget bekommen und Zanbello und Co Verträge geben können, oder zumindestens Anzahlungen leisten können, weil sich vom Land her, Stadt her, nach wie vor der Anschein ergeben hätte, dass Napoleon doch gewünscht wird. (Vorsitzender: Mh!) Und, das ist aber auch nicht mehr passiert und der Rettungsanker wäre gewesen, - Zanella hat im August noch einmal einen Termin beim Morak gehabt und hat eben noch einmal um eine Subvention gebeten. Und zwar hat Canori gesagt: Wenn sozusagen der Bund noch einmal Geld gibt, dann würde auch Stadt und Land Geld dazu geben. Und, Zanella war beim Morak und Morak hat gesagt: Er hat eben diese Subvention gegeben für Infrastruktur und er gibt kein Geld für die Subvention eines Musicals. Das macht er nicht! Und somit war einfach klar, es wird kein Geld geben! Und, da habe ich dann noch einmal ein Gespräch auch mit dem Mario Canori gehabt. Und da habe ich ihn zum ersten Mal auch wirklich gefragt, was sie sich eigentlich jemals dabei gedacht haben, dem Zanella einen Vertrag bis 2008 zu geben und nicht wissen, woher sie das Geld nehmen? Weil da schien es mir schon so, dass sich im Grunde genommen keiner Gedanken gemacht hat und, dass irgendwie so dieses, dieses Fiasco des ersten Jahres ein willkommener Grund war, jetzt das irgendwie so hochzuspielen und die Festspiele und den Zanella auch fallenzulassen. S. 79f.: Vorsitzender: (…) Haben Sie, und wenn ja mit wem und wann, haben Sie über die finanzielle Misere der CCC, respektive Wörtherseefestival, gesprochen? Zeugin: Also, wirklich gesprochen über die Misere das erste Mal im Juli mit dem Herrn Doktor Haider. Vorsitzender: Im Juli 2004 mit Herrn Doktor Haider. Zeugin: Ja! Vorsitzender: Haben Sie ihn gewarnt vor dem, was hier noch passieren kann? Zeugin: Ja! Vorsitzender: Sie wissen, dass unser Untersuchungsausschuss den finanziellen Schaden des Landes festzustellen hat, auch die politische Verantwortung darüber (Zeugin: Ja! Ich, ich, ich …) und daher die Frage noch einmal in diese Richtung: Sie haben auf die finanzielle schwierige Situation, den Landeshauptmann Doktor Jörg Haider aufmerksam gemacht? Zeugin: Ja! (Vorsitzender: Ich möchte noch auf …) Es gab auch schon, … ich kann, ich habe jetzt die Unterlagen nicht dabei, aber das kann man nachvollziehen. Renato Zanello ist ja auch in eine Pressekonferenz gegangen, ohne dass er eine fixe Budgetzusage hatte, aber eine mündliche Zusage vom Kulturreferat und auch vom Landeshauptmann. Und es gab davor, vor dieser Pressekonferenz, einen Schriftwechsel, einen sehr langen Brief den ich

Page 103: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

103

eben verfasst habe und den wir an den Herrn Doktor Haider geschickt haben, dass er eine Stellungnahme abgeben möge zu all dem was im Moment Fakt ist. Und darauf kam nie eine Antwort! S. 80f.: Vorsitzender: Das heißt, da war eigentlich schon das finanzielle Desaster perfekt? (Zeugin: Richtig!) Sie haben nur darauf hingewiesen, dass es eines ist? Zeugin: Richtig, richtig! Vorsitzender: Sie sind Betriebswirtin. Aus Ihrer Schlussfolgerung heraus: Hätte zu diesem Zeitpunkt eigentlich ein Konkursantrag erfolgen müssen? Zeugin: Ja! Vorsitzender: Ist dieser Konkursantrag erfolgt? Zeugin: Nein! S. 69: Abg. Mag. Cernic: Sie haben auch gesagt, Sie haben Herrn Doktor Haider verständigt davon, dass die Situation sehr, sehr kritisch ist. (Zeugin: Ja!) Ich weiß nicht, ich habe das jetzt nicht genau notiert. Aber es war fast sowie ein … Sie haben gesagt, also das war eine … Zeugin: Das war eine Nacht- und Nebelaktion, weil ich mich mit dem Renato Zanella in der Nacht getroffen habe und wir wirklich verzweifelt waren, weil wir nicht gewusst haben, wen wir jetzt noch als Ansprechpartner haben, wie es weitergehen soll? Und daraufhin habe ich gesagt: Ja, jetzt rufen wir einfach den Herrn Doktor Haider an und schildern ihm wirklich die Lage, weil es ist derartig Gefahr in Verzug, wir sind in einer derartigen Notlage. Und wir haben ihm eben dann die Sachlage geschildert. Und, natürlich war er nicht darüber informiert; es wäre theoretisch auch nicht seine Aufgabe gewesen. Nachdem Zanella und Doktor Haider auch eine gute Gesprächsbasis hatten, sahen wir das auch als Ausweg, wirklich diese Gefahr einmal artikulieren zu können. Und, wie gesagt, es gab dann auch sofort am nächsten Tag am Morgen einen Anruf von der Frau Magister Napetschnig und es gab auch einen Termin. Und wir haben dann auch, mehr oder weniger, die Fakten schon auf den Tisch gelegt, dass es wirklich schlecht ausschaut; es zum Einen schlecht ausschaut und wir zum Anderen verzweifelt sind, weil wir auch keine Budgetzusage haben für 2005. Abg. Mag. Cernic: Können Sie sich noch erinnern, wann ungefähr dieses Gespräch stattgefunden hat? Zeugin: Das muss Ende Juli gewesen sein. (Die Fragestellerin berät sich kurz mit dem Vorsitzenden.) Es muss Ende Juli gewesen sein, weil die Tosca schon gelaufen ist und wir auch gesehen haben, dass wir mehr oder weniger das Minus, das bereits angelaufene Minus, auch nicht mehr mit dem Kartenverkauf einbringen können, auch wenn wir jeden Tag ausverkauft gewesen wären. Also, das hat sich einfach gezeigt. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Hai-der. S. 107ff.: Abg. Tauschitz: . Hat Ihnen der Herr Sapetschnig, der Herr Zanella oder irgend jemand aus der Wörtherseefestspiele GesmbH jemals in irgendeiner Art und Weise, mündlich oder schriftlich artikuliert, dass es Probleme geben könnte, die Wörtherseefestspie-le – wie sie geplant sind – durchzuziehen. Es gab ja am 19.7. eine Pressekonferenz wo das Programm präsentiert wurde und Uwe Kröger und das ganze Drumherum. Ist Ihnen irgend-wann etwas mitgeteilt worden, dass das nicht so funktionieren könnte, wie man es bei der Pressekonferenz verlautbart hat? Zeugin: Das kann ich jetzt im Moment nicht konkret beurteilen, also es ist … es hat, glaube ich, irgendwann im August hats eine Generalversammlung gegeben, bei der war ich teilweise anwesend. Da ist es schon, glaube ich auch – das ist auch in den Protokollen nachzulesen – darum gegangen, dass also mehr Geld offenbar verbraucht wurde. Aber es sind ja keine Zahlen in dem Sinn vorgelegen wie sie vorliegen sollten. Deswegen habe ich das dann eher vorsichtig betrachtet, aber ich habe nie daran gezweifelt, dass es da irgend-wie Probleme, dass es nicht durchgeführt wird weiterhin. Und ich meine - wie gesagt - sie

Page 104: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

104

werden weiterhin durchgeführt, aber das ist sicher damals auch diskutiert worden, dass eben aufgrund von verschiedenen Situationen – vom Wetter bis weiß ich nicht was alles; da gibt’s einen ausführlichen Bericht des Geschäftsführers darüber der sich ja auch damit auseinan-der gesetzt hat - wo denn die Gründe liegen, warum es nicht vielleich so funktioniert hat im ersten Jahr wie es hätte sein sollen. Aber, ich habe damals auch einige Fragen gestellt – lässt sich auch nachlesen im Protokoll dieser Generalversammlung. Aber, dass es da irgendwelche Dramatisierung gegeben hätte, ist mir jetz – ehrlich gesagt – nicht bekannt. Also, ich kann mich nicht erinnern. Abg. Tauschitz: Können Sie sich vielleicht erinnern, dass der Herr Landeshauptmann Sie einmal früh Morgens oder spät Abends angerufen hat und zu einer dringenden Sitzung geladen hat, wo die Mitarbeiter der Wörtherseefestspiele GesmbH in die Kulturabteilung geladen wurden, weil spät Nächstens der Herr Landeshauptmann von Herrn Zanella informiert wurde, dass der Hut brennt, um es als Zitat zu verwenden? Zeugin: Nein, also das müsste ich – glaube ich – wissen, wenn es so eine Sitzung gegeben hätte. Das sagt mir überhaupt nichts! Abg. Tauschitz: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Ihre … also die Zeugin davor ge-sagt hat, (Zeugin: Ja!?) dass es ein Gespräch gab mit dem Herrn Landeshauptmann (Zeugin: Ja!) kurz nach der Pressekonferenz, wo darüber berichtet wurde, dass sich das alles hinten und vorn nicht ausgeht und der Herr Landeshauptmann in kürzester Zeit über Sie und die Abteilung Kultur eine Sitzung einberufen hat. Am nächsten Tag gab es eine klärende Sitzung? Zeugin: Ich weiß jetzt nicht, was … spät Nächstens und … also, ich kann das jetzt nicht sagen. Also, da weiß ich wirklich nicht, um was es da jetzt konkret geht. Vorsitzender: Entschuldigung, darf ich mich als Vorsitzender kurz einmengen. Herr Kollege, vielleicht könntest du präzisieren, wer an dieser Sitzung … und wann sie im Zeitrahmen war, dass die Zeugin sich vielleicht besser daran erinnern kann. Abg. Tauschitz: Also, wenn ich das jetzt noch richtig – bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege – im Kopf habe, war die Sitzung nach der Pressekonferenz, wenige Tage nach der Pressekonferenz am 17. Juli, – oder Ende Juli. Also Ende Juli war dieses Gespräch. Irgendwann in der Nacht wurde der Herr Landeshauptmann von Herrn Zanella angerufen, hat den Herrn Landeshauptmann persönlich die dramatische Situation der Wörthersee-festspiele GesmbH geschildert und der Herr Landeshauptmann hat sofort reagiert und durch Sie und die Abteilung 5 am nächsten Morgen eine Sitzung einberufen, die auch gleich stattgefunden hat. So wurde es uns … Zeugin: Also, ich muss ehrlich sagen, ich kann mich jetzt nicht erinnern! Ich kann nur sagen, ich war Ende Juli auf Urlaub. Also, ich war – glaube ich – 14 Tage nicht im Betrieb, ich war in Griechenland, die – ich glaube – letzte Juliwoche. Ich kann es jetzt nicht sagen, also … Ing. Pfeifenberger hat seine Warnpflicht nach eigenen Angaben Ende Juli wahrgenommen: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 19: Zeuge: Ich habe meine Warnpflicht sehr ernst genommen und ich habe nach Kenntnis der Einnahmeneinschätzung durch die künstlerische Leitung und den Intendanten und dessen Mitarbeiters auch sofort reagiert. Das heißt, es ist uns Ende Juli gesagt worden, von der Kulturamtsleitung (Vorsitzender: 2004?) 2004, ja das die Einnahmen nicht so kommen wie man sie budgetiert hat. Ich habe am 17. August nach genauer Prüfung durch den Geschäftsführer, nachdem er auch in der Lage war, das überhaupt auch finanztechnisch zu prüfen, sofort eine Generalversammlung einberufen, zu der ich auch die Kulturamtsleitung eingeladen habe. Sie ist aber nicht erschienen und wir haben dann (Vorsitzender: Die Frau Magistra Napetschnig oder den Referenten?) Jawohl, nein die Frau Magistra Napetschnig, die war für uns ausschließlich die Ansprechperson. Es war für uns nie der Kulturreferent Ansprechperson, weil das hat in dem Prozedere absolut die Kulturamtsleitung gemacht und wir haben dann gesagt: So, bitte jetzt wollen wir eine Erklärung darüber, wie diese

Page 105: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

105

Einnahmesituation sozusagen bewältigt wird, wie wir weiter vorgehen können. Das heißt, Ende Juli war die Einschätzung negativ, aufgrund des schlechten Wetters, aufgrund der höheren Kosten und und und und. Und am 17. August haben wir eine Generalversammlung abgehalten, zu der Sie eingeschrieben eingeladen wurde, rechtzeitig. Sie hat sich dann nicht entschuldigt. Sie ist einfach dann nicht gekommen. Wir haben dann folgendes beschlossen, wir haben keine weiteren Auftragsvergaben dann zugelassen, das heißt, wir haben sofort gesagt, es gibt von uns aus keine Berechtigung mehr, dass irgendwer noch Aufträge hinaus gibt. Es ist dann darüber geredet worden, wie können wir die Abgangsdeckung 2004 auf der Liquiditätsebene sicher stellen, damit wir auch im Plan bleiben und wie können wir sozusagen die Zusagen für 2005 stoppen, damit nicht etwas geschieht, was wir nicht finanzieren können. Das heißt, meine Warnpflicht wurde absolut korrekt wahrgenommen und ich habe dann diese Generalversammlung unterbrochen und habe sie am 30. September fortgeführt, mit weiteren Entscheidungen, wie wir sozusagen auch ein verändertes Budget 2004, wie wir auch das Programm „Napoleon“ und wie wir sozusagen auch die Budgetsicherheit nämlich durch das Land und durch die Gesellschaft selbst bis Ende des Jahres sicher stellen. S. 61: Abg. Mag. Trannacher: Sie haben gesagt, Sie haben die Generalversammlung am 17.8. unterbrochen und am 30.9. wieder aufgenommen. Wer wurde zu dieser Generalversammlung 30.9. eingeladen? Zeuge: Die Kulturamtsleiterin wurde schriftlich und auch rechtzeitig eingeladen, sie ist zu dieser Generalversammlung nicht erschienen. Abg. Mag. Trannacher: War auch der Herr Landeshauptmann bei dieser General-versammlung? Zeuge: Er wurde von dieser Generalversammlungsfestlegung in Kenntnis gesetzt. Abg. Mag. Trannacher: Ist er bei der Generalversammlung anwesend gewesen? Zeuge: Nein, es ist ja nicht vorgesehen. Der Landeshauptmann war nie unser Gesprächs-partner. Es war immer die Kulturamtsleitung mit dem Geschäftsführer sozusagen das operative, auch personelle Ansprechpersonal. Das heißt, meinerseits der Geschäftsführer und von der anderen Seite die Frau Kulturamtsleiterin. Abg. Mag. Trannacher: Haben Sie den Herrn Landeshauptmann über die prekäre finanziellen Lage der Gesellschaft informiert? Zeuge: Im Anschluss an diese Generalversammlung, ja! Abg. Mag. Trannacher: Davor? Zeuge: Habe ich auch selbst nichts gewusst. S. 37f.: Abg. Tauschitz: Wann haben Sie das erste mal erfahren, dass die Cine Culture Carinthia massive Geldprobleme hat? Zeuge: Habe ich Ihnen bereits gesagt! Ende Juli wurde uns quasi vom künstlerischen Leiter und dem Team mitgeteilt, nämlich dem Geschäftsführer Sapetschnig, dass hier die Einnahmen anders kommen und eine andere Entwicklung zu erwarten ist. Wir haben sofort reagiert, haben am 17. August auch mit Vorlauf natürlich, mit sozusagen auch Informationszeitlauf, eine Generalversammlung abgehalten und die Kulturamtsleitung dort eingeladen. Früher nicht, wir hätten früher nicht handeln können. Abg. Tauschitz: Herr Ingenieur Pfeifenberger, eine Frage: Wann haben Sie das erste mal, oder haben Sie überhaupt jemals – Sie haben gesagt, Sie geben keine Weisung – jemals in irgendeiner Art und Weise, auch aus Ihrem Büro mitgeteilt, dass die 1,6 Millionen Euro Bun-desförderung im Notfall auch zu verwenden seien? Zeuge: Der Vorschlag ist von der Kulturamtsleitung gekommen. Abg. Tauschitz: Von der Kulturamtsleitung. Es juckt mich – im Protokoll der Frau Besser, sie sagt nämlich, dass ein E-Mail aus Ihrem Büro, Herr Landesrat a.D. vom Herrn Zissernig an die Cine Culture Carinthia vorliegt, dass wenn das Geld fehlt, können die 1,6 Millionen Bundesförderung herangezogen werden. Laut Frau Besser stammt dieses E-Mail vom

Page 106: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

106

Herbst 2004. Und jetzt die Frage: Kann es sein, dass einer aus Ihrem Büro – ich kenne den Herrn Zissernig nicht so... Zeuge: Frau Zissernig! Abg. Tauschitz: Frau Zissernig – so etwas macht, ohne Ihren Wissens? Zeuge: Sie haben richtig gelesen! „Können“, oder? Steht das drinnen? Können! Abg. Tauschitz: Ja, können ja! Zeuge: Machen Sie einmal einen Punkt! „Können verwendet werden“. Ja, nachdem die Kulturamtsleitung dem Geschäftsführer das gesagt hat, der Geschäftsführer mich informiert hat, habe ich bestätigt: „Sie können“. Weil die Generalversammlung muss das ja bewilligen oder genehmigen. Abg. Tauschitz: Schon im Juni? Zeuge: Ja, war wahrscheinlich, weil sie dort gesehen haben das halt die – das haben Sie selber gesagt – dass die Kosten vom Zanella im Vertrag 1,2 Millionen waren. In Wirklichkeit waren sie halt im Jänner schon 1,2, das haben ja Sie selber schon gesagt. Finanzierungsschwierigkeiten seien für die Gesellschaft aus der Sicht von Dr. Sapetschnig nie entstanden, da es stets eine Zusicherung des Eigentümervertreters gegeben habe: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 88: Zeuge: Das Geld ist mir nie ausgegangen, weil mir die Liquidität seitens des Eigentümers immer zugesichert wurde. Abg. Tauschitz: Entschuldigung – des Eigentümers Pfeifenberger? Zeuge: Das ist mein Eigentümervertreter. Und zweitens habe ich die Frage schon beantwortet, in dem ich gesagt habe, Ende Juli waren erstmalig die Auslastungszahlen so absehbar, weil bis Ende Juli aufgrund der gesamtverkauften Veranstaltungen sich die Einnahmenentwicklung eigentlich noch relativ positiv dargestellt hat. Das Problem hat begonnen, dass ab Ende Juli anstatt dass das Projekt „Tosca“ einen regen Zulauf bekommen würde eigentlich sich ins Gegenteil verkehrt hat und eigentlich die Auslastungs-zahlen täglich dann schlechter wurden. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 111: Zeuge: In dem der Eigentümervertreter über den wirtschaftlichen Zustand der Firma informiert war und dieser eben bei den Generalversammlungen klar und dezidiert eben gesagt hat, bis zum Schluss diesen Umlaufbeschluss am 13.12., wo wortwörtlich eben drinnen steht „Es wird die Liquidität für die Firma für das Jahr 2005 zugesagt.“ Die vom Zeugen Dr. Sapetschnig angeführten Zusicherungen durch den Eigentümervertreter wurden von diesem bestätigt: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 50: Zeuge: Nein, wir haben gesagt, nachdem das Wetter und widrige Umstände dazu geführt haben, dass die Einnahmen halt anders gekommen sind, das heißt nicht die Erwartungen erfüllt haben, haben wir gesagt, wir werden eine Hilfestellung geben und wir werden sie auch leisten und das haben wir getan. Das ist ja auch meine Aufgabe und meine Pflicht als Finanzreferent, dass ich alles unternehme, um größeren Schaden zu verhindern 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 74: Abg. Tauschitz: Sie haben alles gewusst?

Page 107: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

107

Zeuge: Ja, der Geschäftsführer hat mir ja am 17. August bereits die ganzen Fakten am Tisch gelegt, da hat es den Herrn Rossbacher und den Herrn Huber überhaupt noch nicht gegeben. Bitte, was soll die Frage, ich habe ja schon weit früher reagiert. Ich habe ja schon früher meine Warnpflicht wahrgenommen, Herr Kollege. Ich habe ja alles rechtzeitig einge leitet. Abg. Tauschitz: Nur zu dem Zeitpunkt – und ich betone: Das hat nicht der Herr Rossbacher und der Herrn Huber gemacht, ja sondern der Herr Pöschl. Hat der Pöschl eine Bilanz erstellt, die zu dem Zeitpunkt bewirkt hätte, dass die Förderung zurückgezahlt werden hätte müssen, die zu dem Zeitpunkt bewirkt hätte, dass der ganze Laden oder die Wörthersee-festspiele GesmbH so nicht mehr führbar ist. Das hätte sie nämlich genau in die Probleme gebracht, die Sie nicht haben wollen. Zeuge: Wissen Sie was, da müssen Sie den Herrn Pöschl fragen, ob er sich mit der Kultur-amtsleitung unterhalten hat oder nicht. Wir haben ja etwas anderes schon beschlossen. Wir haben gesagt: Wie sichern wir die Liquidität der Gesellschaft - bereits im August. Wenn der Herr Pöschl und die Frau Kulturamtsleiterin sich nicht unterhalten, ist das nicht mein Job. Das heißt, ich habe ja als Generalversammlungsbevollmächtigter rechtzeitig ordentlich gehandelt. Grundsätzlich habe es nur Festlegungen in der Generalversammlung gegeben und seine Aufgabe ab Juli 2004 sei es gewesen, entsprechend den Empfehlungen des Geschäftsführers für die Liquidität der Gesellschaft zu sorgen. Das habe er auch getan. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 39: Zeuge: Nein, also ich war sicher dann irgendwann nach dem 17. August beim Morak. Aber die Kulturamtsleitung war ja in ständiger Verbindung mit dem Staatssekretär. Vorsitzender: Und der könnte mir den Termin nachreichen? Das wäre nur für uns wichtig für die Datensammlung. Zeuge: Das ist kein Problem – kein Problem! Vorsitzender: Entschuldige, dass ich unterbrochen habe, aber das hat für das Land Kärnten möglicherweise Bedeutung. Abg. Tauschitz: Der Termin war am 20. Jänner. Während der Herr Doktor Haider mit der Frau Napetschnig, dem Herrn Rossbacher, dem Herrn Huber, dem Herrn Pöschl zusammengesessen sind, waren Sie in Wien, hat zumindest der Herr Landeshauptmann ausgesagt. Da waren Sie beim Morak und haben noch einmal probiert das geradezubiegen – nur so umgangssprachlich gesprochen ja. Die Liquiditätszusagen des Eigentümervertreters Ing. Pfeifenberger bezogen sich zum einen auf weitere Zuschüsse seitens des Landes Kärnten in Form von 369.000 Euro aus dem Nachtragsvoranschlag und weiteren 340.000 Euro, die zunächst durch LHStv. Ambrozy zurückgehalten und dann im Jahr 2005 zur Auszahlung gelangten: Zum anderen wurde die Bundessubvention in der Höhe von 1,6 Millionen Euro, die zur Gänze verbraucht war, auch im Jahr 2004 budgetär vereinnahmt. Die passive Rechnungsabgrenzung, die im Zwischen-jahresabschluss per 30. September 2004 durchgeführt wurde, weil die Bundessubvention zum Zwecke der künstlerischen Neuorientierung für

Page 108: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

108

insgesamt vier Jahre gewährt wurde, wurde im Jahresabschluss per 31. 12. 2004 nicht mehr durchgeführt. Die Zusage, die Bundesmittel bereits im Jahr 2004 zur Gänze verwenden zu dürfen, erfolgte bereits im Jahr 2004. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 111: Zeuge: Ich glaube, so ist das Zitat, wenn ich es jetzt auswendig sage: „Kann als Re-serve, können als Reserve die Geldmittel des Bundes herangezogen werden.“ 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 103: Zeuge: Vielleicht nicht wegen der finanziellen Nöte, dass ich die Frage relativiere, sondern zu meiner Grundbedingung, dass ich gesagt habe: „Ich brauche die 1,6 Millionen in einem Betrag.“ Das war meine Bedingung und die Zusage war seinerzeit, oben im Casineum durch den Finanzminister Karlheinz Grasser und dem Landeshauptmann Doktor Jörg Haider. Abg. Holub: Also Finanzminister und Landeshauptmann? Zeuge: Ja! Abg. Holub: Hat es das in einer schriftlichen Form auch noch gegeben? Zeuge: Es hat keine schriftliche Form darüber gegeben, sondern das war dann sozusagen der Startschuss, dass wir diese Pressekonferenz dann abgeben haben können und die wir auch dann gemacht haben. Abg. Holub: Sie wollten ja die Pressekonferenz ursprünglich absagen oder haben das angedacht. Nur wann haben Sie schriftlich die Verständigung bekommen, dass die 1,6 Millionen für ein Jahr verbraucht werden können? Zeuge: Da müsste ich jetzt in den Unterlagen nachschauen, das ist jetzt zu - Abg. Holub: Soweit ich sehe, ist das aus dem Büro Pfeifenberger gekommen, von der Frau Zissernig, so steht es halt in den - Zeuge: Dass diese als Reserven vom Bund herangezogen werden können, aber die Zusicherung aus dem Bund heraus ist anlässlich eines Telefonates mit der zuständigen Sektionschefin erfolgt, die mir dann gesagt hat, dass das Geld des Bundes eben für die Spielsaison 2004, nicht für Investitionen, so wie eigentlich ursprünglich kolportiert wurde, sondern eigentlich für die Kunst und dient zur teilweisen Abdeckung eines erforderlichen Abganges, dass es dafür verwendet werden kann und muss. Auf die Frage, ob es nicht unüblich sei, dass Teile der Landesmittel nach der Auszahlung der Bundessubvention nicht mehr ausbezahlt wurde, antwortet der Zeuge: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 112: Sie hat mich insofern überraschend getroffen, als dass eben die Landesmittel, gerade für den Verwaltungs- und Overheadbereich ganz klar zugesagt waren und wir immer davon ausgegangen sind, dass wir das bekommen. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 60: Abg. Mag. Trannacher: Sie haben gesagt, Sie sind Ihrer Warnpflicht Ende Juli beziehungsweise Mitte August nachgekommen. Zeuge: Ja!

Page 109: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

109

Abg. Mag. Trannacher: Diese Warnpflicht beinhaltete was konkret? Zeuge: Zu sorgen, dass keine weiteren Ausgaben auch Auftragsvorgaben stattfinden, was uns betrifft, auch die andere Seite davon in Kenntnis zu setzen, dass eine Liquiditäts-sicherung für das Jahr 2004 zustande kommt und dass wir für Zusagen, die das Jahr 2005 betreffen, keine Beschlüsse fassen. Das war das Maßnahmenpaket. Abg. Mag. Trannacher: Wem gegenüber haben Sie dieses Maßnahmenpaket vorgetragen? Zeuge: Dem Geschäftsführer, er ist der Verantwortliche für diese Umsetzung. Abg. Mag. Trannacher: Und wer hat das exekutiert, der Geschäftsführer? Zeuge: Nehme ich an, wenn Sie ihn befragen, dann hat er das auch exekutiert. LHStv. Ing. Pfeifenberger weist somit jede Verantwortung für die negative budgetäre Entwicklung ab und macht diese dezidiert bei der Leiterin der Kulturabteilung fest, für die er als Finanzreferent keinerlei Verantwortung trage. Die Angesprochene, Mag.a Napetschnig, kann sich das allerdings nicht erklären: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung S. 24: Abg. Mag. Trannacher: Wie können Sie sich erklären, dass der Landeshauptmann-Stellvertreter außer Dienst Ingenieur Pfeifenberger in Wahrheit sämtliche Kompetenzen, was die Bespielung der Seebühne 2004 anbelangt an Ihrer Person festmacht? Zeugin: Bitte? Das kann ich nicht sagen. Ich weiß nicht, welche Intentionen er dazu gehabt hat. Ich kann nur das sagen, was Sache war, das versuche ich auch dem Untersuchungs-ausschuss irgendwie wiederzugeben, aber was er für Intentionen gehabt hat, mich in die Hauptverantwortung zu nehmen, das entzieht sich meiner Kenntnis, das müsste man vielleicht ihn selbst fragen, ich weiß es nicht. S. 29ff.: Vorsitzender: In der Aussage des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter außer Dienst Pfeifenberger, sagt er hinsichtlich des Auftauchens der finanziellen Misere, „es habe sich die budgetäre Situation nicht so entwickelt, wie man es eigentlich wollte“ – habe ich ihn befragt und habe gefragt, welche Kontrollinstrumente er gesetzt hat, ob der verantwortungs-volle Umgang im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes gewährt war und ob er von sich aus irgendwelche Kontrollinstrumente gesetzt hat, sagt er mir: „Ich habe meine Warnpflicht“ – ich zitiere jetzt wörtlich – „sehr ernst genommen und ich habe nach Kenntnis der Einnahmen-einschätzung durch die künstlerische Leitung und den Intendanten und dessen Mitarbeiter auch sofort reagiert. Das heißt, es ist uns Ende Juli“ – 2004 füge ich hinzu – „gesagt worden“ – und jetzt wörtlich: „Von der Kulturamtsleitung (Zeugin: 2004?) 2004, ja, dass die Einnahmen nicht so kommen, wie man sie budgetiert hat. Ich habe am 17. August nach genauer Prüfung durch den Geschäftsführer“ – also Doktor Sapetschnig – „nachdem er auch in der Lage war, das überhaupt auch finanztechnisch zu prüfen, sofort eine General-versammlung einberufen, zu der ich auch die Kulturamtsleitung eingeladen habe. Sie ist aber nicht erschienen und wir haben dann“ – ich frag da nach, die Frau Magistra Napetschnig oder den Referenten? – „Jawohl, nein, die Frau Magistra Napetschnig, die war für uns ausschließlich die Ansprechperson. Es war für uns nie der Kulturreferent Ansprechperson, weil das in dem Prozedere absolut die Kulturamtsleitung gemacht und wir dann gesagt“ – und so weiter und so fort. Sie sagen aber sehr wohl in Ihrer Zeugenbefragung, auf Frage des Kollegen Tauschitz, wo es auch am 19.7. – Juli, um diese Sitzungen geht: „Das kann ich im Moment nicht konkret beurteilen, also es ist – es hat, glaube ich, irgendwann im August hat es eine Generalversammlung gegeben, bei der war ich teilweise anwesend.“ – Was Sie ja vorher auch bestätigt haben. (Zeugin: Stimmt, Ja.) Was stimmt jetzt? Sie waren anwesend? Zeugin: Ich war anwesend, ja! Vorsitzender: Also stimmt die Aussage des Herrn Landeshauptmann? Zeugin: Nein, ich war anwesend. Ich bin hineinzitiert worden, ich habe genau einen Termin bekommen, um – keine Ahnung – 14:00 oder 15:00 Uhr, genau zu diesem Punkt Seebühne.

Page 110: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

110

(…)Und was die Einnahmen betrifft, ich habe nie irgendwie eine Informationen oder irgendeinen Einfluss auf irgendwelche Einnahmen. Also woher sollte ich bitte sagen, dass die Einnahmen nicht so kommen, wie sie kommen sollten? Woher soll ich das haben? Also ich habe keine Informationen bekommen, ich hab’ keine Abrechnungen oder irgendetwas bekommen, ich habe ja nie was gesehen. (…)Ich war am 17.8. persönlich bei General-versammlung anwesend. Hier wurde unter Tagesordnungspunkt drei ein Bericht des Geschäftsführers vorgelegt, der einen vorläufigen Soll-Ist-Vergleich beinhaltete. (…)Und dann habe ich noch gefragt, betreffend die Frau Studenroth, die zur Gänze eingerechnet war in das Wörtherseebühnen – Festspiele-Budget, wobei ich weiß, dass sie eigentlich die Assistenz vom Film-Intendanten Manfred Lukas-Luderer war. (…)Gleichzeitig, leider dem Protokoll nicht zu entnehmen, wurde der Landesfinanzreferent und Eigentümervertreter darum ersucht, die Gespräche hinsichtlich der Finanzierungserfordernisse direkt auf politischer Ebene zu führen. Der Eigentümervertreter hat für 17.08.2004 eine Generalversammlung einberufen, welche am 30.09.2004 fortgesetzt wurde. Bei der Generalversammlung vom 17.08.2004 war lt. eigenen Angaben Maga. Napetschnig zumindest teilweise anwesend. (Siehe hiezu die Aussagen von Mag.a. Napetschnig auf Seite 106, 107 und 108 dieses Berichtes). Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu jener von LHStv. Pfeifenberger. (Siehe hiezu seine Aussage auf Seite 107 des Berichtes). Mag.a Napetschnig gibt an, dass sie bei der GV am 17.08.2004 angeregt habe, die Gespräche direkt auf politischer Ebene, d.h. mit dem Landeshauptmann, zu führen, um das finanzielle Desaster abzuwenden: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung Seite 31f.: Vorsitzender: Letzter Punkt! Was heißt das: direkt auf politischer Ebene zu führen? Zeugin: Ähm. Ich bin eine Kulturamtsleiterin, ich bekomme ein gewisses Budget. Ich habe einen Einfluss vielleicht bei den Beamtenverhandlungen, wenn’s um die Ausverhandlung von Budgets geht, aber ich kann jetzt, ich kann nicht zu mir sagen: die Kulturamtsleitung muss – keine Ahnung – 500.000 Euro aufbringen, weil das entzieht sich eigentlich meiner Kompetenz, über solche Beträge in irgendeiner Art und Weise etwas zu beschließen, oder zu sagen: Das Geld kommt oder es kommt nicht. Vorsitzender: Also, es ist auf die politische Ebene des zuständigen Referenten gekommen? Zeugin: So wie Sie es sagen. Vorsitzender: Okay! Frage, Sie sagen auch wörtlich, „aber, dass es da irgendwelche Dramatisierung gegeben hätte, ist mir jetzt, ehrlich gesagt, nicht bekannt, also ich kann mich nicht erinnern. Ist das als dramatisch dargestellt worden“? Jetzt gibt’s also erst – Zeugin: Nein, ich habe nur Fragen gestellt, ich habe also nur – Vorsitzender: Nein, folgendes schon einmal: Die gesamte Stimmung, Sie haben gesagt, der Landesfinanzreferent war anwesend, der Geschäftsführer war anwesend, die Einnahmen-entwicklung war nicht so, wie man es geglaubt hat. Im Protokoll, in der Aussage Pfeifenberger, er hat es deswegen gemacht, weil Feuer am Dach war – und dann sagen Sie, aus Ihrer Wahrnehmung hat es keine dramatische Situation gegeben. Jetzt weiß ich schon, dass das Wahrnehmungsgründe und daher unscharf sind. Nur wenn’s „Feuer am Dach“ ist, dann denke ich, werden da ja wohl irgendwelche Handlungen erfolgen. Die einzige, die ich jetzt Ihrer Aussage entnommen habe ist, dass es Gespräche mit dem zuständigen Referenten auf politischer Ebene geben wird? Zeugin: So ist es, ja!

Page 111: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

111

Einig sind sich der Geschäftsführer Dr. Sapetschnig und LHStv. a.D. Ing. Pfeifenberger darin, dass bei dieser Generalversammlung vereinbart wurde, dass für die Spielsaison 2005 keinerlei Verpflichtungsgeschäfte mehr getätigt werden dürften. Seitens des Eigentümervertreters wurde zugesichert, für die Liquidität der Gesellschaft zu sorgen. Der Geschäfts-führer gab seinen Rücktritt per 30. September 2004 bekannt. Zum selben Datum sollte ein Zwischenjahresabschluss durch die Rechts-anwaltskanzlei Dr. Pöschl erfolgen. Mit der Überprüfung dieses Zwischenabschlusses wurde Mag. Rossbacher beauftragt.

6.5.4. Funktionsniederlegung(en) Als Konsequenz aus der Spielsaison 2004 hat Dr. Sapetschnig als Geschäftsführer seine Funktion per 30. September 2004 zurückgelegt: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 83f.: Vorsitzender: Sie haben an und für sich die Geschäftsführung formal zurückgelegt. Das war von Ihnen aus, wurde Ihnen das nahe gelegt, oder war das Ihr eigenes - Zeuge: Das ist von mir aus gekommen, weil eben zu diesem Zeitpunkt einerseits ich in der Arbeiterkammer eben mit einer zusätzlichen Aufgabe betraut wurde und andererseits ich diese Diskrepanz zwischen dem, was im Vorfeld gesagt wurde und dann schlussendlich über die Zeit, bis es zur Bespielung gekommen ist, da waren einfach die Differenzen zu groß und daher - Vorsitzender: Differenzen gegenüber wem? Differenzen mit wem, oder gegenüber welcher Sache? Zeuge: Die Differenzen zwischen dem, was versprochen wurde und dem, was schluss-endlich auch eingehalten wurde. Vorsitzender: Entschuldigen Sie, dass ich nachfrage, aber versprochen wurde – ist das personifizierbar, ist das zuordenbar? Zeuge: Sie haben den Protokollen ja entnommen, dass beispielsweise gesagt wurde, dass die Stadt Klagenfurt sich an dem Projekt zu 40 Prozent beteiligen wird - ist nicht gekommen. Also es gibt verschiedenste Prämissen, die zu Beginn dieses Projektes gesagt wurden, die schlussendlich, warum auch immer, nicht eingetreten sind. Vorsitzender: Also ich frage ganz konkret nach: Das heißt, die Voraussetzung, unter der Sie die Geschäftsführung, oder sich auch beworben haben, dieses Casting, oder diese Anhö-rung, dieses Ausschreibungsverfahren, unterzogen haben, waren gegenüber dem Zeitpunkt, wie es sich dann in der Praxis entwickelt hat, andere? Zeuge: Ich habe mich keinem Casting unterzogen, ich habe mich auch nicht beworben für die Seebühne, sondern das war anders: Ich habe über den Geschäftsführer einer Firma, die völlig andere Aufgaben gehabt hat, zwar verwandt, in dem sie den Filmbereich zu verwalten gehabt hat, und dieses Projekt ist zu uns dazugekommen, das war keine Bewerbung von mir, sondern das war eine Entscheidung des Eigentümers. 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Be-fragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 84: Zeuge: Es ist dann so gekommen, dass ich formalrechtlich zwar geblieben bin, weil die Firma einen handelsrechtlichen Geschäftsführer für das Firmenbuch gebraucht hat, ich jedoch eindeutig deklariert habe, dass ich operativ ab diesem Zeitpunkt keine Verantwortung mehr übernehmen kann und ich dringendst ersucht habe, eben zeitgleich mit meinem

Page 112: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

112

Ausscheiden einen Geschäftsführer für diese Firma auch zu bestellen, was schlussendlich dann nicht gemacht wurde. Vorsitzender: Das heißt aber, Ihr Rückzug aus dem Operativen und dazu zähle ich dann auch Verhandlungen hinsichtlich der nächstjährigen Programmbespielung, Verhandlungen, Vertragsabschlüsse, Richtung „Napoleon“ et cetera. Sind Sie nach dem 30. 9., oder hat es einen anderen Termin gegeben, nicht mehr tätig geworden? Zeuge: Ich bin zum 30.9. klar deklariert gegenüber dem Eigentümer operativ ausge-schieden. Und mir wurde eben gesagt, es wird ein Nachfolger gesucht, es wird, zuerst hat es geheißen, mit 1. Oktober jemand kommen, dann hat es geheißen, das dauert noch 14 Tage und diese Zeit wurde immer verlängert. Vorsitzender: Wir würden brauchen, wer Ihnen das immer gesagt hat und wer das dann verlängert hat. Zeuge: Der Eigentümervertreter. Es kann ja nur der Eigentümervertreter immer diese Entscheidung treffen, ob ein anderer Geschäftsführer installiert wird. Es waren da natürlich verschiedenste Personen involviert, aber mir gegenüber ist entscheidend der Eigentümer-vertreter und diese Prolongierung hat sich dann schlussendlich bis Ende Februar dann hinausgezogen. Die Kontakte von Dr. Sapetschnig zu LH Haider, dem Kulturreferenten des Landes Kärnten, haben sich auf ein Gespräch im Zusammenhang mit der Bundesförderung beschränkt. Im Übrigen sei Maga. Napetschnig, die Leiterin der Kulturabteilung ist und zeitweise auch Büroleiterin des Landeshauptmannes gewesen war, seine Ansprechpartnerin gewesen: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 87f.: Zeuge: (…) Und bis auf das eine Gespräch eben, das eben im Casineum stattgefunden hat, wegen der Bundesförderung, das war ein persönliches Gespräch und ein zweites hat es gegeben, kurz vor Beendigung der Spielsaison, wo die Ausstellung „Kosmopoliten – Eremiten“ von uns, von den „Tosca-Künstlern“, besucht wurde. Ansonsten hat es keinen direkten Kontakt zwischen mir und dem Kultur referenten, sprich Landeshauptmann, gegeben, weil eben mein Ansprechpartner in diesem Fall immer die Abteilung fünf, die Kulturabteilung, war, beziehungsweise damals, in der Doppelfunktion auch als Büroleiterin des Landeshauptmannbüros. Das Verhältnis zum designierten Intendanten Renato Zanella wird vom Geschäftsführer als korrekt bezeichnet. Differenzen habe es ausschließlich aufgrund der Divergenzen zwischen dem künstlerischen Budgetwünschen und den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten gegeben. Zu Marika Lichter habe es überhaupt kein persönliches Verhältnis gegeben. Erstmalig sei ihm Frau Lichter im Zuge der Vergleichsgespräche im Beisein ihres Anwaltes begegnet. Ange-sprochen auf Zeugenaussagen, die lautstarke Zerwürfnisse zwischen Sapetschnig und Zanella miterlebt haben wollen, gibt der Zeuge zu Protokoll: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 94f.: Zeuge: Das lässt sich insofern ganz klar aufteilen, dass es eben genau diese Zerwürfnisse, wenn man es so will, diese Bereiche, betroffen hat, wenn der Intendant

Page 113: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

113

eben haben wollte, dass ich 6,6 Millionen Euro für eine Spielsaison irgendwo auftreibe und ich gesagt habe „Okay, wir sind bei den finanziellen Mitteln her begrenzt.“ Dann hat es durchaus vielleicht diese Zerwürfnisse gegeben, genau so wie es das Zerwürfnis gravierender Art gegeben hat, wie ich erfahren habe, dass er sein Budget eben im Jänner 2004 um 800.000 Euro überschreitet und ich gesagt habe, ich trage das nicht mit, das heißt, wenn Sie das wollen, hat es diese Zer-würfnisse sehr wohl gegeben. (…) Und daher sage ich einmal, diese groben Zerwürfnisse waren immer dann gegeben, wenn es um Forderungen gegangen ist, die ich als Geschäftsführer schlussendlich nicht erfüllen konnte. Festzustellen ist, dass die Geschäftsführung zwar von mehreren Zeugen/innen als überfordert bezeichnet wurde, aber dennoch durch die Generalversammlung der CCC GmbH am 13. Feber 2005 entlastet wurde und dass auch seitens des Eigentümers Vertrauen in die Funktion des Geschäftsführers gelegt war: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 100f.: Zeuge: Erstens gibt es einen Untersuchungsausschuss dazu, der jetzt erkennt, ob ich falsch informiert habe, oder nicht. Ich glaube, die Antwort werden Sie sich selber stellen oder geben können, ob da irgendwelche falschen Informationen von mir abgegeben wurden. Zweitens habe ich nie behauptet, jemals gegenüber irgendjemandem, ein Theaterfachmann zu sein, sondern das Projekt, wie es hier war, war ja vom Eigentümer aufgesetzt. Das heißt, der Eigentümer war sich dessen bewusst, dass es diese Firma gibt, er hat meine Person gekannt und er hat die Seebühne gekannt. Und der Eigentümer hat die Entscheidung getroffen, dieses Projekt mit diesem Intendanten dieser Firma zu geben. Ich habe nie irgend-jemandem gesagt „Ich bin der große Theaterfachmann, ich will unbedingt die Seebühne bespielen“. Daher relativieren Sie wiederum jetzt die Zitate von jetzt von sich selber und wenn Frau Magister Kühberger sagt, von Führungsschwäche, oder ich weiß nicht, was sie per Zitat hier geprägt hat, konterkariert sie dem, was ich vorher gesagt habe, oder was auch aktenkundig ist. Nämlich, dass es eben, wenn es Entscheidungen der Geschäftsführung gegeben hat, sofort wütende Interventionen seitens des Intendanten gegeben hat, der nun seinerseits versucht hat, seinen Willen durchzusetzen. Also ich denke, dass diese Aussagen einfach anhand der Faktenlage und anhand der aktenkundigen Urkunden, die Sie heute auch noch von mir überreicht bekommen, einfach sich selber richten. Abg. Tauschitz: Herr Doktor Sapetschnig, danke, dass Sie diese Frage beantwortet haben, ich weiß, sie ist unangenehm. Das war jetzt sehr wichtig um das ganze Bild abzurunden. Ganz eine allerletzte Frage noch: Am 13. Februar 2005 in der Generalversammlung, wurden Sie da entlastet vom Eigentümer? Zeuge: Ja! Dr. Sapetschnig blieb allerdings bis 2005 auf das Ersuchen des Eigentümers hin vorübergehend als Geschäftsführer der CCC GmbH tätig. Die Vollmacht der Buchhaltung hat der GF der Tourismus Holding überantwortet bekommen. 8. (1. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 10. Mai 2005 Zechner, GF Tourismus Holding S. 6f.: Vorsitzender: Ihr Name taucht ein weiteres Mal auf, jetzt nicht nur bei der Übernahme der Buchhaltung im vierten Quartal, sondern auch danach, nachdem der Herr Dr. Sapetschnig längere Zeit im Ausland war. Anfang des Jahres 2005 oder Ende 2004 wurde uns mitgeteilt oder auch öffentlich mitgeteilt, dass Sie möglicherweise die Agenden

Page 114: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

114

von Herrn Dr. Sapetschnig interimistisch übernehmen werden. Was haben Sie dazu zu sagen? Zeuge: Herr Dr. Sapetschnig hat mir – kurz bevor er seinen Urlaub angetreten hat, zum Jahreswechsel 2004/2005, eine umfassende Vollmacht auf Wunsch des damals zuständigen Eigentümer-Vertreters Karl Pfeifenberger, erteilt, für den Fall, dass während seiner ungefähr dreiwöchigen Abwesenheit, wesentliche Dinge zu geschehen hätten, damit jemand der unterschriftsberechtigt ist, auch vorhanden ist. Man muss dazu vielleicht ein bisschen ausführen, Dr. Sapetschnig und ich sind gemeinsam am Projekt Kärnten Tourismus Holding dran gewesen, er war auch meine Prokurist in diesem Unternehmen. Wir haben eine klare Aufgabenverteilung gehabt und deswegen hat er sein gewisses Vertrauensverhältnis hier gegeben und wie man ja den Medien entnehmen konnte ist in dieser Zeit auch öffentlich darüber diskutiert worden. Vertragsablösungen mit Herrn Zarnella zum Beispiel und wenn man da zu einer Einigung gekommen wäre, dann wäre jemand da gewesen, der die entsprechenden Vergleiche oder einen entsprechend, was auch immer das dann gewesen wäre, für den Rechtstitel unterschreiben hätte können, rechtskräftig für die Cine Culture Carinthia. Vorsitzender: Haben Sie diese Vollmacht angenommen und übernommen? Zeuge: Ich habe die Vollmacht weder angenommen, ich habe Ihnen erläutert und er hat mir mitgeteilt, dass das passiert ist, noch habe ich sie jemals ausgeübt. Vorsitzender: Das heißt, damit ich da präzise nachfragen kann. Sie haben – wenn ich es mit meinen Worten formulieren darf – es abgelehnt, hier die Vollmacht im wesentlichen zu übernehmen und damit im Auftrag der zu dem Zeitpunkt der Wörthersee Festspiele GesmbH zu agieren? Zeuge: Ich habe es abgelehnt, gestalterisch tätig zu sein. Wenn das Land Kärnten das ja auch in meinem Unternehmen Eigentümer gewesen ist, an mich herangetreten wär, und sagt, es geht um einen konkreten Rechtsakt, darf ich das ganz banal Feuerwehraktion nennen, also eine Feuerwehraktion die notwendig ist, zeitnahe, dann hätte ich es selbst-verständlich getan, es war dann aber nicht der Fall.

6.5.5. Der Zwischenabschluss Während sich Dr. Pöschl, der für die Bilanzierung verantwortlich zeichnete, einer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss entzog, gingen die Meinungen der Experten, die mit der Prüfung des Zwischen-jahresabschlusses (Mag. Rossbacher, Dr. Huber) und Jahres-abschlusses (Dr. Birnbacher) befasst waren, stark auseinander. Insbesondere der Umgang mit der Bundessubvention sowie die Tatsache, dass nach Ablauf des Geschäftsjahres ein anderer Prüfer (Dr. Birnbacher) beauftragt wurde, führten zu Differenzen in den Aussagen. Von Mag. Rossbacher und Dr. Huber wurde die Bestellung von Dr. Birnbacher zum Prüfer des Jahresabschlusses 2004 als nicht gesetzeskonform und nichtig bezeichnet. Von Dr. Birnbacher wurde dies in Abrede gestellt. Darüber hinaus erwies sich die nicht erfolgte Rückstellung für die so genannte Abzugssteuer und des dadurch grundsätzlich entstandenen Rückforderungsanspruches durch das Finanzamt zumindest anfangs als strittig. Dabei handelt es sich um eine Forderung des Finanzamtes, die beim Engagement ausländischer Künstler/innen zum Tragen kommt, auf

Page 115: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

115

die in der Bilanz keine Rücksicht genommen wurde. Als bemerkenswert ist jedenfalls die Tatsache festzuhalten, dass Dr. Pöschl für den Fall einer allfälligen Inanspruchnahme der Gesellschaft durch die nicht erfolgte Rückstellung eine persönliche Zahlungsverpflichtung abgegeben hat. Vom derzeitigen Geschäftsführer der Wörthersee-Festspiele GmbH., Dipl.Vw. Werner Bilgram wurde bei seiner zweiten Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuss am 16.05.2006 der Forderungsanspruch des Finanzamtes in der Größenordnung von 360.000 Euro bestätigt. (siehe hiezu auch Seite 127 des Berichtes). Die folgenden Zitate aus den Protokollen des Untersuchungsausschuss werden nahezu unkommentiert wiedergegeben, weil sie in ihrer Dichte und Dynamik einen Einblick in die – teils hektischen – Aktivitäten der Verantwortlichen für die Wörtherseebühne geben. Offensichtlich wurden ungeschriebene Gesetze im wirtschaftlichen Umgang mit langjährigen Partnern außer Acht gelassen, um die gewünschten Ergebnisse darzustellen beziehungsweise die befürchteten zu kaschieren. Zu den Vorgängen zum Zwischenjahresabschluss und seine eingeschränkte Testierung geben die Buchprüfer Mag. Rossbacher und Dr. Huber Nachfolgendes zu Protokoll. Mag. Rossbacher spricht dabei u.a. von eindeutigen Liquiditätsproblemen der Gesellschaft und Ungereimtheiten bei der Auftragserteilung an Dr. Birnbacher. So habe es erst am 20. Jänner 2005 ein Gespräch über den Bericht zum Zwischen-jahresabschluss mit dem Landeshauptmann, Frau Mag.a Napetschnig, Dr. Pöschl, seiner Person und Dr. Huber gegeben. Am 18. Jänner sei jedoch bereits der Auftrag zur Bilanzprüfung per 31. 12. 2004 an Dr. Birnbacher ergangen. Insgesamt habe die Seebühne allein im Jahr 2004 über fünf Millionen an öffentlichen Mitteln verschlungen und alle Versuche – zuletzt mit einem Manangementletter, der von ihm und Dr. Huber verfasst worden sei – mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen, scheiterten. Die Zuspitzung der prekären finanziellen Situation hätte allerdings bereits im Sommer sichtbar sein müssen und eine Gebarungsprüfung sei unbedingt erforderlich, um den Kriterien des Untersuchungsausschusses, die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit der aufgewendeten Mittel zu qualifizieren, gerecht zu werden. Als ein gravierendes Problem wird von Mag. Rossbacher festgehalten, dass vielfach außenstehende Personen in das operative Geschäft der Gesellschaft massiv hineinregiert haben. Zur Chronologie gibt Mag. Rossbacher Folgendes zu Protokoll: 14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005 Zeuge: Mag. Wolfgang Rossbacher

Page 116: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

116

S. 95f.: 3. Präs. Lobnig: Herr Magister und zwar haben Sie oder wurden Sie beauftragt, die Abschlussprüfung der Cine Culture Carinthia für das Jahr 2002 und 2003 vorzunehmen, worauf Sie aufgrund Ihres Prüfungsberichtes, laut vorliegender Unterlagen, einen uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk gegeben haben. Sie haben oder wurden auch befasst mit der Prüfung des Abschlusses 2004, 30.9. Stichtag und hier gab es nur einen eingeschränk-ten beziehungsweise eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Jetzt interessiert mich, welche Beweggründe, welche Feststellungen haben Sie in Zuge Ihrer Abschlussprüfung getroffen, um hier diesen eingeschränkten Vermerk zu versehen? Zeuge: Vielleicht ganz kurz. Ich bin bestellt worden, im Oktober 2004, die Abschlussprüfung zum 30.9 durchzuführen. Im November 2004 wurde dann nochmals ich bestellt und Doktor Huber. Wir sind bestellt worden vom Geschäftsführer und vom Eigentümervertreter, mit dem Auftrag, so schnell wie möglich den 30.9 zu prüfen. Wir haben die Prüfung gemacht, haben die Bilanz von der Kanzlei Pöschl vorgelegt bekommen und in dieser Bilanz war die Bundes-förderung von 1,6 Millionen, nach unserem Dafürhalten, dazu stehen wir heute noch, abge-grenzt und war eine passive Rechnungsabgrenzung von 1.280.000 Euro drin. das heißt, ertragswirksam für die Zeit bis September 2004 ein Fünftel. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich ein negatives Kapital von 1.247.000 Euro negatives Kapital. Und aus diesem Grund und aus dem Grund, dass das interne Kontrollsystem, aus unserer Sicht, nicht exakt ist, dass das Belegwesen nicht exakt ist und der Bereich Kassa, ich möchte jetzt gleich festhalten, im Managementletter ist da drinnen, dass wir uns alteriert haben darüber, dass kein handschriftliches Kassabuch geführt worden ist. Bitte, das soll man nicht auf die Waagschale legen, sondern die Kassabuchführung ist nicht ordnungsgemäß gewesen, haben wir eingeschränkt. Wenn man in unserem Bericht liest, ist die Einschränkung erläutert worden, warum sie eingeschränkt worden ist, nämlich: Sollte, aus welchen Gründen immer, bis zum 31.12.2004 das Schreiben vom Bundeskanzleramt vorliegen, wo die Widmung, dass diese Förderung nicht für fünf Jahre ist, sondern für ein Jahr zu verwenden ist - wir müssen unterscheiden zwischen Geld ausgeben und widmen - haben wir eingeschränkt, haben wir gesagt : Achtung! Da muss man acht geben, weil immerhin vier Jahr sind ja liquiditätsmäßig verbraucht worden und das Unternehmen dadurch große Probleme hat, weil ich ja im nächsten Jahr wohl eine Auflösung dieser passiven Rechnungsabgrenzung hab, aber keine Liquidität mehr habe. Das war unser Beweggrund, einen eingeschränkten Bestätigungs-vermerk zu geben. S. 96:Zeuge: (…) Allerdings wird davon ausgegangen, dass mit der Einmalzahlung vier Jahre hindurch wirtschaftlich sinnvoll und künstlerisch anspruchsvoll produziert wird. Jetzt frag ich Sie nur: Wenn ich das in einem Jahr verbrauch, wie soll ich dann in den nächsten drei, vier künstlerisch sinnvoll produzieren? Das war unsere Meinung, wir haben keine Brief mehr bekommen, keine Aussage wohlgemerkt 30.9, und dieses Schreiben ist zum 22. No-vember 2004 und diese Meinung vertritt auch der Steuerberater, bitte. Der Steuerberater der Firma, weil zum 30.9 ist die Bilanz vorgelegt worden, mit dieser Abgrenzung von der Kanzlei Pöschl und noch was ist dazu zu sagen: Am 20.Jänner 2005 hat es eine Besprechung gege-ben, (Pöschl, Huber, Rossbacher, Frau Magistra Napetschnig und Landeshauptmann Haider), wo über dieses Problem gesprochen worden ist und jetzt sag ich noch etwas dazu: Am 18. 1. ist noch der Birnbacher bestellt worden, als Abschlussprüfer und am 20.1. ist der Landeshauptmannstellvertreter Pfeifenberger in Wien gewesen um zu schauen, dass vielleicht doch die Umwidmung fällt und das ist nicht durchgeführt worden, und uns ist mitgeteilt worden, was für einen Weg haben wir, damit wir das so machen können. Und dann hat der Herr Doktor Pöschl danach, die Bilanz kenne ich nicht, die habe ich nie gesehen, aber das angeblich geändert. S. 98: Mag. Rossbacher: (…) Liquiditätsmäßig ist das Geld verbraucht, also es ist nur ein Bilanzbild bitte, haben uns auch mit zwei namhaften Universitätsprofessoren diesbezüg-lich intensiv unterhalten und wir sind bestätigt worden es so zu tun. Die gehen auch heute noch, solang man nichts Schriftliches hat, ab, aber wenn Sie sagen, das ist eine Auslegungssache, ist das in Ordnung. Ich sage und wir sagen, dass man das nur so machen kann und so und jetzt kommt noch etwas dazu! Die Fortbestehensprognose ist nicht

Page 117: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

117

durchführbar, das Budget ist nicht nachvollziehbar, das heißt, was mach ich in den nächsten Jahren bitte und wir wissen alle, dass die Cine Culture im Jahr 2005 keine Tätigkeit mehr hat. S. 101f.: Zeuge Mag. Rossbacher; Und es ist, genau. Es ist so, dass ich jedes Mal gleich beim Abgeben ermahnt worden bin: mach, mach, mach! Das war eine Prüfung, dass ist eine Routineprüfung ist das. Ich sag Ihnen, das machen zwei Leute bei mir, das geht relativ rasch. Ich habe diese Prüfung gehabt und jedes Jahr, dann ist 2001, 2002, 2003 gekommen. Pfeifenberger ist Eigentümervertreter und hat gesagt: Ja, Sie machen, damals war er noch per du mit mir, „Mach’ du das wieder!“ und so ist das gegangen. Und ich habe auch heuer, 2004, das ist wichtig, 2004 schon den Vorbereitungsbrief fertig gestellt gehabt. Der ist nur nicht weggegangen, weil ich am 23. oder 24. Oktober den Brief bekommen habe, ich soll jetzt eine Zwischenbilanz prüfen: Was mach ma mit dem Jahresende? „Jetzt prüfen´s des und dann mach ma das andere!“ Jetzt noch ein Punkt zum Verstehen. Am 20. Jänner, gibt es eine Besprechung betreffend 30.9. am 18. Jänner wird Kollege Birnbacher bestellt, der gar nicht bestellt werden kann, weil das nurmehr das Gericht kann, ich sag es Ihnen nur. Das ist deshalb wichtig, weil ich komm auf was zurück, er kann nurmehr bestellt werden vom Gericht und nicht nur von der Generalversammlung, weil das Jahr abgelaufen ist und jetzt kommt noch was anderes dazu. Ich hab da den Dauerauftrag gehabt und jetzt stellt sich für mich, als einziges hier die Frage: Warum kommt der Rossbacher, dann später der Huber in die Misslage, dass ich erstens einmal da sitzen muss und dass ich den Abschluss zum 30.9, den ich ja da drin habe und bis zum 20. Jänner geprüft habe, das heißt, glauben Sie mir, ich habe bis zum 20. Jänner die ganze Buchhaltung gesehn, also ich weiß, was da drin steht obwohl ich´s nicht gesehen habe, die Bilanz. Sagen Sie mir, warum wird denn am 20. ein Informationsgespräch geführt und am 18. wird der Herr Birnbacher bestellt, dass er das prüft und prüft dann und unterschreibt dann im Februar wiederum eine Bilanz von der Kanzlei Pöschl, mit einer abgeänderten Darstellung der passiven Rechnungsabgrenzung. Das müssen Sie mir erklären, bitte! S. 103: Abg. Mag. Cernic: Herr Magister Rossbacher, vor Ihnen war der Herr Doktor Birnbacher und der hat uns diese, von mir befragt, nach dieser Problematik Dauerverhältnis und von mir befragt danach, ob es üblich ist, nach dem 31.12 eines Geschäftsjahres einen Prüfer zu bestellen, er hat das durchaus anders dargestellt als Sie es jetzt dargestellt haben. Jetzt meine Frage an Sie: Es gibt diese allgemeinen Auftragsbedingungen der Abschluss-prüfungen und Sie haben einen Punkt 10, Kündigungen, der, wenn man ihn durchliest, eigentlich das bestätigt, was Sie jetzt gesagt haben. Zeuge: Sie brauchen nur in der Kammer anrufen, bitte, Sie werden das bestätigt bekommen. Abg. Mag. Cernic: Ja, aber deshalb frag ich Sie, weil wie verbindlich sind jetzt solche. Ist es eine Interpretationssache oder, meine Frage geht dahin: Warum kommen wir zu etwas, das eigentlich so klar sein sollte, so unterschiedliche Antworten. Also, ich meine, nach den schriftlichen Dingen, die ich da habe, muss ich Ihnen oder folge ich Ihnen, weil ich glaube, das stimmt überein, aber trotzdem gibt es immer wieder andere … Zeuge: Ja, also wenn ich den Auftrag so bekommen hätte wie der Herr Birnbacher, hätte ich Ihnen dasselbe gesagt. Na eh klar, ist ja eine Schutzbehauptung, brauchen wir nicht reden. Es ist so, glauben Sie mir, es ist so, und Sie können fragen, in Kärnten die 26 Wirtschafts-prüfer, die werden Ihnen das bestätigen. S. 105ff.: Abg. Tauschitz: Dieser Managementletter wurde ja erstellt, um die Geschäfts- führung zu informieren, „wir müssen reden!“ (…) Zeuge: (…) Das ist keine Prüfung, das ist keine Bilanz, das ist nur eine informelle Mitteilung an die Geschäftsleitung und für die Eigentümervertretung: Achtung! Da müssen wir was tun, wenn das nicht veröffentlicht worden wäre,sitzen wir alle hier nicht da, sondern wir hätten das ganz normal ausgesprochen, ausdiskutiert, was kann man machen, wie tut man es, aber immer so, dass man sich ins Gesicht schauen kann. Das ist leider passiert, dieser Brief ist während der Prüfung.

Page 118: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

118

S. 109ff.: Abg. Tauschitz: Das wäre meine Frage gewesen, das interessiert mich. Zeuge: Gut, am 20.Jänner 2005 hat es eine Besprechung gegeben. Ich lese den Brief kurz vor. Der Brief geht an den Landeshauptmannstellvertreter Karl Pfeifenberger, betrifft Prüf-bericht, Zwischenabschluss zum 30.9. 2004 der Wörtherseefestspiele GesmbH, vormals Cine Culture Carinthia GesmbH. „ Sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter! Wie bei der letzten Besprechung am 20. 1.2005 vereinbart. (Er war nicht anwesend bitte!) bei der Landeshauptmann Doktor Jörg Haider, Frau Aufsichtsratsvorsitzende Frau Magistra Erika Napetschnig, Doktor Günther Pöschl als Steuerberater der Wörtherseefestspiele GesmbH und wir, also Huber & Rossbacher anwesend waren, übersenden wir Ihnen zwölf durchnummerierte Exemplare des Prüfberichtes zum 30.9.2004. Weiters übersenden wir Ihnen eine Liste, wo Sie die Zuordnung der zwölf Berichte durchführen können und ersuchen Sie höflich, diese aufgrund des Aufsichtsratstatutes zu verteilen. Wir hoffen, Ihnen einstweilen gedient zu haben und zeichnen… Beilage.“ Das ist bei uns so üblich, ein Formblatt, wo eben die zwölf Berichte eingetragen werden können, der es bekommt. Es ist deshalb dieser Vorgang gewählt worden, weil wir versprochen haben, in dieser Besprechung am 20.1., dass wir die Berichte nicht hergeben, damit sie nicht veröffentlich werden. Aber es wurde uns zugesagt, weil grundsätzlich nur wir das Recht haben, dies an die Aufsichtsräte zu senden. Wir haben gesagt, wir verzichten auf dieses Recht und geben das eben dem Eigentümervertreter und der soll das versenden. Ich habe dann persönlich am 24. Jänner 2005 diesen Brief mit zwölf Berichten im Büro Landeshauptmannstellvertreter Pfeifenberger abgegeben und das hat mir sehr freudig aus der Hand gerissen der Herr Mori, und das war’s. Es vergeht eine Woche, es vergehen zwei Wochen, es vergehen drei Wochen, die Berichte sind nicht ausgeteilt worden. Dann haben wir uns mit dem Doktor Huber zusammengesetzt und gesagt: „Kinder, das geht ja nicht, unsere Berichte liegen da, das wird so ausschauen, als wenn wir nicht fähig sind, dass wir Berichte machen“ und haben dann zur Darstellung, damit es jeder sieht, dass es so ist, Berichte eins bis zwölf noch einmal gedruckt, neu gebunden aber mit dem Zusatz A, also sieht man sofort, wie es ist, und haben das dann versendet. Die Reaktion war mir sehr unangenehm, die darauf gefolgt ist, weil ich bin angerufen worden und man hat mir gedroht, dass man mich sofort verklagen wird. Abg. Tauschitz: Von wem? Zeuge: Vom Herrn Mori, wegen Zusendung von Berichten, die mich nichts angehen. Abg. Tauschitz: Aha! Abg. Tauschitz: Das heißt, die Seebühne hat im Jahr 2004 über 5 Millionen verschlungen? Zeuge: Ja, aber das, was ich jetzt gesagt habe, ist nichts Neues, das ist aktenkundig seit spätestens 30.9.2004 beziehungsweise seit Veröffentlichung unseres oder seit Veröffentlichung des Berichtes vom Herrn Doktor Birnbacher. Das ist kein Geheimnis, das steht auf jedem Kontoblatt drauf. Abg. Holub: Aha, gut, das werden wir dann noch sehen. Jetzt zur Frage noch. Ist auf Sie eingewirkt worden, in welcher Form auch immer, dass Sie sich der zweiten Bilanz der Firma Pöschl & Partner anschließen könnten? Zeuge: Der zum 31.12? Abg. Holub: Ja Zeuge: Kann ich nicht. Diese angebliche Drangsalierung kann es nicht gegeben haben, weil ich hab keinen Auftrag gehabt. Der ist am 18. vergeben worden, zwei Tage vorher, bevor ich über die Bilanz 30.9. diskutiert habe. Abg. Holub: Aha! Zeuge: Also der Dolchstoß ist mir schon zwei Tage vorher gegeben worden, ich konnte mich nicht mehr äußern. Vorsitzender: Ich hab jetzt einige weitere Wortmeldungen noch bekommen, ich werde mich versuchen kurz zufassen. Ich möchte drei mir noch einmal wesentliche Fragen stellen. Die erste ist: Wenn ein Steuerberater, wie die Kanzlei Pöschl, mit 30.9. und dann mit 31.12 eine unterschiedliche Anschauung hinsichtlich derselben Rechnungsabgrenzung hat, kann das ja meinem Verständnis nach und das frag ich Sie, nur auf Basis einer geänderten schriftlichen Unterlage passiert sein? Zeuge: Wenn man es ganz genau nimmt, sehr wohl.

Page 119: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

119

Vorsitzender: Ist Ihnen bekannt, dass es eine solche geänderte schriftliche Unterlage gibt? Nicht? Zeuge: Ich hab eine vorgelesen. Die ich gerne gehabt hätte, hab ich nicht bekommen. VorsitzenderFür mich gibt es eine einzig logische, aus dem konkludierende Frage, die stell ich Ihnen jetzt: Hätte es aufgrund ihrer Prüfung, nicht die Aufgabe, ja sogar die Verpflichtung des Geschäftsführers der CCC sein müssen, per 30.9., in Kenntnis dieser Sache Konkurs anzumelden, beziehungsweise, na sagen wir es einmal vornehm, Warn-signale schärfster Art aufzuzeigen? Zeuge: Das GesmbH-Gesetz schreibt das vor im 36/3 steht das genau drinnen, dass der Geschäftsführer die Generalversammlung einzuberufen hat, wenigstens einmal im Jahr und bei Verzug und insbesondere dann, wenn das halbe Stammkapital aufgebraucht ist. Das halbe Stammkapital ist aufgebraucht gewesen durch unsere Prüfung. Aber das halbe Stammkapital ist auch aufgebraucht gewesen zum 31.12. mit den 130.000 Plus, weil wir haben immerhin 850.000 Stammkapital, gib’ ich Ihnen recht. Vorsitzender: Das heißt, es ist weder am 30.9. noch am 31.12. eine dem Gesetz entsprechende Handlung erfolgt? Zeuge: Verstehen Sie, es ist ja einfach zu sagen: Na gut, lass’ ma den Rossbacher oder wen auch immer prüfen! Und dann werden wir das machen. Muss ja selbst draufkommen, das seh ich ja, da brauch’ ich ja keine Prüfung dazu. Im Sommer hätte ich das sehen müssen. Vorsitzender: . Abg. Holub: Die letzte von mir. Herr Doktor Rossbacher, Sie haben gesagt, Sie haben den Managementletter verschickt. Weil Sie wenig Möglichkeiten gesehen haben, mit dem Geschäftsführer selber zu kommunizieren. Zeuge: Es ist immer wieder verschoben worden. Die Sitzungen wo man dieses Thema, weil es geht ja nur um dieses eine Thema, Bundesförderung, das sind halt die Zusatzpunkte, die sind eh alle minimal und das ist immer wieder verschoben worden. Nein, wir können nicht, wir tun nicht, wartet´s, tut´s das. Dann hab ich gesagt: Jetzt ist es vorbei, weil ich habe gewusst, dass der Geschäftsführer drei Wochen auf Urlaub fährt und ich wollte nicht, dass es heißt, wir sind die Schuldigen. Und aus dem Grund ist es geschrieben worden. Das war der einzige Hintergedanke, bitte und ich wollte nur dem Geschäftsführer und dem Landes-hauptmannstellvertreter Pfeifenberger das in die Hand geben und der Aufsichtsrats-vorsitzende sagt: Kinder, schaut´s euch das an, setz ma uns zsam, reden wir darüber, ma-chen wir das! Aber das war leider eine Bombe. Abg. Holub: Kennen Sie die Stellungnahme vom Geschäftsführer zu Ihrem Managemen-tletter? Zeuge: Nein, kenn ich nicht. Abg. Holub: Da steht nämlich auch drinnen, dass eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer, Doktor Dietrich Birnbacher ergab, dass die Vorwürfe in Richtung Kassaführung nicht nachvollziehbar sind und es hier auch nicht zu negativen Kassensalden gekommen ist. Jetzt weiß ich nicht, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie früher gesagt haben: Der Auftrag an Doktor Birnbacher zu der Zeit als er ergangen, ist war nicht rechtlich. Zeuge: Der Managementletter von uns bitte ist geschrieben worde, am 11.,nein, Sekunde, doch ja, ist am 11.Jänner 2005 geschrieben worden und Doktor Birnbacher war nach meinem Wissen zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch gar nicht involviert in das Ganze, sondern erst am 18.Jänner hat er den Auftrag bekommen. Das ist allein schon eine Verfrorenheit vom Herrn Geschäftsführer, das er nicht mit mir darüber redet, sondern mit jemand andern, der überhaupt keine Ahnung von dem ganzen noch hat. Aber zu sagen, dass die Kassa stimmt, bitte. Jetzt ist bald der Ofen aus, bitte, weil jetzt werd ich da vorlegen, hier, da gibt es hier ganz normale Auszüge, da steht drauf: Manko, Kassamanko plus. Haben Sie schon so was gesehen? Das heißt, es ist zuviel Geld in der Kassa oder Kassamanko minus und dann will man mir sagen, es gibt keine Tagesdifferenzen. Es gibt 4.440 Euro, die irgendjemand genommen hat. Es gibt eine Falschbuchung hier. Das ist ja nur ein Teil, ich hab ja so einen Stoß zu Hause. Es gibt bitte hier, einen Anfangsbestand 9.451 Euro und einen Endbestand von 8.500 Euro. Und am nächsten Tag gibt es einen Anfangsbestand von 951 Euro. Kassa stimmt, gehn´s, bitte. Abg. Holub: Also, Sie teilen nicht die Einschätzung vom Doktor Birnbacher?

Page 120: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

120

Zeuge: Ich möchte jeden einzelnen, der hier Unternehmer ist und sieht, wenn so was bei ihm im Betrieb passiert, was dann los ist. Vorsitzender: Zu dem Bereich unserer Verantwortlichkeit, ich muss jetzt fragen nachdem wir auch die politische Verantwortlichkeit mit festzustellen haben. Mit welchen politisch Tätigen im Land Kärnten haben Sie im Zusammenhang mit Ihren Wahrnehmungen und Ihrer Prüfungstätigkeit Kontakt gehabt? Zeuge: (lacht) Ich bin angeblich Mitglied des Wirtschaftsbundes, weil ich dort einzahle, aber ich bin hingestellt worden, als Parteisoldat und hab das ganze nur deshalb gemacht, weil ich jemanden Gutes oder Schlechtes tun will. Und ich möchte das hier dezidiert sagen, dass es meine Aufgabe nicht ist, ich bin freier Wirtschaftsprüfer, mach diesen Beruf seit zwanzig Jahren mit Liebe und hab noch nie für irgendjemand etwas gemacht aus Gefälligkeitsgrün-den, sondern ich schaue mir jeden Tag in der Früh mein Gesicht im Spiegel an und, glauben Sie mir, ich bin sehr glücklich darüber, das ich das kann. Vorsitzender: Glaube ich Ihnen, nach der Aussage. Ich muss trotzdem auf die Frage Im Zuge der Prüfung - mehr als 30 Termine hat es gegeben und auch direkte Gespräche - Zeuge: Ja, mit Landeshauptmannstellvertreter Pfeifenberger, Haider, Napetschnig, Pöschl, Huber, als Kollege, ich, dann der Sapetschnig selbst, Besser und wie sie alle heißen, mit denen hab ich die Besprechungen gehabt. Vorsitzender: Haben Sie, ich bleib jetzt bei den politisch handelnden Personen. Pfeifenberger, Eigentümervertreter, Haider, Kulturreferent zum damaligen Zeitpunkt. Haben Sie denen gegenüber auch Ihre Wahrnehmung, Ihre Sorge, Ihre Probleme mit der Situation dargestellt? Vorsitzender: Auch in der Deutlichkeit, wie Sie es uns gesagt haben? Zeuge: Ganz genauso, wir haben sogar gesagt: Es gehört sofort der Geschäftsführer weg und es gehört ein Management, eine Managementvereinbarung getroffen mit irgendjemanden Außenstehenden, der das händelt und richtig macht und keine Personal-kosten in dem Sinn, weil ich bräuchte dort eigentlich nur zwei Leute, zwei „freedents“ und ich kann Ihnen sagen, die stell ich dort hin. Das können Sie sich gar nicht vorstellen, wie man das machen könnte. Vorsitzender: Ist Ihnen erinnerlich, wann in etwa waren diese Hinweise? Zeuge: Besprechung? Vorsitzender: Ja diese Hinweise, an Haider, an Pfeifenberger? Zeuge: Ja, der einzige Sitzungstermin mit Landeshauptmann Haider war am 20.Jänner, wo das dann eben so gesagt worden ist und das andere waren alles Besprechungen so von November weg. Ich glaub, Ende November . Vorsitzender: Handlung aus der oder in dem Sinne, wie Sie es hier jetzt konsequent dargestellt haben, hat es eine gegeben seitens der politisch Verantwortlichen? Hat es eine Handlung im Sinne dessen, was Sie hier eigentlich gemeint haben, was notwendig gewesen wäre gegeben? Zeuge: Nein, da war ja der Zug schon abgefahren, das war ja jetzt nurmehr die Frage, sollen wir es drin lassen, sollen wir es rausnehmen? Wir sind bei dem geblieben, drin lassen. Ich würde es heute wieder so tun. Vorsitzender: Ist Ihnen empfohlen worden es raus zutun? Zeuge: Nein! Dr. Huber teilt die grundsätzliche Einschätzung von Mag. Rossbacher und problematisiert in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss insbesondere den Umgang mit der Bundessubvention und die Einmischung des Gesellschafters ins operative Geschehen, die sich u.a. auch in der hohen Anzahl an Weisungen (Umlaufbeschlüssen) zeige:

Page 121: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

121

14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005 Zeuge Dr. Hermann Huber S 139: Zeuge: (…) Weil natürlich, je mehr der Gesellschafter sich einmischt ins Operative, das er im Innenverhältnis kann – im Außenverhältnis hilft’s nichts – im Außenverhältnis ist ein selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer da, da gibt es keine Beschränkung, ja im Außenverhältnis. Nur wenn im Innenverhältnis keine Beschränkung, dann ergeben sich nachher halt die strafrechtlichen oder die zivilrechtlichen Folgen daraus. Das ist also das Um und Auf dabei, aber je mehr sich der Gesellschafter hineinmischt in das Ganze, auch der Aufsichtsrat – ganz egal von welcher Gesellschaft – desto mehr ist er dann in der Haftung drinnen. Da gibt es ja die OGH-Urteile Eumig hat es also als erstes gegeben und dann gibt es OGH-Urteile im Bezuge auf Tourismus-Verbände, die auch so gemeint haben, sie werden eine GesmbH machen und dann werden sie weiterreden und der Geschäftsführer wird weiter nach seiner Nase tanzen müssen, wie bei einem Verein oder Verband. Es ist also immer die große Gefahr dabei, wenn man sich hineinmischt – bin ich in der Gesellschafter-Haftung drinnen – das ist also so. Wenn das stimmt, dann ist das Land Kärnten sowieso in der Haftung, dann muss es eh zahlen alles. S. 126f.: Zeuge: Naja, ich glaube es ist ja heute schon vieles gesagt worden, hier, deswegen möchte ich mich kurz halten. Wir haben am 26. November den Prüfungsauftrag erhalten, haben 2004 mit der Prüfung begonnen. Es hat sehr bald Probleme gegeben, so dass wir am 11.Jänner dann uns entschlossen haben, einen so genannten Management-letter zu überreichen, wo wir die wesentlichen Feststellungen vorgetragen haben, damit vor allem der Eigentümer weiß woran er ist. Wir haben dann noch einige Gespräche gehabt, das letzte dann auch noch am 20.1.2005, beim Herrn Landeshauptmann. Zu diesem Zeitpunkt, an diesem Tag war, im Auftrag des Landeshauptmannes scheinbar, der Herr Geschäfts-führer und der Landesfinanzreferent unterwegs nach Wien, zum Staatssekretär Morak, um hier eine Umwidmung dieser Bundesförderung zu erreichen, die sie nicht erreicht haben. Ein paar Tag später mussten wir feststellen, dass interessanter Weise keiner von uns etwas gewusst hat, dass am 18.1. ein weiterer Wirtschaftsprüfer bestellt worden ist, als Abschluss-prüfer, dass absolut nichtig ist, weil das nicht geht. Ein Wirtschaftsprüfer, ein Abschluss-prüfer, abgesehen das der Kollege Rossbacher ja schon bestellt war, kann nur bestellt werden, nach dem Abschlussstichtag durch das Gericht, aber nie durch die Generalver-sammlung. Das heißt also, alles das, was der Kollege Birnbacher gemacht hat, ist meiner Meinung nichtig und ist dadurch unbeachtlich. Wir haben dann am 24.Jänner eben unseren Bericht abgegeben, wir haben vereinbart gehabt, mit dem Landeshauptmann 12 Exemplare an den Eigentümervertreter und der gibt sie weiter. Er hat sie nicht weitergegeben, deswegen haben wir dann an die Aufsichtsräte, an jeden Aufsichtsrat einen Bericht geschickt. Die weitere Vorgangsweise ist Ihnen ja dann auch bekannt. Das heißt also, so ist in Kurzform unsere Tätigkeit. Es ist am 16. Feber auch noch von der Generalversammlung beschlossen worden, dass Kollege Birnbacher und ich eine Gebarungsprüfung abhalten. Bis heute, dass sind ungefähr vier Monate danach, gibt es noch keinen Auftrag, weder der alte Geschäftsführer noch der neue Geschäftsführer hat diesen Beschluss der General-versammlung ausgeführt. Das so in aller Kürze. Vorsitzender: Ich werde jetzt die Befragung aus meiner Sicht fortsetzen. Sie haben grad vorher den Begriff „Kunstgriffe“ nach dem 18.1. dieses Jahres verwendet, können Sie mir das ein bisschen erläutern. Was sind aus ihrer Sicht „Kunstgriffe“? Zeuge: Naja, allein die 1,6 also diese 1.280, das heißt, die vier Fünftel, der Bundes-förderung, die unserer Meinung nach eindeutig eine passive Rechnungsabgrenzung waren und wie gesagt, bis zum 20.1.2005 ja auch waren, auch der Kollege Pöschl hat ja in seinem Jahresabschluss das drinnen gehabt, wir haben ja nichts anderes getan als die Zahlen des Kollegen Pöschl geprüft. Ist ja nachlesbar, auch in unseren Berichten. Da ist ja der Jahres-abschluss nicht unserer, sondern der der Kanzlei Pöschl & Partner. Das heißt, wenn ich das jetzt umdeute in eine „Marke“, wo ich auch nirgends gefunden habe, dass da ein Marken-recht beantragt worden sei, oder ich glaube, dass die „Marke Wörthersee“ gar nie genehmigt werden würde, weil der Wörthersee so etwas Allumfassendes ist, dass da einer, ein einzelner ein Recht daraus ableiten wird können. Aber es ist nicht gemacht worden, wie dem

Page 122: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

122

auch sei, das sag’ ich schon, dass das „Kunstgriffe“ sind. Da ist ja plötzlich, da ja wieder nicht ausgegangen ist das Ganze, natürlich. Trotzdem, sind diese 340.000 plötzlich an Landesförderung zusätzlich aufgetaucht, die vorher nie in Diskussion gestanden sind. Das heißt also, hier sind natürlich, die Schwierigkeiten sind ja wohl erkannt worden und da hat man halt versucht, die „Quadratur des Kreises“ zu schaffen, was aber natürlich im allgemeinen nicht geht. Für uns nicht nachvollziehbar war. Abgesehen von der ganzen Vorgangsweise, das ist ja nicht das, was unbedingt in so einem Fall vertrauensbildend wirkt. Vorsitzender: Hätte es aufgrund der finanziellen Situation Ihrer Prüfung der Zwischenbilanz per 30.9.2004 da bereits dringenden Handlungsbedarf gegeben? Zeuge: Natürlich! Natürlich, das ist gar keine Frage! Hier hat es laufend Handlungsbedarf gegeben und der Ausfluss davon war ja dann der Managementletter, am 11.1. ,wo wir einfach nicht mehr anders konnten - es war ja mittlerweile ein Aufsichtsrat installiert worden und so weiter, es ist ja der Name geändert worden, von der Gesellschaft, das x-mal - wir haben einfach unserer Redepflicht nachkommen müssen! Vorsitzender: Haben Sie eigentlich jemals eine Begründung gehört, vom Büro Pfeifenberger, warum Ihr Managementletter und die zwölffachen Ausfertigungen nicht an den Aufsichtsrat weitergegeben wurden? Zeuge: Wir haben nicht nachgefragt. S. 138ff.: Abg. Mag. Trannacher: Herr Doktor Huber, mir ist nur noch eine Frage unklar, wiederum zu diesen 1,6 Millionen Bundesförderung zurück kommend. Sie haben richtigerweise gesagt: Ob die Mittel verbraucht werden oder nicht ist eine zweite Geschichte, allerdings hab ich in den Unterlagen auch in der Gesellschaft nur die Mittelfreigabe in der Größenordnung von 800.000 Euro gefunden. Verbraucht worden sind allerdings die gesamten 1,6. Zeuge: Ja, das ist mir auch aufgefallen, dass ja in einer Generalversammlung, im März, eben das Budget abgeändert worden ist und die Mittel dann aufgestockt worden sind, von 500 auf 800.000, dafür die Landesmittel um 300.000 vermindert worden sind und also diese 800.000 nur – nach meinem Verständnis für die – für – zu verwenden gewesen wären, auch zu verbrauchen. Nur es ist ja so, wenn ich ein Bankkonto habe, das einen hohen Nieder-stand hat und darauf wird etwas überwiesen, dann verschwindet alles zusammen, dann vermindert sich der Minus-Stand, aber sonst ist nichts mehr. Das ist also sicher – das ist auch ein zusätzliches Problem, das wir gesehen haben, dass hier eben diese 800 – offensichtlich, ich weiß es ja nicht, ob da Weisungen irgendwo gekommen sind oder nicht gekommen sind vom Gesellschafter, die aber nur schriftlich gemacht werden können, in Form von Umlaufbeschlüssen, in dem Fall. Im Paragraphen 20 steht ja deutlich drinnen, wie das gemacht wird. Weil natürlich, je mehr der Gesellschafter sich einmischt ins Operative, das er im Innenverhältnis kann – im Außenverhältnis hilft’s nichts – im Außenverhältnis ist ein selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer da, da gibt es keine Beschränkung, ja im Außenverhältnis. Nur wenn im Innenverhältnis keine Beschränkung, dann ergeben sich nachher halt die strafrechtlichen oder die zivilrechtlichen Folgen daraus. Das ist also das Um und Auf dabei, aber je mehr sich der Gesellschafter hineinmischt in das Ganze, auch der Aufsichtsrat – ganz egal von welcher Gesellschaft – desto mehr ist er dann in der Haftung drinnen. Da gibt es ja die OGH-Urteile Eumig hat es also als erstes gegeben und dann gibt es OGH-Urteile im Bezuge auf Tourismus-Verbände, die auch so gemeint haben, sie werden eine GesmbH machen und dann werden sie weiterreden und der Geschäftsführer wird weiter nach seiner Nase tanzen müssen, wie bei einem Verein oder Verband. Es ist also immer die große Gefahr dabei, wenn man sich hineinmischt – bin ich in der Gesellschafter-Haftung drinnen – das ist also so. Wenn das stimmt, dann ist das Land Kärnten sowieso in der Haftung, dann muss es eh zahlen alles. Abg. Mag. Trannacher: Dazu noch eine Zusatzfrage. Der Kollege Birnbacher hat eben, als etwas, was ihm aufgefallen ist bei der Prüfung, gesagt, dass unverhältnismäßig viele Weisungen erfolgt sind. Können Sie diese Aussage aus Ihrer Sicht bestätigen? Zeuge: Ja freilich, wir haben auch eine Auflistung von Weisungen, die gegeben wurden von der Landesregierung. Ja, das ist nicht üblich, so etwas. Es kommt halt immer auf die Persönlichkeit des Geschäftsführers drauf an, das ist das Problem. Ein Geschäftsführer, der

Page 123: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

123

wie ein ordentlicher Geschäftsmann arbeitet dort, der lässt sich keine Weisung geben – weil dann geht er. Das ist ja undenkbar sonst. Abg. Mag. Trannacher: Können Sie bitte so lieb sein, und das was Sie gesagt haben, von den Landesregierung-Weisungen das etwas präzisieren. Von wem konkret sind da die Weisungen erfolgt? Zeuge: Ich muss sagen, wo ich diese – irgendwo hab ich diese – ist das aufgelistet – da haben wir irgendwas – Umlaufbeschlüsse habe ich: 28.10.2004 Auftrag an die Geschäfts-führung: „Kündigung alle Mitarbeiterverträge, Erstellung Zwischenbilanz 30.9.2004, Auftrag zur Prüfung der Bilanz, Freigabe der laufenden Zahlungen wie zum Beispiel Gehälter. Im Umlaufbeschluss wurde bestätigt, dass der Herr Doktor Sapetschnig die Subventionen für den Abbau – Aufbau der Wörtherseebühne widmungsgemäß verwendet hat“. Ich weiß jetzt aber nicht, ob das die gesamten – die ganzen 1,6 Millionen waren. Am 18.6.2004: „Geschäftsführer erhält eine jährliche Erfolgsprämie von Euro 1.000 für jeden vollen Prozentpunkt Auslastung“. Das habe aber nicht ich gelassen. Die Auslastung wird über die gesamte Spielzeit gemessen, gratis vergebene Karten für Marketingzwecke zählen nicht dazu, die Prämie kann max. Euro 10.000 pro Jahr betragen.“ 18.6.2004: „Anweisung zur Auszahlung von Prämien, Prämie Geschäftsführer Euro 9.500, und Rechnungswesen und Controlling Euro 4.750 für das Jahr 2003.“ 18.6.2000: „Ermächtigung des Geschäftsführers zur Unterfertigung zweier Verträge“. 14.5.2004: „Abschluss eines Werksvertrages mit Herrn Wilfried Pichler“. 31.10.2003: „Umlaufbeschluss Intendantenvertrag“. Das sind die Weisungen, die ich da habe, neben den drei Protokollen der Generalversammlung. Der Generalversammlung und wie gesagt Fortsetzung der Generalversammlung und dann eine Generalversammlung noch am 16. November 2004, wo auch der Aufsichtsrat noch bestellt worden ist und soweiter. S. 141ff.: Vorsitzender: Wie groß, oder großartig hätte eine Einnahmenentwicklung sein müssen, um hier eine ausgeglichene Gebarung überhaupt durchführen zu können? Ist das in irgendeiner Form ermittelbar, oder ist an das von Haus aus von der Konzeption her falsch herangegangen worden? Zeuge: Wir haben einen Verlust von 1,22 glaube ich, gehabt, am 22.9.. Bis zum 31.12. hat sich der auch noch aufgebaut. Das heißt also, das hätte ich alles müssen mit ordentlichen Einnahmen bedecken, damit ich wenigstens ein Null-Ergebnis erzielt hätte. Das ist also die Rückrechnung dabei. (…) Es ist ja auch das Budget 2004 also mit 2,7 Millionen Euro Einnahmen geplant gewesen und 1 Million mit Ach und Krach ist zusammengekratzt worden. Da habe ich heute „Tausend Fragen“ beim Herunterfahren, schon wieder gehört, dass sie jetzt auch schon wieder denken – gibt es ja zu gewinnen bei der Wörtherseebühne, bei „Tausend Fragen“ die Karten – wird ja auch schon wieder da gratis. Da sind aber, bei diesen Sachen sind auch Sachen drinnen, die Institutionen gekauft haben, die ganzen Vorstellungen – bei dieser 1 Million. Das heißt also – es ist ja, irgendwo in einer General-versammlung steht sogar drinnen, dass 35 mal gespielt worden ist, dass das zuviel ist. Das heißt also, weil ich immer wieder höre, dass Schlechtwetter schuld ist. Dann ist auf der anderen Seite zuviel gespielt worden, das ist das Problem. So etwas zu machen, da brauchst schon ausgepickte Leute, also das ist – da brauchen wir keine Laiendarsteller im kaufmännischen Bereich, sondern da muss man wirklich hervorragende Leute haben, die so etwas machen können – ja, das ist gar keine Frage. Vorsitzender: Das heißt, eine begleitende Kontrolle um einen Begriff aus der Wirtschaft zu nehmen, wäre bei diesen Summen, bei diesem Ansinnen notwendig gewesen. Zeuge: Zuerst brauchst du einmal einen Geschäftsführer – einen ordentlichen. Die Kontrolle kann ja nicht – sonst kannst du, musst du – die Kontrolle kann ja nicht Geschäftsführer spielen – sonst brauch ich ja keinen. Ich brauche nur Mörbisch oder die Bregenzer-Festspiele hernehmen, wie die das machen. Ich brauche ja nichts erfinden – ich brauch’ nur gute Leut’ dort haben. Ich brauch ja nicht sehr viele, sondern ganz wenige und die müssen Kompetenzen haben, Da darf nicht irgendeine Politik hineinreden dauernd, das ist einmal das Um und Auf dabei. Ein guter Geschäftsführer lasst sich auch gar nichts hineinreden – weil dann geht er, das ist keine Frage. Das ist das Wichtigste überhaupt – es muss eine ordentliche, kompetente Geschäftsführung sein, mit einer Mindestausstattung an

Page 124: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

124

Verwaltung, mit einem ordnungemäßen Rechnungswesen und dann funktioniert so was – das ist gar keine Frage. Während zum Zeitpunkt der Einvernahme der Bilanzprüfer noch grundsätzlich strittig blieb, inwieweit die genannte Abzugssteuer schlagend wird, bestätigt der aktuelle Geschäftsführer der Wörthersee-festspiele GmbH, Diplomvolkswirt Werner Bilgram, bei seiner zweiten Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuss am 16. Mai 2006 die Forderung des Finanzamtes in der Größenordnung von 360.000 Euro: 29. (9. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses,16. Mai 2006 Zeuge: Diplomvolkswirt Bilgram, 2. Befragung S. 10: Abg. Mag. Cernic: (…) Also mittlerweile ist ganz klar, das Finanzamt fordert das zu recht? Zeuge: Das Finanzamt fordert es. Es ist wohl noch ein Einspruch erhoben worden vom Steuer- und Wirtschaftsprüfer Dr. Pöschl. Da wird es noch einmal eine Anhörung geben, eine Untersuchung geben. Ich gehe aber davon aus, dass das zu bezahlen sein wird. Abg. Mag. Cernic: Wie hoch ist diese Summe? Zeuge: 360.000,-- Euro! Diese Forderung des Finanzamtes sei jedoch durch eine Zusicherung von Dr. Pöschl abgedeckt. Der Gesellschaft entstünden dadurch keine weiteren Kosten: 29. (9. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses,16. Mai 2006 Zeuge: Diplomvolkswirt Bilgram, 2. Befragung S. 15f.: Abg. Tauschitz: (…) Sie haben erwähnt, die Abzugsteuer wird jetzt, wie im Vertrag den wir hier im Untersuchungsausschuss vorgebracht haben, von Herrn Pöschl bezahlt. Entstehen der Wörtherseefestspiele GmbH aus dieser Tatsache, dass die Kanzlei Dr. Pöschl 5 Millionen Schilling aufwendet, um diese Abzugssteuer zu zahlen, irgendwelche Verpflichtungen? Zeuge: Nein! – Ich sage noch einmal! Es ist noch nicht endgültig beschlossen. Das ist immer noch am Laufen. Da ist Einspruch eingelegt worden von Dr. Pöschl. Also, ich möchte jetzt nicht sagen, dass Dr. Pöschl hier das mitübernimmt, weil er es zahlen muss, soweit sind wir noch nicht. Nicht, dass das falsch kolportiert wird. Sollte, sollte eine Letztinstanz sagen. „Das ist zu bezahlen!“ – wird die Festspiel GmbH diese Forderung nicht ausgleichen müssen. Während LHStv. a.D. Ing. Pfeifenberger diese Vorgänge für selbstredend hält, sieht Landeshauptmann Haider in der gewählten Vorgangsweise keinerlei Probleme: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 68: Zeuge: Haben Sie so etwas in Kärnten schon erlebt? Das einer aus seiner Privat-tasche fürs Land eine Steuerlast bezahlt? Ich noch nicht. Vorsitzender: Ich auch nicht, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich würde da gerne das positive Beispiel weitergeben. Nur es hat sich hier der Herr Pöschl in dieser Frage durch ein Nichterscheinen beziehungsweise durch eine Entschlagung der Aussage vor der Aussage entzogen. Daher kann ich auch diesbezüglich... Zeuge: Spricht für sich!

Page 125: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

125

LH Haider, 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 55: Zeuge: Ich bin ja nicht mit dem Herrn Pöschl verheiratet, dass er mir alles erzählen muss. Noch einmal, operatives Geschäft ist das eine, Eigentümervertreter ist das andere. Glauben sie, wir würden mit dem Herrn Kulterer in der Hypo Geld zählen? Das tun wir nicht! Die Aufsichtsratsvorsitzende, Kulturamtsleiterin Mag.a Napetschnig, kann sich im Zusammenhang mit der Übermittlung der Prüfberichte an die Mitglieder des Aufsichtsrates, nicht erinnern, wie das im Detail funktioniert hat, geht aber davon aus, dass alles korrekt gewesen sei: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin Napetschnig S. 111f.: Abg. Tauschitz: Mh! Dieser management-letter von Doktor Huber und von Magister Rossbacher ist ja also auf jeden Fall an alle ausgeschickt worden. Und dieser management-letter ist ja in Wahrheit nur eine Zusammenfassung des Prüfberichtes. Der Herr Doktor Huber hat ja den Auftrag gehabt, die Bilanz die von Pöschl erstellt wurde, zu prüfen. Das hat er auch getan. Und wann ist Ihnen der Prüfbericht, jetzt nicht der Management-letter, zugegangen? Weil den müssen ja alle Aufsichtsratmitglieder kriegen und wissen Sie, wann Ihnen das Paket mit – ich weiß nicht, wie viele Leute im Aufsichtsrat jetzt sitzen – das ganze Paket mit den Prüfberichten zum Verteilen im Aufsichtsrat zugegangen ist? Zeugin: Die Verteilung ist nicht über mich gegangen, sondern das wurde – ja, glaube ich – damals in der Aufsichtsratsitzung so beschlossen, dass das über den Eigentümervertreter selbst geht. Meines Wissens nach – also, ich hab das jetzt nicht im Kopf – aber dürfte das relativ fristgerecht passiert sein, dass dieser Zwischenbericht abgegeben wurde und der wurde dann – glaube ich – auch rechtzeitig zugestellt. Also, ich kann mich da jetzt nicht erinnern, dass das irgendwie zu spät gekommen wäre. Abg. Tauschitz: Haben Sie als Aufsichtsratvorsitzende beim Eigentümervertreter – in dem Fall war das Büro des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Karl Pfeifenbergers - jemals urgiert, dass diese Prüfberichte verteilt werden. Denn wirklich zur Verteilung gekommen sind sie meines Wissens erst in der Version 1A – persönlich an jedes Aufsichtsratmitglied zugestellt, nachdem die Aufsichtsratmitglieder es offensichtlich ja sonst nicht erhalten haben. Deswegen jetzt meine Frage: Wieso müssen die Wirtschaftsprüfer einen zweiten Bericht anfertigen und diese Kopien an die Aufsichtsratmitglieder direkt senden, weil dass Paket das zur Verteilung gelangen sollte, nicht zur Verteilung gelangt. Sie als Aufsichtsratvorsitzende können mir da vielleicht Aufklärung geben? Zeugin: Also, ich kenne nicht die Variante, dass es da eine Version 1A oder was … 1B geben sollte. Meiner Nachkonstruktion nach ist das völlig korrekt abgelaufen. Es wurde so besprochen und auch beschlossen, dass also der Prüfbericht direkt an den Eigentümer-vertreter geht und dieser dann den Prüfbericht direkt an jedes einzelne Aufsichtsratmitglied zustellt. Obs da verschiedene Versionen gegeben hat … ich habe nur gehabt: Diesen Mana-gement-letter! – der hat ein paar Seiten gehabt, das war ja nur ein Auszug aus dem Prüfbericht – und dann diesen Prüfbericht! Abg. Tauschitz: Und diesen Prüfbericht – wann haben Sie diesen Prüfbericht bekommen, vom – also, jetzt offensichtlich vom Eigentümervertreter? Zeugin: Keine Ahnung, aber ich schätze einmal Ende Jänner. Also, es war – glaube ich – ein paar Tage … das war nur ein paar Tage nachdem es, glaube ich, bei ihm eingegangen ist. Ich weiß es nicht! Ich kann das jetzt nicht genau sagen! 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin Napetschnig S. 113f.: Abg. Tauschitz: Um die Frage noch einmal zu präzisieren! Herr Doktor Rossba-cher ist der Wirtschaftsprüfer der Wörtherseefestspiele GesmbH. Seit Beginn an war das, solange, bis es eben diesen Zwischenbericht - der nicht einfach nur Zwischenbericht, sondern eine Zwischenbilanz war – die vom Pöschl erstellt worden ist – er hat sie nur geprüft. Diese Zwischenbilanz hat ja einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk der

Page 126: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

126

massive Auswirkungen hat und dann plötzlich wurde getauscht! Ist das ein üblicher Vorgang? Also, für mich macht das den Eindruck, als würde das … Zeugin: Das weiß ich nicht! Ja, ich kann nur sagen, dass es Diskussionen darüber auch im Aufsichtsrat gegeben hat. Es gibt auch ein Gutachten darüber. Es hat, meines Wissens nach, dass der Herr Magister Rossbacher mehrmals den Jahresabschluss geprüft hat, daraus ist meines Wissens nach nicht unbedingt ein Dauerschuldverhältnis entstanden, dass er jetzt automatisch jedes Jahr prüft. Der Eigentümer hat sich entschieden, einen anderen Abschlussprüfer zu nehmen, aber das kann ich nicht weiter kommentieren. Die Tatsache ist, es liegt ein geprüfter und testierter Jahresabschluss bzw. eine Bilanz per 31.12.2004 vor. Abg. Tauschitz: Könnten Sie aus diesen Diskussionen im Aufsichtsrat berichten? Zeugin: Welche Diskussionen? – Wir haben viele Diskussionen geführt. Abg. Tauschitz: Die eben angesprochene bezüglich des Wechsels des Prüfers? Zeugin: Ja, es ist so, dass ein Teil des Aufsichtsrates mit dieser Prüferwahl nicht einverstanden waren. Es ist also … es hat auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben, was die Bestellung des Herrn Doktor Birnbacher betroffen hat. Das wurde, glaube ich, ausführlich diskutiert. Es gibt ein Gutachten dazu von der Kanzlei PKQu – konkret vom Doktor Klaus. Und dazu gibt’s im Prinzip jetzt nicht mehr zu sagen. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 17ff.: Zeuge: Sie kennen sich im Gesellschaftsrecht auch glaube ich sehr gut aus und Sie wissen, dass ein Wirtschaftsprüfer jährlich bestellt werden muss. Es kann sein, dass es der vorhergehende wieder wird, aber es ist kein Recht daraus abzuleiten, dass jemand glaubt, weil er einmal war, ist er wieder zu bestellen. Das stimmt nicht. Jedes Jahr muss die Generalversammlung den Wirtschaftsprüfer bestellen und das haben wir korrekt gemacht. (…) Vorsitzender: (…) dass hier stattfindet und der neue Wirtschaftsprüfer dann ein ganz anderes Ergebnis hervor zaubert, als es eine Zwischenprüfung ergeben hat. Zeuge: Wie können Sie, wenn Sie in meiner Situation gewesen wären, jemand noch das Vertrauen aussprechen, der sozusagen Ihnen die Information über den Status quo als Zwischenbericht in der Gesellschaft vorenthält und zuerst politische Parteien informiert? Ich glaube, Sie hätten in meiner Situation gleich entschieden wie ich. Sie hätten dem nie mehr das Vertrauen ausgesprochen. (…) Vorsitzender: Er hat auch berichtet, dass das erste Gespräch mit den beiden Zwischen-prüfern am 20.Januar stattgefunden hat, 2005, dass aber bereits am 18. Januar eine neue Bestellung eines Wirtschaftsprüfers stattgefunden hat. Zeuge: Ja, nachdem das schon alles in der Öffentlichkeit abgehandelt wurde, hat dieses Gespräch ja nur mehr Formcharakter gehabt. Für den Eigentümervertreter LHStv. Ing. Pfeifenberger hatte der Prüfbericht zum Zwischenjahresabschluss laut eigenen Angaben keiner-lei Relevanz. Für ihn war die Vorgangsweise durchaus korrekt. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 42f.: Zeuge: (…) Ich habe mir diesen Zwischenbericht nie angeschaut, und ganz ehrlich, er ist für mich nicht von Interesse gewesen. (…) Dieser Zwischenbericht, der Management-Letter, der Endbericht haben für mich keine Relevanz, weder politisch, weil sie politisch eh so sind, dass sie so eindeutig Befangenheit wiedergeben, noch als quasi rechtlicher Sicht oder aus der Sicht des Finanzreferenten, der die Gebarungsprüfung durch quasi eine Bilanzerstellung und zwar mit einem Prüfvermerk abschließt. Das heißt, bitte akzeptieren Sie, dass etwas, was politisch gelaufen ist, für den Finanzreferenten keine Relevanz hat. Ein

Page 127: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

127

Finanzreferent ist nicht dazu aufgestellt und auch eingesetzt, dass er politische Strategien, Handlungsweisen und Absichten dokumentiert. (…)

6.5.6. Jahresabschluss zum 31.12.2004 Dr. Birnbacher wurde am 18. Jänner 2005 mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. In der Bewertung der Vorgänge zur Auftragserteilung, zur Liquidität der Gesellschaft und zum bilanziellen Umgang mit der Bundessubvention kommt Dr. Birnbacher zu abweichenden Bewertungen gegenüber jenen von Mag. Rossbacher und Dr. Huber. Die Vereinnahmung der gesamten Bundessubvention in der Bilanz für das Jahr 2004 sei durchaus legitim, ebenso die Verbuchung der Forderungen in den Größenordnungen von einem 369.000 Euro und dann noch 240.000 gegenüber dem Land Kärnten. Die Liquiditätszusage des Eigentümervertreters sei in diesem Zusammenhang das wesentliche Kriterium, nach dem sich auch die Bilanz bewerten ließe. Allerdings geht er in seiner Stellungnahme davon aus, dass aus der Auflösungsvereinbarung mit Renato Zanella noch Belastungen für das Jahr 2005 erwachsen werden: 14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005 Zeuge Dr. Dietrich Birnbacher S. 71f.: 3. Präs. Lobnig: Herr Doktor Birnbacher, Sie wurden mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2004 von der Wörtherseefestspiel GmbH beauftragt. Was ist im Zuge dieser Prüfung Ihnen aufgefallen und wie beurteilen Sie auch die Liquidität des Unternehmens? Zeuge: Das erste ist, was ist aufgefallen? Das zweite ist die Liquidität. Ich habe geprüft, Ende Jänner, Anfang Feber und habe zu diesem Zeitpunkt den Prüfbericht und zwar geprüft, zum 31. Dezember 2004. Ich habe zu diesem Zeitpunkt den Prüfbericht gehabt, den meine Kollegen Rossbacher und Huber gemacht haben, zum Stichtag 30.9. Mein Datum ist der Bilanzstichtag der Gesellschaft. Der 30.9 war ein Zwischenabschluss. In diesem Bericht zum Zwischenabschluss haben meine Kollegen festgehalten; dass die Gesellschaft insolvent sei und haben weiters festgehalten; dass diese Gesellschaft Mängel im internen Kontrollsystem hat und haben daher den Bestätigungsvermerk, den sie unter diesen Bericht geschrieben haben, „eingeschränkt“. Sie kennen wahrscheinlich diesen Text. Das war, für mich waren das die Hauptprüfungspunkte und zum 31. Dezember, also später, ob diese beiden Elemente immer noch virulent sind und ob zum 31.Dezember eine Insolvenz da wäre, bei dieser Gesellschaft und ob das interne Kontrollsystem tatsächlich so ist, wie es hier beschrieben worden ist. Meine Kollegen haben einen Managementletter zu diesem 30.9. Bericht geschrieben und haben dort als einen der ersten Punkte angeführt, dass Sie das interne Kontrollsystem bemängeln, weil es bei dieser Gesellschaft keine handgeschriebene Kassa gäbe. Das waren für mich die wesentlichen Punkte meiner Prüfung und der Marschrichtung, die ich gehabt habe. Was ist aufgefallen? Das Wort auffallen definier ich jetzt für mich so, dass es, was Sie wahrscheinlich am ehesten interessiert, negative Aspekte sind, die auffallen. Aufgefallen ist, dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit, mir ist das aufgefallen, in dieser GesmbH, dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit im wesentlichen und zwar dort, wo es um wesentliche Punkte geht, immer auf Weisung

Page 128: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

128

gemacht hat. Das war für mich, das ist üblich für GesmbH´s, aber in diesem Umfang war es für mich auffallend. S. 75: 3. Präs. Lobnig: Ja, abschließende Frage. Aus der Zusage des Bundes heraus, die Sie ja kennen, leiten Sie nicht ab, dass dieser passiv abzugrenzen ist, der Zuschuss? Was oder wo waren Ihre Überlegungen in diesem Bezug, diesen Vertrag einmal im Jahr zu erfassen? Zeuge: Ja grundlegend möchte ich da einmal sagen, ich habe das nicht erfasst. Ich habe nicht die Bilanz aufgestellt. Ich hab eine Bilanz zu prüfen bekommen und in dieser von mir zu prüfenden Bilanz war das so dargestellt, wie ich das vorhin gesagt habe, also als Ertrag in diesem Jahr. Meine Aufgabe war zu überprüfen, ob diese Art der Bilanzierung falsch ist. In der Zusage des Bundes, diese 1,6 Millionen für mehrere Jahre zu geben, sind gewisse Bedingungen drinnen. Eine dieser Bedingungen war, das als „Starthilfe zur künstlerischen Neuorientierung“ war eine Textpassage drinnen - also irgendwo eine Starthilfe, also etwas, was am Beginn besonders stattfindet. Es war aber nicht drinnen, dass diese Bundes-subvention vier Jahre in gleichmäßige Portionen, oder fünf Jahre in gleichmäßigen Portionen aufzuteilen ist. Das war nicht Bedingung in diesem Text. Das Wesen einer Subvention besteht darin, dass diese Subvention einmal abzurechnen ist. Die Abrechnung der Subventionen erfolgt jährlich. Das heißt, es ist jährlich vom Geschäftsführer ein Rechen-schaftsbericht zu geben, was mit dem Geld passiert ist. Das ist Bestandteil eines Subventionsvertrages. Zu dem Zeitpunkt, als ich geprüft habe, war der Geschäftsführer Doktor Sapetschnig dabei, diesen Bericht zusammen zuschreiben. Ich habe ihn in seiner Endfassung noch nicht gesehen. S. 76: Abg. Mag. Cernic: Herr Doktor Birnbacher, Sie sind am 18.1. bestellt worden als Abschlussprüfer, am 18.1.2005 bestellt worden als Abschlussprüfer für die Cine Culture Carinthia der Wörtherseefestspiel GesmbH. Wer hat Sie beauftragt, diese Aufgabe wahrzunehmen? Zeuge: Die Generalversammlung hat das, es ist in diesem Notariatsakt drinnen, dass man mich zum Abschlussprüfer bestellen wird und ich habe dann den Brief vom Geschäftsführer bekommen, mit dem Hinweis, dass bei dieser Generalversammlung ich bestellt worden sei. Abg. Mag. Cernic: War Ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass der Herr Doktor Rossbacher schon ein Jahr lang, 2003, der Abschlussprüfer war für die Cine Culture Ca-rinthia, dieser auch damit beauftragt war, einen Zwischenbericht, eine Zwischenbilanz zu erstellen und dass eigentlich demnach ein Dauerauftrags- verhältnis für sich hätte ableiten können, dass nicht gekündigt worden ist? Zeuge: Ich habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass der Kollege Rossbacher das Jahr 3 geprüft hat. Ich habe zu diesem Zeitpunkt aber gewusst, dass der Kollege Rossbacher unter Beiziehung des Kollegen Huber diese Zwischenbilanz geprüft hat. Das habe ich gewusst. Abg. Mag. Cernic: Ist es ein, nach Ihrer Einschätzung nach, ein üblicher Vorgang, dass nach dem Ende eines Geschäftsjahres ein neuer Abschlussprüfer bestellt wird? Zeuge: Es gibt eine gesetzliche Bestimmung, dass vor Ende eines Wirtschaftsjahres der Abschlussprüfer zu bestellen sei. Es kommt in der Praxis vor, dass es später stattfindet. Derjenige Fall ist zum Beispiel der, wenn man vergessen hat. Kommt auch vor. Ich bin Ihnen nur noch die Antwort schuldig auf ihre erste Frage. Sie haben gefragt, ob man daraus ein Dauerverhältnis ableiten könne. Frau Magistra, das kann man nicht. Die Bestellung zum Abschlussprüfer erfolgt immer aufgrund des Gesetzes auf ein Jahr. Auch wenn man zehnmal hintereinander bestellt ist, hat man nicht das Recht, darauf zu pochen S. 77: Abg. Mag. Cernic: Haben Sie zu diesem Zeitpunkt, als Sie bestellt worden sind, gewusst, dass mittlerweile, nämlich mit Beginn Dezember 2004, ein Aufsichtsrat installiert wurde? Zeuge: Nein, habe ich nicht gewusst. Abg. Mag. Cernic: Dann nehme ich an, Sie haben auch nicht gewusst, dass der Aufsichtsrat in keiner Weise, wie das eigentlich üblich und rechtens wäre, mit der Bestellung des

Page 129: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

129

Abschlussprüfers betraut wurde oder dass es dem Aufsichtsrat auch nicht mitgeteilt wurde. Dass war Ihnen nicht bekannt, oder? Zeuge: Ich habe nicht gewusst, dass es einen Aufsichtsrat gibt, daher hab ich auch nicht gewusst, dass da irgendwelche, vorher oder nachher, Verhandlungen oder Besprechungen gegeben hat, oder Sitzungen. S. 80ff.: Abg. Mag. Cernic: Herr Doktor Birnbacher, Sie haben auf der Seite 11 festgestellt und ich zitier es jetzt und zwar zur Auflösungsvereinbarung zwischen dem Herrn Zanella und der Cine Culture Carinthia, „am 21.1.2005 wurde eine Auflösungsvereinbarung für den oben angeführten Dienstvertrag ausgehandelt“ und etwas weiter unten, „es wurde über den Inhalt des Vertrages gegenseitiges Stillschweigen vereinbart“ und der nächste Satz lautet: „Ich habe diesen Vertrag eingesehen und bin zur Überzeugung gekommen, dass im Jahr 2004 aus diesen Verträgen keine Belastungen entstehen.“ Der Herr Doktor Sapetschnig hat hier vor dem Ausschuss ausgesagt, dass in diesem Auflösungsvertrag eine Abschlagszahlung von 150.000 Euro mit dem Herrn Zanella vereinbart war und daher, dass heißt also er selber hat das unterschrieben. Sie haben ihn gesehen, wir suchen ihn vergeblich, bisher konnte niemand diesen Auflösungsvertrag auffinden, auch der neue Geschäftsführer der Cine Culture Carinthia, Herr Bilgram sucht bereits seit Wochen nach diesem ominösen Vertrag. Darf ich Sie fragen, diese Feststellung, dass es nur für das Jahr 2004 keine Belastungen geben wird, Sie haben es ja sehr einschränkend auf das Jahr 2004 Zeuge: Ich hab ja nur 2004 geprüft. Abg. Mag. Cernic: Ja, Ihres Wissens nach, wird es 2005 Belastungen aus diesem Vertrag geben? Zeuge: Ja ganz sicher. Abg. Mag. Cernic: Wissen Sie in welcher Höhe? Zeuge: Das kann ich Ihnen nicht sagen, ich weiß nur, dass die Konstruktion, die ursprüngliche, mit dem Herrn Zanella so war, dass er einmal einen Konsulenten- vertrag gehabt hat, der am 31.8. 2005 aus hätte sein sollen. Dass danach, nach diesem Datum es einen neuen Vertrag mit ihm, der Abschluss eines neuen Vertrages mit ihm vereinbart wurde, wo dieser Konsulentenvertrag in einen Dienstvertrag umgewandelt worden wäre. Das heißt, am 1. 9.2005 wäre der Zanella Angestellter gewesen. Das war er bis zu diesem Vertrag bis zum 31.8 nicht. Die Konstruktion der Auflösung war die, dass man gesagt hat, wir lassen den Konsulentenvertrag, der bis 31.8.2005 läuft und am 31.8 ohne zusätzliche Handlung aufhört, auslaufen, dieses Honorar wird laufend weiter bezahlt und der Dienstver-trag, der am 1.9.2005 begonnen hätte, der tritt nicht in Kraft. Das war die Konstruktion. Abg. Mag. Cernic: Das wäre ja absolut unglaubwürdig, dass also jemand auf so einen Vertrag, wenn nicht eine Abschlagszahlung vereinbart wurde, offensichtlich ist das auch der Fall. Wir haben die Abschlagszahlung jetzt weder, wie Sie feststellen, verbucht gefunden im Jahr 2004, da wurde sie offensichtlich nicht gezahlt, Zeuge: Nein Abg. Mag. Cernic: Auch nicht budgetiert für das Jahr 2005? Zeuge: Kann ich nicht beantworten. Abg. Mag. Cernic: Können Sie nicht beantworten, Ja, ich sag ja, auch nicht budgetiert für das Jahr 2005. Müsste so was ihrer Meinung nach in einem Budget aufscheinen, wenn mit so einer Belastung zu rechnen ist? Zeuge: Fragen Sie mich das jetzt als Prüfer oder als jemand, der das Budget aufstellt? Abg. Mag. Cernic: Ich frag Sie einfach so. Zeuge: Sie fragen mich einfach so? Ich bin der Ansicht, dass das in das Budget 5 hineinge-hört, wenn es bitteschön, das weiß ich jetzt nicht, ausgemacht und vereinbart ist, dass es im Jahre 5 zu zahlen ist. Budgets sind ja Liquiditäts- Budgets und nicht Zukunftsplanungen, dass heißt wenn ausgemacht ist, das ist jetzt Theorie, wenn ausgemacht wäre, dass man das im Jahre 6 zahlt, müsste es im Budget des Jahres 6 drinnen sein. Aber wenn man es weiß, Frau Magistra, das was zum zahlen ist, brauch ich ihnen nichts sagen, dass es ins Budget reingehört.

Page 130: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

130

S. 89f.: Abg. Tauschitz: Ja meine Frage wäre dahin gegangen und zwar: Wenn der Zanella 2005 nicht mehr hier ist und wenn es eine Abfertigung gibt, ganz egal, wer sie bezahlt, müsste man sie in die Bilanz geben? Zeuge: Nein! Es bleibt dahingehend zu bedenken, dass die Vorgänge rund um die Aktivitäten der Cine Culture Carinthia bzw. der Wörtherseefestspiele GmbH ohne eine detaillierte Gebarungsprüfung nicht restlos aufgeklärt werden können. 14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005 Zeuge Dr. Hermann Huber S. 141ff. Vorsitzender: Mh. Ja ich komme zum Abschluss, aus meiner Sicht. Der Prüfungs-auftrag – und ich möchte Ihnen das jetzt gerne vorhalten und auch die Frage an Sie richten. Wir haben in dem Untersuchungsausschuss – unsere Aufgabe ist es, die erfolgten Geldflüs-se auf ihre Wirtschaftlichkeit, auf ihre Sparsamkeit, auf ihre Zeckmäßigkeit und auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen. Wir befragen, wir versuchen unser bestes zu tun – quer durch alle Fraktionen. Ist aus Ihrer Sicht eine, dem Untersuchungsauftrag des Landtages entsprechende Prüfung möglich, ohne dass wir eine belegmäßige Gebarungsprüfung und deren Ergebnis als Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt haben? Zeuge: Naja, wenn Sie das, was Sie hier als Ziel formuliert haben, Vorsitzender: Beschluss Zeuge: als Beschluss – für mich ein Ziel auch, das erreicht werden soll, dann ist es ohne Gebarungsprüfung gar nicht möglich. Es ist ja wie beim Gericht, der Richter fällt ja kein Urteil, wenn er nicht den Sachverständigen hat, der ihm sagt um was es geht dabei – bei diesen ganzen Sachen. Das heißt also, wenn Sie die Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Satzungsmäßigkeit und Zeckmäßigkeit da feststellen wollen, dann kann man das ohne Gebarungsprüfung überhaupt nicht machen, weil sonst kommen Sie ja gar nicht weiter. Sie können sich höchstens im Kreis bewegen, sonst nichts. Vorsitzender: Danke! 6.6. Die Frage der Gebarungsprüfung In der Generalversammlung der CCC GmbH vom 16. Feber 2005 wurde unter Punkt 3 der Tagesordnung beschlossen, dass eine Gebarungs-prüfung durch Dr. Huber und Dr. Birnbacher in Auftrag geben werden soll: „Es wird der Beschluss gefasst, dass eine Gebarungsprüfung durch die beiden Wirtschafts-prüfer Dr. Birnbacher und Dr. Huber durchzuführen ist, wobei ausdrücklich beschlossen wird, dass diese Prüfung ausschließlich persönlich durch Dr. Hermann Huber und Dr. Dietrich Birnbacher durchgeführt werden muss und keinesfalls durch andere Personen bzw. Angestellte. Prüfungszeitraum ist der 1.1.2004 bis 31.12.2004 und betrifft den Gebarungs-kreis Seebühne.“57 Dieser von Ing. Pfeifenberger eingebrachte Antrag geht auf einen Aktenvermerk über ein Gespräch von LH Haider, LHStv. Ambrozy und LR Strutz am 15. 2. 2005 zurück. In der Zeugenbefragung vom 14. Juni 2005 gibt Dr. Huber zu bedenken: „Bis heute, dass sind ungefähr vier Monate danach, gibt es noch keinen Auftrag, weder der alte Geschäftsführer noch der neue Geschäftsführer hat diesen Beschluss der General-

57 Protokoll der Generalversammlung der CCC GmbH vom 16.2.2005.

Page 131: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

131

versammlung ausgeführt. Das so in aller Kürze.“58 Mag. Rossbacher gibt dazu an: „Ich habe da von Leuten gehört, dass das dort irgendwo beschlossen worden sei und hab dann irgendwann einmal nachgefragt, beim Herrn Bilgram, ob ich dass schon bekommen hab oder nicht, eigentlich in der Angst, dass ich irgendwas da verschustert hätte. Dann hat er gesagt: Der ist noch nicht weggegangen an Sie! Ich kann das nicht beantworten, warum.“59 In der 4. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne wurde festgestellt, dass jegliche Überprüfung gemäß des Landtagsbeschlusses vom 3. Feber 2005 mit dem Wortlaut: „Der Kärntner Landtag setzt einen USA zur Überprüfung des finanziellen Aufwandes des Landes Kärnten aller im Zusammenhang mit der Errichtung und der Bespielung der Seebühne erfolgten Geldflüsse auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit ein“ nur auf der Basis einer Gebarungsprüfung der Gesellschaft möglich ist. Der Zeuge Mag Rossbacher als Wirtschaftsprüfer hielt dies eindrücklich fest: 14. (4. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 14. Juni 2005, Seite 119 ff. „Vorsitzender: „Wäre somit die einzige Möglichkeit, um wirklich auch jetzt entsprechend unseres Auftrages, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit zu überprüfen, dass der Untersuchungsausschuss im Prinzip eine durchgeführte Gebarungsprüfung als Unterlage benötigt. Anderseits erscheint mir, nach Ihren Schilderungen, eine Bewertung gar nicht möglich. Zeuge: Keine Chance auf eine Gebarungsprüfung. Es hat ja auch geheißen, dass eine Gebarungsprüfung gemacht wird und die sollen die zwei Wirtschaftsprüfer, sprich Huber & Rossbacher durchführen, aber wahrscheinlich bin ich da nicht der richtige Mann für solche Sachen. Vorsitzender: Entschuldigung, Herr Magister, aber das ist wirklich einer der zentralsten Dinge Zeuge: Ich sag es nur, ja. Vorsitzender: Sie sagen auch, dass auch dem Überprüfungsantrag nicht gewährleistet werden könnte, wenn es nicht zu einer Gebarungsprüfung kommt und deren Ergebnis dem Untersuchungsausschuss zur Kenntnis kommt. Zeuge: Wir müssen unterscheiden, wir müssen unterscheiden, eine Jahresabschlussprüfung hat mit einer Gebarungsprüfung nichts zu tun. Da geht es um die Ordnungsmäßigkeit und um die Rechtmäßigkeit, aber nicht um wirtschaftliche Ausgaben. Ob das wirtschaftlich ist oder nicht, das ist die Gebarungsprüfung. Wenn aber jemand wissen will, so wie Sie gefragt haben, ob jetzt die Reisespesen, ob das jetzt wirklich passt, oder ob da vielleicht andere Sachen verrechnet wurden, kann ich Ihnen nicht beantworten. Dann haben sie nur die Chance einer Gebarungsprüfung.“ Wie sollen Sie da drauf kommen, weil dass natürlich Teile entglitten sind in dem Unternehmen, dass brauchen wir gar nicht diskutieren. Das ist

58 Dr. Huber. Stenographisches Protokoll der 14. (4.) öffentlichen Sitzung des Untersuchungsaus-schuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 14. Juni 2005. S. 127. 59 Mag. Rossbacher: Stenographisches Protokoll der 14. (4.) öffentlichen Sitzung des Untersuchungs-ausschuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 14. Juni 2005. S. 93.

Page 132: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

132

einfach so, ich sag es Ihnen und zwar hat man geglaubt, das funktioniert so, aber gar nicht einmal irgendwelche handelnden Personen als Mitarbeiter in der Firma, sondern Außenste-hende, die halt gedacht haben, die sind es gewohnt, man macht das so. Ich nehme mir ein Flugzeug und flieg nach Venedig und nach Laibach und nach Wien in einem Tag und komm drauf, dass ich gar nicht nachhause fliegen kann, weil der Flughafen gesperrt ist und muss dann dort wohnen und das zu acht, dann braucht man nicht auszurechnen, was das kostet. Das sind die Sachen, aber dafür gibt es ja einen Aufsichtsrat, dafür gibt es Kontrolle und dann seh’ ich das, ohne lang herum tun, aber ich will jetzt nur noch etwas sagen: Dann ist doch sinnlos, darüber zu reden ob das interne Kontrollsystem richtig ist, ob die Kassa richtig ist. Das Ganze ist ein Sauhaufen, ganz einfach, entschuldigen, dass ich das sage.60 „Zeuge: Ja, wenn Sie Klarheit über Reisespesen und derartiges haben wollen, oder wo Geld hingegangen ist und warum gewisse Leute Geld verdient haben, die nicht einmal eine einzige Karte verkauft haben, dann muss ich sagen: Schaut´s das bitte schnellstens eine Gebarungsprüfung kommt!“61 „Das heißt also, wenn Sie die Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Satzungsmäßigkeit und Zeckmäßigkeit da feststellen wollen, dann kann man das ohne Gebarungsprüfung überhaupt nicht machen, weil sonst kommen Sie ja gar nicht weiter. Sie können sich höchstens im Kreis bewegen, sonst nichts.“62 Einstimmig wurde in der 4. öffentlichen Sitzung des Untersuchungs-ausschusses am 14. Juni 2005 beschlossen, den Landeshauptmann in seiner Funktion als Eigentümervertreter der Wörtherseefestspiele GmbH schriftlich zu ersuchen, raschest dafür Sorge zu tragen, dass die in der in der Generalversammlung der CCC GmbH am 16.2.2005 beschlossene Gebarungsprüfung der Wirtschaftsprüfer Dr. Birnbacher und Dr. Huber ehebaldigst durchgeführt wird und das Ergebnis dem Untersuchungs-ausschuss umgehend zur Kenntnis zu bringen ist. In einem Schreiben vom 22.6.2005 des Eigentümervertreters LH Haider an den Landtagspräsident betreffend die Gebarungsprüfung wird mitgeteilt: „Herr Dr. Huber weigert sich für die Gebarungsprüfung eine Kostenschätzung abzugeben und meint, dass eine solche nicht möglich ist. Die Wörtherseefestspiele GmbH bezweifelt, dies, da Herrn Dr. Huber die Geschäftsgebarung des Unternehmens aufgrund der Zwischenbilanzprüfung bekannt ist. Die Geschäftsführung der Wörtherseespiele (sic!) will einen Auftrag nicht blind erteilen, sondern will vermeiden, dass – wie im letzten Jahr im Zuge der Zwischenbilanzprüfungen – unvorhersehbar hohe Kosten auf das Unternehmen zukom-men. Zudem rät Herr Dr. Birnbacher mit der Gebarungsprüfung solange zuzuwarten, bis das Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofs – welche einer Gebarungsprüfung gleich kommt – vorliegt, um den Aufwand geringer zu halten. Die Geschäftsführung der Wörtherseefestspiele hat raschest auf den Beschluss der Eigentümer reagiert.“ Einstimmig wurde in der 5. öffentlichen Sitzung des Untersuchungs-ausschusses am 23. Juni 2005 beschlossen den Rechnungshof 60 Mag. Rossbacher: Stenographisches Protokoll der 14. (4.) öffentlichen Sitzung des Untersuchungs-ausschuss betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 14. Juni 2005. S. 119f. 61 Mag. Rossbacher. Ebda. S. 123. 62 Mag. Rossbacher. Ebda. S. 143.

Page 133: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

133

schriftlich um Bekanntgabe zu ersuchen, wieweit der Prüfungsstatus des Prüfungsverlangens Gebarung Seebühne ist, wie der weitere Zeitplan ausschaut und wann mit der Vorlage des Prüfberichts zu rechnen ist, sowie das Schreiben des Landeshauptmannes betreffend die Gebarungsprüfung so zur Kenntnis zu nehmen. In der Sitzung vom 17. Jänner 2006 wurde der Antrag auf Anforderung von Unterlagen, zu welchen auch der von der Landesregierung in Auftrag gegebene Bericht des LRH 125/B/2005 betreffend die Über-prüfung der Wörtherseefestspiele GmbH, Gebarung Wirtschaftsjahr 2004 zählt, unter einer Fristsetzung von 14 Tagen beschlossen. In der 4. Sitzung des Kontrollausschusses am 12.10.2004 stellte ein Mitglied des Ausschusses folgendes Prüfungsverlangen, welches den Prüfungsauftrag des Rechnungshofes zur Überprüfung der Seebühne im Wirtschaftsjahr 2004 legitimiert:„Der Landesrechnungshof wird aufgefordert, die Seebühne (ergänzend) dahingehend zu überprüfen, ob die technische Ausstattung der Tonanlage(n), der Orchestergraben, die Dachkonstruktion (für die Aufführung „Tosca“), die Gesamtkosten der „Tosca“-Produktion (gegliedert nach Technik und Schauspielkosten) entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit realisiert wurden. Weiters möge die Gebarung der Kartenverkäufe (gegliedert einerseits nach Kalenderjahren und andererseits gegliedert nach Produktionen) einer Prüfung unterzogen werden, wobei Freikarten, Kontingente für Personen und/oder Firmen, Ermäßigungen etc. gesondert aufzulisten sind.63“ Gemäß dem Wortlaut dieses Prüfungsverlangens bleibt allerdings die Frage offen, ob damit tatsächlich, – weil es sich ja nur um eine „Ergänzung“ handelt - die gesamte Prüfung des finanziellen Aufwandes des Landes Kärnten aller im Zusammenhang mit der Errichtung und der Bespielung der Seebühne erfolgten Geldflüsse auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit erfolgte, denn die konkrete Gebarung der Geldflüsse des Landes Kärnten standen laut Prüfungsauftrag nicht im Vordergrund. Der am 20.12.2005 fertig gestellte Landesrechnungshofbericht mit dem gewählten Titel „Überprüfung der Wörtherseefestspiele GmbH Gebarung Wirtschaftsjahr 2004“ wurde dem Untersuchungsausschuss am 31. Jänner 2006 übermittelt. Im Prüfungsergebnis des LRH wird vorweg festgestellt: „Die Überprüfung der Gesellschaft war insofern erschwert, als von dem während der Festspielzeit angestellten Personal nur mehr eine Mitarbeiterin, die damals im Verkauf tätig war, als einzige Angestell- 63 LRH-Bericht. S. 1f.

Page 134: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

134

te der Gesellschaft für Auskünfte zur Verfügung stand. Gerade im Be-reich des Rechnungswesens und der Buchhaltung fehlte es dem LRH an den authentischen Informationen der dafür verantwortlichen Mitarbeite-rin. In diesem Bereich war er auf die Auskünfte der mit der Bilanzerstellung betrauten Steuerprüfungskanzlei, soweit sie zu einzelnen Fragen gegeben werden konnten, angewiesen.“64 Die abschließenden Bemerkungen der Gebarungsprüfung durch den LRH brachte keine Erkenntnisse über konkrete Geldflüsse der Landesmittel: „Mit der Seebühne wurde eine kostenintensive Infra-struktur geschaffen mit dem Ziel das kulturelle Angebot in Kärnten zu bereichern. […] Ab 2004 war eine Neukonzeption durch Installierung einer eigenen Trägerorganisation und einer Einrichtung einer selbständigen künstlerischen Intendanz zwar längerfristig geplant, aber in der Umsetzung gescheitert. Wie die Erfahrungen zeigten, war es insbesondere die durch die Konzeptänderungen bewirkte Kurzfristigkeit der Planungen, die Mehrkosten und Einnahmeneinbußen nach sich zog. Der LRH empfiehlt im Hinkunft das künstlerische Konzept und die finanziellen Rahmenbedingungen langfristig festzulegen. Auf Grund der Erfahrungen des Jahres 2004 hält es der LRH für zweckmäßig, den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden und mit der operativen Umsetzung bestehende und bewährte Einrichtungen zu betrauen. Mit dem Rückzug auf die strategische Ebene sollte jedoch seitens des Landes auf die Einrichtung eines aussagekräftigen Bericht- und Kontroll-systems besonderer Wert gelegt werden.“65 Zum zentralen Thema „Gebarung“ wurde in der 9. öffentlichen Sitzung am 16. Mai vom GF Bilgram dazu anscheinend abschließend Stellung genommen: „Abg. Tauschitz: […] Ist es mittlerweile schon zu einer Beauftragung gekommen durch Hu-ber & Birnbacher für eine Gebarungsprüfung, oder Huber & Rossbacher oder Birnbacher & Rossbacher? Zeuge: Nein, ist es nicht, weil der Rechnungshof ja sehr intensiv geprüft hat im Jahr 2005; diese Prüfung einer Gebarungsprüfung gleichkommt und ich als Geschäftsführer gesagt ha-be, dass wir nicht noch mehr Kosten, Prüfkosten, verursachen werden, nachdem ja eine quasi Gebarungsprüfung vorliegt durch den Rechnungshof, der das übrigens auch bestätigt hat und gesagt hat, das ist wie eine Gebarungsprüfung.“66

64 Ebda. S. 2. 65 Ebda. S. 103f. 66 Dipl.Bw. Bilgram. 29. (9. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend die Über-prüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne. 16. Mai 2006. S. 16.

Page 135: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

135

Die Beurteilung des Rechnungshofes über die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der „Gebarung der Wörtherseefestspiele 2004“ fällt im Vergleich zum Gutachten des Sachverständiger Dr. Kleiner allerdings eher „milde“ aus. Dr. Kleiner etwa deckte in seinem Gutachten Landesmittel auf, die an die WSF für den Rechnungskreis „Wörtherseebühne“ geflossen sind, die im LRH-Bericht nicht vorkommen: Im Jahr 2004 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Landesmittel in der Höhe von € 1.009.000,-- als „Subventionen“ verbucht.

• Darunter Spartacus € 200.000,-- • Wirtschaftsgala € 100.000,-- • Abgangsdeckung € 369.000,-- • Zuschuss (Zusage GV 18.1.05) € 340.000,--

Den in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Subventionen des Landes“ verbuchten Mitteln für den Geschäftsbereich „Wörtherseefestspiele“ stehen im Rechnungsabschluss 2004 ausgegebene Mittel für die Gesellschaft in der Höhe von € 2,5 Mio. gegenüber. Im Rechnungshof-bericht werden die Aufwendungen des Landes für den „Bereich“ Wörtherseefestspiele in der Höhe von € 1.009.000,-- summiert. Tatsächlich wurden für die Aktivitäten der Wörtherseebühne für den zu untersuchenden Bereich der Wörtherseefestspiele laut Dr. Kleiner für das Jahr 2004 neben den als Subvention verbuchten € 1.109.000,-- zusätzliche € 568.695,-- als Verlustabdeckung der Wörtherseefestspiele GmbH gewährt, welche in der Form einer Weiterverrechnung von Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Wörtherseefestspiele durch die Gesellschaft an das Land Kärnten abgerechnet werden sollte.67 Die Problematik liegt anscheinend in den Geldflüssen zwischen den nicht ausreichend zu differenzierenden Geschäftszweigen Filmförderung und Wörtherseefestspiele und die jeweiligen organisatorischen Aufwendungen dafür und anderen Gesellschaften wie der Kärnten Werbung GmbH. Um in Zukunft eine Trennung zwischen den Geschäftsbereichen zu gewährleisten, wurde die Cine Culture Carinthia in die Wörthersee-festspiele GmbH umfirmiert, und der Filmbereich in die Kärnten Werbung GmbH verlagert. Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2004, beschlossen in der GV vom 16.11.2004, ist nun ausschließlicher

67 Ergänzungsgutachten von Dr. Kleiner. Tz 108f.

Page 136: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

136

Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Organisation, Durchführung und Vermarktung der Wörtherseefestspiele. Eine Gebarungsprüfung ist weiterhin noch ausständig, welche möglicherweise über die vom LRH festgestellten Finanzflüsse der Landesmittel hinausgehende lückenlose Aufklärung zu detaillierten, die gesamte Gesellschaft betreffenden Fragen hätte erbringen können. Nach den Aussagen des Geschäftsführers kommt der Rechnungshof-bericht einer „Quasi-Gebarungsprüfung“ gleich, auch wenn nicht definitiv festgelegt wird, dass die Gebarungsprüfung unter dem Hauptaspekt der geflossenen Landesmittel erfolgt ist. Peter Ambrozy meinte am 23. Juni 2005 dazu: „Also ich vertraue dem Rechnungshof sehr, aber die Gebarungsprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ist doch etwas ande-res.“68 Nichts desto trotz sieht der Landeshauptmannstellvertreter a.D. Ing. Pfeifenberger die Kritik an der Gebarung innerhalb der Seebühnen-gesellschaften Cine Culture Carinthia und Wörtherseefestspiele GmbH, welche allerdings objektiv seitens des Rechnungshofes erfolgte, als politisch motiviert und deshalb unhaltbar an. Sein Verhalten und die Vorgänge rund um die Seebühne im Zusammenhang mit der Gebarung (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Mittelver-wendung) seien absolut korrekt gewesen: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger, S. 11f.: Zeuge: (…) Das heißt, in Summe dieser Erkenntnisse kann ich sagen, dass dieses Projekt „ Wörtherseebühne“, das wir erfolgreich positioniert haben, das auch sozusagen Erfolg in den letzten Jahren und auch im heurigen Jahr hat, weil wenn man sich die heurige Saison und das Ergebnis anschaut, dann ist es ein Erfolg. Trotz der widrigen Umstände, der Kurzfristigkeit und auch der Wetterlage muss man dazu auch glaube ich korrekt sagen: Es ist sozusagen ein unbedingtes Erfordernis, dass so was am Wörther-see geschieht, dass auch höchstes Interesse der Stadt Klagenfurt immer gegeben ist und der Kulturreferent bei diesen Verhandlungen eingebunden ist. Er war ja letztendlich auch die treibende Kraft bei der Vereinbarung, bei der Ausgestaltung des Intendantenvertrages, das heißt, da hat er dort auch vehement mitgeredet, also in der Konsequenz das man gesagt hat: „Wir probieren das mit dieser Gesellschaft“ und man hat auch mit dem Renato Zanella natür-lich auch einen international anerkannten Kulturmanager und Profi an Bord geholt, der sozusagen auch weit über die Grenzen hinaus dieses Landes PR machen konnte. Natürlich war das nicht im Sinne der anderen Parteien, und das hat sich auch bei diesen Gesprächen und Verhandlungen dann konkret gezeigt und ich glaube, wäre das ein anderer gewesen, der vielleicht dort bessere Karten auch im politischen Sinne gehabt hätte, dann wäre das ganze eigentlich nicht Thema für die Öffentlichkeit geworden. (…) Alles, was hier getan wurde, war im Sinne einer positiven wirtschaftlichen und auch kulturellen Entwicklung. (…)

68 Dr. Ambrozy. 16.(5. öffentliche ) Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend die Überprü-fung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne 29. Gesetzgebungs-periode. 23.Juni 2005. S. 21.

Page 137: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

137

6.7. Aktenschwund Nicht ganz geklärt werden konnte seitens des Untersuchungs-ausschusses das zwischenzeitliche Verschwinden von Akten und Dateien, die insbesondere eine Reihe Jour-Fix-Protokollen betreffen. Sowohl Dr. Sapetschnig als auch Frau Besser geben jedoch glaubwürdig zu Protokoll, dass Unterlagen aus den Büroräumlichkeiten der Cine Cultur Carinthia bzw. Wörtherseefestspiele GmbH verschwunden seien. Einen Teil der Unterlagen hätte man aufgrund von Backup-Dateien rekonstruieren können, handschriftliche Protokolle (insbesondere aus den Monaten Juni, Juli und August 2004) seien jedoch dabei verloren gegangen: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005, 2. Befragung Dr. Sapetschnig, GF der Cine Culture Carinthia S. 109f.: Zeuge:. Es war ein Ordner in ihrem Büro, dieser Ordner wurde von uns dann fieberhaft gesucht. Er war wie vom Erdboden verschluckt und wir haben die Frau Besser gebeten, in die Firma herein zu kommen, obwohl sie ja schon ausgeschieden war, um abzuklären, wo eventuell dieser Ordner sein könnte. Sie hat dann gesagt: „Aha, das ist der Ordner mit den Jour-fixe-Protokollen von 1. Jänner bis zum 30.6.“ Dann habe ich gesagt: „Ist ja wurscht, ist egal, druck aus deinem Computer bitte mir die Datei aus.“ Sie ist dann zu Ihrem Computer gegangen und plötzlich sieht sie, dass eben auch hier die Dateien gelöscht waren. Daraufhin haben wir gemeinsam sofort unseren externen EDV-Administrator angerufen und gefragt, ob die Daten wiederherstellbar wären. Dieser hat dann zugesagt, dass er das prüfen wird und das wurde schlussendlich von ihm auch so gemacht. Und nach Rückfrage mit unserem Anwalt, ob hier eine Anzeige zu erfolgen hätte, wurde gesagt, wenn kein Vermögensschaden für die Firma eingetreten ist, und das ist in dem Fall nicht gewesen, weil das Jour-fixe-Protokolle waren, die sozusagen elektronisch gespeichert waren, ist dann von uns auch schlussendlich nach Rücksprache mit dem Eigentümer eine Anzeige nicht erfolgt, aber dieser Ordner war wirklich weg. 6.8. Öffentliche Mittel für die Wörthersee-Festspiele

6.8.1. Landesmittel für die Spielsaison 2004 Die Förderungen, Zuschüsse und Zahlungen des Landes flossen in alle Geschäftsbereiche des Unternehmens, nämlich in den Rechnungskreis Wörtherseefestspiele (ab Nov. 2003), für Personal- und Sachkosten des künstlerisch/administrativen Bereiches der Filmförderung, in die Filmförderung (bis 2005), in den Eventbereich (bis 2003) und für den Werkvertrag mit Herrn Pichler bzw. für Konzertveranstaltungen (ab 2004): 69

69 LRH-Bericht. S. 63.

Page 138: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

138

Förderungen aus der Kulturabteilung: Aus der Kulturabteilung flossen 2004 unter dem Ansatz „Wörthersee-bühne, Förderungsbeiträge des Landes“ mit der Zweckwidmung „Wörtherseefestspiele“ € 569.000,--. Förderungen aus der Finanzabteilung: Aus der Finanzabteilung flossen 2004 unter dem Ansatz „Cine Culture Carinthian GmbH, Förderbeiträge des Landes“ € 100.000,-- mit der Zweckwidmung „WS Festspiele“, € 405.587,-- mit der Zweckwidmung „Personal & Sachkosten“ und € 134.000,-- mit der Zweckwidmung „Pichler/Konzerte“. Aus der Finanzabteilung flossen weiters unter dem Ansatz „Cine Culture Carinthian GmbH, Tourismusförderung – Filmprojekte“ mit der Zweckwidmung „Filmförderung“ € 710.533,--. Weiters flossen aus der Finanzabteilung unter dem Ansatz „Cine Culture Carinthian GmbH, Gesellschafterzuschuss“ € 340.000,-- mit der Zweckwidmung „WS Festspiele“ sowie € 400.400,-- unter dem Ansatz „Wirtschaftspolitische Maßnahmen, Entgelte für Leistungen von Firmen, Gewerbetreibenden“ mit der Zweckwidmung „WS Festspiele“. Förderungen aus der Bildungsabteilung: Aus der Bildungsabteilung flossen 2004 € 960,-- „sonstige Förderung des Unterrichts, sonstige Zuwendungen“ mit der Zweckwidmung „WS Festspiele“. Förderungen des Landes an die WSF nach Zweckwidmungen Rechnungswesen der CCC GmbH: Insgesamt flossen vom Land Kärnten für die jeweiligen Zweck-widmungen an die Wörtherseefestspiele GmbH gemäß Rechnungshof-bericht € 2.261.380,--

• Rechnungskreis: „Wörthersee Festspiele“ € 1.010.360,-- • Rechnungskreis: „Personal & Sachkosten“ € 405.587,-- • Rechnungskreis: „Filmförderung“ € 710.533,-- • Rechnungskreis: „Pichler/Konzerte“ € 134.900,--

Diese Zuschüsse und Förderungen des Landes wurden im Landes-budget überwiegend unter der Gebarungsgruppe 5, Förderungs-ausgaben Ermessen, als Förderungsbeiträge verrechnet. Je nach Zweckwidmung erfuhren die Förderunen im Rechnungswesen der Gesellschaft unterschiedliche Behandlung: Der Geschäftszweig „Filmförderung“ wird über ein Treuhandkonto als Durchlauferposten abgewickelt. Die Mittel des Landes bei der Gesellschaft sind nicht ertragswirksam und gehen damit nicht in die Gewinn- und Verlust-rechnung ein.

Page 139: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

139

Im Bereich Werkvertrag/ Konzert merkte der Rechnungshof an, dass ein Betrag in der Höhe von € 98.900,-- enthalten ist, der nicht zur Gänze diesen Bereich zugeordnet werden kann. Der ganze Betrag wurde auf Gesellschafterseite nicht als Subventions-erlös, sondern als Gesellschafterzuschuss für die Verlustabdeckung verbucht.70 Die Zuwendungen des Landes für die „Personal- und Sachkosten“ für den künstlerisch/administrativen Bereich der Filmförderung“ wurde auf Gesellschafterseite ebenfalls nicht als Subvention ertragswirksam, sondern wie ein Gesellschafterzuschuss als Einlage in die Kapital-rücklage gebucht. Die Beiträge des Landes an den Geschäftszweig „Wörtherseefestspiele“ sind vorwiegend als Subventionen behandelt und auf ein Erlöskonto gebucht worden. Die Förderung der Kulturabteilung im Dez. 2003 in der Höhe von € 100.000,-- wurde abweichend davon wie ein Gesellschafter-zuschuss in die Kapitalrücklage gebucht und teilweise periodengerecht zum Jahr 2004 abgegrenzt. Förderungen und Zuschüsse des Landes für die Durchführung der Wörtherseefestspiele 2004 laut Rechnungshofbericht Tabelle 15. S. 65.: 1. Wörtherseebühne, Förderungsbeitrag des Landes für das Jahr 2004 in der Höhe von € 569.000,--: Zweckwidmung:

• „Produktion Spartacus“ € 200.000,-- • Abgangsdeckung € 369.000,-- (Zusage vom 18.1.2005 – Gesell-

schafterzuschuss)71 2. Cine Culture Carinthia, Förderbeiträge des Landes für das Jahr 2004 € 440.000,--

70 LRH-Bericht. S. 64. 71 Ergänzungsgutachten. Dr. Kleiner. Tz 110.

Page 140: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

140

Zweckwidmung:

• Wirtschaftsgala 2004 100.000,-- • Finanzielle Sanierung (Zusage) 340.000,-- (Zusage vom 4.2.2005

– zweckgebunden für die Abdeckung der Bankverbindlichkeiten nach Vorliegen des testierten und genehmigten Jahreszuschuss zum 31.12.2004 und eines Sanierungskonzepts zugesagt.)72

Gesamt: € 1.009.000,-- Gesamt wurden vom Land Kärnten 2004 Förderungen für die Zweckwidmung der Wörtherseefestspiele als Geschäftszweig der CCC GmbH als „Subventionen“ verbuchte Ausgaben in der Höhe von 1.009.000,-- getätigt. - Nach einer Fristerstreckung für den Subventions-nachweis erbrachte die CCC Anfang September 2004 gegenüber der Abteilung 5 den Nachweis über die Verwendung dieser Subventionen durch die Vorlage von Originalbelegen in der Höhe der gewährten Subventionen. Diese Subventionsabrechnung wurde vom Landes-rechnungshof für ordnungsgemäß befunden.73 Für die Tätigkeiten der CCC GmbH, in welcher die Wörtherseefestspiele neben der Filmförderung und einer Konzertveranstaltung ein Geschäfts-zweig war, brachte das Land Kärnten im Jahr 2004 laut Rechnungs-abschluss 2004 insgesamt mind. € 2,5 Mio. auf. (Ausgabeposten „CCC GmbH“ + „Wörtherseebühne“). Hierzu können auch noch € 200.000,-- hinzugezählt werden, die als Entgelt trotz nicht erbrachter Leistungen von der Kärnten Werbung GmbH an die CCC GmbH verrechnet wurden.74 Filmförderung: Im Bereich der Filmförderung wurde der Intendant Manfred Lukas Luderer (MLL) engagiert zu einem Tagessatz von über € 1.400,--. Ein Leistungsbericht der Tätigkeiten als Intendant im Jahr 2004 wurde vom Intendanten nicht vorgelegt. Die Förderung wurde nur auf Antrag gewährt, wobei nach positiver Beurteilung des eingereichten Projekts durch MLL dem Land eine Empfehlung zur Vergabe der Förderungen abgegeben wurde. Sämtliche Förderanträge, mit Ausnahme der Filmpro-jekte „Imagetrailer Wasser“ betreffend Schnitt und Herstellung eines 30-40 Sekunden bzw. eines 2 minütigen Werbefilms und „Kärntner Seenbi-king“ betreffend die Umsetzung zur Vermarktung der Mountainbikestre-cke Kärnten Seen Biking, wurden richtliniengemäß abgewickelt. (Aus- 72 Ebda. Tz 110. 73 LRH-Bericht. S. 66. 74 LRH-Bericht. S. 75.

Page 141: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

141

zahlung bei Präsentation der Fertigstellung). Hinsichtlich dieser zwei Projekte ist die Fördervergabe nur auf mündlicher Basis erfolgt. Am 17.8.2004 wurde vom Eigentümervertreter der CCC die Entscheidung getroffen, die Filmförderung in der bisherigen Form nicht mehr weiterzu-führen, weil die Kosten in keiner Relation zum Effekt standen. Mit Beschluss vom 30.9.2004 der Generalversammlung der CCC GmbH sollte der Geschäftsbereich der Filmförderung (Abwicklung und Zahlstel-le) in die Kärnten Werbung GmbH verlagert werden. Die Budgetmittel wurden entsprechend den Genehmigungen des Landesfinanzreferenten auf das Konto der CCC überwiesen und von dort gemäß den Förderungsrichtlinien den ProduzentInnen weitergereicht. Gefördert wur-den 2004 in der Höhe von 710.000,-- (2 Väter 1er Tochter Teil 2 und 3, Imagetrailer Wasser und Seenbiking, Welcome Home, Blackout Yourney, Der Fürst und das Mädchen II)75 Sicherung der Liquidität – Abgangsdeckung des Spielbetriebes 2004 Das Protokoll der Generalversammlung der CCC GmbH vom 29.10.2004 wonach sich eine Förderzusage des Landes über den Betrag von € 369.000,-- ergeben soll, lag Dr. Kleiner nicht vor, aber es wurde eine Bestätigung über die Zuweisung dieses Betrages aus dem Nachtrags-voranschlag von Ing. Pfeifenberger datiert vom 22.11.2004 an den Wirt-schaftsprüfer Mag. Rossbacher übermittelt.76 Mit Schreiben vom 10.12.2004 fordert die CCC GmbH das Amt der Kärntner Landes-regierung auf, den Betrag in Höhe von € 369.000,-- „wie in der General-versammlung vom 30.9.2004 besprochen und wie im Budget vorgese-hen“ zu überweisen. Dieser Betrag von € 369.000,-- geht am 23.2.2005 auf dem Konto der Wörtherseefestspiele GmbH ein.77 In der außerordentlichen Generalversammlung der CCC GmbH am 18.1.2005 wurde zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft beschlos-sen € 369.000,-- (Ermächtigungsbereich über eigens zu verfügende Finanzmittel des Finanzreferenten ohne Landesregierung) zur Abde-ckung des Produktionsbudgets 2004 zur Verfügung zu stellen: Top 3) d) „Zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität der Gesellschaft werden durch den Gesellschafter Land Kärnten unverzüglich (binnen 14 Tagen) Mittel der Gesellschaft zur Verfügung gestellt

- Abgangsdeckung Produktionsbudget 2004 in der Höhe von € 369.000,--

- Offene Verpflichtungen aus dem Titel Filmförderung in Höhe von € 205.000,-- zuzüglich Overheadkostenübernahme.“

75 Ebda. S. 85-91. 76 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 16. 77 Ebda. Tz 17.

Page 142: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

142

Das Land Kärnten erklärte die Bereitschaft auf Basis der Testierten Bilanz 31.12.2004 und durch ein vom Geschäftsführer bis spätestens 28.2.2005 dem Gesellschafter vorzulegenden Sanierungskonzepts an der Sanierung der Gesellschaft durch zusätzliche Beiträge mitzuwirken.78 Am 1.2.2005 erging an die WSF ein Schreiben von Dr. Birnbacher betreffend das Kapitalkonto der Bilanz zum 31.12.2004 in welchem festgehalten wird, dass das „vorliegende Ergebnis zum 31.12.2004 (Arbeitsstand 1.2.2005) ein negatives Kapital von rund € 340.000,-- ausweist. Daher ersuche ich zu veranlassen, dass dieser noch ausstehende Betrag eingefordert wird.“79 Für den Fortbetrieb forderte Dr. Birnbacher im zitierten Schreiben weitere € 200.000,--. Dr. Sapetschnig leitete dies an das Amt der Kärntner Landesregierung weiter. Erst mit Antwort-schreiben vom 4.2.2005 teilte das Amt der Kärntner Landesregierung der WSF mit, dass ein Landesbeitrag in Höhe von € 340.000,-- zur bilanziellen Sanierung zweckgebunden für die Abdeckung der zum Bilanzstichtag 31.12.2004 bestehenden Bankverbindlichkeiten geneh-migt wurde. Der entsprechende Anweisungsakt wurde vom Kulturreferenten und LFR am 17.2.2005 genehmigt und erfolgte aus dem noch nicht zur Gänze aufgebrauchten Ausgabeposten „Wörtherseebühne, Förderungsbeiträge des Landes“, welcher aus dem Nachtragsvoranschlag vom 18.11.2004 in der Höhe von € 1.669.000,-- dotiert war. Der Verwendungsnachweis der Förderungen zum Abgangsdeckung wurde der Förderabteilung am 24.6.2005 vorgelegt und von der Förderabteilung als Subventions-nachweis anerkannt. Nach Testierung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 wurde die Überweisung des Betrags beantragt, in der Folge bestätigt und als Gesellschafterzuschuss in der Landesbuchhaltung mit Buchungsdatum 5.11.2005 überwiesen.80 Der überwiesene Betrag wurde auch von Dr. Kleiner in die vom Land Kärnten für die WSF zur Verfügung gestellten Subventionszahlungen in der Gesamthöhe von € 1.009.000,-- miteinbezogen.81 Indirekte Förderungen: Am 8.10.2004 wurde eine Ausgangsrechnung der CCC GmbH an die Kärnten Werbung GmbH für Marketingleistungen erstellt. Nach einem Aktenvermerk des GF der CCC rief der LFR den GF der Kärnten Werbung GmbH am 28.10.2004 abends an und billigte nochmals die 78 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 19. 79 Schreiben von Dr. Birnbacher an die Wörtherseefestspiele GmbH zH Hr. Sapetschnig. Betreff: Kapi-talkonto der Bilanz zum 31.12.2004. 1.2.2004. 80 LRH-Bericht. S. 68. 81 Ergänzungsgutachten. Dr. Kleiner. Tz 108.

Page 143: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

143

Überweisung von € 200.000,-- wegen verstärkter Marketingaktivitäten an die CCC. Am 3.11. langte der Betrag auf dem Bankkonto der CCC in voller Höhe ein. Dahingehend kritisiert der Landesrechnungshof, dass eine detaillierte und konkrete Beschreibung der von der CCC für dieses Entgelt zu erbringende Marketingleistung nicht enthält. Ebenso wenig existiert ein Nachweis über die erbrachten Leistungen. Damit spricht der LRH an, dass der Eindruck besteht eine indirekte Förderung bzw. Zuschüsse für die Finanzierung der WSF übereine Landesgesellschaft erfolgte, um eine direkte Förderung über das Land zu umgehen.82 Landeszuschüsse im Rechnungsjahr 2005 für die Spielsaison 2004: Im Rechnungsjahr 2005 wurde von der Kulturabteilung ein Betrag von 50.000,-- zur Auszahlung an die WSF gebracht, welcher sich auf ein vom LH Jörg Haider erworbenes Kartenpackage (233 Karten mit einer 37%igen Ermäßigung für die Aktion unserer Mitmenschen mit besonderen Bedürfnissen) der Spielsaison 2004 bezieht.83 Verlustabdeckung durch das Land Kärnten: Das Gutachten von Dr. Kleiner zeigt neben den Subventionen des Landes in der Höhe von € 1.009.000,-- auch noch einen vom Land Kärn-ten bereitgestellten Betrag in der Höhe von € 568.695,-- als Verlust-abdeckung des Landes auf.84 Die Verlustabdeckung der Gesellschaft durch das Land Kärnten in der Höhe von € 568.695,-- per 31.12. 2004 besteht aus einer Zusage der Weiterverrechnungen von Personal- und Sachkosten an das Land.85 Dr. Kleiner konnte in seinem Gutachten nicht nachvollziehen bzw. rekonstruieren zu welchem Zeitpunkt der entsprechende Beschluss gefasst worden ist, um die Zusage dieser Landesmittel festzulegen.86 Auch stellt Dr. Kleiner in seinem Ersatzgutachten vom Dezember 2005 dar, dass der besagte Betrag unter dem Titel Verlustabdeckung vom Land Kärnten ersetzt wurde, aber nicht in den Budgets, sondern nur als Aufwand in der Buchhaltung bzw. als Ausgaben in der Geldfluss-rechnung enthalten ist.87 Im Rechnungshofbericht wurde weder in den aufgelisteten Erträgen der WSF im Wirtschaftsjahr 2004 der besagte Betrag mit dem Titel bzw. Zweckwidmung „Verlustabdeckung Land Kärnten“ angeführt noch im

82 LRH-Bericht. S. 75. 83 Ebda. S. 55. 84 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 46. 85 Ebda. Tz 107f. 86 Ersatzgutachten von Dr. Kleiner. Tz 109. 87 Ebda. Tz 72.

Page 144: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

144

Kontext der Auflistung der Zahlungen des Landes an die WSF im Jahr 2004 als Zweckwidmung.88 Seitens der Gesellschaft sind die Förderungen 2004, abgesehen von dem Durchlaufposten Filmförderung zur Gänze zur Abgangsdeckung aus den Wörtherseefestspielen verwendet worden. In diesem Abgang sind sämtliche Aufwendungen enthalten, also auch Gehälter, Fremd-leistungen, etc. Es sind laut Dr. Kleiner keine Fremdleistungen als Aufwendungen an die Kärnten Werbung GmbH enthalten.89 Laut Rechnungshofbericht (Seite 6) wurden im Jahr 2004 bis einschließlich des Jahres 2005 insgesamt 6,928.110,00 Euro (1,6 Millionen Bund, 4,30343 Millionen Land Kärnten, 783.120 Landes-hauptstadt Klagenfurt) an öffentlichen Mitteln aufgewendet. Diesen finanziellen Aufwand sieht LH Haider als vertretbar an, wenn er in der 18. (6. öffentliche) Sitzung (S. 7) meint: S. 7: Zeuge: (…) Das heißt also, dass wir hier durchaus für die Perspektive ein Festspiel zu entwickeln, das einen künstlerisch freien Bereich offen lässt, nämlich sich speziell auf das Musical konzentriert, dass hier an sich die Schritte richtig gesetzt worden sind und dass also auch – im Rahmen die finanziellen Aufwendungen im Rahmen des Vertretbaren sind.

6.8.2. Bundesmittel für die Spielsaison 2004 Bereits im Jahr 2002 gab es seitens des Landes beim Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit erste Bemühungen um finanzielle Zuwendungen zur Verwirklichung der Wörtherseebühne. Bereits im Juli 2003 richtete BM Haupt an BM Bartenstein ein Schreiben betreffend Bundesfinanzierung des Projekts „Wörthersee-Bühne“ zu-kommen. Nach weiteren Verhandlungen wurde im Dezember 2003 seitens des Landeshauptmannes mitgeteilt, dass ein positiver Beschluss darüber gefallen sei und eine einmalige Subvention in der Höhe von € 1,6 Mio. ausbezahlt werde. Im Jänner 2004 fand im Casineum Velden eine Unterredung zwischen LH Haider, FM Grasser, GF Sapetschnig und Intendanten Zanella statt im Rahmen welcher es zu einer informellen Absprache kam, dass die zur Auszahlung zu gelangenden Bundesmittel in einem Betrag Verwendung finden könnten:

88 LRH-Bericht. S. 50. S. 63. 89 Gutachten von Dr. Kleiner Tz 107f.

Page 145: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

145

24 (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 27. Oktober 2005, S. 103: Sapetschnig: „’Ich brauche die 1,6 Millionen in einem Betrag.’ Das war meine Bedingung und die Zusage war seinerzeit, oben im Casineum durch den Finanzminister Karlheinz Grasser und dem Landeshauptmann Doktor Jörg Haider.“ 18.(6.öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, LH Haider, S. 60. Zeuge: „Wir haben mit dem Finanzminister diese Förderung nicht nur vereinbart, sondern wir haben auch dann hinsichtlich der Verwendungsmodalitäten Einvernehmen erzielt und das hab ich ja heute, glaube ich, schon mehrfach ausgesagt.“ Nach den Zeugenaussagen von Dr. Sapetschnig vom 4.7.2005 unter Eid in der Strafsache „Wörtherseebühne“ fand das ominöse Treffen am 15. Jänner 2004 im Casineum Velden - eine Unterredung zwischen LH Haider, FM Grasser, GF Sapetschnig und Intendanten Zanella – statt. Im Rahmen dieser Unterredung kam es zu einer informellen Absprache, dass die zur Auszahlung zu gelangenden Bundesmittel in einem Betrag Verwendung finden könnten. Dr. Sapetschnig sagte unter Eid im Zusammenhang mit dem Verhör im Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Wörtherseefestspiele GmbH dezidiert aus, dass das Treffen am 15. Jänner 2004 statt fand und dass ihm zugesichert wurde den Betrag der Bundessubventionen auf einmal zu verbrauchen. In der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 27. Oktober 2005 bestätigte Dr. Sapetschnig seine Aussage ohne allerdings das Datum des Treffens im Casineum Velden zu erwähnen. Es kam offensichtlich zu einer Verwechslung des Datums durch den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, sodass fortan davon ausgegangen wurde, dass sich das Treffen am 13.1.2004 ereignet hätte. Deshalb wurde bei dem Ersuchen an Bundesminister Grasser auch irrtümlicher Weise der 13.01.2006 als Tag des Treffens im Casineum Velden angegeben. In der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 23. März 2006 wurde einstimmig beschlossen ein Schreiben an den Finanzminister Mag. Karl Heinz Grasser im Sinne eines Ersuchens um schriftliche Stellungnahme zur Zeugenaussage von Dr. Sapetschnig, wonach der Finanzminister im Beisein des Landeshauptmannes im Casineum Velden am 13.1.2004 Herrn Dr. Sapetschnig zugesichert habe, die Bundessubvention auf einmal verbrauchen zu können, zu richten. Auf eine mündliche Landtagsanfrage vom Dezember 2005 des Abgeordneten Rolf Holub von den Grünen an den LH Haider mit dem Wortlaut: „Stimmt es, dass Finanzminister Karl Heinz Grasser Ihnen schon Mitte Jänner 2004 die Zustimmung erteilt hat, die Bundes-

Page 146: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

146

subventionen in Summe von 1,6 Millionen Euro für die Wörtherseebühne in einem Jahr zu verwenden?“ antwortete der LH Haider mit „Nein“. Nach einem Schreiben um eine baldige Stellungnahme an BM Grasser vom 16.5. 2006 nahm BM in einem Schreiben vom 24.5.2006 Stellung: „An ein Gespräch mit LH Dr. Haider am 13. Jänner 2004 im Casineum Velden kann ich mich erinnern. Ich bat ihn, sich in der Frage der Bundessubventionen direkt an den sachlich zuständigen Staatssekretär Morak und sein Ressort zu wenden, da das Bundesministerium für Finanzen in diesem Bereich keine Zuständigkeit besitzt. Wer damals bei diesem Gespräch möglicherweise zugehört hat, weiß ich nicht, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelte. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auf die parlamentarische Anfrage Nr. 2593/J vom 26. Jänner 2005 und meine schriftliche Beantwortung vom 25. März 2005 zu verweisen.“90 In dieser Beantwortung gibt BM Grasser folgende Stellungnahme ab: „Die Aussage des Herrn Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider gegenüber der APA vom 18. Jänner 2005 konnte ich aus den Medien entnehmen. Bei einem am 18. Jänner 2005 stattgefundenen Telefonat schilderte mir Dr. Haider die Lage der Wörtherseebühne Klagenfurt. Ich musste Dr. Haider aber an Staatssekretär Morak verweisen, da die Abwicklung von Förderungen in dessen Zuständigkeit fällt. Soweit mir bekannt ist, nahm Dr. Haider auch tatsächlich mit dem Herrn Staatssekretär Kontakt auf. Mein Ressort wurde seitens Dr. Haider über den Briefwechsel informiert. Darin ist ersichtlich, dass die Voraussetzung für die Gewährung der Förderung der Nachweis der Leistungs-erbringung bis Ende 2008 ist. Ein Hinweis darauf, dass die Mittel in gleicher Höhe pro Jahr auszugeben sind, ist daraus nicht ersichtlich. Der interimsmäßige Geschäftsführer der Wörtherseefestspiele teilte mir in einem Schreiben vom 20. Jänner 2005 betreffend die Subventionsmittelverwendung mit, dass auf Grund der sehr hohen Aufwendungen im Jahre 2004 für den Aufbau der Festspiele die Förderung des Bundes für die Wörtherseefestspiele bereits im Jahre 2004 in der gesamten Höhe benötigt und verwendet wurde, weshalb die Verbuchung in der Bilanz 2004 in der gesamten Höhe erfolgt ist. Ein gleich lautendes Schreiben ist, meinen Informationen nach, auch dem Bundeskanzleramt zugegangen. Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe eines Bundesministers für Finanzen, sich in die operative Umsetzung von Projekten der Länder einzumischen. Die Abwicklung der gegenständlichen Förderung und damit auch die zweckgemäße Durchführung der geförderten Tätigkeit bzw. dessen Überwachung obliegt jener Stelle, die die Förderung gewährt hat, also dem Bundes-kanzleramt.“ Am 26. Jänner 2004 stellte die GF der CCC GmbH einen formalen Förderantrag und drängte auf baldige Förderungszusage. Am 17. Feber schrieb die Sektionschefin „Tourismus und Historische Objekte“ Mag. Elisabeth Udolf-Strobl an Bundesminister Haupt und Ing. Pfeifenberger, dass die Bundesfinanzierung für das Projekt „Wörthersee-Bühne“ in der

90 Schreiben des BM Grasser vom 24. 5.2006.

Page 147: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

147

Höhe von 1,6 Mio. im Bereich Kunst als Initiative im Wachstumspaket der Bundesregierung enthalten ist. Fritzl wandte sich in einem E-Mail vom 6. März 2004 an die zuständige Kontaktperson zur Abwicklung der Bundesförderungen, in welchem sie sich erkundigte:

• Für welche Zwecke die Bundesförderung gewährt wird • Welche Nachweise und Unterlagen für die Anweisung der

Bundesmittel benötigt werden • In welchem Zeitraum die Bundesförderungen zur Anweisung

kommen können In einem Brief des Staatssekretärs für Kunst und Medien vom 16. März 2004 an den GF der CCC GmbH wurde ihr mitgeteilt, dass bezugnehmend auf das Ansuchen vom 26. Jänner 2004 für die Durchführung des künstlerischen Programms der Wörtherseefestspiele Klagenfurt in den Jahren 2004 bis 2008 eine einmalige Betriebs-investition (Starthilfe zur künstlerischen Neuorientierung) von EUR 1,6 Mio. über das Konto Nr. 1340280 (HYPO ALPE ADRIA BANK AG, BLZ: 52000) lautend auf Cine Culture Carinthian Wörtherseefestspiele zur Verfügung gestellt werde. Wörtlich wurde die Bedingung wie folgt formuliert: „Die Tätigkeit und der Produktionsumfang sind auf die absehbaren Finanzierungsmöglichkeiten abzustimmen. Die Bundes-förderung dient zur teilweisen Deckung eines bei ordentlicher und zweckmäßiger Durchführung der geförderten Tätigkeiten entstehenden Abgangs.“ – Wären in der Förderbedingung neben der Ordentlichkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung auch die Sparsamkeit und die Wirtschaftlich als Kriterien der Bundesmittel vorausgesetzt worden – wie eine Mittelverwendung im Interesse des Steuerzahlers normalerweise zu erwarten ist - dann wären die Bundesmittel nie zur Auszahlung gekommen. Dr. Kleiner merkte zur Zusage der Verwendungszwecke der Bundesmittel vom 16. 3.2004 an: „Erst danach, am 28.3.2004, wird der Vertrag mit Opera Produzioni s.r.l. unterzeichnet.“91 Der Betrag von € 1,6 Mio. langte schließlich am 19.4.2004 am Konto der Wörtherseefestspiele GmbH (CCC GmbH) ein.92 Durch die unerwartete Gebarungsentwicklung war bereits im Jahre 2004 die Verwendung der gesamten Fördermittel notwendig. Dr. Kleiner meinte dazu: „Ich gehe davon aus, dass der Bundeszuschuss von € 1,6 Mio. wirtschaftlich schon von vornherein für das erste Budgetjahr verplant wurde, um die Produktion überhaupt realisieren zu können.“93

91 Ergänzungsgutachten von Dr. Kleiner. Tz 112. 92 LRH-Bericht. S. 70. 93 Ergänzungsgutachten. Dr. Kleiner Tz 169.

Page 148: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

148

In einem E-Mail vom 22.11.2004 hatte die Kunstsektion der Gesellschaft mitgeteilt, dass in der Förderungszusage keine besonderen Konditionen betreffend den Aufteilungsschlüssel enthalten sind. (…) Wie die Verbuchung im Jahresabschluss durchgeführt wird, obliege dement-sprechend der Verantwortung der GmbH. Über ein Ersuchen des Eigentumsvertreters fand am 20.1.2005 bei StS Morak eine Besprechung über die weitere Vorgangsweise statt. „In dieser Besprechung führte der LH-Stellvertreter aus, dass die Subventionen des Bundes zur Gänze im Jahr 2004 für die Durchführung des Musicals „Tosca“ verbraucht wurden.“94 Es wurde ein mit 19.1.2005 datiertes Schreiben an Morak adressiert, in welchem angesucht wird, den gesamten Zuschuss des Bundes zur Abdeckung von Aufwendungen für das Jahr 2004 widmen zu dürfen. Der Fördergeber nahm die Vorgangsweise der Verbuchung der Förder-mittel als Angelegenheit der Gesellschaft zur Kenntnis.95 „Mit den Erläuterungen des Subventionsgebers sind nach Ansicht des LRH die Bedingungen, unter denen die Förderung gewährt wurde, mit ausreichender Klarheit festgelegt.“96 „Die unstrittige Abklärung der Verwendung der Bundesförderung liegt im Verantwortungs-bereich der GF, zumal diese auch Antragsteller und Empfänger der Bundesmittel war.“97 Sachverständiger Dr. Kleiner merkte dazu an: „Die Fördermittel wurden schlicht dazu verwendet, um das Missmanagement der Gesellschaft im Jahre 2004 finanziell in Grenzen zu halten.“98 Von Dr. Birnbacher wurde festgestellt, dass der gesamte Bundeszuschuss dafür verwendet wurde, laufende Kosten abzudecken.99 Dr. Kleiner hält zudem fest: „Im Gespräch führt LH-Stv Pfeifenberger schließlich aus, dass die Subvention des Bundes zur Gänze im Jahr 2004 für die Durchführung des Musicals ‚Tosca’ verbraucht wurde. Er ersuchte um Zustimmung, dass der volle Betrag von € 1,6 Mio. in der Bilanz 2004 geltend gemacht werden kann, damit die Gesellschaft im Jahr 2004 positiv bilanzieren kann.“100 6.8.3. Verbuchung der Bundessubventionen: Nach Einlangen des Gesamtförderbetrages wurde dieser ursprünglich zur Gänze als Ertrag verbucht. Im Zuge der freiwillig durchgeführten Zwischenbilanz zum 30.9.2004 wurde dieser Ertrag bilanzmäßig

94 Kanzleiweisung. S. 2. In: Anhang Ergänzungsgutachten Dr. Kleiner. 95 Gutachten Dr. Kleiner. Tz 118. 96 LRH-Bericht. S. 71. 97 Ebda. S. 41. 98 Gutachten von Dr. Kleiner. Tz 202. 99 Ebda. Tz 130. 100 Ebda. Tz 158.

Page 149: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

149

bgegrenzt: Für die Zwischenbilanz wurden nur 1/5 des Ertrages, also € 320.000,-- für das Geschäftsjahr 2004 als Ertrag verbucht und die restlichen 4/5 wurden ertragsmäßig für die Folgejahre reserviert. Dies kam daher, dass der Zuschuss vom Bund für eine Laufzeit von 2004 bis 2008 gewidmet war. Die Abgrenzung erfolgte vor allem aufgrund der Wirtschaftsprüfung durch Mag. Rossbacher. In der Schlussbilanz zum 31.12.2004 wurde diese Abgrenzung allerdings wieder aufgelöst und der gesamte Zuschuss als Ertrag gebucht, um damit den Jahresverlust zu reduzieren.101 Die Auswirkung dieser Verbuchung war, dass zwischen 30.9.2004 und 31.12.2004 der Verlust vorübergehend in der Bilanz größer war, wodurch sich möglicherweise auch erklärt, warum am 17.11.2004 im Nachtragsvoranschlag des Landes ein zusätzlicher Betrag zur Abdeckung in der Höhe von 300.000,-- festgelegt wurde. Der Sacherständige Dr. Kleiner kommentierte die jeweiligen unter-schiedlichen Auffassungen zur Auslegung der Verbuchung des Bundes-zuschusses: „In Kenntnis des Handelsrechts sind mir als Sachverständiger und Wirtschaftsprüfer die Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zum Thema Abgrenzung der Bundes-förderung zwischen dem 30.9.2004 und dem 31.12.2004 unverständlich“, zumal es sich um eine handelsrechtliche und bilanztechnische Freiheit handelt.102 Im Geschäftsführerbericht der CCC des Jahres 2004 wurde zu den Bundesförderungen und deren Verwendung wie folgt Stellung genom-men: „Zur Verwendung von Förderungen seitens des Bundes in der Höhe von € 1,6 Mio. wird angemerkt, dass zum Zeitpunkt 30.9.2004 dieser Betrag noch als passive Rechnungs-abgrenzung in der Bilanz dargestellt wurde, jedoch wirtschaftlich dieser Betrag dem Geschäftsführer zur Verfügung gestanden ist. Der Eigentümer hat mit dem Subventions-geber Bund darüber mehrere Verhandlungen geführt und ist übereingekommen, dass es keinen Widerspruch gegen die Vorgangsweise geben wird und dass nach Kenntnisnahme des Verbrauchens in der Gesamthöhe von € 1,6 Mio. und nach Nachweis der widmungs-gemäßen Verwendung die bilanzmäßige Darstellung den Organen der GmbH obliegt.“103 Dr. Kleiner kam in seinem Gutachten über die Verwendung der Bundes-förderungen zum Schluss, dass den Verantwortlichen der Wörthersee-festspiele GmbH und auch dem Eigentümer die latente Gefahr eines Förderungsmissbrauchs aus folgenden Gründen vorschwebten aufgrund:

• der Maßnahmen zur Erlangung der Zustimmung des Förderungs-gebers zur Bilanzierung 2004 als Gesamtbetrag

• der Maßnahmen der Geschäftsführung in der „Buchanweisung“ an den qualifizierten Steuerberater ohne irgendwelche verbindlichen

101 Ebda. Tz 101. 102 Ebda. Tz 200. 103 Geschäftsführerbereicht 2004. Wörtherseefestspiele GmbH. S. 21.

Page 150: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

150

Zusagen des Fördergeldes über den Entfall der Rückzahlung-serpflichtungen

• sowie aufgrund der hektischen Maßnahmen zur Umwidmung des Förderungsbetrages allein auf das Jahr 2004

7. Potemkinsche Dörfer: Die Spielsaison 2005 und wie es weiter ging Trotz unklarer Finanzsituation und fehlender Förderzusagen für die Spielsaison 2005, wurde seitens des designierten Intendanten Zanella weiter an der Erarbeitung des Programms gearbeitet. Wie bereits erwähnt, wurde das Rahmenprogramm für 2005 (einschließlich der deutschen Erstaufführung von Napoleon) Mitte Juli 2004 der Öffentlichkeit präsentiert. Die Agentur Glanzlichter wurde mit dem Casting beauftragt und Marika Lichter arbeitete gemeinsam mit Mag.a Kühbauer und Renato Zanella an der Produktion. Bereits ausgearbeitet Verträge wurden allerdings nie unterzeichnet mit der Begründung, dass der Geschäftsführer derzeit nicht verfügbar sei. Obwohl in der Generalversammlung am 17. August beschlossen wurde, dass keine Verpflichtungsgeschäfte mehr getätigt werden dürfen, bediente man sich seitens des designierten Intendanten und der Kultur-abteilung des Landes Kärnten offensichtlich einer Hinhaltetaktik, indem man Frau Lichter bis Dezember 2005 in dem Glauben ließ, die Produktion würde noch zustande kommen. Frau Lichter habe sich mit dem Anliegen, mit der Wörtherseebühne zusammen zu arbeiten, an den Landeshauptmann Haider gewandt und habe dann letztendlich von Frau Mag.a Napetschnig Anfang Oktober 2003 eine Nachricht erhalten, in der sie darauf hinwies, dass Renato Zanella zum Intendanten der Seebühne ernannt wurde. In der Folge -habe sie dann Renato Zanella angeboten, Napoleon als deutsch-sprachiche Erstaufführung auf die Seebühne zu bringen. Dazu die Zeugin: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter Seite 5f.: Zeugin: (…) Und ich habe, nachdem der Herr Semmelmann diese Bühne angemietet gehabt hatte, ein Gespräch mit dem Herrn Landeshauptmann Haider gehabt, wo ich gesagt habe: Also, ich wäre schon interessiert, mich auch irgendwie einzubringen jetzt, entweder indem man Produktionen macht oder was auch immer. Und er hat gesagt: Ja, also er wird sich melden. Und ich habe von der Frau Napetschnig Anfang Oktober ein Mail

Page 151: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

151

bekommen, wo sie geschrieben hat, dass der Renato Zanella als Intendant designiert wurde. (…) Und dann, wenn der Renato gesagt hat, dass eigentlich der Sinn der Sache wäre, nicht Tourneeproduktionen drittklassig auf die Bühne zu bringen, was ja die Jahre davor ja nach dem Abgang von Herrn Pflegerl leider der Fall war und das meiner Meinung nach nicht so wahnsinnig spannend ist, habe ich ihn angeboten, diese Produktion als deutschsprachige Erstaufführung auf die Seebühne zu bringen… Nachdem man sich grundsätzlich mit Renato Zanella einig war, wurden umfangreiche Vorarbeiten geleistet, obwohl die Verträge mit der Cine Culture Carinthia noch nicht unterzeichnet waren. Sie habe von ihren Verhandlungspartnern immer nur gehört, der Geschäftsführer wäre derzeit nicht da, aber sie solle nur weiter machen. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 6f.: Zeugin: (…) Und es wurde eine Regisseurin, die Originalregisseurin aus London, Francesca Zanbello, aufgefordert das zu machen. Die kam dann auch zuerst einmal hierher und hat sich die Seebühne angeschaut. (…) Ich hatte eine Produktionsleiterin engagiert, die Doris Malis. Ich habe die Auditions begonnen zu organisieren, weil das ist ja auch etwas Ich wollte die Auditions so früh wie möglich machen, um die besten Leute zu bekommen, weil für Sommerspiele macht man die Auditions im November, Dezember, meistens um diese Zeit. Deswegen habe ich gesagt: Fangen wir im Oktober an, da kriegen wir sicher die besten Leute. Wir haben diese Auditions auch durchgeführt in Wien, in Berlin, in Hamburg. Und dann zwei Tage callbacks in Wien, wobei ich seit Juli einen Vertrag ausgehandelt hatte mit dem Herrn Zanella. Ich habe einen Vertragsentwurf gemacht über den ich mit ihm gesprochen habe. Und er hat dann einiges mir noch von meinen Forderungen gestrichen. (…) Und dieser Vertrag lag also seit … ich wollte gerne vor der Tosca-Produktion noch diesen Vertrag unterschrieben haben (…) Ich wurde dann einfach vertröstet, dass der Geschäftsführer jetzt nicht da sei und … aber, es wäre alles in Ordnung und ich solle das nur machen. Für sie sei auch lange Zeit alles in Ordnung gewesen, vor allem, weil hinter der Seebühnengesellschaft das Land Kärnten und damit wohl öffentliches Interesse gestanden habe. Auch die öffentliche Präsentation im Juli 2004 habe ihr die Sicherheit gegeben, dass die Verträge als reine Formsache erst später unterzeichnet würden. Erst als sich die Sache dann bis Dezember hinzog, musste sie den Künstlern/innen endgültig absagen: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 7f.: Zeugin: Ich war im guten Glauben, dass das alles in Ordnung wäre, weil wenn etwas offiziell angekündigt wird, dann kann ich nicht daran zweifeln, dass das auch seine Richtig-keit hat. Ich war dann schon ziemlich unruhig während der Audition-Zeiten, weil ich diesen Vertrag nicht unterschrieben bekommen habe und aufgrund dessen auch keine Verträge mit den Künstlern machen konnte. Das hat sich also in sehr unliebsamer Weise dann bis Mitte Dezember hingezogen, wo ich dann den Eindruck hatte, dass man eigentlich wollte, dass ich von meiner Seite aus das absagen würde, was ich aber nicht getan habe. Weil ich habe halt mit meinem Anwalt gesprochen, die Formulierungen die ich an die Künstler schicke, dass ich in großer Sorge bin über die Produktion, weil anscheinend die Finanzierung nicht gesichert ist. Aber, ich hätte mir nicht erlaubt, das abzusagen, weil ich Angst gehabt habe, dass dann mir das auf den Kopf fallen würde und von der Seebühnenseite dann eben gesagt würde: Sie haben ja abgesagt. Also, ich habe das versucht, zu verhindern und bin dann aber auch

Page 152: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

152

zu meinem Anwalt gegangen und habe also gefordert eine offizielle Absage, wo natürlich alle schon gewusst haben, dass es nicht stattfindet. Aber ich habe den Renato Zanella hundert Mal gesagt: Bitte sei so lieb und schicke mir ein offizielles Mail, einen Brief oder was auch immer, mit der offiziellen Absage, weil ich nichts tue bevor ich nicht offiziell eine Absage habe. Und es war in allen Zeitungen und jeder hat gewusst, es findet nicht statt. Und ich war in dieser Pattsituation, dass ich die Künstler nicht absagen konnte. Das ist dann, glaube ich, am 17. Dezember passiert. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S.59: Und es sind alle seriöse Personen und, wenn die mich gefragt haben, was ist los? Warum geht nichts weiter? Warum kriegen wir keinen Vertrag? Wie gesagt, ich konnte irgendwann einfach nicht mehr lügen und ich konnte auch nicht irgendwie spielen… Den Auftrag für die Vorleistungen zur Napoleon-Produktion habe sie von Renato Zanella erhalten. Er sei auch der Hauptansprechpartner für alle Angelegenheiten gewesen und sie habe ihn als verhandlungsbefugt wahrgenommen. Auch hätte sie ihm alle Kalkulationen für die Produktion vorgelegt und insofern habe der designierte Intendant über die Budget-erfordernisse Bescheid gewusst. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 9f.: Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Sie haben von einem Auftrag gesprochen, den Sie vor etwa zwei Jahren bekommen haben. Von wem haben Sie den bekommen? Zeugin: Vom Herrn Zanella! Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Vom Herrn Zanella. – Gibt es diesen Auftrag in Schriftform oder einen Vertrag. Zeugin: Es gibt einen Vertrag, wie ich schon gesagt habe, der seit Juli 2004 - hier vorgele-gen ist, den ich aus ausverhandelt habe. Es gab einen Urvertrag, es gab dann einen letztendlichen Vertrag. Den habe ich dem Herrn Zanella übergeben. Der hat gesagt: Sowie wir den besprochen haben ist er in Ordnung, aber er wurde nie unterschrieben. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 10f.: Zeugin:. (…) ich habe immer nur mit dem Herrn Zanella verhandelt. Ich habe wohl meine Besorgnis des öfteren auch dem Büro vom Landeshauptmann mitgeteilt und habe dann zuletzt ein Mail von der Frau Napetschnig bekommen, das war – glaube ich – dann im November. Ich möge mich von den bösartigen Zeitungsberichten nicht verunsichern lassen. Und ich habe mir auch immer das Okay geben lassen für die auditions, und gefragt, soll ich das jetzt machen oder nicht, weil ich keinen Vertrag. Ja, ja, mach nur! Dann hab ich’s gemacht. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S 21: Abg. Tauschitz: Sie haben vorhin von Kalkulationen gesprochen und ein Kostenplan wurde erstellt (…) Zeugin: Aber, seit Juli! (…) also, das war, von meiner Seite war das alles kalkuliert. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 22: Abg. Tauschitz: (…) Das heißt, der künstlerische Leiter ist im vollen Wissen der finanziellen Situation und auch der … das heißt, der künstlerische Leiter hat auch einen sehr guten Überblick über die Bereiche des kaufmännischen Leiters?

Page 153: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

153

Zeugin: (…) es war der Renato Ansprechpartner für alle und hat alle Kalkulationen gehabt. (…) Abg. Tauschitz: Das wusste Zanella alles? Zeugin: Es hat ja jeder nur mit ihm gesprochen. Es hat ja niemand den Herrn Sapetschnig kennen gelernt. Abg. Tauschitz: Das heißt, der Renato Zanella war als damaliger Konsulent, in Wahrheit … Zeugin: Designierter Intendant war er; (Abg. Tauschitz: Aha!) nicht Konsulent, soweit mir die richtige Form bekannt wurde. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 23: Abg. Tauschitz: Ich danke für diese Antwort, weil ich halte diese Antwort insofern für wichtig, als dass es einen Unterschied macht, ob man mit einem Konsulenten verhandelt oder mit jemanden wo man weiß, der wird die Intendanz übernehmen, alleine von dem Vertrauen das man ihm gegenüber bringt. Zeugin: Also, für mich war er sicher nicht Konsulent sondern designierter Intendant. Das war auch so in den Zeitungen. Und das war – also, was auch immer er jetzt möchte – ich kann darauf keine Rücksicht nehmen, weil ich mich mit einem Konsulenten beraten kann, aber sicher keine Verträge aushandeln. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 32: Abg. Holub: Ist Ihnen bekannt gewesen, weil der Renato Zanella schreibt da: Dass er … „es war ausdrücklich vereinbart, dass ich als Konsulent keine Verträge abschließen durfte und konnte“; - Originaltext des Vertrages: „Der Konsulent ist nicht befugt, selbst Verträge für die GesmbH abzuschließen. Ich hatte also weder die Aufgabe noch das Bouvoir, irgendwelche Verträge für die Wörtherseebühen abzuschließen, noch (finanzielle Verbindlichkeiten) zu begründen.“ Zeugin: Das hat er vergessen, mir zu sagen! 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 24: Abg. Tauschitz: Und Sie haben glaubwürdig glauben können oder vertrauen können, dass das auch alles funktioniert, wie es vereinbart ist? Zeugin: Schauen Sie, was soll ich da sagen? Es gab eine Website der Wörtherseefestspie-le, wo Napoleon … es gab Flyer-Ups letzten Sommer die gedruckt wurden. Also, ich meine, dass wäre ja doch dann wirklich das Kasperltheater. Und wozu dann? Um zu einem unterschriebenen Vertrag zu kommen, habe die Zeugin beim Büro des Landeshauptmannes interveniert, wobei sie auch da das Gefühl hatte, hingehalten zu werden. Schließlich habe sie vom Büro des Landeshauptmannes die Zusicherung erhalten, weiter zu machen: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 13ff.: Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Haben Sie nie den Punkt gehabt: Bis hierher und nicht weiter! Ich will jetzt den Herrn Sapetschnig hören … Zeuge: Ich habe keine Veranlassung gehabt, den Herrn Sapetschnig zu hören. Ich wollte einen unterschriebenen Vertrag, ich habe mit ihm nichts zu besprechen gehabt. Mein Vertrag war ausverhandelt; - der hätte nur unterschrieben gehört. Ich hätte den Herrn Sapetschnig, außer er hätte an mich irgendwelche Wünsche oder Fragen gehabt, dann hätte er sich bei mir melden können. Aber ich habe mit dem Herrn Sapetschnig an und für sich nichts zu besprechen gehabt. Ich habe meinen Vertrag ausverhandelt mit dem künstlerischen Leiter und habe gewartet auf eine Unterschrift, ebenso die Regisseurin, ebenso die englische Produktionsfirma.

Page 154: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

154

Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Die Unterschrift musste ja vom Geschäftsführer erfolgen. … (Zeugin unterbrechend: Ja, aber, da muss ich Ihnen … Abg. Dipl.-Ing. Gallo: War Ihnen das bewusst?) Zeugin: Ja, sicher war mir das bewusst. Es wurde mir auch gesagt. Aber, wenn ich ständig hingehalten werde, unter anderem auch vom Büro des Landeshauptmannes, wo ich beruhigt werde, ich soll diesen bösartigen Zeitungsberichten keinen Glauben schenken. Na, also soll ich da päpstlicher als der Papst sein? Das wäre unangebracht gewesen, denn ich … wo ich offiziell von offizieller Stelle wo ich mich hingewandt habe, nämlich an das Büro des Landes-hauptmannes, beruhigt werde und die zu mir sagen: „Machens weiter!“ Na, also warum soll ich daran zweifeln? Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Sie haben die Landesregierung erwähnt. Das ist ein unkonkreter Begriff oder schon konkret? Können Sie konkretisieren, wer da Ihre Ansprechpartner waren und welche konkreten Interventionen bei wem gemacht haben? Zeugin: Ich habe nur beim Büro des Landeshauptmannes interveniert, weil der ja auch der Kulturbeauftragte des Landes ist, soweit ich informiert bin oder es zu diesem Zeitpunkt war. Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Gibt es eine bestimmte Person, die Ihr Ansprechpartner war? Zeugin: Ich habe dem Herrn Dr. Jörg Haider persönlich geschrieben. Ich habe an sein Büro geschrieben, ich habe an seine E-Mail-Adresse geschrieben und habe von der Frau Napetschnig diese Antwort bekommen, die Kulturbeauftragte oder seine Repräsentantin für diesen Fall war. Ich weiß nur, weil ich mich erkundigt habe, wer ist die Seebühnen-gesellschaft, Wörtherseefestspiele. Und da hieß es, eine 100-prozentige Tochter des Landes Kärnten. Also, da war ich doch schon zu Unrecht beruhigt. Die Email an Frau Lichter, die im November 2004 an sie ergangen ist, wird von der Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten zuerst nicht erinnert und in weiterer Folge nicht als Ermutigung verstanden: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 115: Zeugin: Das würde ich mir gerne vorlegen lassen. Ich habe nämlich ein anderes E-Mail das ich verfasst habe aus dieser Zeit. Die Frau Lichter hat sich mehrmals an mich gewandt. Ich habe Sie aber immer verwiesen auf die Geschäftsführung bzw. auf das Unternehmen. – Also, ich habe sicherlich … es kann sein, dass ich irgendwelche Ausführungen gemacht habe, dass sie sich … aber sicher nicht, dass Napoleon durchgeführt wird oder sonst irgendwas, weil diese Kompetenz habe ich nicht, da irgendetwas zu behaup-ten. Abg. Tauschitz: Und ab wann wussten Sie, dass Napoleon nicht mehr stattfinden wird? Zeugin: Das ist in der – glaube ich – ersten oder zweiten Aufsichtsratsitzung wurde das von der Frau Doktor Skias, die damals in der Vertretung vom Herrn Intendanten zugegen war, wurde das erstmals definitiv gesagt. Abg. Tauschitz: Und Sie haben wann das erste Mal davon gehört, - persönlich jetzt, nicht offiziell? Zeugin: Das weiß ich nicht, keine Ahnung! Kann ich nicht beantworten! 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung S. 15f.: Abg. Tauschitz: Mh, okay. Kurzer Themensprung und zwar, gehen wir zurück zu dem viel zitierten Mail von der Frau Lichter vom November 2004, (Zeugin: Ja.) in welchem Sie wörtlich Frau Lichter wie folgt beruhigt haben, also ich zitiere aus dem Protokoll von der Frau Lichter: „Viele der derzeitigen medialen Diskussionen sind völlig ungerechtfertigt und es wird mit geballter Kraft an einer Lösung gearbeitet, damit die Produktion im nächsten Jahr sichergestellt werden kann.“ Äh, ich frage Sie: Haben Sie zum damaligen Zeitpunkt, und es war November 2004, tatsächlich noch daran geglaubt, dass es zur Durchführung von „Napoleon“ kommt?

Page 155: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

155

Zeugin: Ich habe geschrieben, dass daran gearbeitet wird, dass man eine Lösung findet. Ich denke, das Letzte das man irgendwie aufgeben sollte, ist der Glaube daran, dass etwas zustande kommt. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Hai-der. S. 130: Abg. Seiser: (…) Das ist also der Inhalt dieses E-Mails. Zeugin: Ja! – Wo ist da jetzt irgendwie eine Zusicherung drinnen, dass ich irgendwo etwas versprochen habe, sowie es mir früher versucht wurde zu unterstellen? Abg. Seiser: Nein, das habe ich ja nicht behauptet! Ich wollte von Ihnen nur wissen, ab welchen Zeitpunkt Zanella mit der Alternativsuche beauftragt war oder das von sich selbst begonnen hat, weil Sie ja offensichtlich im November noch davon überzeugt waren, dass die Napoleon-Produktion im Jahr 2005 über die Bühne geht. Zeugin: Ich glaube nicht, dass man diesen Wortlaut meines E-Mails jetzt eine Überzeugung herauslesen kann, sondern es handelt sich darum, dass ich – Sie haben es eh zitiert – schon Ihr mitgeteilt habe, dass man alle Medienberichte mit Vorsicht genießen sollte, jetzt ohne einen Seitenhieb an die Medien auszuteilen, aber wir wissen, es wird immer sehr viel geschrieben. Und das war eigentlich das Einzige. Und selbstverständlich war dieser Ausdruck „auch mit geballter Kraft an einer Lösung zu arbeiten“, also, egal wie sie auch immer ausschaut. Aber ich denke nicht, dass da irgendetwas drinnen ist das ableiten lässt, dass das verfänglich sein könnte – wenn ich das so bezeichnen darf. (Die Zeugin lacht dazu.) Den Eindruck, von den politisch verantwortlichen Personen stets dazu ermutigt worden zu sein, weiter zu machen, teilt auch Mag.a Kühberger in ihrer Aussage: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 70f.: Abg. Mag.a Cernic: (…) ist es so, dass Ihr Eindruck war, dass einerseits die Situation der Gesellschaft eine andere war als die Aufforderung die von politischer Seite ergangen ist? Sie haben geschildert, Herr Canori hat Sie ermuntert, die Kulturabteilung die Sie im Umfeld des Herrn Landeshauptmannes sehen, hat Sie ermuntert. Ist also, so quasi die Lage für Sie so schwer einschätzbar gewesen, weil diese beiden Dinge so geklafft haben? Zeugin: Richtig! Richtig, ja! Ja, ja! Weil einfach die Hoffnung da gewesen ist, dass eine Budgetzusage vom Land kommt, nachdem wir die anderen Produktionen mehr oder weniger gar nicht mehr besprochen haben, sondern der Focus wirklich nur mehr auf Napoleon lag und Napoleon sich in einem Bereich, in einem sehr hohen Bereich – ich denke 1,8 oder 2 Millionen – bewegt hat. Realistisch gesehen, also wirklich realistisch gesehen von der Produktion her, wir einfach gehofft haben, dass eine Zusage kommt. Dass das Land oder der Eigentümer sagt: Gut, wenn Ihr die anderen Produktionen lässt, so und so ist es finanzierbar oder wäre es finanzierbar, tuts weiter und und die Produktion wird einfach von Statten gehen. Und wir haben das ja auch immer angenommen, weil wir hatten auch von der Kultur-abteilung lange diese Zuversicht. Aber es floss einfach nie Geld und … Abg. Mag. Cernic: Von der Kulturabteilung … hat es auch von Ihrer Seite regelmäßige Kontakte mit der Kulturabteilung gegeben, oder waren das zufällige Kontakte, oder? Zeugin: Nein, nein! Also die gabs also von meiner Seite vielleicht weniger, aber Zanella und Kulturabteilung, da gab es regelmäßige Kontakte. Und da gab es auch ein regelmäßiges feedback. Also, da wusste man ziemlich genau Bescheid.

Page 156: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

156

10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 71: Abg. Tauschitz: Also, es gab den mündlichen Auftrag der Kulturabteilung, weiter zu machen, (Zeugin: Ja!) obwohl man von Seiten der Wörtherseefestspiele GesmbH bereits gewusst hat, Sie schon gewusst haben und gewarnt haben: Achtung, es wird heiß! Zeugin: Richtig! Richtig! Richtig! Die Zeugin Marika Lichter erwähnt mehrmals, dass sie im guten Glauben und im Vertrauen darauf, dass die Seebühnengesellschaft eine 100prozentige Tochter des Landes Kärnten sei, gehandelt habe. Im Übrigen sei es im Theaterbetrieb durchaus üblich, mit dem künstlerischen Leiter und nicht mit dem kaufmännischen zu verhandeln. Sie habe sich zwar erkundigt, wer hinter der Seebühne stehe, interessierte sich jedoch in diesem Fall nicht für den konkreten Namen des Eigentümervertreters. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 16: Zeugin: Ja, natürlich! Aber nicht ad personam! Wenn das heißt, das ist eine 100-prozentige Tochter des Landes Kärnten, werde ich nicht fragen, wer ist das jetzt, weil das ist mir gut genug ….. weil wie gesagt, es ist nicht unüblich mit dem künstlerischen Leiter zu verhandeln. Und, es ist auch an Theatern so. Sie verhandeln mit den künstlerischen Intendanten und dann gibt der den Vertrag weiter dem Kaufmännischen und der unterschreibt das. Dazu braucht man den gar nicht kennen. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 37: Vorsitzender: (…) Hat Renato Zanella, der Ihr einziger Ansprechpartner war - wie Sie ausgeführt haben - jemals mit Ihnen über die Probleme die ihn jetzt daran hinderten, Ihnen einen unterschriebenen Vertrag zu unterfertigen oder zurückzugeben (…)? Zeugin: (…) Das Hauptproblem war, dass es keinen Geschäftsführer gab der zeichnungs-berechtigt war. Vorsitzender: Das kann Sie aber erst nach dem 30.9. als solches abgespielt haben. Ist das richtig? Zeugin: Nein! Weil das hat sich ab Mitte Juli abgespielt, weil ich habe gesagt: Bitte, wo ist mein Vertrag? Ja, der ist jetzt nicht da und die nächste Woche und in zehn Tagen und Vorsitzender: Nur zur Information und Klarstellung, damit Sie den Hintergrund dieser Frage auch verstehen. Bis zum 30.9. war Herr Sapetschnig Bevollmächtigter! Zeugin: Er hat keine Zeit gehabt zum Unterschreiben, wahrscheinlich. Der Umstand, das im Juli seitens der Cine Culture Carinthia bzw. Wörtherseefestspiele GmbH auf Einladung durch den Herrn Landes-hauptmann Haider eine Pressekonferenz stattfand, bei der das Programm für die Saison 2005 präsentiert wurde, habe sie zusätzlich beruhigt. Selbst die Frau des Herrn Landeshauptmannes habe sich begeistert gezeigt und Uwe Kröger, der eigens eingeflogen worden sei, um einen Beitrag in ihrem Kochbuch gebeten.

Page 157: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

157

10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 18ff.: (…) Aber Napoleon war eine Sache, die eine deutschsprachige Erstaufführung gewesen wäre und das ist schon eine große Sache, weil die Theaterproduzenten in Europa schon sich sehr darum reißen, Erstaufführungen deutschsprachig zu bekommen… Abg. Mag. Cernic: Sie haben gesagt, Sie haben eine Pressekonferenz im Juli abgehalten? Zeugin: Nein, die haben die Wörtherseefestspiele abgehalten! (…) Es war, es war im Lido in Klagenfurt und es war der Einlader – wenn ich nicht irre – war es der Herr Landes-hauptmann. Er war auf jeden Fall anwesend. Der Renato Zanella war da und hat übers Programm gesprochen. Es war der Uwe Kröger da und es war viel Presse da. Abg. Mag. Cernic: Das heißt, Sie konnten durch die Anwesenheit des Landeshauptmannes davon ausgehen, dass auch die rechtlichen Grundlagen da gesichert sind. Zeugin: Ja, zu diesem Zeitpunkt habe ich überhaupt nicht daran gezweifelt. Alle waren im Glück. Die Frau Haider, die ein Kochbuch gemacht hat zu dieser Zeit für die Palliativstation, hat gesagt, sie möchte gerne ein Photo von Uwe Kröger haben als Napoleon und er soll ein Rezept dazu beitragen; was er natürlich gerne gemacht hat. Abg. Mag. Cernic, Sie haben dann auch begonnen, wie Ihnen das immer seltsamer vorgekommen ist, schriftlich rückzumelden, dass Sie glauben, dass gewisse Dinge nicht in Ordnung sind. Können Sie sich jetzt erinnern, wann dieser Schriftverkehr begonnen hat oder gibt’s Schriftliches? Zeuge: Es gibt zwei Mails die ich an den Landeshauptmann geschickt habe. (…) Ich habe auch nicht das Gefühl gehabt, dass was nicht in Ordnung ist, sondern ich wollte einfach diesen Vertrag unterschrieben haben, um wirklich offiziell weiter machen zu können. Das war das Einzige worum es mir ging, dass der Vertrag unterschrieben wird, weil er war ausge-handelt. Es wurden die Punkte geändert, die der Herr Zanella geändert haben wollte und es war ein mit ihm akkordierter Vertrag! Abg. Mag. Cernic: Haben Sie auf diese, Ihre Mails, Rückantworten bekommen? Zeugin: Ich habe einmal ein Mail bekommen vom Herrn Landeshauptmann, wo sein Büro geschrieben hat, dass er dafür nicht unbedingt zuständig wäre, sondern die Frau Napetschnig und ich mich an den Herrn Zanella wenden sollte. Und das habe ich ja die gan-ze Zeit getan, also da war auch nicht viel mehr Information zu kriegen. Und dann eben die-ses eine Mail von der Frau Napetschnig im November, wo sie mir geschrieben hat, ich soll mich durch die bösartigen Zeitungsberichte nicht verunsichern lassen. Und, das muss ich doch dann glauben. Sie sei davon ausgegangen, dass die handelnden Personen wüssten, dass eine Produktion auch Geld kosten würde, zumal sie öffentlich bereits angekündigt war. Die offizielle Absage sei schließlich von Renato Zanella am 17. Dezember 2004 gekommen. Bis dahin sei ihr offiziell immer mitgeteilt worden, dass die Produktion stattfinden werde. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 46: Abg. Gunzer: Aber, Sie sind davon ausgegangen, dass die Finanzen sicher-gestellt sind? – einmal so. Zeugin: Ja, das nehme ich doch an, wenn man eine Pressekonferenz einberuft, dass man weiß, dass das auch Geld kostet eine Produktion zu machen. Wir sind ja nicht bei den Schildbürgern!

Page 158: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

158

In diesem Zusammenhang gibt Frau Mag.a Napetschnig Folgendes zu Protokoll: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Maga. Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 132: Abg. Mag. Trannacher: Frau Napetschnig! Mir liegt da auch ein E-Mail von der Frau Lichter an Sie gerichtet vor, mit einem Aktenvermerk den ich nicht wirklich entziffern kann. Dürft ich Ihnen den zeigen? – Ich nehme an, das ist Ihre Schrift, weil es ist dieselbe Schrift? (Die Unterlage wird der Zeugin vorgelegt.) – Und können sie ihn bitte einfach vorlesen? Vorsitzender: Für das Protokoll: Es wird vorgehalten! Zeugin: Ja, das ist ein E-Mail, wo also die Frau Lichter am 24. November mich auffordert, um eine offizielle Bestätigung der Absage. Ich habe das dann offenbar – das ist nicht meine Schrift, - sondern das ist die Schrift des Herrn Landeshauptmannes – da steht dann drauf, dass ich ihm das zur Kenntnis gebracht habe. Und der Herr Landeshauptmann hat hinauf-geschrieben: „Napetschnig Antwort! Sollte endlich Zanella machen, da wir - weder Abteilung 5 noch LH - zuständig sind“. Der Eigentümervertreter LHStv. a.D. Ing. Pfeifenberger sieht die Verantwortung jedoch ganz klar bei der Leiterin der Kulturabteilung. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 60: Abg. Mag. Trannacher: Wie lässt sich dann aus Ihrer Sicht erklären, dass seitens der Kulturabteilung des Landes Kärnten noch im November mit Vertragspartnern, Partnerinnen der Cine Culture Carinthia, nämlich der Frau Lichter zugesichert wurde, dass sämtliche Warnungen oder Pressemitteilungen, dass das Budget für das Jahr 2005 nicht sichergestellt wäre, nicht der Wahrheit entsprechen? Zeuge: Das müssen Sie die Frau Kulturamtsleiterin befragen, weil sie hat in ihrer Verant-wortung in ihrem Kompetenzbereich scheinbar Gespräche geführt, die nicht akkordiert waren, die nicht bekannt waren, die finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft zur Folge hatten. Das heißt, wenn sie das getan hat, dann wird sie wohl auch die Verantwortung und auch die Konsequenzen für dieses Handeln übernehmen. Ich nehme an, dass das nicht im Sinne eines ordentlichen Vorstandes einer Abteilung des Landes ist, wenn jemand so handelt. Also bei mir würde das niemand tun können, der hätte wahrscheinlich nur eine kurze Verweildauer in der Landesregierung. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 22f.: Vorsitzender: Hm, weitere Maßnahmen, die Sie diesbezüglich gesetzt haben, es hat ja bereits Vorverträge hinsichtlich „Napoleon“ gegeben, der Produktion „Napoleon“? Zeuge: Von uns hat es keinen Beschluss für das Programm „Napoleon“ gegeben, das war die Maßnahme. Wir haben das Programm „Napoleon“ in der Generalversammlung nicht beschlossen, am 30. September. Vorsitzender: Wer war dann dafür verantwortlich, dass es bereits zu Vorverträgen, zu ersten auch finanziellen Verpflichtungen gekommen ist? Zeuge: Nicht der Geschäftsführer und nicht der Eigentümervertreter! Vorsitzender: Wer dann? Wer konnte die künstlerischen Verhandlungen führen? Zeuge: Ich nehme an, die Kulturamtsleitung wird verhandelt haben. (…) Was die Kulturamts-leitung mit diesen Partnern abgeschlossen hat, war zum damaligen Zeitpunkt uns nicht bekannt. Das heißt, wir haben korrekt die Warnpflicht wahrgenommen und haben Beschlüsse gefasst, das heißt keine Weiterführung des Programms „Napoleon“. Wenn die schon vorher verhandelt haben, so war das nicht unsere Sicht, die wir damals hatten. Das heißt, wir hatten davon nicht Kenntnis. (…) Das heißt, das müssen Sie die Frau Kulturamts-

Page 159: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

159

leiterin fragen, nicht mich. Ich habe, sofort ich davon Kenntnis hatte, einen Beschluss ge-fasst, nämlich einen negativen. Damit war für mich die Sache einmal aus der Welt. Das heißt, ich habe das Risiko von der Gesellschaft und des Landes abgewiesen. Nach den Auswirkungen von kurzfristigen Absagen wie bei der Produktion von Napoleon befragt, gibt Frau Lichter zu Protokoll: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 16f.: Zeugin: Das ist furchtbar! Das ist wirklich furchtbar! (…) Ich kann euch keine Verträge geben. Und ich habe auch die Verträge ausgearbeitet (…) Also, es hätte nur der Name eingesetzt gehört und ich hätte diese Musterverträge den Künstlern schicken können. Und, es waren natürlich auch von den Künstlern dann teilweise sehr unangenehme Reaktionen, was ist absolut verstehe, weil die leben auch davon. (…) Und ich bin da eigentlich ungern beteiligt an solchen – ich muss leider sagen – unseriösen Machenschaften. Schließlich habe es Vergleichsverhandlungen gegeben, bei denen sie im Übrigen Dr. Sapetschnig das erste Mal kennen gelernt habe. In Form einer Abschlagszahlung seien zumindest jene Leistungen bezahlt worden, die von ihr in Auftrag gegeben wurden. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 8f.: Zeugin: (…) Ich habe meine Rechnungen schon … ab September die erste Rech-nung gestellt gehabt, die natürlich nie bezahlt wurde, was mir sehr unangenehm war. Aber noch viel unangenehmer war mir, dass auch die von mir bestellten Zulieferer, wie Pianisten oder Locations die ich zu Sonderkonditionen bekommen habe, die Theater in Hamburg oder in Berlin, wo wir auditions gemacht haben und auch die Vereinigten Bühnen in Wien die da involviert waren. Es wurde kein Catering bezahlt, es wurden die Pianisten nicht bezahlt. Das sind Leute die leben davon, dass sie Klavier spielen. Und es war also sehr, sehr unangenehm. Und ich habe mich dann letztendes … Anfang Februar war ich dann hier und habe auch dann zum ersten Mal den Herrn Sapetschnig kennen gelernt, wo ich gesagt habe, ich hätte Sie lieber unter besseren Umständen kennen gelernt, aber es war einfach nicht möglich. Ich habe nie wen kennen gelernt, ich habe immer nur mit dem Renato Zanella gesprochen und habe mich dann geeinigt, um des lieben Friedens Willen, aber mit der Auflage, dass alle Lieferanten die von mir bestellt worden waren bezahlt werden müssten, was auch dann, Gott sei Dank, passiert ist. Auf das mehrmalige Nachfragen des Abgeordneten DI Gallo, welche Rechnungen im Detail in welcher Höhe schlussendlich dann doch bezahlt worden seien, antwortet die Zeugin wie folgt. Sie gibt auch ihrer Verwunderung Ausdruck, dass wenige Tage, nachdem ihre Vergleichs-verhandlungen mit der Wörtherseefestspiele GmbH abgeschlossen waren, das neue Programm für 2005 bekannt gegeben wurde: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 12: Zeugin: Ich habe die Summen erhalten, die in den Rechnungen waren. Ich habe im Ganzen 49.900,-- Euro erhalten. Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Was hat Ihnen der Herr Sapetschnig gesagt als Sie ihn das erste Mal getroffen haben und Ihn mit der Situation konfrontiert haben? Zeugin: Das erste und einzige Mal. – (Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Ja!) Ja, es hat ihm sehr leid getan, dass die ganze Sache so unliebsam ausgegangen ist und ich habe gesagt: Also, für mich ist es nicht so wahnsinnig unnatürlich, dass man mit einem künstlerischen Leiter

Page 160: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

160

Verträge bespricht. Unterschrieben müssen sie ja dann vom kaufmännischen Leiter werden, aber der war niemals irgendwie available. Der war auf Urlaub, oder er war nicht da oder war zurückgetreten oder interimistisch oder was auch immer. Ich weiß es nicht, ich konnte die Gebarungen nicht so wirklich nachvollziehen. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 36: Zeugin: Entschuldigung, darf ich noch etwas sagen? – Nach meiner Verhandlung mit dem Herrn Sapetschnig am 2. Februar; erstaunlicherweise zwei Tage später war plötzlich in den Zeitungen das neue Programm. Und da war ich eigentlich sehr beleidigt, weil ich mir gedacht habe, man hat mich solange hingehalten und hinter meinem Rücken hat man sich schon neue Programme ausgesucht. Und ich habe gewusst, dass die mit allen verhandeln. Landeshauptmannstellvertreter a.D. Ing. Pfeifenberger hält die Abschlagszahlung für korrekt und notwendig, um weiteren Schaden vom Land Kärnten fernzuhalten: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 62: Zeuge: Nach meiner Kenntnis ist der Geschäftsführer von dem Eigentümervertreter, von meiner Person, nie haftbar gemacht worden und auch nie angeklagt worden. Das heißt, er hat eine korrekte Entlastung bekommen für seine Tätigkeit, damit ist alles bewiesen. Abg. Mag. Trannacher: Nein, was ich damit meinte, es ist bereits angesprochen worden heute, dass ja die Agentur Lichter eine Kulanzzahlung erhalten hat. Ich frage mich einfach, wie die Gesellschaft dazu kommt, diese Zahlung getätigt zu haben, ohne dass der Eigen-tümervertreter und der Geschäftsführer der Gesellschaft von der Tätigkeit dieser Agentur Kenntnis hatte? Zeuge: Das müssen Sie die Kulturamtsleitung befragen. Abg. Mag. Trannacher: Aber die hat ja noch weniger Kompetenz. Zeuge: Warum? Wer hat denn mit der verhandelt? Wer hat mit der Frau Lichter verhandelt, wer? Der Herr Sapetschnig nicht, nehme ich einmal an. Abg. Mag. Trannacher: Wie kommt dann die Wörthersee GesmbH dazu? Zeuge: Ja schauen Sie, das ist die Frage, was ist das wahrscheinlich geringere Übel? Ist eine Klage oder was weiß ich, ein Schadenersatz dann das bessere Mittel, das adäquatere Mittel? Das ist die Frage der Bewertung. Auf jeden Fall, der Geschäfts-führer hat versucht, auch das ordnungsgemäß aus dem Weg zu räumen, was ja eigentlich sein Job ist, um der Gesellschaft nicht weiteren Schaden zufügen zu müssen. Abg. Mag. Trannacher: „Um dem Land Kärnten“ haben Sie gesagt, mehrmals. Was wären jetzt ähnliche Dinge gewesen, die ohne Ihr Eingreifen und Ihr konkretes Handeln dem Land Kärnten Schaden zugefügt hätten? Zeuge: Der Spielplan 2005. Insgesamt zeigt sich Marika Lichter über die Vorgänge im Zusammen-hang mit der Napoleon-Produktion erschüttert. Sie könne weder verstehen, wie man eine künstlerische Produktion in Gang setzen kann, ohne auch nur ein Rahmenbudget dafür zur Verfügung zu haben, noch könne sie nachvollziehen, wie die Gesellschaft auf ihrer Website und auf Flyern für Napoleon werben könne, obwohl längst klar gewesen sein müsste, dass diese Produktion nicht stattfinden werden:

Page 161: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

161

10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 44: Zeugin: (…) Wieso erlaubt sich die Wörtherseebühne oder die Wörtherseefestspiele einfach Dinge ins Netz zu stellen und eine Website über Napoleon zu machen und Fly-er ohne die Rechte dafür zu haben, nämlich meinen Vertrag unterschrieben zu haben und den der Produzenten? Wissen Sie, wenn die amerikanischen Rechtegeber gekommen wären und das eingeklagt hätten, das wäre aber viel teurer geworden. Weil es wurde ein Logo verwendet, das ein geschütztes Logo ist, es wurden Namen verwendet und des wurde eine Website erstellt und Flyer gemacht, ohne die Rechte dazu zu haben. Das ist die andere Seite. Ihr Vertrauen und ihre Geduld, dass es sich bei der Seebühnen-gesellschaft um eine 100-prozentige Tochter des Landes Kärnten handelte und dass mündliche Zusagen deshalb in Ordnung wären, sieht die Zeugin missbraucht: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 13: Zeugin: Also, dazu muss ich Ihnen sagen, dass wenn das jetzt ein privater Theater-veranstalter wäre, hätte ich dieses Spiel nicht so lange mitgespielt, aber nachdem hier eine Landesregierung dahinter steht oder gestanden ist, wo die Seebühnengesellschaft eine 100-prozentige Tochter des Landes ist, kann ich doch nicht annehmen, dass die Dinge so abgewickelt werden. Ich war wirklich in gutem Glauben, dass, wenn hier eine Landesregie-rung dahinter steht, dass das eine ordentliche Produktionsgesellschaft ist und, dass das eben so abgehandelt würde wie es abgehandelt zu werden hat. Und ich habe immer wieder meine Besorgnis geäußert und wurde immer wieder beruhigt und man hat gesagt: Ja, ja, das ist kein Problem, das wird dann dann unterschrieben und jetzt unterschrieben und in zwei Wochen und nächste Woche und in zehn Tagen, und was auch immer. … Ich habe ihn (Sapetschnig) – ich glaube, am 2. Februar war ich hier, zu meinen Verhandlungen mit meinem Anwalt, und da hat er sein Bedauern geäußert. Das war aber recht spät, nicht? Die Kosten für die Aufführung der Tosca erscheinen der Zeugin im Vergleich zur Napoleon-Produktion unangemessen hoch: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 28f.: Abg. Tauschitz: Die Tosca-Produktion hat sich mit 1,5 Millionen Euro zu Buche geschlagen für die Opera-Produktion in Italien. Können Sie mir eine Schätzung abgeben, wie hoch sich der Personalkostenanteil bei solchen Produktionen für gewöhnlich beläuft, ungefähr? Zeugin: Also, ich kann Ihnen nur sagen, mit 1,5 Millionen hätten Sie Napoleon allemal auf die Bühne gebracht als eine deutschsprachige Erstaufführung mit allen Lizenzen und mit einem Life-Orchester. Man darf ja auch nicht vergessen, Tosca wurde auch Playback gespielt. Das heißt, es gab keine Orchesterkosten. Und ein Orchester ist normalerweise eine teure Sache. (…) Also, ich denke mit 1,5 Millionen, … ich höre das jetzt auch das erste Mal; die Summe. Ich bin also etwas erstaunt; die Hälfte wäre auch genug gewesen! (…) Es war ganz ordentlich, aber um das Geld, das sehe ich doch als sehr teuer. Insgesamt habe sie eine derartige Vorgehensweise trotz ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Theaterbereich noch nie erlebt:

Page 162: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

162

10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 12: Es war absolut sehr unüblich und ich muss schon sagen, also ich bin seit vielen Jahrzehnten in diesem Beruf tätig, aber so was habe ich mir nicht vorstellen können, dass so was überhaupt möglich ist! Dass mit einer derartigen Ignoranz Dinge gemacht werden, beauftragt werden und eigentlich die halbe Welt bis Kanada verrückt gemacht wird und dann letztendes das wie ein Kartenhaus zusammenbricht, wo alle Leute besten Willens und mit vollem Einsatz versucht haben, eine wirklich tolle Produktion auf die Beine zu bringen. Erschüttert zeigt sich die Zeugin auch aufgrund der Bespielung der Seebühne in der Saison 2005. Sie spricht in diesem Zusammenhang von fachlicher Unwissenheit und Ignoranz und gibt Folgendes zu Protokoll: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 12: (…) Und ich muss ehrlich sagen, wenn ich jetzt sehe, dass hier drittklassige Produktionen wieder diesen Sommer auf der Seebühne abgespielt werden, wie eine Evita und eine Rocky-Horror-Show, die in wirklich tollen Produktionen im Stadttheater hier bereits gespielt wurden, dann muss ich sagen, also wozu das Ganze? Dazu braucht man auch keinen Intendanten, dazu braucht man eine booking-agency die die Leute sucht und die Verträge mit denen macht. Für so was brauche ich keinen Intendanten! Das ist wirklich schade ums Geld. Das ist eine Ignoranz und eine fachliche Unwissenheit die da zutage getreten ist, die wirklich also unglaublich ist! 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 30f.: Abg. Holub: Und Sie würden die künstlerische Gestaltung des Jahes 2005 jetzt als nicht … Zeugin: Das ist keine künstlerische Gestaltung. Das sind Touren-Produktionen die hierher gebracht werden, die mit Müh und Not zusammengesucht wurden irgendwo. Ich habe ja ständig, ab Mitte November, ständig Anrufe bekommen von Produzenten in Deutschland, die mich gefragt haben: Was ist los auf der Seebühne? Wir kriegen da Anrufe, ob wir frei wären, ob wir eine Produktion hätten, ob wir was spielen könnten? Was ist mit Napoleon? Und dann habe ich halt immer gesagt: Naja, das … ich habe keinen Vertrag und ich bin auch ziemlich erschüttert darüber, dass da andere Produktionen gesucht werden. Und ich habe dann den Renato Zanella darauf angesprochen, der gemeint hat: Ja, er muss sich auch um andere Produktionen kümmern. (…) Und was jetzt passiert – ich habe den Spielplan gesehen – und das ist diese Firma in Berlin „Star-Entertainment“ die sich Produktionen zusammenkauft, wie Evita und Rocky-Horror und diverse Opernproduktionen. Das sind alles keine Erstaufführungen, sind alles keine Neuinszenzierungen. Das sind Touren-Produktionen. Das ist genau dasselbe, wie wenn’s jetzt Grease spielen würden oder was weiß ich, was sie da vorher gespielt haben. Also, es ist künstlerisch uninteressant, sagen wir so. Mit Landeshauptmann Haider habe sie während ihres Engagements in der Causa Seebühne mehrmals Kontakt gehabt. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass er die Napoleon-Produktion sehr begrüße. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 45: Abg. Gunzer: Sie haben mit dem Herrn Landeshauptmann nie persönlich über die Aufführung gesprochen? Zeugin: Doch!

Page 163: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

163

Abg. Gunzer: Was war der Wortlaut? Was ist da besprochen worden? Zeugin: Wir haben uns alle gemeinsam gefreut, dass Napoleon hier stattfinden wird. (…) Er hat es sehr begrüßt, dass diese Produktion stattfinden würde und ich kann nur annehmen, nachdem die Frau Haider auch dieses Photo von Herrn Kröger wollte und unbedingt gesagt hat, ein Napoleonphoto möchte sie gerne haben in ihrem Buch. Und ich habe auch mit ihr öfter Gespräche geführt, wie ich schon erzählt habe, auch über Napoleons Aufenthalt hier in Klagenfurt und es haben sich alle sehr gefreut. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 34f.: Abg. Holub: Das heißt, Sie haben den Eindruck gehabt, der Herr Landeshauptmann wollte den Napoleon haben? Zeugin: Ich glaube, er wollte es sehr gerne haben. Abg. Holub: Die Absage schlussendlich ist von wem gekommen, oder …? Zeugin: Die Absage letztendes kam dann vom Herrn Zanella; - schriftlich! Im Zuge ihrer Verunsicherung bezüglich der Verträge für Napoleon habe sie sich dann abermals an den Landeshauptmann gewendet. Nachdem sie jedoch keine Antwort erhielt, versuchte sie es nochmals mit einer privaten Email-Adresse von seiner Frau. Erst danach habe es die Email-Reaktion seitens der Kulturamtsleiterin Mag.a Napetschnig gegeben mit dem Inhalt, Frau Lichter solle sich nicht von negativen Zeitungs-meldungen verunsichern lassen: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 38f.: Vorsitzender: Was war denn Inhalt Ihrer E-Mails an den Kulturreferenten des Landes? Zeugin: Das kann ich Ihnen gerne vorlegen, dass ich größte Sorge habe und die Künstler verunsichert sind, weil eben immer wieder in der Zeitung steht, dass das Geld nicht da ist und, dass ich ihn bitten würde, eine Entscheidung zu treffen. Und, nach dem ersten Mail bekam ich überhaupt keine Antwort und dann habe ich das … ich habe das, glaube ich, an die Landesregierung geschickt. Dann hatte ich eine private E-Mail-Adresse; dann habe ich ihm das geschickt und ich habe es auch an die Frau Haider, an ihre E-Mail-Adresse geschickt, weil ich gedacht habe, irgendwie muss er dieses Mail kriegen. Ich habe nicht gewusst, wer dort sitzt, ob sies nicht zeigen wollen oder er es gesehen hat und nicht antwortet. Und dann bekam ich eben von der Frau Napetschnig diese Antwort. Vorsitzender: Sie haben vom Herrn Landeshauptmann noch von seiner Frau keine direkte Antwort bekommen? Zeugin: Nein! Vorsitzender: Aber von der Frau Napetschnig eine Antwort. Hat diese Antwort irgendwie impliziert, dass Sie autorisiert war, das auch im Namen des Landeshauptmannes zu sagen oder hat das alles die Frau Napetschnig gemacht? Zeugin: Nein, nein, nein, nein! Also, es war schon so, dass ich vom Büro einmal ein Mail bekommen habe, wo drinnen stand, dass der Herr Doktor Haider mich darauf hinweist, dass die Frau Napetschnig seine Kulturreferentin ist und dafür zuständig ist und nicht er. Vorsitzender: Und die Antwort war dann – wie Sie es bereits ausgeführt haben – (Zeugin: War von der Frau Napetschnig!) dass alles in Ordnung sei und man sich nicht verunsichern lassen sollte? Zeugin: Ich habe mich nicht verunsichern lassen, nachdem das also von der vom Herrn Landeshauptmann apostrophierten Kulturbeauftragten kam; ich bin nicht Jerlock Holmes, dass ich das jetzt nachprüfe. (Vorsitzender: Mh!) Für mich war das absolut glaubwürdig und in Ordnung.

Page 164: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

164

In der Gesamtbeurteilung weist die Zeugin grundsätzlich darauf hin, dass es offensichtlich ganz unterschiedliche Vorstellungen bezüglich dem künstlerischen Auftrag auf der einen Seite und dem Finanzierungsbedarf auf der anderen Seite gegeben habe. Eine nicht ausreichende Kommunikation sei aus ihrer Sicht erschwerend hinzugekommen: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 20: Zeugin: (…) Es ging doch nur ums Geld, es ging einfach um die Finanzierung. Es ging ja nicht darum, dass Sie es nicht machen wollten. Ich bin überzeugt, Sie hätten die Produktion gerne gehabt, die Wörtherseefestspiele. Tatsache war, dass dieses Budget nie freigegeben wurde, weil es nie geklärt war, wie viel Geld es wirklich war. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 24f.: Zeugin: Äh, schauen Sie, das sind zwei Seiten. Die eine Seite macht die Vorschläge und glaubt, dass das Geld da ist. Und die zweite Seite weiß nicht, wie es finanziert werden wird, aber, das weiß die andere Seite nicht (…) Weil ich meine, ich muss ja jetzt auch sagen: Denn der Auftrag ist, und der Auftrag den Renato Zanella hatte, war: Ein Wörtherseefest-spiel-Programm zu erstellen, das sich ja nicht nur auf die Wörtherseebühne sondern auch auf Veranstaltungen in Klagenfurt, eine Bühnengeschichte, eine Operngeschichte. …Also, ich muss annehmen, wenn so etwas beauftragt wird und auch ein Intendant oder Kon-sulent, wie auch immer, eingesetzt wird, dass sich die Leute auch denken müssen die ihn beauftragen, dass das Geld kostet. Weil, ich meine, so blauäugig kann man doch nicht sein, dass man glaubt, die kommen jetzt und spielen umsonst oder ich weiß nicht wie? (…) Ich habe angenommen, es gibt ein Rahmenbudget. Man hat ja auch von der Förderung gehört die der Bund gegeben hat, – diese 1,6 Millionen Euro. Und, es wäre sich das schon ausgegangen, wenn das Geld da gewesen wäre. Ich weiß nicht, wo es ist. Sie auch nicht, wahrscheinlich? Deswegen sitzen wir hier. Die Reputation der Wörtherseebühne habe aufgrund der einzigartigen Vorkommnisse aus Sicht der Zeugin gelitten. Die Bespielung in der Saison 2005 mit zugekauften Tournee-Produktionen habe nochmals dazu beigetragen. 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 29: Abg. Holub: Also, es hat doch eine gewisse Einzigartigkeit? Zeugin: (…) weil man hat auch nicht immer einen Vertragspartner der eine so offizielle Stelle ist, wie das die Wörtherseefestspiele mit dem Background der Kärntner Landes-regierung sind - normalerweise macht man Produktionen mit Veranstaltern, mit Theatern, wohl mit subventionierten Theatern auch, wie auch immer. (…) Abg. Holub: Auf einer Peinlichkeitsskala von 1 bis 50. Wie würden Sie den Ruf der Wörther-seebühne Österreich in Künstlerkreisen einschätzen? (…) Zeugin: (…) Und es ist natürlich so, dass die Reputation der Bühne natürlich nicht besser geworden ist durch die Touren-Produktionen die hier Station gemacht haben. Insgesamt sei dem Land Kärnten vor allem in Branchenkreise ein Imageschaden entstanden:

Page 165: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

165

10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Lichter S. 40: Vorsitzender: Sehen Sie es auch so, dass durch diese Vorgangsweise, wie sie jetzt auch geschildert wurde, aber auch von anderer Seite nicht nur von Ihnen, ein finanzieller Schaden, der ja auch indirekt durch Reputationsverlust für das Land Kärnten entstanden ist? Zeugin: Also, ich glaube, das … in Branchenkreisen sicher. Weil, wenn da nicht wirklich je-mand Hochseriöser herkommt und hier eine Produktion abhandelt, wird das künstlerisch sicher nicht mehr interessant sein; was sich ja auch beweist durch das Programm in diesem Jahr. Das ist uninteressant. Obwohl Gelder in der Höhe von € 1,186.758,73 Euro allein aus dem Kulturbudget an die Wörtherseebühne geflossen sind, kann sich die zuständige Abteilungsleiterin nicht im Detail daran erinnern, wofür die Gelder verwendet wurden: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 128f.: Zeugin: Was ist das bitte für eine Aufstellung? Abg. Seiser: Das ist eine Aufstellung, die uns über die Abteilung 4 zugegangen ist (Zeugin: Ja!) die eine Gesamtübersicht der Mittelflüsse betreffend die Wörtherseebühne über die Abteilung 5 beinhaltet. Zeugin: Ja, und was sind das konkret für Zahlungstitel? Also, ich kann das jetzt nicht … ich kann da jetzt keine Ferndiagnose stellen. Mir sagen diese Beträge nichts! Abg. Seiser: Ja, das sind eben die … ich dachte, Sie als Leiterin der Kulturabteilung wissen das, weil es geht um einen insgesamten Betrag von 1,186.000,-- Euro! (Der Vorsitzende überreicht der Zeugin die Unterlage.) Zeugin: Ich find die Summen … das weiß ich nicht, das kann ich jetzt nicht zusammenzählen. Aber, das wird hinkommen wahrscheinlich, ja! Allerdings äußert die Leiterin der Kulturabteilung des Landes Kärnten in diesem Zusammenhang ihre allgemeinen Zweifel an der Haltbarkeit von mündlichen Zusagen: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 132: Vorsitzender: Teilen Sie die Auffassung, dass das Land Kärnten als hundert-prozentiger Eigentümer der Wörtherseebühne – und die Spielrechte darüber – ausreicht, um teilweise Verträge erst in späterer Folge abschließen zu lassen, dass das Vertrauen in die Institution „Land Kärnten“ ausreichend ist, für Künstler tätig zu werden? – Ich meine jetzt weniger das betriebswirtschaftliche Verständnis das Sie zuerst dargestellt haben, sondern das jetzt auch einer Kulturamtsleiterin. Das ist die Begründung für vieles was geschehen ist, ohne dass es schriftliche Vereinbarungen in Vertragskontext gegeben hat, unterfertigte? Zeugin: Also, … ich meine, es ist immer schön, wenn man Vertrauen hat, aber ich glaube nicht, dass Vertrauen alleine ausreicht. Also, das … Vorsitzender: Auch beim Land Kärnten nicht? Zeugin: (Dabei lachend.) Ich weiß nicht, das kann ich jetzt nicht wirklich irgendwie beurteilen, also …

Page 166: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

166

8. Fortsetzung des Dramas In der Spielsaison 2005 ging man wieder dazu über, die Bespielung der Seebühne durch eine VeranstaltungsgmbH. durchführen zu lassen. Offene Punkte wie die Vertragsauflösung von Renato Zanella und die darin vereinbarte Abschlagszahlung in der Höhe von 150.000 Euro konnten vom Untersuchungsausschuss nicht beantwortet werden, da sich der Kronzeuge dafür einer Aussage entschlug. Die Bezahlung dieser Summe von den in den Medien kolportierten „Freunden der Seebühne“ wird selbst vom Landeshauptmannstellvertreter a.D. Ing. Pfeifenberger in Zweifel gezogen: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 24: Vorsitzender: (…) Sind Ihnen oder ist Ihnen oder sind Ihnen Vertreter dieses Vereines „ Freunde der Seebühne“ bekannt, die ja sehr viel an Zahlungen auch von dem Jahr aber auch von der Vergangenheit übernommen haben? Zeuge: Nein, ich kenne keinen. Landeshauptmann Haider schließt jedenfalls aus, dass er an der Vereinbarung zur Vertragsauflösung mit dem designierten Intendanten beteiligt gewesen sei: LH Haider, 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 62: Zeuge: Ich habe keine Vereinbarung beschlossen. Abg. Tauschitz: Können Sie ausschließen, dass Sie daran beteiligt waren? Zeuge: Kann ich ausschließen. Auch die Leiterin der Kulturabteilung sowie der Vizebürgermeister a.D. der Landeshauptstadt Klagenfurt wissen dazu nichts zu berichten: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 114: Abg. Tauschitz: Noch eine Frage. Und zwar, Sie waren ja bei diesem Treffen wo der Vertrag vom Herrn Zanella ausgemacht wurde, im Hotel Änea dabei, und waren somit auch mit der Erstellung des Vertrages vom Herrn Zanella beschäftigt. Können Sie uns ein bissel auch über den Auflösungsvertrag erzählen? Zeugin: Nein, das muss ich Sie leider enttäuschen! Das kann ich nicht! Abg. Tauschitz: Wissen Sie was von 150.000,-- Euro? (Zeugin: Nein!) die der Herr Zanella bekommen hat? Zeugin: Nein! 12. (3. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 31. Mai 2005 Vizebürgermeister Mario Canori S. 25: Zeuge: Nein, die Landeshauptstadt Klagenfurt hat auch kein Interesse an einem Weiterbestand und an einer Auflösung, weil wir nicht unmittelbar involviert sind.

Page 167: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

167

Lediglich LHStv. Ing. Pfeifenberger kann zur Auflösungsvereinbarung konkrete Aussagen treffen. Die Auszahlung der 150.000 bleibt jedoch weiter offen: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 13: Zeuge: Das ist korrekt. Es sind keine weiteren finanziellen Zuwendungen in diesem Vertrag festgelegt worden. 150.000 einmal Abschlagszahlung und Ausbezahlung bis Ende August 2005 dieses Konsulentenvertrages. Vorsitzender: Und hat es im Rahmen dieser Verhandlungen irgendein Indiz dafür gegeben, dass auf diese vereinbarte Summe von 150.000 € seitens des Herrn Zanella freiwillig verzichtet wird? Zeuge: Das war dort nicht das Thema, weil ja der Konsulentenvertrag bis Ende August 2005 läuft. Das heißt, er ist noch in Kraft und erst sozusagen zu diesem Zeitpunkt natürlich wahrscheinlich eine Forderung auftreten könnte. Das heißt, das war nicht mein Thema, und ich habe dann am 21. Feber meine Tätigkeit als Mitglied der Kärntner Landesregierung zurück gelegt und bin aus der Regierung ausgeschieden. Kann ich dazu auch nicht mehr sagen. 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 43f.: Abg. Tauschitz: Danke! Sie haben vorhin die 150.000 Euro Abschlagszahlung mit Zanella bestätigt. Sie haben gesagt, Sie haben da nichts gezahlt oder aus Steuergeldern wurde nichts gezahlt. Wissen Sie, wer gezahlt hat? Zeuge: Nein, ich weiß auch überhaupt nicht, ob gezahlt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. (…) Wir haben eine Abschlagszahlung vereinbart und nachdem er jetzt einen aktiven Konsulentenvertrag hat, der ja bis Ende August läuft, ist das nicht ein Thema gewesen, zu sagen, wann ist dieses Geld sozusagen transferierpflichtig. Ich habe keine Kenntnis, ob gezahlt wird, ob verzichtet wird. Ich habe nur das Land vor weiterem Schaden geschützt und diese Kompetenz habe ich rechtzeitig wahrgenommen. Nach eigenen Angaben würde der Landeshauptmann die Öffentlichkeit jedoch sofort davon in Kenntnis setzen, wenn noch Zahlungsflüsse in dieser Causa auftauchen würden: LH Haider, 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 21: Ich sage auch dazu, ich würde sofort die Öffentlichkeit informieren, sollte über die Finanz-abteilung, oder über unsere Gesellschaft, in der wir Eigentümervertreter sind, irgendwelche Finanzierungen gemacht werden. Gleichzeitig gibt der Landeshauptmann vor dem Untersuchungs-ausschuss zu Protokoll, dass die Bespielung der Seebühne dem Steuer-zahler / der Steuerzahlerin im Jahr 2005 keinen Cent kosten werde: LH Haider, 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 10: … weil meinerseits gesichert ist, dass wir die Bespielung der Seebühne im heurigen Jahr zu hundert Prozent aus Sponsorbeträgen oder aus Sponsorgeldern finanzieren. Diesen Aussagen widerspricht die Leiterin der Kulturabteilung in ihrer 2. Befragung, bei der sie die Kosten für die Kulturabteilung mit 288.000 Euro angibt: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung

Page 168: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

168

S. 8f.: Abg. Seiser: Aha okay, gut. Eine abschließende Frage noch. Es gibt eine Aussendung des Landespressedienstes vom 11. Feber 2005, des Herrn Landes-hauptmannes, und da zitiere ich daraus – es geht um das Programm 2005 auf der Wörtherseebühne: „Ein attraktives Programm werde präsentiert, das dem Steuerzahler, weder dem Kärntner noch dem Österreicher, keinen Cent kosten werde“. – Ist für die Bespielung der Wörtherseefestspiele, für das Jahr 2005 aus der Kulturabteilung Geld an die Wörtherseefestspiele geflossen? Ja oder nein? Zeugin: Nein, für die Bespielung nicht! (…) Zeugin: Es sind heuer ausbezahlt worden, 288.000 Euro für Overhead-Kosten und Betrieb der Wörtherseefestspiele GmbH. In Bezug auf die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Investitionen in die Marke „Wörtherseefestspiele“, meint die Kulturamtsleiterin: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschuss, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag.a Napetschnig, Kulturamtsleiterin und zeitweise Büroleiterin von LH Haider. S. 127: Zeugin: Im Moment ist es vielleicht nicht unbedingt ident, sage ich einmal, mit dem, was also der ursprüngliche Gedanke war, aber das heißt vielleicht nicht, dass man wieder daraufhin arbeiten sollte. Aber es haben die diversen Umstände, die ja – glaube ich – auch ausführlich in diesem Ausschuss diskutiert werden, dazu geführt, dass es eben nicht mehr ident sein kann. Und, mehr kann ich dazu nicht sagen im Moment. Ernüchtert berichtet Mag.a Kühberger von einem Gespräch mit dem damaligen Vizebürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt, in dem sie ihn auf die prekäre finanzielle Situation der CCC bzw. Wörtherseefestspiele GmbH hingewiesen habe: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 73: Abg. Tauschitz: Mh! Mh! In diesem Gespräch, als Sie mit dem Herrn Canori gesprochen habe, was Sie vorhin erwähnt haben, wo Sie eben sagten: Was haben Sie sich dabei gedacht, den Herrn Zanella einen so langen Vertrag zu geben und etwas zu spielen, was sie nicht zahlen können? Wie hat der dann reagiert? Zeugin: Ob ich nicht weiß, was Politik ist. Und schließlich sieht die Leiterin der Kulturabteilung, Maga. Napetschnig, das Projekt als gescheitert an: 24. (8. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 27. Oktober 2005 Mag.a Napetschnig, 2. Befragung S. 55: Zeugin: (…) es hat einen klaren Auftrag gegeben, Festspiele aufzubauen und jeder, der sich im Festspiel-Metier ein bisschen auskennt oder sich damit befasst hat, weiß, dass das keine Aufgabe von sechs Monaten ist (…). Die abschließende Bewertung des Eigentümervertreters sieht ihn in der Rolle des korrekten Kaufmannes, der formal für die finanztechnische Gebarung und rechnerische Kontrolle zuständig war und diese Verantwortung auch übernehme: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger

Page 169: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

169

S. 28: Zeuge: Schauen´s, ich sage abschließend das ich überzeugt davon bin, dass ich als Eigentümervertreter und Finanzreferent den Bereich finanztechnische Gebarung und rechnerische Kontrolle durch den Geschäftsführer Doktor Sapetschnig glaube ich ausreichend korrekt und auch den Bestimmungen, sowohl der Geschäftsordnung der Kärnt-ner Landesregierung, des Landtages, des Gesellschaftsrechts und des Dienstvertrages des Doktor Sapetschnig mit dem Statut der Gesellschaft, entsprochen habe. In absolut korrekter und ausreichender Form, das heißt, ich übernehme keine Verantwortung wenn sozusagen öffentlich hier, der Vorwurf aufgebracht wird, dass ich diese Sache hier verantworten müsste. Das heißt, ich kann alles beweisen, dass ich alles unternommen habe im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes, korrekt auch durch den Geschäftsführer und durch alle Beschlüsse in der Generalversammlung im Jahresabschluss 2004 und im Programm gehan-delt habe. Die Frage nach dem Zusammenhang mit seinem Rückzug aus der Politik muss offen bleiben: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 43: Abg. Tauschitz: Ich versuche, Sie zu verstehen. Ich versuche nur zu verstehen, wa-rum der Büroleiter dieses Finanzreferenten den Herrn Doktor Rossbacher anruft und ihm schreibt – Zitat: und ihm mit Klage droht, für das, dass er den Bericht den Aufsichtsratsmit-gliedern persönlich überbracht hat. Dadurch, dass sie vier Tage später dann zurückgetreten sind oder angekündigt haben, zurückzutreten, hat das Ganze für mich Relevanz. (unverständliche Zwischenrufe) Die Verantwortung für die künstlerischen Belange der Seebühne wird seitens des Eigentümervertreters eindeutig bei der Kulturamtsleiterin festgemacht. Es wird mehrfach der Eindruck vermittelt, sie habe eigenmächtig und ohne Absprache mit und Anweisung durch ihren Kulturreferenten, Landeshauptmann Haider, gehandelt. Die vom Landeshauptmann selbst in seiner Aussage Verantwortungsübernahme für die Seebühne bleibt nebulös: 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 58f.: Abg. Mag. Trannacher: (…) Die politischen Vorgaben und die betreffen ja das kulturelle Angebot, und das haben Sie mehrmals erwähnt, wurden von der Kulturabteilung des Landes Kärnten getätigt. (…) Wer steht denn eigentlich hinter der Kulturabteilung, Frau Magistra Erika Napetschnig? Zeuge: Das müssen Sie die Dame selbst fragen, ich weiß nicht, wer hinter ihr steht. Auf jeden Fall, schauen Sie – sowie bei mir die Finanzabteilung eine Kompetenz wahrnimmt in einer Generalversammlung, von mir bevollmächtigt, alles zu beschließen, oder alles abzulehnen – so verstehe ich auch die Kompetenz der Kulturamtsleiterin Sie hat letztendlich alle Details und alle Rahmenvorgaben dieses Vertrages und des Programms mit dem Stadtrat von Klagenfurt, für Kultur zuständig, ausverhandelt. Es hat das niemand anderer gemacht, das ist Faktum. Abg. Mag. Trannacher: Also in Wahrheit tragen dann die politische Verantwortung wer? Zeuge: Das müssen Sie erstens einmal die Damen und Herren, welche den Vertrag ausgehandelt haben fragen, und zweitens ist das nicht eine Frage, die mich betrifft. Ich habe meine Verantwortung als Finanzreferent dargestellt und ich fühle mich für keinen dieser Drei zuständig, übernehme auch keine Verantwortung. (…) Abg. Mag. Trannacher: Also die politische Verantwortung für das künstlerische Programm trägt dann der Vizebürgermeister der Landeshauptstadt?

Page 170: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

170

Zeuge: Nein, ich habe gesagt, es sind zwei Herrschaften ganz wesentlich an dieser Programmgestaltung, Vertragsausfeilung in allen Details beteiligt gewesen: die Kulturamts-leiterin und der Kulturstadtrat von Klagenfurt. Diese zwei haben das dem Doktor Sapetschnig vorgelegt. Er hat es auf arbeitsrechtliche Fragen hin geprüft, auf die Finanzierbarkeit hin geprüft und hat mir dieses Vertragswerk zur Beschlussfassung in der Generalversammlung vorgelegt. Punkt! 20. (7. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 16. August 2005 Ing. Karl Pfeifenberger S. 71f.: Abg. Vouk: (…) Also das heißt, Sie haben nie sozusagen als verantwortlicher Re-gierungskollege mit dem Landeshauptmann, mit dem Kulturreferenten gesprochen, welchen Weg beschreiten wir, welche Strategie, welche strategischen Ziele haben wir. Also das wurde im Prinzip bis auf Canori und Frau Magistra Napetschnig in Alleinverantwortung gehandhabt. Das ist ein trauriges Sittenbild. Zeuge: Nein, horchen Sie her, nehmen Sie andere Beispiele her. Es gibt in meiner Abteilung den Felsner, es gibt – oder es hat in meiner Abteilung entschuldige – in meiner Abteilung den Doktor Krainer gegeben, den Doktor Felsner, die was weiß ich, Landesplanung. Wissen’S was, ich vertraue jemanden, der dort eine, glaube ich sehr hohe Funktion übernimmt und das ist ein Vorstand einer sehr großen Abeilung. Und die Kulturabteilung ist ebenso eine sehr wichtige Abteilung. Oder wenn Sie die Sozialabteilung hernehmen, wissen Sie, wir sind Referenten, wir sind sozusagen Politiker (unverständlicher Zwischenruf). [...] Das ist sein Job, es ist nicht dem Landeshauptmann sein Job, dass er sich jetzt um das kümmert, wie die die Tickets verkaufen, wo die jetzt da hinfahren und quasi einen Partner finden, sondern dafür ist eine Kulturamtsleitung wirklich eingerichtet. Was ist denn, wenn ich heute eine Ausstellung mache, wer macht denn das? Muss der Landeshauptmann dann selber Bilder einsammeln gehen und sie irgendwo hinaufnageln und dann sagen: „Das ist jetzt eine Ausstellung“. Ich meine, wie versteht man hier auch einen Job, der sehr gut dotiert ist, der eine Sicherheit hat, wo keiner mehr kündbar ist, dass man dann sagt: Das ist ein armer Sachbearbeiter? Nein bitte, Herr Bürgermeister, das kann’s aber nicht sein. Wenn ich eine Vorstandfunktion übernehme, dann muss ich aber auch den Mut haben, zu sagen: Jawohl, in voller Konsequenz mit allen Haftungen und auch dienstrechtlichen Auswirkungen, die halt so ein Job mit sich bringt. Ich meine, da muss ich wirklich sagen: So kann man nicht arbeiten. Das ist meine Sicht der Dinge. 18.(6.öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 28. Juni 2005 Zeuge: LH Haider S. 69: Zeuge: Schauen Sie, im Grunde genommen, für die Öffentlichkeit ist jeder Landes-hauptmann der Seebühnenverantwortliche. Weil das ist – es ist immer gesagt worden: Die Seebühne ist Landeshauptmann-Sache, um das werden wir ja nicht umhinkönnen. Ich sage auch noch einmal: Ich möchte auch diese Verantwortung wahrnehmen. Wir schauen, dass diese Seebühne nach einer guten Spielsaison des Jahres 2005 auch in den politischen Konsens gebracht werden kann, dass wir sie dann in ruhigeren Gewässern, ohne politische Auseinandersetzung, weiterführen können.

9. Die politische Verantwortung Die politische Verantwortung für die negative Entwicklung der Seebühne tragen Landes-hauptmann Dr. Jörg Haider und LHStv.a.D. Ing. Pfeifenberger. 9.1. Die politische Verantwortung von LH Dr. Jörg Haider LH Haider, 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 62:

Page 171: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

171

Zeuge: Ich habe es Ihnen heute gesagt! Die Seebühne ist im Prinzip seit 20 Jahren in Diskussion und die Realisierung, wenn Sie so wollen, die Realisierung ist in meiner Amtszeit passiert. Unstrittig ist, dass LH Dr. Jörg Haider von allem Anfang an in verschiedenen Aufgaben tätig war. Nach seinen eigenen Angaben bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung am 28.06.2005 wies er darauf hin, dass er im Jahre 1999/2000 in seiner Eigenschaft als Kulturreferent die Idee aufgegriffen hat, die über viele Jahre für Klagenfurt kann man fast sagen, Jahrzehnte diskutiert worden ist, nämlich eine Seebühne zustande zu bringen und diese dann zu realisieren.

In weiterer Folge war Landeshauptmann Dr. Jörg Haider als Kultur-referent maßgeblich an der Entwicklung der Seebühne beteiligt. So wies er darauf hin, dass es seiner Zustimmung bedurft hätte, dass das Stadttheater auch die Bewilligung hat, auf der Seebühne tätig zu sein und damit auch die organisatorischen Vorkehrungen zu treffen hat, als im zweiten Jahr das Stadttheater die „Rocky Horror Show“ auf die Seebühne gebracht worden ist.

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider fasste seine Tätigkeit im Zusammen-hang mit der Seebühne dahingehend zusammen, dass es seine Aufgabe von Anfang an war, die Idee überhaupt in die Realisierung zu bringen. Er war also bemüht, die Idee umzusetzen, dass auch auf der Seebühne in Klagenfurt eben nicht nur Produktionen zugekauft werden, sondern auch die Chance besteht, eigene Produktionen zu machen. Was die Abwicklung des investierten Bereiches betrifft, hätte es ihn an sich nicht betroffen, weil er weder Eigentümervertreter noch sonst etwas in der Messegesellschaft und zum damaligen Zeitpunkt auch nicht Finanzreferent gewesen ist. Erst seit der Übernahme der Funktion durch den Kollegen Pfeifenberger sei er dann in die Wörtherseegesellschaft sozusagen jetzt als Eigentü-mervertreter eingetreten. Vorher war er quasi als Kulturreferent für die Akteure mitverantwortlich, die auf der Seebühne gespielt haben, wie das Stadttheater eben. Er hat sich also dort nach Kräften erkundigt und in Gesprächen den Versuch gemacht, die Entwicklung der Seebühne zu gestalten.104

In weiterer Folge führte dann LH Dr. Haider bei seiner Befragung aus:

104 Dr. Jörg Haider, Stenographisches Protokoll der 6. öffentl. Sitzung des Untersuchungsausschusses 28.06.2005, Seite 3,4,5 und 6.

Page 172: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

172

„Ich sage das auch ganz offen, ob ich jetzt formell zuständig war oder nicht, ich fühle mich auch für die Seebühne mit verantwortlich und werde auch alles tun, um dieses Projekt erfolgreich weiter zu führen“105

Indirekt gab er in weiterer Folge durchaus zu, dass er zumindest bis zum Jahr 2004 alleine für die Seebühne verantwortlich war, indem er wie folgt aussagte: Die Kritik der anderen Fraktionen war immer jene, dass die Seebühne eine Profilierungsmöglichkeit für den Landeshauptmann sei, wo er auftreten könne und eine Bühne hätte und deshalb man im Jahr 2004 gesagt habe, dass das nicht passieren kann. Aus diesem Grunde sei eine eigene Gesellschaft gegründet worden, auf welche der Landeshauptmann keinen Einfluss hat, weil diese von einem anderen Referenten als Eigentümer gestaltet wird.

Wörtlich sagt er dann aus wie folgt: „Es wäre viel gescheiter gewesen, man hätte das bei mir gelassen und ich hätte das wahrscheinlich in einer anderen Weise abgewickelt und wir hätten uns Manches erspart.106

Der Darstellung des Landeshauptmannes, wonach er ab 2004 keinen Einfluss mehr gehabt hätte, kann jedoch nicht gefolgt werden. So hat er spätestens ab August 2003 massiv darauf Einfluss genommen, dass Renato Zanella für die Seebühne verpflichtet wird. Dezidiert hat er bereits im August 2003 seine damalige Büroleiterin, Frau Maga. Napetschnig, beauftragt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Quendler mit Vorvertragsverhandlungen mit Herrn Zanella beauftragt wird. (Aktenvermerk von Mag. Napetschnig, Urkundensammlung Nr. 45).

In weiterer Folge hat er dann auch den Vorvertrag mit Renato Zanella unterfertigt.107

Dr. Haider war es auch, der sich lt. seinen eigenen Angaben seit 1999 regelmäßig darum bemüht hat, vom Bund die Unterstützung zu bekommen. Dies sei im letztendlich im Jahre 2003 gelungen. Er hat in diesem Jahr einen neuerlichen Vorstoß unternommen, um die Mittel von 1,6 Mio. für die Seebühne zu lukrieren.

In weiterer Folge war er dann auch maßgeblich in den Verhandlungen mit Finanzminister Grasser und StS Morak beteiligt, dass diese Subvention, trotz des Umstandes, dass sie bereits im Jahre 2004 zur Gänze verbraucht wurde, nicht rückgezahlt werden musste.108

105 Aussage von LH Dr. Haider, Seite 20. 106 Aussage von LH Dr. Haider, Akten Seiten 23. 107 Einvernahme von Dr. Haider, Seite 28 und 29. 108 Aussage Dr. Haider, Seite 12 und 13.

Page 173: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

173

Abschließend fasste Dr. Haider seine Verantwortung für die Seebühne wie folgt zusammen: „Schauen Sie, im Grunde genommen, für die Öffentlichkeit ist jeder Landeshauptmann der Seebühnenverantwortliche. Weil das ist – es ist immer gesagt worden: die Seebühne ist Landeshauptmann-Sache – um das werden wir ja nicht umhin kommen. Ich sage ja auch noch einmal: Ich möchte auch diese Verantwortung wahrnehmen.“109

Diese eigene Aussage Dr. Haiders trifft seine politische Mitverantwortung für die Vorgänge rund um die Seebühne wohl am treffendsten. Die Seebühne war auch zu Zeiten, in dem er nicht Finanzreferent war und die unmittelbare formelle Zuständigkeit als Eigentümervertreter in der Wörtherseebühnen-Gesellschaft nicht bei ihm, sondern beim Finanz-referenten gelegen war, immer Landeshauptmann-Sache. Es wäre auch eine völlige Verkennung der politischen Realitäten, wenn man annehmen sollte, dass irgendeine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit der Seebühne – unabhängig von der rein formalen Zuständigkeit – ohne Wissen und Zustimmung des Landeshauptmannes und Kulturreferenten getroffen wurde.

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider war gemeinsam mit Finanzrefereten, LHStv.a.D. Ing. Pfeifenberger, hauptverantwortlich für die Entwicklung der Seebühne im Jahre 2004, welche der Sachverständige Dr. Kleiner treffender Weise wie folgt in seinem Ursprungsgutachten wie folgt zusammenfasste: „Die von mir befundeten Zahlen, Dokumente, das Rechnungswesen, der Schriftverkehr und die bisher vorliegenden Aussagen lassen für mich abschließend den Schluss zu, dass mit den Wörthersee-Festspielen eine Publikumsattraktion im Jahr 2004 in Kärnten geschaffen werden sollte, koste was es wolle“110

Das Jahr 2004 war allerdings nur der vorläufige negative Höhepunkt der Fehlentwicklung bei der Seebühne.

Wie der Rechnungshof in seinem Bericht zutreffender Weise in seinen abschließenden Bemerkungen festhielt, wurde mit der Seebühne eine kostenintensive Infrastruktur geschaffen. Dies mit dem Ziel, das kulturelle Angebot in Kärnten zu bereichern.

Ab 2004 war eine Neukonzeption durch Installierung einer eigenen Trägerorganisation und einer Einrichtung einer selbständigen künstleri-schen Intendanz zwar längerfristig geplant, aber in der Umsetzung gescheitert.

109 Aussage Dr. Haider, Seite 69. 110 Gutachten von Dr. Kleiner. TZ 202.

Page 174: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

174

Wie die Erfahrungen zeigten, war es insbesondere die durch die Konzeptänderungen bewirkte Kurzfristigkeit der Planungen, die Mehrkosten und Einnahmeneinbußen mit sich brachten. Die unberechenbare Zu- und Absage von Fördermitteln der Kultur-abteilung mache eine langfristige Budget- und damit Konzeptplanung ebenfalls unmöglich. LH Jörg Haider ist vor allem auch in seiner Funktion als ehemaliger Kulturreferent dahingehend zur Verantwortung zu ziehen, als dass wesentliche in der Generalversammlung der CCC GmbH beschlossene Vorbehalte der Genehmigung des Spielbudgets, wie etwa eine positive Stellungnahme und die Plausibilitätsprüfung der Auslastung, die durch die Kulturabteilung erbracht werden hätten sollen, nicht realisiert wurden. Nur mittels Umlaufbeschluss durch den damaligen Eigentümervertreter, LHStv. Ing. Pfeifenberger, wurde die Verantwortlichkeit von LH Haider übergangen. 9.2. Die politische Hauptverantwortung des Ing. Karl Pfeifenberger Die politische Hauptverantwortung für die Seebühne obliegt dem Eigen-tümervertreter der Seebühne-Gesellschaften (Cine-Culture-Carinthia und Wörthersee-Festspiele GmbH), dem damaligen LHStv. Ing. Karl Pfeifenberger. Damit Ing. Pfeifenberger politisch nicht mehr mit dem Debakel der Seebühne konfrontiert werden kann, hat er den aus den Schlussfolgerungen des Untersuchungsausschusses erwachsenden Forderungen nach seinem Rücktritt bereits am 28.1.2004 vorgegriffen. Ing. Pfeifenberger ist in erheblichem Ausmaß dafür mitverantwortlich, dass in diesen Gesellschaften bedeutende Verschleuderung des Vermögens stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang sind die ge-währten Rabatte, welche rund 18 %der operativen Einnahmen des Jah-res 2004 trugen, sowie die Vereinbarung mit Mag. Brigitte Kühberger weiters der Vertriebsvertrag mit der IN-MEDIA Product & Merchandising Trading GmbH und die Gewährung von 20% der Gesamtkarten als Eh-renkarten anzuführen, sowie die Form der Budgetierung. Der Sachverständiger Dr. Kleiner stellte im Zusammenhang mit der Beurteilung der Strafsache „Verantwortliche der Wörtherseefestspiele GmbH (vormals Cine Culture Carinthia GmbH)“ in seinem Gutachten zur „Wirtschaftlichkeit“ der Gesellschaft fest: „Ich bin der Ansicht, dass hier ein Fall des § 159 (5) Z1 vorliegen könnte“.111 Der § 159 (5) Z1 besagt:

111 Ergänzungsgutachten Dr. Kleiner, TZ 183 -191.

Page 175: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

175

„Kridaträchtig handelt, wer entgegen Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens einen bedeutenden Bestandteil seines Vermögens zer-stört, beschädigt, unbrauchbar macht, verschleudert oder verschenkt.“ Somit haben sich der Betriebsabgang bzw. die Verluste daraus ergeben, dass Vermögen verschleudert oder verschenkt wurde. Dafür trägt in ers-ter Linie der Eigentümervertreter, Ing. Karl Pfeifenberger, im Sinne der Weisungen über Umlaufbeschlüsse die politische Verantwortung. Das Budget, das im Umlaufbeschluss am 18.6.2004 durch Ing. Pfeifenberger - ohne eine beschlossene Plausibilitätsprüfung, die durch LH Haider als Kulturreferent durchgeführt werden hätte müssen – genehmigt wurde, ist ein weiteres Beispiel. Denn der Umstand der nicht realistischen Budgetberechnungen, die letzten Endes aufgrund der nicht im angenommenen Ausmaß eingetrof-fenen Einnahmen durch die Kartenerlöse zum Verlust führte, weil trotz mehrmaligen Insistierens seitens des Geschäftsführers an die Kulturab-teilung zur Durchführung der geforderten Plausibilitätsprüfung, welche die Budgetplanung unter eine realistische Annahme gestellt hätte, eine solche seitens des Kulturreferates nicht erfolgte. Vor allem die Weisungen des Eigentümers in den wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen gegenüber dem Geschäftsführer haben letzten Endes zu den Ausgestaltungen von Verträgen, die finanziell folgeschwere Verluste bedingt haben, geführt: Wenngleich Dr. Kleiner maßgeblich Dr. Sapetschnig für diese Fehlentwicklungen verantwortlich machte, schloss er nicht aus, dass dies Dr. Sapetschnig von Dritten mittels Anweisung „vorgeschrieben“ worden sein könnte.112

Wesentliche Mitverantwortung trägt LHStv. a.D. Ing. Pfeifenberger auch durch die Bestellung von Dr. Sapetschnig, der für diese Aufgabe hiefür weder organisatorisch, noch betriebswirtschaftlich oder führungsmäßig kompetent gewesen ist. Dies noch dazu in Form eines langfristigen Dienstvertrages, wie dies zutreffender Weise vom Rechnungshof kritisiert wurde. Der Rechnungshof verweist in diesem Kontext auf den Punkt 6.4. lit. h des Gesellschaftervertrages, wonach Verträge, die den Betrag von € 25.000,-- übersteigen einer Zustimmung des Gesellschafters bedürfen.113 Insofern wurden daraus resultierend alle Verträge, die we-sentlich zur Verschleuderung von Vermögen beigetragen haben, durch den Gesellschafter verantwortet. 112 Ergänzungsgutachten Dr. Kleiner, TZ 201. 113 LRH-Bericht. S. 12.

Page 176: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

176

Der Finanz- und Wirtschaftsreferent des Landes Kärnten spielte auch eine Rolle im Zusammenhang mit der Seebühnenbespielung, indem der einmal pro Jahr die so genannte Wirtschaftsgala auf der Seebühne durchführte. Dabei handelte es sich um eine Einladung des Wirtschafts-referenten an unterschiedliche Kärntner Unternehmen, deren Abwicklung seitens des Landesrechnungshofes stark aufgrund der indirekten Förderungen an die Gesellschaft der CCC GmbH kritisiert wurde. Auch der Geschäftsführer der Kärntner Tourismusholding, Mag. Zechner, lässt am Sinn dieser rund 200.000 Euro kostenden Veranstaltung Zweifel aufkommen. So erläutert er in seiner Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuss die Wirtschaftsgala wie folgt: 8. (1. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 10. Mai 2005, Zechner: S. 10f.: Vorsitzender: (…) Auch noch eine kurze Frage zum Wirtschafts- gala-Eigentümervertreter war der Herr Landeshauptmann Stellvertreter Ing. Pfeifenberger, nehme ich an. Zeuge: Ja Vorsitzender: In diesem Zeitpunkt. Können Sie uns etwas über die Kosten dieser Wirtschaftsgala sagen, die ja zumindest den Medienberichten zitierend exorbitant hoch erschienen sind, wird’s im Rechnungsabschluss danach gekommen sind? Zeuge: Ich weiß die Kosten nicht auswendig, weil mir jetzt – schlau gemacht -, aber so erinnerungsmässig ist es um die 200.000,-- € gewesen. Vorsitzender: Ja. Es war also der Bruch, damit auch amtlich ist, im VA 91466. 167.379,57 € als erstes. 2. Frage in dem Zusammenhang noch: Wie wurden die Leasingraten für die Seebühne, wurden die über die Kärntner Marketing GesmbH abgewickelt? Zeuge: In meiner Zeit nicht. Vorsitzender: Abgewickelt nicht, das heißt, Sie haben auch das direkt vom Land an die Messe GesmbH weiter verrechnet? Zeuge: leider nein Vorsitzender: Jedenfalls nicht über - Zeuge: In meiner Zeit nicht über diese Firma. Vorsitzender: Letzte Frage: Bei diesen Wirtschaftsgalabereich, der auf der Seebühne war, war das aus jeder Sicht ein so eher üblicher Bereich? Mussten Sie mit anderen ähnlichen Wünschen einer Seebühne und Wirtschaftsgala – es ist ja nicht unmittelbar das, was man im Zusammenhang steht, mussten Sie mit ähnlichen Wünschen öfters konfrontiert worden, oder war das in dem Bereich Ihrer Zuständigkeit der einzige jetzt nicht unbedingt mit Kultur zusammenhängende Wunsch. Zeuge: Das war die einzige Wirtschaftsgala, die ich abgeführt habe. Vorsitzender: Das verlangt nach Nachfrage. Wirtschaftsgala: hat es andere - jetzt nicht unbedingt mit dem Genuss von Kultur und Kunst - zutun habende Veranstaltungen gege-ben? Zeuge: Ich gebe Ihnen gern ganz eine freie Antwort dazu, wenn Sie sie hören wollen? Die Wirtschaftsgala hat nicht unmittelbar der Bewerbung Kärntens, was sozusagen die touristischen Bereich betrifft, zu tun und auch sicherlich nicht auch unmittelbar mit einer Kulturveranstaltung, wie sie dann später und auch früher, auch heutzutage, geführt werden. Vorsitzender: Das heißt, nachdem Sie dazu eine Weisung oder Wunsch des Eigentümers bekommen haben, mussten Sie sie durchführen, aber es war nicht unbedingt etwas, was Sie mit dieser Tätigkeit gesehen haben. Zeuge: Es wäre mir selbst nicht eingefallen.

Page 177: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

177

LHStv.a.D. Ing. Pfeifenberger trägt damit die Hauptverantwortung für alle Fehlleistungen und insbesondere für alle Fehlleistungen, die aufgrund der Überforderung von Dr. Sapetschnig von diesem gesetzt wurde und auch für die mangelhafte Organisationsstruktur in den mit der Wörtherseebühne befassten Gesellschaften, sowie für den Geldfluss von indirekten Förderungen des Landes an die CCC GmbH. 9.3. Die Mitverantwortung von Dr. Sapetschnig Dr. Bernhard Sapetschnig hat die Gesellschaft vom 16.04.2003 bis 25.02.2005 als Geschäftsführer selbständig vertreten, aus dem Dienst-verhältnis zur Gesellschaft schied Dr. Sapetschnig schon am 30.09.2004 aus. Noch am 16.11.2004 erhielt er die interimsmäßige Geschäftsführungsaufträge des Gesellschafters. Dr. Sapetschnig wurde von der Leiterin der Kulturabteilung Ende Oktober über die Absicht informiert, dass die Wörtherseefestspiele gemäß Beschluss der Landesregierung der CCC GmbH als langfristige Trägerorganisation übertragen werden soll und dass es einen Intendanten geben werde. Der Geschäftsführer der Wörtherseefestspiele Dr. Sapetschnig stimmte dieser Vorgangsweise der Übertragung der Gesellschaft an die CCC GmbH mit 4 Bedingungen zu, die von der Kulturabteilung – also vom Kulturreferenten LH Haider – gewährleistet werden sollten:114

1) Die Kulturabteilung muss eine Garantieerklärung über die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Budgets abgeben

2) Der Kulturreferent muss der Refundierung der Lohnkosten des GF an die AK zustimmen

3) Der Eigentümer und LFR müssen Sapetschnig mit einem Umlauf-beschluss ermächtigen, den Intendantenvertrag zu unterfertigen

4) Der Vertrag des Intendanten muss vom Kulturreferenten mitunterfertigt werden

Nach dem Organigramm der Gesellschaft (Landesrechnungshofbericht Seite 16) waren dem Geschäftsführer direkt untergeordnet u.a. das Rechnungswesen, Controlling, der Intendant der Wörthersee-Festspiele und auch noch der Intendant der Filmförderung. Der Intendant der Wörtherseefestspiele war neben dem künstlerischen Teil des Projektes auch für Marketing und Verkauf der Festspiele verantwortlich. Seine eigene Kompetenz für die Budgetierung künstlerischer Veranstaltungen leitet der Geschäftsführer seine Tätigkeit für die Arbeiterkammer, für deren Budget er 15 Jahre lang verantwortlich war

114 LRH-Bericht. S. 12.

Page 178: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

178

und der Berührung mit künstlerischen Agenden im Rahmen der Cine-Culture-Carinthia GmbH ab.

Page 179: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

179

Während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Wörthersee-Festspiele-GmbH ab 18. 10.2003 war Dr. Sapetschnig aktiv noch zu 50 % einer regulären Dienstzeit bei der Arbeiterkammer beschäftigt und wurde am 19.11.2003 auch noch zum Prokuristen der Kärntner Tourismusholding bestellt. Aus Sicht des Buchsachverständigen Dr. Kleiner war Dr. Sapeteschnig in die Position des Geschäftsführers der der Wörthersee-Festspiele GmbH berufen worden, ohne dass er dafür organisatorisch, betriebs-wirtschaftlich oder führungsgemäß kompetent gewesen wäre. Aufgrund dieser Tatsache sah Dr. Kleiner als ergeben an, dass er durch die Führung der Wörhtersee-Festspiele wirtschaftlich ein außergewöhnlich gewagtes Geschäft eingegangen ist, das nicht zu seinem gewöhnlichen „Wirtschaftsbetrieb“ gehört hat. Durch die Annahme dieser Bestellung hat er wohl zum Ausdruck gebracht, dass er für diese Arbeit kompetent, geeignet und auch willens sei, sie im Sinne der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers eine GmbH durchzuführen. Die Verantwortung des Geschäftsführers Dr. Sapetschnig wird von Dr. Kleiner daher aufgrund seiner Inkompetenz als Geschäftsführer im Bereich Kulturmanagement wie folgt zusammengefasst: „Aus meiner wirtschaftlichen Sicht ist es für den Gläubiger einer Gesellschaft, den ich wohl als Schutzobjekt nach § 159 StGB anzusehen habe, unbeachtlich, ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft ein äußerst gewagtes Geschäft, das nicht zu seinem gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, betreibt, oder ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft, diese Unternehmenssparte betreffend, aufgrund seiner mangelnden Erfahrung und beruflichen Ausbildung, mangelnden Kompetenz und fehlendem Führungsverhalten, die ihm anvertraute Vermögensmasse soweit verringert hat, dass Gläubigerinteressen beeinträchtigt wurden.“115 Aus Sicht von Dr. Kleiner verschuldete sich die Gesellschaft aufgrund des konkreten Wirkens des Geschäftsführers. Er relativierte dessen Verantwortung jedoch damit, dass die von ihm angeführten Formen der Vermögensverschleuderung (Gratiskarten, Ehrenkarten, ermäßigte Karten, verbilligte Sponsorkarten, Budgetüberschreitungen) auf Anweisung Dritter dem Geschäftsführer vorgeschrieben worden seien.116 9.4. Die Mitverantwortung von Mag.a Erika Napetschnig Obwohl Frau Mag. Napetschnig in Schlüsselrollen und zwar als Kultur-amtsleiterin und als zweite Büroleiterin von Landeshauptmann Dr. Haider agierte, konnte oder wollte sie sich an konkrete Vorgänge nicht erinnern. 115 Ergänzungsgutachten Dr. Kleiner vom 14.12.2005, TZ 192, 193 und 202. 116 Ebda. TZ 201.

Page 180: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

180

Sie wies wirkliche Verantwortung und Kompetenz der Kulturabteilung zu-rück. Sie hätte lediglich „Amtshilfe“ geleistet und teilweise unterstützende Maßnahmen gesetzt. Sie konnte sich trotz intensiver Nachfragen nicht erinnern, mit wem sie wann zu welchen Themen Gespräche geführt hat. Trotz Vorhalt der an sie gerichtete Rechnungen konnte sie diese nicht zuordnen bzw. angeben, welche Leistungen den gestellten Rechnungen zugrunde lagen. In einem Fall war sie erst nach mehrmaligen insistierenden Nachfragen bereit, als ihren Auftraggeber den Kultur-referenten LH Dr. Haider zu nennen. Selbst eine Besprechung, bei welcher lt. Aussagen des ehemaligen LHStv. und Finanzreferenten Ing. Pfeifenberger bereits „Feuer am Dach“ war, hat sie nicht als dramatische Situation angesehen. Unabhängig davon, wie weitgehend ihre Verantwortung für das Geschehen bei der Seebühne tatsächlich war und ist – lt. den Aussagen von Dr. Sapetschnig und dem ehemaligen LHStv. Ing. Pfeifenberger trägt sie wesentlich mehr Verantwortung als sie selbst zugeben wollte – erscheint es als zumindest fragwürdig, ob Frau Maga. Napetschnig tatsächlich für die wichtige Aufgabe einer Kulturamtsleiterin geeignet ist. 9.5. Die Mitverantwortung von Renato Zanella Alle Fragen nach der kulturpolitischen Verantwortung und den konkreten Kompetenzen von Renato Zanella, werden von LH Haider zurück-gewiesen, indem er ein Verfolgungsszenario gegenüber einem renommierten Künstler konstruiert. Alle Schwierigkeiten im Zusammen-hang mit der Seebühne und der Bestellung von Renato Zanella als designierten Intendanten hätten damit zu tun, dass man aus politischen Motiven an der Zerstörung eines Menschen mit großen Zielen arbeite: LH Haider in der 18. (6. öffentliche) Sitzung, S. 19f., zur Verantwortung von Renato Zanella: (…) Das haben alle sehr positiv gesehen und daher muss man das auch, glaube ich, auch weiterhin bekennen, dass jemand, der als künstlerischer Leiter für das Wörtherseebühnen-Programm bestellt worden ist, dem kann man nicht umhängen, dass er irgendwo in der Geschäftsführung Fehler gemacht hat. Dafür war er nicht zuständig. Ich bedaure das sehr, dass er in Kärnten so behandelt worden ist, weil das genau den Eindruck festigt, dass Leute, die über der Norm sind, oder die außergewöhnlich sind und die positive große Ziele haben, in dem Land schwer gelitten werden, weil da gibt es also ständig ein paar, die an der Zerstörung arbeiten. An der Zerstörung eines künstlerischen Profils zu arbeiten, war sichtbar auch im Zusammenhang mit der Debatte um Zanella, das muss man also sagen. Es wird sich jeder überlegen in Zukunft, der hierher einmal eingeladen wird, oder verpflichtet werden soll, sich hier zu engagieren, indem er sagt: Nein, wie ich da behandelt werde, dass man mich in die Pfanne hat für Dinge, für die ich gar nicht zuständig bin! Dass dann mit Gehältern Vorwürfe konstruiert werden, wo ich sage, dann rechnen wir halt einmal

Page 181: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

181

nach, wie, wenn sie also sozusagen nicht im Rahmen einer angemessenen Entlohnung bleiben, die halt überall gezahlt wird. Das war es halt, aber das Kapitel ist an sich abgeschlossen. Nur muss man sich im Klaren sein, es wird auch bei anderen schon eine Nachdenklichkeit provoziert wenn man in der Weise Künstler behandelt, wie das bei uns geschehen ist. Abg. DI Gallo: Herr Landeshauptmann! Darf ich präzisierend nachstoßen. Sie haben also weder den Dienstvertrag, sprich Intendantenvertrag, noch den Konsulentenvertrag vom Renato Zanella unterschrieben? Zeuge: Das ist richtig, aber ich will mich da gar nicht distanzieren, ich halte das für den damals auch möglichen Vorgang, damit also ja nicht irgendwie da der Verdacht aufkommt, der Landeshauptmann dreht sich also da jetzt hinaus. Ich sage das auch ganz offen, ob ich jetzt formell zuständig war oder nicht, ich fühle mich auch für die Seebühne mitverantwortlich und werde alles tun, um dieses Projekt erfolgreich weiterzuführen. Mit dem Engagement von Renato Zanella als designierter Intendant der Wörtherseefestspiele wurden seitens des Eigentümers und allen in die Vertragsverhandlungen involvierten Personen - wie vor allem LH Haider - bewusst Privilegien geschaffen, die zu einem erheblichen Teil dazu geführt haben, dass es überhaupt erst zu einem solch exorbitanten Verlust der Wörtherseefestspiele kommen konnte: 10. (2. öffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses, 19. Mai 2005 Zeugin: Mag. Kühberger S. 64: Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Was haben Sie konkret unternommen, um diesen unhaltbaren Zustand abzustellen? Zeugin: Ja, immer wieder mit dem Herrn Zanella gesprochen und gesagt habe, dass er die Karten auf den Tisch legen muss und sagen muss, was Sache ist! Abg. Dipl.-Ing. Gallo: Und das ist nicht erfolgt? Zeugin: Nein! Auch die Leistung Renato Zanellas Arbeit steht offensichtlich in keiner vernünftigen Relation zu dessen Bezahlung: Das Musical Tosca wurde als „komplette“ Aufführung von einer italienischen Firma, und das Musical Spartacus wurde von der Wiener Staatsoper, dessen Intendant Zanella war, eingekauft. Tatsächlich ist Renato Zanella daher ebenso für den verschwenderi-schen Umgang mit Vermögen der CCC GmbH verantwortlich. Vor allem durch den Vertragsabschluss mit der Firma „Opera produzioni“, der insgesamt Kosten über € 1,6 Mio. verursachte.

Page 182: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

182

10. Schlussbemerkungen Im Rückblick liest sich die Geschichte der Wörtherseebühne wie eine Tragödie, deren vorläufiges Ende von Anfang an absehbar war. Dabei fallen insbesondere ins Gewicht, dass es kein längerfristiges Konzept für die technische Ausstattung sowie die Bespielung der Bühne gegeben hat. Gleichzeitig ging man von einem völlig unrealistischen Finanzierungsbedarf aus. Die Idee des Landeshauptmannes und Kulturreferenten Dr. Haider, die Seebühne kostendeckend und ohne den Einsatz von öffentlichen Mitteln führen zu können, hat sich durchgängig in allen Spielsaisonen als absolut unhaltbar erwiesen. Selbst die von Marika Lichter in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuss so bezeichneten drittklassigen Tourneeproduktionen, die seit dem Jahr 2005 auf der Seebühne stattfinden, kommen nicht ohne öffentliche Fördermittel aus. Die Vorstellung schließlich, in der Spielsaison 2004 mit Hilfe eines künstlerischen Leiters, des designierten Intendanten Renato Zanella, eine künstlerische Neupositionierung vornehmen zu können, stellte sich aufgrund der unzureichenden Rahmenbedingungen als undurchführbar heraus. Das finanzielle Desaster, das sich bereits im Juli 2004 abzeichnete, war somit vorprogrammiert und die mehr als 5 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln, die allein im Jahr 2004 für die Bespielung der Seebühne aufgewendet wurden, wurden sprichwörtlich „im See versenkt“. Von einer nachhaltigen Investition kann keinesfalls die Rede sein. Dem Untersuchungsauftrag „Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung des finanziellen Aufwandes des Landes Kärntens aller im Zusammenhang mit der Errichtung und der Bespielung der Seebühne erfolgten Geldflüsse auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit ein“ folgend, lässt sich die causa Seebühne hinsichtlich der politischen Verantwortung abschließend wie folgt zusammenfassen:

• Das Projekt Wörtherseebühne war politischer Wille des Kultur-referenten und wurde ohne langfristiges künstlerisches und wirtschaftliches Konzept umgesetzt.

• Die fehlende Berücksichtigung elementarer Grundsätze bei der

Umsetzung künstlerischer Projekte durch den Kulturreferenten,

Page 183: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

183

führte zu einer völlig unrealistischen Annahme des öffentlichen Förderbedarfes.

• Die fehlende kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung

verschärfte darüber hinaus die Gesamtsituation. • Konzeptive Tätigkeiten wurden generell durch anlassbezogene

Entscheidungen ersetzt.

• Die ab 2003 gewählte Abwicklung des Projektes über eine Landesgesellschaft ermöglichte die direkte politische Einfluss-nahme auf die operativen Abläufe.

• Durch die vom Landeskultur- und Landesfinanzreferenten

gemeinsam gewählte Gesamtkonstruktion wurden sämtliche parlamentarische Kontrollmechanismen missachtet und somit letzt-lich ausgeschaltet

• Aufgrund des politischen Erfolgsdrucks wurden kritische

Expertenmeinungen und Warnungen missachtet. Die Seebühne wurde zu einem politischen Prestigeprojekt hochstilisiert, mögliche Ausstiegsszenarien verworfen und alle Mittel ergriffen, um die gewünschten Ergebnisse darzustellen.

Der vorliegende Bericht spiegelt die permanente politische Einfluss-nahme wider, wobei den Absichtserklärungen oftmals keine Beschlüsse folgten. Die politische Verantwortung des zuständigen Landeskultur- und des Landesfinanzreferenten ergibt sich klar und zweifelsfrei aus den untersuchten Vorgängen. Mehrfach erlitten Künstler und Unter-nehmungen durch die praktizierten Vorgangsweisen materiellen und auch ideellen Schaden. Damit wurde dem Ansehen des Landes Kärnten ein sich auch medial niederschlagender Schaden zugefügt. Das Vertrauen in Zusagen und Versprechungen von einzelnen Vertretern des Landes Kärnten und seiner Gesellschaften ist durch die causa Seebühne nachhaltig erschüttert. Schlussfolgernd und um zukünftig ähnliches zu vermeiden, müssen daher politische und organisatorische Maßnahmen erfolgen, die als Antrag an den Kärntner Landtag formuliert werden.

Page 184: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

184

11. Antrag des Untersuchungsausschusses an den Landtag Seitens des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landetages betreffend die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne wird aufgrund der nachweislich festgestellten Missstände folgender

A n t r a g an den Kärntner Landtag gestellt: Der Kärntner Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Bericht des Untersuchungsausschusses betreffend

die Überprüfung über die finanziellen Aufwendungen des Landes Kärnten bei der Seebühne wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Kärntner Landesregierung wird eindringlich aufgefordert,

a) dem Kärntner Landtag einen Gesetzesentwurf über Abänderungen der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages über Untersuchungsausschüsse (§§ 32 bis 35 K-LTGO) vorzulegen, um künftig dem Untersuchungsausschuss mehr Möglichkeiten ein-zuräumen, Zeugen zu einer Aussage zu verhalten und das Ver-langen auf Beibringung von Unterlagen auch tatsächlich durchzu-setzen;

b) die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung dahingehend

zu ändern, dass das Eingehen von Gesellschaftsverhältnissen durch das Land (§ 3, Ziffer 39 der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung) von der Einrichtung eines Aufsichtsrates zwingend abhängig gemacht wird;

c) die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung dahingehend

zu ändern, dass das Verhalten von Vertretern des Landes bei General- und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften durch kollegiale Beschlussfassung festgelegt wird;

d) bei ähnlichen Vorhaben vor Durchführung die Prüfung der Soll-

Kosten-Berechnungen und der Folge-Kosten-Berechnungen durch den Landesrechnungshof herbeizuführen und

Page 185: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

185

e) entsprechend der auch vom Landesrechnungshof getroffenen Empfehlungen, bei Projekten generell den Aufbau von Doppel-strukturen zu vermeiden und mit der operativen Umsetzung beste-hende und bewährte Einrichtungen zu betrauen; mit dem Rückzug auf die strategische Ebene soll jedoch seitens des Landes auf die Einrichtung eines aussagekräftigen Bericht- und Kontrollsystems besonderer Wert gelegt werden.

3. Der Landeshauptmann hat politisch aufgrund der Ergebnisse des

Untersuchungsausschusses zur Überprüfung des finanziellen Auf-wandes des Landes Kärnten aller im Zusammenhang mit der Errich-tung und der Bespielung der Seebühne erfolgten Geldflüsse die künstlerischen und wirtschaftlichen Folgen der Causa Wörthersee-bühne zu verantworten und wird aufgefordert, die daraus resultieren-den notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

4. Die Landesregierung wird aufgefordert, Regressansprüche gegen den

aus der Landesregierung ausgeschiedenen Landesfinanzreferenten LHStv. a.D. Ing. Karl Pfeifenberger zivilgerichtlich geltend zu machen.

5. Die Landesregierung wird aufgefordert, Regressansprüche gegen die

bei der Wörtherseebühne tätig gewesenen und tätigen Geschäftsfüh-rer sowie den ehemaligen Intendanten zivilgerichtlich geltend zu machen.

6. Weiters wird die Landesregierung aufgefordert, die provisorische Ab-

teilungsleiterin der Abteilung 5 – Kultur, Maga. Erika Napetschnig, aus ihrer Funktion abzuberufen.

7. Der vorliegende Bericht des Untersuchungsausschusses wird der

Staatsanwaltschaft Klagenfurt, dem Landesgericht Klagenfurt, der Landesfinanzdirektion und dem Amt der Kärntner Landesregierung zur Kenntnisnahme und entsprechenden (amtswegigen) Veranlas-sung übermittelt.

Page 186: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

186

12. Chronologie der Causa „Seebühne“

Datum Gegenstand Beteiligte im Vorfeld Verantwortlichkeit August 2003 Vorgespräche mit Renato Zanella Verhandlungen und Vor-

gespräche im Auftrag von LH Haider

Napetschnig, Canori, Zanella

15.10.2003 „Punktuation für die weitere Verhandlungsweise“ (Entlohnung und Vertragslaufzeit)

Anwaltskanzlei Napetschnig, Zanella

20.10.2003 Entschluss von Haider und Pfeifenberger in einer Vorbesprechung zur Regierungssitzung die Aufga-ben der Wörtherseebühne über die CCC als lang-fristige Trägerorganisation abzuwickeln

Haider, Pfeifenberger Haider Pfeifenberger

28.10.2003 Geschäftsführervertrag zwischen CCC, vertreten durch den Eigentümervertreter und Sapetschnig (seit 16.4.2004 als GF bestellt)

Haider, Pfeifenberger, Sapetschnig

Pfeifenberger Sapetschnig

30.10.2003 Übermittlung des Entwurfs des Vorvertrags mit Zanella

Anwaltskanzlei u.a. Rechtsvertreter Za-nella Anwaltskanzlei der CCC

31.10.2003 Mitteilung an Napetschnig und Canori: Der Vorver-trag ist laut Anwaltskanzlei der CCC GmbH ände-rungsbedürftig

Anwaltskanzlei Napetschnig, Canori, Anwaltskanzlei der CCC

3.11.2003 Pressekonferenz – Präsentation des künstleri-schen Leiters Zanella (ohne detailliert ausformu-lierten Konsulentenvertrag) – auf der Basis des „Vorvertrages sollte der Konsulentenvertrag bis Ende November abgeschlossen werden

Haider, Zanella, Na-petschnig u.a.

Haider

Ende Oktober 2003

Napetschnig informiert Sapetschnig, dass die Wörtherseefestspiele in die Agenden der CCC auf-genommen werden

Haider, Pfeifenberger, Sapetschnig

Napetschnig Sapetschnig

31.10.2003 Schriftliche Zusage für die Umsetzung des Projekts „Wörtherseebühne“ – Finanzmittel seitens der Kul-turabteilung: € 200.000,--

„in Abstimmung mit dem Kulturreferenten und mit der Zustimmung des LRF“

Napetschnig an Sa-petschnig

Page 187: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

187

31.10.2003 Telefonische Einholung der Zusage zur Vertrags-unterzeichnung (Zanellavertrag)

Haider, Pfeifenberger, Sapetschnig, Zanella

Sapetschnig telefo-nierte mit Pfeifenber-ger

31.10.2003 Umlaufbeschluss von Pfeifenberger betreffend Unterfertigungslegitimation Sapetschnigs für den Vertrag mit Zanella

Pfeifenberger, Sa-petschnig, Zanella

Pfeifenberger

1.11.2003 Vereinbarung zwischen Zanella und CCC unterfer-tigt – im Rahmen der Pressekonferenz in Wien unterzeichnet auch LH Haider den Vertrag

Von Canori vorbehaltlich eines Senatsbeschlusses mitgetragen

Sapetschnig Zanella Haider

1.11.2003 Übertragung der Aufgaben der Wörtherseebühne auf die CCC GmbH

Haider, Pfeifenberger Haider, Pfeifenberger

5.11.2003 Schreiben von GF an Anwaltskanzlei die beste-hende Vereinbarung in einen Konsulentenvertrag und Dienstvertrag zu trennen und auszugestalten.

Sapetschnig, Zanella Pfeifenberger, Haider u.a.

Sapetschnig Anwaltskanzlei der CCC GmbH

13.11.2003 Schreiben Sapetschnigs an Kulturabteilung um „finanzielle Erstausstattung“ i. H. v. € 100.000,--

Sapetschnig, Na-petschnig, Haider

Sapetschnig an Kul-turabteilung Na-petschnig Haider

26.11.2003 Genehmigung des Förderungsansuchens von Sa-petschnig durch Haider

Haider, Sapetschnig u.a. Haider

2.12.2003 Haider verkündet die voraussichtliche Zusage der Bundessubventionen in einer Regierungssitzung

Haider, Grasser Haider

16.12.2003 Genehmigung des Förderungsansuchens von Sa-petschnig durch Pfeifenberger

Sapetschnig, Pfeifenber-ger

Pfeifenberger

Beginn 2004 Erarbeitung des Businessplans CCC GmbH Sapetschnig 13.1.2004 Budgetadaption Zanella sprengt den

Rahmen für die Produk-tionskosten

Besser Sapetschnig

13.1.2004 Information an Haider, dass das Budget den Rah-men um zumindest € 0,5 Mio. sprengt

Zanella, Sapetschnig u.a. Sapetschnig Haider

15.1.2004 Treffen im Casineum Velden zwischen Haider, Grasser, Zanella und Sapetschnig bei welchem es eine mündliche informelle „Zusage“ von Grasser gab, dass die Bundessubventionen zur Gänze im Jahr 2004 verwendet werden können

Haider, Grasser u.a. Grasser Haider Sapetschnig Zanella

16.1.2004 Schwerpunkte des Programms 2004 werden in Klagenfurt, Wien und Laibach präsentiert

Sapetschnig, Zanella und Produzenten

Sapetschnig, Zanella und Produzenten

Page 188: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

188

17.1.2004 Präsentation des Schwerpunktprogramms in Ve-nedig

Haider, Zanella u.a. Haider, Zanella

18.1.2004 Schriftliche Auftragserteilung Haiders an die CCC GmbH die Agenden der Wörtherseebühne zu ü-bernehmen

Haider u.a. Haider Sapetschnig

26.1.2004 Formales Ansuchen um die Bundessubvention Haider, Sapetschnig, Pfeifenberger, Zanella, Napetschnig

Sapetschnig

17.2.2004 Schreiben der Sektionschefin „Tourismus und Historische Objekte“ Mag. Elisabeth Udolf-Strobl an Bundesminister Haupt und Ing. Pfeifen-berger - € 1,6 Mio. im Bereich Kunst für Wörther-seebühne enthalten

Haider u.a.

18.2.2004 Subventionsantrag Sapetschnigs an Kulturabtei-lung

Sapetschnig, Zanella u.a. Sapetschnig Napetschnig Haider

16.3.2004 Förderzusage durch den Bund Grasser, Haider, Sa-petschnig, Zanella

Morak

18.3.2004 Genehmigung des Budgets mit dem Vorbehalt der Plausibilitätsprüfung durch die Kulturabteilung, welche nie erfolgt ist

Mitglieder der GV der CCC GmbH, Pfeifenber-ger

Pfeifenberger, Haider

19.3.2004 Vertragsunterzeichnung Zanella Haider, Sapetschnig, Napetschnig u.a.

Sapetschnig, Zanella

28.3.2004 „Vorvertrag“ der CCC mit der „Opera Produzioni“ zur kompletten Aufführung des Musicals Tosca

Zanella, Sapteschnig Zanella Sapetschnig

13.4.2004 Anfrage der Finanzabteilung Pfeifenbergers an Morak für welchen Zweck die Bundessubventionen verwendet werden dürfen

Pfeifenberger, Sa-petschnig

Pfeifenberger

19.4.2004 Die Bundessubventionen werden auf das Konto der CCC GmbH überwiesen

Grasser, Haider, Pfeifen-berger, Sapteschnig, Zanella

Morak, Grasser

12.5.2004 Bestellung eines um 63%ig ermäßigten Kartenpa-ckage durch das Büro des LH im Wert von € 50.000,--

Haider, Sapetschnig Haider

18.6.2004 Umlaufbeschluss zur Genehmigung des Budgets ohne ursprünglich am 18.3. vorbehaltene Plausibili-tätsprüfung

Sapetschnig Pfeifenberger

Page 189: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

189

September 2004

Die Buchhaltungsagenden der CCC GmbH wurden im letzten Quartal der Kärnten Tourismus Holding GmbH übertragen

Beschluss GV der CCC GmbH

Beschluss GV der CCC GmbH

30.9.2004 In der Generalversammlung der CCC wird be-schlossen den Bereich Filmförderung der Kärntner Werbung zuzuordnen

Beschluss GV der CCC GmbH

30.9.2004 Zwischenabschluss zum 30.9.2004 durch Pöschl & Partner, der von den Wirtschaftsprüfern Mag. Rossbacher und Buchprüfer Hr. Huber geprüft wurde (Bundessubventionen bis 2008 verbucht)

Beschluss GV der CCC GmbH

Beschluss GV der CCC GmbH

30.9.2004 Sapetschnig legt seine Funktion als GF der CCC GmbH zurück, bleibt aber noch bis Feber 05 mit den Aufgaben betraut

Pfeifenberger Sapetschnig

16.11.2004 Beschluss der GV der CCC GmbH den Tätigkeits-bereich der Gesellschaft zu reorganisieren und einen Aufsichtsrat zu installieren

Mitglieder der GV der CCC GmbH

Mitglieder der GV der CCC GmbH

17.11.2004 Beschluss der Landesregierung die Finanzierung der Wörtherseebühne i.H.v. € 1,7 Mio. im Wege eines Antrags betreffend den Nachtragsvoran-schlag abzusichern

Haider, Pfeifenberger, Sapetschnig

Landesregierung

10.12.2004 Konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates der WSF

Beschluss der GV der CCC GmbH

Beschluss der GV der CCC GmbH

20.12.2004 In-Krafttreten des neuen Gesellschaftervertrages der Wörtherseefestspiele GmbH, wonach die Film-förderung ausgegliedert wird und bedeutende Rechtshandlungen ausdrücklich der Beschlussfas-sung der Gesellschafter bzw. des Aufsichtsrates vorliegen.

Beschluss der GV der CCC GmbH

Beschluss der GV der CCC GmbH

20.1.2005 Schreiben von Morak, wonach der Gesamte Betrag der Bundessubventionen als Gesamtbetrag ver-bucht werden kann

Grasser, Haider, Sa-petschnig, Zanella

Morak

21.1.2005 Auflösungsvertrag ausgehandelt und unterfertigt durch Umlaufbeschluss

Pfeifenberger, Zanella, Sapetschnig

Pfeifenberger Zanella

28.1.2005 Rücktritt Pfeifenbergers aus der Landesregierung Haider, Zanella, Sa-petschnig u.a.

Pfeifenberger

Page 190: Seebühne U-Ausschuss Endbericht

190