Sehr geehrte Damen und Herren, - Thieme Gruppe · spätestens 14. April 2016. zurück zu senden. an...

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Mehr Informationen unter: www.cam-expo.eu Informationen: Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Rüdigerstr. 14• 70469 Stuttgart Tel.: +49 (0) 711/8931–541 Fax: +49 (0) 711/8931–370 Mail: cam@thieme.de CAM 201 6 Europäische Fachmesse für komplementäre und alternative Medizin 23. April 2016 • CCD Congress Center Düsseldorf Ausstellerhandbuch

Transcript of Sehr geehrte Damen und Herren, - Thieme Gruppe · spätestens 14. April 2016. zurück zu senden. an...

Mehr Informationen unter:www.cam-expo.eu

Informationen: Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Rüdigerstr. 14• 70469 Stuttgart

Tel.:+ 49(0)711/8931– 541 Fax:+ 49(0)711/8931– 370 Mail: [email protected]

CAM 2016Europäische Fachmesse für komplementäreund alternative Medizin23. April 2016 • CCD Congress Center Düsseldorf

Ausstellerhandbuch

Ausstellerhandbuch 24.-27. März 2011 Industrieausstellung: 25.-26. März 2011

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Sehr geehrte Aussteller, wir freuen uns sehr, Sie als Aussteller im Rahmen der CAM 2016 begrüßen zu dürfen. In diesem Handbuch haben wir alle wesentlichen Informationen für Sie zusammengestellt. Wenn Sie uns mit dem Anmeldeformular die Kontaktdaten eines Messebauers mitgeteilt haben, senden wir diese Informationen zusätzlich auch an Ihren Messebauer. Ansonsten bitten wir Sie, dieses Handbuch an Ihren Messebauer selbst weiterzuleiten. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir wünschen Ihnen bereits heute eine angenehme Anreise und eine erfolgreiche Veranstaltung. Herzliche Grüße Ihr CAM-Team

Wichtiger Hinweis: Für Druckfehler, besonders auf den Bestellformularen der einzelnen Anbieter im hinteren Teil, wird keine Haftung übernommen. Sollten Preise falsch ausgewiesen sein, gelten die in der Auftragsbestätigung durch das beauftragte Unternehmen bestätigten Preise. Für die Qualität und Ausführung der einzelnen Leistungen ist die jeweilige Vertragsfirma verantwortlich. Der Veranstalter ist nur vermittelnd tätig. Sollten wider Erwarten Probleme mit den Vertragsfirmen auftreten, bitten wir dennoch um eine kurze Information, um eventuelle Konsequenzen daraus ziehen zu können.

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Inhaltsverzeichnis

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Ihre Ansprechpartner

Auf- und Abbaudetails

Angaben zum Aufbau - Formular

Ausstellerinformationen A - Z

Allgemeine Ausstellerbedingungen Georg Thieme Verlag KG

Bestellformulare

Formular 1: Werbung – Marketing – Sponsoring

Formular 2: Ausstellerausweise

Formular 3: Elektroinstallation

Formular 4: Standskizze

Formular 5: Mietmöbel

Formular 6: Systemstand

Formular 7: Abfallbeseitigung

Formular 8: Standreinigung

Formular 9: Stand-Catering

Formular 10: Standbewachung

Formular 11: Leergut

Formular 12: Florale Standdekoration

Formular 13: Personalvermittlung

Formular 14: Internetzugänge

Alle Nummern in Überblick

Hotelliste

Einfahrtsgenehmigung

Anfahrtsplan

Parkzonen

Checkliste – Haben Sie an alles gedacht? 45

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Ihre Ansprechpartner

Ausstellungsorganisation / Teilnehmerbetreuung Monika Farkas Tel.:+49 (0) 711/8931-541 Fax:+49 (0) 711/8931-370 [email protected] Projektleitung Caroline Augspurger-Hacker Tel.:+49 (0) 711/8931-363 Fax:+49 (0) 711/8931-370 [email protected]

Anzeigenleitung Markus Stehle Tel.:+49 (0) 711/8931-734 Fax:+49 (0) 711/8931-624 [email protected]

Programmbereichsleitung Komplementärmedizin Fritz Koller Tel.:+49 (0) 711/8931-766 Fax:+49 (0) 711/8931-370 [email protected]

Veranstalter Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Rüdigerstr. 14 70469 Stuttgart Veranstaltungsort DüsseldorfCongress Sport & Event GmbH Stockumer Kirchstr. 61 40474 Düsseldorf Eingabedaten für das Navigationssystem: Rotterdamerstraße 144 40474 Düsseldorf

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Auf- und Abbaudetails Aufbau Freitag, 22. April 2016 10:00 – 22:00 Uhr (NEU!) WICHTIG: Bei unserem Messebauer SMC GmbH bestellte Möbel, werden bis ca. 14:00

Uhr an die Stände verteilt. Bei früher Ankunft Ihrerseits ist also nicht garan-tiert, dass Ihr Stand bereits komplett ausgestattet ist.

Abbau Samstag, 23. April 2016 18:30 – 24:00 Uhr WICHTIG: Das Programm der CAM 2016 endet am Samstag, 23. April 2016 um 18:00

Uhr. Aus Sicherheitsgründen darf der Abbau erst beginnen, sobald alle Teilnehmer die Räumlichkeiten verlassen haben!

Sonntag, 24. April 2016 08:00 – 12:00 Uhr Sollten nach 12.00 Uhr am Sonntag noch Stände stehen, so werden diese vom Messebauer der Messe Düsseldorf kostenpflichtig abgebaut und eingelagert. Alternativ besteht nur die Möglichkeit, dass Sie die verpackten Stände etc. bei den Lastenaufzügen (Foyer vor dem Cafe, Stadthalle neben dem Aufzug) bringen und diese am Montag, 25. April 2016, dort vom Spediteur abholen lassen. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, wenn Sie Pakete erst am Montag abholen lassen!

WICHTIG: Am Sonntag, 24.04.2016 findet in Düsseldorf der Metrogroup Marathon

statt. Die Anfahrt zu Tor 1 ist nur aus nördlicher Richtung möglich (s. An-fahrtspläne Lastenaufzug I und II).

Bitte teilen Sie diese Zeiten gegebenenfalls Ihrem Standbauunternehmen mit. Bitte beachten Sie, dass ein Aufbau Ihres Standes nur dann zugelassen wird, wenn die Rechnung vollständig vor Messebeginn bezahlt worden ist. Anlieferung: Bitte fahren Sie das Tor 1 des Messegeländes an, die Einfahrt ist mit einer

Einfahrtsgenehmigung möglich. Die Einfahrtsgenehmigung finden Sie auf Seite 41 in diesem Ausstellerhandbuch. Die Einfahrt erfolgt über Messetor 1. Der direkte Weg zu den Aufzügen ist auf 4 m höhenbeschränkt.

Anlieferung mit Die Anlieferung erfolgt über den Haupteingang der Stadthalle. dem PKW: Hier steht ebenfalls ein Personenaufzug zur Verfügung. Jedoch können hier

nur kleine Lasten befördert werden. Sie können kurz vor dem Eingang halten und ausladen. Das Fahrzeug muss danach sofort die Einfahrt räumen – parken können Sie u.a. auf der Parkfläche M auf der anderen Seite des Gebäudes (s. Lageplan Parkflächen auf Seite 44).

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Park- Sowohl am Aufbautag als auch während der Laufzeit der möglichkeiten: Veranstaltung, steht Ihnen die Parkfläche M kostenfrei zur Verfügung (s.

Lageplan Parkflächen auf Seite 44). Des Weiteren können

Sie auch Parkplätze P5 und P3 nutzen, die sind jedoch kostenpflichtig. Das Tagesticket kostet 15,- €.

Lastenaufzüge: Sie benötigen einen ebenerdigen Lastenaufzug: Hier wird Lastenaufzug II genutzt. Bei der Anfahrt über Tor 1 – direkt rechts abbiegen und hinter der Halle 3 entlangfahren. Direkt hinter der Kurve befin-det sich der Lastenaufzug, der ins Foyer der Stadthalle führt.

Sie benötigen einen Lastenaufzug und haben tragbare Waren: Nach dem Passieren des Tores 1 direkt rechts abbiegen und hinter der Halle 3 entlangfahren. Am Ende der Unterführung (rechts) befindet sich der Lasten-aufzug, der in die Stadthalle führt.

Die Anfahrtspläne zu den Lastenaufzügen I und II finden Sie anbei (Seite 42/43) oder online unter: www.cam-expo.eu/Ausstellerservice/Downloads

Technische Das CCD Congress Center Düsseldorf hat als Location eigene Richtlinien und technische Richtlinien sowie Sicherheitsbestimmungen. Diese stellen Sicherheits- wir Ihnen als Download auf Bestimmungen www.cam-expo.eu/Ausstellerservice/Downloads

zur Verfügung. Bitte nehmen Sie diese zwingend zur Kenntnis und befolgen diese! Vor Ort wird es Kontrollen von Seiten des Hallenvermieters geben.

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Angaben zum Aufbau Für einen reibungslosen Aufbau, bitten wir Sie uns dieses Formular bis spätestens 14. April 2016 zurück zu senden an [email protected] oder per Fax an +49 (0) 711/8931-370.

Firma:

Standnummer:

_______________________________________________

_______________________________________________

Wir kommen zum Aufbau in der Zeit von:

10:00 – 14:00 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr

18:00 – 22:00 Uhr

Wir reisen an mit:

PKW

Transporter

LKW bis 3,5 t

LKW bis 7,5 t

Wir transportieren Lasten für:

Personenaufzug

Ebenerdigen Lastenaufzug

Lastenaufzug ohne Hubpodium auf 1 m Höhe

Anmerkung:

____________________________ ________________________________________________________

Ort, Datum Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift

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Ausstellerinformationen A – Z Anreise- Schützen Sie die Umwelt – planen Sie Ihre Anreise schnell und möglichkeiten: einfach – ob mit Auto, Bahn, Flugzeug oder Mitfahrgelegenheit unter

http://www.greenmobility.de/duesseldorf/ccd/anreise können Sie Ihre indivi-duelle Anfahrtsmöglichkeit bzw. Ihre eigene Anreiseseite erstellen und alles über nur eine Webseite!

Eingabedaten für das Navigationssystem: Rotterdamer Straße / Ecke Stockumer Kirchstraße 40474 Düsseldorf Im näheren Umfeld des Kongresscenter folgen Sie der speziellen Ausschilde-rung CCD Stadthalle, CCD Süd oder CCD Ost bzw. den Parkplatzausschilde-rungen P3 oder P5.

Aussteller- Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellung- ausweise: standes kostenlose Ausstellerausweise für den Besuch der Vorträge und den

Zutritt zum CCD Congress Center Düsseldorf. Die Ausstellerausweise sind nicht auf Kunden übertragbar. Sie liegen ab

dem Aufbautag am Ausstellercounter für Sie bereit. Beträgt Ihre Standfläche

bis 15 qm 3 kostenlose Ausweise 16 – 22 qm 4 kostenlose Ausweise 23 – 29 qm 5 kostenlose Ausweise 30 – 36 qm 6 kostenlose Ausweise

Die Ausstellerausweise gelten während der gesamten Veranstaltungsdauer als Berechtigung das CCD Congress Center Düsseldorf zu betreten. Bitte beachten Sie die Regel – Ohne Ausweis kein Zutritt!

Weitere Ausstellerausweise erhalten Sie zum Preis von je 10,- € zzgl. MwSt. über das Bestellformular auf Seite15.

Bestellungen: Nutzen Sie die Bestellformulare aus diesem Ausstellerhandbuch, ab Seite 13.

Vor Ort berechnen u.U. die Servicefirmen Aufschläge von 20% bis 30% (nicht der Haug Verlag).

Hotel: Aussteller haben die Möglichkeit ein Hotelzimmer zu Aussteller-Konditionen

über den Haug Verlag zu buchen. Die Hotelliste finden Sie in diesem Ausstellerhandbuch (Seite 39) oder online unter: www.cam-expo.eu/Ausstellerservice/Hotel Bei Fragen können Sie jederzeit dem Veranstaltungsteam eine E-Mail unter [email protected] zusenden oder uns telefonisch kontaktieren (0711/8931-541).

Internet/W-Lan: Internet und W-LAN bestellen Sie bitte über das Bestellformular Seite 36-38.

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Kongresscounter: Samstag, 23. April 2016 1. OG des CCD Kongress- Die Kongress-Programme enthalten Hinweise über die parallel zur Programme: CAM 2016 stattfindenden Kongresse mit dem jeweiligen Vortragsprogramm

zur Information an Ihre Kunden. Die Programme sind kostenlos und erhältlich so lange der Vorrat reicht.

Kunden- Unter dem Bestellformular Werbung und Marketing (Seite 13) gutscheine: können Sie Kundengutscheine bestellen, um Ihre Kunden einzuladen! Der

Gutschein wird von seinem Inhaber an der Messe-Kasse gegen eine Tageskar-te eingetauscht. Er ist nur gültig, wenn er sowohl mit dem Firmenstempel der einladenden Ausstellerfirma, als auch mit dem Namen und der Anschrift des Eingeladenen versehen ist. Bitte überprüfen Sie vor Herausgabe der Gut-scheine, ob dies der Fall ist, um vor Ort einen reibungslosen Ablauf zu ge-währleisten. Die Berechnung erfolgt nach Schluss der Veranstaltung nur an-hand der eingetauschten Gutscheine.

Lagerraum/ Gerne können Sie Ihr Leergut über das Bestellformular auf Seite 30 Leergut: einlagern lassen. Öffnungszeiten Industrie- Samstag, 23. April 2016: 09:00 – 18:00 Uhr ausstellung: Paketlieferungen: Wenn Sie Produkte, Unterlagen oder Standbauteile zum CCD liefern lassen,

dann beachten Sie bitte, dass Sie diese vom Spediteur ab Freitag, den 22. April 2016 anliefern lassen und nicht vorher. Anschrift: Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH CCD Congress Center Düsseldorf CAM Deutscher Heilpraktikertag | Stand XX (Standnr. zwingend Stockumer Kirchstr. 61 erforderlich) 40474 Düsseldorf Bitte beachten Sie, dass das CCD Congress Center Düsseldorf keine Lieferun-gen annimmt und lagert.

Parken: Sowohl am Aufbautag als auch während der Laufzeit der Veranstaltung, steht Ihnen die Parkfläche M kostenfrei zur Verfügung (s.

Lageplan Seite 44). Des Weiteren können Sie auch Parkplätze P5 und P3 nut-zen, die sind jedoch kostenpflichtig. Das Tagesticket kostet 15,- €.

Messeleitung Der Veranstalter- und Informationscounter befindet sich im Foyer, 1. vor Ort: Etage, der Stadthalle Düsseldorf und ist am Freitag, 22. April 2016, ab 7:00

Uhr besetzt. Bis einschließlich Mittwoch, 20. April 2016 sind wir wie gewohnt unter 0711/8931-541 erreichbar, ab Donnerstag, 22. April 2016, kontaktieren Sie uns bitte unter +49 (0) 151/44243623

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Standbewachung: Für die Gegenstände, die zur Veranstaltung gebracht werden, wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Die Ausstellungsteile werden während des Auf- und Abbaus sowie während der Messe nicht gesondert be-wacht. Standwachen können mit dem beiliegendem Bestellformular (Seite 29) geordert werden.

Standcatering: Falls Sie einen Ausschank von Getränken oder eine Verköstigung unmittelbar an Ihrem Ausstellungsstand vorgesehen haben, beachten Sie bitte, dass dies bei der Messeleitung und ggf. beim Ordnungsamt ange-meldet werden muss! Ein Bestellformular vom Catering im CCD finden Sie auf Seite 27.

Stromanschluss: Der Stromanschluss ist nicht in der Standgebühr enthalten. Der Stroman-schluss muss über das Bestellformular Elektroinstallation (Seite 16) bean-tragt werden. Platzierung der Bestellungen bitte in die Standskizze (Seite 17) eintragen, ansonsten erfolgt die Platzierung nach Ermessen der Düssel-dorf Congress Sport & Event GmbH.

Trennwände: Trennwände (Rückwand und 1 m Seitenwand) werden erstmalig vom Veran-stalter gestellt. Ausgenommen sind Stände, die an Wänden platziert sind. Sollten Sie an einer Wand platziert sein und dennoch Trennwände benötigen, melden Sie sich bitte bis zum 31.03.2016 bei Frau Monika Farkas unter [email protected]. Bei weiterem Bedarf an Trennwänden, Teppich, Mobi-liar etc. empfehlen wir Ihnen unseren Servicepartner SMC Schäfer Messe Con-sulting GmbH. Bestellungen sind über das Bestellformular (Seite 18-24) bis 31. März 2016 möglich.

Verbot der Das Verteilen von Flyern in den Gängen der Halle und im Bereich des Flyerverteilung: Foyers ist grundsätzlich verboten. Alle Aussteller können natürlich an Ihren

eigenen Ständen Flyer verteilen. Alternativ bieten wir Ihnen unterschiedliche Auslage Möglichkeiten für Prospekte etc. in den Kongressräumen an. Weitere Infos dazu und interessante Marketingmöglichkeiten finden Sie im Bestell-formular Marketing und Sponsoring (Seite 13).

Werbung: Derzeit laufen umfangreiche Werbemaßnahmen. Potenzielle Besucher wer-den über Fachzeitschriften, Newsletter, Pressemitteilungen und über das Programmheft (Auflage: 35.000 Expl.) mittels Direktmarketing (Einladung per Post oder Internet) zur Voranmeldung und Besuch der CAM eingeladen. Erfolgreich auf einer Messe sind in der Regel jedoch insbesondere immer die Aussteller, die Ihre Kunden auf den Messestand eingeladen haben. Aussteller, die keine Werbung betrieben haben, verlassen sich auf den Zufall. Das kann funktionieren, muss aber nicht. Der Erfolg Ihrer Messebeteiligung liegt des-halb zu einem sehr großen Teil in Ihrer Hand! Nutzen Sie dazu auch unbe-dingt die Marketing und Sponsoring Möglichkeiten aus dem Bestellformular Marketing und Sponsoring (Seite 13).

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Allgemeine Teilnahmebedingungen Georg Thieme Verlag KG

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Aus-stellungen, Seminare, Symposien und sonstige Präsentationsveranstaltungen haben Geltung für alle Veranstaltungen, die von Thieme Congress in Georg Thieme Verlag KG – im weiteren Veranstal-ter genannt – durchgeführt werden. Sie gelten für juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Körperschaften, Organisationen und Institutionen, die als Aussteller, Ausrichter von Seminaren, Symposien und sonstigen Präsentationsveranstal-tungen – im weiteren Teilnehmer genannt – auftre-ten. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen können im Einzelfall mit Besonderen Teilnahmebedingungen ergänzt werden. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen stimmen weitgehend mit den Allgemeinen Teilnahmerichtli-nien für Messen und Ausstellungen der Interes-sengemeinschaft Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte (IDFA) überein.

1. Anmeldung Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann vom Teilnehmer nur in Textform (Post, Fax, E-Mail) mit Name des Teilnehmers, der vollständigen Firmen- bzw. Rechnungsanschrift und mit Telefon- und Faxnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse auf dem Vordruck „Anmeldung“ erfolgen, der sorgsam auszu-füllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist. Sind Teilnehmer und Rechnungsempfänger nicht identisch, so haftet der Teilnehmer für die Kosten-übernahme durch den Rechnungsempfänger. Es werden nur in Textform eingegangene Anmeldungen akzeptiert. Eine derartige Anmeldung ist ein Ver-tragsangebot an den Veranstalter. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ als verbind-lich für den Teilnehmer anerkannt. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veran-staltung beschäftigten Personen, Unteraussteller und zusätzliche vertretene Unternehmen diese Bedingungen einhalten.

2. Zulassung/Bestätigung Über die Zulassung des Teilnehmers und der angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter durch eine schriftliche Zulassungsbestätigung; mit der Zulassung kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufge-nommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz oder Raum bzw. die zur Verfügung stehende Zeit im Veranstaltungsprogramm nicht ausreicht, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für die Erreichung des Ausstellungs- und Veranstaltungszwecks erforder-lich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Teilneh-mergruppen beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung der angemeldeten Ausstel-lungs- bzw. Präsentationsgegenstände, Produkte und Themen sowie eine Veränderung der ange-meldeten Flächen bzw. Programmplätze vorzu-nehmen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Aus-stellungs- bzw. Präsentationsgegenstände, für Produkte und Themen sowie für die in der Bestäti-gung bestimmten Teilnehmer und die darin ange-gebene Standfläche bzw. den Raum sowie die Präsentationszeit. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände, Produkte und Themen dürfen nicht präsentiert werden.

Sofern dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des Eingangs seiner Anmeldung eine Standfläche bzw. Raum bzw. Programmplatz aufgrund durch Anmeldung Dritter bereits reservierter Kapazitäten nicht angeboten werden kann, bleibt die Anmeldung wirksam für den Fall, dass ein anderer Teilnehmer von seiner Anmeldung zurücktritt.

3. Standflächenbegrenzung Die Standverteilung wird von dem Veranstalter unter Berücksichtigung des Themas und der Glie-derung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vorgenom-men. In der Anmeldung geäußerte Platzierungs-wünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmel-dungen ist für die Standflächenzuteilung nicht allein maßgebend. Der Veranstalter ist berechtigt, Größe, Form und Lage der zugeteilten Standfläche zu verändern. Von einer solchen Maßnahme informiert er den Teilnehmer unverzüglich, wobei er ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige andere Standfläche zuteilt. Verändert sich dadurch die Miete, erfolgt Erstattung oder Nachberechnung. Der ausstellen-de Teilnehmer ist berechtigt, sofern ihm aufgrund der Änderung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, innerhalb einer Woche nach Erhalt der Mitteilung seine Anmeldung zurückzunehmen; Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausge-schlossen. Ein Umtausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen ausstellenden Teilnehmer sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung der Standfläche an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Der Teilnehmer muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt der Zulas-sung verändert hat; Ansprüche kann er hieraus nicht herleiten.

4. Gemeinschaftsaussteller, Unterausstel-ler, vertretene Unternehmen

Wollen mehrere ausstellende Teilnehmer gemein-sam eine Standfläche mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten, gemeinschaftlichen Vertreter zu benennen, mit dem allein der Veranstalter verhandeln kann. Die Zulas-sung eines oder mehrerer Unteraussteller oder eines oder mehrerer vertretener Unternehmen kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und unterliegt einer besonderen Gebühr. Unteraussteller sind alle Firmen, die neben dem Hauptaussteller auf der Standfläche ausstellen oder erscheinen. Die Zulas-sung der Unteraussteller obliegt dem Veranstalter. Für die Erfüllung aller Verpflichtungen durch den oder die Unteraussteller bzw. das oder die vertrete-nen Unternehmen haftet der zugelassene Haupt-aussteller. Schuldner, auch für die Untervermie-tungsgebühr ist der Hauptaussteller. Unterausstel-ler werden in das Ausstellerverzeichnis aufgenom-men, wenn die Daten zu den vorgegebenen Terminen dem Veranstalter vorliegen. Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme eines Unterausstellers berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos aufzukün-digen und den Stand auf Kosten des Teilnehmers räumen zu lassen. Schadensersatzansprüche stehen dem ausstellenden Teilnehmer nicht zu.

5. Mieten, Preise, PfandrechtDie Höhe der Mieten und Preise und die Zahlungs-weise sind aus dem Angebot und ggf. darüber hinaus aus dem Vertrag oder aus der Anmeldebe-stätigung ersichtlich. Die Bezahlung der Rechnung zu den festgesetzten Terminen ist Voraussetzung für das Bezie-hen/Belegen der zugeteilten Standfläche bzw. des Raums bzw. des Programmplatzes. Beanstandun-gen der Rechnung können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszu-üben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündi-gung freihändig zu verkaufen. Eine Haftung für Schäden an dem Pfandgut wird - außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht übernommen.

6. Rücktritt von der Anmeldung, Widerrufder Zulassung, Ausschluss von Gegen-ständen

Nach Erteilung der Zulassung hat der Teilnehmer die volle Miete bzw. den vollen Preis auch dann zu bezahlen, wenn er vom Vertrag zurücktritt oder nicht teilnimmt. Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Gelingt dem Veranstalter eine ersatzweise Vermietung der Standfläche bzw. Raumes bzw. eine ersatzweise Vergabe des Programmplatzes, so behält er gegen den vom Vertrag zurückgetretenen Erst-Teilnehmer einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 50 % der/des ihm in Rechnung gestellten Miete oder Preises. Dem Zurückgetretenen bleibt der Nach-weis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei. Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt, wenn

• der Stand nicht rechtzeitig, das heißt bis spätestens 24

• Stunden oder abweichend davon nicht zu der dem Teilnehmer ausdrücklich genannten Uhrzeit vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt wird.

• im Falle der Nichtzahlung der Miete bzw. des Preises zu den festgesetzten Terminen der Teilnehmer eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt.

• die Voraussetzungen für deren Zuteilung seitens des angemeldeten Teilnehmers nicht mehr gegeben sind oder wenn dem Veranstalter nachträglich Gründe be-kannt werden, deren rechtzeitige Kennt-nis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätten.

• gegen das Hausrecht des Veranstalters verstoßen wird.

• Produkte des Teilnehmers nicht der Nomenklatur der Ausstellung bzw. der Veranstaltung oder nicht den Angaben in der Anmeldung entsprechen, soweit solche verlangt waren.

Auch in diesen Fällen behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegen-stände entfernt werden, die in der Anmeldung nicht enthalten waren oder sich als belästigend, gefährdend oder für die Ausstellung bzw. Präsentation ungeeignet erweisen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch den Veranstalter auf Kosten des Teilnehmers.

7. Höhere Gewalt Sofern dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung oder an Teilen der Veranstaltung in Folge von Krankheit oder Ausfall oder Verspätung der Verkehrsmittel nicht möglich ist, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Teilnahmegebühren; Ziffer 6 bleibt anwendbar.

Kann der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt die Veranstaltung nicht abhalten, so hat er die Teilnehmer unverzüglich hiervon zu unterrichten.

a) Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Bezah-lung der Miete bzw. des Preises, jedoch kann der Veranstalter vom Teilnehmer bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen

Aufwendungen in Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für ihn noch von Interesse ist.

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b) Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Termin oder an einem anderen zumutbaren Ort durchzuführen, so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Teilnehmer sind berechtigt, in-nerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mittei-lung ihre Teilnahme zu dem veränderten Termin bzw. Ort abzusagen; in diesem Falle haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw. Erlass des Preises.

Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so gilt Ziffer 7a) analog.

8. Haftung, Versicherung, Unfallschutz Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer und den von ihm Beauftragten für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstal-tungsgelände entstandenen Schaden nur dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Ver-schulden trifft; die vorgenannte Haftungsbeschrän-kung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen oder sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter gemäß den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss einer Versi-cherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den ausgestell-ten bzw. präsentierten Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufs-genossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Ausstellen oder die Inbetriebnahme von Maschi-nen und Geräten zu untersagen, soweit diese Schutzvorrichtungen ganz oder teilweise fehlen bzw. nicht oder nur teilweise funktionsfähig sind. Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, die sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in der jeweiligen Fassung zu beachten. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Veranstal-tungsstätte. Der Veranstalter schließt ausdrücklich die Haftung für Diebstahl aus; die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Standaufbau, Standausstattung, Stand-gestaltung

Eine Überschreitung der in der Standverteilung festgelegten Standgrenzen ist dem Teilnehmer nicht gestattet. Eine Überschreitung der festge-setzten Höhenbegrenzungen für die Stände bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich vor, den Aufbau von Ständen zu untersagen oder auf Kosten des ausstellenden Teilnehmers abzuändern, die nicht die vorgegebenen Stand- und Höhenbe-grenzungen einhalten bzw. die unpassend oder unzureichend ausgestattet sind. Der ausstellende Teilnehmer übernimmt den Auf- und Abbau des Standes auf eigene Kosten. Die vorgegebenen Zeiten für Auf- und Abbauarbeiten werden von dem Veranstalter vorgegeben und sind zu beachten. Ein frühzeitiger Abbau ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich. Andere ausstellende Teilnehmer dürfen durch die Standgestaltung nicht beeinträchtigt oder belästigt, andere Stände nicht in ihrer Sicht oder Begehbar-keit behindert werden. Der ausstellende Teilneh-mer ist den Mitausstellern zu gegenseitiger Rück-sichtnahme verpflichtet. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundi-gem Personal besetzt sein. Der Aufbau muss spätestens bis zum Aufbau-Endtermin abgeschlos-sen und der Stand von Verpackungsmaterial geräumt sein. Der Abtransport von Ausstel lungs-gütern und der Abbau von Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind unzulässig.

Der Name bzw. die Firma und die Anschrift bzw. der Sitz des ausstellenden Teilnehmers muss durch

eine Standbeschriftung deutlich sichtbar gemacht werden.

Das gleiche gilt für die Ausstellung von besonders schweren Ausstellungsstücken, für die Fundamente oder besondere Vorrichtungen benötigt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Grundaufbau, soweit er vom Veranstalter erstellt worden ist, unbeschädigt zurückzugeben und der ursprüngliche Zustand wieder herzu-stellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht oder nicht unverzüglich nach Schadeneintritt gemeldet wurden, hat der Teilnehmer zu ersetzen. Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-Endtermin noch auf den Ständen befinden, können auf Kosten des ausstellenden Teilnehmers abtransportiert und eingelagert werden.

10. Werbung Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom Teil-nehmer gemieteten Standfläche bzw. des Raums für Unternehmen, Körperschaften, Organisationen oder Institutionen des Teilnehmers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Erzeug-nisse erlaubt, soweit diese angemeldet und zuge-lassen sind. Lautsprecherwerbung und Vorführungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Das gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische, akustische oder andere Weise eine gesteigerte Werbewirkung erreicht werden soll. Andere Teil-nehmer dürfen dabei grundsätzlich nicht belästigt werden. Werbung politischen Charakters ist grund-sätzlich unzulässig.

11. DirektverkaufDer Direktverkauf ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen wird. Im letzten Fall sind die Verkaufsobjekte mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen; die Beschaf-fung und Einhaltung von gewerbe- und gesund-heitspolizeilichen Genehmigungen sind Sache des Teilnehmers.

12. Auf- und Abbauausweise, Aussteller-ausweise

Der Veranstalter kann dem ausstellenden Teilneh-mer für sich und für die während des Auf- und Abbaus eingesetzten Hilfskräfte Auf- und Abbau-ausweise zur Verfügung stellen. Diese sind unentgeltlich und gelten nur während der Auf- und Abbauzeiten und berechtigen nicht zum Betreten des Veranstaltungsgebäudes während der Ver-anstaltung. Für die Laufzeit der Veranstaltung erhalten die ausstellenden bzw. präsentierenden Teilneh-mer für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Aus-weisen, abhängig von der Standgröße bzw. vom Präsentationsumfang, die zum freien Eintritt in das Veranstaltungsgebäude be-rechtigen. Die Ausweise sind auf den Namen des ausstellen-den bzw. präsentierenden Unternehmens, der Körperschaft, Organisation oder Institution ausge-stellt und vom Ausweisinhaber zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbin-dung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Miss-brauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen.

Durch die Aufnahme von Unterausstellern erhöht sich die Zahl der Ausweise nicht. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.

13. Bewachung Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsge-bäudes geschieht durch Beauftragte des Veranstal-ters. Durch die allgemeine Bewachung bleibt die in Ziffer 8 getroffene Haftungsregelung unberührt. Dem ausstellenden Teilnehmer wird dringend nahe gelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und seiner Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegen-stände selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit

müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegen-stände unter Verschluss genommen werden. Für eine zusätzliche Standbewachung soll sich der ausstellende Teilnehmer auf seine Kosten des von

dem Veranstalter eingesetzten Bewachungsun-ternehmens bedienen.

14. Standreinigung Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Veranstaltungsgebäudes. Die Reinigung des Standes obliegt dem ausstellenden Teilnehmer; sie muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe der Standreinigung soll sich der ausstellende Teilnehmer auf seine Kosten des von dem Veranstalter eingesetzten Reinigungsun-ternehmens bedienen. Der Veranstalter lässt die Gänge zwischen den Ständen täglich reinigen und führt die Endreinigung durch. Die Kosten dafür werden entsprechend dem Vertrag und abhängig von der Standgröße den ausstellenden Teilnehmern berechnet.

15. Fotografieren, Bild- und Tonaufzeich-nungen

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Bild- und Tonaufzeichnungen vom Ausstellungs- und Präsentati-onsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten bzw. präsentierten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Wer-bung und Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die von den akkredi-tierten Medien mit Zustimmung des Veranstalters direkt angefertigt werden. Aufträge zum Fotografieren des Ausstellungsstandes gegen Entgelt soll der ausstellende Teilnehmer nur an die von dem Veranstalter zugelassenen und mit einem entsprechenden Ausweis versehenen Foto-grafen vergeben. Mit der Anfertigung fotografischer Aufnahmen vor Beginn und nach Schluss der tägli-chen Öffnungszeiten dürfen nur diese Fotografen beauftragt werden; andere Fotografen erhalten während dieser Zeit keinen Einlass.

16. Gewerblicher Rechtschutz Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonsti-ger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstel-lungs- bzw. Präsentationsobjekten ist Sache des Teilnehmers. Ein sechsmonatiger Schutz vom Beginn einer Ausstellung an auf Grund des Geset-zes betreffend den Schutz von Erfindungen, Mus-tern und Warenzeichen vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) tritt nur ein, wenn der Bundesminis-ter für Justiz für eine bestimmte Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesge-setzblatt veröffentlicht hat.

17. Hausrecht, Zuwiderhandlungen Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veran-staltung auf dem gesamten Gelände dem Haus-recht des Veranstalters. Den Anordnungen der bei ihm Beschäftigten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmebedin-gungen, gegen schriftliche Anweisungen und Aufla-gen des Veranstalters gegenüber allen Teilnehmern oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht einge-stellt werden, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes bzw. Raumes zu Lasten des ausstellenden bzw. präsentierenden Teilneh-mers und ohne Haftung für Schäden.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Stuttgart. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Teilnehmer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Stand: Juli 2010

- 12 -

Bestellformulare

Formular 1: Werbung – Marketing – Sponsoring ............................................................ 13

Formular 2: Ausstellerausweise ...................................................................................... 15

Formular 3: Elektroinstallation ........................................................................................ 16

Formular 4: Standskizze ................................................................................................... 17

Formular 5: Mietmöbel .................................................................................................... 18

Formular 6: Systemstand ................................................................................................. 23

Formular 7: Abfallbeseitigung ........................................................................................ 25

Formular 8: Standreinigung ............................................................................................ 26

Formular 9: Stand-Catering ............................................................................................. 27

Formular 10: Standbewachung ....................................................................................... 29

Formular 11: Leergut ....................................................................................................... 31

Formular 12: Florale Standdekoration ............................................................................. 32

Formular 13: Personalvermittlung .................................................................................. 34

Formular 14: Internetzugänge ....................................................................................... 36

- 13 -

Formular 1: Werbung – Marketing – Sponsoring

Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Kongressorganisation Frau Monika Farkas Tel.:+49 (0) 711/8931-541 Rüdigerstr. 14 Fax: +49 (0) 711/8931-370 70469 Stuttgart E-Mail: [email protected]

Auftraggeber/Versandadresse Unterlagen Abweichende Rechnungsadresse

Firma: Firma:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Straße: Straße:

PLZ, Ort/Land: PLZ, Ort/Land:

Tel.: Fax: Tel.: Fax:

E-Mail: E-Mail:

Stand-Nr.:

Werbematerial

Kostenfreie Werbematerialien Briefaufkleber Bogen „Wir stellen aus“-für Ihren Postversand (65 Aufkleber/Bogen) Anzahl Bögen ________________

Kongress-Programme (solange der Vorrat reicht) für folgendes:

33. Deutscher Heilpraktikertag Anzahl ________________ 3. FOM-Kongress Anzahl ________________ 15. Präventionskongress Anzahl ________________ 1. BNZ-Symposium Anzahl ________________

Kundengutscheine CAM & Deutscher Heilpraktikertag ____ Anzahl je 12,50 €

CAM & Gesamt-Kongress ____ Anzahl je 20,- € (Heilpraktikertag, FOM, Präventionskongress, BNZ)

Marketingmaßnahmen

Auslage in den Kongressräumen 33. Deutscher Heilpraktikertag (Auflage 2.500 Expl.) Schreibblock*(exklusiv) 350,- € Kugelschreiber*(exklusiv) 250,- € Prospekt/Broschüre bis 500 Expl. 200,- € Zeitschrift bis 500 Expl. 300,- €

3. FOM – Kongress (Auflage 250 Expl.) Schreibblock*(exklusiv) 350,- € Kugelschreiber*(exklusiv) 250,- € Prospekt/Broschüre bis 200 Expl. 150,- € Zeitschrift bis 200 Expl. 250,- €

Auslage in den Kongressräumen 14. Präventionskongress (Auflage 250 Expl.) Schreibblock*(exklusiv) 350,- € Kugelschreiber*(exklusiv) 250,- € Prospekt/Broschüre bis 200 Expl. 150,- € Zeitschrift bis 200 Expl. 250,- €

1. BNZ-Symposium (Auflage 250 Expl.) Schreibblock*(exklusiv) 350,- € Kugelschreiber*(exklusiv) 250,- € Prospekt/Broschüre bis 200 Expl. 150,- € Zeitschrift bis 200 Expl. 250,- €

Sponsoring

Schlüsselbänder* Kostenlos (exklusiv)

Anzeige auf Eintrittskarte* 800,- € (exklusiv – Druckunterlagenschluss: 06.03.2015) Bereitstellung von Obst für die Teilnehmer (auf Anfrage)

*) Herstellkosten werden separat in Rechnung gestellt bzw. die Ware kann in Absprache mit dem Veranstalter auf eigene Rechnung hergestellt werden. Das Kongresslogo sollte auf den Drucksachen platziert werden.

- 14 -

Insertionsmöglichkeiten im Messekatalog CAM Anzeigenformat Preise

Der Messekatalog enthält alle Aussteller, das gesamte Kongressprogramm sowie wichtige Informationen zum Deutschen Heilpraktikertag. Der Katalog wird jedem Besucher und Seminarteilnehmer kostenlos ausgehändigt. Folgende Anzeigenformate wollen wir bestellen:

U2 1/1 Seite hoch (B 148 x H 210 mm + 3mm Beschnitt) 650 ,- €*

U3 1/1 Seite hoch (B 148 x H 210 mm + 3mm Beschnitt) 650 ,- €

U4 1/1 Seite hoch (B 148 x H 210 mm + 3mm Beschnitt) 650 ,- €*

1/1 Seite hoch (B 148 x H 210 mm + 3mm Beschnitt) 650 ,- €

1/2 Seite hoch (B 74 x H 210 mm + 3mm Beschnitt) 350 ,- €

1/2 Seite quer (B 148 x H 105 mm + 3mm Beschnitt) 350 ,- €

Auflage: 3.000 Expl. | Druckunterlagenschluss: 11.03.2015 | *) zzgl. 20% Platzierungszuschlag für die Umschlagseiten 2 und 4

Holen Sie die Teilnehmer an Ihren Stand - das neue Gutscheinheft!

Nutzen Sie die exklusive Möglichkeit, im Gutscheinheft mit einer 2-seitigen Anzeige im Postkartenformat auf Gewinnspiele, Verlosungen und Aktionen an Ihrem Stand aufmerksam zu machen.

Ihre Vorteile: Durch die Verteilung am Einlass und als Auslage direkt am Registrierungscounter ist Ihnen die

Aufmerksamkeit der Teilnehmer garantiert. Sie können ganz bequem mit einem Adressfeld auf der Rückseite Adressdaten abfragen und

sammeln.

Ja, wir buchen eine Gutscheinkarte.

Anzahl:

Thema/Aktion:

Endformat: 148x105 mm quer Rundum-Beschnitt: 3 mm Farbe: 4/4 farbig

Vorder- und Rückseite! Druckunterlagenschluss: 31.03.2015

Anmeldeschluss: 24. März 2015 350,– € pro Gutscheinkarte

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf die gewünschten Leistungen. Der Vertrag kommt erst nach Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

Gerne bieten wir Ihnen Paketpreise bei Buchung verschiedener Marketingmaßnahmen in Verbindung mit Ihrer Standanmeldung an. Erfragen Sie Sonderkonditionen für Aussteller und Inserenten unter +49 (0) 711/8931-541 (Fr. Monika Farkas) oder +49 (0) 711/8931-882 (Fr. Jacqueline Schmidt)

Mit unserer Unterschrift erkennen wir die beiliegenden Ausstellungsbedingungen in allen Punkten an.

____________________________ ________________________________________________________ Ort, Datum Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift

Ihr Ansprechpartner für Insertionsmöglichkeiten: Markus Stehle Tel.: +49 (0) 711/8931-734 - Fax: +49 (0) 711/8931-624 E-Mail: [email protected]

Wichtiger Hinweis:

Alle Aussteller erhalten einen Rabatt von 20%!

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Formular 2: Ausstellerausweise

Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Kongressorganisation Frau Monika Farkas Tel.:+49 (0) 711/8931-541 Rüdigerstr. 14 Fax: +49 (0) 711/8931-370 70469 Stuttgart E-Mail: [email protected]

Auftraggeber/Versandadresse Unterlagen Abweichende Rechnungsadresse

Firma: Firma:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Straße: Straße:

PLZ, Ort/Land: PLZ, Ort/Land:

Tel.: Fax: Tel.: Fax:

E-Mail: E-Mail:

Stand-Nr.:

Ausstellerausweise berechtigen zum Eintritt in die Vorträge sowie in die Industrieausstellung.

Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes kostenlose Ausstellerausweise.

In Ihrer Standfläche enthalten sind:

bis 15 qm 3 kostenlose Ausweise 16 – 22 qm 4 kostenlose Ausweise 23 – 29 qm 5 kostenlose Ausweise 30 – 36 qm 6 kostenlose Ausweise

Hiermit bestellen wir ________ zusätzliche Austellerausweise zu je 10,- € zzgl. gesetzl. MwSt.

Die Ausstellerausweise werden - den vollständigen Ausgleich der Standmietrechnung bis zum 23. April 2016 vorausgesetzt - den Ausstellern ab dem Aufbautag vor Ort ausgehändigt.

____________________________ ________________________________________________________ Ort, Datum Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift

Rücksenden bis 31.03.2016

Ausstellerausweise für Unteraussteller bestellen: (Bitte diesen Abschnitt nur ausfüllen, falls Sie einen Unteraussteller haben)

Firmenname des Unterausstellers: __________________________________

Anzahl der Ausweise: ___________

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Formular 3: Elektroinstallation

Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Kongressorganisation Frau Monika Farkas Tel.:+49 (0) 711/8931-541 Rüdigerstr. 14 Fax: +49 (0) 711/8931-370 70469 Stuttgart E-Mail: [email protected]

Auftraggeber/Versandadresse Unterlagen Abweichende Rechnungsadresse

Firma: Firma:

Ansprechpartner: Ansprechpartner:

Straße: Straße:

PLZ, Ort/Land: PLZ, Ort/Land:

Tel.: Fax: Tel.: Fax:

E-Mail: E-Mail:

Stand-Nr.:

Wir bestellen mietweise unter Anerkennung der für die Veranstaltung geltenden Teilnahmebedingungen und Technischen Richtlinien nachfolgende Leistungen (die Stromanschlüsse verstehen sich inkl. Stromverbrauch).

Wechselstromanschluss 230 V bis 2,3 kW 137,- € Inkl. Schukosteckdose 230V, 10A

Wechselstrom-Anschluss-Hinweise: bitte zählen Sie die Watt-Zahl der Geräte zusammen, die Sie anschließen möchten. Die Watt-Zahl ist generell auf allen Geräten verzeichnet: Liegt die Summe der Watt-Zahl unter 2.300 Watt, so reicht die Bestel-lung dieses Anschlusses aus. Zur Orientierung: eine Kaffeemaschine braucht ca. 1000 Watt, ein Kühl-schrank ca. 500 Watt.

Drehstrom-Anschluss 400 V bis 7 kW 215,- € Inkl. 2 Schukosteckdosen 230 V, 10 A, bis 2,3 kW und 1 Kühlschranksteckdose 230 V, 4 A, bis 0,9 kW 24-Std.- Betrieb

Drehstrom-Anschluss 400 V bis 14 kW 210,- € Steckdose bzw. CEE-Kupplung zusätzlich bestellen!

Schukosteckdose 230V 32,- € 10A für Computer, bis 2,3 kW 24-Std.- Betrieb

Standerdung 30,- € (bei allen Ständen aus Metall/ mit Metallträgern erforderlich)

CEE-Kupplung (blau) 43,- € 1 polig, 230 V, 16 A, mit 10 A abgesichert, bis 2,3 kW

CEE-Kupplung (rot) 59,- €

3 polig + N + E, 400 V, 16 A, bis 10,0 kW

CEE-Kupplung (rot) 95,- € 3 polig + N + E, 400 V, 32 A, bis 20,0 kW

Drehstrom-Anschluss-Hinweise: Diese An-schlüsse bieten sich an, wenn Sie mehrere Geräte, mit einer höheren Watt-Zahl an Ihrem Stand an-schließen möchten, z.B. Kühlschrank, mehrere Kaffeemaschinen, Computer. etc. Die Watt-Zahl der einzelnen Geräte, die Sie anschließen möchten, sind von den Herstellern auf den Geräten vermerkt.

Bei höherem Anschlusswert können Sie ein Angebot anfordern.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Platzierung der Bestellungen bitte in die Standskizze Formular 4- eintragen!

____________________________ ________________________________________________________ Ort, Datum Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift

Rücksenden bis 31.03.2016

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Formular 4: Standskizze

Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG Kongressorganisation Frau Monika Farkas Tel.:+49 (0) 711/8931-541 Rüdigerstr. 14 Fax: +49 (0) 711/8931-370 70469 Stuttgart E-Mail: [email protected]

Firma: Stand-Nr.

Erstellen Sie bitte eine Skizze und zeichnen Sie ein, an welcher Stelle z.B. die Trennwände stehen sollen, wo der Elek-troanschluss liegen soll, wo der Wasseranschluss installiert werden soll, etc..

Die Angaben dienen dem jeweiligen Dienstleister zur detaillierten Bearbeitung Ihrer Wünsche.

Wählen Sie einen passenden Maßstab (bitte ankreuzen): 1:50 1:100 1:200

Achtung: Die Stromzufuhr wird aus Sicherheitsgründen eine Stunde nach Messeschluss eingestellt.

Bemerkungen/Sonderwünsche__________________________________________________________________

____________________________ ________________________________________________________ Ort, Datum Firmenstempel/Rechtsverbindliche Unterschrift

Zeichen (bitte einzeich-nen)

Steckdose

230 V

Zweifachsteck-dose

230 V

Dreifachsteck-dose 230 V

Dreh-stromsteckdose 400 V

Brennstelle (Strahler)

Halogenstrahler

Wasseran-schuss

Rücksenden bis 31.03.2016

SMC Schäfer Messe-Consulting GmbH

Gold-Zack-Straße 5

40822 Mettmann

Tel.: + 49 (0) 2104 1393-0

Fax: + 49 (0) 2104 1393-19

E-Mail: [email protected] www.ihr-messeservice.de

Formular 5: Mietmöbel Rücksendung bis zum 31.03.2016

Firma:

Straße:

Ort: Postleitzahl

Ansprechpartner:

Telefon/Fax:

USt-IdNr.:

Standgröße:

E-Mail:

1.001 52,00 €

1.002

2.001 qm 10,00 €

179,00 €1.003

36,00 €Stellwand F&T lichtgrau, unbeleuchtet (100 x 250)

Türanlage F&T lichtgrau, abschließbar (100 x 250)

Teppich (Einweg) RIPS: blau, grün, grau, rot

Stellwand F&T lichtgrau, beleuchtet (100 x 250)

Farbe wählen

Artikel Artikel Nr. Beschreibung Anzahl Preis Summe:

Standnummer:

- 18 -

Stuhl ohne Armlehne Chromgestell, Sitz Kunststoff grau (54 x 56 x 81)

3.101 19,00 €

36,00 €

26,00 €

26,00 €

3.102

3.103

3.104

Stuhl ohne Armlehne Chromgestell, Sitz Holz weiß (54 x 42 x 86)

Stuhl ohne Armlehne Chromgestell, Sitz Stoff grau (53 x 52 x 77)

Stuhl mit Armlehne Chromgestell, Sitz Stoff grau (53 x 52 x 77)

3.105

3.106

Farbe wählen

Barhocker Wave Chromgestell, Sitz Kunstleder weiß oder schwarz (Ø 48, höhenverstellbar)

Farbe wählen

35,00 €

Barhocker Style Chromgestell, Sitz Kunstleder weiß (Ø 48, höhenverstellbar)

39,00 €

Barhocker Cubus Gestell Edelstahl, Sitz Kunstleder weiß, schwarz oder braun (35 x 35 x 85)

52,00 €3.107

Barhocker Saddle Chromgestell, Sitz Kunststoff silber, rot oder blau (Ø 50, höhenverstellbar)

38,00 €

Farbe wählen

3.108

38,00 €Barhocker Vierfuß Chromgestell, Sitz Kunstleder schwarz, rot oder blau (Ø 48, Höhe 80)

3.109

Farbe wählen

Summe:Preis Anzahl BeschreibungArtikel NrArtikel

- 19 -

3.110

3.111

Farbe wählen

3.112

Farbe wählen

Sitzwürfel Kunstleder weiß oder schwarz Abb. ähnlich (ca. 49 x 49 x 40)

22,00 €

Clubsessel Kunstleder weiß oder schwarz Abb. ähnlich (ca. 65 x 70 x 80)

Farbe wählen

92,00 €

Sofa Zweisitzer Kunstleder weiß oder schwarz Abb. ähnlich (ca. 180 x 84 x 68)

175,00 €

3.201 Bistrotisch James Chromgestell Tischplatte Klarglas (Ø 70, Höhe 72)

65,00 €

3.202

3.205

Bistrotisch Café Chromgestell Tischplatte KS weiß (60 x 60, Höhe 72)

45,00 €

Besprechungstisch Metallgestell anthrazit Tischplatte KS lichtgrau (80 x 80 x 72)

36,00 €

Drucksachentisch Tischplatte KS weiß (134 x 67,5 x 75)

46,00 €3.204

3.203

Beistelltisch Lounge Chromgestell Tischplatte Klarglas (Ø 40, Höhe 61)

55,00 €

47,00 €Stehtisch Budapest Chromgestell Tischplatte Glas gefrostet (Ø 60, Höhe 110)

3.206

Artikel Artikel Nr Beschreibung Anzahl Preis Summe:

- 20 -

3.207 90,00 €

Stehtisch Basis Kunststoff weiß (Ø 70, Höhe 110)

3.208

Stehtisch James Chromgestell Tischplatte Klarglas (Ø 60, Höhe 111)

45,00 €

4er-Bartisch Frankfurt KS weiß, Ablage KS weiß (125 x 50 x 110)

125,00 €3.209

3.210 4er-Bartisch Frankfurt KS weiß, Ablage Klarglas

Weitere Designs auf Anfrage

Größen wählen

je Größe

Sideboard Frankfurt passend zu Bartisch Frankfurt KS weiß, abschließbar (50 x 50 x 110)

65,00 €

3.211 Bartisch Berlin KS weiß, Chrom-Stütze (60 x 80 x 110)

105,00 €

3.401

3.301 Bartheke F&T System silber Füllungen lichtgrau (98 x 70 x 120)

135,00 €

Bartheke F&T 1/16 Kreis, System silber Füllungen lichtgrau (120 x 70 x 120)

3.302 205,00 €

205,00 €Bartheke Essen I Modulbauweise KS weiß, Thekenblatt variables Design Modulgröße (100 x 70 x 110) pro Stück

Bartheke Essen II Modulbauweise KS weiß, Modulgröße (200 x 70 x 110)

3.303

410,00 €3.304

Artikel Artikel Nr Beschreibung Anzahl Preis Summe:

- 21 -

Sideboard ohne Aufsatz KS lichtgrau, abschließbar (90 x 45 x 90)

65,00 €3.404

85,00 €Sideboard mit Aufsatz KS weiß, abschließbar (99 x 45 x 109)

3.403

3.402 Besprechungsvitrine F&T System silber, Oberteil Plexiglas Füllungen lichtgrau, abschließbar (99 x 50 x 105)

160,00 €

Glasvitrine F&T System silber, Klarglas Füllungen weiß, abschließbar (100 x 51 x 220)

Ganzglasvitrine rahmenlos, abschließbar

je Größe

290,00 €

3.405

3.406

45,00 €Prospektständer Tondo inkl. 6 Ablagefächer A 4 (25 x 25 x 154)

3.601

49,00 €Prospektständer Zick Zack 6 Fächer A4 Acryl klar (25 x 25 x 154)

3.602

20,00 €Wandregal für Stellwand F&T, KS lichtgrau (100 x 30) pro Stück

3.603

26,00 €Kabinenregal Kunststoff (90 x 45 x 185)

3.605

Artikel Artikel Nr Beschreibung Anzahl Preis Summe:

Größen wählen

Das SMC- Kontingent beinhaltet eine Vielzahl weiterer Artikel, u.a. im Bereich Cateringausstattung und Medientechnik.

Wir beraten Sie gerne und rufen Sie an!

Ihre Wünsche:

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System - Mietstand

Basisstand 1, (F&T, Bauhöhe 2,5 m), ab 6 m

Standbeschreibung:

Teppichboden grau, blau oder rot, Wandsystem F&T Aluminium silber (100 x 250), Wandfüllung lichtgrau, umlaufende Blendenzargen mit 1 Blende (max. 20 Buchstaben), 1 Strahler je 3 m Grundfläche, 1 Dreifachsteckdose

Schäfer Messe-Consulting GmbH

Gold-Zack-Straße 5

40822 Mettmann

Tel.: + 49 (0) 2104 1393-0

Fax: + 49 (0) 2104 1393-19

E-Mail: [email protected] www.ihr-messeservice.de

Formular 6: Systemstand Rücksendung bitte bis zum 20.03.2015

Firma:

Termin/Datum:

Ort:

Veranstaltung/Messe:

Straße:

Ort: Postleitzahl

Ansprechpartner:

Telefon/Fax:

Standgröße:

Standnummer:

E-Mail:

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Basisstand 1 (F&T, Bauhöhe 2,5 m), ab 6 m :

Teppichboden grau, blau oder rot, Wandsystem F&T Aluminium silber (100 x 250),

Wandfüllung lichtgrau, umlaufende Blendenzargen mit 1 Blende (max. 20 Buchstaben),

1 Strahler je 3 m Grundfläche, 1 Dreifachsteckdose

Farbe Teppich:

Firmenschriftzug Blende: ( max. 20 Buchstaben)

Standfläche m2: pro m2: 80,00€

Zusätzliche Blendenbeschriftung: (max. 20 Buchstaben)80,00€

Sonderwünsche

Nettobetrag

19% MwSt:

Jede Standvariation ist im Internet unter www.ihr-messeservice.de dargestellt Bruttobetrag

Mietmöbelbedingungen: 1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen unter Verzicht des Bestellers auf ggf. eigene Geschäftsbedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht. 2. Alle Angebote und Preise des Vermieters sind freibleibend. Inhalt und Umfang des Mietvertrags wird allein durch die schriftliche Bestellung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. 3. Die Mietpreise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten für die Dauer der Veranstaltung. Im Mietpreis sind Auf- und Abbau sowie Anlieferung und Rückholung enthalten. Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein Netto ohne jeden Abzug fällig. 4. Geschuldet sind gebrauchte Mietgegenstände mittlerer Art und Güte. Der Vermieter ist berechtigt, gestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres zu ersetzen. 5. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Beklebungen oder Verzierungen des Mietguts sind so vorzunehmen, dass sie nach Ende der Mietdauer problemlos und ohne Rückstände entfernbar sind. Die Entfernung solcher auf das Mietgut aufgebrachter Beklebungen/Verzierungen obliegt vor Abbau dem Mieter. 6. Die Anlieferung erfolgt in der Regel 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn. Lieferstörungen aufgrund höherer Gewalt, die die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, hat der Vermieter nicht zu vertreten. Für Schäden, die durch die Mietgegenstände entstehen, wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen, es sei denn, den Vermieter trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 7. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände bei Anlieferung auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen hat er sofort bei Anlieferung vorzunehmen. Dies gilt auch für erkennbare Mängel der gemieteten Gegenstände. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß in Gebrauch zu nehmen und Maschinen und Ausrüstungsgegenstände nur gemäß den Gebrauchsanleitungen zu nutzen und zu betreiben. Der Mieter haftet für alle Schäden durch von ihm oder Dritten verursachten Fehlbedienungen. 9. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Beschädigungen durch Dritte ausgeschlossen sind. Beschädigungen der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Für beschädigtes oder abhanden gekommenes Mietgut hat der Mieter Ersatz zu leisten. Sofern das Mietgut aufgrund vom Mieter zu verschuldender Gründe nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden kann, haftet der Mieter für dadurch entstehenden Verlust oder Beschädigung. 10. Der Mieter tritt eventuelle Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Mettmann. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietmöbelbedingen ungültig sein oder werden, so treten insoweit die gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Weitere Systemstandvariationen sowie Wünsche und Rückfragen ....

unter www.ihr-messeservice.de finden Sie weitere Details/Fotos oder Sie rufen uns an unter 02104 / 1393-10

Anlieferung bitte spätestens am um Uhr.

Die SMC Mietmöbelbedingungen sind Vertragsbestandteil dieser Bestellung. Die SMC AGB können auf der Homepage unter www.ihr-messeservice.de eingesehen werden.

Ort / Datum rechtsgültige Unterschrift / Firmenstempel

- 24 -

B78

Mess

est

and

B 78D

Bestellschein

Bitte faxen

oder zusenden

Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 4.4.1.8, 6.1.2, 7.1.2 der Technischen Richtlinien

Fax +49(0)211/ 51 60 70 70

Original an: Klaus Harren GmbH

Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Germany

Telefon +49(0)211/ 51 60 70-0

[email protected]

Ein Unternehmen der ISS Facility Services GmbH

Firma

Straße

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Ansprechpartner

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Firmenstempel, Datum, Unterschrift

Ich zahle mit: Eurocard/Mastercard Visa-Card JCB American Express-Card gültig bis.:

Kartenprüfnr.: Karten-Nr.:: Karteninhaber:

Datum Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Klaus Harren GmbH; diese können angefordert oder im Internet unter

www.messe-reinigung.de eingesehen werden.

Wir bestellen die nachfolgenden Lieferungen und Leistungen gemäß den Geschäftsbedingungen.

!

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Ich zahle mit: Kreditkarte

Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte werden die erforderlichen Daten mit der Bestellbestätigung des jeweiligen Servicepartners abgefragt.

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Bestellung (nur für Aussteller, die keine Laufzeitreinigung bestellt haben) Preis pro Einheit in € zzgl. MwSt.

Abfallbeseitigung · Wichtiger Hinweis · Wertstoffe

Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle (ausgenommen Produktionsabfälle), die während der Messelaufzeit am Stand anfallen, sind gemäß den gültigen

Be stimmungen nach Kunststoffen, Papier, Glas und sonstigen Mischabfällen sorten rein getrennt zu sammeln.

Wenn Sie die Abfallbeseitigung nicht selbst vornehmen wollen, können Sie unsere Dienstleistung mit diesem Formular gemäß untenstehenden Positionen

bestellen. Sie erhalten dann bei Messebeginn 4 verschieden farbige Abfallbeutel (Grün = Glas, Blau =Papier, Gelb = Kunststoff, Grau = Mischabfälle) in Sets

zu 24 Beuteln je 40 l bzw. 90 l. Die durch Sie sortenrein befüllten und in den Gang gestellten Beutel werden jeden Abend nach Messeschluss abgeholt.

Andere Abfallbeutel, die abends nach Messeschluss auf dem Stand oder im Gang vor dem Stand verbleiben, werden bei Abholung mit zusätzlichenKosten durch die Messe Düsseldorf belastet.

A Abfallbeutel-Lieferung EUR 20,00 / Set Anzahl Sets inkl. abendlicher Abholung

Set zu 24 Stück je 40 l in 4 Farben

B Abfallbeutel-Lieferung EUR 34,50 / Set Anzahl Sets inkl. abendlicher Abholung

Set zu 24 Stück je 90 l in 4 Farben

W Wertstoffinsel-Miete EUR 26,50 / Insel Anzahl Inseln Fahrwagen mit 4 Einhänge-Gestellen (40 l) Maße: 80 x 36 cm, Höhe 55 cm

W1 Wertstoffinsel-Miete EUR 31,50 / Insel Anzahl Inseln Fahrwagen mit 2 Einhänge-Gestellen (90 l) Maße: 80 x 36 cm, Höhe 85 cm

Zahlbar per Vorauskasse oder mit KreditkarteBankverbindung: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG München – Kto.-Nr.: 655 499 920 – BLZ 700 202 70IBAN: DE 61 7002 0270 0655 499 920 – SWIFT-Code: HYVEDEMMXXXAufträge, die zwei Tage vor Messebeginn eingehen, werden im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt.

Bei Verlust oder Beschädigung der Wertstoffinsel werden Ihnen € 150,00/Insel zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 7: Abfallbeseitigung

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Bestellschein

Bitte faxenoder zusenden

Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 6.6 der Technischen Richtlinien

Fax +49(0)211/ 51 60 70 70

Original an: Klaus Harren GmbHStockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Germany

Telefon +49(0)211/ 51 60 [email protected] Unternehmen der ISS Facility Services GmbH

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Firmenstempel, Datum, Unterschrift

Ich zahle mit: Eurocard/Mastercard Visa-Card JCB American Express-Card gültig bis.:

Kartenprüfnr.: Karten-Nr.: Karteninhaber:

Datum Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Klaus Harren GmbH; diese können angefordert oder im Internet unter www.messe-reinigung.de eingesehen werden.Wir bestellen unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Standreinigung und Pflege unserer Standeinrichtung.

!

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Ich zahle mit: Kreditkarte

Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte werden die erforderlichen Daten mit der Bestellbestätigung des jeweiligen Servicepartners abgefragt.

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Bestellung Preis pro Einheit in € zzgl. MwSt.

L Laufzeitreinigung (während der Veranstaltungsdauer) inkl. Wertstoffbeutel für sortenreine Abfälle wie Papier, Glas, Kunststoff und Mischabfall Fußbodenreinigung, Teppichreinigung (keine chem. Reinigung), Leerung der Aschen becher, 0,59 pro m2/Tag Abholung der Wertstoffbeutel, Entstauben der Standeinrichtungen (ausgen. Exponate). Die Reinigung beginnt am Abend des ersten Veranstaltungstages und endet am Morgen des letzten Veranstaltungstages und kann nur für die gesamte Laufzeit bestellt werden. Rabatte: 10% ab 100 m2, 15% ab 500 m2. Vorreinigung bitte gesondert bestellen (Gruppe V)!

Feucht-/Nassreinigung von Folien-, PVC-Böden etc. Aufschlag auf vorstehenden Preis + 0,16 pro m2/Tag

W Wertstoffinsel-Miete Fahrwagen für Wertstoffbeutel (Erleichtert und vereinfacht die Handhabung der Beutel)

Vermietung in Verbindung mit der Laufzeitreinigung

Fahrwagen mit 4 Einhänge-Gestellen (40 l) – Maße: 80 x 36 cm, Höhe 55 cm 21,00

Fahrwagen mit 2 Einhänge-Gestellen (90 l) – Maße: 80 x 36 cm, Höhe 85 cm 26,50

Bei Verlust oder Beschädigung der Wertstoffinsel werden Ihnen € 150,00/Insel zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

V Vorreinigung (vor Beginn der Veranstaltung) 24,75 pro Person/Std. Reinigung des Standes nach dem Aufbau für die Eröffnung der Veranstaltung, sofern nicht im Standbau enthalten. zzgl. tarifliche Aufschläge auf den Stundenpreis bei Sonn- und Feiertagsarbeiten Das Entsorgen der Folie wird durch die Messe Düsseldorf vorgenommen und berechnet. Den Termin für die Vorreinigung bitten wir einige Tage vor Messebeginn telefonisch bei uns anzumelden. Eine ordnungsgemäße Reinigung kann nicht garantiert werden, wenn der Standaufbau in der Nacht vor Messebeginn nicht spätestens bis 21.00 Uhr beendet ist. Telefon 02 11/51 60 70-11/12 oder Hallentelefon 287 Aufträge, die später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 35% berechnet.

G Glasreinigung (vor Beginn der Veranstaltung) 36,95 pro Person/Std. Reinigung von Glasflächen, größeren Standaufbauten, Plexiglas etc. durch Gebäudereiniger. zzgl. tarifliche Aufschläge auf den Stundenpreis bei Sonn- und Feiertagsarbeiten (tägliche Glasreinigung während der Messe bitte gesondert in Auftrag geben) Aufträge, die später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden mit einem Expresszuschlag in Höhe von 35% berechnet.

S Chemische Teppichreinigung Preis auf Anfrage

T Tagesservice am Stand Preis auf Anfrage Reinigungs- und Servicedienste während der täglichen Öffnungszeiten der Messe.

Für die Reinigung L und V ist eine zusätzliche Standreinigungssteckdose erforderlich! Diese wird mit der Endrechnung der Messe Düsseldorf fakturiert (29,00 € + MwSt.). Dieser Stromanschluss muss außerhalb der abgeschlos senen Kabine angebracht werden. Falls der Stand oder Strom abgeschlossen wird, bitte Schlüssel aushändigen! Aufträge, die zwei Tage vor Messebeginn eingehen, werden im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt.

Bitte zahlen Sie per Vorauskasse oder mit Kreditkarte.Bankverbindung: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG München – Kto.-Nr.: 655 499 920 – BLZ 700 202 70IBAN: DE 61 7002 0270 0655 499 920 – SWIFT-Code: HYVEDEMMXXX

Formular 8: Standreinigung

Rücksenden bis 31.03.2016

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Bestellschein

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Ansprechpartner

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Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift

Ich zahle mit: Eurocard/Mastercard Visa-Card American Express-Card gültig bis: EC-Karte bar

Datum Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Restaurationsbetriebe Stockheim GmbH & Co. KG; diese können bei unserem Servicepartner abgefordertoder im Internet unter www.stockheim.de eingesehen werden. Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.Bitte beachten Sie, dass wir bei einem Bestellwert von unter € 250,– nur gegen Kreditkartenzahlung anliefern.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Ich zahle mit: Kreditkarte EC-Karte bar

Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte werden die erforderlichen Daten mit der Bestellbestätigung des jeweiligen Servicepartners abgefragt.

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Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Datum:

Uhrzeit:

Menge Preis in € Anzahlzzgl. MwSt.

Halbe belegte Brötchena, g

Mindestbestellung 10 Stück. | 5 Stck. pro Sortemit Goudag, 3 Stück 2,40mit geräucherter Putenbrustg,i,4,6 Stück 2,40mit gekochtem Schinkeni,4.6.14 Stück 2,40mit Mailänder Salamig,4,6 Stück 3,05mit Tortenbrieg Stück 2,40mit Räucherlachsd Stück 4,00

Mini-Laugenskonfekta,g, belegt Mindestbestellung 10 Stück. | 5 Stck. pro Sortemit franz. Tortenbrieg Stück 1,70mit geräucherter Putenbrustg,i,4,6 Stück 1,70mit toskanischem Landschinken Stück 1,70mit Räucherlachsd Stück 3,30mit Mailänder Salamig,4,6 Stück 2,40

Warme Kleinigkeiten Mindestbestellung 10 Stück. | 5 Stück. pro SorteFrikadelle vom Schweina,c mit Brota und Senf j Stück 2,80Mini-Bifteki mit Fetafüllunge,g Stück 0,75Yakitori-Spieß vom Geflügela,f Stück 1,50Mini-Quichea,c,g,i,d,3,4,6 10 Stück 27,00

Kalte Kleinigkeiten Variation von süssen Mini-Croissantsa,c,g,4 20 Stück 22,50Variation von pikanten Mini-Croissantsa,c,g,3,4,6,14 20 Stück 22,50Laugenbrezel, natur 160ga Stück 2,00

Happen aus NRW Rheinisches Sushi von Pumpernickela,g

mit Weichkäseg, Trüffelleberwurst4,6,Zwiebelmettf,g,i,j,4,6,5, geräucherte Teewurst und Essiggemüsej.4,6 10 Stück 17,50

Menge Preis in € Anzahlzzgl. MwSt.

Sandwiches pro Stück 5,50Mindestabnahme 10 Stück | 5 pro Sortebelegt mitBrie mit Preiselbeeren a,g,j,c,6,13

Humus Falafel a,g,j,c,6,13

Kochschinken und Gouda a,g,j,c,4,6,13

Curry-Chicken a,g,j,c,6,13

Thunfischspread a,c,d,g,j,c,6,7,13

Suppen Mindestabnahme 5 LiterUngarische Gulaschsuppea,f,g Liter 19,50Fruchtige Tomatensuppef,g mit Mango Liter 18,50 Vegetarisches Linsensüppcheng mit Humus Liter 15,50

DeftigesBockwurst mit Senfj und Brota,4,5,6,14 Stück 3,00Schöpfcurrywurstj Liter 15,50nach Stockheim Originalrezeptmit Baguettea,1,2,3,4,5,6,14 (min. 5 Liter)Chili con Carnea,f,g mit Baguettea Liter 18,00(min. 5 Liter)

Ja, wir möchten ein individuelles Angebot für:

Servicepersonal Personenzahl

Standparty Personenzahl

Mitarbeiterbewirtung Personenzahl

Kundenbewirtung Personenzahl

Cocktailbarkonzept Personenzahl

Fax +49(0)211/45 49 045

Restaurationsbetriebe Stockheim GmbH & Co. KGCatering im Congress Center DüsseldorfRotterdamer Straße 144, 40474 Düsseldorf

Tel. +49(0)211/45 49 [email protected]

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Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 9: Stand-Catering

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Bestellschein

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2016

2/2Fax +49(0)211/45 49 045

Restaurationsbetriebe Stockheim GmbH & Co. KGCatering im Congress Center DüsseldorfRotterdamer Straße 144, 40474 Düsseldorf

Tel. +49(0)211/45 49 [email protected]

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Firma

Menge Preis in € Anzahlzzgl. MwSt.

Warme SnacksMindestbestellung 10 Stck. | 5 Stck. pro SorteMini-Pizza Stück 1,25mit Käse, Salami und Schinkena,f,g,j,3,4,6

Mini-Elsässer Flammkuchena,f,g,4,6 Stück 1,25Blätterteighäppchen Schinkena,c,g,i,4,5,6,14 Stück 1,05Blätterteighäppchen Käsea,c,g,i,5 Stück 1,05Blätterteighäppchen Lachsa,c,d,g,3,5 Stück 1,05

Wrap it!1/2 Tortillafladen mit frischem Salat gefülltMinimum 10 Stück pro SorteRauchlachs in Senf-Dill-Dressing (110 g)a,c,d,f,g,i,6,13 Stück 5,50Tomate–Mozzarella mit Balsamicodressing (110 g)a,c,g,i,3,6,7,13 Stück 4,50Thunfisch mit Essiggurke und Stück 4,50würzigem Paprikadressing (110 g)a,c,d,f,g,i,4,7,13

Geflügel mit Karotten und Stück 4,50Curry-Pfirsich-Spread (110 g)a,c,g,i,6

Frenchbrote „Premium“ Box mit 20 Stückmit Rauchlachsd und Meerrettichsahneg,mit mild geräuchertem Forellenfiletd,mit toskanischem Landschinken und Galiamelone,mit Mailänder Salamig und Cornichon4,6,mit französischem Tortenbrieg,mit Feigenfrischkäseg,mit Tomate und Mozzarellag 49,00

Obst Frisches Obst der Saison 1 kg 8,90Fruchtspieß 10 Stück 38,50

Snacks & Co Erdnüssee 200 g 3,15Salzlettena 75 g 1,45Teegebäcka,c,g,h 1 kg 16,50

Kuchen & Co Mindestabnahme 5 Stück pro Sorte Blaubeera,c,g,3 & Schokomuffins13 Stück 2,50Mini-Früchte-Tartelettesa,f,g,h,3 Stück 3,80Blechkuchena,c,g,h Stück 2,50Variation vom Mini-Plundera,c,g,3,4,13 20 Stück 29,00

Menge Preis in € Anzahlzzgl. MwSt.

Kaffee & CoStockheim-Kaffee | Espresso Bohnen1 1 kg 27,00Stockheim-Kaffee | gemahlen1 1 kg 27,00Stockheim-Kaffee1 1 Liter 8,00Tee, diverse Sorten 25 Beutel 8,00Frische Milchg 1 Liter 2,50Portionsmilchg 240 Stück 21,00Portionszucker 250 Stück 12,00

Alkoholfreie GetränkeStockheim Green Mineralwasser 12 x 1,0 l Fl. 16,80Stockheim Green Mineralwasser Still 12 x 1,0 l Fl. 16,80 Stockheim Green Apfelschorle 12 x 1,0 l Fl. 24,00Coca-Cola1,3,15 12 x 1,0 l Fl. 24,00Coca-Cola light1,3,15,7 12 x 1,0 l Fl. 24,00 Orangensaft 6 x 1,0 l Fl. 18,00 Apfelsaft 6 x 1,0 l Fl. 15,00

Alkoholische GetränkeWarsteiner 24 x 0,33 l Fl. 43,20Frankenheim Alt 24 x 0,33 l Fl. 43,20 Sekt Hausmarke 0,75 l Fl. 15,00 Prosecco 0,75 l Fl. 15,00 Weißwein 0,75 l Fl. 15,00 Rotwein 0,75 l Fl. 16,00

Haben Sie weiter Informationen für uns?

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Datum:

Uhrzeit:

Wir weisen darauf hin, dass durch die handwerkliche Produktion unserer Speisen, trotz größtmöglicher Sorgfalt, geringe Spuren von anderen Allergenen als den ausgewiesenen in den Speisenvorhanden sein können.a - Glutenhaltiges Getreide, b - Krebstiere und Krebserzeugnisse, c - Eier und Eiererzeugnisse, d - Fisch und Fischerzeugnisse, e - Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse, f - Sojabohnen und darausgewonnene Erzeugnisse, g - Milch und Milcherzeugnisse, h - Schalenfrüchte, i - Sellerie und Sellerieerzeugnisse, j - Senf und Senferzeugnisse, k - Sesam und Sesamerzeugnisse, l - Schwefeldioxid(Sulfit, So2), m - Lupine und Lupinenerzeugnisse, n - Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse1 - koffeinhaltig, 2 - chininhaltig, 3 - mit Farbstoff, 4 - mit Konservierungsstoff, 5 - mit Geschmacksverstärker, 6 - mit Antioxidationsmittel, 7 - mit Süßungsmittel, 8 - geschwärzt, 9 - enthälteine Phenylalninquelle (bei Aspartam) 10 - gewachst, 11 - mit Fettglasur, 12 - geschwefelt, 13 - mit Milcheiweiß, mit Stärke, mit Pflanzeneiweiß, 14 - mit Phosphat, 15 - mit Säurungsmittel,16 - mit Stabilisatoren

B76-B98_DC_D.qxp_B76-B98_DC_D 28.10.15 11:24 Seite 8

Stand-Catering

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Bestellschein

Bitte faxenoder zusenden

Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 2.5 der Technischen Richtlinien

Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

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Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SECURITAS Services GmbH, KLÜH-SECURITY GmbH, Dölling Sicherheit GmbH; diese können abgefordert oder im Internet unter www.securitas.de, www.klueh.de, www.doelling-sicherheit.de eingesehen werden.Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.

!

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Ich zahle mit: Kreditkarte Rechnung/Überweisung

Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte werden die erforderlichen Daten mit der Bestellbestätigung des jeweiligen Servicepartners abgefragt.

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Standbewachung Auftrag/Order-Nr.

Dienstbeginn: 1. Tag am um Uhr

Dienstbeginn: letzter Tag am um Uhr

Dienstbeginn an allen anderen Tagen am um Uhr

Die Dienstleistung beginnt zu den o. g. Zeiten und erfolgt bis zum Eintreffen des Standpersonals bzw. der Ablösung am nächsten Morgen. Durch das Sicherheitsunternehmen werden in einem Standprotokoll die Exponate und andere zu sichernde Gegenstände erfasst und

täglich vom Auftraggeber auf Vollständigkeit quittiert. Berechnet wird die im Dienstnachweis bzw. in den Standprotokollen bestätigte Zeit.

Die Bewachung ist nach folgenden Dienstinstruktionen auszuführen:

Der Sicherheitsmitarbeiter achtet darauf, dass kein Unbefugter den Ausstel lungsstand betritt und Diebstähle und Beschädigungen vermieden werden.Schäden/Verluste müssen unmittelbar bei der Übergabe dem entsprechenden Sicherheitsmitarbeiter angezeigt werden. Später gemeldete Schäden könnennicht berücksichtigt werden.

Raum für Bemerkungen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns hierfür pro Dienststunde und Sicherheitsmitarbeiter € 29,00 netto zzgl. USt. inkl. aller Nacht-, Sonn- undFeiertagszuschläge zu zahlen.

Auch von den auf der Rückseite dieses Vertrages vermerkten Haftungsbegrenzungen sowie Haftungsbeschränkungen habe(n) ich/wir genehmigend Kenntnisgenommen. Für die Bewachungsdurchführung sind nur obige Wachinstruktionen maßgebend. Für Schäden, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten entstehen,die nicht zu den eigentlichen Bewachungsaufgaben gehören, übernehmen die Bewachungsunternehmen keine Haftung. Das Bewachungsunternehmen

behält sich Barinkasso am Stand vor.

Bei einer Auftragserteilung innerhalb der letzten 5 Tage vor dem 1. Messetag wird ein Zuschlag in Höhe von 25% erhoben.

Laut Tarifrecht des Sicherheitsgewerbes NRW haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Mindeststundenvergütung von 4 Stunden.

Sofern Dienste bestellt oder ausgeführt werden unter 4 Stunden, werden diese Mindeststunden dennoch in Rechnung gestellt.

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Wir beauftragen den nachstehend angekreuzten Vertragspartner der Messe Düsseldorf und Düsseldorf Congress Sport & Event GmbHund bitten um Weiterleitung.

Für die Hallen 1 – 7 und

CCD Congress Center Düsseldorf

SECURITAS Services GmbH Messebüro Arena-Str. 1, 40474 Düsseldorf Tel.: +49(0)2 11/4 70 78 91/92 Fax: +49(0)2 11/4 70 78 93 Messe-Hausruf: +49(0)2 11/45 60 - 81 81 e-mail: [email protected]

Für die Hallen 8 – 12

KLÜH-SECURITY GmbH Niederlassung Nordrhein-Westfalen Messebüro Düsseldorf Arena-Str. 1, 40474 Düsseldorf Tel.: +49(0)2 11/51 89 82 - 0 Fax: +49(0)2 11/51 89 82 - 99 Messe-Hausruf: +49(0)2 11/45 60 - 81 82 e-mail: [email protected]

Für die Hallen 13 – 17

Dölling Sicherheit GmbH Stockumer Kirchstr. 61 40474 Düsseldorf, Germany Tel.: +49(0)28 63/38 29 67-0

+49(0)2 11/45 60 81 84 Fax: +49(0)28 63/38 29 67-66 e-mail: [email protected]

Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 10: Standbewachung

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Bestellschein

2016

1. Allgemeine Dienstausführung

Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34a Gewerbeordnung ein erlaubnis-pflichtiges Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat- oder Sonderdienstaus.a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funk -streifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei jedemRundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu mög-lichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch einen oder mehrere Wach -männer oder Pförtner, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichenZusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind, wobei durch besondereWachvorschriften die einzelnen Tätigkeiten festgelegt sind. Aufenthaltsraum mitLicht und Heizung stellt der Auftraggeber.c) Zu den Sonderdiensten gehören Werkschutzdienste, Personalkontrollen,Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertsachentransporte, der Betriebvon Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführungvon Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen undVeranstaltungen. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheits -unternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart.Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung(keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmer -überlassung vom 7. August 1972 BGBl 1972, I, 1393), wobei es sich seinesPersonals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personalsund das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei dembeauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen.Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufs-genossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verant-wortlich.

2. Begehungsvorschrift

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungs -vorschrift maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entspre-chend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonsti-gen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen undErgänzungen der Begehungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgese-henen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genom-men werden.

3. Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitigundkostenlos zur Verfügung zu stellen.(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienst -personal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer imRahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriftenbekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benach-richtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmer umge-hend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer über aufgeschal-tete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeberdie Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

4. Beanstandungen

(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder son-stige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung –schrift lich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Beinicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nichtgeltend gemacht werden.(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigennur dann zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schrift-licher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb vonsieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

5. Auftragsdauer

Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – auf einJahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängertsich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr.

6. Ausführung durch andere Unternehmer

Der Unternehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sichzur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß § 34 aGewO zugelassener undzuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

7. Unterbrechung der Bewachung

(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewaltkann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird,unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.(2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt ent-sprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßi-gen.

8. Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe desWachobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist voneinem Monat kündigen.(2) Gibt der Unternehmer den Wachbezirk auf oder verändert er ihn, so ist er eben-falls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einerKündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es seidenn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange,insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod,sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird derVertrag nichtberührt.

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Bei Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund,haftet der Unternehmer nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichenVertretern, oder seinen leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig ver-ursacht wurden.(2) Schadenersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen,sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführthaben.(3) Unabhängig von Ziffer 1 und 2 haftet der Unternehmer für Schäden, die durchihn, seine gesetzlichen Vertreter, seine leitenden Angestellten, oder seine Mit -arbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen seines Haftpflicht ver -sicherungs vertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegebenist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB)und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung vonBewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde.(4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mitder eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Übernahmeder Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnen schutz einrichtungen,oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen,elektrischen oder ähnlichen Anlagen.(5) Die Höhe der Haftung gemäß Ziffer 10 (3) ist begrenzt aufa) € 5.112.900,– bei Personenschädenb) € 5.112.900,– bei Sachschädenc) € 51.129,– bei Abhandenkommen bewachter Sachen und überlassener Schlüsseld) € 1.022.580,– bei reinen VermögensschädenDiese Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über dasBewachungsgewerbe in der Fassung vom 28.11.1979.

11. Haftung im nichtkaufmännischen Verkehr

Im nichtkaufmännischen Verkehr haftet der Unternehmer über die Bestimmung derZiffer 10 hinaus auch für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von seinensonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zumachen. Schadenaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber sei-ner unverzüglichen Meldepflicht nicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

13. Haftungsnachweis

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen derübernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen.Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchenVersicherung verlangen.

14. Zahlung des Entgelts

(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlichim voraus zu zahlen.(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei dennim Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. BeiZahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmers nebst seinerHaftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vomVertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggebergemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.

15. Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesonderedurch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist dasEntgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch dieVeränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten die Selbstkosten für dieAusführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetz-lichen Umsatzsteuer.

16. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

(1) Der Vertrag ist für den Unternehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu demdem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertragesbedürfen der Schriftform.

17. Vertragswirksamkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sol-len sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbunde-ne wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungenwird dadurch nicht berührt.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens.Gerichtsstand Düsseldorf. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auchfür den Fall, dassa) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihrenSitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltendgemacht werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen(gültig ab 1. Januar 1994)

Unter Zugrundelegung der AGB für das deutsche Bewachungsgewerbe.(Herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen)

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C12

Logis

tikC 12

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Bestellschein

Bitte faxenoder zusenden

Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 4.4.1.11 der Technischen Richtlinien

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Abholung des leeren Verpackungsmaterials, Signieren, Einlagerung für die Dauer der Veranstaltung innerhalb des Messegeländes, Auslagerung sowie Rück stellung nach Messeschluss, einschließlich aller Nebenkosten und Zuschläge je m3

€ 39,90 zuzügl. Mehrwertsteuer. (Minimum 2 m3)

Wir melden zur Lagerung an Datum der gewünschten Abholung Art m3 Stück

Kisten, Verschläge

Paletten

Sonstiges (z.B. Gitterboxen)

Erläuterungen

1. Als Leergut können nur tatsächlich leere Packstücke bezeichnet und berechnet werden. Das Verpackungsmaterial muss transportfähig, gegebenenfalls gebündelt,am Stand bereitgestellt werden. Der Preis bezieht sich ausschließlich auf Leergut. Für im Leergut verbliebenes Vollgut entsteht keine Haftung.

2. Alle Leergüter/Packmittel müssen mit Anschrift der Firma, Halle und Stand nummer bezeichnet sein, da sonst eine ordnungsgemäße Rückführung nicht gewährleistetwerden kann.

3. Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen der Leergüter am Stand des Ausstellers auch dann wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter nichtanwesend ist.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmen KÜHNE + NAGEL (AG & Co.) KG und SCHENKER Deutschland AG; diese können bei unseren Servicepartnern abgefordert oder im Internet unter www.kuehne-nagel.com und www.schenkerfairs.de eingesehen werden. Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Bedingungen der Messe- und Leergutspediteure.

!

Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

+

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift

Ich zahle mit: Kreditkarte Rechnung/Überweisung

Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte werden die erforderlichen Daten mit der Bestellbestätigung des jeweiligen Servicepartners abgefragt.

Fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Spediteur behält sich vor, Änderungen der Zahlungsziele nach rechtzeitiger Ankündigung umzusetzen.

Ich bin Unternehmer im Sinne des UStG.

ja nein

Ust.-ld.-Nr.:

Wir beauftragen den nachstehend angekreuzten Vertragsspediteur der Messe Düsseldorf und bitten um Weiterleitung.

siehe unten

KÜHNE + NAGEL (AG & Co.) KGKN Expo & Event LogisticsStockumer Kirchstraße 6140474 DüsseldorfTelefon: (02 11) 45 46 80Telefax: (02 11) 43 45 49e-mail: [email protected]://www.kuehne-nagel.com

SCHENKER Deutschland AGGeschäftsstelle Düsseldorf – Messe –Stockumer Kirchstraße 6140474 DüsseldorfTelefon: (02 11) 4 36 28-0Telefax: (02 11) 4 54 26 48e-mail: [email protected]://www.schenkerfairs.de

Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 11: Leergut

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B72

Mess

est

and

B 72D

Bestellschein

Bitte faxenoder zusenden

Fax +49(0)21 02 / 1 80 63

dietz blumen & eventsKullbeeksweg 9a, 40885 Ratingen, Germany

Telefon +49(0)21 02 / 1 81 [email protected]

Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

+

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma dietz blumen & events; diese können bei unserem Servicepartner angefordert oder im Internet unter www.dietzblumen.de eingesehen werden.Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

2/2 >>

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Serviceleistung Mietpreis in € Anzahl

zzgl. MwSt.

Pflanze

Ficus benjamini 30,00

160 cm

Ficus benjamini 40,00

180 – 200 cm

Ligusterkugel 40,00

150 – 200 cm

Phoenixpalme ab 40,00

oder andere exotische Pflanzen auf Anfrage

Kentia-Palme 40,00

160 – 180 cm

Serviceleistung Mietpreis in € Anzahl

zzgl. MwSt.

Pflanze

Arecapalme 40,00

160 – 180 cm

Buxbaumkugel ab 20,00

in verschiedenen Größen

Buxpyramide ab 35,00

ab 1 m – 1,50 m

Ficus allii 60,00

200 – 250 cm

Formular 12: Florale Standdekoration

Rücksenden bis 31.03.2016

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Mess

est

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B 72D

Bestellschein

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Fax +49(0)21 02 / 1 80 63

dietz blumen & eventsKullbeeksweg 9a, 40885 Ratingen, Germany

Telefon +49(0)21 02 / 1 81 [email protected]

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Firma

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

2/2

Serviceleistung Mietpreis in € Anzahl

zzgl. MwSt.

Pflanze

Olive ab 50,00

ab 160 cmauch in Übergrößen

Fächer-Palme ab 30,00

ab 140 cm

Raumteiler 100,00

bepflanzt mit Sansiverien

80 cm hoch, 100 cm breit, 28 cm tiefIndividuelle Bepflanzung möglich

Efeuwand 80,00

200 cm hoch, 100 cm breit

Efeuwand 60,00

200 cm hoch, 80 cm breit

Serviceleistung Mietpreis in € Anzahl

zzgl. MwSt.

Pflanze

Bepflanzte Gefäße, grün/bunt bepflanzt auf Anfrage

in diversen Materialienniedrig/hoch/abfließendbepflanzt

Schnittblumen auf Anfrage

mit/ohne Gefäß/Vaseje nach Jahreszeit

blühende Topfpflanzen auf Anfrage

je nach Jahreszeit

Als Standard werden Kunststofftöpfe in terracottafarben und anthrazit-farbene Gefäße eingesetzt. Selbstverständlich steht Ihnen auch einegroße Auswahl an anderen Gefäßen zur Verfügung. Der Mietpreis hierfürhängt individuell vom Gefäß ab.

Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Transport, Auf-/Abbau undPflege während der Veranstaltung, wenn Sie möchten.

Alle Materialien, die auf Leihbasis zur Verfügung gestellt werden, müssenbei Verlust oder Beschädigung erstattet werden.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigenMehrwertsteuer.

Nach Beendigung der Veranstaltung, müssen die Leihpflanzen noch 1 Stunde, solange diese dann noch nicht abgeholt worden sind, beaufsichtigt werden.

ACHTUNG: BARINKASSO am Stand während der Messelaufzeit!

Bei Lieferung wird direkt BAR bezahlt!

Bitte unterbreiten Sie uns ein Angebot über die angegebenen Pflanzen-/Blumen-Deko (Besondere Wünsche bitte unten eintragen):

Wir bitten um Lieferung gemäß der angebenen Preise

Florale Standdekoration

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B81

Mess

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and

B 81D

Bestellschein

Bitte faxenoder zusenden

Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

+

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift

Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.!

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

2/2 >>

1/2

Fax +49 (0) 211/8 80 00 66

pts Marketing Services GmbHElisabethstr. 14, 40217 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211/8 28 98 10www.pts-services.com [email protected]

Auftrag

Bitte in Blockschrift ausfüllen!

Personal Anzahl Tätigkeitsdauer Einsatzzeit Sprachen Tagessatz zzgl. MwSt.*

männlich weiblich gültig für 9 Arbeitsstunden

Hostessen / Hosts € 145 ohne FremdspracheService-/Infobereich

€ 157 eine Fremdsprache

€ 167 zwei Fremdsprachen

Executive Hostessen / Hosts € 175 eine Fremdsprache

Chefhostessen /-hosts € 190 eine Fremdsprache

Moderatoren € 370 – 1.200 ohne Fremdsprache

€ 490 – 2.000 eine Fremdsprache

Semiprofessionelle € 260 eine FremdspracheDolmetscher

€ 280 zwei Fremdsprachen

Produktpräsenter € 185 – 350

Auf-/Abbauhelfer € 25 pro Stunde, minimal 4 Stunden

*zzgl. € 5,90 pro Einsatzkraft Organisations- und Administrationspauschale

Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne an: Fotocards zur Auswahl des gebuchten Personals per E-Mail.

===================================================================== kostenfreies Briefing am ersten Messetag bis zu einer Stunde vor Beginn.

===================================================================== ein Angebot über einheitliche Businesskostüme für das gebuchte Personal.

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Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 13: Personalvermittlung

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§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Firma ihm für einen bestimmten ZeitraumPersonal als freie Mitarbeiterin(nen) zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Firma verpflichtet sich dem Auftraggeber für den von ihm gewünschtenZeitraum Personal zur Verfügung zu stellen. Die Firma wird Anforderungen desAuftraggebers, z. Bsp. an Kleidung, Tätigkeitszeiten, Tätigkeitsort an dasjeweilige Personal weiterleiten und verpflichtet sich mit der jeweiligen Persondurch vertragliche Absprachen sicherzustellen, dass die Person über allewesentlichen Umstände informiert wird.

(3) Die Firma verpflichtet sich ausschließlich zur Erfüllung der in Absatz 1beschriebenen Vermittlung. Eine Veränderung der Tätigkeitsmerkmale im lau-fenden Auftrag ist von dieser Vereinbarung nicht gedeckt und bedarf gegebe-nenfalls einer gesonderten Vereinbarung mit der jeweiligen Person. DieVergütungspflicht nach § 2 wird von einer solchen abweichenden Vereinbarungnicht berührt.

(4) Sollte der Auftraggeber über diesen Vertrag hinaus eine oder mehrere Personenbenötigen, sind hierüber eigene Verträge abzuschließen. Die jeweilige Personist nicht als Mitglied einer Gruppe zu betrachten, sondern wird individuellanhand des in Absatz 1 formulierten Anforderungsprofiles ihre Tätigkeit ver-richten.

§ 2 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Auftrag ist befristet. Die Zeiten werden in Angebot und Auftragsbestäti-gung festgelegt. Eine Kündigung im laufenden Auftragsverhältnis ist ausge-schlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Der Auftrag kann auf ganze bzw. halbe Tage verteilt werden. Ein Buchungstagentspricht 9 Stunden Arbeitszeit, wobei die Pausenregelung (mind. 30 Minuten)in Abstimmung mit der jeweiligen Person zu erfolgen hat. Ein halberBuchungstag entspricht 4,5 Stunden Arbeitszeit, wobei wiederum diePausenregelung in Abstimmung mit der einzelnen Person zu erfolgen hat.

(3) Für den Fall, dass an einem einzelnen Tag über 9 Stunden hinaus der Einsatzeiner Person gewünscht ist, ist unter Berücksichtigung des Absatz 1 einezusätzliche Vereinbarung mit der Firma zu schließen.

(4) Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, mit der vermittel-ten Person eine eigene Vereinbarung zu treffen. In diesem Fall verpflichtet sichder Auftraggeber die nach § 3 vereinbarte Vergütung gegenüber der einzelnenPerson nicht zu unterschreiten. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Regelungendes § 3 über die Firma.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, über jede individuelle Vereinbarung miteiner bereits vermittelten Person Auskunft zu erteilen. Wird die nach § 3 ver-einbarte Vergütung im Wege einer individuellen Vereinbarung mit der Personunterschritten, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Tagessätzen der jewei-ligen Person verwirkt.

(6) Nach Beendigung des aktuellen Auftrages ist eine direkte Kontaktaufnahme mitvon der Firma vermittelten Personen für zukünftige Einsätze untersagt. Solltendennoch weitere Einsätze zu Stande kommen, gilt eine Vertragsstrafe für denAufftraggeber in Höhe von 30% des jeweiligen Auftragsvolumens als vereinbart.

§ 3 Vergütung

(1) Die Firma wird nach Auftragserteilung eine ordnungsgemäße Abrechnung demAuftraggeber zustellen. Mit Zustellung ist der in der Rechnung ausgewieseneZahlungsbetrag fällig.

(2) Ein Rücktrittsrecht von der Vereinbarung ist für beide Seiten ausgeschlossen.Im einzelnen gelten die folgenden Stornobedingungen:

Bei Stornierung von vermitteltem Personal nach Abschluss der Vereinbarung istder Auftragnehmer berechtigt, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30%, bis14 Tage vorher 50%, bis 7 Tage vorher 80% und ab 3 Tage vorher 100% desstornierten Auftragsvolumens in Rechnung stellen.

(3) Die Vergütung der gebuchten Person erfolgt ausschließlich durch die Firma. DerAuftraggeber ist nicht berechtigt, Vorschüsse oder Zahlungen anderer Art an diePersonen zu leisten. Dies gilt auch für die Vereinbarungen nach § 2 Abs. 4 die-ses Vertrages.

§ 4 Haftung

Eine Haftung der Firma für Schäden, die in Zusammenhang mit derTätigkeitserbringung der Personen entstehen ist ausgeschlossen. Dies gilt fürsämtliche Schäden, die die Personen an Gegenständen verursachen, an denenund mit denen sie ihre Tätigkeit verrichten. Bei der Beauftragung zurErledigung von Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung,Verwaltung oder Transport von Geld, Wertsachen, Wertpapieren, sowie dieErledigung von Arbeiten beim Zahlungsverkehr, ist eine Haftung der Firmaebenfalls vollumfänglich ausgeschlossen.

§ 5 Verschiedenes

(1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeitder Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung bzw. Aufhebung diesesSchriftformerfordernisses selbst. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag beste-hen nicht.

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wirddadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nichtberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zuläs-sige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglichkommt.

§ 6 Gerichtsstandvereinbarung

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Düsseldorf verein-bart.

§ 7 Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Vertragsdurchführung notwendigenDaten nicht ohne eine Einwilligung der Person zu speichern, verarbeitenund/oder zu übermitteln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pts Marketing Services GmbH– Geschäftsbereich Personalvermittlung –

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B33

Mess

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and

B 33D

Bestellschein

Bitte faxen

oder zusenden

Kabelgebundene InternetzugängeNähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 3.6, 5.9.4, 7.1.3 der Technischen Richtlinien

Fax-Line +49(0)211/ 9 47 47 48

Messe Düsseldorf GmbH

Telekom Service Center Messe

Postfach 1010 06, 40001 Düsseldorf, Germany

Info-Line +49(0)211/9 47 20 00

[email protected]

Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

+

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Produkt inkl. flatrate Standard Mietpreis € zzgl. MwSt. Stück

von bis zu 2 Mbit/s Businessaccess asym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 256 Kbit/s 399,00

von bis zu 6 Mbit/s Businessaccess asym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 684 Kbit/s 699,00

von bis zu 12 Mbit/s Businessaccess asym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 1024 Kbit/s 899,00

von bis zu 5 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 5 Mbit/s 1.299,00

von bis zu 15 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 15 Mbit/s 1.699,00

von bis zu 25 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 25 Mbit/s 1.999,00

von bis zu 50 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream bis zu 50 Mbit/s 4.299,00

von bis zu 100 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1 dyn IP Adresse Einwahl PPPoE upstream nach Vereinbarung auf Anfrage

Lieferung des 4-Port LAN Router (Bring-/Hol-Service) 35,00

Der Betrieb von eigenen, nicht genehmigten, WLAN-Routern und/oder WLAN-AccessPoints ist nicht gestattet (siehe Bestellschein B37).

Bitte senden Sie uns Positionspläne Ihres Messestandes zu.

Optional buchbar Mietpreis € zzgl. MwSt. Stück

Switch wahlweise 8, 16 oder 24 Port (nach Verfügbarkeit) 69,00

Bereitstellung von DSL Zugangsdaten und Modem anstelle des üblichen Inklusiv-Routers 39,00

Bereitstellung maximal einer (1) öffentlichen IP-Adresse; ausschließlich über PPPoE möglich! 69,00

LAN-Kabelinstallation innerhalb des Messestandes für die Verbindung zwischen 59,00dem Router und einem PC/Laptop (bis max. 90m, Abschluss je Seite auf RJ 45 Stecker)

Bei den Internetanschlüssen handelt es sich um transparente Internetzugänge. Die Einschaltung erfolgt 24 Stunden vor Messebeginn. Es entstehen keineweiteren Verbindungsentgelte (Dynamische IP- Adressvergabe). Mit diesem Internet-Zugang und dem zur Verfügung gestellten User-Name und Passwort (ist im Mietrouter bereits voreingestellt) haben Sie die T-Systems auf dem Messegelände Düsseldorf als Ihren Internet-Provider gewählt.

Auf alle ausgegebenen Endgeräte wird je ein Pfand entsprechend der Pfandklasse in die Ausstellerrechnung gebucht. Nur bei fristgerechter Rückgabe des Endgeräts erfolgt die Löschung des Pfandes.Pfandklasse I: 100 € (z.B. Telefone) Pfandklasse II: 250 € (z.B. Modem, Faxgerät, Router, Switch)Pfandklasse III: 650 € (z.B. Notebooks, PC mit Monitor) Weitere Details finden Sie in den AGB unter Punkt 8.6

Sind Sie auf der Suchenach einem WLAN Router?

Schauen Sie sich doch malunsere Pakete im Formular

B35 an!

Es gelten die AGB’s für TK- und Internetdienstleistungen der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH und die Technischen Richtlinien.

Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.

Die bestellten Leistungen werden im Auftrag und auf Rechnung der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH ausgeführt und berechnet.

!

Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 14: Internetzugänge

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B34

Mess

est

and

B 34D

Bestellschein

Bitte faxen

oder zusenden

Wireless-LANNähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 3.6, 5.9.4, 7.1.3 der Technischen Richtlinien

Fax-Line +49(0)211/ 9 47 47 48

Messe Düsseldorf GmbH

Telekom Service Center Messe

Postfach 1010 06, 40001 Düsseldorf, Germany

Info-Line +49(0)211/9 47 20 00

[email protected]

Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

+

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Gruppenaccounts Preis in € Stück zzgl. MwSt.

Business-HOTSPOT

Es wird ein Gruppenschlüssel für Anzahl x User

bereitgestellt. Der Zugang erfolgt mittels

Benutzername und Passwort. Diese werden in

der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Es kann keine SSID (Netzwerkname) frei gewählt

werden. Die Clients können untereinander

kommunizieren und die Verbindung ist verschlüsselt.

Preis je Messetag. Bitte Anzahl Tage bestellen!

Für maximal 5 gleichzeitige Nutzer je Tag 159,00

Für maximal 10 gleichzeitige Nutzer je Tag 279,00

Für maximal 15 gleichzeitige Nutzer je Tag 359,00

Für maximal 25 gleichzeitige Nutzer je Tag 559,00

Für maximal 50 gleichzeitige Nutzer je Tag 979,00

Nutzeranzahlen > 50 auf Anfrage per e-Mail

Einzelnutzer Mietpreis € Stück zzgl. MwSt.

HOTSPOT WLAN Voucher

Jeder Code kann zeitgleich nur auf einem Endgerät genutzt werden!

Die verschiedenen Zeittarife ermöglichen Ihnen für max. 60, 100, 200,

500, 1000 Minuten oder einen Kalendertag Zugang zum Internet.

Die Minuten können ein- oder mehrmalig innerhalb von max. 30 Tage

nach Erwerb des Codes genutzt werden. Der Tageszugang wird unabhängig

der Startzeit immer um 24:00 Uhr dieses Tages gesperrt.

Der Tag der Aktivierung ist frei wählbar.

60 Min. Zugang 6,60

100 Min. Zugang 11,00

200 Min. Zugang 22,00

500 Min. Zugang 55,00

1.000 Min. Zugang 105,00

Tages Zugang 33,00

Wichtige Hinweise für Voucher und Gruppenaccounts:Nach der Übergabe der WLAN-Voucher an den Aussteller oder Abholer gegen Unterschrift, sind Voucher, auchnicht aktivierte oder teilweise benutzte, vom Umtausch ausgeschlossen!

WLAN Voucher werden nicht verschickt, sondern müssen in unserem Büro auf dem Messegelände abgeholtwerden. Zugangsdaten für Gruppenaccounts werden per E-Mail mit der Auftragsbestätigung versendet.

Für optimale Performance wird ein Endgerät mit 5 Ghz Wifi Chip vorausgesetzt. Nur dann können wir eine zuverlässige Verbindung gewährleisten.Ob Ihr Gerät bereits 5 Ghz Wifi unterstützt, können Sie hier nachschlagen: http://www.here-we-are.de/5ghz

Info!

Es gelten die AGB’s für TK- und Internetdienstleistungen der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH und die Technischen Richtlinien.

Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.

Die bestellten Leistungen werden im Auftrag und auf Rechnung der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH ausgeführt und berechnet.

!

Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 14: Internetzugänge

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B35

Mess

est

and

B 35D

Bestellschein

Bitte faxen

oder zusenden

Komplettpakete – Kabelgebundene und WLAN Zugänge im Paket!Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 3.6, 5.9.4, 7.1.3 der Technischen Richtlinien

Fax-Line +49(0)211/ 9 47 47 48

Messe Düsseldorf GmbH

Telekom Service Center Messe

Postfach 1010 06, 40001 Düsseldorf, Germany

Info-Line +49(0)211/9 47 20 00

[email protected]

Es gelten die AGB’s für TK- und Internetdienstleistungen der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH und die Technischen Richtlinien.

Wir bestellen die Leistung unter Anerkennung der Vertragsbedingungen.

Die bestellten Leistungen werden im Auftrag und auf Rechnung der Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH ausgeführt und berechnet.

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Firma

Straße

Postleitzahl/Ort

Land

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

E-Mail

+

+

Firmenstempel, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

2016

Halle/Standnummer:

Veranstaltung:

Komplettpakete – Kabelgebundene und WLAN Zugänge im Paket! Preis € zzgl. MwSt. Stück

Kombinieren Sie selbst die Geschwindigkeit für den kabelgebundenen Anschluss und die Anzahl der Geräte, die zusätzlich Zugang per Wireless LAN ins Internet benötigen:

+

Beispiel:

Sie benötigen unbegrenzten Zugang zum Internet für Ihren Messestand an vier fest installierten Terminals und zusätzlich an 5 Notebooks und weiteren 5 Smartphones oder Tablets. Der Zugang an den Terminals sollschnell und so zuverlässig wie möglich sein. Der Zugang für die WLANGeräte soll möglichst einfach zu nutzen sein. Empfehlen würden wir einen6Mbit DSL Anschluss zum Veranstaltungspreis von 699 € und ein Paket für 10 gleichzeitige Nutzer über WLAN zum Preis von 279 € je Tag. DieInstallation der Kabel zur Position der vier Terminals wird mit 59 € je Port berechnet. Bei einer drei Tage dauernden Messe wäre der Gesamtpreis1.493 € zzgl. MwSt.. Der Anschluss für die Terminals wird von uns aufIhrem Stand installiert und ein Router mit vier Anschlüssen leihweisebereitgestellt. Das WLAN Signal wird über unsere fest installierten AccessPoints ausgestrahlt. Es ist kein zusätzlicher WLAN Router oder Access Pointauf Ihrem Stand erforderlich.Gegenüber einer Einzelbestellung sparen Sie 279 € netto!

Mietpreis in € zzgl. MwSt. Auswahl

von bis zu 2 Mbit/s Businessaccess asym. inkl. 4-Port LAN Router 399,00

von bis zu 6 Mbit/s Businessaccess asym. inkl. 4-Port LAN Router 699,00

von bis zu 12 Mbit/s Businessaccess asym. inkl. 4-Port LAN Router 899,00

von bis zu 5 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1.299,00

von bis zu 15 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1.699,00

von bis zu 25 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 1.999,00

von bis zu 50 Mbit/s Premiumaccess sym. inkl. 4-Port LAN Router 4.299,00

Preise in € zzgl. MwSt. je Messetag. Bitte Anzahl Tage bestellen! Tage

Für maximal 5 gleichzeitige Nutzer je Tag 159,00

Für maximal 10 gleichzeitige Nutzer je Tag 279,00

Für maximal 15 gleichzeitige Nutzer je Tag 359,00

Für maximal 25 gleichzeitige Nutzer je Tag 559,00

Für maximal 50 gleichzeitige Nutzer je Tag 979,00

Technische Details zu beiden einzelnen Produkten finden Sie auch auf den Formularen B33 und B34!

Unser Angebot:

Bei Bestellung jeweils einer Kombination wird ein kompletter Tag des

gewählten Zugangs nichtberechnet!

+

Rücksenden bis 31.03.2016

Formular 14: Internetzugänge

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Alle Nummern im Überblick Ausstellungsorganisation des Veran-stalters / Strombestellung Monika Farkas Tel.:+49 (0) 711/8931-541 Fax:+49 (0) 711/8931-370 [email protected] Messbau / Standmöblierung SMC Schäfer Messe-Consulting GmbH Gold-Zack-Str. 5 40822 Mettmann Tel.: +49 (0) 2104/1393-0 [email protected] www.ihr-messeservice.de Standreinigung / Abfallbeseitigung Klaus Harren GmbH Stockumer Kirchstr. 61 40474 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/516070-0 [email protected] Standcatering Restaurationsbetriebe Stockheim GmbH & Co. KG Catering im Congress Center Düsseldorf Rotterdamer Str. 144 40474 Düsseldorf [email protected] www.stockheim.de Standbewachung Securitas Services GmbH Messebüro Arena Str. 1 40474 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/4707891 [email protected] www.securitas.de

Leergut Schenker Deutschland AG Geschäftsstelle Düsseldorf – Messe Stockumer Kirchstr. 61 40474 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/43628-0 [email protected] www.schenkerfairs.com Florale Standdekoration Dietz Blumen & Events Kullbeeksweg 9a 40885 Ratingen Tel.: +49 (0) 2102/18164 [email protected] www.dietzblumen.de Hostessen / Personalvermittlung Pts Marketing Services GmbH Elisabethstr. 14 40217 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/8289810 [email protected] www.pts-services.com W-LAN / Internetzugänge Messe Düsseldorf GmbH Telekom Service Center Messe Postfach 101006 40001 Düsseldorf Tel.: +49 (0) 211/9472000 [email protected]

Hotelliste

Abrufkontingent Aussteller

CAM 2016

22.-24.04.2016

Hotel Distanz Zeitraum EZ DZ Frühstück Stichwort

SchnellenburgRotterdamer Str. 120

40474 Düsseldorf

[email protected]

www.schnellenburg.de

Tel.: +49 (0) 211/4388438

0.3 km 22. - 24.04.2016 109,00 € 159,00 € inkl. CAM 2016

Air Hotel WartburgNiederrheinstr. 59

40474 Düsseldorf

[email protected]

www.airhotel-wartburg.de

Tel.: +49 (0) 211/454910

3 km 22. - 24.04.2016 68,00 € 78,00 € inkl. CAM 2016

Courtyard by Marriott

Düsseldorf SeesternAm Seestern 16

40547 Düsseldorf

reservationagent@cy-düsseldorf.de

www.courtyard.com/DUSCY

Tel.: +49 (0) 4921/1595959

3,9 km 22. - 24.04.2016 70,00 € n.A. 19,00 € CAM 2016

Stadthotel DüsseldorfBlücherstr. 6

40477 Düsseldorf

[email protected]

www.stadthotel-duesseldorf.de

Tel.: +49 (0) 211/61703300

4,3 km 22. - 24.04.2016 64,00 € n.A. 9,00 € CAM 2016

"Das MutterHaus" HotelGeschwister-Aufricht-Str. 1

40489 Düsseldorf

[email protected]

www.hotel-mutterhaus.de

Tel.: +49 (0) 211/617270

7,7 km 22. - 24.04.2016 68,00 € 99,00 € inkl. CAM 2016

- 40

-

DHT / CAM 2016

Messeeinfahrt Tor 1Diese Genehmigung berechtigt zum Befahren des Geländes der

Messe Düsseldorf GmbH - an die Lastenaufzüge des CCD –sowie zum - Parken in den Parkzonen E und M - zu den

folgenden Veranstaltungszeiten.

Aufbau: 22.04.2016Veranstaltung: 23.04.2016Abbau: 24.04.2016

Den Anweisungen des Verkehrsservice ist Folge zu leisten.

CCD Congress CenterDüsseldorf

Einfahrtgenehmigung

- 41

-

Anfahrtsplan CCD Congress Center Düsseldorf – Aufbau/Anlieferung Lastenaufzug I

Stand 8/2009

Bus-P

FlughafenAirport

1

2

3

4

5

6

6

5

4

3

2

1

CARAVAN-CENTER

P1 Nord

Rhein

Ankunft – Arrivals

Oberhausen/Köln

Essen

3

52

Abflug – Departures

B8

Der wichtigste, sichersteWegweiser zur Messe Düsseldorf.

The most importantand reliable sign to theDüsseldorf Fairgrounds.

B 288 Krefeld

Duisburg

B8 Duisburg52 59

30

44

P2

GAT GeneralAviation-Terminal

P2

Beckbuschstr.

22 23 2425

2627 28

Freiligrathplatz

Niederrheinstraße

Sporthalle

Am Staad

P3

CCD OstCongressCenterDüsseldorf

Am Hain

Stockumer Kirchstr.

eßar

tS r

ehtr

ews

resi

aK

RestaurantSchnellenburg

Rotterdamer Straße

Rees

er Str

aße

Theodo

r-Heus

s-Brüc

ke, B 7

Uerdinger

Straße

CecilienalleeInnenstadt/City

Kennedydamm

Johannstraße

B1, B 7, B 8

Roßstraße

Thewissenweg

DüsseldorfFashionHouse 2

DüsseldorfFashionHouse 1

Deiker StraßeAm

Roten Haus

Sandweg

Danziger Straße

Köln/Wuppertal/Frankfurt

Stadtmitte,Citycenter46 59

52

B 1, B 7, B 8RatingenMettmann

Essen

52

57

Mönchengladbach/Aachen/Belgien

Neuss/Köln/Krefeld/Niederlande

CCD Stadthalle

29

Rhein

Ausfahrt/ExitStockum

PendelbusShuttle bus

P1 Süd

1

2

13

14

3

15

1617

9

1011

12

4

5

Nordpark

Löbbecke Museum+ Aquazoo

70-2

Löbbecke Museum+ Aquazoo

Messe-CenterVerwaltungAdministrationMesse Düsseldorf

RheinFlughafen-brücke

NordNorth

Messe-ParkplätzeTrade Fair Car ParksPendelbus (kostenlos)Shuttle bus (free)Pendelbus-HaltestellenShuttle bus stopsBedarfsausfahrt bei GroßmessenAdditional exit during large fairs

21

OstEast

SüdSouth

Heinz-I

ngen

stau-S

tr.

Rheinbad

P5

CCD SüdCongressCenterDüsseldorf

P4

CCD Pavillon

Ausfahrt/ExitD-Messe/Stadion

Neuss/Köln/Krefeld/Niederlande

57

Mönchengladbach44

(Nord-Ost)*(North-East)**Nur für Pendelbusse

(nicht bei allenVeranstaltungen geöffnet)

*Only for Shuttle busses (opened on demand only)

8

7a

U 78

Messe-Einfahrt Tor 1Fair Entrance

Gate 1

H

44

44

6

ESPRITarenaDüsseldorf

Route to CCD Congress Center Düsseldorf – Set-up/Delivery freight elevator I

Lastenaufzug Ifreight elevator I

- 42

-

Anfahrtsplan CCD Congress Center Düsseldorf – Aufbau/Anlieferung Lastenaufzug II

Stand 6/2014

Bus-P

FlughafenAirport

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6

6

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1

CARAVAN-CENTER

P1 Nord

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Ankunft – Arrivals

Oberhausen/Köln

Essen

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Abflug – Departures

B8

Der wichtigste, sichersteWegweiser zur Messe Düsseldorf.

The most importantand reliable sign to theDüsseldorf Fairgrounds.

B 288 Krefeld

Duisburg

B8n Duisburg52 59

30

44

P2

GAT GeneralAviation-Terminal

P2

Beckbuschstr.

22 23 2425

2627 28

Freiligrathplatz

Niederrheinstraße

Sporthalle

Am Staad

P3

CCD OstCongressCenterDüsseldorf

Am Hain

Stockumer Kirchstr.

eßar

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RestaurantSchnellenburg

Rotterdamer Straße

Rees

er Str

aße

Theodo

r-Heus

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Uerdinger

Straße

CecilienalleeInnenstadt/City

Kennedydamm

Johannstraße

B1, B 7, B 8

Roßstraße

Thewissenweg

DüsseldorfFashionHouse 2

DüsseldorfFashionHouse 1

Deiker StraßeAm

Roten Haus

Sandweg

Danziger Straße

Köln/Wuppertal/Frankfurt

Stadtmitte,Citycenter46 59

52

B 1, B 7, B 8RatingenMettmann

Essen

52

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Mönchengladbach/Aachen/Belgien

Neuss/Köln/Krefeld/Niederlande

CCD Stadthalle

29

Rhein

Ausfahrt/ExitStockum

PendelbusShuttle bus

P1 Süd

1

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1617

9

1011

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Nordpark

Löbbecke Museum+ Aquazoo

70-2

Löbbecke Museum+ Aquazoo

Messe-CenterVerwaltungAdministrationMesse Düsseldorf

RheinFlughafen-brücke

NordNorth

Messe-ParkplätzeTrade Fair Car ParksPendelbus (kostenlos)Shuttle bus (free)Pendelbus-HaltestellenShuttle bus stopsBedarfsausfahrt bei GroßmessenAdditional exit during large fairs

21

OstEast

SüdSouth

Heinz-I

ngen

stau-S

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Rheinbad

P5

CCD SüdCongressCenterDüsseldorf

P4

CCD Pavillon

Ausfahrt/ExitD-Messe/Stadion

Neuss/Köln/Krefeld/Niederlande

57

Mönchengladbach44

(Nord-Ost)*(North-East)**Nur für Pendelbusse

(nicht bei allenVeranstaltungen geöffnet)

*Only for Shuttle busses (opened on demand only)

8

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U 78

Messe-Einfahrt Tor 1Fair Entrance

Gate 1

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ESPRITarenaDüsseldorf

Route to CCD Congress Center Düsseldorf – Set-up/Delivery freight elevator II

Lastenaufzug II freight elevator II

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2TOR

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Nord

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Checkliste Haben Sie an alles gedacht?

Anreise organisieren

Hotel reservieren

Mitarbeiterbriefing

Klappwagen / Sackkarren organisieren

An- und Abtransport und Lagerung der Exponate organisieren

Standgestaltung festlegen / Absprache mit Messebauer

Strom bestellen

Möbel bestellen (denken Sie ggf. auch an Lampen)

W-LAN bestellen

Ggf. zusätzliche Ausstellerausweise bestellen

Einfahrtgenehmigung für Messegelände ausdrucken

Anfahrtspläne zu den Lastenaufzügen drucken

Ggf. Tischdecke organisieren

(Achtung: Alle Dekorationsmaterialien müssen nach DIN 4102 schwer

entflammbar (mindestens Klasse B1) sein. Beachten Sie dazu bitte die

Sicherheitsbestimmungen und Technischen Richtlinien des CCD unter

www.cam-expo.eu/Ausstellerservice/Downloads/TechnischeRichtlinien )