Sektion Klinische Psychologie · 2018-01-30 · Dipl.-Psych. Dr. Harry de Maddalena....

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1 Sektion Klinische Psychologie Informationen der Sektion Klinische Psychologie im BDP e. V. Inhalt 1 Die Sektion – Adressen und Ansprechpartner 2. Geschäftsordnung der Sektion 3. Grundsatzpapier zum Selbstverständnis der Sektion 4. Definitionen von Klinischer Psychologie 5. Definition of Clinical Psychology (EFPPA) 6. Zertifikat FachpsychologIn für Klinische Psychologie 7. Nützliche Links www.bdp-klinische-psychologie.de 50 Jahre Sektion Klinische Psychologie September 2013

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Sektion Klinische Psychologie

Informationen

der Sektion Klinische Psychologie im BDP e. V.

Inhalt

1 Die Sektion – Adressen und Ansprechpartner

2. Geschäftsordnung der Sektion

3. Grundsatzpapier zum Selbstverständnis der Sektion

4. Definitionen von Klinischer Psychologie

5. Definition of Clinical Psychology (EFPPA)

6. Zertifikat FachpsychologIn für Klinische Psychologie

7. Nützliche Links

www.bdp-klinische-psychologie.de

50 Jahre Sektion Klinische PsychologieSeptember 2013

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Sektion Klinische Psychologie

www.bdp-klinische-psychologie.de

Dipl.-Psych. Henri Viquerat Am Ringofen 9, 56566 [email protected]

Mobil + 49 171 - 741 55 20Tel. + 49 2622 - 887 40 61 BDP-AnschlussFax + 49 2622 - 887 40 62

Dipl.-Psych. Inge NeiserPraxis für Psychotherapie Europaplatz 4, 66571 Eppelborn [email protected]

Mobil + 49 171 - 123 75 21Tel. (d) + 49 6881 - 89 89 34 Fax (d) + 49 6881 - 89 89 36

Dipl.-Psych. Elisabeth Noeske Jägerstraße 11, 79108 Freiburg

[email protected] Tel. (d) + 49 761 - 526 41Fax (d) + 49 761 - 555 558

Sektion Klinische Psychologie im BDP Kirchstr. 3 B, 56203 Höhr-Grenzhausen

Vorstands-Assistentin Heike Gilles

[email protected]. + 49 2624 - 94 277 40Fax + 49 2624 - 94 277 41

Vorsitzender,Mitglied des BDP-Präsidiums

Vorstand und Geschäftsstelle

Stellvertretende Vorsitzende

Beisitzerin

Geschäftsstelle

Mo, Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr Sekretariat: Frau Klesenan den anderen Tagen Rückruf durch Frau Neiser nach AB-Nachricht

Mo 18.00 - 20.00 UhrDi - Do 8.00 - 13.00 Uhr

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Sektion Klinische Psychologie

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1. Klinische Psychologen in BeratungsstellenDipl.-Psych. Katja Zetzsche Ulmenstr. 57, 09112 Chemnitz Tel. + 49 371 - 23 75 85 2 [email protected]

2. Klinische Psychologie in der Rehabilitation

Dipl.-Psych. Britta MaiReha-Zentrum BN, Klinik WetterauZanderstr. 30 - 32, 61231 Bad NauheimTel. + 49 60 32 - 302 157 [email protected]

4. Klinische Psychologen in der Suchtarbeit

Dipl.-Psych. L. A. PotaBeckergrube 74, 23552 LübeckTel. + 49 451 - 883 699 11Mobil + 49 172 - 644 19 [email protected]

5. Klinische Psychologen in der Kinder- und Jugendhilfe

Dipl.-Psych. Wichert KohlerWolfsbühl 17, 88271 WilhelmsdorfTel. + 49 151 - 21 40 47 [email protected]

6. Psychologie in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung

Dipl.-Psych. Veronika VoßNeinstedter AnstaltenOsterberg 19a, 06502 NeinstedtTel. + 49 39 47 - 99 363, Fax - 99 15 363 [email protected]

8. Klinische PsychologInnen in der Arbeit mit älteren Menschen

Dipl.-Psych. Axel Kreutzmann Tel. + 49 511 - 39 29 [email protected]

9. Klinische Psychologie im Allgemeinkrankenhaus

Dipl.-Psych. Dr. Rupert RoschmannKlinikum IngolstadtKrumenauer Str. 25, 85049 Ingolstadt Tel. + 49 841 - 880 25 94, Fax - 880 34 09 [email protected]

11. Kommunikation und ihre StörungenDipl.-Psych. Dr. Harry de MaddalenaUniversitäts-HNO-Klinik Tübingen Elfriede-Aulhorn-Straße 5, 72076 Tübingen Tel. + 49 70 71 - 29 88 074 [email protected]

14. Psychologische Fachgruppe Entspannungsverfahren

Dipl.-Psych. Elisabeth NoeskeJägerstraße 11, 79108 FreiburgTel. + 49 761 - 526 41, Fax - 555 [email protected]

15. Klinische PsychologInnen in der Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Prof. Dr. Erich KastenAm Krautacker 25, 23570 Travemünde Praxis: Tel. + 49 45 02 - 56 75 Universität: Tel. + 49 551 - 39 64 [email protected], www.erich-kasten.de

16. Psychologische Fachgruppe Notfallpsychologie

Dipl.-Psych. Gabriele BringerStresszentrum Berlin STZB GmbHRigaer Straße 29A, 10247 BerlinTel. + 49 30 - 22 35 89 38

17. Psychologische Fachgruppe Teil leistungsstörungen und Lerntherapie

Dipl.-Psych. Helmut Wexler Preysingstr. 7, 81667 München,Tel. + 49 89 - 44 76 04 64, Fax - 44 76 04 61 [email protected]

3. Klinische Psychologen in der Psychiatrie7. Klinische Psychologen in der Früherkennung / Frühförderung 10. Klinische Psychologie der Sexualität

Fachgruppen in der Sektion Klinische Psychologie

Zur Zeit inaktive Fachgruppen in der Sektion Klinische Psychologie

12. Psychologisch-Klinische Diagnostik13. Arbeitsagenturen und Sozialämter19. Kinder- und Jugendpsychologie21. Klinische Psychologie und Psychotherapie

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Die folgenden Kolleginnen und Kollegen vertreten Ihre Interessen als „Abgeordnete“ (6 Delegierte und 6 Ersatzdelegierte) der Sektion Klinische Psychologie in der Delegiertenkonferenz, dem höchsten Beschlussorgan unseres Verbandes.

Wahlperiode 01.01.2011 - 31.12.2013

Der Sektionsvorsitzende ist qua Amt Mitglied der Delegiertenkonferenz

Dipl.-Psych. Henri Viquerat, Neuwied

Tel. + 49 2622 - 887 40 61 BDP-AnschlußFax + 49 2622 - 887 40 62Mobil + 49 171 - 741 55 [email protected]

Delegierte der Sektion Klinische Psychologiein der Delegiertenkonferenz des BDP

6 Delegierte in alphabetischer Reihenfolge

Dipl.-Psych. Roswitha Brühl, Berlin

Dipl.-Psych. Clivia Langer, Tübingen

Tel. + 49 70 71 - 920 85 49Mobil + 49 160 - 15 31 [email protected]

Dipl.-Psych. Britta Mai, Reichelsheim

Tel. + 49 60 32 - 302 157 [email protected]

Dipl.-Psych. Inge Neiser, Eppelborn

Tel. + 49 68 81 - 89 89 34 Fax + 49 68 81 - 89 89 36Mobil + 49 171 - 12 37 521 [email protected]

Dipl.-Psych. Elisabeth Noeske, Freiburg

Tel. + 49 761 - 526 [email protected]

Dipl.-Psych. Dieter Schmucker, Aulendorf

Tel. + 49 75 24 - 94 12 70 Fax + 49 75 24 - 94 12 75 Mobil + 49 163 - 69 11 [email protected]

6 Ersatzdelegierte Vertretungsaufgabe in dieser Reihenfolge

Dipl.-Psych. Werner Lohl, Oppenheim

Tel. + 49 6133 - 18 86Fax + 49 6133 - 70 531 [email protected]

Dipl.-Psych. Katja Zetzsche, Chemnitz

Tel. + 49 371 - 23 75 85 [email protected]

Dipl.-Psych. Helmut Brenner, Bad Salzuflen

Tel. + 49 52 22 - 83 710 [email protected]

Dipl.-Psych. Walter Krappatsch, Herne

Mobil +49 177 - 37 54 580 [email protected]

Dipl.-Psych. Wolfgang Weber, Münster

[email protected]

Sie können sich gerne mit Fragen und Anregungen an diese Kolleginnen und Kollegen wenden.

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Geschäftsordnung der Sektion Klinische PsychologieStand: Dezember 2010

§ 1 Name und Status

Die Sektion führt den Namen „Sektion Klinische Psychologie im Berufsverband DeutscherPsychologinnen und Psychologen e. V.“. Sie ist eine Sektion im Sinne von § 4 der Satzungdes Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

§ 2 Zweck und Aufgabe

Die Sektion vertritt die Belange der klinisch tätigen Psychologinnen und Psychologen imRahmen der Zweckbestimmung der Satzung des Berufsverbandes DeutscherPsychologinnen und Psychologen e. V.

Zweck und Aufgaben der Sektion werden insbesondere verfolgt durch

1. Pflege und Förderung der Klinischen Psychologie in Theorie und Praxis.

2. Pflege und Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches der Klinischen Psycholo-ginnen und Psychologen.

3. Information der Öffentlichkeit über klinisch-psychologische Fragestellungen und die Tätig-keit der angestellten und niedergelassenen Klinischen Psychologen.

4. Wahrnehmung und Vertretung der sich aus der klinisch-psychologischen Tätigkeit erge-benden berufsständischen Interessen und Verpflichtungen.

§ 3 Mitgliedschaft (*3)

1. Mitglied der Sektion kann werden, wer Vollmitglied des BDP ist, wenn er in der Praxis, Forschung oder Lehre auf dem Gebiet der Klinischen Psychologie tätig ist oder war oder werden möchte.

Graduiertes Mitglied kann jedes BDP-Mitglied werden, der einen Bachelor-Abschluss im Hauptfach Psychologie oder einen vergleichbaren, vom BDP anerkannten Abschluss hat. Graduierte Mitglieder haben kein Wahl- und Stimmrecht. Studentisches Mitglied kann jedes BDP-Mitglied werden, das die Diplomvorprüfung für Psychologen bestanden oder einen Bachelor-Abschluss im Hauptfach Psychologie hat und sich in akademischer Weiterbildung zum M. A. in Psychologie befindet. Studentische Mitglieder haben kein Wahl- und Stimmrecht.

2. Die Mitgliedschaft wird formlos bei der Mitglieder-Verwaltung des BDP oder bei der Lei-tung der Sektion bzw. der Sektions-Geschäftsstelle beantragt. Sie gilt als zum Zeitpunkt der Beantragung erworben, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten eine schriftliche und begründete Ablehnung durch den Verbandsvorstand oder die Sektions-Leitung erfolgt.

3. Ernennungen zu Ehrenmitgliedern der Sektion oder eines Sektions-Gremiums werden auf Vorschlag der Sektionsleitung von der Mitgliederversammlung der Sektion mit 2/3 Mehr-heit der anwesenden Vollmitglieder ausgesprochen. Ernennungs-Anträge an die Sektionsleitung können von allen ordentlichen Sektionsmit-gliedern gestellt werden.

4. Die Mitgliedschaft endet

(a) mit dem Erlöschen oder der Beendigung der Mitgliedschaft im Berufsverband Deut-scher Psychologinnen und Psychologen e. V. (Gesamtverband) oder

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(b) durch förmliche Austrittserklärung gegenüber der Sektionsleitung oder der Mitglieder-Verwaltung oder

(c) durch Ausschluss auf Beschluss der Sektions-Leitung. Der Ausschluss ist schriftlich von der Sektions-Leitung zu erklären. Unter der Wahrung einer Widerspruchsfrist von vier Wochen kann das Mitglied hiergegen die nächste Mitgliederversammlung anrufen. Die Zustimmung der Sektions-Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit ist für einen widersprochenen Ausschluss erforderlich.

§ 4 Organe

Organe der Sektion sind die Mitgliederversammlung und die Sektionsleitung.

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens 4 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich durch die Sektionsleitung einberufen. Die Einladung kann auch über „Report Psychologie“ oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Datum der Postaufgabe der Einladung oder der E-Mail Versendung. Anträge für die Mitgliederversammlung sind mindestens 8 Wochen vor der Mitgliederver-sammlung in schriftlicher Form an die Sektionsleitung zu stellen. (*4)

3. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied der Sektionsleitung oder von einem Mitglied der Sektion geleitet.

4. In der Mitgliederversammlung erstattet die Sektionsleitung Bericht über ihre Tätigkeit.

5. Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl der Sektionsleitung sowie der Delegierten und Ersatzdelegierten. Diese werden jeweils für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Nach-wahlen erfolgen für die Zeit bis zum Zeitpunkt der turnusmäßigen Neuwahl.

6. Für die technische Durchführung von Wahlen bestellt die Mitgliederversammlung eine / n Wahlleiter / in.

7. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, solange mindestens die Hälfte der bei Eröffnung der Mitgliederversammlung anwesenden ordent-lichen Mitglieder zugegen ist.

8. Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Sektionsmitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschlüsse, die An-nahme, Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung betreffen, bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden ordentlichen Sektionsmitglieder.

9. In jeder Mitgliederversammlung kann der Antrag auf Abwahl von Leitungsmitgliedern, Delegierten und Ersatzdelegierten gestellt werden. Wenn die einfache Mehrheit der anwe-senden stimmberechtigten Mitglieder zustimmt, ist der Antrag als Punkt der Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu behandeln. Unmittelbar nach der Abwahl muss eine Neuwahl vorgenommen werden.

10. Wird ein Antrag auf Abwahl mindestens 6 Wochen vor einer Mitgliederversammlung bei der Sektionsleitung gestellt, wird dieser als Punkt der Tagesordnung aufgenommen.

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11. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird durch die Sektionsleitung einberufen,

(a) wenn die Sektionsleitung dies für erforderlich hält,

(b) wenn mindestens 1 % der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und der Gründe dies schriftlich bei der Sektionsleitung beantragen.

12. Über die Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt, das von dem / der Versammlungs-leiter / in und dem / der Protokollanten / in gegenzuzeichnen ist.

13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist im „Report Psychologie“ zu berichten. Auf Anforderung wird das Protokoll jedem Sektionsmitglied zugesandt.

§ 6 Arbeitsgruppen

Auf Beschluss der Sektionsleitung können zur Erledigung bestimmter Aufgaben Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Arbeitsgruppen bedürfen nach Neuwahl der Sektionsleitung der Bestätigung.

§ 7 Sektionsleitung

1. Die Sektionsleitung besteht aus dem / der Vorsitzenden, dem / der Stellvertreter / in und einem / r Beisitzer / in. (*)

2. Die Mitglieder der Sektionsleitung werden in getrennten Wahlgängen für die Dauer von 3 Jahren in direkter und geheimer Wahl durch die ordnungsgemäß einberufene Mitglieder-versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Sektion.

3. Die Sektionsleitung ist für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich.

4. Sitzungen der Sektionsleitung werden von dem / der Vorsitzenden unter Angabe der Tages-ordnung einberufen.

5. Die Sektionsleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 ihrer Mitglieder an den Be-schlüssen mitwirken. Die Beschlüsse der Sektionsleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. Von den Sitzungen wird ein Protokoll gefertigt, das von dem / der Protokollanten / in und der / dem Vorsitzenden gegenzuzeichnen ist. (*2)

6. Die Sektionsleitung kann auch fernmündlich, telegraphisch oder schriftlich Beschlüsse fassen, wenn kein Leitungsmitglied diesem Verfahren widerspricht.

7. Die Sektionsleitung kann einen Geschäftsverteilungsplan erstellen. Der / dem Vorsitzenden obliegt die Koordination und die Vertretung der Sektion gegenüber dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und nach außen. Eine Übertragung an andere Vorstandsmitglieder ist möglich.

8. Scheidet ein Mitglied aus der Sektionsleitung vorzeitig aus, können die übrigen Mitglieder der Leitung ein Ersatzmitglied benennen, das der Bestätigung durch die nächste ordent-liche Mitgliederversammlung bedarf.

9. Über die Verwendung der finanziellen Mittel der Sektion berichtet die Sektionsleitung auf der dem Jahreshaushaltsabschluss folgenden Mitgliederversammlung.

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§ 8 Auflösung

1. Die Auflösung der Sektion folgt auf Beschluss einer 2/3 Mehrheit der mindestens 3 Mo-nate vorher unter Angabe der Tagesordnung ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederver-sammlung der Sektion – und auf Beschluss der Delegiertenkonferenz gemäß § 10, Absatz 3 der Satzung des BDP.

2. Bei der Auflösung der Sektion ist etwa vorhandenes Vermögen nach Abzug und Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psycholo-gen e.V. zuzuführen.

§ 9 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 04.03.1989 verabschiedetund tritt mit Genehmigung des Präsidiums am 20.05.1989 in Kraft.

(*) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung 2 / 2000 auf Antrag des Sektions-vorstandes. Der Verbandsvorstand hat am 15.05.2003 dieser Änderung zugestimmt.

(*2) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung 1 / 2004 auf Antrag des Sektions-vorstandes.

(*3) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung 1 / 2007 auf Antrag des Sektions-vorstandes. Der Verbandsvorstand hat am 11.03.2008 dieser Änderung zugestimmt.

(*4) Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung 1 / 2010 auf Antrag des Sektions-vorstandes. Der Verbandsvorstand hat am 27.12.2010 dieser Änderung zugestimmt.

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Heimat, berufs- sowie fachpolitische Plattform für alle klinisch tätigen PsychologInnen im BDP

Historisch und von ihrer Entwicklung her stellt die Sektion Klinische Psychologie für den Berufsstand der Diplom-PsychologInnen / Master of Science in Psychologie (M.Sc.), Bachelor in Psychologie ein wichtiges Fundament dar, von dem ausgehend Modelle, Theorien, Wissens-felder und Techniken hervorgebracht wurden. Diese werden im weiten Anwendungsbereich der Wissenschaft Psychologie und unter verschiedenen Settings angewendet – mit einer hohen Relevanz innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens.

Klinische Psychologie stellt alles dar, was mit menschlichem Verhalten und Erleben in allen seinen Formen zu tun hat.

Eine Definition darf diesem Feld keine einengenden Grenzen setzen, damit eine Weiterent-wicklung gewährleistet werden kann.

Klinische Psychologie bezieht sich insbesondere auf die unabhängige Anwendung und Ent-wicklung von Prinzipien, Methoden, Vorgehensweisen und Instrumenten zur Förderung einer guten Gesundheit und Lebensqualität. Sie dient so der Verbesserung, Beeinflussung und mög-lichen Behebung von kognitiven, emotionalen und verhaltensmäßigen Behinderungen, Beein-trächtigungen und Krankheiten in allen Bereichen des menschlichen Lebens:

zur Beobachtung zum Verstehen zur Beschreibung zur Vorhersage zur Prävention.

Um dies zu erreichen arbeiten Klinische PsychologInnen mit Personen aller Altersbereiche:

Individuen, Gruppen, Familien, Paaren in Institutionen, Organisationen, psychologischen Praxen auch interdisziplinär

und wenden hierbei unterschiedliche Interventionen an:

Diagnostik und Beurteilung Beratung und Behandlung Psychotherapie Unterrichtung und Training Supervision und Coaching Mediation Evaluation und Forschung

für alle Lebensbereiche, um

Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern und zu erhalten Gesundheitsstörungen zu verhindern die psychischen Aspekte körperlicher Gesundheit zu betonen die psychischen Aspekte seelischer Gesundheit zu fördern aufmerksam zu machen auf die Implikationen für die menschliche Entwicklung

und für die Alterungsprozesse.

Klinische Psychologie sorgt damit für

bessere Versorgungssysteme Planung neuer Angebote Information der normsetzenden Kräfte.

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Grundsätzliche Aufgabenstellung und Umsetzung

Die grundlegende Aufgabe der Sektion Klinische Psychologie besteht in der Erhaltung, Förde-rung und Weiterentwicklung klinisch-psychologischer Tätigkeit.

Die Sektion vertritt daher die berufspolitischen Interessen aller PsychologInnen, die in den un-terschiedlichen Anwendungsfeldern der Klinischen Psychologie tätig sind, unabhängig davon, unter welchen institutionellen Rahmenbedingungen, mit welchen wissenschaftlich aner-kannten Methoden und in welchem Status (als Angestellte/r, Niedergelassene/r, freie/r Mitar-beiterIn) diese Anwendung der Wissenschaft Klinische Psychologie im Kontext der Diagnostik, Beratung und Therapie erfolgt.

Dies bedeutet: Die Sektion nimmt konkret Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Berufsausbildung, im Berufszugang und in der Berufsausübung von Klinischen Psycholo-gen, auf die konzeptionelle Ausgestaltung der Tätigkeit, Weiterentwicklung der Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten, Qualitätssicherung, Weiterentwicklungen und Konzeptentwick-lung, wozu auch der Kontakt zu den universitären KollegInnen gehört.

Die berufspolitischen Aktivitäten und Kooperationen erstrecken sich hierbei auf die nationale und die europäischer Ebene, z. B. European Federation of Psychologists‘ Associations (EFPA), Durchführung von EU-Projekten, Kooperation in der Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger PsychologInnenverbände (ADP) etc.

Ein Schwerpunkt hiervon ist: Tätigkeitsfelder für (Klinische) PsychologInnen abzusichern und folgend dem gesellschaftlichen Bedarf neue Tätigkeits- und Arbeitsfelder zu fördern und letzt-lich zu etablieren.

In sich überschneidenden Aufgabenbereichen kooperiert die Sektion Klinische Psychologie mit den weiteren betroffenen Sektionen und Organen unseres Verbandes, insbesondere der Sektion Verband Psychologischer PsychotherapeutInnen (VPP), der Sektion Gesundheit, Um-welt, Schrift (GUS), der Sektion Freiberufliche PsychologInnen und der Sektion Angestellte und Beamtete PsychologInnen (SABP) sowie mit den Landesgruppen, die sich mit klinisch-psycho-logischen Themen beschäftigen.

Auch KollegInnen aus anderen Sektionen sind zur Mitarbeit in den Fachgruppen der Sektion Klinische Psychologie eingeladen.

Bei entsprechenden arbeitsmarkt- und berufspolitischen Erfordernissen und Notwendigkeiten schafft die Sektion Qualifizierungsnachweise.

Die Sektion vertritt die Interessen der Klinischen Psychologie in der Öffentlichkeit und in den entsprechenden Gremien. Über Öffentlichkeitsarbeit sorgt sie für die Darstellung des Berufs-bildes und nimmt Stellung zu berufspolitischen und inhaltlichen Fragen mittels der entspre-chenden Medien. Sie bietet ihren Mitgliedern auch entsprechende Serviceleistungen in allen genannten Bereichen an.

Serviceleistungen für Mitglieder

Die Sektion Klinische Psychologie bietet Mitgliederservice durch den Sektionsvorstand, die Fachgruppen, die Delegierten und die Sektionsgeschäftsstelle an. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind alle Funktionäre ehrenamtlich tätig.

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1. Serviceleistungen des Vorstandes

Es bleibt auch nach dem Psychotherapeutengesetz eines der wichtigsten Projekte für den Vorstand der Sektion Klinische Psychologie, sich mit dem berufsqualifizierenden Charakter des Klinischen Psychologen zu beschäftigen. Dadurch soll der Status des/r Klinischen PsychologIn neben dem des/r PsychotherapeutIn inner- und außerverbandlich, in der Fachöffentlichkeit und im gesundheitlichen bzw. psychosozialen Versorgungssystem gestärkt werden.

Der Sektionsvorstand organisiert die berufspolitische Arbeit und schafft durch die Einrichtung von tätigkeitsfeldspezifischen, methoden- und zielgruppenspezifischen Fachgruppen in der Sektion Klinische Psychologie eine kollegiale Plattform für die anstehenden Aufgaben.

Der Sektionsvorstand unterstützt die Fachgruppen, vertritt die Sektion in fach- und berufspoli-tischen Belangen inner- und außerverbandlich. Wichtigste Leitlinien für seine Aktivitäten sind hierbei die Stützung, Erhaltung resp. Erschließung von klinisch-psychologischen Tätigkeits-feldern.

Der Sektionsvorstand ist für die Mitglieder der direkte Ansprechpartner in berufs- und fach-politischer Fragen. Er ist offen für Kritik und Anregungen.

2. Serviceleistungen der Fachgruppen

Die Sektion Klinische Psychologie lebt von der fachlichen Kompetenz ihrer Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der klinisch-psychologischen Tätigkeit.Die Sektion besitzt tätigkeitsfeldspezifische Fachgruppen, in denen sich speziell für das jewei-lige Arbeitsfeld / Anwendungsgebiet kollegiale Ansprechpartner finden, die Ihre besondere Situation selber kennen und verstehen, die zu Ihrem Arbeitsgebiet Tagungen, Fort- und Weiter-bildung, Zeitschriften, Tätigkeitsfeldbeschreibungen, Drucksachen, Merkblätter und Zertifizie-rungen anbieten.

Die Fachgruppen schaffen damit über ihr jeweiliges Tätigkeitsfeld hinweg die Möglichkeit zum kollegialen Austausch.

Die Mitgliederzahlen der Fachgruppen variieren entsprechend ihrer Zielvorstellungen und Aufgaben.

Kleinere Fachgruppen arbeiten eher mit dem Charakter von ExpertInnengremien, die z. B. relevante Papiere erarbeiten. Die größeren Fachgruppen organisieren regelmäßig Tagungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen als Plattform für kollegialen und fachlichen Austausch.

Die Leitungen der Fachgruppen organisieren mitgliedernah und spezifisch für Ihr Anwendungs- oder Methodenfeld ihre berufspolitischen Aufgaben in Rücksprache mit dem Sektionsvorstand.

3. Serviceleistungen der Delegierten

Die Delegierten vertreten als Ihre „Abgeordneten“ die Interessen unserer Sektionsmitglieder im höchsten Beschluss-Organ unseres Verbandes, der Delegiertenkonferenz, die 2 mal pro Jahr tagt und Grundsatz-Beschlüsse fasst.

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4. Serviceleistungen der Geschäftsstelle

Unsere Sektion hat eine aufwendige Organisationsstruktur. Diese ist notwendig, damit die Un-terstützung der aktiven ehrenamtlichen Arbeit unserer Funktionäre gewährleistet werden kann.Die Sektion unterhält eine Geschäftsstelle, die die vielfältigen organisatorischen und admini-strativen Aufgaben erledigt. Sie bietet dem einzelnen Mitglied einen umfangreichen Service an, indem sie telefonische und schriftliche Auskünfte und Informationen zu unterschiedlichen Fragestellungen gibt oder an eine/n kompetente/n AnsprechpartnerIn weiterverweist.

Unsere Sektions-Geschäftsstelle mit der Vorstands-Assistentin Frau Gilles ist montags von 18 - 20 Uhr und dienstags bis donnerstags von 8 - 13 Uhr erreichbar.

Die Homepage der Sektion, die Veröffentlichungen in den Zeitschriften und Newslettern infor-mieren zeitnah über aktuelle, wichtige Neuerungen.

Die Sektion Klinische Psychologie als Heimat, Vertretung und berufspolitische Plattform aller klinisch tätigen PsychologInnen im BDP erfüllt somit ihre satzungsgemäßen Aufgaben und bietet ein breitgefächertes Angebot für die Mitglieder.

Neuwied, August 2011

Dipl.-Psych. Henri Viquerat

Vorsitzender der Sektion Klinische PsychologieMitglied des BDP-Präsidiums

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Definitionen von Klinischer Psychologie

… Disziplin der Psychologie, die vorwiegend im Aufgabenbereich des Gesundheitswesens durch Klinische Psychologen in Praxis, Lehre und Forschung vertreten wird. Auf der Basis von Grundkenntnissen der Allgemeinen, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Sozialpsychologie erarbeitet sie patho-psychologische Spezialkenntnisse und wendet psychologische Methoden zur Vorbeugung, Erkennung und Behandlung psychischer Störungen an, … (Gunter CLAUSS et al., Wörterbuch der Psychologie)

… Teilgebiet der angewandten Psychologie, das Ergebnisse und Methoden psychologischer Grundlagendisziplinen zur Diagnostik und Therapie von psychopathologischen Phänomenen an-wendet; gezielt eingesetzt werden u.a. Verhaltensanalyse, psychologische Gespräche, Psychodi-agnostik und psychologische Testverfahren sowie Methoden der Psychotherapie, insbesondere empirisch in ihrer Wirksamkeit untersuchte Verfahren, z. B. Verhaltenstherapie oder Gesprächs-psychotherapie, .... (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch)

… die Anwendung der Psychologie auf klinische Probleme … (E.Stern)

… ist jener Zweig der Psychologie, der die Diagnostik, Modifikation und Prävention von sozi-albedingten und sozialrelevanten Störungen des Erlebens und Verhaltens in Forschung, Lehre und Praxis zum Gegenstand hat … (Pongratz, Handbuch der Psychologie)

… Teilgebiet der Psychologie, das sich mit Erleben und Verhalten des kranken Menschen und dem dazu gehörigen, sozialen Umfeld befaßt … (Schraml & Baumann)

… Anwendung psychologischer Prinzipien und Methoden auf Probleme der Psychiatrie … (Eysenck)

.… Klinische Psychologie ist die eigenständige Anwendung und Entwicklung von Theorien, Me-thoden und Techniken der Psychologie und ihrer Nachbardisziplinen bei einzelnen Personen aller Altersstufen oder Gruppen von Individuen, die unter Störungen oder Krankheiten (unabhängig von deren Ursache) leiden, die sich im psychischen (Verhalten und Erleben) und/oder soma-tischen Bereich manifestieren oder die im Hinblick auf derartige Störungen und Krankheiten gefährdet erscheinen. Dabei werden in der Praxis psychologische Methoden der Prävention, Diagnostik, Beratung, Rehabilitation und Therapie eingesetzt. Praktisch klinisch-psychologische Tätigkeit werden vor allem ausgeübt in: Kliniken der verschie-densten Fachdisziplinen, Beratungsstellen aller Art, Heimen, Schulen, in der Gemeinde und privaten Praxen. Neben den Praxisbezügen seien Forschung und Lehre ausdrücklich als wesentliche Bestand-teile der Klinischen Psychologie angeführt … (Lothar R. Schmidt, Lehrbuch der Klinischen Psychologie)

.… unter Klinischer Psychologie wird jene Teildisziplin der Psychologie verstanden, die sich mit Störungen des Erlebens und Verhaltens – unabhängig von deren Genese – beschäftigt. Auf-gabe der Klinischen Psychologie ist eine detaillierte Beschreibung (Diagnostik, Klassifikation) von psychischen Störungen ebenso wie der Versuch einer Erklärung auf der Grundlage psy-chologischer Theorien (mit Bezügen zu anderen Wissenschaftsdisziplinen), sowie die Präven-tion und ggf. Therapie psychischer Störungen unter Heranziehung psychologischer Methoden der Veränderung … (Hans Reinecker in Angela Schorr, Handwörterbuch der Angewandten Psychologie)

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Definition of Clinical Psychology (EFPA)

Preamble

Historically Clinical Psychology has served as a foundation from which has grown models, the-ories, fields of knowledge and techniques, that are now applied in various settings – inside and outside the health sector. Not all of these are refered to as Clinical Psychology.

This has led to the present situation where conflict needs to be resolved in a mature way for the benefit of both the professionals and the general public. Differences and similarities can be tolerated for the general good. The integration of science, practice and philosophy can be accepted and celebrated in the attempt to preserve rather than destroy. Clinical Psychology is about people in time and place in all their complexity respecting individuality. It is not a reduc-tionist approach leading to limitation and restriction.

We are aware that the terminology connected to Clinical Psychology has different meanings in different Countries due to historic tradition and use. Our definition is not meant to describe the conditions under which Clinical Psychologists work, but to inform and influence an European view to reflect the maturity and ethical responsibilities of the profession.

Definition

Clinical Psychology can be involved in everything and anything that involves human behaviour in its normal and abnormal forms. A definition must not put bounds to the field.

Clinical Psychology refers to the independent application and development of principles, me-thods, procedures and instruments for observing, understanding, predicting, preventing and alleviating cognitive, emotional and behavioural disability, discomfort and illness in all aspects of human life and the promotion of good health and quality of life (wellness).

In order to do this Clinical Psychologists work with people of all ages:a) individuals, groups, families, couples b) in institutions and organisations c) in the public and private environment

and undertake:a) assessment and diagnosis b) intervention and treatment c) teaching and training d) supervision and consulting e) evaluating and researching

for a range of areas of life:a) to promote well-beingb) to prevent deterioration in healthc) to attend to the psychological issues of physical healthd) to attend to the psychological aspects of mental healthe) to attend to issues of development and ageingf) to attend to people where the brain has been injured by accident or disease.

and contribute to: a) the delivery of good services b) planning of new services c) informing the statutory powers d) multi-disciplinary working (Task Force on Clinical Psychology, EFPPA, Bratislava June 1999)

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Weiterbildungsordnung Zertifikat Fachpsychologin/Fachpsychologe für Klinische Psychologie BDP

Deutsche Psychologen AkademieStand: April 2012

1. Bedeutung des Zertifikates

Das Zertifikat ist als berufsständische Weiterbildung anerkannt und deckt den Gesamtbereich der Klinischen Psychologie und speziell die Verwendung psychologischer Interventionen ab, in Bereichen, die nicht dem traditionell medizinischen Krankheitsbegriff entsprechen, sondern einem explizit psychosozialen Störungsbegriff verpflichtet sind (z. B. in der Beratungsarbeit).Die Tätigkeit des / der Psychologischen Psychotherapeuten(in) und des / der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten(in) wird durch das am 01.01.1999 in Kraft getretene Psychothera-peutengesetz gesondert geregelt.

2. Weiterbildungshinweise

Für die Anerkennung als Fachpsychologe / Fachpsychologin für Klinische Psychologie BDP sind erforderlich

I. eine theoretische und methodische Fundierung in Klinischer Psychologie über 754 Stunden: dokumentierte Vorleistungen aus dem Psychologie- Hauptstudium / Masterstudiengang, aus anerkannten Fort- und Weiterbildungen bzw. Seminaren der Deutschen Psychologen Akademie (DPA).

Die theoretische und methodische Fundierung muss als feste Bestandteile mindestens enthalten:

30 Stunden Grundkenntnisse über Varianten der Diagnostik, Dokumentation und Evaluation

16 Stunden Grundkenntnisse über mindestens zwei Interventionsverfahren zusätzlich zu dem eigenen Schwerpunkt

6 Stunden unterstützende Verfahren - hierzu gehören z. B. suggestive Verfahren, Visuali-sierungstechniken, Entspannungsverfahren.

16 Stunden Krisenintervention Einsatz psychologischer Interventionen bei Traumen (Trauerfälle, Unfälle, Versagen

und anderen außergewöhnlichen seelischen Belastungen) Einsatz psychologischer Interventionen bei Suizidankündigung

16 Stunden Klinische Pharmakologie Einsatz und Wirkung Psychische und biologische Auswirkungen Psychologische Strategien der Reduktion von Medikamentenabusus Umwelttoxikologie und psychische Beeinträchtigungen

24 Stunden Berufsrecht und Ethik, sexueller Missbrauch Berufszugangs- und Berufsausübungsrecht Berufsordnung für Psychologen / Psychologinnen

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Stellung und Verantwortung des / der Fachpsychologen / Fachpsychologin für Klinische Psychologie im Gesundheitswesen

Sexueller Missbrauch, Grenzüberschreitung

30 Stunden Psychopathologie / Psychiatrie insbesondere psychiatrische Nosologie und Grundwissen über die pharmakologische

Behandlung psychiatrischer Erkrankungen

16 Stunden neuere Entwicklungen der Klinischen Psychologie Auswahl aus mindestens zwei der folgenden Themengebiete, z. B.:

Psychosomatik / Verhaltensmedizin Neuropsychologie, Psychophysiologie, Psychoimmunologie Gerontopsychologie Rehabilitationspsychologie Gesundheitspsychologie Umweltpsychologie usw.

II. mindestens 600 Praxisstunden klinisch-psychologischer Tätigkeit

III. 150 Supervisionsstunden – begleitend zu praktischer klinisch-psychologischen Tätigkeit

IV. mindestens 10 supervidierte Beratungs-, Interventions-, Diagnostik-, Gutachten- oder Behandlungsfälle als Falldokumentationen

V. mindestens 100 Stunden Selbsterfahrung

3. Antrag auf Anerkennung

Den Antrag richten Sie bitte formlos an dieDeutsche Psychologen Akademie, Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin

Folgende Unterlagen sind in Kopie beizufügen: Diplom der Psychologie bzw. des Masters of Science in Psychologie (M.Sc.) Nachweise/Bescheinigungen der unter Ziffer I - V genannten Anforderungen Verrechungsscheck oder Überweisung der Verwaltungsgebühr

zur Bearbeitung des Zertifikatsantrags und der Zertifizierung in Höhe von 255 k für BDP-Mitglieder bzw. 305 k für Nichtmitglieder

Kontoverbindung der DPA:Kreissparkasse Köln, Bankleitzahl: 386 500 00, Kontonummer: 045 802 006

4. Anerkennung und Antragsbearbeitung

Die Anerkennung und Antragsbearbeitung erfolgt durch:

Deutsche Psychologen AkademieAm Köllnischen Park 2, 10179 Berlin

Tel. 030 - 209188 - 314, Fax 030 - 209188 - [email protected]

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Nützliche Links

Webseiten zu Angeboten des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP), seiner Tochtergesellschaften, Kooperationspartner und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

Sektion Klinische Psychologie im BDP e. V.

Stichwortverzeichnis der Sektion Klinische Psychologie im BDP e. V.

Fachgruppen der Sektion Klinische und Tätigkeitsfeldbeschreibungen

Festveranstaltung „50 Jahre Sektion Klinische Psychologie“

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)

BDP-Termine, Kongresse und Tagungen

Mitgliedschaft im BDP e. V. (Beitrittserklärung)

Bundesvereinigung Psychologiestudierender im BDP e. V.

Psychologische Hochschule Berlin

Wirtschaftsdienst GmbH des BDP

Deutscher Psychologen Verlag GmbH

„Report Psychologie“, die Fach- und Verbandszeitschrift des BDP e. V.

Deutsche Psychologen Akademie GmbH

Curricula der Deutschen Psychologen Akademie im Bereich Klinische Psychologie

Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen

DGPs – Deutsche Gesellschaft für Psychologie

Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie in der DGPs

EFPA – European Federation of Psychologists‘ Associations

ver.di – Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft

Wichtige Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit in der Klinischen Psychologie

Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten(Psychotherapeutengesetz – PsychThG)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung – Psych-PV)

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Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013 (Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 – PEPPV 2013)

Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG)

Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG)

Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung – BPflV)

Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus

Qualitätsmanagementvereinbarung für Krankenhäuser

Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern

Krankenhausbehandlungsrichtlinien

Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2013

Gesetze einzelner Bundesländer für psychisch Kranke

Baden-WürttembergGesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz – UBG)

BayernGesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz – UnterbrG)

BerlinPsychischkrankengesetz (PsychKG)

BrandenburgGesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG)

BremenPsychische-Krankheitengesetz (PsychKG)

Hamburg Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)

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HessenGesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen

Mecklenburg-VorpommernGesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psychischkrankengesetz – PsychKG M-V)

Rheinland-PfalzLandesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG)

SaarlandUnterbringungsgesetz (UBG)

SachsenSächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)

Sachsen-AnhaltGesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)

Schleswig-Holstein Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (Psychisch-Kranken-Gesetz – PsychKG)

ThüringenThüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen

Suchportale und Fachmedien für Klinische Psychologen

Verzeichnis von Reha-Kliniken

Verzeichnis von Kliniken

Psychologie-Suchportal PubPsych

Volltextserver der Virtuellen Fachbibliothek Psychologie

Psychologie-Fachzeitschriften aus deutschsprachigen Ländern

Buchverlage mit psychologischen Publikationen

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