Selbstständig in Teilzeit
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Fair4BusinessUnternehmerinnen Forum Nord
12. März 2015
Selbstständig sein.
In Teilzeit
Referentin: Stefanie Kohlmorgen
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
• Bildungs- und Beratungszentrum in Kiel
• Ziele sind die Verbesserung von Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und
• Stärkung und Unterstützung von Frauen
• Schwerpunkte: Existenzgründung Berufliche Perspektiven entwickeln Know-how am Arbeitsplatz
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Existenzgründung in DeutschlandZahlen u. Fakten
• Die meisten Existenzgründungen erfolgen in Deutschland im Dienstleistungsbereich
• Nur ca. 30 % der Gründungen erfolgen als Vollerwerb
• Mehr als 60 % aller Gründungen erfolgen als Gründungen in Teilzeit
• Der Anteil der Frauen an Existenzgründungen ges. liegt bei ca. 30% (in Teilzeit bei 43%)
• Gründungen von Frauen erfolgen häufig in Teilzeit, als Neben- oder Zuerwerb
• 77% gründen als Solo-Selbständige
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Welche Vorteile hat eine Selbstständigkeit in Teilzeit?
• Testen der Tragfähigkeit einer Geschäftsidee
• evtl. geringer Finanzierungsbedarf/geringeres Risiko
• bessere Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen, z.B. Familie
• Zusatzeinkommen
• ggf. keine / geringe Beiträge für Sozialversicherung
• Berufliche Leidenschaft – Selbstverwirklichung durch zusätzliches Betätigungsfeld
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Welche Risiken und Herausforderungen stellen sich?
• Mehrfachbelastung durch mehrere Handlungsfelder: Beschäftigung u. Selbstständigkeit
• Managen von Zeit, Kunden, Angebot
• Professionalität auch in Teilzeit
• Sicherung der Wirtschaftlichkeit auch bei geringerem Zeiteinsatz
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Formen der Teilzeit - Selbstständigkeit
• Nebenerwerb - neben angestellter Teilzeittätigkeit
• Zuerwerb - während Familienzeit, Studium, Rente
• Hinzuverdienst - bei Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I und ALG II)
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Definition Selbstständigkeitgilt auch für Teilzeit-Selbstständigkeit
• Selbstständig: in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
• Erlaubte Tätigkeit: der ausübenden Person und gesetzlich erlaubt
• Auf Dauer angelegt: keine sporadische Tätigkeit
• Gewinnabsicht muss vorhanden und erkennbar sein: eigene Werbung, Gewinn nach angemessener Zeit
• Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr: Angebot gegen Bezahlung
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Nebenerwerbneben Beschäftigung / Arbeitsrecht
Grundrecht der Berufsfreiheit, aber: Berücksichtigung der Vorgaben im Arbeitsvertrag und Tarifverträgen
• keine wirtschaftliche Konkurrenz zur ArbeitgeberIn
• keine Beeinträchtigung bei Ausübung der Hauptbeschäftigung, auch Erholung
• keine Verletzung der vertraglichen Pflichten
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Nebenerwerb neben Beschäftigung / Sozialversicherung
• Sozialversicherung über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, falls diese von höherer wirtschaftlicher u. zeitlicher Bedeutung ist
• Besondere Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
• Besondere Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
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Zuerwerbwährend Familienzeit/ Sozialversicherung
• Der Verbleib in der Familienversicherung der GKV, bis 405,-€ Einkommen
• Bei manchen Kassen ein besonderer Tarif für nicht-hauptberufliche Selbstständige,bis 945,-€ Einkommen
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AltersvorsorgeEin Thema auch für Teilzeit - Selbstständige
• Eine allgemeine Verpflichtung für Selbstständige zur Altersvorsorge existiert (noch) nicht.
• Einige Berufsgruppen sind über ihre berufsständischen Versorgungen pflichtversichert
• Einige Berufsgruppen sind auch als Selbstständige immer versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung, z.B. Lehrende, Pflegeberufe
• Drei Systeme der Altersvorsorge:– gesetzliche Rentenversicherung– berufsständische Versorgungen– private Altersvorsorge
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Gesetzliche RentenversicherungVersicherungspflicht auch für Teilzeit-Selbstständige
• Rentenversicherungspflicht auch bei einer TZ-Selbstständigkeit
– bei einem Gewinn > 450 € / Monat, wer zu den versicherungspflichtigen Berufsgruppen zählt
– und Selbstständige mit einem Auftraggeber
• Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Gründung
• Monatlicher Beitrag: einkommensbezogen 18,7% v. Gewinn oder pauschaler Regelbeitrag 530,15 € (2015)
• Halber Regelbeitrag für GründerInnen in den ersten 3 Jahren auf Antrag möglich
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Steuern auch für Teilzeit-SelbstständigeUmsatzsteuer
• Umsatzsteuer 19% auf Waren und Dienstleistungen, ermäßigter Steuersatz 7% auf Kunst, Bücher u.a.
• Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen: Jahresumsatz unter 17.500 €,
• Wahlfreiheit für Kleinunternehmen• Umsatzsteuerfreiheit der heilenden Berufe
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Die WirtschaftlichkeitEin Thema auch für Teilzeit-Selbstständige
• Ermittlung der Kosten
• Mindestumsatzplanung
• Planung der Arbeitszeit: bezahlte und unternehmerische Arbeitszeit
• Kalkulation der Preise und Honorare
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Auch Teilzeit - Selbstständigkeit braucht…
• Mut zum Risiko• Energie und Leidenschaft• Kreativität und Gestaltungswille• Durchhaltevermögen und einen langen Atem• Physische und psychische Gesundheit• Gutes Selbstmanagement• Vernetztes Denken und Arbeiten• Selbstfürsorge • Ein unterstützendes privates Umfeld• Gute Netzwerke