Selbstständig in Teilzeit

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1 Fair4Business Unternehmerinnen Forum Nord 12. März 2015 Selbstständig sein. In Teilzeit Referentin: Stefanie Kohlmorgen

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Fair4BusinessUnternehmerinnen Forum Nord

12. März 2015

Selbstständig sein.

In Teilzeit

Referentin: Stefanie Kohlmorgen

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Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.

• Bildungs- und Beratungszentrum in Kiel

• Ziele sind die Verbesserung von Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und

• Stärkung und Unterstützung von Frauen

• Schwerpunkte: Existenzgründung Berufliche Perspektiven entwickeln Know-how am Arbeitsplatz

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Existenzgründung in DeutschlandZahlen u. Fakten

• Die meisten Existenzgründungen erfolgen in Deutschland im Dienstleistungsbereich

• Nur ca. 30 % der Gründungen erfolgen als Vollerwerb

• Mehr als 60 % aller Gründungen erfolgen als Gründungen in Teilzeit

• Der Anteil der Frauen an Existenzgründungen ges. liegt bei ca. 30% (in Teilzeit bei 43%)

• Gründungen von Frauen erfolgen häufig in Teilzeit, als Neben- oder Zuerwerb

• 77% gründen als Solo-Selbständige

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Welche Vorteile hat eine Selbstständigkeit in Teilzeit?

• Testen der Tragfähigkeit einer Geschäftsidee

• evtl. geringer Finanzierungsbedarf/geringeres Risiko

• bessere Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen, z.B. Familie

• Zusatzeinkommen

• ggf. keine / geringe Beiträge für Sozialversicherung

• Berufliche Leidenschaft – Selbstverwirklichung durch zusätzliches Betätigungsfeld

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Welche Risiken und Herausforderungen stellen sich?

• Mehrfachbelastung durch mehrere Handlungsfelder: Beschäftigung u. Selbstständigkeit

• Managen von Zeit, Kunden, Angebot

• Professionalität auch in Teilzeit

• Sicherung der Wirtschaftlichkeit auch bei geringerem Zeiteinsatz

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Formen der Teilzeit - Selbstständigkeit

• Nebenerwerb - neben angestellter Teilzeittätigkeit

• Zuerwerb - während Familienzeit, Studium, Rente

• Hinzuverdienst - bei Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I und ALG II)

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Definition Selbstständigkeitgilt auch für Teilzeit-Selbstständigkeit

• Selbstständig: in eigenem Namen und auf eigene Rechnung

• Erlaubte Tätigkeit: der ausübenden Person und gesetzlich erlaubt

• Auf Dauer angelegt: keine sporadische Tätigkeit

• Gewinnabsicht muss vorhanden und erkennbar sein: eigene Werbung, Gewinn nach angemessener Zeit

• Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr: Angebot gegen Bezahlung

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Nebenerwerbneben Beschäftigung / Arbeitsrecht

Grundrecht der Berufsfreiheit, aber: Berücksichtigung der Vorgaben im Arbeitsvertrag und Tarifverträgen

• keine wirtschaftliche Konkurrenz zur ArbeitgeberIn

• keine Beeinträchtigung bei Ausübung der Hauptbeschäftigung, auch Erholung

• keine Verletzung der vertraglichen Pflichten

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Nebenerwerb neben Beschäftigung / Sozialversicherung

• Sozialversicherung über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, falls diese von höherer wirtschaftlicher u. zeitlicher Bedeutung ist

• Besondere Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung

• Besondere Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

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Zuerwerbwährend Familienzeit/ Sozialversicherung

• Der Verbleib in der Familienversicherung der GKV, bis 405,-€ Einkommen

• Bei manchen Kassen ein besonderer Tarif für nicht-hauptberufliche Selbstständige,bis 945,-€ Einkommen

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AltersvorsorgeEin Thema auch für Teilzeit - Selbstständige

• Eine allgemeine Verpflichtung für Selbstständige zur Altersvorsorge existiert (noch) nicht.

• Einige Berufsgruppen sind über ihre berufsständischen Versorgungen pflichtversichert

• Einige Berufsgruppen sind auch als Selbstständige immer versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung, z.B. Lehrende, Pflegeberufe

• Drei Systeme der Altersvorsorge:– gesetzliche Rentenversicherung– berufsständische Versorgungen– private Altersvorsorge

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Gesetzliche RentenversicherungVersicherungspflicht auch für Teilzeit-Selbstständige

• Rentenversicherungspflicht auch bei einer TZ-Selbstständigkeit

– bei einem Gewinn > 450 € / Monat, wer zu den versicherungspflichtigen Berufsgruppen zählt

– und Selbstständige mit einem Auftraggeber

• Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Gründung

• Monatlicher Beitrag: einkommensbezogen 18,7% v. Gewinn oder pauschaler Regelbeitrag 530,15 € (2015)

• Halber Regelbeitrag für GründerInnen in den ersten 3 Jahren auf Antrag möglich

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Steuern auch für Teilzeit-SelbstständigeUmsatzsteuer

• Umsatzsteuer 19% auf Waren und Dienstleistungen, ermäßigter Steuersatz 7% auf Kunst, Bücher u.a.

• Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen: Jahresumsatz unter 17.500 €,

• Wahlfreiheit für Kleinunternehmen• Umsatzsteuerfreiheit der heilenden Berufe

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Die WirtschaftlichkeitEin Thema auch für Teilzeit-Selbstständige

• Ermittlung der Kosten

• Mindestumsatzplanung

• Planung der Arbeitszeit: bezahlte und unternehmerische Arbeitszeit

• Kalkulation der Preise und Honorare

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Auch Teilzeit - Selbstständigkeit braucht…

• Mut zum Risiko• Energie und Leidenschaft• Kreativität und Gestaltungswille• Durchhaltevermögen und einen langen Atem• Physische und psychische Gesundheit• Gutes Selbstmanagement• Vernetztes Denken und Arbeiten• Selbstfürsorge • Ein unterstützendes privates Umfeld• Gute Netzwerke