Seminare für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | 2020€¦ · Haan Bad Münder Rheinsberg...

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2020 Seminare für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

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  • 2020

    Seminarefür Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • BildungsstättenLandeshauptstädte

    Niedersachsen

    Brandenburg

    Nordrhein-Westfalen

    Rheinland-Pfalz

    Hessen

    Bayern

    Sachsen

    Thüringen

    Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein

    Mecklenburg-Vorpommern

    Saarland

    Baden-Württemberg

    Hamburg

    Mainz

    Düsseldorf

    Saarbrücken

    Stuttgart

    München

    Hannover

    Dresden

    Bremen

    Berlin

    Wiesbaden

    Schwerin

    Erfurt

    Magdeburg

    Kiel

    Potsdam

    Jößnitz

    Nürnberg

    Eppstein

    Leinfelden-Echterdingen

    Illertissen

    Haan

    Bad Münder

    Rheinsberg OT Linow

  • > Inhalt < 1

    Vorwort

    Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erfüllt den gesetzlichen Auftrag, für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufs-krankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Ersten Hilfe in ihren Mitgliedsunternehmen betraut sind.

    Zu diesem Personenkreis zählen • Unternehmerinnen und Unternehmer, • Führungskräfte, • Aufsichtführende, • andere mit Unternehmerpflichten

    beauftragte Personen, • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, • Sicherheitsbeauftragte, • Betriebsratsmitglieder, • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

    und sonstige Personen, die auf den Gebieten Sicherheit und Gesundheit Aufsichts- und Beratungsfunktion besitzen.

    Gegenstand der berufsgenossenschaftlichen Aus- und Fortbildung ist die Entwicklung indi-vidueller Kompetenzen, um in den Betrieben auf den Gebieten Sicherheit und Gesundheit wirksam werden zu können.

    Diese Broschüre informiert Sie über das bun-desweite Seminarangebot für das Jahr 2020.

    IhreBerufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

  • 2

    Vorwort 1

    Inhaltsverzeichnis 2 – 5

    Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und zur Anmeldung 6 – 7

    Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung 8 – 13

    Allgemeine Hinweise zur Sifa-Ausbildung 8 – 11

    106 – 109 / SF-P... Präsenzphase Bau und Alternativen 12 – 13

    130 / SF-F Fortbildungsseminar für Fachkräfte für Arbeitssicherheit 13

    Seminare für Sicherheitsbeauftragte 14 – 15201 / SB-G Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte 15

    203 – 206 / SB-A... Aufbauseminare für Sicherheitsbeauftragte 15

    Seminare für Betriebsräte 16 – 18301 / BR-G Grundseminar für Betriebsräte 17

    302 / BR-A Aufbauseminar für Betriebsräte 18

    Aus- und Fortbildung von Personen für die betriebliche Erste Hilfe 19Allgemeine Hinweise 19

    Seminare für Unternehmerinnen und Unternehmer nach der Unfallverhütungs vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ 20 – 21

    501 / AM1 Seminar für Unternehmer (AM1) nach DGUV Vorschrift 2 20

    502 / AM2 Seminar für Unternehmer (AM2) nach DGUV Vorschrift 2 21

    503 / AM3 Seminar für Unternehmer (AM3) nach DGUV Vorschrift 2 21

    510 / AM-F Fortbildungsseminar für Unternehmer (AM-F) nach DGUV Vorschrift 2 21

    Seminare für Führungskräfte 22 – 24601 / BL Seminar für bauleitendes Personal 22

    602 / OL Seminar für objektleitendes Personal (Gebäudereinigung) 22

    SCC-Schulungen für operativ tätige Führungskräfte – Allgemeine Hinweise 23

    610 / SCC-FK Führungskräfteschulung mit SCC-konformer Prüfung 24

    623 / SZP Seminar für aufsichtführende Personen im Bauwesen (Höhenarbeiter) nach der DGUV Information 212-001 24

    Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen 25 – 44

    701 / S-PSAgA/RAQualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Rettungs-ausrüstungen (RA) (DGUV Grundsatz 312-906)

    25

    703 / NM Qualifizierung von Personen für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattform-netzen sowie Randsicherungen (DGUV Grundsatz 301-004) 26

    704 – 708Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 – Allgemeine Hinweise

    27

    704 / DGUV Regel 101-004, 6A (A1)

    Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen – Schwerpunkt „Tiefbau/Altlasten, Deponiebau, Industrierückbau“ 28

    705 / DGUV Regel 101-004, 6A (A2)

    Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen – Schwerpunkt „Hochbau/Rückbau, Brandschadensanierung" 29

    706 / DGUV Regel 101-004, 6B (B) Sachkunde zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen 29

    707 / DGUV Regel 101-004 (G)

    Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Aufbaulehrgang zur Sachkunde nach DGUV Regel 101-004) 30

    708 / DGUV Regel 101-004 (M)

    Messtechnische Überwachung von Gefahrstoffen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Aufbaulehrgang zur Sachkunde nach DGUV Regel 101-004) 30

    709 / ZB Aufsichtführende im Zeltbau (DGUV Vorschrift 42) 31

    710 / BPA Fachseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln 31

    712 / BPE Fachseminar für befähigte Personen zur wiederkehrenden Prüfung von Erd- und Straßenbaumaschinen 32

    713 / BPG Fachseminar für fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen im Gerüstbau (Gerüstersteller) 33

    714 / BPGG Fachseminar für fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen im Gerüstbau (Gerüstbaubetriebe) 34

    715 / BPL Fachseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten 35

    719 / MVAS-1 Verantwortliche zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) – innerorts und an Landstraßen 35

    720 / MVAS-2 Verantwortliche zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) – alle Straßen einschl. Autobahnen 36

    721 / RAB30-B Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage B) 36

    722 / RAB30-C Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C) 37

    723 / FGP Fachseminar für qualifizierte Personen (Gerüstnutzer) 38

    750 / SP-GA Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten 38

    751 / SP-GU Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage 39

    752 / SP-WA Wiederholungslehrgang für allgemeine Sprengarbeiten 40

    753 / SP-WU Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten unter Tage 41

    760 / TRGS 519-4A Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten an Asbestzementprodukten (TRGS 519, Anlage 4A) 42

    762 / TRGS 519-F Fortbildung für Asbestsachkundige nach TRGS 519, Anlagen 4A, 4B und 4C 42

    763 / TRGS 519-4CLehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519, Anlage 4C)

    43

    766 / SPS Sanierung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden 44

    Allgemeine Fachseminare 45 – 56801 / BSK Sicherer Umgang mit der Baustellenkreissäge 45

    802 / AS Arbeits- und Schutzgerüste 45

    804 / BB Betrieblicher Brandschutz 46

    805 / BG Baugruben und Gräben 47

    Inhaltsverzeichnis

  • > Inhaltsverzeichnis

    3

    704 / DGUV Regel 101-004, 6A (A1)

    Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen – Schwerpunkt „Tiefbau/Altlasten, Deponiebau, Industrierückbau“ 28

    705 / DGUV Regel 101-004, 6A (A2)

    Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen – Schwerpunkt „Hochbau/Rückbau, Brandschadensanierung" 29

    706 / DGUV Regel 101-004, 6B (B) Sachkunde zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen 29

    707 / DGUV Regel 101-004 (G)

    Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Aufbaulehrgang zur Sachkunde nach DGUV Regel 101-004) 30

    708 / DGUV Regel 101-004 (M)

    Messtechnische Überwachung von Gefahrstoffen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Aufbaulehrgang zur Sachkunde nach DGUV Regel 101-004) 30

    709 / ZB Aufsichtführende im Zeltbau (DGUV Vorschrift 42) 31

    710 / BPA Fachseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln 31

    712 / BPE Fachseminar für befähigte Personen zur wiederkehrenden Prüfung von Erd- und Straßenbaumaschinen 32

    713 / BPG Fachseminar für fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen im Gerüstbau (Gerüstersteller) 33

    714 / BPGG Fachseminar für fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen im Gerüstbau (Gerüstbaubetriebe) 34

    715 / BPL Fachseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten 35

    719 / MVAS-1 Verantwortliche zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) – innerorts und an Landstraßen 35

    720 / MVAS-2 Verantwortliche zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) – alle Straßen einschl. Autobahnen 36

    721 / RAB30-B Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage B) 36

    722 / RAB30-C Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C) 37

    723 / FGP Fachseminar für qualifizierte Personen (Gerüstnutzer) 38

    750 / SP-GA Grundlehrgang für allgemeine Sprengarbeiten 38

    751 / SP-GU Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage 39

    752 / SP-WA Wiederholungslehrgang für allgemeine Sprengarbeiten 40

    753 / SP-WU Wiederholungslehrgang für Sprengarbeiten unter Tage 41

    760 / TRGS 519-4A Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten an Asbestzementprodukten (TRGS 519, Anlage 4A) 42

    762 / TRGS 519-F Fortbildung für Asbestsachkundige nach TRGS 519, Anlagen 4A, 4B und 4C 42

    763 / TRGS 519-4CLehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten (TRGS 519, Anlage 4C)

    43

    766 / SPS Sanierung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden 44

    Allgemeine Fachseminare 45 – 56801 / BSK Sicherer Umgang mit der Baustellenkreissäge 45

    802 / AS Arbeits- und Schutzgerüste 45

    804 / BB Betrieblicher Brandschutz 46

    805 / BG Baugruben und Gräben 47

  • > Inhaltsverzeichnis

    4

    807 / ES Elektrischer Strom auf Baustellen 47

    808 / HA Hochgelegene Arbeitsplätze 48

    809 / HG Hautschutz bei Reinigungsarbeiten in feuchtem Milieu 48

    810 / GLB Arbeiten im Gleisbereich 49

    811 / GS Umgang mit Gefahrstoffen 50

    813 / KMF Umgang mit künstlichen Mineralfasern 51

    814 / KR Kampfmittelräumung 51

    815 / LE Lastaufnahmeeinrichtungen 52

    817 / LS Ladungssicherung 52

    818 / MGG Maschinen und Geräte in der Gebäudereinigung 52

    819 / B-PSAgA/RA Auswahl und Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen 53

    820 / RHT Retten aus Höhen und Tiefen 54

    823 / UT Arbeiten unter Tage in Druckluft 55

    824 / VF Verankerung von Fassadengerüsten 56

    827 / EGB Ergonomie – Damit es dem Rücken besser geht 56

    Personenspezifische Fachseminare 57 – 59851 / FB Fachseminar für Betriebselektriker 57

    853 / FESM Fachseminar für Erd- und Straßenbaumaschinenführer 57

    854 / FF Fachseminar für Fahrzeugführer 58

    856 / FGB Fachseminar für fachlich geeignete Beschäftigte im Gerüstbau 58

    858 / FK Fachseminar zur Fortbildung beauftragter Kranführer 59

    859 / FKA Fachseminar für kaufmännisches Personal und Arbeitsvorbereiter 59

    Fachseminare zur innerbetrieblichen Organisation 60 – 61870 / GB Gefährdungsbeurteilungen 60

    871 / GBUPB Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – den Prozess gestalten 60

    872 / ORG Grundlagen zur Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation 61

    873 / ORG-AMS AMS BAU – interner Auditor 61

    Fachseminare zum Erwerb von Sozialtechniken 62 – 63881 / SM Stressmanagement 62

    883 / ST2 Grundlagen der Kommunikation 62

    885 / ST4 Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Sicherheitsgespräche 63

    Gewerbespezifische Fachseminare für Führungskräfte 64 – 66Sicherheit und Gesundheit im/bei/bei der/in der …

    902 / SG-AU Abbruch- und Umbauarbeiten 65

    903 / SG-DA Dacharbeiten 65

    904 / SG-GF Glas- und Fassadenreinigung 65

    905 / SG-KH Reinigung im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen 65

    908 / SG-HB Hoch- und Ingenieurbau 65

    909 / SG-IN Installateurhandwerk 65

    910 / SG-VB Versorgungsleitungsbau 65

    911 / SG-KS Kanalsanierung 65

    912 / SG-MA Malerhandwerk 65

    913 / SG-ESB Erd- und Straßenbau 65

    914 / SG-SF Schornsteinfegerhandwerk 66

    916 / SG-SFE Stuckateur-, Fliesenleger- und Estrichlegerhandwerk 66

    917 / SG-SM Steinmetzhandwerk 66

    918 / SG-ST Spezialtiefbau 66

    919 / SG-KB Kanalbau 66

    920 / SG-TU Tunnelbau 66

    921 / SG-WB Wasserbau 66

    922 / SG-ZI Zimmererhandwerk 66

    926 / SG-UR Unterhaltsreinigung 66

    927 / SG-BB Brunnenbauarbeiten 66

    Weitere Angebote: Aus der Praxis für die Praxis 67 – 69

    Stichwortverzeichnis und Bildnachweis 70 – 72

  • > Inhaltsverzeichnis

    5

    905 / SG-KH Reinigung im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen 65

    908 / SG-HB Hoch- und Ingenieurbau 65

    909 / SG-IN Installateurhandwerk 65

    910 / SG-VB Versorgungsleitungsbau 65

    911 / SG-KS Kanalsanierung 65

    912 / SG-MA Malerhandwerk 65

    913 / SG-ESB Erd- und Straßenbau 65

    914 / SG-SF Schornsteinfegerhandwerk 66

    916 / SG-SFE Stuckateur-, Fliesenleger- und Estrichlegerhandwerk 66

    917 / SG-SM Steinmetzhandwerk 66

    918 / SG-ST Spezialtiefbau 66

    919 / SG-KB Kanalbau 66

    920 / SG-TU Tunnelbau 66

    921 / SG-WB Wasserbau 66

    922 / SG-ZI Zimmererhandwerk 66

    926 / SG-UR Unterhaltsreinigung 66

    927 / SG-BB Brunnenbauarbeiten 66

    Weitere Angebote: Aus der Praxis für die Praxis 67 – 69

    Stichwortverzeichnis und Bildnachweis 70 – 72

    Die farbigen Kästchen in der Seminarbroschüre führen Sie schnell zu den Fachseminaren für diese Zielgruppen

    ■ Fachkraft für Arbeitssicherheit■ Sicherheitsbeauftragte■ Betriebsratsmitglieder■ Unternehmerinnen und Unternehmer■ Führungskräfte■ Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

  • > Inhalt <

    > Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und zur Anmeldung

    6

    Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und zur Anmeldung

    Wer ist teilnahmeberechtigt?Teilnahmeberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte aus Mitgliedsunternehmen der BG BAU, sofern sie den Zielgruppen des jeweiligen Seminars entsprechen. Die Reservierungsanfrage er-folgt durch das Unternehmen. Um allen Un-ternehmen gleiche Teilnahmemöglichkeiten einzuräumen, kann die Teilnehmerzahl pro Betrieb begrenzt werden. Interessierte aus Unternehmen, die nicht Mitglied der BG BAU sind, können als Gäste an den Seminaren teilnehmen, sofern freie Plätze verfügbar sind und eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

    Wer trägt die Kosten für die Seminarteilnahme?Für Teilnehmende aus Mitgliedsunternehmen werden die unmittelbaren Ausbildungskosten sowie die Unterbringung und Verpflegung von der BG BAU organisiert und getragen. Das gilt auch für die Kosten für die Fahrt zur nächstge-legenen Seminareinrichtung bezogen auf den Betriebs- oder Wohnsitz (grundsätzlich bis maximal 400 km einfache Fahrt). Die Unter-nehmen zahlen für die Dauer der Teilnahme ungemindertes Arbeitsentgelt. In wenigen Ausnahmefällen trägt die BG BAU die Kosten für die Seminarteilnahme nicht. Dies gilt zur-zeit z. B. für die Seminararten 760, 762 und

    763 sowie für die Sprenglehrgänge (Seminare 750, 751, 752, 753). In den jeweiligen Seminar-beschreibungen sind detaillierte Hinweise zu den Kosten enthalten.

    Wo finden die Seminare statt?Seminare der BG BAU finden in den eigenen Seminareinrichtungen Haan, Dresden, Mün-chen und Nürnberg statt. Die Einrichtungen Haan und Nürnberg verfügen zusätzlich über Praxiszentren. Seminare werden darüber hinaus in vertraglich gebundenen und von mehreren Berufsgenossenschaften gemein-schaftlich genutzten Seminareinrichtungen durchgeführt. Dazu gehören die Einrichtun-gen in Bad Münder, Eppstein, Illertissen, Jöß-nitz, Rheinsberg OT Linow und Leinfelden-Echterdingen. Für Seminare mit regionaler Durchführung werden auch Außenstellen der BG BAU oder andere geeignete Einrich- tungen genutzt.

    Wann finden die Seminare statt?Unsere Seminartermine finden Sie auf un-serer Website www.bgbau.de/seminare. Mit dem nachstehenden QR-Code gelangen Sie direkt zur Seminardatenbank der BG BAU.

    Seminararten, für die in 2020 noch kein Ter-min geplant wurde, sind in der Seminarda-tenbank mit dem Hinweis gekennzeichnet:

    Hinweis:Alle Seminare werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.

    Unsere Seminartermine: www.bgbau.de Webcode 2785346 www.bgbau.de/seminare

    http://www.bgbau.dehttp://www.bgbau.de/seminare

  • > Inhalt <

    > Allgemeine Hinweise zur Teilnahme und zur Anmeldung

    7

    Zurzeit kein Termin. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse an einem Seminarbesuch trotzdem mit (siehe S. 7 „Wie melden Sie sich an?“).

    Wie lange dauert ein Seminar täglich?Beginn und Ende der Seminare sowie die tägliche Seminardauer hängen von der Seminarart, der Gesamtdauer, dem Durch-führungsort und dem Einzugsgebiet ab. Die Teilnehmenden erhalten 6 bis 8 Wochen vor Seminarbeginn die erforderlichen An-gaben für die An- und Abreise sowie einen Themenplan.

    Wie melden Sie sich an?Ihre Anmeldung erfolgt online über unsere Seminardatenbank:

    Hier finden Sie tagesaktuell die Seminare der BG BAU zum Thema Sicherheit und Ge-sundheit bei der Arbeit mit Angabe der Ter-mine und Orte.In der Seminardatenbank markieren Sie den

    Seminartitel und klicken dann die Schaltflä-che „Termine anzeigen“ an. Danach wählen Sie das gewünschte Seminar aus und klicken auf „Reservierungsanfrage“.

    Bei Fragen zur Anmeldung bzw. zu dem von Ihnen gewünschten Seminar wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechper-son, welche in der Seminardatenbank in der Spalte „Bei Rückfragen“ genannt ist. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bildungsteams der BG BAU helfen Ihnen ger-ne weiter.

    Wann erfolgt die Einladung?Die Teilnehmenden erhalten 6 bis 8 Wochen vor Seminarbeginn die Seminarunterlagen an die Unternehmensanschrift zugesandt. Das den Seminarunterlagen beiliegende Antwortschreiben dient der Disposition von Seminarkapazität, Verpflegung und Unter-kunft und wird bis zum angegebenen Termin zurückerbeten.Ist keine Einladung möglich, setzt sich die BG BAU nach Eingang der Reservierungsan-frage mit Ihnen in Verbindung.

    www.bgbau.de/seminare

    Weitere Fragen?

    Es gibt Fragen, die sich besser persönlich klären lassen. Unsere Kontaktdaten für Ihre Fragen zur Qualifizierung bei uns:

    BG BAU – Hauptabteilung Prävention Abteilung Bildung

    Tel.: 0721 8102-401 oder -611E-Mail: [email protected]

    http://www.bgbau.de/seminaremailto:[email protected]

  • > Inhalt <

    > Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung

    8

    Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und FortbildungDie Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) der BG BAU folgt ab dem 2. Halbjahr 2019 einer weiterentwickelten Konzeption. Der methodische Ansatz dieser erwachsenengerechten, zielgruppenorientierten Qualifizierung bindet insbesondere digitale Medien und zeitgemäße Kommunikationsformen ein.

    Teilnahmevoraussetzungen

    Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können ausgebildet werden:

    • Ingenieurinnen und Ingenieure, die be-rechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen oder einen Bachelor- oder Mas-terabschluss der Studienrichtung Ingeni-eurwissenschaften erworben und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben,

    • Technikerinnen und Techniker, die eine Prüfung als staatlich anerkannte Techni-

    kerin oder staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt und danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin oder Techniker mindestens zwei Jahre lang aus-geübt haben,

    • Meisterinnen und Meister, die die Meis-terprüfung erfolgreich abgelegt und da-nach mindestens zwei Jahre lang eine praktische Tätigkeit ausgeübt haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meisterin oder Meister oder in gleich-wertiger Funktion tätig war.

    Ziele der Ausbildung

    Die Entwicklung eines professionellen Rol-lenverständnisses sowie der Erwerb erfor-derlicher Fachkenntnisse und Kompetenzen sind notwendig, um die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wirksam wahr-nehmen zu können.

    Bei der Auswahl einer Person zur zukünftigen Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte berück-sichtigt werden, dass eine positive Haltung gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und eine erkennbare Wertschät-zung durch Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren spätere Tätigkeit erleich-tert und effektiver macht.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung

    9

    Die Vorteile der Ausbildung

    • Das Lernen findet an drei verschiedenen Lernorten statt: in Seminaren, am eigenen Schreibtisch und im Betrieb.

    • Lernzeiten und Lerntempo können wei-testgehend selbst bestimmt werden.

    • Die Sifa-Lernwelt ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im in-tensiven Kontakt mit Lernbegleitern und

    Lernbegleiterinnen der BG BAU und an-deren Teilnehmenden des Kurses.

    • Handlungssituationen unterstützen schrittweise die Einarbeitung in das zu-künftige Aufgabengebiet: „training on the job“.

    • Lernerfolgskontrollen geben Rückmel-dungen zum Kompetenzerwerb.

    • Fachliche Inhalte sind auf digitaler Basis aktuell und qualitätsgesichert.

    DIE FÜNF WICHTIGSTEN ASPEKTE ZUR SIFA-AUSBILDUNG

    • Der Zeitaufwand beträgt ca. 100 Lerntage in ca. 1,5 Jahren.• Nur 20 % der Lernzeit findet in den acht Seminaren in unseren Bildungsstätten statt.• Die Organisation des selbstorganisierten Lernens findet in der Sifa-Lernwelt auf dem

    BG BAU-Lernportal statt (siehe Abbildung Seite 10). • In der selbstorganisierten Lernzeit ist in der Regel ein Lerntag pro Woche erforderlich.• Erforderlich sind ein Internet-Zugang und eine Hard- und Software-Ausstattung.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung

    10

    Struktur und Ablauf der Ausbildung

    Die weiterentwickelte Sifa-Ausbildung

    Sifa-Lernwelt

    Ablauf und Zeitumfang

    Branchenspezifisches Lernfeld für den Wirtschaftsbereich Bau(Ausbildungsstufe III)

    Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Sifa

    Arbeitssystem und betriebliche Organisation

    Beurteilung von Arbeits bedingungen

    Arbeitssystemgestaltung

    Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

    Lernfeld

    LF 6

    LF 1

    LF 2

    LF 3

    LF 4

    LF 5

    5 Tage

    3 Tage

    5 Tage

    3 Tage

    5 Tage

    3 Tage

    3 Tage

    3 Tage

    3 Tage

    10 Tage

    12 Tage

    10 Tage

    Seminar (SEM 1 – 8)

    Selbstorganisierte Lernzeit (SOL 1 – 7)

    gesamt*Lerntage Lerntage Lerntage

    Praktikum(PRA 1 – 4)

    *Die Gesamtdauer des Seminars setzt sich aus den Lerntagen und der jeweils halbtägigen An- und Abreise zusammen.LEK: Lernerfolgskontrolle

    PRA 1

    PRA 2

    PRA 3

    PRA 4

    LEK 2

    LEK 4

    4 Tage

    2 Tage

    4 Tage

    2 Tage

    4 Tage

    2 Tage

    2 Tage

    2 Tage

    1 Tag

    1 Tag

    3 Tage

    10 Tage

    10 Tage

    10 Tage

    3 Tage SOL 7

    SOL 2

    SOL 1

    SOL 3

    SOL 4

    SOL 5

    SOL 6

    LEK 3

    LEK 1

    LEK 5

    LEK 6

    SEM 7

    SEM 8

    SEM 5

    SEM 3

    SEM 2

    SEM 1

    SEM 4

    SEM 6

    Die weiterentwickelte Sifa-Ausbildung

    Sifa-Lernwelt

    Ablauf und Zeitumfang

    Branchenspezifisches Lernfeld für den Wirtschaftsbereich Bau(Ausbildungsstufe III)

    Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Sifa

    Arbeitssystem und betriebliche Organisation

    Beurteilung von Arbeits bedingungen

    Arbeitssystemgestaltung

    Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation

    Lernfeld

    LF 6

    LF 1

    LF 2

    LF 3

    LF 4

    LF 5

    5 Tage

    3 Tage

    5 Tage

    3 Tage

    5 Tage

    3 Tage

    3 Tage

    3 Tage

    3 Tage

    10 Tage

    12 Tage

    10 Tage

    Seminar (SEM 1 – 8)

    Selbstorganisierte Lernzeit (SOL 1 – 7)

    gesamt*Lerntage Lerntage Lerntage

    Praktikum(PRA 1 – 4)

    *Die Gesamtdauer des Seminars setzt sich aus den Lerntagen und der jeweils halbtägigen An- und Abreise zusammen.LEK: Lernerfolgskontrolle

    PRA 1

    PRA 2

    PRA 3

    PRA 4

    LEK 2

    LEK 4

    4 Tage

    2 Tage

    4 Tage

    2 Tage

    4 Tage

    2 Tage

    2 Tage

    2 Tage

    1 Tag

    1 Tag

    3 Tage

    10 Tage

    10 Tage

    10 Tage

    3 Tage SOL 7

    SOL 2

    SOL 1

    SOL 3

    SOL 4

    SOL 5

    SOL 6

    LEK 3

    LEK 1

    LEK 5

    LEK 6

    SEM 7

    SEM 8

    SEM 5

    SEM 3

    SEM 2

    SEM 1

    SEM 4

    SEM 6

    *Die Gesamtdauer des Seminars setzt sich aus den Lerntagen und der jeweils halbtägigen An- und Abreise zusammen.LEK: Lernerfolgskontrolle

    Ablauf und Zeitumfang

    Sifa-Lernwelt

  • > Inhalt <

    > Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung

    11

    Die Bausteine der Sifa-Ausbildung

    • 8 Seminare in unseren Bildungsstätten (SEM)

    • 7 Phasen des selbstorganisierten Lernens (SOL) am eigenen Schreibtisch

    • 4 Praktikumsphasen im Betrieb (PRA) • 6 Lernerfolgskontrollen (LEK)

    Die Bausteine sind innerhalb eines Kurses inhaltlich und zeitlich eng miteinander ver-zahnt (siehe Abbildung Seite 10) und stellen hohe Anforderungen an ein praktikables Zeitmanagement. Der für die Ermöglichung des selbstorganisierten Lernens benötigte Zeitaufwand muss im Betrieb deshalb ak-zeptiert sein und vereinbart werden.

    Die sechs Lernfelder

    • Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Sifa

    • Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation

    • Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedin-gungen

    • Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung • Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes

    in die betriebliche Organisation • Lernfeld 6: Branchenspezifisches Lernfeld

    für den Wirtschaftsbereich Bau

    Vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt ein umfassendes Beratungsgespräch im Unternehmen.

    Ansprechpersonen für organisatorische Fragen

    für die Seminareinrichtung Bad MünderGabriele PflugTel.: 0511 987-2521E-Mail: [email protected]

    für die Seminareinrichtung HaanAntje Baas-BergnerTel.: 02129 576-113E-Mail: [email protected]

    für die Seminareinrichtung JößnitzKlara AdelmannTel.: 07031 625-202E-Mail: [email protected]

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • > Inhalt <

    > Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung

    12

    106 / SF-PV Präsenzphase Bau In folgenden Szenarien werden die Rah-menthemen, die in der DGUV Vorschrift 2 genannt werden, behandelt:

    • Einführung • Szenario 1: Vorausschauende Analysen

    am Beispiel der Erweiterung einer Produk-tionshalle; Teil 1: Baustelleneinrichtung und Tiefbaumaßnahmen

    • Szenario 1: Vorausschauende Analysen am Beispiel der Erweiterung einer Produk-tionshalle; Teil 2: Hochbaumaßnahmen und Reinigungsarbeiten

    • Sicherheit bei Gefährdungen durch Elektrizität

    • Szenario 2: Rückschauende Analysen am Beispiel Maschinen

    • Sicherheit bei Arbeiten im Bereich des öf-fentlichen Verkehrsraums und im Bereich von Gleisen

    • Sicherheit bei Arbeiten an speziellen Arbeitsplätzen

    • Szenario 3: Brandschaden in einem Indus-trieunternehmen: Sicherheit bei Arbeiten mit Gefährdungen durch Kontaminationen und bei Abbrucharbeiten

    • Sicherheit bei Gefährdungen durch Brand und Explosion

    • Lernerfolgskontrolle (LEK) 4 Bau

    Das Seminar 106 / SF-PV wird nur noch auslaufend angeboten, bis es vom Lern-feld 6 der weiterentwickelten Sifa-Ausbil-dung (siehe Seiten 8-11) abgelöst wird.

    Eine Alternative zum Seminar Präsenz phase Bau ist die Präsenzphase Bau, Elektro, Metall. Sie fasst die Inhalte der bestehenden Ausbildungsstufen III der Bereiche Metall (Berufsgenossenschaft Holz und Metall), Fer-tigung (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) sowie der Bran-che Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirt-schaft) zusammen.

    108 / SF-PV-Ü.1 Präsenzphase Bau, Elektro, Metall/1

    ZielDas Seminar ist eine Alternative zum Semi-nar Präsenzphase V Bau. Es fasst die Inhalte der bestehenden Ausbildungsstufen III der Branchen Bau, Metall und Elektrotechnik-Feinmechanik (ausgenommen ist der Bran-chenbezug für Energieversorgungsunterneh-men) zusammen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

    Inhalt • Einführung • Schutz vor Sturz • Baugruben und Gräben • Unterfangungen • Montagearbeiten • Abbruch • Flüssiggas • Enge Räume • Hautschutz • Kontaminierte Bereiche • Elektromagnetische Felder • Arbeiten mit/in der Nähe von Energie-

    trägern • Höhenarbeitsplätze • Arbeiten in Druckluft • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

  • > Inhalt <

    > Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Aus- und Fortbildung

    13

    ZielgruppeFachkräfte für Arbeitssicherheit in der Aus-bildung, die gleichzeitig für den Einsatz in den Wirtschaftsbereichen Bau, Elektro und Metall qualifiziert werden wollen.

    109 / SF-PV-Ü.2 Präsenzphase Bau, Elektro, Metall/2

    ZielDas Seminar ist eine Alternative zum Semi-nar Präsenzphase V Bau. Es fasst die Inhalte der bestehenden Ausbildungsstufen III der Branchen Bau, Metall und Elektrotechnik-Feinmechanik (ausgenommen ist der Bran-chenbezug für Energieversorgungsunterneh-men) zusammen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

    Inhalt • Einführung • Arbeiten mit/in der Nähe von Energie-

    trägern • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel • Elektromagnetische Felder • Fertigungsmaschinen • Verkettete und flexible Systeme • Instandhaltung • Lernerfolgskontrolle • Zusammenfassung • Ausblick • Aussprache

    ZielgruppeFachkräfte für Arbeitssicherheit in der Aus-bildung, die gleichzeitig für den Einsatz in den Wirtschaftsbereichen Bau, Elektro und Metall qualifiziert werden wollen.

    130 / SF-F Fortbildungsseminar für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    ZielDie Teilnehmenden sind über aktuelle Entwick-lungen im Arbeitsschutz informiert, können die Unternehmerinnen und Unternehmer umfas-send beraten und ihre Arbeit reflektieren.

    Inhalt • Tendenzen und Entwicklungen im Arbeits-

    schutz • Gefährdung von Beschäftigten durch Ab-

    sturz – Neufassung der TRBS 2121 • Das Lernportal der BG BAU • Schwerpunktthema: Gefahrstoffe • Physische Leistungsfähigkeit: Beurteilung

    gesundheitlicher Risiken bei körperlich be-lastenden Tätigkeiten

    ZielgruppeFachkräfte für Arbeitssicherheit mit abgeschlossener Ausbildung.

    Das Fortbildungsseminar wird mit diesen Themen als Zwei-Jahres-Programm seit dem zweiten Halbjahr 2019 bis Ende des 1. Halbjahres 2021 angeboten.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sicherheitsbeauftragte

    14

    Seminare für SicherheitsbeauftragteSicherheitsbeauftragte nehmen ihre Aufgaben nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII wahr. Als ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind die Sicherheitsbeauftragten ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutz-organisation. Indem sie zwischen den Führungskräften und den Kolleginnen und Kollegen vermitteln, können sie ihre unterstützenden Aufgaben in dem Maße wirk-sam wahrnehmen, wie sie dazu in den Betrieben die entsprechenden betrieblichen Voraussetzungen vorfinden und durch geeignete Maßnahmen rollenspezifisch fortgebildet werden.

    Die Seminare für Sicherheitsbeauftragte sind traditionell ein wesentlicher Schwerpunkt berufsgenossenschaftlicher Qualifizierungs-aktivitäten.

    Ziel der Qualifizierung ist es, die Sicherheits-beauftragten zu motivieren

    • Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erkennen,

    • erkannte Mängel den Vorgesetzten zu melden,

    • durch kollegiale Hinweise und gezielte Information zu sicherer und gesundheits-gerechter Arbeitsweise anzuregen,

    • auf das Vorhandensein und die Verwen-dung vorgeschriebener Schutzeinrich-tungen zu achten,

    • auf die konsequente Benutzung erforder-licher persönlicher Schutzausrüstung hinzuwirken.

    Wir empfehlen als Einstieg in unser Qualifi-zierungsangebot für Sicherheitsbeauftragte den Besuch des Grundseminars. Das Semi-nar wird gewerbeübergreifend durchgeführt. Für die Reflexion der praktischen Tätigkeit aufgrund des Kompetenzerwerbs aus dem Grundseminar empfehlen wir die Teilnahme am Aufbauseminar für Sicherheitsbeauf-

    tragte nach einem Jahr. Die Handlungs-situationen des Aufbauseminars haben eine gewerbespezifische Ausrichtung.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sicherheitsbeauftragte

    15

    201 / SB-GGrundseminar für Sicherheitsbeauftragte

    ZielDie Teilnehmenden kennen ihren Aufgaben-bereich nach § 22 SGB VII sowie Grundlagen und Handlungsansätze für ihre Tätigkeit.

    Inhalt • Sicherheitsbeauftragte im Betrieb • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation • Aufgaben und Leistungen der BG BAU • Gefährdungen erkennen • Schutzmaßnahmen kennen • Maßnahmen gegen Absturz, Stolpern,

    Rutschen, Stürzen • Persönliche Schutzausrüstungen • Maßnahmen der betrieblichen

    Organisation

    ZielgruppeSicherheitsbeauftragte – alle Gewerbezweige.

    Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Auf-gabe aus. Personen mit Führungsverantwor-tung, z. B. Meister/-innen, Vorarbeiter/ -innen, Gruppenleiter/-innen sollten daher nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

    203 – 206 / SB-A-…Aufbauseminare für Sicherheitsbeauftragte

    ZielDie Teilnehmenden können ihre Aufgaben nach § 22 SGB VII wahrnehmen. Sie können Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Vorgesetzte im Arbeitsschutz wirkungsvoll unterstützen und durch Vorbildfunktion und Argumentation ihre Kolleginnen und Kolle-gen zu sicherem Verhalten anleiten.

    Inhalt • Störung des Betriebsablaufs • Wie sag ich’s? • Unterweisungen und Betriebsanwei-

    sungen • Verhaltensorientierte Begehungen • Suchtprävention • Betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit

    ZielgruppeSicherheitsbeauftragte, die das Grundse-minar für Sicherheitsbeauftragte bereits besucht haben.

    203 / SB-A-HB (Hochbau)

    204 / SB-A-TB (Tiefbau)

    205 / SB-A-AB (Ausbau)

    206 / SB-A-DL (Dienstleistung)

    Hinweis: Die Branchenorientierung dient dazu, einer möglichst homogenen Teilnehmergruppe im Seminar den fach-lichen Austausch zu ermöglichen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Betriebsräte

    16

    Seminare für BetriebsräteNach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsverein barungen umgesetzt werden.

    Die langjährige Erfahrung zeigt, dass Be-triebsratsmitglieder insbesondere dann im Arbeitsschutz erfolgreich sind, wenn sie ne-ben technischen Fachkenntnissen Fähigkei-ten und Kompetenzen in den folgenden drei Bereichen besitzen:

    • Arbeitspsychologische Grundlagen (Unfallentstehung aus psychologi-scher Sicht, Motivationskonzepte, Unternehmens strategien)

    • Gesprächsführung, Moderation und Kooperation

    • Selbstmanagement und soziale Kompetenz

    Die BG BAU bietet für die Qualifizierung von Betriebsratsmitgliedern folgende Seminare an:

    • Grundseminar für Betriebsräte • Aufbauseminar für Betriebsräte

    Die Teilnahme am Aufbauseminar wird mit Jahresabstand empfohlen, um eine Reflexion der betrieblichen Arbeit zu ermöglichen.

    Zur Fortbildung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse empfehlen wir die Teilnahme an einem gewerbespezifischen Fachseminar der Seminargruppe 900 (Seiten 64-66). Es steht aber auch die Teilnahme an den Fachsemi-naren der Seminargruppe 800 (Seiten 45-63) offen, sofern in der Zielgruppenbeschrei-bung Betriebsratsmitglieder ausgewiesen sind. Die Teilnahme an den Seminararten der Gruppen 800 und 900 ist unabhängig von der Teilnahme an dem Grund- und Aufbause-minar für Betriebsräte jederzeit möglich.

    Grundseminar für Betriebsräte (301/BR-G)

    nach ca. einem Jahr

    ohne zeitlichen Zusammenhang

    Auauseminar für Betriebsräte (302/BR-A)

    Qualizierungsangebot für Betriebsratsmitglieder im Arbeitsschutz

    Gewerbespezisches Fachseminar(Seminargruppe 900)

    oder Fachseminar(Seminargruppe 800)

  • > Inhalt <

    > Seminare für Betriebsräte

    17

    301 / BR-G Grundseminar für Betriebsräte

    ZielDie Teilnehmenden wissen, welche Rechte und Pflichten sie im Arbeitsschutz aufgrund ihres Mitbestimmungsrechts nach dem Be-triebsverfassungsgesetz haben. Sie sind motiviert, betriebliche Prozesse zu begleiten und haben ein Konzept, um Arbeitssicher-heit und Gesundheitsschutz im Betrieb kon-tinuierlich zu verbessern.

    Inhalt • Aufgaben des Betriebsrates nach dem

    Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitssicher-heitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz

    • Aufgaben und Verantwortung im Arbeits-schutz

    • Unfalluntersuchung und Ursachen von Fehlverhalten

    • Möglichkeiten der Motivation, der Verhal-tens- und Einstellungsveränderung

    • Sechs-Stufen-Strategie zur Umsetzung und Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    • Einleitung betrieblicher Maßnahmen

    ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

  • > Inhalt <

    > Seminare für Betriebsräte

    18

    302 / BR-A Aufbauseminar für Betriebsräte

    ZielDie Teilnehmenden reflektieren ihre bishe-rige Arbeit als Betriebsratsmitglieder in den betrieblichen Prozessen zur Verbesserung von Arbeits sicherheit und Gesundheits-schutz. Sie kennen die Möglichkeiten der Motivation, der Verhaltens- und Einstellungs-veränderung im Betrieb und sind in der Lage, qualifizierte und auf Nachhaltigkeit ausge-legte Maßnahmen einzuleiten. Sie können effektive Unterweisungen unterstützen und psychische Belastungsfaktoren erkennen, erfassen und bewerten.

    Inhalt • Stärken und Schwächen der bisherigen

    Arbeit als Betriebsratsmitglied • Praxis der betrieblichen Maßnahmen • Beurteilung der Arbeitsbedingungen • Durchführung von effektiven

    Unterweisungen • Einflussnahme auf Wegeunfälle • Erkennen, Erfassen und Bewerten von

    psychischen Belastungsfaktoren • Alkohol, Drogen und Medikamente

    im Betrieb • Techniken sozialer Kompetenz

    ZielgruppeBetriebsratsmitglieder. Die Teilnehmenden sollen das Grundseminar für Betriebsräte be-sucht haben.

  • > Inhalt <

    > Erste Hilfe

    19

    Aus- und Fortbildung von Personen für die betriebliche Erste HilfeDie BG BAU hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame be-triebliche Erste Hilfe zu sorgen. Dazu bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer, die von „ermächtigten Stellen“ aus- und fortgebildet sein müssen.

    Erste Hilfe Aus- und Fortbildung

    Die Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Erst-helferin besteht aus einer eintägigen Grund-schulung (Erste-Hilfe-Lehrgang) und umfasst neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten.

    Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch die regelmäßige, in Zeitabständen von zwei Jahren stattfindende Teilnahme an einem eintägigen Erste-Hilfe-Training und umfasst ebenfalls neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten. Nach Überschreiten der Zwei-Jahres-Frist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe- Lehrgang (Grundschulung) notwendig.

    Ermächtigte Ausbildungsstellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe

    Unternehmen vereinbaren ihren Ausbil-dungsbedarf direkt mit einer ermächtigten Stelle in ihrer Region. Eine Liste der zur Durchführung der Aus- und Fortbildung er-mächtigten Stellen kann auf der Internet-seite www.bg-qseh.de eingesehen werden. Informationen zur Ersthelfer-Ausbildung sowie ein Anmeldeformular zum Herunterla-den finden Sie auf der Internetseite www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp. Die Ausbildungsstelle rechnet nach der Durchführung der Maßnahme die pauscha-lierten Lehrgangsgebühren direkt mit der BG BAU ab. Die BG BAU trägt diese nur für die Personen, die tatsächlich beim Lehrgang anwesend waren. Die ausbildenden Stellen sind berechtigt, für den Fall des Rücktritts angemeldeter Personen Stornoregelungen zu treffen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Unternehmerinnen und Unternehmer

    20

    Seminare für Unternehmerinnen und Unternehmer nach der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

    Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich für die alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung des Unter-nehmens entscheiden,

    • müssen selbst aktiv in das Betriebs-geschehen eingebunden sein,

    • haben an den von der Berufsgenossen-schaft festgelegten Informations-, Motiva-tions- und Fortbildungsmaßnahmen teil-zunehmen und

    • sind verpflichtet, die bedarfsorientierte Betreuung in Anspruch zu nehmen.

    Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten

    Die Motivations- und Informationsmaßnah-men umfassen 8 Lehreinheiten durch Teil-nahme am Seminar AM1:

    501 / AM1Seminar für Unternehmer (AM1) nach DGUV Vorschrift 2

    Schwerpunktthemen sind: • Arbeitsschutz organisieren und verant-

    worten • Notwendigkeit von Arbeitsschutz • Regelungen im Arbeitsschutz – Gefähr-

    dungsbeurteilung • Praktische Durchführung der Gefährdungs-

    beurteilung

    Die Seminare für Unternehmerinnen und Unternehmer nach DGUV Vorschrift 2 werden von der BG BAU regional und damit betriebsnah durchgeführt. Eine selbstständige Anmeldung ist aufgrund unserer Teilnahmedokumentation nicht erforderlich. Die Einladung erfolgt automatisch.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Unternehmerinnen und Unternehmer

    21

    • Unterstützung durch eine Betriebsärztin, einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

    • Maßnahmen gegen Absturz und deren Rangfolge

    Motivations-, Informations- und Fortbil-dungsmaßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben mit 11 bis 50 Beschäftigten

    Die Informations- und Motivationsmaßnah-men umfassen insgesamt 24 Lehreinheiten durch Teilnahme an den Seminaren AM1 (Schwerpunktthemen siehe S. 20 und 21), AM2 und AM3:

    502 / AM2Seminar für Unternehmer (AM2) nach DGUV Vorschrift 2

    Schwerpunktthemen sind: • Grundlagen und Vorgehensweise zur

    Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Vorstellung des Hilfsmittels

    • Erstellen einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung

    503 / AM3Seminar für Unternehmer (AM3) nach DGUV Vorschrift 2

    Schwerpunktthemen sind: • Vorteile einer guten Arbeitsschutz-

    organisation und Informationen zum Arbeitsschutz

    • Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation (Erfahrungs- austausch und Gruppenarbeit)

    Die Seminare AM1, AM2 und AM3 sind inner-halb von 3 Jahren zu absolvieren. Eine ent-sprechende Vorbildung der Teilnehmenden kann durch die BG BAU bei der Festlegung des Umfangs der Informations- und Motiva-tionsmaßnahmen berücksichtigt werden. Der Erwerb dieser Vorbildung sollte nicht län-ger als 5 Jahre zurückliegen.

    Im Anschluss an die Informations- und Moti-vationsmaßnahmen nehmen die Unterneh-merinnen und Unternehmer im Abstand von höchstens 3 Jahren an der von der BG BAU durchgeführten Fortbildungsmaßnahme teil. Der Umfang dieser Maßnahme beträgt 8 Lehreinheiten.

    510 / AM-FFortbildungsseminar für Unternehmer (AM-F) nach DGUV Vorschrift 2

    Schwerpunktthemen sind: • Unterweisungen und Betriebsanweisungen • AMS BAU – Unterstützung für den funktio-

    nierenden Betrieb • Die Umsetzung der arbeitsmedizinischen

    Vorsorge – Betriebsärztin oder Betriebs-arzt

    • Psychische Belastungen im Betrieb • Präventionsprogramm: BAU AUF SICHER-

    HEIT. BAU AUF DICH. • Aktuelles • Weiterbildung für mehr Sicherheit und Ge-

    sundheit

  • > Inhalt <

    > Seminare für Führungskräfte

    22

    Seminare für Führungskräfte601 / BLSeminar für bauleitendes Personal

    ZielTeilnehmende kennen als bauleitendes Per-sonal ihre Verantwortung im Arbeitsschutz. Sie vertiefen ihre Kenntnisse im Zusammen-hang mit der praktischen Umsetzung der Ge-fährdungsbeurteilung.

    Inhalt • Die BG BAU • Verantwortung der Bauleitung im

    Arbeitsschutz • Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung

    der Arbeitsbedingungen) • Praktische Umsetzung der Gefährdungs-

    beurteilung • Baustellenorganisation • Unterstützung der Bauleitung bei der

    Wahrnehmung von Aufgaben

    ZielgruppeTeilnehmende sind Personen, die in Hoch-bau-, Tiefbau- und Ausbaugewerken in bau-leitender Funktion tätig sind.

    602 / OLSeminar für objektleitendes Personal (Gebäudereinigung)

    ZielTeilnehmende kennen als objektleitendes Personal ihre Verantwortung im Arbeits-schutz. Sie vertiefen ihre Kenntnisse im Zusammenhang mit der praktischen Umset-zung der Gefährdungsbeurteilung.

    Inhalt • Die BG BAU • Verantwortung der Objektleitung im

    Arbeitsschutz • Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung

    der Arbeitsbedingungen) • Praktische Umsetzung der Gefährdungs-

    beurteilung • Objektorganisation • Unterstützung der Objektleitung bei

    der Wahrnehmung von Aufgaben

    ZielgruppeTeilnehmende sind Personen, die in der Gebäudereinigung in objektleitender Funk-tion tätig sind.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Führungskräfte

    23

    SCC-Schulungen für operativ tätige Führungskräfte

    SCC – diese drei Buchstaben können für Unternehmen Bedeutung haben, die als Kontraktoren Dienstleistungen für Industrie-unternehmen erbringen.

    Kontraktoren sind Unternehmen, die auf-grund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber tätig werden. Hierbei übersteigt die Anzahl des eingesetzten Fremdpersonals in vielen Fällen das eigene Personal des auftragge-benden Unternehmens. Das Personal der Fremdfirmen wirkt durch sein Verhalten wesentlich auf den Sicherheits-, Gesund-heits- und Umweltschutz (SGU) Standard der auftraggebenden Unternehmen ein. Um den in der Industrie bereits erreichten hohen SGU-Standard nicht zu gefährden, wurde das Zertifizierungssystem „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) entwickelt. SCC hat die Aufgabe, einheitliche Kriterien bei der Aus-wahl von Fremdfirmen zu schaffen. Bei SCC handelt es sich um ein eigenständiges Zerti-fizierungssystem. Wird für Dienstleistungen eine SCC-Zertifizierung vorausgesetzt, muss das Unternehmen sich dieser zwangsläufig unterziehen. Andernfalls wird es bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen Hilfe bei der Bearbeitung eines wichtigen SCC-Bausteins an: Die Ausbildung und Prü-fung der operativ tätigen Führungskräfte nach dem SCC-Dokument 017 (Version 2011).

    SGU-Prüfungen führt der Zertifizierungsbe-reich BAU der SCC-Personenzertifizierungs-stelle im DGUV Test (SCC-Stelle) durch. Die SCC-Stelle ist eine Einrichtung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Perso-nenzertifizierungsstelle akkreditiert. Die Prü-fungen finden in direktem Anschluss an die SCC-Schulungen statt.

    Grundlage für die SGU-Prüfung ist ein aus 70 Multiple-Choice-Fragen bestehender Fra-genkatalog. Nach erfolgreich abgelegter Prü-fung und Zertifizierung erhalten die Teilneh-menden ein Zertifikat mit 10-jähriger Gültigkeit im SCC-Einflussbereich. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie jederzeit wiederholt werden.

    Führungskräfteschulungen mit SGU-Prüfung können bei Bedarf auch Inhouse durchgeführt werden.

    Für die SGU-Prüfung und die Zertifizie-rung mit Zertifikatsausstellung wird durch die SCC-Stelle eine Gebühr von 119 Euro (inkl. MwSt.) erhoben.

    Kontakt für alle Anfragen zur SGU-Prü-fung: SCC-Stelle – Zertifizierungsbereich Bau Tel.: 089 8897-847 oder 0341 90484-15 Fax: 0800 668 6688-38750 E-Mail: [email protected]

    mailto:[email protected]

  • > Inhalt <

    > Seminare für Führungskräfte

    24

    610 / SCC-FK Führungskräfteschulung mit SCC-konformer Prüfung

    ZielZur Vorbereitung auf die SGU-Prüfung nach dem normativen SCC-Dokument 017 (Version 2011) eignen sich die Teilnehmenden Kennt-nisse aus 14 Wissensbereichen an. Nach erfolgreicher SGU-Prüfung und Zertifizierung wird von der SCC-Stelle ein Zertifikat mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

    Inhalt • Einführung SCC • Gesetzliche Bestimmungen • Gefährdungs- und Risikobeurteilung • Unfallursachen, Unfallverhütung und

    Unfallmeldung • Sicherheitsgerechtes Verhalten • Betriebliche Organisation • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben • Notfallmaßnahmen • Gefahrstoffe • Brand- und Explosionsschutz • Arbeitsmittel • Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren • Elektrizität und Strahlung • Arbeitsgestaltung • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) • SGU-Prüfung

    ZielgruppeFührungskräfte der operativen Ebene, die weisungsbefugt und an der Leistungserbrin-gung beteiligt sind, z. B. bau- und projektlei-tendes Personal, Meister/-innen, Techniker/ -innen, Poliere/-innen, Obermonteure/-in-nen, Vorarbeiter/-innen.

    623 / SZP Seminar für aufsichtführende Personen im Bauwesen (Höhenarbeiter) nach der DGUV Information 212-001

    ZielDie Teilnehmenden kennen die grundle-genden Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für eine sicherheitsge-rechte Organisation von Bau- und Montage-stellen unter Verwendung von seilunterstütz-ten Zugangs- und Positionierungsverfahren. Sie kennen ihre Aufgaben, Pflichten und Ver-antwortung als Aufsichtführende.

    Inhalt • Dualer Arbeitsschutz (Überblick) • Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse

    der am Bau Beteiligten • Verantwortung und Haftung der aufsicht-

    führenden Person • Gefährdungsbeurteilung allgemein • Gefährdungsbeurteilung baustellenspe-

    zifisch • Baustelleneinrichtung • PSA gegen Absturz und deren Überprüfung • Anschlageinrichtungen • Organisation der Rettung und der Ersten

    Hilfe • Einsatz von Kranen • Maschinenrichtlinie

    ZielgruppeDas Seminar dient dem Erwerb von Kenntnis-sen zur sicherheitsgerechten Organisation von Bau- und Montagestellen im Sinne der DGUV Information 212-001 und richtet sich vorrangig an Personen mit der Ausbildungs-stufe Level 2 für Höhenarbeiter.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    25

    Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    701 / S-PSAgA/RA Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beur-teilung von persönlichen Schutzaus-rüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen (RA) (DGUV Grundsatz 312-906)

    ZielDie Teilnehmenden sind auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen Ab-sturz und Rettungsausrüstungen soweit mit den einschlägigen arbeitsschutzspezifischen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und an-erkannten Regeln der Technik vertraut, dass sie den ordnungsgemäßen Zustand der Aus-rüstung unter Berücksichtigung der bestim-mungsgemäßen Benutzung beurteilen und die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Benutzung ableiten können.

    Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine praktische Prüfung nachzuweisen.

    Inhalt • Rechtliche Grundlagen • Pflichten und Verantwortung der sachkun-

    digen Person • Anleitung und Informationen des Her-

    stellers mit Hinweisen zur sachkundigen Überprüfung und Beurteilung von PSAgA und RA

    • Kräfte, Materialkunde, Mängel und Schäden • Eingangskontrolle und Registrierung durch

    die sachkundige Person • Organisation der Überprüfung der Ausrüs-

    tung und Festlegung von Prüfintervallen • Dokumentation der sachkundigen Über-

    prüfung • Praktische Überprüfung von PSAgA und RA • Produktwarnungen, Aufrufe zur Überprü-

    fung, Rückrufaktionen • Informationsquellen für die sachkundige

    Person, Fortbildung • Praktische Prüfung

    Dieses Seminar gilt nicht für die Quali-fizierung von Personen zur Überprüfung von Ausrüstungen, bei denen der Herstel-ler oder die Herstellerin eine Autori-sierung verlangt und/oder besondere Qualifizierungen gefordert sind, wie z. B. für die Überprüfung von:• Höhensicherungsgeräten• Rettungshubgeräten• Abseilgeräten• Motorwinden für den Personentrans-

    port• dauerhaft befestigte Anschlageinrich-

    tungen (z. B. auf Dächern, an Fassaden und Kon struktionen)

    • dauerhaft befestigte Sicherungspunkte (z. B. an Kletteranlagen, in Hochseil-gärten und an Felsen)

    Die Teilnehmenden sollen bereits an dem Seminar 819 „Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstun-gen“ erfolgreich teilgenommen haben.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    26

    ZielgruppePersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund ihrer fachlichen Ausbil-dung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hin-sichtlich des Einsatzes und Umganges mit PSAgA und RA besitzen.

    703 / NM Qualifizierung von Personen für die Montage von Schutz- und Arbeitsplatt-formnetzen sowie Randsicherungen (DGUV Grundsatz 301-004)

    ZielDie Teilnehmenden kennen die Gefähr-dungen bei der Montage von Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungs-systemen. Sie kennen geeignete Maßnah-men für die sichere und ordnungsgemäße Montage von horizontal aufzuspannenden

    Schutznetzen, Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungssystemen insbesondere durch praktische Übungen.

    Inhalt • Gefährdungsbeurteilung • Materialkunde und Überblick über die

    Herstellung von Netzen und Seilen • Hubarbeitsbühnen • Elektrische Betriebsmittel • Aktuelle Praxisbeispiele • Montage und Demontage von Schutz-

    netzen und Randsicherungen • Arbeitsplattformnetze • Instandsetzung • Retten von Personen • Prüfung

    ZielgruppeFachlich geeignete Beschäftigte für die Mon-tage von Schutznetzen, Arbeitsplattformnet-zen und Randsicherungssystemen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    27

    Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004

    Zielsetzung der Sachkundelehrgänge nach der DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128) ist die Vermittlung einer systematischen Vorgehensweise (Methodik) zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

    Im Hinblick auf unterschiedliche Tätigkei-ten und damit auch unterschiedliche Ziel-gruppen wird unterschieden in „Lehrgänge nach Anhang 6A“ und „Lehrgänge nach Anhang 6B“ (siehe DGUV Regel 101-004, Abschnitt 5.2):

    • Lehrgänge nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6A, Schwerpunkt „Tiefbau/ Altlasten, Deponiebau, Industrierückbau“

    • Lehrgänge nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6A, Schwerpunkt „Hochbau/ Rückbau, Brandschaden sanierung“

    • Lehrgänge nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6B „Gebäudeschadstoffe“

    Die erfolgreiche Teilnahme an einem der „Lehrgänge nach Anhang 6A“ beinhaltet den uneingeschränkten Sachkundenachweis, gültig für alle Arbeiten in kontaminierten Bereichen (siehe DGUV Regel 101-004, Ab-schnitt 1 „Anwendungsbereich“).

    Die Varianten • Schwerpunkt „Tiefbau/Altlasten,

    Deponiebau, Industrierückbau“ und • Schwerpunkt „Hochbau/Rückbau,

    Brandschadensanierung“dienen lediglich dazu, die Methodik der Ge-fährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen gewerbespezifisch zu vermitteln und damit den Lehrgang zielgrup-penorientiert durchführen zu können.

    Die erfolgreiche Teilnahme an einem „Lehr-gang nach Anhang 6B“ beinhaltet einen auf „Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschad-stoffen“ eingeschränkten Sachkundenach-weis (siehe DGUV Regel 101-004, Abschnitt 2.8 und 2.9).

    Auch die TRGS 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) beschreibt die Methodik zur Gefährdungs-beurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl von Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß TRGS 524 von einer fachkundigen Person durch-zuführen. Die nach der DGUV Regel 101-004 Anhang 6A bzw. 6B erworbene Sachkunde erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der TRGS 524. Um sich bezüglich der Rechtsgrundlagen und auch anderen Randbedingungen zur Planung von Arbeiten zur Gebäudeschadstoffsanie-rung einen umfassenderen Überblick zu verschaffen, wird Interessierten von Seiten der Bauherren und Bauherrinnen oder aus Ingenieur- oder Architekturbüros empfohlen, den Sachkundelehrgang nach Anhang 6A – Schwerpunkt „Hochbau/Rückbau, Brand-schadensanierung“ zu besuchen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    28

    704 / DGUV Regel 101-004, 6A (A1)Sachkunde für Arbeiten in kontami-nierten Bereichen – Schwerpunkt „Tiefbau/Altlasten, Deponiebau, Industrierückbau“

    ZielDie erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang dient als Nachweis der Sachkunde für Ar-beiten in kontaminierten Bereichen im Gel-tungsbereich der DGUV Regel 101-004.

    Inhalt • Überblick über die Rechtssystematik des

    Arbeitsschutzes und anzuwendende Vor-schriften und Regeln

    • Personelle Anforderung, Verantwortung und Haftung

    • Methodik der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

    • Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen

    • Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe • Arbeitsmedizin • Gefährdungsbeurteilung und Festlegung

    der Maßnahmen im Arbeits- und Sicher-heitsplan bzw. in der Betriebsanweisung

    • Unterweisung, Dokumentation • Prüfung

    ZielgruppePersonen, die die erfolgreiche Teilnahme an diesem Sachkundelehrgang nachzuweisen haben und solche, die sich einen umfassen-den Überblick über Arbeiten in kontaminier-ten Bereichen verschaffen wollen, z. B. Be triebe des Tiefbaus einschließlich De-poniebau, Bodensanierung, Abbruch und Kampfmittelräumung – Ingenieur- und Gut-achterbüros aus den Bereichen „Altlasten, Grundbau“ (Ermittlung, Bewertung, Planung, Bauüberwachung) – SiGe-Koordinatoren/-innen nach der Baustellenverordnung (BaustellV) – Entsorgungsfachbetriebe – Regulierende der Sachversicherungen – Bauherren/-innen und auftraggebende Unternehmen – Arbeitsmediziner/-innen – Aufsichtsbehörden.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    29

    705 / DGUV Regel 101-004, 6A (A2)Sachkunde für Arbeiten in kontami-nierten Bereichen – Schwerpunkt „Hochbau/Rückbau, Brandschaden-sanierung“

    Ziel und Inhaltwie 704 / DGUV Regel 101-004, 6A (A1)

    ZielgruppePersonen, die die erfolgreiche Teilnahme an diesem Sachkundelehrgang nachzuweisen haben und solche, die sich einen umfassen-den Überblick über Arbeiten in kontaminier-ten Bereichen verschaffen wollen, z. B. Be-triebe des Hochbaus und Bauhandwerks, die Arbeiten in kontaminierten Bereichen aus-führen, bei denen nicht nur Gebäudeschad-stoffe vorkommen – Ingenieur- und Gutach-terbüros aus den Bereichen „Schadstoff- und Brandschadensanierung“ (Ermittlung, Be-wertung, Planung, Bauüberwachung) – Architekten/-innen und Stadtplaner/-innen („Bauen im Bestand“) – SiGe-Koordinatoren/-innen nach der Baustellen-verordnung (BaustellV) – Entsorgungsfach-betriebe – Regulierende der Sachversicherungen – Bauherren/-innen und auftraggebende Unternehmen – Arbeits-medi ziner/-innen – Aufsichtsbehörden.

    706 / DGUV Regel 101-004, 6B (B)Sachkunde zur Sanierung von Gebäude-schadstoffen

    ZielDie erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang dient dem Nachweis der Sachkunde, wenn ausschließlich Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen durchgeführt werden.

    Inhalt • Gefahren durch Gebäudeschadstoffe, z. B.

    teerhaltige Materialien, PCB-haltige Bau-produkte, Holzschutzmittel

    • Vorschriften und Regelungen, Anwen-dungen und Umsetzung

    • Methodik der Gefährdungsbeurteilung am Beispiel verschiedener Sanierungsarbeiten

    • Schutzmaßnahmen • Prüfung

    ZielgruppePersonen, die die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6B nachzuwei-sen haben, z. B. Betriebe des Bauhand-werks, insbesondere Parkettleger/-innen, Dachdecker/-innen, Zimmerer/-innen, Maler/-innen, Gebäudereiniger/-innen und Isolierer/-innen – Betriebe des Abbruch- und Gebäudesanierungsgewerbes, soweit sie ausschließlich Arbeiten mit Gebäude-schadstoffen ausführen (andernfalls ist die Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004 Anhang 6A nachzuweisen, siehe DGUV Re-gel 101-004 Abschnitt 5.2 in Verbindung mit den Abschnitten 2.8 und 2.9). Um sich bzgl. der Rechtsgrund lagen und auch anderer Randbedingungen zur Planung derartiger Arbeiten einen umfassenderen Überblick zu verschaffen, wird Interessierten von Seiten der Bauherren oder aus Ingenieur- bzw. Ar-chitekturbüros empfohlen, den Sachkunde-lehrgang nach DGUV Regel 101-004 Anhang 6A zu besuchen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    30

    707 / DGUV Regel 101-004 (G)Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen (Aufbaulehr-gang zur Sachkunde nach DGUV Regel 101-004)

    ZielDie Teilnehmenden haben umfassende Kennt-nisse zur Umsetzung der Gefährdungsbeurtei-lung für die Arbeit in kontaminierten Bereichen in den Arbeits- und Sicherheitsplan.

    Inhalt • Methodik der Gefährdungsbeurteilung • Organisation der Übungen und Gruppen-

    arbeiten • Übung 1: Stoffliche Faktoren – Ermittlung

    und Beurteilung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe

    • Übung 2: Tätigkeitsbezogene Faktoren – Einteilung in Arbeitsbereiche, Ermittlung der Tätigkeiten mit Exposition

    • Übung 3: Expositionsabschätzung/Gefähr-dungsbeurteilung: Ermittlung der tätig-keitsbezogenen Faktoren der Exposition, Expositionsabschätzung und Gefähr-dungsbeurteilung

    • Übung 4: Festlegung der Schutzmaß-nahmen – Technische und organisato-rische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen

    • Umsetzung der Ergebnisse in den Arbeits- und Sicherheitsplan

    ZielgruppeBauleitendes Personal und Koordinatoren/-innen, Altlastengutachter/-innen, Sanierungsplaner/-innen. Voraus setzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung: Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Be-reichen (DGUV Regel 101-004).

    708 / DGUV Regel 101-004 (M)Messtechnische Überwachung von Gefahrstoffen bei Arbeiten in kontami-nierten Bereichen (Aufbaulehrgang zur Sachkunde nach DGUV Regel 101-004)

    ZielDie Teilnehmenden haben umfassende Kennt-nisse zur messtechnischen Über wachung von Gefahrstoffen in kontaminierten Bereichen und können Messkonzepte erstellen.

    Inhalt • Methodik zur Erstellung eines

    Messkonzeptes • Voraussetzungen (Gefährdungs-

    beurteilung) • Verschiedene Zielsetzungen von

    Messungen und deren Auswirkung auf das Messkonzept (Messhäufigkeit, Messdauer)

    • Kriterien zur Auswahl geeigneter Mess geräte

    • Festlegung von Leitparametern • Festlegung von Alarmschwellen • Messung von Gasen und Dämpfen • Messung von partikelgebundenen

    Gefahrstoffen, Stäuben und Fasern • Personelle Anforderungen • Übung zur Erstellung von Messkonzepten

    anhand von Fallbeispielen • Das Messkonzept im Arbeits- und

    Sicherheitsplan

    ZielgruppeBauleitendes Personal und Koordinatoren/ -innen, Altlastengutachter/-innen, Sanie-rungsplaner/-innen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung: Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Be-reichen (DGUV Regel 101-004).

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    31

    709 / ZB Aufsichtführende im Zeltbau (DGUV Vorschrift 42)

    ZielDie Teilnehmenden kennen die wesentlichen unfall- und krankheitsauslösenden Gefähr-dungen und Belastungen im Zeltbau. Die Sachkunde für sichere Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten ist vorhanden.

    Inhalt • Unfälle und Schadensfälle • Notwendigkeit von Arbeitsschutz • Verantwortung und Haftung der am

    Zeltbau Beteiligten • Grundverständnis für Gefährdungsbeur-

    teilungen • Erkennen und Bewerten der besonderen

    Gefährdungen und Belastungen im Zeltbau • Rechtsgrundlagen, Bauordnungen • Sichere Aufbau-, Abbau- und Verladear-

    beiten • Ladungssicherung • Gefahren des elektrischen Stroms • Flüssiggasanlagen • Brandschutz • Persönliche Schutzausrüstung • Prüfung

    ZielgruppePersonen, die Aufbau-, Abbau- und Verlade-arbeiten von Zelten leiten oder beaufsichti-gen sollen. Die erfolgreiche Teilnahme gilt als Ausbildungsnachweis für Aufsichtführen-de im Zeltbau im Sinne von § 7 (1) der Unfall-verhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbau-ten“ (DGUV Vorschrift 42).

    710 / BPA Fachseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln

    ZielDie Teilnehmenden können den Gebrauchs-zustand von Anschlagmitteln beurteilen und die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Verwendung ableiten.

    Inhalt • Rechtliche Grundlagen • Aufgaben und Verantwortung befähigter

    Personen • Prüfen und Beurteilen von Anschlagmitteln • Organisatorische Maßnahmen zur Durch-

    führung von Prüfungen • Praktische Übungen • Prüfung

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    32

    ZielgruppePersonen, deren schriftliche Beauftragung zur befähigten Person für Prüfungen von An- schlagmitteln durch den Unternehmer oder die Unternehmerin vorliegt oder erfolgen soll.

    712 / BPE Fachseminar für befähigte Personen zur wiederkehrenden Prüfung von Erd- und Straßenbaumaschinen

    ZielDie Teilnehmenden kennen wichtige ge-setzliche Grundlagen und Regeln sowie Prüfschwerpunkte und Dokumentationsmög-lichkeiten für die Tätigkeit als zur Prüfung befähigte Person für Erd- und Straßenbau-maschinen.

    Inhalt • Problemstellungen aus der Arbeit

    befähigter Personen • Organisation und Dokumentation,

    Prüfungsart, Prüfumfang, Prüftiefe • Aufgaben und Verantwortung der

    befähigten Personen • Rechtliche Grundlagen • Allgemeiner Maschinenschutz • Erdbaumaschinen, DIN EN 474 • Straßenbaumaschinen, DIN EN 500 • Durchführung von Prüfungen, Prüfungs-

    grundsätze, Prüfhinweise

    • Praktische Durchführung von Prüfungen • Lösungsansätze und Verbesserungsvor-

    schläge mit Gruppenarbeit • Informationen zu sonstigen Prüfungen • Relevantes Unfallgeschehen

    ZielgruppeDas Fachseminar richtet sich an bereits be-auftragte zur wiederkehrenden Prüfung von Erd- und Straßenbaumaschinen befähigte Personen oder an Personen, die zukünftig als solche diese Beauftragung erhalten sol-len.

    Die Teilnehmenden sollen bereits an dem Fachseminar 815 Lastaufnahmeein-richtungen teilgenommen haben. Die fachlichen Voraussetzungen der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ müssen erfüllt sein.

    Die fachlichen Voraussetzungen der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ müssen erfüllt sein. Aufgrund der praktischen Seminar anteile sind Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung mitzubringen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    33

    713 / BPG Fachseminar für fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen im Gerüst-bau (Gerüstersteller)

    ZielDie Teilnehmenden sind sich ihrer Rolle als fachkundige und zur Prüfung befähigte Per-son eines Betriebes, der Gerüste sowohl für den Eigenbedarf als auch für Dritte erstellt, bewusst. Sie kennen ihre Aufgaben und Pflichten bei der Erstellung von Montage-anweisungen, bei der Beaufsichtigung von Gerüstbauarbeiten und bei der selbststän-digen Durchführung von Prüfungen von Ge-rüsten nach der Fertigstellung und vor der Übergabe an die Gerüstbenutzenden.

    Inhalt • Rechtsgrundlagen • Gefährdungsbeurteilung • Verantwortung • Technische Baubestimmungen

    • Regelausführung, Aufbau- und Verwen-dungsanleitung

    • Praxismodul • Plan für Auf-, Um- und Abbau (Montage-

    anweisung) • Prüfung, Kennzeichnung, Übergabe

    ZielgruppeDas Fachseminar richtet sich an bereits beauftragte fachkundige (aufsichtführende) und zur Prüfung befähigte Personen aus Betrieben des Hoch- und Tiefbaus und des Bauausbaugewerbes, die Gerüste sowohl für den Eigenbedarf als auch für den Gebrauch durch Dritte erstellen.

    Teilnahmevoraussetzungen: • Beauftragung zur fachkundigen und zur

    Prüfung befähigten Person • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen

    nach der BetrSichV • Ausreichende Deutschkenntnisse

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    34

    714 / BPGG Fachseminar für fachkundige und zur Prüfung befähigte Personen im Gerüst-bau (Gerüstbaubetriebe)

    ZielDie Teilnehmenden sind sich ihrer Rolle als fachkundige und zur Prüfung befähigte Per-son eines Betriebes, der Gerüste ausschließ-lich für den Gebrauch durch Dritte erstellt, bewusst. Sie kennen ihre Aufgaben und Pflichten bei der Erstellung von Montage-anweisungen, bei der Beaufsichtigung von Gerüstbauarbeiten und bei der selbststän-digen Durchführung von Prüfungen von Ge-

    rüsten nach der Fertigstellung und vor der Übergabe an die Gerüstbenutzenden.

    Inhalt • Rechtsgrundlagen • Gefährdungsbeurteilung • Verantwortung • Technische Baubestimmungen • Regelausführung, Aufbau- und Verwen-

    dungsanleitung • Praxismodul • Plan für Auf-, Um- und Abbau (Montage-

    anweisung) • Prüfung, Kennzeichnung, Übergabe

    ZielgruppeDas Fachseminar richtet sich an bereits be-auftragte fachkundige (aufsichtführende) und zur Prüfung befähigte Personen aus Gerüstbaubetrieben, die ausschließlich Ge-rüste erstellen, die für den Gebrauch durch Dritte vorgesehen sind.

    Teilnahmevoraussetzungen: • Beauftragung zur fachkundigen und zur

    Prüfung befähigten Person durch den Un-ternehmer oder die Unternehmerin

    • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen nach der BetrSichV

    • Ausreichende Deutschkenntnisse

    Die Seminare 713 und 714 haben nicht die für den Auf-, Um- und Abbau sowie für die Prüfung von Gerüsten erforder-lichen grundlegenden Fachkenntnisse zum Inhalt. Aufgrund der praktischen Seminaranteile sind Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Arbeits kleidung mitzubringen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    35

    715 / BPL Fachseminar für befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten

    ZielDie Teilnehmenden wissen, wie Leitern und Tritte auf ordnungsgemäßen und sicheren Zustand geprüft werden und wie diese Prü-fungen dokumentiert werden können.

    Inhalt • Rechtsgrundlagen und Verantwortung • Grundlagen für die Prüfung von Leitern

    und Tritten • Prüfung von Leitern und Tritten

    ZielgruppeDas Fachseminar richtet sich an bereits be-auftragte befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten oder an Personen, die zukünftig als solche diese Beauftragung er-halten sollen. Die fachlichen Voraussetzun-gen der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ müssen erfüllt sein.Voraussetzung für die Teilnahme: Mindestal-ter 18 Jahre.

    719 / MVAS-1Verantwortliche zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) – innerorts und an Landstraßen

    ZielVermittelt werden die erforderlichen Fach-kenntnisse für Verantwortliche zur Verkehrs-sicherung von Arbeitsstellen aller Art von kürzerer und längerer Dauer innerorts und an Landstraßen entsprechend MVAS-Schu-lungsgruppe E.

    Inhalt • Rechtliche Grundlagen • Verkehrsrechtliche Anordnung und Verant-

    wortliche für die Verkehrssicherung • Abnahme und Überprüfung, Überwachung

    und Kontrolle sowie Wartung der Verkehrs-sicherung

    • Verkehrszeichen und -einrichtungen inkl. Warnposten

    • Warnkleidung und Sonderrechte • Übungen

    ZielgruppeVerantwortliche für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    36

    720 / MVAS-2 Verantwortliche zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) – alle Straßen einschl. Autobahnen

    ZielVermittelt werden die erforderlichen Fach-kenntnisse für Verantwortliche zur Verkehrs-sicherung von Arbeitsstellen aller Art von kürzerer und längerer Dauer an allen Straßen einschl. Autobahnen entsprechend MVAS-Schulungsgruppe E.

    Inhalt • Rechtliche Grundlagen • Verkehrsrechtliche Anordnung und Verant-

    wortliche für die Verkehrssicherung • Abnahme und Überprüfung, Überwachung

    und Kontrolle sowie Wartung der Verkehrs-sicherung

    • Verkehrszeichen und -einrichtungen inkl. Warnposten

    • Warnkleidung und Sonderrechte • Übungen

    ZielgruppeVerantwortliche für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

    721 / RAB30-B Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse fürKoordinatoren nach Baustellenverord-nung (RAB 30, Anlage B)

    ZielDie Teilnehmenden haben die erforderlichen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse entspre-chend Abschnitt 4.2 der Regeln zum Arbeits-schutz auf Baustellen (RAB) 30 „Geeigneter Koordinator“.

    Inhalt • Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutz-

    system • Einrichtungen der Ersten Hilfe • Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und

    Tiefbauarbeiten • Gefährdung durch Absturz • Sicherer Einsatz von Gerüsten • Sicherer Einsatz von Leitern, fahrbaren

    Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen • Gefährdungen durch Elektrizität • Sicherer Einsatz von Maschinen und

    Geräten • Schutzmaßnahmen bei Lärm und

    Vibration • Gefährdungen durch Gefahrstoffe • Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz • Maßnahmen zur Sicherheit bei

    Montagearbeiten • Maßnahmen zur Sicherheit bei

    Abbruch- und Sanierungsarbeiten • Persönliche Schutzausrüstung • Organisation des sicheren Personen- und

    Fahrzeugverkehrs auf der Baustelle • Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten

    und sonstige Einrichtungen • Arbeitszeitregelungen • Übungen • Prüfung

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    37

    ZielgruppePersonen, die entsprechend der Baustellen-verordnung (BaustellV) als geeignete Koordi-natoren oder Koordinatorinnen bestellt werden sollen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, dass Koordinatoren und Koordinatorin-nen über baufachliche Kenntnisse, arbeits-schutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen müssen. Dieses Seminar dient der Vermittlung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse.

    Die Teilnehmenden müssen bereits über die baufachlichen Kenntnisse entsprechend der RAB 30 verfügen.

    722 / RAB30-CSpezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C)

    ZielDie Teilnehmenden haben die erforderlichen speziellen Koordinatorenkenntnisse entspre-chend Abschnitt 4.3 der Regeln zum Arbeits-schutz auf Baustellen (RAB) 30 „Geeigneter Koordinator“.

    Inhalt • Inhalte der Baustellenverordnung • Koordinierung während der Planung der

    Ausführung • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

    (Übung) • Unterlage für spätere Arbeiten an der bau-

    lichen Anlage mit Übung • Koordinierung während der Ausführungs-

    phase • Rechtliche Grundlagen; Verantwortung

    und Haftung • Umgang mit Konfliktsituationen • Prüfung

    Die Teilnehmenden müssen bereits über die baufachlichen und arbeitsschutz-fachlichen Kenntnisse entsprechend der RAB 30 verfügen.

    ZielgruppePersonen, die entsprechend der Baustellen-verordnung (BaustellV) als geeignete Koor-dinatoren oder Koordinatorinnen bestellt werden sollen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, dass Koordinatoren und Koordinatorin-nen über baufachliche Kenntnisse, arbeits-schutzfachliche Kenntnisse und spezielle

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    38

    Koordinatorenkenntnisse verfügen müssen. In diesem Seminar werden die speziellen Koordinatorenkenntnisse vermittelt.

    723 / FGPFachseminar für qualifizierte Personen (Gerüstnutzer)

    ZielDie Teilnehmenden sind sich ihrer Rolle als qualifizierte Person eines Betriebes, der Gerüste benutzt, bewusst. Sie kennen ihre Aufgaben und Pflichten bei der Durchfüh-

    rung von Kontrollen von Gerüsten vor deren erstmaligem Gebrauch.

    Inhalt • Rechtsgrundlagen • Verantwortung • Technische Grundlagen • Inaugenscheinnahme und Funktions-

    kontrolle

    ZielgruppeDas Seminar richtet sich an bereits tätige qualifizierte Personen aus Betrieben, die Ge-rüste gebrauchen, selbst aber keine erstel-len – auch nicht für den Eigenbedarf.

    Teilnahmevoraussetzungen: • durch den Unternehmer oder die Unter-

    nehmerin bereits beauftragte qualifizierte Person

    • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen nach der TRBS 2121 Teil 1

    • Ausreichende Deutschkenntnisse

    750 / SP-GAGrundlehrgang für allgemeine Spreng-arbeiten

    ZielDie Teilnehmenden können mit erfolgreich abgelegter Prüfung ihre Fachkunde nach § 9 Sprengstoffgesetz nachweisen.

    Inhalt • Sprengstoffrecht • Gefahrgutrecht • Vorschriften zum Arbeitsschutz, Umwelt-

    recht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-recht, Zivilrecht/Haftung

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    39

    • Zusammensetzung, Aufbau und Wirkungs-weise von Sprengmitteln und Sprengzu-behör sowie deren Einsatzbereiche

    • Planung und Durchführung von Spren-gungen

    • Sprengtechnik und Lademengenberech-nung

    • Aussprache und Besprechung von Un-fällen und Vorkommnissen

    • Praktische Übungen in der arbeitssicheren Handhabung von Sprengmitteln

    • Prüfung

    ZielgruppePersonen, welche mit der Durchführung von allgemeinen Sprengarbeiten beauftragt wer-den sollen.Für die Durchführung von Sprengarbeiten im gewerblichen Bereich sind eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) bzw. ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich. Voraussetzung zur Erteilung der Erlaubnis bzw. des Befähigungsscheins ist der Nachweis der Fachkunde gegenüber der ausstellenden Behörde. Mit der Teilnahme am Grundlehrgang für all-gemeine Sprengarbeiten wird diese Fachkun-de erworben und nach erfolgreicher Prüfung durch ein Zeugnis schriftlich bestätigt.

    Die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten für dieses Seminar werden von der BG BAU nicht übernommen.

    Zugangsvoraussetzungen: • Mindestalter 21 Jahre • Nachweis der Teilnahme an Vorbereitung

    und Durchführung von mindestens – je zehn Sprengungen in drei verschie-

    denen Sprengverfahren oder

    – 50 Sprengungen oder – 25 Sprengungen innerhalb eines Jahres Hinweis: Die Mitwirkung an den oben genannten Sprengungen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengar-beiten und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.

    • Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeits-bescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) mindestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn

    751 / SP-GUGrundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage

    ZielDie Teilnehmenden können mit erfolgreich abgelegter Prüfung ihre Fachkunde nach § 9 Sprengstoffgesetz nachweisen.

    Inhalt • Sprengstoffrecht • Gefahrgutrecht • Vorschriften zum Arbeitsschutz, Umwelt-

    recht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-recht, Zivilrecht/Haftung

    • Zusammensetzung, Aufbau und Wirkungs-weise von Sprengmitteln und Sprengzu-behör sowie deren Einsatzbereiche

    • Planung und Durchführung von Spren-gungen

    • Sprengtechnik und Lademengenberech-nung

    • Aussprache und Besprechung von Un-fällen und Vorkommnissen

    • Praktische Übungen in der arbeitssicheren Handhabung von Sprengmitteln

    • Prüfung

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    40

    ZielgruppePersonen, welche mit der Durchführung von Sprengarbeiten unter Tage beauftragt wer-den sollen.Für die Durchführung von Sprengarbeiten im gewerblichen Bereich sind eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) bzw. ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich. Voraussetzung zur Erteilung der Erlaubnis bzw. des Befähigungsscheins ist der Nachweis der Fachkunde gegenüber der ausstellenden Behörde. Mit der Teilnahme am Grundlehrgang für Sprengarbeiten unter Tage wird diese Fach-kunde erworben und nach erfolgreicher Prü-fung durch ein Zeugnis schriftlich bestätigt.

    Die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten für dieses Seminar werden von der BG BAU nicht übernommen.

    Zugangsvoraussetzungen: • Mindestalter 21 Jahre • Nachweis der Teilnahme an Vorbereitung

    und Durchführung von mindestens – 25 Sprengungen unter Tage oder – 16 Sprengungen unter Tage innerhalb

    eines Jahres oder – zehn Sprengungen unter Tage, wenn die

    erfolgreiche Teilnahme an einem Grund-lehrgang „Allgemeine Sprengarbeiten“ nachgewiesen ist

    Hinweis: Die Mitwirkung an den oben ge-nannten Sprengungen muss im Rahmen einer Tätigkeit als Hilfskraft bei Sprengar-beiten und innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Lehrgang erfolgt sein.

    • Vorlage einer gültigen Unbedenklich-keitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) mindestens drei Wochen vor Lehrgangsbeginn

    752 / SP-WAWiederholungslehrgang für allgemeine Sprengarbeiten

    ZielDie Teilnehmenden haben ihr Wissen über die sichere Durchführung von Sprengarbei-ten aktualisiert und damit die Voraussetzung für die Verlängerung des Befähigungsschei-nes geschaffen.

    Inhalt • Einführung und Wissenstest • Rechtsgrundlagen und berufsgenossen-

    schaftliche Bestimmungen • Wiederholung von Schwerpunkten und

    Vorstellung von Neuerungen für die Pla-

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

    41

    nung und Durchführung von Sprengar-beiten

    • Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen in den Berei-chen: – Sprengmittel – Sprengzubehör – Sprengtechnik

    • Besprechung von Unfällen und Vorkomm-nissen

    Zielgruppe Personen (Sprengberechtigte), die im Besitz eines Befähigungs- oder Erlaubnisscheines für die Durchführung von Sprengarbeiten sind und mit der regelmäßigen Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang ihrer diesbe-züglichen gesetzlichen Verpflichtung nach-kommen.Der Lehrgang richtet sich schwerpunktmäßig an Sprengberechtigte, welche allgemeine Sprengarbeiten ausführen.

    Die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten für dieses Seminar werden von der BG BAU nicht übernommen.

    Zugangsvoraussetzungen: • Besitz eines gültigen Befähigungs- oder

    Erlaubnisscheines im Sinne des Spreng-stoffrechts

    • Vorlage einer gültigen Unbedenklich-keitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) spätestens zum Lehrgangs-beginn

    753 / SP-WU Wiederholungslehrgang für Spreng-arbeiten unter Tage

    Ziel Die Teilnehmenden haben ihr Wissen über die sichere Durchführung von Sprengarbei-ten aktualisiert und damit die Voraussetzung für die Verlängerung des Befähigungsschei-nes geschaffen.

    Inhalt • Einführung und Wissenstest • Rechtsgrundlagen und berufsgenossen-

    schaftliche Bestimmungen • Wiederholung von Schwerpunkten und

    Vorstellung von Neuerungen für die Pla-nung und Durchführung von Sprengar-beiten

    • Wiederholung von Schwerpunkten und Vorstellung von Neuerungen in den Berei-chen: – Sprengmittel – Sprengzubehör – Sprengtechnik

    • Besprechung von Unfällen und Vorkomm-nissen

    Zielgruppe Personen (Sprengberechtigte), die im Besitz eines Befähigungs- oder Erlaubnisscheines für die Durchführung von Sprengarbeiten sind und mit der regelmäßigen Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang ihrer diesbe-züglichen gesetzlichen Verpflichtung nach-kommen.Der Lehrgang richtet sich schwerpunktmäßig an Sprengberechtigte, welche Sprengarbei-ten unter Tage/Tunnelbau ausführen.

  • > Inhalt <

    > Seminare für Sachkundige, Verantwortliche und befähigte Personen

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    Die Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten für dieses Seminar werden von der BG BAU nicht übernommen.

    Zugangsvoraussetzungen • Besitz eines gültigen Befähigungs- oder

    Erlaubnisscheines im Sinne des Spreng-stoffrechts

    • Vorlage einer gültigen Unbedenklich-keitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) spätestens zum Lehrgangs-beginn

    760 / TRGS 519-4A Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten an Asbestzementpro-dukten (TRGS 519, Anlage 4A)

    ZielDie Teilnehmenden kennen die mit den Tätig keiten bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement-erzeugnissen verbundenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie erfüllen die Voraussetzung entsprechend TRGS 519 Ziffer 2.7 Abschnitt 2 (Sa