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Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, 19. August 2016 III C 23 – 0393/201 9(0)223-2504 Christine.Hinkes@ seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antrag auf Freigabe von nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben bei Baumaßnahmen Kapitel 1250, Titel 70160 – Polizei und Feuerwehr; Neubau einer Kooperativen Leitstelle auf dem Gelände Gallwitzallee, Feuerwehrleitstelle Nikolaus-Groß-Weg, Errichtung eines Erweiterungsbaus und Sanierung des Bestandsgebäudes hier: Ausschreibung und Beauftragung des Systemlieferanten sowie der projektbegleiten- den Qualitätssicherung rote Nummer/n: -- Vorgang: 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 10.12.2015 – Drucksache Nr. 17/2600, Auflagen zum Haushalt 2016/2017 – Ansätze: Kapitel 1250/Titel 70160 laufendes Haushaltsjahr: 2016 0 kommendes Haushaltsjahr: 2017 4.500.000 Verpflichtungsermächtigung 2016 44.500.000 davon fällig in 2017 4.500.000 2018 10.000.000 2019 10.000.000 2020 10.000.000 2021 10.000.000 Gesamtausgaben: Lt. HHPl 83.900.000 Die Mittel für die Baumaßnahme sind nach § 6 Satz 2 Halbsatz 2 Haushaltsgesetz 2016/2017 i. V. m. §§ 24 Absatz 3 und 22 Satz 3 LHO qualifiziert gesperrt veranschlagt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses (§ 36 Absatz 1 Satz 3 LHO). Darüber hinaus ist die Aufhebung der Sperre durch den Hauptausschuss mit einem Bericht ge- sondert zu beantragen (Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017). Das Abgeordnetenhaus hat zum Haushaltsplan 2016/2017 u.a. folgende Auflage Nr. 27 be- schlossen:

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, 19. August 2016 III C 23 – 0393/201 9(0)223-2504 Christine.Hinkes@

seninnsport.berlin.de

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antrag auf Freigabe von nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrt veranschlagten Ausgaben bei Baumaßnahmen Kapitel 1250, Titel 70160 – Polizei und Feuerwehr; Neubau einer Kooperativen Leitstelle auf dem Gelände Gallwitzallee, Feuerwehrleitstelle Nikolaus-Groß-Weg, Errichtung eines Erweiterungsbaus und Sanierung des Bestandsgebäudes hier: Ausschreibung und Beauftragung des Systemlieferanten sowie der projektbegleiten-den Qualitätssicherung rote Nummer/n: -- Vorgang: 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 10.12.2015

– Drucksache Nr. 17/2600, Auflagen zum Haushalt 2016/2017 – Ansätze: Kapitel 1250/Titel 70160 laufendes Haushaltsjahr: 2016 0 € kommendes Haushaltsjahr: 2017 4.500.000 € Verpflichtungsermächtigung 2016 44.500.000 € davon fällig in 2017 4.500.000 € 2018 10.000.000 € 2019 10.000.000 € 2020 10.000.000 € 2021 10.000.000 € Gesamtausgaben: Lt. HHPl 83.900.000 €

Die Mittel für die Baumaßnahme sind nach § 6 Satz 2 Halbsatz 2 Haushaltsgesetz 2016/2017 i. V. m. §§ 24 Absatz 3 und 22 Satz 3 LHO qualifiziert gesperrt veranschlagt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses (§ 36 Absatz 1 Satz 3 LHO).

Darüber hinaus ist die Aufhebung der Sperre durch den Hauptausschuss mit einem Bericht ge-sondert zu beantragen (Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017).

Das Abgeordnetenhaus hat zum Haushaltsplan 2016/2017 u.a. folgende Auflage Nr. 27 be-schlossen:

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Schreibmaschinentext
2941
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„Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu be-schränken. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhan-den sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und dar-aus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragli-che Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.“ Beschlussempfehlung Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe/Inanspruchnahme der qualifiziert gesperrt veran-schlagten Ausgaben bzw. Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt 36 Mio. € zu Lasten der Haushaltsjahre 2017 bis 2021 mit folgenden Jahresbeträgen zu (§ 36 Absatz 1 Satz 3 LHO, Nr. II. A. 27 der Auflagen zum Haushalt 2016/2017).

VE 2016 gesamt 2017 2018 2019 2020 2021 44.500.000 € 4.500.000 € 10.000.000 € 10.000.000 € 10.000.000 € 10.000.000 €

Inanspruchnahme 3.000.000 € 3.000.000 € 10.000.000 € 10.000.000 € 10.000.000 € Summe Inanspruchnahme 2017 - 2021 36.000.000 € Ausgangslage Die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr betreiben bisher jeweils unabhängig voneinander Leitstellen, um die über die zentralen Notrufnummern 110 und 112 eingehenden Notrufe entge-genzunehmen und einer strukturierten Abarbeitung zuzuführen. Für die Polizei Berlin soll ein neues Gebäude in der Gallwitzallee (GWA) errichtet und der Standort Nikolaus-Groß-Weg (NGW) der Berliner Feuerwehr ertüchtigt sowie durch einen Anbau/Neubau erweitert werden. Das Vorhaben ist auf Grund der in beiden Behörden bestehenden sehr umfänglichen Modernisie-rungsanforderungen und der notwendigerweise langen Projektdauer besonders dringlich.

Ein wesentliches Ziel des Vorhabens kooperative Leitstelle ist eine wirtschaftliche Gesamtlösung für Polizei und Feuerwehr, die eine hohe Gebrauchstauglichkeit und Zukunftsfähigkeit bietet, nur einen niedrigen Schulungsaufwand erfordert und grundsätzlich auch eine effektive Anbindung an andere IT-Verfahren und IT-Dienste ermöglicht. Wichtig sind eine ununterbrochene Gewährleis-tung der unverzüglichen Annahme von Notrufen und eine qualifizierte Abfrage auch bei gleichzei-tigem hohem Aufkommen, insbesondere im Hinblick auf die stetig steigenden Anforderungen (demographische Entwicklung/wachsende Stadt). Die Modernisierung der Leitstellentechnik bei Polizei und Feuerwehr einschließlich Schaffung einer gegenseitigen „warmen“ Redundanz für den Fall des Zusammenbruchs einer der beiden Leitstellen ist im Hinblick auf die vorhandenen, technisch überholten Einsatzleitsysteme der beiden Sicherheitsbehörden dringend erforderlich. Sowohl das Verfahren PELZ bei der Polizei als auch das Verfahren IGNIS bei der Feuerwehr müssen abgelöst werden, Wartung/Support können nur noch für einen begrenzten Zeitraum si-chergestellt werden. Insbesondere das Leitstellensystem der Polizei ist nicht mehr updatefähig, die Ausfallwahrscheinlichkeit steigt. Beide Systeme sind mit Blick auf die steigenden technischen Anforderungen nicht mehr ausbau- bzw. innovationsfähig.

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Planungsstand/Kosten

Die Maßnahme wurde auf Basis des Erläuterungsberichts vom 3. März 2015 sowie des Bedarfs-programms vom 13. Mai 2015 mit 83.900.000 € im Doppelhaushalt 2016/2017 veranschlagt. Auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Bedarfsplanung liegt ein geprüftes Bedarfsprogramm vom 31. Mai 2016 über insgesamt 87,6 Mio. € vor (Kostenstand Februar 2016).

Gegenüber der Veranschlagung sind somit Mehrkosten in Höhe von 3.700.000 € zu verzeichnen (weniger als 10 Prozent des veranschlagten Betrages).

Die Abweichung von 3.700.000 € beruht auf einer Preisanpassung i.H.v. 1.340.000 € (Baukos-tenindex 2,1 %) mit fortgeschriebenem Preisstand (3. Quartal 2015) und auf Planänderungen der nachfolgend genannten Kostengruppen i.H.v. 2.360.000 €.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 8. August 2016 den Planänderungen, aus denen Gesamtkosten von 3.700.000 € (bis zu 10 % der veranschlagten Gesamtkosten) re-sultieren, zugestimmt (§ 24 Absatz 5 Satz 2 Halbsatz 1 LHO).

Die Planänderungen werden wie folgt begründet:

Kostengruppe (KG) Betrag Begründung/Hinweis*

KG 300 Bauwerk – Baukon-struktion

2.475.000 € Erhöhung der Technikflächen Die Flächen für die Unterbringung der Technischen Ausrüstung (Technikflächen) in allen drei Teilprojekten sind im BP vom 13. Mai 2015 insgesamt mit 10.680 m² ausgewiesen. Im Zuge der planeri-schen Weiterentwicklung zum BP vom 31.Mai 2016 sind die Flä-chen um 15% auf 12.320 m² angewachsen. Auslöser hierfür war die vertiefte und wesentlich detailliertere Betrachtung durch das zwi-schenzeitlich beauftragte Architekturbüro, das erkannt hat, dass die Schwerpunkttechniken wie Raumlufttechnische Anlagen, Kälteer-zeugung und Netzersatzanlagen im Platzbedarf höher ausfallen werden als im BP vom 13. Mai 2015 ausgewiesen. Allein für den Neubau Gallwitzallee ergaben sich hieraus Flächenmehrungen insbesondere für Technikbereiche von rd. 900 m² (statt 9.400 m² nunmehr 10.300 m²). Zudem ergaben sich weitere Anpassungser-fordernisse aus den fortschreitenden Planungen für die Baumaß-nahmen im Nikolaus-Groß-Weg (Kubatur und Standort des Neu-baus im Verhältnis zu den vorhandenen Grundstücksgrenzen, Ver-lagerung des zweiten Technikkerns, Schaffung eines Nahbereit-schaftsraumes).

Am Nikolaus-Groß-Weg musste zusätzlich ein geringer Flächen-anteil zur baulichen Herstellung der Referenz- und Schulungsum-gebung vorgesehen werden (Kosten hierfür insgesamt: 222.400 €).

KG 400 Bauwerk – Techni-sche Anlagen (ohne Leitstellentechnik)

888.000 € Erhöhung der Technikflächen Der Kostenaufwuchs steht in Verbindung mit der Erhöhung in KG 300. Gemäß BKI liegen die Kosten für die KG 400 rechnerisch bei 35% der Gesamtkosten der KG 300 und 400.

KG 500 Außenanlagen

- 1.000 € Rundungsfehler

KG 700 Baunebenkosten

- 1.002.000 € Reduzierung des Honorars Der Honorarkostenansatz im BP vom 13. Mai 2015 lag bezogen auf die KG 200, 300, 400, 500 und 600 bei 31 %. In der Fortschreibung zum BP vom 31. Mai 2016 wurde der Ansatz auf 26 % reduziert.

* Alle Flächenangaben = Brutto-Grundfläche (BGF)

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Es wird erwartet, dass Bauplanungsunterlagen im IV. Quartal 2017 vorliegen.

Hinsichtlich der Realisierung des Einsatzleitsystems für die kooperative Leitstelle weist das ge-prüfte Bedarfsprogramm vom 31. Mai 2016 keine höheren Kosten als die ursprünglich hierfür eingeplanten 36 Mio. € aus.

Die drei Teilbauprojekte werden Kosten für die Technik in folgender Höhe verursachen:

Standort Kosten Gallwitzallee 20 Mio € Neubau Nikolaus-Groß-Weg 3 Mio € Umbau Bestandsleitstelle Feuerwehr 13 Mio € Gesamt 36 Mio €

Der Polizei ist seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Auftragswirtschaft für den Kostenanteil Leitstellentechnik übertragen worden (aktuell: Bauvorbereitungsmittel). Dies ist auch für die anteiligen Investitionsmittel vorgesehen.

Projektstand/Weiteres Vorgehen: Für die Realisierung der Leitstellentechnik/des Einsatzleitsystems sind zwei europaweite Verga-beverfahren durchzuführen: - Auswahl des Systemlieferanten (SL), der für alle Komponenten aus Hard- und Software ein-

schließlich der Anpassung nach einer noch durchzuführenden Feinspezifikation verantwort-lich sein wird. Es ist zu erwarten, dass sich auf Grund der Komplexität des Auftrags Bieter-gemeinschaften bewerben werden.

- Auswahl eines Dienstleisters (IT-QS), dem die Aufgaben der konstruktiven Qualitätssiche-rung, der sachverständigen Prüfung der Teilleistungen des Systemlieferanten und der Bera-tung der Projektleitung übertragen werden sollen.

Basis für die Ausschreibungen ist eine nach den Vorgaben der Hauptuntersuchung erstellte um-fangreiche Leistungsbeschreibung, die bereits fast vollständig vorliegt. Zurzeit erfolgen letzte Abstimmungen mit bzw. Nacharbeiten durch einen technischen Fachplaner. Die Arbeiten werden bis zum 30. September 2016 abgeschlossen sein. Beide Vergabeverfahren müssen nach der bisherigen Zeitplanung im Jahr 2017 abgeschlossen werden, damit im Folgejahr mit der Feinspe-zifikation begonnen werden kann.

Das Vergabeverfahren für den Systemlieferanten wird aus einem Teilnahmewettbewerb mit an-schließendem Verhandlungsverfahren bestehen. Während der Verhandlungsphase haben die Bieter die Möglichkeit, ihre Projektansätze vorzustellen. Die Zusammenarbeit mit dem Systemlie-feranten wird auf einem projektspezifischen Vorgehensmodell basieren, welches die Projektgrup-pe zusammen mit dem Institut Fraunhofer FOKUS auf der Grundlage des Entwicklungsstandards für die Planung und Durchführung von IT-Systementwicklungsprojekten der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland (V-Modell XT) entwickelt hat.

Die Ausschreibungen des Systemlieferanten und der Qualitätssicherung sollen zügig nach der Zustimmung des Hauptausschusses, voraussichtlich im Oktober 2016, erfolgen.

Folgende Meilensteine sind zurzeit geplant:

Nr. Inhalt Zeitpunkt H o c h b a u

Planung P1 Beginn der Vorplanung Juli 2016 P2 Freigabe der Vorplanungsunterlagen und Beginn Bauplanung März 2017 P3 Freigabe Bauplanungsunterlagen und Beginn der

Genehmigungsplanung April 2018

P4 Zustimmung zur Genehmigungsplanung September 2018 P5 Abschluss der Ausführungsplanung für alle Teilprojekte (TP) März 2022

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Nr. Inhalt Zeitpunkt Realisierung

R1 Beginn der Baudurchführung für den Standort Gallwitzallee (TP1) Juni 2019 R2 Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe für TP1 März 2021 R3 Beginn der Baudurchführung für den Neubau am Standort

Nikolaus-Groß-Weg (TP2) Juni 2019

R4 Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe für TP2 März 2021 R5 Beginn der Baudurchführung für den Umbau am Standort

Nikolaus-Groß-Weg (TP3) September 2022

R6 Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe für TP3 Juni 2024 N u t z e r s p e z i f i s c h e T e c h n i k f ü r a l l e T e i l p r o j e k t e

T1 Beginn des Vergabeverfahrens für den Systemlieferanten und die projektbegleitende Qualitätssicherung

Oktober 2016

T2 Zuschlag für den Systemlieferanten und die projektbegleitende Qualitätssicherung

Dezember 2017

T3 Abschluss der Feinspezifikation Juli 2019 T4 Abschluss der Installation und des Tests der Referenzumgebung August 2019 T5 Abschluss der Systemerstellung Juni 2020 T6 Abschluss des Aufbaus der Schulungsumgebung Juni 2020 T7 Abschluss der Schulung der Administratoren und Multiplikatoren September 2020 T8 Abschluss des Tests auf dem Gesamtsystem Juni 2021 T9 Abschluss der Schulung der Mitarbeiter der Polizei Juli 2021

T10 Abschluss der Schulung der Mitarbeiter der Feuerwehr Juli 2021 T11 Abschluss des Aufbaus der Systemtechnik im TP1 Juli 2021 T12 Abschluss des Aufbaus der Systemtechnik im TP2 Juli 2021 T13 Abschluss Systemtest TP1 und TP 2 Dezember 2021 T14 Abschluss des Probebetriebs TP1 und TP2 September 2022 T15 Betriebsbeginn im TP1 Juli 2022 T16 Betriebsbeginn im TP2 September 2022 T17 Abschluss des Aufbaus der Systemtechnik im TP3 August 2024 T18 Betriebsbeginn im TP2 Oktober 2024

Notwendigkeit der Maßnahme: Die Errichtung der kooperativen Leitstelle ist im Hinblick auf den Erhalt der Einsatzfähigkeit von Polizei und Feuerwehr zur Gefahrenabwehr bzw. zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Notfallrettung, der Brandbekämpfung und des Katastrophenschutzes unab-dingbar erforderlich.

Wirtschaftlichkeit/Folgekosten: Da die Maßnahme der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient, lässt sie sich unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit nur schwer bewerten. Die Prüfung des Bedarfsprogramms bezog sich auf die Zweckmäßigkeit in funktionaler, technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie die Schlüssigkeit des Planungsrahmens insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit der Kos-ten. Für die wirtschaftlich und funktional günstigste Lösung sind sowohl baufachlich als auch be-trieblich Alternativen untersucht worden. Dabei wurde ausdrücklich die Notwendigkeit des Auf-baus von zwei Leitstellen als Redundanz für den Notbetrieb festgestellt.

Finanzierung: Die Investitionsmaßnahme „Neubau einer Kooperativen Leitstelle auf dem Gelände Gallwitzallee; Feuerwehrleitstelle Nikolaus-Groß-Weg, Errichtung eines Erweiterungsbaus und Sanierung des Bestandsgebäudes“ wird aus den im Kapitel 1250 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Hochbau-), Maßnahmegruppe 05, Titel 701 60, veranschlagten Investitionsmitteln fi-nanziert. Im Jahr 2016 entstehende Ausgaben für die weitere Planung werden zunächst aus Bauvorbereitungsmitteln finanziert, die bei 1250/54040 etatisiert sind.

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Folgen für das Land Berlin bei Nichtfreigabe der Mittel: Das Entsperren der Mittel im Herbst 2016 ist notwendig, weil sonst die Vergabeverfahren zur Auswahl des Systemlieferanten (SL) und des projektbegleitenden Qualitätssicherung (IT-QS) nicht begonnen werden könnten. Ein Zuwarten auf den Abschluss der BPU (die Vorlage ist für das vierte Quartal 2017 vorgesehen) ist nicht nur wegen des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs für die Technik, sondern auch inhaltlich ein Risiko, weil es notwendig ist, während der Planungspha-se präzise Vorgaben von Seiten der Technik für die Bauplanung zu formulieren und umgekehrt zwingende Rahmenbedingungen aus dem Hochbau in die Technikplanung zu integrieren. Je später der Systemlieferant in das Projekt einbezogen wird, desto weniger Handlungsspielraum verbleibt. Die Beauftragung des Systemlieferanten kann wegen Umfangs und Inhalts der Beauf-tragung (vgl. Projektstand) nicht aus Bauvorbereitungsmitteln finanziert/abgesichert werden. Die unterschiedlichen zeitlichen Vorläufe sind in der als Anlage beigefügten Grafik verdeutlicht.

Allgemeine Risiken: - Die Ausfallwahrscheinlichkeit der Systeme bei Polizei und Feuerwehr nimmt zu. - Die Technik bei Feuerwehr und Polizei muss modernisiert werden. Bei einer Verzögerung

des Projektes müssten in erheblichem Umfang Ersatzinvestitionen für die vorhandene Tech-nik finanziert werden, die im neuen System nicht genutzt werden könnten.

Projektrisiken: - Das Projekt würde sich insgesamt erheblich verzögern (deutlich mehr als ein Jahr). - Die Möglichkeit von Fehlplanungen im Rahmen der Vorplanung und Bauplanung wird wahr-

scheinlicher (zusätzliches Kostenrisiko). - Die Kosten werden sich zum einen baupreisindexbedingt, zum anderen durch den auch im

IT-Sektor beobachtbaren Preisanstieg mit fortschreitender Zeit weiter erhöhen.

Frank Henkel Senator für Inneres und Sport

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Maßnahme: 10805E70001

Kooperative Leitstelle Berlin der

Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr

Stand: 12.07.2016

Vereinfachte Darstellung

Realisierungsmodelle Gebäude / Leitstellentechnik (IT-Projekt)

Bedarfsprogramm ◊ Ausschreibung und

Vergabe Bau

Bedarfsprogramm ◊ Funktionale Ausschreibung und Vergabe

Planung und Ausführung Systemlieferant

AusführungsplanungEntwurfsplanung

Planung

Bauausführung

Installation

Vorplanung

2016 2017 2018

Gebäude

Leitstelle-ntechnik

(IT- Projekt)

2024

Mittelfreigabe Ausschreibung Planung und Installation

Mittelfreigabe Ausschreibung

Bau

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