SERBIEN SRB - · PDF fileMASSE UND GEWICHTE Höhe 4 m, Breite 2,55 m, Länge 2-Achser...
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MASSE UND GEWICHTE
Höhe 4 m, Breite 2,55 m, Länge 2-Achser 13,50 m, 3-Achser 15 m, Gelenkbusse und Busse mit Anhänger 18,75 m
Gewicht 2-Achser 19,5 t, 3-Achser 26 t, 3-Achser-Gelenkbusse 28 t
STEUERN UND GEBÜHREN
Steuern: 18 % Umsatzsteuer aufPersonenbeförderungsleistungen, an der Grenze zu zahlen
Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Zuständig ist das Finanzministerium,Abteilung für das Fiskalsystem, Knesa Milosa 20, RS-11000 Belgrad,www.mfin.gov.rshttp://purs.gov.rs/en/VAT.html (Erläuterungen in Englisch unter „Instruction“)
Gebühren: Streckenabhängige Autobahngebühren. Informationenin Englisch unter www.tolls.eu/serbia (Busse fallen in die Kategorie III)
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN
Innerorts 50 km/h
Außerorts und Schnellstraßen 80 km/h
– bei Kinderbeförderung 70 km/h
Autobahnen 100 km/h
– bei Kinderbeförderung 90 km/h
BESONDERE VERKEHRSREGELN
Rechts vor links, Anschnallpflicht,Feuerlöscher mitführen, Warn -westenpflicht, Promillegrenze 0,0 ‰, bei Unfall immer Polizei benachrichtigen (Unfallprotokoll/Schadenserfassung aushändigen lassen), Winterreifenpflicht November bis inkl. März, Schneeketten mitführen
WICHTIGE ADRESSEN
Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandNeznanog Junaka 1aRS-11040 Beograd Tel. 00381/11/3064300Fax 00381/11/3064303
Botschaft der Republik SerbienTaubertstraße 1814193 BerlinTel. 030/8957700 Fax 030/[email protected]://berlin.mfa.gov.rs/
NOTRUFE
Polizei 192 oder 112
Feuerwehr 193
Rettungsdienst 194
WICHTIGE HINWEISE
Deutsche reisen mit gültigem Personalausweis/Reisepass/vorläufigem Reisepass/Kinder -reisepass ein. Vorhandene Einträgein den Reisepass eines Elternteilssind seit dem 26.6.2012 nicht mehrgültig. Kinder benötigen ein eigenesReisedokument. Europäische Krankenversicherungskarte der eigenen Krankenkasse unbedingtmitnehmen.
1. Gelegenheitsverkehr Unterwegs Fahrgäste aufzuneh-
men oder abzusetzen, ist grund -sätzlich genehmigungspflichtig
Kategorie A Rundfahrt mit geschlossenen Türen
Kategorie B Besetzte Hin- undanschließende Leerrückfahrt
Kategorie C Leereinfahrten,um eine Gruppe von Fahrgästenaufzunehmen und sie in das Zulassungsland des Fahrzeugszu bringen
C1 – Näheres siehe ASOR-Fahrtenblatt
C2 – Leerhinfahrten zur Abholung nach einer Hinfahrtder Kategorie B
C3 – Näheres siehe ASOR-Fahrtenblatt
Kategorie D Sonstiger Verkehr
2. Pendelverkehr
3. Linienverkehr
generell: PBefG-Genehmigung für Gelegenheitsverkehr. Im ASOR-Fahrtenblatt sind die Felder C 1 undC 3 durchzustreichen
Kategorie A liberalisiert, keine weitere Genehmigung
Kategorie B liberalisiert, keine weitere Genehmigung
Kategorie C 1 Nicht liberalisiert,serbische Genehmigung erforderlich
Kategorie C 2 liberalisiert, keine weitere Genehmigung
Kategorie C 3 Nicht liberalisiert,serbische Genehmigung erforderlich
Kategorie D Nicht liberalisiert, serbische Genehmigung erforderlich
PBefG-Genehmigung, serbische Genehmigung, Transitgenehmigungen
PBefG-Genehmigung, serbische Genehmigung, Transitgenehmigungen
Für genehmigungspflichtige Gelegenheitsverkehre Antrag stellen beim: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)Werderstr. 3450672 KölnTel 02 21/5 77 61 32-1/-2Fax 02 21/57 76 13 [email protected]
Antrag mindestens 30 Tage vor Reisebeginn stellenAntrag mindestens 30 Tage vor Reisebeginn über das BAG (Kontakt s. o.) an: Republika SrbijaMinistarstvo građevinarstva, saobraćaja i infrastruktureSektor za drumskii transport 1 Omladinskih brigada RS-11070 Novi BeogradTel. 0 03 81/11/2 69 14 32Fax 0 03 81/11/13 89 [email protected]
Antrag an die zuständige deutsche Genehmigungsbehörde
generell: Reisepass mit gültigem Visum, internationaler Führerschein,Fahrzeugschein, TÜV-Bescheinigung,Grüne Karte gültig für Serbien bzw.Haftpflichtversicherungsnachweis,für Transit durch EU-Mitgliedstaatenbeglaubigte Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz
Verkehre nach A, B und C2:
Siehe oben und PBefG-Genehmigung, ASOR-Fahrtenblatt
C1-, C3- und D-Felder sind durchzustreichen
Bei C2-Fahrten auch das Fahrtenblattder zugehörigen B-Fahrt
Sicherheitshalber Fahrtenblatt stets in doppelter Ausführung mitnehmen
Bei Genehmigungspflicht:
Siehe oben und PBefG-Genehmigung, serbische Genehmigung, Transitgenehmigungen
Siehe oben und PBefG-Genehmigung, serbische Genehmigung, Fahrgastliste (ASOR-Fahrtenblatt),serbische Genehmigung für Gruppenwechsel
Siehe 3. Spalte und Fahrschein -kontrollliste, Transitgenehmigungen
ART DES VERKEHRS ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG GENEHMIGUNGSVERFAHREN MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
Bei gesetzlicher und privater KrankenversicherungSchutzumfang erfragen. Reisekrankenversicherung und Auslandsschutzbrief empfohlen
WÄHRUNG UND BESONDERHEITEN
Serbischer Dinar (RSD)
100 RSD = ca. 0,81 €
1 € = ca. 122 RSD
Bargeld im Wert von mehr als 10 000 € ist bei Einreise beim Zollanzumelden, Beleg bis zur Ausreiseaufbewahren
Stand: Juli 2016 (alle Angaben ohne Gew
ähr)
Die Tabellen im Internet: www.busmagazin.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de
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