sicher & gesund · Die Türen müssen zudem dicht schließen, um für eine gewisse Zeit zu...

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sicher & gesund 1/2013 I Tür zu! Der richtige Standort für den Kopierer II Brandschutz im Unternehmen. Drei Fragen an Hartmut Nitz, UK Nord III Ulf Stecher ist neuer Vorstands- vorsitzender der UK Nord IV Infoveranstaltung zur neuen „Optischen Strahlenverordnung“ V Technik sicher unterrichten Zurückgezogene Unfallverhütungs- vorschriſten VI Essen und Trinken – immer auf eigenes Risiko? VII Beitragssatz bleibt stabil und weitere Kurzmeldungen VIII Kinostart GOLD Medien – elektronisch und gedruckt INHALT Fortsetzung auf Seite III Tür zu! Kopierer brauchen geeignete Standorte Moderne Bürokopierer sind wahre Multi talente. Sie kopieren, drucken, scannen, faxen. Je kom- plexer sie werden, desto größer werden sie und es taucht die Frage auf: Wohin mit dem Gerät? Oſt steht es dann auf dem Flur. Auch wegen ganz praktischer Erwägungen. Alle Kolleginnen und Kollegen haben Zugriff, alle müssen das Büro für den Gang zum Kopierer verlassen. Doch für den Betrieb eines Kopierers auf dem Flur muss eine Sicherheitseinrichtung installiert werden. Dazu weiter unten mehr. Grundsätzlich müssen Kopierer in eigenen Räu- men mit selbsttätig schließenden Türen stehen. Die Türen müssen zudem dicht schließen, um für eine gewisse Zeit zu verhindern, dass durch einen Brand erzeugter Qualm in die Flucht- und Rettungswege dringt. Zusätzlich gibt ein Rauch- melder einen lauten, durchdringenden Alarm ab, wenn sich ein überhitzter Kopierer entzündet. Nun ist es nicht sinnvoll, wenn die Türen zum Kopierraum immer geschlossen sind. Das Öffnen der Tür mit Unterlagen im Arm ist schwierig, Menschen mit Behinderungen haben das Nach- sehen. Deshalb empfiehlt sich, die Türen mit Feststellanlagen auszustatten. Vorteilhaſt sind

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sicher & gesund1/2013

I Tür zu! Der richtige Standort für denKopierer

II Brandschutz im Unternehmen. DreiFragen an Hartmut Nitz, UK Nord

III Ulf Stecher ist neuer Vorstands -vorsitzender der UK Nord

IV Infoveranstaltung zur neuen„Optischen Strahlenverordnung“

V Technik sicher unterrichten

Zurückgezogene Unfallverhütungs-vorschriften

VI Essen und Trinken – immer aufeigenes Risiko?

VII Beitragssatz bleibt stabilund weitere Kurzmeldungen

VIII Kinostart GOLD

Medien – elektronisch undgedruckt

I N H A L T

Fortsetzung auf Seite III

Tür zu!Kopierer brauchen geeignete Standorte

Moderne Bürokopierer sind wahre Multi talente.Sie kopieren, drucken, scannen, faxen. Je kom-plexer sie werden, desto größer werden sie undes taucht die Frage auf: Wohin mit dem Gerät?Oft steht es dann auf dem Flur. Auch wegen ganzpraktischer Erwägungen. Alle Kolleginnen undKollegen haben Zugriff, alle müssen das Büro fürden Gang zum Kopierer verlassen. Doch für denBetrieb eines Kopierers auf dem Flur muss eineSicherheitseinrichtung installiert werden. Dazuweiter unten mehr.

Grundsätzlich müssen Kopierer in eigenen Räu-men mit selbsttätig schließenden Türen stehen.

Die Türen müssen zudem dicht schließen, um füreine gewisse Zeit zu verhindern, dass durcheinen Brand erzeugter Qualm in die Flucht- undRettungswege dringt. Zusätzlich gibt ein Rauch-melder einen lauten, durchdringenden Alarm ab,wenn sich ein überhitzter Kopierer entzündet.

Nun ist es nicht sinnvoll, wenn die Türen zumKopierraum immer geschlossen sind. Das Öffnender Tür mit Unterlagen im Arm ist schwierig,Menschen mit Behinderungen haben das Nach-sehen. Deshalb empfiehlt sich, die Türen mitFeststellanlagen auszustatten. Vorteilhaft sind

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II · sicher & gesund · UK Nord

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Wiederholung ist die Mutter des Lernens.Vielleicht erinnern Sie sich aus Ihrer Schul-zeit an diese oder ähnliche „Lebensweishei-ten“. Beim Thema Brandschutz zeigt sich,dass an solchen „Sprüchen“ durchaus etwasdran ist. Die Evakuierung von Menschen ausbrennenden Gebäuden muss regelmäßiggeübt werden. Oder wissen Sie spontan, wasSie tun müssen, wenn in Ihrem Unterneh-men die Alarmsirene schrillt? Der besteBrandschutz ist aber immer noch die Brand-verhütung. Wir von der Unfallkasse helfenIhnen, Ihr Unternehmen in technischer undorganisatorischer Hinsicht sicher(er) zumachen. Nehmen Sie uns beim Wort!

N A c H g E f R A g T

E D I T O R I A L

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Brandschutz:gute Organisationschützt Leben

Den Unfallversicherungsträgernwurden in den vergangenen Jahren

jeweils rund 3.500 Arbeitsunfälle gemeldet,die auf Brände und Explosionen zurückzu-führen waren. Worauf müssen Unternehmerbeim Brandschutz besonders achten?

Zunächst müssen die Flucht- und Rettungs-wege entsprechend dem Flucht- und Ret-tungsplan gekennzeichnet sein und ständigfreigehalten werden. Notausgangstürenmüssen sich jederzeit von innen ohnefremde Hilfe öffnen lassen. Alle Beschäftig-ten müssen ihren persönlichen Flucht- undRettungsweg und die Sammelstelle zur Eva-kuierung kennen und mit der Alarmierungvertraut sein. Das lässt sich am bestendurch regelmäßige Räumungs- und Eva-kuierungsübungen erreichen.

Eine ausreichende Anzahl Beschäftigtermuss mit dem praktischen Umgang vonFeuerlöschern vertraut sein. Rauchmelder,Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuer -löscher und alle weiteren technischenBrandschutzeinrichtungen müssen regel -mäßig geprüft und gewartet werden.

Was ist bei der Vorbereitung undDurchführung einer Räumungs- und

Evakuierungsübung zu beachten?

Flucht- und Rettungspläne sowie Brand-schutzordnungen sind keine „theoretischenAngelegenheiten“, die sich mit der Aufstel-lung der Pläne und Beschilderungen erledigthaben. In angemessenen Zeitabständenmuss praktisch geübt werden. Die Terminesollten so gewählt werden, dass im Betriebnormale Geschäftsabläufe vorherrschen. Esist sinnvoll, die örtliche Feuerwehr zu infor-mieren und um einen Beobachter zu bitten.Aus dem Betrieb sollte ebenfalls eine aus-reichende Anzahl von Beobachtern an wich-tigen Stellen postiert werden, zum Beispielbei den Aufzügen, Ausgängen und Sammel-stellen. Sie achten darauf, ob die Alarmsig-nale ausreichen, Lautsprecherdurchsagenklar und verständlich sind, wo Stauungenauftreten oder Beschäftigte die Übung igno-rieren.

Die Beobachter registrieren auch, ob diePersonen mit Behinderungen mitgenommenwerden. An den Sammelstellen wird die Voll-zähligkeit der Beschäftigten festgestellt.

Die Auswertung der Evakuierungsübungzeigt auf, ob die erreichte Räumungszeitfür den Ernstfall ausreicht oder ob eine Ver-kürzung erforderlich ist. Weiterhin wird fest-gestellt, welche Mängel aufgetreten sind,welche Ursachen dafür vorliegen und wiesie zu beseitigen sind. Sofern Mängel fest-gestellt werden, müssen sie unverzüglichbeseitigt und die Übung in absehbarer Zeitwiederholt werden.

Welche Angebote hat die UK Nordzum Thema Brandschutz?

Brandschutz ist Inhalt des Grundseminarsfür Sicherheitsbeauftragte. Außerdembieten wir Seminare für bestimmte Zielgrup-pen an, zum Beispiel Schulleitungen, Lei-tungskräfte in Kindertageseinrichtungen,Sicherheitsbeauftragte in der Alten- undKrankenpflege. Natürlich wird dieses Themaauch in vielen Vorschriften und Broschürender UK Nord und der Deutschen GesetzlichenUnfallver sicherung aufgegriffen, zum Bei-spiel in der Schrift „Arbeitssicherheit durchvorbeugenden Brandschutz“ (GUV-I 560)und anderen.

Interview: Klaudia Gottheit

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Drei Fragen an Hartmut Nitz,Aufsichtsperson bei derUnfallkasse Nord

Im Dokumentarfilm GOLD „brennen“ dreiparalympische Sportler für ihre Disziplin.Unter ihnen die Schwimmerin Kirsten Bruhnaus Neumünster. GOLD kommt am 28. Feb-ruar in die Kinos und ich lege Ihnen den Filmans Herz.Ein gutes und gesundes Jahr 2013 wünschtIhnen

Hans-Jürgen MüllerLeiter der Abteilung Prävention und Arbeits-schutz der Unfallkasse Nord

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sicher & gesund · UK Nord · III

T I T E L T H E M A

Tür zu! Fortsetzung

Feststellanlagen mit einem Magnethalter,der elektrisch mit einem Rauchmelder ver-bunden ist. Bei auftretendem Qualm wirdder Magnet stromlos geschaltet, die Türenautomatisch geschlossen.

Eine Anfrage bei der Feuerwehr ergab, dasskeine Kompromisse bezüglich der Türschlie-ßer von Türen möglich sind. Kopierer dürfennur in Räumen mit selbstschließendenTüren stehen. Feststellanlagen gekoppeltmit Rauchmeldern sind als Alternative

erlaubt. Als weitere Möglichkeit wird eineBrandschutzhaube angesehen, die sich imBrandfall über ein auf dem Flur befindlichesGerät absenkt.

Geschlossene oder sich schließende Türenhaben im Brandfall eine lebenswichtigeFunktion. Der dichte Qualm eines in Brandgeratenen Kopierers macht Fluchtwegeunpassierbar. Schon wenige Atemzüge imBrandrauch können tödlich sein. Offen -stehende Türen von Kopierräumen können

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nicht mehr geschlossen werden, da sichniemand durch den Qualm in die Nähe derRäume begeben kann. Wertvolle Minutenzum Verlassen des Gebäudes verrinnen.Bei geschlossener Tür entsteht dagegen nureine geringe Verqualmung und die Beschäf-tigten gewinnen Zeit zum Verlassen derArbeitsräume.

Rüdiger Remus

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Brandversuch: Kopierer nach 5 Min. ... nach 27 Minuten ... nach 35 Minuten ... und nach 45 Minuten

Die Bürger „seiner“ Stadt kennen ihn seit2002 als ihren Bürgermeister. Fast genausolange kennen ihn die Mitgliedsunternehmender Unfallkasse Nord: Ulf Stecher, 45 Jahrealt, Bürgermeister der Stadt Heide, ist seitdem 1. Januar 2013 amtierender Vorsitzen-der des Vorstandes der Unfallkasse Nord.Er ist Nachfolger von Reimer Lucht auf derArbeitgeberseite.

Vor acht Jahren, am 29. Januar 2004, wurdeHerr Stecher Mitglied der Selbstverwaltungder damaligen Unfallkasse Schleswig-Hol-stein. Der gebürtige Heider und gelernteVerwaltungsfachmann ist seiner Heimattreu geblieben, sieht man vom Studium derRechtswissenschaften in Kiel einmal ab.In Heide machte Ulf Stecher seine ersten

Schritte in der Politik: als bürgerliches Mit-glied des Schul- und Kulturausschusses imDithmarscher Kreistag. 1990 wurde er Mit-glied des Kreistages, 1998 bis 2003 Bürger-meister der Gemeinde Süderheistedt, einemVorort von Heide.

Ulf Stecher ist ein Mann des Engagements:Er ist Vorstandsmitglied des StädtebundesSchleswig-Holstein und setzt sich in unter-schiedlichen Gremien für Wirtschaftsent-wicklung, Kultur, Kindertagesstätten undweitere wichtige Belange seiner Region ein.Bei der Unfallkasse Nord war Ulf Stecherunter anderem im Rentenausschuss tätig.

Klaudia Gottheit

frischer Wind aus HeideUlf Stecher ist neuer Vorstandsvorsitzender

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IV · sicher & gesund · UK Nord

S E M I N A R E

Seminare für Unternehmenund Verwaltungen

Seminare fürKindertagesstätten

Seminare für Schulen

Unsere Seminare sind kostenfrei für alle Versicherten: www.uk-nord.de/seminare

Zu unseren Seminaren Arbeitssicherheitund Gesundheitsschutz am Arbeitsplatzladen wir Sie herzlich ein. Informieren Siesich und diskutieren Sie mit unseren Fach-leuten und mit anderen Seminarteilneh-mern.

Treffen Sie Ihre Auswahl und melden Siesich online an.

Brandschutz

Brandschutz ist eine Aufgabe für alle imUnternehmen. In unserem Seminarpro-gramm wird das Thema für unterschiedlicheZielgruppen angeboten. Sicherheitsbeauf-tragte, die neu bestellt wurden, können sichzum Beispiel im Juni und November in unse-rem Grundlagenseminar über Brandschutzinformieren.

Ort und Termine entnehmen Sie bitte demKasten rechts. Eine Übersicht über alleSeminare, in denen Brandschutz behandeltwird, finden Sie unter www.uk-nord.de,Webcode P00377. Bitte geben Sie das WortBrandschutz in die Stichwortsuche ein.

Seit Juli 2010 ist die „Verordnung zum Schutzder Arbeitnehmer vor Gefährdungen durchkünstliche optische Strahlung“ (OStrVO) inKraft. Sie gibt erstmals Grenzwerte für künst-liche optische Strahlung vor, wie ultravio-lette, sichtbare und infrarote Strahlung. Inder Informationsveranstaltung am 28. März2013 in Hamburg erfahren Teilnehmendemehr über Inhalt und Anforderungen dieserVerordnung. Organisiert wird die Veranstal-tung vom Amt für Arbeitsschutz Hamburg

an der Schweißtechnischen Lehr- und Ver-suchsanstalt Nord GmbH. Die UK Nord isteiner der Kooperationspartner.

Künstliche optische Strahlung kann Augenund Haut des Menschen schädigen. Beschäftigte sind etwa beim Schweißenoder während der Werkstoffprüfung durchhohe UV-Strahlung gefährdet. Der Gesetz -geber verlangt vom Arbeitgeber, geeigneteSchutzmaßnahmen vor Aufnahme der Tätig-keit umzusetzen. Dazu gehört, in einerGefährdungsbeurteilung zu klären, wie sehrMitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer sol-chen Strahlung ausgesetzt sind. Außerdemsind Betriebsanweisungen zu erstellen. Bei-spiele werden auf der Infoveranstaltung vor-gestellt.

Weitere Partner der Veranstaltung sind dieSchweißtechnische Lehr- und Versuchsan-stalt Nord GmbH Hamburg, die Bundesan-stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(BAuA), die Berufsgenossenschaft EnergieTextil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM,Referat Optische Strahlung) und der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirt-schaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN,Strahlenschutz und nichtionisierende Strah-lung).

Frank Hofmann

Die neue „Optische Strahlenverordnung“Informationsveranstaltung am 28. März in Hamburg

Zielgruppe: Arbeitgeber und Fachkräftefür Arbeitssicherheit, zum Beispiel vonBetrieben mit Schweißarbeitsplätzen,wie Bauhöfe, Theater(-Werkstätten)und Technische Betriebszentren, sowieKrankenhäuser. Kosten pro Teilnehmer: 35 EuroAnmeldungen: beim SLV Hamburg Nordunter [email protected] oderwww.slv-nord.de

Seminarnummer: 01.001.22Inhalt: Rechtliche Grundlagen der gesetzli-chen Unfallversicherung, Rechte undPflichten der Sicherheitsbeauftragten,Sicherheit im Unternehmen: Brandschutz,Fluchtwege, elektrische Anlagen undBetriebsmittel.Zielgruppe:Neu bestellte Sicherheitsbeauftragte inSchleswig-HolsteinDatum:12./13. Juni und 12./13. November 2013Uhrzeit: 9 – 16 UhrOrt: NeumünsterLeitung: Frank Hofmann

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sicher & gesund · UK Nord · V

V E R A N S T A L T U N g E N

Technik sicher unterrichten

Wie begeistert man junge Smartphone- undTablet-PC-Nutzer im Unterricht für Technik?Auf dem Landesfachtag Technik in Kiel am16. November 2012 wurden interessanteMöglichkeiten vorgestellt, etwa Experimentezu erneuerbaren Energien, Roboter, Formel 1in der Schule oder Metallguss. Im Unterrichtsteht Sicherheit an erster Stelle, wie einWorkshop der Unfallkasse (UK) Nord deut-lich machte.

Organisiert wurde die Veranstaltung vomRegionalen Bildungszentrum (RBZ) Technikin Kiel und dem Institut für Qualitätsent-wicklung an Schulen Schleswig-Holstein(IQSH). Das Thema „Technik sicher unter-richten!“ lockte gut 100 Teilnehmerinnenund Teilnehmer in die Förde-Stadt. Insbe-sondere an Regional- und Gemeinschafts-schulen unterrichten viele Lehrkräfte dasFach Technik fachfremd. Deshalb wurdenauch zwei Sicherheitsworkshops unter Lei-tung von Olaf Röpnack, Aufsichtsperson derUK Nord, angeboten.

Im Mittelpunkt der beiden Kurse stand dieGefährdungsbeurteilung, die nach demArbeitsschutzgesetz seit 1996 für alle Schu-

len Pflicht ist. Die Lehrkräfte diskutiertenangeregt über Fragen wie „Wo fange ichan?“, „Muss man immer vom schlimmstenFall ausgehen?“, „Bewerte ich die Gefähr-dung, bevor oder nachdem die Schülerinnenund Schüler ihre persönliche Schutzausrüs-tung angelegt haben?“

Kursleiter Olaf Röpnack machte deutlich,dass es keine vorgefertigten Antworten gibt.Vielmehr gehe es darum, sich präventiv mitden Gefährdungen im Technikunterricht aus-einanderzusetzen.

Die UK Nord trägt mit Informationen, Semi-naren und Veranstaltungen dazu bei, dassder Technik- und der Naturkundeunterrichtsicher ablaufen. Passende Seminare sindunter www.uk-nord.de, Webcode S00391und S00395 zu finden.

Lilian Meyer

Landesfachtag Technik in Kiel

Bausatz mit Experimenten zu Solarkraft. Foto: Lilian Meyer

Unfallverhütungs -vorschriftenzurückgezogen

Am 5. Dezember 2012 hat die Vertreter -versammlung der UK Nord beschlossen,folgende fünf Unfallverhütungsvorschriftenzurückzunehmen:

• V A8 Sicherheits- und Gesundheits-schutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

• V C10 Luftfahrt• V C51 Forsten• V D5 Chlorung von Wasser• V D32 Arbeiten an Masten, Freileitungen

und Oberleitungsanlagen

Rückenkampagne

Am 10. Januar startete die Kampagne„Denk an mich. Dein Rücken“. Auf derKampagnen-Homepage ist ein eigenes Infor-mationsportal für Unternehmer und Sicher-heitsfachkräfte mit branchenspezifischenInformationen und Handlungsempfehlun-gen integriert. Mehr Informationen unterwww.deinruecken.de, Webcode d10808

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VI · sicher & gesund · UK Nord

A K T U E L L E S &   T I P P S

Nach dem Sozialgesetzbuch Sieben(SGB VII) ist ein Unfall, der im Zusammen-hang mit der versicherten Tätigkeit passiert,ein Arbeitsunfall.*

Besteht jedoch auch Versicherungsschutzwährend der Mittagspause und der dazu -gehörigen Essenaufnahme? Sind die Wegedorthin und zurück versichert? Wie verhältes sich, wenn in der Kantine verdorbenesEssen serviert wird?

Weil der Versicherte während der betriebs-bedingten Anwesenheit am Arbeitsplatzeinem anderen Unfallrisiko ausgesetzt istals in seiner gewohnten Umgebung zuHause, sind die Wege von und zur Kantinebzw. Essenaufnahme versichert. Der Versi-cherungsschutz endet mit Durchschreitender Eingangstür.

Prinzipiell ist das Essen und Trinken eineeigenwirtschaftliche Tätigkeit. Es ist daherdem persönlichen Lebensbereich zuzuord-nen und grundsätzlich nicht versichert. Wersich also beim Essen verschluckt, verbrenntoder beim Gebrauch des Bestecks verletzt,genießt keinen Versicherungsschutz.Ebenso verhält es sich bei selbst mitge-brachtem, verdorbenem Essen.

Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn derinnere Zusammenhang zwischen der beruf -lichen Tätigkeit und der Nahrungsaufnahmegegeben ist. Besteht etwa besondere Eileaufgrund Termindruckes, ist der Ort derEssenaufnahme aufgrund einer Dienstreisevorbestimmt oder wird in der Kantine verdor-benes Essen serviert, besteht Versicherungs-schutz. Gleiches gilt, sofern betrieblicheUmstände (Hitze, Staubentwicklung) das

Essen und Trinken – immer auf eigenes Risiko?Versicherungsschutz bei der Nahrungsaufnahme

sofortige Trinken oder Essen unumgänglichmachen und es der Erhaltung der Arbeits-kraft dient.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei Schülernin einer Ganztagsschule ist das Essen in derKantine als Schulveranstaltung oder Betreu-ungsmaßnahme zu werten, so dass dasEssen selbst gleichwohl versichert ist. Dasschließt das Verschlucken oder Verbrennenein. Eine Verpflichtung zur Teilnahme mussnicht vorliegen. Der Versicherungsschutzbesteht über das Durchschreiten der Ein-gangstür hinaus. Auch Stürze auf nassemBoden in der Kantine sind bei den Schülernversichert.

Der Verzehr von Genussmitteln (Alkohol,Süßigkeiten) bleibt unversichert, da dies inkeinen Zusammenhang mit der versichertenTätigkeit zu bringen ist.

Jessica Trede* Rechtsgrundlage für die Definition eines Arbeitsunfalls ist § 8 SGB VII.

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sicher & gesund · UK Nord · VII

Höhere Verdienst-grenze für Minijobs

Die geringfügigkeitsgrenze ist seit dem1. Januar 2013 von 400 Euro auf 450 Euromonatlich angehoben worden. Nach wievor gilt: Wenn Ihre Haushaltshilfe bis zu450 Euro monatlich bei Ihnen verdient,müssen Sie sie bei der Minijobzentraleanmelden.

Eine weitere Neuerung durch die Gesetzes-änderung ist, dass Minijobs in Zukunft fürdie Arbeitnehmer rentenversicherungs-pflichtig sind. Wer also künftig eine neuegeringfügige Beschäftigung aufnehmenund wie bislang keine Abgaben zahlen will,muss dies extra beantragen. Auch beidenjenigen, bei denen das Gehalt auf über400 Euro steigt, gilt das neue Recht.

Claudia Löhnert

Beitragssatz bleibtstabilZum Haushaltsplan 2013

Die Vertreterversammlung der UK Nord hatauf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2012 inBad Segeberg den Haushaltsplan für dasJahr 2013 in Höhe von 86.295.935 Euro fest-gestellt. Das Haushaltsvolumen 2013 steigtdabei gegenüber dem Vorjahr um 3,14 Pro-zent (83.588.304 Euro).

Das Gesamtumlagesoll, das heißt die Summeder Mittel, die über Beiträge finanziert wer-den müssen, steigt gegenüber dem Vorjahr.Der durchschnittliche Beitragssatz – alsIndikator für Beitragsstabilität – bleibt hin-gegen stabil.

Mit dem Haushaltsplan 2013 ist auch fürden Bereich des staatlichen Arbeitsschutzesein Etat in Höhe von rund 6,123 MillionenEuro festgestellt worden, der durch entspre-chende Ausgleichszahlungen des LandesSchleswig-Holstein finanziert wird.

Claudia Löhnert

Änderungder Zuständigkeiten

Der gesetzgeber hat die Regelung überdie Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfall -versicherung zum 1. Januar 2013 in zweiTeilbereichen neu gefasst. Betroffen sindUnternehmen mit eigener Rechtsform, andenen die öffentliche Hand beteiligt ist(rechtlich selbständige Unternehmen).

Unternehmen verbleiben in der Zuständig-keit der Unfallkassen, wenn Bund, Länderund/oder Kommunen die Kapitalmehrheit(mehr als 50 Prozent) besitzen oder übereine Stimmenmehrheit in den Organen ver-fügen.

Sollten durch Änderungen nach dem1. Januar 1997 die Kapital-/oder Stimmen-mehrheiten nicht mehr bestehen, ist dieFachberufsgenossenschaft zuständig.Gleiches gilt für Unternehmen, die nachdem 1. Januar 1997 gegründet worden sind.Nähere Informationen erhalten Sie mit demBeitragsbescheid 2013.

Claudia Löhnert

Mahnung –nein danke!

Ende des Jahres 2012 wurden die Mitglieds-unternehmen und Kommunen wie in jedemJahr aufgefordert, der UK Nord die Arbeits-entgelte und die Zahl ihrer Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter bis spätestens 11. Februar2013 mitzuteilen. Schülernachweise sindzum selben Termin zu melden. Leidermusste im vergangenen Jahr die Meldungnach Ablauf der Meldefrist bei vielen Unter-nehmen angemahnt werden.

Die Zahl der Versicherten und Schüler sowiedie Arbeitsentgelte des abgelaufenen Jahressind maßgeblich für die Beitragsberech-nung. Dass die übermittelten Zahlen korrektsind, ist für die Gemeinschaft aller Beitrags-zahler aus folgendem Grund sehr wichtig:Der Beitrag für ein Unternehmen wird inner-halb seiner Beitragsgruppe anhand der Ver-sichertenzahlen beziehungsweise derArbeitsentgelte errechnet. Deshalb unseredringende Bitte: Melden Sie die Zahlenmöglichst umgehend!

Sabine Hartwig-Kleu

K U R Z M E L D U N g E N

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VIII · sicher & gesund · UK Nord

M E D I E N

ImpressumUnfallkasse Nord, Seekoppelweg 5a, 24113 KielTelefon 04 31 / 64 07-0, Fax 04 31 / 64 07-2 50Verantwortlich: Jan Holger Stock, GeschäftsführerGesamtkoordination: Klaudia Gottheit

E-Mail Redaktion: [email protected] Redaktion: 0 40 / 2 71 53-4 03Redaktion: Birgit Faßbender, Klaudia Gottheit,Sigrid Jacob, Lilian Meyer, Ronny Welbing

Gestaltung, Satz: SoPunkt Agentur GmbHDruck: Konradin Druck GmbH, Leinfelden-Echterdingen

Medien – elektronisch und gedruckt

LED-Röhrenlampen

LED-Röhrenlampen ersetzen zunehmendkonventionelle Leuchtstoffröhren, die lautEU-Beschluss vom Markt genommen wer-den. Das Faltblatt „Sicherer Einsatz von LED-Röhrenlampen“ informiert über Vor- undNachteile dieser Lampen. Unter anderemwerden die zurzeit erhältlichen Variantenerläutert und in Risikogruppen eingeordnet.Download unter www.baua.de/de/Publika-tionen/Faltblaetter/Faltblaetter.html

Ständige Erreichbarkeit muss nicht sein

Viele Beschäftigte schalten das Dienst-handy auch nach Feierabend nicht aus.Oft fehlen klare Absprachen, ob man nach

Arbeitsschluss noch erreichbar sein muss.Die Studie „Ständige Erreichbarkeit. Wiebelastet sind wir?“ schildert Ursachen undFolgen der Dauerpräsenz von Arbeitneh-mern. Dazu wurden 430 Personen vom Insti-tut für Arbeit und Gesundheit der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung in Zusam-menarbeit mit der Unfallkasse Hessenbefragt. Download der Studie unterwww.dguv.de, Webcode d13378

Maschinenrichtlinie

Der Leitfaden für die Anwendung der euro-päischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)steht jetzt komplett in Deutsch zur Verfü-gung. Download unter www.dguv.de, Web-code d140536

Premiere für gOLDAm 28. Februar startet der Filmin den deutschen Kinos

Seit den Paralympics 2012 ist das ThemaInklusion von Menschen mit Behinderungin der Mitte der Gesellschaft angekommen.Am 28. Februar kommt GOLD in die Kinos,ein Film, der uns Inklusion emotional undmit beeindruckenden Bildern nahebringt.GOLD ist ein Dokumentarfilm über dieLebensgeschichten dreier außergewöhnli-cher Menschen und Spitzensportler aufihrem Weg zu den Paralympics London 2012:Henry Wanyoike (blinder Marathonläufer,

Kenia), Kirsten Bruhn (querschnittgelähmteSchwimmerin, Deutschland) und Kurt Fearn-ley (Rennrollstuhlfahrer, Australien).

„Diese Athleten demonstrieren auf beein-druckende Art und Weise, was Menschen zuleisten im Stande sind. Die Bewegung desParalympischen Sports und insbesonderedie Paralympischen Spiele zeigen in idealerWeise, wie Sport unsere Gesellschaft zumPositiven verändern kann“, sagt Filmprodu-zent Andreas F. Schneider, selbst ehemali-ger Wettkampfsportler im Handbikefahren.Schneider weiß, wovon er spricht: Er ist alsAchtzehnjähriger bei einem Badeunfall

Neuer Wettbewerb

Der Wettbewerb „Unterwegs – aber sicher!“setzt auf gute Praxis in Unternehmen,Behörden, Bildungseinrichtungen. Bis zum1. Juli können die Teilnehmer erfolgreicheProjekte ihres Hauses zur Verkehrssicherheiteinreichen. Mehr Informationen beim Ver-band Deutscher Sicherheitsingenieure(VDSI) unter www.vdsi.de/unterwegs-aber-sicher

Klaudia Gottheit

schwer verunglückt und sitzt seitdem imRollstuhl. Am eigenen Leib erfuhr er, wel-cher Anstrengungen es bedarf, sich in einneues Leben zu kämpfen, und welch wich-tige Funktion der Sport dabei hat.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-rung hat diesen Film mit initiiert, weil er aufbeeindruckende Weise die Inklusion zumThema macht. Menschen mit einer Behinde-rung die größtmögliche gesellschaftlicheTeilhabe zu gewährleisten ist eine der Leitli-nien der gesetzlichen Unfallversicherung, zuderen Trägern die Unfallkasse Nord gehört.

Text: DGUV

Die Produzenten Andreas F. Schneider und Hendrik Flügge (rechts)

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