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Sichere Kita Außengelände Allgemeines Oktober 2015

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Oktober 2015

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Grundlagen und Begriffsbestimmungen 3 3 4 5

Spielplatzgeräte Räume Freie Fallhöhe Quellen 7

Sicherheitstechnische Anforderungen 8 Informationen 8 Konstruktionsfestigkeit 9 Absturzsicherungen 10 Schutz vor Fangstellen 12

12 13 14 15 16

Informationen Fangstellen für Kopf und Hals Fangstellen für Kleidung und Haar Fangstellen für Finger Fangstellen für den ganzen Körper Fangstellen für Fuß oder Bein 17

18 19 21 22 23

Zugänglichkeit für ErwachseneBeschaffenheit des Gerätes/Werkstoffe Anforderungen an das Umfassen und GreifenKennzeichnungFallraum, Fallschutz und Bodenbeschaffenheit Quellen 26

Anhang

Anforderungen für Kinder unter 3 Jahren Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre

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Im Spiel erfahren und erleben Kinder die Welt. AttraktiveSpielflächen und Gerätelandschaften fördern die kind-liche Entwicklung. Entscheidend für die Qualität derSpielflächen und -geräte ist der Spielwert für die Nutzer.

Eine geeignete Anordnung und Aufstellung der Spiel-platzgeräte, d. h. die sinnvolle Integration der Geräte in die Spielabläufe der Nutzer, führen zum Erwerb und zur Verbesserung zahlreicher motorischer Fähigkeiten.Hierdurch werden Kinder selbstsicherer.

Durch eine übersichtliche Gestaltung der Spielabläufelassen sich Gefährdungen für die Nutzer reduzieren.

Kinder sollen im Spiel mit den Risiken des Lebens kon-frontiert werden. Sie sollen diese erleben, den Umgangmit ihnen lernen und somit ein Handwerkszeug erwer-ben, um risikoreiche Situationen im Leben zu beherr-schen. Mögliche Verletzungen durch überschaubare und kalkulierbare Restrisiken, die als „sportlichspie-lerisches Risiko” gelten, werden bewusst in Kauf ge-nommen.

Spielplatzgeräte sind definiert als Geräte und Bauten,einschließlich Bauteilen und Konstruktionselementen, an oder mit denen sich Kinder drinnen oder draußen nach eigenen, jederzeit veränderbaren Regeln bzw.Spielmotivationen betätigen können.

Klettergeräte sind Spielplatzgeräte, die es dem Benutzererlauben, sich auf ihnen oder in ihnen mit Hand- und Fuß/Bein-Unterstützung zu bewegen, und die zumindest dreiKontaktpunkte erfordern, von denen einer eine Hand ist.

Grundlagen und Begriffsbestimmungen

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Spielplatzgeräte

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Werden Spiel- und Klettergeräte aufgestellt, sindausreichend bemessene Räume vorzusehen. Zuunterscheiden sind folgende Räume:

Geräteraumals Raum, den ein Gerät nach seiner Aufstellung einnimmt.FreiraumRaum in, auf oder um das Gerät herum, der von einem Benutzer des Gerätes während einer Bewegung, die durch das Gerät verursacht wird, eingenommen werden kann.Fallraumals Raum in, auf oder um ein Gerät herum, der von einem Benutzer eingenommen werden kann, der von einem erhöhten Teil des Gerätes fällt. Der Fallraum eines Gerätes beträgt grundsätzlich mindestens 1,5 m.Mindestraumals der Raum, der für die sichere Benutzung des Gerätes benötigt wird und den Fallraum, den Freiraum und den Geräteraum einschließt.

Grundlagen und Begriffsbestimmungen

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Räume

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Die Spielebene ist die Ebene eines Spielplatzes, von der aus die Benutzung des Gerätes beginnt und diezumindest die Aufprallfläche einschließt.

Als freie Fallhöhe wird der größte lotrechte Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützungzur darunterliegenden Aufprallfläche bezeichnet.

Beispiele zur Bestimmung der freien Fallhöhe sind:

bei sitzender Nutzung von der Sitzfläche aus zurFläche darunter,

bei stehender Nutzung von der Fußunterstützung aus zur Fläche darunter,

wenn der Körper nur mit den Händen gehalten wird,errechnet sich die freie Fallhöhe von der Greifflächezur Fläche darunter,

bei einer Schaukel wird diese von der Mitte desSitzes senkrecht zum Boden bestimmt, während der Schaukelsitz um 60° angehoben ist.

Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nichtüberschreiten.

Grundlagen und Begriffsbestimmungen

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Freie Fallhöhe

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Die Bestimmung der freien Fallhöhe bei einer hängen-den Nutzung mit Unterstützung der Füße und Beine z. B. Klettertaue, Rutschstangen wird durch die Formelermittelt:

Freie Höhe (h) = maximale Greifhöhe – 1 m

Bei der Sicherheitsbetrachtung der freien Fallhöhe ist es notwendig, auch die Standflächen einzubeziehen, die offensichtlich nicht zum Spielen vorgesehen sind.Kinder nutzen jede Gelegenheit, sich zu erproben, underfahren die Welt im und durch das Spiel. Damit Kindervor versteckten Gefahren geschützt werden, ist es er-forderlich, mögliche Zugänge zu Aufbauten und Geräten,die nicht für das Spielen vorgesehen sind, in die Überle-gungen einzubeziehen.

Folgende Beispiele zeigen Gelegenheiten auf, die Kinderermutigen, Orte zu erreichen, die nicht zum Spielen vor-gesehen sind:

einfach zugängliche Dächer und Dachneigungen

gut erreichbare Vorsprünge

einfache Klettergelegenheiten

Grundlagen und Begriffsbestimmungen

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Freie Fallhöhe

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Bei Bau, Gestaltung und Betrieb von Außenspiel-und Spielplatzflächen sind Spielplatzgeräte stets nach dem aktuellen Stand der Technik zu gestalten.

• Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82

• Kindertageseinrichtungen, DGUV Regel

102-002

• Außenspielflächen und Spielplatzgeräte,

DGUV Information 202-022

• Produktsicherheitsgesetz – ProdSG• Spielplatzgeräte und Spielplatzböden,

DIN EN 1176 • Spielplatzgeräte und Spielplatzböden,

DIN EN 1176 Beiblatt 1• Stoßdämpfende Spielplatzböden,

DIN EN 1177

Grundlagen und Begriffsbestimmungen

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Quellen

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Voraussetzung für freudvolles und anspruchsvollesSpielen an Spielplatzgeräten sind sichere Geräte und Geräteumgebungen.

Gefährdungen werden vermieden, wenn

die konstruktive Festigkeit der Geräte vorhanden ist,

auf erhöhten Spielebenen Absturzsicherungenangebracht sind,

Fangstellen für Körper und Kleidungsstückevermieden werden,

die Geräte für Erwachsene zugänglich sind,

geeignete Werkstoffe fachgerecht verarbeitetwerden,

ergonomische Anforderungen an das Umfassen und Greifen erfüllt sind,

Spielplatzgeräte gekennzeichnet sind, und

der Fallschutz in Abhängigkeit von der Fallhöheerfüllt ist.

Übersicht: Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahren (siehe Anhang)

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Informationen

Für Kinder unter 3 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen (siehe Anhang).

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Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende kon-struktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisensowie den Belastungen der Nutzer standhalten. DieKonstruktionsfestigkeit wird errechnet oder durchBelastungsversuche nach DIN EN 1176-1 bestimmt.

Fundamente von Spielplatzgeräten sind standsicherauszuführen. Gefährdungen durch Fundamente sind zu vermeiden. Bei lockerem Fallschutz z. B. Sand oderHolzschnitzel müssen Fundamente folgendermaßenangelegt werden:

Sockel, Stützen und Befestigungselemente müssenmindestens 400 mm unter der Spielebene liegen.

Fundamentköpfe, die wie im Bild angelegt sind,müssen mindestens 200 mm unter der Spielebeneliegen.

Fundamente können auch durch Geräte oderGeräteteile wirksam abgedeckt sein.

Aus dem Fundament herausragende Teile, z. B.Schrauben, die nicht mindestens 40 cm unter der Spielebene liegen, müssen

wirksam abgedeckt sein,

weniger als 8 mm herausragen,

dauerhaft z. B. durch Hutmuttern abgedeckt sein.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Konstruktionsfestigkeit

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Zur Vermeidung von Abstürzen von Standebenen underhöhten Spielebenen sind grundsätzlich Absturzsich-erungen anzubringen.

Standebenen sind Flächen, wo sich ein Benutzer ohneFesthalten mit den Händen oder ohne Balancieren auf-halten kann. Die notwendigen Absturzsicherungen sindabhängig von der Höhe der Standebene. Alle Absturz-sicherungen sollten mindestens 750 N/m als Festigkeits-anforderung aufweisen.

Zum Schutz gegen Absturz sind folgende Sicherungenwirksam:

Handläufe sind keine Absturzsicherungen, siedienen vorwiegend dem Balance halten. Handläufemüssen mindestens 60 cm und höchstens 85 cmhoch angebracht sein.

Geländer sollen einen Absturz verhindern, nicht aberein Hindurchrutschen darunter. Ab einer freienFallhöhe von 1 m bis 2 m sind Geländer anzubringen.

Brüstungen sind erforderlich bei Geräten, die eineStandebene aufweisen, die über 2 m liegt. Die Höhewird von der Oberfläche der Plattform, Treppe oderRampe gemessen. Die erforderliche Oberkante derBrüstung muss mindestens 70 cm betragen.Leitereffekte durch horizontale bzw. annäherndhorizontale Querstangen an Brüstungen sind nichtzulässig, da Kinder die Brüstung sonst überkletternkönnten.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Absturzsicherungen

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Brüstungen müssen mit Ausnahme der Zu- und Aus-gangsöffnungen die Plattform vollständig umgeben.

Diese Zu- und Ausgangsöffnungen dürfen eine Öffnungvon höchstens 50 cm haben, es sei denn, ein Geländer ist über der Öffnung vorhanden. Dann darf die maxi- male Öffnungsweite einer Brüstung höchstens 120 cmbetragen.

Bei Treppen, Rampen, Brücken, die zusätzliche Brüst-ungen als Teil ihrer Konstruktion haben, darf die Breiteder Ausgangsöffnung in der Brüstung nicht größer seinals die Breite dieser Spielelemente.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Absturzsicherungen

Für Kinder unter 3 Jahren beginnen an leichtzugänglichen Geräten die Anforderungen zumSchutz der Kinder früher. So müssen Rampen und Treppen bereits ab der niedrigsten Stelle der Rampe bzw. Treppe Handläufe, Geländer oder Brüstungen haben. Ab einer freien Fall- höhe von 60 cm müssen Podeste, Rampen und Treppen immer Brüstungen haben.

Für Kinder unter 3 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen (siehe Anhang).

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InformationenFangstellen ergeben sich aus Situationen, bei denen Körper, Körperteile oder Kleidungsstücke hängen bleiben und der Nutzer des Gerätes sich nicht selbstständig befreien kann.

Dies kann betreffen:

Kopf und Hals

Kleidung und Haar

Finger

Ganzer Körper

Fuß oder Bein

Zusätzlich müssen mögliche Werkstoffverände- rungen bei Spielplatzgeräten, die zu Fangstellen führen können, durch den Hersteller berücksichtigt und ausgeschlossen werden.

Weiterhin dürfen Öffnungen, die nach unten in einemWinkel von weniger als 60° zusammenlaufen, nichtvorhanden sein.

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Fangstellen für Kopf und HalsSpielplatzgeräte müssen so gebaut sein, dass Öffnungenkeine Fangstellen für Kopf oder Hals bilden, weder beiBewegungen mit dem Kopf voran noch bei Bewegungenmit den Füßen voran.

Gefährliche Situationen, in denen diese Art von Fang-stelle angetroffen werden kann, schließen ein:

vollständig umschlossene Öffnungen, durch die ein Benutzer, Kopf oder Füße voran, rutschen kann,

teilweise umschlossene oder V-förmige Öffnungen,

andere Öffnungen, z. B. Scherstellen oderbewegliche Öffnungen.

Hinweis:Der Umgang mit Prüfkörpern bedarf einer theoretischenund praktischen Sachkunde. Prüfkörper sollten Arbeits-mittel eines jeden Sachkundigen für die Spielplatzge-räteprüfung sein. Die Prüfung an Spielplatzgeräten aufFangstellen kann z. B. notwendig sein:

beim Neubau eines Spielplatzgerätes,

der Neuaufstellung eines Spielplatzgerätes,

der jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfungeines Spielplatzgerätes durch einen Sachkundigen,

bei wesentlichen konstruktiven Änderungen amSpielplatzgerät.

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Fangstellen für Kleidung und HaarFangstellen für Kleidung und Haare sind dort auszu-schließen, wo der Nutzer eine erzwungene Bewegungdurchführt bzw. durchführen will. Hierdurch soll z. B. die Gefahr einer Strangulation vermieden werden.Erzwungene Bewegungen finden z. B. beim Rutschen,beim Ablassen an Kletterstangen und beim Abrutsch- en von Dächern statt.

Geräte sollten so konstruiert sein, dass gefährlicheSituationen, in denen sich Kleidung und Haare verfan-gen können, nicht entstehen. Konstruktiv sind zuvermeiden:

Spindeln und drehende Teile,

Vorsprünge,

Spalten oder V-förmige Öffnungen, in denen Teile der Kleidung, z. B. beim Rutschen, hängen bleibenkönnen.

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Fangstellen für FingerZur Vermeidung von Verletzungen sind Fingerfang- stellen an Spielplatzgeräten auszuschließen. AlsFingerfangstellen gelten Löcher und Öffnungen, die 1 m über der Standfläche liegen. Zu vermeiden sind Spalten, in denen Finger hängen bleiben können.

Witterungsbedingte Trockenrisse in Hölzern gelten nicht als Fangstellen. Durch die Verjüngung des Ris- ses nach innen kann das Hängenbleiben der Fingernahezu ausgeschlossen werden.

Zur Beurteilung der Fangstellen werden die Prüfkör- per der Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden(DIN EN 1176-1)“ verwendet.

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Fangstellen für den ganzen KörperGeräte sind so zu konstruieren, dass keine Körper-fangstellen auftreten können. Zur Vermeidung vonFangstellen in Tunneln gelten folgende Anforderungen:

(Maße inMillimeter)

Ein Ende offen Beide Enden offen

Schräge≤5° aufwärts (nur amEingang)

≤15° > 15°

Min.-Innenmaß*

≥750 ≥400 ≥750 ≥750

Länge ≤2000 ≤1000 ≤2000 keine keine

AndereAnforderungen

keine keine keine keine

Vorrichtungenzum Klettern,z. B. Stufenoder Griffe

Anmerkung: Bezüglich Tunnelrutschen siehe EN 1176-3*gemessen an der engsten Stelle/Mindestinnenmaße dürfen keinesfallsunterschritten werden.

Tabelle: „Anforderungen für Tunnel“ in Anlehnung an DIN EN 1176-1.

Sicherheitstechnische Anforderungen – Schutz vor Fangstellen

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Fangstellen für Fuß oder Bein Fangstellen für den Fuß oder das Bein sind an den Spiel- und Klettergeräten sowie an den Lauf- und Gehflächen der Geräte zu vermeiden. Spielplatz- geräte und ihre Bestandteile sollten so konstruiert sein, dass sich Kinder nicht mit dem Fuß oder dem Bein verfangen können.

Spielgerätelemente, z. B. Fußstützen und Handgriffe, die aus Oberflächen herausragen und an denen Kin- der mit Fuß oder Bein hängen bleiben können, sind zu vermeiden. Dies gilt ebenfalls für Öffnungen, beidenen beim Sturz Füße oder Beine nicht entfernt bzw.herausgezogen werden können.

Flächen zum Laufen/Gehen dürfen keine Spaltenaufweisen, in denen der Fuß oder das Bein hängenbleiben kann. Spalten in der Hauptlaufrichtung dür- fen nicht größer als 30 mm sein, gemessen quer zurLaufrichtung. Diese Anforderung gilt nicht für Fläch- en, die mehr als 45° geneigt sind.

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Spielplatzgeräte sind so zu konstruieren, dass Erwachse-ne jederzeit innerhalb des Gerätes Hilfe leisten können.

Geschlossene Geräteteile, wie Tunnel und Spielhäuser,mit einem inneren Abstand von mehr als 2 m vom Ein-gang gemessen, sind nur zulässig, wenn sie mindes- tens zwei voneinander unabhängige und an verschie-denen Seiten des Gerätes angeordnete Zugangsöff-nungen aufweisen.

Diese Zugangsöffnungen dürfen nicht verschließbar sein und müssen ohne zusätzliche Hilfsmittel (z. B. eine Leiter, die nicht fest mit dem Gerät verbundenist) zugänglich sein. Wegen der Brandgefahr müssen es diese beiden Zugangsöffnungen dem Benutzerermöglichen, das Gerät auf verschiedenen Wegen zu verlassen.

Derartige Zugangsöffnungen dürfen keine Maße von weniger als 50 cm haben.

Dies ist beispielsweise bei geschlossenen Geräte- teilen wie Spielhäusern gewährleistet, wenn dieZugangsöffnungen zum Gerät größer als 50 cm sind.

Hinweis:Für Tunnel gelten die Maße der Tabelle „Anforderungen für Tunnel“ (siehe S. 16).

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Zugänglichkeit für Erwachsene

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Von der Beschaffenheit eines Spielplatzgerätes und den verwendeten Werkstoffen dürfen keine Gefähr-dungen ausgehen.

Dies wird erreicht, wenn:

Ecken und Kanten gerundet oder gefast sind,

Muttern und Schraubköpfe in Konstruktionsteileversenkt sind und Gewindeenden nicht überstehenoder aber abgedeckt sind,

unerwartete Hindernisse in Kopfhöhe(Anstoßstellen) und im Gehbereich (Stolperstellen)vermieden werden und

Quetsch- und Scherstellen vermieden werden.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Beschaffenheit des Gerätes/Werkstoffe

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Werkstoffe müssen fachgerecht ausgewählt undverarbeitet werden:

Werkstoffe, die leicht entflammbar sind, dürfen nicht verwendet werden.

Bauteile aus Bauholz müssen Niederschlägeungehindert ablaufen oder abtropfen lassen.Wasserstau muss vermieden werden.

Bauholz darf nicht splittern und muss ungiftig sein.

Metalle müssen gegen atmosphärische Einflüs- se und Korrosion geschützt sein.

Bei glasfaserverstärkten Kunststoffen darf dieSchicht unter dem Gelcoat nicht frei liegen.

Kunststoffe sollten gegen UV-Strahlungwiderstandsfähig sein.

Gefährliche Substanzen dürfen nicht verwendetwerden.

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Beschaffenheit des Gerätes/Werkstoffe

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Spielplatzgeräte sind in ihrer Nutzung sicher, wennbeispielsweise beim Beklettern der Geräte ergono-mische Anforderungen an das Umfassen und Greifenerfüllt sind.

Beim Umfassen wird das Griffprofil vollständig um-schlossen, hierdurch ist ein sicherer Griff gewähr- leistet, mit dem der Körper gehalten werden kann.Bauteile, die umfasst werden können, sind in ihremQuerschnitt entweder quadratisch, rund oder oval.

Das Querschnittsmaß beim Umfassen muss min- destens 16 mm betragen und darf 45 mm nicht über-schreiten.

Beim Greifen umfasst die Hand nur teilweise einen Halt. Sie soll geleitet werden und Halt durch seitlich- es Abstützen finden, wodurch das Halten der körper-eigenen Balance ermöglicht wird.

Das maximale Greifmaß von 60 mm darf nicht über-schritten werden.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Anforderungen an das Umfassen und Greifen

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Hersteller und Vertreiber von Spielplatzgeräten müs- sen grundsätzlich für jedes Gerät in verständlicher Artund Weise allgemeine allgemeine Produktinformatio-nen liefern. Informationen zur Betriebssicherheit, zurInstallation, Inspektion und Wartung müssen beschrie-ben sein.

Sobald ein Spielplatzgerät aufgestellt wird, ist diesesdeutlich und dauerhaft mit mindestens folgenden An-gaben zu kennzeichnen:

1. Name und Adresse des Herstellers/Vertreibers

2. Gerätekennzeichnung und Herstellungsjahr

3. Markierung der Grundlinie

4. Nummer und Datum der angewandteneuropäischen Norm für das Spielplatzgerät

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Kennzeichnung

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Spielplatzgeräte dürfen nur bis zu einer maximalen frei-en Fallhöhe von 3 m aufgestellt werden. Die tatsächlichefreie Fallhöhe der Nutzer bei einem Spielplatzgerät be-einflusst die erforderliche Beschaffenheit des Bodenma-terials und die notwendige umlaufende Mindestlänge des Fallraumes bei einem möglichen Sturz.

Mindestmaß des Fallraums:

Bis 1,5 m freie Fallhöhe ist stets ein Fallraum mit einer umlaufenden Mindestlänge von 1,5 m vor-zusehen. Der Fallraum wird an den äußersten Ge-räteteilen gemessen.Ab Fallhöhen von 1,5 m kann das Maß nach folgen-der Formel bestimmt werden:

Länge der Aufprallfläche (m) = (2/3 der freienFallhöhe) + 0,5

Beispiele:

Fallhöhe(m)

1,50 1,75 2,00 2,25 2,50 2,75 3,00

Aufprall-fläche* (m)

1,50 1,70 1,85 2,00 2,20 2,35 2,50

* Maße gerundet

Der Fallraum ist stets von Hindernissen und Gegen-ständen frei zu halten, auf die man beim Fallen auf-treffen kann.

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Fallraum, Fallschutz und Bodenbeschaffenheit

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Unter allen Spielplatzgeräten müssen stoßdämpfendeBöden über die gesamte Aufprallfläche vorgesehen wer-den, wenn die freie Fallhöhe mehr als 60 cm beträgt. Beierzwungenen Bewegungen, z. B. bei Schaukeln, Rutsch-en und Wippgeräten, ist der Fallschutz immer erforder-lich.

Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Fallschutz-es ergeben sich grundsätzlich aus der möglichen freienFallhöhe.

Anforderungen für Bodenmaterial:

Bis 60 cm Fallhöhe sind alle Böden, auch die aus Stein, Beton und Bitumen, erlaubt. Diese Böden sind jedoch für viele Aktivitäten nicht empfehlenswert. Bis 1 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden) zulässig.Bis 1,5 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden. Ein wirksamer Fallschutz durch Rasen ist normaler-weise nur gegeben, wenn eine geschlossene Rasen-decke dauerhaft vorhanden ist. Dies kann häufig von Witterungseinflüssen, wie Frost oder Hitze sowie der starken Beanspruchung (z. B. unter Schaukeln) nicht gewährleistet werden, so dass besonderes, stoß-dämpfendes Material eingesetzt werden muss.Ab 1,5 m Fallhöhe sind immer Fallschutzmaterialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften einzusetzen.

Folgende Materialien weisen stoßdämpfendeEigenschaften auf:

Holzschnitzel (Korngröße 5 mm bis 30 mm)

Rindenmulch (Korngröße 20 mm bis 80 mm)

Sand, gewaschen (Korngröße 0,2 mm bis 2 mm)

Kies, rund und gewaschen(Korngröße 2 mm bis 8 mm)

Synthetischer Fallschutz (Fallschutzplatten u. a.,geprüft nach DIN EN 1177)

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Stoßdämpfende Materialien (Fallschutzmaterial)

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Die Schichtdicke bei losen Bodenmaterialien ist abhän-gig von der Fallhöhe. Bei Fallhöhen bis 2 m beträgt dieMindestschichtdicke 20 cm, bei Fallhöhen bis zu 3 m sind 30 cm erforderlich. Zusätzlich ist, um den Weg-spieleffekt des Fallschutzes zu kompensieren, immereine Mindestschichtdicke von 10 cm hinzuzufügen.

Material 1)

Beschreibung

mm

Mindest-schicht-

dicke 2)

mm

KritischeFallhöhe

mm

Oberboden - - ≤ 1 000

Rasen 4) - - ≤ 1500

RindenmulchKorngröße 20 bis 80

200 ≤ 2 000

300 ≤ 3 000

HolzschnitzelKorngröße

5 bis 30

200 ≤ 2 000

300 ≤ 3 000

Sand 3)Korngröße

0,2 bis 2

200 ≤ 2 000

300 ≤ 3 000

Kies 3)Korngröße

2 bis 8

200 ≤ 2 000

300 ≤ 3 000

1) Bodenmaterialien für den Gebrauch auf Kinderspielplätzen geeignet vorbereitet.

2) Bei losem Schüttmaterial sind 100 mm zur Mindestschichtdicke

hinzuzufügen, um den Wegspieleffekt zu kompensieren.

3) Ohne schluffige oder tonige Anteile. Korngröße kann durch einen

Siebtest ermittelt werden, wie in EN 933-1.

4) Um einen dauerhaften und wirksamen Fallschutz durch Rasen zu

erhalten, wird empfohlen, die kritische Fallhöhe auf 1 m zu beschränken.

Tabelle: Beispiele für üblicherweise benutzte stoßdämpfende Materialien,

Schichtdicken und entsprechende kritische Fallhöhen in Anlehnung an

DIN EN 1176

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Stoßdämpfende Materialien (Fallschutzmaterial)

Bei der Auswahl des Fallschutzes inKindertageseinrichtungen ist auch eine möglicheGefährdung des Verschluckens beispielsweise vonKies durch Kleinkinder zu berücksichtigen.

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• Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift

82

• Kindertageseinrichtungen, DGUV Regel

102-002

• Außenspielflächen und Spielplatzgeräte,

DGUV Information 202-022

• Produktsicherheitsgesetz – ProdSG

• Spielplatzgeräte und Spielplatzböden,

DIN EN 1176

• Spielplatzgeräte und Spielplatzböden,

DIN EN 1176 Beiblatt 1

• Stoßdämpfende Spielplatzböden,

DIN EN 1177

Sicherheitstechnische Anforderungen

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Quellen

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Außenspielflächen und Spielplatzgeräte in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren

Der Rechtsanspruch, allen Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz anzubieten, hat zu einem erheblichen Um-, Aus- oder Neubau von Kindertageseinrichtungen geführt. Dies stellt die Kindertageseinrichtungen vor die Herausforderung, Kindern aller Altersstufen anregende und zugleich sichere Außenspielflächen und Spielplatzgeräte anzubieten.

Eine sichere Gestaltung des Außengeländes und der Spielplatzgeräte erfordert bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren eine kritische Analyse der vorhandenen Situation. Um Gefährdungen für Kleinkinder auszu- schließen, sollten Kriterien wie z. B. Aufsicht, Spielwert, Einsehbarkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Zugänglichkeit von Spielgeräten sowie altersgerechte Spielflächen berücksichtigt werden.

Die Kindertageseinrichtungen haben den Bildungsauf-trag, die Kinder zur größtmöglichen Selbstständigkeit zu erziehen. Kleinkinder lernen in starkem Maße über Bewegung. Mit wachsender Selbstständigkeit suchen Kinder neue Herausforderungen und gehen auch riskan-tere Situationen ein. Ein überschaubares Risiko im Spiel der Kinder muss daher ermöglicht werden. Damit erwer-ben sie zunehmend Autonomie und Kompetenz.

Wie können Kindertageseinrichtungen dem gerecht werden? • Da Spielplatzgeräte in der Regel für Kinder über drei

Jahren hergestellt sind, brauchen Kinder unter dreiJahren beim Bespielen eine erhöhte Aufsicht. Fürdiese Altersgruppe entscheidet das pädagogischePersonal unter Berücksichtigung der motorischenFähigkeiten über die Benutzung der Spielplatzgeräte.Gegebenenfalls wird den Kindern die erforderlicheUnterstützung angeboten. Spielplatzgeräte solltensofern vertretbar selbständig erreicht werden können.

• Die unterschiedlichen Altersstufen von Kindern ineiner Einrichtung können sowohl eine Trennung alsauch eine gemeinsame Nutzung von Spielbereichenfür ältere und jüngere Kinder erfordern. Kleinkinderhaben ein anderes Spielverhalten, benötigen mehrRückzugsorte, wo sie ungestört spielen können.Durch Bepflanzungen oder andere visuelle Abgren- zungen können z. B. Spielbereiche voneinandergetrennt werden. Mit wachsender Selbständigkeitwerden Kleinkinder aber immer mehr andere Spiel- bereiche erobern. Die eigenständige Nutzung desgesamten Außengeländes sollte bei Bedarfermöglicht werden.

• Spielplatzgeräte und Spielzeug müssen nach derUnfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrich-tungen“ dem Entwicklungsstand von Kleinkindernentsprechen. Die zum Spielen ausgewiesenenAußenflächen sind hinsichtlich der Gestaltungs- kriterien und altersgerechten Spielangebote soauszurichten, dass Gefährdungen für Kinder ver-hindert oder soweit es nicht möglich ist, vermindertwerden.Dies kann z. B. dadurch erreicht werden,indem Spielplatzgeräte erschwert zugänglich sindoder Spielplatzgeräte für Kinder unter drei Jahrenbesondere sicherheitstechnische Anforderungenerfüllen.

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Schwer zugängliche Spielplatzgeräte für Kinder unter drei Jahren

Einzelgeräte oder Gerätekombinationen für Kleinkinder gelten als schwer zugänglich, wenn der Zugang eine motorisch so anspruchsvolle Herausforderung darstellt, dass diese von Kleinkindern in der Regel nicht bewältigt werden kann. Sollten Kinder unter drei Jahren dennoch dazu in der Lage sein, dann benötigen sie dafür mehr Zeit.

Dadurch ergibt sich für das pädagogische Personal eine größere Zeitspanne, um bei Bedarf einzugreifen.

Nachfolgend werden mögliche Zugänge an Spielplatz-geräten bildhaft aufgezeigt, die als schwer zugänglich gelten.

Leiter, deren 1. Sprosse über 40 cm zum Boden liegt

Plattform, die mindestens60 cm über dem Boden liegt

Plattform mit Rampe, die mindestens 60 cm über dem Boden liegt

Kettensteg Eingekerbter Steigstamm mit einem

seilgeführten Handlauf Seil bzw. Tau mit beidseitig

seilgeführten Handläufen

Schiefe Ebene über 38° mit Seilführung

Kletterstange Kletternetz

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Schutzmaßnahmen bei leicht zugänglichen Spielplatzgeräten für Kinder unter drei Jahren

Folgende Zugänge zu Spielplatzgeräten gelten als leicht zugänglich:

• Treppen,• Rampen, mit einer Neigung von bis zu 38° zur

Horizontalen,• Leitern, wenn die erste Sprosse eine maximale

Höhendifferenz von 40 cm zum Boden aufweist,• Terrassenförmige Plattformen, wenn die Höhen-

differenz weniger als 60 cm zum Boden beträgt.

Leicht zugängliche Spielplatzgeräte, die für Krippenkinder sicher konstruiert sind, weisen insbesondere folgende Merkmale auf:

• AbsturzsicherungGerätekombinationen und Geräteteile müssen bereitsab einer Standflächenhöhe von 60 cm mit Brüstungenausgestattet sein.

• TreppenBei Treppen an Spielplatzgeräten müssen Handläufeschon an der ersten Stufe beginnen.

• RampenRampen müssen ab einer Fallhöhe von 60 cmBrüstungen zur Absturzsicherung haben. WerdenHandläufe, Geländer und Brüstungen an Rampeneingebaut, müssen sie an der niedrigsten Stelle derRampe beginnen.

• Fangstellen für den Kopf und HalsSpielplatzgeräte dürfen keine Fangstellen für denKopf und den Hals aufweisen. Beispielhaft müssen anBrüstungen die Sprossenabstände maximal 8,9 cmbetragen. Dieses gilt auch für Treppen ohneSetzstufen.

• RutschenRutschen mit einer freien Fallhöhe über 2 m müssenSeitenbrüstungen mit einer Höhe von ≥ 50 cm haben.

• SchaukelSchaukeln, die speziell für die Benutzung durchkleinere Kinder vorgesehen sind, sollten vonSchaukeln für größere Kinder räumlich getrenntaufgestellt werden. Schaukelsitze für Kleinkindersollen nicht mit Schaukelsitzen für größere Kinderkombiniert werden.

Hinweise Falls bestehende Spielplatzgeräte geändert werden, sollte dies nach Möglichkeit in Absprache mit dem Hersteller oder zumindest einem Sachkundigen für die Prüfung von Spielplatzgeräten erfolgen. Spiel- platzgeräte, die nur für Kinder unter drei Jahren her- gestellt werden, haben relativ schnell ihren Spiel- wert verloren, weil sie mittelfristig keine motorische Herausforderung mehr darstellen. Es ist daher sinn- voll zu überlegen, ob mit kleinen Bewegungsbau- stellen eine größere Gestaltungsmöglichkeit und bessere Bewegungsförderung erzielt werden kann. Zudem werden notwendige Spielflächen nicht dauerhaft zugestellt.

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Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre

Für Kinder über 3 Jahre nach DIN EN 1176

Schutzfunktion Geräte und Geräteteile Öffnungsmaße

Sicherheitsmaße (in mm)

min. max.

Sturzfolgen mildern und vermeiden

Sturzfolgen mildern

Freie Fallhöhe, an allen Geräten und Bauteilen, die zugänglich sind

3000

Mindestfallraum 1500

Gleichgewichtshilfe Handläufe z. B. an Treppen, Leitern, Rampen 600 850

Absturzsicherung

Geländerhöhe Geländer für Podeste, Plattformen über 1 m bis 2 m freie Fallhöhe

600 850

Brüstungshöhe Brüstung für Podeste und Plattformen über 2 m bis max. 3 m freie Fallhöhe

700

Fangstellen für Finger vermeiden

Finger passt nicht in Öffnung

Fangstelle für Finger Insbesondere bei Geräten, wo der Körper in einer vorgegebenen Bewegung ist und bleibt, z. B. rutschen, schwingen, fallen

8

Fangstellen für Finger an Kettengliedern 8,6

Finger kann aus Öffnung herausgezogen werden

Fangstelle für Finger Bei allen Geräten

25

Fingerquetschstellen vermeiden

Verbindungsteile von Ketten, bei Spalten und Geräteteilen, deren Maß sich während der Gerätenutzung verändert

12

Fangstellen für Fuß und Bein vermeiden

Vermeidung gefährlicher Situationen

Spalten in Laufrichtung bei Oberflächen mit einer Schräge bis 45°

30

Fangstellen für den Körper vermeiden

Schutz vor Einklemmen Bodenfreiheit unterhalb von Nestschaukeln, Einpunktschaukeln

Zum Boden 400

Spitze Winkel (Winkel in abwärts gerichtete Richtung) 60°

Fangstellen für den Kopf und Hals vermeiden

Kopf passt nicht hindurch Alle Geräte und Bauteile, die zugänglich sind und über 60 cm der Aufenthaltsfläche des Nutzers liegen

89

Kopf und Körper passen durch die Öffnung

Alle Geräte und Bauteile, die zugänglich sind und über 60 cm der Aufenthaltsfläche des Nutzers liegen

230

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Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre

Für Kinder über 3 Jahre nach DIN EN 1176

Schutzfunktion Geräte und Geräteteile Öffnungsmaße

Sicherheitsmaße (in mm)

min. max.

Sicheres Umfassen und Greifen gewährleisten

Sicheres Umfassen/ Greifen

Umfassen Alle Geräteteile und Bauteile, die zugänglich sind, Sprossendurchmesser

16 45

Umfassen Abgehängte Seile (an beiden Enden befestigt) Klettertaudurchmesser

16 45

Umfassen Abgehängtes Seil (an einem Ende befestigt/ Schwingseildurchmesser)

25 45

Greifen Alle Geräte- und Bauteile, die zugänglich sind (Handlauf-Greifmaß)

60

Schutz vor Aufprall und Zusammenprall

Schutz vor Aufprall

Seilabstand zu festen Geräteteilen zwischen 1 m und 2 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt)

600

Seilabstand zu festen Geräteteilen zwischen 2 m und 4 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt)

1000

Schutz vor Zusammenprall Seilabstand zu schwingenden Geräteteilen zwischen 1 m und 2 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt)

900

Rettung ermöglichen

Hilfestellung ermöglichen, Fluchtwege offen halten

Zugänglichkeit für Erwachsene, Maß der Zugangsöffnung ⌀500

Tunnel bis 1 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei Öffnungen

⌀400

Tunnel bis 2 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei Öffnungen

⌀500

Tunnel über 2 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei Öffnungen

⌀750

Tunnel bis 2 m Länge mit einer max. Schräge von 5° nur am Eingang und eine Öffnung

⌀750

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Impressum der Sicheren Kita

Herausgeber Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Moskauer Straße 1840227 Düsseldorf Telefon 0211 / 2808-1200 Telefax 0211 /2808-1209 E-Mail [email protected] Internet www.unfallkasse-nrw.de

Verantwortlich für den Inhalt Gabriele Pappai

Redaktionsleitung Regina Gerdon

Redaktion Boris Fardel Uwe Hellhammer Georg Nottelmann Gabriele Pielsticker Christiane Schulze

Autoren Sigrid Bertzen Andrea Dworak Boris Fardel Regina Gerdon Uwe Hellhammer

Gestaltung, Umsetzung rend Medien Service GmbH www.rend.de

Bildnachweis Jürgen Behr Sigrid Bertzen Andrea Dworak Boris Fardel Oliver Held Uwe Hellhammer Janette Kiewer Dieter MaiseGeorg Nottelmann

Melanie Laakmann Georg Nottelmann Gabriele Pielsticker Christiane Schulze Dr. Matthias Wilk

Gabriele Pielsticker Christiane Schulze Anja Sperber Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. Natur- und Abenteuerschule GmbH & Co. KG rend Medien Service GmbH TechnaNova GmbHFotolia.com