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Studienarbeit Abteilung Neuropsychologie WS 2006 / 2007 Sind Versuche am Tier noch zeitgemäss? Betreuer: Dr. Valentine Marcar Verfasst durch: Christina Blank Februar 2007 EKTV & EKAH (o. J.)

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Studienarbeit Abteilung Neuropsychologie

WS 2006 / 2007

Sind Versuche am Tier noch zeitgemäss?

Betreuer: Dr. Valentine Marcar Verfasst durch: Christina Blank

Februar 2007

EKTV & EKAH (o. J.)

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Christina Blank Sind Versuche am Tier noch zeitgemäss? Universität Zürich Wintersemester 06/07

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung........................................................................................................................- 2 -

Historisches.....................................................................................................................- 3 -

Was versteht man heute unter Tierversuchen? ...............................................................- 4 -

Verschiedene Arten von Tierversuchen..........................................................................- 5 -

Grundlagenforschung..................................................................................................- 5 -

Verhaltensforschung ...................................................................................................- 6 -

Ausbildung..................................................................................................................- 6 -

Transplantationsmedizin .............................................................................................- 7 -

Stammzellenforschung................................................................................................- 8 -

Genomforschung.........................................................................................................- 8 -

Tierversuche in der Schweiz...........................................................................................- 9 -

Gesetzliche Grundlagen ..............................................................................................- 9 -

Schweregrade............................................................................................................- 10 -

Tierversuche an der Universität Zürich ....................................................................- 11 -

Statistik über Tierversuche in der Schweiz 2005......................................................- 12 -

Sind Resultate aus Tierversuchen auf den Menschen übertragbar?..............................- 15 -

Philosophische Standpunkte .........................................................................................- 18 -

Das „3R-Modell¨...........................................................................................................- 19 -

Alternativen zu Tierversuchen......................................................................................- 21 -

In vitro Verfahren und Gewebekulturen ...................................................................- 21 -

„Niedere Organismen“..............................................................................................- 22 -

Computersimulationen..............................................................................................- 22 -

Audiovisuelle Hilfsmittel..........................................................................................- 23 -

Mathematische Modelle............................................................................................- 23 -

Radioimmunoassays .................................................................................................- 23 -

Diskussion.....................................................................................................................- 24 -

Literaturverzeichnis ......................................................................................................- 27 -

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Einleitung

Das Thema „Tierversuch“ ist in den Medien oft präsent. Im November 2006, so die

Abendzeitung „heute“ (2007), wurden an der Universität und ETH Zürich zwei

Tierversuche an Makkaken aufgrund von Rekursen gestoppt.

Die Interessen von Tierschützern und Forschern prallen oft aufeinander. Während Erstere

dazu neigen, Versuchen am Tier jegliche Nutzen abzusprechen, versuchen Letztere, das

Experimentieren und Töten von Tieren zu rechtfertigen. So schreibt beispielsweise

Morrison (o. J., zitiert nach Herzog, 1993):

„Because I do experimental surgery, I go through a soul-searching every couple of months, asking

myself whether I really want to continue working on cats. The answer is always yes, because I

know that there is no other way for medicine to progress but through animal experimentation and

that basic research ultimately leads to unforeseen benefits.”

Die Frage, ob Resultate aus Tierversuchen überhaupt auf den Menschen übertragbar sind,

wird auch heute noch kontrovers diskutiert. Doch so gross die Differenzen zwischen

Tierschützern und Experimentatoren sein mögen, so sind sie sich doch in einem Punkt

einig: Werden Tierversuche durchgeführt, so sollten die Tiere so wenig wie möglich

darunter leiden. Die Entwicklung des „3R-Modells“ durch Russel und Burch (1957) hat

dabei einen grossen Teil zur Verbesserung der Lebensumstände von Labortieren

beigetragen.

Im Verlaufe der Zeit haben sich die Untersuchungsmethoden in der tierexperimentellen

Forschung stark verändert, wobei sicherlich auch die verschiedenen philosophischen

Denkrichtungen eine Rolle spielten.

In meiner Semesterarbeit möchte ich klären, was wir denn überhaupt unter dem Begriff

Tierversuch verstehen. Des weiteren gehe ich darauf ein, was für Experimente

durchgeführt werden und wie das Ganze in der Schweiz, speziell auch an der Universität

Zürich, gehandhabt wird. Ausserdem suche ich nach Alternativmethoden, die Versuche

am Tier überflüssig machen könnten.

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Historisches

Die Geschichte von Tierversuchen reicht weit zurück, die Liste der Beteiligten ist sehr

lange. So wird heute vermutet, dass Alkmaion von Kroton bereits im sechsten

Jahrhundert vor Christus die ersten Vivisektionen (Experimente am lebenden Tier) zur

Untersuchung des Nervus opticus vornahm (Oeser, 2002). Auch im Corpus Hippocratum,

welches zwischen dem fünften und dritten Jahrhundert vor Christus erschien, sollen

Tierversuche beschrieben werden (Bayer, 2005). Herophilus und Erasistratos arbeiteten

zwischen dem vierten und dritten Jahrhundert vor Christus zwar auch mit Tieren, doch

insbesondere die Untersuchungen an Verbrechern aus ägyptischen Gefängnissen

verhalfen ihnen, den Ursprung der Nerven im Gehirn zu lokalisieren (Monamy, 2000;

Oeser, 2002).

Lange war in der Physiologie die Viersäftelehre von Hippokrates und Galen

vorherrschend. Diese konnte erst im Jahre 1628 von Harvey (1578 – 1657) widerlegt

werden. Mittels Experimenten an Tieren entdeckte er den Blutkreislauf (Oesner, 2002).

In der Philosophie beschäftigte man sich mit dem Unterschied zwischen Mensch und

Tier. Descartes (1595 – 1650) sah beide Spezies als Maschinen im Dienste von

mechanischen Gesetzen, glaubte jedoch, dass Tiere keine Seele haben. Mit dieser

Aussage lieferte er einen wichtigen Teil zur Rechtfertigung von Vivisektionen (Monamy,

2000; Oeser, 2002).

Willis (1621-1673), gemäss Oeser (2002) der „Vater der Lokalisation“, schrieb Tieren

zwar eine Seele zu, doch hielt ihn dies nicht von Vivisektionen zum Vergleich von Tier-

und Menschenhirnen ab (Oeser, 2002, S. 66). Flourens (1794 – 1867) und Magendie

(1783 – 1855) untersuchten anhand von Läsionsexperimenten die Grosshirnrinde von

Tieren. Gall (1758-1828), Begründer der Phrenologie, wie auch Bell (1774 – 1824),

Entdecker der verschiedenen Funktionen des Rückenmarks, äusserten sich zwar gegen

Tierversuche, doch auch sie kamen für ihre Untersuchungen nicht darum herum (Oeser,

2002, S. 110 – 138).

Ende des 19. Jh. machte die Wissenschaft auf den Gebieten der sterilen Chirurgie, der

Immunologie und Bakteriologie grosse Fortschritte. Der Tuberkulose-Erreger und Insulin

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wurden entdeckt, 1902 konnte das erste Hormon extrahiert werden. Tierversuche wurden

zu dieser Zeit zu Routineverfahren (Monamy, 2000).

Du Bois-Reymond (1818 – 1896) konnte als erster den Nervenstrom nachweisen. Dies

war ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Elektrophysiologie. Seine Überlegungen

basierten auf Beobachtungen an Mensch und Tier (Oeser, 2002, S. 170 – 171). 1924

entwickelte der deutsche Neurologe Berger (1873 – 1941) das Elektroenzephalogramm

(EEG), 1979 erhielten Cormack (1924 – 1998) und Hounsfield (1919 – 2004) den

Nobelpreis für die Erfindung der Computertomographie - basierend auf verschiedenen

Tiermodellen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004). Diese und weitere Erfindungen,

wie die Magnetresonanztomographie (MRI), Positronenemissionstomographie (PET) und

Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) ermöglichten Untersuchungen

am lebenden (menschlichen) Gehirn, machten Läsionsexperimente überflüssig (Oeser,

2002, S. 258 – 259).

Dennoch werden Tierversuche auch heute noch durchgeführt – die Untersuchung von

HIV oder Gelbfieber, Vortests von Medikamenten oder Kosmetika sind nur einige

Beispiele.

Was versteht man heute unter Tierversuchen?

Gemäss Artikel 12 des schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) vom 9. März 1978

(Stand am 2. Mai 2006) werden Tierversuche folgendermassen definiert:

Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine

wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder

zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen sowie das

Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung.

Neben den oben genannten Zielen, gehört auch die Untersuchung von „physiologischen

und pathologischen Vorgängen und Zuständen“ (Art. 14c., TSchG, 2006), die „Erhaltung

oder Vermehrung von lebendem Material für medizinische oder andere wissen-

schaftliche Zwecke“ (Art. 14e., TSchG, 2006), sowie die „Lehre an Hochschulen und die

Ausbildung von Fachkräften“ (Art. 14d., TSchG, 2006) zum Gebiet der Tierversuche.

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Verschiedene Arten von Tierversuchen

Grundlagenforschung

Das Ziel der Grundlagenforschung in der Medizin und der Biologie ist der Gewinn von

neuen Erkenntnissen, welche das Fundament für die angewandte Forschung bilden.

Basierend auf den Erkenntnissen der Grundlagenforschung wurden Anfang des 20.

Jahrhunderts die ersten Gewebeverpflanzungen an der Maus vorgenommen (Deutsche

Forschungsgemeinschaft, 2004).

Die Forscher arbeiten meist mit Labortieren, die als Modell für verschiedene

Erkrankungen dienen. So wird beispielsweise anhand von Mäusen die Tumorentwicklung

im lebenden Organismus untersucht, um später neue Therapieansätze zu finden

(Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

Auch auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten wird mit Tieren gearbeitet, um die

Infektionswege, sowie die körpereigene Abwehr zu entschlüsseln. So können neue

Schutzimpfungen entwickelt werden. 1909 konnte anhand von Experimenten mit Affen,

der Impfstoff gegen den Polio-Virus gefunden werden (Flexner und Lewis, 1909, zitiert

nach Monamy, 2000), heute wird beispielsweise an Behandlungsmethoden und

Impfstoffen gegen AIDS gearbeitet (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

Die Grundlagenforschung ist ein grosser und wichtiger Bestandteil der Bakteriologie,

Virologie, Parasitologie, Immunologie und der Tropenmedizin. Auch die Funktionsweise

des Nervensystems, des Herz-Kreislauf-Systems, sowie die Wirkungsweise von

Hormonen wird anhand von Versuchstieren erforscht. Mittels Genom- und

Stammzellenforschung untersucht man neue Therapiemassnahmen für Parkinson oder

Herzinfarkte (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004, Monamy, 2000).

Auch in zoologischen Studien wird Grundlagenforschung betrieben. Dabei geht es

insbesondere darum, biologische Prozesse, sowie die Wechselwirkung zwischen

Organismus und Umwelt zu erfassen (Monamy, 2000, S. 58).

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Verhaltensforschung

Die Verhaltensforschung dient laut Monamy (2000) primär dem besseren Verständnis

von psychischen Phänomenen – beispielsweise Depression, Drogenabhängigkeit,

Aggressivität, Lernen und Problemlösen, sowie Reproduktion und elterliche Vorsorge.

Die Untersuchungen finden in einem breiten Belastungsspektrum statt, welches von

ungefährlich bis zur körperlichen und seelischen Schädigung der Tiere reicht (Monamy,

2000).

Ein oft zitiertes Beispiel für die Verhaltensforschung ist das „Drahtmutter-Experiment“

von Harlow (1958). Dabei trennte man junge Rhesus-Affen von ihren Müttern, ersetzte

diese durch zwei Ersatzmütter - eine aus Draht, die andere aus Fell. Obwohl die

Drahtmutter eine Milchflasche hatte, verbrachten die Äffchen die meiste Zeit bei ihrer

Fellmutter, ein paar unter ihnen verliessen sie nicht einmal, wenn sie hungrig waren.

Ausbildung

Tierversuche werden auch zu Ausbildungszwecken verwendet. Dabei geht es meist um

das Erlernen der Techniken für bestimmte Eingriffe oder die Demonstration bereits

bekannter Effekte (Tierschutzbericht, 1997, zitiert nach Ach, 1999). In Schweizer

Gymnasien seziert man oft Frösche, Mäuse oder Fische.

Erforschung diverser Produkte

Bevor ein neues Produkt auf dem Markt zugelassen wird, muss es getestet werden. Dazu

gehören folgende Verfahren (US-Kongress (Office of Technolgy Assessment), 1986,

zitiert nach Monamy, 2000):

• Bei akuten Toxizitätstest wird dem Versuchstier eine einmalige Dosis verabreicht.

Diese ist aber so hoch, dass toxische Effekte eintreten, oder das Tier daran stirbt.

Als Beispiel kann man den LD50-Test nennen, der auch oft in der Kosmetikbranche

verwendet wird. LD50 bedeutet, dass man eine letale Dosis verabreicht, bei der

davon ausgegangen wird, dass 50% der Tiere sterben.

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• Um den Zusammenhang zwischen bestimmten Chemikalien und Fehlgeburten oder

Unfruchtbarkeit zu prüfen, verwendet man so genannte „developmental and

reproduktive toxicity tests“, wobei meist Ratten und Hasen eingesetzt werden.

• Mittels Neurotoxizitätstests werden die toxischen Effekte bestimmter Substanzen

auf das Nervensystem von Säugetieren ermittelt. Dabei beobachtet man die Tiere

und sucht nach koordinativen und motorischen Störungen, Veränderungen des

Verhaltens oder des Lernens.

• Bei den so genannten „repeatet-dose cronic toxicity tests“ verwendet man meist

Ratten, um zu erforschen, welche Effekte auftreten, wenn man die Tiere wiederholt

einer bestimmten Substanz aussetzt. Dabei kann das Zeitintervall zwischen zwei

Wochen und einem Jahr variieren.

• Die biologische Aktivität von organischen Verbindungen wie z.B. Nikotin oder

Glucose wird mittels biologischen Screening Tests ermittelt.

• Unter Karzinogenitätstest versteht man die Verfahren in der Krebsforschung, bei

denen man die Versuchstiere im Verlaufe ihres Lebens wiederholt potentiellen

Karzinogenen aussetzt (z.B. Benzol, Nickel oder HI-Viren).

• Augen- und Haut- Irritationstest werden verwendet, um zu erforschen, ob der

Kontakt mit einem bestimmten Produkt zu Irritationen führt. Als Beispiel kann man

den Draize-Test nennen, wobei jeweils einem Hasen die betreffende Substanz ins

Auge geträufelt wird und ein anderer als Kontrolle dient (Draize, Woodward und

Cavery, 1944, zitiert nach Monamy, 2002).

• Mittels Mutagenitätstests wird geprüft, ob bestimmte Produkte genetische

Mutationen bewirken.

Transplantationsmedizin

Bei der Transplantationsmedizin geht es um die Verbesserung der medizinischen

Versorgung von Patienten, die auf Spenderorgane angewiesen sind. Zudem wird

versucht, die Funktionszeit dieser Organe zu verlängern, ihre Konservierung und die

Transplantations-Chirurgie zu verbessern, so die Autoren der DFG (Deutsche

Forschungsgemeinschaft, 2004).

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Bei der so genannten Xenotransplantation versuchen Forscher, Tierarten zu finden, deren

Organe durch ihre biomedizinische und physiologische Übereinstimmung mit dem

Menschen, für Transplantationen geeignet sind. So könnten die tierischen Organe zur

Überbrückung von medizinischen Notfällen genutzt werden, d.h., wenn kein geeignetes

Spenderorgan vorhanden ist (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

Stammzellenforschung

Das Ziel der Stammzellenforschung ist, die Grundlagen der Zelldifferenzierung zu

entschlüsseln, sowie Möglichkeiten zu finden, sie zu beeinflussen. Dies dient dazu, neue

Therapieansätze für (noch) nicht heilbare Krankheiten zu finden. Erste Erfolge zeigen

sich bereits in der Diabetes-Forschung: Durch die Übertragung von Pankreas-

Stammzellen konnte der TypI Diabetes bei Mäusen beeinflusst werden (Deutsche

Forschungsgemeinschaft Forschung, 2004).

Würde es gelingen, aus menschlichen Stammzellen bestimmte Zellverbände oder gar

ganze Organe für Transplantationen zu züchten, könnte das Risiko für Abstossreaktionen

oder Unverträglichkeit vermindert werden (Deutsche Forschungsgemeinschaft

Forschung, 2004).

Genomforschung

Die Genomforschung dreht sich um die Entschlüsselung der Erbanlagen in lebenden

Organismen, das Ziel ist das Verständnis der Funktion verschiedener Gene (Deutsche

Forschungsgemeinschaft, 2004).

Bei der Mutagenese, so die Autoren der DFG (2004), werden durch die Übertragung von

Genen oder die chemische Behandlung des Erbmaterials, gezielt Veränderungen in der

DNA hervorgerufen. Dies zeigt sich im Phänotyp der nächsten Generation – im

Aussehen, dem Verhalten, der Organfunktion oder dem Blutbild – und ermöglicht

Rückschlüsse auf die genetischen Grundlagen der Veränderungen (Deutsche

Forschungsgemeinschaft, 2004).

In Knock-out Experimenten schaltet man beispielsweise ein bestimmtes Gen aus

(Interpharma, o. J.), bei transgenen Tieren werden gezielt bestimmte Abschnitte auf der

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DNA verändert und Populationen mit definierten Funktionsausfällen gezüchtet. So

konnten beispielsweise Gene identifiziert werden, die bei der Entstehung vom Diabetes

mellitus beteiligt sind. Des weitern existieren bereits transgene Zuchtstämme zur

Untersuchung der genetischen Grundlagen von Krebs, Fettleibigkeit oder Taubheit. Meist

verwendet man Fliegen, Fadenwürmer, Zebrafische, Mäuse oder Ratten (Deutsche

Forschungsgemeinschaft, 2004).

Tierversuche in der Schweiz

Gesetzliche Grundlagen

Seit dem 9. März 1978 werden Tierversuche in der Schweiz durch das Tierschutzgesetz

(TSchG) geregelt. Dabei gilt nach Artikel 1313.1 (Stand 2. Mai 2006):

Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in schwere

Angst versetzen oder sein Allgemeinbefinden erheblich beeinträchtigen können,

sind auf das unerlässliche Mass zu beschränken.

Was dabei als „unerlässliches Mass“ angesehen wird, bestimmt der Bundesrat (Art.

1313.2, TSchG, 2006). Nur wenn der Erkenntnisgewinn nicht auf andere Weise möglich

ist, dürfen den Versuchstieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (Art.

16.1, TSchG, 2006). Erleiden Tiere mehr als „geringfügige Schmerzen“, so müssen sie

betäubt werden – dies gilt jedoch nicht, falls das Ziel des Versuchs dadurch unerreichbar

wird (Art. 16.2, TSchG, 2006). Leidet ein Tier während dem Versuch unter starken

Schmerzen oder schweren Ängsten, so darf es nach dessen Abschluss nicht mehr

eingesetzt werden (Art. 16.4, TSchG, 2006), kann es nur mit Leiden weiterleben, so muss

es schmerzfrei getötet werden (Art. 16.5, TSchG, 2006)

Höher stehende Tiere (z.B. Säugetiere) dürfen nur verwendet werden, wenn das Ziel des

Experiments mit Versuchen an niedriger stehenden Tieren (z.B. Schnecken, Muscheln)

nicht erreichbar ist (Art. 16.3, TSchG, 2006).

Gesuche für Tierexperimente müssen beim Kanton eingereicht werden (Art. 1415, TSchG,

2006). Neben den Bewilligungsbehörden gibt es unabhängige

Tierversuchskommissionen, bestehend aus verschiedenen Fachleuten, sowie Vertretern

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von Tierschutzorganisationen (Art. 1818.2, TSchG, 2006). Neben der Prüfung der

eingehenden Gesuche, sind sie für die Kontrolle der Tierhaltung und der Experimente

zuständig (Art. 1818.3, TSchG, 2006).

Die befristete Bewilligung (13a14, TSchG, 2006) für Tierversuche wird nur an geschulte

Fachkräfte vergeben (Art. 15, TSchG, 2006). Darum muss auch deren Ausbildung

geregelt werden. Tierversuche an Hochschulen und zur Ausbildung von Fachkräften sind

aber nur zulässig, wenn ein Lernziel nicht anders erreicht werden kann (1415.d, TSchG,

2006).

Die Arbeit mit gentechnisch veränderten Tieren ist laut den Autoren der Statistik über

Tierversuche in der Schweiz 2005 (o. J.) durch die Artikel 12, 13a und 60 des

schweizerischen Tierschutzgesetzes geregelt. Dabei ist bisher zwar die „Herstellung“

dieser Tiere bewilligungspflichtig, doch fehlt eine Regelung über die Zucht oder

Kreuzung. Dies soll im neuen Tierschutzgesetz nun berücksichtigt werden.

Über jeden Tierversuch muss ein Protokoll geführt werden, welches den Zweck, die

genaue Durchführung, die Art und Anzahl der Versuchstiere, sowie allfällige

Betäubungen erfasst (Art. 17.1, TSchG, 2006).

Der Bund fördert die internationale Anerkennung von Prüfmethoden, die Tierversuche

ersetzen, weniger Versuchstiere benötigen oder zu geringeren Belastungen führen (Art.

19b21, TSchG, 2006). Die Dokumentationsstelle für Tierversuche und

Alternativmethoden befindet sich unter der Leitung des Bundesamtes für Veterinärwesen

(BVET) (Art. 19a20, TSchG, 2006). Eine Kommission aus Fachleuten, vom Bundesrat

bestellt, berät das BVET, klärt Grundsatzfragen und hilft bei umstrittenen Fällen (Art. 19,

TSchG, 2006).

Schweregrade

Tierversuche werden gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen in vier

Schweregrade eingeteilt und prospektiv (höchster SG, der angenommen werden kann),

sowie retrospektiv (tatsächlicher SG) eingeschätzt (EKAH & EKTV, o. J.):

• SG0: keine Belastung (z.B. Blutentnahme)

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• SG1: leichte, kurzfristige Belastung (z.B. Schmerzen oder Schäden durch

oberflächliche Operationen oder Dauerkatheter)

• SG2: mittlere Belastung (z.B. Schmerzen, Schäden, schwere Angst oder erhebliche

Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens durch verschiedene Arten der

Deprivation wie Futter- oder Wasserentzug)

• SG3: schwere bis sehr schwere Belastung (z.B. Reizflut-Stressmodelle, bei denen die

Tiere chronischen und häufig wechselnden Stressoren ausgesetzt werden, die nicht in

einem bestimmten Rhythmus auftauchen).

Tierversuche an der Universität Zürich

Im Jahre 2005 fand ein Grossteil der Tierversuche im Kanton Zürich statt – 73'244 Tiere

wurden verwendet. Nur in den Kantonen Baselland und Baselstadt wurden noch mehr

Tiere eingesetzt. 29.6% aller Tierversuche in der Schweiz fanden an Spitälern,

Universitäten oder den „eidgenössisch technischen Hochschulen“ statt (Statistik über

Tierversuche in der Schweiz 2005, o. J.).

Seit August 2005 Arbeitet der Zoologe Hans Sigg als Tierschutzbeauftragter für die

Universität und ETH Zürich. Er ist eine der wichtigsten Anlautstellen für alle Personen,

die an Tierversuchen beteiligt sind – handle es sich um die Forscher selbst, die Presse

oder Tierschutzorganisationen.

Laut Sigg wird an den Hochschulen an über 70'000 Tieren geforscht, die Tendenz ist

steigend (Tierschutz Universität Zürich und ETH Zürich, o. J.; Neuer

Tierschutzbeauftragter an ETH und Uni Zürich - Wächter über 70'000 Labortiere, 2005).

Den grössten Teil der verwendeten Tiere machen Mäuse und Ratten aus, Katzen und

Hunde werden seltener eingesetzt, wobei letztere oft durch Schweine ersetzt werden. In

der Hirnforschung arbeitet man mit Makakken, in der Verhaltensforschung mit

Pinselohräffchen (Fuchs, 2005).

Der Tierschutzbeauftragte hat einen breit gefächerten Aufgabenbereich – so hilft er bei

den immer komplexer werdenden Bewilligungsgesuchen, bei der Planung und

Durchführung von Versuchen, dem Erstellen von Überwachungsprotokollen und der

Definition von Abbruchkriterien. Ausserdem ist er zuständig für die Verbesserung der

artgerechten Tierhaltung, führt eine Liste aller Tierversuche der Universität und ETH

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Zürich und beteiligt sich an der Ausbildung der Forscher (Tierschutz Universität Zürich

und ETH Zürich, o. J.).

Damit der Tierschutzbeauftragte seine Aufgaben erfüllen und Stichprobenweise die

Einhaltung des Tierschutzgesetztes überprüfen kann, hat er ein uneingeschränktes

Zutritts- und Akteneinsichtsrecht. Stellt er Mängel fest, muss er dies dem Versuchsleiter,

dem Bewilligungsinhaber, sowie dem Direktor des Instituts für Labortierkunde bzw. der

verantwortlichen Person für die Tierhaltung an der ETH melden. Mit dem Versuchsleiter

bespricht er die Schritte zur Behebung der Mängel. Bis eine Lösung gefunden wird, kann

er die Abgabe von Versuchstieren an den entsprechenden Versuch verbieten, oder eine

Unterbrechung beanstanden. Ausserdem hat er die Möglichkeit, den Rechtsdienst der

Universität oder ETH Zürich einzuschalten. Dieser kann gemäss §9 des kantonalen

Tierschutzgesetzes Meldung ans kantonale Veterinäramt erstatten (Tierschutz Universität

Zürich und ETH Zürich, o. J.)

Kommt es zwischen dem Tierschutzbeauftragten und der Versuchsleitung zu keiner

Einigung, werden die angeordneten Massnahmen nicht umgesetzt, oder geschieht dies

nicht innerhalb der gesetzten Frist, so wird wiederum der Direktor des Instituts für

Labortierkunde bzw. die verantwortlichen Person für die Tierhaltung an der ETH

informiert, zudem auch die Universitäts- oder ETH-Leitung, welche über das weitere

Vorgehen entscheiden (Tierschutz Universität Zürich und ETH Zürich, o. J.).

Statistik über Tierversuche in der Schweiz 2005

Seit 1983 ist die

Anzahl der Tiere, die

zu bewilligungs-

pflichtigen Versuchen

eingesetzt wurden,

von 2 Millionen um

-72% auf 550’505

gesunken. Dies kann

man laut dem Statistik über Tierversuche in der Schweiz 2005, o. J.: 3.1 Tierversuche 1983 - 2005

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Bundesamt für Veterinärwesen (o. J.) auf verbesserte Versuchsplanung und den Einsatz

von Alternativmethoden zurückführen.

Auffällig ist jedoch, dass seit dem Jahre 2001 die Anzahl der verwendeten in Tiere

wieder ansteigt. Diesen Trend kann man nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz

Europa feststellen. Der Vergleich 2004 und 2005 zeigt eine Zunahme um +10.6%, die

laut dem BVET (o. J.) durch die Zunahme der verwendeten Mäuse und Ratten, besonders

auf dem Gebiet der Gentechnologie, zu erklären ist. Mit rund 500'000 Tieren machen sie

die grösste Gruppe der verwendeten Tiere aus.

Bei Experimenten mit SG0-SG1 wurden 73.3% der Versuchstiere eingesetzt. Insgesamt

verwendete man 403'517 Versuchstiere, was einen Anstieg von +15.7% gegenüber dem

Vorjahr bedeutet. Es handelt sich laut dem Bundesamt für Veterinärwesen (o. J.)

vorwiegend um Experimente, bei denen die Tiere ohne vorgängige Behandlung getötet

werden, um ihnen Blut, Zellen oder ganze Organe zu entnehmen. Wirbellose Tiere, sowie

Pferde und Esel wurden ausschliesslich in Experimenten mit SG0-SG1 eingesetzt.

Versuche mit SG2 betrafen 127'743 Tiere, oder 23.2% aller Versuchstiere. Dies bedeutet

verglichen mit dem Jahre 2004, eine Zunahme von +0.6%.

Bei den Experimenten mit SG3 wurden am wenigsten Tiere verwendet (3.5%). Dabei

wurden 20.9% aller Fische, sowie 9.3% aller Affen in solchen Experimenten eingesetzt.

Wiederum machten aber die Mäuse und Ratten zahlenmässig die grösste Menge aus.

19'254 Tiere wurden erfasst, was eine Abnahme von -13.3% bedeutet.

Statistik über Tierversuche in der Schweiz 2005, o. J.: 4.4 Tierart und Schweregrad

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Für die Erforschung und Entwicklung (F + E) von neuen Produkten wurde der grösste

Teil der Versuchstiere verwendet (52.9%) - gefolgt mit 33.5% von der Forschung. Die

Toxikologie macht 10.2% aus, die Diagnostik 0.6%, die Ausbildung 1.0%. Versuche, die

unter die Kategorie „Andere“ fallen, betreffen 1.8% der Tiere.

Verglichen mit 2004 ist va. in der Diagnostik eine starke Zunahme der verwendeten Tiere

feststellbar (+70.3%). Wenn auch in einem geringeren Ausmass, so kam es (mit

Ausnahme der Kategorie „Andere“) auf allen anderen Gebieten zu einem Anstieg der

erfassten Versuchstiere. Experimente der Kosmetik-Industrie fanden 2005 in der Schweiz

nicht statt.

Experimente mit gentechnisch veränderten Tieren haben seit 1992 extrem zugenommen

und betreffen im Jahre 2005 rund 94’000 Tiere aus 601 Experimenten. Dies entspricht

einer Zunahme von +16% gegenüber 2004. Obwohl die Gesetzgebung noch gewisse

Lücken hat, sind in dieser Statistik alle Tiere enthalten, ob sie nun neu „hergestellt“

wurden oder für neue, gentechnisch veränderte Zuchtlinien zum Einsatz kommen. Doch

durch die fehlende Gesetzgebung ist die Zucht solcher Tiere nicht bewilligungspflichtig.

Die Forscher sind aber trotzdem angehalten, genaue Kontrolle über den Tierbestand zu

machen, sprich Zu- und Abgänge zu erfassen (Art. 63.1 und 63.2, TschV, 2006).

Seit 1997 wird eine neue Erhebungsmethode eingesetzt. Dabei werden nicht mehr nur

alle Spenden-, Ammen- und Kontrolltiere registriert, sondern auch die Anzahl der

Statistik über Tierversuche in der Schweiz 2005, o. J.: 4.1 Tierart und Verwendungsbereich

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gentechnisch veränderten Tiere. Dies ermöglicht eine genauere Einschätzung der

Versuchstierzahlen.

99.8% der gentechnisch veränderten Tiere sind Mäuse und Ratten. Insgesamt machen

hier die Mäuse 22% und die Ratten 0.1% der insgesamt verwendeten Mäuse und Ratten

aus.

Bei der „Herstellung“ einer transgenen Zuchtlinie werden die Tiere auf der Stufe SG0-

SG1 eingestuft, da die Weibchen für die Embryonen, sowie die Männchen für die

Vasektomie keinen grossen Belastungen ausgesetzt sind. Ammentiere werden jedoch

beim SG2 eingeteilt. Durch die Kontrolle über den Tierbestand kann auch der

Schweregrad der transgenen Zuchtlinien eingeschätzt werden. Dabei zeigen 90% der

Zuchtlinien keine phänotypische Veränderung. Dies weist nicht auf eine Belastung hin

und trotzdem sind 7% der Tiere beim SG1, 4% beim SG2 und 1% beim SG3 einzuordnen

(Bundesamt für Veterinärwesen, o. J.).

Sind Resultate aus Tierversuchen auf den Menschen übertragbar?

Darwins Evolutionstheorie und seine Idee der gemeinsamen Phylo- und Ontogenese von

Tier und Mensch, führten zur Legitimierung der Übertragung von Resultaten aus

Tierversuchen auf den Menschen (Gernhardt und Fleck, 2000). Denn demnach sind der

Stoffwechsel, das Hormon- und Immunsystem, sowie die integrativen Hirnleistungen

Statistik über Tierversuche in der Schweiz 2005, 2006: 3.3 gentechnisch veränderte Tiere 1992 - 2005

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sehr ähnlich (DFG, 1993, zitiert nach Gernhardt und Fleck, 2000). Dass alle heute

lebenden Organismen den gleichen Ursprung haben, konnte die molekulare Genetik

bestätigen. Biochemische Mechanismen, sowie die Bestandteile von Köperzellen sind bei

verschiedenen Tierarten ähnlich. So können menschliche Gene sogar mit denen von

Bakterien, Pilzen oder Hefen verglichen werden. Die Übertragbarkeit der Reaktionen

bestimmter Zellverbände auf den gesamten Organismus ist jedoch schwierig. Deshalb ist

es wichtig, dass sowohl Untersuchungen auf zellulärer Ebene, als auch solche am

gesamten Organismus durchgeführt werden (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

Obwohl man laut der DFG (2004) heute davon ausgeht, dass Resultate aus Tierversuchen

meist auf den Menschen übertragbar sind, beurteilen Tierschutzorganisationen dies eher

kritisch. So schreibt Anderegg (o. J), Präsident und Geschäftsführer vom „Verein zur

Abschaffung der Tierversuche“ in seinem Spendenaufruf:

Wegen grundsätzlicher Spezies- und Stoffwechselunterschiede erlauben Tierversuche keine

zuverlässigen, aussagekräftigen Rückschlüsse auf den Menschen. Zudem ist eine künstlich

erzeugte „Erkrankung“ am Tier mit einer natürlich entstanden genetischen Krankheit beim

Menschen nicht vergleichbar.

Heinecke (1980, zitiert nach Gernhardt und Fleck, 2000) betont jedoch, dass Vergleiche

zwischen den Organismen von Säugetieren und Menschen selbst dann möglich sind,

wenn nur eine partielle Übereinstimmung vorhanden ist. Nur selten erfülle ein Tiermodell

als Ganzes die Modellfunktion - meist gleichen nur bestimmte Zustände oder begrenzte

Abschnitte von Stoffwechselvorgängen dem menschlichen Original. Es sei deshalb

notwendig, diejenige Tierart zu eruieren, die für die jeweilige Untersuchung die grösste

Übereinstimmung mit dem Menschen mit sich bringt. Es konnte gezeigt werden, dass

beispielsweise das Schwein bezüglich seiner Haut, seinem Hormonsystem und

Stoffwechsel etc. dem Menschen sehr ähnlich ist (Hammer, 1995, zitiert nach Gernhardt

und Fleck, 2000).

Ach (1999) betont, dass auf den Gebieten der Pharmakologie und Toxikologie die Frage

nach der Übertragbarkeit besonders wichtig ist. Tierversuche dienen als Alternativen und

zugleich als Vorstufen zur Prüfung verschiedener Substanzen am Menschen.

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Empirisch kann die Übertragbarkeit überprüft werden, indem man Daten aus

Tierversuchen und klinische Ergebnisse über die Wirkungen beim Menschen miteinander

vergleicht. So kommen die Autoren der DFG (2004) zum Schluss, dass anhand von

Tierversuchen etwa 70% der Nebenwirkungen von Medikamenten vorhersagbar sind. Als

Beispiel sei der Wirkstoff Acetylsalicylsäure (Wirkstoff von Aspirin) erwähnt, der

sowohl bei Mäusen, als auch bei Menschen zur Linderung der Schmerzen führt und

zugleich die Blutungsneigung erhöht.

80% der Nebenwirkungen, die im Tierversuch ausgeschlossen werden können, so die

Autoren der DFG (1993, zitiert nach Gernhardt und Fleck), traten auch beim Menschen

nicht auf. Die restlichen 20- 30% seien primär auf Befindlichkeitsstörungen,

Idiosynkrasien (angeborene Überempfindlichkeit) oder Allergien zurückzuführen. Durch

eine weitere Verfeinerung der Untersuchungsmethoden wäre es aber möglich, die

Differenz zu senken.

Vielen Tierversuchs-Gegnern dient die „Contergan-Katastrophe“ als Fundament für ihre

Argumentation. 1957 lancierte die Firma Chemie Grünenthal in Deutschland das

Schlafmittel Contergan. Wegen seiner hohen Verträglichkeit, die man zuvor anhand von

Versuchen an Mäusen, Ratten, Meerschweinchen, Kaninchen und auch am Menschen

nachwies, wurde Contergan zu einem der beliebtesten Sedativa. Doch bereits 1959

kamen die ersten Verdachte über eine teratogene Wirkung auf. Anhand von

Tierversuchen konnte dies 1961 bestätigt werden, denn die Substanz führte zu

Missbildungen der Gliedmassen von Embryonen (Maio, 2001).

Gemäss Maio (2001) war bereits im 19. Jahrhundert bekannt, dass Alkohol zu

Missbildungen der Embryonen führen kann. Anfang des 20. Jahrhunderts fand man

heraus, dass Medikamente und andere Noxen die Placentaschranke überwinden und so

teratogen wirken können. Das Problem bei der Contergan-Katastrophe ist folglich nicht

die fehlende Übertragbarkeit der Resultate aus den Tierversuchen, sondern, dass man gar

nicht erst nach der teratogenen Wirkung suchte.

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Philosophische Standpunkte

Schon in der Antike beschäftigte man sich mit dem Verhältnis zwischen Mensch und

Tier. Dabei drehten sich die Diskussionen meist darum, ob Tiere eine Seele haben, wie

sie sich von jener der Menschen unterscheidet und ob Tiere vernunftfähig sind

(Gernhardt & Fleck, 2000). Im Anthropozentrismus ging man beispielsweise davon aus,

dass nur der Mensch schützenswert ist, da nur er rational denken kann und

vernunftbegabt ist. Zu den Anhängern dieser Theorie gehörten Aristoteles (384 – 480)

v. Chr.) oder Immanuel Kant (1724 – 1806) (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004)).

Bentham (1748 – 1823) war der erste, der den Begriff Vernunft durch Leidensfähikeit

ersetzte. So geht es im Pathozentrismus darum, dass alle leidensfähigen Wesen

moralische Rechte haben und darum geschützt werden sollten (Gerhardt & Fleck, 2000).

Erst durch die Evolutionstheorie von Darwin (1809 – 1882) verlor der Mensch seine

Sonderstellung, die ihm durch seine Vernunft (beruht auf Aristoteles (384 – 322 n. Chr.))

und den freien Willen (beruht auf Augustinus (354 – 430)) oft zugestanden wurde. Er war

der Meinung, dass Mensch und Tier vom gleichen Urlebewesen abstammen und

legitimierte so die Übertragung von Resultaten aus der Tierforschung auf den Menschen

(Gernhardt & Fleck, 2000).

Nach Albert Schweitzer (1875 – 1965) sollte die Ethik keinen Unterschied zwischen

höherem und tieferem, wertvollerem und weniger wertvollem Leben machen. In seiner

radikalen biozentristischen Position geht er von einer moralischen Gemeinschaft aller

Lebewesen aus. Somit hat seiner Meinung nach die gesamte belebte Natur, also auch

Pflanzen oder Bakterien, moralische Rechte. Er kritisiert zwar, dass schon beim

medizinischen Heilen kleinste Lebewesen getötet werden, sagt aber auch, dass dies zur

Sicherung unserer Existenz notwendig ist. Tierversuche dürfen seiner Meinung nach nur

durchgeführt werden, wenn sie wirklich notwendig sind, wobei das Leiden des Tieres auf

das Minimum beschränkt werden sollte (Gerhardt & Fleck, 2000).

In den 70er Jahren entstand in den USA der Speziesismus (auch Neologismus genannt).

Seine Vertreter stellen den Menschen alleine anhand seiner Zuordnung zur Gattung des

Homo sapiens über die Tiere. Nach Teusch (geboren 1918) verleiht dies dem Menschen

in der umgebenden Natur ein uneingeschränktes Willkürrecht.

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Peter Singer (geboren 1946), der wohl bekannteste Utilitarist der heutigen Zeit, kritisiert

den Speziesismus. Er argumentiert, dass Tiere im gleichen Mass wie Menschen fähig

sind, Leid und Freude zu empfinden und ihnen deshalb die gleichen moralischen Rechte

zustehen (Kolb & Whishaw, 2006). Der Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist das

„Prinzip der gleichen Interessensabwägung“ (Gauthier, 1986, zitiert nach Ach, 1999):

Das Wesentliche am Prinzip der gleichen Interessensabwägung besteht darin, dass wir in unseren

moralischen Überlegungen den ähnlichen Interessen all derer, die von unseren Handlungen

betroffen sind, gleiches Gewicht geben. Dies bedeutet: Wenn X und Y von einer möglichen

Handlung betroffen wären und X dabei mehr zu verlieren hat als Y zu gewinnen hätte, ist es

besser, die Handlung nicht auszuführen.

Demnach sollen ethische Entscheidungen so gefällt werden, dass man diejenige

Handlungsalternative wählt, die am wenigsten Leid und gleichzeitig am meisten Nutzen

mit sich bringt (Kolb & Whishaw, 2006).

Das „3R-Modell¨

Im Jahre 1959 veröffentlichten Russel und Burch das Buch „The Principle of Humane

Experimental Technique“. Dabei untersuchten sie die ethischen Aspekte von

Tierversuchen, sowie die verwendeten Methoden (Fondation Recherches 3R, 1996).

Sie argumentieren, dass der Mensch durch seine „Menschlichkeit“ zur sozialen

Kooperation fähig ist. Dies ist eng mit einer mitfühlenden und empathischen Haltung

anderen Spezies gegenüber verbunden. Trotz den Bemühungen der Forscher bleiben ihrer

Meinung nach Tierversuche „unmenschlich“ (Russel und Burch, 1959).

In ihrer Studie erfassen sie den „Stress“ der Versuchstiere anhand von physiologischen

und endokrinen Parametern, dem Verhalten der Tiere gegenüber den Experimentatoren,

dem Verhalten der Tiere untereinander, der Art des Laboratoriums, dem Ziel der

Untersuchungen, sowie der Zahl der verwendeten Tiere.

Anhand ihrer Resultate entwickelten sie die drei R: Replacement, Reduction, Refinement

– Ersatz, Reduktion, Verfeinerung (Russel und Burch, 1959; Fondation Recherches 3R,

1996).

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„Replacement“ fordert die Forscher dazu auf, Tierversuche wenn immer möglich durch

Alternativen zu ersetzen. So sollen sie beispielsweise mit Mikroorganismen, höheren

Pflanzen oder Zellkulturen aus tierischem Gewebe arbeiten (Russel und Burch, 1959).

„Reduction“ bedeutet, dass mit der kleinstmöglichen Anzahl von Versuchstieren

gearbeitet werden soll (Russel und Burch, 1959). Dazu tragen laut der DFG (2004) unter

anderem die konsequente Anwendung von statistischen Verfahren und die exakte

Planung der Versuche bei, denn so können reliable Resultate erzielt werden, auch ohne

andauernde Wiederholungen der Versuche.

Beim „Refinement“ geht es darum, den Grad der „Gestresstheit“ von Labortieren

bestmöglichst zu vermindern (Russel und Burch, 1959). Die Autoren der DFG (2004)

erwähnen, dass die Anästhesie, aber auch die technische Verbesserungen von

Messverfahren und nicht-invasiven Untersuchungsmethoden, in den letzten Jahren

erheblich zur Verfeinerung der Tierversuche beigetragen hat.

Für Forscher, die mit Versuchstieren arbeiten, ist das „3R-Modell“ heute weltweit eine

wichtige Richtlinie. So halten auch die schweizerische Akademie der Medizinischen

Wissenschaften (SAMW) und die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT)

in der dritten Auflage der „ethischen Grundsätze und Richtlinien für Tierversuche“

(2005) im Artikel 2.5 fest:

Die ethische Grundhaltung der „Ehrfurcht vor dem Leben“ verpflichtet den Menschen zum Schutz

der Tiere als empfindungsfähige Mitwesen. Diese Ehrfurcht und die Pflicht, Leiden möglichst zu

vermeiden, gebieten es, Tierversuche soweit wie möglich einzuschränken. Grundlage dazu bilden

die Prinzipien der 3R (Replacement, Reduction, Refinement) […]

Vostenbosch (2005) betont jedoch, dass es besonders in der heutigen Zeit wichtig ist, das

3R-Modell zu überdenken, da gentechnisch hergestellte Tiere neue und moralisch unklare

Aspekte mit sich bringen.

Laut dem indischen „Committee for the Purpose of Control and Supervision of

Experiments on Animals“ (CPCSEA, zitiert nach Pereira und Tettamanti, 2005) haben

die Forscher auch nach Abschluss des Versuchs moralische Verpflichtungen den Tieren

gegenüber. Deshalb schlagen sie ein viertes R vor – die Rehabilitation. In den USA gibt

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es beispielsweise Altersheime, in denen Affen nach Versuchsabschluss leben (Siebert,

2006). Die anfallenden Kosten der Rehabilitation, so Pereira und Tettamanti (2005),

müssten bereits bei der Versuchsplanung mit einberechnet werden und sollen positiv mit

dem Belastungsgrad der Tiere korrelieren.

Alternativen zu Tierversuchen

Die DFG (o. J., zitiert nach Ach, 1999) geht davon aus, dass Tierversuche nicht ersetzbar

sind und schlagen deshalb vor, anstelle von Alternativmethoden, den Begriff

„Ergänzungs- und Ersatzmethoden“ zu verwenden.

Russel und Burch (1959), nennen zwei Möglichkeiten zum Ersetzen von Tierversuchen:

die Verwendung von tierischem Gewebe („tissue culture“) oder Mirkoorganismen. Damit

eröffnen sie eine grosse Diskussion darüber, was denn genau als Alternativmethode

bezeichnet werden kann – Methoden, die Tierversuche strikt ersetzen, oder auch solche,

die lediglich deren Belastung verringern (Ach, 1999)? Um einen möglichst grossen

Überblick zu verschaffen, beziehe ich alle Alternativmethoden in meine Auflistung mit

ein.

In vitro Verfahren und Gewebekulturen

Bei in vitro (im Glas) Verfahren wird lebendes Gewebe von Tieren verwendet. Dieses ist

für eine gewisse Zeit ausserhalb des Körpers überlebensfähig, so z.B. im Reagenzglas.

Kälberserum aus Schlachtungen dient als Nährboden zur Anregung der Zellteilung, des

Wachstums und der Differenzierung (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

Anhand der Zellkulturen werden Stoffwechsel, sowie die zellulären und molekularen

Aspekte von Medikamenten überprüft (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004). In

vitro Methoden sind heute weit verbreitet, obwohl man nur Einzelfunktionen untersuchen

und daher nicht auf den gesamten Organismus schliessen kann (Ach, 1999). Darum ist es

laut den Autoren der DFG (2004) notwendig, die Reaktion des Organismus anhand von

Tierversuchen zu überprüfen.

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Gewebekulturen werden länger am Leben gehalten, als dies bei konventionellen in vitro

Methoden der Fall ist (Ach, 1999). Die Zelllinien können sich im Verlaufe der Zeit

jedoch verändern (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

In der Arzneimittelforschung werden Gewebekulturen meist zur Entwicklung von

pharmakologischen Substanzen eingesetzt. Anhand der Zell- oder Organkulturen können

beispielsweise potentielle antivirelle Medikamente hinsichtlich ihrer Wirkung geprüft

werden, ohne dass für jede einzelne Substanz ein Tier verwendet werden muss (Monamy,

2000).

Gewebekulturen sind meist tierischer (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004), können

aber menschlicher Natur (Ach, 1999) sein. Man verwendet dabei das Gewebe von

Verstorbenen (Monamy, 2000), oder solches aus chirurgischen Eingriffen (Ach, 1999).

So diente operativ entferntes Gewebe von Patienten mit Pankreas Karzinomen, River,

Speiss, Thorner und Vale (1982, zitiert nach Adams, 2005) zur Untersuchung des

Wachstumshormons GH. Um die Resultate in einer Folgestudie zu überprüfen, wurden

jedoch wiederum tierische Zellkulturen verwendet (Bilezkjaian und Vale, 1983, zitiert

nach Adams, 2005).

In vitro Verfahren können Tierversuche folglich nicht vollständig ersetzten. Dennoch

konnte anhand dieser Verfahren die Anzahl der verwendeten Tiere enorm gesenkt werden

(Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

„Niedere Organismen“

Dazu gehören Untersuchungen von Mikoorganismen oder Pflanzen. In der

pharmakologischen Forschung werden beispielsweise Coelenterate (Hohltiere wie

Nesseltiere und Rippenquallen) eingesetzt werden, um allfällige teratogene Wirkungen

gewisser Substanzen zu überprüfen (Monamy, 2000).

Computersimulationen

Diese Methode wird oft in der Biomedizin eingesetzt, um Hypothesen über bestimmte

Lebensvorgänge abzubilden und mittels theoretischer Modelle zu überprüfen. In der

Neurobiologie benutzt man Computersimulationen, um bestimmte Funktionen des

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zentralen Nervensystems (ZNS) zu veranschaulichen. Die Autoren der DFG (2004)

betonen jedoch, dass die so gewonnenen Erkenntnisse dennoch anhand von

Tierversuchen überprüft werden müssen.

Computersimulationen werden auch zu Ausbildungszwecken verwendet –

Lehrbuchwissen und komplexe biologische Zusammenhänge können so veranschaulicht

werden (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004). „Rat Stack“ ist beispielsweise ein

Computerprogramm, an denen Schüler lernen können, eine Ratte zu sezieren, ohne dass

dafür echte Tiere ihr Leben lassen müssen. In den 1980ern entwickelte man an der

Universität MacMaster in Kanada die Programme „MacMan, MacPuf, MacPee und

MacDope“. Diese sollen den Studenten dabei helfen, besser mit komplexen Organen wie

dem Gehirn, dem Herzen, dem Kreislaut etc. zurechtzukommen (Monamy, 2000).

Audiovisuelle Hilfsmittel

Filme sind eine weitere Möglichkeit, den Auszubildenden chirurgische Techniken zu

erklären, oder sie auf die Arbeit mit lebenden Tieren vorzubreiten (Monamy, 2000;

Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004).

Mathematische Modelle

Meist werden mathematische Modelle erstellt, um biomedizinischen, pharmakologische

und toxikologische Prozesse zu berechnen. So können beispielsweise QSAR-Methoden

(Quantitative Structure-Activity Relationship) dazu verwendet werden, Voraussagen über

die Toxitzitiät bestimmter chemischer Verbindungen zu machen (Monamy, 2000).

Radioimmunoassays

Dieses Verfahren dient dazu, Hormone im Blut zu bestimmen, was die

Tierversuchszahlen extrem gesenkt hat (Ach, 1999).

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Diskussion

Betrachtet man die Thematik Tierversuche seitens der Tierschützer, so waren

Tierversuche nie zeitgerecht und werden es auch nie sein. Die verschieden

Tierschutzorganisationen bilden jedoch keine homogene Gruppe. Einige fordern die

vollständige Abschaffung der Forschung mit Tieren (Anderegg, o. J.), denn sie ist aus

ihrer Sicht in keinster Weise ethisch vertretbar. Andere wollen lediglich

„schwerstbelastende Laborversuche“ verbieten lassen und fordern, dass man sich

vermehrt auf die Forschung mit Alternativmethoden konzentriert (Schweizer Tierschutz

STS, o. J).

Forscher begründen Versuche am Tier meist mit medizinischem Fortschritt (Morrison, o.

J., zitiert nach Herzog, 1993) oder damit, dass die Leiden von Mensch und Tier gelindert

werden können (Kolb und Whishaw, 2006). Doch was ist beispielsweise mit der

Kosmetik-Industrie? Die menschliche Oberflächlichkeit rechtfertigt in keinster Weise das

Quälen und Töten von Tieren. Man kann jedoch nicht die Forschung alleine dafür

verantwortlich machen, dass auch heute noch Tiere bei LD50 Tests und anderen

Verfahren eingesetzt werden. Würde der Konsument vermehrt darauf achten, Produkte

aus tierfreier Forschung zu kaufen, so gäbe es keine andere Möglichkeit, als auf

Alternativmethoden umzustellen.

Das Argument, dass auch Medikamente für Tiere gefunden werden (Kolb und Whishaw,

2006), ist sicherlich richtig, doch auf mich wirkt es eher wie eine Ausrede. Ist es nicht

widersprüchlich, dass tausende von Tieren sterben müssen, damit ihre Artgenossen

weiterleben können? Wer gibt uns das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden, auch,

und besonders, wenn es sich nicht um Mitglieder der Gattung Homo sapiens handelt?

Die Forschung, besonders die Medizin, profitiert schon seit Jahrhunderten von

Erkenntnissen aus Tierversuchen. Doch legitimiert dies wirklich, dass wir unsere

Krankheiten bewusst auf andere Lebewesen übertragen? Wer sagt uns, wie sehr die Tiere

unter den Versuchen wirklich leiden? Denn ist es nicht auch beim Menschen so, dass

Schmerzen und Belastungen ganz unterschiedliche wahrgenommen werden? Diese

Überlegungen machen es unerlässlich, die Kosten und Nutzen vor jedem Versuch von

neuem abzuwägen.

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Viele Argumente gegen die Tierforschung werden hinfällig, betrachtet man sie aus der

Perspektive der Forschung. Zu viele Resultate aus der tierexperimentellen Forschung

(besonders im toxikologischen und pharmakologischen Bereich) konnten erfolgreich auf

den Menschen übertragen werden, als dass es Zufall sein könnte. Des Weiteren ist auch

das Argument „Contergan-Katastrophe“ bei genauerer Betrachtung der Tatsachen nicht

haltbar (Maio, 2001). Das Ganze ist kein Nachweis fehlender Übertragbarkeit, vielmehr

handelt es sich um menschliches Versagen. Zu Recht kann man sich aber die Frage

stellen, ob eine solche Katastrophe nicht wieder eintreten könnte. Die Verantwortung,

dies zu verhindern, liegt bei den Forschern und den Aufsichtsorganen.

Viele Krankheiten können bisher noch nicht geheilt werden. Doch auch dies ist kein

Argument gegen Tierversuche. Zahlreiche Therapiemöglichkeiten wurden bereits

gefunden und besonders auf dem Gebiet der Gentechnologie wird heute intensiv

geforscht. Meiner Meinung nach, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis man auch heute

noch nicht heilbare Krankheiten besiegen kann. Doch war es bisher nicht so, dass sich

immer wieder neue Krankheiten entwickelten? Und legt diese Tatsache nicht den

Verdacht nahe, dass es auch in Zukunft so sein wird?

Unsere ethischen Grundsätze machen es uns unmöglich, ausschliesslich am Menschen zu

forschen. Combes, Berridge, Connelly, Eve, Garner, Toon und Wilcox (2003) kommen in

ihrer Studie zwar zum Schluss, dass in der pharmakologischen Forschung schon viel

früher menschliche Testpersonen eingesetzt werden könnten, doch auch dies ändert

nichts an der Tatsache, dass für die ersten toxikologischen Abklärungen Versuche mit

Tieren unumgänglich bleiben.

Alternativmethoden haben in den letzten Jahren deutlich zur Reduktion der

Tierversuchszahlen beigetragen (Bundesamt für Veterinärwesen, o. J). Waren früher in

der Neurologie Läsionsexperimente weit verbreitet, so wird heute meist mit

elektrophysiologischen, magnetischen oder bildgebenden Verfahren gearbeitet. In vitro

Verfahren ermöglichen zwar Untersuchungen an Zellkulturen, doch die Ergebnisse

müssen auf den gesamten Organismus übertragbar sein. Diese Tatsache und die

Problematik, dass Medikamente, die an Zellkulturen überprüft wurden, in andern

Zelltypen zur Bildung von Abbauprodukten führen können und teilweise wirkungslos

oder schädlich sind (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2004), zeigen, dass Tierversuche

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dennoch notwendig sind. In der Ausbildung wird glücklicherweise immer mehr auf

Versuche mit Tieren verzichtet. Zu Recht: denn was ist sinnloser, als ein Lebewesen zu

töten, um bereits bekannte Effekte aufzuzeigen.

Spätestens seit der Entwicklung des „3R-Modells“ (Russel und Burch, 1957) richtet sich

das allgemeine Interesse auf die Reduktion der Leiden von Versuchstieren. Immer mehr

Aufsichtsorgane entstehen und Politiker (TSchG, 2006), sowie Forscher setzten sich für

die Umsetzung der drei R ein. Doch auch das vierte R, die Rehabilitation (Pereira und

Tettamanti, 2005) ist sicherlich ein wichtiger, neuer Ansatzpunkt. Wenn wir die Tiere

schon für unsere Interessen (miss-)brauchen, sind wir es ihnen nicht schuldig, auch nach

Beendigung der Experimente für sie zu sorgen?

Obwohl ich es gerne würde, kann ich die Frage, ob Tierversuche noch zeitgemäss sind,

nicht klar verneinen – es würde bedeuten, dass wir auf dem heutigen Wissensstand stehen

bleiben. Deshalb müssen wir uns entscheiden, ob wir dies akzeptieren und Tierversuche

abschaffen wollen, oder weiterforschen, auch wenn dazu tausende von Tieren ihr Leben

lassen müssen. Die Alternative, medizinisches Wissen aus anderen Kulturen in die

westliche Medizin mit einzubeziehen, statt weiterhin mit Tieren zu forschen, scheitert an

der mangelnden empirischen Überprüfung. Versuche am Menschen, wie sie

beispielsweise im 2. Weltkrieg durchgeführt wurden, sind sicherlich keine Lösung und

die bisher entwickelten Alternativmethoden sind noch zu wenig ausgearbeitet, um

Tierversuche vollständig zu ersetzen. Falls eine versuchstierfreie Forschung jemals

möglich sein sollte, dann paradoxerweise nur durch weitere Experimente mit Tieren.

Am Schluss meiner Studierarbeit steht für mich fest: es ist nicht die Frage

ausschlaggebend, ob Tierversuche noch zeitgerecht sind, sondern, ob sie zeitgerecht

durchgeführt werden. Die Möglichkeiten und das Wissen dazu haben wir jedenfalls.

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Literaturverzeichnis

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the latter completely replace the former? Environmental Toxicology and Pharmacology,

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http://www.tierversuche.bayer.de/verantwortung/geschichte.php

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